Ev. Jugend im Verband Ev. Kirchengemeinden in Gladbeck

Evangelische Jugend
Gladbeck
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Gladbeck
1
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Seite 2
Einleitung
Seite 3
Information zur Preisstaffelung
Seite 4
Stadtranderholung /Kirchhellen Kinder 6 – 11 Jahre
Seite 5
Sjöglimt/Norwegen
Jugend 13 – 17 Jahre
Seite 6
Novi Vinodolski/Kroatien I
Jugend
ab 12 Jahre
Seite 8
Novi Vinodolski/Kroatien II
Jugend
ab 14 Jahre
Seite 8
Insel Sylt/Nordfriesland
Jugend 12 – 15 Jahre
Seite 10
Insel Ameland/Niederlande
Kinder
Seite 12
7-12 Jahre
Sprachreise Weymouth/England Jugend 14 – 17 Jahre
Seite 14
Reisebedingungen
Seite 16
Freizeitanmeldung
Seite 18
Öffnungszeiten:
Jugendreferat
Henning Puch
Humboldtstraße 13
45964 Gladbeck
nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02043/25396
Fax: 02043/204134
Mobil: 0177/8959547
Mail: [email protected]
Internet: www.kirchegladbeck.de
2
Einleitung
Liebe Freizeitteilnehmer,
auch im Jahr 2016 bieten wir Euch wieder eine Reihe von
Freizeiten an, die von der Evangelischen Jugend und der EvangelischLutherischen Kirchengemeinde Gladbeck veranstaltet werden.
Mit unserem Angebot möchten wir uns ganz bewusst von den
kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren Freizeiten
stehen das gemeinsame Urlaubserleben und das Gespräch im Mittelpunkt,
natürlich ohne den Spaß und Freizeitcharakter dabei aus den Augen zu
verlieren.
Trotzdem finden unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum statt.
Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten, ebenso wie Ihr als
Teilnehmer. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt
des zwischen Euch und uns abgeschlossenen Reisevertrages. Ihr werdet
sehen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis
stehen.
Als Veranstalter weisen wir daraufhin, dass ein Omnibusunternehmen die
entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung für uns durchführt
und wir uns alle an die geltenden Bestimmungen bei Busreisen halten
müssen.
Die Preisstaffelung hat sich bewährt und wird auch in diesem Jahr
beibehalten. Näheres erfahrt Ihr auf der nächsten Seite.
Wir hoffen, dass Ihr in unserem Prospekt etwas Passendes für Euch findet,
viel Spaß haben werdet und mit uns eine schöne Zeit im Sommer 2016
verbringt.
Wenn Ihr noch Fragen habt, kommt doch einfach bei uns vorbei oder ruft
uns an, wir helfen Euch gerne weiter!!
Henning Puch
3
Preisstaffelung
Die Preisstaffelung soll zur besseren sozialen Gewichtung beitragen und
den evangelischen Kirchensteuerzahler wertschätzen, denn ohne ihn gäbe
es diese Angebote nicht.
Es gibt folgende Rabattkategorien (außer Sprachreise
Weymouth/England)
Kategorie I: Sie sind Kirchensteuer
zahlendes Mitglied
der
Evangelischen Kirche.
Kategorie II: Sie haben mindestens drei Kinder, für die Sie Kindergeld
bekommen.
Kategorie III:
Sie gehören zur Einkommensgruppe 24.500,- € bis
49.000,- € brutto jährlich.
Kategorie IV:
Sie gehören zur Einkommensgruppe bis 24.500 €
brutto jährlich.
Für jede auf Sie zutreffende Kategorie erhalten Sie eine Ermäßigung.
Wenn Sie Kategorie IV beanspruchen, kreuzen Sie bitte Kategorie III
ebenfalls an!
Beispiel:
Teilnehmerhöchstpreis
Sie zahlen Kirchensteuer
Kroatien
(Kat. I)
600,- €
20,- € Ermäßigung
Sie haben drei Kinder
(Kat. II)
Sie haben ein Familieneinkommen zwischen
24.500 € und 49.000 € brutto (Kat. III)
20,- € Ermäßigung
Ihr daraus resultierender Teilnehmerbetrag:
540,- €
20,- € Ermäßigung
Insgesamt würden Sie hierbei eine Ermäßigung von 60 € erhalten!
