WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin WBM. Finde Deine Mitte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A) Vergabenummer: OV 1731-07-2016 Maßnahme/Objekt: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e Leistungsumfang: Fensterarbeiten und Aussentüren Auftraggeber: WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH Sehr geehrte Damen und Herren, Standort Zentrale Dircksenstraße 38 10178 Berlin Abteilung Vergabe/Einkauf Telefon: +49 30 247130 Telefax: +49 30 24714100 wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für das oben genannte Bauvorhaben mit der Bitte um Abgabe eines kostenlosen und preisgünstigen Angebotes für folgendes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Postanschrift WBM GmbH Postfach 02 67 00 10129 Berlin Nichtoffenes Verfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Ausschreibende Stelle: WBM GmbH Abt. Vergabe/Einkauf Dircksenstr. 38 10178 Berlin Für Auskünfte zu den Vergabeunterlagen, etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht Ihnen zur Verfügung: WBM GmbH Abt. Vergabe/Einkauf Dircksenstr. 38 10178 Berlin Ansprechpartner: Frau Hess Tel.: (030) 2471 3,670 Datum 20.07.2016 Bearbeiter/in Frau Hess Telefon / Durchwahl +49 30 2471 3657 Telefax +49 30 2471 3670 E-Mail [email protected] Nicht für Mietzahlungen Bankverbindung: Landesbank Berlin AG IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17 BIC: BELADEBEXXX WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Sitz der Gesellschaft: Dircksenstraße 38 10178 Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrates: Lutz Basse Geschäftsführung: Christina Geib Jan Robert Kowalewski Handelsregister: AG Charlottenburg HRB 35223 UST-IdNr. DE 137189619 Seite 1/3 wbm.de jeder-qm-du.de Angaben zum Leistungsverzeichnis (LV): Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten Stelle der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen und Skonto bei jeder Zahlung durch den Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang gewährt werden, sind diese ebenfalls an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle einzutragen. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in technischer Hinsicht sowie in Farb- und Formgebung gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf jeden Fall eine Preisangabe erforderlich. Vergabeprüfstelle: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Deutschland Termine: Eröffnungs-/Einreichungstermin: Zuschlags- und Bindefrist: um/bis am 12.08.2016 bis zum 30.09.2016 Bauzeit gesamt: vom 28.09.2016 10:00 Uhr bis 28.09.2017 Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle, 205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift Zimmernummer …. oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen. Aufschrift auf geschlossenem Umschlag: „Angebot für … (Bezeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“ "Erst bei Submission öffnen!" Vergabeunterlagen: Nebenangebote: Seite 2/3 Gemäß der abschließenden Liste erhalten Sie von uns die dort aufgelisteten Vergabeunterlagen mit dem jeweiligen Hinweis darauf, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen, abzugeben und bei einem Zuschlag Vertragsbestandteil sind. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote sind möglich: nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose Wir bitten um kurze Mitteilung, wenn Sie sich nicht an der Ausschreibung beteiligen. Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht. Mit freundlichen Grüßen WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH i. V. i. A. Susanne Ernst Anke Fust Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Seite 3/3 Bieter Angebotsdeckblatt Vergabenummer: OV 1731-07-2016 Maßnahme/Objekt: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e Leistungsumfang: Fensterarbeiten und Aussentüren Auftraggeber: WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen! Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses eingetragen und hier automatisch übernommen. % Skonto, der vom Bieter gewährt wird, wird bei jeder Zahlung durch den Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang berücksichtigt. % Anzahl Nebenangebote Angebotsdatum: Stück Name des Ansprechpartners: Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto EUR Stempel, Unterschrift (Name in Druckschrift) Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den Vergabeunterlagen. Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Seite 1/1 Angebotsdeckblatt oLos_VOB_EU , Stand 04/2015 Stand: 27.05.2016 Bewerberbogen – Bauleistungen (EU) Leistungsort: Art der Leistung: Vergabenummer: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e Fensterarbeiten und Außentüren OV 1731-07-2016 Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auszufüllen! Bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung eines Unterauftragnehmers, ist auch von diesem Unterauftragnehmer ein Bewerberbogen in Bezug auf seine Eignung auszufüllen. Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen) Einzelbewerber Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt Unterauftragnehmer Allgemeine Hinweise Für den Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausschließlich dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in folgende Abschnitte unterteilt wurde: A. B. C. Allgemeine Angaben Eignung I. Befähigung zur Berufsausübung II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit IV. Sonstiges Vertragsbedingungen Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Auftragsfalle nachzufordern. Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Ort, Datum Name Ort, Datum Funktion Name Funktion A. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land): Jahr der Unternehmensgründung: Rechtsform: Unternehmensinhaber: (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter) Eintragungsort: Bewerbergemeinschaft: ☐ ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Mitgliedes/ r liegen bei ☐ nein Einsatz eine Unterauftragnehmers: Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zum Nachweis der Eignung und demzufolge zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers zu bedienen. ☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer (s) liegen bei ☐ nein Unterauftragnehmer: Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers zu bedienen. ☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer(s) liegen bei ☐ nein Ansprechpartner/in für das laufende Vergabeverfahren: Frau/Herr: Tel: Fax: Email: Frau/Herr: Tel: Fax: Email: Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung: 2 B. Eignung I. Befähigung zur Berufsausübung 1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche Erlaubnis wurde erteilt. Ich gehöre/Wir gehören zu: Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigem 2. Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom: II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Angaben zur Haftpflichtversicherung Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von EUR vor. EUR und/oder eine Sofern die Höhe der aktuellen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht der Höhe gemäß der Bekanntmachung entspricht, bestätigen wir hiermit, dass im Auftragsfall eine gültige Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird bzw. die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung wie folgt erhöht wird. 2. Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren Jahr 2013 2014 2015 3 Gesamtumsatz in EUR netto Umsatz für vergleichbare Leistungen in EUR netto III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit 1. Referenzen Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind 1. Referenz Einsatzort: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): Leistungsbeginn & Laufzeit: Auftragsvolumen in EUR netto: 2. Referenz Einsatzort: Auftraggeber: Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): Leistungsbeginn & Laufzeit: Auftragsvolumen in EUR netto: 3. Referenz Einsatzort: Auftraggeber Ansprechpartner (Name und Telefonnummer): Leistungsbeginn & Laufzeit: Auftragsvolumen in EUR netto: 4 2. Angabe technische Fachkräfte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt Art der Ausbildung, Berufliche Qualifikation des Personals wie z.B. Angabe der handwerklichen Ausbildung Durchschnittliche Anzahl der Berufsjahre Name des Projektleiters: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Referenz-Nr. vergleichbare Objekte 1 Ausführungszeitraum: Objekt: 2 Ausführungszeitraum: Objekt: 3 Ausführungszeitraum: Objekt: 5 Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter Name des Poliers: Referenz-Nr. vergleichbare Objekte 1 Ausführungszeitraum: Objekt: 2 Ausführungszeitraum: Objekt: 6 3. Anzahl der Beschäftigten Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal abgeschlossenes Kalenderjahr Angestellte gewerbliche Mitarbeiter 2013 davon: davon: 2014 davon: davon: 2015 davon: davon: 4. Mitarbeiter gesamt Technische Ausstattung Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt 7 5. Unterauftragnehmer Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Erklärung Mir/Uns ist bekannt, dass die angebotene Bauleistung im Falle der Auftragserteilung gemäß VOB/B im eigenen Betrieb auszuführen ist. Ich/Wir werde(n) daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, im eigenen Betrieb ausführen. Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werde(n) ich/wir nur an Unterauftragnehmer übertragen, welche die Voraussetzungen entsprechend dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers erfüllen. Diese Unterauftragnehmer sind im Verzeichnis der Unterauftragnehmer aufgeführt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Bauleistungen an Unterauftragnehmer nur zu rechnen ist, wenn unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde ich/werden wir nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die Voraussetzungen gemäß VOB Teil A (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) erfüllen. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Leistungen, für die ich mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden. Die Unterauftragnehmer sind bereits im Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen aufgeführt und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen sind dem Angebot beigefügt. Unterauftragnehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Unterauftragnehmer beauftragen. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie Nachweise für Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt werden. Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen, weil mein/unser Betrieb auf diese Leistung nicht eingerichtet ist. Leistung an Firma (Name, Adresse): Vertragsstrafenklausel Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000,00 EUR brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000,00 EUR brutto, zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. Auftragssperre Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass sich der Auftraggeber vorbehält, im Falle des Verstoßes gegen diese Vereinbarung auch neben der Vertragsstrafe, den Auftragnehmer für die Dauer von 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu 3 Jahren, nicht mehr an Aufträgen teilhaben zu lassen, und diese Entscheidung den zuständigen Überwachungsstellen zu melden. 8 IV. Sonstiges 1. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 2. Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift Name: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Vornamen: Geburtsnamen: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Geburtsort: Funktion in der Firma: 9 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 4. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. 5. Erklärung Urkalkulation Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden. Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung übergeben. 10 C. Vertragsbedingungen 1. Erklärung Frauenförderung Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes:- Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen 10 . spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12 . Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13 . bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14 . Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15 . Angebot alternierender Telearbeit 11 16 . Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen 17 . Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18 . Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19 . Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen 20 . Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21 . Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. 12 2. Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen 1. Ichverpflichte mich/wir verpflichten uns: 1.1. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG) zu entlohnen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind; 1.2. die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind; 1.3. das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts einzuhalten; 1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten Beschäftigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c Abs. 1 AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung gem. Ziffer 1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen; 1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen; 1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und Sozialversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen Behörden zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten; 1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgeben; 1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer Unterauftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger Verleiher und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und weiterer eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen. 2. Ichbevollmächtige/Wir bevollmächtigenden Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1 b) genannten Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern, Soziallkassen, Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir dem Auftraggeber auf entsprechende Anforderung aus. 3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1.1 und 1.2 berechtigen den Auftraggeber, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 13 3. Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz 1. zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein zuhalten, 1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, 1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, 1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, 1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, 1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt. 2. zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, 2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen, 2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. 3. zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). 4. Vertragsstrafen, Kündigungsrechte Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten 14 Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. 5. Kontrollrechte Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 6. Bevorzugte Vergabe Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. 4. Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren. 2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten. 3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden. 4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich verpflichtet wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. 5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte hergeleitet werden. 6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen Beendigung hinaus. 15 5. Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 5 und 11 Bundesdatenschutzgesetz Benennung übergebener Daten: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen werden. Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG. Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG verarbeiten und nutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden. Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der Anlage zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz, Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf. Zweckbindung Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden, darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen, Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich gestattet hat. Kontrollrecht des Auftraggebers Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und -verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während der betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die Kontrollen erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung. 16 Schadenersatz und Sonstiges Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben unberührt. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber. 6. Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich oder energetisch verwertbar sein. Die nachfolgenden Produkte dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schalttafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe, Verpackungsmaterial oder Reinigungsmittel verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für - asbesthaltige Baustoffe, - Farbmittel auf Schwermetallbasis, - Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. - Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlen-wasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, - Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind, - Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic com-pounds/ flüchtige organische Verbindungen)Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen, - unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet, - Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt. Die Beschaffung folgender Produkte ist ebenfalls unzulässig: - Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltes Material enthalten. - chlorhaltige Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und –beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten in asbestbelasteten Bauwerken Mit der Sanierung asbesthaltiger Materialien können nur Firmen beauftragt werden, die mit den Arbeiten, den dabei auftretenden Gefahren- und Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. Sie müssen technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten und dieses durch erfolgreiche Sanierung an anderen Gebäuden nachgewiesen haben. 17 7. Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“. 1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung* Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen 1.2 Die Zwischenfristen werden als verbindliche Vertragsfristen vereinbart. 1.3 Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1. 2. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9) 2.1 Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 2.2 Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 2.3 Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche Aufwendungen abgegolten. 3. Geforderte Kautionen und Sicherheiten 3.1 Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu übergeben. Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers gemäß den Vergbeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu übergeben. 3.2 Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz zu erbringen. 4. Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B) 4.1 Allgemeines 4.1.1 Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß. 4.1.2 Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden. 4.1.3 Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt. In der Rechnung sind anzugeben: - Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme - Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen. 4.1.4 Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden. 18 4.1.5 Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. 4.1.6 Alle Rechnungen sind an die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH vertreten durch die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Dircksenstraße 38 10178 Berlin. zu senden. 