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Nr. 07/2016
24. Jahrgang
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Brüssow, den 21. Juli 2016
1
Ausgabe 07/2016
Blick über den See in Baumgarten
(Foto: K. S.)
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
- Beschlüsse der Stadtverordentenversammlung Brüssow
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz
- Hinweise aus dem Ordnungsamt zum Halten von Tieren
bezüglich mehrfacher Beschwerden wegen Lärm
- Öffentliche Bekanntmachung – Bodenordnungsverfahren
Schenkenberg
- 3. Ausfertigung – Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren „Züsedom“
- Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Schönfeld und
Schenkenberg im Amt Brüssow über Vorarbeiten im Sinne des
§ 44 EnWG zur geplanten Erdgasfernleitung EUGAL
2
2
7
7
8
8
8
Nicht Amtlicher Teil
- Kita’s „Gänseblümchen“ und „Sonnenschein“
- Goethe-Grundschule in Göritz
- Schenke Leben, spende Blut!
- Veranstaltungen
- Gratulationen
- Evangelisches Pfarramt Brüssow
- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
- Eine Reise nach Lettland oder 20 Jahre Partnerschaft
Schönfeld – Livani, Juni 2016
- Zu Fuß in den Stall und mit der Kuh auf Du und Du
- Kampfkunst Dojo Uckermark e. V.
- Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate
10
11
12
13
14
14
14
15
17
18
18
2
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 07/2016
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 14.06.2016
Beschluss
Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen die Erhöhung der Preise für das Mehrzweckgebäude auf dem Campingplatz. Die Gebühren betragen ab sofort 70 € pro Tag.
Dafürstimmen 10
Gegenstimmen 0
Enthaltungen 1
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg
Beschlüsse vom 13.06.2016
Beschluss 35 lt. Beschlussvorlage 35
Erweiterung Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr.
5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg
(gleichzusetzen mit einem neuen Aufstellungsbeschluss)
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches zum
Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“. (gleichzusetzen
mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde
Schenkenberg „Windfeld Baumgarten“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)
Das Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche zwischen Baumgarten und Grünow, angrenzend zur Gemeinde Grünow, westlich
der Autobahn A20.
Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten
Flurstücke. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ zu erarbeiten bzw.
entsprechend ändern zu lassen.
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0
Anlage 1:
Liste der vom Geltungsbereich umfassten Flurstücke
Anlage 2:
Übersichtslageplan Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ (Stand
28.04.2016, Maßstab 1 :20.000)
Anlage 1:
Liste der vom Geltungsbereich umfassten Flurstücke
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Baumgarten
1
58
vollständig
Baumgarten
3
90
vollständig
Baumgarten
1
79
teilweise
Baumgarten
3
91
vollständig
Baumgarten
1
85
teilweise
Baumgarten
3
92
vollständig
Baumgarten
1
86
teilweise
Baumgarten
3
89
teilweise
Baumgarten
1
87
teilweise
Baumgarten
4
71
fast vollständig
Baumgarten
1
88
vollständig
Baumgarten
4
84
teilweise
Baumgarten
1
89
vollständig
Baumgarten
4
85
teilweise
Baumgarten
1
90
vollständig
Baumgarten
4
86
teilweise
Baumgarten
1
91
vollständig
Baumgarten
4
87
teilweise
Baumgarten
1
92
vollständig
Baumgarten
4
88
teilweise
Baumgarten
1
93
vollständig
Baumgarten
4
89
teilweise
Baumgarten
1
94
vollständig
Baumgarten
4
90
teilweise
Baumgarten
1
95
vollständig
Baumgarten
4
91
teilweise
Baumgarten
1
96
vollständig
Baumgarten
4
92
teilweise
Baumgarten
1
97
vollständig
Baumgarten
4
93
teilweise
Baumgarten
1
98
vollständig
Baumgarten
4
94/1
vollständig
Baumgarten
1
99
vollständig
Baumgarten
4
94/2
vollständig
Baumgarten
1
100
vollständig
Baumgarten
4
95
teilweise
Fortsetzung der Anlage 1 auf Seite 4!
Nr. 07/2016
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
3
Anlage 2:
Schenkenberg
Flur 2
Ludwigsburg
Flur 1
Flur 1
Wittenhof
Flur 2
Flur
Baumgarten Flur 4
Flur 3
Flur 3
Grünow (GR)
Flur 2
Flur 1
Flur 1
Flur 5
Flur 3
4
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 07/2016
Fortsetzung der Anlage 1 von Seite 2!
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Baumgarten
1
101
teilweise
Baumgarten
4
97
vollständig
Baumgarten
1
102
vollständig
Baumgarten
4
111
vollständig
Baumgarten
1
103
vollständig
Baumgarten
4
112
vollständig
Baumgarten
2
10
teilweise
Baumgarten
4
113
vollständig
Baumgarten
3
74
vollständig
Baumgarten
4
114
vollständig
Baumgarten
3
75
vollständig
Baumgarten
4
115
vollständig
Baumgarten
3
76
vollständig
Baumgarten
4
116
vollständig
Baumgarten
3
77
vollständig
Baumgarten
4
117
vollständig
Baumgarten
3
78
vollständig
Baumgarten
4
118
vollständig
Baumgarten
3
79
vollständig
Baumgarten
4
119
vollständig
Baumgarten
3
80
vollständig
Baumgarten
4
120
vollständig
Baumgarten
3
81/1
vollständig
Baumgarten
4
121/1
teilweise
Baumgarten
3
81/2
vollständig
Ludwigsburg
1
289
teilweise
Baumgarten
3
81/3
vollständig
Ludwigsburg
1
293
vollständig
Baumgarten
3
82
vollständig
Ludwigsburg
1
294
vollständig
Baumgarten
3
83
vollständig
Ludwigsburg
1
299
vollständig
Baumgarten
3
84
vollständig
Ludwigsburg
1
300
Vollständig
Baumgarten
3
88
teilweise
Beschluss 36 lt. Beschlussvorlage 36
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet
des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der
Gemeinde Schenkenberg
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen
Fassung folgende Satzung
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet
des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der
Gemeinde Schenkenberg (Siehe Anlage 1)
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0
Anlage 1
Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5
„Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen
Fassung folgende Satzung:
§ 1 Zu sichernde Planung
Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2012 entsprechend der
überarbeiteten Kriterien für den Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (Regionalplanentwurf
2011) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld
Baumgarten“ beschlossen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplans hat
sich das ausgewiesene Eignungsgebiet Windenergienutzung Grünow-Ludwigsburg Nr. 10 (vorher Grünow Nr. 12)
vergrößert. Daher hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung
am 13.06.2016 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“
beschlossen und einen entsprechend neuen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ wird die
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wind“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11
Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausgeschlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der
Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird.
Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete
Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre
erlassen.
§ 2 Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt
sich verbindlich aus dem beigefügten Plan (Maßstab 1 : 3.000,
vom 28.04.2016), der als Anlage 1 Teil der Satzung ist. Er
entspricht dem am 13.06.2016 beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der
Gemeinde Schenkenberg.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke
der Gemarkung Baumgarten, siehe Anlage 2.
