DRESDNER 28-29|2016 Donnerstag 21. Juli 2016 Auf die Plätze, fertig – Olympia! Rückbau Oberbürgermeister verabschiedet Dresdner Sportlerinnen und Sportler nach Rio de Janeiro 4 Am 15. Juli begann die Verfüllung des Fußgängertunnels am Neustädter Markt. Die Kosten belaufen sich auf rund 472 000 Euro. Der Rückbau soll im Dezember fertig sein. Gartenspaziergang 6 Unter dem Motto „Grüne Lebenswege“ stehen in diesem Jahr die Dresdner Gartenspaziergänge. Der nächste findet am Mittwoch, 3. August, ab 16 Uhr, im Schlosspark Pillnitz statt. Fördermittel 8 Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, freie Träger, Kommunen und Netzwerke sind aufgerufen, Konzepte für Projekte zur Fachkräftesicherung einzureichen. Abgabeschluss ist hier der 31. Oktober 2016. Beilage A m 20. Juli verabschie dete Oberbürgermeister Dirk Hilbert die Dresdner Olympioniken zu den Sommerspielen 2016, die am 5. August in Rio de Janeiro (Brasilien) starten. Die Veranstaltung fand in der Centrum-Galerie Dresden statt (siehe Foto). Mit Tina Punzel, Sascha Klein, Martin Wolfram (alle Wasserspringen), Steff i Kriegerstein, Tom Liebscher (beide Kanu) und Jenny Elbe (Leichtathletik) qualifizierten sich sechs Dresdnerinnen und Dresdner für den diesjährigen sportlichen Höhepunkt. Oberbürgermeister Dirk Hilbert gratulierte zur Nominierung: „Die Teilnahme an den Olympischen Spielen, die vom 5. bis 21. August stattfinden, ist mit Sicherheit der Höhepunkt jeder sportlichen Lauf bahn. Egal, wo unsere Sportler am Ende stehen – Sie haben schon jetzt herausragende Leistungen gezeigt! Mit dieser hohen Teilnehmerzahl hat Dres- den wieder einmal mehr unter Beweis gestellt, dass insbesondere unsere Infrastruktur erstklassige Leistungen zulässt. Mein Glückwunsch und Dank gehen auch an die Trainer, Betreuer und an die Familien der Sportler“. Neben den Athletinnen und Athleten, die für Dresdner Verei ne st a r ten, verabsc h iedete der Oberbür ger mei ster auc h d iejen igen, d ie a n D r esd ner Bundesstützpunkten trainieren aber für andere Vereine starten. Dazu gehören die amtierenden Olympiasieger im Ruderdoppelvierer Tim Grohmann und Phillip Wende. Ebenfalls mit dabei ist aus Dresden Steffen Zeibig, der an den Pa ra ly mpi sc hen Spielen teilnimmt. Die Nominierung ist zwar hier noch nicht offiziell erfolgt, aber er hat die nötigen Voraussetzungen erbracht. Die Paralympics finden vom 7. bis 18. September ebenfalls in Rio de Janeiro statt. Mit Ale- xander Schiffler (Sitzvolleyball) und Christiane Reppe (Handbike) kämpfen hier zusätzlich zwei Sportler, die ihren Lebensmittelpunkt in Dresden haben, aber für andere Vereine starten. Auch das Institut für Dopinganalytik und spezielle Biochemie aus Kreischa entsendet vier Personen nach Brasilien, um dort die World Anti Doping Agentur (WADA) beim Kampf gegen Doping zu unterstützen. Zurzeit läuft noch bis 2. August eine City-Light-Plakat-Aktion mit den Porträts der Dresdner Starterinnen und Starter. Herausgeber sind hier der StadtSportbund Dresden e. V. und die Landeshauptstadt Dresden. In den nächsten beiden Amtsblat t-Ausgaben und auc h i m Internet unter w w w.dresden. de/rio2016 werden die Dresdner Teilnehmer genauer mit ihren jeweiligen Start-Zeiten in Rio de Janeiro vorgestellt. Foto: Diana Petters Als Beilage in diesem Amtsblatt befindet sich die PlusZeit, der Veranstaltungskalender für Seniorinnen und Senioren. Nächstes Amtsblatt Das nächste Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden erscheint am Donnerstag, 4. August. Aus dem Inhalt Stadtrat Beschlüsse 19 Bauausschuss33 Ausschreibungen Stellen 29 Satzungen Änderung der Hauptsatzung Entschädigungssatzung Eigenbetriebssatzung IT 23 24 26 Richtlinie Kommunale Kulturförderung 26 www.dresden.de/amtsblatt 2 Blüherstraße bekommt neuen Asphalt Bis zum 28. Juli bekommt die Blüherstraße in der Altstadt auf dem Abschnitt zwischen Parkstraße und Lingnerplatz neuen Asphalt. Zurzeit wird die alte Fahrbahndecke abgefräst und neu asphaltiert. Abschließend erfolgen vom 25. bis zum 28. Juli Reparaturen am Fahrbahnrand, der Fugenverguss und sonstige Restleistungen. Wegen der ebenfalls laufenden Straßenbauarbeiten an der Parkstraße ist die Zu- und Ausfahrt hier nicht möglich. Eine Vollsperrung der Blüherstraße auf dem Abschnitt zwischen Lingnerplatz und Parkstraße ist noch bis zum 21. Juli notwendig. Der Verkehr wird über die Hauptallee und Lennéstraße geführt. Mit den Bauarbeiten ist die Eurovia Verkehrsbau Union GmbH aus Radeberg beauftragt. Die Leistungen kosten 100 000 Euro. Neue Bushaltestellen am Jägerpark Noch bis 19. August errichten Bauleute an der Fischhausstraße in der Radeberger Vorstadt, in Höhe der Einmündung der Straße Heideblick, je eine Bushaltestelle pro Fahrtrichtung. Die stadtwärtige Haltestelle entsteht nach der Einmündung der Straße Heideblick nahe des Gehweges. Der Straßenbelag an der Haltestelle wird erneuert. Am gegenüberliegenden Fahrbahnrand entsteht die landwärtige Haltestelle zwischen den beiden Zufahrten zur Schule für Körperbehinderte. Hier befindet sich derzeit ein Straßengraben. Fachleute verohren, verfüllen und überbauen diesen Graben. Auch den Straßenbelag an der Haltestelle erneuern sie. Es ist vorgesehen, beide Haltestellen barrierefrei auszubauen. Der Bau der Haltestellen erfolgt nacheinander. Dem Durchgangsverkehr steht während der Bauzeit nur eine Fahrspur zur Verfügung, über die er mit einer Ampel wechselseitig an der Baustelle vorbei rollt. Die Bauarbeiten übernimmt die Firma TRS Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Stolpen. Die Baukosten betragen rund 107 000 Euro. Freie Parkplätze gesucht? Im städtischen Internetauftritt unter www.dresden.de/parken finden Autofahrer problemlos und aktuell freie Parkplätze. www.dresden.de/amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli B a u arb e i t e n Potschappler Straße wird saniert Bauarbeiten im Stadtteil Coschütz/Gittersee dauern bis Jahresende 2017 Achtung Baustelle! Bis Dezember 2017 lässt das Straßen- und Tiefbauamt an der Stadtgrenze zu Freital sanieren. Foto: Diana Petters Das Straßen- und Tiefbauamt lässt zurzeit die Potschappler Straße zwischen Karlsruher Straße und der Stadtgrenze zu Freital sanieren. Die Bauarbeiten im Stadtteil Coschütz/ Gittersee enden voraussichtlich im Dezember 2017. Dabei ersetzen Fachleute die Pf lasterfahrbahn durch eine Asphaltfahrbahn. Außerdem befestigen sie die Fußwege zu beiden Seiten mit Betonpflaster. Im Abschnitt vom Hüttenweg bis zur Einmündung in die Karlsruher Straße setzen die Bauarbeiter die vorhandenen Stützmauern instand. Drewag, Vodafone Kabel Deutschland, Deutsche Telekom und Vertreter der öffentlichen Beleuchtung verlegen ihre Medienleitungen neu. Im gesamten Baubereich erneuert die Stadtent wässerung Dresden GmbH den Abwasserkanal einschließlich der Hausanschlussleitungen für rund 906 000 Euro. Am Collmweg wurden der neue Kanal bereits mit Betonrohren DN 900 (entspricht einem Rohrinnendurchmesser von 90 Zentimetern) angebunden und zwei AbwasserSchachtbauwerke in der Größe DN 1500 (entspricht einem Rohrinnendurchmesser von 150 Zentimetern) errichtet. In Höhe der Einmündung KarlStein-Straße in die Potschappler Straße führt ein neues AbwasserSonderbauwerk den Kanal DN 900 aus der Potschappler Straße und den Kanal DN 500 aus der KarlStein-Straße zusammen. Während der Bauzeit sind alle Abwasserkanäle ständig in Betrieb. Leistungsfähige Pumpen und oberirdisch verlegte flexible Rohre leiten die Abwässer um. Gebaut wird in mehreren Teilabschnitten. Der Bauablauf sieht vor, die Potschappler Straße bis Ende 2016 bis zur Freitaler Straße fertig zu stellen und für den Verkehr freizugeben. Derzeit ist die Potschappler Straße ab der Karlsruher Straße und an der Stadtgrenze zu Freital voll gesperrt. Anlieger dürfen bis an den Arbeitsbereich heran fahren, müssen sich aber auf Einschränkungen bei der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke mit Kraftfahrzeugen einrichten. Die Umleitung von und nach Freital ist über die Karlsruher Straße und die Burgker Straße eingerichtet. Ab Mitte Juli regelt eine Baustellenampel am Knotenpunkt Karlsruher Straße – Burgker Straße – Kohlenstraße – Kleinnaundorfer Straße den Verkehr. Die Straßenbaukosten betragen rund 1,5 Millionen Euro. Zusätzlich werden 70 200 Euro für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlage aufgewendet. Die Firma Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH und Co. KG führt die Arbeiten aus. Die Firma Elektromeister Johannes Selbmann erneuert die öffentliche Beleuchtungsanlage. Wir bieten Ihnen: • sichere und dauerhaft preisgünstige Wohnungen • Beteiligung am genossenschaftlichen Eigentum • ein Wohnrecht auf Lebenszeit 01768 Glashütte/Ortsteil Schlottwitz Straße der Freundschaft 1a Telefon: (03 50 53) 4 89 67 · Fax (03 50 53) 3 26 15 E-Mail: [email protected] www.wg-mueglitztal.de Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Wiederaufbau der Warschauer Altstadt Ausstellung bis 18. September im Kraszewski-Museum Dresden Die Sonderausstellung „Wiederaufbau der Warschauer Altstadt“ im Kraszewski-Museum Dresden erinnert an den 60. Jahrestag des Wiederauf baus der Altstadt in Warschau und präsentiert auf 15 Tafeln ein „Archiv des Gedenkens“, welches anlässlich des 30. Jahrestages der Anerkennung der Altstadt als UNESCO-Weltkulturerbe entwickelt wurde. Fotografien aus den Sammlungen des Nationalen Digitalarchivs und Nationalarchivs Warschau dokumentieren den Wiederaufbau der vom Krieg nahezu völlig zerstörten Hauptstadt Polens. Zu r Au s st e l lu ng w i r d de r Dokumentarfilm „Spacerek Staromiejski“ (Altstadtspaziergang), Regisseur Andrzej Munk, aus dem Jahr 1958 gezeigt. Der Film wurde durch die Nationalfilmothek in Warschau zur Verfügung gestellt. Die Altstadt, wie wir sie heute kennen, wurde in den 1950er und 1960er Jahren erbaut. Der damals erfolgte nahezu komplette Wiederauf bau ist jedoch keine exakte Rekonstruktion des Vorkriegszustands. Der Bau erfolgte auf der Grundlage weitreichender Kompromisse zwischen den Konservatoren und den Behörden. Für die Rekonstruktion wurden jene Konstruktionsformen als maßgeblich betrachtet, über die es die meisten Informationen gab. Demgemäß diente die Architektur des 17. und 18. Jahrhunderts als Vorbild. Diesem Prinzip folgend, w urden die meisten Architekturelemente aus dem 19. Jahrhundert samt Nebengebäuden und Hinterhäusern nicht wiederhergestellt. Der Wiederauf bau stellt ein im Weltmaßstab einzigartiges Beispiel für die Rekonstruktion eines historischen urbanen Komplexes dar. Die Anstrengung der Architekten und Konservatoren wurde von der UNESCO mit dem Eintrag in die Liste des UNESCOWeltkulturerbe gewürdigt. Der offizielle Abschluss des Wiederauf baus der Altstadt erfolgte am 22. Juli 1953 mit der offiziellen Übergabe an die Warschauerinnen und Warschauer. Die Ausstellung wird präsentiert vom Denkmalschutzamt Warschau und der Nationalfilmothek Warschau sowie dem Amt für Kultur- und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden. Dresdner Amtsblatt 3 K u lt u r Foto von 1945. Der Altstädtische Markt – Ruinen des Warschauer Museums. Foto: Sammlungen des Nationalen Digitalarchivs in Polen Veranstaltungen ■■ Sonntag, 14. August, 15 Uhr Vortrag: Zum „Neuauf bau“ von Dresden nach 1945 Referent: Dr. Matthias Lerm, Jena Eintritt: 6 Euro, 5 Euro ■■ Sonntag, 28. August, 16 Uhr Film: Warschau 44. Liebe. Widerstand. Apokalypse. Regie: Janusz Komasa, PL 2014, 127 min., Original mit deutschen Untertiteln Eintritt: 5 Euro, 4 Euro ■■ Sonntag, 11. September, 15 Uhr Vortrag: Wiederaufbau der Warschauer Altstadt nach dem Zweiten Weltkrieg Referent: Dr. Grażyna Ewa Herber, Bamberg Eintritt: 6 Euro, 5 Euro ■■ 17. September, 20 Uhr (im Rahmen der Museumsnacht) Vortrag: Die Warschauer Altstadt auf der UNESCO-Liste Mit Anna Jagiellak, Warschau ■■ Führungen 17. September, 18.30 und 22 Uhr Zerstörung und Wiederauf bau einer Stadt Mit Anna Jagiellak, Warschau ■■ Adresse Kraszewski-Museum, Nordstraße 28 ■■ Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag 13 bis 18 Uhr ■■ Eintritt 4 Euro, ermäßigt 3 Euro Kinder unter sieben Jahren: Eintritt frei Neue Antragsfristen für Kulturförderung Das Amt für Kultur und Denkmalschutz weist darauf hin, dass mit dem Beschluss des Stadtrates vom 24. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie „Kommunale Kulturförderung“ neue Fristen für Anträge der institutionellen Kulturförderung als auch der Projektförderung gelten. Anträge auf Projektförderung sind demnach bis spätestens 1. September 2016 für Projekte des Folgejahres und bis 1. März 2017 für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres zu stellen. Anträge auf institutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni 2017 des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung einzureichen. Kult urbürgermeisterin Annekatrin Klepsch erklärt dazu: „Hintergrund der Änderung der Richtlinie ist die Anpassung an die Geschäftsordnung des Stadtrates, die eine 1. und 2. Lesung aller Vorlagen vorsieht und damit mehr Transparenz und Diskussionsraum für die Entscheidungen schafft. Für die Anträge auf institutionelle Förderung steht künftig bis zu zwei Monate mehr Zeit in der Antragsstellung zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Fristen mit den Antragsfristen der Kulturstiftung des Freistaates synchronisiert, was insbesondere den Anträgen auf Projektförderung entgegenkommt.“ Im laufenden Haushaltsjahr 2016 werden auf Basis der Richtlinie Kommunale Kulturförderung 59 Institutionen aus Kunst und Kultur sowie 168 Projekte gefördert. Bibliothek Pieschen wieder geöffnet Die Bibliothek Pieschen, Bürgerstraße 63, hat nach Modernisierung und Umbau seit 18. Juli wieder geöffnet. Da s A ngebot u m f a sst r eic hlich 40 0000 Medien, darunter 11 400 Sach- und Fachbücher, 8 000 Romane sowie 9 200 Kinderbücher. Das Literaturangebot wird unter anderem durch 6 300 CDs, 3 000 DVDs, 170 (3D-) Blu-ray Discs, 500 CD-ROMs, 270 Spiele für Nintendo Wii und PlayStation 3 sowie 400 Brett- und Gesellschaftsspiele ergänzt. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 19 Uhr. www.dresden.de/amtsblatt 4 S t a d t p l an u ng Elberadweg am Körnerweg wird ausgebaut Das Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden beseitigt bis voraussichtlich Ende September 2016 Schäden des Hochwassers 2013 auf einem 75 Meter langen Abschnitt des Körnerweges östlich des Heilstättenweges in Loschwitz. Dieser Abschnitt des Körnerweges steht, im Zusammenhang mit der anliegenden Stützwand und der Elbeböschung, unter Denkmalschutz. Zum Erhalt des bestehenden Erscheinungsbildes erfolgte die Auswahl des Oberflächenmaterials in enger Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden. Deshalb nahmen die Fachleute Sandsteinpf laster, welches eine glattere Oberfläche hat, als das bisherige Pflaster. Auf der gesamten Baulänge erfolgt in einer Breite von 1,50 Metern eine profilgerechte Anpassung der Elbeböschung an den Körnerweg. Die angrenzende Stützwand sichern die Bauleute mit Betonelementen, bevor sie das Pflaster einbauen. Während der Bauzeit ist der betroffene Abschnitt sowohl für den Rad- als auch für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Die Umleitung für Fußgänger erfolgt in beiden Richtungen über Heilstättenweg/Schevenstraße und Schillerstraße. Der Radverkehr verläuft ab der Waldschlößchenbrücke und am Körnerplatz auf dem linksseitigen Elberadweg. Die Bauarbeiten führt die Firma TRS Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Stolpen aus. Die Kosten belaufen sich auf etwa 200 000 Euro. SCHON GEWUSST? Der Elberadweg verläuft in Dresden auf beiden Elbeseiten. Der linksseitige Elberadweg ist ausgebaut und für den touristischen Radverkehr als durchgängige Radroute zu empfehlen. Die Strecke führt zum großen Teil auf einem eigenständigen Radweg. Die Oberfläche ist überwiegend asphaltiert oder mit einer mineralischen Decke versehen und gut bis sehr gut befahrbar. Der rechtsseitige Elberadweg weist noch einige kleinere Lücken auf. Deshalb müssen die Radfahrerinnen und -fahrer dort noch vorhandene Straßen bzw. Wege nutzen. Dazu gehört beispielsweise die Pillnitzer Landstraße. www.dresden.de/ elberadweg www.dresden.de/amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Fußgängertunnel Neustädter Markt wird verfüllt Arbeiten sollen im Dezember 2016 beendet sein Am 15. Juli begannen die Arbeiten zur Verfüllung des Fußgängertunnels am Neustädter Markt. Durch Elbehochwasser entstanden immer wieder erhebliche Schäden, die 2013 zur Sperrung des Tunnels führten. Fördermittel zur Schadensbeseitigung erhält die Stadt Dresden nur, wenn die nachhaltige Nutzbarkeit der Verkehrsanlage sichergestellt ist. Das bedeutet, dass der Tunnel verfüllt werden muss. Als Ersatz kommt dafür eine von Hochwasser unabhängige neue oberirdische barrierefreie Querung über die Köpckestraße zum Einsatz. Zuerst bauen Fachleute sämtliche technische Einrichtungen zurück und entkernen den Tunnel. Dann brechen sie Brüstungen und Wände in den Bereichen der Tunnelrampen bis etwa 50 Zentimeter unterhalb der Geländeoberfläche ab. Im west lichen Bereich des Haupttunnels entsteht eine Kabeltrasse für vorhandene und zukünftige Leitungen verschiedener Versorgungsträger. Zur Vorbereitung der Verfüllung wird der Tunnelbereich mit gemauerten Wänden abgeschlossen. Für die Verfüllung bringen die Bauleute im unteren Teil Mineralgemisch ein. Ab einer Höhe von 1,80 Metern unter der Deckenunterkante kommt ein fließfähiger, schwind-armer Dämmer zum Einsatz. Eventuell vorhandene Hohlräume verfüllen die Mitarbeiter nachträglich mit Zementsuspension. Die Bauarbeiten sollen im Dezember 2016 beendet sein. Den Auftrag für die Arbeiten erhielt die Firma H. Nestler GmbH & Co. KG Welche Arbeiten stehen an? Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und Gunther Hentschelmann, stellvertretender Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, (von rechts) machten sich vor Ort ein Bild. Foto: Diana Petters aus Dresden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 472 000 Euro. Die Bundesregierung Deutschland und der Freistaat Sachsen unterstützen die Maßnahme mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds 2013. Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 5 U m w e lt Weidigtbach im Dresdner Westen kann wieder frei fließen Bereits im Jahr 2000 begonnene Bauarbeiten fanden ihren Abschluss Am 14. Juli fand eine Baumaßnahme an Dresdner Gewässern ihren offiziellen Abschluss: Der seit den 1970er Jahren in unterirdischen Betonrohren in Dresden-Gorbitz f ließende Weidigtbach wurde wieder an die Oberfläche gebracht. Der Abschnitt zwischen Schlehenund Coventrystraße schließt die letzte Lücke des Gesamtprojekts „Renaturierung, Verbesserung Hochwasserschutz und Erlebbarkeit des Weidigtbaches“, an dem bereits seit 2000 gearbeitet wird. ■■ Was lange währt, wird gut „Solche renaturierten Gewässer sind ein echtes Kapital in einer wachsenden Stadt“, erklärte Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen. „Der Weidigtbach ist ein wichtiger Teil des ökologischen Netzes in Dresden. Er sichert den Luftaustausch mit dem kühleren Umland und ist eine wichtige Kaltluftschneise in Richtung Innenstadt. Das Gewässer und der Grünbereich sorgen damit für ein angenehmes Stadtklima im Sommer. Durch die Aufweitung des Gewässers hat sich auch der Abfluss im Falle von Starkregenereignissen wesentlich verbessert. So können Überflutungen besser vermieden werden“, verweist Eva Dresdner Amtsblatt Ausbau-Überblick. Abbildung: Umweltamt der Stadt Dresden Jähnigen auf die Bedeutung für den Hochwasserschutz. „Am Beginn des Weidigtbaches unterhalb der Ockerwitzer Allee wurden im Rahmen des Gesamtprojekts zudem Rückhaltemöglichkeiten für Hochwasser geschaffen“, ergänzte sie. „Die Offenlegung wertet den Zustand des Gewässers ökologisch auf. Der Weidigtbach ist nun wesentlich robuster, er kann sowohl Hochwasser als auch Trockenperioden besser ausgleichen.“ ■■ Lebendiges Projekt für Klein und Groß Die Erlebbarkeit der Gewässer ist ein wichtiger Bestandteil des Projektes. Von der Ockerwitzer Allee bis zur Julius-Vahlteich-Straße exisitiert nun ein durchgehender Wanderweg entlang des Grünzugs. Interessierte können das Gewässer spielerisch als „Naturspielplatz“ erkunden und typische Pflanzen und Tiere an den Ufern und im Wasser entdecken. „Der jetzt fertig gestellte Abschnitt zwischen Schlehen- und Coventrystraße stellte den tech- nisch schwierigsten Teil des Projektes dar“, erläuterte Umweltamtsleiter Dr. Christian Korndörfer. „Hier musste der verrohrte Bach in ein naturnahes Gewässerbett umgewandelt werden. Die Herausforderung bestand darin, mehrere Verkehrswege wie die Straßenbahntrasse und den Omsewitzer Ring zu queren. Deshalb war der Bau von Brücken und Stützmauern notwendig“, ergänzte er. ■■ Gesamtinvestition: 1,6 Millionen Euro Der oberhalb des Straßenbahn- damms befindliche Gewässerabschnitt ist Teil der Ausgleichsmaßnahmen f ür den Ausbau Schandauer Straße/Borsbergstraße. Das Projekt haben Umweltamt und Straßen- und Tiefbauamt gemeinsam umgesetzt. Die Kosten für diesen Abschnitt betrugen insgesamt 1,6 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen hat den Bau der Brücke Omsewitzer Ring zu 75 Prozent in Höhe von 290 000 Euro gefördert. 175 000 Euro wurden als Ausgleichsmaßnahme für das Straßenbauvorhaben Schandauer Straße teilfinanziert. www.dresden.de/amtsblatt 6 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Sta dt k lim a „Grüne Lebenswege“ Radeln für ein gutes Klima Dritter Dresdner Gartenspaziergang findet am 3. August statt Dresden ist zum sechsten Mal beim Stadtradeln am Start Der dritte Dresdner Gartenspaziergang der diesjährigen Saison findet am Mittwoch, 3. August, statt. Beginn ist um 16 Uhr. Auf den Spuren des „Gärtners des Maharadschas – ein Sachse bezaubert Indien“ gibt es für die Freunde der Dresdner Gartenspaziergänge eine Sonderführung von Dr. Anja Eppert (Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH) durch die von ihr konzipierte Ausstellung im Museum und Schlosspark Pillnitz. Treffpunkt ist das Besucherzentrum „Alte Wache“. Zu erreichen ist dieser mit der StraßenbahnLinie 2 bis zur Haltestelle Kleinzschachwitz und anschließendem Fußweg mit etwa acht Minuten bis zur Fährstelle Pillnitz oder mit der Straßenbahn-Linie 12 bis Haltestelle Schillerplatz und von dort mit der Bus-Linie 63 bis Leonardo-da-Vinci-Straße und einem anschließenden Fußweg von rund zehn Minuten. Für die Führung muss der reguläre Eintrittspreis für Sonderführungen von 13 Euro (Ermäßigung für Kinder/Schüler bis 16 Jahre: 7 Euro) gezahlt werden. Im Preis enthalten ist neben der Führung der Eintritt in das Museum sowie in den Park. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. ■■ Weitere Gartenspaziergänge in diesem Jahr sind: ■■ Auf neuen Wegen durch den Beutlerpark Wann: Mittwoch, 17. August, 17 Uhr Führung: Michael Müßiggang www.dresden.de/amtsblatt Gartenspaziergang-Saison-Start. Viele Interessierte kamen zum ersten diesjährigen Gartenspaziergang auf den St.-PauliFriedhof. Foto: Cornelia Borkert (Freier Landschaftsarchitekt) und Eva Meyer (Landschaftsarchitektin, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden) Treffpunkt: Aufgang Reichenbachstraße/Am Beutlerpark östlich (stadteinwärtige Seite) Bus-Linie 66 oder StraßenbahnLinie 11 bis Haltestelle Stehlener Platz, anschließend etwa 7 Minuten Fußweg ■■ Gartenhistorisch geprägte Landschaft – Der Friedrichsgrund Wann: Mittwoch, 7. September, 16 Uhr (Dauer etwa 2 Stunden) Führung: Dr.