Öffentliche Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplanung der Verbandsgemeinde Montabaur;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 den Beschluss gefasst, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit in der Zeit vom
01.08.2016 – 02.09.2016 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-AdenauerPlatz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs
vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und
14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und
können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter folgendem Link eingesehen werden:
www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfahren\Lärmaktionsplanung Verbandsgemeinde
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Inhalt:
1. Im Juni 2002 ist die europäische Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) – kurz: Umgebungslärmrichtlinie – in Kraft getreten. Ziele der
Richtlinie sind die Verhinderung, Vorbeugung und Minderung von schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm. Hierzu ist eine mehrstufige Erfassung des Umgebungslärms (sog. Lärmkartierung) sowie eine auf den Kartierungsergebnissen aufbauende Planung zur Lärmminderung einschließlich der Beschreibung geeigneter
Maßnahmen (sog. Lärmaktionsplanung) vorgesehen.
Die Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten und die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist
nach § 47 e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) grundsätzlich Aufgabe der
Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Rheinland-Pfalz liegt die
Zuständigkeit entsprechend bei den Verbandsgemeinden, wobei die Kartierung – außerhalb
der Ballungsräume und damit auch in der Verbandsgemeinde Montabaur – vom Land Rheinland-Pfalz übernommen wird. Die Kartierung der Schienenstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt.
2. In der Verbandsgemeinde Montabaur wurden auch in der 2. Stufe verschiedene Bundesund Landesstraßenabschnitte – vor allem die Bundesstraßen 49 und 255, die Landesstraßen L 325, L 318, L 313 - erfasst. Der Kartierungsumfang des Eisenbahnbundesamtes beinhaltet zudem die ICE-Strecke Köln – Rhein/Main. Die Unterlagen können unter
www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Umgebungslaermrichtlinie/Laermaktionsplan
ung/laermaktionsplanung und www.umgebungslaerm.rlp.de/laermaktionsplanung eingesehen werden.
2.1 Keine der vom Eisenbahnlärm betroffenen Kommunen der Verbandsgemeinde Montabaur steht auf der entsprechenden Prioritätenliste mit der Folge, dass keine Maßnahmen zur
Lärmsanierung vorgesehen sind.
2.2 Auch von Seiten der Straßenbaubehörden sind keinerlei konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation an Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen vorgesehen, da die entsprechenden Vorgaben des Bundesfern-, bzw. des Landesstraßengesetzes
zur Lärmvorsorge - Lärmschutz beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen;
die Erhöhung der Verkehrszahlen alleine löst keine Verpflichtung zur Lärmvorsorge aus nicht gegeben sind.
Montabaur, 18.07.2016
In Vertretung
Andree Stein
Erster Beigeordneter