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WBM GmbH, Postfach 02 67 00, 10129 Berlin
WBM.
Finde Deine Mitte
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB/A)
Vergabenummer:
OV 1731-07-2016
Maßnahme/Objekt: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
Leistungsumfang: Fensterarbeiten und Aussentüren
Auftraggeber:
WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Standort
Zentrale
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Abteilung
Vergabe/Einkauf
Telefon: +49 30 247130
Telefax: +49 30 24714100
wir übersenden Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für das oben genannte
Bauvorhaben mit der Bitte um Abgabe eines kostenlosen und preisgünstigen
Angebotes für folgendes Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Postanschrift
WBM GmbH
Postfach 02 67 00
10129 Berlin
Nichtoffenes Verfahren
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Ausschreibende Stelle:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Für Auskünfte zu den
Vergabeunterlagen,
etwaige Ortsbesichtigungen und dgl. steht
Ihnen zur Verfügung:
WBM GmbH
Abt. Vergabe/Einkauf
Dircksenstr. 38
10178 Berlin
Ansprechpartner: Frau Hess
Tel.: (030) 2471 3,670
Datum
20.07.2016
Bearbeiter/in
Frau Hess
Telefon / Durchwahl
+49 30 2471 3657
Telefax
+49 30 2471 3670
E-Mail
[email protected]
Nicht für Mietzahlungen
Bankverbindung:
Landesbank Berlin AG
IBAN: DE35 1005 0000 6632 0222 17
BIC: BELADEBEXXX
WBM Wohnungsbaugesellschaft
Berlin-Mitte mbH
Sitz der Gesellschaft:
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Vorsitzender
des Aufsichtsrates:
Lutz Basse
Geschäftsführung:
Christina Geib
Jan Robert Kowalewski
Handelsregister:
AG Charlottenburg
HRB 35223
UST-IdNr. DE 137189619
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Angaben zum
Leistungsverzeichnis (LV):
Änderungsvorschläge und Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen den Anforderungen des LV´s und den Technischen Regeln entsprechen. Die Anzahl von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen ist an der bezeichneten
Stelle der Vergabeunterlagen aufzuführen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen und Skonto bei jeder Zahlung durch den Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen
nach Rechnungseingang gewährt werden, sind diese ebenfalls an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle
einzutragen.
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote, sofern zugelassen, müssen auf besonderer Anlage zum Angebot gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Alternative Fabrikate müssen den ausgeschriebenen in
technischer Hinsicht sowie in Farb- und Formgebung
gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot
nachzuweisen. Für die im LV angeführten Positionen ist auf
jeden Fall eine Preisangabe erforderlich.
Vergabeprüfstelle:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Deutschland
Termine:
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
Zuschlags- und Bindefrist:
um/bis
am 12.08.2016
bis zum 30.09.2016
Bauzeit gesamt:
vom 28.09.2016
10:00 Uhr
bis 28.09.2017
Bei Abgabe in schriftlicher Form ist das Angebot in der ausschreibenden Stelle,
205 in einem fest verschlossenen Umschlag, mit der unten genannten Aufschrift
Zimmernummer ….
oder mit dem beiliegenden Kennzettel einzureichen.
Aufschrift auf geschlossenem
Umschlag:
„Angebot für … (Bezeichnung des Objektes/der Baumaßnahme und des Leistungsumfanges wie im Betreff) …“
"Erst bei Submission öffnen!"
Vergabeunterlagen:
Nebenangebote:
Seite 2/3
Gemäß der abschließenden Liste erhalten Sie von uns die
dort aufgelisteten Vergabeunterlagen mit dem jeweiligen
Hinweis darauf, welche Unterlagen von Ihnen auszufüllen,
abzugeben und bei einem Zuschlag Vertragsbestandteil
sind.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten
nein
ja, Angebote sind möglich:
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose
Wir bitten um kurze Mitteilung, wenn Sie sich nicht an der Ausschreibung beteiligen.
Nachteile entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
i. V.
i. A.
Susanne Ernst
Anke Fust
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Bieter
Angebotsdeckblatt
Vergabenummer:
OV 1731-07-2016
Maßnahme/Objekt: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
Leistungsumfang: Fensterarbeiten und Aussentüren
Auftraggeber:
WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH
Die geforderten Unterlagen aus den Vergabeunterlagen (z. B. Nachweis Fachkunde, Haftpflichtversicherung) liegen bei. Bitte ankreuzen!
Nachlass ohne Bedingungen, der vom Bieter gewährt wird, ist nur an dieser Stelle anzugeben, ansonsten wird er nicht gewertet. Bei elektronischer Angebotsabgabe wird der Nachlass in der GAEB-Datei des Leistungsverzeichnisses eingetragen
und hier automatisch übernommen.
%
Skonto, der vom Bieter gewährt wird, wird bei jeder Zahlung durch den
Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang berücksichtigt.
%
Anzahl Nebenangebote
Angebotsdatum:
Stück
Name des Ansprechpartners:
Gesamtbruttoangebotssumme ohne Nachlass und ohne Skonto
EUR
Stempel, Unterschrift
(Name in Druckschrift)
Die Unterschrift auf dem Angebotsdeckblatt umfasst sämtliche vom Bieter mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen und Erklärungen. Einer gesonderten Unterzeichnung dieser Unterlagen und Erklärungen bedarf es lediglich bei einem entsprechenden Hinweis in der Angebotsaufforderung oder den
Vergabeunterlagen.
Wird das Angebot nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
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Angebotsdeckblatt oLos_VOB_EU , Stand 04/2015
Stand: 27.05.2016
Bewerberbogen – Bauleistungen (EU)
Leistungsort:
Art der Leistung:
Vergabenummer:
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
Fensterarbeiten und Außentüren
OV 1731-07-2016
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft auszufüllen! Bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung eines
Unterauftragnehmers, ist auch von diesem Unterauftragnehmer ein Bewerberbogen in Bezug auf seine
Eignung auszufüllen.
Bewerberart (bitte zutreffendes ankreuzen)
Einzelbewerber
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist beigefügt
Unterauftragnehmer
Allgemeine Hinweise
Für den Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausschließlich dieser Bewerberbogen zu verwenden, der in
folgende Abschnitte unterteilt wurde:
A.
B.
C.
Allgemeine Angaben
Eignung
I. Befähigung zur Berufsausübung
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
IV. Sonstiges
Vertragsbedingungen
Weitere Unterlagen (Broschüren o. ä.), ausgenommen der in diesem Bewerberbogen bzw. der Bekanntmachung
geforderten Anlagen/Erklärungen, werden ausdrücklich nicht gewünscht und finden im Verfahren keine
Berücksichtigung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit im Auftragsfalle nachzufordern.
Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit der in diesem Bewerberbogen genannten Angaben und der Eigenerklärungen. Bei
Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ort, Datum
Name
Ort, Datum
Funktion
Name
Funktion
A.
Allgemeine Angaben
Name des Unternehmens:
Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land):
Jahr der Unternehmensgründung:
Rechtsform:
Unternehmensinhaber:
(bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter)
Eintragungsort:
Bewerbergemeinschaft:
☐ ja, die Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Mitgliedes/ r liegen bei
☐ nein
Einsatz eine Unterauftragnehmers:
Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zum Nachweis der Eignung und demzufolge
zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten eines Unterauftragnehmers zu
bedienen.
☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer (s) liegen bei
☐ nein
Unterauftragnehmer:
Ich/Wir beabsichtige(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers zu bedienen.
☐ ja, die Verpflichtungserklärung sowie der Bewerberbogen/die
Bewerberbögen des/der Unterauftragnehmer(s) liegen bei
☐ nein
Ansprechpartner/in für das
laufende Vergabeverfahren:
Frau/Herr:
Tel:
Fax:
Email:
Frau/Herr:
Tel:
Fax:
Email:
Ansprechpartner/in
für die Vertragsabwicklung:
2
B.
Eignung
I.
Befähigung zur Berufsausübung
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer
beim Amtsgericht
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mein/unser Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet, bzw. eine entsprechende gewerbliche
Erlaubnis wurde erteilt.
Ich gehöre/Wir gehören zu:
Handwerk
Industrie
Handel
Versorgungsunternehmen
Sonstigem
2.
Eintragung in das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der
Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen
ist oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für öffentliche Aufträge eingetragen unter der
Nummer:
gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
unter der Nummer: gelistet, aktuelle Bescheinigung vom:
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.
Angaben zur Haftpflichtversicherung
Es liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von EUR vor.
EUR und/oder eine
Sofern die Höhe der aktuellen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht der Höhe gemäß der Bekanntmachung
entspricht, bestätigen wir hiermit, dass im Auftragsfall eine gültige Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung
abgeschlossen wird bzw. die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung wie folgt erhöht wird.
2.
Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren
Jahr
2013
2014
2015
3
Gesamtumsatz in EUR netto
Umsatz für vergleichbare Leistungen
in EUR netto
III.
Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
1.
Referenzen
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
1. Referenz
Einsatzort:
Auftraggeber:
Ansprechpartner
(Name und
Telefonnummer):
Leistungsbeginn &
Laufzeit:
Auftragsvolumen in EUR
netto:
2. Referenz
Einsatzort:
Auftraggeber:
Ansprechpartner
(Name und
Telefonnummer):
Leistungsbeginn &
Laufzeit:
Auftragsvolumen in EUR
netto:
3. Referenz
Einsatzort:
Auftraggeber
Ansprechpartner
(Name und
Telefonnummer):
Leistungsbeginn &
Laufzeit:
Auftragsvolumen in EUR
netto:
4
2.
Angabe technische Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Art der Ausbildung, Berufliche
Qualifikation des Personals wie
z.B. Angabe der handwerklichen
Ausbildung
Durchschnittliche Anzahl der
Berufsjahre
Name des
Projektleiters:
Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Referenz-Nr.
vergleichbare Objekte
1
Ausführungszeitraum:
Objekt:
2
Ausführungszeitraum:
Objekt:
3
Ausführungszeitraum:
Objekt:
5
Anzahl der einzusetzenden
Mitarbeiter
Name des Poliers:
Referenz-Nr.
vergleichbare Objekte
1
Ausführungszeitraum:
Objekt:
2
Ausführungszeitraum:
Objekt:
6
3.
Anzahl der Beschäftigten
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
abgeschlossenes
Kalenderjahr
Angestellte
gewerbliche Mitarbeiter
2013
davon:
davon:
2014
davon:
davon:
2015
davon:
davon:
4.
Mitarbeiter
gesamt
Technische Ausstattung
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
7
5.
Unterauftragnehmer
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt
Erklärung
Mir/Uns ist bekannt, dass die angebotene Bauleistung im Falle der Auftragserteilung gemäß VOB/B im eigenen Betrieb
auszuführen ist. Ich/Wir werde(n) daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, im eigenen Betrieb
ausführen. Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werde(n) ich/wir nur an Unterauftragnehmer
übertragen, welche die Voraussetzungen entsprechend dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers erfüllen. Diese
Unterauftragnehmer sind im Verzeichnis der Unterauftragnehmer aufgeführt.
Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Bauleistungen an
Unterauftragnehmer nur zu rechnen ist, wenn unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden.
Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde ich/werden wir nur an Unterauftragnehmer
übertragen, die die Voraussetzungen gemäß VOB Teil A (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) erfüllen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Leistungen, für die ich
mich/wir uns der Unterstützung anderer Unternehmen bedienen werden.
Die Unterauftragnehmer sind bereits im Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen aufgeführt und die
entsprechenden Verpflichtungserklärungen sind dem Angebot beigefügt. Unterauftragnehmer selbst dürfen nur im
schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Unterauftragnehmer beauftragen.
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich/werden wir für diese Leistungen Erklärungen der benannten
Unterauftragnehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen, sowie Nachweise für
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn
eine solche Erklärung bzw. die Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vorgelegt werden.
Ich/Wir werde(n) die nachstehenden Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen, weil mein/unser Betrieb auf diese
Leistung nicht eingerichtet ist.
Leistung
an Firma (Name, Adresse):
Vertragsstrafenklausel
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der Auftragnehmer an
den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000,00 EUR
brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000,00 EUR
brutto, zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt
unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
Auftragssperre
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass sich der Auftraggeber vorbehält, im Falle des Verstoßes gegen diese
Vereinbarung auch neben der Vertragsstrafe, den Auftragnehmer für die Dauer von 6 Monaten, im Wiederholungsfalle
bis zu 3 Jahren, nicht mehr an Aufträgen teilhaben zu lassen, und diese Entscheidung den zuständigen
Überwachungsstellen zu melden.
8
IV.
Sonstiges
1.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde
ich/werden wir ihn vorlegen.
2.
Angabe über Ausschlussgründe bzw. schwere Verfehlung
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
 gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Ich erkläre/Wir erkläre(n), das mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister die personenbezogenen
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) für die in meinem/unserem Unternehmen
verantwortlich handelnde(n) Person(en) bekannt zu geben. Angaben bitte in Druckschrift
Name:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Vornamen:
Geburtsnamen:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
Name:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
Name:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
Name:
Geburtsort:
Funktion in der Firma:
9
3.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
4.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige
Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
5.
Erklärung Urkalkulation
Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftragsfall eine Urkalkulation dem Auftraggeber einreichen werden.
Die Urkalkulation wird auf Anforderung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vor der beabsichtigten
Zuschlagserteilung übergeben.
10
C.
Vertragsbedingungen
1.
Erklärung Frauenförderung
Hiermit erkläre ich/erklären wir Folgendes:- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer
Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
(keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung
von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme
der Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur
Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur
Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten
Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis
17 auszuwählen)
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß
§ 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest
entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für
männlich dominierte Berufe interessieren sollen
10
.
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest
entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12
.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13
.
bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer
inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14
.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15
.
Angebot alternierender Telearbeit
11
16
.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit,
auch in Führungspositionen
17
.
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und
Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
18
.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19
.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungsund Pflegeaufgaben wahrnehmen
20
.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21
.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der
Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III.
Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich erkläre/Wir erklären mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Unterauftragnehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Unterauftragnehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV.
(Erforderlichenfalls anzugeben)
Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin
ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene
Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
12
2.
Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
1. Ichverpflichte mich/wir verpflichten uns:
1.1.
die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser
Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Gesetz über
zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns - MiLoG) zu entlohnen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus
Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind;
1.2.
die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die
Beschäftigungsverhältnisse
meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind;
1.3.
das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gesetz zur
Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz über den
Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen sowie die Bestimmungen des
Sozialversicherungsrechts einzuhalten;
1.4. fortlaufend Namenslisten über die von mir/uns und meinen/unseren Unterauftragnehmern eingesetzten
Beschäftigten zu führen; fortlaufend Arbeitszeitdokumentation nach § 17 Abs. 1 MiLoG, § 19 Abs. 1 AEntG und § 17c
Abs. 1 AÜG zu erstellen und bereitzuhalten; die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Lohnzahlung
gem. Ziffer 1 a) erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Nachweise der
Lohnzahlungen nach § 17 Abs. 2 MiLoG, § 19 Abs. 2 AEntG und § 17c Abs. 2 AÜG wie auch Nachweise der Zahlung
der Urlaubskassenbeiträge und der Sozialversicherungsbeiträge gem. Ziffer 1 b) für die zur Erfüllung des Auftrags
eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten; auf Verlangen des Auftraggebers diese Listen, Dokumente und Nachweise
im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen;
1.5. dem Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zur Vorlage der Lohnabrechnungen und
Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich/werden wir einholen;
1.6. alle von mir/uns zur Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich zur Mitführung ihrer Personal- und
Sozialversicherungsausweise während der Arbeitszeit und bei Kontrolle des Auftraggebers oder der zuständigen
Behörden zur Vorlage dieser Dokumente zu verpflichten;
1.7. Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleich lautende Erklärung
mir/uns gegenüber abgeben;
1.8. den Auftraggeber von allen Ansprüchen meiner/unserer Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer meiner/unserer
Unterauftragnehmer und allen Arbeitnehmern aller weiteren nachgeordneten Unterauftragnehmer und etwaiger
Verleiher und der Sozialkassen gemäß § 13 MiLoG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a - f SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII und
weiterer eine entsprechende Haftung anordnender gesetzlicher Vorschriften freizustellen.
2. Ichbevollmächtige/Wir bevollmächtigenden Auftraggeber, Auskünfte über die Einhaltung der unter Ziffer 1 a) und 1
b) genannten
Verpflichtungen bei den zuständigen Stellen, namentlich bei den Sozialversicherungsträgern, Soziallkassen,
Finanzämtern und Arbeitsämtern einzuholen. Eine gesonderte Vollmacht hierfür stelle ich/stellen wir dem Auftraggeber
auf entsprechende Anforderung aus.
3. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen unter Ziffer 1.1 und 1.2 berechtigen den Auftraggeber, den
Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
13
3.
Besondere Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz
1.
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen
einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
(BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein
zuhalten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens
ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
1.3 die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder einen von ihm oder einem Unterauftragnehmer beauftragten
Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
1.4 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Unterauftragnehmer oder auf einen von ihm
oder von einem Unterauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen
Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.5 sicherzustellen, dass die beauftragten Unterauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten
Unterauftragnehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und
zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
1.6 bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu
zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
2.
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
2.1 das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten,
2.2 je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV
aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durchzuführen,
2.3 sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3
Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der
Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird
dem Auftragnehmer zugerechnet.
3.
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben
sich aus
 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli
1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu
Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für
gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961
II S. 98),
 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl.
1976 II S. 202) und
 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
4.
Vertragsstrafen, Kündigungsrechte
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen unter Ziff. 1
bis 3, hat der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.
H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu zahlen. Der Auftragnehmer ist
zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
14
Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird. Die Vertragsstrafe wird
nicht mehr verlangt, wenn gegen den Auftragnehmer, seinen Unterauftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer
wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen worden sind.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen unter Ziff. 1 bis 3 durch den Auftragnehmer oder seinen
Unterauftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
5.
Kontrollrechte
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der
ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen
und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden
Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
6.
Bevorzugte Vergabe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an
tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
4.
Vertraulichkeitserklärung und Bestätigung zum datenschutzgerechten Verhalten
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dieser Erklärung, über Informationen und Ergebnisse seiner Tätigkeit und
Verhältnisse des Auftraggebers und seiner Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, strengstes
Stillschweigen zu bewahren.
2. Der Auftragnehmer wird Informationen über den Auftraggeber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, zugänglich machen. Entsprechende Dritte sind nach den
Vorgaben dieser Erklärung auf Geheimhaltung zu verpflichten.
3. Der Auftragnehmer wird geheimhaltungsbedürftige Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen,
die die Informationen zur Erfüllung des Auftrages benötigen. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass diejenigen
Mitarbeiter des Auftragnehmers, denen geheimhaltungsbedürftige Informationen zur Verfügung gestellt wurden, diese
vertraulich nach den Vorgaben dieser Erklärung halten werden.
4. Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung, dass er zur Auftragserfüllung nur Mitarbeiter einsetzt, die gemäß §
5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und, soweit sie ihm Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Erbringung
geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste mitwirken, nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) nachweislich
verpflichtet wurden, den Schutz personenbezogener Daten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
5. Aus dieser Vereinbarung und aus der Bekanntgabe vertraglicher oder technischer Einzelheiten und
Zusammenhänge, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, können von dem Auftragnehmer keine
Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte hergeleitet werden.
6. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses und über dessen
Beendigung hinaus.
15
5.
Verpflichtungserklärung zur Überlassung und Nutzung personenbezogener Daten
nach § 5
und 11 Bundesdatenschutzgesetz
Benennung übergebener Daten: Klicken
Sie hier, um Text einzugeben.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung müssen dem Auftragnehmer gegebenenfalls personenbezogene Daten von
Mietern (insbesondere Anschriften und Telefonnummern) zur Kontaktaufnahme und Terminabsprache überlassen
werden. Der Auftraggeber ist „verantwortliche Stelle“ i. S. d. BDSG.
Allgemeine Verpflichtung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und einzuhalten. Der
Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten als auch die Unternehmensdaten, welche er vom Auftraggeber im
Rahmen der Auftragsabwicklung erhält bzw. erhalten kann, nur nach deren Weisung im Sinne des § 11 BDSG
verarbeiten und nutzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass er nur solche Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einsetzen
wird, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und gemäß § 203 StGB verpflichtet sind und entsprechend - auch
über die Straf- und Bußgeldbewehrung - belehrt worden sind. Die Verpflichtungen gelten auch über die Wirksamkeit
dieser Verpflichtungserklärung hinaus. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die
Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter in Kopie zu überlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter regelmäßig zu überwachen und die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen. Der Auftragnehmer versichert, dass er dafür verantwortlich ist, dass die ihm anvertrauten
personenbezogenen Daten nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet (gespeichert, verändert,
übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden.
Hat der Auftragnehmer für sein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß § 4 f BDSG
mit entsprechen der Fachkunde bestellt, teilt er dies dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers mit. Der
Auftragnehmer trifft ausreichende organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und der
Anlage zum § 9 BDSG, um Unbefugten den Zugriff auf übermittelte Daten des Auftraggebers zu verwehren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Verstöße, sowie solche seiner Mitarbeiter gegen Datenschutz,
Datensicherheit oder gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich
mitzuteilen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch über das Vertragsende hinaus, über interne Angelegenheiten, über Daten
des Unternehmens und personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie über
Geschäftsgeheimnisse, von denen er bei der Erfüllung seiner Aufträge Kenntnis erhält, Dritten gegenüber strengstes
Stillschweigen zu bewahren. Vor der Weitergabe personenbezogener Daten an eingeschaltete Unterauftragnehmer
gibt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber schriftlich bekannt und legt dem Unterauftragnehmer die
Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auf.
Zweckbindung
Personen bezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Gesamtvertrages bekannt werden,
darf der Auftragnehmer nur zur Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang verwenden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erhaltene Daten unter keinem Umstand unbefugt zu verarbeiten, zu verändern
oder anderweitig zu nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bzw. deren Nutzung für Dritte (z. B. Schulungen,
Präsentationen usw.) wird der Aufragnehmer unterlassen, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich, schriftlich
gestattet hat.
Kontrollrecht des Auftraggebers
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Datenspeicherung und
-verarbeitung gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 BDSG zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber
insbesondere, alle für die Erfüllung der Vereinbarung relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während der
betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen und wirkt bei der Prüfung mit. Die Ergebnisse der Kontrollen werden
dokumentiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht zu
verschaffen, eingeschaltete Unterauftragnehmer des Auftragnehmers analog § 11 BDSG zu kontrollieren. Die
Kontrollen erfolgen ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers, der sich verpflichtet, über
alle Betriebsinterna des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht den Prüfungszweck gefährdet.
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er erhalten hat, unverzüglich zu löschen oder an
den Auftraggeber zurückzugeben, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. Dem Auftragnehmer
übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten gibt der Auftragnehmer nach Abschluss der Arbeiten
unverzüglich zurück oder erbringt den Nachweis der datenschutzgerechten Vernichtung.
16
Schadenersatz und Sonstiges
Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen das BDSG und diese Vereinbarung, ersetzt dem Auftraggeber die
Schäden und stellt diese von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Weitergehende Haftungsansprüche bleiben
unberührt. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, bewahrt der
Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus auf oder übergibt sie
zu seiner Entlastung dem Auftraggeber.
6.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die nach
den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts hinsichtlich Gewinnung,
Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen.
Baustoffe sollen stofflich oder energetisch verwertbar sein.
