Stand : 04/2014 Vaterschaftsanerkennung bei der deutschen Botschaft Hat eine unverheiratete Mutter ein Kind zur Welt gebracht, so gibt es nach deutschem Recht im rechtlichen Sinne erst einmal keinen Vater. Damit der Mann im rechtlichen Sinne „Vater“ werden kann, muss er die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Dafür muss er gegenüber der Botschaft erklären, dass er der Vater des Kindes ist bzw. sein möchte und die Mutter muss ihre Zustimmung dazu geben. Diese Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich gegenüber einem dafür speziell ermächtigten Beamten erfolgen. Die Botschaft Abidjan fertigt kostenlos eine Urkunde über diese Erklärungen an, die dann den Nachweis bringt, wer der Vater des Kindes ist. Voraussetzung dafür, dass die Erklärung gegenüber der deutschen Botschaft abgegeben werden kann ist, dass entweder die Mutter oder der zukünftige Vater die deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen. Für die Beurkundung der Vaterschaft müssen folgende Unterlagen (jeweils mit Kopie) vorgelegt werden: • Geburtsurkunde des Kindes (copie integrale) • Gültiger Reisepass des Vaters mit Nachweis über dessen Wohnsitz • Nachweise über seine Aufenthalte in der Elfenbeinküste • Gültiger Reisepass/Identitätskarte der Mutter (ggfs. mit Aufenthaltsgenehmigung für die Côte d'Ivoire) • Geburtsurkunde der Mutter (copie integrale) • Ledigkeitsnachweis der Mutter (nicht älter als 6 Monate) • evtl. bereits existierende Vaterschaftsanerkennung aus Dtl falls Kind noch nicht geboren: • Bestätigung des Arztes über errechneten Geburtstermin Bitte geben Sie diese Unterlagen in der Botschaft ab. Nach Überprüfung ihrer Vollständigkeit wird sich die Botschaft zwecks Vereinbarung eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen. Unter Umständen verlangt die Botschaft die Durchführung einer Urkundenüberprüfung oder eines DNA-Tests zum Beweis der Abstammung. In diesen Fällen werden Sie durch die Botschaft rechtzeitig über den Ablauf des Verfahrens informiert. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Vaterschaft auch Auswirkungen auf das Sorgerecht oder den Namen des Kindes haben kann. Vor der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, wird die Botschaft Sie über die Einzelheiten informieren. Eventuell müssen Sorgerechts- und/oder Namenserklärungen abgegeben werden, für diese fallen Gebühren von 30.000 FCFA bzw. 14.000 FCFA an. Sollte der Vater oder die Mutter, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit sein, sich an der Vaterschaftsanerkennung zu beteiligen, so bleibt nur, diese gerichtlich feststellen zu lassen. Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse 39, Blvd. Hassan II (Blvd. de la Corniche) Cocody, Abidjan Postanschrift: 01 BP 1900 Abidjan 01 Telefon: +225 - 22.44.20.30 Telefax: +225 - 22.44.20.41 Internet: www.abidjan.diplo.de [email protected]
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