Öffentliche Stellenausschreibung Im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung VIII 3 „Kinder, Jugend, Familie und Gleichstellung – Landesjugendamt“ die Stelle einer Referentin / eines Referenten im Referat „Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe, Jugendpolitik, Jugend-förderung, Kinder- und Jugendschutz“ auf Dauer in Vollzeit zu besetzen. Ziele des Arbeitsplatzes sind die Weiterentwicklung und Förderung der Jugendarbeit gem. §§ 11 bis 13 SGB VIII sowie die Weiterentwicklung der Kooperation der Jugendhilfe mit Schule. Darüber hinaus ist der zu besetzende Arbeitsplatz mit der Funktion der stellvertretenden Referatsleitung verbunden. Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst: konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendarbeit und entsprechende Beratung der öffentlichen und freien Träger, grundsätzliche Angelegenheiten der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, fachliche und konzeptionelle Begleitung der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit, Förderung der Vernetzung der Jugendarbeit an den Schnittstellen zu angrenzenden Aufgabengebieten; interministerielle Zusammenarbeit, Konzipierung und Durchführung von Fortbildungen sowie Fachveranstaltungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Jugendarbeit – in Zusammenarbeit mit den landesweiten Akteuren, Initiierung und fachliche Begleitung von Veranstaltungen und Projekten im Arbeitsfeld. Das Anforderungsprofil Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: der Nachweis eines abgeschlossenen sozialwissenschaftlichen Hochschulstudiums, ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationskompetenzen, die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten und Organisationsgeschick, gute Kenntnisse der Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere der Jugendarbeit), Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, Kreativität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit. Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 14 TV-L. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Deshalb werden Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 19. August 2016 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat - VIII 126 -, AdolfWestphal-Str. 4, 24143 Kiel. Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Leiterin der Fachabteilung Frau Dr. Silke Duda (Tel. 0431-9882616) sowie für personalrechtliche Fragen der Leiter des Personalreferates Herr Kai Albrecht (Tel. 0431-9885312) zur Verfügung.
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