4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung 4.2.1 Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem erreichten Leistungsstand orientiert. 4.2.2 Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. 4.2.3 Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen. 4.3 Schlussrechnungen 4.3.1 Erst nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen. 4.3.2 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt werden können, nicht mehr möglich. 4.3.3 Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. 4.4 Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist. 4.5 Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B. 4.6 Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B) 4.6.1 Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde. Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage. .6.2 Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. 5. Projekt- und Zeichnungsunterlagen Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor Baubeginn übergeben und ebenso Vertragsbestandteil 6. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten. Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt. 7 19 Sonstige Bedingungen 7.1 Baustrom und Bauwasser Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt. Im Falle der Nutzung wird hierfür zur Deckung der Kosten für Errichtung, Unterhalt, Betrieb und Demontage der Baustromanlage sowie des Stromverbrauches nach Abschluss der Baumaßnahme eine Umlage in Höhe von 0,6 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme erhoben und von der Schlussrechnung einbehalten. Die Zählerstände vor Baubeginn und nach Bauende sind zu protokollieren und der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Für Wasser- und Sanitärnutzung wird eine Umlage in Höhe von 0,1 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme erhoben und von der Schlussrechnung einbehalten. 7.2 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für Neubaumaßnahmen 1,127 ‰ der Baukosten. 20 8. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 1 Leistungsumfang Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu verwenden. 2 Preise, Preisermittlungen 2.1 Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart. 2.2 Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen. 2.3 Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt. 2.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und Räumung der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung, Aufräumen und Säubern der Baustelle abgegolten. 2.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen. 3 Geänderte und zusätzliche Leistungen 3.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen. 3.2 Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich die sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht. 3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den Auftraggeber angeordneten Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis zu welchem Datum die Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in welchem Umfang sich die geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine auswirken, wenn die Anordnung innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird. 3.4 Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe. 3.5 Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der Urkalkulation zu benennen. 3.6 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn schriftlich durch die Parteien vereinbart wurden. Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten: • detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten; • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft; • Art und Anzahl des eingesetzten Materials. 21 Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den Auftraggeber. 4 Ausführung, Pflichten des Auftragnehmers 4.1 Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen. 4.2 Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen, dass dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung steht. Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst aufgenommen werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber keinerlei Verantwortung und Haftung. 4.3 Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste usw. in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 4.4 Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere Leistungserbringung des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu beantragen. 4.5 Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen. 4.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen, teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt. Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich. 4.7 Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben. Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind. Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen Störung des Bauablaufs. 4.8 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren. 4.9 Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen. 4.10 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will. Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin. Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner Terminplanung zu berücksichtigen. 22 4.11 Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn Jahren gesichert ist. 4.12 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind. 4.13 Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 4.14 Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht nach § 7 VOB/B. 4.15 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 4.16 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können. 4.17 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt. 4.18 Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl anfallende Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den ergänzenden abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren. Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen. 4.19 Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 4.20 Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen. 5 5.1 Baubeginn, Ausführungsfristen Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen. 5.2 Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche Leistung abzurufen. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig sind. Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren. 6 Unterauftragnehmer 6.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder von Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen auf einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den Austausch von Unterauftragnehmern. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben. 23 Falls keine ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen. 6.2 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. 6.3 Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die Unterauftragnehmer eingehalten werden. Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt. 6.4 Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt werden. 6.5 Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000 EUR brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto, zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. 7 Vertragsstrafe 7.1 Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Bruttoschlussrechnungssumme für den betroffenen Leistungsabschnitt für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich einer Einzelfrist bereits in Verzug geraten ist, wird die Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Fristen nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist. 7.2 Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese verschobenen Termine entsprechend. 7.3 Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme begrenzt. Dies gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden. Die Vertragsstrafe nach Ziffer 6.5 und Ziffer 14.4 wird auf die Vertragsstrafenpauschale angerechnet. 7.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet. 7.5 Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. 8 Kündigung 8.1 Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn • das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers; • der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt; • der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt. Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5. 8.2 Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers verbunden sein. 8.3 Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt. 24 8.4 Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. 9 Abnahme 9.1 Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen. Teilabnahmen sind ausgeschlossen. 9.2 Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch den Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten. 9.3 Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen vorzulegen: • Entwurf für Wartungsverträge, • Gebrauchsanweisungen, • Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt, • Regel- und Strangschemata, • Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe, Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu übergeben: • Vollständige Dokumentationsunterlagen, • Bestandspläne, • gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung, 10 10.1 Mängelansprüche Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungsarbeiten einschließlich aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im Übrigen fünf Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B. 10.2 Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche, Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen, Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen, dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers reicht. Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen. 11 Rechnungen und Zahlungen 11.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut. Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise. 11.2 Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt. 11.3 Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen. 11.4 Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. 25 11.5 Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen. 11.6 Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen. 11.7 Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig. 12 Sicherheiten 12.1 Bei einem Auftragswert ab 250.000 EUR stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche sowie Mängelansprüche, wenn und soweit diese Ansprüche vor oder bei Abnahme entstanden sind. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt). Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des Bareinbehalts verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellt, die dem diesem Vertrag als „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht. Der Auftraggeber hat, soweit nicht durch die Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind, unmittelbar nach der Abnahme den als Vertragserfüllungssicherheit einbehaltenen Barbetrag auf 3 % der BruttoAbrechnungssumme zu reduzieren und die Differenz an den Auftragnehmer auszuzahlen. Eine vom Auftragnehmer gemäß den vorstehenden Regelungen gestellte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ ermäßigt sich unmittelbar nach der Abnahme auf 3 % der Brutto-Abrechnungssumme, soweit nicht durch die Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind; auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Reduzierung des Bürgschaftsbetrages schriftlich zu bestätigen. Der noch beim Auftraggeber verbleibende Teil der Sicherheit wandelt sich in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme in die Sicherheit für Mängel- und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 12.2 um. 12.2 Zur Sicherung der dem Auftraggeber nach Abnahme entstehenden Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz und Ansprüchen aus der Abrechnung stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber 3 % der Brutto-Abrechnungssumme bei der Schlusszahlung einbehalten (Bareinbehalt). Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 12.1 eine „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ gestellt hat. Dann darf der Auftraggeber keinen Bareinbehalt vornehmen. Die vom Auftragnehmer gestellte, gemäß Ziffer 12.1 reduzierte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ wandelt sich in eine Bürgschaft für Mängel- und sonstige Ansprüche um und sichert nunmehr die Ansprüche gemäß den vorstehenden Regelungen. Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des Bareinbehalts bzw. die Herausgabe der Urkunde über die „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme stellt, die dem diesem Vertrag als „Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht. Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt die Mängelansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. 12.3 Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der hingegebenen Bürgschaften nach § 17 Abs. 3 VOB/B bleibt unberührt. 12.4 Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto nicht verpflichtet. 12.5 § 648 BGB wird abgedungen. 12.6 Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist. Wenn der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers eine Sicherheit nach § 648 a BGB stellt, entfällt, vorbehaltlich des § 632 a BGB, das Recht des Auftragnehmers, Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen. 26 13 Abwendungsbefugnis 13.1 Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst berechtigt, wenn er deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat. 13.2 Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsoder Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Im Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung. 13.3 Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB entsprechende Anwendung. 14 Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise 14.1 Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. 14.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 14.3 Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer allen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU abführen wird. Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem Auftraggeber einen Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser unverzüglich die Vorlage einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Schlussrechnung beim Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKABAU abzufordern. Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler Ausländerbeschäftigung oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere von einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere Unterauftragnehmer freizustellen. 14.4 Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro Person eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet. 15 Versicherungen 15.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen. 15.2 Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für • Neubaumaßnahmen, 27 • • • Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der Baukosten. Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall. 16 Schlussbestimmungen 16.1 Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.2 Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 16.3 Gerichtsstand ist Berlin. 16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zeck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 28 Stand: 25.05.2016 WBM BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BwB) Bauleistungen Bei der Vergabe ihrer Bauleistungen, deren geschätzter Auftragswert die in § 106 Abs. 2 GWB genannten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, verfährt der Auftraggeber nach Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU) 1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber bis spätestens sieben Tage vor Angebotsabgabe, schriftlich hierauf hinzuweisen. Eine entsprechende Hinweispflicht trifft den Bieter, sofern ihm nach Angebotsabgabe entsprechende Unklarheiten auffallen, auf die er bei Angebotsabgabe nicht hingewiesen hat. 2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 3. Angebot 3.1. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn diese in einer europaweiten Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen sind. Die Erstellung des Angebotes erfolgt grundsätzlich kostenfrei. In besonderen Fällen kann der Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausnahmsweise eine Entschädigung festsetzen. Für das Angebot sind die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben und spätestens zur Angebotsabgabe gemäß Aufforderung einzureichen. Nicht unterschriebene Angebote sind zwingend von der Wertung auszuschließen! 3.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss insbesondere die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen und – nachrangig – die Vergabe- und Vertragsordnung. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.3. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen, anderenfalls werden die Nachlässe nicht gewertet. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden in den Vertragsunterlagen vorgegeben. Darüber hinausgehende Skonti sowie nicht vergaberechtsgemäße Nachlässe werden nicht gewertet; sie bleiben indessen Bestandteil des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.4. Elektronisch übermittelte Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. Seite 1 von 5 Stand: 25.05.2016 WBM BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BwB) Bauleistungen 3.6 Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden. Werden Leistungen angeboten, die in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie ebenfalls auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden. 3.5. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Der Bieter hat im Falle eines zugelassenen Angebotes gleichwertiger Produkte sowohl den Hersteller als auch die Grundlage für die Beurteilung der Gleichwertigkeit zu benennen. 3.6. Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. 3.7. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Vordrucke ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.. 4. Nebenangebote und Änderungsvorschläge 4.1. Sind gemäß der Bekanntmachung oder der Angebotsaufforderung Nebenangebote ausdrücklich zugelassen, muss die Anzahl an der vom Auftraggeber gekennzeichneten Stelle aufgeführt werden. Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage vorgelegt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 4.2. Zugelassene Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot möglich. Die Gleichwertigkeit der Leistungen des Nebenangebotes mit den Leistungen des Hauptangebotes ist mit dem Angebot nachzuweisen, anderenfalls kann das Nebenangebot nicht gewertet werden. Etwas anderes gilt dann, wenn die Bekanntmachung oder die Verdingungsunterlagen etwas Abweichendes vorsehen. 4.3. Für Nebenangebote gelten die in der Bekanntmachung oder im Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes benannten Mindestanforderungen. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. 5. Weitergabe an Unterauftragnehmer Der Bieter hat mit dem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er Unterauftragnehmern übertragen will. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Benennung hat im Bewerberbogen zu erfolgen. Die benannten Unterauftragnehmer haben ihrerseits die Übernahme der Leistungen auf dem Vordruck „Verpflichtungserklärung“ zu bestätigen. 6. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine Erklärung gemäß dem Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ zu übergeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Seite 2 von 5 Stand: 25.05.2016 WBM BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BwB) Bauleistungen 7. Verfahrensablauf in Verhandlungsverfahren Für die Verfahrensabläufe des Offenen Verfahrens und des Nichtoffenen Verfahrens gelten keine Besonderheiten, das anwendbare Verfahren ergibt sich aus den Regelungen der jeweils einschlägigen Vergabeordnung. Führt der Auftraggeber allerdings ein Verhandlungsverfahren durch, gelten für dieses Verfahren die folgenden Regeln: Verfahrensablauf Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens regelmäßig nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Vergabeunterlagen Die vorliegenden Vergabeunterlagen sollen es den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern ermöglichen, ein qualifiziertes und zuschlagfähiges Angebot gemäß den Bestimmungen des Anschreibens abzugeben. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit demjenigen Bieter, der nach Maßgabe der bekannt gegebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Ein Öffnungstermin nach Eingang der Bewerbungen, der Erst- und endgültigen Angebote findet nicht statt. Die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören: Formelle Prüfung - Rechtzeitige Einreichung der Bewerbung/des Angebotes, Eindeutigkeit der Eintragungen Rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/des Bieters/einer zugelassenen Bietergemeinschaft Einhaltung der vorgegebenen Formalien der Bewerbung/des Angebots, Vollständige Ausfüllung des vorbereiteten Angebotstexts nebst den vorgegebenen Bietererklärungen. Nach Feststellung der formellen Ordnungsgemäßheit des Angebotes schließt sich eine inhaltliche Prüfung an. Inhaltliche Prüfung Geprüft wird die Einhaltung der zwingenden Vorgaben der Bekanntmachung/des Aufforderungsschreibens. Angebote, bei denen sich im Verlauf der Prüfung zeigt, dass sie die in den Vergabeunterlagen aufgestellten Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung des Angebotes zur weiteren Aufklärung des Angebotsinhalts schriftliche Fragen an die einzelnen Bieter in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen. Die Bieter sind verpflichtet, die erbetenen Informationen unverzüglich und wahrheitsgemäß zu erteilen. Setzt die Vergabestelle Fristen, sind diese Fristen zwingend einzuhalten. Seite 3 von 5 Stand: 25.05.2016 WBM BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BwB) Bauleistungen Prüfung Die nicht ausgeschlossenen Angebote der geeigneten Bieter werden durch die Vergabestelle auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Verhandlungen Die Vergabestelle beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren möglichst im Rahmen einer transparenten, linearen Vergabestrategie abzuwickeln. In diesem Rahmen werden diejenigen Bieter, die wertbare Angebote abgegeben haben und in die engere Wahl kommen, zu einem Verhandlungstermin eingeladen. Dieser Verhandlungstermin soll dem Bieter Gelegenheit geben, sein Unternehmen/die Bietergemeinschaft und sein Erstangebot zu präsentieren und noch unklare Angebotsbestandteile aufzuklären. Der Verhandlungstermin dient gleichzeitig der Verhandlung über den gesamten Leistungsinhalt. Der Auftraggeber beabsichtigt, keine weiteren Verhandlungsrunden durchzuführen. Vielmehr ist vorgesehen, alle Bieter aufzufordern unter Berücksichtigung der in der Verhandlung gestellten Fragen, abgegebenen Erklärungen, Vereinbarungen und sonstigen Festlegungen ein endgültiges Angebot nach Vorgaben der Vergabestelle einzureichen. Nach Eingang der endgültigen Angebote wird die Vergabestelle prüfen und werten, welches Angebot nach Maßgabe der bekannt gegebenen Wertungs-/Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist. Es wird klargestellt, dass nach Eingang der endgültigen Angebote keine Verhandlungen zu vertraglichen und kommerziellen Bedingungen mit den Bietern geführt werden sollen, so dass die Bieter gehalten sind, insbesondere ihre Preisangebote im Rahmen der „last and final offer“ abschließend zu definieren. Sollte sich entgegen der bisherigen Erwartungen herausstellen, dass die Komplexität der Aufgabenstellung zusätzliche Verhandlungsrunden erforderlich macht und/oder eine sukzessive Verengung des Bieterkreises zweckmäßig ist oder aus wichtigen Gründen eine Abweichung von der vorgesehenen Vorgehensweise notwendig erscheint, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren nach Unterrichtung der Bieter entsprechend zu modifizieren. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, entsprechend § 134 GWB über den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und über die Gründe für die Nichtberücksichtigung des jeweiligen Bieters informieren. 8. Weitere Hinweise Sofern der maßgebliche EU-Schwellenwert überschritten ist, informiert der Auftraggeber den Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden soll, entsprechend § § 134 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt. Mit der Abgabe des Angebotes wird dieses Angebot in die Vergabeakte des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei einer Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die Vergabeakten zur Verfügung zu stellen. Die Bieter haben sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung ihrer Rechte hinsichtlich Vertraulichkeit an die Vergabekammer zu wenden. Ein Nachprüfungsantrag kann nur erhoben werden durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Seite 4 von 5 Stand: 25.05.2016 WBM BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BwB) Bauleistungen Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers –, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Seite 5 von 5 06.06.2016 Die Bietergemeinschaft erklärt, dass - - im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bietergemeinschaft ist: - die Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht: 2. Mitglied 3. Mitglied 4. Mitglied 5. Mitglied (Anzugeben ist jeweils die vollständige Firma und Adresse) - der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht, - alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Stempel/Unterschrift aller Bietergemeinschaftsmitglieder Stempel Unterschrift Stempel Unterschrift Stempel Unterschrift Stempel Unterschrift Bie t e r g e m ei n s c h af t s e r kl ä r u n g. d o cx Stand: 12/2015 Integritätsvereinbarung Objekt: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e Leistungsumfang: Fensterarbeiten und Aussentüren Vergabe-Nr.: OV 1731-07-2016 zwischen der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH vertreten durch die Geschäftsführung Dircksenstraße 38, 10178 Berlin - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - und - im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt – Präambel Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages. 1 Verpflichtungen des AG 1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten: 1. Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2. Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten. 3. Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen. 1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten. 2 Verpflichtungen des Bieters / AN 2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze: 1. Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. 2. Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches. 3. Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen. 4. Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt. 5. Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm Vorteile verschaffen. 2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. 1 Integritätsvereinbarung 2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. 3 Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre 3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt. 3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben. 3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann. 4 Schadensersatz 4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen. 4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. 4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen. 5 Frühere Verfehlungen 5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. 5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden. 6 Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer 6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen. 6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen. 7 Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren. 8 Sonstige Bestimmungen 8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind. 8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG. 8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. 8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden. 8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt. - 2 - Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben. Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben. Kennzettel für Angebotsumschlag Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich weiterleiten! Absender (Bieter): Vergabe Nr. OV 1731-07-2016 Objekt: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e Angebot für: Fensterarbeiten und Aussentüren Abgabetermin: 12.08.2016 , 10:00 Uhr Vom Auftraggeber auszufüllen Eingang des Angebotes: Uhr Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil. Registrierung unter my.vergabeplattform.berlin.de Kennzettel_VOL (Stand 11/09) Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft) Der Auftragnehmer Name und Sitz und der Auftraggeber vertreten durch haben folgenden Vertrag geschlossen: Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages: Datum: Bezeichnung der Leistung: ………… Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadenersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft. Der Bürge Name und Anschrift Übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von _______________ € An den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum Unterschriften: ________________ Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM Zukünftig nur noch Vergabeverfahren digitale Angebotsabgabe bei EU-weiten Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich. Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot eingereicht wurde. Ab dem 01.07.2015 werden bei allen EU-weiten Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote im Rahmen des Verfahrens der elektronischen Vergabe (eVergabe) zugelassen. Spätestens ab April 2016 werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote zugelassen. Soweit ein digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines Angebotes in Papierform selbstverständlich zulässig. Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden. Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind: Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des Trustcenters) Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im Bietertool "ava-Sign" Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig zurückgezogen oder verändert werden) Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich. Technische und organisatorische Voraussetzungen: 1. 2. Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren. (www.vergabeplattform.berlin.de) Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur. Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links: - http://www.d-trust.de/ http://www.s-trust.de/ LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau zweier mehrgeschossiger Wohngebäude in der Eckertstraße 3a,4a,5a (Haus A) bzw. in der Petersburger Strasse 72d, Berlin Friedrichshain. An den Neubauten grenzen Nachbarbebauungen. Die Gebäude umfassen ein Kellergeschoss und die Ebenen vom Erdgeschoss bis zum 6.Obergeschoss. Die hofseitige Fassade staffelt sich im Haus A ab dem 2. bis zum 6.OG ab. Eine kontinueirliche Lastableitung über mehrere Ebenen nicht möglich ist. Die tragenden Wände im Haus B werden weitesgehend übereinander angeordent. Versprünge ergeben sich nur im Bereich der Fensteranordnung. Eine kontinueirliche Lastableitung über mehrere Ebenen ist somit gegeben. Die Decken werden als mehrachsig tragende Ortbetonscheiben bemessen. Eine Ausbildung als Filigrandecken ist möglich. Die tragenden Wände werden soweit wie möglich in Mauerwerk erstellt. Ist eine Ableitung der Kräfte über Mauerwerk nicht mehr möglich, kommen Stahlbetonwände zum Einsatz. Auch hier kann im Zuge der Ausführung auf Filigranwände zurückgegriffen werden. Im Untergeschoss steht drückendes Sickerwasser an. Die Wände werden daher zwingend in Stahlbeton erstellt. Die Gründung erfolgt auf einer tragenden Bodenplatte. Alle Fenster sind zur Schließung der Gebäudehülle gleich nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen. Die Montage der Außentüren erfolgt später. Dokumentation Dokumentation -----------------Zur Abnahme ist eine Dokumentation der Leistungen abzugeben : - 1-fache Ausführung - Trennung der dem Inhaltsverzeichnis entsprechenden Unterlagen durch überstehende Trennblätter - Deckblatt mit oder zzgl. Inhaltverzeichnis - Fachunternehmererklärung / Übereinstimmungserklärung mit namentlicher Aufführung der wesentlichen Bauprodukte / Bauarten - Prüfzeugnisse - Datenblätter - Wartungs- und Bedienhinweise Es ist ein Bautagebuch für alle eigenen Leistungen sowie der Subunternehmer zu führen und wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Bautechnische Unterlagen Bautechnische Unterlagen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der beiliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen. Dem Leistungsverzeichnis liegen folgender Unterlagen als pdf-Dateien bei: Architektenpläne lt. Planliste Ausführungsplanung als Anlage zum LV Fenster und Außentüren Außentürliste Fensterliste Übersicht Angaben des Bieters Angaben des Bieters Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen mit den vorgegebenen Parametern sind Detailzeichnungen aller betreffenden Punkte, Systemschnitte, und System-Prüfzeugnisse auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb 6 Tagen vorzulegen. Folgende Zertifikate sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb 6 Tagen vorzulegen: Klemmschutz Klasse 4: nach VFF Merkblatt KB01.2008 für Fensterantriebe Nachweis: Ucw-Werte Nachweis RC 2 N Nachweis Mechanische Beanspruchung von TürenKlasse 7, DIN 12400 (Hauseingangstüren) Gültiges CE- Kennzeichen, auch bei Durchdringungen der Fassadenkonstruktion Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen. Weiterhin ist die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Kunststoff-Fenstern und -Türen Leistungsbestandteil. Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Vereinfachte Schreibweise Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Konstruktionssystem Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Qualitätssicherung Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden. Normen - Richtlinien Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Die Konstruktionen müssen den Güte- und Prüfbestimmungen Aluminiumfenster RAL - RG 636/1 entsprechen. Die Sanierung soll sich an den Qualitätsstandard und Vorgaben der RAL Gütegemeinschaft Metallfassadensanierung orientieren. Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen sowie Versorgungsunternehmen Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen und Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein. Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten. Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen für die gesamte Fassade einschl. aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die statischen Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung, die, soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen, nicht besonders vergütet wird. Baumaße Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Ausführungsunterlagen Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Grundsätzlich sind die Darstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 digital, zu liefern. Toleranzen Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202. Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung Oktober 2005, bewertet. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten, etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Positionsbeschreibungen Die in den beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten. Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen. Werkstoff Aluminium Werkstoff Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Werkstoff Stahl Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. Systembeschreibung Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt. Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden in der Systembeschreibung nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis. Soweit nicht in den Systembeschreibungen anderweitig beschrieben, sind die Verglasungsdichtungen so geformt, dass sie für den Betrachter nicht in Form eines breiten Randes in Erscheinung treten. Nachweispflicht u. Dimensionierung Die in den Systembeschreibungen genannten formalen Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind Mindestanforderungen und den statischen Anforderungen und den Planunterlagen anzupassen. Eventuelle Anpassungen sind preislich in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen und schriftlich dem AG bei LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Angebotsabgabe mitzuteilen. Profilauswahl Profilauswahl Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 incl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtline für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten. Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben. Flügeldichtungen Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. Entwässerung der Konstruktion Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen. Werkstoff Kunststoff Werkstoff Kunststoff Es sind extrudierte PVC-Kunststoff-Profile der Formmasse nach DIN EN ISO 1163-1 mit den kennzeichnenden Eigenschaften PVC-U, EDLP, 082-50-T28 zu verwenden. Formmassen und Regenerate unbekannter Zusammensetzung dürfen nicht verwendet werden. Die farbliche Gestaltung der Profile erfolgt mit witterungsbeständigen und lichtechten Folien, die dauerhaft mit dem Profil verbunden sind. Individuelle farbliche Gestaltungen sind über ein spezielles Lackierungsverfahren in RAL- oder NCS-Farbtönen möglich. Alle Dichtungen sind aus hochwertigem EPDM oder TPE hergestellt. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen in sendzimir-verzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 50976 erfolgen. Profilauswahl Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Die Profilquerschnitte der Verstärkungsprofile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente der Verstärkungsprofile sind für die Profil-Auswahl zu berücksichtigen. Die für das Profilsystem des System-Herstellers angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten. Die Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller sowie DIN 18056 sind für zulässige Durchbiegung der Riegel und Pfosten zu berücksichtigen. Profilverbindungen Eck- und Stoßverbinder müssen in ihrem Querschnitt den Profilkonturen entsprechen. Die Flächen der Gehrungen beziehungsweise T-Stöße sind einwandfrei zu verschweißen. An mechanisch verbundenen T-Stößen ist durch Abdichtung das Eindringen von Wasser in die Konstruktion zu verhindern. Geschweißte und mechanisch verbundene T-Stöße müssen außen optisch identisch sein. Die geschweißten Rahmenverbindungen müssen gemäß den Gütebestimmungen RAL - GZ 716/1, neuester Stand, ausgeführt werden. Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Für Schüco-Konstruktionen sind die von Schüco vorgesehenen System-Dichtungen zu verwenden. Entwässerung der Konstruktion Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Die Belüftung des Falzgrundes bei Einsatz von Isolierglas muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Die Entwässerung darf keinesfalls über die Verstärkungskammer erfolgen. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Allgemeine Hinweise Max. Profillänge bei weißen Elementen: 4,0 m Max. Profillänge bei farbigen Elementen: 2,5 m Max. Fläche bei weißen Elementen: 7,0 m² Max. Fläche bei farbigen Elementen: 5,0 m² Die baubaren Größen und Profilgruppenzuordnung in Verbindung mit den Stahl - Verstärkungen sind aus den Tabellen max. Flügelgrößen zu entnehmen. (Bei Einsatz von Spezialgläsern ist das max. Flügelgewicht zu beachten) Beschläge Beschläge Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdecktliegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Incl. der erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder. Zubehör wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer, Schlösser und Fenstergriffe werden gesondert beschrieben. Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch getroffen werden (Verkleben der Verglasung, Sonderbauschrauben, Zuschlagsicherung, Verstärkung der LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Profile und Beschläge, etc.) sind diese, ohne gesonderte Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen. Die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist in schriftlicher Form incl. der Systemgeberbestätigung nachzuweisen. Mechatronische Beschläge Fenster (formale Regelungen) Mechatronische Beschläge Fenster (formale Regelungen) Bei den nachfolgend ausgeschriebenen Beschlägen handelt es sich um mechatronische, in Flügel- / Blendrahmenprofil integrierte Antriebsmotoren, Verschluss- und Steuerungskomponenten. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte ist der erforderliche Beschlag und die Motoren und Verriegelungsantrieb nach den Bemessungstabellen des Systemherstellers einzusetzen, inklusive der für sachgemäßen und voll funktionsfähigen Gebrauch notwendigen Zubehörteile innerhalb der Fensterprofile, wie Motorhalter, Zusatzbeschlagteile (Bänder, Sicherungsschere), Steuergerät (im Profil integriert), Flachbandleitung, Verbindungskabel (inkl. 6000 mm Anschlussleitung) sowie weiteres Montagezubehör. Einstellungen sind über eine Schnittstelle EIA 485 vorzunehmen. Der Flügel ist anzulernen (Werkstatt) und im eingebauten Zustand (Baustelle) Probe zu fahren. Es ist ein Prüfprotokoll zu erstellen und dem AG zu übergeben. Bei der Planung und Ausführung der Anlagen ist das VFF Merkblatt KB.01 "Kraftbetätigte Fenster" und die ASR A1.6 zu berücksichtigen. Es ist zwingend eine 24V / 28V Variante einzusetzen. Bedienelemente wie Fenstergriffe werden gesondert beschrieben, übergeordnete Steuerungskomponenten, Netzteile und Sensoren werden in separaten Positionen und Gewerken beschrieben. Für den Regelbetrieb ist eine bauseitige permanente Stromversorgung 230 V/AC für die Netzteile zu gewährleisten. Beschläge Türen Beschläge Türen Nachfolgend werden die für die jeweiligen Anforderungen der Türen, die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben. Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt nach Angaben des System-Herstellers. System-Zubehör: Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 10 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern. Verglasung Verglasung Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar. Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten, Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen. Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der Gemeindeunfallversicherung und der Bau-Berufsgenossenschaften oder sonstige, anzuwendende Vorschriften zu. Die ein zuhaltenden erforderliche Glastoleranzen müssen bezogen auf das eingesetzte Verglasungssystem eingehalten werden. Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau. Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der Senkrechten führen zu Wertänderungen. Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, Standard KG, auszuführen. Einscheibensicherheitsglas: Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt werden muss, ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer in schriftlicher Form über das Risiko einer "Spontanbruch-Gefahr" bei diesen Erzeugnissen aufzuklären. Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Außenbereich ist der Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit dem Glaslieferanten abzuklären. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 11 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausfachungen (Paneele) Ausfachungen (Paneele) Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung. Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die vorgegebenen Stoffe sind vom Auftragnehmer auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen. Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten. Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe des yp W(mk) des Abstandshalter. Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt. Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben gemäß der Beschreibung in den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" auszuführen. Baukörperanschlüsse Baukörperanschlüsse Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 12 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Falls im Leistungsverzeichnis angegeben, werden für bestimmte Anschlüsse Ankerschienen bauseits kostenlos geliefert und in die Rohbauteile eingelassen. Ein Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung vom Auftraggeber rechtzeitig an den Auftragnehmer zu übergeben. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist, abweichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe", nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen, an die Fassade übertragen werden. Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 13 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 für Bauanschlüsse auszuführen. Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen. Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen. Materialdicke: 0,75 mm Folienbreite seitlich: ca. 350 mm Folienbreite oben: ca. 350 mm Folienbreite unten: ca. 350 mm Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben. Sollten Überlappungsbereiche zu angrenzenden Gewerken (z.B. der Bauwerksabdichtung) bestehen, so ist dieser Punkt mit der Bauleitung abzustimmen. Verankerung Fenster / Tür Verankerung Fenster / Tür Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 14 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR ausreichend zu erfolgen. Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper. Der Abstand der Verankerungsstellen darf 800 mm nicht überschreiten. Elemente mit speziellen Anforderungen (Einbruchhemmung etc.) an die Verankerung sind entsprechend ihrer jeweiligen Ausprägung und der Anforderung aus der Norm oder des Prüfzeugnisses auszuführen. Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden. Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen. Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium. Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden. Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden. Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Schrauben aus Edelstahl (M10) und oder aber entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln. Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen. Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 15 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Farbbestimmung Metallbauarbeiten Farbton Haustüren außen/innen: RAL 7016 Farbton RWA-Fenster außen/innen: RAL 7016/weiß Türbänder: eloxiert,C-0 Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl) Farb-Beschichtung (Folie) Farb-Beschichtung (Folie) Die Haftung des Beschichtungsfilms muss der DIN EN ISO 2409 entsprechen. Die Prüfung erfolgt mittels Gitterschnitt von 1mm und einem Klebeband (Scotch 610, Permacell 99 oder gleichwertig). Glanzgrad nach DIN 67530 (Reflexionswert 30 +/-10). Der Farbton muss den Vorgaben gemäß RAL- oder NCS-Farbregister entsprechen. Alle zu einem Auftrag gehörenden Profile müssen auf ihren Sichtflächen eine einheitliche Oberflächenstruktur bzw. einen einheitlichen Oberflächenverlauf aufweisen. Alle im Abstand von 1 m erkennbaren Abweichungen sind unzulässig. Die Prüfung erfolgt bei diffusem Tageslicht mittels visueller Begutachtung und normalsichtigem Auge. Es sind wasserlösliche Farben zu verwenden. Farbbestimmung Kunststoff Farbton außen: RAL 7016, nur Kellerfenster in weiß Farbton innen: weiß Betätigungen/Handhaben Fenster: Edelstahl Look Wartung und Pflege Wartung und Pflege Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Wartungsanleitung Reinigung und Pflege Instandhaltung Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 16 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben: Anforderungen an die Bauteile Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären. Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben. Fenster nach DIN EN 14351-1 Fensterelement: Uw 0,9 W/(m²K) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 0,5 W/(m²K) Isolierglas-Abstandshalter: yg 0,034 W/(mK) Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 4 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: 7A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C5 Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: 36 dB Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: siehe Definition in den Positionen Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830 Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200 bzw. 15 mm begrenzt. Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen. Fassadenelement: Ucw 0,9 W/(m²K) Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 0,5 W/(m²K) Isolierglas-Abstandshalter: yg 0,034 W/(mK) Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung: A4 Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung: R7 Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 17 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Klassifizierung: E 5 Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Warmbereich: ±2.000 Pa Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Kaltbereich: ±1.000 Pa Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: siehe Definition in den Positionen Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Lastannahmen Lastannahmen Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 incl. der nationalen Anhänge Windzone: II Geländekategorie: II / III Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 incl. der nationalen AnhängeZusatzlasten mit: 1.0 KN/m wirkend in: Brüstungshöhe Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 incl. der nationalen Anhänge Schneelastzone: 2 Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 incl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen. Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind. Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden Aluminium Systembeschreibung Aluminium Systembeschreibung Hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System Hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System mit 75 mm Grundbautiefe. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 18 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Konstruktionsmerkmale: Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig. Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-Doppelhohlkammer-Mitteldichtung. Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern. Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm Flügelrahmen 85 mm Profilansichtsbreiten: Blendrahmen, unten 69 mm Blendrahmen, seitlich und oben 69 mm Flügelrahmen (Fenster) 51 mm Hochwärmegedämmtes Aluminium Tür-System Hochwärmegedämmtes Aluminium Tür-System für Flügel mit hoher Dauerbelastung Konstruktionsmerkmale: Innen und außen flächenbündige Türkonstruktion Die Verbundleisten sind mit Schaumdämmstoff für hohe Wärmedämmung ausgestattet. Die Türflügelprofile sind mit geteilten Verbundleisten bestückt. Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Für den erhöhten Wärmeschutz sind Verglasungsdichtungen mit Fahnen einzusetzen. Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18024 "Barrierefreies Bauen", DIN 18025 "Barrierefreie Wohnungen" und Norm-Entwurf E DIN 18030 vom Januar 2006 sowie MBO § 50 auszuführen. Die Höhe der Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm. Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm Flügelrahmen (Tür) flächenbündig 75 mm Profilansichtsbreiten: Einsatzblendrahmen nach innen öffnende Tür 51 mm Flügelrahmen (nach innen öffnend) 73 mm Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen. Hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 50 mm. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 19 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Konstruktionsmerkmale: Die Konstruktion ist mit HI-Isolatoren (Isolator mit Schaumstoff-Profil) entsprechend den Füllungsdicken auszustatten. Weiterhin erhalten die Aluminium-Andruckprofile zusätzliche Wärmedämmbänder. Tragwerk: Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen. Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet. Alle Profilkanten sind gerundet. Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten. Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen. Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen. Verglasung / Einsatzelemente: Alle Glasscheiben - auch die der Einsatzelemente - sind in der gleichen Ebene angeordnet. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM haben in den Pfosten und Riegeln ungleiche Bauhöhen (6 mm Versatz). Außen werden zwei Einzeldichtungen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM mit 5 mm Höhe angeordnet. Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit Dichtungskreuzen aus EPDM auszuführen. Segmentierte Bereiche und Dachverglasungen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Belüftung: Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz. Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen. Profilansichtsbreiten: Pfosten, Montagepfosten, Riegel 50 mm Profilbautiefen: Pfosten von 50 bis 250 mm Riegel von 55 bis 255 mm Deckschale (Pfosten) 20 mm Deckschale (Riegel) 15 mm Die Profilbautiefen sind gemäß den statischen Anforderungen und den Planvorgaben anzubieten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine gleichbleibende Pfostentiefe bei allen Elementen gefordert ist. Weiterhin sind die Riegel pfostentief auszuführen. KS Systembeschreibung KS Systembeschreibung LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 20 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Wärmegedämmtes Kunststoff-Fenster-System Wärmegedämmtes Kunststoff-Fenster-System flächenversetztes System mit 82 mm Grundbautiefe Dichtungssystem mit 3 Dichtebenen und folgenden Konstruktionsmerkmalen: 6-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen Verglasungs- und Anschlagdichtungen aus EPDM bündig zum Profil, UV-strahlen- und witterungsbeständig, Farbe silbergrau 20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen zur Rahmenebene Flügelüberschlag 4,5 mm außen bzw. 8 mm innen, Glaseinstand 18 mm, alle Profilkanten sind gerundet Außenseitig viertelflächenversetzter, halbrunder Flügelrahmen. Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 82 mm Flügelrahmen: 90 mm Profilansichtsbreiten: Blendrahmen: 68 mm Pfosten / Riegel: 91 mm Flügelrahmen Fenster (Außenansicht): Stulpprofil: 53 mm Stulpprofil Fenster-Tür: 91 mm Flügelsprosse: 70 mm Flügelsprosse Fenster-Tür: 91 mm Barrierefreie Wohnungen Türschwelle: Maximale Bauhöhe 20 mm für barrierefreies Bauen nach DIN 18025. Im Falzbereich verdeckte Verschraubung zum Fußpunkt. RAL-gerechter Baukörperanschluss durch Verwendung zum System passender Basis- und Anschlussprofile. Einsatz einer unteren Mittenverriegelung bei Einbauhöhen über 20 m. Bei vorhandenen Seitenteilen durchlaufende Schwelle für unterbrechungsfreien Folienanschluss am Fußpunkt. Ausführung als thermisch getrennte Aluminiumschwelle in E6/EV1, E6/C35 (schwarz) oder als glasfaserverstärkte Kunststoffschwelle (Polyamid, schwarz). Sockel: Verwendung von oberen und unteren Aufbauprofilen im Seitenteil zur Herstellung identischer Ansichtsbreiten im Vergleich zur Türkonstruktion. Einsatz von Wetterschenkeln am Flügelprofil zur Abweisung von Spritzwasser. Aluminium Fenster Beschläge Aluminium Fenster Beschläge Rauchabzugs-Systeme Rauchabzugs-Systeme Ausführung gemäß der aktuellen Zusammenfassung, der Erstprüfungen, des Systemgebers. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 21 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Es müssen geprüfte Komplettlösungen (NRWG), bestehend aus Fenster und Antrieb eingesetzt werden. Bei Auftragserteilung ist ein zusammenfassendes Prüfzeugnis vorzulegen. BF 1 Mechatronischer D-Beschlag für RWA nach EN BF 1 Mechatronischer D-Beschlag für RWA nach EN 12101-2 Profilintegrierter mechatronischer Dreh-Beschlag, passend für nach innen öffnende Profilsysteme Funktionen: NRWG Funktion ist der Lüftungsfunktion übergeordnet RWA Funktion 800 mm Hub Lüftungsfunktion bis 300 mm Hub über bauseitigen Schalter Manuelle Entriegelung zur Reinigung (90° drehbar) Merkmale: Ansteuerung im RWA Fall durch eine RWA Zentrale; Montage der Verriegelungspunkte im Flügelprofil erfolgt ohne Fräsarbeiten; Vollständig verdeckte Beschlagsteile im geschlossenen Zustand; Beschlag komplett ohne Treibriegelstangen und Eckumlenkungen; Öffnungsweite für Lüftung bis 300mm; Klemmschutz über Schaltleiste Schutzklasse 4 Trennbarer Leitungsübergang zwischen Blend- und Flügelrahmen; Mechanische Notentriegelung Technische Daten: Eingangs-/Betriebsspannung: DC 24 V (-20% +30 %) Nennstrom: ca. 1,3 A bei 300 N Volllast Laufzeit: ca. 5 sek. / 100 mm Hub Einschaltdauer: 3 min. (ED/ON) 7 min. (AD/OFF) KS Fenster Beschläge KS Fenster Beschläge BF 10 DK-Beschlag 100 kg BF 10 DK-Beschlag 100 kg Verdecktliegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung für Flügellasten bis 100 Kg, Öffnungsweite Kippstellung 140 mm, aufliegende Eck- und Scherenlager KTL-beschichtet. Konstruktionsmerkmale: Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des Flügels. Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierte Oberfläche gemäß RAL RG 660/1 Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5 Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus Metall, LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 22 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Kipplagerung waagerecht durch Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. BF 11 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg BF 11 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Drehkipp im Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel. Konstruktionsmerkmale: Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes Stulpgetriebe. Ausstattung des Drehflügels mit Kurzschere, um die gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. BF 12 D-Beschlag (Fenstertür) 100 kg BF 12 D-Beschlag (Fenstertür) 100 kg Verdecktliegender Dreh-Beschlag mit Einhandbedienung für Flügellasten bis 100 Kg, aufliegende Eck- und Scherenlager KTL-beschichtet. Konstruktionsmerkmale: Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des Flügels. Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierte Oberfläche gemäß RAL RG 660/1 Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5 Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus Metall, Kipplagerung waagerecht durch Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. Der Beschlag ist zusätzlich mit einer Verriegelung senkrecht (Band- und Griffseite), einem Rollschnäpper und einem Türziehgriff auszustatten. BF 13 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg BF 13 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Drehkipp im Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel. Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627 RC 2 (WK2) Konstruktionsmerkmale: Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes Stulpgetriebe. Ausstattung des Drehflügels mit Kurzschere, um die LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 23 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit WK-Griffen, sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind einzusetzen. BF 14 DK-Beschlag für KS 100 kg RC 2 (WK2) BF 14 DK-Beschlag für KS 100 kg RC 2 (WK2) Verdecktliegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung für Flügellasten bis 100 Kg, Öffnungsweite Kippstellung 140 mm, aufliegende Eck- und Scherenlager KTL-beschichtet. Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627 RC 2 (WK2) Konstruktionsmerkmale: Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des Flügels. Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierte Oberfläche gemäß RAL RG 660/1 Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5 Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus Metall, Kipplagerung waagerecht durch Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit WK-Griffen, sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind einzusetzen. BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Dreh im Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel. Konstruktionsmerkmale: Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes Stulpgetriebe. Ausstattung der Drehflügels mit Kurzschere, um die gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 24 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Dreh im Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel. Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627 RC 2 Konstruktionsmerkmale: Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes Stulpgetriebe. Ausstattung der Drehflügels mit Kurzschere, um die gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre. Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit WK-Griffen, sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind einzusetzen. BF 20 Fenstergriff Basis BF 20 Fenstergriff Basis Das Getriebe wird in den Falz eingebaut. Die Oval-Rosette hat Rastpunkte in allen drei Griffstellungen. Führungszapfen an der Oval-Rosette gewährleisten einen einwandfreien Sitz des Fenstergriffes auf dem Flügelrahmen und im Kammergetriebe. Der Fenstergriff mit dem 7 mm Vierkantstift und die Oval-Rosette sind festdrehbar gelagert. Farbton: Edelstahl-Look Werkstoff: Alu BF 21 Fenstergriff abschließbar - RC 2 (WK2) BF 21 Fenstergriff abschließbar - RC 2 (WK2) Das Getriebe wird in den Falz eingebaut. Die Oval-Rosette hat Rastpunkte in allen drei Griffstellungen. Führungszapfen an der Oval-Rosette gewährleisten einen einwandfreien Sitz des Fenstergriffes auf dem Flügelrahmen und im Kammergetriebe. Abschließbar in der Kipp- und der Verschlussstellung. Gleichschließend. Verhindert im abgeschlossenem Zustand jede Betätigungsmöglichkeit. RC-Griff nach DIN EN 1627 RC 2. Farbton: Edelstahl-Look Werkstoff: Alu Aluminium Tür Beschläge Aluminium Tür Beschläge LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 25 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Wartungsarme Rollentürbänder Wartungsarme Rollentürbänder Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg. Konstruktionsmerkmale: Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden. Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 7 BT 1 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik BT 1 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Mehrfachverriegelung SafeMatic, Schließfunktion "E" gemäß DIN EN 179 Rollen-Türbänder: gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten. Schloss incl. Zubehör: SafeMatic Antipanik Mehrfachverriegelung, mit Selbstverriegelung, Falle und 4 Fallenriegel, mit Wechsel, mit Gegendruck gesichertem Fallenriegel, mit motorischer Funktion (E-Öffnerfunktion), Kabelübergang und Kabelset, Schließplatten. Vorgerichtet für Profilzylinder. Betätigung innen: Türdrücker nach DIN EN 179, Edelstahl. Betätigung außen: Türgriff, gerade Griffstange mit Endkappen aus Edelstahl, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 3 mm, incl. Halter und Befestigung, türhoch. Beschläge Türen Zubehör Beschläge Türen Zubehör BT 10 Türschließer mit Gleitschiene BT 10 Türschließer mit Gleitschiene Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154. Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße: 2 - 6, entsprechend der Türflügelbreite. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 26 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Verglasungen / Ausfachungen Verglasungen / Ausfachungen GT 1 Wärmeschutz-3-fach-Glas GT 1 Wärmeschutz-3-fach-Glas Glasaufbau: Glasart außen Float Glasart mitte Float Glasart innen Float - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: U-Wert Ug: max. 0,54 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. GT 2 Wärmeschutz-3-fach-Glas GT 2 Wärmeschutz-3-fach-Glas Glasaufbau: Glasart außen Float Glasart mitte Float Glasart innen VSG - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: U-Wert Ug: max. 0,54 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. GT 3 Wärmeschutz-3-fach-Glas GT 3 Wärmeschutz-3-fach-Glas für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs Glasaufbau: Glasart außen VSG Glasart mitte Float Glasart innen VSG - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: U-Wert Ug: max. 0,54 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. GT 4 Wärmeschutz-2-fach-Glas, Float GT 4 Wärmeschutz-2-fach-Glas, Float Glasaufbau: Glasart außen Float Glasart innen Float - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: U-Wert Ug: 1,0 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 27 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR GT 5 Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG GT 5 Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs Glasaufbau: Glasart außen VSG Glasart innen VSG - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: U-Wert Ug: 1,0 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. PF 1 Verbundpaneel PF 1 Verbundpaneel Innenschale: 2 mm Aluminiumblech Dämmkern: 40 mm Polystyrol-Hartschaum Außenschale: 2 mm Aluminiumblech - mit thermisch verbessertem Abstandshalter Technische Daten: U-Wert Up: 0,72 W/m²K Gesamtdicke: 44 mm Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente AS 1 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) WDVS AS 1 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) WDVS Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen. Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und Baukörper mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen, die auf dem Baukörper und den Elementen zu verkleben ist. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. AO 1 Anschluss oben (Fenster/ Tür) WDVS AO 1 Anschluss oben (Fenster/ Tür) WDVS Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 28 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich AS 1" beschrieben. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. AU 1 Anschluss unten (Fenster) Basispunkt, WDVS AU 1 Anschluss unten (Fenster) Basispunkt, WDVS Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich AS 1" beschrieben ausgebildet. Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen. Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zu führen und dort zu verkleben. Bauseitig ist eine Zink-Fensterbank anzubringen, Ausladung ca.210 mm mit seitlichen Aufkantungen. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. AU 2 Anschluss unten (Fenster) barrierefreie Schwelle AU 2 Anschluss unten (Fenster) barrierefreie Schwelle Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 150 - 180 mm. Der Fußpunkt der Fenster ist gemäß DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen. Die Höhe der Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm. Die untere Abdichtung der Elemente erfolgt mit einem wärmegedämmten 20mm hohen Sockelprofil, dass auf einer wärmegedämmten Aluminiumbasiszarge befestigt ist. Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist eine mehrteilige Basiskonstruktion, entsprechend der Höhe des Fußbodenaufbaues, aus KS-Profilen (Mehrkammer-Hohlprofile) einzubauen. Diese Basiskonstruktion ist mit verzinkten Stahlrohren auszusteifen. Der Bereich zwischen dem Basisprofil und dem Rohfußboden ist im Bereich der Befestigungsschrauben zu unterfüttern und vollflächig mit Wärmedämmung auszufüllen. Die innere LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 29 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Außen ist ein Aluminiumwinkel ca. 30/80 mm, t = 2 mm, an der Basiskonstruktion zu befestigen. Die untere Abdichtung des Anschlusses erfolgt mit einer Dichtungsfolie, die am Baukörper hochzuführen ist und zwischen dem Aluminiumwinkel und der Basiskonstruktion einzuspannen ist. Die Abschlussfuge im Bereich der Folie ist mit einem Kompriband zu verschließen. Der Aluminiumwinkel dient zum bündigen Anschluss an den äußeren bauseitigen Bodenbelag. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. AU 3 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden AU 3 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden Das Fensterelement schließt hier an den Rohfußboden an, Höhe Fußbodenaufbau ca. 150 - 180 mm. Vorab ist eine verzinkte Stahlrohrkonstruktion zu montieren, die als Aufständerung für das Fenster dient. Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Weiterhin ist innen und außen eine Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und über die Aufständerung zu führen. Die Folie ist am Baukörper zu verkleben. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen. Raumseitig ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseits zu erbringenden Fußbodenkonstruktion vorzurichten, dazu ist ein Aluminium-Winkel zu liefern, welcher als Fußbodenabschluss dient. Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen. Die Wärmedämmung ist außerdem mit einem Aluminiumkantteil ( t= 3,0 mm) mit verdeckte Befestigung, abzudecken. AU 4 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle AU 4 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 150 mm. Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Bodenschwelle und einer Trennschiene auszustatten. Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 30 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR abzustützen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Rohfußbodens ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen. Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen. Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente AS 2 Anschluss seitl. (Warmfassade) WDVS AS 2 Anschluss seitl. (Warmfassade) WDVS Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene und des Baukörpers so einzubauen, dass die Außenkante Deckschale bündig mit der Außenkante WDVS ist. Zum Anschluss an den Baukörper sind im Falz des Pfostens ein Kunststoff- Anschlussprofil und eine Dichtungsfolie (Innenseite) einzuspannen. Zusätzlich ist für die äußere Abdichtung ein Wandanschlussprofil einzuspannen. Der Bereich zwischen Falz des Pfostens und Baukörper bzw. bauseitiger Wärmedämmung ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen. Auf der Innenseite erfolgt die Abdichtung mittels der im Falz des Pfostens eingespannten Dichtungsfolie. Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Raumseitig ist als Abschluss zwischen Baukörper und Pfosten ein Aluminium UProfil, 15/30/15, t = 2 mm mit verdeckter Befestigung am Posten zu montieren. Die innere Anschlussfuge zwischen Baukörper und Aluminium U-Profil ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 31 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Auf der Außenseite ist der Anschluss an die bauseitige Fassadenkonstruktion mit einem im Falz des Pfostens eingespannten z-förmigen AluminiumWandanschlussprofil, t = 2 mm, herzustellen. Das Profil ist so auszubilden, dass es als Abdeckung für die am Wandanschluss angebrachte Wärmedämmung dient. Die Breite des Profils ist so zu wählen, dass die Deckschale des Pfostens reversibel ist. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. AO 2 Anschluss oben (Warmfassade) WDVS AO 2 Anschluss oben (Warmfassade) WDVS Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene und des Baukörpers so einzubauen, dass die Außenkante Deckschale bündig mit der Aussenkante WDVS ist. Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich AS 2" beschrieben. Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. AU 5 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel AU 5 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel Unten schließt die Fassade an den ca. 150 mm tiefer liegenden Rohfußboden an. Die Elemente sind innerhalb des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene einzubauen. Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der verbleibende Raum zwischen dem unteren Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem Dämmelement zu schließen. Die Wärmedämmung des Baukörpers ist außerdem mit einer Abdeckung aus gekantetem Aluminiumblech, t = 2 mm Abwicklung mind. 300 mm einfach gekantet, zu schützen. Das Aluminiumblech ist zusätzlich mit einer Aluminiumunterkonstruktion zu sichern. Die Unterkonstruktion ist am Baukörper zu befestigen. Raumseitig ist ein Aluminiumwinkel 20/100 mm, t = 2 mm bündig mit der Riegelhinterkante zu montieren. An diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminiumprofil mechanisch gesichert. Die Dichtungsfolie ist bis auf den Baukörper zu führen und dort zu verkleben. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 32 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten. Elektrokomponenten Elektrokomponenten RWA-Steuerzentrale RWA-Steuerzentrale Merkmale/Funktionen Funktion "tägliches Lüften" 1 Rauchgruppe u. 1 Lüftungsgruppeprogrammierb. Lüftungsautomatik, schließen nach 10 Min mit eingebauter Stromversorgung 24V 72 Std. Funktionserhalt bei Netzausfall mit integriertem Lüftungstaster und RWA Bedienstelle optische Störmeldung Leitungsüberwachung der Meldekreise Leitungsüberwachung der Motoren verschließbare Tür Leitungsüberwachung der Melderkreise (autom. Melder, RWA-Bedienstellen und angeschlossene Antriebe) einstellbare Funktionen (Ein/Aus) VdS Triggerung zum Losbrechen evtl. vereister Klappen Motorausgang nach 3 Min. freischalten- Haftmagnet- / Türfeststellfunktion BMA Auf und Reset über 1 x BMA Schließerkontakt- BMA Auf über Öffnerkontakt einstellbare Hubbegrenzung- Störung (Meldekreise, Netz und Akku) = RWA Auslösung RWA-Zu (auf der RWA-Bedienstelle) = RWA Reset- Lüftung im Tastbetrieb (Totmann) Stopp-Funktion mit Schlüssellüftungstaster Lieferumfang: Zentrale 2 A mit Notstromakkus Technische Daten Betriebsspannung: 230 V AC / 50 Hz (±10 % ) Systemspannung: 24 V DC (Nenn) (-15 % / +25 %), geglättetNotstromakkus: 2 x 12 V / 1,2 Ah; mit Störungsüberwachung bei Unterspannung, auf Drahtbruch u. Sicherungsausfall Spannung Ausgang f Antriebe: 24 V DC (-15 % / +25 %) max. Stromabgabe: 2 A (Nenn) bei 30 % ED (auf 10 Min.) Schutzart: IP 40 nach DIN 40 050 Umgebungstemperatur: +5 °C bis +40 °C Abmessungen: 220 x 145 x 85 mm (H x B x T) RWA-Bedienstelle RWA-Bedienstelle inklusive Schlüssel und Serviceschild -Außer Betrieb- LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Druckknopf-Notauslösetaster mit Überwachung mit verdeckter Schließtaste RWA Zu Funktionstasten:- RWA/Auf, RWA Zu LED-Anzeige für RWA Auf, Betrieb und Störung ABS-Gehäuse in Flachbauweise nach DIN 14 655, für die Innenmontage Abmessungen 125 x 125 x 36 mm (H x B x T) Nenndaten: Betriebsspannung: 24 V DC (-15 % / + 25 %) Schutzart: IP 40 nach DIN 40 050 Umgebungstemperatur: - 5 °C bis + 40 °C Leitung: Zuleitung 3 x 2 x 0,8 mm Farbe: RAL 7035 grau (rot, blau, gelb und orange über Sonderbestellung) Rauchmelder mit Sockel Rauchmelder mit Sockel VdS-Anerkennung G 207123 zum Anschluss an Schüco RWA Zentralen Beispiel: Überwachungsfläche max. 150 m2, max. Einbauhöhe 16 m Funktionsprinzip Streulicht (Tyndall-Effekt) Funktion gemäß DIN EN 54, Teil 7 Nenndaten: Betriebsspannung: 24 V DC Zulässiger Spannungsbereich: 18 V bis 30 V DC Schutzart IEC 529: IP 44 nach DIN 40 050 Umgebungstemperatur: - 25 °C bis + 60 °C Dauernde rela. Luftfeuchtigkeit: 10 - 95 % Leitung: Zuleitung 2 x 0,8 mm Lüftungstaster als Schlüsselschalter Lüftungstaster als Schlüsselschalter zum Anschluss an RWA-Zentralen Ausführung: Einfachtaster EIN - AUS Wind- und Regenmelder Wind- und Regenmelder eingebaute Auswertungselektronik beheizte Regensensorfläche Schaltschwelle für Windgeschwindigkeit und Einschaltverzögerung im Sensor einstellbar Technische Daten: Versorgungsspannung: AC 20- 28V / DC 20-30V Stromaufnahme: ca. 110 mA Ausgang: potenzialfreier Wechselkontakt (30 V / 1 A max.) Abmessungen: 160 x 82 x 55 mm ohne Windrad (H x B x 33 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 34 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR T) Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster Zur Regulierung der relativen Wohnungsfeuchte und Verbesserung der Raumhygiene ist eine auf Winddruck reagierende Feinlüftung (Mindestlüftung) im oberen Fensterfalz vorzusehen. Folgende Anforderungen werden an das Lüftungssystem gestellt: - Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen noch innen optisch verändern. - Lüftungsöffnungen dürfen beim geschlossenen Fenster nicht sichtbar sein. Sie müssen einsehbar und leicht zu reinigen sein. - Die Luftführung soll beim Eintritt in den Wohnbereich zur Decke gerichtet sein. Der Lüfterboden darf keine schmutzanfälligen Querstege aufweisen. Er muss glatt sein. - Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den Regelklappen dürfen diese nicht aus Metall sein. - Luftführung über Fräsungen durch nicht zugängliche Profil-Hohlkammern ist aus hygienischer Sicht wegen Verschmutzungs- und Verkeimungsgefahr nicht zulässig. - Es muss gewährleistet sein, dass Fenster optisch und funktionell wieder in den Urzustand versetzt werden können, wenn später Lüftungseinrichtungen mit Wärmerückgewinnung oder Klimaanlagen vorgesehen werden. - Zur ausreichenden Luftführung darf bei 10 Pa der Volumenstrom von 4,0 m3/h nicht unterschritten werden. - Die automatische Winddruckregelung soll in 2 Stufen unterhalb 50 Pa erfolgen. Nachweise der Leistungsprüfung des Lüfters nach prEN 13141-1 sind auf Verlangen vorzulegen. - Nach DIN EN 12207 (Punkt 4.5 Klassifizierung) darf die Referenzluftdurchlässigkeit, bezogen auf die Fugenlänge, bei 100 Pa Druckdifferenz den Fugendurchgangswert von 2,25 m3/hm (Klasse 3) nicht überschreiten. - Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN 12208 bis 600 Pa gewährleistet sein. - Luftschalldämmung nach DIN EN 20140-3 istje nach Anforderung auf Verlangen nachzuweisen. - Ausstattung der Flügeleinheiten mit FensterfaIz-Lüftern nach Vorgaben. Lieferung und Einbau der Fensterfalzlüfter nach Herstellerangaben. 1 Fabrikatsangaben 1.1 Fabrikatsangaben Bieter Nachfolgende Fabrikatsangaben sind unbedingt vom Bieter Nachfolgende Fabrikatsangaben sind unbedingt vom Bieter vollständig mit Benennung des Herstellers und Fabrikates auszufüllen. Eine Verpreisung für diese Positionen hat nicht zu erfolgen. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 1.1.10 Aluminium Fenster-System Aluminium Fenster-System Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.20 St Aluminium Tür-System Aluminium Tür-System Schüco ADS 75 HD.HI oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.30 St Aluminium Fassaden-System Aluminium Fassaden-System Schüco FWS 50.HI oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.40 St Kunststoff-Fenster-System Kunststoff-Fenster-System Schüco Corona SI 82 oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 35 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1.1.50 Menge Einheit 1,00 St Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Mechatronischer Beschlag BF 1 Mechatronischer Beschlag Schüco TipTronic oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.60 St Kunststoff-Fenster-Beschläge Kunststoff-Fenster-Beschläge Schüco Vario Tec oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.70 St Fenstergriff Fenstergriff Schüco Basis Nr. 234700 oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.80 St Fenstergriff abschließbar Fenstergriff abschließbar Schüco Nr. 234730 oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: 36 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR .............................. 1,00 1.1.90 St Haustür Türdrücker innen Haustür Türdrücker innen, Edelstahl Schüco Nr. 240191 oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.100 St Gleitschienen-Türschließer Gleitschienen-Türschließer Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.110 St RWA-Steuerzentrale RWA-Steuerzentrale TRZ 2A Plus Comfort Tronic oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.120 St Wind- und Regenmelder Wind- und Regenmelder Schüco Nr. 267732 oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. 37 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.130 St Fensterfalzlüfter Fensterfalzlüfter Schüco Vento Air oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.140 St Fensterbank innen Fensterbank innen Werzalit compact oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 1.1.150 St Rollokasten Rollokasten Duo Therm Thermo NB RI oder gleichwertig Angebotener Hersteller: .............................. Angebotenes Fabrikat: .............................. 