-Ing. Stefanie Krihning, DGGL Treffpunkt: Am Rathaus Pillnitz (Höhe Sparkasse) Bus-Linie 63 bis Haltestelle Rathaus Pillnitz ■■ Mehr Platz im Alaunpark – Rundgang durch die neue Westerweiterung Wann: Mittwoch, 14. September, 16 Uhr Führung: Viola Berkmann (Landschaftsarchitekturbüro Krüger) und Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden Treffpunkt: Alaunplatz – Marktplatz nähe Bischofsweg Straßenbahn-Linie 13 bis Haltestelle Alaunplatz www.dresden.de/ gartenspaziergaenge Die Landeshauptstadt Dresden beendete ihre Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb der Stadtradler und hofft nun wieder auf einen vorderen Platz. In den vergangenen Jahren belegten die Dresdner Fahrradenthusiasten immer Platz 1 als Fahrrad-aktivste Stadt. In diesem Jahr erradelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt 795 767 Kilometer. Nun heißt es abwarten und Daumen drücken, ob die schärfsten Konkurrenten aus Leipzig, München und Ingolstadt ihre Ergebnisse von 2015 wiederholen können. In Dresden beteiligten sich 248 Teams. Neben privaten Teams, Behörden und Vereinen nahmen auch viele Firmen teil. Das „Offene Team“ belegte den ersten Platz mit 38 272 Kilometern, gefolgt vom Team MANOS, der TU Dresden und der Polizeidirektion Dresden. Bestes Team der Verwaltung der Landeshauptstadt war das Straßen- und Tiefbauamt mit 13 038 erradelten Kilometern. Alle Teamergebnisse stehen im Internet auf der Dresdner Stadtradelseite. Die bundesweite Aktion des Klimabündnisses findet noch bis zum 30. September 2016 statt. Bis dahin können Kommunen, Landkreise und Gemeinden die dreiwöchige Aktion zum Radverkehr und zur Förderung nachhaltiger Mobilität individuell durchführen. www.stadtradeln.de Dicke Luft? dresden.de/umwelt Seit dem 1. Juli 2016 zweimal in Dresden Vor kurzem haben wir unser zweites Hotel in Dresden eröffnet: das ACHAT Premium Dresden in der Brünner Straße 11. In unserem neuen First Class Hotel erwarten Sie: • • • • • 118 Zimmer und 4 Juniorsuiten 3 Tagungs- und Veranstaltungsräume für bis zu 60 Personen Restaurant „No18“ Hotelbar Parkplätze im Außenbereich sowie in der Tiefgarage Sie planen eine Hochzeitsfeier, Geburtstagsfeier, ein Jubiläum oder eine Firmenveranstaltung? Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gern und organisieren Ihre Veranstaltung. 2 ACH x A Dre T in sde n ACHAT Premium Dresden Brünner Straße 11 01279 Dresden-Laubegast Tel.: +49 (0) 351 2562-0 | Fax: -800 [email protected] www.dresden-premium.achat-hotels.com Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Dresdner Amtsblatt A n z e ig e 7 www.dresden.de/amtsblatt 8 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Pro j e k t e Fördermittel für Projekte zur Fachkräftesicherung Fachkräfteallianz Dresden ruft auf, regional wirksame Konzepte für Projekte zur Förderung einzureichen Die Fachkräfteallianz Dresden ruft Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie deren Träger, Vereine, Verbände, Netzwerke und die Kommune auf, regional wirksame Konzepte für Projekte zur Fachkräftesicherung zur Förderung einzureichen. Die Anträge können ab sofort bis spätestens zum 31. Oktober 2016, per E-Mail (als PDF) und postalisch bei der aufgeführten Adresse gestellt werden. Im Jahr 2016 beträgt das Budget für Projekte in Dresden 657 000 Euro. Bis 2020 sollen für Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen insgesamt 22 Millionen Euro und für regionsübergreifende Maßnahmen 18,5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Dresdner Regionalbudgets können jährlich Projekte, Vorhaben und Aktivitäten, die die regionale Fachkräftebasis mit Orientierung am Leitprinzip „Gute Arbeit“ langfristig sichern, finanziert werden. Die Vorhaben dürfen nicht durch bereits bekannte Instrumente förderbar sein oder bereits gefördert werden. Die Maßnahmen können erst mit der Genehmigung begonnen werden und sind bis zum Ende des Jahres 2016 zu realisieren. Die Bewilligung der Anträge ist von der Verfügbarkeit der Fördermittel abhängig. ■■ Förderfähigkeit entsprechend der regionalen Handlungsfelder der Fachkräftesicherung sind: 1. Fachkräf tekampagnen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Fachkräftesicherung 2. Information und Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Fachkräftegewinnung und -bindung 3. Etablierung von Unterneh- mens- und Branchenverbünden zur Fachkräftesicherung sowie Fachkräftepools 4. Kooperation von Hochschule und Wirtschaft zur Fachkräftesicherung 5. Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen mit dem Ziel der Anwerbung oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und Auszubildender in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zur Etablierung einer Willkommenskultur 6. Optimierung des Systems und weitere Maßnahmen zur Arbeitsund Ausbildungsmarktintegration von Migranten 7. Etablierung von geeigneten Strukturen sowie Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 8. St udien als Gr undlage zukünftigen Handlungsbedarfes in speziellen Bereichen der Fachkräftesicherung ■■ Förderfähige Kosten entsprechend der SMWA-Fachkräfterichtlinie sind: ■■ Sach- und Personalausgaben (Achtung: keine investiven Ausgaben und keine Maßnahmen der Berufsorientierung) ■■ Anteil der Förderung an den Gesamtkosten bis max. 90 Prozent ■■ Inhalt der Projektanträge: ■■ Vorhaben/Projekt-Darstellung mit Zielsetzung, Meilenstein- und Maßnahmenplan ■■ Beitrag zur Fachkräftesicherung Dresden ■■ Arbeitsplan: Zeit, Aufgaben, Personal, Kosten, Eigenmittelanteil ■■ Verfahren: ■■ Fachliche Bewertung der Ausrichtung am Handlungskonzept zur Fachkräftesicherung in der Region Dresden durch die Fach- kräfteallianz Dresden ■■ Inhaltliche Befürwortung und Priorisierung durch die Fachkräfteallianz Dresden ■■ Prüfung und Bescheid-Kommunikation durch die Bewilligungsstelle der SAB Sächsische Aufbaubank – Förderbank. ■■ Die Antragstellung erfolgt an: Landeshauptstadt Dresden Amt für Wirtschaftsförderung Fachkräfteallianz Dresden Postfach 12 00 20 01001 Dresden wirtschaftsfoerderung@dresden. de oder [email protected] ■■ Weiterführende Informationen: ■■ SMWA-Fachkräfterichtlinie: https://www.sab.sachsen.de/öffentliche-kunden/förderprogramme/ fachkräfterichtlinie.jsp ■■ Handlungskonzept zur Fachkräftesicherung in der Region Dresden www.dresden.de/fachkraefteallianz ■■ Verfahren und Formulare der SAB Sächsischen Auf baubank: https://www.sab.sachsen.de/unternehmen/förderprogramme/ fachkräfterichtlinie.jsp Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt ist geschäftsführendes Mitglied dieser Allianz. Die Vertreter folgender Einrichtungen wirken als Mitglieder der Fachkräfteallianz Dresden übergreifend zugunsten der regionalen Fachkräftesicherung: a) Landeshauptstadt Dresden – Der Oberbürgermeister (Geschäftsführung Fachkräfteallianz Dresden) b) Agentur für Arbeit Dresden und Jobcenter Dresden c) Deutscher Gewerkschaftsbund Dresden d) Handwerkskammer Dresden e) Industrie- und Handelskammer Dresden f) Stadtliga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Dresden g) Technische Universität Dresden h) Vertreter der Arbeitgeber: BVMW Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Dresden i) Vertreter schulischer Belange, Vorsitz Schule Arbeitskreis SchuleWirtschaft Dresden Gut informiert? SCHON GEWUSST? ■■ Fachkräfteallianz Dresden Die Fachkräfteallianz ist ein Verbund der im Bereich der Fachkräftesicherung zusammenarbeitenden Akteure und Einrichtungen in Dresden. Sie hat die Aufgabe, finanzielle Mittel zur Förderung von Projekten zur Fachkräftesicherung bereitzustellen und setzt damit die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) um. dresden.de/amtsblatt Ernährungs– und Kräuterzentrum im Kloster St. Marienstern in Panschwitz-Kuckau Christlich-Soziales Bildungswerk Sachsen e. V. ℡ 0151/52413242, www.ekz-marienstern.de www.dresden.de/amtsblatt Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 9 S o z ia l e s FC Bayern zu Gast in Dresden Der Oberbürgermeister gratuliert Fußballstars von morgen testen Dresdner Rasen zum 103. Geburtstag ■■ am 1. August Gertrud Bielß, Altstadt zum 90. Geburtstag ■■ am 2. August Herta Bürger, Altstadt Gertraud Nordmeier, Pieschen ■■ am 3. August Dr. Siegfried Dyck, Plauen Elfriede Gruhner, Prohlis Lisa Tetzner, Blasewitz ■■ am 4. August Annemarie Riedel, Altstadt Lore Starke, Blasewitz zum 102. Geburtstag ■■ am 1. August Woldemar Schulze, Altstadt zum 100. Geburtstag ■■ am 22. Juli Charlotte Knopp, Blasewitz ■■ am 24. Juli Margarete Bähre, Pieschen zum 90. Geburtstag ■■ am 22. Juli Ruth Berninger, Plauen ■■ am 23. Juli Gottfried Pelz, Cotta Ursula Meyer, Leuben Ruth Lindemann, Plauen Helga Röthig, Prohlis ■■ am 24. Juli Ingeborg Zahn, Altstadt Margarete Schwabe, Klotzsche Gerda Dinter, Leuben Christa Wenzel, Plauen ■■ am 25. Juli Alfons Gemba, Altstadt Lisa Erlebach, Blasewitz Erika Schöhl, Blasewitz Werner Schuster, Cotta Horst Weigel, Gohlis Roald Albert, Pieschen Irmgard Kunath, Plauen ■■ am 26. Juli Anita Schmager, Altstadt Gertraude Schulze, Altstadt Adeltraud Schüttoff, Cotta Gertraude Frank, Leuben Ingeborg Eisend, Pieschen Gertraude Fritzsche, Pieschen Tea Krumpelt, Pieschen ■■ am 27. Juli Horst Müller, Leuben Dietrich Wagner, Loschwitz Irene Schreyer, Prohlis ■■ am 28. Juli Lya Nicolaus, Altstadt Renate Rusch, Leuben Werner Sperhake, Leuben Käthe Bichtemann, Prohlis Ruth Tittmann, Prohlis ■■ am 29. Juli Christa Herdtler, Blasewitz Helmut Trodler, Klotzsche ■■ am 31. Juli Hildegard Arnold, Prohlis ■■ am 1. August Rosemarie Heinrich, Blasewitz Theodor Adam, Loschwitz Hans-Joachim Rost, Blasewitz ■■ am 2. August Gertraude Schaller, Blasewitz Dresdner Amtsblatt Der Oberbürgermeister gratuliert zum 65. Hochzeitstag ■■ am 28. Juli Marianne und Manfred Bruchholz, Weixdorf KidsClub des FC Bayern im Sportpark Ostra. Vom 16. bis 18. Juli fand ein NachwuchsFußballcamp des FC Bayern München auf dem neuen Rasenplatz im Ostragehege statt. Die Verantwortlichen und die kleinen Fußballer waren von der Gastfreundschaft und Bedingungen begeistert. Foto: Hagen Melzer Bevölkerung und Haushalte 2015 Neue Statistik-Broschüre informiert Wer wissen möchte, in welchem Stadtteil die meisten Einwohner leben, welche Altersstrukturen diese aufweisen oder wo die meisten Verheirateten wohnen, kann dies in der neuen Broschüre „Bevölkerung und Haushalte 2015“ nachlesen. ■■ Hier einige Beispiele: ■■ Ende 2015 wiesen 44 der insgesamt 64 Dresdner Stadtteile eine höhere Einwohnerzahl als 1990 auf. Gegenüber dem Jahr 2014 verzeichneten 15 der 64 Stadtteile einen Bevölkerungsrückgang. ■■ Die höchste Bevölkerungsdichte hatte mit 15 476 Einwohnern pro Quadratkilometer der Stadtteil Äußere Neustadt, die niedrigste Schönfeld/Schullwitz mit 3 261 Einwohnern pro Quadratkilometer. ■■ „Ältester“ Stadtteil mit einem Durchschnittsalter von über 54 Jahren war zum siebenten Mal in Folge die südliche Johannstadt, gefolgt von dem früheren langjährigen Spitzenreiter, der Wilsdruffer Vorstadt mit knapp 51 Jahren. Die jüngsten Stadtteile Dresdens befinden sich auf der rechten Elbseite. In der Äußeren Neustadt und der Leipziger Vorstadt lag das Durchschnittsalter bei 32,0 bzw. 33,1 Jahren, in Pieschen-Süd bei 33,8 Jahren. ■■ Am sesshaftesten waren auch im letzten Jahr die Einwohner von Hellerau/Wilschdorf und von Schönfeld/Schullwitz. Die Erwachsenen lebten dort zum Jahresende 2015 durchschnittlich schon länger als 21 Jahre in ihrer Wohnung. In der Äußeren Neustadt betrug dieser Wert dagegen nur etwa 5,6 Jahre; 47 Prozent der Einwohner hatten drei Jahre früher noch unter einer anderen Adresse gewohnt. ■■ Der Ausländeranteil reicht von weniger als einem Prozent in Schönfeld/Schullwitz, Altfranken/Gompitz und Hellerau/Wilschdorf bis zu mehr als 20 Prozent in der östlichen Südvorstadt (Studentenwohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen) und in der Friedrichstadt (Erstaufnahmeeinrichtungen). ■■ Die wenigsten Singles wohnen in Schönfeld/Eschdorf, Gönnsdorf/ Pappritz sowie Altfranken/Gompitz. Hier lebt nur etwa jeder Zehnte allein. Die meisten Singles wohnen in den Stadtteilen Innere Altstadt, Pirnaische Vorstadt und Äußere Neustadt, 44 bis 47 Prozent der Einwohner waren dort alleinlebend. Diese und weitere Daten werden auch für die gesamte Stadt ausgewiesen. Unter www.dresden.de/ statistik – Statistische Veröffentlichungen steht die Broschüre als PDF-Datei zum Download bereit, als gebundene Broschüre kann sie für zwölf Euro bei der Kommunalen Statistikstelle bestellt werden. Kontakt Telefax (03 51) 488 69 13 E-Mail [email protected] www.dresden.de/statistik zur Diamantenen Hochzeit ■■ am 4. August Ingeburg und Manfred Wemme, Altstadt zur Goldenen Hochzeit ■■ am 23. Juli Hiltrud und Rolf Stötzner, Prohlis ■■ am 29. Juli Irene und Rolf Plexnies, Weißig ■■ am 30. Juli Inge und Edgar Eppinger, Klotzsche Karla und Klaus Schneider, Blasewitz ■■ am 1. August Genia und Manfred Schnabel, Blasewitz Stadtrat beschließt Brandschutzmaßnahmen In seiner Sondersitzung am 14. Juli gab der Stadtrat grünes Licht für die Beseitigung von Brandschutzmängeln im unsanierten Gebäudeteil des Neuen Rathauses. Die Sanierung des Ostflügels ist abgeschlossen. Mit der weiteren Sanierung des Neuen Rathauses ist nicht vor 2019 zu rechnen. Es stellt sich nun die Frage, unter welchen Bedingungen bis zur weiteren Sanierung der Betrieb im Rathaus weitergeführt werden kann. Der Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften hat mit dieser Frage zwei Gutachter beauftragt. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass aufgrund von Brandschutzmängeln organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Betrieb sicherzustellen. Für das 4. Obergeschoss empfahlen die Gutachter den Freizug. Anschließend müssen die Brandschutzmängel beseitigt werden. Dem folgte nun der Stadtrat. www.dresden.de/amtsblatt 10 G e w e rb e g e bi e t 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Neues Gewerbegebiet „Rähnitzsteig“ entsteht im Dresdner Norden 55 000 Quadratmeter für kleine und mittlere Unternehmen Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung, Prof. Reinhard Koettnitz, Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, und Ingrid Hansen, Gebietsleiterin Investitionen der Stadtentwässerung Dresden GmbH, gaben am 7. Juli den offiziellen Startschuss für die Erschließung des neuen kommunalen Gewerbegebiets Rähnitzsteig. Nach der Fertigstellung des Technoparks Nord im Jahr 2000, welcher heute zu 100 Prozent ausgelastet ist, bekommt der Dresdner Norden mit dem neuen Areal zwischen Boltenhagener Straße und Hermann-Reichelt-Straße ein weiteres kommunales Gewerbegebiet mit einer Gesamtfläche von rund 60 000 Quadratmetern. „Ab Herbst 2017 sollen insgesamt 55 000 Quadratmeter für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Grundstücke sind ab 1 000 Quadratmeter groß. Der Preis wird sich am Marktpreis orientieren“, erläutert Dr. Robert Franke. „Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist hoch. Wir gehen davon aus, dass das Gewerbegebiet schnell gut ausgelastet www.dresden.de/amtsblatt sein wird.“ Das Areal verfügt über eine hervorragende überregionale Verkehrsanbindung: Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flughafen, ist nur etwa einen Kilometer von der Bundesautobahn A 4 entfernt und direkt über die Bundesstraße 97 zu erreichen. Das Stadtzentrum ist etwa zehn Kilometer entfernt. Auch an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist das Gewerbegebiet optimal angebunden. Bevor die Vermarktung beginnt, sind Erschließungsarbeiten notwendig. Der Bebauungsplan sieht u. a. eine neue Straßenverbindung zwischen der Boltenhagener Straße und der Hermann-ReicheltStraße vor. „Für den Bau der Erschließungsstraße, der neu entstehenden Richard-Riemerschmid-Straße, müssen beide Knotenpunkte angepasst – im Fachjargon aufgeweitet – werden“, erklärt Prof. Reinhard Koettnitz. Um dies zu ermöglichen, ist vorab die Umverleg ung einer Gashochdruckleitung der Enso Netz GmbH notwendig. Die nahe- gelegenen Wohngebäude werden durch einen begrünten Schutzwall zur Lärmminderung vom neuen Gewerbegebiet abgegrenzt. Ingrid Hansen ergänzt: „Für die abwasser technische Erschließung des Areals sind je 700 Meter Schmutz- bzw. Regenwasserkanal sowie der Neubau eines Regenrückhaltebeckens notwendig. Auf Basis einer Leistungsbestellung des Straßen- und Tief bauamtes übernimmt die Stadtentwässerung Dresden GmbH die Finanzierung in Höhe von 850 000 Euro.“ Die Landeshauptstadt Dresden hat seit Mitte der 1990er Jahre rund 200 Millionen Euro in den Ausbau der Infrastruktur und die Erschließung der kommunalen Gewerbegebiete investiert. Der Bedarf an Flächen ist groß, die kommunalen Gewerbegebiete sind zu rund 80 Prozent ausgelastet. „Wir wollen das Wirtschaftswachstum in Dresden weiter aktiv unterstützen. Dafür brauchen wir mehr verfügbare Gewerbeflächen“, sagte Dr. Robert Franke. Dabei ginge es nicht nur um die Ansiedlung von Baustart. Prof. Reinhard Koettnitz, Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, Ingrid Hansen, Gebietsleiterin Investitionen der Stadtentwässerung Dresden GmbH, und Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung (von links) beim offiziellen Baustart. Foto: Diana Petters Unternehmen, sondern vor allem auch darum, dass ansässige Unternehmen in Dresden weiter wachsen und sich erweitern könnten, meinte Dr. Robert Franke weiter. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro. Davon sind rund 1,2 Millionen Euro Fördermittel aus dem Fonds Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Bauleistungen übernimmt die Strabag. Die Planungen hat die IBK Dresden GmbH realisiert. Einen Überblick über Lage und Ausstattung der kommunalen Gewerbegebiete bietet das Internet. www.dresden.de/ gewerbeflaechen Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 11 Aktuelles Bauarbeiten an der Löbtauer Brücke dauern an Test der Flutschutztore führt zu Umleitungen Teilfreigabe für den Verkehr erfolgt am 8. August Die Instandsetzungsarbeiten auf der Löbtauer Brücke im Dresdner Westen verlängern sich bis zum 22. August. Mit einer Fahrspur je Fahrtrichtung wird die Brücke bereits am 8. August wieder teilweise für den Verkehr freigegeben. Die Bauzeitverlängerung ergibt sich aus nicht vorausgesehenen baulichen Gegebenheiten, die zusätzliche Arbeitsgänge erfordern. Am 27. Juni begannen die Arbeiten an der Löbtauer Brücke und sollten nach der ursprünglichen Planung bis zum 5. August dauern. Der Baubereich erstreckt sich von der südlichen Brückenrampe am Ebertplatz bis zum Pfeiler am Parkplatz Löbtauer Straße mit einer Länge von etwa 450 Metern. Aufgrund von Verwerfungen und Spurrinnen fräsen hier die Arbeiter die Deckschicht ab und bringen Splittmastixasphalt auf. Anschließend schließen sie die Fugen fachgerecht. Am Widerlager am Ebertplatz tauschen Fachleute den Boden au und bauen die vorhandene Hinterfüllung bis in eine Tiefe von etwa sieben Metern aus. Die neue Hinterfüllung besteht aus grobkörnigen Böden, die lagenweise einzubauen sind. Gleichzeitig werden Flächendrainagen an den aufgehenden Wänden und Grundrohre eingebaut. Auf der Brückenkappe tränken die Bauleute die Risse, stark geschädigte Kappenteile brechen sie partiell ab und ersetzen diese. Große Abplatzungen im Beton ersetzen die Mitarbeiter durch hochwertigem Mörtel. Außerdem bauen sie die Betonschutzwandelemente ab und ersetzen auch diese. Auch der Fahrbahnübergang am Ebertplatz wird instandgesetzt. An der Weißeritzbrücke entsteht ein neuer Fahrbahnübergang mit einer Geräuschminderung. Baustelle Löbtauer Brücke. Autofahrer müssen sich noch bis 8. August gedulden. Ab dann gibt es pro Fahrtrichtung eine freie Fahrspur. Foto: Diana Petters ■■ In der Summe umfassen die Arbeitsleistungen: ■■ 8 000 Quadratmeter Asphalt fräsen, reinigen, neu einbauen, ■■ 7 000 Meter neue Markierung anbringen, ■■ 2 000 Meter Fugen herstellen und vergießen, ■■ 1 500 Kubikmeter Hinterfüllung ausbauen und nach erfolgter Abdichtung wieder einbauen, ■■ 1 350 Quadratmeter Betonflächen auf Schäden prüfen und ausbessern. Mit der Ausführung der Arbeiten ist die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH aus Schwarzheide beauftragt. Die Baukosten betragen etwa 817 000 Euro. gen Welche Leistun e übernehmen di egekassen? Pfl Kranken- und Hohnsteiner Straße wird instand gesetzt Die Firma Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co. KG setzt bis 23. Juli die Fahrbahn der Hohnsteiner Straße zwischen der Brücke über die Prießnitz und Forststraße in der Neustadt instand und asphaltiert sie. Die Kosten betragen rund 30 000 Euro. Während der Bauarbeiten ist der Straßenabschnitt für Fahrzeuge voll gesperrt. Für Anlieger ist die Zufahrt zu den Grundstücken gewährleistet. Fußgänger können die Baustelle jederzeit passieren. Ein starkes Team für Ihre Gesundheit Die pro:med-Pflegeberatung pro:med – Pflaster verbindet Fragen kostet nichts. Wir helfen Ihnen gern, wenn es um Pflege und Gesundheit geht und beantworten Ihre Fragen zu Ansprüchen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Rufen Sie uns an! 0800 7766331 Wir geben unseren Patienten und deren Angehörigen Fürsorge, Sicherheit und Mobilität. Mit einem starken Netzwerk schaffen wir neue gesundheitliche Freiräume. Denn Ihre Lebensqualität liegt uns am Herzen. www.promed-service.de Dresdner Amtsblatt Am Sonntag, 31. Juli, steht der jährliche Test der Dresdner Flutschutztore an der Weißeritzstraße und am Ostra-Ufer an. Diese befinden sich auf Höhe des Heinz-Steyer-Stadions und nahe des Internationalen Congress Centers. Der Probeaufbau und die technische Wartung führen zu Verkehrsbehinderungen im Dresdner Stadtzentrum. So kommt es zwischen 6.30 Uhr und 16 Uhr zur kompletten Sperrung der Kreuzung Weißeritzstraße, Ostra-Ufer und Pieschener Allee. Stadteinwärts führt die Umleitungsstrecke über Magdeburger Straße, Weißeritzstraße, Maxstraße, OstraAllee und Kleine Packhofstraße zur Devrientstraße; stadtauswärts umgekehrt. Das Ostragehege ist an dem Tage ausschließlich über die Schlachthofstraße zu befahren und zu verlassen. Der jährliche Probeaufbau dient den Mitarbeitern des Regiebetriebes Zentrale Technische Dienstleistungen als Test, um alle Funktionen und Handhabungen fachgerecht und schnell ausführen zu können, so dass im Ernstfall ein sicheres, besonnenes Handeln gewährleistet ist. Pflege Logistik www.promed-pflege.de www.promed-logistik.de www.dresden.de/amtsblatt 12 www.dresden.de/amtsblatt P l aka t 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 13 Z u k u nf t Ferienpass-Kinder zu Besuch beim Oberbürgermeister Dirk Hilbert stellte sich den Fragen der kleinen Dresdnerinnen und Dresdner Am 20. August besuchten Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren im Rahmen eines Ferienpass-Angebotes das Rathaus. Oberbürgermeister Dirk Hilbert empfing die kleinen Dresdner und zeigte ihnen seinen Arbeitsplatz. Zu sehen gab es unter anderem das Goldene Buch der Landeshauptstadt Dresden mit den Eintragungen wichtiger Persönlichkeiten wie Angela Merkel und Barack Obama. Aber auch die Amtskette des Stadtoberhauptes sahen die Ferienkinder. Sie nutzten die Gelegenheit, um ihre Fragen an Dirk Hilbert loszuwerden. Foto: Marion Mohaupt Auf dem Weg in die Zukunftsstadt Landeshauptstadt Dresden ist eine Runde weiter im bundesweiten