4,6 MiB - Dresdner Amtsblatt

DRESDNER
28-29|2016
Donnerstag
21. Juli 2016
Auf die Plätze, fertig – Olympia!
Rückbau
Oberbürgermeister verabschiedet Dresdner Sportlerinnen und Sportler nach Rio de Janeiro
4
Am 15. Juli begann die Verfüllung
des Fußgängertunnels am Neustädter Markt. Die Kosten belaufen sich
auf rund 472 000 Euro.
Der Rückbau soll im Dezember
fertig sein.
Gartenspaziergang
6
Unter dem Motto „Grüne Lebenswege“ stehen in diesem Jahr die
Dresdner Gartenspaziergänge.
Der nächste findet am Mittwoch,
3. August, ab 16 Uhr, im Schlosspark
Pillnitz statt.
Fördermittel
8
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, freie
Träger, Kommunen und Netzwerke
sind aufgerufen, Konzepte für
Projekte zur Fachkräftesicherung
einzureichen. Abgabeschluss ist
hier der 31. Oktober 2016.
Beilage
A
m 20. Juli verabschie dete Oberbürgermeister
Dirk Hilbert die Dresdner
Olympioniken zu den Sommerspielen 2016, die am 5. August in
Rio de Janeiro (Brasilien) starten.
Die Veranstaltung fand in der
Centrum-Galerie Dresden statt
(siehe Foto).
Mit Tina Punzel, Sascha Klein,
Martin Wolfram (alle Wasserspringen), Steff i Kriegerstein,
Tom Liebscher (beide Kanu) und
Jenny Elbe (Leichtathletik) qualifizierten sich sechs Dresdnerinnen und Dresdner für den diesjährigen sportlichen Höhepunkt.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert
gratulierte zur Nominierung:
„Die Teilnahme an den Olympischen Spielen, die vom 5. bis 21.
August stattfinden, ist mit Sicherheit der Höhepunkt jeder sportlichen Lauf bahn. Egal, wo unsere
Sportler am Ende stehen – Sie
haben schon jetzt herausragende
Leistungen gezeigt! Mit dieser
hohen Teilnehmerzahl hat Dres-
den wieder einmal mehr unter
Beweis gestellt, dass insbesondere
unsere Infrastruktur erstklassige
Leistungen zulässt. Mein Glückwunsch und Dank gehen auch an
die Trainer, Betreuer und an die
Familien der Sportler“.
Neben den Athletinnen und
Athleten, die für Dresdner Verei ne st a r ten, verabsc h iedete
der Oberbür ger mei ster auc h
d iejen igen, d ie a n D r esd ner
Bundesstützpunkten trainieren
aber für andere Vereine starten.
Dazu gehören die amtierenden
Olympiasieger im Ruderdoppelvierer Tim Grohmann und Phillip
Wende.
Ebenfalls mit dabei ist aus
Dresden Steffen Zeibig, der an
den Pa ra ly mpi sc hen Spielen
teilnimmt. Die Nominierung ist
zwar hier noch nicht offiziell
erfolgt, aber er hat die nötigen
Voraussetzungen erbracht.
Die Paralympics finden vom
7. bis 18. September ebenfalls
in Rio de Janeiro statt. Mit Ale-
xander Schiffler (Sitzvolleyball)
und Christiane Reppe (Handbike)
kämpfen hier zusätzlich zwei
Sportler, die ihren Lebensmittelpunkt in Dresden haben, aber für
andere Vereine starten.
Auch das Institut für Dopinganalytik und spezielle Biochemie
aus Kreischa entsendet vier Personen nach Brasilien, um dort die
World Anti Doping Agentur (WADA) beim Kampf gegen Doping zu
unterstützen.
Zurzeit läuft noch bis 2. August eine City-Light-Plakat-Aktion
mit den Porträts der Dresdner
Starterinnen und Starter. Herausgeber sind hier der StadtSportbund Dresden e. V. und die
Landeshauptstadt Dresden.
In den nächsten beiden Amtsblat t-Ausgaben und auc h i m
Internet unter w w w.dresden.
de/rio2016 werden die Dresdner
Teilnehmer genauer mit ihren
jeweiligen Start-Zeiten in Rio de
Janeiro vorgestellt.
Foto: Diana Petters
Als Beilage in diesem Amtsblatt
befin­det sich die PlusZeit, der Veranstaltungskalender für Seniorinnen
und Senioren.
Nächstes Amtsblatt
Das nächste Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden erscheint am
Donnerstag, 4. August.
Aus dem Inhalt
Stadtrat
Beschlüsse 19
Bauausschuss33
Ausschreibungen
Stellen 29
Satzungen
Änderung der Hauptsatzung
Entschädigungssatzung Eigenbetriebssatzung IT
23
24
26
Richtlinie
Kommunale Kulturförderung 26
www.dresden.de/amtsblatt
2
Blüherstraße bekommt
neuen Asphalt
Bis zum 28. Juli bekommt die Blüherstraße in der Altstadt auf dem
Abschnitt zwischen Parkstraße
und Lingnerplatz neuen Asphalt.
Zurzeit wird die alte Fahrbahndecke abgefräst und neu asphaltiert. Abschließend erfolgen vom
25. bis zum 28. Juli Reparaturen am
Fahrbahnrand, der Fugenverguss
und sonstige Restleistungen.
Wegen der ebenfalls laufenden
Straßenbauarbeiten an der Parkstraße ist die Zu- und Ausfahrt hier
nicht möglich. Eine Vollsperrung
der Blüherstraße auf dem Abschnitt zwischen Lingnerplatz und
Parkstraße ist noch bis zum 21. Juli
notwendig. Der Verkehr wird über
die Hauptallee und Lennéstraße
geführt.
Mit den Bauarbeiten ist die Eurovia Verkehrsbau Union GmbH
aus Radeberg beauftragt. Die Leistungen kosten 100 000 Euro.
Neue Bushaltestellen am
Jägerpark
Noch bis 19. August errichten Bauleute an der Fischhausstraße in der
Radeberger Vorstadt, in Höhe der
Einmündung der Straße Heideblick,
je eine Bushaltestelle pro Fahrtrichtung. Die stadtwärtige Haltestelle
entsteht nach der Einmündung
der Straße Heideblick nahe des
Gehweges. Der Straßenbelag an
der Haltestelle wird erneuert. Am
gegenüberliegenden Fahrbahnrand
entsteht die landwärtige Haltestelle
zwischen den beiden Zufahrten
zur Schule für Körperbehinderte.
Hier befindet sich derzeit ein Straßengraben. Fachleute verohren,
verfüllen und überbauen diesen
Graben. Auch den Straßenbelag an
der Haltestelle erneuern sie. Es ist
vorgesehen, beide Haltestellen barrierefrei auszubauen. Der Bau der
Haltestellen erfolgt nacheinander.
Dem Durchgangsverkehr steht
während der Bauzeit nur eine
Fahrspur zur Verfügung, über die
er mit einer Ampel wechselseitig
an der Baustelle vorbei rollt.
Die Bauarbeiten übernimmt die
Firma TRS Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Stolpen. Die Baukosten
betragen rund 107 000 Euro.
Freie Parkplätze
gesucht?
Im städtischen Internetauftritt unter www.dresden.de/parken finden
Autofahrer problemlos und aktuell
freie Parkplätze.
www.dresden.de/amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
B a u arb e i t e n
Potschappler Straße wird saniert
Bauarbeiten im Stadtteil Coschütz/Gittersee dauern bis Jahresende 2017
Achtung Baustelle! Bis Dezember 2017
lässt das Straßen- und Tiefbauamt an der
Stadtgrenze zu Freital sanieren.
Foto: Diana Petters
Das Straßen- und Tiefbauamt lässt
zurzeit die Potschappler Straße
zwischen Karlsruher Straße und der
Stadtgrenze zu Freital sanieren. Die
Bauarbeiten im Stadtteil Coschütz/
Gittersee enden voraussichtlich im
Dezember 2017. Dabei ersetzen
Fachleute die Pf lasterfahrbahn
durch eine Asphaltfahrbahn. Außerdem befestigen sie die Fußwege
zu beiden Seiten mit Betonpflaster.
Im Abschnitt vom Hüttenweg bis
zur Einmündung in die Karlsruher
Straße setzen die Bauarbeiter die
vorhandenen Stützmauern instand.
Drewag, Vodafone Kabel Deutschland, Deutsche Telekom und Vertreter der öffentlichen Beleuchtung
verlegen ihre Medienleitungen neu.
Im gesamten Baubereich erneuert die Stadtent wässerung
Dresden GmbH den Abwasserkanal
einschließlich der Hausanschlussleitungen für rund 906 000 Euro.
Am Collmweg wurden der neue
Kanal bereits mit Betonrohren DN
900 (entspricht einem Rohrinnendurchmesser von 90 Zentimetern)
angebunden und zwei AbwasserSchachtbauwerke in der Größe DN
1500 (entspricht einem Rohrinnendurchmesser von 150 Zentimetern)
errichtet.
In Höhe der Einmündung KarlStein-Straße in die Potschappler
Straße führt ein neues AbwasserSonderbauwerk den Kanal DN 900
aus der Potschappler Straße und
den Kanal DN 500 aus der KarlStein-Straße zusammen. Während
der Bauzeit sind alle Abwasserkanäle ständig in Betrieb. Leistungsfähige Pumpen und oberirdisch
verlegte flexible Rohre leiten die
Abwässer um. Gebaut wird in
mehreren Teilabschnitten. Der
Bauablauf sieht vor, die Potschappler Straße bis Ende 2016 bis zur
Freitaler Straße fertig zu stellen
und für den Verkehr freizugeben.
Derzeit ist die Potschappler Straße
ab der Karlsruher Straße und an
der Stadtgrenze zu Freital voll
gesperrt. Anlieger dürfen bis an
den Arbeitsbereich heran fahren,
müssen sich aber auf Einschränkungen bei der Erreichbarkeit
ihrer Grundstücke mit Kraftfahrzeugen einrichten. Die Umleitung
von und nach Freital ist über die
Karlsruher Straße und die Burgker
Straße eingerichtet. Ab Mitte Juli
regelt eine Baustellenampel am
Knotenpunkt Karlsruher Straße
– Burgker Straße – Kohlenstraße – Kleinnaundorfer Straße den
Verkehr.
Die Straßenbaukosten betragen rund 1,5 Millionen Euro.
Zusätzlich werden 70 200 Euro für
die Erneuerung der öffentlichen
Beleuchtungsanlage aufgewendet. Die Firma Wolff & Müller
Tief- und Straßenbau GmbH und
Co. KG führt die Arbeiten aus. Die
Firma Elektromeister Johannes
Selbmann erneuert die öffentliche
Beleuchtungsanlage.
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Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Wiederaufbau der Warschauer Altstadt
Ausstellung bis 18. September im Kraszewski-Museum Dresden
Die Sonderausstellung „Wiederaufbau der Warschauer Altstadt“
im Kraszewski-Museum Dresden
erinnert an den 60. Jahrestag des
Wiederauf baus der Altstadt in
Warschau und präsentiert auf 15
Tafeln ein „Archiv des Gedenkens“,
welches anlässlich des 30. Jahrestages der Anerkennung der Altstadt
als UNESCO-Weltkulturerbe entwickelt wurde.
Fotografien aus den Sammlungen
des Nationalen Digitalarchivs und
Nationalarchivs Warschau dokumentieren den Wiederaufbau der
vom Krieg nahezu völlig zerstörten
Hauptstadt Polens.
Zu r Au s st e l lu ng w i r d de r
Dokumentarfilm „Spacerek Staromiejski“ (Altstadtspaziergang),
Regisseur Andrzej Munk, aus
dem Jahr 1958 gezeigt. Der Film
wurde durch die Nationalfilmothek in Warschau zur Verfügung
gestellt.
Die Altstadt, wie wir sie heute
kennen, wurde in den 1950er und
1960er Jahren erbaut. Der damals erfolgte nahezu komplette
Wiederauf bau ist jedoch keine
exakte Rekonstruktion des Vorkriegszustands. Der Bau erfolgte
auf der Grundlage weitreichender Kompromisse zwischen den
Konservatoren und den Behörden. Für die Rekonstruktion wurden jene Konstruktionsformen
als maßgeblich betrachtet, über
die es die meisten Informationen
gab. Demgemäß diente die Architektur des 17. und 18. Jahrhunderts als Vorbild. Diesem Prinzip
folgend, w urden die meisten
Architekturelemente aus dem
19. Jahrhundert samt Nebengebäuden und Hinterhäusern nicht
wiederhergestellt.
Der Wiederauf bau stellt ein
im Weltmaßstab einzigartiges
Beispiel für die Rekonstruktion
eines historischen urbanen Komplexes dar. Die Anstrengung der
Architekten und Konservatoren
wurde von der UNESCO mit dem
Eintrag in die Liste des UNESCOWeltkulturerbe gewürdigt. Der
offizielle Abschluss des Wiederauf baus der Altstadt erfolgte am
22. Juli 1953 mit der offiziellen
Übergabe an die Warschauerinnen und Warschauer.
Die Ausstellung wird präsentiert
vom Denkmalschutzamt Warschau und der Nationalfilmothek
Warschau sowie dem Amt für
Kultur- und Denkmalschutz der
Landeshauptstadt Dresden.
Dresdner Amtsblatt
3
K u lt u r
Foto von 1945. Der Altstädtische Markt –
Rui­nen des Warschauer Museums. Foto:
Sammlungen des Nationalen Digitalarchivs
in Polen
Veranstaltungen
■■ Sonntag, 14. August, 15 Uhr
Vortrag:
Zum „Neuauf bau“ von Dresden
nach 1945
Referent: Dr. Matthias Lerm, Jena
Eintritt: 6 Euro, 5 Euro
■■ Sonntag, 28. August, 16 Uhr
Film: Warschau 44. Liebe. Widerstand. Apokalypse.
Regie: Janusz Komasa, PL 2014,
127 min., Original mit deutschen
Untertiteln
Eintritt: 5 Euro, 4 Euro
■■ Sonntag, 11. September, 15 Uhr
Vortrag: Wiederaufbau der Warschauer Altstadt nach dem Zweiten
Weltkrieg
Referent: Dr. Grażyna Ewa Herber,
Bamberg
Eintritt: 6 Euro, 5 Euro
■■ 17. September, 20 Uhr (im Rahmen der Museumsnacht)
Vortrag: Die Warschauer Altstadt
auf der UNESCO-Liste
Mit Anna Jagiellak, Warschau
■■ Führungen
17. September, 18.30 und 22 Uhr
Zerstörung und Wiederauf bau
einer Stadt
Mit Anna Jagiellak, Warschau
■■ Adresse
Kraszewski-Museum, Nordstraße 28
■■ Öffnungszeiten
Mittwoch bis Sonntag 13 bis 18 Uhr
■■ Eintritt
4 Euro, ermäßigt 3 Euro
Kinder unter sieben Jahren: Eintritt frei
Neue Antragsfristen für
Kulturförderung
Das Amt für Kultur und Denkmalschutz weist darauf hin, dass mit
dem Beschluss des Stadtrates vom
24. Juni 2016 zur Änderung der
Richtlinie „Kommunale Kulturförderung“ neue Fristen für Anträge
der institutionellen Kulturförderung als auch der Projektförderung
gelten.
Anträge auf Projektförderung
sind demnach bis spätestens 1. September 2016 für Projekte des Folgejahres und bis 1. März 2017 für
Projekte des III. und IV. Quartals
des laufenden Jahres zu stellen.
Anträge auf institutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni
2017 des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung
einzureichen.
Kult urbürgermeisterin Annekatrin Klepsch erklärt dazu:
„Hintergrund der Änderung der
Richtlinie ist die Anpassung an
die Geschäftsordnung des Stadtrates, die eine 1. und 2. Lesung aller
Vorlagen vorsieht und damit mehr
Transparenz und Diskussionsraum
für die Entscheidungen schafft.
Für die Anträge auf institutionelle Förderung steht künftig bis
zu zwei Monate mehr Zeit in der
Antragsstellung zur Verfügung.
Darüber hinaus wurden die Fristen mit den Antragsfristen der
Kulturstiftung des Freistaates synchronisiert, was insbesondere den
Anträgen auf Projektförderung
entgegenkommt.“
Im laufenden Haushaltsjahr
2016 werden auf Basis der Richtlinie Kommunale Kulturförderung
59 Institutionen aus Kunst und
Kultur sowie 168 Projekte gefördert.
Bibliothek Pieschen
wieder geöffnet
Die Bibliothek Pieschen, Bürgerstraße 63, hat nach Modernisierung
und Umbau seit 18. Juli wieder
geöffnet.
Da s A ngebot u m f a sst r eic hlich 40 0000 Medien, darunter
11 400 Sach- und Fachbücher, 8 000
Romane sowie 9 200 Kinderbücher.
Das Literaturangebot wird unter
anderem durch 6 300 CDs, 3 000
DVDs, 170 (3D-) Blu-ray Discs, 500
CD-ROMs, 270 Spiele für Nintendo
Wii und PlayStation 3 sowie 400
Brett- und Gesellschaftsspiele
ergänzt.
Die Öffnungszeiten sind Montag,
Dienstag, Mittwoch und Freitag
von 10 bis 19 Uhr.
www.dresden.de/amtsblatt
4
S t a d t p l an u ng
Elberadweg am Körnerweg
wird ausgebaut
Das Straßen- und Tiefbauamt der
Landeshauptstadt Dresden beseitigt
bis voraussichtlich Ende September
2016 Schäden des Hochwassers
2013 auf einem 75 Meter langen
Abschnitt des Körnerweges östlich
des Heilstättenweges in Loschwitz.
Dieser Abschnitt des Körnerweges steht, im Zusammenhang mit
der anliegenden Stützwand und
der Elbeböschung, unter Denkmalschutz. Zum Erhalt des bestehenden Erscheinungsbildes erfolgte
die Auswahl des Oberflächenmaterials in enger Abstimmung mit
den Denkmalschutzbehörden.
Deshalb nahmen die Fachleute
Sandsteinpf laster, welches eine
glattere Oberfläche hat, als das bisherige Pflaster. Auf der gesamten
Baulänge erfolgt in einer Breite von
1,50 Metern eine profilgerechte
Anpassung der Elbeböschung an
den Körnerweg. Die angrenzende
Stützwand sichern die Bauleute
mit Betonelementen, bevor sie das
Pflaster einbauen.
Während der Bauzeit ist der
betroffene Abschnitt sowohl für
den Rad- als auch für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Die
Umleitung für Fußgänger erfolgt
in beiden Richtungen über Heilstättenweg/Schevenstraße und
Schillerstraße. Der Radverkehr
verläuft ab der Waldschlößchenbrücke und am Körnerplatz auf
dem linksseitigen Elberadweg.
Die Bauarbeiten führt die Firma
TRS Tief- und Rohrleitungsbau
GmbH Stolpen aus. Die Kosten belaufen sich auf etwa 200 000 Euro.
SCHON GEWUSST?
Der Elberadweg verläuft in Dresden
auf beiden Elbeseiten. Der linksseitige Elberadweg ist ausgebaut und
für den touristischen Radverkehr
als durchgängige Radroute zu
empfehlen. Die Strecke führt zum
großen Teil auf einem eigenständigen Radweg. Die Oberfläche ist
überwiegend asphaltiert oder mit
einer mineralischen Decke versehen
und gut bis sehr gut befahrbar.
Der rechtsseitige Elberadweg
weist noch einige kleinere Lücken
auf. Deshalb müssen die Radfahrerinnen und -fahrer dort noch
vorhandene Straßen bzw. Wege
nutzen. Dazu gehört beispielsweise
die Pillnitzer Landstraße.
www.dresden.de/
elberadweg
www.dresden.de/amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Fußgängertunnel Neustädter Markt wird verfüllt
Arbeiten sollen im Dezember 2016 beendet sein
Am 15. Juli begannen die Arbeiten
zur Verfüllung des Fußgängertunnels am Neustädter Markt. Durch
Elbehochwasser entstanden immer
wieder erhebliche Schäden, die 2013
zur Sperrung des Tunnels führten.
Fördermittel zur Schadensbeseitigung erhält die Stadt Dresden nur,
wenn die nachhaltige Nutzbarkeit
der Verkehrsanlage sichergestellt
ist. Das bedeutet, dass der Tunnel
verfüllt werden muss. Als Ersatz
kommt dafür eine von Hochwasser
unabhängige neue oberirdische
barrierefreie Querung über die
Köpckestraße zum Einsatz.
Zuerst bauen Fachleute sämtliche technische Einrichtungen
zurück und entkernen den Tunnel.
Dann brechen sie Brüstungen und
Wände in den Bereichen der Tunnelrampen bis etwa 50 Zentimeter
unterhalb der Geländeoberfläche
ab.
Im west lichen Bereich des
Haupttunnels entsteht eine Kabeltrasse für vorhandene und zukünftige Leitungen verschiedener Versorgungsträger. Zur Vorbereitung
der Verfüllung wird der Tunnelbereich mit gemauerten Wänden
abgeschlossen. Für die Verfüllung
bringen die Bauleute im unteren
Teil Mineralgemisch ein. Ab einer Höhe von 1,80 Metern unter
der Deckenunterkante kommt
ein fließfähiger, schwind-armer
Dämmer zum Einsatz. Eventuell
vorhandene Hohlräume verfüllen
die Mitarbeiter nachträglich mit
Zementsuspension.
Die Bauarbeiten sollen im Dezember 2016 beendet sein. Den
Auftrag für die Arbeiten erhielt die
Firma H. Nestler GmbH & Co. KG
Welche Arbeiten stehen an? Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und
Gunther Hentschelmann, stellvertretender
Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, (von
rechts) machten sich vor Ort ein Bild. Foto: Diana Petters
aus Dresden. Die Kosten belaufen
sich auf etwa 472 000 Euro. Die
Bundesregierung Deutschland und
der Freistaat Sachsen unterstützen
die Maßnahme mit Mitteln aus
dem Aufbauhilfefonds 2013.
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
5
U m w e lt
Weidigtbach im Dresdner Westen kann wieder frei fließen
Bereits im Jahr 2000 begonnene Bauarbeiten fanden ihren Abschluss
Am 14. Juli fand eine Baumaßnahme an Dresdner Gewässern ihren
offiziellen Abschluss: Der seit den
1970er Jahren in unterirdischen
Betonrohren in Dresden-Gorbitz
f ließende Weidigtbach wurde
wieder an die Oberfläche gebracht.
Der Abschnitt zwischen Schlehenund Coventrystraße schließt die
letzte Lücke des Gesamtprojekts
„Renaturierung, Verbesserung
Hochwasserschutz und Erlebbarkeit
des Weidigtbaches“, an dem bereits
seit 2000 gearbeitet wird.
■■ Was lange währt, wird gut
„Solche renaturierten Gewässer
sind ein echtes Kapital in einer
wachsenden Stadt“, erklärte Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen.
„Der Weidigtbach ist ein wichtiger
Teil des ökologischen Netzes in Dresden. Er sichert den Luftaustausch
mit dem kühleren Umland und ist
eine wichtige Kaltluftschneise in
Richtung Innenstadt. Das Gewässer
und der Grünbereich sorgen damit
für ein angenehmes Stadtklima im
Sommer. Durch die Aufweitung
des Gewässers hat sich auch der
Abfluss im Falle von Starkregenereignissen wesentlich verbessert.
So können Überflutungen besser
vermieden werden“, verweist Eva
Dresdner Amtsblatt
Ausbau-Überblick. Abbildung: Umweltamt der Stadt Dresden
Jähnigen auf die Bedeutung für den
Hochwasserschutz. „Am Beginn
des Weidigtbaches unterhalb der
Ockerwitzer Allee wurden im
Rahmen des Gesamtprojekts zudem Rückhaltemöglichkeiten für
Hochwasser geschaffen“, ergänzte
sie. „Die Offenlegung wertet den
Zustand des Gewässers ökologisch
auf. Der Weidigtbach ist nun wesentlich robuster, er kann sowohl
Hochwasser als auch Trockenperioden besser ausgleichen.“
■■ Lebendiges Projekt für Klein
und Groß
Die Erlebbarkeit der Gewässer ist
ein wichtiger Bestandteil des Projektes. Von der Ockerwitzer Allee
bis zur Julius-Vahlteich-Straße
exisitiert nun ein durchgehender
Wanderweg entlang des Grünzugs.
Interessierte können das Gewässer
spielerisch als „Naturspielplatz“
erkunden und typische Pflanzen
und Tiere an den Ufern und im
Wasser entdecken.
„Der jetzt fertig gestellte Abschnitt zwischen Schlehen- und
Coventrystraße stellte den tech-
nisch schwierigsten Teil des Projektes dar“, erläuterte Umweltamtsleiter Dr. Christian Korndörfer.
„Hier musste der verrohrte Bach
in ein naturnahes Gewässerbett
umgewandelt werden. Die Herausforderung bestand darin, mehrere
Verkehrswege wie die Straßenbahntrasse und den Omsewitzer
Ring zu queren. Deshalb war der
Bau von Brücken und Stützmauern
notwendig“, ergänzte er.
■■ Gesamtinvestition: 1,6 Millionen Euro
Der oberhalb des Straßenbahn-
damms befindliche Gewässerabschnitt ist Teil der Ausgleichsmaßnahmen f ür den Ausbau
Schandauer Straße/Borsbergstraße.
Das Projekt haben Umweltamt und
Straßen- und Tiefbauamt gemeinsam umgesetzt.
Die Kosten für diesen Abschnitt
betrugen insgesamt 1,6 Millionen
Euro. Der Freistaat Sachsen hat den
Bau der Brücke Omsewitzer Ring
zu 75 Prozent in Höhe von 290 000
Euro gefördert. 175 000 Euro wurden als Ausgleichsmaßnahme für
das Straßenbauvorhaben Schandauer Straße teilfinanziert.
www.dresden.de/amtsblatt
6
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Sta dt k lim a
„Grüne Lebenswege“
Radeln für ein gutes Klima
Dritter Dresdner Gartenspaziergang findet am 3. August statt
Dresden ist zum sechsten Mal beim Stadtradeln am Start
Der dritte Dresdner Gartenspaziergang der diesjährigen Saison findet
am Mittwoch, 3. August, statt.
Beginn ist um 16 Uhr.
Auf den Spuren des „Gärtners
des Maharadschas – ein Sachse
bezaubert Indien“ gibt es für die
Freunde der Dresdner Gartenspaziergänge eine Sonderführung
von Dr. Anja Eppert (Staatliche
Schlösser, Burgen und Gärten
Sachsen gGmbH) durch die von
ihr konzipierte Ausstellung im
Museum und Schlosspark Pillnitz.