Nr. 07/2016
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
§ 3 Rechtswirkungen
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet
ist § 14 BauGB maßgebend.
Es dürfen:
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von
denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung
vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und
die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
5
jahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung
eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufenen
Zeitraum anzurechnen.
Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn
besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die
Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.
Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise
außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren
Erlass weggefallen sind.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald
und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet
rechtsverbindlich wird.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB
über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der
Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Weiterhin wird die Beschlusslage der Gemeinde der BVVG
außerordentlich durch das Amt offiziell zugestellt, damit sie
Eingang in das Ausschreibungsverfahren finden kann.
Anlage 3:
Lageplan Geltungsbereich der Veränderungssperre – Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“
Brüssow, 04.07.2016
Neumann
Amtsdirektor des Amtes Brüssow
Gemäß § 17 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren vom
Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zwei-
Anlage 2
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Baumgarten
1
58
vollständig
Baumgarten
3
90
vollständig
Baumgarten
1
79
teilweise
Baumgarten
3
91
vollständig
Baumgarten
1
85
teilweise
Baumgarten
3
92
vollständig
Baumgarten
1
86
teilweise
Baumgarten
3
89
teilweise
Baumgarten
1
87
teilweise
Baumgarten
4
71
fast vollständig
Baumgarten
1
88
vollständig
Baumgarten
4
84
teilweise
Baumgarten
1
89
vollständig
Baumgarten
4
85
teilweise
Baumgarten
1
90
vollständig
Baumgarten
4
86
teilweise
Baumgarten
1
91
vollständig
Baumgarten
4
87
teilweise
Baumgarten
1
92
vollständig
Baumgarten
4
88
teilweise
Baumgarten
1
93
vollständig
Baumgarten
4
89
teilweise
Baumgarten
1
94
vollständig
Baumgarten
4
90
teilweise
Baumgarten
1
95
vollständig
Baumgarten
4
91
teilweise
Baumgarten
1
96
vollständig
Baumgarten
4
92
teilweise
Baumgarten
1
97
vollständig
Baumgarten
4
93
teilweise
Baumgarten
1
98
vollständig
Baumgarten
4
94/1
vollständig
Baumgarten
1
99
vollständig
Baumgarten
4
94/2
vollständig
Baumgarten
1
100
vollständig
Baumgarten
4
95
teilweise
Baumgarten
1
101
teilweise
Baumgarten
4
97
vollständig
Fortsetzung der Anlage 2 auf Seite 6!
6
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 07/2016
Fortsetzung der Anlage 2 von Seite 5!
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Gemarkung
Flur
Flurstück
betroffen
Baumgarten
1
102
vollständig
Baumgarten
4
111
vollständig
Baumgarten
1
103
vollständig
Baumgarten
4
112
vollständig
Baumgarten
2
10
teilweise
Baumgarten
4
113
vollständig
Baumgarten
3
74
vollständig
Baumgarten
4
114
vollständig
Baumgarten
3
75
vollständig
Baumgarten
4
115
vollständig
Baumgarten
3
76
vollständig
Baumgarten
4
116
vollständig
Baumgarten
3
77
vollständig
Baumgarten
4
117
vollständig
Baumgarten
3
78
vollständig
Baumgarten
4
118
vollständig
Baumgarten
3
79
vollständig
Baumgarten
4
119
vollständig
Baumgarten
3
80
vollständig
Baumgarten
4
120
vollständig
Baumgarten
3
81/1
vollständig
Baumgarten
4
121/1
teilweise
Baumgarten
3
81/2
vollständig
Ludwigsburg
1
289
teilweise
Baumgarten
3
81/3
vollständig
Ludwigsburg
1
293
vollständig
Baumgarten
3
82
vollständig
Ludwigsburg
1
294
vollständig
Baumgarten
3
83
vollständig
Ludwigsburg
1
299
vollständig
Baumgarten
3
84
vollständig
Ludwigsburg
1
300
Vollständig
Baumgarten
3
88
teilweise
Anlage 3
siehe Ersatzbekanntmachung
Bekanntmachungsanordnung und Ersatzbekanntmachung für die Satzung über die
Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 5
„Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg
Hiermit ordne ich gemäß § 1 Absatz 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sowie gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg vom 24.11.2009, zuletzt
geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.07.2010, die
öffentliche Bekanntmachung der von der Gemeindevertretung
Schenkenberg in ihrer Sitzung am 13.06.2016 beschlossenen
Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg im, der Sitzung folgenden,
nächsten Amtsblatt für das Amt Brüssow an.
Dabei ist der Satzungstext der Veränderungssperre und die
Bekanntmachungsanordnung im vollen Wortlaut im Amtsblatt
für das Amt Brüssow bekannt zu machen. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre, die gemäß § 2 Abs. 1 der
Satzung über die Veränderungssperre Teil der Satzung ist, wird
gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt gemacht.
Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegt die Karte „Lageplan Geltungsbereich der Veränderungssperre – Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ (Maßstab 1 : 3.000, vom
28.04.2016) in der Zeit vom
Beschluss 33 lt. Beschlussvorlage 33
3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt die 3. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.
01.08.2016 bis einschließlich 16.08.2016
zu jedermanns Einsicht aus.
Ort:
Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow,
Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1)
Zeit: während folgender Dienstzeiten:
Montag
8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr
Dienstag
8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr
Mittwoch
8.30–12.00 Uhr
Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Freitag
8.30–11.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00
und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und
13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur
Einsicht vereinbart werden.
Brüssow, 04.07.2016
Neumann
Amtsdirektor
Die Kalkulation der Verwaltungsgebühr des Amtes Brüssow,
als Bestandteil der Änderungssatzung liegt der Gemeindevertretung vor und wird anerkannt.
Des Weiteren ist die Kalkulation Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Nr. 07/2016
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
7
3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 13.06.2016
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs.
2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12,
[Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13,
[Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.
I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.
Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung
am 13.06.2016 folgende 3 . Änderungssatzung der Satzung
zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
verbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom
18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom
14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014
vom 21.08.2014, geändert durch die 2. Änderungssatzung
vom 20.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow 05/2015
vom 21.05.2015 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2016 0,00091 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
1.
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016
in Kraft.
Brüssow, den 04.07.2016
Artikel 1
Änderung der Satzung
1.
§ 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Boden-
Neumann
Amtsdirektor
Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz
Beschlüsse vom 29.06.2016
Beschluss 19 lt. Beschlussvorlage 19
Zuschuss Förderverein der Goethe-Grundschule Göritz
e. V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt einen Zuschuss für das Zirkusprojekt an den Projekttagen 2016
in Höhe von 300,00 Euro.
Ja- Stimmen 6
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0
Beschluss 20 lt. Beschlussvorlage 20
Jährlicher Zuschuss für den Förderverein der GoetheGrundschule Göritz e. V.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt, dem
gemeinnützigen Förderverein der Goethe-Grundschule Göritz
e. V. einen jährlichen Zuschuss von 300,00 € zu gewähren.