Wettbewerb Die Landeshauptstadt Dresden geht in die zweite Phase des Wettbewerbs „Zukunftsstadt“. Eine Jury aus Experten wählte insgesamt 20 Kommunen aus, mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Wissenschaft ihre Ideen für eine lebenswerte und nachhaltige Stadt weiterzuentwickeln. Sie werden dabei durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Für die zweite Phase hatten sich 51 Kommunen beworben. „Wir freuen uns sehr über die Zusage für unsere weitere Beteiligung an dem Wettbewerb Zukunftsstadt. Für uns ist dies einerseits Bestätigung für die Qualität unserer Zukunftsvision und andererseits Ansporn, nun gemeinsam an die Planung für konkrete Projekte aus unserem ,Fünf-Punkte-Plan für Dresdens Zukunft‘ zu gehen“, sagte nach Bekanntgabe Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Die Dresdner Besonderheit wird sein, dass sich unser Zukunftsstadt-Prozess unmittelbar mit der Bewerbung Dresdens als Kulturhauptstadt 2025 verknüpfen wird und wir damit auch die TU Dresden auf ihrem weiteren Weg als Exzellenzuniversität begleiten werden“, ergänzte er. „Schon in seiner ersten Phase hat der Wettbewerb Zukunftsstadt viele Impulse für Veränderungen gesetzt“, erläuterte Bundesforschungsministerin Prof. Johanna Wanka. „Die Wissenschaft verschafft den Menschen enorme Chancen, ihre Ideen für ein gutes Leben in den Städten zu verwirklichen“, sagte sie weiter. Das Visionsbild der Zukunftsstadt Dresden mit seinen fünf Handlungsfeldern richtet sich nach dem Grundsatz: „Lokal nachhaltig Handeln – Global weitsichtig Denken“, eingebettet in eine Kultur des respektvollen Miteinanders und des Meinungsaustausches. Diese Handlungsfelder umfassen: ■■ mit der Kultur des respektvollen Miteinanders die Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen zu stärken, ■■ mit der nachbarschaftlichen Verantwortung das Miteinander in den Stadtteilen anzuregen, ■■ mit der regionalen Verantwortung die Fähigkeit in Krisensituationen vereinte Kräfte zu mobilisieren, ■■ mit der gesellschaftlichen Verantwortung kreative Beteiligungsformen zu etablieren und ■■ mit der globalen Verantwortung nachhaltiges Handeln zu fördern. In Phase zwei werden nun die Visi- SCHON GEWUSST? Der Wettbewerb „Zukunftsstadt“ ist eine Aktivität der ressortübergreifenden Innovationsplattform Zukunftsstadt der Bundesregierung. Partner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. www.dresden.de/ zukunftsstadt www.wettbewerb-zukunftsstadt.de Mein Tipp als Gesundheitsexperte: Leben Sie so, wie Sie wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit. anrufen: Wie Sie leben, soll Ihre Sache bleiben. Auch wenn Sie später Hilfe brauchen. Einfach 146 0351 8029 Oder vorbeikommen: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Nicole Fehrmann Hoyerswerdaer Str. 28, 01099 Dresden [email protected] 1442315322774_highResRip_az1_kombimedpflege_51_0_2_16.indd 1 Dresdner Amtsblatt onen in konkrete Pläne überführt, die mit Hilfe eines zentralen Planungsstranges, einer Wissens- und Vortragsreihe und einem Schüleraustausch entwickelt werden. Dafür stehen der Stadt Dresden bis 2018 rund 200 000 Euro aus Bundesforschungsmitteln zur Verfügung. Ich vertrau der DKV Neue Entsorgungsarten für Elektroaltgeräte Verbraucher können alte Elektrogeräte ab dem 24. Juli auch bei großen Händlern abgeben. Alle Verkäufer, ebenso Online- und Versandhändler, mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte ab 400 Quadratmetern, nehmen kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 Zentimeter in haushaltstypischer Menge kostenlos an. Größere Geräte werden unentgeltlich beim Kauf eines gleichartigen Gerätes zurückgenommen. Wer sich ein neues Gerät anliefern lässt, muss schon bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass gleichzeitig ein Altgerät abgegeben werden soll. Grundlage für das neue Rücknahmesystem ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten zu mehr Verantwortung für ihre Produkte verpflichtet. Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft unterstreicht die Wichtigkeit, die in Elektrogeräten enthaltenen Schadstoffen umweltgerecht zu beseitigen und und verwertbare Bestandteile zu recyceln. Alle Elektrogeräte sind mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Leicht entfernbare Batterien, Akkus oder Lampen müssen vor Abgabe der Altgeräte entnommen und separat entsorgt werden. Die von der Landeshauptstadt Dresden für Elektroaltgeräte organisierten Abgabemöglichkeiten bleiben bestehen. www.dresden.de/ abfalltrennung Pfandgutschein für gekaufte Autobatterien Bei Abgabe einer alten Autobatterie, die über Internethändler gekauft wurde, quittieren seit dem 1. Juni vier weitere Wertstoffhöfe den Pfandgutschein des OnlineHändlers. Diesen Service bieten nun alle fünf von der Stadtreinigung Dresden GmbH betriebenen Wertstoffhöfe an. Das sind die Wertstoffhöfe Friedrichstadt (Altonaer Straße 15), Hammerweg (Hammerweg 23), Johannstadt (Hertelstraße 3), Kaditz (Scharfenberger Straße 146) und Reick (Georg-Mehrtens-Straße 1). Herkömmlich erworbene Autobatterien nehmen alle acht Wertstoffhöfe entgelt- und gebührenfrei entgegen – jedoch ohne Erstattung des Pfandes. www.dresden.de/abfall 15.09.2015 13:11:40 www.dresden.de/amtsblatt 14 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli H an d w e rk & Di e ns t l e is t u ng Mit dem Anfang des Hausbaus stehen viele Phasen vor der Tür, bis das Traumhaus bewohnbar ist. Zunächst muss die Wahl des Grundstücks getroffen werden. Was sich so einfach anhört, ist mit vielen Informationen verbunden. Der Kauf des geeigneten Baulandes ist in den Gesamtpreis des Bauvorhabens einzurechnen. Bei der Wahl des Landes sind einige Faktoren zu beachten. Neben dem Haus sollte zum Beispiel noch ausreichend Platz für einen Garten sein. Handelt es sich um erschlossenes Bauland und was regelt eigentlich der Bebauungsplan? Diese Fragen müssen Bauherren im Vorfeld beantworten können. Tipps zum Grundstückskauf So finden Sie den passenden Bauplatz die Chemie zwischen Käufer und Verkäufer, kann es schnell zu einer Einigung kommen. Der Erwerb über einen Immobilienmakler erspart Arbeit, da sich der Makler mit der Suche nach dem passenden Grundstück beschäftigt. Dafür erhält der Makler eine Vermittlungsprovision. Die Höhe ist von Region zu Region unterschiedlich. Wahl des Wohnortes – Nicht nur der Preis entscheidet Foto: Rainer Sturm | Pixelio Wer ein eigenes Hau bauen möchte, der benötigt zunächst ein passendes Baugrundstück. Doch wer bietet Bauland an? Was ist bei der Wahl des Wohnortes zu beachten? Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen. Grundstück finden Auf den wenigsten Baulücken stehen Verkaufsschilder mit den Kontaktdaten des Verkäufers. Bauherren müssen selbst aktiv werden. Die nächste Anlaufstelle ist die Gemeinde bzw. das Bauamt. Auch Anwohner Ponickauer Str. 12 01990 Ortrand Tel. 035755/51661 [email protected] Inh. S. Schuchow können Hilfe leisten, sofern Sie schon ein konkretes Grundstück im Auge haben. Eine weitere Quelle ist der Immobilienteil der lokalen Tageszeitungen oder Immobilienportale im Internet. Private Grundstücksverkäufer bieten eine Immobilie in der Regel provisionsfrei an. Stimmt Der Preis ist natürlich einer der wichtigsten Aspekte bei der Wahl des Grundstücks. Stimmen die Konditionen, sollte aber auch die Verkehrsanbindung, Nähe zum Arbeitsplatz sowie Einkaufsmöglichkeiten überprüft werden. Stimmen diese Rahmenbedingungen, können Sie die Umgebung näher in Augenschein nehmen. Liegt eine Einflugschneise im Wohngebiet oder verlaufen Bahngleise in unmittelbarer Nähe? Diese Nasse Wände? Feuchter Keller? Wir finden die Ursachen. Sie bekommen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Haus. Mit uns und den bisher über 80.000 erfolgreichen Sanierungen in der ISOTEC-Gruppe erhalten Sie die Sicherheit für trockenes und gesundes Wohnen. · · · · · · · Tür- & Rahmenbeschichtung Laminatboden Treppenrenovierung Fensterrenovierung Insektenschutzgitter Ornamentglasscheiben Einbau von Türelementen Besuchen Sie uns auf der Messe in Dresden BAUEN-KAUFEN-WOHNEN 17. - 18. September 2016. Halle 4 Stand K 7 ANDREAS MEYER - ISOTEC Fachbetrieb für Bauwerkstrockenlegung Zum Windkanal 22 • 01109 Dresden-Klotzsche Tel.: 0351 - 88 969 828 • www.isotec.de/mey de/meyer www.renovierung-schwuchow.de www.facebook.com/SchwuchowRenovierung www.dresdner-amtsblatt.de Dresdner Amtsblatt | scharfe // media Sonderveröffentlichung 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 15 H an d w e rk & Di e ns t l e is t u ng Faktoren könnten die Wohn- und Lebensqualität negativ beeinflussen. Betrachten Sie jedes Grundstück mehrmals – und das zu unterschiedlichen Tageszeiten. Sprechen Sie ruhig potenzielle Nachbarn an. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob in nächster Zeit Straßenarbeiten oder andere Bauprojekte anstehen. Das ist wichtig beim Grundstückskauf ■ Die passende Lage zu finden ■ Die Umgebung muss den künftgen Hausbesitzern gefallen ■ Eine freundliche Nachbarschaft ■ Eindruck von der Lärmkulisse und Umgebung ■ Eine gute Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel / Schnellstraßen / Schulen in der Nähe) ■ Größe und Preis Bauinteressierte sollten sich stets viele Grundstücke ansehen und daraufhin eine engere Auswahl treffen. Nebenkosten nicht vergessen Der Grundstückskauf ist mit weiteren Nebenkosten verbunden, die Bauherren nicht außer Acht lassen sollten. Hinzu kommt u.a. die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland variiert. In Sachsen beträgt sie zum Beispiel 3,5 Prozent. Der Notar erhält für den Grundbucheintrag ebenfalls eine Gebühr. Diese liegt bei 1,5 Prozent des Kaufpreises. Nach dem Erwerb des Grundstücks können zudem noch Kosten für die Vermessung und eine Baugrunduntersuchung anfallen. Immobilienmakler des Vertrauens finden Sie wollen einen Immobilienmakler beauftragen, Sie bei der Suche zu unterstützen? Mit diesen Tipps finden Sie einen kompetenten Makler. ■ Fragen Sie nach dem Berufsabschluss des Maklers (kaufmän- nische Ausbildung im Bereich Immobilienwirtschaft) ■ Suchen Sie den Makler über den Ring Deutscher Makler oder den Maklerverband IVD ■ E rkundigen Sie sich nach den Referenzen des Maklers ■ E ine Vorauszahlung für eine Provision fällt nicht an ■ Der Makler macht Sie auf den Umfang und das Honorar seiner Leistung aufmerksam Ein vertrauensvoller Immobilienmakler wird den Verkauf eines Grundstücks immer mit einem Beratungsgespräch einleiten. Zunächst werden die Vorstellungen und finanziellen Mittel der Bauinteressierten abgesteckt. Seriöse Makler üben keinen Kaufdruck auf Sie aus. Des Weiteren kennen sich Makler mit der Marktentwicklung der Region aus. Das alles entscheidende Kriterium ist jedoch, dass er oder sie im Besitz einer VermögensschadenVersicherung ist. Diese schützt den Käufer für den Fall, dass ein falscher Kaufpreis vorliegt. Altlasten checken Bauinteressierte sollten sich über mögliche Altlasten auf dem Grundstück informieren. Diese können umweltgef ährdende Stoffe wie Chemikalien, Elektroschrott oder Öl sein. Um diese Altlasten ausschließen zu können, sollten Bauherren eine Anfrage beim zuständigen Bauamt stellen. Suchen, Kaufen, Bebauen Der Grundstückskauf ist stets mit Bürokratie verbunden. Kompetente Immobilienmakler und das nötige Wissen unterstützen Sie dabei. Ob großzügige Lage am Hang, romantisch direkt an einem Wald oder lieber ruhig in einer Siedlung: Ist das perfekte Land gefunden, steht dem Bau des eigenen Traumhauses nichts mehr im Weg. Innungsbetrieb Geschäftsführer M. Schramm Restaurator i. H. Ernst-Thälmann-Straße 4a · 02763 Bertsdorf-Hörnitz Fon 0177/42 58 380 · Tel. (0 35 83) 51 69 44 Fax (0 35 83) 51 69 43 E-Mail: [email protected] www.tischlerei-restauration.de Restaurierung von: Fenstern · Türen · Möbeln · Parkett · Treppen • Innenausbau Möbelbau ganz individuell, • Parkettverlegung • Rekonstrukionen traditionell, klassisch und Designermöbel • Fenster und Türen ➙ auf Kundenwunsch abgestimmt • Treppenrenovierungen altes erhalten • Holzbau Sie brauchen eine neue Haustür? Wir fertigen Ihr Wunschmodell zu einem günstigen Preis. thomas neumann ingenieurgesellschaft mbh Architekturleistungen für Gebäude Bautzener Straße 1 Bauphysik 01877 Bischofswerda Brandschutz Telefon 0 35 94 - 78 44 33 mail [email protected] Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung Energieeffizienz Sachverständigenwesen IST IHR EIGENTUM SICHER? Seit über 30 Jahren Dachdeckertradition – Erfahrung, die sich auszahlt. 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Vom 1000-jährigen Schloss starten Besucher direkt in die Wälder und Hügel rund um die traditionsreiche Stadt. Entdecken Sie die märchenhafte Kulisse und spannende Veranstaltungen in der Schlossstadt. Colditz liegt im Landkreis Leipzig in Sachsen – unmittelbar an der Zwickauer Mulde. Im Ortsteil Sermuth vereinen sich die Zwickauer und die Freiberger Mulde. Die Städte Grimma und Bad Lausick grenzen direkt an das 5000 einwohnerstarke Colditz. 1046 tritt Colditz zum ersten Mal aus dem Dunkel der Geschichte. Agnes von Poitou erhielt Colditz als Geschenk von ihrem Mann Kaiser Heinrich III. 1083 gelangte die Burg in den Besitz von Wiprecht von Groitzsch. Im Jahr 1147 zog Friedrich, der Herzog von Schwaben und späterer Kaiser Friedrich I. Barbarossa, ein und nutzte die Burg zum Ausbau des Reichslandes Pleißen. Aus den Ministerialen ging das Geschlecht von Colditz hervor. 1404 kauften die Wettiner das Schloss. Wahren Ruhm erlangte das Colditzer Schloss innerhalb der jüngeren Geschichte. Im 2. Weltkrieg verhalf die Burg zu über 300 Fluchtversuchen. Dies sorgte für einen Ruhm des Schlosses – vor allem im angelsächsischen Raum. Der Fluchttunnel im Schloss kann noch heute besichtigt werden. ■ Topfmarkt (hier steht ein interessantes Fachwerkhaus mit Andreaskreuzen) Kultur und Sehenswürdigkeiten in Colditz Freizeittipps ■ Schloss Colditz ■ Heimatmuseum mit umfangreicher Ausstellung ■ Markt (entstand in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts) ■ Rathaus mit Gratnetz- und Sterngewölbe im Erdgeschoss ■ D entalhistorisches Museum (weltweit größte Sammlung zur Zahnmedizin) ■ Geburtshaus von Johann David Köhler (Historiker, Numismatiker und Heraldiker) ■ Stadtkirche St. Aegidien ■ Friedhofskapelle St. Nicolai ■ Heimatturm auf dem Töpelsberg ■ Mulderadweg ■ Lutherweg Zum Pflichtprogramm gehört eine Schlossführung sowie der Besuch des Fluchtmuseums. Im historischen Stadtkern kann man den Glanz der herrschaftlichen Zeiten erkunden. Der Renaissance-Stil der Häuser ist bis heute erkennbar. Zeugnisse finden Sie im Stadtmuseum. In der Colditzer Tiergartenstraße ist das städtische Museum beherbergt. Auf zwei Etagen finden sich Ausstellungsstücke aus der Colditzer Stadtgeschichte. Zeitzeugen spiegeln das Leben und Wirken berühmter Persönlichkeiten der Stadt wider. Im Sommer steht ein Waldbad sowie ein modernes Freibad zur Verfügung. Wer ein paar Tage länger bleiben für den Aufenthalt in Colditz Wir richten gern Ihre nächste Feier aus. Gasthof Waldhaus Colditz Lausicker Straße 60 | 04680 Colditz Telefon (034 381) 4 33 71 [email protected] www.waldhaus-colditz.de Öffnungszeiten Restaurant Mi - So: ab 11.30 Uhr Mo, Di: Ruhetag www.dresdner-amtsblatt.de Dresdner Amtsblatt | scharfe // media Sonderveröffentlichung 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli möchte, macht es sich im Waldhaus gemütlich oder kommt mit Zelt oder Caravan auf dem Campingplatz am Waldbad. Bei einem Tagesausflug können Sie standesgemäß mit Kutsche und Ross durch den Colditzer Forst reisen. Die Natur lässt sich zum Beispiel bei einem Picknick ideal genießen. Wandern durch das sächsische Burgen- und Heideland Bei einer Wanderung durch den Colditzer Forst werden Sie Parthequellen, Weißer Stein, Allteich oder Jägerstein entdecken. Besteigen Sie den „Heimatturm“ und erfreuen Sie sich bei gutem Wetter an der Aussicht bis nach Leipzig. Zu Fuß geht es weiter durch das Kohlbachtal – das Tal der Schmetterlinge. Ein weiterer Wandertipp führt in das schöne Auental. Dort gibt es einen Grillplatz für eine gemütliche Rast. Per Schlauchboot oder Paddeltour erleben Sie die Mulde auf dem Wasser. Auch mit dem Fahrrad gibt es viel zu entdecken. Der Radweg führt unweit vom Wasserschloss Podelwitz entlang und bietet schöne Ausflugsziele und Routen für alle Radsportler entlang der Mulde. Wenn Sie sich im Schloss umgeschaut haben, können Sie Platz im Freisitz des Restaurants Schlossgewölbe nehmen oder genießen Sie den Ausblick vom nahegelegenden Nixstein. Kleinod Wasserschloss Podelwitz Das Wasserschloss Podelwitz liegt direkt an der Freiberger Mulde. Für Wasserwanderer ist es über eine Treppe hervorragend von der Mulde aus erreichbar. Auch der Muldentalradwanderweg führt am Wasserschloss vorbei. Im Schloss befindet sich die Heimatstube Podelwitz der Familie Knochenmuß, die eine Sammlung von Haushaltsgegenständen, Wirtschaftsgütern und Ansichtskarten zeigt. Sie ist eine der umfangreichsten Samm- Unser sehr ruhiger, idyllischer und von Mischwald umgebener kinderfreundlicher Campingplatz befindet sich 80 Kilometer von Dresden entfernt, sehr gut über die A 4 und A 14 zu erreichen. Ob mit Wohnmobil, Caravan oder Mieten eines Bungalows – hier können Sie sich vom Alltag entspannen. Angrenzend befindet sich ein solarbeheiztes Freibad. Ein kühles Bier oder frisch zubereitete Speisen erwarten Sie in unserer Camperklause. Wir freuen uns auf Sie! CAMPINGPLATZ COLDITZ Im Tiergarten 5 · 04680 Colditz [email protected] 17 F R E I ZE I T & F A M I L I E Telefon (03 43 81) 4 31 22 Mobil (01 77) 2 51 04 51 www.campingplatz-colditz.de Dresdner Amtsblatt | scharfe // media Sonderveröffentlichung lungen dieser Art in ganz Sachsen. Eine beeindruckende Historie und ein schönes Ambiente laden zum Verweilen ein. Wer etwas länger bleiben möchte nutzt die Pension, wer sich Stärken möchte besucht das gemütliche Restaurant. Für alle Heiratswilligen ist das Wasserschloss Podelwitz ein echter Geheimtip. Veranstaltungstipps ■ 6. Colditzer Jazz-Night Mit dem Jugend-Jazzorchester Sachsen Wann? 4. August 2016, 19.30 Uhr Wann? Landesmusikakademie Kammermusiksaal ■ Colditz Classic Klassisches Blüthner Konzert mit Ming Wen aus China Wann? 12. August 2016, 19.30 Uhr Wo? Hofstube Schloss Colditz ■ F rauen verblühen – Männer verduften Kabarett mit Peter Vollmer Wann? 10. September, 19.30 Uhr Wo? Hofstube Schloss Colditz ■ 4. Hochzeitsmesse Wann? 25. September 2016, 10 Uhr Wo? Wasserschloss Podelwitz ■ Auf den Spuren der Gefangenen Nächtliche Führung mit Gefangenenschmaus Wann? 22. Oktober 2016, 18 Uhr und 19.30 Uhr Wo? Schloss Colditz ■ Jazzkonzert Mit 2Hot aus Dresden Wann? 5. November 2016, 19.30 Uhr Wo? Hofstube Schloss Colditz Herrschersitz und Jagdschloss: Mit seinen weißen Giebeln ist Schloss Colditz eines der schönsten Baudenkmäler des 16. Jahrhunderts. Doch nicht nur das Schloss lockt Besucher in die Kleinstadt. Ausflüge in die nahe Umgebung, idyllische Wanderungen und kulturelle Sehenswürdigkeiten machen Colditz zu einem beliebten Ziel für einen Tagesausflug Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.colditz.de Gesellschaft Schloss Colditz e. V. SchlossgasseSchloss 1 · 04680 Colditz Gesellschaft Colditz e. V. Gesellschaft Schloss Colditz V. 88 Tel. Schlossgasse (03 43 81) 4137 77 · Fax 4e.37 · 04680 Colditz Schlossgasse · 04680 Colditz Tel.Internet: (03 43 81) 4137 77 · Fax 4 37 88 www.schloss-colditz.com Tel. (03 43 81) 4 37 77 · Fax 4 37 88 E-Mail: [email protected] Internet: www.schloss-colditz.com Internet: www.schloss-colditz.com E-Mail: [email protected] täglich geöffnet E-Mail: [email protected] täglich geöffnet täglich geöffnet tz chloss Colditz Besuchen SSieie SSch di CCs ol ss lo en h . tz .. uc es a B di w ol n be ss le lo er ch ie S S uchdenieSie Besun nn wwaass ...... be le er S d un be le und Sie er www.dresdner-amtsblatt.de 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S 19 Beschlüsse des Stadtrates vom 23. Juni 2016 Der Stadtrat hat am 23. Juni 2016 folgende Beschlüsse gefasst. Mitgliedschaft der Stadt Dresden in der UNESCO-Städtekoalition gegen Rassismus A0167/15 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. zeitnah den notwendigen Antrag beim Lenkungsausschuss des „Verein Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e. V.“ zu stellen, der zur Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Dresden in der UNESCO-Städtekoalition gegen Rassismus führt. 2. geeignete Maßnahmen einzuleiten, die diese Mitgliedschaft in der Stadt Dresden öffentlich bekannt machen. 3. gesellschaftliche Akteure in der Stadt Dresden zusammenzuführen, die in der Lage sind, diese Mitgliedschaft in Dresden mit Leben zu erfüllen und diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen. 4. Maßnahmen zur Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplanes gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren der Landeshauptstadt Dresden zu entwickeln und durchzuführen. Durchfinanzierung der Gesamtinvestition Nanoelektronikzentrum Dresden in der NanoelektronikZentrumDresden GmbH V0815/15 1. Der Stadtrat beschließt die Durchfinanzierung der Gesamtinvestition Nanoelektronikzentrum Dresden in der NanoelektronikZentrumDresden GmbH (Häuser 1 und 3) in Höhe von 4.814.000 Euro (netto), sofern die Einbeziehung von Fördermitteln durch den Fördermittelgeber in Höhe von 2.407.000 Euro in Form eines Förderbescheides bestätigt wird. 2. Der Stadtrat beschließt der NanoelektronikZentrumDresden GmbH eine Zwischenfinanzierung in Höhe von bis zu 2.407.000 Euro für den Zeitraum bis zur Bereitstellung der Fördermittel (voraussichtlich Anfang 2018) in selbiger Höhe zur Verfügung zu stellen. Eine Ausreichung der Mittel erfolgt erst nach Vorliegen eines verbindlichen Förderbescheides des Fördermittelgebers (in 2016 erwartet) als Sicherheit. Die Zwischenfinanzierung ist ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme mit 3,5 Prozent pro Jahr zu verzinsen. Die Zinszahlungen werden bis 2020 gestundet. Danach ist eine Tilgungsvereinbarung über die gestundeten Beträge zu schließen. 3. Der Stadtrat beschließt zur Umsetzung des Beschlusspunktes Dresdner Amtsblatt 1 eine außerplanmäßige Kapitaleinlage von bis zu 2.407.000 Euro an die NanoelektronikZentrumDresden GmbH. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsposition Projekt GI.05612/0401 Promenadenring. Die aus dem Projekt entnommenen Haushaltmittel werden dem Projekt mit Haushaltsplanung 2017/2018 in gleicher Höhe wieder zur Verfügung gestellt. 4. Die derzeit noch im Vermögen der NanoelektronikZentrumDresden GmbH befindlichen Häuser 5 und 7 sind zu verkaufen. Aus dem Verkaufserlös werden 1.060.000 Euro zur Löschung der Buchgrundschulden bei der Commerzbank AG im Rahmen einer gleichlautenden Sondertilgung verwendet. Der darüber hinaus gehende Betrag ist zur Finanzierung der Gesamtinvestitionsaufwendungen beziehungsweise zur Reduzierung der Kapitaleinlage der Landeshauptstadt Dresden unter Beschlusspunkt 3 zu verwenden. 5. Der Stadtrat beschließt zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1 alle bisher gewährten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2.819.000 Euro und die damit verbundenen gestundeten Zinsen (476.000 Euro zum 31. Dezember 2015 zuzüglich weiter auflaufender Zinsen) der Landeshauptstadt Dresden an die NanoelektronikZentrumDresden GmbH in eine Kapitaleinlage umzuwandeln. 6. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Maßnahmen in der Gesellschafterversammlung der NanoelektronikZentrumDresden GmbH umzusetzen. 7. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister darauf hinzuwirken, einen gemeinsamen Geschäftsführer für die Technologie- und Gründerzentren der Landeshauptstadt Dresden – DGHDresdner Gewerbehof GmbH, TechnologieZentrumDresden GmbH, NanoelektronikZentrumDresden GmbH – zu installieren. Darüber hinaus soll die bereits in der Vergangenheit angestrebte Fusion der drei Gesellschaften weiter verfolgt werden, insbesondere um Synergieeffekte zu realisieren. 8. Die Beschlusspunkte stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln durch den Fördermittelgeber in Form eines Förderbescheides in Höhe von 50 Prozent der Gesamtinvestitionsaufwendungen. Förderung von Angeboten nach Fachförderrichtlinie Sozialamt vom 19. Oktober 2009 im Haushaltsjahr 2016 V0908/15 1. Die Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege entsprechend der Fachförderrichtlinie Sozialamt vom 19. Oktober 2009 erfolgt aus dem Produkt „Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege“ (Produktnummer 10.100.33.1.0.01). Die Mittel in Höhe von 635.803,25 Euro werden gemäß Anlage 1 zur Vorlage verteilt. Die Förderung der „Eingliederungsleistungen nach SGB II“ (Produktnummer 10.100.31.2.2.01) in Höhe von 594.091,75 Euro erfolgt gemäß Anlage 2 zur Vorlage. Die Förderung von „Betreuungsleist ungen“ (Produkt nummer 10.100.34.3.0.01) in Höhe von 21.800,00 Euro erfolgt gemäß Anlage 3 zur Vorlage. Die Förderung der Anerkennung und Würdigung von ehrenamtlicher Arbeit erfolgt in Höhe von 45.590,00 Euro aus dem Produkt „Sonstige kommunale soziale Hilfen/Leistungen“ (Produktnummer 10.100.35.1.0.06) gemäß Anlage 4 zur Vorlage. 2. Für das Haushaltsjahr 2016 werden für den Bereich der Förderung der Träger im Bereich der Seniorenarbeit und Altenhilfe (lfd. Nr. 1.1 -1.42, Anlage 1 zur Vorlage) überplanmäßige Mittel in Höhe von 305.900 Euro bereitgestellt. Damit werden die angezeigten Mehrbedarfe ausgeglichen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt vorrangig aus Rücklaufmitteln. Darüber hinaus benötigte Mittel sind im Rahmen des Finanzzwischenberichtes auszuweisen. 3. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage der fachlichen Schwerpunktsetzungen des Fachplanes Seniorenarbeit und Altenhilfe sowie unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen ist bis zum 23. August 2016 über die finale Mittelverteilung zu unterrichten. Neubenennung von Straßen V1074/16 Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, folgende Straßen neu zu benennen: 1. Neue Straße für die Bebauung Markuspassage in der Gemarkung Pieschen Hans-Fromm-Straße 2. Neue Straßen für die Wohnbebauung im ehemaligen Kasernengelände Nickern in der Gemarkung Nickern Planstraße A – Osterhausenstraße Planstraße B – Liesel-von-SchuchStraße Aufhebung des Punktes 8 e) des Stadtratsbeschlusses V0120/14 (SR/010/2015) vom 7. Mai 2015 – Entscheidung über Verkauf und Bebauung der nicht von der Kita genutzten Teilfläche oder Nutzung dieser Flächen als öffentlicher Kinderspielplatz V0865/15 1. Der Beschlusspunkt 8 e) des Stadtratsbeschlusses V0120/14 (SR/010/2015) vom 7. Mai 2015 Zweite Fortschreibung Spielplatzentwicklungskonzeption wird aufgehoben. 2a. Die außerhalb der Kindertagesstätte bef indlichen Teile der Grundstücke 1225 und 313a, Gemarkung Altstadt II, werden verkauft, der Verkaufserlös wird wie geplant zur Finanzierung von Baumaßnahmen des Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen genutzt. Dabei ist mit dem Investor eine Sozialbindung von mindestens 15 Prozent KdU-fähiger Wohnfläche vertraglich auszuhandeln. Damit Dresden wirklich summt: So geht das! A0190/16 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage zum Antrag beigefügten „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Dresden und Umgebung“, sofern zutreffend, bei allen Planungen und Vorhaben der Stadtverwaltung so weit wie möglich zu berücksichtigen. 2. Der Maßnahmenkatalog ist in geeigneter Weise bekannt zu machen und zur Anwendung zu empfehlen. Ersatzneubau einer Einfeld-Schulsporthalle für die 35. Oberschule, Bünaustraße 32 in 01159 Dresden V1060/16 1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Ersatzneubau einer Einfeld-Schulsporthalle für die 35. Oberschule, Bünaustraße 32 in 01159 Dresden. 2. Im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2017/2018 und des Finanzhaushaltes bis 2021 sind in 2018 anteilig 24.670 Euro und ab dem Jahr 2019 49.340 Euro Betriebskosten zu veranschlagen. Neubau eines Schulgebäudes, Leisniger Straße 78 in 01127 Dresden und Neubau einer Einfeldsporthalle mit Sanierung der Bestandssporthalle der Schule zur Lernförderung „A. S. Makarenko“, Leisniger Straße 76 V1094/16 www.dresden.de/amtsblatt 20 1. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Neubau eines Schulgebäudes, Leisniger Straße 78 in 01127 Dresden“. 2. Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Durchführung des Bauvorhabens „Neubau einer Einfeldschulsporthalle mit Sanierung der Bestandssporthalle der Schule zur Lernförderung „A. S. Makarenko“, Leisniger Straße 76 in 01127 Dresden und Freiflächengestaltung“. 3. Im Rahmen der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2017/2018 und der Finanzplanung sind ab 2018 anteilig und ab 2019 jährlich Betriebskosten in Höhe von 242 050 Euro zu veranschlagen. 4. Für das Jahr 2016 erfolgt die Veränderung der Planansätze Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend Anlage 15a (Stand 13. Juni 2016, Anlage 1 zum Beschluss). Aus dem Planansatz Fördermittel werden 800 000 Euro dem allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt zugeführt und zur Deckung von zusätzlichen Kosten bei Schulbaumaßnahmen in 2016 wieder bereitgestellt. 5. Zur Sicherung der planmäßigen Ausschreibung der Maßnahme 2016 werden die Verpflichtungsermächtigungen 2016 für 2017 und für 2018 entsprechend Anlage 15b (Stand 13. Juni 2016, Anlage 2 zum Beschuss) verändert. Feststellung der Jahresabschluss ergebnisse 2014 einschließlich des Anhanges mit Anlagen und des Rechenschaftsberichtes mit Anlagen V0999/16 Die Jahresabschlussergebnisse 2014 (einschließlich des dazugehörigen Anhangs mit Anlagen und des Rechenschaftsberichtes mit Anlagen) werden gemäß § 88b Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt: ■■ Im Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung mit ■■ Summe der ordentlichen Erträge von 1.291.722.387,49 EUR ■■ Summe der ordentlichen Aufwendungen von 1.283.752.701,49 EUR ■■ ei ne m Ü b e r sc hu s s i m or dentlichen Jahresergebnis von 7.969.686,00 EUR ■■ Summe der außerordentlichen Erträge von 111.590.361,83 EUR Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 27.478.947,74 EUR ■■ einem Überschuss im Sonderergebnis von 84.111.414,09 EUR ■■ Gesamtergebnis 92.081.100,09 EUR www.dresden.de/amtsblatt A MTL I C H E S ■■ Im Finanzhaushalt/Finanzrechnung mit ■■ Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 135.034.086,94 EUR ■■ Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von -94.658.028,75 EUR ■■ Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von -461.988,55 EUR ■■ Saldo aus haushaltunwirksamen Vorgängen von -28.929.700,44 EUR ■■ Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um 10.984.369,20 EUR ■■ In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit ■■ e i n e r B i l a n z s u m m e v o n 4.560.216.396,24 EUR ■■ einem Anlagevermögen von 3.784.822.551,76 EUR ■■ einem Umlaufvermögen von 760.513.848,87 EUR ■■ darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 502.488.787,20 EUR ■■ Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 14.879.995,61 EUR ■■ ei ner K apit a lposit ion von 3.121.029.567,27 EUR ■■ darunter einem Basiskapital von 2.658.096.251,95 EUR ■■ u n d R ü c k l a g e n v o n 462.933.315,32 EUR ■■ Passiven Sonderposten von 976.371.238,44 EUR ■■ R ü c k s t e l l u n g e n v o n 104.985.184,70 EUR ■■ V e r b i n d l i c h k e i t e n v o n 353.764.417,74 EUR ■■ Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4.065.988,09 EUR Zusammenfassung der Eigenbetriebe Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt und Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches Klinikum zu einem Eigenbetrieb „Städtisches Klinikum Dresden“ V1012/16 1. Die beiden Eigenbetriebe Städtisches Krankenhaus DresdenNeustadt und Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches Klinikum sind gemäß § 2 Sächsische Eigenbetriebsverordnung mit Wirkung zum 1. Juli 2017 zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. 2. Die zukünftige Eigenbetriebsleitung setzt sich aus einem oder einer hauptamtlichen Medizinischen Direktor/-in, einem oder einer ebenfalls hauptamtlichen Pf legedirektor/-in und einem/ einer Kaufmännischen Direktor/ -in, der/die gleichzeitig Erste/-r Betriebsleiter/-in ist, zusammen. 3. Für den Prozess der Zusammenführung des Personals der beiden städtischen Krankenhäuser in einen Eigenbetrieb soll eine Prozessvereinbarung zwischen den Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund, den Personalräten und der Landeshauptstadt Dresden abgeschlossen werden. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Punkte 1, 2 und 3 einzuleiten und durchzuführen, insbesondere die Ausschreibung der Stellen der Medizinischen Direktorin/des Medizinischen Direktors und der Pflegedirektorin/ des Pflegedirektors. 5. Für die im Rahmen der Zusammenfassung entstehenden externen Beratungskosten werden 50.000,00 Euro aus dem Ergebnishaushalt 2016 der Landeshauptstadt Dresden bereitgestellt. Darüber hinaus gehende Beratungskosten werden von den beiden Eigenbetrieben finanziert. Änderung Wirtschaftsplanung 2016 des Eigenbetriebes Städtisches Krankenhaus DresdenNeustadt V1069/16 Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt wird festgesetzt ■■ im Erfolgsplan ■■ mit Erträgen von 107.165.000 Euro ■■ m i t A u f w e n d u n g e n v o n 108.313.000 Euro ■■ und einem Verlust von 1.148.000 Euro ■■ im Liquiditätsplan mit zahlungswirksamen Veränderungen der Finanzmittel von -315.000 Euro ■■ mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 200.000 Euro ■■ mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 Euro ■■ Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird gemäß § 84 SächsGemO für den Eigenbetrieb Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt mit 20.500.000 Euro festgesetzt. Änderung Wirtschaftsplanung 2016 des Eigenbetriebes Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches Klinikum V1070/16 Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt – Städtisches Klinikum wird festgesetzt ■■ im Erfolgsplan ■■ mit Erträgen von 225.607.000 Euro ■■ mit Aufwendungen von 223.812.000 Euro ■■ und einem Gewinn von 1.795.000 Euro ■■ im Liquiditätsplan mit zahlungs- 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli wirksamen Veränderungen der Finanzmittel von -22.000 Euro ■■ mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 1.000.000 Euro ■■ mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 Euro ■■ Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird gemäß § 84 SächsGemO für den Eigenbetrieb Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, mit 34.000.000 Euro festgesetzt. Festlegung von Schlüsselprodukten in der Landeshauptstadt Dresden V1084/16 Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 2 (neu mit Stand vom 23. Juni 2016 – siehe Anlage) benannten Produkte als Schlüsselprodukte für die Landeshauptstadt Dresden im Sinne des Paragrafen 4 Absatz 2 SächsKomHVO-Doppik im Doppelhaushalt 2017/2018 auszuweisen. Eine Aktualisierung wird bei Bedarf jeweils vor einer neuen Haushaltsplanung durch den Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften vorgenommen. Neuer Standort Volkshochschule Dresden e. V. – Anmietung im Objekt Annenstraße 10, 01067 Dresden V1116/16 Der Stadtrat beschließt, 1. für die Anmietung des Standorts Annenstraße 10 durch die Volkshochschule Dresden e. V. die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Miet- und Betriebskosten ab 1. Januar 2017 i. H. v. 448.000 Euro als zusätzlichen Zuschuss aus der kommunalen Kulturförderung im Geschäftsbereich Kultur und Tourismus für mindestens zehn Jahre. Hierfür werden die Mittel für die kommunale Kulturförderung für die Dauer der Mietvertragslaufzeit entsprechend erhöht. 2. der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2017/2018 zu berücksichtigen. 3. die Zahlung eines zusätzlichen Zuschusses an die Volkshochschule Dresden e. V. i .H. von 112.000 Euro für Zahlung der Miet- und Betriebskosten in den Monaten Oktober bis Dezember 2016. Hierfür werden die Mittel für die kommunale Kulturförderung entsprechend erhöht. Die Deckung de Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen in den „Sonstigen allgemeinen Zuwendungen vom Bund“ (Eingliederungshilfe). Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt Dresden entsprechend dem SächDresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli sischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO); hier: Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) V1075/16 1. Der Stadtrat beschließt die Ausbildung und Ergänzungsqualifikation von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern in der Landeshauptstadt Dresden ab 2017, um die Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt auf dem Gebiet der Notfallrettung und die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen (MANV) zu gewährleisten. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Stellenplan ab 2017 zwei und ab 2018 weitere fünf zusätzliche Stellen Praxisanleiter für die Organisation und Durchführung der Ausbildungs- und Ergänzungsqualifikationsmaßnahmen im Brand- und Katastrophenschutzamt zu schaffen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Zulage für die im Einsatzdienst als Notfallsanitäterin/ Notfallsanitäter aktiven Feuerwehrbeamtinnen und -beamten zu prüfen. 4. Die für die Ausbildungs- und Ergänzungsqualifikationsmaßnahmen anfallenden Kosten sind im Budget des Brand- und Katastrophenschutzamtes, die Personalkosten im Budget des Haupt- und Personalamtes ab 2017 sicherzustellen. 5. Dem Stadtrat ist jährlich über die Anzahl der durchgeführten Ergänzungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter Bericht zu erstatten. Fortschreibung Fachplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2016/2017 V0943/16 1. Der Stadtrat beschließt die Bedarfsplanung: Teil B – inklusive der Hortangebotsplanung der Fortschreibung des Fachplanes Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Schuljahr 2016/2017. 2. Der Stadtrat nimmt ■■ den Teil A – Bestand zum 1. September 2015 – Auswertung des Planungsintervalls 2014/2015 – Bedarfsermittlung und Handlungsfelder, ■■ den Teil B-1 – Veränderungen Bedarfsplan im Vergleich zum Dresdner Amtsblatt A MTL I C H E S Planungsintervall 2015/2016, ■■ den Teil B-2 – die Maßnahmenplanungen und mittelfristiges Maßnahmenkonzept, ■■ den Teil C – Angebotsplanung heilpädagogische Einrichtungen/ Gruppen gemäß SGB § 53 Abs. 1 SGB XII bzw. Angebote der Ganztagesbetreuung an Allgemeinbildenden Förderschulen sowie ■■ den Teil D – Standortplanung zur Kenntnis. 3. Der Stadtrat beschließt, dass die Bedarfs- und Maßnahmenplanung von den Planungsverantwortlichen im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden unterjährig zu aktualisieren und über Änderungen quartalsweise der Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen), der Jugendhilfeausschuss, die zuständigen Ortsbeiräte und Ortschaftsräte sowie im Dezember jeden Jahres der Stadtrat schriftlich zu informieren ist. 4. Der Stadtrat bekräftigt seinen Willen, die notwendigen Plätze in der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen für Familien wohnortnah und bedarfsgerecht als Angebot vorzuhalten. Für die Realisierung der im Teil B-2 aufgeführten Maßnahmeplanung sind dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2017/2018 und folgenden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsvereinbarung mit Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) zur Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen V1032/16 Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit ■■ dem Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung zur Abst im mung svereinbar ung (ge schlossen am 6. November 2003/ 18. November 2003, verlängert am 17. Juli 2009/30. Juli 2009 und am 25. Februar 2013/11. März 2013 bis 31. Dezember 2016). ■■ dem Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen (geschlossen am 6. November 2003/ 18. November 2003, verlängert am 17. Juli 2009/30. Juli 2009 und am 25. Februar 2013/11. März 2013 bis 31. Dezember 2016). Weiterführung des Ausbaus der Vereinigten Weißeritz in den Jahren 2016 ff., Lose 1 und 2 V1038/16 1. Der Stadtrat nimmt den beim Ausbau der Vereinigten Weißeritz in Dresden erreichten Baufort- schritt zur Kenntnis, bestätigt die Veränderung der Kostenentwicklung und den von der Landestalsperrenverwaltung geänderten Bauablauf in den Losen 1 und 2 gemäß Anlage 1 zur Vorlage. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die für die Weiterführung der Lose 1, 2.1 und 2.2 im Jahr 2016 erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 627.000 Euro gemäß Anlage 2 zur Vorlage zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung erfolgt mit 527.000 Euro aus Mehreinnahmen Eingliederungshilfe (10.100.61.2.01 Allgemeine Zuweisungen, Sachkonto 31319000, Allgemeine Zuweisungen vom Land), sowie mit 100.000 Euro aus UI 43460043 Hochwasserschutz Dresdner Osten. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mittel für die weiteren Bauleistungen in den Losen 1, 2.1 und 2.2 in Höhe von 2.255.000 Euro gemäß Anlage 2 zur Vorlage im Rahmen der Haushaltplanung 2017/2018 zusätzlich bereitzustellen. Davon wurden bereits in der Mittelfristplanung zur Haushaltplanung 2015/2016 660.000 Euro für 2017 und 61.000 Euro für 2018 berücksichtigt. In den Haushaltjahren 2019 bis 2022 sind Mittel (Mehrbedarfe) in Höhe von 3.430.000 Euro einzuordnen (siehe Anlage 2 zur Vorlage). Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des „Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Dresden 2011“ zum Stand vom 31. Dezember 2015 V1067/16 Der Stadtrat nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister, einen Folgeplan für den Zeitraum bis 2020 aufzustellen. Beitritt der Landeshauptstadt Dresden zur europäischen Initiative „Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie“ V1073/16 Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Landeshauptstadt Dresden zur europäischen Initiative „Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie“ und beauftragt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des Konvents. Mit dem Beitritt zum Konvent der Bürgermeister werden die Ziele und Bemühungen der Landeshauptstadt Dresden in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung bekräftigt. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Gorbitz 2 2016–2025“ V1033/16 21 1. Der Stadtrat beschließt den Gebietsumgriff für die Neuaufnahme des Gebietes „Gorbitz 2“ in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ (Anlage 1 zur Vorlage). 2. Der Stadtrat beschließt das Entwicklungskonzept „Soziale Stadt Gorbitz 2“, in den unter Bezug genommenen Unterlagen als „Integriertes Handlungskonzept Soziale Stadt Gorbitz 2“ bezeichnet, als Handlungsrahmen für die Stadtteilentwicklung im Durchführungszeitraum 2016–2025 (Anlage 2 zur Vorlage). 3. Der Stadtrat beschließt zur Sicherung des Förderrahmens (3/3) in Höhe von rund 9,24 Millionen Euro den dafür notwendigen Eigenanteil (1/3) von rund 3,08 Millionen Euro innerhalb des Durchführungszeitraumes bereitzustellen. Die Einordnung erfolgt im Rahmen des Finanzplanbudgets des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Stadtplanungsamt, im Zuge der Haushaltplanung (Anlage 3 zur Vorlage). 4. Die Planung für die Errichtung eines Schulstandortes für ein Gymnasium Dresden-Gorbitz wird in der Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes berücksichtigt. Die Planung wird mit dem Schulnetzplan abgestimmt. Bebauungsplan Nr. 373, DresdenLöbtau Nr. 3, Gewerbe-Park Freiberger Straße, hier: 1. Abwägungsbeschluss 2. Änderungsbeschluss Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches 3. Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan V1077/16 1. Der Stadtrat prüft die während des Verfahrens zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen. Der Stadtrat beschließt über die Abwägung wie aus Anlage 1 zur Vorlage ersichtlich. 2. Der Stadtrat beschließt nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 373 entsprechend Anlage 2 zur Vorlage. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan redaktionell geändert wurde, jedoch von einer erneuten öffentlichen Auslegung und auch von einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes abgesehen werden kann. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. www.dresden.de/amtsblatt 22 5. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 373, Dresden-Löbtau Nr. 3, Gewerbe-Park Freiberger Straße in der Fassung vom April 2015, zuletzt geändert 29. Februar 2016, bestehend aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung und billigt die Begründung hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB. Bebauungsplan Nr. 54.2, DresdenAltstadt I Nr. 6, Postplatz/Wallstraße, hier: 1. Abwägungsbeschluss 2. Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung V1087/16 1. Der Stadtrat prüft die während des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen. Der Stadtrat beschließt über die Abwägung wie aus Anlage 1 zur Vorlage ersichtlich. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht und die Anpassung des Flächennutzungsplanes nach in Kraft treten des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung erfolgt. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan redaktionell geändert wurde, jedoch von einer erneuten öffentlichen Auslegung und auch von einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes abgesehen werden kann. 4. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 54.2, Dresden-Altstadt I Nr. 6, Postplatz/Wallstraße in der Fassung vom 11. März 2016, bestehend aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung und billigt die Begründung hierzu. Königsbrücker Straße von Albertplatz bis Stauffenbergallee V1127/16 1. Der Stadtrat beschließt die Variante 8.7 gemäß Anlage 6 zur Vorlage. Diese ist mittels Planfeststellungsverfahren planrechtlich zu sichern. 2. Der Ortsbeirat Neustadt ist rechtzeitig zu den entsprechenden Planungen anzuhören. 3. Um das Verfahren zu beschleunigen und weiterhin einen regelmäßigen Austausch zwischen den Ämtern und dem Stadtrat sicherzustellen, sind die Planungen weiterhin durch die bestehende Lenkungsgruppe zu begleiten. www.dresden.de/amtsblatt A MTL I C H E S 4. Einmal halbjährlich findet eine Einwohner/-innenversammlung zur Vorstellung und Diskussion des aktuellen Standes der Planungen für die Königsbrücker Straße von Albertplatz bis Stauffenbergallee statt. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die weitere Planung der Sanierung der Königsbrücker Straße auf der Grundlage der Variante 8.7 folgende Vorschläge zu berücksichtigen: I. Verkehrliche Belange a) Der Einmündungsbereich der Tannenstraße West ist so zu planen, dass nach der Sanierung der Eisenbahnbrücke Stauffenbergallee und der Verlagerung der Schwerverkehrsroute auf die Stauffenbergallee die Einmündung wieder verengt wird, um Schleichverkehr durch das Hechtviertel zu vermindern. b) Das eigene Gleisbett der Straßenbahn ist ab Paulstraße als Rasengleis zu gestalten. Die Einordnung von Rasengleisen in den anderen Abschnitten ist zu prüfen. c) Die Kreuzung Königsbrücker Straße/Bischofsweg ist so zu gestalten, dass der heutige Linksabbieger von der Königsbrücker Straße in den Bischofsweg ohne bauliche Änderungen nachgerüstet werden kann, sobald die Verkehrsbelegung dies ohne Beeinträchtigung der verkehrlichen Funktionsfähigkeit für die Straßenbahn und den Autoverkehr gestattet. Bei der weiteren Planung ist die Einordnung dieses Linksabbiegers unter Beachtung der Prognose 2030 zu prüfen. d) Die Kurvenradien der Abbiegespuren sind im Interesse einer sicheren und engen Fußgängerüberführung möglichst gering zu halten. II. Städtebauliche Belange e) Der Bereich nördlich der Schauburg ist bis zur neuen stadteinwärtigen Haltestelle der Straßenbahn als einheitlicher Platz zu planen und mit Bäumen, Sitzgelegenheiten und Radabstellanlagen zu gestalten. f) Auf dem Bischofsweg West sind insbesondere auf der nördlichen Seite mehr Bäume einzuordnen. g) Die naturschutzrechtlich geschützte und stadtbildprägende Flatterulme ist zwingend zu erhalten. Dafür sind auch eine Verschmälerung der Radverkehrsanlage bzw. ein Radweg anstelle eines Radfahrstreifens oder der Wegfall von Parkplätzen zu prüfen, sowie, falls erforderlich, geeignete Sonderbauweisen wie Wurzelbrücken anzuwenden. h) Das denkmalgeschützte Ensemble des „Trollhuses“ überliefert mit seinem Vorgarten eine markante Entwicklungsphase der Königsbrücker Straße als villenbestandene Ausfallstraße des 19. Jahrhunderts und ist daher zwingend zu erhalten. Im Zweifel müssen dafür Parkplätze oder Bäume entfallen. i) Die Radstreifen sind durch Materialwahl und Farbigkeit so zu gestalten, dass sie optisch dem Seitenraum zuzuordnen sind. Es ist zu prüfen, inwieweit die historische Kombination von rotem Kleinpflaster und Seifenpflaster erhaltenswert ist und in die Gestaltung der neuen Platz- und Gehwegräume einzubeziehen ist. j) Innerhalb des auf der Westseite zwischen Eschenstraße und Lößnitzstraße zur Verfügung stehenden Raums von 9 bis 12 m (von Hauswand bis Bordstein) ist ein einheitlich gestalteter, attraktiver Stadtplatz mit Bäumen, die groß werden dürfen, Sitz und Spielgelegenheiten, Kunst im öffentlichen Raum sowie Außengastronomie zu gestalten. Dafür kann auch der Bordstein des Gehweges vor den Häusern zwischen Eschenstraße und Schwepnitzer Straße in Frage gestellt werden. Eine Einbeziehung der Freiflächen vor dem Postgebäude soll geprüft werden. k) Der im Urbanen Bereich zwischen Katharinenstraße und Paulstraße auf der Ostseite zur Verfügung stehende Bereich ist als attraktive Geschäftsstraße mit durchgehender Baumallee, Anlieferzonen, Radabstellanlagen, (Kurzzeit-) Parkplätzen sowie Bereichen der Außengastronomie zu gestalten. Die Gestaltung ist möglichst mit den gegenüberliegenden neuen Stadtplätzen abzustimmen. Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in den Gebieten Dresden-Prohlis und Dresden – Am Koitschgraben V1128/16 1. Der Stadtrat beschließt grundsätzlich die Fortsetzung der Gebietsentwicklung und die Neuaufnahme ab dem Programmjahr 2016 in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt für die Gebiete Dresden-Prohlis und Dresden – Am Koitschgraben. 2. Für den Neustart wird als Basis und Handlungsrahmen die vom Stadtrat im Dezember 2014 beschlossene Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes als Entwicklungskonzept nach § 171 e Baugesetzbuch für das bisherige Gebiet Soziale Stadt Dresden-Prohlis/Wohngebiet Am Koitschgraben bestätigt. 3. Der Stadtrat beschließt den Neustart des Programms Soziale Stadt Dresden-Prohlis und Dres- 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli den – Am Koitschgraben als zwei getrennte Fördergebiete in den Gebietsgrenzen der Anlagen 1 und 2 zur Vorlage. 4. Das vom Stadt rat 2014 beschlossene Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt für das bisherige Gesamtgebiet DresdenProhlis/Wohngebiet Am Koitschgraben ist als jeweils getrenntes Integriertes Handlungskonzept – als Entwicklungskonzept nach § 171 e Baugesetzbuch für die beiden neuen Gebiete im Jahr 2016 fortzuschreiben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 523.1, Dresden-Laubegast, Wohnpark Solitude (Änderungssatzung), hier: 1. Abwägungsbeschluss 2. Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung V1130/16 1. Der Stadtrat prüft die während des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1 Alternative 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen. Der Stadtrat beschließt über die Abwägung wie aus Anlage 1 (zuletzt geändert am 26. Mai 2016 – Anlage zum Beschluss) ersichtlich. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zwischen dem Vorhabenträger und der Landeshauptstadt Dresden ein Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde, in dem sich der Vorhabenträger zur Realisierung des Vorhabens und seiner Erschließung verpflichtet. 4. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 523.1, DresdenLaubegast, Wohnpark Solitude in der Fassung vom 23. Mai 2011, Dat um der letzten Änder ung 18. März 2016, bestehend aus der Planzeichnung (6 Blatt) mit Zeichenerklärung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als Satzung und billigt die Begründung (Fassung vom 18. März 2016, zuletzt geändert am 26. Mai 2016 – Anlage zum Beschluss) hierzu. Neues Rathaus Dresden; Kompensation von Brandschutzmängeln im unsanierten Gebäudeteil V1068/16 1.1 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Teilauszug aus dem unsanierten Teil des Neuen Rathauses (4. Etage) im Sinne der Variante c „Temporäre Kompensationsmaßnahmen“ durchzuführen. 1.2 Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, die AusfühDresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli rungsplanung für die temporären baulichen Kompensationsmaßnahmen der Variante c (temporäre Kompensationsmaßnahmen) zu erstellen, bei der Bauaufsicht einzureichen und eine auf dieser Planung basierende Kostenberechnung anzufertigen. 1.3 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Markt hinsichtlich der erforderlichen Büroimmobilien für einen Auszug gemäß Variante a (Auslagerung und Freizug) auszuloten und diesbezüglich Angebote einzuholen. 1.4 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vorlage 2995/14 hinsichtlich der finanziellen und terminlichen Auswirkungen der Brandschutzprobleme und der Verzögerung der Vergabe der Haustechnikplanung zu überarbeiten und dem Stadtrat bis 28. Oktober 2016 Bericht zu erstatten. 1.5 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat spätestens bis 30. November 2016 eine Variantenuntersuchung gemäß den Punkten 1.2 und 1.3 in Verknüpfung mit den Ergebnissen der Auswirkungen auf die Gesamtsanierung gemäß Punkt 1.4 zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Hierfür werden im Haushaltsjahr 2016 im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung für überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 10.100.11.1.6.02 – Bereitstellung von Flächen und Raumressourcen für städtische Einrichtungen – insgesamt Haushaltsmittel i. H. v. 2.378.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch 23 A MTL I C H E S außerplanmäßige Mehrerträge über den Sonderlastenausgleich der Eingliederungshilfe im Jahr 2016. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in den Folgejahren notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 616.000 Euro (Tabelle Anlage 3 zur Voralge) in den Haushaltsjahren ab 2017 zu berücksichtigen. Prüfbericht zur Übertragung von (Teil-) Aufgaben des Eigenbetriebes IT-Dienstleistungen Dresden auf eine städtische Gesellschaft V1010/16 1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden nimmt das Gutachten „Prüfung zur Übertragung von (Teil-) Aufgaben des Eigenbetriebes IT-Dienstleistungen Dresden auf eine städtische Gesellschaft“ gemäß Anlage 1 zur Vorlage zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung der vertiefenden Kooperation zwischen dem Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden und der Dresden-IT GmbH entsprechend Abschnitt 6 des Gutachtens. 2. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschließt folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden. (siehe Seite 26) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 4. September 2014; hier: Änderung von § 29 Hauptsatzung/Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten für Bildung V1121/16 Der Stadtrat beschließt 1. die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 4. September 2014, 2. die Ausschreibung der Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten für Bildung und Jugend (Anlage zur Beschlussausfertigung) sowie 3. die Wahl der/des Beigeordneten für Bildung und Jugend in einer Sitzung des Stadtrates im November 2016. (siehe Seite 23) Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) vom 16. Oktober 2003 V0947/16 Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) vom 16. Oktober 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2003 (Dresdner Amtsblatt Nr. 44/03). (siehe Seite 24) Änderung der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen Kulturförderung vom 15. Dezember 2011 in der geänderten Fassung vom 24. Sep tember 2015 V1006/16 1) Die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen Kulturförderung wird wie folgt geändert: 1.Der Satz 1 von Punkt 2.2 (Stipendien) der Richtlinie wird durch folgenden Satz ersetzt: „An Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Kulturmanagerinnen und Kulturmanager können Stipendien vergeben werden.“ 2. Der Punkt 7.1.1 Abs. 2 der Richtlinie (Antragsverfahren Projektförderung) wird mit Wirkung ab dem Förderjahr 2017 wie folgt geändert: „(2) Anträge auf Projektförderung sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens ■■ 1. September für Projekte des Folgejahres und ■■ 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres zu stellen.“ 3. Der Punkt 7.1.1 Abs. 3 der Richtlinie (Antragsverfahren institutionelle Förderung) wird mit Wirkung ab dem Förderjahr 2018 wie folgt geändert: „(3) Anträge auf institutionelle Förderung sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung zu stellen.“ 4. Der Punkt 3.1 (5), 2. Absatz wir wie folgt formuliert Punkt 3.1 (5), 2. Absatz: „Im Regelfall kann eine mehrjährige (i. d. R. 3-jährige) institutionelle Förderung gewährt werden, insbesondere wenn: …“ 2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt darzustellen, wie ein Kleinprojekte-Fond im Umfang von 50.000 EUR organisiert werden kann, der kurzfristig und unbürokratisch kulturelle Projekte fördert. (siehe Seite 26) Die Anlagen zu Beschlüssen des Stadtrates sind unter der Internetadresse ratsinfo.dresden.de veröffentlicht. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 4. September 2014 Vom 23. Juni 2016 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 358), hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden beschlossen: § 1 Änderung von § 29 Hauptsatzung § 29 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst: „2. Geschäftskreis für Bildung und Dresdner Amtsblatt Jugend (bis 31. Dezember 2016 Geschäftskreis für Finanzen und Liegenschaften)“ § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dresden, 29. Juni 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder der Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dresden, 29. Juni 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister (siehe Ausschreibung im Amtsblatt 26-27/2016, Seite 21) www.dresden.de/amtsblatt 24 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) vom 16. Oktober 2003 Vom 23. Juni 2016 § 1 Änderung der Entschädigungssatzung (1) Der Geltungsbereich in § 1 wird wie folgt neu gefasst: „Diese Satzung gilt für die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadträtinnen und Stadträte sowie der sonstigen Mitglieder der Ausschüsse, der Beiräte im Sinne der §§ 46, 47 SächsGemO, der Ortsbeiräte, der Ortschaftsräte und der sonstigen Gremien der Landeshauptstadt Dresden. Sonstige Gremien im Sinne dieser Satzung sind die in der Anlage zur Satzung genannten Gremien und alle weiteren beratenden Gremien, die zumindest teilweise mit ehrenamtlich Tätigen besetzt sind und für die der Stadtrat die Anwendbarkeit der Entschädigungssatzung beschließt.“ (2) Die Aufwandsentschädigung nach § 2 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu geregelt: „Außerdem erhalten als Aufwands entschädigung: 1. Mitglieder des Ältestenrates 25,00 Euro 2. Fraktionsvorsitzende 100,00 Euro 3. je ein/-e stellvertretende/-r Fraktionsvorsitzende/-r 25,00 Euro 4. Vorsitzende von beratenden Ausschüssen 50,00 Euro 5. Stellvertretende Ausschussvorsitzende von beratenden Ausschüssen sowie die Stellvertreterin/der Stellvertreter der/des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 25,00 Euro 6. Mitglieder von Ausschüssen je Ausschussbesetzung 50,00 Euro 7. Mitglieder von Beiräten gemäß §§ 46, 47 SächsGemO je Beiratsbesetzung 25,00 Euro 8. Vorsitzende von Beiräten gemäß §§ 46, 47 SächsGemO 25,00 Euro (3) Die Regelung der Sitzungsgelder für Stadträtinnen und Stadträte in § 2 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „(2) Stadträtinnen und Stadträte erhalten Sitzungsgeld für: (siehe Tabelle 1 auf der Seite 25 in diesem Amtsblatt) (4) Die Regelung der erhöhten Sitzungsgelder für selbstständig tätige Stadträtinnen und Stadträte in § 2 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: „(3) Ber uf lich Selbstständige, www.dresden.de/amtsblatt soweit sie durch die Teilnahme an Sitzungen einen ihrem regelmäßigen Einkommen entsprechenden Verdienstausfall erleiden und diesen glaubhaft machen und unselbstständig Tätige, die diesen nachweisen, erhalten statt des Sitzungsgeldes nach Absatz 2 ein erhöhtes Sitzungsgeld pro Sitzung für: (siehe Tabelle 2 auf der Seite 25 in diesem Amtsblatt) (5) Die Regelung der erhöhten Sitzungsgelder bei Hausfrauen und Hausmännern in § 2 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: „(4) Hausfrauen und Hausmänner erhalten statt des Sitzungsgeldes nach Absatz 2 ein erhöhtes Sitzungsgeld pro Sitzung für: (siehe Tabelle 3 auf der Seite 25 in diesem Amtsblatt) (6) Die Überschrift des § 3 und die Regelung über die Entschädigung der Ortsvorsteher in § 3 Absatz 1 werden wie folgt neu gefasst: „§ 3 Entschädigung für Ortsvorsteher und für Mitglieder der Ortsbeiräte und Ortschaftsräte (1) Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher/innen beträgt 30 vom Hundert der Aufwandsentschädigung, die nach § 2 Absatz 1 KomAEVO ein/-e ehrenamtliche/-r Bürgermeister/in in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Or tschaf t erhält. In Ortschaften mit mehr als 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Aufwands entschädigung für ehrenamtliche Or t svor steher/-innen 50 vom Hundert der Aufwandsentschädigung, die ein/-e ehrenamtliche/-r Bürgermeister/-in nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KomAEVO erhält.“ (7) Die Regelung über die Sitzungsgelder für sachkundige Einwohner in § 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „(2) Sachkundige Einwohner erhalten Sitzungsgeld für: (siehe Tabelle 4 auf der Seite 25 in diesem Amtsblatt) (8) § 6 wird aufgehoben. (9) Der Entschädigungssatzung wird folgende neue Anlage beigefügt: „Anlage zu den §§ 2 und 4 Entschädigungssatzung Sonstige Gremien im Sinne der §§ 2 Absätze 2, 3 und 4 sowie 4 Absatz 2 sind: ■■ die Kunstkommission, ■■ die Arbeitsgemeinschaften der Kunstkommission, ■■ die Jurys zu Wettbewerbsverfahren auf dem Gebiet Kunst und Kultur, ■■ der Kulturbeirat, ■■ die Facharbeitsgemeinschaften des Kulturbeirates, ■■ der Beirat des Jobcenters Dresden, ■■ der Bildungsbeirat, ■■ die vom Stadtrat im Bereich der Stadtplanung errichteten Gestaltungskommissionen, ■■ die Jury zur Vergabe des Erlweinpreises der Landeshauptstadt Dresden, ■■ die von der/dem Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr einberufenen Gesprächsrunden bei Vorabstimmungen zu komplexen Planwerken, der Runde Tisch zum Verkehrsentwicklungsplan, Jurys zu Wettbewerben und Gutachtergremien bei Werkstattverfahren.“ § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dresden, 29. Juni 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrensoder der Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dresden, 29. Juni 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister in Vertretung in Vertretung Annekatrin Klepsch Zweite Bürgermeisterin Annekatrin Klepsch Zweite Bürgermeisterin Stadtrat? ratsinfo.dresden.de Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 25 A MTL I C H E S Tabellen zur Entschädigungssatzung Tabelle 1 Art der Sitzung Stadtratssitzungen Ausschussitzungen Sitzungen des Ältestenrates, Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen in Vorbereitung der Stadtratssitzung (3 Mitglieder bis max. 30 % der Fraktionsstärke bei Fraktionsvorstandssitzungen) bis zu 2 zusätzlichen Beratungen (Klausurberatungen) der Fraktionen pro Jahr Sitzungen der Beiräte gemäß §§ 46, 47 SächsGemO Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung 1. Periode (4 h) 2. Periode (4 h) 3. Periode (unbegrenzt) 32,50 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro 17,50 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro 25,00 Euro – – 25,00 Euro 25,00 Euro – – – – 1. Periode (4 h) 2. Periode (4 h) 3. Periode (unbegrenzt) 90,00 Euro 90,00 Euro 90,00 Euro 35,00 Euro 35,00 Euro 35,00 Euro 25,00 Euro – – 90,00 Euro 25,00 Euro – – – – 1. Periode (4 h) 2. Periode (4 h) 3. Periode (unbegrenzt) 50,00 Euro 50,00 Euro 50,00 Euro 35,00 Euro 35,00 Euro 35,00 Euro 25,00 Euro – – 50,00 Euro 25,00 Euro – – – – 1. Periode (4 h) 2. Periode (4 h) 3. Periode (unbegrenzt) 25,00 Euro 25,00 Euro 25,00 Euro 15,00 Euro – – – – – Tabelle 2 Art der Sitzung Stadtratssitzungen Ausschussitzungen Sitzungen des Ältestenrates, Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen in Vorbereitung der Stadtratssitzung (3 Mitglieder bis max. 30 % der Fraktionsstärke bei Fraktionsvorstandssitzungen) bis zu 2 zusätzlichen Beratungen (Klausurberatungen) der Fraktionen pro Jahr Sitzungen der Beiräte gemäß §§ 46, 47 SächsGemO Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung Tabelle 3 Art der Sitzung Stadtratssitzungen Ausschussitzungen Sitzungen des Ältestenrates, Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen in Vorbereitung der Stadtratssitzung (3 Mitglieder bis max. 30 % der Fraktionsstärke bei Fraktionsvorstandssitzungen) bis zu 2 zusätzlichen Beratungen (Klausurberatungen) der Fraktionen pro Jahr Sitzungen der Beiräte gemäß §§ 46, 47 SächsGemO Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung Tabelle 4 Art der Sitzung Ausschussitzungen Sitzungen der Beiräte bis zu 6 Sitzungen pro Jahr Sitzungen sonstiger Gremien gemäß Anlage zu dieser Satzung, bis zu 6 Sitzungen pro Gremium und Jahr und vorbehaltlich gesondert vereinbarter Entschädigungssätze bei Tätigkeit als Sachverständige/-r Behördenfragen? Dresdner Amtsblatt www.dresden.de/amtsblatt 26 A MTL I C H E S 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden der Landeshauptstadt Dresden (Eigenbetriebssatzung IT) Vom 24. Juni 2016 Aufgrund der §§ 4, 95 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Sac h sen (Säc h sG emO) i n der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI. 5. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBI. S. 822), und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 941), hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden in seiner Sitzung am 24. Juni 2016 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden“ der Landeshauptstadt Dresden beschlossen: Art. 1 Änderung des Aufgabenbereiches (1) In § 2 Abs. 2 wird Ziffer 1 um „Mitwirkung bei der“ ergänzt und wie folgt neu gefasst: „Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der IT-Strategie‘‘ (2) In der Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz 3 („Aufgaben des Eigenbetriebes IT-Dienstleistungen Dresden“) wird Ziffer 1, 1. Anstrich um „Mitwirkung bei der“ ergänzt und wie folgt neu gefasst: „Mitwirkung bei der Konzipierung der strategischen Entwicklung des IT-Einsatzes sowie des verwaltungsprozessbezogenen ITEinsatzes in der Stadtverwaltung“. (3) In der Anlage zu § 1 Abs. 3 Satz 3 („Aufgaben des Eigenbetriebes IT-Dienstleistungen Dresden“) wird Ziffer 1, 4. Anstrich um „Mitwirkung bei der“ ergänzt und wie folgt neu gefasst: „Mitwirkung bei der Fortschreibung städtischer Vorschriften mit IT-Bezug“ Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Dresden, 4. Juli 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrensoder der Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dresden, 4. Juli 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen Kulturförderung Vom 24. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Recht sgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 2.1 Projekt- und institutionelle Förderung 2.2 Stipendien 3 Zuwendungsempfängerinnen/ Zuwendungsempfänger 3.1 Projekt- und institutionelle Förderung 3.2 Stipendiaten 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Projekt- und institutionelle Förderung 4.2 Stipendien 5 Ar t, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart 5.2 Finanzierungsart 5.3 Form der Zuwendung 5.4 Bemessungsgrundlage 5.4.1 Projektförderung 5.4.2 Institutionelle Förderung 5.4.3 Sonstiges 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen www.dresden.de/amtsblatt 7 Verfahren 7.1 Antragsverfahren 7.1.1 Projekt- und institutionelle Förderung 7.1.2 Stipendien 7.1.3 Sonstiges 7.2 Entscheidung 7.3 Bewilligungs-, Anforderungs-, Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren 7.4 Zu beachtende Vorschriften 8 Inkrafttreten 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage (1) Die Pflege der Kultur ist nach § 2 Sächsisches Kulturraumgesetz eine Pf lichtaufgabe der Gemeinden. Die Landeshauptstadt Dresden fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden unter besonderer Berücksichtigung des Kulturleitbildes und des Kulturentwicklungsplanes in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen. Die folgende Richtlinie bezieht sich auf die finanzielle Förderung. (2) Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden kommunalen Kult ur f örder mit tel best immt der Stadtrat im Rahmen seines Beschlusses zum Haushaltsplan. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen, nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und der geltenden Vorschriften (insbesondere nach der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Dresden vom 21. Juni 2000) gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. (3) Die Zuwendung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen folgender Verordnung(-en) und deren Nach- folgeregelungen in der jeweils geltenden Fassung: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU L 187 S. 1). 2 Gegenstand der Förderung 2.1 Projekt- und institutionelle Förderung Den Gegenstand der Förderung bilden zeitlich befristete, inhaltlich abgrenzbare Einzelvorhaben (Projektförderung) sowie über das ganze Jahr zu erbringende kontinuierliche Leistungen (institutionelle Förderung) mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem C ha ra k ter. Das vom St adt rat beschlossene Kulturleitbild, der Kult urent w ick lungsplan und weitere vom Stadtrat formulierte Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Kriterien sind die Leitlinien zur fachlichen Beurteilung der Projekte und Institutionen. 