Die nachfolgenden Produkte dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schalttafeln aus
Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe, Verpackungsmaterial oder Reinigungsmittel verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für
- asbesthaltige Baustoffe,
- Farbmittel auf Schwermetallbasis,
- Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen
Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare
Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
- Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine
teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlen-wasserstoffe enthalten oder
unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,
- Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8
(Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,
- Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen,
Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic com-pounds/ flüchtige organische Verbindungen)Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen,
- unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd
0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,
- Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen,
Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch
Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit
einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden
Branche zur
Rücknahme vorliegt.
Die Beschaffung folgender Produkte ist ebenfalls unzulässig:
- Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltes Material
enthalten.
- chlorhaltige Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu
beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch
Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und –beschränkungen fallen. Der
Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten in asbestbelasteten Bauwerken
Mit der Sanierung asbesthaltiger Materialien können nur Firmen beauftragt werden, die mit den Arbeiten, den dabei
auftretenden Gefahren- und Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen
verfügen. Sie müssen technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen
eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten und dieses durch erfolgreiche Sanierung an
anderen Gebäuden nachgewiesen haben.
17
7.
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages.
Die Paragraphen (§... ) beziehen sich auf die VOB Teil B, die Nummern (Nr. ...) auf die „Zusätzlichen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“.
1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Beginn der Ausführung*
Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der
gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der
gemäß Bauablaufplan Vergabeunterlagen
1.2 Die Zwischenfristen werden als verbindliche Vertragsfristen vereinbart.
1.3
Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im
Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1.
2. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 - 9)
2.1
Die vertragliche Vergütung bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen
und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.2
Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart.
2.3
Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für
Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderliche
Aufwendungen abgegolten.
3.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
3.1
Ab einem Auftragswert von 250.000,00 EUR netto ist als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerecht
Ausführung der Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu übergeben. Im
Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des Auftraggebers Bürgschaftserklärungen eines
den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers gemäß den Vergbeunterlagen beiliegendem Muster beizubringen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist spätestens vier Wochen nach
Auftragserteilung durch den Auftragnehmer zu übergeben.
3.2
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR für Personen-,
Sachschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit
einer Mindestdeckungssumme von 20.000,00 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz zu
erbringen.
4. Zahlungen - Abrechnung (zu § 14 VOB/B)
4.1
Allgemeines
4.1.1 Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß.
4.1.2 Die Rechnungen einschließlich vorhandener Aufmaße sind einfach im Original einzureichen.
Dies gilt auch für Drittbelastungen. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden.
4.1.3 Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag,
gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt.
In der Rechnung sind anzugeben:
- Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme
- Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung
Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege) im
Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und
Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen.
4.1.4 Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 4 sein. Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes
DIN A4-Papier zu verwenden.
18
4.1.5 Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen
umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
4.1.6 Alle Rechnungen sind an die
WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH vertreten durch die
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Dircksenstraße 38
10178 Berlin.
zu senden.
4.2. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
4.2.1 Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 4 Wochen zu legen. Die
Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen
und dem erreichten Leistungsstand orientiert.
4.2.2 Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen
Zwischen- bzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.2.3 Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise
beizufügen.
4.3
Schlussrechnungen
4.3.1 Erst nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber ist die Schlussrechnung einzureichen.
4.3.2 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen,
Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach
erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten
berücksichtigt werden können, nicht mehr möglich.
4.3.3
Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der
Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
4.4
Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der
Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von
denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist.
4.5
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B)
Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die
Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die
Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B.
4.6
Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B)
4.6.1 Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen
gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen
wurde.
Aufgrund der besonderen Natur des Bauvorhabens (Komplexität) verlängert sich die Frist für die Schlussrechnung
abweichend von den Regelungen in Ziffer 11.7 der ZVB und gem. §16 Abs. 3 Nr. 1 auf höchstens 60 Tage.
.6.2 Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der
überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch
mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden.
5.
Projekt- und Zeichnungsunterlagen
Mit der Angebotsaufforderung mit gesandte Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden Vertragsbestandteil. Weitere
Projekt-/Zeichnungsunterlagen werden bei Bedarf/Erfordernis in einer Ausfertigung in Dateiform rechtzeitig vor
Baubeginn übergeben und ebenso Vertragsbestandteil
6.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Sofern ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt bzw. beauftragt ist, ist dem Folge zu leisten.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird rechtzeitig vor Baubeginn benannt.
7
19
Sonstige Bedingungen
7.1
Baustrom und Bauwasser
Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Nutzung wird hierfür zur Deckung der Kosten für Errichtung, Unterhalt, Betrieb und Demontage der
Baustromanlage sowie des Stromverbrauches nach Abschluss der Baumaßnahme eine Umlage in Höhe von
0,6 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme erhoben und von der Schlussrechnung einbehalten. Die
Zählerstände vor Baubeginn und nach Bauende sind zu protokollieren und der Bauleitung des Auftraggebers zu
übergeben. Für Wasser- und Sanitärnutzung wird eine Umlage in Höhe von 0,1 % der anerkannten
Bruttoschlussrechnungssumme erhoben und von der Schlussrechnung einbehalten.
7.2
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die
gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie
für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben
beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten. Der Prämiensatz beträgt für
Neubaumaßnahmen 1,127 ‰ der Baukosten.
20
8.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
1
Leistungsumfang
Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen bestimmte Fabrikate ohne den Zusatz „oder
gleichwertig“ genannt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich das genannte Fabrikat einzubauen/zu
verwenden. Soweit in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen Fabrikate mit dem Zusatz „oder
gleichwertig“ genannt sind, ohne dass ein anderes Fabrikat angegeben ist, darf der Auftragnehmer von den genannten
Fabrikaten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber abweichen. Der Auftragnehmer hat
die Gleichwertigkeit nachzuweisen, bevor er den Auftraggeber um Zustimmung zur Verwendung eines anderen
Fabrikats ersucht. Widerspricht der Auftraggeber der Gleichwertigkeit, ist vom Auftragnehmer das genannte Fabrikat zu
verwenden.
2
Preise, Preisermittlungen
2.1 Die vereinbarte Vergütung und deren Bestandteile sind Festpreise, auch wenn in der Zeit nach Angebotsabgabe
bis zur Fertigstellung der Leistung Änderungen der Löhne, Materialkosten, Transportkosten sowie öffentlichen Lasten
eintreten, die die Kalkulation des Auftragnehmers berühren. Die Preise gelten für die gesamte Dauer der Bauzeit. Stoffund Lohngleitklauseln sind nicht vereinbart.
2.2 Sofern die Parteien die geschuldete Leistung zu einem Pauschalpreis abrechnen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, vor Vereinbarung des Pauschalpreises anhand der für die Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen,
Beschreibungen, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen einschließlich aller Pläne die Massen zu
überprüfen. In diesem Zusammenhang etwa festgestellte Massenabweichungen gegenüber den Vordersätzen des
Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer offen zu legen.
2.3
Sofern sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine komplette, schlüsselfertige Leistung zu erbringen, umfasst
seine Leistungspflicht alle für die schlüsselfertige, funktionsfähige Erstellung notwendigen Lieferungen, Leistungen und
Kostenübernahmen einschließlich Vor-, Neben- und Nacharbeiten unabhängig davon, ob es sich nach der VOB/C um
Nebenleistungen oder Besondere Leistungen handelt.
2.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind mit den Preisen die Kosten der Unterhaltung, Einrichtung und
Räumung der Baustelle sowie die Kosten für die Vorhaltung aller Geräte, Sicherheitsvorkehrungen, Bewachung,
Aufräumen und Säubern der Baustelle abgegolten.
2.5
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen die Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben; dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
3
Geänderte und zusätzliche Leistungen
3.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter und zusätzlicher Leistungen nach Maßgabe des §
1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B zu verlangen.
3.2
Über § 1 Abs. 4 VOB/B hinaus kann der Auftraggeber nicht vereinbarte Leistungen auch verlangen, wenn sie
zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind, der Betrieb des Auftragnehmers aber auf derartige
Leistungen eingerichtet ist und seine Leistungen auf dem oder den Baugrundstücken zu erbringen sind, auf die sich
die sonstige Leistungserbringung des Auftragnehmers bezieht.
3.3
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Mehrkosten für alle durch den Auftraggeber angeordneten
Leistungen rechtzeitig vor der Ausführung mitzuteilen. Spätestens 10 Tage nach erfolgter Anordnung ist der
Auftragnehmer verpflichtet mitzuteilen, welche voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Minderkosten entstehen und bis
zu welchem Datum die Anordnung bestätigt werden muss, damit eine terminneutrale Ausführung möglich ist oder in
welchem Umfang sich die geänderten oder zusätzlichen Leistungen voraussichtlich auf die Ausführungstermine
auswirken, wenn die Anordnung innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird.
3.4
Für sämtliche geänderten und zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags, seiner
Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend. Dies gilt auch für gewährte Preisnachlässe.
3.5
Die Nachtragsangebote sind fortlaufend durchzunummerieren und in prüffähiger Form mit allen Anlagen
einzureichen. Die angesetzten Einheitspreise sind unter Bezugnahme auf die betreffenden Positionen in der
Urkalkulation zu benennen.
3.6
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn schriftlich durch die Parteien
vereinbart wurden.
Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen die Stundenlohnzettel beim
Auftraggeber einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgende Angaben enthalten:
•
detaillierte Angabe der ausgeführten Arbeiten, die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle und eventuelle besondere Schwierigkeiten;
•
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft;
•
Art und Anzahl des eingesetzten Materials.
21
Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln nach Fertigstellung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen
umfasst kein Anerkenntnis der Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen als Stundenlohnarbeiten bzw. als
hauptvertraglich nicht geschuldete Leistungen durch den Auftraggeber.
4
Ausführung, Pflichten des Auftragnehmers
4.1
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, polizeilichen
und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie sicherheitstechnischen Regelungen zu sorgen.
4.2
Vom Auftragnehmer zu fertigende Pläne und Unterlagen sind dem Auftraggeber so frühzeitig einzureichen,
dass dem Auftraggeber ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und Stellungnahme bzw. Freigabe zur Verfügung
steht. Leistungen, die aufgrund dieser vom Auftragnehmer gefertigten Pläne notwendig werden, dürfen erst
aufgenommen werden, wenn die Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt ist. Mit der Freigabe übernimmt der
Auftraggeber keinerlei Verantwortung und Haftung.
4.3
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle etwa geforderten Güte- und Gewährsbescheinigungen, Atteste
usw. in ausreichender Zahl und ohne besondere Aufforderung dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
4.4
Die Parteien nehmen gemeinsam Feststellungen über den Zustand von Teilen der Leistung, ihrer
Vertragsgemäßheit sowie Art und Umfang der Leistung vor, soweit diese Teile der Leistung durch die weitere
Leistungserbringung des Auftragnehmers der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Der Auftragnehmer hat
Sorge dafür zu tragen, dass die Parteien diese Feststellungen vornehmen können und hat sie rechtzeitig zu
beantragen.
4.5
Der Auftragnehmer hat schriftlich einen ständig auf der Baustelle anwesenden Vertreter zu benennen, der der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung
erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anweisungen des Auftraggebers verbindlich entgegenzunehmen.
4.6
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Besprechungen mit dem Auftraggeber, die seine Leistungen betreffen,
teilzunehmen. Baubesprechungen finden jeweils in Abstimmung mit der Bauleitung wöchentlich statt.
Der Auftragnehmer wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Baubesprechungen entsenden. Sofern dieser
verhindert ist und andere Mitarbeiter durch den Auftragnehmer in Baubesprechungen entsandt werden, gelten diese
als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben.
Sofern der Auftraggeber oder die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung ein Protokoll der
Baubesprechung anfertigt und der Auftragnehmer dem Inhalt des Protokolls nicht innerhalb von drei Werktagen nach
Eingang des Protokolls schriftlich widerspricht, gilt der Inhalt als verbindlich.
4.7
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Eine Kopie des Bautagebuchs hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber am nächsten Werktag für den vorausgegangenen Arbeitstag zu übergeben.
Im Bautagebuch sind folgende Angaben aufzunehmen: Angaben über Wetter, Temperatur, Zeit und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt, Beginn und Ende der Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und
andere Vorkommnisse, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind.
Die Erwähnung von Sachverhalten im Bautagebuch entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung der
unverzüglichen Anzeige von Mehrkosten aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen oder einer eventuellen
Störung des Bauablaufs.
4.8
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über jegliche Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden
entstanden sind, unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.9
Etwaige Bedenken gegen die durch den Auftraggeber vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die vorgesehene
Art der Ausführung hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
4.10
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu den Bemusterungsterminen mit einem Vorlauf von mindestens
zwei Wochen individuell einzuladen. Aus der Einladung muss hervorgehen, welche Leistung bemustert werden soll und
welche Produkte und Materialien der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorstellen will.
Der Auftragnehmer hat die Bemusterungstermine zu protokollieren. Eine Kopie des Bemusterungsprotokolls erhält der
Auftraggeber spätestens innerhalb einer Woche nach dem Bemusterungstermin.
Die Kosten der Bemusterung und etwaiger vom Auftraggeber verlangter Nachweise trägt der Auftragnehmer. Die
Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit
hinsichtlich der Qualität dieser Materialien.
Dem Auftraggeber ist zur Entscheidung über die Bemusterungsvorschläge des Auftragnehmers ein Zeitraum von vier
Wochen nach den jeweiligen Bemusterungsterminen einzuräumen. Der Auftragnehmer hat dies im Rahmen seiner
Terminplanung zu berücksichtigen.
22
4.11
Der Auftragnehmer darf nur fabrikneue Baustoffe, Bauteile und Ausstattungen verwenden, die den
einschlägigen Normen und Prüfzeichen entsprechen und bei denen ein Nachlieferungszeitraum von mindestens zehn
Jahren gesichert ist.
4.12
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Arbeitnehmer zu beschäftigen, die ordnungsgemäß
angemeldet und versichert sind.
4.13
Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den
Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem
Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
4.14
Die Gefahrtragung des Auftragnehmers bis zur Abnahme seiner Leistungen richtet sich nach § 644 BGB, nicht
nach § 7 VOB/B.
4.15
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durch den Auftraggeber übergebenen Vertragsunterlagen keinem unbefugten
Dritten zugänglich zu machen. Eine Aufnahme des Bauvorhabens in Referenzlisten ist dem Auftragnehmer nur nach
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
4.16
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Vertragsschluss die Nutzungs- und
Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen, Materialien oder Unterlagen, die der
Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages erbringt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm keine
Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur
Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen
Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können.
4.17
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den auf der Baustelle in seinem Auftrag tätigen Mitarbeitern
jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Auftragnehmer Unterauftragnehmer einsetzt.
4.18
Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren; gleichwohl
anfallende Abfälle hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie den
ergänzenden abfallrechtlichen Regelungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Der Auftragnehmer hat Ordnung auf der Baustelle zu halten. Dabei hat er die Baustelle täglich besenrein zu verlassen
und den anfallenden Schutt und Schmutz außerhalb der Gebäude in von ihm bereitgestellte Container aufzubewahren.
Regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich hat er den Schutt und Schmutz unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen Regelungen von der Baustelle zu entfernen.
4.19
Der Auftragnehmer hat durch seine Leistungen hervorgerufene, umweltrelevante Beeinträchtigungen auf das
unvermeidliche Maß zu reduzieren. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen umweltrelevanter
Auswirkungen der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.20
Die Beräumung der Baustelle hat spätestens 5 Werktage nach Abnahme zu erfolgen. Durch den Auftraggeber
zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind vom Auftragnehmer den früheren Zuständen
entsprechend ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Falls der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen
nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und
fruchtlosem Fristablauf selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und gegenüber dem
Auftragnehmer die Kosten geltend zu machen.
5
5.1
Baubeginn, Ausführungsfristen
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Baubeginn schriftlich anzuzeigen.
5.2
Planungen, Genehmigungen sowie Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer für
erforderlich hält, um seine Leistungen erbringen zu können, hat er rechtzeitig bezogen auf die konkret erforderliche
Leistung abzurufen.
5.3
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen auch dann schriftlich anzuzeigen, wenn sie offenkundig
sind. Etwaige Behinderungsanzeigen sind fortlaufend durchzunummerieren.
6
Unterauftragnehmer
6.1
Der Auftragnehmer hat die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Weitergabe des Auftrages oder
von Teilen desselben ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers bezogen
auf einen durch den Auftragnehmer konkret vorgeschlagenen Unterauftragnehmer gestattet. Dies gilt auch für den
Austausch von Unterauftragnehmern.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistung sowie Anschrift des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer vom
Unterauftragnehmer eine Kopie des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses für Bauaufträge (ULV) zu übergeben.
23
Falls keine ULV-Eintragung vorliegt, ist eine Kopie der Eintragung in das Handelsregister und/oder der
Handwerkskammer vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Nachweise zu fordern. Ausländische Firmen
müssen gleichwertige Bescheinigungen vorlegen.
6.2
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig sind; dies umfasst auch die Verpflichtung, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
6.3
Der Auftragnehmer sichert zu, in Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages
auch zur Grundlage dieser Unterauftragnehmerverträge zu machen und dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen,
dass die erforderlichen Formerfordernisse, Ankündigungs-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten auch durch die
Unterauftragnehmer eingehalten werden.
Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich
Zahlungsweise und Sicherheitsleistung – auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf
Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.
6.4
Die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz eines Unterauftragnehmers steht unter der Bedingung, dass
diesem gegenüber die Vertragsgrundlagen dieses Vertrages zur Grundlage des Unterauftragnehmervertrages gemacht
werden, einschließlich der unter Ziffer 14.1 bis Ziffer 14.3 aufgeführten Verpflichtungen, und die Erklärungen der
bevollmächtigten Personen des Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 14.1 den Abschlagsrechnungen beigefügt
werden.
6.5
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die in Ziffer 6.1 bis 6.3 geregelten Pflichten, so hat der
Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bruttoauftragssumme, maximal 25.000
EUR brutto, bei mehreren Verstößen insgesamt höchsten 5 % der Bruttoauftragssumme, maximal 250.000 EUR brutto,
zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber bleibt unberührt, jedoch
wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7
Vertragsstrafe
7.1
Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Einhaltung einer Vertragsfrist in Verzug gerät, hat er dem
Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Bruttoschlussrechnungssumme für den betroffenen Leistungsabschnitt
für jeden Werktag der Fristüberschreitung zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich einer Einzelfrist bereits in
Verzug geraten ist, wird die Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Fristen nur verwirkt, wenn insoweit
zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.
7.2
Verschieben sich vertragsstrafenbewehrte Vertragsfristen, gilt die Vertragsstrafenregelung für diese
verschobenen Termine entsprechend.
7.3
Die Vertragsstrafen nach diesem Vertrag werden auf insgesamt 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme
begrenzt. Dies gilt auch, sofern mehrere vertragsstrafenbewehrte Termine überschritten werden. Die Vertragsstrafe
nach Ziffer 6.5 und Ziffer 14.4 wird auf die Vertragsstrafenpauschale angerechnet.
7.4
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird
eine verwirkte Vertragsstrafe auf derartige Schadensersatzansprüche angerechnet.
7.5
Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht
werden.
8
Kündigung
8.1
Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund über die in der VOB/B vorgesehenen
Kündigungsgründe hinaus insbesondere berechtigt, wenn
•
das Vertrauensverhältnis zum Auftragnehmer nachhaltig gestört ist, insbesondere wegen schwerer oder
wiederholter Pflichtverletzungen des Auftragnehmers;
•
der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzt;
•
der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder gegen das Verbot
illegaler Ausländerbeschäftigung (SGB III und Aufenthaltsgesetz) verstößt.
Sofern der Auftraggeber im Falle des unerlaubten Unterauftragnehmereinsatzes den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigt, entfällt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziffer 6.5.
8.2
Beseitigt der Auftragnehmer eine mangelhafte Leistung nicht, obwohl ihn der Auftraggeber unter Fristsetzung
zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat, ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, abweichend von § 4 Abs. 7 VOB/B auch ohne Kündigungserklärung die Ersatzvornahme zu Lasten des
Auftragnehmers durchzuführen. Mit der Nachfristsetzung muss keine Kündigungsandrohung des Auftraggebers
verbunden sein.
8.3
Abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine Teilkündigung des Auftrages nach § 8 Abs. 3 Nr. 1
VOB/B auch dann möglich, wenn die entzogene Leistung einen abgrenzbaren Teil der vertraglich durch den
Auftragnehmer geschuldeten Leistungen darstellt.
24
8.4
Der Auftragnehmer hat sämtliche projektbezogene Unterlagen unverzüglich nach einer Kündigung oder
sonstigen Vertragsbeendigung herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.
9
Abnahme
9.1
Die Abnahme hat förmlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich
die Abnahme zu beantragen. Eine Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B ist ausgeschlossen.
Teilabnahmen sind ausgeschlossen.
9.2
Muss die Abnahme oder müssen vorbereitende Termine und/oder Handlungen (z. B. Messungen) aus durch
den Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mehrfach durchgeführt werden, so trägt der Auftragnehmer die daraus
entstehenden Kosten.
9.3
Spätestens zwei Wochen vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Unterlagen
vorzulegen:
•
Entwurf für Wartungsverträge,
•
Gebrauchsanweisungen,
•
Werk- und Montagepläne, soweit nicht bereits zuvor vorgelegt,
•
Regel- und Strangschemata,
•
Liste der durch den Auftragnehmer verarbeiteten Baustoffe,
Spätestens mit dem Abnahmebegehren des Auftragnehmers im Sinne von Ziffer 9.1 Satz 2 sind dem Auftraggeber
folgende Unterlagen zu übergeben:
•
Vollständige Dokumentationsunterlagen,
•
Bestandspläne,
•
gegebenenfalls geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße Abfallverwertung und -entsorgung,
10
10.1
Mängelansprüche
Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gilt § 13 VOB/B.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt für sämtliche Abdichtungsarbeiten einschließlich
aller Anschlüsse zehn Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt im Übrigen fünf
Jahre. Dies gilt auch für Leistungen nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B.
10.2
Der Auftragnehmer tritt bereits jetzt seine sämtlichen Mängelansprüche, Garantieansprüche,
Produkthaftungsansprüche sowie zukünftige Ansprüche aus erhaltenen Sicherheiten hierfür, die er gegen seine
Lieferanten und Unterauftragnehmer geltend machen kann, an den Auftraggeber ab, der die Abtretung hiermit
annimmt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste aller eingesetzten Unterauftragnehmer sowie sonstigen
Lieferanten mit Adresse und genauen Angaben zu den ausgeführten Leistungen, vereinbarten Mängelansprüchen,
Garantien und gelieferten Gegenständen zu übergeben.
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber bis auf Widerruf ermächtig, die abgetretenen Ansprüche gegen seine
Unterauftragnehmer und Lieferanten selbst durchzusetzen. Die Abtretung berührt die eigenen Mängelansprüche des
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer kann aber im Fall einer von ihm erfolgreich
durchgeführten Mängelbeseitigung oder anderweitigen Erfüllung der Mängelansprüche des Auftraggebers verlangen,
dass die abgetretenen Ansprüche rückabgetreten werden, soweit seine Erfüllung der Mängelansprüche des
Auftraggebers reicht.
Auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zur Durchsetzung der vorbenannten
abgetretenen Ansprüche notwendigen Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zu übergeben und zu erteilen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwaige Preisinformationen in den zu übergebenden Unterlagen zu schwärzen.
11
Rechnungen und Zahlungen
11.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der
Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an das Geldinstitut.