Dieser wird im Zuge der Haushaltsplanung mit eingearbeitet.
Ja- Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Hinweise aus dem Ordnungsamt
zum Halten von Tieren bezüglich mehrfacher Beschwerden wegen Lärm
Tiere dürfen nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und
insgesamt nicht länger als 30 Minuten täglich Lärm erzeugen
(bellen, jaulen, krähen, wiehern). Außerdem ist das Hundegebell so gut wie möglich, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00
Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, zu unterbinden.
-
Gemäß § 3 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die Geräusche, die durch sie hervorgerufen werden, nicht mehr als
nur geringfügig belästigt wird.
Sollte sich jemand durch Lärm gestört fühlen, kann dies
der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Folgendes ist zu
beachten:
Die Ordnungsbehörde wird je nach Sachlage ein Verfahren
einleiten. Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 LImschG stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit
einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
-
Führen eines Lärmprotokolls mit Angabe des Datums,
Art der Störung, Uhrzeit (Beginn und Ende der Störung)
und eventuelle Auflistung von Zeugen
das Lärmprotokoll muss mindestens zwei Wochen geführt werden
Reinecke
Sachbearbeiter Ordnungsamt
8
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 07/2016
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenordnungsverfahren Schenkenberg (Verf.-Nr.: 5 001 16)
Auslegung Niederschrift – 1. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl
Gemäß der Ankündigung in der 1. Teilnehmerversammlung zur
Vorstandswahl im Bodenordnungsverfahren Schenkenberg ist
die Ergebnisniederschrift der Veranstaltung öffentlich bekannt
zu machen.
Die 1. Teilnehmerversammlung fand am 14.06.2016 im Saal
der Gaststätte von Schenkenberg statt.
Gegenstand der Teilnehmerversammlung war:
1. Verfahrensstand, Verfahrensziele und Anlass der Teilnehmerversammlung
2. Grundlagen, Kompetenzen und Organisation der Arbeit
des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
3. Durchführung der Vorstandswahl
4.
5.
Informationen zur Arbeit des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung im Land Brandenburg (während
der Stimmauszählung)
Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Die Ergebnisniederschrift liegt im Amt Brüssow (Uckermark)
Prenzlauer Straße 8
17236 Brüssow
ab Erscheinungstermin des Amtsblattes für einen Monat zur
Einsichtnahme aus.
Im Auftrag
gez. Benthin
Regionalteamleiter
3. Ausfertigung –
Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren „Züsedom“
Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546)
mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren
„Züsedom“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im
Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden
müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Gründe
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach
den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der
Katasterbehörde übergeben worden.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind erfüllt.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
beendet und die Teilnehmergemeinschaft erlischt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats,
beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe, bei dem Staatlichen
Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle
Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen.
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Züsedom“ zu.
Stralsund, 16.06.2016
Im Auftrag
Koll
Abteilungsleiter
Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Schönfeld und Schenkenberg
im Amt Brüssow über Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG
zur geplanten Erdgasfernleitung EUGAL
Die GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, plant den Bau einer neuen Erdgasfernleitung mit dem Namen EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), bestehend aus zwei Leitungssträngen mit einem Durchmesser von jeweils DN 1400, von der
Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern, durch Brandenburg
und Sachsen bis zur deutsch-tschechischen Grenze.
Mit der EUGAL wird somit eine neue Erdgasinfrastruktur zwischen der geplanten Nord Stream 2 und dem Fernleitungsnetz des tschechischen Fernleitungsnetzbetreiber NET4GAS
geschaffen, um zukünftig benötigte Transportkapazitäten für
Erdgas bereitzustellen.
Der Bau und Betrieb einer solchen Erdgasfernleitung bedarf
gemäß § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der
Planfeststellung. Für die Erstellung der Antragsunterlagen
zum Planfeststellungsverfahren sind verschiedene Vorarbeiten
gemäß § 44 EnWG durchzuführen, um die benötigten Fachunterlagen erstellen zu können.
Zu diesen Vorarbeiten gehören insbesondere Vermessungsarbeiten, geologische Baugrunduntersuchungen sowie naturschutzfachliche Erfassungen. Mit den benannten Vorarbeiten
wird in den nächsten Tagen vor Ort begonnen. Diese notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für das Planfeststellungsverfahren und für die technischen Verlegearbeiten werden
voraussichtlich Mitte 2017 abgeschlossen sein.
Die Arbeiten werden durch von der GASCADE Gastransport
GmbH beauftragte Unternehmen ausgeführt. Die Unterneh-
Nr. 07/2016
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
men sind angewiesen, erforderliche Betretungen der Grundstücke äußerst schonend auszuüben. Etwaige, in diesem Rahmen
entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld
entschädigt.
Mit diesen verfahrensnotwendigen Vorarbeiten wird nicht über
die Ausführung der geplanten Erdgasfernleitung entschieden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108–112
34119 Kassel
Herr Michael Höhlschen
Telefon 0561/934-1937
E-Mail: [email protected]
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
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Nr. 07/2016
Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Kita’s „Gänseblümchen“ & „Sonnenschein“
So viele Haustiere, wo gibt es denn so was?
Ja, das wollten die jüngeren Käferkinder mit Paulina und die
Sonnenkinder von Kathleen herausfinden. Sie wanderten am
28. Juni 2016 nach Malchow. Dort befindet sich in der Nähe
des Labyrinth-Parks ein kleiner idyllischer Bauernhof. Er gehört der Familie Ulrich. Dort angekommen, wurden wir zuerst
mit einem lauten Gebell von Spiky, dem Hund, begrüßt. Die
Jungen und Mädchen staunten nicht schlecht, als wir von
„unserer“ Christiane empfangen wurden. Mit ihrer Erlaubnis
fütterten wir die kleinen und großen Hasen. Auf dem Rundweg
entdeckten die Kinder neben den Hühnern, Tauben und Enten
sogar ein Pony, das sich aus seinem Versteck traute und sich
streicheln ließ. Es gibt hier auf dem Bauernhof aber nicht nur
Tiere, auch ein kleines Kinderparadies mit Rutsche, Schaukel
und Sandkasten lud die Mädchen und Jungen zum Toben und
Spielen ein. Zwischendurch stärkten sich alle an frischem Obst
und Gemüse. Zum Abschluss erlebten wir, wie die Fische in
einem kleinen Teich nach dem Futter schnappten und sich
dabei auch zankten. Dieser Vormittag verging viel zu schnell,
gerne wären wir noch länger geblieben …
Dankeschön, liebe Christiane und an dieser Stelle ein dickes
Lob an dich für deine fleißige Arbeit in unserer Kita „Gänseblümchen“.
Das sagen alle Kinder und Erzieherinnen
Ihr seid so super!
Spaß und Spiel am Kindertag
Liebe Eltern, Freunde, Verwandte und Bekannte, ohne euch
hätten wir das nicht geschafft! Wir danken euch. Denn mit 3.393
Stimmen haben wir die anderen Mitstreiter in dieser Abstimmung weit hinter uns gelassen. 3.000 Euro stehen uns nun zur
Verfügung, um die Wünsche unserer Kinder zu verwirklichen.
