Selfie-Wettbewerb Teilnahmebedingungen

Selfie-Wettbewerb Teilnahmebedingungen
1. Am Wettbewerb nimmt teil wer sein Selfie, inkl. dem Hashtag #SnapYourLibrary auf
der offiziellen Facebook-Seite oder Twitter-Seite der Stadtbibliothek Kloten hochlädt
und die Facebook- oder Twitter-Seite liked.
2. Es gewinnen die 3 Selfies mit den meisten «Gefällt mir»-Angaben bis am 20. August
um 13 Uhr.
3. Die Selfies dürfen sowohl auf der Facebook- als auch auf der Twitter-Seite
hochgeladen werden. Wenn das gleiche Selfie auf beiden Seiten hochgeladen wird,
zählt das Bild mit den meisten «Gefällt mir»-Angaben.
4. Die Gewinner werden per Facebook oder Twitter kontaktiert.
5. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
6. Die Stadtbibliothek Kloten wird die Daten unter Beachtung des aktuellen
Schweizerischen Datenschutzgesetzes elektronisch verarbeiten und nutzen. Die
Richtlinien bei der Bearbeitung personenbezogener Daten gemäss dem
Schweizerischen Datenschutzgesetz werden zu jeder Zeit eingehalten.
7. Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, können ohne
Begründung und Mitteilung von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen
werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne
nachträglich aberkannt oder bereits ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden
oder entsprechende Korrekturen am Wettbewerb vorgenommen werden.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz
geführt.
9. Die Stadtbibliothek Kloten haftet nicht für verspätet eingehende Teilnahmen und
können insbesondere nicht für technische Störungen bei der Übermittlung,
insbesondere für Ausfälle des Netzwerkes, der Elektronik oder der Computer
verantwortlich gemacht werden.
10. Facebook und Twitter stehen in keinerlei Verbindung zu diesem Wettbewerb. Dieser
Wettbewerb wird von Facebook und Twitter weder gesponsert, unterstützt noch
organisiert. Sämtliche Fragen oder Beschwerden zu diesem Wettbewerb sind an die
Stadtbibliothek Kloten zu richten.
11. Die Stadtbibliothek Kloten behält sich das Recht vor, unangebrachte (z.B. obszöne)
Selfies nicht zu veröffentlichen und diese ohne Begründung und Mitteilung vom
Wettbewerb auszuschliessen.
12. Mit dem Upload des Selfies und der Teilnahme am Wettbewerb bestätigt der
Teilnehmer, dass er im Besitz einer Einverständniserklärung ist, welche ihm die
Publikation des Fotos mit der/den darauf abgebildeten Person(en) erlaubt.