Voraussetzung für Zahlungen des Auftraggebers ist die Vorlage der unter Ziffer 14.1 aufgeführten
Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise.
11.2
Die Einhaltung vereinbarter Skontofristen richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim
Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt.
11.3
Die Rechnungen sind kumulativ aufzustellen und müssen daher jeweils alle bisher gestellten
Abschlagsrechnungen und erhaltenen Zahlungen ausweisen.
11.4
Die Parteien können Vorauszahlungen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber dem schriftlich
zustimmt und der Auftragnehmer eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der Vorauszahlung vorlegt. Vorauszahlungen sind mit 3 %
über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.
25
11.5
Überzahlte Beträge hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an für das Jahr mit 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen
nachgewiesen. Bei Rückforderungen des Auftraggebers wegen Überzahlung kann sich der Auftragnehmer nicht auf
den Wegfall der Bereicherung berufen.
11.6
Die prüfbare Schlussrechnung ist innerhalb der Fristen des § 14 Abs. 3 VOB/B einzureichen.
11.7
Soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Anspruch auf Schlusszahlung 30 Tage nach
Zugang der prüffähigen Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.
12
Sicherheiten
12.1
Bei einem Auftragswert ab 250.000 EUR stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 % der
Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im
Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche sowie Mängelansprüche, wenn und
soweit diese Ansprüche vor oder bei Abnahme entstanden sind.
Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber bei jeder Abschlagszahlung bis zu 10 % des jeweiligen
Brutto-Zahlbetrages einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist (Bareinbehalt).
Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des
Bareinbehalts verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellt, die dem diesem
Vertrag als „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht.
Der Auftraggeber hat, soweit nicht durch die Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind,
unmittelbar nach der Abnahme den als Vertragserfüllungssicherheit einbehaltenen Barbetrag auf 3 % der BruttoAbrechnungssumme zu reduzieren und die Differenz an den Auftragnehmer auszuzahlen. Eine vom Auftragnehmer
gemäß den vorstehenden Regelungen gestellte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ ermäßigt sich
unmittelbar nach der Abnahme auf 3 % der Brutto-Abrechnungssumme, soweit nicht durch die
Vertragserfüllungssicherheit gesicherte Ansprüche noch offen sind; auf Verlangen des Auftragnehmers hat der
Auftraggeber die Reduzierung des Bürgschaftsbetrages schriftlich zu bestätigen. Der noch beim Auftraggeber
verbleibende Teil der Sicherheit wandelt sich in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme in die Sicherheit für
Mängel- und sonstige Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 12.2 um.
12.2
Zur Sicherung der dem Auftraggeber nach Abnahme entstehenden Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz und Ansprüchen aus der Abrechnung stellt der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 3 % der
Brutto-Abrechnungssumme.
Zur Vereinfachung der Abwicklung kann der Auftraggeber 3 % der Brutto-Abrechnungssumme bei der Schlusszahlung
einbehalten (Bareinbehalt). Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gemäß Ziffer 12.1 eine „Vertragserfüllungs- und
Mängelansprüchebürgschaft“ gestellt hat. Dann darf der Auftraggeber keinen Bareinbehalt vornehmen. Die vom
Auftragnehmer gestellte, gemäß Ziffer 12.1 reduzierte „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ wandelt
sich in eine Bürgschaft für Mängel- und sonstige Ansprüche um und sichert nunmehr die Ansprüche gemäß den
vorstehenden Regelungen.
Der Auftragnehmer kann, soweit die Sicherheitsleistung nicht berechtigt verwertet ist, die Auszahlung des
Bareinbehalts bzw. die Herausgabe der Urkunde über die „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“
verlangen, sofern er eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen
Union zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme stellt, die dem diesem
Vertrag als „Mängelansprüchebürgschaft“ beigefügten Muster entspricht.
Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für
Mängelansprüche zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt die Mängelansprüche noch nicht erfüllt sind,
darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
12.3
Das Recht des Auftragnehmers zum Austausch der hingegebenen Bürgschaften nach § 17 Abs. 3 VOB/B
bleibt unberührt.
12.4
Abweichend von § 17 Abs. 6 VOB/B ist der Auftraggeber zur Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein
Sperrkonto nicht verpflichtet.
12.5
§ 648 BGB wird abgedungen.
12.6
Sofern der Auftragnehmer Sicherheit nach § 648 a BGB verlangt, sind sich die Parteien darüber einig, dass
eine Frist für die Beibringung der Sicherheit von 4 Wochen ab Zugang des Sicherungsverlangens angemessen ist.
Wenn der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers eine Sicherheit nach § 648 a BGB stellt, entfällt,
vorbehaltlich des § 632 a BGB, das Recht des Auftragnehmers, Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
26
13
Abwendungsbefugnis
13.1
Besteht zwischen den Parteien Streit über Fälligkeit und Bestehen von Zahlungsansprüchen, ist der
Auftragnehmer zur Ausübung ihm etwa zustehender Rechte auf Leistungsverweigerung oder Kündigung erst
berechtigt, wenn er deren Ausübung mindestens 12 Werktage vor der vollständigen oder teilweisen Einstellung seiner
Arbeiten oder Erklärung der Kündigung angekündigt hat.
13.2
Der Auftraggeber ist in den Fällen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsoder Kündigungsrechts streitig ist, berechtigt, die Leistungseinstellung oder Kündigung durch Übergabe einer
Zahlungsbürgschaft in Höhe von 75 % eines etwa streitigen, noch nicht abgesicherten Zahlungsanspruchs
abzuwenden. Im Falle der Leistungseinstellung besteht dieses Recht auch nach bereits erfolgter Einstellung.
13.3
Für die Form der Sicherheit gemäß Ziffer 13.2 und die Kostentragung findet § 648 a BGB i. V. m. § 232 BGB
entsprechende Anwendung.
14
Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Nachweise
14.1
Der Auftragnehmer versichert, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und
dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seiner Steuer- und Beitragspflicht beim Finanzamt, den
Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft sowie gemäß § 28 e SGB IV nachgekommen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Nachweise für die vorstehenden Versicherungen einschließlich
der Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG spätestens zum Vertragsschluss zu übergeben. Darüber hinaus muss
jeder Abschlagsrechnung eine Erklärung der bevollmächtigten Personen des Auftragnehmers beigefügt werden, dass
der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
14.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf
eine vorgenommene Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
14.3
Der Auftragnehmer versichert, dass er und alle gegebenenfalls von ihm beauftragten Unterauftragnehmer
allen Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und insbesondere dem hierzu abgeschlossenen
Mindestlohn-Tarifvertrag nachkommen wird sowie den anteiligen Sozialkassensatz für Urlauber an die SOKA-BAU
abführen wird. Der Auftragnehmer hat hierzu am 15. des Folgemonats jeweils für den Vormonat gegenüber dem
Auftraggeber einen Nachweis zu führen. Bei Bedenken des Auftraggebers auf Zuwiderhandlung kann dieser
unverzüglich die Vorlage einer Arbeitserlaubnis eines Arbeitnehmers fordern. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der
Schlussrechnung beim Auftragnehmer die Nachweise für die ordnungsgemäßen Zahlungen der Beiträge an die SOKABAU abzufordern.
Der Auftragnehmer erklärt, dass in seinem Unternehmen keine Arbeitskräfte beschäftigt sind, deren Beschäftigung
gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetztes (SchwarzArbG), des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), gegen das Verbot illegaler
Ausländerbeschäftigung oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verstößt. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, auch zukünftig keine Arbeitskräfte unter Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften
einzusetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Lohnunterlagen und Beitragsberechnungen seiner Arbeitskräfte so zu
gestalten, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden
Gesamtsozialversicherungsbetrages zum Auftrag möglich ist.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen ihm nach § 1 a AEntG treffenden Verpflichtungen, insbesondere von
einer Haftung gegenüber Arbeitnehmern und Sozialkassen auch hinsichtlich von Arbeitnehmern weitere
Unterauftragnehmer freizustellen.
14.4
Bei Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird pro
Person eine Vertragsstrafe von 1.000 EUR fällig, die mit der jeweils fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Die
Vertragsstrafe wird auf insgesamt 2,5 % der Brutto-Auftragssumme begrenzt. Sofern der Auftraggeber auf Zahlung des
Mindestlohns für Arbeitnehmer des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, wird die Vertragsstrafe auf den
Rückgriffsanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer angerechnet.
15
Versicherungen
15.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die
erforderlichen Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers sind der
Angebotsaufforderung zu entnehmen.
15.2
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Versichert sind die
gesamten Bauleistungen einschließlich Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Die Prämie
für das gesamte Bauvorhaben wird durch den Auftraggeber verauslagt. Sie wird anteilig auf die am Bauvorhaben
beteiligten Unternehmen umgelegt und aus der Schlussrechnung einbehalten.
Der Prämiensatz beträgt für
•
Neubaumaßnahmen,
27
•
•
•
Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
Neubaumaßnahmen an Gewerbeobjekten und
Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Gewerbeobjekte 1,127 ‰ der
Baukosten.
Der Selbstbehalt des Auftragnehmers beträgt 250 EUR je Schadensfall.
16
Schlussbestimmungen
16.1
Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.
16.2
Die Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit weder titulierten noch unstreitigen Gegenansprüchen und die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer wegen solcher Ansprüche sind unzulässig.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
16.3
Gerichtsstand ist Berlin.
16.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. In diesem Fall gilt anstelle der
unwirksamen Regelung eine Regelung als vereinbart, die dem Zeck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
28
Stand: 25.05.2016
WBM
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN (BwB)
Bauleistungen
Bei der Vergabe ihrer Bauleistungen, deren geschätzter Auftragswert die in § 106 Abs. 2 GWB genannten
Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, verfährt der Auftraggeber nach Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU)
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der
Bewerber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber bis spätestens sieben Tage vor Angebotsabgabe, schriftlich
hierauf hinzuweisen. Eine entsprechende Hinweispflicht trifft den Bieter, sofern ihm nach Angebotsabgabe
entsprechende Unklarheiten auffallen, auf die er bei Angebotsabgabe nicht hingewiesen hat.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3. Angebot
3.1. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Ausnahmen gelten nur dann,
wenn diese in einer europaweiten Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen sind.
Die Erstellung des Angebotes erfolgt grundsätzlich kostenfrei. In besonderen Fällen kann der Auftraggeber
in
der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausnahmsweise eine Entschädigung festsetzen.
Für das Angebot sind die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden; das
Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben und spätestens zur Angebotsabgabe
gemäß Aufforderung einzureichen. Nicht unterschriebene Angebote sind zwingend von der Wertung
auszuschließen!
3.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss insbesondere die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen und – nachrangig – die Vergabe- und
Vertragsordnung.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.3. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der vom öffentlichen Auftraggeber
in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen, anderenfalls werden die Nachlässe nicht
gewertet.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden in den Vertragsunterlagen
vorgegeben. Darüber hinausgehende Skonti sowie nicht vergaberechtsgemäße Nachlässe werden nicht
gewertet; sie bleiben indessen Bestandteil des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
3.4.
Elektronisch übermittelte Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur
abgegeben
werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
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Bauleistungen
3.6 Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem
Angebot auf
gesonderter Anlage beigefügt werden. Werden Leistungen angeboten, die in den
Vergabeunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie ebenfalls auf einer besonderen Anlage nach
Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden.
3.5.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat im Falle eines zugelassenen Angebotes gleichwertiger Produkte sowohl den Hersteller als
auch die Grundlage für die Beurteilung der Gleichwertigkeit zu benennen.
3.6.
Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht
verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in
der Angebotsaufforderung nichts gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von
2 Wochen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der
Bieter.
3.7.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Vordrucke ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, in einem verschlossenen
Umschlag vorzulegen..
4. Nebenangebote und Änderungsvorschläge
4.1.
Sind gemäß der Bekanntmachung oder der Angebotsaufforderung Nebenangebote
ausdrücklich zugelassen, muss die Anzahl an der vom Auftraggeber gekennzeichneten Stelle aufgeführt
werden. Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage vorgelegt und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
4.2.
Zugelassene Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung
abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes möglich. Andere Nebenangebote sind nur in
Verbindung mit einem Hauptangebot möglich.
Die Gleichwertigkeit der Leistungen des Nebenangebotes mit den Leistungen des Hauptangebotes ist mit
dem Angebot nachzuweisen, anderenfalls kann das Nebenangebot nicht gewertet werden. Etwas anderes
gilt dann, wenn die Bekanntmachung oder die Verdingungsunterlagen etwas Abweichendes vorsehen.
4.3.
Für Nebenangebote gelten die in der Bekanntmachung oder im Aufforderungsschreiben zur
Abgabe eines Angebotes benannten Mindestanforderungen. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht
erfüllen, werden ausgeschlossen.
5. Weitergabe an Unterauftragnehmer
Der Bieter hat mit dem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er Unterauftragnehmern
übertragen will. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Benennung hat im Bewerberbogen zu erfolgen. Die benannten Unterauftragnehmer haben ihrerseits die
Übernahme der Leistungen auf dem Vordruck „Verpflichtungserklärung“ zu bestätigen.
6. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine Erklärung gemäß dem
Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ zu übergeben, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr
Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind, dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften.
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Stand: 25.05.2016
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Bauleistungen
7. Verfahrensablauf in Verhandlungsverfahren
Für die Verfahrensabläufe des Offenen Verfahrens und des Nichtoffenen Verfahrens gelten keine
Besonderheiten, das anwendbare Verfahren ergibt sich aus den Regelungen der jeweils einschlägigen
Vergabeordnung.
Führt der Auftraggeber allerdings ein Verhandlungsverfahren durch, gelten für dieses Verfahren die
folgenden Regeln:
Verfahrensablauf
Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens regelmäßig nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb.
Vergabeunterlagen
Die vorliegenden Vergabeunterlagen sollen es den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern
ermöglichen, ein qualifiziertes und zuschlagfähiges Angebot gemäß den Bestimmungen des Anschreibens
abzugeben. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit demjenigen Bieter, der nach
Maßgabe der bekannt gegebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Ein Öffnungstermin nach Eingang der Bewerbungen, der Erst- und endgültigen Angebote findet nicht statt.
Die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formellen und
inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören:
Formelle Prüfung
-
Rechtzeitige Einreichung der Bewerbung/des Angebotes, Eindeutigkeit der Eintragungen
Rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/des Bieters/einer zugelassenen Bietergemeinschaft
Einhaltung der vorgegebenen Formalien der Bewerbung/des Angebots,
Vollständige Ausfüllung des vorbereiteten Angebotstexts nebst den vorgegebenen Bietererklärungen.
Nach Feststellung der formellen Ordnungsgemäßheit des Angebotes schließt sich eine inhaltliche Prüfung an.
Inhaltliche Prüfung
Geprüft wird die Einhaltung der zwingenden Vorgaben der Bekanntmachung/des Aufforderungsschreibens.
Angebote, bei denen sich im Verlauf der Prüfung zeigt, dass sie die in den Vergabeunterlagen aufgestellten
Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, nach
Auswertung des Angebotes zur weiteren Aufklärung des Angebotsinhalts schriftliche Fragen an die einzelnen
Bieter in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen. Die Bieter sind verpflichtet, die erbetenen
Informationen unverzüglich und wahrheitsgemäß zu erteilen. Setzt die Vergabestelle Fristen, sind diese Fristen
zwingend einzuhalten.
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Prüfung
Die nicht ausgeschlossenen Angebote der geeigneten Bieter werden durch die Vergabestelle auf die Einhaltung
der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Verhandlungen
Die Vergabestelle beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren möglichst im Rahmen einer transparenten, linearen
Vergabestrategie abzuwickeln. In diesem Rahmen werden diejenigen Bieter, die wertbare Angebote abgegeben
haben und in die engere Wahl kommen, zu
einem Verhandlungstermin
eingeladen. Dieser Verhandlungstermin soll dem Bieter Gelegenheit geben, sein Unternehmen/die
Bietergemeinschaft und sein Erstangebot zu präsentieren und noch unklare Angebotsbestandteile aufzuklären.
Der Verhandlungstermin dient gleichzeitig der Verhandlung über den gesamten Leistungsinhalt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, keine weiteren Verhandlungsrunden durchzuführen. Vielmehr ist vorgesehen, alle
Bieter aufzufordern unter Berücksichtigung der in der Verhandlung gestellten Fragen, abgegebenen Erklärungen,
Vereinbarungen und sonstigen Festlegungen ein endgültiges Angebot nach Vorgaben der Vergabestelle
einzureichen.
Nach Eingang der endgültigen Angebote wird die Vergabestelle prüfen und werten, welches Angebot nach
Maßgabe der bekannt gegebenen Wertungs-/Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist. Es wird klargestellt,
dass nach Eingang der endgültigen Angebote keine Verhandlungen zu vertraglichen und kommerziellen
Bedingungen mit den Bietern geführt werden sollen, so dass die Bieter gehalten sind, insbesondere ihre
Preisangebote im Rahmen der „last and final offer“ abschließend zu definieren.
Sollte sich entgegen der bisherigen Erwartungen herausstellen, dass die Komplexität der Aufgabenstellung
zusätzliche Verhandlungsrunden erforderlich macht und/oder eine sukzessive Verengung des Bieterkreises
zweckmäßig ist oder aus wichtigen Gründen eine Abweichung von der vorgesehenen Vorgehensweise notwendig
erscheint, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren nach Unterrichtung der Bieter entsprechend zu
modifizieren.
Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, entsprechend § 134 GWB
über den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und über die Gründe für die
Nichtberücksichtigung des jeweiligen Bieters informieren.
8.
Weitere Hinweise
Sofern der maßgebliche EU-Schwellenwert überschritten ist, informiert der Auftraggeber den Bieter, dessen
Angebot nicht berücksichtigt werden soll, entsprechend § § 134 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der
Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 160 ff. GWB allen Verfahrensbeteiligten nach § 165
Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht zukommt. Mit der Abgabe des Angebotes wird dieses Angebot
in die Vergabeakte des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit
rechnen, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei einer
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen
Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die
Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich
zu machen.
Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der
Vergabekammer die Vergabeakten zur Verfügung zu stellen. Die Bieter haben sich daher in einem solchen Fall
zur Durchsetzung ihrer Rechte hinsichtlich Vertraulichkeit an die Vergabekammer zu wenden.
Ein Nachprüfungsantrag kann nur erhoben werden durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig ist,



wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers –, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Seite 5 von 5
06.06.2016
Die Bietergemeinschaft erklärt, dass
-
-
im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft
gebildet wird,
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bietergemeinschaft ist:
-
die Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
2. Mitglied
3. Mitglied
4. Mitglied
5. Mitglied
(Anzugeben ist jeweils die vollständige Firma und Adresse)
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines
Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Stempel/Unterschrift aller Bietergemeinschaftsmitglieder
Stempel
Unterschrift
Stempel
Unterschrift
Stempel
Unterschrift
Stempel
Unterschrift
Bie t e r g e m ei n s c h af t s e r kl ä r u n g. d o cx
Stand: 12/2015
Integritätsvereinbarung
Objekt:
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
Leistungsumfang: Fensterarbeiten und Aussentüren
Vergabe-Nr.:
OV 1731-07-2016
zwischen der
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
- im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -
und
- im Folgenden Bieter/ Auftragnehmer (AN) genannt –
Präambel
Als öffentliches Unternehmen legt der AG größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu seinen AN. Aus diesem Grund ist diese Integritätsvereinbarung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Auftrages.
1
Verpflichtungen des AG
1.1 Der AG verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen
zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Kein Mitarbeiter des AG wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat,
für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
2.
Der AG wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter
vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten.
3.
Der AG wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen.
1.2 Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen einer seiner Mitarbeiter, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der
Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die
Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.
2
Verpflichtungen des Bieters / AN
2.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der
Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze:
1.
Der Bieter/ AN wird dem AG, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeitern oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den AG oder seinen Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter
Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten.
2.
Der Bieter/ AN wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen
der Verdingungsverordnungen, der VgV, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.
3.
Der Bieter/ AN wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG begehen. Der Bieter/ AN wird über § 18 UWG hinaus die
ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des AG
auch auf Datenträgern oder in anderer Weise digital nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten
oder an Dritte weitergeben. Der Bieter/ AN wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen.
4.
Der Bieter/ AN wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen
im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
5.
Sofern es sich um einen Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Dienstleistungsauftrag für die Vorbereitung künftiger Aufträge des AG
handelt, verpflichtet sich der Bieter/ AN zusätzlich, nur solche Vorschläge oder Empfehlungen abzugeben, die einen wirklichen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherstellen und insbesondere keinen potentiellen Bieter in irgendeiner Weise besser stellen oder ihm
Vorteile verschaffen.
2.2 Der Bieter/ AN wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften oder hierzu Beihilfe leisten.
1
Integritätsvereinbarung
2.3 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im
Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten
(Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/ AN verpflichtet sich, den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
3
Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
3.1 Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die
seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits
eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.2 Hat der AN nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen Ziffer 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt, ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.3 Hat der Bieter/ AN gegen Ziffer 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
kann der AG den Bieter/ AN auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige
Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt.
3.4 Wenn der Bieter/ AN nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes KorruptionsPräventionssystem eingerichtet hat, kann der AG von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
3.5 Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen
kann.
4
Schadensersatz
4.1 Hat der AG den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der AG berechtigt, von dem Bieter einen
pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen.
4.2 Hat der AG den Vertrag gemäß Ziffer 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den AG berechtigt, den Vertrag gemäß Ziffer 3 zu
kündigen, ist der AG berechtigt, von dem AN einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen.
4.3 Kann der Bieter/ AN nachweisen, dass dem AG durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch
Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der
Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/ AN nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der AG nachweisen,
dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein
höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
5
Frühere Verfehlungen
5.1 Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
5.2 Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem
Grunde gekündigt werden.
6
Gleichbehandlung aller Bieter/ AN/ Nachauftragnehmer
6.1 Der Bieter/ AN verpflichtet sich, eine mit dieser Integritätsvereinbarung inhaltlich entsprechende Verpflichtungserklärung auch von allen
Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung dem AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
6.2 Der AG wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und AN abschließen.
6.3 Der AG wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung
verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
7
Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/ Auftragnehmer/ Nachauftragnehmer
Erlangt der AG Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder AN oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters eines Bieters, AN
oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren.
8
Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Vereinbarung erstreckt sich über die Zeit der konkreten Zusammenarbeit. Diese beginnt mit der Unterzeichnung der Integritätsvereinbarung durch die Bieter und endet zwei Jahre nach Abgabe des Angebots bzw. zwei Jahre nach Erstellung der letzten Schlussrechnung durch
den AN, wenn seitdem keine weiteren Beauftragungen durch den AG erfolgt sind.
8.2 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AG.
8.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
8.4 Ist der AN eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft oder ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern
unterschrieben werden.
8.5 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
- 2 -
Kennzettel wird nur benötigt, wenn Sie Ihr Angebot in Papierform abgeben.
Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben.
Kennzettel für Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot an ausschreibende Stelle unverzüglich
weiterleiten!
Absender (Bieter):
Vergabe Nr.
OV 1731-07-2016
Objekt:
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
Angebot für:
Fensterarbeiten und Aussentüren
Abgabetermin:
12.08.2016
,
10:00 Uhr
Vom Auftraggeber auszufüllen
Eingang des Angebotes:
Uhr
Bitte nutzen auch Sie zukünftig die Vorteile der elektronischen Vergabe
und nehmen am elektronischen Vergabeverfahren teil.
