Nr. 07/2016 24. Jahrgang Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Brüssow, den 21. Juli 2016 1 Ausgabe 07/2016 Blick über den See in Baumgarten (Foto: K. S.) Postwurfsendung sämtliche Haushalte Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordentenversammlung Brüssow - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz - Hinweise aus dem Ordnungsamt zum Halten von Tieren bezüglich mehrfacher Beschwerden wegen Lärm - Öffentliche Bekanntmachung – Bodenordnungsverfahren Schenkenberg - 3. Ausfertigung – Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren „Züsedom“ - Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Schönfeld und Schenkenberg im Amt Brüssow über Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG zur geplanten Erdgasfernleitung EUGAL 2 2 7 7 8 8 8 Nicht Amtlicher Teil - Kita’s „Gänseblümchen“ und „Sonnenschein“ - Goethe-Grundschule in Göritz - Schenke Leben, spende Blut! - Veranstaltungen - Gratulationen - Evangelisches Pfarramt Brüssow - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld - Eine Reise nach Lettland oder 20 Jahre Partnerschaft Schönfeld – Livani, Juni 2016 - Zu Fuß in den Stall und mit der Kuh auf Du und Du - Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. - Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate 10 11 12 13 14 14 14 15 17 18 18 2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang – Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 14.06.2016 Beschluss Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen die Erhöhung der Preise für das Mehrzweckgebäude auf dem Campingplatz. Die Gebühren betragen ab sofort 70 € pro Tag. Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1 Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 13.06.2016 Beschluss 35 lt. Beschlussvorlage 35 Erweiterung Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg (gleichzusetzen mit einem neuen Aufstellungsbeschluss) Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“. (gleichzusetzen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Schenkenberg „Windfeld Baumgarten“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Das Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche zwischen Baumgarten und Grünow, angrenzend zur Gemeinde Grünow, westlich der Autobahn A20. Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2). Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ zu erarbeiten bzw. entsprechend ändern zu lassen. Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0 Anlage 1: Liste der vom Geltungsbereich umfassten Flurstücke Anlage 2: Übersichtslageplan Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ (Stand 28.04.2016, Maßstab 1 :20.000) Anlage 1: Liste der vom Geltungsbereich umfassten Flurstücke Gemarkung Flur Flurstück betroffen Gemarkung Flur Flurstück betroffen Baumgarten 1 58 vollständig Baumgarten 3 90 vollständig Baumgarten 1 79 teilweise Baumgarten 3 91 vollständig Baumgarten 1 85 teilweise Baumgarten 3 92 vollständig Baumgarten 1 86 teilweise Baumgarten 3 89 teilweise Baumgarten 1 87 teilweise Baumgarten 4 71 fast vollständig Baumgarten 1 88 vollständig Baumgarten 4 84 teilweise Baumgarten 1 89 vollständig Baumgarten 4 85 teilweise Baumgarten 1 90 vollständig Baumgarten 4 86 teilweise Baumgarten 1 91 vollständig Baumgarten 4 87 teilweise Baumgarten 1 92 vollständig Baumgarten 4 88 teilweise Baumgarten 1 93 vollständig Baumgarten 4 89 teilweise Baumgarten 1 94 vollständig Baumgarten 4 90 teilweise Baumgarten 1 95 vollständig Baumgarten 4 91 teilweise Baumgarten 1 96 vollständig Baumgarten 4 92 teilweise Baumgarten 1 97 vollständig Baumgarten 4 93 teilweise Baumgarten 1 98 vollständig Baumgarten 4 94/1 vollständig Baumgarten 1 99 vollständig Baumgarten 4 94/2 vollständig Baumgarten 1 100 vollständig Baumgarten 4 95 teilweise Fortsetzung der Anlage 1 auf Seite 4! Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3 Anlage 2: Schenkenberg Flur 2 Ludwigsburg Flur 1 Flur 1 Wittenhof Flur 2 Flur Baumgarten Flur 4 Flur 3 Flur 3 Grünow (GR) Flur 2 Flur 1 Flur 1 Flur 5 Flur 3 4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Fortsetzung der Anlage 1 von Seite 2! Gemarkung Flur Flurstück betroffen Gemarkung Flur Flurstück betroffen Baumgarten 1 101 teilweise Baumgarten 4 97 vollständig Baumgarten 1 102 vollständig Baumgarten 4 111 vollständig Baumgarten 1 103 vollständig Baumgarten 4 112 vollständig Baumgarten 2 10 teilweise Baumgarten 4 113 vollständig Baumgarten 3 74 vollständig Baumgarten 4 114 vollständig Baumgarten 3 75 vollständig Baumgarten 4 115 vollständig Baumgarten 3 76 vollständig Baumgarten 4 116 vollständig Baumgarten 3 77 vollständig Baumgarten 4 117 vollständig Baumgarten 3 78 vollständig Baumgarten 4 118 vollständig Baumgarten 3 79 vollständig Baumgarten 4 119 vollständig Baumgarten 3 80 vollständig Baumgarten 4 120 vollständig Baumgarten 3 81/1 vollständig Baumgarten 4 121/1 teilweise Baumgarten 3 81/2 vollständig Ludwigsburg 1 289 teilweise Baumgarten 3 81/3 vollständig Ludwigsburg 1 293 vollständig Baumgarten 3 82 vollständig Ludwigsburg 1 294 vollständig Baumgarten 3 83 vollständig Ludwigsburg 1 299 vollständig Baumgarten 3 84 vollständig Ludwigsburg 1 300 Vollständig Baumgarten 3 88 teilweise Beschluss 36 lt. Beschlussvorlage 36 Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg (Siehe Anlage 1) Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0 Anlage 1 Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung: § 1 Zu sichernde Planung Die Gemeindevertretung hat am 18.07.2012 entsprechend der überarbeiteten Kriterien für den Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (Regionalplanentwurf 2011) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ beschlossen. Im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplans hat sich das ausgewiesene Eignungsgebiet Windenergienutzung Grünow-Ludwigsburg Nr. 10 (vorher Grünow Nr. 12) vergrößert. Daher hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.06.2016 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ beschlossen und einen entsprechend neuen Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit dem Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wind“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausgeschlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre erlassen. § 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan (Maßstab 1 : 3.000, vom 28.04.2016), der als Anlage 1 Teil der Satzung ist. Er entspricht dem am 13.06.2016 beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkung Baumgarten, siehe Anlage 2. Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) § 3 Rechtswirkungen (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist § 14 BauGB maßgebend. Es dürfen: a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. (2) Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. 5 jahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Weiterhin wird die Beschlusslage der Gemeinde der BVVG außerordentlich durch das Amt offiziell zugestellt, damit sie Eingang in das Ausschreibungsverfahren finden kann. Anlage 3: Lageplan Geltungsbereich der Veränderungssperre – Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Brüssow, 04.07.2016 Neumann Amtsdirektor des Amtes Brüssow Gemäß § 17 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zwei- Anlage 2 Gemarkung Flur Flurstück betroffen Gemarkung Flur Flurstück betroffen Baumgarten 1 58 vollständig Baumgarten 3 90 vollständig Baumgarten 1 79 teilweise Baumgarten 3 91 vollständig Baumgarten 1 85 teilweise Baumgarten 3 92 vollständig Baumgarten 1 86 teilweise Baumgarten 3 89 teilweise Baumgarten 1 87 teilweise Baumgarten 4 71 fast vollständig Baumgarten 1 88 vollständig Baumgarten 4 84 teilweise Baumgarten 1 89 vollständig Baumgarten 4 85 teilweise Baumgarten 1 90 vollständig Baumgarten 4 86 teilweise Baumgarten 1 91 vollständig Baumgarten 4 87 teilweise Baumgarten 1 92 vollständig Baumgarten 4 88 teilweise Baumgarten 1 93 vollständig Baumgarten 4 89 teilweise Baumgarten 1 94 vollständig Baumgarten 4 90 teilweise Baumgarten 1 95 vollständig Baumgarten 4 91 teilweise Baumgarten 1 96 vollständig Baumgarten 4 92 teilweise Baumgarten 1 97 vollständig Baumgarten 4 93 teilweise Baumgarten 1 98 vollständig Baumgarten 4 94/1 vollständig Baumgarten 1 99 vollständig Baumgarten 4 94/2 vollständig Baumgarten 1 100 vollständig Baumgarten 4 95 teilweise Baumgarten 1 101 teilweise Baumgarten 4 97 vollständig Fortsetzung der Anlage 2 auf Seite 6! 6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Fortsetzung der Anlage 2 von Seite 5! Gemarkung Flur Flurstück betroffen Gemarkung Flur Flurstück betroffen Baumgarten 1 102 vollständig Baumgarten 4 111 vollständig Baumgarten 1 103 vollständig Baumgarten 4 112 vollständig Baumgarten 2 10 teilweise Baumgarten 4 113 vollständig Baumgarten 3 74 vollständig Baumgarten 4 114 vollständig Baumgarten 3 75 vollständig Baumgarten 4 115 vollständig Baumgarten 3 76 vollständig Baumgarten 4 116 vollständig Baumgarten 3 77 vollständig Baumgarten 4 117 vollständig Baumgarten 3 78 vollständig Baumgarten 4 118 vollständig Baumgarten 3 79 vollständig Baumgarten 4 119 vollständig Baumgarten 3 80 vollständig Baumgarten 4 120 vollständig Baumgarten 3 81/1 vollständig Baumgarten 4 121/1 teilweise Baumgarten 3 81/2 vollständig Ludwigsburg 1 289 teilweise Baumgarten 3 81/3 vollständig Ludwigsburg 1 293 vollständig Baumgarten 3 82 vollständig Ludwigsburg 1 294 vollständig Baumgarten 3 83 vollständig Ludwigsburg 1 299 vollständig Baumgarten 3 84 vollständig Ludwigsburg 1 300 Vollständig Baumgarten 3 88 teilweise Anlage 3 siehe Ersatzbekanntmachung Bekanntmachungsanordnung und Ersatzbekanntmachung für die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg Hiermit ordne ich gemäß § 1 Absatz 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sowie gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg vom 24.11.2009, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.07.2010, die öffentliche Bekanntmachung der von der Gemeindevertretung Schenkenberg in ihrer Sitzung am 13.06.2016 beschlossenen Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg im, der Sitzung folgenden, nächsten Amtsblatt für das Amt Brüssow an. Dabei ist der Satzungstext der Veränderungssperre und die Bekanntmachungsanordnung im vollen Wortlaut im Amtsblatt für das Amt Brüssow bekannt zu machen. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre, die gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Veränderungssperre Teil der Satzung ist, wird gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenberg im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt gemacht. Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegt die Karte „Lageplan Geltungsbereich der Veränderungssperre – Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ (Maßstab 1 : 3.000, vom 28.04.2016) in der Zeit vom Beschluss 33 lt. Beschlussvorlage 33 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg beschließt die 3. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. 01.08.2016 bis einschließlich 16.08.2016 zu jedermanns Einsicht aus. Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1) Zeit: während folgender Dienstzeiten: Montag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr Dienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr Mittwoch 8.30–12.00 Uhr Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Freitag 8.30–11.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden. Brüssow, 04.07.2016 Neumann Amtsdirektor Die Kalkulation der Verwaltungsgebühr des Amtes Brüssow, als Bestandteil der Änderungssatzung liegt der Gemeindevertretung vor und wird anerkannt. Des Weiteren ist die Kalkulation Bestandteil des Satzungsbeschlusses. Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 13.06.2016 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung am 13.06.2016 folgende 3 . Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen: verbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 20.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow 05/2015 vom 21.05.2015 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2016 0,00091 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Brüssow, den 04.07.2016 Artikel 1 Änderung der Satzung 1. § 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Boden- Neumann Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 29.06.2016 Beschluss 19 lt. Beschlussvorlage 19 Zuschuss Förderverein der Goethe-Grundschule Göritz e. V. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt einen Zuschuss für das Zirkusprojekt an den Projekttagen 2016 in Höhe von 300,00 Euro. Ja- Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0 Beschluss 20 lt. Beschlussvorlage 20 Jährlicher Zuschuss für den Förderverein der GoetheGrundschule Göritz e. V. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt, dem gemeinnützigen Förderverein der Goethe-Grundschule Göritz e. V. einen jährlichen Zuschuss von 300,00 € zu gewähren. Dieser wird im Zuge der Haushaltsplanung mit eingearbeitet. Ja- Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Hinweise aus dem Ordnungsamt zum Halten von Tieren bezüglich mehrfacher Beschwerden wegen Lärm Tiere dürfen nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und insgesamt nicht länger als 30 Minuten täglich Lärm erzeugen (bellen, jaulen, krähen, wiehern). Außerdem ist das Hundegebell so gut wie möglich, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, zu unterbinden. - Gemäß § 3 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die Geräusche, die durch sie hervorgerufen werden, nicht mehr als nur geringfügig belästigt wird. Sollte sich jemand durch Lärm gestört fühlen, kann dies der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Ordnungsbehörde wird je nach Sachlage ein Verfahren einleiten. Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 LImschG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. - Führen eines Lärmprotokolls mit Angabe des Datums, Art der Störung, Uhrzeit (Beginn und Ende der Störung) und eventuelle Auflistung von Zeugen das Lärmprotokoll muss mindestens zwei Wochen geführt werden Reinecke Sachbearbeiter Ordnungsamt 8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Öffentliche Bekanntmachung Bodenordnungsverfahren Schenkenberg (Verf.-Nr.: 5 001 16) Auslegung Niederschrift – 1. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl Gemäß der Ankündigung in der 1. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl im Bodenordnungsverfahren Schenkenberg ist die Ergebnisniederschrift der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen. Die 1. Teilnehmerversammlung fand am 14.06.2016 im Saal der Gaststätte von Schenkenberg statt. Gegenstand der Teilnehmerversammlung war: 1. Verfahrensstand, Verfahrensziele und Anlass der Teilnehmerversammlung 2. Grundlagen, Kompetenzen und Organisation der Arbeit des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft 3. Durchführung der Vorstandswahl 4. 5. Informationen zur Arbeit des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung im Land Brandenburg (während der Stimmauszählung) Bekanntgabe der Wahlergebnisse Die Ergebnisniederschrift liegt im Amt Brüssow (Uckermark) Prenzlauer Straße 8 17236 Brüssow ab Erscheinungstermin des Amtsblattes für einen Monat zur Einsichtnahme aus. Im Auftrag gez. Benthin Regionalteamleiter 3. Ausfertigung – Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren „Züsedom“ Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Züsedom“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: 1. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Gründe Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind erfüllt. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erlischt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe, bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Badenstraße 18, 18439 Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Züsedom“ zu. Stralsund, 16.06.2016 Im Auftrag Koll Abteilungsleiter Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Schönfeld und Schenkenberg im Amt Brüssow über Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG zur geplanten Erdgasfernleitung EUGAL Die GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, plant den Bau einer neuen Erdgasfernleitung mit dem Namen EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), bestehend aus zwei Leitungssträngen mit einem Durchmesser von jeweils DN 1400, von der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern, durch Brandenburg und Sachsen bis zur deutsch-tschechischen Grenze. Mit der EUGAL wird somit eine neue Erdgasinfrastruktur zwischen der geplanten Nord Stream 2 und dem Fernleitungsnetz des tschechischen Fernleitungsnetzbetreiber NET4GAS geschaffen, um zukünftig benötigte Transportkapazitäten für Erdgas bereitzustellen. Der Bau und Betrieb einer solchen Erdgasfernleitung bedarf gemäß § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der Planfeststellung. Für die Erstellung der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind verschiedene Vorarbeiten gemäß § 44 EnWG durchzuführen, um die benötigten Fachunterlagen erstellen zu können. Zu diesen Vorarbeiten gehören insbesondere Vermessungsarbeiten, geologische Baugrunduntersuchungen sowie naturschutzfachliche Erfassungen. Mit den benannten Vorarbeiten wird in den nächsten Tagen vor Ort begonnen. Diese notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für das Planfeststellungsverfahren und für die technischen Verlegearbeiten werden voraussichtlich Mitte 2017 abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden durch von der GASCADE Gastransport GmbH beauftragte Unternehmen ausgeführt. Die Unterneh- Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) men sind angewiesen, erforderliche Betretungen der Grundstücke äußerst schonend auszuüben. Etwaige, in diesem Rahmen entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Mit diesen verfahrensnotwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Erdgasfernleitung entschieden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108–112 34119 Kassel Herr Michael Höhlschen Telefon 0561/934-1937 E-Mail: [email protected] Amtliche Bekanntmachungen – Ende – Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected] Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790 Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: - Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren. - Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto. - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Redaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757 Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. © Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich 9 10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Kita’s „Gänseblümchen“ & „Sonnenschein“ So viele Haustiere, wo gibt es denn so was? Ja, das wollten die jüngeren Käferkinder mit Paulina und die Sonnenkinder von Kathleen herausfinden. Sie wanderten am 28. Juni 2016 nach Malchow. Dort befindet sich in der Nähe des Labyrinth-Parks ein kleiner idyllischer Bauernhof. Er