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Krankenbeförderung
Kontakt
Für Patienten im Klinikum Ernst von Bergmann
Sie möchten den Fahrdienst bestellen?
Bereits nach der stationären Aufnahme können wir für Sie einen Transport
zum Wohnort reservieren. Dann sind Sie schon eine Sorge los, und können
sich auf die Behandlung und Ihre Genesung konzentrieren.
Fahrdienst Ernst von Bergmann
Am Entlassungstag werden Sie auf Wunsch von der Station abgeholt. Unsere
Fahrer tragen auch gerne Ihr Gepäck und sind Ihnen beim Ein- und Aussteigen behilflich.
Montag – Freitag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Der Fahrdienst Ernst von Bergmann befördert Sie pünktlich und zuverlässig
zu Ihrem Termin. Bitte wenden Sie sich dafür an unser Pflegepersonal.
Für Patienten mit Verordnung einer Krankenbeförderung
Anmeldung unter: 0331.
241 - 4141
E-Mail: [email protected]
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Ansprechpartner:
Frau Stefanie Engel
Frau Carolin Laßmann
Sie verfügen über eine Verordnung zur Krankenbeförderung und wissen nicht
welcher Fahrdienst Sie transportiert? Rufen Sie uns an: 0331. 241 - 41 41
Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH
Verordnung einer Krankenbeförderung
Charlottenstraße 72 | 14467 Potsdam
2. Die ärztliche Verordnung einer Krankenfahrt erhalten Sie vom behandelnden Arzt.
3. Wir benötigen von Ihnen die Bestätigung Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.
4. Die Verordnung einer Kostenübernahme müssen Sie vor Antritt der
Fahrt dem Fahrer aushändigen.
5. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie den gültigen Zuzahlungsausweis dem Fahrer zur Kontrolle vorlegen.
6. Wenn Sie eine gewisse finanzielle Belastungsgrenze erreicht haben,
werden Sie von den Zuzahlungen befreit und erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsausweis, den Sie bitte vor jeder Fahrt unaufgefordert vorzeigen. Wenden Sie sich diesbezüglich einfach an Ihre
Krankenkasse.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lassen Sie sich von Ihrer
Krankenkasse beraten.
Die hier enthaltenen Informationen beruhen auf den aktuell vorliegenden Erkenntnissen, sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Insbesondere bietet diese Information keine Rechtsgrundlage für
Haftungsansprüche gegen den Herausgeber.
3157/07.16© Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH
1. Voraussetzung für die Verordnung von Beförderungsleistungen ist,
dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse
zwingend medizinisch notwendig ist.
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Fahrdienst Ernst von Bergmann
0331. 241 41 41
Ihr Partner für Krankenfahrten in
Potsdam und Umgebung
www.servicesevb.de
www.servicesevb.de
Ablauf:
Ihr Fahrdienst:
Patienteninformation:
Unsere neuen, modernen, klimatisierten und sicheren Fahrzeuge, spezialisiert
auf den Behindertentransport, stehen ab sofort unseren Kunden für Krankenfahrten in Brandenburg und Berlin zur Verfügung.
Kranken- und Behindertenfahrten
Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
Sie oder Ihre Angehörigen müssen zu einer Arztpraxis oder ins Krankenhaus?
Persönliche Angaben
Dann vertrauen Sie doch auf uns!
Der Fahrdienst Ernst von Bergmann 0331. 241 41 41 befördert Sie pünktlich
und zuverlässig zu Ihrem Termin.
 Name und Vorname, Geburtsdatum, Telefon oder Handynummer für
Rückfragen
Steigen Sie ein – wir fahren Sie hin und holen Sie ab.
Unsere freundlichen Fahrer freuen sich, Ihnen behilflich zu sein.
Wir führen ausschließlich sitzend (gehfähige Patienten oder im Rollstuhl)
auszuführende Krankenbeförderungen ohne medizinisch-fachliche Betreuung durch.
Termine
Wir übernehmen:
 Wie oft möchten Sie befördert werden?
(einmalig, täglich, wöchentlich, monatlich)
Fahrten im PKW
 Bitte nennen Sie uns das Datum, die Abholzeit, die Fahrzeit oder die
Ankunftszeit (Wunsch).
Dazu haben wir Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen.
 Sie sind gehfähig oder sind mit Gehhilfe bzw. Rollator mobil und können in
einen normalen PKW einsteigen.
 Fahrten zur stationären Aufnahme (Einweisung) ins gewünschte
Krankenhaus
 Sie haben einen Rollstuhl und können vom Rollstuhl in einen PKW einsteigen. Dann befördern wir Sie in unseren PKWs.
Allgemeine Angaben
 Fahrten in ambulante OP - Zentren
Fahrten im Rollstuhl
 Sind Sie gehfähig, im Rollstuhl oder im Elektrorollstuhl?
 Sie haben einen eigenen Rollstuhl, möchten aber nicht in einen PKW umgesetzt werden? Selbstverständlich können Sie in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben.
Wir befördern auch breite und schwere Elektrorollstühle.
 Benötigen Sie einen Rollstuhl oder Tragestuhl?
 Fahrten zur ambulanten Behandlung bei Fachärzten
 Fahrten zur Dialyse
 Fahrten zur Strahlentherapie
 Fahrten zur Chemotherapie
 Fahrten zu RehaEinrichtungen
 Wenn Sie über keinen eigenen Rollstuhl verfügen, und nicht mehr laufen können, bringen wir Ihnen gern einen Rollstuhl oder Tragestuhl mit und befördern
Sie bis zum Fahrzeug.
Fahrten mit Tragestuhl
 Der Tragestuhl eignet sich besonders für das Überwinden mehrerer Treppenstufen. Damit können wir Sie aus Ihrer nicht ebenerdigen Wohnung (z.B. kein
Aufzug vorhanden) sicher zum Fahrzeug befördern.
 Haben Sie Gepäck dabei?
Fahrdaten
 Bitte haben Sie die genaue Abholadresse griffbereit.
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Etage, Aufzug vorhanden)
 Bitte haben Sie die genaue Zieladresse griffbereit.
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Etage, Aufzug vorhanden)
Selbstzahler (Privatfahrt)
Sie möchten Näheres wissen? Gerne können wir Ihnen das optimale Beförderungsangebot individuell erstellen.
www.servicesevb.de