Treffpunkt ist das Besucherzentrum „Alte Wache“. Zu erreichen
ist dieser mit der StraßenbahnLinie 2 bis zur Haltestelle Kleinzschachwitz und anschließendem
Fußweg mit etwa acht Minuten
bis zur Fährstelle Pillnitz oder
mit der Straßenbahn-Linie 12 bis
Haltestelle Schillerplatz und von
dort mit der Bus-Linie 63 bis Leonardo-da-Vinci-Straße und einem
anschließenden Fußweg von rund
zehn Minuten.
Für die Führung muss der reguläre Eintrittspreis für Sonderführungen von 13 Euro (Ermäßigung
für Kinder/Schüler bis 16 Jahre:
7 Euro) gezahlt werden. Im Preis
enthalten ist neben der Führung
der Eintritt in das Museum sowie
in den Park. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.
■■ Weitere Gartenspaziergänge
in diesem Jahr sind:
■■ Auf neuen Wegen durch den
Beutlerpark
Wann: Mittwoch, 17. August, 17 Uhr
Führung: Michael Müßiggang
www.dresden.de/amtsblatt
Gartenspaziergang-Saison-Start. Viele
Interessierte kamen zum ersten diesjährigen Gartenspaziergang auf den St.-PauliFriedhof.
Foto: Cornelia Borkert
(Freier Landschaftsarchitekt) und
Eva Meyer (Landschaftsarchitektin,
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden)
Treffpunkt: Aufgang Reichenbachstraße/Am Beutlerpark östlich
(stadteinwärtige Seite)
Bus-Linie 66 oder StraßenbahnLinie 11 bis Haltestelle Stehlener
Platz, anschließend etwa 7 Minuten
Fußweg
■■ Gartenhistorisch geprägte Landschaft – Der Friedrichsgrund
Wann: Mittwoch, 7. September, 16
Uhr (Dauer etwa 2 Stunden)
Führung: Dr.-Ing. Stefanie Krihning, DGGL
Treffpunkt: Am Rathaus Pillnitz
(Höhe Sparkasse)
Bus-Linie 63 bis Haltestelle Rathaus
Pillnitz
■■ Mehr Platz im Alaunpark –
Rundgang durch die neue Westerweiterung
Wann: Mittwoch, 14. September,
16 Uhr
Führung: Viola Berkmann (Landschaftsarchitekturbüro Krüger) und
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden
Treffpunkt: Alaunplatz – Marktplatz nähe Bischofsweg
Straßenbahn-Linie 13 bis Haltestelle
Alaunplatz
www.dresden.de/
gartenspaziergaenge
Die Landeshauptstadt Dresden beendete ihre Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb der Stadtradler
und hofft nun wieder auf einen
vorderen Platz. In den vergangenen Jahren belegten die Dresdner
Fahrradenthusiasten immer Platz 1
als Fahrrad-aktivste Stadt.
In diesem Jahr erradelten die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
insgesamt 795 767 Kilometer. Nun
heißt es abwarten und Daumen
drücken, ob die schärfsten Konkurrenten aus Leipzig, München und
Ingolstadt ihre Ergebnisse von 2015
wiederholen können.
In Dresden beteiligten sich 248
Teams. Neben privaten Teams,
Behörden und Vereinen nahmen
auch viele Firmen teil. Das „Offene
Team“ belegte den ersten Platz mit
38 272 Kilometern, gefolgt vom
Team MANOS, der TU Dresden
und der Polizeidirektion Dresden.
Bestes Team der Verwaltung der
Landeshauptstadt war das Straßen- und Tiefbauamt mit 13 038
erradelten Kilometern. Alle Teamergebnisse stehen im Internet auf
der Dresdner Stadtradelseite.
Die bundesweite Aktion des
Klimabündnisses findet noch bis
zum 30. September 2016 statt. Bis
dahin können Kommunen, Landkreise und Gemeinden die dreiwöchige Aktion zum Radverkehr
und zur Förderung nachhaltiger
Mobilität individuell durchführen.
www.stadtradeln.de
Dicke Luft?
dresden.de/umwelt
Seit dem 1. Juli 2016 zweimal in Dresden
Vor kurzem haben wir unser zweites Hotel
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Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Dresdner Amtsblatt
A n z e ig e
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www.dresden.de/amtsblatt
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Donnerstag, 21. Juli
Pro j e k t e
Fördermittel für Projekte zur Fachkräftesicherung
Fachkräfteallianz Dresden ruft auf, regional wirksame Konzepte für Projekte zur Förderung einzureichen
Die Fachkräfteallianz Dresden
ruft Unternehmen, öffentliche
Einrichtungen sowie deren Träger,
Vereine, Verbände, Netzwerke und
die Kommune auf, regional wirksame Konzepte für Projekte zur
Fachkräftesicherung zur Förderung
einzureichen. Die Anträge können
ab sofort bis spätestens zum 31. Oktober 2016, per E-Mail (als PDF) und
postalisch bei der aufgeführten
Adresse gestellt werden.
Im Jahr 2016 beträgt das Budget
für Projekte in Dresden 657 000
Euro. Bis 2020 sollen für Städte und
Landkreise im Freistaat Sachsen
insgesamt 22 Millionen Euro und
für regionsübergreifende Maßnahmen 18,5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Dresdner Regionalbudgets können jährlich Projekte, Vorhaben und Aktivitäten,
die die regionale Fachkräftebasis
mit Orientierung am Leitprinzip
„Gute Arbeit“ langfristig sichern,
finanziert werden. Die Vorhaben
dürfen nicht durch bereits bekannte Instrumente förderbar sein oder
bereits gefördert werden. Die Maßnahmen können erst mit der Genehmigung begonnen werden und
sind bis zum Ende des Jahres 2016
zu realisieren. Die Bewilligung der
Anträge ist von der Verfügbarkeit
der Fördermittel abhängig.
■■ Förderfähigkeit entsprechend
der regionalen Handlungsfelder
der Fachkräftesicherung sind:
1. Fachkräf tekampagnen und
weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung
der Fachkräftesicherung
2. Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick
auf Fachkräftegewinnung und
-bindung
3. Etablierung von Unterneh-
mens- und Branchenverbünden
zur Fachkräftesicherung sowie
Fachkräftepools
4. Kooperation von Hochschule
und Wirtschaft zur Fachkräftesicherung
5. Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen
mit dem Ziel der Anwerbung oder
Begleitung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender in den
Arbeits- und Ausbildungsmarkt
und zur Etablierung einer Willkommenskultur
6. Optimierung des Systems und
weitere Maßnahmen zur Arbeitsund Ausbildungsmarktintegration
von Migranten
7. Etablierung von geeigneten
Strukturen sowie Verbesserung
der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
8. St udien als Gr undlage zukünftigen Handlungsbedarfes in
speziellen Bereichen der Fachkräftesicherung
■■ Förderfähige Kosten entsprechend der SMWA-Fachkräfterichtlinie sind:
■■ Sach- und Personalausgaben
(Achtung: keine investiven Ausgaben und keine Maßnahmen der
Berufsorientierung)
■■ Anteil der Förderung an den
Gesamtkosten bis max. 90 Prozent
■■ Inhalt der Projektanträge:
■■ Vorhaben/Projekt-Darstellung
mit Zielsetzung, Meilenstein- und
Maßnahmenplan
■■ Beitrag zur Fachkräftesicherung
Dresden
■■ Arbeitsplan: Zeit, Aufgaben,
Personal, Kosten, Eigenmittelanteil
■■ Verfahren:
■■ Fachliche Bewertung der Ausrichtung am Handlungskonzept
zur Fachkräftesicherung in der
Region Dresden durch die Fach-
kräfteallianz Dresden
■■ Inhaltliche Befürwortung und
Priorisierung durch die Fachkräfteallianz Dresden
■■ Prüfung und Bescheid-Kommunikation durch die Bewilligungsstelle der SAB Sächsische
Aufbaubank – Förderbank.
■■ Die Antragstellung erfolgt an:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Wirtschaftsförderung
Fachkräfteallianz Dresden
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
wirtschaftsfoerderung@dresden.
de oder [email protected]
■■ Weiterführende Informationen:
■■ SMWA-Fachkräfterichtlinie:
https://www.sab.sachsen.de/öffentliche-kunden/förderprogramme/
fachkräfterichtlinie.jsp
■■ Handlungskonzept zur Fachkräftesicherung in der Region
Dresden www.dresden.de/fachkraefteallianz
■■ Verfahren und Formulare der
SAB Sächsischen Auf baubank:
https://www.sab.sachsen.de/unternehmen/förderprogramme/
fachkräfterichtlinie.jsp
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt ist geschäftsführendes
Mitglied dieser Allianz.
Die Vertreter folgender Einrichtungen wirken als Mitglieder der
Fachkräfteallianz Dresden übergreifend zugunsten der regionalen
Fachkräftesicherung:
a) Landeshauptstadt Dresden – Der
Oberbürgermeister (Geschäftsführung Fachkräfteallianz Dresden)
b) Agentur für Arbeit Dresden und
Jobcenter Dresden
c) Deutscher Gewerkschaftsbund
Dresden
d) Handwerkskammer Dresden
e) Industrie- und Handelskammer
Dresden
f) Stadtliga der Spitzenverbände der
freien Wohlfahrtspflege in Dresden
g) Technische Universität Dresden
h) Vertreter der Arbeitgeber: BVMW
Bundesverband mittelständische
Wirtschaft – Dresden
i) Vertreter schulischer Belange,
Vorsitz Schule Arbeitskreis SchuleWirtschaft Dresden
Gut informiert?
SCHON GEWUSST?
■■ Fachkräfteallianz Dresden
Die Fachkräfteallianz ist ein Verbund der im Bereich der Fachkräftesicherung zusammenarbeitenden
Akteure und Einrichtungen in
Dresden. Sie hat die Aufgabe, finanzielle Mittel zur Förderung von
Projekten zur Fachkräftesicherung
bereitzustellen und setzt damit
die Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr (SMWA) um.
dresden.de/amtsblatt
Ernährungs– und Kräuterzentrum
im Kloster St. Marienstern in Panschwitz-Kuckau
Christlich-Soziales Bildungswerk Sachsen e. V.
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Dresdner Amtsblatt
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Donnerstag, 21. Juli
9
S o z ia l e s
FC Bayern zu Gast in Dresden
Der Oberbürgermeister
gratuliert
Fußballstars von morgen testen Dresdner Rasen
zum 103. Geburtstag
■■ am 1. August
Gertrud Bielß, Altstadt
zum 90. Geburtstag
■■ am 2. August
Herta Bürger, Altstadt
Gertraud Nordmeier, Pieschen
■■ am 3. August
Dr. Siegfried Dyck, Plauen
Elfriede Gruhner, Prohlis
Lisa Tetzner, Blasewitz
■■ am 4. August
Annemarie Riedel, Altstadt
Lore Starke, Blasewitz
zum 102. Geburtstag
■■ am 1. August
Woldemar Schulze, Altstadt
zum 100. Geburtstag
■■ am 22. Juli
Charlotte Knopp, Blasewitz
■■ am 24. Juli
Margarete Bähre, Pieschen
zum 90. Geburtstag
■■ am 22. Juli
Ruth Berninger, Plauen
■■ am 23. Juli
Gottfried Pelz, Cotta
Ursula Meyer, Leuben
Ruth Lindemann, Plauen
Helga Röthig, Prohlis
■■ am 24. Juli
Ingeborg Zahn, Altstadt
Margarete Schwabe, Klotzsche
Gerda Dinter, Leuben
Christa Wenzel, Plauen
■■ am 25. Juli
Alfons Gemba, Altstadt
Lisa Erlebach, Blasewitz
Erika Schöhl, Blasewitz
Werner Schuster, Cotta
Horst Weigel, Gohlis
Roald Albert, Pieschen
Irmgard Kunath, Plauen
■■ am 26. Juli
Anita Schmager, Altstadt
Gertraude Schulze, Altstadt
Adeltraud Schüttoff, Cotta
Gertraude Frank, Leuben
Ingeborg Eisend, Pieschen
Gertraude Fritzsche, Pieschen
Tea Krumpelt, Pieschen
■■ am 27. Juli
Horst Müller, Leuben
Dietrich Wagner, Loschwitz
Irene Schreyer, Prohlis
■■ am 28. Juli
Lya Nicolaus, Altstadt
Renate Rusch, Leuben
Werner Sperhake, Leuben
Käthe Bichtemann, Prohlis
Ruth Tittmann, Prohlis
■■ am 29. Juli
Christa Herdtler, Blasewitz
Helmut Trodler, Klotzsche
■■ am 31. Juli
Hildegard Arnold, Prohlis
■■ am 1. August
Rosemarie Heinrich, Blasewitz
Theodor Adam, Loschwitz
Hans-Joachim Rost, Blasewitz
■■ am 2. August
Gertraude Schaller, Blasewitz
Dresdner Amtsblatt
Der Oberbürgermeister
gratuliert
zum 65. Hochzeitstag
■■ am 28. Juli
Marianne und Manfred Bruchholz, Weixdorf
KidsClub des FC Bayern im Sportpark Ostra. Vom 16. bis 18. Juli fand ein NachwuchsFußballcamp des FC Bayern München auf
dem neuen Rasenplatz im Ostragehege
statt. Die Verantwortlichen und die kleinen
Fußballer waren von der Gastfreundschaft
und Bedingungen begeistert.
Foto: Hagen Melzer
Bevölkerung und Haushalte 2015
Neue Statistik-Broschüre informiert
Wer wissen möchte, in welchem
Stadtteil die meisten Einwohner
leben, welche Altersstrukturen
diese aufweisen oder wo die meisten
Verheirateten wohnen, kann dies in
der neuen Broschüre „Bevölkerung
und Haushalte 2015“ nachlesen.
■■ Hier einige Beispiele:
■■ Ende 2015 wiesen 44 der insgesamt 64 Dresdner Stadtteile eine
höhere Einwohnerzahl als 1990
auf. Gegenüber dem Jahr 2014
verzeichneten 15 der 64 Stadtteile
einen Bevölkerungsrückgang.
■■ Die höchste Bevölkerungsdichte
hatte mit 15 476 Einwohnern pro
Quadratkilometer der Stadtteil
Äußere Neustadt, die niedrigste
Schönfeld/Schullwitz mit 3 261
Einwohnern pro Quadratkilometer.
■■ „Ältester“ Stadtteil mit einem
Durchschnittsalter von über 54
Jahren war zum siebenten Mal in
Folge die südliche Johannstadt,
gefolgt von dem früheren langjährigen Spitzenreiter, der Wilsdruffer
Vorstadt mit knapp 51 Jahren.
Die jüngsten Stadtteile Dresdens
befinden sich auf der rechten
Elbseite. In der Äußeren Neustadt
und der Leipziger Vorstadt lag das
Durchschnittsalter bei 32,0 bzw.
33,1 Jahren, in Pieschen-Süd bei
33,8 Jahren.
■■ Am sesshaftesten waren auch
im letzten Jahr die Einwohner
von Hellerau/Wilschdorf und von
Schönfeld/Schullwitz. Die Erwachsenen lebten dort zum Jahresende
2015 durchschnittlich schon länger
als 21 Jahre in ihrer Wohnung. In
der Äußeren Neustadt betrug dieser
Wert dagegen nur etwa 5,6 Jahre;
47 Prozent der Einwohner hatten
drei Jahre früher noch unter einer
anderen Adresse gewohnt.
■■ Der Ausländeranteil reicht von
weniger als einem Prozent in Schönfeld/Schullwitz, Altfranken/Gompitz und Hellerau/Wilschdorf bis zu
mehr als 20 Prozent in der östlichen
Südvorstadt (Studentenwohnheime
und Erstaufnahmeeinrichtungen)
und in der Friedrichstadt (Erstaufnahmeeinrichtungen).
■■ Die wenigsten Singles wohnen
in Schönfeld/Eschdorf, Gönnsdorf/
Pappritz sowie Altfranken/Gompitz.
Hier lebt nur etwa jeder Zehnte
allein. Die meisten Singles wohnen
in den Stadtteilen Innere Altstadt,
Pirnaische Vorstadt und Äußere
Neustadt, 44 bis 47 Prozent der
Einwohner waren dort alleinlebend.
Diese und weitere Daten werden
auch für die gesamte Stadt ausgewiesen. Unter www.dresden.de/
statistik – Statistische Veröffentlichungen steht die Broschüre als
PDF-Datei zum Download bereit,
als gebundene Broschüre kann sie
für zwölf Euro bei der Kommunalen Statistikstelle bestellt werden.
Kontakt
Telefax (03 51) 488 69 13
E-Mail [email protected]
www.dresden.de/statistik
zur Diamantenen Hochzeit
■■ am 4. August
Ingeburg und Manfred Wemme,
Altstadt
zur Goldenen Hochzeit
■■ am 23. Juli
Hiltrud und Rolf Stötzner, Prohlis
■■ am 29. Juli
Irene und Rolf Plexnies, Weißig
■■ am 30. Juli
Inge und Edgar Eppinger,
Klotzsche
Karla und Klaus Schneider,
Blasewitz
■■ am 1. August
Genia und Manfred Schnabel,
Blasewitz
Stadtrat beschließt
Brandschutzmaßnahmen
In seiner Sondersitzung am 14. Juli
gab der Stadtrat grünes Licht für die
Beseitigung von Brandschutzmängeln im unsanierten Gebäudeteil
des Neuen Rathauses. Die Sanierung
des Ostflügels ist abgeschlossen.
Mit der weiteren Sanierung des
Neuen Rathauses ist nicht vor 2019
zu rechnen. Es stellt sich nun die
Frage, unter welchen Bedingungen
bis zur weiteren Sanierung der
Betrieb im Rathaus weitergeführt
werden kann. Der Geschäftsbereich
Finanzen und Liegenschaften hat
mit dieser Frage zwei Gutachter
beauftragt. Beide kamen zu dem
Ergebnis, dass aufgrund von Brandschutzmängeln organisatorische
Maßnahmen nicht ausreichen, um
einen Betrieb sicherzustellen. Für
das 4. Obergeschoss empfahlen die
Gutachter den Freizug. Anschließend müssen die Brandschutzmängel beseitigt werden. Dem folgte
nun der Stadtrat.
www.dresden.de/amtsblatt
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G e w e rb e g e bi e t
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Neues Gewerbegebiet „Rähnitzsteig“ entsteht im Dresdner Norden
55 000 Quadratmeter für kleine und mittlere Unternehmen
Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes
für Wirtschaftsförderung, Prof.
Reinhard Koettnitz, Leiter des
Straßen- und Tiefbauamtes, und
Ingrid Hansen, Gebietsleiterin
Investitionen der Stadtentwässerung Dresden GmbH, gaben am
7. Juli den offiziellen Startschuss
für die Erschließung des neuen
kommunalen Gewerbegebiets
Rähnitzsteig. Nach der Fertigstellung des Technoparks Nord im Jahr
2000, welcher heute zu 100 Prozent
ausgelastet ist, bekommt der Dresdner Norden mit dem neuen Areal
zwischen Boltenhagener Straße und
Hermann-Reichelt-Straße ein weiteres kommunales Gewerbegebiet
mit einer Gesamtfläche von rund
60 000 Quadratmetern.
„Ab Herbst 2017 sollen insgesamt 55 000 Quadratmeter für
kleine und mittlere Unternehmen
zur Verfügung stehen. Die Grundstücke sind ab 1 000 Quadratmeter groß. Der Preis wird sich am
Marktpreis orientieren“, erläutert
Dr. Robert Franke. „Die Nachfrage
nach Gewerbeflächen ist hoch. Wir
gehen davon aus, dass das Gewerbegebiet schnell gut ausgelastet
www.dresden.de/amtsblatt
sein wird.“ Das Areal verfügt über
eine hervorragende überregionale
Verkehrsanbindung: Es liegt in
unmittelbarer Nachbarschaft zum
Flughafen, ist nur etwa einen Kilometer von der Bundesautobahn
A 4 entfernt und direkt über die
Bundesstraße 97 zu erreichen.
Das Stadtzentrum ist etwa zehn
Kilometer entfernt. Auch an das
Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist das Gewerbegebiet
optimal angebunden.
Bevor die Vermarktung beginnt, sind Erschließungsarbeiten
notwendig. Der Bebauungsplan
sieht u. a. eine neue Straßenverbindung zwischen der Boltenhagener
Straße und der Hermann-ReicheltStraße vor.
„Für den Bau der Erschließungsstraße, der neu entstehenden
Richard-Riemerschmid-Straße,
müssen beide Knotenpunkte angepasst – im Fachjargon aufgeweitet
– werden“, erklärt Prof. Reinhard
Koettnitz.
Um dies zu ermöglichen, ist
vorab die Umverleg ung einer
Gashochdruckleitung der Enso
Netz GmbH notwendig. Die nahe-
gelegenen Wohngebäude werden
durch einen begrünten Schutzwall zur Lärmminderung vom
neuen Gewerbegebiet abgegrenzt.
Ingrid Hansen ergänzt: „Für die
abwasser technische Erschließung des Areals sind je 700 Meter
Schmutz- bzw. Regenwasserkanal
sowie der Neubau eines Regenrückhaltebeckens notwendig. Auf
Basis einer Leistungsbestellung
des Straßen- und Tief bauamtes
übernimmt die Stadtentwässerung Dresden GmbH die Finanzierung in Höhe von 850 000
Euro.“
Die Landeshauptstadt Dresden
hat seit Mitte der 1990er Jahre
rund 200 Millionen Euro in den
Ausbau der Infrastruktur und die
Erschließung der kommunalen
Gewerbegebiete investiert. Der Bedarf an Flächen ist groß, die kommunalen Gewerbegebiete sind zu
rund 80 Prozent ausgelastet. „Wir
wollen das Wirtschaftswachstum
in Dresden weiter aktiv unterstützen. Dafür brauchen wir mehr
verfügbare Gewerbeflächen“, sagte
Dr. Robert Franke. Dabei ginge es
nicht nur um die Ansiedlung von
Baustart. Prof. Reinhard Koettnitz, Leiter
des Straßen- und Tiefbauamtes, Ingrid
Hansen, Gebietsleiterin Investitionen der
Stadtentwässerung Dresden GmbH, und
Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für
Wirtschaftsförderung (von links) beim
offiziellen Baustart.
Foto: Diana Petters
Unternehmen, sondern vor allem
auch darum, dass ansässige Unternehmen in Dresden weiter wachsen und sich erweitern könnten,
meinte Dr. Robert Franke weiter.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 3,5
Millionen Euro. Davon sind rund
1,2 Millionen Euro Fördermittel
aus dem Fonds Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die
Bauleistungen übernimmt die
Strabag. Die Planungen hat die IBK
Dresden GmbH realisiert.
Einen Überblick über Lage und
Ausstattung der kommunalen
Gewerbegebiete bietet das Internet.
www.dresden.de/
gewerbeflaechen
Dresdner Amtsblatt
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Donnerstag, 21. Juli
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Aktuelles
Bauarbeiten an der Löbtauer Brücke dauern an
Test der Flutschutztore
führt zu Umleitungen
Teilfreigabe für den Verkehr erfolgt am 8. August
Die Instandsetzungsarbeiten auf
der Löbtauer Brücke im Dresdner
Westen verlängern sich bis zum
22. August. Mit einer Fahrspur je
Fahrtrichtung wird die Brücke bereits am 8. August wieder teilweise
für den Verkehr freigegeben. Die
Bauzeitverlängerung ergibt sich aus
nicht vorausgesehenen baulichen
Gegebenheiten, die zusätzliche
Arbeitsgänge erfordern.
Am 27. Juni begannen die Arbeiten an der Löbtauer Brücke und
sollten nach der ursprünglichen
Planung bis zum 5. August dauern. Der Baubereich erstreckt sich
von der südlichen Brückenrampe
am Ebertplatz bis zum Pfeiler am
Parkplatz Löbtauer Straße mit einer
Länge von etwa 450 Metern. Aufgrund von Verwerfungen und Spurrinnen fräsen hier die Arbeiter die
Deckschicht ab und bringen Splittmastixasphalt auf. Anschließend
schließen sie die Fugen fachgerecht.
Am Widerlager am Ebertplatz
tauschen Fachleute den Boden au
und bauen die vorhandene Hinterfüllung bis in eine Tiefe von etwa
sieben Metern aus. Die neue Hinterfüllung besteht aus grobkörnigen
Böden, die lagenweise einzubauen
sind. Gleichzeitig werden Flächendrainagen an den aufgehenden
Wänden und Grundrohre eingebaut.
Auf der Brückenkappe tränken die Bauleute die Risse, stark
geschädigte Kappenteile brechen
sie partiell ab und ersetzen diese.
Große Abplatzungen im Beton
ersetzen die Mitarbeiter durch
hochwertigem Mörtel. Außerdem
bauen sie die Betonschutzwandelemente ab und ersetzen auch diese.
Auch der Fahrbahnübergang am
Ebertplatz wird instandgesetzt. An
der Weißeritzbrücke entsteht ein
neuer Fahrbahnübergang mit einer
Geräuschminderung.
Baustelle Löbtauer Brücke. Autofahrer
müssen sich noch bis 8. August gedulden.
Ab dann gibt es pro Fahrtrichtung eine freie
Fahrspur. Foto: Diana Petters
■■ In der Summe umfassen die
Arbeitsleistungen:
■■ 8 000 Quadratmeter Asphalt
fräsen, reinigen, neu einbauen,
■■ 7 000 Meter neue Markierung
anbringen,
■■ 2 000 Meter Fugen herstellen
und vergießen,
■■ 1 500 Kubikmeter Hinterfüllung
ausbauen und nach erfolgter Abdichtung wieder einbauen,
■■ 1 350 Quadratmeter Betonflächen auf Schäden prüfen und
ausbessern.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist die Firma Richard Schulz
Tiefbau GmbH aus Schwarzheide
beauftragt. Die Baukosten betragen etwa 817 000 Euro.
gen
Welche Leistun
e
übernehmen di egekassen?
Pfl
Kranken- und
Hohnsteiner Straße wird
instand gesetzt
Die Firma Thiendorfer Fräsdienst
GmbH & Co. KG setzt bis 23. Juli die
Fahrbahn der Hohnsteiner Straße
zwischen der Brücke über die Prießnitz und Forststraße in der Neustadt
instand und asphaltiert sie.
Die Kosten betragen rund 30 000
Euro.
Während der Bauarbeiten ist
der Straßenabschnitt für Fahrzeuge voll gesperrt. Für Anlieger ist
die Zufahrt zu den Grundstücken
gewährleistet. Fußgänger können
die Baustelle jederzeit passieren.