Registrierung unter
my.vergabeplattform.berlin.de
Kennzettel_VOL (Stand 11/09)
Bürgschaftsurkunde
(Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft)
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages:
Datum:
Bezeichnung der Leistung:
…………
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich
der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadenersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser
Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
Übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
_______________ €
An den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für
unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene
Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
Unterschriften:
________________
Informationen zur digitalen Angebotsabgabe bei der WBM
Zukünftig nur noch
Vergabeverfahren
digitale
Angebotsabgabe
bei
EU-weiten
Mit der Veröffentlichung der novellierten Anweisung Bau (ABau) am 17.03.2014 ist die Anwendung
der Elektronischen Vergabe (eVergabe) für alle Baudienststellen des Landes Berlins verbindlich.
Der WBM Konzern beabsichtigt, im Jahr 2015 für einzelne Vergabeverfahren ab 10.000 EUR netto
die Einreichung von Papierangeboten nicht mehr zuzulassen, soweit kein digitales Angebot
eingereicht wurde.
Ab dem 01.07.2015 werden bei allen EU-weiten Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote im
Rahmen
des
Verfahrens
der
elektronischen
Vergabe
(eVergabe)
zugelassen.
Spätestens ab April 2016 werden bei allen Vergabeverfahren nur noch digitale Angebote
zugelassen. Soweit ein digitales Angebot abgegeben wurde, ist die zusätzliche Abgabe eines
Angebotes in Papierform selbstverständlich zulässig.
Unternehmen, die zukünftig an EU-Verfahren teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die
technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen.
Digitale Angebote können sowohl mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als auch
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und verschlüsselt eingereicht werden.
Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe sind:





Zeitpunkt der Angebotsabgabe optimieren (Eingangsbestätigung durch Zeitstempel des
Trustcenters)
Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im
Bietertool "ava-Sign"
Rechtsverbindliche Signierung mit ava-Sign
Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig
zurückgezogen oder verändert werden)
Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll sofort nach beendeter Submission
Die digitale Angebotsabgabe ist sowohl mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (SoftwareZertifikat) als auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur (mit Kartenlesegerät) möglich.
Technische und organisatorische Voraussetzungen:
1.
2.
Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin registrieren.
(www.vergabeplattform.berlin.de)
Bieter benötigen zukünftig eine fortgeschrittene Signatur oder eine qualifizierte Signatur.
Informationen zu den Herstellern von qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen
elektronischen Signaturen finden Sie beispielsweise unter den jeweiligen Internet- Links:
-
http://www.d-trust.de/
http://www.s-trust.de/
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kurzbeschreibung
Kurzbeschreibung
Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Neubau zweier mehrgeschossiger Wohngebäude in der
Eckertstraße 3a,4a,5a (Haus A) bzw. in der
Petersburger Strasse 72d, Berlin Friedrichshain.
An den Neubauten grenzen Nachbarbebauungen.
Die Gebäude umfassen ein Kellergeschoss und die Ebenen
vom Erdgeschoss bis zum 6.Obergeschoss.
Die hofseitige Fassade staffelt sich im Haus A ab dem
2. bis zum 6.OG ab. Eine kontinueirliche Lastableitung
über mehrere
Ebenen nicht möglich ist.
Die tragenden Wände im Haus B werden weitesgehend
übereinander angeordent. Versprünge ergeben sich nur im
Bereich
der Fensteranordnung. Eine kontinueirliche
Lastableitung über mehrere Ebenen ist somit gegeben.
Die Decken werden als mehrachsig tragende
Ortbetonscheiben bemessen. Eine Ausbildung als
Filigrandecken ist möglich.
Die tragenden Wände werden soweit wie möglich in
Mauerwerk erstellt. Ist eine Ableitung der Kräfte über
Mauerwerk nicht mehr möglich, kommen Stahlbetonwände
zum Einsatz. Auch hier kann im Zuge der Ausführung auf
Filigranwände zurückgegriffen werden.
Im Untergeschoss steht drückendes Sickerwasser an. Die
Wände werden daher zwingend in Stahlbeton erstellt.
Die Gründung erfolgt auf einer tragenden Bodenplatte.
Alle Fenster sind zur Schließung der Gebäudehülle
gleich nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen.
Die Montage der Außentüren erfolgt später.
Dokumentation
Dokumentation
-----------------Zur Abnahme ist eine Dokumentation der Leistungen
abzugeben :
- 1-fache Ausführung
- Trennung der dem Inhaltsverzeichnis entsprechenden
Unterlagen durch überstehende Trennblätter
- Deckblatt mit oder zzgl. Inhaltverzeichnis
- Fachunternehmererklärung / Übereinstimmungserklärung
mit namentlicher Aufführung der wesentlichen
Bauprodukte / Bauarten
- Prüfzeugnisse
- Datenblätter
- Wartungs- und Bedienhinweise
Es ist ein Bautagebuch für alle eigenen Leistungen
sowie der Subunternehmer zu führen und wöchentlich der
Bauleitung zu übergeben.
Bautechnische Unterlagen
Bautechnische Unterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der
beiliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
ausgeschriebenen Leistungen zu informieren.
Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar
waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Dem Leistungsverzeichnis liegen folgender Unterlagen
als pdf-Dateien bei:
Architektenpläne lt. Planliste Ausführungsplanung als
Anlage zum LV Fenster und Außentüren
Außentürliste
Fensterliste Übersicht
Angaben des Bieters
Angaben des Bieters
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen mit
den vorgegebenen Parametern sind Detailzeichnungen
aller betreffenden Punkte, Systemschnitte, und
System-Prüfzeugnisse auf Verlangen der Vergabestelle
innerhalb 6 Tagen vorzulegen.
Folgende Zertifikate sind auf Verlangen der
Vergabestelle innerhalb 6 Tagen vorzulegen:
Klemmschutz Klasse 4: nach VFF Merkblatt KB01.2008 für
Fensterantriebe
Nachweis: Ucw-Werte
Nachweis RC 2 N
Nachweis Mechanische Beanspruchung von TürenKlasse 7,
DIN 12400 (Hauseingangstüren)
Gültiges CE- Kennzeichen, auch bei Durchdringungen der
Fassadenkonstruktion
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung
und die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Weiterhin ist die Herstellung, die Lieferung und die
Montage von Kunststoff-Fenstern und -Türen
Leistungsbestandteil.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die
Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller
Glasscheiben und Ausfachungen.
Vereinfachte Schreibweise
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der
Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-,
Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers
erfolgen. Es dürfen nur Systeme
angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten
einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt
werden.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige
Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der
ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind
mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot
beizufügen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes
nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer
harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer
Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine
Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche
Merkmale
(Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle
für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten
wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung
anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte
zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung
mit den technischen Regeln, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen
im Einzelfall ausgestattet werden.
Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller
ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN
EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften,
Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen,
etc. sind einzuhalten.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den
Richtlinien des System-Herstellers geplant und
gefertigt werden.
Die Konstruktionen müssen den Güte- und
Prüfbestimmungen Aluminiumfenster RAL - RG 636/1
entsprechen.
Die Sanierung soll sich an den Qualitätsstandard und
Vorgaben der RAL Gütegemeinschaft
Metallfassadensanierung orientieren.
Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen sowie
Versorgungsunternehmen
Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere
öffentliche Stellen und Versorgungsunternehmen
erforderlichen Unterlagen stellt der AN für seinen
Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem
Auftraggeber
ein.
Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen
abgegolten.
Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen,
fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die
zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so
trägt der AN die entstehenden Kosten.
Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis
Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen
statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen
statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher
statischer Forderungen für die gesamte Fassade einschl.
aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung
vorzulegen.
Der AN hat die statischen Berechnungen /
Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile
alleinverantwortlich durchzuführen.
Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er
bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen
Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die
Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten
(Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden
Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat.
Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit
Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG
mitzuteilen.
Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem
rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung, die,
soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen,
nicht besonders vergütet wird.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich
am Bau zu nehmen.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem
Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein
vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter
Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
Ausführungsunterlagen
Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die
Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen
Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu
liefern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3). Grundsätzlich sind die Darstellungen in
Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 digital, zu liefern.
Toleranzen
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung Oktober 2005,
bewertet.
Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner
Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist
der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden
Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten,
etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Positionsbeschreibungen
Die in den beschriebenen Positionen aufgeführten
Leistungen sind gemäß den Vorbemerkungen und den
vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen.
Alle Positionen sind als komplette, in sich
geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen
anzubieten.
Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind
mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem
Angebot beizufügen.
Werkstoff Aluminium
Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung
EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN
EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist
die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu
verwenden.
Werkstoff Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte
Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter
Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt
auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen,
sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat
entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann.
Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl.
vorzusehen.
Systembeschreibung
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen
und Ansichtsbreiten von außen) und der
Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Abweichungen von den gemachten Angaben werden in den
jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt.
Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen
verstärkte Profile werden in der Systembeschreibung
nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale
Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von
der Verpflichtung zu einem statischen
Nachweis.
Soweit nicht in den Systembeschreibungen anderweitig
beschrieben, sind die Verglasungsdichtungen so geformt,
dass sie für den Betrachter nicht in Form eines
breiten Randes in Erscheinung treten.
Nachweispflicht u. Dimensionierung
Die in den Systembeschreibungen genannten formalen
Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind
Mindestanforderungen und den statischen Anforderungen
und den Planunterlagen anzupassen. Eventuelle
Anpassungen sind preislich in den jeweiligen Positionen
zu
berücksichtigen und schriftlich dem AG bei
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotsabgabe mitzuteilen.
Profilauswahl
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig,
bei denen die Innen- und Außenschalen durch
Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig
miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen
gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 incl. der
zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die
dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden
Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen
werden. Die vom System-Hersteller angegebenen
wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter
Berücksichtigung der DIBT Richtline für thermisch
getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte
Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei
Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der
Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO
10077-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten
der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN
674, DIN EN 675 zu ermitteln.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche
Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der
Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig
ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass
anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste,
außenliegende
Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass
hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden
müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei
Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der
Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und
maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren
Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf
eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu
achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von
Wasser in die Konstruktion - durch
entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer
Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch
im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine
Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und
Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen
entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind
mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die
Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar
und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster
und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen
Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der
Öffnungen untereinander soll bei diesem
Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Werkstoff Kunststoff
Werkstoff Kunststoff
Es sind extrudierte PVC-Kunststoff-Profile der
Formmasse nach DIN EN ISO 1163-1 mit den
kennzeichnenden Eigenschaften PVC-U, EDLP, 082-50-T28
zu verwenden. Formmassen und Regenerate unbekannter
Zusammensetzung dürfen nicht verwendet werden.
Die farbliche Gestaltung der Profile erfolgt mit
witterungsbeständigen und lichtechten Folien, die
dauerhaft mit dem Profil verbunden sind. Individuelle
farbliche Gestaltungen sind über ein spezielles
Lackierungsverfahren in RAL- oder NCS-Farbtönen
möglich.
Alle Dichtungen sind aus hochwertigem EPDM oder TPE
hergestellt.
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen in
sendzimir-verzinkter Ausführung vorzusehen. Die
Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss
entsprechend DIN 50976 erfolgen.
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten
Verwendungszweck aus den Unterlagen des
System-Herstellers auszuwählen.
Die Profilquerschnitte der Verstärkungsprofile müssen
die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Die vom
System-Hersteller angegebenen wirksamen
Trägheitsmomente der Verstärkungsprofile sind für die
Profil-Auswahl zu berücksichtigen.
Die für das Profilsystem des System-Herstellers
angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und
-gewichte sind einzuhalten.
Die Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller
sowie DIN 18056 sind für zulässige Durchbiegung der
Riegel und Pfosten zu berücksichtigen.
Profilverbindungen
Eck- und Stoßverbinder müssen in ihrem Querschnitt den
Profilkonturen entsprechen. Die Flächen der Gehrungen
beziehungsweise T-Stöße sind einwandfrei zu
verschweißen. An mechanisch verbundenen T-Stößen ist
durch Abdichtung das Eindringen von Wasser in die
Konstruktion zu verhindern.
Geschweißte und mechanisch verbundene T-Stöße müssen
außen optisch identisch sein.
Die geschweißten Rahmenverbindungen müssen gemäß den
Gütebestimmungen RAL - GZ 716/1, neuester Stand,
ausgeführt werden.
Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass
sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
8
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Für
Schüco-Konstruktionen sind die von Schüco vorgesehenen
System-Dichtungen zu verwenden.
Entwässerung der Konstruktion
Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der
Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende
Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Die Belüftung
des Falzgrundes bei Einsatz von Isolierglas muss nach
den Richtlinien der
Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Die Entwässerung darf keinesfalls über die
Verstärkungskammer erfolgen. Sichtbare
Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Allgemeine Hinweise
Max. Profillänge bei weißen Elementen:
4,0 m
Max. Profillänge bei farbigen Elementen:
2,5 m
Max. Fläche bei weißen Elementen:
7,0 m²
Max. Fläche bei farbigen Elementen:
5,0 m²
Die baubaren Größen und Profilgruppenzuordnung in
Verbindung mit den Stahl - Verstärkungen sind aus den
Tabellen max. Flügelgrößen zu entnehmen. (Bei Einsatz
von Spezialgläsern ist das max. Flügelgewicht zu
beachten)
Beschläge
Beschläge
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen,
müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen
ausgewählt werden.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit
Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder,
verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und
kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei
Schraubverbindungen in Profilwandungen sind
Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden
Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter
Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und
der zu erreichenden Öffnungsweite nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Alle
Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien
herzustellen und müssen justierbar sein. Incl. der
erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche
Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und
Bänder.
Zubehör wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer, Schlösser
und Fenstergriffe werden gesondert beschrieben.
Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der
Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch
getroffen werden (Verkleben der Verglasung,
Sonderbauschrauben, Zuschlagsicherung, Verstärkung der
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Profile und Beschläge, etc.) sind diese, ohne
gesonderte Beschreibung in der Position, zu
berücksichtigen.
Die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Bauteiles ist
in schriftlicher Form incl. der Systemgeberbestätigung
nachzuweisen.
Mechatronische Beschläge Fenster (formale Regelungen)
Mechatronische Beschläge Fenster (formale Regelungen)
Bei den nachfolgend ausgeschriebenen Beschlägen handelt
es sich um mechatronische, in Flügel- /
Blendrahmenprofil integrierte Antriebsmotoren,
Verschluss- und Steuerungskomponenten.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte ist
der erforderliche Beschlag und die Motoren und
Verriegelungsantrieb nach den Bemessungstabellen des
Systemherstellers einzusetzen, inklusive der für
sachgemäßen und voll funktionsfähigen Gebrauch
notwendigen Zubehörteile innerhalb der Fensterprofile,
wie Motorhalter, Zusatzbeschlagteile (Bänder,
Sicherungsschere), Steuergerät (im Profil integriert),
Flachbandleitung, Verbindungskabel (inkl. 6000 mm
Anschlussleitung) sowie weiteres Montagezubehör.
Einstellungen sind über eine Schnittstelle EIA 485
vorzunehmen.
Der Flügel ist anzulernen (Werkstatt) und im
eingebauten Zustand (Baustelle) Probe zu fahren.
Es ist ein Prüfprotokoll zu erstellen und dem AG zu
übergeben.
Bei der Planung und Ausführung der Anlagen ist das VFF
Merkblatt KB.01 "Kraftbetätigte Fenster" und die ASR
A1.6 zu berücksichtigen.
Es ist zwingend eine 24V / 28V Variante einzusetzen.
Bedienelemente wie Fenstergriffe werden gesondert
beschrieben, übergeordnete Steuerungskomponenten,
Netzteile und Sensoren werden in separaten Positionen
und Gewerken beschrieben.
Für den Regelbetrieb ist eine bauseitige permanente
Stromversorgung 230 V/AC für die Netzteile zu
gewährleisten.
Beschläge Türen
Beschläge Türen
Nachfolgend werden die für die jeweiligen Anforderungen
der Türen, die einzusetzenden Türbänder und Beschläge
in ihrer Grundausstattung beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist
unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die
Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die
Befestigung dieser Bauteile erfolgt nach Angaben des
System-Herstellers.
System-Zubehör:
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte,
Dichtstücke, Befestigungszubehör und
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden
Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese
Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Verglasung
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine
Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der
Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen
Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der
Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße
sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine
gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen
und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des
Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für
den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten,
Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen.
Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der
jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der
Gemeindeunfallversicherung und der
Bau-Berufsgenossenschaften oder sonstige, anzuwendende
Vorschriften zu.
Die ein zuhaltenden erforderliche Glastoleranzen müssen
bezogen auf das eingesetzte Verglasungssystem
eingehalten werden.
Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN
EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau.
Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der
Senkrechten führen zu Wertänderungen.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks
für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik
e.V., Rosenheim
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN
1249-11, Standard KG, auszuführen.
Einscheibensicherheitsglas:
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene
Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass
eine ESG- oder ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer
Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt
werden muss, ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer
in schriftlicher Form über das Risiko einer
"Spontanbruch-Gefahr" bei diesen Erzeugnissen
aufzuklären.
Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Außenbereich ist
der Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit
dem Glaslieferanten abzuklären.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
11
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausfachungen (Paneele)
Ausfachungen (Paneele)
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt
sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher
beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele
gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und
deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen.
Die vorgegebenen Stoffe sind vom Auftragnehmer auf ihre
Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu prüfen. Die in den "ZTV" gemachten
Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und
zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für
diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu
berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in
druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten
Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen
Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die
entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind
gemäß der
DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des
Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der
DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu
berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als
Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist
diese in stehender Faser und mit zusätzlicher
mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich
nach der Vorgabe des yp W(mk) des Abstandshalter.
Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der
Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch
konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass
eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung
des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele
ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders
angegeben gemäß der Beschreibung in den "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen" auszuführen.
Baukörperanschlüsse
Baukörperanschlüsse
Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse
sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen
vorzunehmen.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung
auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit
den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den
Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente
müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus
Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind
nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss
durch den Auftraggeber anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Falls im
Leistungsverzeichnis angegeben, werden für bestimmte
Anschlüsse Ankerschienen bauseits kostenlos geliefert
und in die Rohbauteile eingelassen. Ein
Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung vom
Auftraggeber rechtzeitig an den Auftragnehmer zu
übergeben.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben,
Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen
Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt
werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen
Normen und der aktuelle "Stand der Technik"
zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur
Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der
Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten
Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende
Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen
aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Der Meterriss ist, abweichend von § 3 VOB/B "in
unmittelbarer Nähe", nur einmal pro Geschoss angebracht
und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn
relevanten Stellen, an die Fassade übertragen werden.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM
einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung
und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck
entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im
vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen
genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe
auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die
Versiegelung muss unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden
Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung
der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht
von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht
mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei
der Abdichtung von Anschlussfugen mit
elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die
Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren
Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit,
entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen.
Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die
Klebeflächen frei von Verunreinigungen und
Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu
beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu
achten, dass die dampfdichten Materialien auf der
warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten
Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind
fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente
zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
13
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter
dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu
angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen
wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen
entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt
und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen,
Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte
etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung
auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die
raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN
4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C
Außentemperatur, bei einer korrespondierenden
Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind
gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem
Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein
gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die
Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die
Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage
der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren,
Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist
entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) 2009 für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als
Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke: 0,75 mm
Folienbreite seitlich: ca. 350 mm
Folienbreite oben: ca. 350 mm
Folienbreite unten: ca. 350 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der
Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der
Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert
sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Sollten Überlappungsbereiche zu angrenzenden Gewerken
(z.B. der Bauwerksabdichtung) bestehen, so ist dieser
Punkt mit der Bauleitung abzustimmen.
Verankerung Fenster / Tür
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
14
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
ausreichend zu erfolgen.
Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den
jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper.
Der Abstand der Verankerungsstellen darf 800 mm nicht
überschreiten.
Elemente mit speziellen Anforderungen (Einbruchhemmung
etc.) an die Verankerung sind entsprechend ihrer
jeweiligen Ausprägung und der Anforderung aus der Norm
oder des Prüfzeugnisses auszuführen.
Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch
ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden.
Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet
sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen
und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum
System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus
Aluminium.
Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder
Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der
Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als
Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden.
Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie
eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade
gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des
Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen
werden.
Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt
mittels Schrauben aus Edelstahl (M10) und oder aber
entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck
angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so
ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade
einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das
Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche
muss mit GSB International und/oder QUALICOAT
gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer
Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben
des Nasslackherstellers, erfolgen. Der
ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des
Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft
für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium",
Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder
des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für
die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6,
90403 Nürnberg) sein.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
15
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton Haustüren außen/innen: RAL 7016
Farbton RWA-Fenster außen/innen: RAL 7016/weiß
Türbänder:
eloxiert,C-0
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl)
Farb-Beschichtung (Folie)
Farb-Beschichtung (Folie)
Die Haftung des Beschichtungsfilms muss der DIN EN ISO
2409 entsprechen. Die Prüfung erfolgt mittels
Gitterschnitt von 1mm und einem Klebeband (Scotch 610,
Permacell 99 oder gleichwertig). Glanzgrad nach DIN
67530 (Reflexionswert 30 +/-10). Der Farbton
muss den Vorgaben gemäß RAL- oder NCS-Farbregister
entsprechen.
Alle zu einem Auftrag gehörenden Profile müssen auf
ihren Sichtflächen eine einheitliche
Oberflächenstruktur bzw. einen einheitlichen
Oberflächenverlauf aufweisen. Alle im Abstand von 1 m
erkennbaren Abweichungen sind unzulässig. Die Prüfung
erfolgt bei
diffusem Tageslicht mittels visueller Begutachtung und
normalsichtigem Auge.
Es sind wasserlösliche Farben zu verwenden.
Farbbestimmung Kunststoff
Farbton außen: RAL 7016, nur Kellerfenster in weiß
Farbton innen: weiß
Betätigungen/Handhaben Fenster: Edelstahl Look
Wartung und Pflege
Wartung und Pflege
Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur
Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit
und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen,
Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus
Produktinformation, Bedienungsanleitung
und Wartungsanleitung bestehen müssen.
Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben
zu folgenden Themen beinhalten:
Produktinformationen
Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer
Verwendung und Fehlgebrauch)
Wartungsanleitung
Reinigung und Pflege
Instandhaltung
Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher
Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu
übergeben.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
16
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Anforderungen an die Bauteile
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung
durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen.
Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung
die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen
Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf
Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvarianten oder
Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen
haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement:
Uw 0,9 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:
Ug 0,5 W/(m²K)
Isolierglas-Abstandshalter:
yg 0,034 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:
4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung,
Prüfverfahren A: 7A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung: C5
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: 36 dB
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:
siehe Definition in den Positionen
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830
Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200
bzw. 15 mm begrenzt.
Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen.
Fassadenelement: Ucw 0,9 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 0,5 W/(m²K)
Isolierglas-Abstandshalter: yg 0,034 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung:
A4
Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung:
R7
Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
17
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Klassifizierung: E 5
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung
Warmbereich: ±2.000 Pa
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung
Kaltbereich: ±1.000 Pa
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:
siehe Definition in den Positionen
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Lastannahmen
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 incl.
der nationalen Anhänge
Windzone:
II
Geländekategorie: II / III
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN
1991-1-1 und -2 incl. der nationalen
AnhängeZusatzlasten mit: 1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 incl. der nationalen
Anhänge
Schneelastzone:
2
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der
Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 incl. der
nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der
Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach
Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die
Schneelast
in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen
Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum
mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die
zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die
Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN
1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu
berücksichtigen sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach
maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt
der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4
sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden
Aluminium Systembeschreibung
Aluminium Systembeschreibung
Hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System
Hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
18
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Konstruktionsmerkmale:
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm
Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite
flächenbündig.
Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden
den Anschlag für die koextrudierte
Moosgummi-Doppelhohlkammer-Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten
auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels
toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm
Flügelrahmen 85 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen, unten 69 mm
Blendrahmen, seitlich und oben 69 mm
Flügelrahmen (Fenster) 51 mm
Hochwärmegedämmtes Aluminium Tür-System
Hochwärmegedämmtes Aluminium Tür-System
für Flügel mit hoher Dauerbelastung
Konstruktionsmerkmale:
Innen und außen flächenbündige Türkonstruktion
Die Verbundleisten sind mit Schaumdämmstoff für hohe
Wärmedämmung ausgestattet.
Die Türflügelprofile sind mit geteilten Verbundleisten
bestückt.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten
auszustatten.
Für den erhöhten Wärmeschutz sind Verglasungsdichtungen
mit Fahnen einzusetzen.
Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18024
"Barrierefreies Bauen", DIN 18025 "Barrierefreie
Wohnungen" und Norm-Entwurf E DIN 18030 vom Januar 2006
sowie MBO § 50 auszuführen. Die Höhe der
Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 75 mm
Flügelrahmen (Tür) flächenbündig 75 mm
Profilansichtsbreiten:
Einsatzblendrahmen nach innen
öffnende Tür 51 mm
Flügelrahmen (nach innen öffnend) 73 mm
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden,
auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium
Hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium
Fassaden-System
als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige
Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite
von 50 mm.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
19
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Konstruktionsmerkmale:
Die Konstruktion ist mit HI-Isolatoren (Isolator mit
Schaumstoff-Profil) entsprechend den Füllungsdicken
auszustatten. Weiterhin erhalten die
Aluminium-Andruckprofile zusätzliche Wärmedämmbänder.
Tragwerk:
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus
rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im
Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende
Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind
mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und
Stoßstücken auszuführen.
Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind
entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und
Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente:
Alle Glasscheiben - auch die der Einsatzelemente - sind
in der gleichen Ebene angeordnet. Die raumseitigen
Verglasungsdichtungen aus witterungsbeständigem
schwarzem EPDM haben in den Pfosten und Riegeln
ungleiche Bauhöhen (6 mm Versatz).
Außen werden zwei Einzeldichtungen aus
witterungsbeständigem schwarzem EPDM mit 5 mm Höhe
angeordnet. Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit
Dichtungskreuzen aus EPDM auszuführen.
Segmentierte Bereiche und Dachverglasungen sind
grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem
Butyl-Dichtband auszuführen.
Belüftung:
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich
erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes
in den Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in
den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und
Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilansichtsbreiten:
Pfosten, Montagepfosten, Riegel
50 mm
Profilbautiefen:
Pfosten von 50 bis 250 mm
Riegel von 55 bis 255 mm
Deckschale (Pfosten) 20 mm
Deckschale (Riegel) 15 mm
Die Profilbautiefen sind gemäß den statischen
Anforderungen und den Planvorgaben anzubieten. Hierbei
ist jedoch zu beachten, dass eine gleichbleibende
Pfostentiefe bei allen Elementen gefordert ist.
Weiterhin sind die Riegel pfostentief auszuführen.
KS Systembeschreibung
KS Systembeschreibung
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
20
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wärmegedämmtes Kunststoff-Fenster-System
Wärmegedämmtes Kunststoff-Fenster-System
flächenversetztes System mit 82 mm Grundbautiefe
Dichtungssystem mit 3 Dichtebenen und folgenden
Konstruktionsmerkmalen:
6-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen
Verglasungs- und Anschlagdichtungen aus EPDM bündig zum
Profil, UV-strahlen- und witterungsbeständig, Farbe
silbergrau
20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen
zur Rahmenebene
Flügelüberschlag 4,5 mm außen bzw. 8 mm innen,
Glaseinstand 18 mm, alle Profilkanten sind gerundet
Außenseitig viertelflächenversetzter, halbrunder
Flügelrahmen.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 82 mm
Flügelrahmen: 90 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen: 68 mm
Pfosten / Riegel: 91 mm
Flügelrahmen Fenster (Außenansicht):
Stulpprofil: 53 mm
Stulpprofil Fenster-Tür: 91 mm
Flügelsprosse: 70 mm
Flügelsprosse Fenster-Tür: 91 mm
Barrierefreie Wohnungen
Türschwelle:
Maximale Bauhöhe 20 mm für barrierefreies Bauen nach
DIN 18025. Im Falzbereich verdeckte Verschraubung zum
Fußpunkt. RAL-gerechter Baukörperanschluss durch
Verwendung zum System passender Basis- und
Anschlussprofile. Einsatz einer unteren
Mittenverriegelung bei Einbauhöhen über 20 m. Bei
vorhandenen Seitenteilen durchlaufende Schwelle für
unterbrechungsfreien Folienanschluss am Fußpunkt.
Ausführung als thermisch getrennte Aluminiumschwelle in
E6/EV1, E6/C35 (schwarz) oder als glasfaserverstärkte
Kunststoffschwelle (Polyamid, schwarz).
Sockel:
Verwendung von oberen und unteren Aufbauprofilen im
Seitenteil zur Herstellung identischer Ansichtsbreiten
im Vergleich zur Türkonstruktion. Einsatz von
Wetterschenkeln am Flügelprofil zur Abweisung von
Spritzwasser.
Aluminium Fenster Beschläge
Aluminium Fenster Beschläge
Rauchabzugs-Systeme
Rauchabzugs-Systeme
Ausführung gemäß der aktuellen Zusammenfassung, der
Erstprüfungen, des Systemgebers.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
21
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Es müssen geprüfte Komplettlösungen (NRWG), bestehend
aus Fenster und Antrieb eingesetzt werden.
Bei Auftragserteilung ist ein zusammenfassendes
Prüfzeugnis vorzulegen.
BF 1 Mechatronischer D-Beschlag für RWA nach EN
BF 1 Mechatronischer D-Beschlag für RWA nach EN
12101-2
Profilintegrierter mechatronischer Dreh-Beschlag,
passend für nach innen öffnende Profilsysteme
Funktionen:
NRWG Funktion ist der Lüftungsfunktion übergeordnet
RWA Funktion 800 mm Hub
Lüftungsfunktion bis 300 mm Hub über bauseitigen
Schalter
Manuelle Entriegelung zur Reinigung (90° drehbar)
Merkmale:
Ansteuerung im RWA Fall durch eine RWA Zentrale;
Montage der Verriegelungspunkte im Flügelprofil erfolgt
ohne Fräsarbeiten;
Vollständig verdeckte Beschlagsteile im geschlossenen
Zustand;
Beschlag komplett ohne Treibriegelstangen und
Eckumlenkungen;
Öffnungsweite für Lüftung bis 300mm;
Klemmschutz über Schaltleiste Schutzklasse 4
Trennbarer Leitungsübergang zwischen Blend- und
Flügelrahmen;
Mechanische Notentriegelung
Technische Daten:
Eingangs-/Betriebsspannung:
DC 24 V (-20% +30 %)
Nennstrom: ca. 1,3 A bei 300 N Volllast
Laufzeit: ca. 5 sek. / 100 mm Hub
Einschaltdauer: 3 min. (ED/ON) 7 min. (AD/OFF)
KS Fenster Beschläge
KS Fenster Beschläge
BF 10 DK-Beschlag 100 kg
BF 10 DK-Beschlag 100 kg
Verdecktliegender Dreh-Kipp-Beschlag mit
Einhandbedienung für Flügellasten bis 100 Kg,
Öffnungsweite Kippstellung 140 mm, aufliegende Eck- und
Scherenlager KTL-beschichtet.
Konstruktionsmerkmale:
Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des
Flügels.
Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierte
Oberfläche gemäß RAL RG 660/1
Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5
Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei
Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus
Metall,
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
22
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kipplagerung waagerecht durch
Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter
Aushebelsperre.
Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
BF 11 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg
BF 11 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg
Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit
Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Drehkipp im
Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel.
Konstruktionsmerkmale:
Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes
Stulpgetriebe.
Ausstattung des Drehflügels mit Kurzschere, um die
gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu
erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
BF 12 D-Beschlag (Fenstertür) 100 kg
BF 12 D-Beschlag (Fenstertür) 100 kg
Verdecktliegender Dreh-Beschlag mit Einhandbedienung
für Flügellasten bis 100 Kg, aufliegende Eck- und
Scherenlager KTL-beschichtet.
Konstruktionsmerkmale:
Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des
Flügels.
Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierte
Oberfläche gemäß RAL RG 660/1
Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5
Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei
Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus
Metall,
Kipplagerung waagerecht durch
Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter
Aushebelsperre.
Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
Der Beschlag ist zusätzlich mit einer Verriegelung
senkrecht (Band- und Griffseite), einem Rollschnäpper
und einem Türziehgriff auszustatten.
BF 13 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg
BF 13 DK/D Stulp-Beschlag 100 kg
Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit
Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Drehkipp im
Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel.
Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627
RC 2 (WK2)
Konstruktionsmerkmale:
Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes
Stulpgetriebe.
Ausstattung des Drehflügels mit Kurzschere, um die
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
23
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu
erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird
der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen
Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit WK-Griffen,
sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind
einzusetzen.
BF 14 DK-Beschlag für KS 100 kg RC 2 (WK2)
BF 14 DK-Beschlag für KS 100 kg RC 2 (WK2)
Verdecktliegender Dreh-Kipp-Beschlag mit
Einhandbedienung für Flügellasten bis 100 Kg,
Öffnungsweite Kippstellung 140 mm, aufliegende Eck- und
Scherenlager KTL-beschichtet.
Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627
RC 2 (WK2)
Konstruktionsmerkmale:
Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des
Flügels.
Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierte
Oberfläche gemäß RAL RG 660/1
Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5
Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei
Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus
Metall,
Kipplagerung waagerecht durch
Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter
Aushebelsperre.
Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird
der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen
Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit WK-Griffen,
sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind
einzusetzen.
BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg
BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg
Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit
Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Dreh im
Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel.
Konstruktionsmerkmale:
Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes
Stulpgetriebe.
Ausstattung der Drehflügels mit Kurzschere, um die
gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu
erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg
BF 15 D/D Stulp-Beschlag 100 kg
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
24
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Verdecktliegender Stulpflügel-Beschlag mit
Einhandbedienung, bestehend aus den Teilen Dreh im
Gebrauchsflügel und Dreh im Bedarfsflügel.
Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627
RC 2
Konstruktionsmerkmale:
Öffnung des Bedarfsflügels über verdecktliegendes
Stulpgetriebe.
Ausstattung der Drehflügels mit Kurzschere, um die
gleiche Optik der Innenansicht am Gebrauchsflügel zu
erzielen. Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit
Fehlbedienungssperre.
Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird
der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen
Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit WK-Griffen,
sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind
einzusetzen.
BF 20 Fenstergriff Basis
BF 20 Fenstergriff Basis
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Oval-Rosette hat Rastpunkte in allen drei
Griffstellungen. Führungszapfen an der Oval-Rosette
gewährleisten
einen einwandfreien Sitz des Fenstergriffes auf dem
Flügelrahmen und im Kammergetriebe.
Der Fenstergriff mit dem 7 mm Vierkantstift und die
Oval-Rosette sind festdrehbar gelagert.
Farbton: Edelstahl-Look
Werkstoff: Alu
BF 21 Fenstergriff abschließbar - RC 2 (WK2)
BF 21 Fenstergriff abschließbar - RC 2 (WK2)
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Oval-Rosette hat Rastpunkte in allen drei
Griffstellungen. Führungszapfen an der Oval-Rosette
gewährleisten
einen einwandfreien Sitz des Fenstergriffes auf dem
Flügelrahmen und im Kammergetriebe.
Abschließbar in der Kipp- und der Verschlussstellung.
Gleichschließend.
Verhindert im abgeschlossenem Zustand jede
Betätigungsmöglichkeit.
RC-Griff nach DIN EN 1627 RC 2.
Farbton: Edelstahl-Look
Werkstoff: Alu
Aluminium Tür Beschläge
Aluminium Tür Beschläge
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
25
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wartungsarme Rollentürbänder
Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer
Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die
Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den
Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung
vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935:
Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400:
Klasse 7
BT 1 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik
BT 1 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik
Mehrfachverriegelung SafeMatic, Schließfunktion "E"
gemäß DIN EN 179
Rollen-Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden
Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
SafeMatic Antipanik Mehrfachverriegelung, mit
Selbstverriegelung, Falle und 4 Fallenriegel, mit
Wechsel, mit Gegendruck gesichertem Fallenriegel, mit
motorischer Funktion (E-Öffnerfunktion), Kabelübergang
und Kabelset, Schließplatten. Vorgerichtet für
Profilzylinder.
Betätigung innen:
Türdrücker nach DIN EN 179, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türgriff, gerade Griffstange mit Endkappen aus
Edelstahl, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 3 mm, incl.
Halter und Befestigung, türhoch.
Beschläge Türen Zubehör
Beschläge Türen Zubehör
BT 10 Türschließer mit Gleitschiene
BT 10 Türschließer mit Gleitschiene
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer
nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung
hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße: 2 - 6, entsprechend der
Türflügelbreite.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
26
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Verglasungen / Ausfachungen
Verglasungen / Ausfachungen
GT 1 Wärmeschutz-3-fach-Glas
GT 1 Wärmeschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau: Glasart außen Float
Glasart mitte Float
Glasart innen Float
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
U-Wert Ug: max. 0,54 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 2 Wärmeschutz-3-fach-Glas
GT 2 Wärmeschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau:
Glasart außen Float
Glasart mitte Float
Glasart innen VSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
U-Wert Ug: max. 0,54 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 3 Wärmeschutz-3-fach-Glas
GT 3 Wärmeschutz-3-fach-Glas
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei
Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau:
Glasart außen VSG
Glasart mitte Float
Glasart innen VSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
U-Wert Ug: max. 0,54 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 4 Wärmeschutz-2-fach-Glas, Float
GT 4 Wärmeschutz-2-fach-Glas, Float
Glasaufbau:
Glasart außen Float
Glasart innen Float
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
U-Wert
Ug: 1,0 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
27
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
GT 5 Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG
GT 5 Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei
Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau:
Glasart außen VSG
Glasart innen VSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
U-Wert
Ug: 1,0 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
PF 1 Verbundpaneel
PF 1 Verbundpaneel
Innenschale: 2 mm Aluminiumblech
Dämmkern: 40 mm Polystyrol-Hartschaum
Außenschale: 2 mm Aluminiumblech
- mit thermisch verbessertem Abstandshalter
Technische Daten:
U-Wert Up: 0,72 W/m²K
Gesamtdicke: 44 mm
Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente
Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente
AS 1 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) WDVS
AS 1 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) WDVS
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente
werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper
eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der
Elemente ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht.
Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist
vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen.
Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und
Baukörper mit dauerelastischen Dichtstoffen zu
versiegeln.
Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer
Dichtungsfolie auszuführen, die auf dem Baukörper und
den Elementen zu verkleben ist.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
AO 1 Anschluss oben (Fenster/ Tür) WDVS
AO 1 Anschluss oben (Fenster/ Tür) WDVS
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
28
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper
eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der
Elemente ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich AS 1"
beschrieben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
AU 1 Anschluss unten (Fenster) Basispunkt, WDVS
AU 1 Anschluss unten (Fenster) Basispunkt, WDVS
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss
seitlich AS 1" beschrieben ausgebildet. Im Fußpunkt
der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil
(Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil
ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers
ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den
Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten.
Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und
mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der
Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf
den tragenden Baukörper zu führen und dort zu
verkleben. Bauseitig ist eine Zink-Fensterbank
anzubringen, Ausladung ca.210 mm mit seitlichen
Aufkantungen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
AU 2 Anschluss unten (Fenster) barrierefreie Schwelle
AU 2 Anschluss unten (Fenster) barrierefreie Schwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca.
150 - 180 mm.
Der Fußpunkt der Fenster ist gemäß DIN 18040
"Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen. Die
Höhe der Schwellenausbildung beträgt maximal 20 mm.
Die untere Abdichtung der Elemente erfolgt mit einem
wärmegedämmten 20mm hohen Sockelprofil, dass auf einer
wärmegedämmten Aluminiumbasiszarge befestigt ist.
Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist eine
mehrteilige Basiskonstruktion, entsprechend der Höhe
des Fußbodenaufbaues, aus KS-Profilen
(Mehrkammer-Hohlprofile) einzubauen. Diese
Basiskonstruktion ist mit verzinkten Stahlrohren
auszusteifen. Der Bereich
zwischen dem Basisprofil und dem Rohfußboden ist im
Bereich der Befestigungsschrauben zu unterfüttern und
vollflächig mit Wärmedämmung auszufüllen. Die innere
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
29
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist
mit dauerelastischen Dichtstoffen zu
versiegeln.
Außen ist ein Aluminiumwinkel ca. 30/80 mm, t = 2 mm,
an der Basiskonstruktion zu befestigen. Die untere
Abdichtung des Anschlusses erfolgt mit einer
Dichtungsfolie, die am Baukörper hochzuführen ist und
zwischen dem Aluminiumwinkel und der
Basiskonstruktion einzuspannen ist. Die Abschlussfuge
im Bereich der Folie ist mit einem Kompriband zu
verschließen. Der Aluminiumwinkel dient zum bündigen
Anschluss an den äußeren bauseitigen Bodenbelag.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
AU 3 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden
AU 3 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden
Das Fensterelement schließt hier an den Rohfußboden an,
Höhe Fußbodenaufbau ca. 150 - 180 mm.
Vorab ist eine verzinkte Stahlrohrkonstruktion zu
montieren, die als Aufständerung für das Fenster dient.
Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil
(Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil
ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen.
Weiterhin ist innen und außen eine Dichtungsfolie an
die Basiskonstruktion anzubinden und über
die Aufständerung zu führen. Die Folie ist am Baukörper
zu verkleben.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers
ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Raumseitig ist die Basiskonstruktion für den Anschluss
einer bauseits zu erbringenden Fußbodenkonstruktion
vorzurichten, dazu ist ein Aluminium-Winkel zu liefern,
welcher als Fußbodenabschluss dient.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden
Basispunkte abzustimmen.
Die Wärmedämmung ist außerdem mit einem
Aluminiumkantteil ( t= 3,0 mm) mit verdeckte
Befestigung, abzudecken.
AU 4 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
AU 4 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca.
150 mm.
Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer
zum System gehörenden Bodenschwelle und einer
Trennschiene auszustatten. Unterhalb der Türschwelle
ist eine aufgeständerte, verzinkte
Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
30
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
abzustützen.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des
Rohfußbodens ist allseitig mit Wärmedämmung
auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den
Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion
vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und
Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und
die innere Anschlussfuge an den bauseitigen
inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen
Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an
der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die
bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort
zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der
Basiskonstruktion und dem äußeren
bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu
schließen.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden
Basispunkte abzustimmen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
AS 2 Anschluss seitl. (Warmfassade) WDVS
AS 2 Anschluss seitl. (Warmfassade) WDVS
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Auf der
Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein
Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Die Elemente sind
innerhalb der Dämmebene und des Baukörpers so
einzubauen, dass die Außenkante Deckschale bündig mit
der
Außenkante WDVS ist.
Zum Anschluss an den Baukörper sind im Falz des
Pfostens ein Kunststoff- Anschlussprofil und eine
Dichtungsfolie (Innenseite) einzuspannen. Zusätzlich
ist für die äußere Abdichtung ein Wandanschlussprofil
einzuspannen.
Der Bereich zwischen Falz des Pfostens und Baukörper
bzw. bauseitiger Wärmedämmung ist vollflächig mit
Wärmedämmung zu verfüllen.
Auf der Innenseite erfolgt die Abdichtung mittels der
im Falz des Pfostens eingespannten Dichtungsfolie.
Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort
zu verkleben. Raumseitig ist als Abschluss zwischen
Baukörper und Pfosten ein Aluminium UProfil, 15/30/15, t = 2 mm mit verdeckter Befestigung
am Posten zu montieren. Die innere Anschlussfuge
zwischen Baukörper und Aluminium U-Profil ist mit
dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
31
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auf der Außenseite ist der Anschluss an die bauseitige
Fassadenkonstruktion mit einem im Falz des Pfostens
eingespannten z-förmigen AluminiumWandanschlussprofil, t = 2 mm, herzustellen. Das Profil
ist so auszubilden, dass es als Abdeckung für die am
Wandanschluss angebrachte Wärmedämmung dient. Die
Breite des Profils ist so zu wählen, dass die
Deckschale des Pfostens reversibel ist.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
AO 2 Anschluss oben (Warmfassade) WDVS
AO 2 Anschluss oben (Warmfassade) WDVS
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Auf der
Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein
Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Die Elemente sind
innerhalb der Dämmebene und des Baukörpers so
einzubauen, dass die Außenkante Deckschale bündig mit
der
Aussenkante WDVS ist.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich AS 2"
beschrieben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
AU 5 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
AU 5 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
Unten schließt die Fassade an den ca. 150 mm tiefer
liegenden Rohfußboden an. Die Elemente sind innerhalb
des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene
einzubauen.
Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der
wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit
einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter
Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der
verbleibende Raum zwischen dem unteren
Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem
Dämmelement zu schließen. Die Wärmedämmung des
Baukörpers ist außerdem mit einer Abdeckung aus
gekantetem Aluminiumblech, t = 2 mm Abwicklung mind.
300 mm einfach gekantet, zu schützen. Das
Aluminiumblech ist
zusätzlich mit einer Aluminiumunterkonstruktion zu
sichern. Die Unterkonstruktion ist am Baukörper zu
befestigen.
Raumseitig ist ein Aluminiumwinkel 20/100 mm, t = 2 mm
bündig mit der Riegelhinterkante zu montieren. An
diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie
angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminiumprofil
mechanisch gesichert. Die Dichtungsfolie ist
bis auf den Baukörper zu führen und dort zu verkleben.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
32
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des
Architekten.
Elektrokomponenten
Elektrokomponenten
RWA-Steuerzentrale
RWA-Steuerzentrale
Merkmale/Funktionen
Funktion "tägliches Lüften"
1 Rauchgruppe u. 1 Lüftungsgruppeprogrammierb.
Lüftungsautomatik, schließen nach 10 Min
mit eingebauter Stromversorgung 24V
72 Std. Funktionserhalt bei Netzausfall
mit integriertem Lüftungstaster und RWA Bedienstelle
optische Störmeldung
Leitungsüberwachung der Meldekreise
Leitungsüberwachung der Motoren
verschließbare Tür
Leitungsüberwachung der Melderkreise (autom. Melder,
RWA-Bedienstellen und angeschlossene Antriebe)
einstellbare Funktionen (Ein/Aus)
VdS Triggerung zum Losbrechen evtl. vereister Klappen
Motorausgang nach 3 Min. freischalten- Haftmagnet- /
Türfeststellfunktion
BMA Auf und Reset über 1 x BMA Schließerkontakt- BMA
Auf über Öffnerkontakt
einstellbare Hubbegrenzung- Störung (Meldekreise, Netz
und Akku) = RWA Auslösung
RWA-Zu (auf der RWA-Bedienstelle) = RWA Reset- Lüftung
im Tastbetrieb (Totmann)
Stopp-Funktion mit Schlüssellüftungstaster
Lieferumfang:
Zentrale 2 A mit Notstromakkus
Technische Daten
Betriebsspannung:
230 V AC / 50 Hz (±10 % )
Systemspannung: 24 V DC (Nenn) (-15 % / +25 %),
geglättetNotstromakkus: 2 x 12 V / 1,2 Ah;
mit Störungsüberwachung bei Unterspannung, auf
Drahtbruch u. Sicherungsausfall
Spannung Ausgang f Antriebe:
24 V DC (-15 % / +25 %)
max. Stromabgabe: 2 A (Nenn) bei 30 % ED (auf 10
Min.)