Sollte Ihr Kind Sozialhilfe/ALG/Harz IV beziehen, geben Sie bitte einen
gesonderten Hinweis auf der Anmeldung.
4
Stadtranderholung am Heidhof
/Kirchhellen
Wir bieten:
die tägliche Fahrt zum Heidhof von verschiedenen Haltestellen
leckeres Mittagessen und Kakao & Kuchen am Nachmittag
tolle Spiel- und Spaßangebote für jeden Geschmack
Betreuung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter
Erforschung des Heidhofes und seiner Umgebung
Termine:
I
II
III
Alter:
Teilnehmerzahl:
Anmeldung:
Preis:
11.07. -15.07.2016 IV 01.08.-05.08.2016
18.07. - 22.07.2016 V 08.08 -12.08.2016
25.07. - 29.07.2016 VI 15.05-19.08.2016
6 – 11 Jahre
mindestens 30, maximal 50
Jugendreferat
Henning Puch
Humboldstraße 13
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/25396
[email protected]
ab 95,00 €
je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung
(Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf Seite 4)
(sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden)
!!!!!!Neue Einteilung für die Stadtrand 2016!!!!!!
Sie können ihr Kind nun auch im 1-Wochenzyklus anmelden.
Natürlich auch wie in den letzten Jahrzehnten auch für 2 Wochen, oder vielleicht auch
für 3 Wochen oder für 4 Wochen…
Der Preis für eine Woche beträgt 95,00€ für 2 Wochen 180,00 €, für drei Wochen
260,00€…..für weitere Preise rufen Sie mich bitte an!
Die Rabattkategorien sind davon nicht betroffen!!!
5
Jugendfreizeit
Sjöglimt/Norwegen
Die Rückkehr zu Mr. Troll
Im Sommer 2016 ist die Evang. Jugend
Gladbeck in Norwegen unterwegs, um zu „Mr Troll“ zurück zu kehren.
In Sjöglimt bei Orje erwartet
uns ein tolles Ziel: Südöstlich
von Oslo nahe der schwedischen Grenze mit mehreren
Gebäuden und einem großen
Außengelände liegt die Anlage
300 m vom See entfernt!
Die großzügigen Aufenthaltsräume und die hellen und
freundlichen Schlafräume ergänzen das Areal.
Das Außengelände mit Möglichkeiten für Volleyball, Basketball und Fußball bietet ebenfalls vielfältige Möglichkeiten.
Das Programm unserer Freizeit besteht aus unterschiedlichen Workshops,
Sport für jeden und jede, viel Musik, gemeinsamen Abendabschlüssen,
zwei Ausflügen und einer tollen Gemeinschaft.
6
Jugendfreizeit
Sjöglimt/Norwegen
Sommerfreizeit Norwegen – mittendrin, statt nur dabei !
Termin:
Alter:
Teilnehmerzahl:
Anmeldung:
22.07. – 05.08.2016
13 – 17 Jahre
40
Pfarrer Frank Großer: 02043/23869
Preis:
575,00 €
(sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden)
Leistungen:
Fahrt im Reisebus, Fährfahrten mit Scandlines, Unterkunft in eigenem
Haus, Verpflegung (3 Mahlzeiten), Programm und zwei Ausflüge (u.a.
nach Oslo), sowie ein Vor– und Nachbereitungstreffen in Gladbeck.
7
Jugendfreizeit
Novi Vinodolski/Kroatien
und ist eingebettet in der Bucht des Augustus.
Novi Vinodolski ist eine Stadt an der kroatischen Adriaküste, unweit von
Rijeka und Crikvenica. Aufgrund des Weinbaus rund um die Stadt erhielt
Vinodolski ihren Namen (Vinodol=Weintal). Wir fahren mit einem
modernen Reisebus nach Novi Vinodolski. Nach der Ankunft beziehen
wir unserer Haus, das nur 200 m vom Zentrum und Strand entfernt liegt.
Ein 700m² großes Außengelände steht uns am Haus zur Verfügung.
Wassersportmöglichkeiten wie Wasserski, Ruderboote, Motorboote,
Paddelboote gibt es in Novi Vinodolski. Abwechslung vom Baden bringen
Halb- oder Ganztagesausflüge mit dem Schiff zur Insel Krk, Vrbnik oder
Rab. Die Insel Krk ist auch über eine Brücke in nur 30 Minuten Autofahrt
zu erreichen. Beliebt ist auch ein Busausflug zum Nationalpark PlitvicerSeen (bekannt durch Karl-May- Verfilmungen)
Also, schnell anmelden!