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für Ihre Gesundheit
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Dresdner Amtsblatt
Am Sonntag, 31. Juli, steht der jährliche Test der Dresdner Flutschutztore an der Weißeritzstraße und am
Ostra-Ufer an. Diese befinden sich
auf Höhe des Heinz-Steyer-Stadions
und nahe des Internationalen
Congress Centers. Der Probeaufbau und die technische Wartung
führen zu Verkehrsbehinderungen
im Dresdner Stadtzentrum. So
kommt es zwischen 6.30 Uhr und
16 Uhr zur kompletten Sperrung
der Kreuzung Weißeritzstraße,
Ostra-Ufer und Pieschener Allee.
Stadteinwärts führt die Umleitungsstrecke über Magdeburger Straße,
Weißeritzstraße, Maxstraße, OstraAllee und Kleine Packhofstraße
zur Devrientstraße; stadtauswärts
umgekehrt. Das Ostragehege ist an
dem Tage ausschließlich über die
Schlachthofstraße zu befahren und
zu verlassen.
Der jährliche Probeaufbau dient
den Mitarbeitern des Regiebetriebes
Zentrale Technische Dienstleistungen als Test, um alle Funktionen
und Handhabungen fachgerecht
und schnell ausführen zu können,
so dass im Ernstfall ein sicheres, besonnenes Handeln gewährleistet ist.
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www.dresden.de/amtsblatt
12
www.dresden.de/amtsblatt
P l aka t
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Donnerstag, 21. Juli
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
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Z u k u nf t
Ferienpass-Kinder zu Besuch beim Oberbürgermeister
Dirk Hilbert stellte sich den Fragen der kleinen Dresdnerinnen und Dresdner
Am 20. August besuchten Kinder
im Alter von acht bis 14 Jahren im
Rahmen eines Ferienpass-Angebotes
das Rathaus. Oberbürgermeister
Dirk Hilbert empfing die kleinen
Dresdner und zeigte ihnen seinen
Arbeitsplatz.
Zu sehen gab es unter anderem
das Goldene Buch der Landeshauptstadt Dresden mit den Eintragungen wichtiger Persönlichkeiten
wie Angela Merkel und Barack
Obama. Aber auch die Amtskette
des Stadtoberhauptes sahen die
Ferienkinder. Sie nutzten die Gelegenheit, um ihre Fragen an Dirk
Hilbert loszuwerden.
Foto: Marion Mohaupt
Auf dem Weg in die Zukunftsstadt
Landeshauptstadt Dresden ist eine Runde weiter im bundesweiten Wettbewerb
Die Landeshauptstadt Dresden geht
in die zweite Phase des Wettbewerbs „Zukunftsstadt“. Eine Jury
aus Experten wählte insgesamt 20
Kommunen aus, mit Bürgerinnen
und Bürgern sowie Wissenschaft
ihre Ideen für eine lebenswerte und
nachhaltige Stadt weiterzuentwickeln. Sie werden dabei durch das
Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) gefördert.
Für die zweite Phase hatten sich
51 Kommunen beworben.
„Wir freuen uns sehr über
die Zusage für unsere weitere
Beteiligung an dem Wettbewerb
Zukunftsstadt. Für uns ist dies
einerseits Bestätigung für die
Qualität unserer Zukunftsvision
und andererseits Ansporn, nun
gemeinsam an die Planung für
konkrete Projekte aus unserem
,Fünf-Punkte-Plan für Dresdens
Zukunft‘ zu gehen“, sagte nach
Bekanntgabe Oberbürgermeister
Dirk Hilbert. „Die Dresdner Besonderheit wird sein, dass sich unser
Zukunftsstadt-Prozess unmittelbar
mit der Bewerbung Dresdens als
Kulturhauptstadt 2025 verknüpfen
wird und wir damit auch die TU
Dresden auf ihrem weiteren Weg
als Exzellenzuniversität begleiten
werden“, ergänzte er.
„Schon in seiner ersten Phase
hat der Wettbewerb Zukunftsstadt
viele Impulse für Veränderungen
gesetzt“, erläuterte Bundesforschungsministerin Prof. Johanna
Wanka. „Die Wissenschaft verschafft den Menschen enorme
Chancen, ihre Ideen für ein gutes
Leben in den Städten zu verwirklichen“, sagte sie weiter.
Das Visionsbild der Zukunftsstadt
Dresden mit seinen fünf Handlungsfeldern richtet sich nach
dem Grundsatz: „Lokal nachhaltig
Handeln – Global weitsichtig Denken“, eingebettet in eine Kultur des
respektvollen Miteinanders und
des Meinungsaustausches. Diese
Handlungsfelder umfassen:
■■ mit der Kultur des respektvollen
Miteinanders die Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen
zu stärken,
■■ mit der nachbarschaftlichen
Verantwortung das Miteinander in
den Stadtteilen anzuregen,
■■ mit der regionalen Verantwortung die Fähigkeit in Krisensituationen vereinte Kräfte zu mobilisieren,
■■ mit der gesellschaftlichen Verantwortung kreative Beteiligungsformen zu etablieren und
■■ mit der globalen Verantwortung
nachhaltiges Handeln zu fördern.
In Phase zwei werden nun die Visi-
SCHON GEWUSST?
Der Wettbewerb „Zukunftsstadt“
ist eine Aktivität der ressortübergreifenden Innovationsplattform
Zukunftsstadt der Bundesregierung. Partner sind der Deutsche
Städtetag, der Deutsche Städte- und
Gemeindebund und der Deutsche
Landkreistag.
www.dresden.de/
zukunftsstadt
www.wettbewerb-zukunftsstadt.de
Mein Tipp als Gesundheitsexperte:
Leben Sie so, wie Sie
wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit.
anrufen:
Wie Sie leben, soll Ihre Sache bleiben.
Auch wenn Sie später Hilfe brauchen.
Einfach
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Dresdner Amtsblatt
onen in konkrete Pläne überführt,
die mit Hilfe eines zentralen Planungsstranges, einer Wissens- und
Vortragsreihe und einem Schüleraustausch entwickelt werden. Dafür
stehen der Stadt Dresden bis 2018
rund 200 000 Euro aus Bundesforschungsmitteln zur Verfügung.
Ich vertrau der DKV
Neue Entsorgungsarten
für Elektroaltgeräte
Verbraucher können alte Elektrogeräte ab dem 24. Juli auch bei großen
Händlern abgeben. Alle Verkäufer,
ebenso Online- und Versandhändler, mit einer Verkaufsfläche für
Elektrogeräte ab 400 Quadratmetern, nehmen kleine Elektrogeräte
mit einer Kantenlänge bis maximal
25 Zentimeter in haushaltstypischer
Menge kostenlos an.
Größere Geräte werden unentgeltlich beim Kauf eines gleichartigen Gerätes zurückgenommen.
Wer sich ein neues Gerät anliefern
lässt, muss schon bei Abschluss
des Kaufvertrages mitteilen, dass
gleichzeitig ein Altgerät abgegeben werden soll. Grundlage für
das neue Rücknahmesystem ist
das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das die Hersteller und
Vertreiber von Elektrogeräten
zu mehr Verantwortung für ihre
Produkte verpflichtet. Das Amt für
Stadtgrün und Abfallwirtschaft
unterstreicht die Wichtigkeit,
die in Elektrogeräten enthaltenen Schadstoffen umweltgerecht
zu beseitigen und und verwertbare Bestandteile zu recyceln.
Alle Elektrogeräte sind mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne
gekennzeichnet. Leicht entfernbare Batterien, Akkus oder Lampen
müssen vor Abgabe der Altgeräte
entnommen und separat entsorgt
werden. Die von der Landeshauptstadt Dresden für Elektroaltgeräte
organisierten Abgabemöglichkeiten bleiben bestehen.
www.dresden.de/
abfalltrennung
Pfandgutschein für
gekaufte Autobatterien
Bei Abgabe einer alten Autobatterie, die über Internethändler
gekauft wurde, quittieren seit dem
1. Juni vier weitere Wertstoffhöfe
den Pfandgutschein des OnlineHändlers. Diesen Service bieten nun
alle fünf von der Stadtreinigung
Dresden GmbH betriebenen Wertstoffhöfe an. Das sind die Wertstoffhöfe Friedrichstadt (Altonaer Straße
15), Hammerweg (Hammerweg 23),
Johannstadt (Hertelstraße 3), Kaditz
(Scharfenberger Straße 146) und
Reick (Georg-Mehrtens-Straße 1).
Herkömmlich erworbene Autobatterien nehmen alle acht Wertstoffhöfe entgelt- und gebührenfrei
entgegen – jedoch ohne Erstattung
des Pfandes.
www.dresden.de/abfall
15.09.2015 13:11:40
www.dresden.de/amtsblatt
14
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Donnerstag, 21. Juli
H an d w e rk & Di e ns t l e is t u ng
Mit dem Anfang des Hausbaus
stehen viele Phasen vor der Tür,
bis das Traumhaus bewohnbar
ist. Zunächst muss die Wahl des
Grundstücks getroffen werden.
Was sich so einfach anhört, ist mit
vielen Informationen verbunden.
Der Kauf des geeigneten Baulandes
ist in den Gesamtpreis des Bauvorhabens einzurechnen. Bei der Wahl
des Landes sind einige Faktoren zu
beachten. Neben dem Haus sollte
zum Beispiel noch ausreichend
Platz für einen Garten sein. Handelt
es sich um erschlossenes Bauland
und was regelt eigentlich der Bebauungsplan? Diese Fragen müssen
Bauherren im Vorfeld beantworten
können.
Tipps zum Grundstückskauf
So finden Sie den passenden Bauplatz
die Chemie zwischen Käufer und
Verkäufer, kann es schnell zu einer
Einigung kommen. Der Erwerb über
einen Immobilienmakler erspart
Arbeit, da sich der Makler mit der
Suche nach dem passenden Grundstück beschäftigt. Dafür erhält der
Makler eine Vermittlungsprovision.
Die Höhe ist von Region zu Region
unterschiedlich.
Wahl des Wohnortes –
Nicht nur der Preis
entscheidet
Foto: Rainer Sturm | Pixelio
Wer ein eigenes Hau bauen
möchte, der benötigt zunächst
ein passendes Baugrundstück.
Doch wer bietet Bauland an? Was
ist bei der Wahl des Wohnortes
zu beachten? Hier erfahren Sie,
was Sie wissen müssen.
Grundstück finden
Auf den wenigsten Baulücken stehen
Verkaufsschilder mit den Kontaktdaten des Verkäufers. Bauherren
müssen selbst aktiv werden. Die
nächste Anlaufstelle ist die Gemeinde
bzw. das Bauamt. Auch Anwohner
Ponickauer Str. 12
01990 Ortrand
Tel. 035755/51661
[email protected]
Inh. S. Schuchow
können Hilfe leisten, sofern Sie schon
ein konkretes Grundstück im Auge
haben. Eine weitere Quelle ist der
Immobilienteil der lokalen Tageszeitungen oder Immobilienportale
im Internet. Private Grundstücksverkäufer bieten eine Immobilie in
der Regel provisionsfrei an. Stimmt
Der Preis ist natürlich einer der
wichtigsten Aspekte bei der Wahl
des Grundstücks. Stimmen die
Konditionen, sollte aber auch die
Verkehrsanbindung, Nähe zum Arbeitsplatz sowie Einkaufsmöglichkeiten überprüft werden. Stimmen diese
Rahmenbedingungen, können Sie
die Umgebung näher in Augenschein
nehmen. Liegt eine Einflugschneise
im Wohngebiet oder verlaufen Bahngleise in unmittelbarer Nähe? Diese
Nasse Wände?
Feuchter Keller?
Wir finden die Ursachen.
Sie bekommen eine maßgeschneiderte
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28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
15
H an d w e rk & Di e ns t l e is t u ng
Faktoren könnten die Wohn- und
Lebensqualität negativ beeinflussen.
Betrachten Sie jedes Grundstück
mehrmals – und das zu unterschiedlichen Tageszeiten. Sprechen Sie ruhig
potenzielle Nachbarn an. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben,
ob in nächster Zeit Straßenarbeiten
oder andere Bauprojekte anstehen.
Das ist wichtig beim
Grundstückskauf
■ Die passende Lage zu finden
■ Die Umgebung muss den künftgen
Hausbesitzern gefallen
■ Eine freundliche Nachbarschaft
■ Eindruck von der Lärmkulisse
und Umgebung
■ Eine gute Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel / Schnellstraßen / Schulen in der Nähe)
■ Größe und Preis
Bauinteressierte sollten sich stets viele
Grundstücke ansehen und daraufhin
eine engere Auswahl treffen.
Nebenkosten nicht
vergessen
Der Grundstückskauf ist mit weiteren Nebenkosten verbunden, die
Bauherren nicht außer Acht lassen
sollten. Hinzu kommt u.a. die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland
variiert. In Sachsen beträgt sie zum
Beispiel 3,5 Prozent. Der Notar
erhält für den Grundbucheintrag
ebenfalls eine Gebühr. Diese liegt
bei 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Nach dem Erwerb des Grundstücks
können zudem noch Kosten für die
Vermessung und eine Baugrunduntersuchung anfallen.
Immobilienmakler des
Vertrauens finden
Sie wollen einen Immobilienmakler
beauftragen, Sie bei der Suche zu
unterstützen? Mit diesen Tipps finden
Sie einen kompetenten Makler.
■ Fragen Sie nach dem Berufsabschluss des Maklers (kaufmän-
nische Ausbildung im Bereich
Immobilienwirtschaft)
■ Suchen Sie den Makler über den
Ring Deutscher Makler oder den
Maklerverband IVD
■ E rkundigen Sie sich nach den
Referenzen des Maklers
■ E ine Vorauszahlung für eine
Provision fällt nicht an
■ Der Makler macht Sie auf den
Umfang und das Honorar seiner
Leistung aufmerksam
Ein vertrauensvoller Immobilienmakler wird den Verkauf eines
Grundstücks immer mit einem Beratungsgespräch einleiten. Zunächst
werden die Vorstellungen und finanziellen Mittel der Bauinteressierten
abgesteckt. Seriöse Makler üben
keinen Kaufdruck auf Sie aus. Des
Weiteren kennen sich Makler mit
der Marktentwicklung der Region
aus. Das alles entscheidende Kriterium ist jedoch, dass er oder sie im
Besitz einer VermögensschadenVersicherung ist. Diese schützt den
Käufer für den Fall, dass ein falscher
Kaufpreis vorliegt.
Altlasten checken
Bauinteressierte sollten sich über
mögliche Altlasten auf dem Grundstück informieren. Diese können
umweltgef ährdende Stoffe wie
Chemikalien, Elektroschrott oder Öl
sein. Um diese Altlasten ausschließen
zu können, sollten Bauherren eine
Anfrage beim zuständigen Bauamt
stellen.
Suchen, Kaufen, Bebauen
Der Grundstückskauf ist stets mit
Bürokratie verbunden. Kompetente
Immobilienmakler und das nötige
Wissen unterstützen Sie dabei. Ob
großzügige Lage am Hang, romantisch direkt an einem Wald oder
lieber ruhig in einer Siedlung: Ist
das perfekte Land gefunden, steht
dem Bau des eigenen Traumhauses
nichts mehr im Weg.
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Donnerstag, 21. Juli
Foto: Sven Richter | Pixelio
16
Entdecken Sie die Schlossstadt Colditz
Wechselvolle Geschichte, Naturidyll und kulturelle Highlights
Der warme rote Porphyr schmückt
die Giebel der Renaissancebauten in
Colditz. Der „Sächsische Marmor“
bestimmt das architektonische
Bild um Marktplatz und Schloss.
Vom 1000-jährigen Schloss starten
Besucher direkt in die Wälder und
Hügel rund um die traditionsreiche
Stadt. Entdecken Sie die märchenhafte Kulisse und spannende Veranstaltungen in der Schlossstadt.
Colditz liegt im Landkreis Leipzig in
Sachsen – unmittelbar an der Zwickauer Mulde. Im Ortsteil Sermuth
vereinen sich die Zwickauer und die
Freiberger Mulde. Die Städte Grimma
und Bad Lausick grenzen direkt an
das 5000 einwohnerstarke Colditz.
1046 tritt Colditz zum ersten Mal
aus dem Dunkel der Geschichte.
Agnes von Poitou erhielt Colditz als
Geschenk von ihrem Mann Kaiser
Heinrich III. 1083 gelangte die Burg
in den Besitz von Wiprecht von
Groitzsch. Im Jahr 1147 zog Friedrich,
der Herzog von Schwaben und späterer Kaiser Friedrich I. Barbarossa,
ein und nutzte die Burg zum Ausbau
des Reichslandes Pleißen. Aus den
Ministerialen ging das Geschlecht
von Colditz hervor. 1404 kauften
die Wettiner das Schloss.
Wahren Ruhm erlangte das Colditzer
Schloss innerhalb der jüngeren Geschichte. Im 2. Weltkrieg verhalf die
Burg zu über 300 Fluchtversuchen.
Dies sorgte für einen Ruhm des
Schlosses – vor allem im angelsächsischen Raum. Der Fluchttunnel im
Schloss kann noch heute besichtigt
werden.
■ Topfmarkt (hier steht ein interessantes Fachwerkhaus mit
Andreaskreuzen)
Kultur und Sehenswürdigkeiten in Colditz
Freizeittipps
■ Schloss Colditz
■ Heimatmuseum mit umfangreicher Ausstellung
■ Markt (entstand in der ersten
Hälfte des 13. Jahrhunderts)
■ Rathaus mit Gratnetz- und Sterngewölbe im Erdgeschoss
■ D entalhistorisches Museum
(weltweit größte Sammlung zur
Zahnmedizin)
■ Geburtshaus von Johann David
Köhler (Historiker, Numismatiker
und Heraldiker)
■ Stadtkirche St. Aegidien
■ Friedhofskapelle St. Nicolai
■ Heimatturm auf dem Töpelsberg
■ Mulderadweg
■ Lutherweg
Zum Pflichtprogramm gehört eine
Schlossführung sowie der Besuch
des Fluchtmuseums. Im historischen
Stadtkern kann man den Glanz der
herrschaftlichen Zeiten erkunden.
Der Renaissance-Stil der Häuser
ist bis heute erkennbar. Zeugnisse
finden Sie im Stadtmuseum. In der
Colditzer Tiergartenstraße ist das
städtische Museum beherbergt.
Auf zwei Etagen finden sich Ausstellungsstücke aus der Colditzer
Stadtgeschichte. Zeitzeugen spiegeln
das Leben und Wirken berühmter
Persönlichkeiten der Stadt wider. Im
Sommer steht ein Waldbad sowie ein
modernes Freibad zur Verfügung.
Wer ein paar Tage länger bleiben
für den
Aufenthalt in Colditz
Wir richten gern Ihre nächste Feier aus.
Gasthof Waldhaus Colditz
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28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
möchte, macht es sich im Waldhaus
gemütlich oder kommt mit Zelt oder
Caravan auf dem Campingplatz am
Waldbad. Bei einem Tagesausflug
können Sie standesgemäß mit Kutsche und Ross durch den Colditzer
Forst reisen. Die Natur lässt sich
zum Beispiel bei einem Picknick
ideal genießen.
Wandern durch das
sächsische Burgen- und
Heideland
Bei einer Wanderung durch den
Colditzer Forst werden Sie Parthequellen, Weißer Stein, Allteich
oder Jägerstein entdecken. Besteigen
Sie den „Heimatturm“ und erfreuen
Sie sich bei gutem Wetter an der
Aussicht bis nach Leipzig. Zu Fuß
geht es weiter durch das Kohlbachtal
– das Tal der Schmetterlinge. Ein
weiterer Wandertipp führt in das
schöne Auental. Dort gibt es einen
Grillplatz für eine gemütliche Rast.
Per Schlauchboot oder Paddeltour erleben Sie die Mulde auf dem Wasser.
Auch mit dem Fahrrad gibt es viel
zu entdecken. Der Radweg führt
unweit vom Wasserschloss Podelwitz
entlang und bietet schöne Ausflugsziele und Routen für alle Radsportler
entlang der Mulde. Wenn Sie sich
im Schloss umgeschaut haben,
können Sie Platz im Freisitz des
Restaurants Schlossgewölbe nehmen
oder genießen Sie den Ausblick vom
nahegelegenden Nixstein.
Kleinod Wasserschloss
Podelwitz
Das Wasserschloss Podelwitz liegt
direkt an der Freiberger Mulde.
Für Wasserwanderer ist es über
eine Treppe hervorragend von der
Mulde aus erreichbar. Auch der
Muldentalradwanderweg führt am
Wasserschloss vorbei. Im Schloss
befindet sich die Heimatstube Podelwitz der Familie Knochenmuß,
die eine Sammlung von Haushaltsgegenständen, Wirtschaftsgütern
und Ansichtskarten zeigt. Sie ist
eine der umfangreichsten Samm-
Unser sehr ruhiger, idyllischer und von Mischwald umgebener kinderfreundlicher Campingplatz befindet sich 80 Kilometer von Dresden entfernt, sehr gut über die A 4 und A 14 zu erreichen. Ob mit
Wohnmobil, Caravan oder Mieten eines Bungalows – hier können
Sie sich vom Alltag entspannen. Angrenzend befindet sich ein solarbeheiztes Freibad. Ein kühles Bier oder frisch zubereitete Speisen
erwarten Sie in unserer Camperklause. Wir freuen uns auf Sie!
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lungen dieser Art in ganz Sachsen.
Eine beeindruckende Historie und
ein schönes Ambiente laden zum
Verweilen ein. Wer etwas länger
bleiben möchte nutzt die Pension,
wer sich Stärken möchte besucht
das gemütliche Restaurant. Für alle
Heiratswilligen ist das Wasserschloss
Podelwitz ein echter Geheimtip.
Veranstaltungstipps
■ 6. Colditzer Jazz-Night
Mit dem Jugend-Jazzorchester
Sachsen
Wann? 4. August 2016, 19.30 Uhr
Wann? Landesmusikakademie
Kammermusiksaal
■ Colditz Classic
Klassisches Blüthner Konzert mit
Ming Wen aus China
Wann? 12. August 2016, 19.30 Uhr
Wo? Hofstube Schloss Colditz
■ F rauen verblühen – Männer
verduften
Kabarett mit Peter Vollmer
Wann? 10. September, 19.30 Uhr
Wo? Hofstube Schloss Colditz
■ 4. Hochzeitsmesse
Wann? 25. September 2016, 10 Uhr
Wo? Wasserschloss Podelwitz
■ Auf den Spuren der Gefangenen
Nächtliche Führung mit Gefangenenschmaus
Wann? 22. Oktober 2016, 18 Uhr
und 19.30 Uhr
Wo? Schloss Colditz
■ Jazzkonzert
Mit 2Hot aus Dresden
Wann? 5. November 2016, 19.30 Uhr
Wo? Hofstube Schloss Colditz
Herrschersitz und Jagdschloss: Mit
seinen weißen Giebeln ist Schloss
Colditz eines der schönsten Baudenkmäler des 16. Jahrhunderts.
Doch nicht nur das Schloss lockt
Besucher in die Kleinstadt. Ausflüge
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28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
19
Beschlüsse des Stadtrates vom 23. Juni 2016
Der Stadtrat hat am 23. Juni 2016
folgende Beschlüsse gefasst.
Mitgliedschaft der Stadt Dresden
in der UNESCO-Städtekoalition
gegen Rassismus
A0167/15
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. zeitnah den notwendigen Antrag beim Lenkungsausschuss des
„Verein Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e. V.“ zu
stellen, der zur Mitgliedschaft der
Landeshauptstadt Dresden in der
UNESCO-Städtekoalition gegen
Rassismus führt.
2. geeignete Maßnahmen einzuleiten, die diese Mitgliedschaft in der
Stadt Dresden öffentlich bekannt
machen.
3. gesellschaftliche Akteure in der
Stadt Dresden zusammenzuführen,
die in der Lage sind, diese Mitgliedschaft in Dresden mit Leben zu
erfüllen und diese bei ihrer Arbeit
zu unterstützen.
4. Maßnahmen zur Umsetzung
des 10-Punkte-Aktionsplanes gemeinsam mit gesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteuren der
Landeshauptstadt Dresden zu entwickeln und durchzuführen.
Durchfinanzierung der Gesamtinvestition Nanoelektronikzentrum
Dresden in der NanoelektronikZentrumDresden GmbH
V0815/15
1. Der Stadtrat beschließt die Durchfinanzierung der Gesamtinvestition
Nanoelektronikzentrum Dresden in
der NanoelektronikZentrumDresden GmbH (Häuser 1 und 3) in Höhe
von 4.814.000 Euro (netto), sofern
die Einbeziehung von Fördermitteln
durch den Fördermittelgeber in Höhe von 2.407.000 Euro in Form eines
Förderbescheides bestätigt wird.
2. Der Stadtrat beschließt der NanoelektronikZentrumDresden GmbH
eine Zwischenfinanzierung in Höhe
von bis zu 2.407.000 Euro für den
Zeitraum bis zur Bereitstellung
der Fördermittel (voraussichtlich
Anfang 2018) in selbiger Höhe
zur Verfügung zu stellen. Eine
Ausreichung der Mittel erfolgt erst
nach Vorliegen eines verbindlichen
Förderbescheides des Fördermittelgebers (in 2016 erwartet) als Sicherheit. Die Zwischenfinanzierung ist
ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme mit 3,5 Prozent pro Jahr zu
verzinsen. Die Zinszahlungen werden bis 2020 gestundet. Danach ist
eine Tilgungsvereinbarung über die
gestundeten Beträge zu schließen.
3. Der Stadtrat beschließt zur
Umsetzung des Beschlusspunktes
Dresdner Amtsblatt
1 eine außerplanmäßige Kapitaleinlage von bis zu 2.407.000 Euro an
die NanoelektronikZentrumDresden GmbH. Die Deckung erfolgt
aus der Haushaltsposition Projekt
GI.05612/0401 Promenadenring.
Die aus dem Projekt entnommenen
Haushaltmittel werden dem Projekt
mit Haushaltsplanung 2017/2018 in
gleicher Höhe wieder zur Verfügung
gestellt.
4. Die derzeit noch im Vermögen
der NanoelektronikZentrumDresden GmbH befindlichen Häuser 5
und 7 sind zu verkaufen. Aus dem
Verkaufserlös werden 1.060.000
Euro zur Löschung der Buchgrundschulden bei der Commerzbank AG
im Rahmen einer gleichlautenden
Sondertilgung verwendet. Der darüber hinaus gehende Betrag ist zur
Finanzierung der Gesamtinvestitionsaufwendungen beziehungsweise
zur Reduzierung der Kapitaleinlage
der Landeshauptstadt Dresden unter
Beschlusspunkt 3 zu verwenden.
5. Der Stadtrat beschließt zur
Umsetzung des Beschlusspunktes
1 alle bisher gewährten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2.819.000
Euro und die damit verbundenen
gestundeten Zinsen (476.000 Euro
zum 31. Dezember 2015 zuzüglich
weiter auflaufender Zinsen) der
Landeshauptstadt Dresden an die
NanoelektronikZentrumDresden
GmbH in eine Kapitaleinlage umzuwandeln.
