Fragen zur Ganztagsgrundschule

Fragen zur Ganztagsgrundschule
Ganztagesschule in Wahlform – was ist wählbar ?
Das Elternrecht ist ein hohes und zu schützendes Gut. Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind
an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht. An der Schillerschule kann das
Ganztagesprogramm in den Klassen 1-4 gewählt werden.
Muss mein Kind 4 Jahre an dem einmal gewählten Ganztagesprogramm teilnehmen?
Nein, das Ganztagesprogramm ist nur für ein Schuljahr bindend. Zum Ganztagesprogramm müssen
die Kinder jedes Jahr aufs Neue angemeldet werden.
Ist damit zu rechnen, dass die Schillerschule in 1-2 Jahren gebundene Ganztagesschule wird, sodass
mein Kind am Ganztagesprogramm teilnehmen muss?
Die Gremien der Schillerschule können darüber nicht entscheiden. Die Entscheidungen und Anträge
müssen vom Schulträger gestellt werden und somit im Gemeinderat beschlossen werden.
Hat mein Kind schulische Nachteile, wenn es nicht am Ganztagesprogramm teilnimmt?
Nein, der Pflichtunterricht, der den Bildungsplan der Grundschule erfüllt, findet für alle Kinder
vormittags und an ein bzw. zwei Nachmittagen statt. Im Ganztagesprogramm werden ergänzende
Angebote aus dem Bereich Musik und Sport angeboten.
Müssen Kinder, die am Ganztagesprogramm teilnehmen, in eine separat geführte
Ganztagesklasse?
Nein, der Pflichtunterricht findet in den Regelklassen gemeinsam statt. In den Zeiten, in denen kein
Pflichtunterricht stattfindet, sind die Kinder des Ganztagesprogramms in Gruppen mit ca. 20 Kindern
zusammengefasst. Die Ganztagesgruppen bleiben ein Schuljahr unverändert.
Können Grundschulschülerinnen und -schüler in der Mittagspause von der Anwesenheitspflicht
entbunden werden und zum Essen z. B. nach Hause gehen?
Im Schulgesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Schulpflicht nicht für die Mittagspause gilt. Es bedarf
daher keiner besonderen Entbindung. Die Schule muss jedoch in jedem Fall wissen, welche
Schülerinnen und Schüler über die Mittagessenszeit nicht in der Schule anwesend sind.
Kann die Aufsicht in der Mittagspause außerhalb der Mensa durch die für den Ganztagsbetrieb
zusätzlich erhaltenen Lehrerwochenstunden abgedeckt werden? Nein. Die Lehrerwochenstunden
dürfen nur für den Ganztagsbetrieb verwendet werden, aber nicht für die Aufsicht in der
Mittagspause. Die Schulen müssen mit den ihnen eigens für die Mittagspause zur Verfügung
gestellten Geldmitteln für eine Aufsicht sorgen
Wer hilft meinem Kind in der Mensa ?
Die Stadt Erbach sorgt für Personal, das mit den Kindern zusammen isst und den Ablauf in der Mensa
unterstützt.
Wie findet mein Kind einen Platz in der Mensa?
Die Klassen 1 und 2 werden von Lehrkräften in die Mensa begleitet. Dort haben sie ihre festen Plätze
und werden am Tisch bedient.
Die Schüler der Klassen 3 und 4 holen sich ihr Essen selbst mit dem Tablett. Sie werden dabei
unterstützt durch weiteres Personal.
Gibt es weitere Angebote in der Mittagspause?
Ja, die Kinder können nach dem Essen in die Sporthalle gehen für ein Spielangebot. Auf dem
Pausenhof stehen Jugendbegleiter zur Verfügung.
Dürfen Schülerinnen und Schüler, die für einen viertägigen Ganztagsbetrieb angemeldet sind, auch
beispielsweise nur zwei Tage am Ganztagsbetrieb teilnehmen?
Nein, denn sie sind über den Unterricht hinaus schulpflichtig in der Zeit des Ganztagsschulbetriebs,
also an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs.
Gibt es für die Nicht-Ganztagskinder weiterhin vor dem Unterricht und nach dem Unterricht eine
verlässliche Betreuung?
Die Betreuungsangebote sind kommunale Aufgabe. Beim Einstieg in das GTS-Konzept entfällt der
Landeszuschuss für die kommunalen Betreuungsprogramme. Dem Schulträger steht es frei, diese
Angebote anzubieten. Die Stadt Erbach unterstützt das Kernhäusle weiterhin, sodass am Montag,
Mittwoch, Donnerstag und Freitag bis 14 Uhr eine Betreuung gewährleistet ist.
Von Montag bis Freitag besteht darüber hinaus die Möglichkeit die Kinder ab 7 Uhr oder bis 17 Uhr
im KERNI betreuen zu lassen. Näheres bitte im KERNI erfragen.
Wenn eine Schule eine Vereinbarung mit einem Verein hat, der ein Angebot im Ganztagsbetrieb
durchführt und die vom Verein an die Schule gesandte Person ausfällt: Wer muss dann für Ersatz
sorgen, um den Zeitraum abzudecken? Die Schule oder der Verein?
Der Verein regelt die Vertretungen. Dazu werden vorab Vereinbarungen getroffen.
Ersetzt der Musiknachmittag in Kooperation mit der Musikschule Erbach das Erlernen eines
Instruments im Einzelunterricht?
Nein, da die Kinder im Gruppenunterricht mehrere Instrumente kennenlernen und spielerisch im
Ensemble zusammen musizieren.
Wie ist eine Rhythmisierung des Schultags durchführbar?
Jede Schule sucht für sich die Möglichkeiten, Aktivpausen und Kreativzeiten zu einer pädagogischen
und organisatorischen Einheit zusammenzuführen.
Die Landesvorgabe zur Rhythmisierung an Ganztagsschulen sieht die Abdeckung von in der Regel vier
Zeitstunden am Vormittag vor.
Die Gruppen können klassen-, auch klassen- und jahrgangübergreifend gebildet werden. Die
Tagesgestaltung ist abgestimmt auf das pädagogische Konzept der Schule.