Stiftungsflyer Downloaden - Stiftung Hochschulmedizin Dresden

Ostsächsische Sparkasse Dresden
DE 27 8505 0300 0221 0457 40 OSDDDE81XXX
Stiftung Hochschulmedizin Dresden
Ihre Ansprechpartner
Stiftung zur Förderung der Hochschulmedizin in Dresden
Fetscherstraße 74 · 01307 Dresden
Stiftung
Hochschulmedizin
Dresden
www.stiftung-hochschulmedizin.de
Prof. Dr. Michael Meurer, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes
[email protected]
Prof. Dr. Hans-Detlev Saeger, Mitglied des Stiftungsvorstandes
Evelyn Ziehm, Stiftungsassistentin
Fon +49 351 458-3715
Fax +49 351 458-4318
[email protected]
Ihre Spende hilft heilen!
Bankverbindungen der Stiftung Hochschulmedizin Dresden
Für das Leben.
Für Spitzenmedizin.
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN DE27 8505 0300 0221 0457 40
BIC OSDDDE81XXX
O S DDDE 8 1 X X X
DE 2 7 8 5 0 5 0 3 0 0 0 2 2 1 0 4 5 7 4 0
S t i f t u n g H o c hs c h u l m e d i z i n D r e s d e n
Prof. Dr. Manfred Gahr, Mitglied des Stiftungsvorstandes
Commerzbank AG
IBAN DE54 3604 0039 0122 3130 00
BIC COBADEFFXXX
Bitte geben Sie – falls dies Ihr Wunsch ist – im Verwendungszweck an, wofür Sie spenden möchten. Vermerken Sie für den
Erhalt einer Zuwendungsbestätigung auch Ihre vollständige
Anschrift. Vielen Dank!
Förderung innovativer Projekte in den
­Bereichen Krankenversorgung/Patienten­
fürsorge, Medizinischer ­Forschung und
Lehre am Universitätsklinikum Carl G
­ ustav
Carus Dresden s­ owie der M
­ edizinischen
­Fakultät Dresden
Ihre Spende bringt uns voran.
Die Stiftung zur Förderung der Hochschulmedizin in Dresden
Im Rahmen der Zielsetzung der Stiftung Hochschulmedizin
wurde 2012 errichtet und mit Bescheid der Landesdirektion
Dresden sollen unter anderem nachfolgende Förderprojekte in
Sachsen vom 19. März 2012 als rechtsfähige Stiftung des bürger-
naher Zukunft realisiert werden:
lichen Rechts anerkannt. Ihr Ziel ist es, die Dresdner Hochschulmedizin nachhaltig zu fördern.
Das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) des Stifterverbandes für
Schwerpunkt „Arzt-Patienten-Kommunikation“
• Skills Lab – Integration spezieller Kommunikationskurse in
das Medizinstudium
die Deutsche Wissenschaft berät die Stiftung Hochschulmedizin
• Informations-/Trainings- und Kommunikationsangebote für
Dresden zur Anlage des Stiftungsvermögens und zum Stiftungs-
Patienten mit schweren und chronischen Erkrankungen sowie
management.
deren Angehörige
Förderziele
Schwerpunkt „Mehr Leben erleben – Autonom altern“
Die Stiftung Hochschulmedizin Dresden fördert
• das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche
Gesundheitspflege
• die medizinische Forschung sowie Innovationen in Diagnostik
und Therapie
• krankheitsbezogene und individualisierte Angebote in der
Pflege und im Patientenservice
• spezialisierte Angebote in der Aus- und Weiterbildung im
­Universitätsklinikum und der Medizinischen Fakultät Dresden
• Bauvorhaben, Ausstattungen und Anschaffungen im Uni­
versitätsklinikum und der Medizinischen Fakultät Dresden.
• Neue Therapien für starke Knochen
• „Dresdner Hüftschule“
• Hirntraining für gesundes Altern
Schwerpunkt „ Strukturverbesserungen und Neubauten“
• Medizinisch-Theoretisches Zentrum II – hochmoderne
­Laboratorien für Spitzenmedizin
• Umgestaltung von Warte- zu Wohlfühlbereichen für Patienten
Weitere Projekte
• Musik-, Kunst- und Körpertherapien für Patienten
• Gezielte Forschungsvorhaben im Universitätsklinikum und der
Medizinischen Fakultät Dresden
• Modernste Ausstattungshilfen für die Krankenpflege
Spenden und Zustiftungen an die Stiftung Hochschulmedizin
Dresden sind steuerabzugsfähig. Mit Spenden werden aktuelle
Förderprojekte unterstützt. Zustiftungen vermehren das
­Stiftungskapital, aus dessen Erträgen langfristige Förderungen
möglich werden.
Es wird bestätigt, dass Ihre Spende
durch die Stiftung Hochschulmedizin
Dresden ausschließlich und unmittelbar
für satzungs­gemäße gemeinnützige
Zwecke verwendet wird: Förderung von
Wissenschaft und Forschung § 52 Abs.
2 Nr.1 AO, Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
­Gesundheitspflege § 52 Abs. 2 Nr. 3
AO, Förderung der Erziehung, Volksund B
­ erufsbildung einschließlich der
­Studentenhilfe § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.
Kernanliegen und Förderprojekte
Die Stiftung Hochschulmedizin Dresden
ist durch den Bescheid des Finanzsamtes Dresden-Süd vom 9.12.2013 nach
§ 60a Abs. 1 AO über die gesonderte
Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§
51, 59, 60, 61 AO zur Ausstellung von
Zuwendungsbestätigungen berechtigt.
Die Stiftung
Die Liste förderungswürdiger Projekte wird ständig erweitert
und ist unter www.stiftung-hochschulmedizin.de einsehbar.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung (siehe Rückseite).
Für das Leben.
Für Spitzenmedizin.