6. Der Stadtrat beauftragt den
Oberbürgermeister, die erforderlichen Maßnahmen in der
Gesellschafterversammlung der
NanoelektronikZentrumDresden
GmbH umzusetzen.
7. Der Stadtrat beauftragt den
Oberbürgermeister darauf hinzuwirken, einen gemeinsamen
Geschäftsführer für die Technologie- und Gründerzentren der
Landeshauptstadt Dresden – DGHDresdner Gewerbehof GmbH, TechnologieZentrumDresden GmbH,
NanoelektronikZentrumDresden
GmbH – zu installieren. Darüber
hinaus soll die bereits in der Vergangenheit angestrebte Fusion der
drei Gesellschaften weiter verfolgt
werden, insbesondere um Synergieeffekte zu realisieren.
8. Die Beschlusspunkte stehen unter
dem Vorbehalt der verbindlichen
In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln durch den Fördermittelgeber
in Form eines Förderbescheides in
Höhe von 50 Prozent der Gesamtinvestitionsaufwendungen.
Förderung von Angeboten nach
Fachförderrichtlinie Sozialamt
vom 19. Oktober 2009 im Haushaltsjahr 2016
V0908/15
1. Die Förderung der Träger der
freien Wohlfahrtspflege entsprechend der Fachförderrichtlinie
Sozialamt vom 19. Oktober 2009
erfolgt aus dem Produkt „Förderung
von Trägern der Wohlfahrtspflege“
(Produktnummer 10.100.33.1.0.01).
Die Mittel in Höhe von 635.803,25
Euro werden gemäß Anlage 1 zur
Vorlage verteilt.
Die Förderung der „Eingliederungsleistungen nach SGB II“ (Produktnummer 10.100.31.2.2.01) in Höhe
von 594.091,75 Euro erfolgt gemäß
Anlage 2 zur Vorlage.
Die Förderung von „Betreuungsleist ungen“ (Produkt nummer
10.100.34.3.0.01) in Höhe von
21.800,00 Euro erfolgt gemäß Anlage 3 zur Vorlage.
Die Förderung der Anerkennung
und Würdigung von ehrenamtlicher Arbeit erfolgt in Höhe von
45.590,00 Euro aus dem Produkt
„Sonstige kommunale soziale Hilfen/Leistungen“ (Produktnummer
10.100.35.1.0.06) gemäß Anlage 4
zur Vorlage.
2. Für das Haushaltsjahr 2016
werden für den Bereich der Förderung der Träger im Bereich der
Seniorenarbeit und Altenhilfe (lfd.
Nr. 1.1 -1.42, Anlage 1 zur Vorlage)
überplanmäßige Mittel in Höhe von
305.900 Euro bereitgestellt. Damit
werden die angezeigten Mehrbedarfe ausgeglichen. Die Deckung
der Mehraufwendungen erfolgt
vorrangig aus Rücklaufmitteln.
Darüber hinaus benötigte Mittel
sind im Rahmen des Finanzzwischenberichtes auszuweisen.
3. Die Verteilung der Mittel erfolgt
auf Grundlage der fachlichen
Schwerpunktsetzungen des Fachplanes Seniorenarbeit und Altenhilfe sowie unter Beachtung der
arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen ist bis zum
23. August 2016 über die finale
Mittelverteilung zu unterrichten.
Neubenennung von Straßen
V1074/16
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, folgende Straßen
neu zu benennen:
1. Neue Straße für die Bebauung
Markuspassage in der Gemarkung
Pieschen
Hans-Fromm-Straße
2. Neue Straßen für die Wohnbebauung im ehemaligen Kasernengelände Nickern in der Gemarkung
Nickern
Planstraße A – Osterhausenstraße
Planstraße B – Liesel-von-SchuchStraße
Aufhebung des Punktes 8 e) des
Stadtratsbeschlusses V0120/14
(SR/010/2015) vom 7. Mai 2015 –
Entscheidung über Verkauf und
Bebauung der nicht von der Kita
genutzten Teilfläche oder Nutzung dieser Flächen als öffentlicher Kinderspielplatz
V0865/15
1. Der Beschlusspunkt 8 e) des
Stadtratsbeschlusses V0120/14
(SR/010/2015) vom 7. Mai 2015 Zweite
Fortschreibung Spielplatzentwicklungskonzeption wird aufgehoben.
2a. Die außerhalb der Kindertagesstätte bef indlichen Teile
der Grundstücke 1225 und 313a,
Gemarkung Altstadt II, werden
verkauft, der Verkaufserlös wird
wie geplant zur Finanzierung von
Baumaßnahmen des Eigenbetrieb
Kindertageseinrichtungen genutzt.
Dabei ist mit dem Investor eine
Sozialbindung von mindestens 15
Prozent KdU-fähiger Wohnfläche
vertraglich auszuhandeln.
Damit Dresden wirklich summt:
So geht das!
A0190/16
1. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den als Anlage zum
Antrag beigefügten „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und
Honigbienen in Dresden und Umgebung“, sofern zutreffend, bei
allen Planungen und Vorhaben
der Stadtverwaltung so weit wie
möglich zu berücksichtigen.
2. Der Maßnahmenkatalog ist in geeigneter Weise bekannt zu machen
und zur Anwendung zu empfehlen.
Ersatzneubau einer Einfeld-Schulsporthalle für die 35. Oberschule,
Bünaustraße 32 in 01159 Dresden
V1060/16
1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung
des Bauvorhabens „Ersatzneubau
einer Einfeld-Schulsporthalle für
die 35. Oberschule, Bünaustraße
32 in 01159 Dresden.
2. Im Rahmen der Erarbeitung
des Doppelhaushaltes 2017/2018
und des Finanzhaushaltes bis 2021
sind in 2018 anteilig 24.670 Euro
und ab dem Jahr 2019 49.340 Euro
Betriebskosten zu veranschlagen.
Neubau eines Schulgebäudes,
Leisniger Straße 78 in 01127
Dresden und Neubau einer Einfeldsporthalle mit Sanierung der
Bestandssporthalle der Schule zur
Lernförderung „A. S. Makarenko“,
Leisniger Straße 76
V1094/16
www.dresden.de/amtsblatt
20
1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung
des Bauvorhabens „Neubau eines
Schulgebäudes, Leisniger Straße
78 in 01127 Dresden“.
2. Der Stadtrat beschließt die
weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Neubau
einer Einfeldschulsporthalle mit
Sanierung der Bestandssporthalle
der Schule zur Lernförderung
„A. S. Makarenko“, Leisniger Straße
76 in 01127 Dresden und Freiflächengestaltung“.
3. Im Rahmen der Erarbeitung des
Doppelhaushaltes 2017/2018 und
der Finanzplanung sind ab 2018
anteilig und ab 2019 jährlich Betriebskosten in Höhe von 242 050
Euro zu veranschlagen.
4. Für das Jahr 2016 erfolgt die
Veränderung der Planansätze
Einzahlungen und Auszahlungen
entsprechend Anlage 15a (Stand
13. Juni 2016, Anlage 1 zum
Beschluss). Aus dem Planansatz
Fördermittel werden 800 000 Euro
dem allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt zugeführt und zur
Deckung von zusätzlichen Kosten
bei Schulbaumaßnahmen in 2016
wieder bereitgestellt.
5. Zur Sicherung der planmäßigen
Ausschreibung der Maßnahme
2016 werden die Verpflichtungsermächtigungen 2016 für 2017 und
für 2018 entsprechend Anlage 15b
(Stand 13. Juni 2016, Anlage 2 zum
Beschuss) verändert.
Feststellung der Jahresabschluss­
ergebnisse 2014 einschließlich
des Anhanges mit Anlagen und
des Rechenschaftsberichtes mit
Anlagen
V0999/16
Die Jahresabschlussergebnisse 2014
(einschließlich des dazugehörigen
Anhangs mit Anlagen und des Rechenschaftsberichtes mit Anlagen)
werden gemäß § 88b Absatz 2 der
Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) nach Durchführung
der örtlichen Prüfung gemäß § 104
SächsGemO wie folgt festgestellt:
■■ Im Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung mit
■■ Summe der ordentlichen Erträge
von 1.291.722.387,49 EUR
■■ Summe der ordentlichen Aufwendungen von 1.283.752.701,49
EUR
■■ ei ne m Ü b e r sc hu s s i m or dentlichen Jahresergebnis von
7.969.686,00 EUR
■■ Summe der außerordentlichen
Erträge von 111.590.361,83 EUR
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 27.478.947,74 EUR
■■ einem Überschuss im Sonderergebnis von 84.111.414,09 EUR
■■ Gesamtergebnis 92.081.100,09 EUR
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■■ Im Finanzhaushalt/Finanzrechnung mit
■■ Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von
135.034.086,94 EUR
■■ Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -94.658.028,75
EUR
■■ Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -461.988,55
EUR
■■ Saldo aus haushaltunwirksamen
Vorgängen von -28.929.700,44 EUR
■■ Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um 10.984.369,20 EUR
■■ In der Vermögensrechnung
(Bilanz) mit
■■ e i n e r B i l a n z s u m m e v o n
4.560.216.396,24 EUR
■■ einem Anlagevermögen von
3.784.822.551,76 EUR
■■ einem Umlaufvermögen von
760.513.848,87 EUR
■■ darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 502.488.787,20 EUR
■■ Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 14.879.995,61 EUR
■■ ei ner K apit a lposit ion von
3.121.029.567,27 EUR
■■ darunter einem Basiskapital von
2.658.096.251,95 EUR
■■ u n d R ü c k l a g e n v o n
462.933.315,32 EUR
■■ Passiven Sonderposten von
976.371.238,44 EUR
■■ R ü c k s t e l l u n g e n v o n
104.985.184,70 EUR
■■ V e r b i n d l i c h k e i t e n v o n
353.764.417,74 EUR
■■ Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4.065.988,09 EUR
Zusammenfassung der Eigenbetriebe Städtisches Krankenhaus
Dresden-Neustadt und Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt,
Städtisches Klinikum zu einem
Eigenbetrieb „Städtisches Klinikum Dresden“
V1012/16
1. Die beiden Eigenbetriebe Städtisches Krankenhaus DresdenNeustadt und Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches
Klinikum sind gemäß § 2 Sächsische Eigenbetriebsverordnung mit
Wirkung zum 1. Juli 2017 zu einem
Eigenbetrieb zusammenzufassen.
2. Die zukünftige Eigenbetriebsleitung setzt sich aus einem oder
einer hauptamtlichen Medizinischen Direktor/-in, einem oder
einer ebenfalls hauptamtlichen
Pf legedirektor/-in und einem/
einer Kaufmännischen Direktor/
-in, der/die gleichzeitig Erste/-r
Betriebsleiter/-in ist, zusammen.
3. Für den Prozess der Zusammenführung des Personals der beiden
städtischen Krankenhäuser in
einen Eigenbetrieb soll eine Prozessvereinbarung zwischen den
Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund, den Personalräten
und der Landeshauptstadt Dresden
abgeschlossen werden.
4. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, alle erforderlichen
Schritte zur Umsetzung der Punkte
1, 2 und 3 einzuleiten und durchzuführen, insbesondere die Ausschreibung der Stellen der Medizinischen
Direktorin/des Medizinischen
Direktors und der Pflegedirektorin/
des Pflegedirektors.
5. Für die im Rahmen der Zusammenfassung entstehenden externen
Beratungskosten werden 50.000,00
Euro aus dem Ergebnishaushalt
2016 der Landeshauptstadt Dresden bereitgestellt. Darüber hinaus
gehende Beratungskosten werden
von den beiden Eigenbetrieben
finanziert.
Änderung Wirtschaftsplanung
2016 des Eigenbetriebes Städtisches Krankenhaus DresdenNeustadt
V1069/16
Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Städtisches Krankenhaus
Dresden-Neustadt wird festgesetzt
■■ im Erfolgsplan
■■ mit Erträgen von 107.165.000
Euro
■■ m i t A u f w e n d u n g e n v o n
108.313.000 Euro
■■ und einem Verlust von 1.148.000
Euro
■■ im Liquiditätsplan mit zahlungswirksamen Veränderungen
der Finanzmittel von -315.000 Euro
■■ mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 200.000
Euro
■■ mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
0 Euro
■■ Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird gemäß § 84 SächsGemO
für den Eigenbetrieb Städtisches
Krankenhaus Dresden-Neustadt
mit 20.500.000 Euro festgesetzt.
Änderung Wirtschaftsplanung
2016 des Eigenbetriebes Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt,
Städtisches Klinikum
V1070/16
Der Wirtschaftsplan 2016 des
Eigenbetriebes Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt – Städtisches
Klinikum wird festgesetzt
■■ im Erfolgsplan
■■ mit Erträgen von 225.607.000
Euro
■■ mit Aufwendungen von
223.812.000 Euro
■■ und einem Gewinn von 1.795.000
Euro
■■ im Liquiditätsplan mit zahlungs-
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
wirksamen Veränderungen
der Finanzmittel von -22.000 Euro
■■ mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 1.000.000
Euro
■■ mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
0 Euro
■■ Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird gemäß § 84 SächsGemO
für den Eigenbetrieb Krankenhaus
Dresden-Friedrichstadt, Städtisches
Klinikum, mit 34.000.000 Euro
festgesetzt.
Festlegung von Schlüsselprodukten in der Landeshauptstadt
Dresden
V1084/16
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage 2 (neu mit Stand vom 23.
Juni 2016 – siehe Anlage) benannten Produkte als Schlüsselprodukte
für die Landeshauptstadt Dresden
im Sinne des Paragrafen 4 Absatz
2 SächsKomHVO-Doppik im Doppelhaushalt 2017/2018 auszuweisen.
Eine Aktualisierung wird bei Bedarf
jeweils vor einer neuen Haushaltsplanung durch den Ausschuss
für Finanzen und Liegenschaften
vorgenommen.
Neuer Standort Volkshochschule
Dresden e. V. – Anmietung im
Objekt Annenstraße 10, 01067
Dresden
V1116/16
Der Stadtrat beschließt,
1. für die Anmietung des Standorts
Annenstraße 10 durch die Volkshochschule Dresden e. V. die Bereitstellung der finanziellen Mittel für
die Miet- und Betriebskosten ab 1.
Januar 2017 i. H. v. 448.000 Euro
als zusätzlichen Zuschuss aus der
kommunalen Kulturförderung im
Geschäftsbereich Kultur und Tourismus für mindestens zehn Jahre.
Hierfür werden die Mittel für die
kommunale Kulturförderung für
die Dauer der Mietvertragslaufzeit
entsprechend erhöht.
2. der Zuschuss ist im Haushaltsplan
2017/2018 zu berücksichtigen.
3. die Zahlung eines zusätzlichen
Zuschusses an die Volkshochschule
Dresden e. V. i .H. von 112.000 Euro
für Zahlung der Miet- und Betriebskosten in den Monaten Oktober bis
Dezember 2016. Hierfür werden die
Mittel für die kommunale Kulturförderung entsprechend erhöht. Die
Deckung de Mehrausgaben erfolgt
über Mehreinnahmen in den „Sonstigen allgemeinen Zuwendungen
vom Bund“ (Eingliederungshilfe).
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt
Dresden entsprechend dem SächDresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
sischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und
der Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern
über die Rettungsdienstplanung
im Freistaat Sachsen (Sächsische
Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO); hier:
Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG)
V1075/16
1. Der Stadtrat beschließt die Ausbildung und Ergänzungsqualifikation
von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern in der Landeshauptstadt
Dresden ab 2017, um die Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt
auf dem Gebiet der Notfallrettung
und die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei
Großschadensereignissen (MANV)
zu gewährleisten.
2. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, im Stellenplan ab 2017
zwei und ab 2018 weitere fünf
zusätzliche Stellen Praxisanleiter
für die Organisation und Durchführung der Ausbildungs- und
Ergänzungsqualifikationsmaßnahmen im Brand- und Katastrophenschutzamt zu schaffen.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, eine Zulage für die im
Einsatzdienst als Notfallsanitäterin/
Notfallsanitäter aktiven Feuerwehrbeamtinnen und -beamten
zu prüfen.
4. Die für die Ausbildungs- und
Ergänzungsqualifikationsmaßnahmen anfallenden Kosten sind
im Budget des Brand- und Katastrophenschutzamtes, die Personalkosten im Budget des Haupt- und Personalamtes ab 2017 sicherzustellen.
5. Dem Stadtrat ist jährlich über
die Anzahl der durchgeführten
Ergänzungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Notfallsanitäterin/
zum Notfallsanitäter Bericht zu
erstatten.
Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr
2016/2017
V0943/16
1. Der Stadtrat beschließt die
Bedarfsplanung: Teil B – inklusive der Hortangebotsplanung der
Fortschreibung des Fachplanes
Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege für das Schuljahr
2016/2017.
2. Der Stadtrat nimmt
■■ den Teil A – Bestand zum
1. September 2015 – Auswertung
des Planungsintervalls
2014/2015 – Bedarfsermittlung
und Handlungsfelder,
■■ den Teil B-1 – Veränderungen
Bedarfsplan im Vergleich zum
Dresdner Amtsblatt
A MTL I C H E S
Planungsintervall 2015/2016,
■■ den Teil B-2 – die Maßnahmenplanungen und mittelfristiges
Maßnahmenkonzept,
■■ den Teil C – Angebotsplanung
heilpädagogische Einrichtungen/
Gruppen gemäß SGB § 53 Abs. 1 SGB
XII bzw. Angebote der Ganztagesbetreuung an Allgemeinbildenden
Förderschulen sowie
■■ den Teil D – Standortplanung
zur Kenntnis.
3. Der Stadtrat beschließt, dass die
Bedarfs- und Maßnahmenplanung
von den Planungsverantwortlichen
im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden unterjährig
zu aktualisieren und über Änderungen quartalsweise der Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb
Kindertageseinrichtungen), der
Jugendhilfeausschuss, die zuständigen Ortsbeiräte und Ortschaftsräte
sowie im Dezember jeden Jahres
der Stadtrat schriftlich zu informieren ist.
4. Der Stadtrat bekräftigt seinen
Willen, die notwendigen Plätze in
der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen für Familien
wohnortnah und bedarfsgerecht
als Angebot vorzuhalten. Für die
Realisierung der im Teil B-2 aufgeführten Maßnahmeplanung sind
dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2017/2018
und folgenden die notwendigen
Mittel zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsvereinbarung mit
Der Grüne Punkt – Duales System
Deutschland GmbH (DSD) zur
Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen
V1032/16
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit
■■ dem Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung zur Abst im mung svereinbar ung (ge schlossen am 6. November 2003/
18. November 2003, verlängert am
17. Juli 2009/30. Juli 2009 und am
25. Februar 2013/11. März 2013 bis
31. Dezember 2016).
■■ dem Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung
an Abfallberatung und Stellflächen
von Sammelgroßbehältnissen (geschlossen am 6. November 2003/
18. November 2003, verlängert am
17. Juli 2009/30. Juli 2009 und am
25. Februar 2013/11. März 2013 bis
31. Dezember 2016).
Weiterführung des Ausbaus der
Vereinigten Weißeritz in den
Jahren 2016 ff., Lose 1 und 2
V1038/16
1. Der Stadtrat nimmt den beim
Ausbau der Vereinigten Weißeritz
in Dresden erreichten Baufort-
schritt zur Kenntnis, bestätigt die
Veränderung der Kostenentwicklung und den von der Landestalsperrenverwaltung geänderten
Bauablauf in den Losen 1 und 2
gemäß Anlage 1 zur Vorlage.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die für die Weiterführung
der Lose 1, 2.1 und 2.2 im Jahr 2016
erforderlichen zusätzlichen Mittel
in Höhe von 627.000 Euro gemäß
Anlage 2 zur Vorlage zusätzlich
bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt mit 527.000
Euro aus Mehreinnahmen Eingliederungshilfe (10.100.61.2.01 Allgemeine Zuweisungen, Sachkonto
31319000, Allgemeine Zuweisungen
vom Land), sowie mit 100.000 Euro
aus UI 43460043 Hochwasserschutz
Dresdner Osten.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Mittel für die weiteren Bauleistungen in den Losen 1,
2.1 und 2.2 in Höhe von 2.255.000
Euro gemäß Anlage 2 zur Vorlage
im Rahmen der Haushaltplanung
2017/2018 zusätzlich bereitzustellen. Davon wurden bereits in der
Mittelfristplanung zur Haushaltplanung 2015/2016 660.000 Euro
für 2017 und 61.000 Euro für 2018
berücksichtigt.
In den Haushaltjahren 2019 bis
2022 sind Mittel (Mehrbedarfe) in
Höhe von 3.430.000 Euro einzuordnen (siehe Anlage 2 zur Vorlage).
Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des „Luftreinhalteplanes
für die Landeshauptstadt Dresden
2011“ zum Stand vom 31. Dezember 2015
V1067/16
Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis und
beauftragt den Oberbürgermeister,
einen Folgeplan für den Zeitraum
bis 2020 aufzustellen.
Beitritt der Landeshauptstadt
Dresden zur europäischen Initiative „Konvent der Bürgermeister
für Klima und Energie“
V1073/16
Der Stadtrat beschließt den Beitritt
der Landeshauptstadt Dresden zur
europäischen Initiative „Konvent
der Bürgermeister für Klima und
Energie“ und beauftragt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung
des Konvents. Mit dem Beitritt
zum Konvent der Bürgermeister
werden die Ziele und Bemühungen
der Landeshauptstadt Dresden in
den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und sichere,
nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung bekräftigt.
Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzeptes „Soziale
Stadt Gorbitz 2 2016–2025“
V1033/16
21
1. Der Stadtrat beschließt den Gebietsumgriff für die Neuaufnahme
des Gebietes „Gorbitz 2“ in das
Förderprogramm „Soziale Stadt“
(Anlage 1 zur Vorlage).
2. Der Stadtrat beschließt das
Entwicklungskonzept „Soziale
Stadt Gorbitz 2“, in den unter Bezug genommenen Unterlagen als
„Integriertes Handlungskonzept
Soziale Stadt Gorbitz 2“ bezeichnet, als Handlungsrahmen für die
Stadtteilentwicklung im Durchführungszeitraum 2016–2025 (Anlage
2 zur Vorlage).
3. Der Stadtrat beschließt zur Sicherung des Förderrahmens (3/3) in
Höhe von rund 9,24 Millionen Euro
den dafür notwendigen Eigenanteil
(1/3) von rund 3,08 Millionen Euro
innerhalb des Durchführungszeitraumes bereitzustellen. Die
Einordnung erfolgt im Rahmen des
Finanzplanbudgets des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bau
und Verkehr, Stadtplanungsamt, im
Zuge der Haushaltplanung (Anlage
3 zur Vorlage).
4. Die Planung für die Errichtung
eines Schulstandortes für ein Gymnasium Dresden-Gorbitz wird in
der Fortschreibung des integrierten
Handlungskonzeptes berücksichtigt. Die Planung wird mit dem
Schulnetzplan abgestimmt.
Bebauungsplan Nr. 373, DresdenLöbtau Nr. 3, Gewerbe-Park Freiberger Straße, hier:
1. Abwägungsbeschluss
2. Änderungsbeschluss Grenzen
des räumlichen Geltungsbereiches
3. Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan
V1077/16
1. Der Stadtrat prüft die während
des Verfahrens zum Bebauungsplan
abgegebenen Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt über die
Abwägung wie aus Anlage 1 zur
Vorlage ersichtlich.
2. Der Stadtrat beschließt nach
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
den geänderten Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 373 entsprechend Anlage 2 zur Vorlage.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis,
dass der Bebauungsplan redaktionell geändert wurde, jedoch
von einer erneuten öffentlichen
Auslegung und auch von einer
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes abgesehen werden
kann.
4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis,
dass der Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt
wurde.
www.dresden.de/amtsblatt
22
5. Der Stadtrat beschließt aufgrund
des § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 373, Dresden-Löbtau
Nr. 3, Gewerbe-Park Freiberger
Straße in der Fassung vom April
2015, zuletzt geändert 29. Februar
2016, bestehend aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie
zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen, als Satzung und
billigt die Begründung hierzu sowie
die zusammenfassende Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Bebauungsplan Nr. 54.2, DresdenAltstadt I Nr. 6, Postplatz/Wallstraße, hier:
1. Abwägungsbeschluss
2. Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
V1087/16
1. Der Stadtrat prüft die während
des beschleunigten Verfahrens
nach § 13 a BauGB zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt über die
Abwägung wie aus Anlage 1 zur
Vorlage ersichtlich.
2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan von
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht und die
Anpassung des Flächennutzungsplanes nach in Kraft treten des
Bebauungsplanes im Wege der
Berichtigung erfolgt.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis,
dass der Bebauungsplan redaktionell geändert wurde, jedoch
von einer erneuten öffentlichen
Auslegung und auch von einer
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes abgesehen werden
kann.
4. Der Stadtrat beschließt aufgrund
des § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 54.2, Dresden-Altstadt
I Nr. 6, Postplatz/Wallstraße in
der Fassung vom 11. März 2016,
bestehend aus der Planzeichnung
mit Zeichenerklärung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung und billigt die
Begründung hierzu.
Königsbrücker Straße von Albertplatz bis Stauffenbergallee
V1127/16
1. Der Stadtrat beschließt die
Variante 8.7 gemäß Anlage 6 zur
Vorlage. Diese ist mittels Planfeststellungsverfahren planrechtlich
zu sichern.
2. Der Ortsbeirat Neustadt ist
rechtzeitig zu den entsprechenden
Planungen anzuhören.
3. Um das Verfahren zu beschleunigen und weiterhin einen regelmäßigen Austausch zwischen
den Ämtern und dem Stadtrat
sicherzustellen, sind die Planungen
weiterhin durch die bestehende
Lenkungsgruppe zu begleiten.
www.dresden.de/amtsblatt
A MTL I C H E S
4. Einmal halbjährlich findet eine
Einwohner/-innenversammlung
zur Vorstellung und Diskussion des
aktuellen Standes der Planungen
für die Königsbrücker Straße von
Albertplatz bis Stauffenbergallee
statt.
5. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, in die weitere Planung
der Sanierung der Königsbrücker
Straße auf der Grundlage der Variante 8.7 folgende Vorschläge zu
berücksichtigen:
I. Verkehrliche Belange
a) Der Einmündungsbereich der
Tannenstraße West ist so zu planen, dass nach der Sanierung der
Eisenbahnbrücke Stauffenbergallee
und der Verlagerung der Schwerverkehrsroute auf die Stauffenbergallee die Einmündung wieder verengt
wird, um Schleichverkehr durch
das Hechtviertel zu vermindern.
b) Das eigene Gleisbett der Straßenbahn ist ab Paulstraße als
Rasengleis zu gestalten. Die Einordnung von Rasengleisen in den
anderen Abschnitten ist zu prüfen.
c) Die Kreuzung Königsbrücker
Straße/Bischofsweg ist so zu gestalten, dass der heutige Linksabbieger
von der Königsbrücker Straße in
den Bischofsweg ohne bauliche
Änderungen nachgerüstet werden
kann, sobald die Verkehrsbelegung
dies ohne Beeinträchtigung der
verkehrlichen Funktionsfähigkeit
für die Straßenbahn und den Autoverkehr gestattet. Bei der weiteren
Planung ist die Einordnung dieses
Linksabbiegers unter Beachtung der
Prognose 2030 zu prüfen.
d) Die Kurvenradien der Abbiegespuren sind im Interesse einer
sicheren und engen Fußgängerüberführung möglichst gering
zu halten.
II. Städtebauliche Belange
e) Der Bereich nördlich der Schauburg ist bis zur neuen stadteinwärtigen Haltestelle der Straßenbahn
als einheitlicher Platz zu planen
und mit Bäumen, Sitzgelegenheiten
und Radabstellanlagen zu gestalten.
f) Auf dem Bischofsweg West sind
insbesondere auf der nördlichen
Seite mehr Bäume einzuordnen.
g) Die naturschutzrechtlich geschützte und stadtbildprägende Flatterulme ist zwingend zu
erhalten. Dafür sind auch eine
Verschmälerung der Radverkehrsanlage bzw. ein Radweg anstelle
eines Radfahrstreifens oder der
Wegfall von Parkplätzen zu prüfen,
sowie, falls erforderlich, geeignete
Sonderbauweisen wie Wurzelbrücken anzuwenden.
h) Das denkmalgeschützte Ensemble des „Trollhuses“ überliefert mit
seinem Vorgarten eine markante
Entwicklungsphase der Königsbrücker Straße als villenbestandene
Ausfallstraße des 19. Jahrhunderts
und ist daher zwingend zu erhalten.
Im Zweifel müssen dafür Parkplätze
oder Bäume entfallen.
i) Die Radstreifen sind durch Materialwahl und Farbigkeit so zu
gestalten, dass sie optisch dem
Seitenraum zuzuordnen sind. Es ist
zu prüfen, inwieweit die historische
Kombination von rotem Kleinpflaster und Seifenpflaster erhaltenswert
ist und in die Gestaltung der neuen
Platz- und Gehwegräume einzubeziehen ist.
j) Innerhalb des auf der Westseite
zwischen Eschenstraße und Lößnitzstraße zur Verfügung stehenden Raums von 9 bis 12 m (von
Hauswand bis Bordstein) ist ein
einheitlich gestalteter, attraktiver
Stadtplatz mit Bäumen, die groß
werden dürfen, Sitz und Spielgelegenheiten, Kunst im öffentlichen
Raum sowie Außengastronomie
zu gestalten. Dafür kann auch der
Bordstein des Gehweges vor den
Häusern zwischen Eschenstraße
und Schwepnitzer Straße in Frage
gestellt werden. Eine Einbeziehung
der Freiflächen vor dem Postgebäude soll geprüft werden.
k) Der im Urbanen Bereich zwischen
Katharinenstraße und Paul­straße
auf der Ostseite zur Verfügung
stehende Bereich ist als attraktive
Geschäftsstraße mit durchgehender Baumallee, Anlieferzonen,
Radabstellanlagen, (Kurzzeit-)
Parkplätzen sowie Bereichen der
Außengastronomie zu gestalten.
Die Gestaltung ist möglichst mit
den gegenüberliegenden neuen
Stadtplätzen abzustimmen.
Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in den
Gebieten Dresden-Prohlis und
Dresden – Am Koitschgraben
V1128/16
1. Der Stadtrat beschließt grundsätzlich die Fortsetzung der Gebietsentwicklung und die Neuaufnahme ab dem Programmjahr
2016 in das Bund-Länder-Programm
Soziale Stadt für die Gebiete Dresden-Prohlis und Dresden – Am
Koitschgraben.
2. Für den Neustart wird als Basis und Handlungsrahmen die
vom Stadtrat im Dezember 2014
beschlossene Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes
als Entwicklungskonzept nach
§ 171 e Baugesetzbuch für das
bisherige Gebiet Soziale Stadt
Dresden-Prohlis/Wohngebiet Am
Koitschgraben bestätigt.
3. Der Stadtrat beschließt den
Neustart des Programms Soziale
Stadt Dresden-Prohlis und Dres-
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
den – Am Koitschgraben als zwei
getrennte Fördergebiete in den
Gebietsgrenzen der Anlagen 1 und
2 zur Vorlage.
4. Das vom Stadt rat 2014 beschlossene Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt für das
bisherige Gesamtgebiet DresdenProhlis/Wohngebiet Am Koitschgraben ist als jeweils getrenntes
Integriertes Handlungskonzept
– als Entwicklungskonzept nach
§ 171 e Baugesetzbuch für die beiden neuen Gebiete im Jahr 2016
fortzuschreiben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 523.1, Dresden-Laubegast,
Wohnpark Solitude (Änderungssatzung), hier:
1. Abwägungsbeschluss
2. Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
V1130/16
1. Der Stadtrat prüft die während
des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 Abs. 1 Alternative 1 BauGB zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt über die
Abwägung wie aus Anlage 1 (zuletzt
geändert am 26. Mai 2016 – Anlage
zum Beschluss) ersichtlich.
2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der vorhabenbezogene
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis,
dass zwischen dem Vorhabenträger
und der Landeshauptstadt Dresden
ein Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde, in dem sich der
Vorhabenträger zur Realisierung
des Vorhabens und seiner Erschließung verpflichtet.
4. Der Stadtrat beschließt aufgrund
des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 10 Abs. 1
BauGB den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 523.1, DresdenLaubegast, Wohnpark Solitude in
der Fassung vom 23. Mai 2011,
Dat um der letzten Änder ung
18. März 2016, bestehend aus der
Planzeichnung (6 Blatt) mit Zeichenerklärung sowie zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen als
Satzung und billigt die Begründung
(Fassung vom 18. März 2016, zuletzt
geändert am 26. Mai 2016 – Anlage
zum Beschluss) hierzu.
Neues Rathaus Dresden; Kompensation von Brandschutzmängeln
im unsanierten Gebäudeteil
V1068/16
1.1 Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Teilauszug aus
dem unsanierten Teil des Neuen
Rathauses (4. Etage) im Sinne der
Variante c „Temporäre Kompensationsmaßnahmen“ durchzuführen.
1.2 Der Oberbürgermeister wird
weiterhin beauftragt, die AusfühDresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
rungsplanung für die temporären
baulichen Kompensationsmaßnahmen der Variante c (temporäre
Kompensationsmaßnahmen) zu
erstellen, bei der Bauaufsicht
einzureichen und eine auf dieser
Planung basierende Kostenberechnung anzufertigen.
1.3 Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Markt hinsichtlich
der erforderlichen Büroimmobilien
für einen Auszug gemäß Variante
a (Auslagerung und Freizug) auszuloten und diesbezüglich Angebote
einzuholen.
1.4 Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die Vorlage 2995/14
hinsichtlich der finanziellen und
terminlichen Auswirkungen der
Brandschutzprobleme und der
Verzögerung der Vergabe der Haustechnikplanung zu überarbeiten
und dem Stadtrat bis 28. Oktober
2016 Bericht zu erstatten.
1.5 Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, dem Stadtrat spätestens
bis 30. November 2016 eine Variantenuntersuchung gemäß den Punkten 1.2 und 1.3 in Verknüpfung mit
den Ergebnissen der Auswirkungen
auf die Gesamtsanierung gemäß
Punkt 1.4 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
2. Hierfür werden im Haushaltsjahr
2016 im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung für überplanmäßige Aufwendungen im Produkt
10.100.11.1.6.02 – Bereitstellung
von Flächen und Raumressourcen für städtische Einrichtungen
– insgesamt Haushaltsmittel
i. H. v. 2.378.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch
23
A MTL I C H E S
außerplanmäßige Mehrerträge
über den Sonderlastenausgleich der
Eingliederungshilfe im Jahr 2016.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die in den Folgejahren notwendigen Haushaltsmittel
i. H. v. 616.000 Euro (Tabelle Anlage
3 zur Voralge) in den Haushaltsjahren ab 2017 zu berücksichtigen.
Prüfbericht zur Übertragung von
(Teil-) Aufgaben des Eigenbetriebes IT-Dienstleistungen Dresden
auf eine städtische Gesellschaft
V1010/16
1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt
Dresden nimmt das Gutachten
„Prüfung zur Übertragung von
(Teil-) Aufgaben des Eigenbetriebes
IT-Dienstleistungen Dresden auf
eine städtische Gesellschaft“ gemäß
Anlage 1 zur Vorlage zur Kenntnis
und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung der
vertiefenden Kooperation zwischen
dem Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden und der Dresden-IT
GmbH entsprechend Abschnitt 6
des Gutachtens.
2. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
IT-Dienstleistungen Dresden.
(siehe Seite 26)
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Dresden vom 4. September 2014;
hier: Änderung von § 29 Hauptsatzung/Ausschreibung der Stelle
der/des Beigeordneten für Bildung
V1121/16
Der Stadtrat beschließt
1. die Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Dresden vom 4. September 2014,
2. die Ausschreibung der Besetzung
der Stelle der/des Beigeordneten
für Bildung und Jugend (Anlage
zur Beschlussausfertigung) sowie
3. die Wahl der/des Beigeordneten
für Bildung und Jugend in einer
Sitzung des Stadtrates im November 2016.
(siehe Seite 23)
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung
ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) vom 16. Oktober
2003
V0947/16
Der Stadtrat beschließt die Satzung
zur Änderung der Satzung der
Landeshauptstadt Dresden über die
Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) vom
16. Oktober 2003 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November
2003 (Dresdner Amtsblatt Nr. 44/03).
(siehe Seite 24)
Änderung der Richtlinie der
Landeshauptstadt Dresden zur
kommunalen Kulturförderung
vom 15. Dezember 2011 in der
geänderten Fassung vom 24. Sep­
tember 2015
V1006/16
1) Die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen
Kulturförderung wird wie folgt
geändert:
1.Der Satz 1 von Punkt 2.2 (Stipendien) der Richtlinie wird durch
folgenden Satz ersetzt: „An Künstlerinnen und Künstler aller Sparten
sowie Kulturmanagerinnen und
Kulturmanager können Stipendien
vergeben werden.“
2. Der Punkt 7.1.1 Abs. 2 der Richtlinie (Antragsverfahren Projektförderung) wird mit Wirkung ab dem
Förderjahr 2017 wie folgt geändert:
„(2) Anträge auf Projektförderung
sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens
■■ 1. September für Projekte des
Folgejahres und
■■ 1. März für Projekte des III. und
IV. Quartals des laufenden Jahres
zu stellen.“
3. Der Punkt 7.1.1 Abs. 3 der Richtlinie (Antragsverfahren institutionelle Förderung) wird mit Wirkung
ab dem Förderjahr 2018 wie folgt
geändert:
„(3) Anträge auf institutionelle Förderung sind unter Verwendung des
Antragsformulars bis spätestens 1.
Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung
zu stellen.“
4. Der Punkt 3.1 (5), 2. Absatz wir
wie folgt formuliert
Punkt 3.1 (5), 2. Absatz:
„Im Regelfall kann eine mehrjährige (i. d. R. 3-jährige) institutionelle
Förderung gewährt werden, insbesondere wenn: …“
2) Der Oberbürgermeister wird
beauftragt darzustellen, wie ein
Kleinprojekte-Fond im Umfang
von 50.000 EUR organisiert werden
kann, der kurzfristig und unbürokratisch kulturelle Projekte fördert.
(siehe Seite 26)
Die Anlagen zu Beschlüssen des
Stadtrates sind unter der Internetadresse ratsinfo.dresden.de
veröffentlicht.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Landeshauptstadt Dresden vom 4. September 2014
Vom 23. Juni 2016
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. März
2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt
geändert durch Artikel 18 des
Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358), hat der Stadtrat
der Landeshauptstadt Dresden in
seiner Sitzung am 23. Juni 2016
folgende Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden beschlossen:
§ 1 Änderung von § 29 Hauptsatzung
§ 29 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 2 wird wie
folgt neu gefasst:
„2. Geschäftskreis für Bildung und
Dresdner Amtsblatt
Jugend (bis 31. Dezember 2016
Geschäftskreis für Finanzen und
Liegenschaften)“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dresden, 29. Juni 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4
SächsGemO
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen
sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem
Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens-
oder der Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3
oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Jahresfrist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Dresden, 29. Juni 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
(siehe Ausschreibung im Amtsblatt 26-27/2016, Seite 21)
www.dresden.de/amtsblatt
24
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden
über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
(Entschädigungssatzung) vom 16. Oktober 2003
Vom 23. Juni 2016
§ 1 Änderung der Entschädigungssatzung
(1) Der Geltungsbereich in § 1 wird
wie folgt neu gefasst:
„Diese Satzung gilt für die Entschädigung für die ehrenamtliche
Tätigkeit der Stadträtinnen und
Stadträte sowie der sonstigen Mitglieder der Ausschüsse, der Beiräte
im Sinne der §§ 46, 47 SächsGemO,
der Ortsbeiräte, der Ortschaftsräte
und der sonstigen Gremien der
Landeshauptstadt Dresden.
Sonstige Gremien im Sinne dieser
Satzung sind die in der Anlage
zur Satzung genannten Gremien
und alle weiteren beratenden
Gremien, die zumindest teilweise
mit ehrenamtlich Tätigen besetzt
sind und für die der Stadtrat die
Anwendbarkeit der Entschädigungssatzung beschließt.“
(2) Die Aufwandsentschädigung
nach § 2 Absatz 1 Satz 3 wird wie
folgt neu geregelt:
„Außerdem erhalten als Aufwands­
entschädigung:
1. Mitglieder des Ältestenrates
25,00 Euro
2. Fraktionsvorsitzende 100,00
Euro
3. je ein/-e stellvertretende/-r
Fraktionsvorsitzende/-r 25,00 Euro
4. Vorsitzende von beratenden
Ausschüssen 50,00 Euro
5. Stellvertretende Ausschussvorsitzende von beratenden Ausschüssen sowie die Stellvertreterin/der
Stellvertreter der/des Vorsitzenden
des Jugendhilfeausschusses 25,00
Euro
6. Mitglieder von Ausschüssen je
Ausschussbesetzung 50,00 Euro
7. Mitglieder von Beiräten gemäß
§§ 46, 47 SächsGemO je Beiratsbesetzung 25,00 Euro
8. Vorsitzende von Beiräten gemäß
§§ 46, 47 SächsGemO 25,00 Euro
(3) Die Regelung der Sitzungsgelder
für Stadträtinnen und Stadträte
in § 2 Absatz 2 wird wie folgt
neu gefasst:
„(2) Stadträtinnen und Stadträte
erhalten Sitzungsgeld für:
(siehe Tabelle 1 auf der Seite 25 in
diesem Amtsblatt)
(4) Die Regelung der erhöhten
Sitzungsgelder für selbstständig
tätige Stadträtinnen und Stadträte
in § 2 Absatz 3 wird wie folgt neu
gefasst:
„(3) Ber uf lich Selbstständige,
www.dresden.de/amtsblatt
soweit sie durch die Teilnahme
an Sitzungen einen ihrem regelmäßigen Einkommen entsprechenden Verdienstausfall erleiden
und diesen glaubhaft machen
und unselbstständig Tätige, die
diesen nachweisen, erhalten statt
des Sitzungsgeldes nach Absatz
2 ein erhöhtes Sitzungsgeld pro
Sitzung für:
(siehe Tabelle 2 auf der Seite 25 in
diesem Amtsblatt)
(5) Die Regelung der erhöhten
Sitzungsgelder bei Hausfrauen
und Hausmännern in § 2 Absatz
4 wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Hausfrauen und Hausmänner
erhalten statt des Sitzungsgeldes
nach Absatz 2 ein erhöhtes Sitzungsgeld pro Sitzung für:
(siehe Tabelle 3 auf der Seite 25 in
diesem Amtsblatt)
(6) Die Überschrift des § 3 und die
Regelung über die Entschädigung
der Ortsvorsteher in § 3 Absatz 1
werden wie folgt neu gefasst:
„§ 3 Entschädigung für Ortsvorsteher und für Mitglieder der
Ortsbeiräte und Ortschaftsräte
(1) Die Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Ortsvorsteher/innen beträgt 30 vom Hundert
der Aufwandsentschädigung, die
nach § 2 Absatz 1 KomAEVO ein/-e
ehrenamtliche/-r Bürgermeister/in in einer Gemeinde mit der
Einwohnerzahl der Or tschaf t
erhält. In Ortschaften mit mehr
als 5 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern beträgt die Aufwands­
entschädigung für ehrenamtliche
Or t svor steher/-innen 50 vom
Hundert der Aufwandsentschädigung, die ein/-e ehrenamtliche/-r
Bürgermeister/-in nach § 2 Absatz
1 Satz 1 Nr. 6 KomAEVO erhält.“
(7) Die Regelung über die Sitzungsgelder für sachkundige Einwohner
in § 4 Absatz 2 wird wie folgt neu
gefasst:
„(2) Sachkundige Einwohner erhalten Sitzungsgeld für:
(siehe Tabelle 4 auf der Seite 25 in
diesem Amtsblatt)
(8) § 6 wird aufgehoben.
(9) Der Entschädigungssatzung
wird folgende neue Anlage beigefügt:
„Anlage zu den §§ 2 und 4 Entschädigungssatzung
Sonstige Gremien im Sinne der
§§ 2 Absätze 2, 3 und 4 sowie 4
Absatz 2 sind:
■■ die Kunstkommission,
■■ die Arbeitsgemeinschaften der
Kunstkommission,
■■ die Jurys zu Wettbewerbsverfahren auf dem Gebiet Kunst und
Kultur,
■■ der Kulturbeirat,
■■ die Facharbeitsgemeinschaften
des Kulturbeirates,
■■ der Beirat des Jobcenters Dresden,
■■ der Bildungsbeirat,
■■ die vom Stadtrat im Bereich der
Stadtplanung errichteten Gestaltungskommissionen,
■■ die Jury zur Vergabe des Erlweinpreises der Landeshauptstadt
Dresden,
■■ die von der/dem Beigeordneten
für Stadtentwicklung, Bau und
Verkehr einberufenen Gesprächsrunden bei Vorabstimmungen zu
komplexen Planwerken, der Runde
Tisch zum Verkehrsentwicklungsplan, Jurys zu Wettbewerben und
Gutachtergremien bei Werkstattverfahren.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dresden, 29. Juni 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4
SächsGemO
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen
sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem
Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrensoder der Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2
Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Jahresfrist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Dresden, 29. Juni 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
in Vertretung
in Vertretung
Annekatrin Klepsch
Zweite Bürgermeisterin
Annekatrin Klepsch
Zweite Bürgermeisterin
Stadtrat?
ratsinfo.dresden.de
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
25
A MTL I C H E S
Tabellen zur Entschädigungssatzung
Tabelle 1
Art der Sitzung
Stadtratssitzungen
Ausschussitzungen
Sitzungen des Ältestenrates,
Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen in Vorbereitung
der Stadtratssitzung (3 Mitglieder bis max. 30 % der Fraktionsstärke
bei Fraktionsvorstandssitzungen) bis zu 2 zusätzlichen Beratungen
(Klausurberatungen) der Fraktionen pro Jahr
Sitzungen der Beiräte gemäß §§ 46, 47 SächsGemO
Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung
1. Periode (4 h)
2. Periode (4 h)
3. Periode (unbegrenzt)
32,50 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
17,50 Euro
15,00 Euro
15,00 Euro
25,00 Euro
–
–
25,00 Euro
25,00 Euro
–
–
–
–
1. Periode (4 h)
2. Periode (4 h)
3. Periode (unbegrenzt)
90,00 Euro
90,00 Euro
90,00 Euro
35,00 Euro
35,00 Euro
35,00 Euro
25,00 Euro
–
–
90,00 Euro
25,00 Euro
–
–
–
–
1. Periode (4 h)
2. Periode (4 h)
3. Periode (unbegrenzt)
50,00 Euro
50,00 Euro
50,00 Euro
35,00 Euro
35,00 Euro
35,00 Euro
25,00 Euro
–
–
50,00 Euro
25,00 Euro
–
–
–
–
1. Periode (4 h)
2. Periode (4 h)
3. Periode (unbegrenzt)
25,00 Euro
25,00 Euro
25,00 Euro
15,00 Euro
–
–
–
–
–
Tabelle 2
Art der Sitzung
Stadtratssitzungen
Ausschussitzungen
Sitzungen des Ältestenrates,
Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen in Vorbereitung
der Stadtratssitzung (3 Mitglieder bis max. 30 % der Fraktionsstärke
bei Fraktionsvorstandssitzungen) bis zu 2 zusätzlichen Beratungen
(Klausurberatungen) der Fraktionen pro Jahr
Sitzungen der Beiräte gemäß §§ 46, 47 SächsGemO
Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung
Tabelle 3
Art der Sitzung
Stadtratssitzungen
Ausschussitzungen
Sitzungen des Ältestenrates,
Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen in Vorbereitung
der Stadtratssitzung (3 Mitglieder bis max. 30 % der Fraktionsstärke
bei Fraktionsvorstandssitzungen) bis zu 2 zusätzlichen Beratungen
(Klausurberatungen) der Fraktionen pro Jahr
Sitzungen der Beiräte gemäß §§ 46, 47 SächsGemO
Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung
Tabelle 4
Art der Sitzung
Ausschussitzungen
Sitzungen der Beiräte bis zu 6 Sitzungen pro Jahr
Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung, bis
zu 6 Sitzungen pro Gremium und Jahr und vorbehaltlich gesondert
vereinbarter Entschädigungssätze bei Tätigkeit als Sachverständige/-r
Behördenfragen?
Dresdner Amtsblatt
www.dresden.de/amtsblatt
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A MTL I C H E S
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
IT-Dienstleistungen Dresden der Landeshauptstadt Dresden
(Eigenbetriebssatzung IT)
Vom 24. Juni 2016
Aufgrund der §§ 4, 95 a der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sac h sen (Säc h sG emO) i n der
Fassung der Bekanntmachung
vom 18. März 2003 (SächsGVBI.
5. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom
28. November 2013 (SächsGVBI.
S. 822), und § 1 der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale
Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen
(Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013
(SächsGVBI. S. 941), hat der Stadtrat
der Landeshauptstadt Dresden in
seiner Sitzung am 24. Juni 2016
folgende Satzung zur Änderung
der Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen
Dresden“ der Landeshauptstadt
Dresden beschlossen:
Art. 1 Änderung des Aufgabenbereiches
(1) In § 2 Abs. 2 wird Ziffer 1 um
„Mitwirkung bei der“ ergänzt und
wie folgt neu gefasst:
„Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der
IT-Strategie‘‘
(2) In der Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz
3 („Aufgaben des Eigenbetriebes
IT-Dienstleistungen Dresden“)
wird Ziffer 1, 1. Anstrich um
„Mitwirkung bei der“ ergänzt und
wie folgt neu gefasst:
„Mitwirkung bei der Konzipierung
der strategischen Entwicklung
des IT-Einsatzes sowie des verwaltungsprozessbezogenen ITEinsatzes in der Stadtverwaltung“.
(3) In der Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz
3 („Aufgaben des Eigenbetriebes
IT-Dienstleistungen Dresden“)
wird Ziffer 1, 4. Anstrich um
„Mitwirkung bei der“ ergänzt und
wie folgt neu gefasst:
„Mitwirkung bei der Fortschreibung städtischer Vorschriften mit
IT-Bezug“
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar
2017 in Kraft.
Dresden, 4. Juli 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4
SächsGemO
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften zustande
gekommen sein, gilt sie ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem
Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrensoder der Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3
oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Jahresfrist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Dresden, 4. Juli 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur
kommunalen Kulturförderung
Vom 24. Juni 2016
Inhaltsverzeichnis
1 Zuwendungszweck, Recht sgrundlage
2 Gegenstand der Förderung
2.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
2.2 Stipendien
3 Zuwendungsempfängerinnen/
Zuwendungsempfänger
3.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
3.2 Stipendiaten
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
4.2 Stipendien
5 Ar t, Umfang und Höhe der
Zuwendung
5.1 Zuwendungsart
5.2 Finanzierungsart
5.3 Form der Zuwendung
5.4 Bemessungsgrundlage
5.4.1 Projektförderung
5.4.2 Institutionelle Förderung
5.4.3 Sonstiges
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
www.dresden.de/amtsblatt
7 Verfahren
7.1 Antragsverfahren
7.1.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
7.1.2 Stipendien
7.1.3 Sonstiges
7.2 Entscheidung
7.3 Bewilligungs-, Anforderungs-,
Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren
7.4 Zu beachtende Vorschriften
8 Inkrafttreten
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
(1) Die Pflege der Kultur ist nach § 2
Sächsisches Kulturraumgesetz eine
Pf lichtaufgabe der Gemeinden.
Die Landeshauptstadt Dresden
fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Dresden unter besonderer Berücksichtigung des Kulturleitbildes und
des Kulturentwicklungsplanes in
der jeweils gültigen Fassung. Die
Förderung erfolgt sowohl durch
Sachleistungen, organisatorische
und fachliche Unterstützung als
auch durch finanzielle Zuwendungen. Die folgende Richtlinie
bezieht sich auf die finanzielle
Förderung.
(2) Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen
Kult ur f örder mit tel best immt
der Stadtrat im Rahmen seines
Beschlusses zum Haushaltsplan.
Die Zuwendungen werden nach
pflichtgemäßem Ermessen, nach
Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und der geltenden
Vorschriften (insbesondere nach
der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem
Haushalt der Landeshauptstadt
Dresden vom 21. Juni 2000) gewährt. Ein Rechtsanspruch auf
die Gewährung einer Zuwendung
besteht nicht.
(3) Die Zuwendung erfolgt nach
Maßgabe und unter Einhaltung
der Voraussetzungen folgender
Verordnung(-en) und deren Nach-
folgeregelungen in der jeweils
geltenden Fassung: Verordnung
(EU) Nr. 651/2014 der Kommission
vom 17. Juni 2014 zur Feststellung
der Vereinbarkeit bestimmter
Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung)
(ABl. EU L 187 S. 1).
2 Gegenstand der Förderung
2.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
Den Gegenstand der Förderung
bilden zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben
(Projektförderung) sowie über das
ganze Jahr zu erbringende kontinuierliche Leistungen (institutionelle Förderung) mit überwiegend
kulturellem bzw. künstlerischem
C ha ra k ter. Das vom St adt rat
beschlossene Kulturleitbild, der
Kult urent w ick lungsplan und
weitere vom Stadtrat formulierte
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Kriterien sind die Leitlinien zur
fachlichen Beurteilung der Projekte und Institutionen.
