Förderkriterien - Gemeinde Chieming

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Lindenpflanzaktion des Landschaftspflegeverbandes im Herbst 2016
Der Landschaftspflegeverband Traunstein (LPV) organisiert im Rahmen des von Landrat
Siegfried Walch ausgerufenen „Jahr der Bienen“ die Pflanzung von Winter-Linden.
Die Winter-Linde, Baum des Jahres 2016, ist mit ihrer späten Blüte im Juni und ihren Blättern im Hochsommer eine wichtige Bienentracht. Gerade in den Sommermonaten fehlt es
Bienen und anderen Insektenarten in unserer intensiv genutzten Landschaft zunehmend an
Nahrungsmöglichkeiten. Durch den starken Rückgang der Insekten ist langfristig einerseits
die Nahrungskette in der Natur, andererseits auch die Blütenbestäubung für viele Nutzpflanzen gefährdet. Die Pflanzung von Linden an geeigneten Stellen in der freien Landschaft bildet neben dem verbesserten Nahrungsangebot für Bienen auch eine Bereicherung für das
Landschaftsbild. Ziel im Rahmen des Jahres der Biene sollte es daher sein, im Herbst 2016
mindestens drei Linden in jeder Gemeinde des Landkreises Traunstein, also insgesamt ca. 100 Linden, zu pflanzen. Der LPV bietet hierzu die Lindenbäume und zugehöriges Pflanzmaterial (Kokosstrick, Baumpfähle, ggf. Wühlmauskörbe und Wildschutzmanschetten) kostenlos an, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Unter folgenden Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für Bäume + Pflanzmaterial:
•
Der Baumstandort muss in der freien Landschaft oder im Übergang zur freien Landschaft
liegen. Es bieten sich z. B. Kreuzungen von Feldwegen an, ebenso Zwickelflächen,
Randbereiche landwirtschaftlicher Flächen oder Standorte an Feldkreuzen oder Marterln.
•
Die Platzverhältnisse müssen eine naturgemäße Entwicklung der Bäume ermöglichen.
Ausgewachsene Winter-Linden erreichen Kronendurchmesser von 15 - 20 m. Sollten die
Bäume später aus Platzgründen regelmäßig stark zurückgeschnitten werden müssen,
schadet dies ihrer Vitalität und es beeinträchtigt das optische Erscheinungsbild.
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Die Bodenverhältnisse müssen für eine Lindenpflanzung geeignet sein. Staunasse oder
moorige Böden scheiden aus.
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Die Maßnahme muss freiwillig sein, d. h. eine Pflanzverpflichtung darf nicht bestehen.
Ausgeschlossen sind somit z. B. naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokontoflächen.
•
Es ist für eine dauerhafte Erhaltung der Bäume zu sorgen. Sollten Bäume in den ersten 5
Jahren nach der Pflanzung eingehen, sind sie auf Kosten des Grundstückseigentümers
unaufgefordert nach zu pflanzen.
Die Pflanzarbeit und spätere Pflege obliegt eigenverantwortlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -pächter. Anfragen an die o. g. Adresse werden bis 26.08.2016 erbeten.
Ihre Sorgfalt und Pflege geben den Ausschlag, damit aus den Jungpflanzen von heute stattliche Bäume von morgen werden!
Stand: Sommer 2016