Schutzart: IP 40 nach DIN 40 050
Umgebungstemperatur: +5 °C bis +40 °C
Abmessungen: 220 x 145 x 85 mm (H x B x T)
RWA-Bedienstelle
RWA-Bedienstelle
inklusive Schlüssel und Serviceschild -Außer Betrieb-
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Druckknopf-Notauslösetaster mit Überwachung
mit verdeckter Schließtaste RWA Zu
Funktionstasten:- RWA/Auf, RWA Zu
LED-Anzeige für RWA Auf, Betrieb und Störung
ABS-Gehäuse in Flachbauweise nach DIN 14 655, für die
Innenmontage
Abmessungen 125 x 125 x 36 mm (H x B x T)
Nenndaten:
Betriebsspannung:
24 V DC (-15 % / + 25 %)
Schutzart: IP 40 nach DIN 40 050
Umgebungstemperatur: - 5 °C bis + 40 °C
Leitung: Zuleitung 3 x 2 x 0,8 mm
Farbe: RAL 7035 grau (rot, blau, gelb und orange
über Sonderbestellung)
Rauchmelder mit Sockel
Rauchmelder mit Sockel
VdS-Anerkennung G 207123
zum Anschluss an Schüco RWA Zentralen
Beispiel: Überwachungsfläche max. 150 m2, max.
Einbauhöhe 16 m
Funktionsprinzip Streulicht (Tyndall-Effekt)
Funktion gemäß DIN EN 54, Teil 7
Nenndaten:
Betriebsspannung:
24 V DC
Zulässiger Spannungsbereich: 18 V bis 30 V DC
Schutzart IEC 529: IP 44 nach DIN 40 050
Umgebungstemperatur: - 25 °C bis + 60 °C
Dauernde rela. Luftfeuchtigkeit: 10 - 95 %
Leitung: Zuleitung 2 x 0,8 mm
Lüftungstaster als Schlüsselschalter
Lüftungstaster als Schlüsselschalter
zum Anschluss an RWA-Zentralen
Ausführung: Einfachtaster EIN - AUS
Wind- und Regenmelder
Wind- und Regenmelder
eingebaute Auswertungselektronik
beheizte Regensensorfläche
Schaltschwelle für Windgeschwindigkeit und
Einschaltverzögerung im Sensor einstellbar
Technische Daten:
Versorgungsspannung:
AC 20- 28V / DC 20-30V
Stromaufnahme: ca. 110 mA
Ausgang: potenzialfreier Wechselkontakt (30 V / 1 A
max.)
Abmessungen: 160 x 82 x 55 mm ohne Windrad (H x B x
33
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
34
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
T)
Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster
Fensterfalzlüfter für Kunststofffenster
Zur Regulierung der relativen Wohnungsfeuchte und
Verbesserung der Raumhygiene ist eine auf Winddruck
reagierende Feinlüftung (Mindestlüftung) im oberen
Fensterfalz vorzusehen.
Folgende Anforderungen werden an das Lüftungssystem
gestellt:
- Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen
noch innen optisch verändern.
- Lüftungsöffnungen dürfen beim geschlossenen Fenster
nicht sichtbar sein. Sie müssen einsehbar und leicht zu
reinigen sein.
- Die Luftführung soll beim Eintritt in den Wohnbereich
zur Decke gerichtet sein. Der Lüfterboden darf keine
schmutzanfälligen Querstege aufweisen. Er muss glatt
sein.
- Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den
Regelklappen dürfen diese nicht aus Metall sein.
- Luftführung über Fräsungen durch nicht zugängliche
Profil-Hohlkammern ist aus hygienischer Sicht wegen
Verschmutzungs- und Verkeimungsgefahr nicht zulässig.
- Es muss gewährleistet sein, dass Fenster optisch und
funktionell wieder in den Urzustand versetzt werden
können, wenn später Lüftungseinrichtungen mit
Wärmerückgewinnung oder Klimaanlagen vorgesehen werden.
- Zur ausreichenden Luftführung darf bei 10 Pa der
Volumenstrom von 4,0 m3/h nicht unterschritten werden.
- Die automatische Winddruckregelung soll in 2 Stufen
unterhalb 50 Pa erfolgen. Nachweise der
Leistungsprüfung des Lüfters nach prEN 13141-1 sind auf
Verlangen vorzulegen.
- Nach DIN EN 12207 (Punkt 4.5 Klassifizierung) darf
die Referenzluftdurchlässigkeit, bezogen auf die
Fugenlänge, bei 100 Pa Druckdifferenz den
Fugendurchgangswert von 2,25 m3/hm (Klasse 3) nicht
überschreiten.
- Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN
12208 bis 600 Pa gewährleistet sein.
- Luftschalldämmung nach DIN EN 20140-3 istje nach
Anforderung auf Verlangen nachzuweisen.
- Ausstattung der Flügeleinheiten mit
FensterfaIz-Lüftern nach Vorgaben.
Lieferung und Einbau der Fensterfalzlüfter nach
Herstellerangaben.
1
Fabrikatsangaben
1.1
Fabrikatsangaben Bieter
Nachfolgende Fabrikatsangaben sind unbedingt vom Bieter
Nachfolgende Fabrikatsangaben sind unbedingt vom Bieter
vollständig mit Benennung des Herstellers und
Fabrikates auszufüllen.
Eine Verpreisung für diese Positionen hat nicht zu
erfolgen.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
1.1.10
Aluminium Fenster-System
Aluminium Fenster-System
Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.20
St
Aluminium Tür-System
Aluminium Tür-System
Schüco ADS 75 HD.HI oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.30
St
Aluminium Fassaden-System
Aluminium Fassaden-System
Schüco FWS 50.HI oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.40
St
Kunststoff-Fenster-System
Kunststoff-Fenster-System
Schüco Corona SI 82 oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
35
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1.1.50
Menge
Einheit
1,00
St
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Mechatronischer Beschlag
BF 1 Mechatronischer Beschlag
Schüco TipTronic oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.60
St
Kunststoff-Fenster-Beschläge
Kunststoff-Fenster-Beschläge
Schüco Vario Tec oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.70
St
Fenstergriff
Fenstergriff
Schüco Basis Nr. 234700 oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.80
St
Fenstergriff abschließbar
Fenstergriff abschließbar
Schüco Nr. 234730 oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
36
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
..............................
1,00
1.1.90
St
Haustür Türdrücker innen
Haustür Türdrücker innen, Edelstahl
Schüco Nr. 240191 oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.100
St
Gleitschienen-Türschließer
Gleitschienen-Türschließer
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.110
St
RWA-Steuerzentrale
RWA-Steuerzentrale
TRZ 2A Plus Comfort Tronic oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.120
St
Wind- und Regenmelder
Wind- und Regenmelder
Schüco Nr. 267732 oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
37
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.130
St
Fensterfalzlüfter
Fensterfalzlüfter
Schüco Vento Air oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.140
St
Fensterbank innen
Fensterbank innen
Werzalit compact oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
1.1.150
St
Rollokasten
Rollokasten
Duo Therm Thermo NB RI oder gleichwertig
Angebotener Hersteller:
..............................
Angebotenes Fabrikat:
..............................
1,00
St
38
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
39
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
Haus A (Eckertstraße 3A, 4A, 5A)
2.1
Aluminium-Elemente
2.1.10
Werkplanung/ Statik Aluminium-Elemente
Werkplanung
Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung
Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der
LV-Anlagen übergeben.
40
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen,
Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne
und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor
Materialbestellung dem AG digital zu liefern.
Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3).
Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen
sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich
Verglasungen, Verankerungen etc.
1,00
2.1.20
psch
Alu-Fenster-Element NRA 1,09x1,44m
Alu- Fensterelemente, System AWS 75.SI+ od. gleichw.
als NRA-System nach DIN 18 232
Abmessung ca.:
1090 mm x 1440 mm
Einbauort:
6. Obergeschoss
Gebäude:
A
Fenstertyp Nr.:
15
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
TipTronic NRA Dreh-Flügel
Mechatronischer RWA-Beschlag:
BF 1
Anschlussleitung:
6 Meter
Öffnungshub max.:
800 mm
Ageo- Fläche je Flügel ca.:
= mind. 1,0
Klemmschutz:
Verglasung:
m2
Schutzklasse 4
GT 2
Das Element ist mit einer vertikalen glasteilenden
Flügelsprosse auszuführen.
Die Breite der Flügelsprosse ist entsprechend den
darunter liegenden Stulp-Elementen in Kunststoff
anzupassen.
Anschlüsse
Seitlich: AS 1
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Oben:
Unten:
2,00
2.1.30
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
41
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
AO 1
AU 1
St
Alu-Fassaden-Element A1 2,00x2,95m
Alu-Tür-Element mit Seitenteil, System ADS 75 HD.HI
od.glw.
Abmessung ca.:
2000 mm x 2950 mm
Einbauort: Erdgeschoss
Gebäude: A
Aufgang: A1
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend
Beschlag Tür: BT 1
Türschließer mit Rastfeststellung BT 10
Verglasung: GT 3
Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m
1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe
Ausfachung: PF 1
Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die
Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer
Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten.
Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im
Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der
Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilwesie vor der
Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der
bauseitigen Wandscheibe zu montieren.
Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter
Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen
Anschluss, auszuführen.
Bei der Ausführung ist die Detail- und
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Detailplan T-01a
Anschlüsse
Seitlich: AS 2
Oben: AO 2
Unten: AU 5
Fußpunkt Tür: AU 4
1,00
2.1.40
St
Alu-Fassaden-Element A2 2,00x2,95m
Alu-Tür-Element mit Seitenteil, System ADS 75 HD.HI
od.glw.
Abmessung ca.:
2000 mm x 2950 mm
Einbauort:
Erdgeschoss
Gebäude: A
Aufgang: A2
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
42
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend
Beschlag Tür: BT 1
Türschließer mit Rastfeststellung BT 10
Verglasung: GT 3
Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m
1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe
Ausfachung: PF 1
Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die
Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer
Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten.
Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im
Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der
Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilwesie vor der
Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der
bauseitigen Wandscheibe zu montieren.
Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter
Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen
Anschluss, auszuführen.
Bei der Ausführung ist die Detail- und
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Detailplan T-01a
Anschlüsse
Seitlich: AS 2
Oben: AO 2
Unten: AU 5
Fußpunkt Tür: AU 4
1,00
2.1.50
St
Alu-Fassaden-Element A3 2,003,30m
Alu-Tür-Element mit Seitenteil und Oberlicht, System
ADS 75 HD.HI od.glw.
Abmessung ca.:
2000 mm x 3300 mm
Einbauort:
Erdgeschoss
Gebäude: A
Aufgang: A3
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend
Beschlag Tür: BT 1
Türschließer mit Rastfeststellung BT 10
Verglasung: GT 3
Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m
1 St
Oberlichtfestfeld
Verglasung: GT 1
1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe
Ausfachung: PF 1
Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die
Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
43
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten.
Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im
Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der
Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilweise vor der
Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der
bauseitigen Wandscheibe zu montieren.
Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter
Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen
Anschluss, auszuführen.
Bei der Ausführung ist die Detail- und
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Detailplan T-01a
Anschlüsse
Seitlich: AS 2
Oben: AO 2
Unten: AU 5
Fußpunkt Tür: AU 4
1,00
2.1.60
St
Zulage E-Komponenten
Montieren von bauseits zu Verfügung gestellten
E-Komponenten wie Klingeltableau, Videokamera und
Gegensprechanlage im Bereich der vorbeschriebenen
Paneelfelder.
Anordnung gemäß Detail- und Ausführungsplanung sowie
einschließlich Anschluss bzw. Verlegung der Zuleitung
für den bauseitigen Anschluss verdecktliegend im
Paneel-- / Pfosten.
Zulage zu vorbeschriebenen Positionen.
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.2
Steuerungskomponenten
2.2.10
RWA Kompaktzentrale
RWA Kompaktzentrale TRZ 2A
für die Alu-Fenster NRA 1,09x1,44 m
Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss.
2,00
2.2.20
St
St
St
Wind- und Regenmelder
Wind- und Regenmelder
zum Anschluss an RWA-Zentralen
eingebaute Auswertungselektronik
beheizte Regensensorfläche
Windgeschwindigkeit und Einschaltverzögerung im Sensor
einstellbar
Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss.
Wird nach Bedarf beauftragt, ggf. Anschluss an Melder
der Lichtkuppeln.
2,00
2.2.60
St
Lüftungstaster
Lüftungstaster
zum Anschluss an RWA-Zentralen
Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss.
2,00
2.2.50
Gesamtbetrag
in EUR
Rauchmelder mit Sockel
Rauchmelder mit Sockel
zum Anschluss an RWA Zentralen
Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss.
4,00
2.2.40
Einheitspreis
in EUR
44
19.07.2016
19.07.2016
RWA-Bedienstelle
RWA-Bedienstelle
Druckknopf-Notauslösetaster mit Überwachung
mit verdeckter Schließtaste -RWA ZuFunktionstasten -RWA Auf, -RWA ZuLED-Anzeige für -RWA Auf-, -Betrieb- und -StörungABS-Gehäuse in Flachbauweise nach DIN 14 655,
für die Innenmontage
Abmessungen 125 x 125 x 36 mm (H x B x T)
Montage und Inbetriebnahme sowie E-Anschluss.
4,00
2.2.30
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Erstinbetriebnahme RWA - Anlage
Erstinbetriebnahme RWA-Anlage beinhaltet:
1. Die Inbetriebnahme der RWA - Anlage
lnbetriebnahme der aufgeführten Anlage; einschl.
notwendiger
Überprüfung der Funktionen.
1. Schulung RWA
Der Systemverantwortliche des Auftraggebers ist in die
Systemkonfiguration und Handhabung der Anlage
einzuweisen
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
45
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Geeignetes Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zu
stellen.
1,00
2.2.70
Inbetriebnahme/Einregulierung/Aufschaltung
Inbetriebnahme/Einregulierung/Aufschaltung aller im
Leistungsumfang enthaltenen Elektrobauteile:
Zur Inbetriebnahme und Einregulierung des
Lieferumfanges müssen grundsätzlich folgende Leistungen
erbracht werden:
Aufschaltung des bauseitigen 230 V - Kabels (auch der
bauseitigen Ü-Dose).
Überprüfung der externen Anschlüsse des Lieferumfanges.
Überprüfung aller im Lieferumfang
enthaltenenHardware-Komponenten.
Erstinbetriebnahme aller Informationspunkte.
Laden und Testen aller zum Lieferumfang gehörenden
Grund- und Anwenderprogramme.
Überprüfung der einzelnen Systemkommponenten auf
bestimmungsgemäße Funktion, wie :
Stellrichtungen
Drehrichtungen
Sicherheitseinrichtungen
Funktionsprüfungen des Gesamtsystems.
1,00
2.2.80
psch
psch
*** Bedarfsposition ohne GB
Kosten für die jährliche Wartung der RWA - Anlage
Kosten für die jährliche Wartung der RWA-Anlage
Wartung und technische Prüfung der RWA - Anlage und
aller Zusatzkomponenten gem. DIBT nur durch einen
Sachkundigen.
Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet 1 x jährlich
eine Wartung der RWA - Anlage durch eine qualifizierte
Firma durchführen zu lassen.
Inkl. Prüfbuch und Abnahmeaufkleber bzw. Bestätigung
1,00
psch
nur EP
Gesamtsumme:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
2.3
Kunststoffelemente
2.3.10
Werkplanung/ Statik Kunststoffelemente
Werkplanung
Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung
Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der
LV-Anlagen übergeben.
46
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen,
Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne
und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor
Materialbestellung dem AG digital zu liefern.
Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3).
Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen
sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich
Verglasungen, Verankerungen etc.
1,00
2.3.20
psch
Kellerfenster Typ 1
KS- Fensterelemente
Abmessung ca.:
900 mm x 600 mm
Einbauort:
Kellergeschoss
Fenstertyp Nr.: 1
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St DK-Flügel
Beschlag Fenster: BF 10, 20
Verglasung: GT 4
Anschlüsse
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
12,00
2.3.30
St
Fenster schmal Typ 4
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 4
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
47
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
27,00
2.3.40
Fenster schmal Typ 5
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 5
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
33,00
2.3.50
St
Fenster schmal Typ 7
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1440 mm
Fenstertyp Nr.: 7
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
20,00
2.3.60
St
St
Fenster schmal Typ 9
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
48
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1440 mm
Fenstertyp Nr.: 9
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
16,00
2.3.70
Fenster schmal Typ 13
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 13
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
2.3.80
St
St
Fenster schmal Typ 14
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
49
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1090 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 14
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
2.3.90
Fenster schmal Typ 16
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1690 mm
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
8,00
2.3.100
St
St
Fenster schmal Typ 19
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
50
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 19
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
2.3.110
Fenster schmal Typ 21
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 21
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
9,00
2.3.120
St
St
Fenster schmal Typ 23
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1690 mm
Fenstertyp Nr.: 23
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
51
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
2.3.130
Fenster schmal Typ 24
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 24
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenster: BF 15, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
1,00
2.3.140
St
St
Fenster schmal Typ 25
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 25
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
52
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
2.3.150
Fenster schmal Typ 26
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 26
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
2.3.160
St
St
Fenstertür schmal Typ 27
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2490 mm
Fenstertyp Nr.: 27
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
53
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 2
6,00
2.3.170
Fenstertür schmal Typ 30
KS- Fensterelemente, System Corona SI 82
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 30
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
2,00
2.3.180
St
St
Fenstertür schmal Typ 31
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 31
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
54
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
3,00
2.3.190
Fenstertür schmal Typ 32
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 32
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
3,00
2.3.200
St
St
Fenstertür schmal Typ 33
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 33
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
55
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
6,00
2.3.210
Fenster breit Typ 36
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 36
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
8,00
2.3.220
St
St
Fenster breit Typ 37
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 37
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
56
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
6,00
2.3.230
Fenster breit Typ 38
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 38
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 15, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
1,00
2.3.240
St
St
Fenster breit Typ 39
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 39
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
57
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
2.3.250
Fenstertür breit Typ 40
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 2470 mm
Fenstertyp Nr.: 40
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 12, 20
Verglasung: GT 1
1 St
Festfeld
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 2
2,00
2.3.260
St
Zulage Typ 40 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 40
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
2,00
2.3.270
St
St
Fenstertür breit Typ 41
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
58
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
2060 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 41
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 12, 20
Verglasung: GT 1
1 St
Festfeld
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
16,00
2.3.280
Zulage Typ 41 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 41
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
16,00
2.3.290
St
St
Fenstertür breit Typ 42
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.:
42
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenstertür:
BF 12, 20
Verglasung:
GT 1
1 St
Festfeld
Verglasung:
GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen:
weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich:
AS 1
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.3.300
Menge
Oben:
Unten:
AO 1
AU 2
10,00
St
St
St
Zulage Typ 44 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 44
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
5,00
2.3.330
Gesamtbetrag
in EUR
Fenstertür breit Typ 44
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 44
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenster: BF 14, 21
Verglasung: GT 1
1 St
Festfeld
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
5,00
2.3.320
Einheitspreis
in EUR
59
19.07.2016
19.07.2016
Zulage Typ 42 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 42
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
10,00
2.3.310
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Fenstertür einteilig Typ 45
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
60
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1090 mm x 2490 mm
Fenstertyp Nr.: 45
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 12, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
2,00
2.3.340
St
Fensterfalzlüfter
Fensterfalzlüfter nach Fensterliste einbauen.
Abrechnung pro Paar.
150,00
St
Gesamtsumme:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.4
Rollladen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
61
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Aufsatzrollladen mit Rollladen
Aufsatzrollladen mit Rollladen
Thermo NB Aufsatzrollladen Revision von innen für den
Neubau, bestehend aus expandiertem
Polystyrol-Hartschaum. Die Leistung umfasst die
Lieferung des kompletten Rollladensystems inkl. aller
Zubehörteile sowie dessen Montage nach
Herstellervorschrift.
Kastengeometrien nach Erfordernis. Die spezielle
Rillenstruktur an der Außen- und Innenseite ermöglicht
beste Putzhaftung. Der Kasten ist nachträglich immer
mit integriertem Fliegengitter nachrüstbar.
Die äußere Kastenabschlussschiene mit integrierter
Bürstendichtung besteht aus stranggepresstem Aluminium
mit 2,5mm Wandungsstärke.
Die innere Kastenabschlussschiene besteht aus
extrudiertem Kunststoff.
Die Führungsschienen bestehen aus extrudiertem Hart-PVC
oder stranggepresstem Aluminium mit beidseitig
eingezogenen Bürstendichtungen für geräuscharmen
Panzerlauf. Die Führungsschienen sind im unteren
Bereich der Neigung der Fensterbank anzupassen.
Der seitliche Kastenabschluß aus Kunststoff Spritzguss
mit integrierten Wellenlagern dienen zur Aufnahme der
seitlichen Befestigungslaschen welche fest mit dem
Fenster verbunden haben eine glatte Oberfläche, welche
eine optimale Ausbildung der
Anschlussfuge zum Baukörper ermöglicht.
Der Revisionsdeckel bestehend aus PVC Hohlkammerprofil
wird mittels Klipsverbindung am Abrollprofil sowie am
inneren Putzwinkel verbunden. Seitlich dienen im
Revisionsdeckel integrierte Abdeckprofile als
formschlüssiger Übergang zu den seitlichen
Putzstücken.
Der Rollladenkasten muß mit den integrierten
Sturzkastenbefestigungen nach Herstellervorschrift mit
dem Sturz oder der Decke verbunden werden. Die
Befestigung zum Fenster erfolgt mit einer durchgehenden
PVC-Klipsverbindung, welche dem Fenstersystem
anzupassen ist. Um Schwingungen im oberen Bereich des
Fenster zu minimieren und das Fenster entsprechend den
statischen Anforderungen zu ertüchtigen, ist bei
breiten Elementen das Statikprofil ( Iy=8,07cm4) zu
berücksichtigen.
Die Rollladenprofile bestehen aus
PVC-Hohlkammerprofilen mit umweltfreundlichem
Calcium-Zink Stabilisator.
Der Endstab besteht aus Aluminium stranggepresst mit
unterem Kederabschluss zur Vermeidung des Anfrieren an
der Fensterbank.