2.2 Stipendien
An Künstlerinnen und Künstler
aller Sparten sowie Kulturmanagerinnen und Kulturmanager
können St ipend ien ver geben
werden. Die Vergabe dient der Förderung besonderer künstlerischer
Einzelleistungen und kultureller
Konzepte. Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben
ermöglicht werden.
3 Zuwendungsempfängerinnen/
Zuwendungsempfänger
3.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
(1) Die Gewährung einer Zuwendung setzt eine künstlerische
oder kulturelle Arbeit der Zuwendungsempfängerinnen und
Zuwendungsempfänger in hoher
Qualität, Innovation und Kreativität voraus.
(2) Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen die Gewähr für eine
ordnungsgemäße Durchführung,
Kontrolle und Abrechnung des
Vorhabens bieten und über die
entsprechende fachliche Befähigung verfügen.
(3) Antragsberechtigt sind Personen, die in der Landeshauptstadt Dresden ansässig sind und
ihre künstlerische oder kulturelle
Arbeit in Dresden leisten. Kulturveranstaltungen außerhalb Dresdens, organisiert von Dresdner
Künstlerinnen, Künstlern und
Kulturträgern, können gefördert
werden, wenn sie geeignet sind,
dem Ansehen der Stadt zu dienen. Projekte von Künstlerinnen,
Künstlern und Kulturträgern,
die nicht in der Stadt Dresden
ansässig sind, können gefördert
werden, wenn sie geeignet sind,
dem Ansehen der Stadt zu dienen.
(4) Zuwendungen als Projektförderung werden natürlichen oder
juristischen Personen gewährt.
(5) Eine institutionelle Förderung
kann juristischen Personen gewährt werden, die
■■ auf künstlerischem oder kulturellem Gebiet über einen längeren
Zeitraum nachweisbar erfolgreich
waren und eine auf das Jahr bezogene kontinuierliche künstlerische
oder kulturelle Arbeit leisten und
■■ das vorhandene kommunale
Kulturspektrum sinnvoll ergänzen.
Im Regelfall kann eine mehrjährige (i. d. R. 3-jährige) institutionelle Förderung gewährt werden,
insbesondere wenn:
■■ bestehende Aufgaben der Kulturverwaltung dauerhaft übernommen wurden oder
Dresdner Amtsblatt
A MTL I C H E S
■■ Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand in private Trägerschaft
übernommen wurden oder
■■ die kulturell-künstlerische Tätigkeit der jeweiligen Institution
einen überwiegend mehrjährigen
Planungsvorlauf erfordert oder
■■ es sich um eine strukturbildende
Kultureinrichtung im Stadtgebiet
handelt, die als Gemeinbedarfseinrichtung gilt und deshalb einer kulturellen Zweckbindung unterliegt.
Die Gewährung steht für den
gesamten Förderzeitraum unter
Haushaltsvorbehalt (Punkt 1 Absatz 2 der Richtlinie).
3.2 Stipendiaten
Stipendien können grundsätzlich
die Kulturschaffenden nach Punkt
2.2 der Richtlinie erhalten, die
ihren Schaffensmittelpunkt oder
Wohnsitz in der Landeshauptstadt
Dresden haben.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
(1) Zu fördernde Vorhaben sollen
für jede Bürgerin bzw. für jeden
Bürger zugänglich sein. Sie haben
einen Beitrag zur Entwicklung und
Pflege der Kunst und Kultur in der
Landeshauptstadt Dresden zu leisten und müssen eine öffentliche
Resonanz erwarten lassen.
(2) Eine Förderung setzt voraus,
dass ein ausgeglichener Wirtschaftsplan bzw. Kosten- und
Finanzierungsplan vorliegt. Die
Gesamtfinanzierung ist dabei zu
sichern.
(3) Finanziert werden nur Vorhaben, mit denen noch nicht
begonnen wurde. Eine Nachfinanzierung eines bereits begonnenen
oder durchgeführten Projektes
ist grundsätzlich nicht möglich.
(4) Eine Förder ung folg t dem
Nachrangprinzip. Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen
seiner Möglichkeiten die Ausgaben
durch eigene Einnahmen oder
durch Drittmittel zu decken. Die
Gewährung einer Zuwendung
setzt einen angemessenen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers voraus. Der Eigenanteil
kann in geeigneten Fällen auch
in Form einer angemessenen Eigenleistung erbracht werden. Die
Eigenleistungen können in Form
von Arbeits- und Sachleistungen
erbracht werden und sind in
geeigneter Form nachzuweisen.
(5) Fördervoraussetzung ist die
sparsame und wirtschaftliche
Mittelverwendung.
4.2 Stipendien
Voraussetzung für die Vergabe
eines Stipendiums ist, dass für
den Förderzeitraum von anderen
Institutionen keine analoge För-
derung gewährt wird.
5 Art, Umfang und Höhe der
Zuwendung
5.1 Zuwendungsart
Die Zuwendungen werden als
Projektförderung, institutionelle
Förderung und in Form von Stipendien gewährt.
5.2 Finanzierungsart
(1) Zuwendungen in der Projektförderung werden vorrangig als
Festbetragsfinanzierung gewährt.
(2) Zuwendungen in der institutionellen Förderung werden vorrangig als Fehlbedarfsfinanzierung
gewährt, in begründeten Fällen
auch als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung.
(3) Stipendien werden in der Regel
als monatliche Zuschüsse von bis
zu 1.000 Euro und für die Dauer
von bis zu drei Monaten im Wege der Festbetragsfinanzierung
gewährt.
5.3 Form der Zuwendung
Die Zuwendung für eine Projektförderung, institutionelle Förderung und für Stipendien wird
jeweils als nicht rückzahlbarer
Zuschuss gewährt.
5.4 Bemessungsgrundlage
5.4.1 Projektförderung
(1) Zuwendungsfähig sind die unmittelbar projektbezogenen Ausgaben, wie Honorare, Vergütungen
f ür geringf ügig Beschäf tig te,
Fahrt- und Übernachtungskosten,
Material-, Transport-, Betriebs-,
Werbungs- und Druckkosten und
Abgaben an künstlerische Verwertungsgesellschaften.
(2) Repräsentationskosten, Aufwendungen f ür Speisen und
Getränke und Personalausgaben
sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.
5.4.2 Institutionelle Förderung
Eine institutionelle Förderung
wird zur anteiligen Deckung der
laufenden Geschäftsausgaben, wie
Personal-, Betriebs-, Sachausgaben
und Honorare, gewährt.
5.4.3 Sonstiges
(1) Zuwendungsfähig sind nur im
Bewilligungszeitraum fällige Ausgaben. Insbesondere stellen Rückstellungen bzw. Rücklagen und
Eigenleistungen (kassenmäßig
nicht nachgewiesene Leistungen)
grundsätzlich keine zuwendungsfähigen Ausgaben im Sinne dieser
Richtlinie dar.
(2) Die Abrechnung von Reisekosten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes. In begründeten
Einzelfällen sind Ausnahmen
möglich.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
(1) Im Zusammenhang mit dem
27
geförderten Projekt erstellte Veröffentlichungen und Werbemittel
sind der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, mindestens in zweifacher
Ausführung mit Abschluss des
Projektes bzw. bei Vorlage des
Verwendungsnachweises kostenlos
zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei allen Veröffentlichungen
und Werbemaßnahmen, die im
Zusammenhang mit dem geförderten Projekt oder der geförderten Institution stehen, ist auf
die Förderung mit dem Hinweis
„Gefördert durch die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und
Denkmalschutz“ zu verweisen.
(3) Eine Förder ung desselben
Zuwendungszweckes aus Mitteln
der Projekt- und institutionellen
Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Eine Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte ist ohne
Zustimmung der Landeshauptstadt
Dresden, Amt für Kultur und
Denkmalschutz, nicht gestattet.
(5) Die Zuwendungsempfängerin
bzw. der Zuwendungsempfänger
soll die barrierefreie, gleichwertige
und selbstbestimmte Nutzbarkeit
der künstlerischen bzw. kulturellen Angebote, ohne Qualitätsund Informationsverluste f ür
Menschen mit Behinderungen,
anstreben.
7 Verfahren
7.1 Antragsverfahren
7.1.1 Projekt- und institutionelle
Förderung
(1) Anträge sind unter Beifügung
der Konzeption und sonstiger
relevanter Unterlagen einzureichen. Eine zusammenfassende
Kurzbeschreibung/Darstellung
des zu fördernden Projektes/der
zu fördernden Institution ist mit
dem Antragsformular zwingend
vorzulegen. Im Kosten- und Finanzierungsplan bzw. Wirtschaftsplan sind alle zu erwartenden
Einnahmen und Ausgaben anzugeben. Unvollständige Anträge
werden vom Amt für Kultur und
Denkmalschutz nicht bearbeitet.
(2) Anträge auf Projektförderung
sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens
1. September für Projekte des
Folgejahres und 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des
laufenden Jahres zu stellen.
(3) Anträge auf institutionelle Förderung sind unter Verwendung des
Antragsformulars bis spätestens
1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung zu stellen (ab Förderjahr
2018).
(4) Anträge sind schriftlich und nach
www.dresden.de/amtsblatt
28
Möglichkeit auch in elektronischer
Form einzureichen.
7.1.2 Stipendien
A nt räge auf St ipend ien sind
schriftlich, ohne Verwendung
eines Formulars, mittels Arbeitskonzeption für den vorgesehenen
Zeitraum zu stellen. Es gelten die
Termine der Projektförderung.
7.1.3 Sonstiges
(1) In begründeten Ausnahmefällen ist ein Einreichen der Antragsunterlagen zu einem anderen
Zeitpunkt möglich.
(2) Die Anträge für Projekt- und
institutionelle Förderung sowie
Stipendien sind an die Landeshauptstadt Dresden, A mt f ür
Ku lt u r u nd Den k ma l sc hut z,
Postfach 12 00 20, 01001 Dresden,
zu stellen und nach Möglichkeit
als E-Mail zu richten an: [email protected].
(3) Es ist zu erklären, inwieweit
eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit
nach § 15 UStG besteht. Bei Vorsteuerabzugsmöglichkeit sind im
Antrag Nettobeträge auszuweisen.
7.2 Entscheidung
(1) Vom Amt für Kultur und Denkmalschutz werden für die einzelnen Sparten Facharbeitsgruppen
gebildet, die aus fachkompetenten
Bürgerinnen/Bürgern und je einer
Vertreterin/einem Vertreter des
Amtes für Kultur und Denkmalschutz bestehen. In jeder Facharbeitsgruppe kann eine Stadträtin/
ein Stadtrat aus dem Ausschuss
für Kultur und Tourismus mitwirken. Bei der Besetzung der
Facharbeitsgruppen ist auf die
gleiche Beteiligung von Frauen
und Männern hinzuwirken.
(2) Über die Anträge nach dieser
Richtlinie entscheidet der Ausschuss für Kultur und Tourismus
auf Vorschlag der Kulturverwaltung, unter Berücksichtigung
der fachlichen Stellungnahmen
A MTL I C H E S
der Facharbeitsgruppen und des
Kulturbeirates.
(3) Über die weitere Verwendung
nicht abgeforderter Zuwendungen
oder restlicher Haushaltsmittel
bis zu einer Höhe von 2.500 EUR
im Einzelfall entscheidet das Amt
für Kultur und Denkmalschutz in
eigener Zuständigkeit.
(4) Die Entscheidung über die
Gewährung von kommunalen
Kulturfördermitteln wird der
Antragstellerin bzw. dem Antragsteller durch einen schriftlichen
Bescheid bekannt gegeben. Bei
einer ablehnenden Ermessensentscheidung werden die Ermessenserwägungen dargelegt.
Bei mehrjährigen institutionellen
Förderungen nach Punkt 3.1 Absatz 5 der Richtlinie werden Mehrjahres-/Leistungsvereinbarungen
geschlossen. In die Mehrjahres-/
Leistungsvereinbarungen wird
ein ausdrücklicher Haushaltsvorbehalt (Punkt 1 Absatz 2 der
Richtlinie) für den gesamten Förderzeitraum aufgenommen. Der
Abschluss dieser Vereinbarungen
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Zustimmung des Ausschusses für
Kultur und Tourismus. Die Kulturverwaltung unterbreitet dem
Ausschuss für Kultur und Tourismus nach Beratung der Facharbeitsgruppen jährlich Vorschläge, mit
welchen Trägern Verhandlungen
über den Abschluss einer solchen
Vereinbarung aufgenommen werden sollen.
7. 3 Bew i l l ig ungs-, A n forde rungs-, Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren
(1) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und
die Prüfung der Verwendung und
die ggf. erforderliche Aufhebung
des Zuwendungsbescheides und
die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen
(soweit nicht in der Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen
worden sind).
(2) Für Stipendien gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen
für Zuwendungen zur Projektförderung. Als Verwendungsnachweis
ist ein Sachbericht vorzulegen.
(3) Die Auszahlung wird grundsätzlich von der Vorlage des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises
über gewährte Kulturfördermittel
aus Vorjahren abhängig gemacht.
(4) Nicht verbrauchte Zuwendungen sind unaufgefordert und
unverzüglich zurückzuzahlen.
(5) Ü ber eine Rück forder ung
entscheidet die Landeshauptstadt
Dresden, Amt für Kultur und
Denkmalschutz, im Einzelfall.
7.4 Zu beachtende Vorschriften
(1) Zuwendungen werden nur
gewährt, wenn gegen die Zuwendungsempfängerin/den Zuwendungsempfänger keine finanziellen Forderungen seitens
der Landeshauptstadt Dresden
bestehen.
(2) Einer Zuwendungsempfängerin
bzw. einem Zuwendungsempfänger, die bzw. der einer Rückforderungsanordnung aufgrund
eines früheren Beschlusses der
Kommission zur Fest stellung
der Unzulässigkeit einer Beihilfe
und ihrer Unvereinbarkeit mit
dem Binnenmarkt nicht nachgekom men ist, dür fen keine
Einzelbeihilfen gewährt werden,
ausgenommen Beihilferegelungen
zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen.
8 Inkrafttreten
Diese Fachförderrichtlinie tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Kulturförderung vom 27. Mai 2008
tritt außer Kraft.
Dresden, 4. Juli 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4
SächsGemO
Sol lte d iese R icht linie unter
Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften zu Stande gekommen sein, gilt sie ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zu Stande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Richtlinie
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vor sc h r i f ten über d ie Öffentlichkeit der Sitzungen, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Richtlinie verletzt
worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem
Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrensoder der Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf
der in Satz 1 genannten Jahresfrist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dresden, 4. Juli 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Öffentliche Informationsveranstaltung zum Stand der Planungen
zur Windenergienutzung im Zuge der Fortschreibung
des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Aus Anlass der erfolgten Auswertung der Ergebnisse des im
let zten Ja h r durc hgef üh r ten
Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanvorentwurf führt der
Regionale Planungsverband im
Landkreis Sächsische Schweiz und
Meißen je zwei Informationsveranstaltungen durch.
Der Verba nd w i rd dor t über
www.dresden.de/amtsblatt
den Stand der Planungen zur
Windenergienutzung und das
weitere diesbezügliche Vorgehen
im Planverfahren informieren.
Auch wird es Gelegenheit geben,
diesbezügliche Fragen zum Thema
stellen zu können.
Die interessierte Öffentlichkeit
sowie Vertreter aus den kommunalen Verwaltungen und Entschei-
dungsgremien sind zur Teilnahme
an einer dieser Veranstaltungen
recht herzlich eingeladen.
Die Veranstaltungen finden statt
■■ am 16. August 2016, um 18 Uhr,
in der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Sachsen in
Meißen, Herbert-Böhme Straße
11 (Mehrzweckhalle).
■■ am 24. August 2016, um 18 Uhr,
im Kulturzentrum Parksäle, Dr.Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde
■■ am 29. August 2016, um 18 Uhr,
in der Neustadthalle, Götzinger
Saal, Johann-Sebastian-Bach-Straße
15, 01844 Neustadt in Sachsen
■■ am 30. August 2016, um 18 Uhr,
im „Alberttreff“ in Großenhain,
Am Marstall 1.
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
29
Stellenausschreibungen
Bitte richten Sie Ihre vollständige
und aussagekräftige Bewerbung
(keine E-Mail) mit Angabe der
Chiffre-Nr. und den üblichen
Unterlagen an die Landeshauptstadt Dresden, Haupt- und Personalamt, Postfach 12 00 20,
01001 Dresden, oder an die in
der Stellenausschreibung angegebene Adresse (Eigenbetriebe
oder ähnliches).
Bitte sehen Sie von kostenintensiven Bewerbungen in Mappen
ab, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des
Stellenbesetzungsverfahrens
datenschutzkonform vernichtet
werden.
Verwaltungsrecht
■■ berufliche Erfahrungen im Bereich der Bürgerberatung
■■ Bürgerfreundlichkeit
■■ sicheres und freundliches Auftreten, Flexibilität, Entscheidungsfreudigkeit, Kontaktfähigkeit, Beratungskompetenz, selbstständiges
und verantwortungsvolles Arbeiten
■■ PC-Kenntnisse
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Bewerbungsfrist: 27. Juli 2016
Bewerbungsunterlagen sind zu
richten an: Landeshauptstadt
Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden.
■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit
der Stellenbezeichnung
■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden sind die Stellen
mit der Stellenbezeichnung
Sachbearbeiter/-in
Beitragsstelle
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. E 08 TVöD)
Chiffre-Nr.: EB 55/472
2 Sachbearbeiter/-innen
Förderung Freie Träger
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. E 09 TVöD)
Chiffre-Nr.: EB 55/473
ab sofort zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Beratung der Eltern zu allen
satzungsrelevanten Bestimmungen
■■ Festsetzung des Elternbeitrages
■■ Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Ermäßigung/Erlass
des Elternbeitrages
■■ Prüfung der Anträge auf Erstattung der entgangenen Elternbeiträge von Einrichtungen in freier
Trägerschaft
■■ Prüfung der Beitragskonten
bezüglich unausgeglichener Zahlungsforderungen
Aus den o. g. Arbeitsinhalten können Schwerpunkte für die Tätigkeit
gesetzt werden.
Erforderliche Ausbildung
■■ Verwaltungsfachangestellte/-r,
Fachangestellte/-r für Bürokommunikation oder vergleichbarer
Abschluss im mittleren Verwaltungsdienst
■■ Vorlage eines eintragsfreien
Führungszeugnis nach § 30 Absatz
5 Bundeszentralregistergesetz (nach
Aufforderung)
Erwartungen
■■ fundierte Fachkenntnisse im
Sozialrecht (SGB VIII, SGB XII, SGB
I und X, SächsKitaG)
■■ Kenntnisse im Verfahrens- und
ab sofort zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Wahrnehmung von umfassenden und vielseitigen Beratungsaufgaben freier Träger in allen
Belangen der Rechtsträgerschaft
von Kindertageseinrichtungen und
der dazugehörigen qualitätsgerechten Leistungserbringung sowie zu
rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen in Bezug auf Fördermöglichkeiten und -bedingungen
sowie der Zuschussausreichung und
-abrechnung
■■ Erstellung von Beschlussvorlagen
■■ Abschluss und Aktualisierung
von Vereinbarungen zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung unter Einbeziehung aller
Fachbereiche
■■ abschließende Bearbeitung,
Prüfung von Kostenkalkulationen,
Haushaltsplänen und Betriebskostenabrechnungen der freien Träger
■■ Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung
■■ Verhandlung und Aushandlung
mit Trägern zu Fragen und Problemstellungen in Bezug auf die Betriebsführung unter Beachtung und
Wahrung der Spezifika der Träger,
fehlerfreies Ermessen im Rahmen
Dresdner Amtsblatt
Stellvertretende/-r
Einrichtungsleiter/-in
Kita Weidentalstraße 6
in Dresden
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. S
15 TVöD SuE)
Chiffre-Nr.: EB 55/474
sprechend individuellem Aufgabenverteilungsplan in folgenden
Aufgabenbereichen
1.1 Planung und Koordination
des organisatorischen Alltags der
gesamten Einrichtung
1.2 Dienst-und Fachaufsicht
(Personalmanagement, Teamentw ick lung und Teamf ühr ung,
Zusammenarbeit mit dem Träger,
Zusammenarbeit mit den Eltern,
Zusammenarbeit mit anderen
Instit utionen im Sozialraum,
Öffentlichkeitsarbeit)
1.3 Qualitätssicherung und -entwicklung
1.4 Gebäude, Inventar und Arbeitssicherheit
2. Umsetzung des Erziehungs- und
Bildungsauftrages nach Bedarf in
der Kindertageseinrichtung analog
der pädagogischen Fachkraft
3. Abwesenheitsvertretung der
Einrichtungsleiterin/des Einrichtungsleiters mit allen Rechten
und Pflichten
Erforderliche Ausbildung
■■ Abschluss als Staatlich an­e r­
kannte/-r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. anderer erforderlicher
Abschluss nach SächsQualiVO
■■ Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach
§ 30 a Bundeszentralregistergesetz
(nach Aufforderung)
Erwartungen
■■ Kenntnisse des SGB VIII und
sozialpädagogische Fachkenntnisse
■■ Kenntnis des Sächsischen Bildungsplanes
■■ Berufserfahrung im Arbeitsfeld
■■ soziale Kompetenz, Loyalität,
betriebswirtschaftliches Denken,
Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
■■ Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit,
Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
■■ lösungsorientiertes Arbeiten und
sicherer Umgang im Beschwerdemanagement
■■ partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern
■■ Repräsentation des Trägers nach
innen und außen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 h+X.
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016
Bewerbungsunterlagen sind zu
richten an: Landeshauptstadt
Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden.
ab sofort zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
1. Ständige Stellvertretung ent-
■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden sind die Stellen
mit der Stellenbezeichnung
des gegebenen Beurteilungs- und
Ermessenspielraumes
■■ Kontrolle der Verwendungsnachweise freier Träger bei investiver
Förderung von Baumaßnahmen
und zum Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
Erforderliche Ausbildung
■■ Diplom (FH), Bachelor (FH und
Uni), Fachwirt (VWA, BA), A-IILehrgang
■■ Vorlage eines eintragsfreien
Führungszeugnis nach § 30 Absatz
5 Bundeszentralregistergesetz (nach
Aufforderung)
Erwartungen
■■ gründliche, vielseitige Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht,
Tarifrecht, Arbeitsrecht, BGB, insbesondere im Vereinsrecht, SGB VIII
und X sowie in den zutreffenden
Richtlinien und Verordnungen und
in der Datenverarbeitung
■■ Methodenkompetenz, soziale
Kompetenz, Teamfähigkeit, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Loyalität
■■ sehr gute schriftliche und mündliche Darstellungsfähigkeit
■■ verantwortungsvolle, selbstständige Leistungserbringung;
fehlerfreies Ermessen, Erkennen
rechtlicher Zusammenhänge und
Ableiten von Maßnahmen auf die
Arbeitsaufgabe, Verhandlungsführung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die Stelle 0.46400.0026.1
40 Stunden und für die Stelle
0.46400.0108.1 30 Stunden.
Bewerbungsfrist: 12. August 2016
Bewerbungsunterlagen sind zu
richten an: Landeshauptstadt
Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden.
■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit
der Stellenbezeichnung
www.dresden.de/amtsblatt
30
2 koordinierende Fachkräfte Integration und
Heilpädagogik in den
Kitas Weidentalstraße
6 und Gompitzer Straße
101 in Dresden
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. S 8b TVöD SuE)
Chiffre-Nr.: EB 55/475
ab sofort zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
1. Tätigkeit als Erzieher(-in) (pädagogische Fachkraft)
■■ Der Fachkraft obliegen zu 45
Prozent die vollumfänglichen
Aufgaben, als Erzieher(-in) (pädagogischeFachkraft). Sie sichert
die Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsaufgaben gemäß SächsKitaG, Sächsischer Bildungsplan
und Leitbild des Eigenbetriebes
Kindertageseinrichtungen Dresden.
2. Tätigkeit als koordinierende
Fachkraft Integration und Heilpädagogik
■■ Für die Arbeit mit behinderten
und von Behinderung bedrohten Kindern ist die qualifizierte
Fachkraft hauptverantwortlich
für die Beobachtung, Dokumentation, Planung und Umsetzung
der Entwicklungsbegleitung sowie
deren Reflexion. Das bezieht sich
grundsätzlich auf die Kinder im
eigenen Verantwortungsbereich
(Bezugskinder).
2.1. Tätigkeit als koordinierende
Fachkraft im Team
■■ Hauptverantwortung für die
Entwicklungsbeobachtung, -dokumentation und -begleitung aller
behinderten und von Behinderung
bedrohten Kinder in der Kindertageseinrichtung bzw. in der eigenen
Gruppe.
■■ A n spr e c hpa r t ne r (-i n) u nd
fachliche(r) Berater(-in) für die
Pädagog(-inn)en im Team, weitere
Integrationserzieher(-innen) und
Eltern
■■ Entwicklungsbegleitung im
Alltag planen, gestalten und sichern
■■ Ansprechpartnerin für Integration für das gesamte Team,
Leistungsträger, Therapeut(inn)
en und Eltern
■■ Planungsprozesse an den unterschiedlichen Lebenssituationen der
Kinder und an ihren individuellen
Entwicklungsständen orientieren
(Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse anpassen)
■■ regelmäßige und kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Lernprozessen
www.dresden.de/amtsblatt
A MTL I C H E S
sowie Entwicklungsständen
■■ Entwicklungsberichte und Förderpläne für Kinder mit Förderbedarf ressourcen- und stärkenorientiert erstellen
■■ Ressourcen erschließen und
Barrieren für Spiel, Lernen und
Beteiligung abbauen
■■ ganzheitliche, alltagsintegrierte
und an den Themen und Interessen
der Kinder orientierte Angebote
in Gruppen planen, initiieren und
begleiten
■■ Sicherstellung des Kompetenztransfers im Team
Erforderliche Ausbildung
■■ Abschluss als Staatlich aner­
kannte(r) Erzieher(-in) mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation,
Heilerziehungspf leger(-in) bzw.
auch anderer erforderlicher Abschluss nach SächsQualiVO möglich
■■ Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach
§ 30 a Bundeszentralregistergesetz
(nach Aufforderung)
Erwartungen
■■ Kenntnisse der frühkindlichen
Entwicklung und Pädagogik, pädagogische Fachkenntnisse
■■ Kenntnisse der gesetzlichen
Grundlagen (SBP, SächsKitaG,
BKSchG, SGB etc.)