Der erste Schritt ist getan und jetzt heißt es Ärmel hoch. Wir
brauchen für die Umsetzung noch viele fleißige, kreative und
handwerklich geschickte Hände. Wenn ihr also durch’s Selbermachen für mehr Kinderlachen sorgen wollt, dann meldet
euch bei uns in der Kita „Gänseblümchen“ in Göritz.
Die Sonne wollte am Morgen noch nicht so recht scheinen.
Davon ließen sich die Kinder der Kita „Sonnenschein“ nicht
abhalten und suchten sich einen Platz an den reichhaltigen
gedeckten Frühstückstischen. Sie ließen sich die Würstchen,
Brötchen sowie die leckeren Waffeln und die Obstplatte, eigens
von den Muttis und einer Oma mitgebracht, schmecken.
Überrascht wurden sie vom Amtsdirektor Herrn Neumann, Frau
Klünder und Herrn Conseur. Diese gratulierten den Kindern
zu ihrem Ehrentag und überreichten eine volle Wundertüte.
Nach dem Frühstück eroberten die Kinder das selbstgebastelte
Spielhaus, testeten ihre Kreativität an der Malstraße und hatten
Spaß, die Fingerfarben an sich auszuprobieren.
Als unser Bürgermeister Herr Rakow mit vollen Händen unseren Festplatz betrat, wurde er von der Kinderschar gleich
umringt. Sofort fanden die neuen Sitzgelegenheiten, die er
mitbrachte, seine Gäste. Sie fanden es cool, unterm Sonnenschirm zu plaudern. Kurz vor dem Mittagessen gab es dann
noch das Highlight, als die Wasserbomben auf den Spielplatz
getragen wurden! Mutig platzierte sich ein Papa als Zielscheibe. Na, wenn das keinen Spaß macht!
Am Nachmittag eroberten dann die „Hortis“ das Spielhaus für
sich und hatten Spaß bei den Angeboten!
Für alle Überraschungen und die Unterstützung für das Buffet
sagen wir herzlichen Dank!
Das Kita-Team
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Goethe-Grundschule in Göritz
Höhepunkte eines Sportfestes
„Wir müssen uns anstrengen und laufen, so viele Runden,
wie wir können!“
So klang es bei den Schülern der Goethe-Grundschule Göritz.
Aus welchem Grund? Weil das Sportfest in diesem Jahr zum
ersten Mal einen ganz besonderen Höhepunkt beinhaltete.
Alle Schülerinnen und Schüler der Schule waren aufgefordert,
Sponsoren zu finden, die ihnen pro gelaufene Sportplatzrunde
einen zuvor ausgehandelten Geldbetrag zahlen. Zu diesem
Zweck wurden Sponsorenverträge mit Eltern, Großeltern und
Verwandten vereinbart. Schon die Resonanz hierauf war überraschend positiv.
Beim Sportfest dann, am 8. Juni 2016, gaben alle Läufer ihr
Bestes. Herrlicher Sonnenschein und einige La-ola-Wellen der
Mitstreiter am Sportplatzrand feuerten sie zusätzlich an. Runde
für Runde wurde gelaufen und auch, wenn es für die Kleinen
nur halbe Zählrunden gab, waren die Ergebnisse hervorragend. Das Engagement ging sogar soweit, dass einige Kinder
von den Lehrern erst nach mehrmaligem Zureden aus dem
Rennen genommen werden konnten, aus Angst, sie würden
sich mit ihren ehrgeizigen Zielen übernehmen.
20 kleine Sportplatzrunden waren das beste Ergebnis von Nils
Plöger (Klasse 3). Jeweils 10 große Runden liefen Florian Bias
(Klasse 5), Lucas Böhme, Lilli Dähn, Milena Dähn und Meliena
Urbicht (Klasse 6). Eine erstaunliche Leistung!!!!
Insgesamt wurden 1.063,20 Euro erlaufen. Ein Ergebnis, das
sich durchaus sehen lassen kann. Und das Beste daran ist,
dass die Summe den Kindern zugutekommt. Ein Musical- oder
Theaterbesuch oder neue Spielgeräte …
Dafür hat sich jede Anstrengung, jeder Muskelkater und jeder
Tropfen Schweiß gelohnt. Ein riesengroßes Dankeschön an
alle Organisatoren, Läufer und natürlich an alle Sponsoren für
die großzügigen Spenden.
Birgit Wussow
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Schenke Leben, spende Blut!
… 4 Worte, die sagen, was zählt, worauf es wirklich ankommt.
Um festzustellen, dass das Blutspenden für uns alle wichtig
ist, braucht man nicht viel Phantasie. Unfälle passieren jeden
Tag. Krankheiten befallen viele Menschen und können jederzeit jeden treffen. Dabei werden insbesondere im Rahmen der
verbesserten Krebsbehandlungsmethoden auch auf diesem
Gebiet der Medizin zahlreiche Blutprodukte benötigt. Jeder
heute noch gesunde Mensch kann von einer Minute zur anderen die Blutspende eines Mitmenschen benötigen. 80 % aller
Bundesbürger sind einmal in ihrem Leben auf ein Blutprodukt
angewiesen.
Pro Tag werden in Deutschland 15.000 Blutspenden zur Behandlung der Patientinnen und Patienten in deutschen Kliniken benötigt. Sechs regionale Blutspendedienste des DRK
übernehmen mit ihren Instituten und Zentren für Transfusionsmedizin die Versorgung. Jede Blutspende wird mit hochsensitiven Methoden direkt nach der Blutspende in unseren
Zentrallaboren untersucht.
Erst nach Abschluss der Untersuchungen der Blutspende wird
das Blut für die Versorgung der Patientinnen und Patienten freigegeben. Dies erfolgt ca. 24 Stunden nach Ihrer Blutspende.
Die Blutgruppe ist die Beschreibung der individuellen Merkmale auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen. Wir kennen heute das AB0-System mit den Blutgruppen A, B, 0 und
AB. Die beiden häufigsten in Deutschland vorzufindenden
Blutgruppen sind die Blutgruppen A mit 43 % und 0 mit 41 %
Anteil in der Bevölkerung. Entsprechend groß ist auch der
Bedarf an Blutspenden dieser Gruppen, denn unter den Patienten finden sich natürlich diese Anteile ebenso wieder. Blut
lässt sich immer noch nicht künstlich herstellen. Wir sind froh
und dankbar, dass viele Menschen bereit sind, ihr Blut zur
Verfügung zu stellen. Leider reicht die Zahl derer, die dies
regelmäßig tun, nicht aus, denn der Bedarf wächst stetig
durch eine immer älter werdende Bevölkerung und durch
erfolgreiche neue Methoden der Medizin, bei denen Blut eine bedeutende Rolle spielt. Über die Altersgrenze scheiden
langjährige Dauerspender aus, die durchschnittlich drei bis
viermal im Jahr Blut gespendet haben. Erfreulicherweise
Nr. 07/2016
Gewerbliche Anzeige
kommen immer wieder junge Neuspender hinzu, die aber
aus verschiedenen Gründen nicht so häufig Blut spenden
können. Daher müssen für jeden älteren ausscheidenden Dauerspender drei Neuspender gewonnen werden. Erstspender
können bis zum vollendeten 64 Lebensjahr Blut spenden.
