Kommission akzeptiert Deutschlands Plan zu Breitband

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission akzeptiert Deutschlands Plan zu Breitband-Vectoring, fordert
aber Nachbesserungen
Brüssel, 19. Juli 2016
Die Kommission hat heute einen überarbeiteten Maßnahmenentwurf angenommen, der es
der Deutschen Telekom ermöglichen soll, ihr Netz durch Vectoring zu modernisieren;
erwartet aber weitere Nachbesserungen.
Aufgrund der vorangegangenen Untersuchungen der Europäischen Kommission hatte die deutsche
Regulierungsbehörde (BNetzA) ihren ersten Maßnahmenentwurf nachgebessert.Das Ziel des
Vorschlags: Die Deutsche Telekom soll die Erlaubnis erhalten, ihr Netz in einem Umkreis von 550 m zu
den lokalen Hauptverteilern (auch Nahbereich genannt) mit Vectoring-Technologie zu modernisieren.
Der nachgebesserte Plan enthält den erforderlichen Wettbewerbsschutz, den die Kommission gefordert
hatte, um für einen Ausgleich zwischen der Verbesserung der Netzleistung und einem fortgesetzten
wirksamen Wettbewerb durch alternative Anbieter zu sorgen, die beide gleichermaßen den
Internetznutzern zugutekommen.
Die Kommission hat die Bundesnetzagentur jedoch auch darauf hingewiesen, dass sie die Bedingungen
verbessern muss, zu denen andere Anbieter auf dem modernisierten, mit Vectoring-Technologie
ausgestatteten Netz der Deutschen Telekom den Zugang zum Internet bereitstellen können. So muss
die deutsche Regulierungsbehörde der Kommission zusätzlich detaillierte Pläne vorlegen, die die
technischen Parameter und die Preise für das Produkt, das diesen Zugang ermöglicht, ausweisen. Diese
Pläne sollen zum Herbstbeginn vorliegen und werden von der Kommission sorgfältig insbesondere
hinsichtlich auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb geprüft. Die Kommission wird diese Vorschläge
vor dem Hintergrund ihrer früheren Leitlinien und der in ihrem heutigen Beschluss formulierten
Erwartungen bewerten.
Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, begrüßte die
Fortschritte bei den jüngsten Gesprächen mit der BNetzA und erklärte: „Als Ergebnis unserer Prüfung
hat die deutsche Regulierungsbehörde einen besseren Ausgleich zwischen der Modernisierung des
Netzes und einem hochwertigen Zugang zum Netz für die Wettbewerber hergestellt. Die zusätzlichen
Garantien, die die BNetzA jetzt vorschlägt, schützen den nachhaltigen Wettbewerb und schaffen
Anreize für zukunftsfähige Netze der Gigabit-Gesellschaft. Es sind jedoch weitere Verbesserungen
erforderlich, und wir werden genau darauf achten, dass sie vorgenommen werden.“
Durch die Modernisierung mittels Vectoring-Technologie lassen sich auf Kupfernetzen höhere
Breitband-Geschwindigkeiten erzielen. Bei dieser Technologie handelt es sich um eine Modernisierung,
die einen Mittelweg zur Verlegung von Glasfasernetzen darstellt. Schätzungen zufolge würde nach dem
überarbeiteten Vorschlag der BNetzA deutschlandweit auf dem Breitbandnetz eine Leistungssteigerung
erreicht, durch die in 1,4 Mio. Haushalten erstmals Verbindungsgeschwindigkeiten von über 50 Mbits/s
erzielt würden. Derzeit funktioniert diese Technologie jedoch nur, wenn sie auf ein gesamtes Bündel
von Kupferkabeln angewandt wird, so dass die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb eingeschränkt
wird, da eine wettbewerbsfördernde Entbündelung solcher Leitungen ausgeschlossen ist.