■■ Identifizierung mit dem Leitbild
des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden
■■ Loyalität, Konf likt- und Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit, Toleranz,
Einfühlungsvermögen, Empathie,
Flexibilität, Belastbarkeit, Entscheidungsfreude, Selbstständigkeit,
Kooperation mit Partnern im Sozialraum; Prozesssteuerung, Urteilsund Problemlösungsvermögen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 h+X Stunden.
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016
Bewerbungsunterlagen sind zu
richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden.
■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle
mit der Stellenbezeichnung
Einrichtungsleiter/-in
Kita Nöthnitzer Straße 4
in Dresden
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. vss. S 15 TVöD SuE)
Chiffre-Nr.: EB 55/476
ab sofort zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
1. Planung und Koordination des
organisatorischen Alltags der
gesamten Einrichtung
2. Dienst- und Fachaufsicht
2.1. Personalmanagement
2.2. Teamentwicklung und Teamführung
2.3. Zusammenarbeit mit dem
Träger
2.5. Zusammenarbeit mit anderen
Institutionen im Sozialraum,
Öffentlichkeitsarbeit
3. Qualitätssicherung und -entwicklung
4. Finanzverantwortung
5. Gebäude, Inventar und Arbeitssicherheit
Erforderliche Ausbildung
■■ Abschluss als Staatlich an­er­
kannte/-r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. anderer erforderlicher
Abschluss nach SächsQualiVO
■■ Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach
§ 30 a Bundeszentralregistergesetz
(nach Aufforderung)
Erwartungen
■■ Kenntnisse des SGB VIII und
sozialpädagogische Fachkenntnisse
■■ Kenntnis des Sächsischen Bildungsplanes
■■ Berufserfahrung im Arbeitsfeld
■■ soziale Kompetenz, Loyalität,
betriebswirtschaftliches Denken,
Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
■■ Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit,
Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
■■ lösungsorientiertes Arbeiten und
sicherer Umgang im Beschwerdemanagement
■■ partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern
■■ Repräsentation des Trägers nach
innen und außen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 h+X.
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016
Bewerbungsunterlagen sind zu
richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden.
■ ■ I m E ige nb et r ieb K i nde r tageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die
Stelle mit der Stellenbezeichnung
Koordinator/-in
Bundesprogramm
Kindertagespflege
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. E 11 TVöD)
Chiffre-Nr.: EB 55/477
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
ab s ofor t b e f r i s t et bi s z u m
31. Dezember 2018 zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Einführung und Implementierung des Qualifizierungshandbuches des Deutschen Jugendinstituts
und Aufbau einer Funktionsstelle
gemäß Förderrichtlinie des BMFSFJ
■■ Planung, Organisation und
Durchführung der Maßnahmen
„Kindertagespf lege als Ort der
Inklusion“
■■ Fort- und Weiterbildung der
Fachberatung Kindertagespflege
(Bedarfsermittlung, Planung und
Organisation, Weiterentwicklung
der Fachberatung)
■■ Aufstiegsqualifizierung für
Kindertagespflegepersonen
(Bedarfsermittlung, Verfahrensentwicklung, Reflexionsgespräche,
Vernetzung)
Erforderliche Ausbildung
■■ abgeschlossene Hochschulausbildung Fachrichtung Sozialwissenschaften/Pädagogik/Sozialpädagogik
■■ Vorlage eines eintragsfreien
Führungszeugnisses nach § 30 a
Bundeszentralregistergesetz (nach
Aufforderung)
Erwartungen
■■ fundierte Fachkenntnisse im
Sozialrecht und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
■■ Kommunikat ionsf ähigkeit,
Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit
■■ Dokumentation und Berichtswesen
■■ zeitliche Flexibilität
■■ berufliche Erfahrungen im Projektmanagement/Netzwerkarbeit
■■ Führerschein Klasse B
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden.
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016
Bewerbungsunterlagen sind zu
richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden.
■■ Im Regiebetrieb Zentra le
Technische Dienstleistungen
der Landeshauptstadt Dresden
ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung
Straßenbau­facharbeiter/-in
(Beschäftigte
bzw.
Beschäftigter
EntgGr. 05 TVöD)
Chiffre-Nr.: 27160701
ab August 2016 unbefristet zu
besetzen.
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Wesentliche Inhalte
■■ Durchführung von Straßenbauarbeiten im Reparaturbereich
einschließlich aller Vor- und Nebenarbeiten: Richten und Verlegen von
Borden, Verlegen von Betonplatten
und -pflaster, Flickarbeiten mit bituminösem Kalt- oder Heißmischgut
■■ Auswahl, Einsatz und Wartung geeigneter Verdichtungs-,
Aufbruch- und Schneidetechnik,
Sicherung bzw. Setzen von Stützmauern unter 2 m
■■ Reparaturarbeiten an Einbauten
im öffentlichen Verkehrsraum
durch Heben und Senken von
Deckeln, Kappen und Schächten,
Vorarbeiten für Reparaturen an
Geländern, Zäunen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leitpfosten u. a.
■■ Unterhaltung von Nebenanlagen: Pflegearbeiten (maschinelles
Waschen von Leiteinrichtungen,
maschinelles Mähen)
■■ Instandhaltung und Säubern von
Gräben und Durchlässen, Montage
von Verkehrsleiteinrichtungen
■■ Montage von Hochwasserschutzanlagen
■■ Durchführung von Absperrund Sicherungsmaßnahmen an
Schad- und Baustellen sowie in
Havariesituationen
■■ Einsatz im Straßenwinterdienst:
maschinelle Lade-, Streu- und Räumarbeiten, maschinelle Tätigkeiten
Erforderliche Ausbildung
■■ Facharbeiter/in im Straßenbau
oder gleichwertige Ausbildung
Sonstige Anforderungen
■■ Führerschein Klasse CE
■■ Berechtigungsscheine für Baumaschinen und Geräte
Erwartungen
■■ Kenntnisse von Baumaschinen,
Straßenbau mit Nebenanlagen und
umfassende Kenntnisse zu GAB,
VSG, StVO und RSA
■■ Bereitschaf t zur Ruf bereitschaft, zum Schichtdienst, zum
Straßenwinterdienst und anderen
Einsätzen
■■ Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität,
Selbstständigkeit und Verantwortungsfähigkeit, Urteils- und Problemlösefähigkeit, Zielorientierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist 3. August 2016
■■ Im Veterinär- und Lebensmittelüber wachungsamt der
Landeshauptstadt Dresden ist
die Stelle mit der Stellenbezeichnung
Amtliche/-r Tierarzt/
-ärztin
(Beschäftigte bzw.
Dresdner Amtsblatt
A MTL I C H E S
Beschäftigter
EntgGr. E 15 TVöD bzw.
E 13)
Chiffre-Nr.: 36160701
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet bis zum 30. April 2018 als
Abwesenheitsvertretung zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
gesamter amtstierärztlicher Dienst
mit den Schwerpunkten
■■ Lebensmittelüberwachung
■■ Fleischhygiene
■■ Innen- und Außendiensttätigkeit
■■ Teilnahme an amtstierärztlichen
Rufbereitschaftsdienst
Erforderliche Ausbildung
■■ Approbation als Tierarzt/-ärztin
■■ für die Vergütung in der Entgeltgruppe 15 ist zusätzlich eine
Qualifikation zum Fachtierarzt/ärztin für Lebensmittelhygiene,
Fleischhygiene, Milchhygiene
oder Öffentliches Veterinärwesen
zwingend erforderlich
Sonstige Anforderungen
■■ Fahrerlaubnis Klasse B
Erwartungen
■■ eigenständige Arbeitsweise
■■ sicheres Auftreten, Belastbarkeit,
Durchsetzungsvermögen, Organisations- und Verhandlungsgeschick,
Kommunikationsfähigkeit
■■ EDV-Kenntnisse
■■ Bereitschaft zum Dienst außerhalb üblicher Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 3. August 2016
■■ Im Veterinär- und Lebensmittelüber wachungsamt der
Landeshauptstadt Dresden ist
die Stelle mit der Stellenbezeichnung
Amtliche/-r Tierarzt/
-ärztin
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. E 13 TVöD)
Chiffre-Nr.: 36160702
ab dem 16. November 2016 befristet für die Dauer des Mutterschutzes und ggf. anschließender
Elternzeit zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ den gesamten amtstierärztlichen
Dienst mit den Schwerpunkten
Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Veterinärwesen
■■ Durchsetzung des Tiergesundheitsgesetzes
31
■■ Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs
■■ Anwendung und Durchsetzung
des Tierschutzgesetzes
■■ Vollzug von rechtlichen Vorschriften
■■ Teilnahme am amtstierärztlichen Rufbereitschaftsdienst
Erforderliche Ausbildung
■■ Approbation als Tierarzt/-ärztin
Sonstige Anforderungen
■■ Fahrerlaubnis Klasse B
Erwartungen
■■ sicheres Auftreten, Belastbarkeit,
Durchsetzungsvermögen, Organisations- und Verhandlungsgeschick,
Kommunikationsfähigkeit
■■ Berufserfahrung ist wünschenswert
■■ EDV-Kenntnisse
■■ Bereitschaft zum Dienst außerhalb üblicher Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 8. August 2016
gern, Mitarbeitervertretungen,
kommunalen Beauftragten und
Spitzenverbänden sowie zu anderen
Kommunen
Erforderliche Ausbildung
■■ Diplom (Uni), Magister (Uni),
Master (FH und Uni)
Erwartungen
■■ Kenntnisse der touristischen
und kulturellen Infrastruktur der
Landeshauptstadt Dresden
■■ Kenntnisse verwaltungsinterner
Abläufe und Zuständigkeiten sowie
des Kommunalrechts
■■ Fremdsprachenkenntnisse Englisch
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 5. August 2016
■■ Im Geschäftsbereich Kultur
und Tourismus der La ndeshauptstadt Dresden ist die Stelle
mit der Stellenbezeichnung
Sachbearbeiter/-in
Darstellende Kunst und
Literatur
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. 13
TVöD)
Chiffre-Nr.: 41160701
Referent/-in Tourismus
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. 13
TVöD)
Chiffre-Nr.: GB4160701
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet bis zum 31. Oktober 2022
zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Unterstützung der Beigeordneten bei der strategischen Steuerung
des Geschäftsbereiches in Fragen
des Tourismus; insbesondere Beratung der Beigeordneten, Entwicklung der strategischen Ziele und
Handlungsfelder der Förderung
des Tourismus, Vorbereitung von
Entscheidungen, einschließlich
wissenschaftlich-analytischer
Aufarbeitung und Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen
■■ Unterstützung der Aufgabenerfüllung innerhalb des Geschäftsbereiches
■■ Abstimmung von Vorschlägen
und Vorhaben mit anderen Geschäftsbereichen
■■ Koordinierung der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
■■ Zusammenarbeit mit städtischen Gremien, Institutionen und
Organisationseinheiten außerhalb
des Geschäftsbereiches sowie auf
kommunaler, Landes- und Bundesebene, einschließlich Kontaktpflege
zur politischen Entscheidungsträ-
■■ Im Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit
der Stellenbezeichnung
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ eigenständige Bearbeitung von
Fachfragen in den Bereichen Darstellende Kunst und Literatur und
konzeptionelle Mitarbeit an der
Kulturentwicklungsplanung
■■ selbstständige inhaltliche Bearbeitung der institutionellen und
Projektförderung für die Bereiche
Darstellende Kunst und Literatur
■■ Bearbeitung von Aspekten kultureller Bildung in den Bereichen
Darstellende Kunst und Literatur
■■ eigenständige Führung aller Prozesse zum Dresdner Stadtschreiber
■■ inhaltliche Vorbereitung und Koordination städtischer Interessen bei
der Vergabe des Dresdner Lyrikpreises
■■ fachliche Zuständigkeit für
Staatsoperette Dresden und Theaterhaus Rudi; Vorbereitung der
Beiratssitzungen des Societätstheaters und künstlerisch-fachliche
Beratung der gGmbH
■■ eigenständiges und spartenübergreifendes Verfassen und
Betreuen der Newsletter des Amtes
und inhaltliche Betreuung des Internetauftrittes Dresden.de/Kultur
Erforderliche Ausbildung
■■ D i p l o m ( U n i ) , M a g i s t e r
(Uni),Master (FH und Uni)
www.dresden.de/amtsblatt
32
Sonstige Anforderungen
■■ Kenntnisse im Theater und
Bühnenbereich
■■ Bereitschaft zu abweichender
Arbeitszeit in den Abendstunden
und an Wochenenden
Erwartungen
■■ strukturelle Kenntnisse und
Wirkungsfelder des Dresdner Literaturbetriebes
■■ analytisches und konzeptionelles Arbeiten
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2016
■■ Im Alumnat des Dresdner
Kreuzchores der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit
der Stellenbezeichnung
Pädagogische/r
Mitarbeiter/in
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. S 08a TVöD)
Chiffre-Nr.: 41160702
ab dem 1. September 2016 zu
besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Durchführung von Nachtdiensten (alleinige Verantwortung)
■■ Mitwirkung der Umsetzung
des pädagogischen Konzeptes des
Alumnates
■■ verantwortliche pädagogische
Betreuung der Kruzianer sowie
eigenverantwortliche Gewährleistung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
■■ in den Tagdiensten: unmittelbare Unterstützung der Alumnatsleitung und der Erzieher/-innen im
pädagogischen Prozess
■■ K o o r d i n at i o n u n d e i g e n ve r a nt wor t l ic he Um s et z u ng
von organisatorischen Abläufen im Alumnat in engen Zusammenwirken mit der Alumnatsleitung und den Erzieher/
-innen, dazu gehören besonders
die organisatorische Sicherstellung des gesamten Betriebes im
Empfangsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses im
Haus, Telefondienste, regelmäßige
Kont r ol lgä nge, Sc h lüsselver waltung, Postausgabe, An- und
Abmeldung der Hausbewohner
Erforderliche Ausbildung
■■ Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher/-in
Sonstige Anforderungen
■■ erweitertes Führungszeugnis
nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung)
www.dresden.de/amtsblatt
A MTL I C H E S
Erwartungen
■■ Bereitschaf t zur Arbeit im
3-Schicht-System auch am Wochenende
■■ Bereitschaft zur Wahrung der
christlich und musisch bestimmten
Tradition des Dresdner Kreuzchores
■■ Teamfähigkeit, Belastbarkeit,
Eigenverantwortlichkeit, Organisationsvermögen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 25. Juli 2016
■■ In der JugendKunstschule
Dresden der Landeshauptstadt
Dresden ist die Stelle mit der
Stellenbezeichnung
nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung)
■■ Erfahrungen in der Kinder- und
Jugendchorleitung und Ausbildung
von Musikpädagogen
Erwartungen
■■ Erfahrungen im Kulturmanagement
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 21 Stunden.
Bewerbungsfrist: 2. August 2016
■■ Im Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle
mit der Stellenbezeichnung
Chorleiter/-in
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. 9
TVöD)
Chiffre-Nr.: 41160703
Sachbearbeiter/-in
Versicherungsamts­
angelegenheiten
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter
EntgGr. E 8 TVöD)
Chiffre-Nr.: 50160701
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ konzeptionelle und methodische Arbeit sowie selbstständige
künstlerische Leitung der Chöre der
JugendKunstschule Dresden und
der sonstigen musikpädagogischen
Arbeit an der JugendKunstschule
Dresden
■■ Erarbeitung von Konzeptionen
(Erarbeiten konkreter Inhalte, Darstellung methodischer Umsetzung)
für die unmittelbare Arbeit der
Chöre, Schulprojekte, Ganztagsangebote (GTA), Ferienangebote, Veranstaltungen für Familien
■■ Erarbeitung eines Konzertplanes, von Konzertprogrammen,
eigenständige Stückentwicklung
für Kinder- und Jugendchöre
■■ selbstständige Mitwirkung bei
der studentischen Ausbildung an
der Hochschule für Musik im Rahmen eines Kooperationsprojektes
■■ Entwicklung und Leitung von
musikpädagogischen Angeboten
und Fortbildungen
■■ Koordination des Veranstaltungsprogrammes mit den anderen
Fachbereichen, Leitung der innerbetrieblichen Projektgruppe „Bühne“
■■ Zusammenarbeit mit der Bühnen- und Kostümwerkstatt sowie
der Bühnentechnik, gemeinsame
Planung und Realisierung von
Produktionsabläufen
Erforderliche Ausbildung
■■ Abschluss als Diplom-Musikpädagoge (Chorleitung, Gesang und
mindestens ein Instrument)
Sonstige Anforderungen
■■ erweitertes Führungszeugnis
ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Zeit bis zum
30. September 2017 als Elternzeitvertretung zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Auskunftserteilung in allen
Angelegenheiten der Sozialversicherung
■■ Entgegennahme, Prüfung und
Bearbeitung von Anträgen auf
Leistungen aus der Sozialversicherung – medizinische und
berufsfördernde Leistungen zur
Rehabilitation, Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit,
Alters, Todes (Witwen-, Witwer-,
Waisen- und Erziehungsrente),
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung, Beitragserstattungen zur
Krankenversicherung etc.
■■ Prüfung von Bescheiden der
Sozialversicherungsträger sowie
Hilfestellung im Widerspruchs- und
Klageverfahren
■■ Durchführung von Anhörungen bei Verstößen gegen das
Pflegepflichtversicherungsgesetz,
Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- verfahren gemäß § 121 SGB XI;
Beglaubigungen und Bestätigungen
für Sozialversicherungszwecke
■■ Amtshilfe für Versicherungsträger und Sozialgerichte, Bürgeranfragen – Bearbeitung von
Anfragen über ungeklärte Zeiten
und Sachverhalte in Rentenangelegenheiten, Auf- und Entgegennahme Eidesstattlicher Versicherungen
und anderer Erklärungen
■■ sonstige allgemeine Verwaltungstätigkeiten – Postbearbeitung, Teilnahme an spezifischen
Fort- und Weiterbildungen
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
■■ Aufgaben nach Zuweisung durch
die/den Vorgesetzte/-n
Erforderliche Ausbildung
■■ abgeschlossene Ausbildung an
einer Berufsschule bzw. Berufsfachschule vorzugsweise auf dem
Gebiet der Sozialversicherung,
Verwaltungsfachangestellte/-r,
Fachangestellte/-r für Bürokommunikation
Sonstige Anforderungen
■■ Fachkenntnisse im Sozialversicherungsrecht
■■ mindestens ein Jahr Berufserfahrung
Erwartungen
■■ gründliche und umfassende
Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht, insbesondere SGB I, IV, V,
VI, VII, IX, X
■■ Kenntnisse Verwaltungsrecht,
Datenschutz/Sozialdatenschutz
■■ Grundkenntnisse Beamtenrecht
und TVöD
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Bewerbungsfrist: 3. August 2016
■■ Im Amt für Hochbau und
I m mobi l ienver wa lt u ng der
Landeshauptstadt Dresden ist
die Stelle mit der Stellenbezeichnung
Fachingenieur/-in Haustechnik B, Fachrichtung
Heizung/Lüftung/
Sanitär
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. 10
TVöD)
Chiffre-Nr.: 65160702
ab sofort unbefristet zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ fachspezifische Verantwortung
für Hochbauprojekte mit überwiegend geringer Komplexität bzw.
geringem Schwierigkeitsgrad bei
der Planung und Baudurchführung
■■ Abstimmung der Aufgabenstellung mit dem Gebäudenutzer
oder Eigenverwalter und fachliche
Beratung bei der Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms, Erarbeitung
von Entscheidungsvorlagen
■■ Verant wor t ung f ür die Beauf t rag ung und Pr üf ung der
Fachplanungen, Vorbereitung der
Ausschreibungen, Durchführung
von Vergaben, fachliche Betreuung
der Baudurchführung
■■ Problemmanagement bei Planung und Baudurchführung, Ausgleich von Zielkonflikten zwischen
allen Beteiligten im Hinblick auf
Kosten, Qualität und Termine
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
■■ Verantwortung für die Abnahme der Bauleistungen
■■ Planungsleistungen und Leistungen der Objektüberwachung
mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad bzw. durchschnittlichen Planungsanforderungen
bezogen auf das Fachgebiet
Erforderliche Ausbildung
■■ Fachhochschulabschluss im
Fachgebiet Technische Ausrüstung/Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik/Versorgungstechnik
oder gleichartiger Studienabschluss
Sonstige Anforderungen
■■ Führerschein Klasse B
Erwartungen
■■ umfangreiche Fachkenntnisse
und Berufserfahrung auf dem Gebiet der Heizungs-, Lüftungs- und
Sanitärtechnik und sichere Anwendung technischer Vorschriften
und Gesetze
■■ umfangreiche Kenntnisse im
Bauordnungsrecht hinsichtlich
des Fachgebietes, im Vertrags- und
Vergaberecht und in der HOAI
■■ kor rek tes und engag ier tes
Auftreten, umfangreiche Sachkenntnis, Eigeninitiative
■■ Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, schnelles und
sicheres Entscheiden
■■ sehr gute Kenntnisse in computergestützter Arbeitsweise (OfficeAnwendungen, Datenbanken)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 3. August 2016
■■ Im Straßen- und Tiefbauamt
der Landeshauptstadt Dresden
ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung
Straßenwärter/-in
Straßenaufsicht
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. 8
TVöD)
Chiffre-Nr.: 66160701
ab dem 2. Januar 2017 zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Kontrolle der Verkehrssicherheit und des baulichen Zustandes der Straßenverkehrsanlagen
sow ie beweism it telt aug l ic he
Protokollierung/Dokumentation
der Kontrollergebnisse (Verkehrssicherungspflicht)
■■ Erkennen, Sicherung und Beseitigung von Gefahrenstellen im
öffentlichen Verkehrsraum
■■ Überwachung von SondernutDresdner Amtsblatt
33
A MTL I C H E S
zungen und Winterdienstleistungen
■■ Mitarbeit in der Winterdienstzentrale bzw. ggf. bei Einsätzen in
Havariesituationen
Erforderliche Ausbildung
■■ abgeschlossene Berufsausbildung Straßenwärter/-in
Sonstige Anforderungen
■■ Führerschein Klasse B
Erwartungen
■■ Kenntnisse der RSA und StVO
zur Sicherung von Baustellen,
Gefahrenstellen u. Ä.
■■ Kenntnisse Winterdiensttechnologien und Hochwasserschutzmaßnahmen
■■ Sicherheit im Auftreten
■■ flexibler Einsatz in den Straßeninspektionen
■■ Ruf bereitschaftsdienst, Winterdienst, bei Hochwasser und
Havarien
Die wöchent liche A rbeitszeit
beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016
■■ Im Jobcenter der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung
Fachassistent/-in
Eingangszone
(Beschäftigte bzw.
Beschäftigter EntgGr. 5
TVöD)
Chiffre-Nr.: JC160701
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet für zwei Jahre zu besetzen.
Wesentliche Inhalte
■■ Empfang der Kunden und Klärung der Anliegen
■■ Klärung allgemeiner vermittlungs- und leistungsrechtlicher
sowie beraterischer Anliegen und
deren Bearbeitung
■■ Entgegennahme von Arbeitslosmeldungen, einschließlich
Anlegen des Datensatzes bzw.
Aktualisierung des Datensatzes
von Erstkunden/Bedarfsgemeinschaften und Bestandskunden
■■ qualif izier te Ausgabe und
Erläuterung der entsprechenden
Antragsunterlagen einschließlich
der erforderlichen Anlagen für
Erst- und Weiterbewilligungsanträge Arbeitslosengeld II
■■ Antragsausgabe mit Erläuterungen zu leistungsrechtlichen
Verfahren wie Einmalleistungen,
Mehrbedarfe
■■ Erläuterung von leistungsbezogenen Bescheiden (Bewilligungs-,
Auf hebungs- und Erstattungs-
bescheide, Ablehnungen und
Zwischenmitteilungen)
■■ allgemeine Erklärungen zur
Einkommensanrechnung, Vermögensfreibeträgen und anderen
gesetzlichen Regelungen bei Bezug
von Arbeitslosengeld II
■■ Ter minvereinbar ungen f ür
Vorsprachen in anderen Fachbereichen
■■ Dokumentation von Vorsprachen
■■ Ausstellung von Bescheinigungen für Dritte
■■ Klärung von Notfällen
■■ Prüfung und Genehmigung
von Anträgen auf Ortsabwesenheit
■■ Infor mat ion und Berat ung
zu Leistungen Unterkunft und
Heizung, Umzugsbegehren sowie
Aushändigung entsprechender
Anträge und Unterlagen
■■ Klärung allgemeiner und fallspezifischer Fragen zu aktiven
und passiven Leist ungen der
Arbeitsförderung (u. a. Ausgabe
und Entgegennahme von Anträgen
auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget)
■■ allgemeine Aufgaben: Eingangspost sichten, verteilen und
bearbeiten (Hauspost, interner
Briefkasten, elektronische Post),
Führung und Abarbeitung von
Listen und Übersichten, einfache
Berechnungen und Auswertungen (außerhalb VB), Anlegen von
Geschäftspartnern im ERP, Meldung von Anrechnungszeiten der
Arbeitslosigkeit an den RVT bei
unter 25-Jährigen
Erforderliche Ausbildung
■■ a b g e s c h l o s s e n e B e r u f s ausbi ldung a ls Ver wa lt ung sfachangestellte/r, Fachangestellte/r
für Bürokommunikation, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
Sonstige Anforderungen
■■ mindestens ein Jahr Berufserfahrung
Erwartungen
■■ Rechtskenntnisse im SGB II
und SGB X
■■ Kommunikationsfähigkeit
■■ Sicherheit im Auftreten
Die wöchent liche A rbeitszeit
beträgt 40 Stunden.
Bewerbungsfrist: 2. August 2016
Frauen si nd ausdr ück l ich
zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen
werden bei gleicher Eignung
besonders berücksichtigt.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Bürgerinnen und
Bürgern mit Migrationshintergrund.
Bauausschuss tagt am
3. August
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und
Verkehr findet statt am Mittwoch,
3. August 2016, 16 Uhr, im Neuen
Rathaus, Festsaal, Eingang: Rathausplatz 1.
Tagesordnung in öffentlicher
Sitzung:
1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 696, Dresden-Mickten,
Lommatzscher Straße, Sconto
Möbelmarkt
hier:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
der Aufhebungssatzung des vohabenbezogenen Bebauungsplanes
2 Informationen/Sonstiges
Kraftloserklärung von
Dienstausweisen
Wegen Verlustes bzw. Diebstahls
wird der Dienstausweis der Landeshauptstadt Dresden Nr. G040658
für kraftlos erklärt.
