Ostsächsische Sparkasse Dresden DE 27 8505 0300 0221 0457 40 OSDDDE81XXX Stiftung Hochschulmedizin Dresden Ihre Ansprechpartner Stiftung zur Förderung der Hochschulmedizin in Dresden Fetscherstraße 74 · 01307 Dresden Stiftung Hochschulmedizin Dresden www.stiftung-hochschulmedizin.de Prof. Dr. Michael Meurer, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes [email protected] Prof. Dr. Hans-Detlev Saeger, Mitglied des Stiftungsvorstandes Evelyn Ziehm, Stiftungsassistentin Fon +49 351 458-3715 Fax +49 351 458-4318 [email protected] Ihre Spende hilft heilen! Bankverbindungen der Stiftung Hochschulmedizin Dresden Für das Leben. Für Spitzenmedizin. Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN DE27 8505 0300 0221 0457 40 BIC OSDDDE81XXX O S DDDE 8 1 X X X DE 2 7 8 5 0 5 0 3 0 0 0 2 2 1 0 4 5 7 4 0 S t i f t u n g H o c hs c h u l m e d i z i n D r e s d e n Prof. Dr. Manfred Gahr, Mitglied des Stiftungsvorstandes Commerzbank AG IBAN DE54 3604 0039 0122 3130 00 BIC COBADEFFXXX Bitte geben Sie – falls dies Ihr Wunsch ist – im Verwendungszweck an, wofür Sie spenden möchten. Vermerken Sie für den Erhalt einer Zuwendungsbestätigung auch Ihre vollständige Anschrift. Vielen Dank! Förderung innovativer Projekte in den Bereichen Krankenversorgung/Patienten fürsorge, Medizinischer Forschung und Lehre am Universitätsklinikum Carl G ustav Carus Dresden s owie der M edizinischen Fakultät Dresden Ihre Spende bringt uns voran. Die Stiftung zur Förderung der Hochschulmedizin in Dresden Im Rahmen der Zielsetzung der Stiftung Hochschulmedizin wurde 2012 errichtet und mit Bescheid der Landesdirektion Dresden sollen unter anderem nachfolgende Förderprojekte in Sachsen vom 19. März 2012 als rechtsfähige Stiftung des bürger- naher Zukunft realisiert werden: lichen Rechts anerkannt. Ihr Ziel ist es, die Dresdner Hochschulmedizin nachhaltig zu fördern. Das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) des Stifterverbandes für Schwerpunkt „Arzt-Patienten-Kommunikation“ • Skills Lab – Integration spezieller Kommunikationskurse in das Medizinstudium die Deutsche Wissenschaft berät die Stiftung Hochschulmedizin • Informations-/Trainings- und Kommunikationsangebote für Dresden zur Anlage des Stiftungsvermögens und zum Stiftungs- Patienten mit schweren und chronischen Erkrankungen sowie management. deren Angehörige Förderziele Schwerpunkt „Mehr Leben erleben – Autonom altern“ Die Stiftung Hochschulmedizin Dresden fördert • das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege • die medizinische Forschung sowie Innovationen in Diagnostik und Therapie • krankheitsbezogene und individualisierte Angebote in der Pflege und im Patientenservice • spezialisierte Angebote in der Aus- und Weiterbildung im Universitätsklinikum und der Medizinischen Fakultät Dresden • Bauvorhaben, Ausstattungen und Anschaffungen im Uni versitätsklinikum und der Medizinischen Fakultät Dresden. • Neue Therapien für starke Knochen • „Dresdner Hüftschule“ • Hirntraining für gesundes Altern Schwerpunkt „ Strukturverbesserungen und Neubauten“ • Medizinisch-Theoretisches Zentrum II – hochmoderne Laboratorien für Spitzenmedizin • Umgestaltung von Warte- zu Wohlfühlbereichen für Patienten Weitere Projekte • Musik-, Kunst- und Körpertherapien für Patienten • Gezielte Forschungsvorhaben im Universitätsklinikum und der Medizinischen Fakultät Dresden • Modernste Ausstattungshilfen für die Krankenpflege Spenden und Zustiftungen an die Stiftung Hochschulmedizin Dresden sind steuerabzugsfähig. Mit Spenden werden aktuelle Förderprojekte unterstützt. Zustiftungen vermehren das Stiftungskapital, aus dessen Erträgen langfristige Förderungen möglich werden. Es wird bestätigt, dass Ihre Spende durch die Stiftung Hochschulmedizin Dresden ausschließlich und unmittelbar für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwendet wird: Förderung von Wissenschaft und Forschung § 52 Abs. 2 Nr.1 AO, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, Förderung der Erziehung, Volksund B erufsbildung einschließlich der Studentenhilfe § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Kernanliegen und Förderprojekte Die Stiftung Hochschulmedizin Dresden ist durch den Bescheid des Finanzsamtes Dresden-Süd vom 9.12.2013 nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, 61 AO zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt. Die Stiftung Die Liste förderungswürdiger Projekte wird ständig erweitert und ist unter www.stiftung-hochschulmedizin.de einsehbar. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung (siehe Rückseite). Für das Leben. Für Spitzenmedizin.
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