Das maximale Spenderalter für Blutspender ist das vollendete
72. Lebensjahr. Insgesamt spenden derzeit knapp 3 % der
Bevölkerung Blut. Nur wenn 6 % der Bevölkerung regelmäßig Blut spenden, kann die Versorgung mit Blutpräparaten in
Deutschland langfristig ausreichend gesichert werden.
Gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und dem Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes organisieren wir Blutspendetermine in unseren Städten,
Schulen, Unternehmen, auf Veranstaltungen oder auch an
ganz ungewöhnlichen Orten.
In Prenzlau können Sie einmal im Quartal in unserer Wohnstätte „Friedrich Fröbel“ am Friedenskamp 5 spenden. Die
Termine werden rechtzeitig in der Presse oder per Aushang
bekanntgegeben. Blutspender sind ganz besondere Menschen, denn sie übernehmen mit ihrer Blutspende gesellschaftliches Engagement und übernehmen Verantwortung.
Ihnen gilt unser ganz besonderer Dank – Tag für Tag!
Danke!
Quelle: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
Nr. 07/2016
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Veranstaltungen
Veranstaltungen
in den Gemeinden
Das nächste Amtsblatt
erscheint am
Freitag, 29. Juli 2016,
Samstag, 30. Juli 2016 &
Sonntag, 31. Juli 2016
• Trabant- und Ostfahrzeugetreffen
& 53. Parkfest in Brüssow
• Sacred Ground Festival in Trampe
Samstag, 6. August 2016
Dorffest in Grünberg
07.30 Uhr
Brüssow
Donnerstag, dem 18.08.2016
Redaktionsschluss: 01.08.2016
Werbeanzeigen
Anzeigenschluss ist am 05.08.2016.
Rufen Sie uns unter der 039753/22757
einfach an. Sie können auch eine
E-Mail an [email protected] senden.
Traditionelles Volksangeln
in der Badeanstalt
mit dem Angelverein Brüssow
13.00 Uhr
Großes
in der Badeanstalt
gestaltet durch Brüssower Vereine und Institutionen
- Kinderschminken, Hüpfburg, Kinderprogramm,
Wasserspiele mit der Feuerwehr
und vielen weiteren Mitmachangeboten
Musikalische Umrahmung mit Partyschneider und
MitMachZirkus sowie der Gruppe „Two for Fun“
- Kaffee und Kuchen
Trabant- und Oldtimertreffen
mit Autoshow und Teilemarkt
auf dem Campingplatz
Ab 21.00 Uhr Abendprogramm auf der Freilichtbühne
mit der neuen Schlagerkönigin „Sina
Lindberg“
einer Lasershow und
„DIE SCHLAGERMAFIA“
„für große Kinder den ganzen Tag“:
Tanz mit dem DJ Sun & Co bis in den Morgen
Trabant- und Oldtimertreffen
mit Autoshow und Teilemarkt
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nr. 07/2016
Gratulationen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
an dieser Stelle haben wir bislang gerne unseren älteren
Mitbürgern zu ihrem Geburtstag gratuliert.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 1.
November 2015 wurde diese Möglichkeit bereits gravierend
eingeschränkt. Am 6. Juni 2016 wurde nun durch das Ministerium des Innern und für Kommunales die Übermittlung
der Alters- und Ehejubiläen an die Zeitung und das Amtsblatt
vollständig untersagt. Wir bedauern diese Entwicklung sehr.
Es bleibt uns leider nur, allen Geburtstagskindern auf diesem
Weg anonym alles Gute zu wünschen.
J. Tiebach
Einwohnermeldeamt
Kirchliche Informationen
Evangelisches Pfarramt Brüssow
Gottesdienste Juli/August
24.07.2016 10.00 Uhr Brüssow
14.00 Uhr Grünberg
31.07.2016 10.00 Uhr Brüssow
14.00 Uhr Menkin
07.08 2016 10.00 Uhr Brüssow
14.00 Uhr Bröllin
11.08.2016 19.00 Uhr Orgelkonzert mit Martin Schulz in
Woddow
14.08.2016 10.00 Uhr Brüssow
21.08.2016 10.00 Uhr Brüssow
Ferienspiele in Brüssow vom 25-26. Juli 2016
Herzliche Einladung an alle Kinder der 1. bis 6. Klasse zu den
Ferienspielen. Wir wollen auf dem Campingplatz übernachten,
spielen und vieles mehr. Die Ferienspiele sind kostenlos und
eingeladen sind alle Kinder! Beginn ist am 25. Juli 2016 um
10.00 Uhr.
Konzert in Woddow
am 11. August 2016 um 19.00 Uhr findet ein Konzert in der
Woddower Kirche mit dem Organisten Martin Schulz!
Sommerurlaub des Pastors
22.08. bis 04.09.2016.
Die Vertretung übernimmt Pastorin im Ruhestand Rosemarie
Wienholz (Blankensee).
Tel: 03974/451851
Männerkreis
Der nächste Männerkreis findet am 4. August um 14.00 Uhr.
Wir wollen nach Stolpe/Angermünde fahren und uns dort den
Grützpott anschauen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem
Kirchplatz und fahren dann nach Stolpe und anschließend
nach Schwedt! Bitte bei Frau Bruch anmelden! 80237 oder
80230.
50plus
Das nächste Treffen findet am 27. Juli 2016 um 14.00 Uhr statt.
Wir wollen gemeinsam am Hohen Ufer Grillen. Wir treffen uns
um 14.00 Uhr am Hohen Ufer!
Seniorenkreis
Nächster Termin ist am 07.08.2016 um 14.00 Uhr im Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus.
Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
Fr., 22.07. 18.00 Uhr
So., 24.07.
Fr., 29.07. 18.00 Uhr
So., 24.07.
Fr., 29.07. 18.00 Uhr
So., 31.07.
Fr., 05.08. 18.00 Uhr
So., 07.08.
Fr., 12.08. 18.00 Uhr
So., 14.08.
Fr., 19.08. 18.00 Uhr
So., 21.08.
Fr., 26.08. 18.00 Uhr
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
09.00 Uhr Tornow, 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, für alle
Gemeinden)
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
09.00 Uhr Tornow, 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, für alle
Gemeinden)
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
09.00 Uhr Cremzow, 10.15 Uhr Göritz
(Pfr. W. Schneider, f. alle Gemeinden)
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
09.00 Uhr Kleptow, 10.15 Schönfeld
(Pfr. W. Schneider, f. alle Gemeinden)
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
09.00 Uhr Schenkenberg, 10.15 Uhr
Göritz (Pfr. W. Schneider, f. alle Gem.)