gehört der Familie Ulrich. Dort angekommen, wurden wir zuerst mit einem lauten Gebell von Spiky, dem Hund, begrüßt. Die Jungen und Mädchen staunten nicht schlecht, als wir von „unserer“ Christiane empfangen wurden. Mit ihrer Erlaubnis fütterten wir die kleinen und großen Hasen. Auf dem Rundweg entdeckten die Kinder neben den Hühnern, Tauben und Enten sogar ein Pony, das sich aus seinem Versteck traute und sich streicheln ließ. Es gibt hier auf dem Bauernhof aber nicht nur Tiere, auch ein kleines Kinderparadies mit Rutsche, Schaukel und Sandkasten lud die Mädchen und Jungen zum Toben und Spielen ein. Zwischendurch stärkten sich alle an frischem Obst und Gemüse. Zum Abschluss erlebten wir, wie die Fische in einem kleinen Teich nach dem Futter schnappten und sich dabei auch zankten. Dieser Vormittag verging viel zu schnell, gerne wären wir noch länger geblieben … Dankeschön, liebe Christiane und an dieser Stelle ein dickes Lob an dich für deine fleißige Arbeit in unserer Kita „Gänseblümchen“. Das sagen alle Kinder und Erzieherinnen Ihr seid so super! Spaß und Spiel am Kindertag Liebe Eltern, Freunde, Verwandte und Bekannte, ohne euch hätten wir das nicht geschafft! Wir danken euch. Denn mit 3.393 Stimmen haben wir die anderen Mitstreiter in dieser Abstimmung weit hinter uns gelassen. 3.000 Euro stehen uns nun zur Verfügung, um die Wünsche unserer Kinder zu verwirklichen. Der erste Schritt ist getan und jetzt heißt es Ärmel hoch. Wir brauchen für die Umsetzung noch viele fleißige, kreative und handwerklich geschickte Hände. Wenn ihr also durch’s Selbermachen für mehr Kinderlachen sorgen wollt, dann meldet euch bei uns in der Kita „Gänseblümchen“ in Göritz. Die Sonne wollte am Morgen noch nicht so recht scheinen. Davon ließen sich die Kinder der Kita „Sonnenschein“ nicht abhalten und suchten sich einen Platz an den reichhaltigen gedeckten Frühstückstischen. Sie ließen sich die Würstchen, Brötchen sowie die leckeren Waffeln und die Obstplatte, eigens von den Muttis und einer Oma mitgebracht, schmecken. Überrascht wurden sie vom Amtsdirektor Herrn Neumann, Frau Klünder und Herrn Conseur. Diese gratulierten den Kindern zu ihrem Ehrentag und überreichten eine volle Wundertüte. Nach dem Frühstück eroberten die Kinder das selbstgebastelte Spielhaus, testeten ihre Kreativität an der Malstraße und hatten Spaß, die Fingerfarben an sich auszuprobieren. Als unser Bürgermeister Herr Rakow mit vollen Händen unseren Festplatz betrat, wurde er von der Kinderschar gleich umringt. Sofort fanden die neuen Sitzgelegenheiten, die er mitbrachte, seine Gäste. Sie fanden es cool, unterm Sonnenschirm zu plaudern. Kurz vor dem Mittagessen gab es dann noch das Highlight, als die Wasserbomben auf den Spielplatz getragen wurden! Mutig platzierte sich ein Papa als Zielscheibe. Na, wenn das keinen Spaß macht! Am Nachmittag eroberten dann die „Hortis“ das Spielhaus für sich und hatten Spaß bei den Angeboten! Für alle Überraschungen und die Unterstützung für das Buffet sagen wir herzlichen Dank! Das Kita-Team Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11 Goethe-Grundschule in Göritz Höhepunkte eines Sportfestes „Wir müssen uns anstrengen und laufen, so viele Runden, wie wir können!“ So klang es bei den Schülern der Goethe-Grundschule Göritz. Aus welchem Grund? Weil das Sportfest in diesem Jahr zum ersten Mal einen ganz besonderen Höhepunkt beinhaltete. Alle Schülerinnen und Schüler der Schule waren aufgefordert, Sponsoren zu finden, die ihnen pro gelaufene Sportplatzrunde einen zuvor ausgehandelten Geldbetrag zahlen. Zu diesem Zweck wurden Sponsorenverträge mit Eltern, Großeltern und Verwandten vereinbart. Schon die Resonanz hierauf war überraschend positiv. Beim Sportfest dann, am 8. Juni 2016, gaben alle Läufer ihr Bestes. Herrlicher Sonnenschein und einige La-ola-Wellen der Mitstreiter am Sportplatzrand feuerten sie zusätzlich an. Runde für Runde wurde gelaufen und auch, wenn es für die Kleinen nur halbe Zählrunden gab, waren die Ergebnisse hervorragend. Das Engagement ging sogar soweit, dass einige Kinder von den Lehrern erst nach mehrmaligem Zureden aus dem Rennen genommen werden konnten, aus Angst, sie würden sich mit ihren ehrgeizigen Zielen übernehmen. 20 kleine Sportplatzrunden waren das beste Ergebnis von Nils Plöger (Klasse 3). Jeweils 10 große Runden liefen Florian Bias (Klasse 5), Lucas Böhme, Lilli Dähn, Milena Dähn und Meliena Urbicht (Klasse 6). Eine erstaunliche Leistung!!!! Insgesamt wurden 1.063,20 Euro erlaufen. Ein Ergebnis, das sich durchaus sehen lassen kann. Und das Beste daran ist, dass die Summe den Kindern zugutekommt. Ein Musical- oder Theaterbesuch oder neue Spielgeräte … Dafür hat sich jede Anstrengung, jeder Muskelkater und jeder Tropfen Schweiß gelohnt. Ein riesengroßes Dankeschön an alle Organisatoren, Läufer und natürlich an alle Sponsoren für die großzügigen Spenden. Birgit Wussow 12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Schenke Leben, spende Blut! … 4 Worte, die sagen, was zählt, worauf es wirklich ankommt. Um festzustellen, dass das Blutspenden für uns alle wichtig ist, braucht man nicht viel Phantasie. Unfälle passieren jeden Tag. Krankheiten befallen viele Menschen und können jederzeit jeden treffen. Dabei werden insbesondere im Rahmen der verbesserten Krebsbehandlungsmethoden auch auf diesem Gebiet der Medizin zahlreiche Blutprodukte benötigt. Jeder heute noch gesunde Mensch kann von einer Minute zur anderen die Blutspende eines Mitmenschen benötigen. 