1,00 St 38 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 39 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2 Haus A (Eckertstraße 3A, 4A, 5A) 2.1 Aluminium-Elemente 2.1.10 Werkplanung/ Statik Aluminium-Elemente Werkplanung Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der LV-Anlagen übergeben. 40 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen, Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG digital zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen etc. 1,00 2.1.20 psch Alu-Fenster-Element NRA 1,09x1,44m Alu- Fensterelemente, System AWS 75.SI+ od. gleichw. als NRA-System nach DIN 18 232 Abmessung ca.: 1090 mm x 1440 mm Einbauort: 6. Obergeschoss Gebäude: A Fenstertyp Nr.: 15 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St TipTronic NRA Dreh-Flügel Mechatronischer RWA-Beschlag: BF 1 Anschlussleitung: 6 Meter Öffnungshub max.: 800 mm Ageo- Fläche je Flügel ca.: = mind. 1,0 Klemmschutz: Verglasung: m2 Schutzklasse 4 GT 2 Das Element ist mit einer vertikalen glasteilenden Flügelsprosse auszuführen. Die Breite der Flügelsprosse ist entsprechend den darunter liegenden Stulp-Elementen in Kunststoff anzupassen. Anschlüsse Seitlich: AS 1 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Oben: Unten: 2,00 2.1.30 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 41 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR AO 1 AU 1 St Alu-Fassaden-Element A1 2,00x2,95m Alu-Tür-Element mit Seitenteil, System ADS 75 HD.HI od.glw. Abmessung ca.: 2000 mm x 2950 mm Einbauort: Erdgeschoss Gebäude: A Aufgang: A1 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend Beschlag Tür: BT 1 Türschließer mit Rastfeststellung BT 10 Verglasung: GT 3 Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m 1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe Ausfachung: PF 1 Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten. Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilwesie vor der Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der bauseitigen Wandscheibe zu montieren. Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen Anschluss, auszuführen. Bei der Ausführung ist die Detail- und Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Detailplan T-01a Anschlüsse Seitlich: AS 2 Oben: AO 2 Unten: AU 5 Fußpunkt Tür: AU 4 1,00 2.1.40 St Alu-Fassaden-Element A2 2,00x2,95m Alu-Tür-Element mit Seitenteil, System ADS 75 HD.HI od.glw. Abmessung ca.: 2000 mm x 2950 mm Einbauort: Erdgeschoss Gebäude: A Aufgang: A2 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 42 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend Beschlag Tür: BT 1 Türschließer mit Rastfeststellung BT 10 Verglasung: GT 3 Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m 1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe Ausfachung: PF 1 Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten. Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilwesie vor der Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der bauseitigen Wandscheibe zu montieren. Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen Anschluss, auszuführen. Bei der Ausführung ist die Detail- und Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Detailplan T-01a Anschlüsse Seitlich: AS 2 Oben: AO 2 Unten: AU 5 Fußpunkt Tür: AU 4 1,00 2.1.50 St Alu-Fassaden-Element A3 2,003,30m Alu-Tür-Element mit Seitenteil und Oberlicht, System ADS 75 HD.HI od.glw. Abmessung ca.: 2000 mm x 3300 mm Einbauort: Erdgeschoss Gebäude: A Aufgang: A3 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend Beschlag Tür: BT 1 Türschließer mit Rastfeststellung BT 10 Verglasung: GT 3 Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m 1 St Oberlichtfestfeld Verglasung: GT 1 1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe Ausfachung: PF 1 Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 43 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten. Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilweise vor der Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der bauseitigen Wandscheibe zu montieren. Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen Anschluss, auszuführen. Bei der Ausführung ist die Detail- und Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Detailplan T-01a Anschlüsse Seitlich: AS 2 Oben: AO 2 Unten: AU 5 Fußpunkt Tür: AU 4 1,00 2.1.60 St Zulage E-Komponenten Montieren von bauseits zu Verfügung gestellten E-Komponenten wie Klingeltableau, Videokamera und Gegensprechanlage im Bereich der vorbeschriebenen Paneelfelder. Anordnung gemäß Detail- und Ausführungsplanung sowie einschließlich Anschluss bzw. Verlegung der Zuleitung für den bauseitigen Anschluss verdecktliegend im Paneel-- / Pfosten. Zulage zu vorbeschriebenen Positionen. 3,00 St Gesamtsumme: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.2 Steuerungskomponenten 2.2.10 RWA Kompaktzentrale RWA Kompaktzentrale TRZ 2A für die Alu-Fenster NRA 1,09x1,44 m Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss. 2,00 2.2.20 St St St Wind- und Regenmelder Wind- und Regenmelder zum Anschluss an RWA-Zentralen eingebaute Auswertungselektronik beheizte Regensensorfläche Windgeschwindigkeit und Einschaltverzögerung im Sensor einstellbar Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss. Wird nach Bedarf beauftragt, ggf. Anschluss an Melder der Lichtkuppeln. 2,00 2.2.60 St Lüftungstaster Lüftungstaster zum Anschluss an RWA-Zentralen Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss. 2,00 2.2.50 Gesamtbetrag in EUR Rauchmelder mit Sockel Rauchmelder mit Sockel zum Anschluss an RWA Zentralen Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss. 4,00 2.2.40 Einheitspreis in EUR 44 19.07.2016 19.07.2016 RWA-Bedienstelle RWA-Bedienstelle Druckknopf-Notauslösetaster mit Überwachung mit verdeckter Schließtaste -RWA ZuFunktionstasten -RWA Auf, -RWA ZuLED-Anzeige für -RWA Auf-, -Betrieb- und -StörungABS-Gehäuse in Flachbauweise nach DIN 14 655, für die Innenmontage Abmessungen 125 x 125 x 36 mm (H x B x T) Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss. 4,00 2.2.30 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Erstinbetriebnahme RWA - Anlage Erstinbetriebnahme RWA-Anlage beinhaltet: 1. Die Inbetriebnahme der RWA - Anlage lnbetriebnahme der aufgeführten Anlage; einschl. notwendiger Überprüfung der Funktionen. 1. Schulung RWA Der Systemverantwortliche des Auftraggebers ist in die Systemkonfiguration und Handhabung der Anlage einzuweisen LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 45 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Geeignetes Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zu stellen. 1,00 2.2.70 Inbetriebnahme/Einregulierung/Aufschaltung Inbetriebnahme/Einregulierung/Aufschaltung aller im Leistungsumfang enthaltenen Elektrobauteile: Zur Inbetriebnahme und Einregulierung des Lieferumfanges müssen grundsätzlich folgende Leistungen erbracht werden: Aufschaltung des bauseitigen 230 V - Kabels (auch der bauseitigen Ü-Dose). Überprüfung der externen Anschlüsse des Lieferumfanges. Überprüfung aller im Lieferumfang enthaltenenHardware-Komponenten. Erstinbetriebnahme aller Informationspunkte. Laden und Testen aller zum Lieferumfang gehörenden Grund- und Anwenderprogramme. Überprüfung der einzelnen Systemkommponenten auf bestimmungsgemäße Funktion, wie : Stellrichtungen Drehrichtungen Sicherheitseinrichtungen Funktionsprüfungen des Gesamtsystems. 1,00 2.2.80 psch psch *** Bedarfsposition ohne GB Kosten für die jährliche Wartung der RWA - Anlage Kosten für die jährliche Wartung der RWA-Anlage Wartung und technische Prüfung der RWA - Anlage und aller Zusatzkomponenten gem. DIBT nur durch einen Sachkundigen. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet 1 x jährlich eine Wartung der RWA - Anlage durch eine qualifizierte Firma durchführen zu lassen. Inkl. Prüfbuch und Abnahmeaufkleber bzw. Bestätigung 1,00 psch nur EP Gesamtsumme: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 2.3 Kunststoffelemente 2.3.10 Werkplanung/ Statik Kunststoffelemente Werkplanung Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der LV-Anlagen übergeben. 46 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen, Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG digital zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen etc. 1,00 2.3.20 psch Kellerfenster Typ 1 KS- Fensterelemente Abmessung ca.: 900 mm x 600 mm Einbauort: Kellergeschoss Fenstertyp Nr.: 1 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK-Flügel Beschlag Fenster: BF 10, 20 Verglasung: GT 4 Anschlüsse Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 12,00 2.3.30 St Fenster schmal Typ 4 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 4 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 47 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 27,00 2.3.40 Fenster schmal Typ 5 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 5 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 33,00 2.3.50 St Fenster schmal Typ 7 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1440 mm Fenstertyp Nr.: 7 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 20,00 2.3.60 St St Fenster schmal Typ 9 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 48 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1440 mm Fenstertyp Nr.: 9 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 16,00 2.3.70 Fenster schmal Typ 13 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 13 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 2.3.80 St St Fenster schmal Typ 14 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 49 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1090 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 14 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 2.3.90 Fenster schmal Typ 16 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1690 mm Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 8,00 2.3.100 St St Fenster schmal Typ 19 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 50 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 19 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 2.3.110 Fenster schmal Typ 21 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 21 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 9,00 2.3.120 St St Fenster schmal Typ 23 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1690 mm Fenstertyp Nr.: 23 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 51 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 2.3.130 Fenster schmal Typ 24 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 24 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenster: BF 15, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 1,00 2.3.140 St St Fenster schmal Typ 25 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 25 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 52 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 2.3.150 Fenster schmal Typ 26 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 26 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 2.3.160 St St Fenstertür schmal Typ 27 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2490 mm Fenstertyp Nr.: 27 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 53 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 2 6,00 2.3.170 Fenstertür schmal Typ 30 KS- Fensterelemente, System Corona SI 82 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 30 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 2,00 2.3.180 St St Fenstertür schmal Typ 31 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 31 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 54 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 3,00 2.3.190 Fenstertür schmal Typ 32 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 32 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 3,00 2.3.200 St St Fenstertür schmal Typ 33 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 33 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 55 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 6,00 2.3.210 Fenster breit Typ 36 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 36 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 8,00 2.3.220 St St Fenster breit Typ 37 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 37 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 56 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 6,00 2.3.230 Fenster breit Typ 38 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 38 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 15, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 1,00 2.3.240 St St Fenster breit Typ 39 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 39 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 57 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 2.3.250 Fenstertür breit Typ 40 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 2470 mm Fenstertyp Nr.: 40 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenstertür: BF 12, 20 Verglasung: GT 1 1 St Festfeld Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 2 2,00 2.3.260 St Zulage Typ 40 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 40 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 2,00 2.3.270 St St Fenstertür breit Typ 41 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 58 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 2060 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 41 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenstertür: BF 12, 20 Verglasung: GT 1 1 St Festfeld Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 16,00 2.3.280 Zulage Typ 41 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 41 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 16,00 2.3.290 St St Fenstertür breit Typ 42 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 42 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenstertür: BF 12, 20 Verglasung: GT 1 1 St Festfeld Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.3.300 Menge Oben: Unten: AO 1 AU 2 10,00 St St St Zulage Typ 44 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 44 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 5,00 2.3.330 Gesamtbetrag in EUR Fenstertür breit Typ 44 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 44 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenster: BF 14, 21 Verglasung: GT 1 1 St Festfeld Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 5,00 2.3.320 Einheitspreis in EUR 59 19.07.2016 19.07.2016 Zulage Typ 42 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 42 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 10,00 2.3.310 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Fenstertür einteilig Typ 45 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 60 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1090 mm x 2490 mm Fenstertyp Nr.: 45 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenstertür: BF 12, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 2,00 2.3.340 St Fensterfalzlüfter Fensterfalzlüfter nach Fensterliste einbauen. Abrechnung pro Paar. 150,00 St Gesamtsumme: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.4 Rollladen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 61 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Aufsatzrollladen mit Rollladen Aufsatzrollladen mit Rollladen Thermo NB Aufsatzrollladen Revision von innen für den Neubau, bestehend aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum. Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten Rollladensystems inkl. aller Zubehörteile sowie dessen Montage nach Herstellervorschrift. Kastengeometrien nach Erfordernis. Die spezielle Rillenstruktur an der Außen- und Innenseite ermöglicht beste Putzhaftung. Der Kasten ist nachträglich immer mit integriertem Fliegengitter nachrüstbar. Die äußere Kastenabschlussschiene mit integrierter Bürstendichtung besteht aus stranggepresstem Aluminium mit 2,5mm Wandungsstärke. Die innere Kastenabschlussschiene besteht aus extrudiertem Kunststoff. Die Führungsschienen bestehen aus extrudiertem Hart-PVC oder stranggepresstem Aluminium mit beidseitig eingezogenen Bürstendichtungen für geräuscharmen Panzerlauf. Die Führungsschienen sind im unteren Bereich der Neigung der Fensterbank anzupassen. Der seitliche Kastenabschluß aus Kunststoff Spritzguss mit integrierten Wellenlagern dienen zur Aufnahme der seitlichen Befestigungslaschen welche fest mit dem Fenster verbunden haben eine glatte Oberfläche, welche eine optimale Ausbildung der Anschlussfuge zum Baukörper ermöglicht. Der Revisionsdeckel bestehend aus PVC Hohlkammerprofil wird mittels Klipsverbindung am Abrollprofil sowie am inneren Putzwinkel verbunden. Seitlich dienen im Revisionsdeckel integrierte Abdeckprofile als formschlüssiger Übergang zu den seitlichen Putzstücken. Der Rollladenkasten muß mit den integrierten Sturzkastenbefestigungen nach Herstellervorschrift mit dem Sturz oder der Decke verbunden werden. Die Befestigung zum Fenster erfolgt mit einer durchgehenden PVC-Klipsverbindung, welche dem Fenstersystem anzupassen ist. Um Schwingungen im oberen Bereich des Fenster zu minimieren und das Fenster entsprechend den statischen Anforderungen zu ertüchtigen, ist bei breiten Elementen das Statikprofil ( Iy=8,07cm4) zu berücksichtigen. Die Rollladenprofile bestehen aus PVC-Hohlkammerprofilen mit umweltfreundlichem Calcium-Zink Stabilisator. Der Endstab besteht aus Aluminium stranggepresst mit unterem Kederabschluss zur Vermeidung des Anfrieren an der Fensterbank. Anforderung an den Wärmeschutz: Nachzuweisender längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient: max. 0,23 W/mK nach DIN 4108 Beiblatt 2 Anforderung an den Schallschutz: Kastengröße 300 RWP Rollladen oben/unten 43/46 dB (ohne Schwerfolie); Behang: Kunststoff, Farbe nach Wahl AG aus Standardprogramm LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Kastengröße: Breite ca. 30 cm Höhe ca. 25 cm bzw. nach Erfordernis Bedienung mit Gurtwickler Farbe Führungsschienen: RAL 7016 2.4.10 Aufsatzrolladen Typ 13 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 13 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m 2,00 2.4.20 Aufsatzrolladen Typ 14 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 14 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m 2,00 2.4.30 St Aufsatzrolladen Typ 21 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 21 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 9,00 2.4.60 St Aufsatzrolladen Typ 19 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 19 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 3,00 2.4.50 St Aufsatzrolladen Typ 16 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 16 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,69 m 8,00 2.4.40 St St Aufsatzrolladen Typ 23 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 23 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,69 m 3,00 St 62 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.4.70 Aufsatzrolladen Typ 25 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 25 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 2,00 2.4.80 St St Aufsatzrolladen Typ 33 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 33 Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m 6,00 2.4.140 St Aufsatzrolladen Typ 32 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 32 Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m 3,00 2.4.130 St Aufsatzrolladen Typ 31 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 31 Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m 3,00 2.4.120 St Aufsatzrolladen Typ 30 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 30 Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m 2,00 2.4.110 St Aufsatzrolladen Typ 27 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 27 Rohbauöffnung: 1,19 x 2,49 m 6,00 2.4.100 Einheitspreis in EUR Aufsatzrolladen Typ 26 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 26 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 2,00 2.4.90 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Aufsatzrolladen Typ 36 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 36 Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m 8,00 St 63 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.4.150 Aufsatzrolladen Typ 37 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 37 Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m 6,00 2.4.160 St St Aufsatzrolladen Typ 44 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 44 Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m 5,00 2.4.210 St Aufsatzrolladen Typ 42 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 42 Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m 10,00 2.4.200 St Aufsatzrolladen Typ 41 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 41 Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m 16,00 2.4.190 St Aufsatzrolladen Typ 40 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 40 Rohbauöffnung: 2,06 x 2,49 m 2,00 2.4.180 Einheitspreis in EUR Aufsatzrolladen Typ 39 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 39 Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m 3,00 2.4.170 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Aufsatzrolladen Typ 45 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 45 Rohbauöffnung: 1,09 x 2,49 m 2,00 St Gesamtsumme: 64 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.5 Innenfensterbänke Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 65 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und fachgerechte Montage von Innenfensterbänken, bestehend aus einem formgepressten, homogenen und fugenlos ummantelten Verbundwerkstoff aus Holz und Kunstharz. Trägermaterial Hochdruck-Spanholzformteil E 1, baufeuchtebeständig. Die technologischen Eigenschaften erfüllen die Anforderungen der DIN EN 312-7, (besser als V 100 nach DIN 68763). Verrottungssicher. Spankern und Melaminbeschichtung homogen und irreversibel verbunden. Dauertemperaturbeständig -50°C bis + 90°C. Temperaturbeständig kurzzeitig bis + 180°C. Verhalten bei trockener Hitze, Beanspruchungsgruppe 7 A. Im Brandfall kein Schmelzen und Abtropfen, kein Freiwerden von Substanzen, die zur Korrosion führen. Schraubenauszugsfestigkeit 800 - 1300 N bei 10 mm Einschraubtiefe und 4 mm Spanplatten-Schraube. Oberfläche Oberfläche mikroskopisch porenfrei, physiologisch unbedenklich, auch bei strukturierter Ausführung. Ritzhärte 3 - 5,5 N nach EN 438. Schlag- und stoßfest. Keine statische Aufladung. Brinellhärte 60 - 65 N/mm². Abriebfestigkeit 200 - 300 U nach EN 438 Lichtbeständigkeit Stufe 6 - 8 nach DIN 54004. Chemikalienbeständigkeit nach EN 438 gut bis sehr gut. Farbbeständig, fleckenunempfindlich gegen alkoholische Getränke, Essig, Salmiakgeist, Benzin, Benzol, Mineralöle, Aceton, Zitronensäure, Desinfektionsmittel, und sonstige in der Norm aufgeführten Produkte. Format Objektbezogene Lieferlängen und -breiten, max. Lieferlänge 6000 mm, Lieferbreiten von 96 - 546 mm (standardmäßig in 50 mmSchritten), Dicke 17 mm, ABS-Fontkante in gleicher Farbe / Dekor 2.5.10 Fensterbank für innen, 1,09 m Fensterbank für innen, Formgepresst und fugenlos ummantelt, baufeuchtebeständig, Oberfläche physiologisch unbedenklich, Sichtseite dekorativ beschichtet, Rückseite braun beschichtet, Front- und Seitenkanten mit gleichfarbiger 2 mm ABS-Kantenbeschichtung in Möbelqualität, wie in technischer Vorbemerkung beschrieben liefern und montieren. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 66 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Fensterbank-Oberfläche, Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers, Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß ABS-Front- und Seitenkanten, Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers, Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß Montage auf Brüstung aus Beton oder Kalksandstein. Der Einbau muss sach- und fachgerecht erfolgen, die Werksvorschriften sind zu beachten. Verlegen mit 2K-PU-Schaum (bis max. 3 m Länge möglich), die Fensterbänke müssen vor dem Einschäumen ausgerichtet und fixiert sein. Verlegen mit Fensterbankkleber z.B. SIKABOND T2 (bis 6 m Länge möglich). Anschluss zum Fensterrahmen herstellen. Unterbauhöhe bis ca. 40 mm erforderlich, zum Erreichen einer fertigen Brüstungshöhe Tiefe ca. 200 mm Einzellängen ca. 1,09 m 110,00 2.5.20 Fensterbank für innen, 1,19 m Fensterbank für innen, wie vor, jedoch Einzellängen ca. 1,19 m 35,00 2.5.30 St St Fensterbank für innen, 2,06 m Fensterbank für innen, wie vor, jedoch Einzellängen ca. 2,06 m 20,00 St Gesamtsumme: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.6 Stundenlohnarbeiten 2.6.10 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter 50,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR h Gesamtsumme: 67 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 3 Haus B (Petersburgerstraße 72D, 72E) 3.1 Aluminium-Elemente 3.1.10 Werkplanung/ Statik Aluminiumelemente Werkplanung Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der LV-Anlagen übergeben. 68 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen, Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG digital zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen etc. 1,00 3.1.20 psch Alu-Fassaden-Element B2 3,225x3,30m Alu-Fassaden-Element, Pfosten - Riegel mit Einsatztürelement, System ADS 75 HD.HI Abmessung ca.: 3225 mm x 3300 mm Einbauort: Erdgeschoss Gebäude: B Aufgang: B2 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend Beschlag Tür: BT 1 Türschließer mit Rastfeststellung BT 10 Verglasung: GT 3 Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m 1 St Festfeld Verglasung: GT 3 1 St Alu- Paneel Ausfachung: PF 1 1 St Alu-Paneel Deckenfeld Ausfachung: PF 1 Im Bereich des Alu-Paneel-Deckenfeldes schließt außenseitig eine Vordachkonstruktion an. Für die Aufnahme der Vordachkonstruktion sind im Bereich der Pfosten, zur Befestigung, entsprechende Schwerlastanker nach statischen und konstruktiven Erfordernissen zu befestigen. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 69 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten. Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der Anschlusskabel. Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen Anschluss, auszuführen. Bei der Ausführung ist die Detail- und Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Detailplan T-02a Anschlüsse Seitlich: AS 2 Oben: AO 2 Unten: AU 5 Fußpunkt Tür: AU 4 1,00 3.1.30 St Alu-Fassaden-Element B1 2,225x3,300m Alu-Fassaden-Element, System FWS 50.HI Einsatztürelement, System ADS 75 HD.HI Abmessung ca.: 2250 mm x 3300 mm Einbauort: Erdgeschoss Gebäude: B Aufgang: B1 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend Beschlag Tür: BT 1 Türschließer mit Rastfeststellung BT 10 Verglasung: GT 3 Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m 1 St Alu-Paneel Deckenfeld Ausfachung: PF 1 1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe Ausfachung: PF 1 Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten. Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilweise vor der Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der bauseitigen Wandscheibe zu montieren. Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen Anschluss, auszuführen. Bei der Ausführung ist die Detail- und Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Detailplan T-02a LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 70 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Anschlüsse Seitlich: AS 2 Oben: AO 2 Unten: AU 5 Fußpunkt Tür: AU 4 1,00 3.1.40 Zulage Schwerlastanker Liefern und montieren von Schwerlastankern im Bereich der vorbeschriebenen Pfosten-Riegel-Konstruktionen für die Aufnahme der im folgenden beschriebenen Vordachkonstruktion. Ausführung nach statischen und konstruktiven Erfordernissen gemäß Detailplanung. Ausführung/Abrechnung je Vordach 2,00 3.1.50 St Vordach 2,11x1,08m Aluminium - Vordach mit Unterkonstruktion Ausführung als Vordach mit umlaufender Aluminiumblende mit Eckverbindern verbunden. Umlaufende innere Wasserrinne zu kontrollierten Wasserablauf. Ablauf über schmales Fallrohr. Karkarme / Unterkonstruktion aus Stahl (korrosionssicher / feuerverzinkt + beschichtet). Befestigung verdeckt an Schwerlastanker der Fassadenkonstruktion. Die umlaufende Blende hat eine Ansicht von ca. 250 mm. Obere Abdeckung: witterungsbeständige Aluminium-Verbund-Dachplatte, statisch unterstützend. Untere Verkleidung : Aluminium-Blech-Kantteil. Lieferung und Montage als Komplettleistung, incl. Befestigung an die Aluminium-Tür-Konstruktion. Breite: ca. 2,11 m Tiefe: ca. 1,08 m Farbe aller Stahl- und Metallteile nach Vorgabe AG. 2,00 3.1.70 St Zulage E-Komponenten Montieren von bauseits zu Verfügung gestellten E-Komponenten wie Klingeltableau, Videokamera und Gegensprechanlage im Bereich der vorbeschriebenen Paneelfelder. Anordnung gemäß Detail- und Ausführungsplanung sowie einschließlich Anschluss bzw. Verlegung der Zuleitung für den bauseitigen Anschluss verdecktliegend im Paneel-- / Pfosten. Zulage zu vorbeschriebenen Positionen. 2,00 3.1.60 St St Werkplanung/Statik Vordächer Statischen Bemessung sowie Werkplanung Vordach. Eine Statik in prüfbarer Form ist zu einzureichen. 1,00 psch LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 71 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 3.2 Kunststoffelemente 3.2.10 Werkplanung/ Statik Kunststoffelemente Werkplanung Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der LV-Anlagen übergeben. 72 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen, Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG digital zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen etc. 1,00 3.2.20 psch Kellerfenster Typ 1 KS- Fensterelemente Abmessung ca.: 900 mm x 600 mm Einbauort: Kellergeschoss Fenstertyp Nr.: 1 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK-Flügel Beschlag Fenster: BF 10, 20 Verglasung: GT 4 Anschlüsse Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 3.2.30 St Kellerfenster Typ 2 KS- Fensterelemente Abmessung ca.: 1200 mm x 600 mm Einbauort: Kellergeschoss Fenstertyp Nr.: 2 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK-Flügel Beschlag Fenster: BF 10, 20 Verglasung: GT 4 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 73 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Anschlüsse Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 7,00 3.2.40 Fenster schmal Typ 3 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1690 mm Fenstertyp Nr.: 3 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 9,00 3.2.50 St St Fenster schmal Typ 4 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 4 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 8,00 St LV: LV 5 Fenster und Außentüren Menge 3.2.60 Fenster schmal Typ 5 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 5 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3.2.70 Gesamtbetrag in EUR St Fenster schmal Typ 6 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1790 mm Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 1,00 3.2.80 Einheitspreis in EUR 74 19.07.2016 19.07.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 22,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Fenster schmal Typ 7 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1440 mm Fenstertyp Nr.: 7 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 75 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 4,00 3.2.90 Fenster schmal Typ 8 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 8 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 4,00 3.2.100 St St Fenster schmal Typ 9 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1440 mm Fenstertyp Nr.: 9 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 76 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Oben: AO 1 Unten: AU 1 17,00 3.2.110 Fenster schmal Typ 10 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 2380 mm Fenstertyp Nr.: 10 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 3.2.120 St Fenster schmal Typ 12 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 12 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 15, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 3.2.130 St St Fenster schmal Typ 13 KS- Fensterelemente LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 77 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 13 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 3.2.140 St Fenster schmal Typ 14 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 14 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 78 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 3.2.150 Fenster schmal Typ 16 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1690 mm Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 6,00 3.2.160 St Fenster schmal Typ 17 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1540 mm Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 10,00 3.2.170 St St Fenster schmal Typ 18 KS- Fensterelemente, System Corona SI 82 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 79 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR 1190 mm x 1540 mm Fenstertyp Nr.: 18 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 10,00 3.2.180 Fenster schmal Typ 20 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1440 mm Fenstertyp Nr.: 20 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 12,00 3.2.190 St St Fenster schmal Typ 21 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 21 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 80 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 6,00 3.2.200 Fenster schmal Typ 22 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1440 mm Fenstertyp Nr.: 22 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 11, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 10,00 3.2.210 St St Fenster schmal Typ 25 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 25 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 81 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 4,00 3.2.220 Fenster schmal Typ 26 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 26 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 3,00 3.2.230 St St Fenstertür schmal Typ 28 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2450 mm Fenstertyp Nr.: 28 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 82 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 2 5,00 3.2.240 Fenstertür schmal Typ 29 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2380 mm Fenstertyp Nr.: 29 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenstertür: BF 15, 20 Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien Schwelle auszuführen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 2 1,00 3.2.250 St St Fenstertür schmal Typ 34 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1090 mm x 2700 mm Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenster: BF 16, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 83 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Unten: AU 3 1,00 3.2.260 Fenstertür schmal Typ 35 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 1190 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 35 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh- Dreh- Stulptürflügel Beschlag Fenster: BF 16, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 1,00 3.2.270 St St Fenster breit Typ 39 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 1790 mm Fenstertyp Nr.: 39 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St DK- Dreh- Stulpflügel Beschlag Fenster: BF 13, 21 Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 84 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 5,00 3.2.280 Fenstertür breit Typ 41 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 41 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenstertür: BF 12, 20 Verglasung: GT 1 1 St Festfeld Verglasung: GT 1 Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 14,00 3.2.290 St Zulage Typ 41 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 41 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 14,00 3.2.300 St St Fenstertür breit Typ 43 KS- Fensterelemente Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 2450 mm Fenstertyp Nr.: 43 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenstertür: BF 12, 20 Verglasung: GT 1 1 St LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 85 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Festfeld Verglasung: GT 1 Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 3 15,00 3.2.310 Zulage Typ 43 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 43 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 15,00 3.2.320 St St Fenstertür breit Typ 44 KS- Fensterelemente mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement Abmessung ca.: 2060 mm x 2700 mm Fenstertyp Nr.: 44 Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: 1 St Dreh-Fenstertürflügel Beschlag Fenster: BF 14, 21 Verglasung: GT 1 1 St Festfeld Verglasung: GT 1 Keine Anforderung an die Verglasung bzgl. Einbruchhemmung. Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen Rollladenkasten entsprechend gesonderter Positionsbeschreibung anzuschließen. Ausführung des Fensterelementes einschließlich Rollladenführungsschienen. Oberfläche: Innen: weiß Außen: RAL 7016 (foliert) Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Anschlüsse: Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Seitlich: AS 1 Oben: AO 1 Unten: AU 1 2,00 St LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2.330 Zulage Typ 44 zwei Öffnungsflügel Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 44 für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld. 2,00 3.2.340 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR St Fensterfalzlüfter Fensterfalzlüfter nach Fensterliste einbauen. Abrechnung pro Paar. 150,00 St Gesamtsumme: 86 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3 Rollladen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 87 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Aufsatzrollladen mit Rollladen Aufsatzrollladen mit Rollladen Thermo NB Aufsatzrollladen Revision von innen für den Neubau, bestehend aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum. Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten Rollladensystems inkl. aller Zubehörteile sowie dessen Montage nach Herstellervorschrift. Kastengeometrien nach Erfordernis. Die spezielle Rillenstruktur an der Außen- und Innenseite ermöglicht beste Putzhaftung. Der Kasten ist nachträglich immer mit integriertem Fliegengitter nachrüstbar. Die äußere Kastenabschlussschiene mit integrierter Bürstendichtung besteht aus stranggepresstem Aluminium mit 2,5mm Wandungsstärke. Die innere Kastenabschlussschiene besteht aus extrudiertem Kunststoff. Die Führungsschienen bestehen aus extrudiertem Hart-PVC oder stranggepresstem Aluminium mit beidseitig eingezogenen Bürstendichtungen für geräuscharmen Panzerlauf. Die Führungsschienen sind im unteren Bereich der Neigung der Fensterbank anzupassen. Der seitliche Kastenabschluß aus Kunststoff Spritzguss mit integrierten Wellenlagern dienen zur Aufnahme der seitlichen Befestigungslaschen welche fest mit dem Fenster verbunden haben eine glatte Oberfläche, welche eine optimale Ausbildung der Anschlussfuge zum Baukörper ermöglicht. Der Revisionsdeckel bestehend aus PVC Hohlkammerprofil wird mittels Klipsverbindung am Abrollprofil sowie am inneren Putzwinkel verbunden. Seitlich dienen im Revisionsdeckel integrierte Abdeckprofile als formschlüssiger Übergang zu den seitlichen Putzstücken. Der Rollladenkasten muß mit den integrierten Sturzkastenbefestigungen nach Herstellervorschrift mit dem Sturz oder der Decke verbunden werden. Die Befestigung zum Fenster erfolgt mit einer durchgehenden PVC-Klipsverbindung, welche dem Fenstersystem anzupassen ist. Um Schwingungen im oberen Bereich des Fenster zu minimieren und das Fenster entsprechend den statischen Anforderungen zu ertüchtigen, ist bei breiten Elementen das Statikprofil ( Iy=8,07cm4) zu berücksichtigen. Die Rollladenprofile bestehen aus PVC-Hohlkammerprofilen mit umweltfreundlichem Calcium-Zink Stabilisator. Der Endstab besteht aus Aluminium stranggepresst mit unterem Kederabschluss zur Vermeidung des Anfrieren an der Fensterbank. Anforderung an den Wärmeschutz: Kastengröße 300 Usb<=0,53 W/(m²K); Kastendeckel R>=1,55 m²K/W Anforderung an den Schallschutz: Kastengröße 300 RWP Rollladen oben/unten 43/46 dB (ohne Schwerfolie); Behang: Kunststoff, Farbe nach Wahl AG aus Standardprogramm LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Kastengröße: Breite ca. 30 cm Höhe ca. 25 cm bzw. nach Erfordernis Bedienung mit Gurtwickler Farbe Führungsschienen: RAL 7016 3.3.10 Aufsatzrolladen Typ 3 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 3 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,69 m 9,00 3.3.20 Aufsatzrolladen Typ 6 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 6 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m 1,00 3.3.30 St Aufsatzrolladen Typ 14 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 14 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m 2,00 3.3.60 St Aufsatzrolladen Typ 13 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 13 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m 3,00 3.3.50 St Aufsatzrolladen Typ 8 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 8 Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m 4,00 3.3.40 St St Aufsatzrolladen Typ 16 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 16 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,69 m 6,00 St 88 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3.70 Aufsatzrolladen Typ 21 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 21 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 6,00 3.3.80 St St Aufsatzrolladen Typ 41 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 41 Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m 14,00 3.3.140 St Aufsatzrolladen Typ 39 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 39 Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m 5,00 3.3.130 St Aufsatzrolladen Typ 35 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 35 Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m 1,00 3.3.120 St Aufsatzrolladen Typ 34 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 34 Rohbauöffnung: 1,09 x 2,70 m 1,00 3.3.110 St Aufsatzrolladen Typ 26 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 26 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 3,00 3.3.100 Einheitspreis in EUR Aufsatzrolladen Typ 25 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 25 Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m 4,00 3.3.90 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Aufsatzrolladen Typ 44 Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung für Fenstertyp 44 Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m 2,00 St 89 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 90 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.4 Innenfensterbänke Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 91 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und fachgerechte Montage von Innenfensterbänken, bestehend aus einem formgepressten, homogenen und fugenlos ummantelten Verbundwerkstoff aus Holz und Kunstharz. Trägermaterial Hochdruck-Spanholzformteil E 1, baufeuchtebeständig. Die technologischen Eigenschaften erfüllen die Anforderungen der DIN EN 312-7, (besser als V 100 nach DIN 68763). Verrottungssicher. Spankern und Melaminbeschichtung homogen und irreversibel verbunden. Dauertemperaturbeständig -50°C bis + 90°C. Temperaturbeständig kurzzeitig bis + 180°C. Verhalten bei trockener Hitze, Beanspruchungsgruppe 7 A. Im Brandfall kein Schmelzen und Abtropfen, kein Freiwerden von Substanzen, die zur Korrosion führen. Schraubenauszugsfestigkeit 800 - 1300 N bei 10 mm Einschraubtiefe und 4 mm Spanplatten-Schraube. Oberfläche Oberfläche mikroskopisch porenfrei, physiologisch unbedenklich, auch bei strukturierter Ausführung. Ritzhärte 3 - 5,5 N nach EN 438. Schlag- und stoßfest. Keine statische Aufladung. Brinellhärte 60 - 65 N/mm². Abriebfestigkeit 200 - 300 U nach EN 438 Lichtbeständigkeit Stufe 6 - 8 nach DIN 54004. Chemikalienbeständigkeit nach EN 438 gut bis sehr gut. Farbbeständig, fleckenunempfindlich gegen alkoholische Getränke, Essig, Salmiakgeist, Benzin, Benzol, Mineralöle, Aceton, Zitronensäure, Desinfektionsmittel, und sonstige in der Norm aufgeführten Produkte. Format Objektbezogene Lieferlängen und -breiten, max. Lieferlänge 6000 mm, Lieferbreiten von 96 - 546 mm (standardmäßig in 50 mmSchritten), Dicke 17 mm, ABS-Fontkante in gleicher Farbe / Dekor 3.4.10 Fensterbank für innen, 1,09 m Fensterbank für innen, Formgepresst und fugenlos ummantelt, baufeuchtebeständig, Oberfläche physiologisch unbedenklich, Sichtseite dekorativ beschichtet, Rückseite braun beschichtet, Front- und Seitenkanten mit gleichfarbiger 2 mm ABS-Kantenbeschichtung in Möbelqualität, wie in technischer Vorbemerkung beschrieben liefern und montieren. LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 92 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR Fensterbank-Oberfläche, Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers, Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß ABS-Front- und Seitenkanten, Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers, Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß Montage auf Brüstung aus Beton oder Kalksandstein. Der Einbau muss sach- und fachgerecht erfolgen, die Werksvorschriften sind zu beachten. Verlegen mit 2K-PU-Schaum (bis max. 3 m Länge möglich), die Fensterbänke müssen vor dem Einschäumen ausgerichtet und fixiert sein. Verlegen mit Fensterbankkleber z.B. SIKABOND T2 (bis 6 m Länge möglich). Anschluss zum Fensterrahmen herstellen. Unterbauhöhe bis ca. 40 mm erforderlich, zum Erreichen einer fertigen Brüstungshöhe Tiefe ca. 200 mm Einzellängen ca. 1,09 m 80,00 3.4.20 Fensterbank für innen, 1,19 m Fensterbank für innen, wie vor, jedoch Einzellängen ca. 1,19 m 65,00 3.4.30 St St Fensterbank für innen, 2,06 m Fensterbank für innen, wie vor, jedoch Einzellängen ca. 2,06 m 5,00 St Gesamtsumme: LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.5 Stundenlohnarbeiten 3.5.10 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter 50,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR h Gesamtsumme: 93 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LV 5 Fenster und Außentüren Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Fabrikatsangaben 1.1 Fabrikatsangaben Bieter 2 Haus A (Eckertstraße 3A, 4A, 5A) 2.1 Aluminium-Elemente 2.2 Steuerungskomponenten 2.3 Kunststoffelemente 2.4 Rollladen 2.5 Innenfensterbänke 2.6 Stundenlohnarbeiten 3 Haus B (Petersburgerstraße 72D, 72E) 3.1 Aluminium-Elemente 3.2 Kunststoffelemente 3.3 Rollladen 3.4 Innenfensterbänke 3.5 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 94 19.07.2016 19.07.2016 Gesamtbetrag in EUR V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OV 1731-07-2016 Baumaßnahme Maßnahmenummer 010000_140818 Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e 10249 Berlin Leistung/CPV Fensterarbeiten und Aussentüren Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer OV 1731-07-2016 Baumaßnahme Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e 10249 Maßnahmenummer 010000_140818 Berlin Leistung/CPV Fensterarbeiten und Aussentüren Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer OV 1731-07-2016 Baumaßnahme Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e 10249 Maßnahmenummer 010000_140818 Berlin Leistung/CPV Fensterarbeiten und Aussentüren Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer OV 1731-07-2016 Baumaßnahme Maßnahmenummer 010000_140818 Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e 10249 Berlin Leistung/CPV Fensterarbeiten und Aussentüren Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 Bauvorhaben: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72 d, e Anlage zum Bauzeitenplan Gewerk: Fensterarbeiten, Außentüren Termine zum Bauablauf und Zwischentermine: Gesamtmaßnahme Baubeginn : 28.09.2016 Bauende : 28.09.2017 Vertraglich vereinbarte Zwischentermine: - Baubeginn Haus A 28.09.2016 mit Werkplanung/Vorfertigung - Montage Fenster, -bänke Haus A 22.12.2016 bis 08.02.2017 - Fertigstellung Haus A 30.05.2017 - Baubeginn Haus B 29.12.2016 mit Werkplanung/Vorfertigung - Montage Fenster, -bänke Haus B 23.03.2017 bis 08.06.2017 - Fertigstellung Haus B 28.09.2017 --------------------------------------------------------------Datum, Unterschrift und Stempel des Bieters Bauzeitenplan Projektnummer: 2014-043 Seite 1 von 1 WHG 2014-043 Neubau Wohngebäude Berlin, Eckertstraße 3-6, Petersburger Straße 72 D,E Oktober 2015 November 2015 42 43 Pos Vorgang 1 Baubeginn nach Erhalt Baugenehmigung 2 Baufeldfreimachung Start Ende 1at Mo, 19.10.15 Mo, 19.10.15 126at Mo, 01.02.16 Fr, 29.07.16 45 46 47 48 49 50 51 Januar 2016 52 53 1 2 Februar 2016 3 4 5 6 7 März 2016 8 9 10 April 2016 11 12 13 14 15 Mai 2016 16 17 Fr, 12.02.16 2.2 Baufeldfreimachung im Bereich Baugruben 15at Mo, 01.02.16 Fr, 19.02.16 2.3 Rasterfeldbeprobung 10at Mo, 15.02.16 Fr, 26.02.16 2.4 Umsetzen Müllstandplätze, Einrichten Ersatzspielbereich 10at Mo, 01.02.16 Fr, 12.02.16 2.5 Umverlegung Telekom 2at Di, 12.07.16 Mi, 13.07.16 2.6 Umverlegung TW, AW 15at Mo, 08.02.16 Fr, 26.02.16 15at 2.7 Leerrohrverlegung Kranbereich Vattenfall 20at Mo, 01.02.16 Fr, 26.02.16 20at 2.8 Umverlegung Medien: Elektro (Vattenfall) 5at Mo, 25.07.16 Fr, 29.07.16 347at Mi, 04.05.16 Mi, 13.09.17 1at Mi, 04.05.16 Mi, 04.05.16 162at Mi, 04.05.16 Di, 20.12.16 LV 1 Rohbau 30at Mi, 04.05.16 Do, 16.06.16 Baustelle einrichten 3.2 LV 1 Rohbau 3.2.1 4 Baustelle einrichten 22 23 24 25 26 27 August 2016 28 29 30 31 Errichtung Trägerbohlwand 30at Do, 12.05.16 Do, 23.06.16 3.2.4 Baugrubenaushub 32at Mi, 18.05.16 Do, 30.06.16 3.2.5 Grundleitungen Regenentwässerung 28at Mi, 01.06.16 Fr, 08.07.16 3.2.6 Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt 10at Fr, 01.07.16 Do, 14.07.16 3.2.7 Wände KG 12at Fr, 15.07.16 Mo, 01.08.16 3.2.8 Decke KG 8at Di, 02.08.16 Do, 11.08.16 Decke KG 3.2.9 Dichtung, Dämmung, Verfüllung 10at Di, 02.08.16 Mo, 15.08.16 Dichtung, Dämmung, Verfüllung 3.2.10 Wände, Decken EG 9at Fr, 12.08.16 Mi, 24.08.16 26at Di, 19.07.16 Di, 23.08.16 1at Mi, 24.08.16 Mi, 24.08.16 Errichtung Trägerbohlwand Wände, Decken 2.OG 16at Do, 15.09.16 Fr, 07.10.16 3.2.14 Wände, Decken 3.OG 16at Di, 04.10.16 Di, 25.10.16 3.2.15 Wände, Decken 4.OG 16at Do, 20.10.16 Do, 10.11.16 3.2.16 Wände, Decken 5.OG 16at Mo, 07.11.16 Mo, 28.11.16 3.2.17 Wände, Decken Staffelgeschoss 13at Mi, 23.11.16 Fr, 09.12.16 3.2.18 Attiken 5at Mo, 12.12.16 Fr, 16.12.16 3.2.19 Ausschalen 5at Mi, 14.12.16 Di, 20.12.16 283at Mo, 20.06.16 Fr, 28.07.17 LV 2 Aufzugsarbeiten 13at Mo, 20.06.16 Mi, 06.07.16 Werkplanung und Vorgaben Rohbau Mo, 17.07.17 Fr, 28.07.17 165at Do, 01.12.16 Do, 27.07.17 3.4 3.4.1 LV 3 Fassadengerüst 165at Do, 01.12.16 Do, 27.07.17 3.5 LV 4 Dach & Klempnerarbeiten Fassadengerüst 155at Fr, 16.12.16 Fr, 28.07.17 3.6 LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten 169at Mi, 28.09.16 Di, 30.05.17 3.7 LV 6 WDVS 117at Do, 12.01.17 Fr, 30.06.17 3.8 LV 7 Metallbau aussen/ innen 118at Mi, 08.03.17 Fr, 25.08.17 3.9 LV 8 Innenputz 44at Do, 12.01.17 Di, 14.03.17 3.10 LV 9 Trockenbau 3.11 LV 10 Estrich 3.12 50 Januar 2017 51 52 1 2 Februar 2017 3 4 5 6 7 März 2017 8 9 10 April 2017 11 12 13 14 15 Mai 2017 16 17 18 19 Juni 2017 20 Übergabe Einbauelemente an Rohbau Montage Aufzugsanlage Fertigstellung Kabine, TÜV-Abnahme 165at Fassadengerüst 165at LV 4 Dach & Klempnerarbeiten LV 6 WDVS 3.15 LV 14 Bodenbelag 23at Fr, 14.07.17 Di, 15.08.17 3.16 LV 15 Kellertrennwände 3.17 LV 16 Schließanlage 3.18 LV 17 Bauendreinigung 3.19 LV 21 Elektroinstallation 179at Mi, 14.12.16 Di, 29.08.17 3.23 Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung 29at Do, 03.08.17 Di, 12.09.17 3.24 Übergabe Haus A an BH 1at Mi, 13.09.17 Mi, 13.09.17 368at Mo, 01.08.16 Do, 11.01.18 1at Mo, 08.08.16 Mo, 08.08.16 363at Mo, 08.08.16 Do, 11.01.18 6 Bauleistungen Haus B 6.1 Baubeginn Haus B 6.2 LV 1 Rohbau LV 10 Estrich LV 16 Schließanlage 1at Mi, 28.09.16 Mo, 27.02.17 23at Mo, 08.08.16 Mi, 07.09.16 6.2.3 Errichtung Trägerbohlwand 27at Mi, 31.08.16 Fr, 07.10.16 6.2.4 Baugrubenaushub 10at Fr, 23.09.16 Fr, 07.10.16 Baugrubenaushub 6.2.5 Grundleitungen Regenentwässerung 5at Di, 04.10.16 Mo, 10.10.16 Grundleitungen Regenentwässerung 6.2.6 Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt 12at Di, 04.10.16 Mi, 19.10.16 Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt 6.2.7 Wände KG 11at Fr, 07.10.16 Fr, 21.10.16 6.2.8 Decke KG 9at Mo, 17.10.16 Do, 27.10.16 6.2.9 Dichtung, Dämmung, Verfüllung 10at Mi, 26.10.16 Di, 08.11.16 6.2.10 Wände, Decken EG 16at Mo, 24.10.16 Mo, 14.11.16 6.2.11 Wände, Decken 1.OG 15at Mi, 09.11.16 Di, 29.11.16 6.2.12 Wände, Decken 2.OG 15at Do, 24.11.16 Mi, 14.12.16 6.2.13 Wände, Decken 3.OG 15at Mo, 12.12.16 Mo, 02.01.17 6.2.14 Wände, Decken 4.OG 15at Do, 29.12.16 Mi, 18.01.17 6.2.15 Wände Decken 5.OG 15at Mo, 16.01.17 Fr, 03.02.17 6.2.16 Wände, Decke DG 15at Mi, 01.02.17 Di, 21.02.17 6.2.17 Attiken 5at Mi, 22.02.17 Di, 28.02.17 6.2.18 Ausschalen 4at Mi, 01.03.17 Mo, 06.03.17 6.2.19 Abbau Baustelleneinrichtungen 4at Mo, 08.01.18 Do, 11.01.18 Mo, 20.03.17 Fr, 27.10.17 6.6 LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten 191at Do, 29.12.16 Do, 28.09.17 6.7 LV 6 WDVS 85at Do, 18.05.17 Fr, 15.09.17 6.8 LV 7 Metallbau aussen/ innen 144at Do, 11.05.17 Fr, 01.12.17 6.9 LV 8 Innenputz 49at Di, 09.05.17 Di, 18.07.17 6.10 LV 9 Trockenbau 6.11 LV 10 Estrich 6.12 LV 11 Innentüren 6.13 LV 12 Fliesen 6.14 LV 13 Malerarbeiten 6.15 LV 14 Bodenbelag 6.16 LV 15 Kellertrennwände 6.17 LV 16 Schließanlage 6.18 LV 17 Bauendreinigung 6.19 6.20 72at Di, 16.05.17 Fr, 25.08.17 26at Do, 06.07.17 Do, 10.08.17 77at Do, 03.08.17 Mo, 20.11.17 53at Mo, 04.09.17 Do, 16.11.17 64at Mo, 11.09.17 Fr, 08.12.17 17at Di, 31.10.17 Mi, 22.11.17 1at LV 1 Rohbau 107at 154at Abbruch WDVS Nachbargiebel Haus B sukkessive Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise 107at 23at Errichtung Trägerbohlwand 27at 10at 5at 12at Wände KG 11at Decke KG 9at Dichtung, Dämmung, Verfüllung 10at Wände, Decken EG 16at Wände, Decken 1.OG 15at Wände, Decken 2.OG 15at Wände, Decken 3.OG 15at Wände, Decken 4.OG 15at Wände Decken 5.OG 15at Wände, Decke DG 15at Attiken 5at Ausschalen 4at LV 2 Aufzugsarbeiten 317at 168at LV 3 Fassadengerüst LV 4 Dach & Klempnerarbeiten 154at LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten 191at LV 6 WDVS 85at LV 7 Metallbau aussen/ innen 144at 49at LV 8 Innenputz 72at LV 9 Trockenbau LV 10 Estrich 26at 77at LV 11 Innentüren 53at LV 12 Fliesen LV 13 Malerarbeiten 64at 17at LV 14 Bodenbelag 15at Di, 24.10.17 Mo, 13.11.17 39at Di, 14.11.17 Mi, 10.01.18 14at Mo, 18.12.17 Di, 09.01.18 LV 18 Heizung 156at Mo, 10.04.17 Di, 21.11.17 LV 18 Heizung 156at LV 19 Sanitär 156at Mo, 10.04.17 Di, 21.11.17 LV 19 Sanitär 156at 6.21 LV 20 Lüftung 156at Mo, 10.04.17 Di, 21.11.17 LV 20 Lüftung 156at 6.22 LV 21 Elektroinstallation 167at Mo, 03.04.17 Mi, 29.11.17 6.23 Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung 24at Di, 05.12.17 Mi, 10.01.18 6.24 Übergabe Haus B an BH 1at Do, 11.01.18 Do, 11.01.18 107at Di, 02.05.17 Fr, 29.09.17 20at Mo, 01.08.16 Fr, 26.08.16 3at Mo, 29.08.16 Mi, 31.08.16 7 LV 22 Außenanlagen 8 vorgezogene Maßnahmen in Feuerwehrzufahrt, Teil 1 Erstellen Stützwand, herstellen Planum, Erstellen Unterbau (jetzt Ausführung durch AN Rohbau) 9 vorgezogene Maßnahmen in Feuerwehrzufahrt, Teil 2 Straßenbelag Feuerwehrzufahrt (jetzt Ausführung durch Subunternehmer Tiefbau des AN Rohbau) 7.1 Außenanlagen 10 LV 23 Entwässerungsarbeiten 11 Verlegung Mischwasser/ Abwasser in Feuerwehrzufahrt 10.1 12 Entwässerungskanalarbeiten Baufertigstellung Erstellt am: 07.07.2016 107at Di, 02.05.17 Fr, 29.09.17 107at Di, 02.05.17 Fr, 29.09.17 10at Do, 14.07.16 Mi, 27.07.16 107at Di, 02.05.17 Fr, 29.09.17 1at Mo, 06.11.17 Mo, 06.11.17 3 Bauleistungen Haus B Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise LV 4 Dach & Klempnerarbeiten 2 29at Übergabe Haus A an BH Abbruch WDVS Nachbargiebel Haus B sukkessive 6.5 1 10at Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung 6.2.2 Fr, 27.10.17 Januar 2018 52 179at LV 21 Elektroinstallation 6.2.1 Do, 02.11.17 51 34at LV 17 Bauendreinigung 154at Mo, 06.03.17 50 15at LV 15 Kellertrennwände 154at Mo, 01.08.16 49 65at LV 19 Sanitär 168at 48 23at LV 14 Bodenbelag LV 20 Lüftung 317at Dezember 2017 47 53at Mi, 26.07.17 LV 3 Fassadengerüst 46 77at Mi, 26.07.17 LV 2 Aufzugsarbeiten 45 26at LV 11 Innentüren 154at 6.4 44 74at LV 9 Trockenbau LV 18 Heizung 6.3 November 2017 43 118at LV 13 Malerarbeiten 3.22 42 44at LV 8 Innenputz Di, 22.08.17 Do, 15.12.16 41 117at LV 7 Metallbau aussen/ innen Mo, 22.05.17 Do, 15.12.16 40 169at 65at 154at Oktober 2017 39 155at LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten LV 13 Malerarbeiten 154at 38 10at LV 3 Fassadengerüst 3.14 LV 20 Lüftung 37 25at LV 12 Fliesen LV 19 Sanitär 36 2at Mo, 31.07.17 3.21 35 283at Di, 16.05.17 3.20 September 2017 34 13at 53at Mi, 26.07.17 33 5at LV 12 Fliesen Do, 15.12.16 32 5at Ausschalen 3.13 154at 31 13at Attiken Fr, 28.07.17 LV 18 Heizung 30 16at Wände, Decken Staffelgeschoss Do, 06.04.17 Di, 12.09.17 August 2017 29 16at Wände, Decken 5.OG 77at Mi, 30.08.17 28 16at Wände, Decken 4.OG LV 11 Innentüren 10at 27 16at Wände, Decken 3.OG Fr, 05.05.17 Do, 27.07.17 26 16at Wände, Decken 2.OG Mi, 12.04.17 Di, 12.09.17 Juli 2017 25 1at Wände, Decken 1.OG Mi, 08.03.17 Fr, 07.07.17 24 9at Do, 19.01.17 Do, 27.07.17 23 10at 74at 15at 22 8at 26at 34at 21 26at 3.2.13 10at 49 12at Wände, Decken EG Di, 20.09.16 Fertigstellung Kabine, TÜV-Abnahme 48 10at Wände KG Di, 30.08.16 3.3.4 Dezember 2016 47 28at Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt 16at Fr, 08.07.16 46 32at Grundleitungen Regenentwässerung Wände, Decken 1.OG Mo, 24.04.17 45 30at Baugrubenaushub 3.2.12 Fr, 17.03.17 44 36at Fertigstellung Decke üb. Feuerwehrzufahrt EG Do, 07.07.16 43 22at 3.2.11 2at November 2016 42 162at 3.2.3 25at 41 30at Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise Montage Aufzugsanlage 40 347at Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise Übergabe Einbauelemente an Rohbau 39 1at Di, 28.06.16 3.3.3 Oktober 2016 38 Bauleistungen Haus A Mi, 08.06.16 3.3.2 37 5at Mo, 09.05.16 Werkplanung und Vorgaben Rohbau 36 2at Mo, 09.05.16 3.3.1 35 10at 22at LV 2 Aufzugsarbeiten 34 10at 36at 3.3 September 2016 33 15at Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise Fertigstellung Decke üb. Feuerwehrzufahrt EG ursprünglich 32 10at 3.2.2 5 Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise 21 126at Mo, 01.02.16 Baubeginn Haus A 20 Baufeldfreimachung 10at Bauleistungen Haus A 19 Juli 2016 1at Baumfällung 3.1 18 Juni 2016 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 2.1 3 erstellt mit pro-Plan 6 (6.0.0.28) Serien Nr.: 869 Lizenz für thoma architekten, Berlin Dauer 44 Dezember 2015 15at LV 15 Kellertrennwände LV 16 Schließanlage 3... LV 17 Bauendreinigung 14at 167at LV 21 Elektroinstallation Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung 2... Übergabe Haus B an BH LV 22 Außenanlagen 107at 20at 3at Außenanlagen LV 23 Entwässerungsarbeiten 107at 107at 10at Entwässerungskanalarbeiten 107at Baufertigstellung 1at thoma.architekten Köpenicker Straße 48-49 10179 Berlin Tel. 030 847 119 30 Fax 030 200 890 72 e-Mail: [email protected] Anlage abschließende Liste OV 1731-07-2016, Fensterarbeiten und Außentüren Diese Ausschreibung beinhaltet folgende Unterlagen: Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen Folgende Unterlagen sind Vertragsbestandteil: Anschreiben Angebotsdeckblatt Anlagen zum LV (Bauplan, Grundrisse, etc.) Bewerberbogen Bewerbungsbedingungen Bietergemeinschaftserklärung Bürgschaftsurkunde (Muster) Informationen eVergabe Integritätsvereinbarung Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt) LV Fenster_Aussentueren Preisermittlungsblätter Vertragstermine weitere Vertragsbedingungen bei Bau- und Entsorgungsleistungen V 2413 F und V 241 F Seite 1 von 1 Schmidstr. 13-15
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