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
09.00 Uhr Klockow, 10.15 Uhr Carmzow (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden)
Malchow, Andacht z. Wochenschluss
Wöchentlich
Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde,
Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis
(31.08.), Göritzer Frauenkreis, Klockower Kaffeerunde (28.07.
und 25.08.), Gemeindekirchenrat nach Vereinbarung
Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Weitere Termine und Vorankündigung
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Sommerfahrt 2016, Junge Gemeinde, vom 22. bis 28. Juli
2016 ins „Riesengebirge“. Von der Kleine Teichbaude oberhalb von Krummhübel wandern wir …
Sommerfreizeit, 1. bis 6. Klasse, vom 25. bis 29. Juli 2016,
Mechow am Waschsee
Familiengottesdienst zum Schulbeginn, Sonntag 4. September um 10.00 Uhr in der Kirche Malchow
Uckermärkische Musikwochen zu Gast in Ludwigsburg, Sonntag 4. September um 16.00 Uhr, J.S.Bach: Die „Brandenburgischen Konzerte“ auf dem Gutshof in Ludwigsburg, Preussisches Kammerorchester Prenzlau, Ltg. Andreas Kessler
Nr. 07/2016
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Gottesdienst nicht immer – aber überall – am Tag des offenen Denkmals, Sonntag, dem 11. September um 10.00
Uhr in allen Dorfkirchen des Pfarrsprengels
26. Frauenfreizeit mit unserer Partnergemeinde Lützelsachsen, vom 15. bis 19. September 2016 im Bibelzentrum Barth
Festkonzert 25 Jahre Singkreis Schönfeld, Sonntag, 16.
Oktober 2016 um 17.00 Uhr in der Kirche Malchow
-
15
Franz Schubert Messe G-Dur für Soli, Chor und Orchester,
Trompetenkonzert von Fasch, Preussisches Kammerorchester, Trompete Tomasz Dabrowski (Stettin)
Männerbegegnung Schönfeld/Lützelsachsen, gern sind
wir wieder Gastgeber für die Männer aus Lützelsachsen!
Termin ist der 28. Oktober bis 1. November 2016
Eine Reise nach Lettland oder 20 Jahre Partnerschaft Schönfeld – Livani Juni 2016
Anreise – Donnerstag und Freitag, 16./17. Juni
Die drei Fahrzeuge rollen über die regnerische breite Landstraße. Hunderte Kilometer hatten sie an diesem Tag schon
hinter sich gelassen. Die Insassen blicken beiderseits aus
den Fenstern und sehen zur linken die trübe Daugava, zur
rechten Wiesen und Wald, ab und zu tauchen ein paar vereinzelte Höfe auf. Viele scheinen verlassen oder zumindest
in einem erbarmungsvollen Zustand. Das Wetter passt zum
Erscheinungsbild – für mich die ersten Eindrücke von Lettland.
Zwei Tage Autofahrt liegen hinter uns. Durch Polen, Litauen
und schließlich Lettland ging es. Neunzehn Menschen aus
unseren Gemeinden saßen in diesen Autos und freuten sich
auf ihre lettischen Gastgeber, zu denen viele schon eine enge
Freundschaft pflegen. Auf der Fahrt wurde es trotz des vielen
Sitzens nicht langweilig. Es wurde viel erzählt, gesungen und
gelacht und so manche Lettland-Anekdote erzählt. Es wurde
spät, an diesem Freitag, dem 17. Juni, denn ein starker Sturm
mit Gewitter zwang uns unterwegs zur Rast und auch die
umgestürzten Bäume erschwerten die Weiterfahrt zusätzlich.
Gegen 22 Uhr lettischer Zeit (1 Stunde weiter als Deutschland)
wurden wir von den Letten an der Kirche in Livani empfangen.
Von der lettischen Gastfreundlichkeit wurde mir im Vorfeld erzählt. Hier sollte sie sich schon bestätigen. Mehrere Stunden
hatten unsere Gastgeber in der Kirche ausgeharrt und standen
nun mit heißen Getränken und leckeren Snacks bereit um uns
zu empfangen. In der Kirche waren Bilder alter Treffen aus
20 Jahren Partnerschaft zur Besichtigung ausgehängt. Zur
Begrüßung gab es ein lettisches Spalier und für jeden einen
kleinen Beutel mit eigenem Aufdruck und heimischen Süßigkeiten darin, zudem viele Küsse von der Gemeindekirchenratsvorsitzenden Ginta. Zur Nacht teilte sich die Gruppe auf ihre
Gastfamilien auf und natürlich gab es vor dem Schlafen gehen
noch eine warme Mahlzeit in der Häusern der Gastgeber. Auch
typisch für die lettische Gastlichkeit.
Samstag, 18. Juni
Am ersten Tag unseres lettischen Aufenthalts begleitete uns
die sprachbegabte Wahl-Heidelbergerin Elena in einem mittelgroßen Bus in die nahe gelegene Stadt Daugavpils, die mit
130.000 Einwohnern nach Riga die zweitgrößte Stadt Lettlands
ist. Dort besuchten wir hintereinander vier Kirchen, die dicht
beieinander auf dem so genannten Kirchberg standen. Wir
lernten viel über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der
verschiedenen christlichen Konfessionen (evangelisch-lutherisch, römisch-katholisch, orthodox-altgläubig, russisch-orthodox), das Zusammenleben der vielen Nationalitäten in Daugavpils (Letten, Polen, Litauer, Russen, Weißrussen) und über
manche Kleiderordnung in Gotteshäusern (Kopftuch und Rock
für alle Frauen in den orthodoxen Kirchen). Anschließend genossen wir die Aussicht von der Panorama-Etage eines Hotels
am zentralen Platz und nahmen dort ein schönes Mittagessen
ein, bevor es weitergehen sollte. Für den Nachmittag war eine
Expedition ins Grüne geplant. Entlang der Daugavawindungen gibt es einen Wanderpfad, der malerisch am ehemaligen
Burgwall und dem Flussufer entlangführt. Und wie könnte es
anders sein, sollte es dabei ein gemütliches Picknick geben.
Wie immer mit dabei, mit Schinkenwürfeln gefüllte Teigtaschen.
Ein echtes kulinarisches Muss. Ungefähr eine Stunde dauerte der Rückweg zur Kirche in Livani. Inzwischen war es
Abend geworden. Doch auch an der Kirche wartete wieder
eine Delegation der Kirchengemeinde und hatte schon eine
Suppe über offenem Feuer zubereitet, die wir nicht ablehnen
konnten. Eine Biertischgarnitur war auch vorhanden und lud
ein, sich im Kirchgarten niederzulassen. Bei Suppe sollte es
jedoch nicht bleiben, wie sich aus der bisherigen Schilderung
vielleicht erahnen lässt. Es wurden Bier und Wein gereicht,
dazu wieder gefüllte Teigtaschen, selbstgemachten Honig, joghurtartiges Dessert und Brot mit Wurst und Käse. Zu unserer
Freude gesellte sich auch Pfarrer Ewalds mit in die Runde.