80 % aller Bundesbürger sind einmal in ihrem Leben auf ein Blutprodukt angewiesen. Pro Tag werden in Deutschland 15.000 Blutspenden zur Behandlung der Patientinnen und Patienten in deutschen Kliniken benötigt. Sechs regionale Blutspendedienste des DRK übernehmen mit ihren Instituten und Zentren für Transfusionsmedizin die Versorgung. Jede Blutspende wird mit hochsensitiven Methoden direkt nach der Blutspende in unseren Zentrallaboren untersucht. Erst nach Abschluss der Untersuchungen der Blutspende wird das Blut für die Versorgung der Patientinnen und Patienten freigegeben. Dies erfolgt ca. 24 Stunden nach Ihrer Blutspende. Die Blutgruppe ist die Beschreibung der individuellen Merkmale auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen. Wir kennen heute das AB0-System mit den Blutgruppen A, B, 0 und AB. Die beiden häufigsten in Deutschland vorzufindenden Blutgruppen sind die Blutgruppen A mit 43 % und 0 mit 41 % Anteil in der Bevölkerung. Entsprechend groß ist auch der Bedarf an Blutspenden dieser Gruppen, denn unter den Patienten finden sich natürlich diese Anteile ebenso wieder. Blut lässt sich immer noch nicht künstlich herstellen. Wir sind froh und dankbar, dass viele Menschen bereit sind, ihr Blut zur Verfügung zu stellen. Leider reicht die Zahl derer, die dies regelmäßig tun, nicht aus, denn der Bedarf wächst stetig durch eine immer älter werdende Bevölkerung und durch erfolgreiche neue Methoden der Medizin, bei denen Blut eine bedeutende Rolle spielt. Über die Altersgrenze scheiden langjährige Dauerspender aus, die durchschnittlich drei bis viermal im Jahr Blut gespendet haben. Erfreulicherweise Nr. 07/2016 Gewerbliche Anzeige kommen immer wieder junge Neuspender hinzu, die aber aus verschiedenen Gründen nicht so häufig Blut spenden können. Daher müssen für jeden älteren ausscheidenden Dauerspender drei Neuspender gewonnen werden. Erstspender können bis zum vollendeten 64 Lebensjahr Blut spenden. Das maximale Spenderalter für Blutspender ist das vollendete 72. Lebensjahr. Insgesamt spenden derzeit knapp 3 % der Bevölkerung Blut. Nur wenn 6 % der Bevölkerung regelmäßig Blut spenden, kann die Versorgung mit Blutpräparaten in Deutschland langfristig ausreichend gesichert werden. Gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und dem Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes organisieren wir Blutspendetermine in unseren Städten, Schulen, Unternehmen, auf Veranstaltungen oder auch an ganz ungewöhnlichen Orten. In Prenzlau können Sie einmal im Quartal in unserer Wohnstätte „Friedrich Fröbel“ am Friedenskamp 5 spenden. Die Termine werden rechtzeitig in der Presse oder per Aushang bekanntgegeben. Blutspender sind ganz besondere Menschen, denn sie übernehmen mit ihrer Blutspende gesellschaftliches Engagement und übernehmen Verantwortung. Ihnen gilt unser ganz besonderer Dank – Tag für Tag! Danke! Quelle: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Das nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, 29. Juli 2016, Samstag, 30. Juli 2016 & Sonntag, 31. Juli 2016 • Trabant- und Ostfahrzeugetreffen & 53. Parkfest in Brüssow • Sacred Ground Festival in Trampe Samstag, 6. August 2016 Dorffest in Grünberg 07.30 Uhr Brüssow Donnerstag, dem 18.08.2016 Redaktionsschluss: 01.08.2016 Werbeanzeigen Anzeigenschluss ist am 05.08.2016. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eine E-Mail an [email protected] senden. Traditionelles Volksangeln in der Badeanstalt mit dem Angelverein Brüssow 13.00 Uhr Großes in der Badeanstalt gestaltet durch Brüssower Vereine und Institutionen - Kinderschminken, Hüpfburg, Kinderprogramm, Wasserspiele mit der Feuerwehr und vielen weiteren Mitmachangeboten Musikalische Umrahmung mit Partyschneider und MitMachZirkus sowie der Gruppe „Two for Fun“ - Kaffee und Kuchen Trabant- und Oldtimertreffen mit Autoshow und Teilemarkt auf dem Campingplatz Ab 21.00 Uhr Abendprogramm auf der Freilichtbühne mit der neuen Schlagerkönigin „Sina Lindberg“ einer Lasershow und „DIE SCHLAGERMAFIA“ „für große Kinder den ganzen Tag“: Tanz mit dem DJ Sun & Co bis in den Morgen Trabant- und Oldtimertreffen mit Autoshow und Teilemarkt 13 14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Gratulationen Liebe Bürgerinnen und Bürger, an dieser Stelle haben wir bislang gerne unseren älteren Mitbürgern zu ihrem Geburtstag gratuliert. Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 wurde diese Möglichkeit bereits gravierend eingeschränkt. Am 6. Juni 2016 wurde nun durch das Ministerium des Innern und für Kommunales die Übermittlung der Alters- und Ehejubiläen an die Zeitung und das Amtsblatt vollständig untersagt. Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Es bleibt uns leider nur, allen Geburtstagskindern auf diesem Weg anonym alles Gute zu wünschen. J. Tiebach Einwohnermeldeamt Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste Juli/August 24.07.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Grünberg 31.07.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Menkin 07.08 2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Bröllin 11.08.2016 19.00 Uhr Orgelkonzert mit Martin Schulz in Woddow 14.08.2016 10.00 Uhr Brüssow 21.08.2016 10.00 Uhr Brüssow Ferienspiele in Brüssow vom 25-26. Juli 2016 Herzliche Einladung an alle Kinder der 1. bis 6. Klasse zu den Ferienspielen. Wir wollen auf dem Campingplatz übernachten, spielen und vieles mehr. Die Ferienspiele sind kostenlos und eingeladen sind alle Kinder! Beginn ist am 25. Juli 2016 um 10.00 Uhr. Konzert in Woddow am 11. August 2016 um 19.00 Uhr findet ein Konzert in der Woddower Kirche mit dem Organisten Martin Schulz! Sommerurlaub des Pastors 22.08. bis 04.09.2016. Die Vertretung übernimmt Pastorin im Ruhestand Rosemarie Wienholz (Blankensee). Tel: 03974/451851 Männerkreis Der nächste Männerkreis findet am 4. August um 14.00 Uhr. Wir wollen nach Stolpe/Angermünde fahren und uns dort den Grützpott anschauen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz und fahren dann nach Stolpe und anschließend nach Schwedt! Bitte bei Frau Bruch anmelden! 80237 oder 80230. 50plus Das nächste Treffen findet am 27. Juli 2016 um 14.00 Uhr statt. Wir wollen gemeinsam am Hohen Ufer Grillen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr am Hohen Ufer! Seniorenkreis Nächster Termin ist am 07.08.2016 um 14.00 Uhr im Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus. Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Fr., 22.07. 18.00 Uhr So., 24.07. Fr., 29.07. 18.00 Uhr So., 24.07. Fr., 29.07. 18.00 Uhr So., 31.07. Fr., 05.08. 18.00 Uhr So., 07.08. Fr., 12.08. 18.00 Uhr So., 14.08. Fr., 19.08. 18.00 Uhr So., 21.08. Fr., 26.08. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss 09.00 Uhr Tornow, 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden) Malchow, Andacht z. Wochenschluss 09.00 Uhr Tornow, 10.15 Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden) Malchow, Andacht z. Wochenschluss 09.00 Uhr Cremzow, 10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, f. alle Gemeinden) Malchow, Andacht z. Wochenschluss 09.00 Uhr Kleptow, 10.15 Schönfeld (Pfr. W. Schneider, f. alle Gemeinden) Malchow, Andacht z. Wochenschluss 09.00 Uhr Schenkenberg, 10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, f. alle Gem.) Malchow, Andacht z. Wochenschluss 09.00 Uhr Klockow, 10.15 Uhr Carmzow (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden) Malchow, Andacht z. Wochenschluss Wöchentlich Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (31.08.), Göritzer Frauenkreis, Klockower Kaffeerunde (28.07. und 25.08.), Gemeindekirchenrat nach Vereinbarung Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit! Weitere Termine und Vorankündigung - Sommerfahrt 2016, Junge Gemeinde, vom 22. bis 28. Juli 2016 ins „Riesengebirge“. Von der Kleine Teichbaude oberhalb von Krummhübel wandern wir … Sommerfreizeit, 1. bis 6. Klasse, vom 25. bis 29. Juli 2016, Mechow am Waschsee Familiengottesdienst zum Schulbeginn, Sonntag 4. September um 10.00 Uhr in der Kirche Malchow Uckermärkische Musikwochen zu Gast in Ludwigsburg, Sonntag 4. September um 16.00 Uhr, J.S.Bach: Die „Brandenburgischen Konzerte“ auf dem Gutshof in Ludwigsburg, Preussisches Kammerorchester Prenzlau, Ltg. Andreas Kessler Nr. 07/2016 - Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Gottesdienst nicht immer – aber überall – am Tag des offenen Denkmals, Sonntag, dem 11. September um 10.00 Uhr in allen Dorfkirchen des Pfarrsprengels 26. Frauenfreizeit mit unserer Partnergemeinde Lützelsachsen, vom 15. bis 19. September 2016 im Bibelzentrum Barth Festkonzert 25 Jahre Singkreis Schönfeld, Sonntag, 16. Oktober 2016 um 17.00 Uhr in der Kirche Malchow - 15 Franz Schubert Messe G-Dur für Soli, Chor und Orchester, Trompetenkonzert von Fasch, Preussisches Kammerorchester, Trompete Tomasz Dabrowski (Stettin) Männerbegegnung Schönfeld/Lützelsachsen, gern sind wir wieder Gastgeber für die Männer aus Lützelsachsen! Termin ist der 28. Oktober bis 1. November 2016 Eine Reise nach Lettland oder 20 Jahre Partnerschaft Schönfeld – Livani Juni 2016 Anreise – Donnerstag und Freitag, 16./17. Juni Die drei Fahrzeuge rollen über die regnerische breite Landstraße. Hunderte Kilometer hatten sie an diesem Tag schon hinter sich gelassen. Die Insassen blicken beiderseits aus den Fenstern und sehen zur linken die trübe Daugava, zur rechten Wiesen und Wald, ab und zu tauchen ein paar vereinzelte Höfe auf. Viele scheinen verlassen oder zumindest in einem erbarmungsvollen Zustand. Das Wetter passt zum Erscheinungsbild – für mich die ersten Eindrücke von Lettland. Zwei Tage Autofahrt liegen hinter uns. Durch Polen, Litauen und schließlich Lettland ging es. Neunzehn Menschen aus unseren Gemeinden saßen in diesen Autos und freuten sich auf ihre lettischen Gastgeber, zu denen viele schon eine enge Freundschaft pflegen. Auf der Fahrt wurde es trotz des vielen Sitzens nicht langweilig. Es wurde viel erzählt, gesungen und gelacht und so manche Lettland-Anekdote erzählt. Es wurde spät, an diesem Freitag, dem 17. Juni, denn ein starker Sturm mit Gewitter zwang uns unterwegs zur Rast und auch die umgestürzten Bäume erschwerten die Weiterfahrt zusätzlich. Gegen 22 Uhr lettischer Zeit (1 Stunde weiter als Deutschland) wurden wir von den Letten an der Kirche in Livani empfangen. Von der lettischen Gastfreundlichkeit wurde mir im Vorfeld erzählt. Hier sollte sie sich schon bestätigen. Mehrere Stunden hatten unsere Gastgeber in der Kirche ausgeharrt und standen nun mit heißen Getränken und leckeren Snacks bereit um uns zu empfangen. In der Kirche waren Bilder alter Treffen aus 20 Jahren Partnerschaft zur Besichtigung ausgehängt. Zur Begrüßung gab es ein lettisches Spalier und für jeden einen kleinen Beutel mit eigenem Aufdruck und heimischen Süßigkeiten darin, zudem viele Küsse von der Gemeindekirchenratsvorsitzenden Ginta. Zur Nacht teilte sich die Gruppe auf ihre Gastfamilien auf und natürlich gab es vor dem Schlafen gehen noch eine warme Mahlzeit in der Häusern der Gastgeber. Auch typisch für die lettische Gastlichkeit. Samstag, 18. Juni Am ersten Tag unseres lettischen Aufenthalts begleitete uns die sprachbegabte Wahl-Heidelbergerin Elena in einem mittelgroßen Bus in die nahe gelegene Stadt Daugavpils, die mit 130.000 Einwohnern nach Riga die zweitgrößte Stadt Lettlands ist. Dort besuchten wir hintereinander vier Kirchen, die dicht beieinander auf dem so genannten Kirchberg standen. Wir lernten viel über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen christlichen Konfessionen (evangelisch-lutherisch, römisch-katholisch, orthodox-altgläubig, russisch-orthodox), das Zusammenleben der vielen Nationalitäten in Daugavpils (Letten, Polen, Litauer, Russen, Weißrussen) und über manche Kleiderordnung in Gotteshäusern (Kopftuch und Rock für alle Frauen in den orthodoxen Kirchen). Anschließend genossen wir die Aussicht von der Panorama-Etage eines Hotels am zentralen Platz und nahmen dort ein schönes Mittagessen ein, bevor es weitergehen sollte. Für den Nachmittag war eine Expedition ins Grüne geplant. Entlang der Daugavawindungen gibt es einen Wanderpfad, der malerisch am ehemaligen Burgwall und dem Flussufer entlangführt. Und wie könnte es anders sein, sollte es dabei ein gemütliches Picknick geben. Wie immer mit dabei, mit Schinkenwürfeln gefüllte Teigtaschen. Ein echtes kulinarisches Muss. Ungefähr eine Stunde dauerte der Rückweg zur Kirche in Livani. Inzwischen war es Abend geworden. Doch auch an der Kirche wartete wieder eine Delegation der Kirchengemeinde und hatte schon eine Suppe über offenem Feuer zubereitet, die wir nicht ablehnen konnten. Eine Biertischgarnitur war auch vorhanden und lud ein, sich im Kirchgarten niederzulassen. Bei Suppe sollte es jedoch nicht bleiben, wie sich aus der bisherigen Schilderung vielleicht erahnen lässt. Es wurden Bier und Wein gereicht, dazu wieder gefüllte Teigtaschen, selbstgemachten Honig, joghurtartiges Dessert und Brot mit Wurst und Käse. Zu unserer Freude gesellte sich auch Pfarrer Ewalds mit in die Runde. Eine familiäre Atmosphäre entstand, weil viele Altersklassen vom Einjährigen bis zum Achtzigjährigen vertreten waren – mein Bild von Lettland erheiterte sich zunehmend. Sonntag, 19. Juni Die Gemeinde kniet auf dem Boden. Kniebänke gibt es nicht. Auf dem Altarbild sehe ich den betenden Jesus und die schlafenden Jünger im Garten Gethsemane. Dann ein Rattern. Wenige Meter hinter der Kirche verläuft die Eisenbahnstrecke Riga-Daugavpils und soeben rauscht ein langer Güterzug an den Kirchenfenstern vorbei – auch das ist