Wir fahren mit max. 25 Teilnehmer!
!!!!Also, keine Zeit verlieren!!!
8
Jugendfreizeit
Novi Vinodolski/Kroatien
Sonne, Strand und eine tolle Landschaft! Langeweile
wird also nicht aufkommen!
Termin:
Alter:
Teilnehmerzahl:
Anmeldung:
Preis:
Termin:
Alter:
Teilnehmerzahl:
Anmeldung:
Preis:
11.07. – 23.07.2016
ab14 Jahre
25
Jugendreferat
Henning Puch
Humboldtstraße 13
45964 Gladbeck
Tel.: 02043/25396
0177/8959547
520€ bis 600€
21.07. – 02.08.2016
13-15 Jahre
25
Teestube Rosenhügel
Monika Suschka
Vehrenbergstraße 82
45968 Gladbeck
Tel.: 02043/39021
520€ bis 600 €
je Rabattkategorie 20,- € Ermäßigung.
(Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)
Leistungen:
Vollverpflegung, Programm, Fahrzeug vor Ort, Busreise im modernen
Reisebus, Ausflüge, Tolle Gemeinschaft und viel Spaß, nette Betreuer,
Sportangebote (Beachvolleyball, Tischtennis ect.)…und viele
Überraschungen!!!
9
Teeniefreizeit
Sylt/Nordfriesland
In diesem Jahr bieten wir eine entspannende Freizeit für junge Menschen
im Alter von 12 bis 15 Jahren an.
Wer nach Sylt fährt, schüttelt den Alltag von sich. Rundum nichts als
Meer, Wellen und Watt der Nordsee. Inmitten der Dünen, an der
Nordspitze Sylts, liegt die Jugendherberge List-Mövenberg. Sie ist die
nördlichste Jugendherberge Deutschlands und besitzt einen eigenen
Jugendstrand, nur etwa 15 Minuten Fußweg entfernt und zur Innenstadt
sind es 2 km.
Die Jugendherberge besteht aus drei Gebäuden, die sich auf einem großen
Grundstück verteilen.
Untergebracht werden wir in 4 - und 6 - Bettzimmern, die mit
Dusche/WC ausgestattet sind.
Außerdem verfügt die Unterkunft über einen Fußballplatz, ein großes
Klettergerüst, Volleyball, Kicker und Tischtennisplatten.
Vom Lister Hafen aus kann man mit Schiffen zu den Seehundsbänken
oder rund um den Ellenbogen fahren.
Auch mit dem Fahrrad können der Ort und die Gegend erkundet werden.
Keine Zeit verlieren
und schnell anmelden!
10
Teeniefreizeit
Sylt/Nordfriesland
Termin:
Alter:
Teilnehmerzahl:
Anmeldung:
Preis:
25. 07. – 04.08.2016
12 – 15 Jahre
21
OT-Zweckel
Annegret Blöß : 02043/2745200
Jugendreferat
Henning Puch : 02043/25396
400€ bis 480€
je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung
(Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden!
Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)
Leistungen:
Programm, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Fahrt mit Zug, Bustransfer
Westerland-List, Spaß und tolle Gemeinschaft, nette Betreuer,
Freizeitprogramm, Kutterfahrt, Wattwanderung, Spiel- und
Bastelmaterial, Vollpension ,
…und viele Überraschungen!
11
Kinderfreizeit
Ameland/Niederlande
Ab durch die Dünen. Auf zum Strand.
Unsere Kinderfreizeit findet diesen Sommer wieder auf der holländischen
Insel Ameland statt. Wir wohnen in Hollum im „Hof 28“, in 6Bettzimmern.
Das Gruppenhaus hat ein großes Außengelände und liegt am Rande des
malerischen Ortes Hollum, umgeben von einer wunderschönen
Dünenlandschaft. Neben vielen Bastel- und Spielangeboten werden wir
natürlich oft in der Nordsee baden und am Strand herumtollen.
Ein besonderes Highlight ist der Ausflug zu den Robbenbänken.