Nach Auffassung der Kommission bieten die überarbeiteten Vorschläge der BNetzA jetzt einen
ausreichenden Wettbewerbsschutz und begrenzen die nachteiligen Auswirkungen auf die
Wettbewerbsposition anderer Anbieter, die der Einsatz der Vectoring-Technologie mit sich bringen
kann.
So schlägt die BNetzA vor, die zahlenmäßige Begrenzung anderer Anbieter beim Zugang zu
Kabelverzweigern für die Bereitstellung von Netzdiensten aufzuheben und den Anbietern, die derzeit
am Hauptverteiler präsent sind, den Zugang zu Kabelkanälen und unbeschalteten Glasfaserleitungen
zu gestatten. Auf diese Weise können vorhandene Infrastrukturen effizienter genutzt werden. Weitere
Gründe für die Genehmigung des Vorschlags durch die Kommission waren die Tatsache, dass andere
Anbieter die Vectoring-Technologie in mehr Gebieten als früher einsetzen können, und die Zusage der
BNetzA, eines der Zugangsprodukte weiter zu verbessern.
Die BNetzA muss die Pläne für ein virtuelles Zugangsprodukt weiter verbessern
Die Kommission weist jedoch auf einige Aspekte hin, die weiterer Verbesserung bedürfen. Da der
Einsatz der Vectoring-Technologie in einem Umkreis von 550 m um einen lokalen Hauptverteiler
verhindert, dass alternative Anbieter von Hochgeschwindigkeits-Breitbandleistungen direkten Zugang
zu den Kabeln erhalten, die die Kunden mit den lokalen Hauptverteilern verbinden, hat die Kommission
die BNetzA aufgefordert sicherzustellen, dass Wettbewerber eine angemessene alternative
Möglichkeiten zur Bereitstellung des Internetzugangs für Kunden erhalten.
Außerdem hat die Kommission die BNetzA aufgefordert, ihre technischen Spezifikationen für ihr
wichtigstes Ersatzprodukt (ein virtuelles Layer-2-Zugangsprodukt) zu verbessern und sie der
Kommission zu notifizieren. Anschließend wird die Kommission die Vorschläge vor dem Hintergrund der
Leitlinien im Erläuterungsvermerk zu den Empfehlungen der Kommission von 2014 zu den betreffenden
Märkten und den im heutigen Beschluss dargelegten genaueren Erwartungen prüfen. Es ist von
entscheidender Bedeutung, dass sich im neuen virtuellen Zugangsprodukt die Hauptmerkmale des
heutigen physischen Produkts wiederfinden. Dabei werden die Verfahren der Befugnisse der
Kommission gemäß Artikel 7 der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation eingehalten.
Hintergrund
Mit dem heutigen Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Einführung des sogenannten Vectoring
im Nahbereich in Deutschland mit ausreichenden Schutzmaßnahmen einhergeht, die die nachteiligen
Auswirkungen dieser Technologie auf andere Anbieter begrenzt. Im Mai dieses Jahres hatte die
Kommission die ursprünglichen Pläne der BNetzA abgelehnt und eine eingehende Untersuchung des
Vorschlags der deutschen Regulierungsbehörde eingeleitet, mit der die Deutschen Telekom die
Möglichkeit erhalten sollte, ihr Netz mittels Vectoring-Technologie zu modernisieren (siehe hier). Wie in
den einschlägigen EU-Rechtvorschriften vorgesehen, haben die Kommission und die BNetzA in den
darauffolgenden Monaten eng zusammengearbeitet, um eine Lösung zu finden, die mit den EUTelekommunikationsvorschriften vereinbar ist.
Nützliche Links
Das Schreiben der Kommission an die deutsche Regulierungsbehörde wird veröffentlicht unter
https://circabc.europa.eu/w/browse/0fc4cbf9-3412-45fe-84bb-e6d7ba2f010e
Weitere Informationen in dieser Sache
Weitere Informationen über das Verfahren nach Artikel 7
IP/16/2583
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