Lettland. Wir befinden uns mitten im Festgottesdienst zur 20-jährigen Partnerschaft der Gemeinden in Schönfeld und Livani, die sich seit 1996 im Zweijahresrhythmus gegenseitig besuchen. Um dieses Ereignis gebührend zu feiern und sicherlich auch als Dank an unsere Gemeinden in der Uckermark, spielten Teilnehmer des Internationalen Malchower Kirchenpreises der vergangenen Jahre ein dreiviertelstündiges Konzert in der Kirche und erfreuten damit die Gemüter der mitgereisten deutschen Delegation. Auch ich hatte Freude daran, einige Gesichter wieder zu erkennen. Das sollte ein fröhlicher Auftakt zum Festgottesdienst sein, dessen Liturgie Pfarrer Ewalds übernahm, die Predigt allerdings Pfarrer Dietz hielt. Sie war vorher in schriftlicher Form und lettischer Sprache an alle Einheimischen Gottesdienstbesucher ausgeteilt worden. Als 16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Ehrengäste waren der Bürgermeister der Stadt Livani (10.000 Einwohner) und die Musikschuldirektoren von Livani und der benachbarten Stadt Preili anwesend. Alle drei bedankten sich in bewegenden Worten für die lebendige Partnerschaft und die Unterstützung der Musikschüler und der Menschen. Sie berichteten, dass mehrere Teilnehmer an unserem Musikwettbewerb inzwischen Orchestermusiker geworden sind. Trotz der vielen Eigenarten des lettischen Gottesdienstes sollte dieser Gottesdienst vor allem ein Gottesdienst der Gemeinsamkeiten sein. So feierten wir zusammen Abendmahl und sangen melodisch übereinstimmende Gesangbuchlieder in Deutsch und Lettisch. Gerade das Abendmahl war besonders schön und spielt in der Partnerschaft immer eine große Rolle. So schenkte die Gemeinde aus Schönfeld der Kirche in Livani vor einigen Jahren einen neuen Abendmahlskelch. In diesem Jahr wurde er durch eine passende Oblatendose komplettiert, auf der zur Erinnerung das Schenkungsjahr und Nr. 07/2016 der Anlass eingraviert sind. Im Gegenzug erhielt Pfarrer Dietz stellvertretend für unsere Gemeinde einen handgemachten Wollschal, auf welchem alle wichtigen lettischen Kraftsymbole zu sehen sind. Sicherlich eine symbolische Stärkung für das Fortbestehen der gemeinsamen Partnerschaft und die nächsten 20 Jahre. Wie um dies zu bekräftigen wurde dieser Sonntag ausgelassen gefeiert und von allen Beteiligten auf einer schmalen Insel im Fluss Daugava verbracht. Paradiesisch lockte die Insel mit einer prachtvollen Natur und einer einmaligen romantischen Abgeschiedenheit. Wir deutschen Gäste wurden mit Speis und Trank verwöhnt, dafür musste aber auch bis zum abwinken getanzt werden. Ein richtig volkstümlicher Abschluss für unsere abenteuerliche Reise, die wir wohl gerade deswegen nicht vergessen werden – das ist Lettland. Carlo Christiansen Schönfeld Gewerbliche Anzeigen Danksagungen im Amtsblatt Brüssow Auch Sie können Danksagungen zu Hochzeiten, Geburtstagen, Trauer oder anderen Anlässen schalten. Rufen Sie uns einfach an! Schibri-Verlag Am Markt 22 17335 Strasburg Anzeigenberaterin: Frau Helms Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583 E-Mail: [email protected] Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17 Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Zu Fuß in den Stall und mit der Kuh auf Du und Du Die Klassen 5/6 aus der Goethe-Grundschule Göritz haben kürzlich die Milchviehanlage der Agrargenossenschaft Uckermark agrar e.G. besucht. Ein Projekttag mit der Initiative LANDaktiv wurde mit der Betriebsleitung abgestimmt und durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler machten sich zu Fuß auf den Weg zur Milchviehanlage. Dort gab es eine Begrüßung und eine kurze Einweisung über das Verhalten auf diesem Betriebshof. Nun konnten wir endlich starten. Der Rundgang auf dem Hof war gleichzeitig ein Rundgang aus dem Leben der Familie Rind. Wir konnten die verschiedenen Lebensstationen der Tiere nachvollziehen. Von der Trächtigkeit der Tiere zum Aufwachsen in Kleingruppen, bis hin zur größeren Gruppenhaltung der Tiere. Viele Fragen konnten bei der Hofbesichtigung beantwortet werden. Was frisst eine Kuh? Gibt es auch einen Bullen hier auf dem Hof? Wann gibt die Kuh das erste Mal Milch? Auch wie die Futterrationen zusammengestellt werden, konnten wir erfragen und wie das Futter auf den Futtertisch der Tiere kommt. Das war übrigens auch eine Frage aus unserem großen Landeswettbewerb von LANDaktiv für alle 5. Klassen des Landes Brandenburg, woran sich auch die Schüler der 5. Klasse aus der Goethe-Grundschule Göritz beteiligt haben. Aber wo stehen nun die Kühe? Vorbei an einer kleinen Herde Mutterkühe ging es in das neu erbaute, helle, überschaulich großzügig gebaute Stallgebäude, worin die Milchkühe viel Platz für Bewegung haben. Erstaunlich ruhig im Stall stellten die Kinder fest, denn nicht täglich haben die Milchkühe so viel Besuch auf einmal in ihrem Stallgebäude. Einige Tiere lagen dort und haben wiedergekäut, andere waren gerade an der Wellnessstation, weitere Tiere beäugten uns aufmerksam und waren total neugierig und kamen ganz dicht an uns heran. Dann konnten wir noch den neuen Melkstand besichtigen, der ebenfalls sehr großzügig und modern gestaltet ist. Nach den Besichtigungen haben wir in einem Raum in der Agrargenossenschaft gemeinsam Butter hergestellt. Alle Kinder waren neugierig, ob das wohl funktionieren würde! Allen Kindern ist es gelungen, eine kleine Butterkugel herzustellen. Gemeinsam bei einem Glas Milch und einer Butterstulle konnte das Projekt auf dem Hof beendet werden. Vielen Dank an die Betriebsleitung, die uns diesen sehr interessanten Projekttag ermöglicht hat. Kontakt für Projekttage: korb@ land-aktiv.de Gerlind Korb Gewerbliche Anzeige 18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 07/2016 Kampfkunst Dojo Uckermark e. V. Organisiert durch den RBKD (Verband des Shorin Ryu Karate) weilte Shian Oshiro (9. DAN) mehrere Tage für einen Karatelehrgang in Dresden. Das war der Anlass das sich Karateka des Kampfkunstdojo-Uckermark e. V. auf den Weg nach Dresden machten, um dort vom Großmeister des Shorin Ryu und Yamanni Ryu (Stockkampf) zu lernen. Nachdem das Training um 11.00 Uhr begonnen hatte, wurde bis 17.30 Uhr trainiert. Dabei legte Shihan Oshiro besonderen Wert auf die exakte Ausführung der grundlegenden Elemente des Shorin Ryu Karate. Dafür bot das Training, Karateka aller Graduierungen, die Möglichkeit auf ihrem Niveau zu