12
Kinderfreizeit
Insel Ameland/Niederlande
Termin:
Alter:
Teilnehmerzahl:
Leitung:
Anmeldung:
Preis:
09.07.- 16.07.2016
7 – 12 Jahre
30
Pfarrerin Reile Hildebrandt-Junge-Wentrup &
Norbert Gerbig plus Team
Pfarrerin Reile Hildebrandt-Junge-Wentrup
Anmeldung abgeben oder zuschicken!
45964 Gladbeck, Mittelstraße 25
02043/22277
250 € bis 290 €
je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung
(Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden! Welche
Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)
Alle TeilnehmerInnen und Eltern werden zu einem Vortreffen
eingeladen. Dort können dann alle weiteren Fragen besprochen werden.
13
Sprachreise
Weymouth/England
Goldene Strände und wellenbrechende Felsen erwarten dich – Weymouth
und die Halbinsel Portland sind zwei Gegensätze, die einfach
zusammengehören.
Die Orte gehören zur Grafschaft Dorset. Sie sind durch eine schmale
Landzunge, dem Portland Beach, miteinander verbunden. Hier grenzt
außerdem der 18 Meilen lange Chesil Beach an, der zum UNESCO
Weltnaturerbe gehört. Mit 65.000 Einwohnern ist Weymouth zwar eine
Kleinstadt, hat aber trotzdem einiges zu bieten.
Seit dem Jahr 2012 ist die Stadt auf der Bekanntheitsskala gestiegen:
Weymouth war Austragungsort für die Segelwettkämpfe bei den
Olympischen Sommerspielen in London. Du kannst heute noch von dem
Ereignis profitieren: Genieße den beeindruckenden Blick von dem eigens
für die Olympiade gebauten Aussichtsturm direkt an der Hafenspitze oder
laufe an modernen Laserlichtmasten bei einem Spaziergang über die
langgestreckte Strandpromenade vorbei. Schon früh machte sich
Weymouth bei In- und Ausländern einen Namen als beliebtes
Erholungsziel. Der breite Stadtstrand verführt zum ausgiebigen
Sonnenbad oder zu lebhaften Aktionen. Der markante Treffpunkt für dich
und deine Reisegruppe nach dem Unterricht ist meist die Jubilee Clock,
die zu Ehren des 50. Regierungsjubiläums von Queen Victoria 1887
errichtet wurde. Die Shops und Geschäfte in der Fußgängerzone
verlocken dazu, einen Teil vom Taschengeld gleich hier und nicht erst in
London auszugeben!
14
Sprachreise
Weymouth/England
Eröffnet werden die erlebnisreichen Urlaubstage in kleinen SprachLerngruppen. Muttersprachige Lehrer zeigen den jugendlichen Reisenden
im jeweiligen Land, wie lebendig ihre Sprache ist. Das sorgfältig
ausgearbeitete Lehrmaterial ist eines der vielen Erfolg versprechenden
Elemente dieses Sprachreisekonzeptes.
Die Sprachschüler wohnen in privaten Unterkünften bei freundlichen
Gastfamilien und nutzen so die Chance, ein neues Land mit Sprache,
Sport und Kultur hautnah zu erleben. Wer möchte, kann als Alternative in
einigen ausgewählten Orten auch in einer Residenz mit Sprachschülern
aus aller Welt untergebracht werden.
Das Ausflugs- und Actionprogramm, das natürlich zur Sprachreise
dazugehört, zeigt Land und Leute und bietet ständig die Gelegenheit, neu
Erlerntes und Erlebtes in englische Worte zu fassen. Begleitet und betreut
werden die Teilnehmer von ausgebildeten Teamern. Ganz easy managen
sie alle Ausflüge, Termine und Problemchen, sind Ansprechpartner und
Freund zugleich. Ob beim organisierten Beach-Sport, Sightseeing oder
Städtebummel: Langeweile bleibt ein echtes Fremdwort!
Termin:
08.07.- 24.07.2016
Alter:
14 – 17 Jahre
Preis:
1179 € (2 Wochen-Grundangebot)
Infos und Anmeldeformulare:
Jugendreferat
Henning Puch
Humboldtstraße 13
45964 Gladbeck
[email protected]
02043/25396
0177/8959547
Weitere Infos und Reisebedingungen auch online:http://www.europartner.de
15
Reisebedingungen(außer Sprachreise Weymouth siehe Seite 17!)
