Wesselburer Weg 2 A – Rosenweg 398 – 13503 Berlin www.waldessaum-heiligensee.de * * [email protected] Berlin, Juli 2016 KGV Waldessaum e.V. Wesselburer Weg 2 A – Rosenweg 398 – 13503 Berlin Hinweise zur Erweiterung von bestehenden Unterpachtverträgen auf Ehegatten und Lebensgefährten Ab sofort ist es möglich, beim BdK Reinickendorf einen Antrag auf Erweiterung bestehender Pachtverträge auf Ehegatten und Lebensgefährten zu stellen. Die Erweiterung der Pachtverträge erfolgt ohne erneute Überprüfung der Parzelle. Die Anträge können über den Verein gestellt werden, Formulare dafür sind während der Öffnungszeiten des Vereinshauses oder auf Nachfrage per E-Mail zu erhalten. Für den Antrag werden die Daten des aufzunehmenden Partners sowie eine Unterschrift des derzeitigen Unterpächters benötigt. Derzeit werden nur Partnerschaften mit gemeinsamer Meldeanschrift berücksichtigt. Hinweis: Es gibt keine Hinweise, dass es sich nur um eine kurzfristige Möglichkeit handelt, auf Beschluss der Delegiertenversammlung zum BdK gilt diese Regelung dauerhaft für bestehende und zukünftige Verträge! Hinweis zur Mitgliedschaft im Verein : Gemäß unserer Satzung kann nur ein Unterpächter pro Parzelle aktives, stimmberechtigtes Mitglied sein. Daran wird sich auch nichts ändern. Weitere auf der Parzelle eingetragene Unterpächter können schriftlich die passive Mitgliedschaft beantragen. Ab 2017 wird für passive Mitglieder der volle Mitgliedsbeitrag mit der Jahresrechnung erhoben (48.-€/Jahr). Im Falle des Ausscheidens eines Unterpächters aus den Verein, wird die Mitgliedschaft auf den verbleibenden Unterpächter übertragen Auszug aus der Satzung Kleingartenverein Waldessaum e.V. vom 18.4.2009 § 3 Mitgliedschaft 1. Aktives Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die einen Unterpachtvertrag über einen Kleingarten im Vereinsbereich abgeschlossen hat und nicht Mitglied eines anderen Kleingartenvereins ist. 2. Werden im Unterpachtvertrag mehrere Unterpächter eingetragen, beschränkt sich die aktive Mitgliedschaft zunächst auf einen Unterpächter, weitere eingetragene Unterpächter werden auf Antrag als passive Mitglieder aufgenommen. Bei Eintritt in den Verein wird verbindlich festgelegt welcher Unterpächter als aktives Mitglied das Stimmrecht ausübt. 3. Das Stimmrecht - im Sinne dieser Satzung - beschränkt sich auf aktive Mitglieder. 4. Einzelpersonen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins fördern wollen, können ebenfalls als passive Mitglieder aufgenommen werden. Diese Mitglieder haben ihrem Status entsprechend kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. 5. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlicher Aufnahmeerklärung, Zahlung einer Aufnahmegebühr (entfällt für passive Mitglieder) und der Mitgliedschaftsbestätigung durch den Verein. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der erweiterte Vorstand. 6. Alle Mitglieder haben den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Der Vorstand 1. Vorsitzender – Thomas Laleike – Narzissenweg 594 – 01723211789 1. Kassierer – Ingrid Bringezu – Erikaweg 432 – 01721824606 1. Schriftführer – Anja Helbing –Narzissenweg 593 - Kontoverbindung: KGV Waldessaum e.V. Berliner Sparkasse BIC: BELADEBEXXX IBAN: DE78100500002030032401 Kontoverbindung alt: Berliner Sparkasse BLZ 10050000 Kto.-Nr.: 2030032401
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