trainieren. Nach dem Training des Karate folgten Trainingseinheiten mit Bo (Langstock) und Sai. Hier konnte jeder, entsprechend seinen Fähigkeiten, in verschiedenen Gruppen trainieren. Shihan Oshiro ließ es sich nicht nehmen, in allen Gruppen Hilfestellung beim Üben zu geben. Erschöpft und mit vielen neuen Eindrücken kamen die Karateka vom Lehrgang zurück. Diese neuen Erfahrungen werden auch in das künftige Training im Dojo einfließen. Ansprechpartner: Bodo Fellwock, Kleptow Nr. 19 b, 17291 Schenkenberg Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Auch Eltern müssen sich umstellen Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, ist das vermutlich auch für Sie eine große Umstellung. Manch einem Elternteil fällt das frühe Aufstehen und schnelle Fertigmachen genauso schwer wie dem Kind! Viel Stress und Ärger können Sie sich ersparen, wenn Sie ein bisschen planen und ein paar feste Gewohnheiten einführen. Zum Beispiel so: Ein guter Start in den Tag fängt am Vorabend an: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind zeitig ins Bett kommt. Planen Sie genug Zeit für Umziehen, Zähneputzen und Vorlesen ein. - Überlegen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, was es für den nächsten Schultag braucht, und legen Sie alles bereit. Nichts nervt mehr, als wenn man in der morgendlichen Hektik noch Hefte oder Turnschuhe suchen muss. - Das morgendliche Aufstehen dauert im Zweifel immer länger, als Sie sich das vorgestellt haben. Planen Sie eine Pufferzeit ein, sonst leiden Ihre Nerven und es kommt zu unschönen Szenen, die dem Kind womöglich die Lust auf die Schule verderben. - Auf jeden Fall sollte genug Zeit für ein Frühstück sein. Ihr Kind braucht eine Grundlage, um in der Schule aufmerksam sein zu können. Auch ein Pausenbrot muss sein, dazu am besten was Frisches: Apfel-, Möhren-, oder Paprikaschnitze oder anderes Obst oder Gemüse. Wichtig ist die mit Wasser oder Tee gefüllte Trinkflasche: Wer zu wenig trinkt, kann nicht gut denken! • Schauen Sie möglichst täglich zusammen mit Ihrem Kind in den Schulranzen. Häufig finden Sie darin wichtige Nachrichten (von „Wir haben Läuse“ bis „am Montag fällt die Schule aus“) oder auch Reste vom Schulbrot. Der tägliche Blick in den Ranzen zeigt Ihrem Kind: Meine Eltern nehmen die Schule ernst. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg Nr. 07/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19 Buchtipp des Monats Lauter Lieblingsplätze s in der U wir un m u r a w … „ hlen.“ ü f l h o w o s ckermark eck a tth ia s Pla tz odo Neuüller M . D . a t n e ow • B rä sid n Mini sterp Ka s pa rik • Sven Klemck Fra n k Brsch o v t r o w r o V en • lri ch Mi t eine m n Krüger • U r • Jens Ko e Ca rl Mi ch ael a le ef s e St a • K n n in a r t ch • H.-R. Melm le r • Da ri s Mein ke • Ka rgen Gu n d la Jü nge rt su la g K ie • G h i sc e rn h a rd t Re w B • h e lz R u . An ne m a rie G h o Sc h low • Ha ym im a r La nge • Dim a r ra kow • Ja nine Ja h n kow Mo nika St re D gK i sch of e ra Blu m • off Wol fga n h Th sc • i B n e n ta • Jü rgen B l • a a ik g m O M • o r Neu ik e A m • h ke Hen d rik So m h m id t • Rola n d Rch e • Ju lia Ki sc s i e B f• Iri s Be etz • Sc ra g e w rk a rli Ma gle r • Fra nn s ew ig • U ie M a G • G l e ie h r u e a iq lz m n o e o P •M rgen • An n n thin nzpil le r • Jü t m u t Du e r ra a K H s • a • Joachim Be n n re o d n m a n Si m •A e rd d a e h ow i tz • Rein Schilling • Gün te r Sch m l Succow Bä rbel Ma k er hae ns • Ho rs t-P e r • Uw e Kolb e rg • Mi c a h g n Ju a k s zi la Ste agne r • Ange W d e fr n a •M Bestellungen sind möglich über Ihre Buchhandlung oder den Schibri-Verlag Tel.: 039753-22757 Mail: [email protected] Homepage: www.schibri.de Was gibt es zu sehen in einem Land, das in seiner Natur und Kultur auf eine altmodische und zugleich wieder zukunftsträchtige Weise schön ist? Wo mag es in Mecklenburg-Vorpommern besonders reizvoll, staunenswert oder idyllisch sein? Wo haben die Einheimischen und die Kenner unter den Freunden und Gästen ihre Lieblingsplätze? „Es fällt mir schwer, mich für einen einzelnen Lieblingsplatz in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden”, schreibt Ministerpräsident Erwin Sellering. Treffen Sie Ihre Wahl, liebe Leserin, lieber Leser! Sie möchten Ihren eigenen Lieblingsplatz bekannt machen? Schreiben Sie uns! Dieses Land hat viele schöne Orte und Aussichten ... E-Mail: [email protected] Facebook: Lauter Lieblingsplätze Zur Publikation: Mit einem Vorwort von Ministerpräsident a. D. Matthias Platzeck 144 Seiten Format: 120 x 200 mm mit 10 Abbildungen, schwarz-weiß ISBN: 978-3-86863-169-2 20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nach dem kleinen Wörtchen „ja“ sind wir nun ein Ehepaar … Für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer Allen, die zur Hochzeit an uns dachten, mit Geschenken und Blumen uns viel Freude machten, und jenen, die zu dem schönen Feste beigetragen, möchten wir ein herzliches „Dankeschön“ sagen. Eisernen Hochzeit Axel und Karin Buse Grünberg, 3. Juni 2016 danken wir recht herzlich unseren Kindern und Nachbarn, dem Bürgermeister der Stadt Brüssow Herrn Rakow, dem Amtsdirektor Herrn Neumann, dem Pastor Herrn Gienke sowie der Sozialstation der Volkssolidarität. Besonderer Dank für die gute Bewirtung gilt „Ulla’s Eisstübchen“. Tagesfahrten 29.07.2016 19.08.2016 17.09.2016 27.11.2016 Nr. 07/2016 Stettin Störtebecker Festspiele Hengstparade Neustadt-D. Musical „Aladin“, Hamburg Elisabeth & Reinhard Behnke Brüssow, im Juni 2016 Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38 Möchten auch Sie einmal jemandem Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen, die uns zu unserer Hochzeit sagen? Anzeigenannahme: Frau Helms, Schibri-Verlag Telefon 039753/22757 E-Mail: [email protected] mit Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreuten, sowie allen Gästen die so fröhlich mit uns feierten. Ein besonderer Dank gilt unseren Kindern, Eltern, Geschwistern, Verwandten, Nachbarn, Bekannten und Kollegen von Ulla`s Eisstübchen sowie der GDE. Ein großer Dank gilt der Standesbeamtin Frau Uecker, dem Schützenhaus in Brüssow, Viola’s Fotostudio, der Blumenwerkstatt Penkun, der Firma Strobel, DJ M. Brüssow und dem KOB für das traumhafte Feuerwerk. Penkun, 01.06.2016 Claudia & Frank Person
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