Anforderung an den Wärmeschutz:
Nachzuweisender längenbezogener
Wärmedurchgangskoeffizient: max. 0,23 W/mK nach DIN
4108 Beiblatt 2
Anforderung an den Schallschutz:
Kastengröße 300 RWP Rollladen oben/unten 43/46 dB (ohne
Schwerfolie);
Behang:
Kunststoff, Farbe nach Wahl AG aus Standardprogramm
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Kastengröße:
Breite ca. 30 cm
Höhe ca. 25 cm bzw. nach Erfordernis
Bedienung mit Gurtwickler
Farbe Führungsschienen: RAL 7016
2.4.10
Aufsatzrolladen Typ 13
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 13
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m
2,00
2.4.20
Aufsatzrolladen Typ 14
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 14
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m
2,00
2.4.30
St
Aufsatzrolladen Typ 21
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 21
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
9,00
2.4.60
St
Aufsatzrolladen Typ 19
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 19
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
3,00
2.4.50
St
Aufsatzrolladen Typ 16
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 16
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,69 m
8,00
2.4.40
St
St
Aufsatzrolladen Typ 23
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 23
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,69 m
3,00
St
62
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.4.70
Aufsatzrolladen Typ 25
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 25
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
2,00
2.4.80
St
St
Aufsatzrolladen Typ 33
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 33
Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m
6,00
2.4.140
St
Aufsatzrolladen Typ 32
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 32
Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m
3,00
2.4.130
St
Aufsatzrolladen Typ 31
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 31
Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m
3,00
2.4.120
St
Aufsatzrolladen Typ 30
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 30
Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m
2,00
2.4.110
St
Aufsatzrolladen Typ 27
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 27
Rohbauöffnung: 1,19 x 2,49 m
6,00
2.4.100
Einheitspreis
in EUR
Aufsatzrolladen Typ 26
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 26
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
2,00
2.4.90
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Aufsatzrolladen Typ 36
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 36
Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m
8,00
St
63
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.4.150
Aufsatzrolladen Typ 37
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 37
Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m
6,00
2.4.160
St
St
Aufsatzrolladen Typ 44
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 44
Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m
5,00
2.4.210
St
Aufsatzrolladen Typ 42
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 42
Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m
10,00
2.4.200
St
Aufsatzrolladen Typ 41
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 41
Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m
16,00
2.4.190
St
Aufsatzrolladen Typ 40
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 40
Rohbauöffnung: 2,06 x 2,49 m
2,00
2.4.180
Einheitspreis
in EUR
Aufsatzrolladen Typ 39
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 39
Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m
3,00
2.4.170
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Aufsatzrolladen Typ 45
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 45
Rohbauöffnung: 1,09 x 2,49 m
2,00
St
Gesamtsumme:
64
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.5
Innenfensterbänke
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
65
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und
fachgerechte Montage von Innenfensterbänken, bestehend
aus einem formgepressten, homogenen und fugenlos
ummantelten Verbundwerkstoff aus Holz und Kunstharz.
Trägermaterial
Hochdruck-Spanholzformteil E 1, baufeuchtebeständig.
Die technologischen Eigenschaften erfüllen die
Anforderungen der DIN EN 312-7, (besser als V 100 nach
DIN 68763).
Verrottungssicher.
Spankern und Melaminbeschichtung homogen und
irreversibel verbunden.
Dauertemperaturbeständig -50°C bis + 90°C.
Temperaturbeständig kurzzeitig bis + 180°C.
Verhalten bei trockener Hitze, Beanspruchungsgruppe 7
A.
Im Brandfall kein Schmelzen und Abtropfen, kein
Freiwerden von Substanzen, die zur Korrosion führen.
Schraubenauszugsfestigkeit 800 - 1300 N bei 10 mm
Einschraubtiefe und 4 mm Spanplatten-Schraube.
Oberfläche
Oberfläche mikroskopisch porenfrei, physiologisch
unbedenklich, auch bei strukturierter Ausführung.
Ritzhärte 3 - 5,5 N nach EN 438. Schlag- und stoßfest.
Keine statische Aufladung.
Brinellhärte 60 - 65 N/mm². Abriebfestigkeit 200 - 300
U nach EN 438 Lichtbeständigkeit Stufe 6 - 8 nach DIN
54004.
Chemikalienbeständigkeit nach EN 438 gut bis sehr gut.
Farbbeständig, fleckenunempfindlich gegen alkoholische
Getränke, Essig, Salmiakgeist, Benzin, Benzol,
Mineralöle, Aceton, Zitronensäure, Desinfektionsmittel,
und sonstige in der Norm aufgeführten Produkte.
Format
Objektbezogene Lieferlängen und -breiten,
max. Lieferlänge 6000 mm,
Lieferbreiten von 96 - 546 mm (standardmäßig in 50 mmSchritten),
Dicke 17 mm,
ABS-Fontkante in gleicher Farbe / Dekor
2.5.10
Fensterbank für innen, 1,09 m
Fensterbank für innen,
Formgepresst und fugenlos ummantelt,
baufeuchtebeständig,
Oberfläche physiologisch unbedenklich,
Sichtseite dekorativ beschichtet,
Rückseite braun beschichtet,
Front- und Seitenkanten mit gleichfarbiger 2 mm
ABS-Kantenbeschichtung in Möbelqualität,
wie in technischer Vorbemerkung beschrieben liefern und
montieren.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
66
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fensterbank-Oberfläche,
Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers,
Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß
ABS-Front- und Seitenkanten,
Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers,
Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß
Montage auf Brüstung aus Beton oder Kalksandstein.
Der Einbau muss sach- und fachgerecht erfolgen, die
Werksvorschriften sind zu beachten.
Verlegen mit 2K-PU-Schaum (bis max. 3 m Länge möglich),
die Fensterbänke müssen vor dem Einschäumen
ausgerichtet und fixiert sein. Verlegen mit
Fensterbankkleber z.B. SIKABOND T2 (bis 6 m Länge
möglich).
Anschluss zum Fensterrahmen herstellen.
Unterbauhöhe bis ca. 40 mm erforderlich, zum Erreichen
einer fertigen Brüstungshöhe
Tiefe ca. 200 mm
Einzellängen ca. 1,09 m
110,00
2.5.20
Fensterbank für innen, 1,19 m
Fensterbank für innen, wie vor, jedoch
Einzellängen ca. 1,19 m
35,00
2.5.30
St
St
Fensterbank für innen, 2,06 m
Fensterbank für innen, wie vor, jedoch
Einzellängen ca. 2,06 m
20,00
St
Gesamtsumme:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.6
Stundenlohnarbeiten
2.6.10
Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Facharbeiter
50,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
h
Gesamtsumme:
67
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
3
Haus B (Petersburgerstraße 72D, 72E)
3.1
Aluminium-Elemente
3.1.10
Werkplanung/ Statik Aluminiumelemente
Werkplanung
Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung
Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der
LV-Anlagen übergeben.
68
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen,
Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne
und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor
Materialbestellung dem AG digital zu liefern.
Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3).
Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen
sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich
Verglasungen, Verankerungen etc.
1,00
3.1.20
psch
Alu-Fassaden-Element B2 3,225x3,30m
Alu-Fassaden-Element,
Pfosten - Riegel mit Einsatztürelement, System ADS 75
HD.HI
Abmessung ca.:
3225 mm x 3300 mm
Einbauort: Erdgeschoss
Gebäude: B
Aufgang: B2
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend
Beschlag Tür: BT 1
Türschließer mit Rastfeststellung BT 10
Verglasung: GT 3
Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m
1 St Festfeld
Verglasung: GT 3
1 St Alu- Paneel
Ausfachung: PF 1
1 St Alu-Paneel Deckenfeld
Ausfachung: PF 1
Im Bereich des Alu-Paneel-Deckenfeldes schließt
außenseitig eine Vordachkonstruktion an.
Für die Aufnahme der Vordachkonstruktion sind im
Bereich der Pfosten, zur Befestigung, entsprechende
Schwerlastanker nach statischen und konstruktiven
Erfordernissen zu befestigen.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
69
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die
Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer
Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten.
Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im
Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der
Anschlusskabel.
Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter
Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen
Anschluss, auszuführen.
Bei der Ausführung ist die Detail- und
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Detailplan T-02a
Anschlüsse
Seitlich: AS 2
Oben: AO 2
Unten: AU 5
Fußpunkt Tür: AU 4
1,00
3.1.30
St
Alu-Fassaden-Element B1 2,225x3,300m
Alu-Fassaden-Element, System FWS 50.HI
Einsatztürelement, System ADS 75 HD.HI
Abmessung ca.:
2250 mm x 3300 mm
Einbauort: Erdgeschoss
Gebäude: B
Aufgang: B1
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Einsatz 1-flg NA Tür nach innen öffnend
Beschlag Tür: BT 1
Türschließer mit Rastfeststellung BT 10
Verglasung: GT 3
Lichte Durchgangsbreite mind. 1,20 m
1 St Alu-Paneel Deckenfeld
Ausfachung: PF 1
1 St Alu- Paneel teilweise vor Wandscheibe
Ausfachung: PF 1
Das Paneelfeld neben dem Türelement ist für die
Aufnahme eines Klingeltableaus, Videokamera und einer
Gegensprechanlage, entsprechend vorzurichten.
Einschließlich Herstellung der Zuleitung (Leerrohr) im
Paneelfeld für die bauseitige Verlegung der
Anschlusskabel. Das Paneelfeld ist teilweise vor der
Wandscheibe ist entsprechend als Blindfeld vor der
bauseitigen Wandscheibe zu montieren.
Das Türelement ist mit einem E-Öffner mit verdeckter
Kabelführung, vorgerichtet für den bauseitigen
Anschluss, auszuführen.
Bei der Ausführung ist die Detail- und
Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Detailplan T-02a
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
70
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anschlüsse
Seitlich: AS 2
Oben: AO 2
Unten: AU 5
Fußpunkt Tür: AU 4
1,00
3.1.40
Zulage Schwerlastanker
Liefern und montieren von Schwerlastankern im Bereich
der vorbeschriebenen Pfosten-Riegel-Konstruktionen für
die Aufnahme der im folgenden beschriebenen
Vordachkonstruktion.
Ausführung nach statischen und konstruktiven
Erfordernissen gemäß Detailplanung.
Ausführung/Abrechnung je Vordach
2,00
3.1.50
St
Vordach 2,11x1,08m
Aluminium - Vordach mit Unterkonstruktion
Ausführung als Vordach mit umlaufender Aluminiumblende
mit Eckverbindern verbunden.
Umlaufende innere Wasserrinne zu kontrollierten
Wasserablauf.
Ablauf über schmales Fallrohr.
Karkarme / Unterkonstruktion aus Stahl
(korrosionssicher / feuerverzinkt + beschichtet).
Befestigung verdeckt an Schwerlastanker der
Fassadenkonstruktion.
Die umlaufende Blende hat eine Ansicht von ca. 250 mm.
Obere Abdeckung: witterungsbeständige
Aluminium-Verbund-Dachplatte, statisch unterstützend.
Untere Verkleidung : Aluminium-Blech-Kantteil.
Lieferung und Montage als Komplettleistung, incl.
Befestigung an die Aluminium-Tür-Konstruktion.
Breite: ca. 2,11 m
Tiefe: ca. 1,08 m
Farbe aller Stahl- und Metallteile nach Vorgabe AG.
2,00
3.1.70
St
Zulage E-Komponenten
Montieren von bauseits zu Verfügung gestellten
E-Komponenten wie Klingeltableau, Videokamera und
Gegensprechanlage im Bereich der vorbeschriebenen
Paneelfelder.
Anordnung gemäß Detail- und Ausführungsplanung sowie
einschließlich Anschluss bzw. Verlegung der Zuleitung
für den bauseitigen Anschluss verdecktliegend im
Paneel-- / Pfosten.
Zulage zu vorbeschriebenen Positionen.
2,00
3.1.60
St
St
Werkplanung/Statik Vordächer
Statischen Bemessung sowie Werkplanung Vordach.
Eine Statik in prüfbarer Form ist zu einzureichen.
1,00
psch
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
71
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
3.2
Kunststoffelemente
3.2.10
Werkplanung/ Statik Kunststoffelemente
Werkplanung
Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung
Ausführungspläne und Typenpläne entsprechend der
LV-Anlagen übergeben.
72
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen,
Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne
und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor
Materialbestellung dem AG digital zu liefern.
Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.1.3).
Statischer Nachweis für alle Fassaden- Konstruktionen
sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich
Verglasungen, Verankerungen etc.
1,00
3.2.20
psch
Kellerfenster Typ 1
KS- Fensterelemente
Abmessung ca.:
900 mm x 600 mm
Einbauort:
Kellergeschoss
Fenstertyp Nr.: 1
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St DK-Flügel
Beschlag Fenster: BF 10, 20
Verglasung: GT 4
Anschlüsse
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
3.2.30
St
Kellerfenster Typ 2
KS- Fensterelemente
Abmessung ca.:
1200 mm x 600 mm
Einbauort:
Kellergeschoss
Fenstertyp Nr.: 2
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK-Flügel
Beschlag Fenster: BF 10, 20
Verglasung: GT 4
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
73
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anschlüsse
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
7,00
3.2.40
Fenster schmal Typ 3
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1690 mm
Fenstertyp Nr.: 3
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
9,00
3.2.50
St
St
Fenster schmal Typ 4
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 4
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
8,00
St
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Menge
3.2.60
Fenster schmal Typ 5
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 5
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3.2.70
Gesamtbetrag
in EUR
St
Fenster schmal Typ 6
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1790 mm
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
1,00
3.2.80
Einheitspreis
in EUR
74
19.07.2016
19.07.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
22,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Fenster schmal Typ 7
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1440 mm
Fenstertyp Nr.: 7
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
75
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
4,00
3.2.90
Fenster schmal Typ 8
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 8
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
4,00
3.2.100
St
St
Fenster schmal Typ 9
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1440 mm
Fenstertyp Nr.: 9
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
76
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Oben: AO 1
Unten: AU 1
17,00
3.2.110
Fenster schmal Typ 10
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 2380 mm
Fenstertyp Nr.: 10
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
3.2.120
St
Fenster schmal Typ 12
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 12
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 15, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
3.2.130
St
St
Fenster schmal Typ 13
KS- Fensterelemente
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
77
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 13
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
3.2.140
St
Fenster schmal Typ 14
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 14
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
78
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
3.2.150
Fenster schmal Typ 16
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1690 mm
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
6,00
3.2.160
St
Fenster schmal Typ 17
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1540 mm
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
10,00
3.2.170
St
St
Fenster schmal Typ 18
KS- Fensterelemente, System Corona SI 82
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
79
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1190 mm x 1540 mm
Fenstertyp Nr.: 18
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
10,00
3.2.180
Fenster schmal Typ 20
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1440 mm
Fenstertyp Nr.: 20
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
12,00
3.2.190
St
St
Fenster schmal Typ 21
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 21
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
80
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
6,00
3.2.200
Fenster schmal Typ 22
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1440 mm
Fenstertyp Nr.: 22
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 11, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
10,00
3.2.210
St
St
Fenster schmal Typ 25
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 25
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
81
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
4,00
3.2.220
Fenster schmal Typ 26
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 26
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
3,00
3.2.230
St
St
Fenstertür schmal Typ 28
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2450 mm
Fenstertyp Nr.: 28
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
82
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 2
5,00
3.2.240
Fenstertür schmal Typ 29
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2380 mm
Fenstertyp Nr.: 29
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 15, 20
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Im Fußpunkt ist das Element mit einer barrierefreien
Schwelle auszuführen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 2
1,00
3.2.250
St
St
Fenstertür schmal Typ 34
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1090 mm x 2700 mm
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenster: BF 16, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
83
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Unten: AU 3
1,00
3.2.260
Fenstertür schmal Typ 35
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
1190 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 35
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
Dreh- Dreh- Stulptürflügel
Beschlag Fenster: BF 16, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
1,00
3.2.270
St
St
Fenster breit Typ 39
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 1790 mm
Fenstertyp Nr.: 39
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St
DK- Dreh- Stulpflügel
Beschlag Fenster: BF 13, 21
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
84
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
5,00
3.2.280
Fenstertür breit Typ 41
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 41
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 12, 20
Verglasung: GT 1
1 St
Festfeld
Verglasung: GT 1
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
14,00
3.2.290
St
Zulage Typ 41 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 41
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
14,00
3.2.300
St
St
Fenstertür breit Typ 43
KS- Fensterelemente
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 2450 mm
Fenstertyp Nr.: 43
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenstertür: BF 12, 20
Verglasung: GT 1
1 St
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
85
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Festfeld
Verglasung: GT 1
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 3
15,00
3.2.310
Zulage Typ 43 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 43
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
15,00
3.2.320
St
St
Fenstertür breit Typ 44
KS- Fensterelemente
mit Einbruchhemmung in RC 2 N, nach DIN EN 1627
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109
Rw,p = 36 dB für das Gesamtelement
Abmessung ca.:
2060 mm x 2700 mm
Fenstertyp Nr.: 44
Aufteilung nach beiliegender Ansicht in:
1 St Dreh-Fenstertürflügel
Beschlag Fenster: BF 14, 21
Verglasung: GT 1
1 St
Festfeld
Verglasung: GT 1
Keine Anforderung an die Verglasung bzgl.
Einbruchhemmung.
Im oberen Anschlussbereich ist das Element an einen
Rollladenkasten entsprechend gesonderter
Positionsbeschreibung anzuschließen.
Ausführung des Fensterelementes einschließlich
Rollladenführungsschienen.
Oberfläche:
Innen: weiß
Außen: RAL 7016 (foliert)
Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm
und des
Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.
Anschlüsse:
Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und
Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten.
Seitlich: AS 1
Oben: AO 1
Unten: AU 1
2,00
St
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2.330
Zulage Typ 44 zwei Öffnungsflügel
Zulage zur vorherigen Pos. Fenstertür breit Typ 44
für einen Drehflügel Stulp anstatt Festfeld.
2,00
3.2.340
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
St
Fensterfalzlüfter
Fensterfalzlüfter nach Fensterliste einbauen.
Abrechnung pro Paar.
150,00
St
Gesamtsumme:
86
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3
Rollladen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
87
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Aufsatzrollladen mit Rollladen
Aufsatzrollladen mit Rollladen
Thermo NB Aufsatzrollladen Revision von innen für den
Neubau, bestehend aus expandiertem
Polystyrol-Hartschaum. Die Leistung umfasst die
Lieferung des kompletten Rollladensystems inkl. aller
Zubehörteile sowie dessen Montage nach
Herstellervorschrift.
Kastengeometrien nach Erfordernis. Die spezielle
Rillenstruktur an der Außen- und Innenseite ermöglicht
beste Putzhaftung. Der Kasten ist nachträglich immer
mit integriertem Fliegengitter nachrüstbar.
Die äußere Kastenabschlussschiene mit integrierter
Bürstendichtung besteht aus stranggepresstem Aluminium
mit 2,5mm Wandungsstärke.
Die innere Kastenabschlussschiene besteht aus
extrudiertem Kunststoff.
Die Führungsschienen bestehen aus extrudiertem Hart-PVC
oder stranggepresstem Aluminium mit beidseitig
eingezogenen Bürstendichtungen für geräuscharmen
Panzerlauf. Die Führungsschienen sind im unteren
Bereich der Neigung der Fensterbank anzupassen.
Der seitliche Kastenabschluß aus Kunststoff Spritzguss
mit integrierten Wellenlagern dienen zur Aufnahme der
seitlichen Befestigungslaschen welche fest mit dem
Fenster verbunden haben eine glatte Oberfläche, welche
eine optimale Ausbildung der
Anschlussfuge zum Baukörper ermöglicht.
Der Revisionsdeckel bestehend aus PVC Hohlkammerprofil
wird mittels Klipsverbindung am Abrollprofil sowie am
inneren Putzwinkel verbunden. Seitlich dienen im
Revisionsdeckel integrierte Abdeckprofile als
formschlüssiger Übergang zu den seitlichen
Putzstücken.
Der Rollladenkasten muß mit den integrierten
Sturzkastenbefestigungen nach Herstellervorschrift mit
dem Sturz oder der Decke verbunden werden. Die
Befestigung zum Fenster erfolgt mit einer durchgehenden
PVC-Klipsverbindung, welche dem Fenstersystem
anzupassen ist. Um Schwingungen im oberen Bereich des
Fenster zu minimieren und das Fenster entsprechend den
statischen Anforderungen zu ertüchtigen, ist bei
breiten Elementen das Statikprofil ( Iy=8,07cm4) zu
berücksichtigen.
Die Rollladenprofile bestehen aus
PVC-Hohlkammerprofilen mit umweltfreundlichem
Calcium-Zink Stabilisator.
Der Endstab besteht aus Aluminium stranggepresst mit
unterem Kederabschluss zur Vermeidung des Anfrieren an
der Fensterbank.
Anforderung an den Wärmeschutz:
Kastengröße 300 Usb<=0,53 W/(m²K); Kastendeckel R>=1,55
m²K/W
Anforderung an den Schallschutz:
Kastengröße 300 RWP Rollladen oben/unten 43/46 dB (ohne
Schwerfolie);
Behang:
Kunststoff, Farbe nach Wahl AG aus Standardprogramm
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Kastengröße:
Breite ca. 30 cm
Höhe ca. 25 cm bzw. nach Erfordernis
Bedienung mit Gurtwickler
Farbe Führungsschienen: RAL 7016
3.3.10
Aufsatzrolladen Typ 3
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 3
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,69 m
9,00
3.3.20
Aufsatzrolladen Typ 6
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 6
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m
1,00
3.3.30
St
Aufsatzrolladen Typ 14
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 14
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m
2,00
3.3.60
St
Aufsatzrolladen Typ 13
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 13
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m
3,00
3.3.50
St
Aufsatzrolladen Typ 8
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 8
Rohbauöffnung: 1,09 x 1,79 m
4,00
3.3.40
St
St
Aufsatzrolladen Typ 16
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 16
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,69 m
6,00
St
88
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3.70
Aufsatzrolladen Typ 21
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 21
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
6,00
3.3.80
St
St
Aufsatzrolladen Typ 41
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 41
Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m
14,00
3.3.140
St
Aufsatzrolladen Typ 39
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 39
Rohbauöffnung: 2,06 x 1,79 m
5,00
3.3.130
St
Aufsatzrolladen Typ 35
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 35
Rohbauöffnung: 1,19 x 2,70 m
1,00
3.3.120
St
Aufsatzrolladen Typ 34
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 34
Rohbauöffnung: 1,09 x 2,70 m
1,00
3.3.110
St
Aufsatzrolladen Typ 26
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 26
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
3,00
3.3.100
Einheitspreis
in EUR
Aufsatzrolladen Typ 25
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 25
Rohbauöffnung: 1,19 x 1,79 m
4,00
3.3.90
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Aufsatzrolladen Typ 44
Aufsatzrollladen mit Rollladen gemäß Beschreibung
für Fenstertyp 44
Rohbauöffnung: 2,06 x 2,70 m
2,00
St
89
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
90
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.4
Innenfensterbänke
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
91
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und
fachgerechte Montage von Innenfensterbänken, bestehend
aus einem formgepressten, homogenen und fugenlos
ummantelten Verbundwerkstoff aus Holz und Kunstharz.
Trägermaterial
Hochdruck-Spanholzformteil E 1, baufeuchtebeständig.
Die technologischen Eigenschaften erfüllen die
Anforderungen der DIN EN 312-7, (besser als V 100 nach
DIN 68763).
Verrottungssicher.
Spankern und Melaminbeschichtung homogen und
irreversibel verbunden.
Dauertemperaturbeständig -50°C bis + 90°C.
Temperaturbeständig kurzzeitig bis + 180°C.
Verhalten bei trockener Hitze, Beanspruchungsgruppe 7
A.
Im Brandfall kein Schmelzen und Abtropfen, kein
Freiwerden von Substanzen, die zur Korrosion führen.
Schraubenauszugsfestigkeit 800 - 1300 N bei 10 mm
Einschraubtiefe und 4 mm Spanplatten-Schraube.