Eine familiäre Atmosphäre entstand, weil viele Altersklassen
vom Einjährigen bis zum Achtzigjährigen vertreten waren –
mein Bild von Lettland erheiterte sich zunehmend.
Sonntag, 19. Juni
Die Gemeinde kniet auf dem Boden. Kniebänke gibt es nicht.
Auf dem Altarbild sehe ich den betenden Jesus und die schlafenden Jünger im Garten Gethsemane. Dann ein Rattern.
Wenige Meter hinter der Kirche verläuft die Eisenbahnstrecke Riga-Daugavpils und soeben rauscht ein langer Güterzug an den Kirchenfenstern vorbei – auch das ist Lettland.
Wir befinden uns mitten im Festgottesdienst zur 20-jährigen
Partnerschaft der Gemeinden in Schönfeld und Livani, die
sich seit 1996 im Zweijahresrhythmus gegenseitig besuchen.
Um dieses Ereignis gebührend zu feiern und sicherlich auch
als Dank an unsere Gemeinden in der Uckermark, spielten
Teilnehmer des Internationalen Malchower Kirchenpreises
der vergangenen Jahre ein dreiviertelstündiges Konzert in
der Kirche und erfreuten damit die Gemüter der mitgereisten
deutschen Delegation. Auch ich hatte Freude daran, einige
Gesichter wieder zu erkennen. Das sollte ein fröhlicher Auftakt
zum Festgottesdienst sein, dessen Liturgie Pfarrer Ewalds
übernahm, die Predigt allerdings Pfarrer Dietz hielt. Sie war
vorher in schriftlicher Form und lettischer Sprache an alle
Einheimischen Gottesdienstbesucher ausgeteilt worden. Als
16
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Ehrengäste waren der Bürgermeister der Stadt Livani (10.000
Einwohner) und die Musikschuldirektoren von Livani und der
benachbarten Stadt Preili anwesend. Alle drei bedankten sich
in bewegenden Worten für die lebendige Partnerschaft und die
Unterstützung der Musikschüler und der Menschen. Sie berichteten, dass mehrere Teilnehmer an unserem Musikwettbewerb
inzwischen Orchestermusiker geworden sind.
Trotz der vielen Eigenarten des lettischen Gottesdienstes sollte
dieser Gottesdienst vor allem ein Gottesdienst der Gemeinsamkeiten sein. So feierten wir zusammen Abendmahl und
sangen melodisch übereinstimmende Gesangbuchlieder in
Deutsch und Lettisch. Gerade das Abendmahl war besonders schön und spielt in der Partnerschaft immer eine große
Rolle. So schenkte die Gemeinde aus Schönfeld der Kirche
in Livani vor einigen Jahren einen neuen Abendmahlskelch.
In diesem Jahr wurde er durch eine passende Oblatendose
komplettiert, auf der zur Erinnerung das Schenkungsjahr und
Nr. 07/2016
der Anlass eingraviert sind. Im Gegenzug erhielt Pfarrer Dietz
stellvertretend für unsere Gemeinde einen handgemachten
Wollschal, auf welchem alle wichtigen lettischen Kraftsymbole zu sehen sind. Sicherlich eine symbolische Stärkung für
das Fortbestehen der gemeinsamen Partnerschaft und die
nächsten 20 Jahre. Wie um dies zu bekräftigen wurde dieser
Sonntag ausgelassen gefeiert und von allen Beteiligten auf einer schmalen Insel im Fluss Daugava verbracht. Paradiesisch
lockte die Insel mit einer prachtvollen Natur und einer einmaligen romantischen Abgeschiedenheit. Wir deutschen Gäste
wurden mit Speis und Trank verwöhnt, dafür musste aber auch
bis zum abwinken getanzt werden. Ein richtig volkstümlicher
Abschluss für unsere abenteuerliche Reise, die wir wohl gerade deswegen nicht vergessen werden – das ist Lettland.
Carlo Christiansen
Schönfeld
Gewerbliche Anzeigen
Danksagungen im Amtsblatt Brüssow
Auch Sie können Danksagungen zu
Hochzeiten, Geburtstagen, Trauer oder
anderen Anlässen schalten.
Rufen Sie uns einfach an!
Schibri-Verlag
Am Markt 22
17335 Strasburg
Anzeigenberaterin:
Frau Helms
Tel.: 039753/22757,
Fax: 039753/22583
E-Mail: [email protected]
Nr. 07/2016
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges
Zu Fuß in den Stall und mit der Kuh auf Du und Du
Die Klassen 5/6 aus der Goethe-Grundschule Göritz haben
kürzlich die Milchviehanlage der Agrargenossenschaft Uckermark agrar e.G. besucht. Ein Projekttag mit der Initiative LANDaktiv wurde mit der Betriebsleitung abgestimmt und durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler machten sich zu Fuß auf
den Weg zur Milchviehanlage. Dort gab es eine Begrüßung
und eine kurze Einweisung über das Verhalten auf diesem
Betriebshof.
Nun konnten wir endlich starten. Der Rundgang auf dem Hof
war gleichzeitig ein Rundgang aus dem Leben der Familie
Rind. Wir konnten die verschiedenen Lebensstationen der
Tiere nachvollziehen. Von der Trächtigkeit der Tiere zum Aufwachsen in Kleingruppen, bis hin zur größeren Gruppenhaltung der Tiere. Viele Fragen konnten bei der Hofbesichtigung
beantwortet werden. Was frisst eine Kuh? Gibt es auch einen
Bullen hier auf dem Hof? Wann gibt die Kuh das erste Mal
Milch? Auch wie die Futterrationen zusammengestellt werden,
konnten wir erfragen und wie das Futter auf den Futtertisch der
Tiere kommt. Das war übrigens auch eine Frage aus unserem
großen Landeswettbewerb von LANDaktiv für alle 5. Klassen
des Landes Brandenburg, woran sich auch die Schüler der 5.
Klasse aus der Goethe-Grundschule Göritz beteiligt haben.
Aber wo stehen nun die Kühe? Vorbei an einer kleinen Herde
Mutterkühe ging es in das neu erbaute, helle, überschaulich
großzügig gebaute Stallgebäude, worin die Milchkühe viel
Platz für Bewegung haben. Erstaunlich ruhig im Stall stellten
die Kinder fest, denn nicht täglich haben die Milchkühe so viel
Besuch auf einmal in ihrem Stallgebäude.
Einige Tiere lagen dort und haben wiedergekäut, andere waren gerade an der Wellnessstation, weitere Tiere beäugten
uns aufmerksam und waren total neugierig und kamen ganz
dicht an uns heran. Dann konnten wir noch den neuen Melkstand besichtigen, der ebenfalls sehr großzügig und modern
gestaltet ist.
Nach den Besichtigungen haben wir in einem Raum in der Agrargenossenschaft gemeinsam Butter hergestellt. Alle Kinder
waren neugierig, ob das wohl funktionieren würde!