Bewerben?
dresden.de/stellen
www.dresden.de/amtsblatt
34
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Baulandumlegungsverfahren Nr. 14 „Konkordienstraße“
Unanfechtbarkeit und Inkrafttreten des Umlegungsplanes
Der ständige Umlegungsausschuss
der Landeshauptstadt Dresden hat
in seiner Sitzung am 4. Februar
2016 durch Beschluss für die Umlegung Nr. 14 „Konkordienstraße“
und durch Beschluss zur Änderung
des Umlegungsplanes vom 6. Juni
2016 den Umlegungsplan (bestehend aus der Umlegungskarte und
dem Umlegungsverzeichnis) für
folgende Grundstücke, Flurstücke
Nr. 3005, 3006, 3010, 3011, 3012,
3016, 3017, 3018, 3019, 3020, 3021,
3022, 3024, 3025, 3026, 3027, 3028,
3029, 3030, 3031, 3032, 3033, 3034,
3035, 3036, 3037, 3038, 3039, 3040,
3041, 3042, 3043, 3044, 3045, 3046,
3047, 3048, 3049, 3050, 3051, 3052,
3053, 3054, 3055, 3056, 3057, 3058,
3059 und 3060 der Gemarkung
Neustadt aufgestellt.
Der Umlegungsplan ist am 20. Juni
2016 unanfechtbar geworden und
tritt mit dieser Bekanntmachung
in Kraft.
Damit wird nach § 72 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige
Zustand durch den im Beschluss
über die Umlegung vorgesehenen
neuen Rechtszustand ersetzt.
Diese Bekanntmachung schließt
die Einweisung der Eigentümer in
den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Der Umlegungsplan kann, insbesondere bis zur Berichtigung
der Grundbücher, während der
Dienststunden bei der Geschäfts-
stelle des Umlegungsausschusses
der Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Geodaten und Kataster,
Ammonstraße 74 (World Trade
Center), 01067 Dresden, Zimmer
3837, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse
darlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Bekanntmachung kann von
den Betroffenen innerhalb von
sechs Wochen, gerechnet vom
Tage nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung, durch Antrag
auf gerichtliche Entscheidung
angefochten werden. Der Antrag
ist bei der Geschäftsstelle des
Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Dresden, Amt für
Geodaten und Kataster, Ammonstraße 74 (World Trade Center),
01067 Dresden, einzureichen (§ 217
BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Dresden, Kammer für Baulandsachen, Postfach
12 07 22, in 01008 Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden.
Das Umlegungsgebiet ist in der
untenstehenden Übersichtskarte
dargestellt.
Dresden, 12. Juli 2016
Raoul Schmidt-Lamontain
Vorsitzender des
Umlegungsausschusses
Pieschen
Abriss
geplant
Abriss
geplant
Abriss
geplant
Neustadt
Abriss
geplant
Abriss
geplant
Abriss
geplant
Umlegungsverfahren Nr. 14
"Konkordienstraße"
Gemarkung Neustadt - Übersichtskarte
Herausgeber:
www.dresden.de/amtsblatt
Amt für Geodaten und Kataster
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Maßstab:
ohne
Grundkarte:
Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters:
Staatsbetrieb GeoSN
Ausgabe vom:
24. Juni 2016
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
35
A MTL I C H E S
Bekanntmachung der Landeshauptstadt Dresden nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung über die
Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben
„Änderung und Erweiterung Schulstandort Salbachstraße“
Salbachstraße 10; Gemarkung Tolkewitz; Flurstücke 107, 108 c, 108 d, 115/21, 236/1
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische
Bauordnung vom 28. Mai 2004
(SächsGVBl. S. 200), die zuletzt
durch das Gesetz vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 670; 2016
S. 38) geändert worden ist, wird
Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden als untere
Bauaufsicht sbehörde hat m it
Bescheid vom 12. Juli 2016 eine
Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 63/5/BG/07764/15 im
Genehmigungsverfahren nach
§ 64 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
(1) Die Baugenehmigung für das
Vorhaben:
44. Grundschule: Teilobjekt 1 –
Schulgebäude, Erweiterung des
Schulgebäudes durch Anbau an
das vorhandene Gebäude, Grundriss- und Fassadenänderung beim
Bestandsgebäude; Teilobjekt 2 –
Sporthalle, Änderung der Fassade,
Dresdner Amtsblatt
Neuaufbau des Hallenfußbodens,
Anbau von Sanitärräumen und
Geräteraum; Freiflächengestaltung
mit Errichtung von vier Stellplätzen, 60 Fahrradstellplätzen,
Pausenhof, Sport- und Spielflächen
sowie Schulgarten; Errichtung von
zwei Gartenhäusern
auf dem Grundstück: Salbachstraße 10;
Gemarkung Tolkewitz, Flurstücke
107, 108 c, 108 d, 115/21, 236/1
wird unter Teilablehnungen und
Nebenbestimmungen erteilt.
(2) Gegenstand der Baugenehmigung ist die Erteilung folgender
Ausnahmen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach
§ 67 SächsBO: Überdeckung von
Abstandsflächen zwischen dem
Erweiterungsneubau der Schule
und dem Bestandsschulgebäude.
(3) Es wurden Ausnahmen und
Befreiungen von Verboten der Gehölzschutzsatzung und dem Verbot
nach § 39 Abs. 5 BNatSchG erteilt.
(4) Die Baugenehmigung enthält
Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte.
(5) Bestandteil der Genehmigung
sind die in der Baugenehmigung aufgeführten und mit der
Genehmig ung ausgefer t ig ten
Bauvorlagen.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
G egen d iesen Besc heid kann
innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist bei
der Landeshauptstadt Dresden zu
erheben. Der Hauptsitz befindet
sich im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19,
01067 Dresden.
Hinweise: Die Zustellung der
Baugenehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke
(Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz
1 SächsBO wird aufgrund der groß-
en Anzahl von Nachbarn, denen
die Baugenehmigung zuzustellen
ist, durch diese Bekanntmachung
ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO.
Die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn gilt mit dem
Tag d ieser Bek a n nt mac hu ng
als bewirkt. Die oben genannte
Rechtsbehelfsbelehrung gilt auch
gegenüber den Nachbarn.
Die vollständige Baugenehmigung
und die Verfahrensakte können
im Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden, Rosenstraße
30, 01067 Dresden, Zimmer 5020,
während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten: montags und freitags 9 bis 12 Uhr, dienstags und
donnerstags 9 bis 18 Uhr
Dresden, 12. Juli 2016
Ursula Beckmann
Leiterin Bauaufsichtsamt
www.dresden.de/amtsblatt
36
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
Amtliche Bekanntmachung
Bodensonderungsverfahren „Am Friedenshang”,
Gemarkung Niederpoyritz
Offenlage des Entwurfes des Sonderungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
In dem nachstehend bezeichneten
Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 1
Verkehrsflächenbereinigungsge-
setz (VerkFlBerG) vom 26. Oktober
2001 (BGBl. I S. 2716) ein Verfahren
nach dem Gesetz über die Boden-
sonderung unvermessener und
überbauter Grundstücke nach der
Karte (Bodensonderungsgesetz –
BoSoG) vom 20. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2182, 2215) durchgeführt.
Der Sonderungsplan dient der Regelung der Grundstücksverhältnisse
von, nach den Vorschriften des VerkFlBerG als öffentliche Verkehrsflächen, ausgebauten und genutzten
privaten Grundstücksteilen.
Der Geltungsbereich des Entwurfes
des Sonderungsplanes umfasst
folgende Flurstücke:
Gemarkung: Niederpoyritz
Flurstücke Nr. 62/5, 63, 64/f, 64/g,
64/h, 67/1, 110/b, 111/1, 115/c und
115/2.
Die Lage des Sonderungsgebietes
ist auf der, dieser Bekanntmachung beigegebenen Übersichtskarte ersichtlich. Maßgebend ist
die zeichnerische Darstellung in
der Liegenschaftskarte Maßstab
1:1 000.
Der Entwurf des Sonderungsplanes
sowie die zu seiner Aufstellung
verwandten Unterlagen liegen
in der Zeit vom 8. August 2016
bis einschließlich 8. September
2016 bei der Sonderungsbehörde
der Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Geodaten und Kataster,
Ammonstraße 72, Zimmer 2852,
während der Dienststunden zur
Einsichtnahme aus.
Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des
Vermögenszuordnungsgesetzes)
oder beschränkten dinglichen
Rechten an den Grundstücken können den Entwurf des Sonderungsplanes sowie seine Unterlagen
einsehen und Einwände gegen die
getroffenen Festlegungen zu den
dinglichen Rechtsverhältnissen
innerhalb der Offenlegungsfrist
erheben.
Dresden, 11. Juli 2016
Klara Töpfer
Leiterin des Amtes für Geodaten
und Kataster
in Vertretung
Birgit Schmidt
Abteilungsleiterin Liegenschaftskataster
www.dresden.de/amtsblatt
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
37
Amtliche Bekanntmachung
Bodensonderungsverfahren „Laubegaster Straße“
Gemarkung Niederpoyritz
Offenlage des Entwurfes des Sonderungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz
In dem nachstehend bezeichneten
Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 1 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
(VerkFlBerG) vom 26. Oktober 2001
(BGBl. I S. 2716) ein Verfahren nach
dem Gesetz über die Bodensonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte
(Bodensonderungsgesetz – BoSoG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2215) durchgeführt.
Der Sonderungsplan dient der
Regelung der Grundstücksverhältnisse von nach den Vorschriften
des VerkFlBerG als öffentliche
Verkehrsf lächen ausgebauten
und genutzten privaten Grundstücksteilen.
Der Geltungsbereich des Entwurfes des Sonderungsplanes umfasst
folgende Flurstücke:
Flurstück-Nr. 26/3, 26/4, 27, 163/a,
164, 167, 175/d, 229 und 232 der
Gemarkung Niederpoyritz.
Die Lage des Sonderungsgebietes
ist auf der, dieser Bekanntmachung beigegebenen Übersichtskarte ersichtlich. Maßgebend ist
die zeichnerische Darstellung in
der Liegenschaftskarte im Maßstab
1:1000.
Der Ent w urf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen
liegen vom 8. August 2016 bis
einschließlich 8. September
2016 bei der Sonderungsbehörde
der Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Geodaten und Kataster,
Ammonstraße 72, Zimmer 2852,
während der Dienststunden zur
Einsichtnahme aus.
Alle Planbetroffenen sowie Inhaber
von Rückübertragungsansprüchen
nach dem Vermögensgesetz oder
aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) oder
beschränkten dinglichen Rechten
an den Grundstücken können den
Entwurf des Sonderungsplanes sowie seine Unterlagen einsehen und
Einwände gegen die getroffenen
Festlegungen zu den dinglichen
Rechtsverhältnissen innerhalb der
Offenlagefrist schriftlich oder zur
Niederschrift erheben.
Dresden, 29. Juni 2016
Klara Töpfer
Leiterin des Amtes für Geodaten
und Kataster
Dresdner Amtsblatt
www.dresden.de/amtsblatt
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Donnerstag, 21. Juli
A MTL I C H E S
Amtliche Bekanntmachung
Bodensonderungsverfahren „Schönfelder Straße, Teil 2“,
Gemarkung Malschendorf
Offenlage des Entwurfes des Sonderungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
In dem nachstehend bezeichneten
Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 1 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
(VerkFlBerG) vom 26. Oktober 2001
(BGBl. I S. 2716) ein Verfahren nach
dem Gesetz über die Bodensonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte
(Bodensonderungsgesetz – BoSoG)
vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I
S. 2182, 2215) durchgeführt.
Der Sonderungsplan dient der
Regelung der Grundstücksverhältnisse von nach den Vorschriften
des VerkFlBerG als öffentliche
Verkehrsf lächen ausgebauten
und genutzten privaten Grundstücksteilen.
Der Gelt ungsbereich des Entw urfes des Sonder ungsplanes
umfasst folgende Flurstücke:
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Gemarkung: Malschendorf
Flurstücke Nr.: 57/4, 57/5, 57/6, 66,
67, 68, 72, 73, 74, 75, 76 und 246
Die Lage des Sonderungsgebietes
ist auf der, dieser Bekanntmachung beigegebenen Übersichtskarte ersichtlich. Maßgebend ist
die zeichnerische Darstellung in
der Liegenschaftskarte Maßstab
1:1 000.
Der Ent wurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen
liegen vom 8. August 2016 bis
einschließlich 8. September
2016 bei der Sonderungsbehörde
der Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Geodaten und Kataster,
Ammonstraße 72, Zimmer 2852,
während der Dienststunden zur
Einsichtnahme aus.
Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des
Vermögenszuordnungsgesetzes)
oder beschränkten dinglichen
Rechten an den Grundstücken können den Entwurf des Sonderungsplanes sowie seine Unterlagen
einsehen und Einwände gegen die
getroffenen Festlegungen zu den
dinglichen Rechtsverhältnissen
innerhalb der Offenlegungsfrist
schriftlich oder zur Niederschrift
erheben.
Neues?
Dresden, 27. Juni 2016
Klara Töpfer
Leiterin des Amtes für Geodaten
und Kataster
dresden.de/newsletter
Dresdner Amtsblatt
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Donnerstag, 21. Juli
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Öffentliche Bekanntmachung
Eintragungsverfügung
Gemäß § 53 Abs. 1 i. V. m. § 3
Abs. 1 Nr. 3. b) und § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen
(Sächsisches Straßengesetz –
SächsStrG) vom 21. Januar 1993
(SächsGVBl. S. 93), rechtsbereinigt
mit Stand vom 24. März 2016, wird
folgender Straßenabschnitt in das
Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Landeshauptstadt Dresden
eingetragen:
1. Straßenbeschreibung
Abschnitt der Straße „Am Kohlenplatz“ auf dem Flurstück Nr. 2725/6
und einem Teil des Flurstücks
Nr. 2738 der Gemarkung DresdenNeustadt von der Einmündung
Dresdner Amtsblatt
in den Hauptzug dieser Straße in
östliche Richtung bis zur Einfahrt
in das Gewerbegrundstück Am
Kohlenplatz 10 an der südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 2735
der Gemarkung Dresden-Neustadt
2. Verfügung
2.1 Der unter Nummer 1. näher
bezeichnete Straßenabschnitt wird
als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen
der Landeshauptstadt Dresden
eingetragen.
Trägerin der Straßenbaulast ist
die Landeshauptstadt Dresden,
vertreten durch das Straßen- und
Tiefbauamt.
2.2 Die Verfügung wird an dem auf
die Bekanntmachung folgenden
Tag wirksam.
3. Einsichtnahme
Die Eintragungsverfügung, der
Darstellungsplan und der Auszug
aus dem Bestandsverzeichnis der
Ortsstraße mit dem Namen „Am
Kohlenplatz“ liegen ab dem auf die
Bekanntgabe folgenden Tag für die
Dauer eines Monats bei der Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und
Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, im Bürohaus Pirnaisches
Tor, St. Petersburger Straße 9, 01067
Dresden, Zimmer K 123 während
der Sprechzeiten für jedermann
öffentlich zur Einsicht aus.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Aufnahme des bezeichneten Abschnitts der Straße „Am
Kohlenplatz“ in das Bestandsverzeichnis kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt
Dresden zu erheben. Der Hauptsitz
befindet sich im Rathaus, Dr.-KülzRing 19, 01067 Dresden.
Prof. Reinhard Koettnitz
Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes
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Donnerstag, 21. Juli
Bekanntmachung
Auslegung von Planunterlagen für das Anhörungsverfahren zur
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke Karlsruhe–
Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden, BA Dresden-Altstadt (a)–
Freital-Ost (a), Teilabschnitt km 1,914–km 3,442 Strecke Dresden–
Werdau (6258)“, Änderung EÜ Würzburger Straße, EÜ Bienertstraße,
EÜ Altplauen, Dresden-Plauen, Änderung Bahnsteig und Zugang
nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
1. Planänderung – Schalltechnische Untersuchung – Erschütterungsprognose
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, hat im Auftrag
der DB ProjektBau GmbH für das
o. a. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
eingeleitet. Die Landesdirektion
Sachsen, Dienststelle Dresden,
ist für die Durchführung des
Anhörungsverfahrens zuständig.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den
Gemarkungen der Stadt Dresden
beansprucht.
Der Plan, der in der Zeit vom
7. Januar 2015 bis 9. Februar 2015
ausgelegen hat, wurde geändert.
Der geänderte Plan (Zeichnungen
und Erläuterungen) liegt in der
Zeit vom 25. Juli 2016 bis 25.
August 2016 während folgender
Dienststunden
Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis
12 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr
■■ in der Landeshauptstadt Dresden,
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39,
01067 Dresden, 3. Stock, Zimmer
3351, sowie
■■ im Ortsamt Plauen, Nöthnitzer
Straße 2, 01187 Dresden, 1. Stock,
Zimmer 106, zur allgemeinen
Einsichtnahme aus.
Zudem wird der geänderte Plan im
Internet auf http://www.lds.sachsen.
de/bekanntmachung veröffentlicht,
maßgeblich ist jedoch der Inhalt
der zur Einsicht ausgelegenen
Unterlagen (§ 27a
Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
1. Jeder kann bis spätestens zwei
Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 8.
September 2016
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■■ b e i de r L a ndeshaupt st adt
Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau und Verkehr,
St adt planung sa mt, Abt. Ver kehrsentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden,
sowie
■■ bei der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Ordnung
und Sicherheit, Ortsamt Plauen,
Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, oder
■■ bei der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Einwendungen gegen den Plan
schriftlich oder zur Niederschrift
erheben.
Die Einwendung muss den geltend
gemachten Belang und das Maß
seiner Beeinträchtigung erkennen
lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen
ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz
3 VwVfG). Einwendungen und
Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist
ebenfalls ausgeschlossen (§ 73
Abs. 4 Satz 5 VwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als
50 Personen auf Unterschriftslisten
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte
eingereicht werden (gleichförmige
Eingaben), ist auf jeder mit einer
Unterschrift versehenen Seite ein
Unterzeichner mit Namen, Beruf
und Anschrift als Vertreter der
übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese
Einwendungen unberücksichtigt
bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach
§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der
Auslegung des geänderten Plans.
3. Die Anhörungsbehörde kann
auf eine Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Stellungnahmen und
Einwendungen verzichten (§ 18a
Nr. 2 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich
bekannt gemacht. Ferner werden
diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei
gleichförmigen Einwendungen
wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§
17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen,
so können sie durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden
(§ 73 Abs. 6 VwVfG).
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die
Bevollmächtigung ist durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten
in dem Erörterungstermin kann
auch ohne ihn verhandelt werden.
Das Anhörungsverfahren ist mit
Abschluss des Erörterungstermins
beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht
öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die
Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen,
Teilnahme am Erörterungstermin
oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädig ungsanspr üche,
soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu
entscheiden ist, werden nicht in
dem Erörterungstermin, sondern
in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss
des Anhörungsverfahrens durch die
Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an die Einwender und diejenigen,
die eine Stellungnahme abgegeben
haben, kann durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des
Plans tritt die Veränderungssperre
nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens an
diesen Flächen ein Vorkaufsrecht
zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
8. Die Ziffern 1, 2, 3 und 6 gelten
für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9
Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend.
Dresden, 6. Juli 2016
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Geplant?
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Donnerstag, 21. Juli
Wie viel?
dresden.de/statistik
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Fragen?
dresden.de/wegweiser
Neues?
Baustelle?
dresden.de/newsletter
dresden.de/
verkehrsbehinderungen
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Donnerstag, 21. Juli
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Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen
Bodenordnungsverfahren Bühlau (Wirtschaftshof),
Landeshauptstadt Dresden, Verfahrenskennzahl 120039 –
Bekanntmachung und Ladung
Vom 1. Juli 2016
Die Flurbereinig ungsbehörde
des Landratsamtes Bautzen beabsichtigt die Erweiterung eines
Bodenordnungsverfahrens nach
§ 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) um die Flurstücke
Nr. 2/a, 2/b, 2/c, 3/1, 3/2, 4/1, 4/2,
4/3, 5/3, 5/4, 6, 253/a und 256 der
Gemarkung Bühlau.
G emä ß § 63 Abs. 2 LwA npG
i. V. m. § 5 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) sind die voraussichtlich
beteiligten Grundstückseigentümer und Rechtsinhaber über das
geplante Verfahren und seine
Durchführung aufzuklären.
Die voraussichtlichen Beteiligten
und Nebenbeteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu
einem Auf klärungstermin am
Donnerstag, 11. August 2016,
gestaffelt von 14 bis 18 Uhr, in
den Beratungsraum des Ortsamtes
Loschwitz, Grundstraße 3 in 01326
Dresden, eingeladen.
Termin, für Eigentümer und Nebenbeteiligte Gemarkung Bühlau
■■ 14.00 Uhr Flurstücke Nr. 2/c,
4/3, 5/3, 256
■■ 14.30 Uhr Flurstücke Nr. 2/a, 2/b
■■ 15.00 Uhr Flurstück Nr. 253/a
■■ 15.30 Uhr Flurstück Nr. 6
■■ 16.00 Uhr Flurstück Nr. 5/4
■■ 16.30 Uhr Flurstück Nr. 4/2
■■ 17.00 Uhr Flurstück Nr. 4/1
■■ 17.30 Uhr Flurstück Nr. 3/1
■■ 18.00 Uhr Flurstück Nr. 3/2
Zum Aufklärungstermin werden
Vertreter der Flurbereinigungsbehörde den Inhalt und Ablauf
eines Bodenordnungsverfahrens
eingehend erläutern.
Björn Schober
Teamleiter
Sachgebiet Flurneuordnung
Allgemeinverfügung
Beseitigung/Unterlassung widerrechtlich angebrachter bzw.
aufgestellter Werbeanlagen oder Werbeträger im öffentlichen
Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden
Auf der Grundlage des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in
der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206)
i. V. m. § 20 des Straßengesetzes
für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)
vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl.
S. 93), zuletzt geändert am 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) wird
Folgendes angeordnet.
1. Die im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der durch die
Stadt führenden Bundesfernstraßen) widerrechtlich angebrachten
bzw. aufgestellten Werbeanlagen
oder Werbeträger (zum Beispiel
Veranstaltungswerbung, Wahlwerbung, Hinweisschilder, Wegweiser für Firmen, Gewerbeausübungen) sind vom Eigentümer/
von der Eigentümerin und/oder
Verursachenden bis zum 25. Juli
2016, 10 Uhr, zu beseitigen.
2. Das widerrechtliche Anbringen
bzw. Aufstellen von Werbeanlagen oder Werbeträgern (zum
Beispiel Veranstaltungswerbung,
Wahlwerbung, Hinweisschilder,
Wegweiser für Firmen, Gewerbeausübungen) im öffentlichen
Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der
durch die Stadt führenden Bundesfernstraßen) ist zu unterlassen.
www.dresden.de/amtsblatt
3. Soweit die Beseitig ung der
Werbeanlagen oder Werbeträger
bis zu dem in Ziffer 1 genannten
Termin nicht erfolgt, wird die
Landeshauptstadt Dresden auf
Kosten der Pflichtigen die Beseitigung vornehmen.
Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 5,15 Euro bzw. 9,50 Euro
je entfernter Werbeanlage oder
Werbeträger.
4. Es wird die sofortige Vollziehung der Verpf lichtung nach
Ziffer 1 angeordnet.
Die Allgemeinverfügung gilt am
22. Juli 2016 als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung, deren
Begründung sowie die Begründung des besonderen Interesses
an der sofortigen Vollziehung
können im vollen Wortlaut bei
der Landeshauptstadt Dresden,
Straßen- und Tiefbauamt, SG Straßenverwaltung, St. Petersburger
Straße 9, 01069 Dresden, Zimmer
K 135, während der Sprechzeiten
oder nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung, Telefon (03 51)
4 88 17 72, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung
kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Landeshauptstadt Dresden
zu erheben. Der Hauptsitz befindet
sich im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19,
01067 Dresden.
Prof. Reinhard Koettnitz
Leiter des Straßen- und Tief bauamtes
Beantragen?
dresden.de/buergerbueros
Dresdner Amtsblatt
28-29|2016
Donnerstag, 21. Juli
Zwei Sperrbezirke wegen Amerikanischer
Faulbrut der Bienen gebildet
Schutzmaßnahmen in Steinbach und Gompitz angeordnet
Nach amtlicher Feststellung von
Amerikanischer Faulbrut in Steinbach und Gompitz wurden auf der
Grundlage der BienenseuchenVerordnung zwei Sperrbezirke
gebildet.
Die Sperrbezirke umfassen folgende Gebiete der Landeshauptstadt
Dresden:
■■ Sperrbezirk Steinbach: Ortsteil
Steinbach, Ortsteil Zöllmen
■■ Sperrbezirk Gompitz: Ortsteil
Gompitz ohne den Teil westlich
der Oskar-Maune-Straße
Für alle Imker im Sperrgebiet gilt:
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind umgehend amtlich
auf Faulbrut zu untersuchen. Alle
Imker in den genannten Sperrgebieten haben sich unverzüglich
Aus lizenzrechtlichen
Gründen ist die Abbildung
der Lagepläne nicht
möglich.
im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden zu melden,
Telefon (03 51) 4 08 05 11, soweit
dies nicht bereits geschehen ist.
Die Untersuchungen werden in
Abhängigkeit vom Ergebnis der
ersten Untersuchung frühestens
nach zwei Monaten, spätestens
nach neun Monaten wiederholt.
2. B eweg l ic he Bie ne n st ä nde
dürfen von ihrem Standort nicht
entfernt werden.
3. Bienenvölker, lebende oder
tote Bienen, Waben, Wabenteile,
Wachsabf älle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen
und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden. Dies gilt nicht
für Wachs, Waben, Wabenteile,
Wabenabfälle, wenn sie an Wachs
verarbeitende Betriebe, die über
die erforderliche Einrichtung zur
Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung
„Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für
Honig, der nicht zur Verfütterung
an Bienen bestimmt ist. Honig
aus den Bienenvölkern ist für
den menschlichen Verzehr ohne
Einschränkungen verkehrsfähig.
4. Bienenvölker dürfen nicht
in den Sperrbezirk verbracht
werden.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden erst nach Abschluss
der Untersuchungen durch das
Veter inär- und Lebensmit telüberwachungsamt der Landeshaupt st adt Dr esden und das
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt des Landkreises
Sächsische Schweiz aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann
innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt
werden. Der Widerspr uch ist
schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Landeshauptstadt Dresden
einzulegen (Hauptsitz: Rathaus,
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden).
Hinweis:
Nach § 37 Tiergesundheitsgesetz
vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324)
hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Quelle Abb. Karten: Tierseuchennachrichten TSN
Dresdner Amtsblatt
43
A MTL I C H E S
Impressum
Dresdner Amtsblatt
Mitteilungsblatt der
Landeshauptstadt Dresden
www.dresden.de/amtsblatt
Herausgeberin
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Telefon(03 51) 4 88 23 90
Telefax (03 51) 4 88 22 38
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(verantwortlich),
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Verlag, Anzeigen,
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Redakteurin
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Druck
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