Oberfläche
Oberfläche mikroskopisch porenfrei, physiologisch
unbedenklich, auch bei strukturierter Ausführung.
Ritzhärte 3 - 5,5 N nach EN 438. Schlag- und stoßfest.
Keine statische Aufladung.
Brinellhärte 60 - 65 N/mm². Abriebfestigkeit 200 - 300
U nach EN 438 Lichtbeständigkeit Stufe 6 - 8 nach DIN
54004.
Chemikalienbeständigkeit nach EN 438 gut bis sehr gut.
Farbbeständig, fleckenunempfindlich gegen alkoholische
Getränke, Essig, Salmiakgeist, Benzin, Benzol,
Mineralöle, Aceton, Zitronensäure, Desinfektionsmittel,
und sonstige in der Norm aufgeführten Produkte.
Format
Objektbezogene Lieferlängen und -breiten,
max. Lieferlänge 6000 mm,
Lieferbreiten von 96 - 546 mm (standardmäßig in 50 mmSchritten),
Dicke 17 mm,
ABS-Fontkante in gleicher Farbe / Dekor
3.4.10
Fensterbank für innen, 1,09 m
Fensterbank für innen,
Formgepresst und fugenlos ummantelt,
baufeuchtebeständig,
Oberfläche physiologisch unbedenklich,
Sichtseite dekorativ beschichtet,
Rückseite braun beschichtet,
Front- und Seitenkanten mit gleichfarbiger 2 mm
ABS-Kantenbeschichtung in Möbelqualität,
wie in technischer Vorbemerkung beschrieben liefern und
montieren.
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
92
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fensterbank-Oberfläche,
Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers,
Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß
ABS-Front- und Seitenkanten,
Farbe / Dekor gem. Farb-/Dekorpalette des Herstellers,
Kalkulationsgrundlage Unifarben, Perlstruktur, Weiß
Montage auf Brüstung aus Beton oder Kalksandstein.
Der Einbau muss sach- und fachgerecht erfolgen, die
Werksvorschriften sind zu beachten.
Verlegen mit 2K-PU-Schaum (bis max. 3 m Länge möglich),
die Fensterbänke müssen vor dem Einschäumen
ausgerichtet und fixiert sein. Verlegen mit
Fensterbankkleber z.B. SIKABOND T2 (bis 6 m Länge
möglich).
Anschluss zum Fensterrahmen herstellen.
Unterbauhöhe bis ca. 40 mm erforderlich, zum Erreichen
einer fertigen Brüstungshöhe
Tiefe ca. 200 mm
Einzellängen ca. 1,09 m
80,00
3.4.20
Fensterbank für innen, 1,19 m
Fensterbank für innen, wie vor, jedoch
Einzellängen ca. 1,19 m
65,00
3.4.30
St
St
Fensterbank für innen, 2,06 m
Fensterbank für innen, wie vor, jedoch
Einzellängen ca. 2,06 m
5,00
St
Gesamtsumme:
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.5
Stundenlohnarbeiten
3.5.10
Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Facharbeiter
50,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
h
Gesamtsumme:
93
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LV 5 Fenster und Außentüren
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Fabrikatsangaben
1.1
Fabrikatsangaben Bieter
2
Haus A (Eckertstraße 3A, 4A, 5A)
2.1
Aluminium-Elemente
2.2
Steuerungskomponenten
2.3
Kunststoffelemente
2.4
Rollladen
2.5
Innenfensterbänke
2.6
Stundenlohnarbeiten
3
Haus B (Petersburgerstraße 72D, 72E)
3.1
Aluminium-Elemente
3.2
Kunststoffelemente
3.3
Rollladen
3.4
Innenfensterbänke
3.5
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
94
19.07.2016
19.07.2016
Gesamtbetrag
in EUR
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV 1731-07-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
010000_140818
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
10249
Berlin
Leistung/CPV
Fensterarbeiten und Aussentüren
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV 1731-07-2016
Baumaßnahme
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
10249
Maßnahmenummer
010000_140818
Berlin
Leistung/CPV
Fensterarbeiten und Aussentüren
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV 1731-07-2016
Baumaßnahme
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
10249
Maßnahmenummer
010000_140818
Berlin
Leistung/CPV
Fensterarbeiten und Aussentüren
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
Seite 1 von 1
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV 1731-07-2016
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
010000_140818
Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72d, e
10249
Berlin
Leistung/CPV
Fensterarbeiten und Aussentüren
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
1 ABau 2013
Seite 1 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
Seite 2 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
Bauvorhaben: Eckertstr. 3a, 4a, 5a / Petersburger Str. 72 d, e
Anlage zum Bauzeitenplan
Gewerk: Fensterarbeiten, Außentüren
Termine zum Bauablauf und Zwischentermine:
Gesamtmaßnahme
Baubeginn
: 28.09.2016
Bauende
: 28.09.2017
Vertraglich vereinbarte Zwischentermine:
-
Baubeginn Haus A 28.09.2016 mit Werkplanung/Vorfertigung
-
Montage Fenster, -bänke Haus A 22.12.2016 bis 08.02.2017
-
Fertigstellung Haus A 30.05.2017
-
Baubeginn Haus B 29.12.2016 mit Werkplanung/Vorfertigung
-
Montage Fenster, -bänke Haus B 23.03.2017 bis 08.06.2017
-
Fertigstellung Haus B 28.09.2017
--------------------------------------------------------------Datum, Unterschrift und Stempel des Bieters
Bauzeitenplan
Projektnummer: 2014-043
Seite 1 von 1
WHG 2014-043 Neubau Wohngebäude Berlin, Eckertstraße 3-6, Petersburger Straße 72 D,E
Oktober 2015 November 2015
42 43
Pos
Vorgang
1
Baubeginn nach Erhalt Baugenehmigung
2
Baufeldfreimachung
Start
Ende
1at
Mo, 19.10.15
Mo, 19.10.15
126at
Mo, 01.02.16
Fr, 29.07.16
45
46
47
48
49
50
51
Januar 2016
52
53
1
2
Februar 2016
3
4
5
6
7
März 2016
8
9
10
April 2016
11
12
13
14
15
Mai 2016
16
17
Fr, 12.02.16
2.2
Baufeldfreimachung im Bereich Baugruben
15at
Mo, 01.02.16
Fr, 19.02.16
2.3
Rasterfeldbeprobung
10at
Mo, 15.02.16
Fr, 26.02.16
2.4
Umsetzen Müllstandplätze, Einrichten Ersatzspielbereich
10at
Mo, 01.02.16
Fr, 12.02.16
2.5
Umverlegung Telekom
2at
Di, 12.07.16
Mi, 13.07.16
2.6
Umverlegung TW, AW
15at
Mo, 08.02.16
Fr, 26.02.16
15at
2.7
Leerrohrverlegung Kranbereich Vattenfall
20at
Mo, 01.02.16
Fr, 26.02.16
20at
2.8
Umverlegung Medien: Elektro (Vattenfall)
5at
Mo, 25.07.16
Fr, 29.07.16
347at
Mi, 04.05.16
Mi, 13.09.17
1at
Mi, 04.05.16
Mi, 04.05.16
162at
Mi, 04.05.16
Di, 20.12.16
LV 1 Rohbau
30at
Mi, 04.05.16
Do, 16.06.16
Baustelle einrichten
3.2
LV 1 Rohbau
3.2.1
4
Baustelle einrichten
22
23
24
25
26
27
August 2016
28
29
30
31
Errichtung Trägerbohlwand
30at
Do, 12.05.16
Do, 23.06.16
3.2.4
Baugrubenaushub
32at
Mi, 18.05.16
Do, 30.06.16
3.2.5
Grundleitungen Regenentwässerung
28at
Mi, 01.06.16
Fr, 08.07.16
3.2.6
Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt
10at
Fr, 01.07.16
Do, 14.07.16
3.2.7
Wände KG
12at
Fr, 15.07.16
Mo, 01.08.16
3.2.8
Decke KG
8at
Di, 02.08.16
Do, 11.08.16
Decke KG
3.2.9
Dichtung, Dämmung, Verfüllung
10at
Di, 02.08.16
Mo, 15.08.16
Dichtung, Dämmung, Verfüllung
3.2.10
Wände, Decken EG
9at
Fr, 12.08.16
Mi, 24.08.16
26at
Di, 19.07.16
Di, 23.08.16
1at
Mi, 24.08.16
Mi, 24.08.16
Errichtung Trägerbohlwand
Wände, Decken 2.OG
16at
Do, 15.09.16
Fr, 07.10.16
3.2.14
Wände, Decken 3.OG
16at
Di, 04.10.16
Di, 25.10.16
3.2.15
Wände, Decken 4.OG
16at
Do, 20.10.16
Do, 10.11.16
3.2.16
Wände, Decken 5.OG
16at
Mo, 07.11.16
Mo, 28.11.16
3.2.17
Wände, Decken Staffelgeschoss
13at
Mi, 23.11.16
Fr, 09.12.16
3.2.18
Attiken
5at
Mo, 12.12.16
Fr, 16.12.16
3.2.19
Ausschalen
5at
Mi, 14.12.16
Di, 20.12.16
283at
Mo, 20.06.16
Fr, 28.07.17
LV 2 Aufzugsarbeiten
13at
Mo, 20.06.16
Mi, 06.07.16
Werkplanung und Vorgaben Rohbau
Mo, 17.07.17
Fr, 28.07.17
165at
Do, 01.12.16
Do, 27.07.17
3.4
3.4.1
LV 3 Fassadengerüst
165at
Do, 01.12.16
Do, 27.07.17
3.5
LV 4 Dach & Klempnerarbeiten
Fassadengerüst
155at
Fr, 16.12.16
Fr, 28.07.17
3.6
LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten
169at
Mi, 28.09.16
Di, 30.05.17
3.7
LV 6 WDVS
117at
Do, 12.01.17
Fr, 30.06.17
3.8
LV 7 Metallbau aussen/ innen
118at
Mi, 08.03.17
Fr, 25.08.17
3.9
LV 8 Innenputz
44at
Do, 12.01.17
Di, 14.03.17
3.10
LV 9 Trockenbau
3.11
LV 10 Estrich
3.12
50
Januar 2017
51
52
1
2
Februar 2017
3
4
5
6
7
März 2017
8
9
10
April 2017
11
12
13
14
15
Mai 2017
16
17
18
19
Juni 2017
20
Übergabe Einbauelemente an Rohbau
Montage Aufzugsanlage
Fertigstellung Kabine, TÜV-Abnahme
165at
Fassadengerüst
165at
LV 4 Dach & Klempnerarbeiten
LV 6 WDVS
3.15
LV 14 Bodenbelag
23at
Fr, 14.07.17
Di, 15.08.17
3.16
LV 15 Kellertrennwände
3.17
LV 16 Schließanlage
3.18
LV 17 Bauendreinigung
3.19
LV 21 Elektroinstallation
179at
Mi, 14.12.16
Di, 29.08.17
3.23
Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung
29at
Do, 03.08.17
Di, 12.09.17
3.24
Übergabe Haus A an BH
1at
Mi, 13.09.17
Mi, 13.09.17
368at
Mo, 01.08.16
Do, 11.01.18
1at
Mo, 08.08.16
Mo, 08.08.16
363at
Mo, 08.08.16
Do, 11.01.18
6
Bauleistungen Haus B
6.1
Baubeginn Haus B
6.2
LV 1 Rohbau
LV 10 Estrich
LV 16 Schließanlage
1at
Mi, 28.09.16
Mo, 27.02.17
23at
Mo, 08.08.16
Mi, 07.09.16
6.2.3
Errichtung Trägerbohlwand
27at
Mi, 31.08.16
Fr, 07.10.16
6.2.4
Baugrubenaushub
10at
Fr, 23.09.16
Fr, 07.10.16
Baugrubenaushub
6.2.5
Grundleitungen Regenentwässerung
5at
Di, 04.10.16
Mo, 10.10.16
Grundleitungen Regenentwässerung
6.2.6
Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt
12at
Di, 04.10.16
Mi, 19.10.16
Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt
6.2.7
Wände KG
11at
Fr, 07.10.16
Fr, 21.10.16
6.2.8
Decke KG
9at
Mo, 17.10.16
Do, 27.10.16
6.2.9
Dichtung, Dämmung, Verfüllung
10at
Mi, 26.10.16
Di, 08.11.16
6.2.10
Wände, Decken EG
16at
Mo, 24.10.16
Mo, 14.11.16
6.2.11
Wände, Decken 1.OG
15at
Mi, 09.11.16
Di, 29.11.16
6.2.12
Wände, Decken 2.OG
15at
Do, 24.11.16
Mi, 14.12.16
6.2.13
Wände, Decken 3.OG
15at
Mo, 12.12.16
Mo, 02.01.17
6.2.14
Wände, Decken 4.OG
15at
Do, 29.12.16
Mi, 18.01.17
6.2.15
Wände Decken 5.OG
15at
Mo, 16.01.17
Fr, 03.02.17
6.2.16
Wände, Decke DG
15at
Mi, 01.02.17
Di, 21.02.17
6.2.17
Attiken
5at
Mi, 22.02.17
Di, 28.02.17
6.2.18
Ausschalen
4at
Mi, 01.03.17
Mo, 06.03.17
6.2.19
Abbau Baustelleneinrichtungen
4at
Mo, 08.01.18
Do, 11.01.18
Mo, 20.03.17
Fr, 27.10.17
6.6
LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten
191at
Do, 29.12.16
Do, 28.09.17
6.7
LV 6 WDVS
85at
Do, 18.05.17
Fr, 15.09.17
6.8
LV 7 Metallbau aussen/ innen
144at
Do, 11.05.17
Fr, 01.12.17
6.9
LV 8 Innenputz
49at
Di, 09.05.17
Di, 18.07.17
6.10
LV 9 Trockenbau
6.11
LV 10 Estrich
6.12
LV 11 Innentüren
6.13
LV 12 Fliesen
6.14
LV 13 Malerarbeiten
6.15
LV 14 Bodenbelag
6.16
LV 15 Kellertrennwände
6.17
LV 16 Schließanlage
6.18
LV 17 Bauendreinigung
6.19
6.20
72at
Di, 16.05.17
Fr, 25.08.17
26at
Do, 06.07.17
Do, 10.08.17
77at
Do, 03.08.17
Mo, 20.11.17
53at
Mo, 04.09.17
Do, 16.11.17
64at
Mo, 11.09.17
Fr, 08.12.17
17at
Di, 31.10.17
Mi, 22.11.17
1at
LV 1 Rohbau
107at
154at
Abbruch WDVS Nachbargiebel Haus B sukkessive
Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise
107at
23at
Errichtung Trägerbohlwand
27at
10at
5at
12at
Wände KG
11at
Decke KG
9at
Dichtung, Dämmung, Verfüllung
10at
Wände, Decken EG
16at
Wände, Decken 1.OG
15at
Wände, Decken 2.OG
15at
Wände, Decken 3.OG
15at
Wände, Decken 4.OG
15at
Wände Decken 5.OG
15at
Wände, Decke DG
15at
Attiken
5at
Ausschalen
4at
LV 2 Aufzugsarbeiten
317at
168at
LV 3 Fassadengerüst
LV 4 Dach & Klempnerarbeiten
154at
LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten
191at
LV 6 WDVS
85at
LV 7 Metallbau aussen/ innen
144at
49at
LV 8 Innenputz
72at
LV 9 Trockenbau
LV 10 Estrich
26at
77at
LV 11 Innentüren
53at
LV 12 Fliesen
LV 13 Malerarbeiten
64at
17at
LV 14 Bodenbelag
15at
Di, 24.10.17
Mo, 13.11.17
39at
Di, 14.11.17
Mi, 10.01.18
14at
Mo, 18.12.17
Di, 09.01.18
LV 18 Heizung
156at
Mo, 10.04.17
Di, 21.11.17
LV 18 Heizung
156at
LV 19 Sanitär
156at
Mo, 10.04.17
Di, 21.11.17
LV 19 Sanitär
156at
6.21
LV 20 Lüftung
156at
Mo, 10.04.17
Di, 21.11.17
LV 20 Lüftung
156at
6.22
LV 21 Elektroinstallation
167at
Mo, 03.04.17
Mi, 29.11.17
6.23
Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung
24at
Di, 05.12.17
Mi, 10.01.18
6.24
Übergabe Haus B an BH
1at
Do, 11.01.18
Do, 11.01.18
107at
Di, 02.05.17
Fr, 29.09.17
20at
Mo, 01.08.16
Fr, 26.08.16
3at
Mo, 29.08.16
Mi, 31.08.16
7
LV 22 Außenanlagen
8
vorgezogene Maßnahmen in Feuerwehrzufahrt, Teil 1
Erstellen Stützwand, herstellen Planum, Erstellen Unterbau
(jetzt Ausführung durch AN Rohbau)
9
vorgezogene Maßnahmen in Feuerwehrzufahrt, Teil 2
Straßenbelag Feuerwehrzufahrt (jetzt Ausführung durch
Subunternehmer Tiefbau des AN Rohbau)
7.1
Außenanlagen
10
LV 23 Entwässerungsarbeiten
11
Verlegung Mischwasser/ Abwasser in Feuerwehrzufahrt
10.1
12
Entwässerungskanalarbeiten
Baufertigstellung
Erstellt am: 07.07.2016
107at
Di, 02.05.17
Fr, 29.09.17
107at
Di, 02.05.17
Fr, 29.09.17
10at
Do, 14.07.16
Mi, 27.07.16
107at
Di, 02.05.17
Fr, 29.09.17
1at
Mo, 06.11.17
Mo, 06.11.17
3
Bauleistungen Haus B
Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise
LV 4 Dach & Klempnerarbeiten
2
29at
Übergabe Haus A an BH
Abbruch WDVS Nachbargiebel Haus B sukkessive
6.5
1
10at
Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung
6.2.2
Fr, 27.10.17
Januar 2018
52
179at
LV 21 Elektroinstallation
6.2.1
Do, 02.11.17
51
34at
LV 17 Bauendreinigung
154at
Mo, 06.03.17
50
15at
LV 15 Kellertrennwände
154at
Mo, 01.08.16
49
65at
LV 19 Sanitär
168at
48
23at
LV 14 Bodenbelag
LV 20 Lüftung
317at
Dezember 2017
47
53at
Mi, 26.07.17
LV 3 Fassadengerüst
46
77at
Mi, 26.07.17
LV 2 Aufzugsarbeiten
45
26at
LV 11 Innentüren
154at
6.4
44
74at
LV 9 Trockenbau
LV 18 Heizung
6.3
November 2017
43
118at
LV 13 Malerarbeiten
3.22
42
44at
LV 8 Innenputz
Di, 22.08.17
Do, 15.12.16
41
117at
LV 7 Metallbau aussen/ innen
Mo, 22.05.17
Do, 15.12.16
40
169at
65at
154at
Oktober 2017
39
155at
LV 5 Fenster- und Außentürarbeiten
LV 13 Malerarbeiten
154at
38
10at
LV 3 Fassadengerüst
3.14
LV 20 Lüftung
37
25at
LV 12 Fliesen
LV 19 Sanitär
36
2at
Mo, 31.07.17
3.21
35
283at
Di, 16.05.17
3.20
September 2017
34
13at
53at
Mi, 26.07.17
33
5at
LV 12 Fliesen
Do, 15.12.16
32
5at
Ausschalen
3.13
154at
31
13at
Attiken
Fr, 28.07.17
LV 18 Heizung
30
16at
Wände, Decken Staffelgeschoss
Do, 06.04.17
Di, 12.09.17
August 2017
29
16at
Wände, Decken 5.OG
77at
Mi, 30.08.17
28
16at
Wände, Decken 4.OG
LV 11 Innentüren
10at
27
16at
Wände, Decken 3.OG
Fr, 05.05.17
Do, 27.07.17
26
16at
Wände, Decken 2.OG
Mi, 12.04.17
Di, 12.09.17
Juli 2017
25
1at
Wände, Decken 1.OG
Mi, 08.03.17
Fr, 07.07.17
24
9at
Do, 19.01.17
Do, 27.07.17
23
10at
74at
15at
22
8at
26at
34at
21
26at
3.2.13
10at
49
12at
Wände, Decken EG
Di, 20.09.16
Fertigstellung Kabine, TÜV-Abnahme
48
10at
Wände KG
Di, 30.08.16
3.3.4
Dezember 2016
47
28at
Bodenplatte, Aufzugsunterfahrt
16at
Fr, 08.07.16
46
32at
Grundleitungen Regenentwässerung
Wände, Decken 1.OG
Mo, 24.04.17
45
30at
Baugrubenaushub
3.2.12
Fr, 17.03.17
44
36at
Fertigstellung Decke üb. Feuerwehrzufahrt EG
Do, 07.07.16
43
22at
3.2.11
2at
November 2016
42
162at
3.2.3
25at
41
30at
Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise
Montage Aufzugsanlage
40
347at
Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise
Übergabe Einbauelemente an Rohbau
39
1at
Di, 28.06.16
3.3.3
Oktober 2016
38
Bauleistungen Haus A
Mi, 08.06.16
3.3.2
37
5at
Mo, 09.05.16
Werkplanung und Vorgaben Rohbau
36
2at
Mo, 09.05.16
3.3.1
35
10at
22at
LV 2 Aufzugsarbeiten
34
10at
36at
3.3
September 2016
33
15at
Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise
Fertigstellung Decke üb. Feuerwehrzufahrt EG ursprünglich
32
10at
3.2.2
5
Fundament zu Nachbarkeller bereichsweise
21
126at
Mo, 01.02.16
Baubeginn Haus A
20
Baufeldfreimachung
10at
Bauleistungen Haus A
19
Juli 2016
1at
Baumfällung
3.1
18
Juni 2016
1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3
1 1 1 1 1 1 1 1
4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7
2.1
3
erstellt mit pro-Plan 6 (6.0.0.28) Serien Nr.: 869 Lizenz für thoma architekten, Berlin
Dauer
44
Dezember 2015
15at
LV 15 Kellertrennwände
LV 16 Schließanlage
3...
LV 17 Bauendreinigung
14at
167at
LV 21 Elektroinstallation
Abnahmen, Restarbeiten, Mängelbeseitigung
2...
Übergabe Haus B an BH
LV 22 Außenanlagen
107at
20at
3at
Außenanlagen
LV 23 Entwässerungsarbeiten
107at
107at
10at
Entwässerungskanalarbeiten
107at
Baufertigstellung
1at
thoma.architekten
Köpenicker Straße 48-49
10179 Berlin
Tel. 030 847 119 30
Fax 030 200 890 72
e-Mail: [email protected]
Anlage
abschließende Liste OV 1731-07-2016, Fensterarbeiten und Außentüren
Diese Ausschreibung beinhaltet folgende Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind mit
Angebot
einzureichen
Folgende
Unterlagen sind
Vertragsbestandteil:
Anschreiben
Angebotsdeckblatt
Anlagen zum LV (Bauplan, Grundrisse, etc.)
Bewerberbogen
Bewerbungsbedingungen
Bietergemeinschaftserklärung
Bürgschaftsurkunde (Muster)
Informationen eVergabe
Integritätsvereinbarung
Kennzettel (nur erforderlich, wenn Abgabe in Papierform erfolgt)
LV Fenster_Aussentueren
Preisermittlungsblätter
Vertragstermine
weitere Vertragsbedingungen bei Bau- und
Entsorgungsleistungen V 2413 F und V 241 F
Seite 1 von 1
Schmidstr. 13-15