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter der jeweiligen Freizeit - nachfolgend RV genannt - den
Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Katalog genannten bindenden
Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die
Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch den
jeweiligen Veranstalter der Fahrten, wie in diesem Katalog angegeben, zustande.
2. Zahlung des Reisepreises
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 100 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist zum
vereinbarten Zeitpunkt, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt fällig.
3. Leistungen
I. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem
Katalog, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche,
Vereinbarungen) die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den RV.
II. Vermittelt der RZ im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser
Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich
hingewiesen wird
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe
der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (-651 J BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich
aus dem Gesetz. Der RV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch
zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der RV ist verpflichtet, die
infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
I. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
II. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu
ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
III. Der RV ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
IV. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten
oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen,
wenn der RV in der Lage ist, eine solche Freizeit aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten.
Dieses Recht können Sie binnen einer Woche gegenüber uns geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.
6. Rücktritt und Umbuchung
I. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
II. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den
Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der
Reiseleistungen verlangen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung .
III. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen (Abs.2) unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des
Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.
16
.
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
I. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des
Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise
uns anzuzeigen.
II. Tritt ein Reisemangel ein, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst
danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer
Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die
sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
III. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen
können, so wenden Sie sich bitte direkt an den RV, die Adressen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu
entnehmen.
IV. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
V. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
I. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der
Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über
etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
II. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
III. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht
eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den
entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.
9. Versicherungen
VERSICHERUNGSSCHUTZ GEGEN DIEBSTAHLB UND FÜR REISEGEPÄCK BESTEHT NICHT!
10.Leitung
Wir setzen bei unseren Freizeiten geschulte Leiter zur pädagogischen Betreuung der Teilnehmer ein. Diese
Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonderer Missachtung
der notwendigen Forderungen ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer auf eigene Kosten zurückzuschicken.
11. Drittmittel
In den Teilnehmendenpreisen unserer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen ist eine Förderung durch
Kirchensteuermittel, als auch Zuschüsse öffentlicher Stellen (Stadt, Land, usw.) auf der Grundlage der
geltenden Richtlinien und der Erfahrungswerte der Vorjahre berücksichtigt. Wenn diese nicht in der
einkalkulierten Höhe ausgezahlt werden sollten, ist dies das Risiko des kirchlichen Veranstalters- durch diesen
Umstand wird sich kein Teilnehmendenpreis erhöhen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen sich nach Abschluss
der Maßnahme aufgrund der ausgezahlten Zuschüsse ein "Überschuss" ergibt. Da dies lt. Richtlinien der
öffentlichen Zuschussgeber nicht statthaft ist (weil es sich bei den Zuschüssen um Steuermittel handelt, aus
denen die Maßnahme gefördert wurde), müssen etwaige Überschüsse, höchstens jedoch in der Höhe des
Zuschusses, an die Teilnehmenden zurückgezahlt werden. Oder - worüber wir uns natürlich sehr freuen würden
- die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten spenden uns den infrage kommenden Betrag für
unsere Freizeit-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Daher enthält das Anmeldeformblatt einen
entsprechenden Hinweis.
12. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Teilnehmer richten sich nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gladbeck.
Jugendreferat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck, Humboldtstraße 13,
45964 Gladbeck
Tel. 02043/25396
Fax: 02043/204134 E-Mail: [email protected]
17
Anmeldung
(außer Sprachreise Weymouth )
Hiermit melde ich unsere Tochter / unseren Sohn zu folgender
Freizeitmaßnahme an:
Freizeit nach:
Termin am :
Name
:
Vorname
:
Straße
:
Wohnort
:
Telefon
:
Handy
:
Geb.-Datum:
Mir sind die allgemeinen Reisebedingungen bekannt und ich erkenne sie an.
Ich bin damit einverstanden, dass etwaige Erlöse (siehe Reise-Bedingungen) der
Jugendarbeit als Spende zu gute kommen:
 ja
 nein
Ich nehme die Rabattkategorien in Anspruch; einen entsprechenden Nachweis
zur Beanspruchung der Rabattkategorien kann ich gegebenenfalls beibringen
(z.B. Steuererklärung).
Kategorie I

Kategorie II 
Kategorie III

Kategorie IV 
Datum
Unterschrift der / des Personensorgeberechtigten
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