Allen Kindern ist es gelungen, eine kleine Butterkugel herzustellen. Gemeinsam bei einem Glas Milch und einer Butterstulle konnte das Projekt auf dem Hof beendet werden. Vielen
Dank an die Betriebsleitung, die uns diesen sehr interessanten Projekttag ermöglicht hat. Kontakt für Projekttage: korb@
land-aktiv.de
Gerlind Korb
Gewerbliche Anzeige
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Kampfkunst Dojo Uckermark e. V.
Organisiert durch den RBKD (Verband des Shorin Ryu Karate)
weilte Shian Oshiro (9. DAN) mehrere Tage für einen Karatelehrgang in Dresden. Das war der Anlass das sich Karateka
des Kampfkunstdojo-Uckermark e. V. auf den Weg nach Dresden machten, um dort vom Großmeister des Shorin Ryu und
Yamanni Ryu (Stockkampf) zu lernen. Nachdem das Training
um 11.00 Uhr begonnen hatte, wurde bis 17.30 Uhr trainiert.
Dabei legte Shihan Oshiro besonderen Wert auf die exakte Ausführung der grundlegenden Elemente des Shorin Ryu
Karate. Dafür bot das Training, Karateka aller Graduierungen,
die Möglichkeit auf ihrem Niveau zu trainieren. Nach dem Training des Karate folgten Trainingseinheiten mit Bo (Langstock)
und Sai. Hier konnte jeder, entsprechend seinen Fähigkeiten,
in verschiedenen Gruppen trainieren. Shihan Oshiro ließ es
sich nicht nehmen, in allen Gruppen Hilfestellung beim Üben
zu geben. Erschöpft und mit vielen neuen Eindrücken kamen
die Karateka vom Lehrgang zurück. Diese neuen Erfahrungen
werden auch in das künftige Training im Dojo einfließen.
Ansprechpartner:
Bodo Fellwock, Kleptow Nr. 19 b, 17291 Schenkenberg
Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Auch Eltern müssen sich umstellen
Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, ist das vermutlich auch
für Sie eine große Umstellung. Manch einem Elternteil fällt das
frühe Aufstehen und schnelle Fertigmachen genauso schwer
wie dem Kind! Viel Stress und Ärger können Sie sich ersparen,
wenn Sie ein bisschen planen und ein paar feste Gewohnheiten einführen. Zum Beispiel so: Ein guter Start in den Tag fängt
am Vorabend an: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind zeitig ins Bett
kommt. Planen Sie genug Zeit für Umziehen, Zähneputzen
und Vorlesen ein.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, was es für den
nächsten Schultag braucht, und legen Sie alles bereit.
Nichts nervt mehr, als wenn man in der morgendlichen
Hektik noch Hefte oder Turnschuhe suchen muss.
- Das morgendliche Aufstehen dauert im Zweifel immer länger, als Sie sich das vorgestellt haben. Planen Sie eine
Pufferzeit ein, sonst leiden Ihre Nerven und es kommt zu
unschönen Szenen, die dem Kind womöglich die Lust auf
die Schule verderben.
- Auf jeden Fall sollte genug Zeit für ein Frühstück sein. Ihr
Kind braucht eine Grundlage, um in der Schule aufmerksam sein zu können. Auch ein Pausenbrot muss sein, dazu
am besten was Frisches: Apfel-, Möhren-, oder Paprikaschnitze oder anderes Obst oder Gemüse. Wichtig ist die
mit Wasser oder Tee gefüllte Trinkflasche: Wer zu wenig
trinkt, kann nicht gut denken!
•
Schauen Sie möglichst täglich zusammen mit Ihrem Kind
in den Schulranzen. Häufig finden Sie darin wichtige Nachrichten (von „Wir haben Läuse“ bis „am Montag fällt die
Schule aus“) oder auch Reste vom Schulbrot. Der tägliche
Blick in den Ranzen zeigt Ihrem Kind: Meine Eltern nehmen
die Schule ernst.
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte
Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe
kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue
Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an [email protected],
über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon
030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen
nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
Sabine Spelda
Elternbriefe
Brandenburg
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Buchtipp
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Was gibt es zu sehen in einem
Land, das in seiner Natur und
Kultur auf eine altmodische und
zugleich wieder zukunftsträchtige
Weise schön ist? Wo mag es in Mecklenburg-Vorpommern besonders
reizvoll, staunenswert oder idyllisch sein?
Wo haben die Einheimischen und
die Kenner unter den Freunden und
Gästen ihre Lieblingsplätze?
„Es fällt mir schwer, mich für einen
einzelnen Lieblingsplatz in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden”, schreibt Ministerpräsident
Erwin Sellering.
Treffen Sie Ihre Wahl, liebe Leserin, lieber Leser!
Sie möchten Ihren eigenen Lieblingsplatz bekannt machen?
Schreiben Sie uns! Dieses Land hat
viele schöne Orte und
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Zur Publikation:
Mit einem Vorwort von Ministerpräsident a. D. Matthias Platzeck
144 Seiten
Format: 120 x 200 mm
mit 10 Abbildungen, schwarz-weiß
ISBN: 978-3-86863-169-2
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Nach dem kleinen Wörtchen „ja“
sind wir nun ein Ehepaar …
Für die Glückwünsche,
Blumen und Geschenke
anlässlich unserer
Allen, die zur Hochzeit an uns
dachten, mit Geschenken und
Blumen uns viel Freude machten,
und jenen, die zu dem schönen Feste
beigetragen, möchten wir ein
herzliches „Dankeschön“ sagen.
Eisernen Hochzeit
Axel und Karin Buse
Grünberg, 3. Juni 2016
danken wir recht herzlich
unseren Kindern und Nachbarn,
dem Bürgermeister der Stadt Brüssow
Herrn Rakow, dem Amtsdirektor Herrn
Neumann, dem Pastor Herrn Gienke sowie
der Sozialstation der Volkssolidarität.
Besonderer Dank für die gute
Bewirtung gilt „Ulla’s Eisstübchen“.
Tagesfahrten
29.07.2016
19.08.2016
17.09.2016
27.11.2016
Nr. 07/2016
Stettin
Störtebecker Festspiele
Hengstparade Neustadt-D.
Musical „Aladin“, Hamburg
Elisabeth & Reinhard Behnke
Brüssow, im Juni 2016
Informationen und Anmeldungen:
Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38
Möchten auch Sie
einmal jemandem
Ein herzliches Dankeschön
sagen wir allen, die uns zu unserer
Hochzeit
sagen?
Anzeigenannahme:
Frau Helms, Schibri-Verlag
Telefon 039753/22757
E-Mail: [email protected]
mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreuten,
sowie allen Gästen die so fröhlich mit uns feierten.
Ein besonderer Dank gilt unseren Kindern, Eltern, Geschwistern,
Verwandten, Nachbarn, Bekannten und Kollegen von Ulla`s Eisstübchen sowie der GDE. Ein großer Dank gilt der Standesbeamtin
Frau Uecker, dem Schützenhaus in Brüssow, Viola’s Fotostudio, der
Blumenwerkstatt Penkun, der Firma Strobel, DJ M. Brüssow und
dem KOB für das traumhafte Feuerwerk.
Penkun, 01.06.2016
Claudia & Frank Person