2.2 Stipendien An Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Kulturmanagerinnen und Kulturmanager können St ipend ien ver geben werden. Die Vergabe dient der Förderung besonderer künstlerischer Einzelleistungen und kultureller Konzepte. Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. 3 Zuwendungsempfängerinnen/ Zuwendungsempfänger 3.1 Projekt- und institutionelle Förderung (1) Die Gewährung einer Zuwendung setzt eine künstlerische oder kulturelle Arbeit der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger in hoher Qualität, Innovation und Kreativität voraus. (2) Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung, Kontrolle und Abrechnung des Vorhabens bieten und über die entsprechende fachliche Befähigung verfügen. (3) Antragsberechtigt sind Personen, die in der Landeshauptstadt Dresden ansässig sind und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit in Dresden leisten. Kulturveranstaltungen außerhalb Dresdens, organisiert von Dresdner Künstlerinnen, Künstlern und Kulturträgern, können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen. Projekte von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturträgern, die nicht in der Stadt Dresden ansässig sind, können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen. (4) Zuwendungen als Projektförderung werden natürlichen oder juristischen Personen gewährt. (5) Eine institutionelle Förderung kann juristischen Personen gewährt werden, die ■■ auf künstlerischem oder kulturellem Gebiet über einen längeren Zeitraum nachweisbar erfolgreich waren und eine auf das Jahr bezogene kontinuierliche künstlerische oder kulturelle Arbeit leisten und ■■ das vorhandene kommunale Kulturspektrum sinnvoll ergänzen. Im Regelfall kann eine mehrjährige (i. d. R. 3-jährige) institutionelle Förderung gewährt werden, insbesondere wenn: ■■ bestehende Aufgaben der Kulturverwaltung dauerhaft übernommen wurden oder Dresdner Amtsblatt A MTL I C H E S ■■ Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand in private Trägerschaft übernommen wurden oder ■■ die kulturell-künstlerische Tätigkeit der jeweiligen Institution einen überwiegend mehrjährigen Planungsvorlauf erfordert oder ■■ es sich um eine strukturbildende Kultureinrichtung im Stadtgebiet handelt, die als Gemeinbedarfseinrichtung gilt und deshalb einer kulturellen Zweckbindung unterliegt. Die Gewährung steht für den gesamten Förderzeitraum unter Haushaltsvorbehalt (Punkt 1 Absatz 2 der Richtlinie). 3.2 Stipendiaten Stipendien können grundsätzlich die Kulturschaffenden nach Punkt 2.2 der Richtlinie erhalten, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden haben. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Projekt- und institutionelle Förderung (1) Zu fördernde Vorhaben sollen für jede Bürgerin bzw. für jeden Bürger zugänglich sein. Sie haben einen Beitrag zur Entwicklung und Pflege der Kunst und Kultur in der Landeshauptstadt Dresden zu leisten und müssen eine öffentliche Resonanz erwarten lassen. (2) Eine Förderung setzt voraus, dass ein ausgeglichener Wirtschaftsplan bzw. Kosten- und Finanzierungsplan vorliegt. Die Gesamtfinanzierung ist dabei zu sichern. (3) Finanziert werden nur Vorhaben, mit denen noch nicht begonnen wurde. Eine Nachfinanzierung eines bereits begonnenen oder durchgeführten Projektes ist grundsätzlich nicht möglich. (4) Eine Förder ung folg t dem Nachrangprinzip. Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Ausgaben durch eigene Einnahmen oder durch Drittmittel zu decken. Die Gewährung einer Zuwendung setzt einen angemessenen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers voraus. Der Eigenanteil kann in geeigneten Fällen auch in Form einer angemessenen Eigenleistung erbracht werden. Die Eigenleistungen können in Form von Arbeits- und Sachleistungen erbracht werden und sind in geeigneter Form nachzuweisen. (5) Fördervoraussetzung ist die sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung. 4.2 Stipendien Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von anderen Institutionen keine analoge För- derung gewährt wird. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart Die Zuwendungen werden als Projektförderung, institutionelle Förderung und in Form von Stipendien gewährt. 5.2 Finanzierungsart (1) Zuwendungen in der Projektförderung werden vorrangig als Festbetragsfinanzierung gewährt. (2) Zuwendungen in der institutionellen Förderung werden vorrangig als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, in begründeten Fällen auch als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung. (3) Stipendien werden in der Regel als monatliche Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro und für die Dauer von bis zu drei Monaten im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. 5.3 Form der Zuwendung Die Zuwendung für eine Projektförderung, institutionelle Förderung und für Stipendien wird jeweils als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 5.4 Bemessungsgrundlage 5.4.1 Projektförderung (1) Zuwendungsfähig sind die unmittelbar projektbezogenen Ausgaben, wie Honorare, Vergütungen f ür geringf ügig Beschäf tig te, Fahrt- und Übernachtungskosten, Material-, Transport-, Betriebs-, Werbungs- und Druckkosten und Abgaben an künstlerische Verwertungsgesellschaften. (2) Repräsentationskosten, Aufwendungen f ür Speisen und Getränke und Personalausgaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. 5.4.2 Institutionelle Förderung Eine institutionelle Förderung wird zur anteiligen Deckung der laufenden Geschäftsausgaben, wie Personal-, Betriebs-, Sachausgaben und Honorare, gewährt. 5.4.3 Sonstiges (1) Zuwendungsfähig sind nur im Bewilligungszeitraum fällige Ausgaben. Insbesondere stellen Rückstellungen bzw. Rücklagen und Eigenleistungen (kassenmäßig nicht nachgewiesene Leistungen) grundsätzlich keine zuwendungsfähigen Ausgaben im Sinne dieser Richtlinie dar. (2) Die Abrechnung von Reisekosten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen (1) Im Zusammenhang mit dem 27 geförderten Projekt erstellte Veröffentlichungen und Werbemittel sind der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, mindestens in zweifacher Ausführung mit Abschluss des Projektes bzw. bei Vorlage des Verwendungsnachweises kostenlos zur Verfügung zu stellen. (2) Bei allen Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt oder der geförderten Institution stehen, ist auf die Förderung mit dem Hinweis „Gefördert durch die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz“ zu verweisen. (3) Eine Förder ung desselben Zuwendungszweckes aus Mitteln der Projekt- und institutionellen Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. (4) Eine Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte ist ohne Zustimmung der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, nicht gestattet. (5) Die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger soll die barrierefreie, gleichwertige und selbstbestimmte Nutzbarkeit der künstlerischen bzw. kulturellen Angebote, ohne Qualitätsund Informationsverluste f ür Menschen mit Behinderungen, anstreben. 7 Verfahren 7.1 Antragsverfahren 7.1.1 Projekt- und institutionelle Förderung (1) Anträge sind unter Beifügung der Konzeption und sonstiger relevanter Unterlagen einzureichen. Eine zusammenfassende Kurzbeschreibung/Darstellung des zu fördernden Projektes/der zu fördernden Institution ist mit dem Antragsformular zwingend vorzulegen. Im Kosten- und Finanzierungsplan bzw. Wirtschaftsplan sind alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben anzugeben. Unvollständige Anträge werden vom Amt für Kultur und Denkmalschutz nicht bearbeitet. (2) Anträge auf Projektförderung sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 1. September für Projekte des Folgejahres und 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres zu stellen. (3) Anträge auf institutionelle Förderung sind unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung zu stellen (ab Förderjahr 2018). (4) Anträge sind schriftlich und nach www.dresden.de/amtsblatt 28 Möglichkeit auch in elektronischer Form einzureichen. 7.1.2 Stipendien A nt räge auf St ipend ien sind schriftlich, ohne Verwendung eines Formulars, mittels Arbeitskonzeption für den vorgesehenen Zeitraum zu stellen. Es gelten die Termine der Projektförderung. 7.1.3 Sonstiges (1) In begründeten Ausnahmefällen ist ein Einreichen der Antragsunterlagen zu einem anderen Zeitpunkt möglich. (2) Die Anträge für Projekt- und institutionelle Förderung sowie Stipendien sind an die Landeshauptstadt Dresden, A mt f ür Ku lt u r u nd Den k ma l sc hut z, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu stellen und nach Möglichkeit als E-Mail zu richten an: [email protected]. (3) Es ist zu erklären, inwieweit eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit nach § 15 UStG besteht. Bei Vorsteuerabzugsmöglichkeit sind im Antrag Nettobeträge auszuweisen. 7.2 Entscheidung (1) Vom Amt für Kultur und Denkmalschutz werden für die einzelnen Sparten Facharbeitsgruppen gebildet, die aus fachkompetenten Bürgerinnen/Bürgern und je einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Kultur und Denkmalschutz bestehen. In jeder Facharbeitsgruppe kann eine Stadträtin/ ein Stadtrat aus dem Ausschuss für Kultur und Tourismus mitwirken. Bei der Besetzung der Facharbeitsgruppen ist auf die gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinzuwirken. (2) Über die Anträge nach dieser Richtlinie entscheidet der Ausschuss für Kultur und Tourismus auf Vorschlag der Kulturverwaltung, unter Berücksichtigung der fachlichen Stellungnahmen A MTL I C H E S der Facharbeitsgruppen und des Kulturbeirates. (3) Über die weitere Verwendung nicht abgeforderter Zuwendungen oder restlicher Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 2.500 EUR im Einzelfall entscheidet das Amt für Kultur und Denkmalschutz in eigener Zuständigkeit. (4) Die Entscheidung über die Gewährung von kommunalen Kulturfördermitteln wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller durch einen schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Bei einer ablehnenden Ermessensentscheidung werden die Ermessenserwägungen dargelegt. Bei mehrjährigen institutionellen Förderungen nach Punkt 3.1 Absatz 5 der Richtlinie werden Mehrjahres-/Leistungsvereinbarungen geschlossen. In die Mehrjahres-/ Leistungsvereinbarungen wird ein ausdrücklicher Haushaltsvorbehalt (Punkt 1 Absatz 2 der Richtlinie) für den gesamten Förderzeitraum aufgenommen. Der Abschluss dieser Vereinbarungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Ausschusses für Kultur und Tourismus. Die Kulturverwaltung unterbreitet dem Ausschuss für Kultur und Tourismus nach Beratung der Facharbeitsgruppen jährlich Vorschläge, mit welchen Trägern Verhandlungen über den Abschluss einer solchen Vereinbarung aufgenommen werden sollen. 7. 3 Bew i l l ig ungs-, A n forde rungs-, Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren (1) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (soweit nicht in der Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind). (2) Für Stipendien gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Als Verwendungsnachweis ist ein Sachbericht vorzulegen. (3) Die Auszahlung wird grundsätzlich von der Vorlage des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises über gewährte Kulturfördermittel aus Vorjahren abhängig gemacht. (4) Nicht verbrauchte Zuwendungen sind unaufgefordert und unverzüglich zurückzuzahlen. (5) Ü ber eine Rück forder ung entscheidet die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, im Einzelfall. 7.4 Zu beachtende Vorschriften (1) Zuwendungen werden nur gewährt, wenn gegen die Zuwendungsempfängerin/den Zuwendungsempfänger keine finanziellen Forderungen seitens der Landeshauptstadt Dresden bestehen. (2) Einer Zuwendungsempfängerin bzw. einem Zuwendungsempfänger, die bzw. der einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Fest stellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekom men ist, dür fen keine Einzelbeihilfen gewährt werden, ausgenommen Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen. 8 Inkrafttreten Diese Fachförderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Kulturförderung vom 27. Mai 2008 tritt außer Kraft. Dresden, 4. Juli 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO Sol lte d iese R icht linie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Richtlinie nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vor sc h r i f ten über d ie Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Richtlinie verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 benannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrensoder der Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dresden, 4. Juli 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge Öffentliche Informationsveranstaltung zum Stand der Planungen zur Windenergienutzung im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge Aus Anlass der erfolgten Auswertung der Ergebnisse des im let zten Ja h r durc hgef üh r ten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanvorentwurf führt der Regionale Planungsverband im Landkreis Sächsische Schweiz und Meißen je zwei Informationsveranstaltungen durch. Der Verba nd w i rd dor t über www.dresden.de/amtsblatt den Stand der Planungen zur Windenergienutzung und das weitere diesbezügliche Vorgehen im Planverfahren informieren. Auch wird es Gelegenheit geben, diesbezügliche Fragen zum Thema stellen zu können. Die interessierte Öffentlichkeit sowie Vertreter aus den kommunalen Verwaltungen und Entschei- dungsgremien sind zur Teilnahme an einer dieser Veranstaltungen recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltungen finden statt ■■ am 16. August 2016, um 18 Uhr, in der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Sachsen in Meißen, Herbert-Böhme Straße 11 (Mehrzweckhalle). ■■ am 24. August 2016, um 18 Uhr, im Kulturzentrum Parksäle, Dr.Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde ■■ am 29. August 2016, um 18 Uhr, in der Neustadthalle, Götzinger Saal, Johann-Sebastian-Bach-Straße 15, 01844 Neustadt in Sachsen ■■ am 30. August 2016, um 18 Uhr, im „Alberttreff“ in Großenhain, Am Marstall 1. Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S 29 Stellenausschreibungen Bitte richten Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (keine E-Mail) mit Angabe der Chiffre-Nr. und den üblichen Unterlagen an die Landeshauptstadt Dresden, Haupt- und Personalamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, oder an die in der Stellenausschreibung angegebene Adresse (Eigenbetriebe oder ähnliches). Bitte sehen Sie von kostenintensiven Bewerbungen in Mappen ab, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet werden. Verwaltungsrecht ■■ berufliche Erfahrungen im Bereich der Bürgerberatung ■■ Bürgerfreundlichkeit ■■ sicheres und freundliches Auftreten, Flexibilität, Entscheidungsfreudigkeit, Kontaktfähigkeit, Beratungskompetenz, selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten ■■ PC-Kenntnisse Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Bewerbungsfrist: 27. Juli 2016 Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. ■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung ■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden sind die Stellen mit der Stellenbezeichnung Sachbearbeiter/-in Beitragsstelle (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. E 08 TVöD) Chiffre-Nr.: EB 55/472 2 Sachbearbeiter/-innen Förderung Freie Träger (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. E 09 TVöD) Chiffre-Nr.: EB 55/473 ab sofort zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Beratung der Eltern zu allen satzungsrelevanten Bestimmungen ■■ Festsetzung des Elternbeitrages ■■ Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf Ermäßigung/Erlass des Elternbeitrages ■■ Prüfung der Anträge auf Erstattung der entgangenen Elternbeiträge von Einrichtungen in freier Trägerschaft ■■ Prüfung der Beitragskonten bezüglich unausgeglichener Zahlungsforderungen Aus den o. g. Arbeitsinhalten können Schwerpunkte für die Tätigkeit gesetzt werden. Erforderliche Ausbildung ■■ Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachangestellte/-r für Bürokommunikation oder vergleichbarer Abschluss im mittleren Verwaltungsdienst ■■ Vorlage eines eintragsfreien Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) Erwartungen ■■ fundierte Fachkenntnisse im Sozialrecht (SGB VIII, SGB XII, SGB I und X, SächsKitaG) ■■ Kenntnisse im Verfahrens- und ab sofort zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Wahrnehmung von umfassenden und vielseitigen Beratungsaufgaben freier Träger in allen Belangen der Rechtsträgerschaft von Kindertageseinrichtungen und der dazugehörigen qualitätsgerechten Leistungserbringung sowie zu rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen in Bezug auf Fördermöglichkeiten und -bedingungen sowie der Zuschussausreichung und -abrechnung ■■ Erstellung von Beschlussvorlagen ■■ Abschluss und Aktualisierung von Vereinbarungen zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung unter Einbeziehung aller Fachbereiche ■■ abschließende Bearbeitung, Prüfung von Kostenkalkulationen, Haushaltsplänen und Betriebskostenabrechnungen der freien Träger ■■ Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung ■■ Verhandlung und Aushandlung mit Trägern zu Fragen und Problemstellungen in Bezug auf die Betriebsführung unter Beachtung und Wahrung der Spezifika der Träger, fehlerfreies Ermessen im Rahmen Dresdner Amtsblatt Stellvertretende/-r Einrichtungsleiter/-in Kita Weidentalstraße 6 in Dresden (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. S 15 TVöD SuE) Chiffre-Nr.: EB 55/474 sprechend individuellem Aufgabenverteilungsplan in folgenden Aufgabenbereichen 1.1 Planung und Koordination des organisatorischen Alltags der gesamten Einrichtung 1.2 Dienst-und Fachaufsicht (Personalmanagement, Teamentw ick lung und Teamf ühr ung, Zusammenarbeit mit dem Träger, Zusammenarbeit mit den Eltern, Zusammenarbeit mit anderen Instit utionen im Sozialraum, Öffentlichkeitsarbeit) 1.3 Qualitätssicherung und -entwicklung 1.4 Gebäude, Inventar und Arbeitssicherheit 2. Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages nach Bedarf in der Kindertageseinrichtung analog der pädagogischen Fachkraft 3. Abwesenheitsvertretung der Einrichtungsleiterin/des Einrichtungsleiters mit allen Rechten und Pflichten Erforderliche Ausbildung ■■ Abschluss als Staatlich ane r kannte/-r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. anderer erforderlicher Abschluss nach SächsQualiVO ■■ Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) Erwartungen ■■ Kenntnisse des SGB VIII und sozialpädagogische Fachkenntnisse ■■ Kenntnis des Sächsischen Bildungsplanes ■■ Berufserfahrung im Arbeitsfeld ■■ soziale Kompetenz, Loyalität, betriebswirtschaftliches Denken, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein ■■ Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit ■■ lösungsorientiertes Arbeiten und sicherer Umgang im Beschwerdemanagement ■■ partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern ■■ Repräsentation des Trägers nach innen und außen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 h+X. Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016 Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. ab sofort zu besetzen. Wesentliche Inhalte 1. Ständige Stellvertretung ent- ■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden sind die Stellen mit der Stellenbezeichnung des gegebenen Beurteilungs- und Ermessenspielraumes ■■ Kontrolle der Verwendungsnachweise freier Träger bei investiver Förderung von Baumaßnahmen und zum Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Erforderliche Ausbildung ■■ Diplom (FH), Bachelor (FH und Uni), Fachwirt (VWA, BA), A-IILehrgang ■■ Vorlage eines eintragsfreien Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) Erwartungen ■■ gründliche, vielseitige Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht, BGB, insbesondere im Vereinsrecht, SGB VIII und X sowie in den zutreffenden Richtlinien und Verordnungen und in der Datenverarbeitung ■■ Methodenkompetenz, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Loyalität ■■ sehr gute schriftliche und mündliche Darstellungsfähigkeit ■■ verantwortungsvolle, selbstständige Leistungserbringung; fehlerfreies Ermessen, Erkennen rechtlicher Zusammenhänge und Ableiten von Maßnahmen auf die Arbeitsaufgabe, Verhandlungsführung Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die Stelle 0.46400.0026.1 40 Stunden und für die Stelle 0.46400.0108.1 30 Stunden. Bewerbungsfrist: 12. August 2016 Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. ■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung www.dresden.de/amtsblatt 30 2 koordinierende Fachkräfte Integration und Heilpädagogik in den Kitas Weidentalstraße 6 und Gompitzer Straße 101 in Dresden (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. S 8b TVöD SuE) Chiffre-Nr.: EB 55/475 ab sofort zu besetzen. Wesentliche Inhalte 1. Tätigkeit als Erzieher(-in) (pädagogische Fachkraft) ■■ Der Fachkraft obliegen zu 45 Prozent die vollumfänglichen Aufgaben, als Erzieher(-in) (pädagogischeFachkraft). Sie sichert die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gemäß SächsKitaG, Sächsischer Bildungsplan und Leitbild des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden. 2. Tätigkeit als koordinierende Fachkraft Integration und Heilpädagogik ■■ Für die Arbeit mit behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern ist die qualifizierte Fachkraft hauptverantwortlich für die Beobachtung, Dokumentation, Planung und Umsetzung der Entwicklungsbegleitung sowie deren Reflexion. Das bezieht sich grundsätzlich auf die Kinder im eigenen Verantwortungsbereich (Bezugskinder). 2.1. Tätigkeit als koordinierende Fachkraft im Team ■■ Hauptverantwortung für die Entwicklungsbeobachtung, -dokumentation und -begleitung aller behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder in der Kindertageseinrichtung bzw. in der eigenen Gruppe. ■■ A n spr e c hpa r t ne r (-i n) u nd fachliche(r) Berater(-in) für die Pädagog(-inn)en im Team, weitere Integrationserzieher(-innen) und Eltern ■■ Entwicklungsbegleitung im Alltag planen, gestalten und sichern ■■ Ansprechpartnerin für Integration für das gesamte Team, Leistungsträger, Therapeut(inn) en und Eltern ■■ Planungsprozesse an den unterschiedlichen Lebenssituationen der Kinder und an ihren individuellen Entwicklungsständen orientieren (Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse anpassen) ■■ regelmäßige und kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation von Bildungs- und Lernprozessen www.dresden.de/amtsblatt A MTL I C H E S sowie Entwicklungsständen ■■ Entwicklungsberichte und Förderpläne für Kinder mit Förderbedarf ressourcen- und stärkenorientiert erstellen ■■ Ressourcen erschließen und Barrieren für Spiel, Lernen und Beteiligung abbauen ■■ ganzheitliche, alltagsintegrierte und an den Themen und Interessen der Kinder orientierte Angebote in Gruppen planen, initiieren und begleiten ■■ Sicherstellung des Kompetenztransfers im Team Erforderliche Ausbildung ■■ Abschluss als Staatlich aner kannte(r) Erzieher(-in) mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation, Heilerziehungspf leger(-in) bzw. auch anderer erforderlicher Abschluss nach SächsQualiVO möglich ■■ Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) Erwartungen ■■ Kenntnisse der frühkindlichen Entwicklung und Pädagogik, pädagogische Fachkenntnisse ■■ Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen (SBP, SächsKitaG, BKSchG, SGB etc.) ■■ Identifizierung mit dem Leitbild des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden ■■ Loyalität, Konf likt- und Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit, Toleranz, Einfühlungsvermögen, Empathie, Flexibilität, Belastbarkeit, Entscheidungsfreude, Selbstständigkeit, Kooperation mit Partnern im Sozialraum; Prozesssteuerung, Urteilsund Problemlösungsvermögen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 h+X Stunden. Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016 Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. ■■ Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Einrichtungsleiter/-in Kita Nöthnitzer Straße 4 in Dresden (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. vss. S 15 TVöD SuE) Chiffre-Nr.: EB 55/476 ab sofort zu besetzen. Wesentliche Inhalte 1. Planung und Koordination des organisatorischen Alltags der gesamten Einrichtung 2. Dienst- und Fachaufsicht 2.1. Personalmanagement 2.2. Teamentwicklung und Teamführung 2.3. Zusammenarbeit mit dem Träger 2.5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Sozialraum, Öffentlichkeitsarbeit 3. Qualitätssicherung und -entwicklung 4. Finanzverantwortung 5. Gebäude, Inventar und Arbeitssicherheit Erforderliche Ausbildung ■■ Abschluss als Staatlich aner kannte/-r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. anderer erforderlicher Abschluss nach SächsQualiVO ■■ Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) Erwartungen ■■ Kenntnisse des SGB VIII und sozialpädagogische Fachkenntnisse ■■ Kenntnis des Sächsischen Bildungsplanes ■■ Berufserfahrung im Arbeitsfeld ■■ soziale Kompetenz, Loyalität, betriebswirtschaftliches Denken, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein ■■ Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit ■■ lösungsorientiertes Arbeiten und sicherer Umgang im Beschwerdemanagement ■■ partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern ■■ Repräsentation des Trägers nach innen und außen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 h+X. Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016 Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. ■ ■ I m E ige nb et r ieb K i nde r tageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Koordinator/-in Bundesprogramm Kindertagespflege (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. E 11 TVöD) Chiffre-Nr.: EB 55/477 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli ab s ofor t b e f r i s t et bi s z u m 31. Dezember 2018 zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Einführung und Implementierung des Qualifizierungshandbuches des Deutschen Jugendinstituts und Aufbau einer Funktionsstelle gemäß Förderrichtlinie des BMFSFJ ■■ Planung, Organisation und Durchführung der Maßnahmen „Kindertagespf lege als Ort der Inklusion“ ■■ Fort- und Weiterbildung der Fachberatung Kindertagespflege (Bedarfsermittlung, Planung und Organisation, Weiterentwicklung der Fachberatung) ■■ Aufstiegsqualifizierung für Kindertagespflegepersonen (Bedarfsermittlung, Verfahrensentwicklung, Reflexionsgespräche, Vernetzung) Erforderliche Ausbildung ■■ abgeschlossene Hochschulausbildung Fachrichtung Sozialwissenschaften/Pädagogik/Sozialpädagogik ■■ Vorlage eines eintragsfreien Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) Erwartungen ■■ fundierte Fachkenntnisse im Sozialrecht und betriebswirtschaftliche Kenntnisse ■■ Kommunikat ionsf ähigkeit, Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit ■■ Dokumentation und Berichtswesen ■■ zeitliche Flexibilität ■■ berufliche Erfahrungen im Projektmanagement/Netzwerkarbeit ■■ Führerschein Klasse B Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden. Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016 Bewerbungsunterlagen sind zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. ■■ Im Regiebetrieb Zentra le Technische Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Straßenbaufacharbeiter/-in (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 05 TVöD) Chiffre-Nr.: 27160701 ab August 2016 unbefristet zu besetzen. Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Wesentliche Inhalte ■■ Durchführung von Straßenbauarbeiten im Reparaturbereich einschließlich aller Vor- und Nebenarbeiten: Richten und Verlegen von Borden, Verlegen von Betonplatten und -pflaster, Flickarbeiten mit bituminösem Kalt- oder Heißmischgut ■■ Auswahl, Einsatz und Wartung geeigneter Verdichtungs-, Aufbruch- und Schneidetechnik, Sicherung bzw. Setzen von Stützmauern unter 2 m ■■ Reparaturarbeiten an Einbauten im öffentlichen Verkehrsraum durch Heben und Senken von Deckeln, Kappen und Schächten, Vorarbeiten für Reparaturen an Geländern, Zäunen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leitpfosten u. a. ■■ Unterhaltung von Nebenanlagen: Pflegearbeiten (maschinelles Waschen von Leiteinrichtungen, maschinelles Mähen) ■■ Instandhaltung und Säubern von Gräben und Durchlässen, Montage von Verkehrsleiteinrichtungen ■■ Montage von Hochwasserschutzanlagen ■■ Durchführung von Absperrund Sicherungsmaßnahmen an Schad- und Baustellen sowie in Havariesituationen ■■ Einsatz im Straßenwinterdienst: maschinelle Lade-, Streu- und Räumarbeiten, maschinelle Tätigkeiten Erforderliche Ausbildung ■■ Facharbeiter/in im Straßenbau oder gleichwertige Ausbildung Sonstige Anforderungen ■■ Führerschein Klasse CE ■■ Berechtigungsscheine für Baumaschinen und Geräte Erwartungen ■■ Kenntnisse von Baumaschinen, Straßenbau mit Nebenanlagen und umfassende Kenntnisse zu GAB, VSG, StVO und RSA ■■ Bereitschaf t zur Ruf bereitschaft, zum Schichtdienst, zum Straßenwinterdienst und anderen Einsätzen ■■ Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit und Verantwortungsfähigkeit, Urteils- und Problemlösefähigkeit, Zielorientierung Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist 3. August 2016 ■■ Im Veterinär- und Lebensmittelüber wachungsamt der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Amtliche/-r Tierarzt/ -ärztin (Beschäftigte bzw. Dresdner Amtsblatt A MTL I C H E S Beschäftigter EntgGr. E 15 TVöD bzw. E 13) Chiffre-Nr.: 36160701 zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 30. April 2018 als Abwesenheitsvertretung zu besetzen. Wesentliche Inhalte gesamter amtstierärztlicher Dienst mit den Schwerpunkten ■■ Lebensmittelüberwachung ■■ Fleischhygiene ■■ Innen- und Außendiensttätigkeit ■■ Teilnahme an amtstierärztlichen Rufbereitschaftsdienst Erforderliche Ausbildung ■■ Approbation als Tierarzt/-ärztin ■■ für die Vergütung in der Entgeltgruppe 15 ist zusätzlich eine Qualifikation zum Fachtierarzt/ärztin für Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchhygiene oder Öffentliches Veterinärwesen zwingend erforderlich Sonstige Anforderungen ■■ Fahrerlaubnis Klasse B Erwartungen ■■ eigenständige Arbeitsweise ■■ sicheres Auftreten, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit ■■ EDV-Kenntnisse ■■ Bereitschaft zum Dienst außerhalb üblicher Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 3. August 2016 ■■ Im Veterinär- und Lebensmittelüber wachungsamt der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Amtliche/-r Tierarzt/ -ärztin (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. E 13 TVöD) Chiffre-Nr.: 36160702 ab dem 16. November 2016 befristet für die Dauer des Mutterschutzes und ggf. anschließender Elternzeit zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ den gesamten amtstierärztlichen Dienst mit den Schwerpunkten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Veterinärwesen ■■ Durchsetzung des Tiergesundheitsgesetzes 31 ■■ Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs ■■ Anwendung und Durchsetzung des Tierschutzgesetzes ■■ Vollzug von rechtlichen Vorschriften ■■ Teilnahme am amtstierärztlichen Rufbereitschaftsdienst Erforderliche Ausbildung ■■ Approbation als Tierarzt/-ärztin Sonstige Anforderungen ■■ Fahrerlaubnis Klasse B Erwartungen ■■ sicheres Auftreten, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit ■■ Berufserfahrung ist wünschenswert ■■ EDV-Kenntnisse ■■ Bereitschaft zum Dienst außerhalb üblicher Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 8. August 2016 gern, Mitarbeitervertretungen, kommunalen Beauftragten und Spitzenverbänden sowie zu anderen Kommunen Erforderliche Ausbildung ■■ Diplom (Uni), Magister (Uni), Master (FH und Uni) Erwartungen ■■ Kenntnisse der touristischen und kulturellen Infrastruktur der Landeshauptstadt Dresden ■■ Kenntnisse verwaltungsinterner Abläufe und Zuständigkeiten sowie des Kommunalrechts ■■ Fremdsprachenkenntnisse Englisch Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 5. August 2016 ■■ Im Geschäftsbereich Kultur und Tourismus der La ndeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Sachbearbeiter/-in Darstellende Kunst und Literatur (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 13 TVöD) Chiffre-Nr.: 41160701 Referent/-in Tourismus (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 13 TVöD) Chiffre-Nr.: GB4160701 zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31. Oktober 2022 zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Unterstützung der Beigeordneten bei der strategischen Steuerung des Geschäftsbereiches in Fragen des Tourismus; insbesondere Beratung der Beigeordneten, Entwicklung der strategischen Ziele und Handlungsfelder der Förderung des Tourismus, Vorbereitung von Entscheidungen, einschließlich wissenschaftlich-analytischer Aufarbeitung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen ■■ Unterstützung der Aufgabenerfüllung innerhalb des Geschäftsbereiches ■■ Abstimmung von Vorschlägen und Vorhaben mit anderen Geschäftsbereichen ■■ Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ■■ Zusammenarbeit mit städtischen Gremien, Institutionen und Organisationseinheiten außerhalb des Geschäftsbereiches sowie auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, einschließlich Kontaktpflege zur politischen Entscheidungsträ- ■■ Im Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ eigenständige Bearbeitung von Fachfragen in den Bereichen Darstellende Kunst und Literatur und konzeptionelle Mitarbeit an der Kulturentwicklungsplanung ■■ selbstständige inhaltliche Bearbeitung der institutionellen und Projektförderung für die Bereiche Darstellende Kunst und Literatur ■■ Bearbeitung von Aspekten kultureller Bildung in den Bereichen Darstellende Kunst und Literatur ■■ eigenständige Führung aller Prozesse zum Dresdner Stadtschreiber ■■ inhaltliche Vorbereitung und Koordination städtischer Interessen bei der Vergabe des Dresdner Lyrikpreises ■■ fachliche Zuständigkeit für Staatsoperette Dresden und Theaterhaus Rudi; Vorbereitung der Beiratssitzungen des Societätstheaters und künstlerisch-fachliche Beratung der gGmbH ■■ eigenständiges und spartenübergreifendes Verfassen und Betreuen der Newsletter des Amtes und inhaltliche Betreuung des Internetauftrittes Dresden.de/Kultur Erforderliche Ausbildung ■■ D i p l o m ( U n i ) , M a g i s t e r (Uni),Master (FH und Uni) www.dresden.de/amtsblatt 32 Sonstige Anforderungen ■■ Kenntnisse im Theater und Bühnenbereich ■■ Bereitschaft zu abweichender Arbeitszeit in den Abendstunden und an Wochenenden Erwartungen ■■ strukturelle Kenntnisse und Wirkungsfelder des Dresdner Literaturbetriebes ■■ analytisches und konzeptionelles Arbeiten Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 31. Juli 2016 ■■ Im Alumnat des Dresdner Kreuzchores der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Pädagogische/r Mitarbeiter/in (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. S 08a TVöD) Chiffre-Nr.: 41160702 ab dem 1. September 2016 zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Durchführung von Nachtdiensten (alleinige Verantwortung) ■■ Mitwirkung der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes des Alumnates ■■ verantwortliche pädagogische Betreuung der Kruzianer sowie eigenverantwortliche Gewährleistung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht ■■ in den Tagdiensten: unmittelbare Unterstützung der Alumnatsleitung und der Erzieher/-innen im pädagogischen Prozess ■■ K o o r d i n at i o n u n d e i g e n ve r a nt wor t l ic he Um s et z u ng von organisatorischen Abläufen im Alumnat in engen Zusammenwirken mit der Alumnatsleitung und den Erzieher/ -innen, dazu gehören besonders die organisatorische Sicherstellung des gesamten Betriebes im Empfangsbereich, die Gewährleistung des Informationsflusses im Haus, Telefondienste, regelmäßige Kont r ol lgä nge, Sc h lüsselver waltung, Postausgabe, An- und Abmeldung der Hausbewohner Erforderliche Ausbildung ■■ Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher/-in Sonstige Anforderungen ■■ erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) www.dresden.de/amtsblatt A MTL I C H E S Erwartungen ■■ Bereitschaf t zur Arbeit im 3-Schicht-System auch am Wochenende ■■ Bereitschaft zur Wahrung der christlich und musisch bestimmten Tradition des Dresdner Kreuzchores ■■ Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Eigenverantwortlichkeit, Organisationsvermögen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 25. Juli 2016 ■■ In der JugendKunstschule Dresden der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung) ■■ Erfahrungen in der Kinder- und Jugendchorleitung und Ausbildung von Musikpädagogen Erwartungen ■■ Erfahrungen im Kulturmanagement Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 21 Stunden. Bewerbungsfrist: 2. August 2016 ■■ Im Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Chorleiter/-in (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 9 TVöD) Chiffre-Nr.: 41160703 Sachbearbeiter/-in Versicherungsamts angelegenheiten (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. E 8 TVöD) Chiffre-Nr.: 50160701 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ konzeptionelle und methodische Arbeit sowie selbstständige künstlerische Leitung der Chöre der JugendKunstschule Dresden und der sonstigen musikpädagogischen Arbeit an der JugendKunstschule Dresden ■■ Erarbeitung von Konzeptionen (Erarbeiten konkreter Inhalte, Darstellung methodischer Umsetzung) für die unmittelbare Arbeit der Chöre, Schulprojekte, Ganztagsangebote (GTA), Ferienangebote, Veranstaltungen für Familien ■■ Erarbeitung eines Konzertplanes, von Konzertprogrammen, eigenständige Stückentwicklung für Kinder- und Jugendchöre ■■ selbstständige Mitwirkung bei der studentischen Ausbildung an der Hochschule für Musik im Rahmen eines Kooperationsprojektes ■■ Entwicklung und Leitung von musikpädagogischen Angeboten und Fortbildungen ■■ Koordination des Veranstaltungsprogrammes mit den anderen Fachbereichen, Leitung der innerbetrieblichen Projektgruppe „Bühne“ ■■ Zusammenarbeit mit der Bühnen- und Kostümwerkstatt sowie der Bühnentechnik, gemeinsame Planung und Realisierung von Produktionsabläufen Erforderliche Ausbildung ■■ Abschluss als Diplom-Musikpädagoge (Chorleitung, Gesang und mindestens ein Instrument) Sonstige Anforderungen ■■ erweitertes Führungszeugnis ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Zeit bis zum 30. September 2017 als Elternzeitvertretung zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Auskunftserteilung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung ■■ Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus der Sozialversicherung – medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Alters, Todes (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente), Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung, Beitragserstattungen zur Krankenversicherung etc. ■■ Prüfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger sowie Hilfestellung im Widerspruchs- und Klageverfahren ■■ Durchführung von Anhörungen bei Verstößen gegen das Pflegepflichtversicherungsgesetz, Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- verfahren gemäß § 121 SGB XI; Beglaubigungen und Bestätigungen für Sozialversicherungszwecke ■■ Amtshilfe für Versicherungsträger und Sozialgerichte, Bürgeranfragen – Bearbeitung von Anfragen über ungeklärte Zeiten und Sachverhalte in Rentenangelegenheiten, Auf- und Entgegennahme Eidesstattlicher Versicherungen und anderer Erklärungen ■■ sonstige allgemeine Verwaltungstätigkeiten – Postbearbeitung, Teilnahme an spezifischen Fort- und Weiterbildungen 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli ■■ Aufgaben nach Zuweisung durch die/den Vorgesetzte/-n Erforderliche Ausbildung ■■ abgeschlossene Ausbildung an einer Berufsschule bzw. Berufsfachschule vorzugsweise auf dem Gebiet der Sozialversicherung, Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachangestellte/-r für Bürokommunikation Sonstige Anforderungen ■■ Fachkenntnisse im Sozialversicherungsrecht ■■ mindestens ein Jahr Berufserfahrung Erwartungen ■■ gründliche und umfassende Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht, insbesondere SGB I, IV, V, VI, VII, IX, X ■■ Kenntnisse Verwaltungsrecht, Datenschutz/Sozialdatenschutz ■■ Grundkenntnisse Beamtenrecht und TVöD Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Bewerbungsfrist: 3. August 2016 ■■ Im Amt für Hochbau und I m mobi l ienver wa lt u ng der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Fachingenieur/-in Haustechnik B, Fachrichtung Heizung/Lüftung/ Sanitär (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 10 TVöD) Chiffre-Nr.: 65160702 ab sofort unbefristet zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ fachspezifische Verantwortung für Hochbauprojekte mit überwiegend geringer Komplexität bzw. geringem Schwierigkeitsgrad bei der Planung und Baudurchführung ■■ Abstimmung der Aufgabenstellung mit dem Gebäudenutzer oder Eigenverwalter und fachliche Beratung bei der Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms, Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen ■■ Verant wor t ung f ür die Beauf t rag ung und Pr üf ung der Fachplanungen, Vorbereitung der Ausschreibungen, Durchführung von Vergaben, fachliche Betreuung der Baudurchführung ■■ Problemmanagement bei Planung und Baudurchführung, Ausgleich von Zielkonflikten zwischen allen Beteiligten im Hinblick auf Kosten, Qualität und Termine Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli ■■ Verantwortung für die Abnahme der Bauleistungen ■■ Planungsleistungen und Leistungen der Objektüberwachung mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad bzw. durchschnittlichen Planungsanforderungen bezogen auf das Fachgebiet Erforderliche Ausbildung ■■ Fachhochschulabschluss im Fachgebiet Technische Ausrüstung/Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik/Versorgungstechnik oder gleichartiger Studienabschluss Sonstige Anforderungen ■■ Führerschein Klasse B Erwartungen ■■ umfangreiche Fachkenntnisse und Berufserfahrung auf dem Gebiet der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik und sichere Anwendung technischer Vorschriften und Gesetze ■■ umfangreiche Kenntnisse im Bauordnungsrecht hinsichtlich des Fachgebietes, im Vertrags- und Vergaberecht und in der HOAI ■■ kor rek tes und engag ier tes Auftreten, umfangreiche Sachkenntnis, Eigeninitiative ■■ Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, schnelles und sicheres Entscheiden ■■ sehr gute Kenntnisse in computergestützter Arbeitsweise (OfficeAnwendungen, Datenbanken) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 3. August 2016 ■■ Im Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Straßenwärter/-in Straßenaufsicht (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 8 TVöD) Chiffre-Nr.: 66160701 ab dem 2. Januar 2017 zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Kontrolle der Verkehrssicherheit und des baulichen Zustandes der Straßenverkehrsanlagen sow ie beweism it telt aug l ic he Protokollierung/Dokumentation der Kontrollergebnisse (Verkehrssicherungspflicht) ■■ Erkennen, Sicherung und Beseitigung von Gefahrenstellen im öffentlichen Verkehrsraum ■■ Überwachung von SondernutDresdner Amtsblatt 33 A MTL I C H E S zungen und Winterdienstleistungen ■■ Mitarbeit in der Winterdienstzentrale bzw. ggf. bei Einsätzen in Havariesituationen Erforderliche Ausbildung ■■ abgeschlossene Berufsausbildung Straßenwärter/-in Sonstige Anforderungen ■■ Führerschein Klasse B Erwartungen ■■ Kenntnisse der RSA und StVO zur Sicherung von Baustellen, Gefahrenstellen u. Ä. ■■ Kenntnisse Winterdiensttechnologien und Hochwasserschutzmaßnahmen ■■ Sicherheit im Auftreten ■■ flexibler Einsatz in den Straßeninspektionen ■■ Ruf bereitschaftsdienst, Winterdienst, bei Hochwasser und Havarien Die wöchent liche A rbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 29. Juli 2016 ■■ Im Jobcenter der Landeshauptstadt Dresden ist die Stelle mit der Stellenbezeichnung Fachassistent/-in Eingangszone (Beschäftigte bzw. Beschäftigter EntgGr. 5 TVöD) Chiffre-Nr.: JC160701 zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zwei Jahre zu besetzen. Wesentliche Inhalte ■■ Empfang der Kunden und Klärung der Anliegen ■■ Klärung allgemeiner vermittlungs- und leistungsrechtlicher sowie beraterischer Anliegen und deren Bearbeitung ■■ Entgegennahme von Arbeitslosmeldungen, einschließlich Anlegen des Datensatzes bzw. Aktualisierung des Datensatzes von Erstkunden/Bedarfsgemeinschaften und Bestandskunden ■■ qualif izier te Ausgabe und Erläuterung der entsprechenden Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Anlagen für Erst- und Weiterbewilligungsanträge Arbeitslosengeld II ■■ Antragsausgabe mit Erläuterungen zu leistungsrechtlichen Verfahren wie Einmalleistungen, Mehrbedarfe ■■ Erläuterung von leistungsbezogenen Bescheiden (Bewilligungs-, Auf hebungs- und Erstattungs- bescheide, Ablehnungen und Zwischenmitteilungen) ■■ allgemeine Erklärungen zur Einkommensanrechnung, Vermögensfreibeträgen und anderen gesetzlichen Regelungen bei Bezug von Arbeitslosengeld II ■■ Ter minvereinbar ungen f ür Vorsprachen in anderen Fachbereichen ■■ Dokumentation von Vorsprachen ■■ Ausstellung von Bescheinigungen für Dritte ■■ Klärung von Notfällen ■■ Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Ortsabwesenheit ■■ Infor mat ion und Berat ung zu Leistungen Unterkunft und Heizung, Umzugsbegehren sowie Aushändigung entsprechender Anträge und Unterlagen ■■ Klärung allgemeiner und fallspezifischer Fragen zu aktiven und passiven Leist ungen der Arbeitsförderung (u. a. Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget) ■■ allgemeine Aufgaben: Eingangspost sichten, verteilen und bearbeiten (Hauspost, interner Briefkasten, elektronische Post), Führung und Abarbeitung von Listen und Übersichten, einfache Berechnungen und Auswertungen (außerhalb VB), Anlegen von Geschäftspartnern im ERP, Meldung von Anrechnungszeiten der Arbeitslosigkeit an den RVT bei unter 25-Jährigen Erforderliche Ausbildung ■■ a b g e s c h l o s s e n e B e r u f s ausbi ldung a ls Ver wa lt ung sfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Sonstige Anforderungen ■■ mindestens ein Jahr Berufserfahrung Erwartungen ■■ Rechtskenntnisse im SGB II und SGB X ■■ Kommunikationsfähigkeit ■■ Sicherheit im Auftreten Die wöchent liche A rbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bewerbungsfrist: 2. August 2016 Frauen si nd ausdr ück l ich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Wir freuen uns über Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund. Bauausschuss tagt am 3. August Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr findet statt am Mittwoch, 3. August 2016, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Festsaal, Eingang: Rathausplatz 1. Tagesordnung in öffentlicher Sitzung: 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 696, Dresden-Mickten, Lommatzscher Straße, Sconto Möbelmarkt hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebungssatzung des vohabenbezogenen Bebauungsplanes 2 Informationen/Sonstiges Kraftloserklärung von Dienstausweisen Wegen Verlustes bzw. Diebstahls wird der Dienstausweis der Landeshauptstadt Dresden Nr. G040658 für kraftlos erklärt. Bewerben? dresden.de/stellen www.dresden.de/amtsblatt 34 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Baulandumlegungsverfahren Nr. 14 „Konkordienstraße“ Unanfechtbarkeit und Inkrafttreten des Umlegungsplanes Der ständige Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Dresden hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2016 durch Beschluss für die Umlegung Nr. 14 „Konkordienstraße“ und durch Beschluss zur Änderung des Umlegungsplanes vom 6. Juni 2016 den Umlegungsplan (bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis) für folgende Grundstücke, Flurstücke Nr. 3005, 3006, 3010, 3011, 3012, 3016, 3017, 3018, 3019, 3020, 3021, 3022, 3024, 3025, 3026, 3027, 3028, 3029, 3030, 3031, 3032, 3033, 3034, 3035, 3036, 3037, 3038, 3039, 3040, 3041, 3042, 3043, 3044, 3045, 3046, 3047, 3048, 3049, 3050, 3051, 3052, 3053, 3054, 3055, 3056, 3057, 3058, 3059 und 3060 der Gemarkung Neustadt aufgestellt. Der Umlegungsplan ist am 20. Juni 2016 unanfechtbar geworden und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Damit wird nach § 72 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige Zustand durch den im Beschluss über die Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Der Umlegungsplan kann, insbesondere bis zur Berichtigung der Grundbücher, während der Dienststunden bei der Geschäfts- stelle des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Ammonstraße 74 (World Trade Center), 01067 Dresden, Zimmer 3837, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb von sechs Wochen, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Ammonstraße 74 (World Trade Center), 01067 Dresden, einzureichen (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Dresden, Kammer für Baulandsachen, Postfach 12 07 22, in 01008 Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden. Das Umlegungsgebiet ist in der untenstehenden Übersichtskarte dargestellt. Dresden, 12. Juli 2016 Raoul Schmidt-Lamontain Vorsitzender des Umlegungsausschusses Pieschen Abriss geplant Abriss geplant Abriss geplant Neustadt Abriss geplant Abriss geplant Abriss geplant Umlegungsverfahren Nr. 14 "Konkordienstraße" Gemarkung Neustadt - Übersichtskarte Herausgeber: www.dresden.de/amtsblatt Amt für Geodaten und Kataster Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Maßstab: ohne Grundkarte: Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters: Staatsbetrieb GeoSN Ausgabe vom: 24. Juni 2016 Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli 35 A MTL I C H E S Bekanntmachung der Landeshauptstadt Dresden nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung über die Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Änderung und Erweiterung Schulstandort Salbachstraße“ Salbachstraße 10; Gemarkung Tolkewitz; Flurstücke 107, 108 c, 108 d, 115/21, 236/1 Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), die zuletzt durch das Gesetz vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 670; 2016 S. 38) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht: Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden als untere Bauaufsicht sbehörde hat m it Bescheid vom 12. Juli 2016 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 63/5/BG/07764/15 im Genehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt: (1) Die Baugenehmigung für das Vorhaben: 44. Grundschule: Teilobjekt 1 – Schulgebäude, Erweiterung des Schulgebäudes durch Anbau an das vorhandene Gebäude, Grundriss- und Fassadenänderung beim Bestandsgebäude; Teilobjekt 2 – Sporthalle, Änderung der Fassade, Dresdner Amtsblatt Neuaufbau des Hallenfußbodens, Anbau von Sanitärräumen und Geräteraum; Freiflächengestaltung mit Errichtung von vier Stellplätzen, 60 Fahrradstellplätzen, Pausenhof, Sport- und Spielflächen sowie Schulgarten; Errichtung von zwei Gartenhäusern auf dem Grundstück: Salbachstraße 10; Gemarkung Tolkewitz, Flurstücke 107, 108 c, 108 d, 115/21, 236/1 wird unter Teilablehnungen und Nebenbestimmungen erteilt. (2) Gegenstand der Baugenehmigung ist die Erteilung folgender Ausnahmen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach § 67 SächsBO: Überdeckung von Abstandsflächen zwischen dem Erweiterungsneubau der Schule und dem Bestandsschulgebäude. (3) Es wurden Ausnahmen und Befreiungen von Verboten der Gehölzschutzsatzung und dem Verbot nach § 39 Abs. 5 BNatSchG erteilt. (4) Die Baugenehmigung enthält Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalte. (5) Bestandteil der Genehmigung sind die in der Baugenehmigung aufgeführten und mit der Genehmig ung ausgefer t ig ten Bauvorlagen. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: G egen d iesen Besc heid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu erheben. Der Hauptsitz befindet sich im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden. Hinweise: Die Zustellung der Baugenehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 SächsBO wird aufgrund der groß- en Anzahl von Nachbarn, denen die Baugenehmigung zuzustellen ist, durch diese Bekanntmachung ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO. Die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn gilt mit dem Tag d ieser Bek a n nt mac hu ng als bewirkt. Die oben genannte Rechtsbehelfsbelehrung gilt auch gegenüber den Nachbarn. Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können im Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden, Rosenstraße 30, 01067 Dresden, Zimmer 5020, während der Sprechzeiten eingesehen werden. Sprechzeiten: montags und freitags 9 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags 9 bis 18 Uhr Dresden, 12. Juli 2016 Ursula Beckmann Leiterin Bauaufsichtsamt www.dresden.de/amtsblatt 36 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S Amtliche Bekanntmachung Bodensonderungsverfahren „Am Friedenshang”, Gemarkung Niederpoyritz Offenlage des Entwurfes des Sonderungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) In dem nachstehend bezeichneten Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 1 Verkehrsflächenbereinigungsge- setz (VerkFlBerG) vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) ein Verfahren nach dem Gesetz über die Boden- sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz – BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) durchgeführt. Der Sonderungsplan dient der Regelung der Grundstücksverhältnisse von, nach den Vorschriften des VerkFlBerG als öffentliche Verkehrsflächen, ausgebauten und genutzten privaten Grundstücksteilen. Der Geltungsbereich des Entwurfes des Sonderungsplanes umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung: Niederpoyritz Flurstücke Nr. 62/5, 63, 64/f, 64/g, 64/h, 67/1, 110/b, 111/1, 115/c und 115/2. Die Lage des Sonderungsgebietes ist auf der, dieser Bekanntmachung beigegebenen Übersichtskarte ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in der Liegenschaftskarte Maßstab 1:1 000. Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen in der Zeit vom 8. August 2016 bis einschließlich 8. September 2016 bei der Sonderungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Ammonstraße 72, Zimmer 2852, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) oder beschränkten dinglichen Rechten an den Grundstücken können den Entwurf des Sonderungsplanes sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Festlegungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen innerhalb der Offenlegungsfrist erheben. Dresden, 11. Juli 2016 Klara Töpfer Leiterin des Amtes für Geodaten und Kataster in Vertretung Birgit Schmidt Abteilungsleiterin Liegenschaftskataster www.dresden.de/amtsblatt Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S 37 Amtliche Bekanntmachung Bodensonderungsverfahren „Laubegaster Straße“ Gemarkung Niederpoyritz Offenlage des Entwurfes des Sonderungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz In dem nachstehend bezeichneten Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 1 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) ein Verfahren nach dem Gesetz über die Bodensonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz – BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) durchgeführt. Der Sonderungsplan dient der Regelung der Grundstücksverhältnisse von nach den Vorschriften des VerkFlBerG als öffentliche Verkehrsf lächen ausgebauten und genutzten privaten Grundstücksteilen. Der Geltungsbereich des Entwurfes des Sonderungsplanes umfasst folgende Flurstücke: Flurstück-Nr. 26/3, 26/4, 27, 163/a, 164, 167, 175/d, 229 und 232 der Gemarkung Niederpoyritz. Die Lage des Sonderungsgebietes ist auf der, dieser Bekanntmachung beigegebenen Übersichtskarte ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000. Der Ent w urf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom 8. August 2016 bis einschließlich 8. September 2016 bei der Sonderungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Ammonstraße 72, Zimmer 2852, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) oder beschränkten dinglichen Rechten an den Grundstücken können den Entwurf des Sonderungsplanes sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Festlegungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen innerhalb der Offenlagefrist schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Dresden, 29. Juni 2016 Klara Töpfer Leiterin des Amtes für Geodaten und Kataster Dresdner Amtsblatt www.dresden.de/amtsblatt 38 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S Amtliche Bekanntmachung Bodensonderungsverfahren „Schönfelder Straße, Teil 2“, Gemarkung Malschendorf Offenlage des Entwurfes des Sonderungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz (BoSoG) In dem nachstehend bezeichneten Gebiet wird gemäß § 11 Abs. 1 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) ein Verfahren nach dem Gesetz über die Bodensonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz – BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) durchgeführt. Der Sonderungsplan dient der Regelung der Grundstücksverhältnisse von nach den Vorschriften des VerkFlBerG als öffentliche Verkehrsf lächen ausgebauten und genutzten privaten Grundstücksteilen. Der Gelt ungsbereich des Entw urfes des Sonder ungsplanes umfasst folgende Flurstücke: www.dresden.de/amtsblatt Gemarkung: Malschendorf Flurstücke Nr.: 57/4, 57/5, 57/6, 66, 67, 68, 72, 73, 74, 75, 76 und 246 Die Lage des Sonderungsgebietes ist auf der, dieser Bekanntmachung beigegebenen Übersichtskarte ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in der Liegenschaftskarte Maßstab 1:1 000. Der Ent wurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom 8. August 2016 bis einschließlich 8. September 2016 bei der Sonderungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Ammonstraße 72, Zimmer 2852, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Alle Planbetroffenen sowie Inhaber von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) oder beschränkten dinglichen Rechten an den Grundstücken können den Entwurf des Sonderungsplanes sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Festlegungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Neues? Dresden, 27. Juni 2016 Klara Töpfer Leiterin des Amtes für Geodaten und Kataster dresden.de/newsletter Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S 39 Öffentliche Bekanntmachung Eintragungsverfügung Gemäß § 53 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3. b) und § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), rechtsbereinigt mit Stand vom 24. März 2016, wird folgender Straßenabschnitt in das Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Landeshauptstadt Dresden eingetragen: 1. Straßenbeschreibung Abschnitt der Straße „Am Kohlenplatz“ auf dem Flurstück Nr. 2725/6 und einem Teil des Flurstücks Nr. 2738 der Gemarkung DresdenNeustadt von der Einmündung Dresdner Amtsblatt in den Hauptzug dieser Straße in östliche Richtung bis zur Einfahrt in das Gewerbegrundstück Am Kohlenplatz 10 an der südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 2735 der Gemarkung Dresden-Neustadt 2. Verfügung 2.1 Der unter Nummer 1. näher bezeichnete Straßenabschnitt wird als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Dresden eingetragen. Trägerin der Straßenbaulast ist die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Straßen- und Tiefbauamt. 2.2 Die Verfügung wird an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam. 3. Einsichtnahme Die Eintragungsverfügung, der Darstellungsplan und der Auszug aus dem Bestandsverzeichnis der Ortsstraße mit dem Namen „Am Kohlenplatz“ liegen ab dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag für die Dauer eines Monats bei der Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, im Bürohaus Pirnaisches Tor, St. Petersburger Straße 9, 01067 Dresden, Zimmer K 123 während der Sprechzeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Aufnahme des bezeichneten Abschnitts der Straße „Am Kohlenplatz“ in das Bestandsverzeichnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu erheben. Der Hauptsitz befindet sich im Rathaus, Dr.-KülzRing 19, 01067 Dresden. Prof. Reinhard Koettnitz Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes www.dresden.de/amtsblatt 40 A MTL I C H E S 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Bekanntmachung Auslegung von Planunterlagen für das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke Karlsruhe– Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden, BA Dresden-Altstadt (a)– Freital-Ost (a), Teilabschnitt km 1,914–km 3,442 Strecke Dresden– Werdau (6258)“, Änderung EÜ Würzburger Straße, EÜ Bienertstraße, EÜ Altplauen, Dresden-Plauen, Änderung Bahnsteig und Zugang nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) 1. Planänderung – Schalltechnische Untersuchung – Erschütterungsprognose Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, hat im Auftrag der DB ProjektBau GmbH für das o. a. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist für die Durchführung des Anhörungsverfahrens zuständig. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen der Stadt Dresden beansprucht. Der Plan, der in der Zeit vom 7. Januar 2015 bis 9. Februar 2015 ausgelegen hat, wurde geändert. Der geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 25. Juli 2016 bis 25. August 2016 während folgender Dienststunden Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr ■■ in der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 3. Stock, Zimmer 3351, sowie ■■ im Ortsamt Plauen, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, 1. Stock, Zimmer 106, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der geänderte Plan im Internet auf http://www.lds.sachsen. de/bekanntmachung veröffentlicht, maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegenen Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)). 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 8. September 2016 www.dresden.de/amtsblatt ■■ b e i de r L a ndeshaupt st adt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, St adt planung sa mt, Abt. Ver kehrsentwicklungsplanung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, sowie ■■ bei der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit, Ortsamt Plauen, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, oder ■■ bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des geänderten Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 2 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädig ungsanspr üche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens an diesen Flächen ein Vorkaufsrecht zu (§ 19 Abs. 3 AEG). 8. Die Ziffern 1, 2, 3 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. Dresden, 6. Juli 2016 Dirk Hilbert Oberbürgermeister Geplant? dresden.de/offenlagen Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Wie viel? dresden.de/statistik Dresdner Amtsblatt 41 A MTL I C H E S Fragen? dresden.de/wegweiser Neues? Baustelle? dresden.de/newsletter dresden.de/ verkehrsbehinderungen www.dresden.de/amtsblatt 42 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli A MTL I C H E S Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen Bodenordnungsverfahren Bühlau (Wirtschaftshof), Landeshauptstadt Dresden, Verfahrenskennzahl 120039 – Bekanntmachung und Ladung Vom 1. Juli 2016 Die Flurbereinig ungsbehörde des Landratsamtes Bautzen beabsichtigt die Erweiterung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) um die Flurstücke Nr. 2/a, 2/b, 2/c, 3/1, 3/2, 4/1, 4/2, 4/3, 5/3, 5/4, 6, 253/a und 256 der Gemarkung Bühlau. G emä ß § 63 Abs. 2 LwA npG i. V. m. § 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Rechtsinhaber über das geplante Verfahren und seine Durchführung aufzuklären. Die voraussichtlichen Beteiligten und Nebenbeteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu einem Auf klärungstermin am Donnerstag, 11. August 2016, gestaffelt von 14 bis 18 Uhr, in den Beratungsraum des Ortsamtes Loschwitz, Grundstraße 3 in 01326 Dresden, eingeladen. Termin, für Eigentümer und Nebenbeteiligte Gemarkung Bühlau ■■ 14.00 Uhr Flurstücke Nr. 2/c, 4/3, 5/3, 256 ■■ 14.30 Uhr Flurstücke Nr. 2/a, 2/b ■■ 15.00 Uhr Flurstück Nr. 253/a ■■ 15.30 Uhr Flurstück Nr. 6 ■■ 16.00 Uhr Flurstück Nr. 5/4 ■■ 16.30 Uhr Flurstück Nr. 4/2 ■■ 17.00 Uhr Flurstück Nr. 4/1 ■■ 17.30 Uhr Flurstück Nr. 3/1 ■■ 18.00 Uhr Flurstück Nr. 3/2 Zum Aufklärungstermin werden Vertreter der Flurbereinigungsbehörde den Inhalt und Ablauf eines Bodenordnungsverfahrens eingehend erläutern. Björn Schober Teamleiter Sachgebiet Flurneuordnung Allgemeinverfügung Beseitigung/Unterlassung widerrechtlich angebrachter bzw. aufgestellter Werbeanlagen oder Werbeträger im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden Auf der Grundlage des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) i. V. m. § 20 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) wird Folgendes angeordnet. 1. Die im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der durch die Stadt führenden Bundesfernstraßen) widerrechtlich angebrachten bzw. aufgestellten Werbeanlagen oder Werbeträger (zum Beispiel Veranstaltungswerbung, Wahlwerbung, Hinweisschilder, Wegweiser für Firmen, Gewerbeausübungen) sind vom Eigentümer/ von der Eigentümerin und/oder Verursachenden bis zum 25. Juli 2016, 10 Uhr, zu beseitigen. 2. Das widerrechtliche Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeanlagen oder Werbeträgern (zum Beispiel Veranstaltungswerbung, Wahlwerbung, Hinweisschilder, Wegweiser für Firmen, Gewerbeausübungen) im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der durch die Stadt führenden Bundesfernstraßen) ist zu unterlassen. www.dresden.de/amtsblatt 3. Soweit die Beseitig ung der Werbeanlagen oder Werbeträger bis zu dem in Ziffer 1 genannten Termin nicht erfolgt, wird die Landeshauptstadt Dresden auf Kosten der Pflichtigen die Beseitigung vornehmen. Die Kosten betragen voraussichtlich ca. 5,15 Euro bzw. 9,50 Euro je entfernter Werbeanlage oder Werbeträger. 4. Es wird die sofortige Vollziehung der Verpf lichtung nach Ziffer 1 angeordnet. Die Allgemeinverfügung gilt am 22. Juli 2016 als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung, deren Begründung sowie die Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung können im vollen Wortlaut bei der Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, SG Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, Zimmer K 135, während der Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Telefon (03 51) 4 88 17 72, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu erheben. Der Hauptsitz befindet sich im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden. Prof. Reinhard Koettnitz Leiter des Straßen- und Tief bauamtes Beantragen? dresden.de/buergerbueros Dresdner Amtsblatt 28-29|2016 Donnerstag, 21. Juli Zwei Sperrbezirke wegen Amerikanischer Faulbrut der Bienen gebildet Schutzmaßnahmen in Steinbach und Gompitz angeordnet Nach amtlicher Feststellung von Amerikanischer Faulbrut in Steinbach und Gompitz wurden auf der Grundlage der BienenseuchenVerordnung zwei Sperrbezirke gebildet. Die Sperrbezirke umfassen folgende Gebiete der Landeshauptstadt Dresden: ■■ Sperrbezirk Steinbach: Ortsteil Steinbach, Ortsteil Zöllmen ■■ Sperrbezirk Gompitz: Ortsteil Gompitz ohne den Teil westlich der Oskar-Maune-Straße Für alle Imker im Sperrgebiet gilt: 1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind umgehend amtlich auf Faulbrut zu untersuchen. Alle Imker in den genannten Sperrgebieten haben sich unverzüglich Aus lizenzrechtlichen Gründen ist die Abbildung der Lagepläne nicht möglich. im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden zu melden, Telefon (03 51) 4 08 05 11, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Die Untersuchungen werden in Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Untersuchung frühestens nach zwei Monaten, spätestens nach neun Monaten wiederholt. 2. B eweg l ic he Bie ne n st ä nde dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wachsabf älle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig. 4. Bienenvölker dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden erst nach Abschluss der Untersuchungen durch das Veter inär- und Lebensmit telüberwachungsamt der Landeshaupt st adt Dr esden und das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspr uch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt Dresden einzulegen (Hauptsitz: Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden). Hinweis: Nach § 37 Tiergesundheitsgesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Quelle Abb. Karten: Tierseuchennachrichten TSN Dresdner Amtsblatt 43 A MTL I C H E S Impressum Dresdner Amtsblatt Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/amtsblatt Herausgeberin Landeshauptstadt Dresden Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr.-Külz-Ring 19 Postfach 12 00 20, 01001 Dresden Telefon(03 51) 4 88 23 90 Telefax (03 51) 4 88 22 38 E-Mail [email protected] www.dresden.de Redaktion/Satz Kai Schulz (verantwortlich), Marion Mohaupt, Sylvia Siebert, Andreas Tampe Verlag, Anzeigen, Verlagsbeilagen scharfe media GmbH Tharandter Straße 31–33 01159 Dresden Telefon (03 51) 42 03 16 60 Telefax (03 51) 42 03 16 97 E-Mail [email protected] Web www.scharfe-media.de Verlagssonderveröffentlichung Redakteurin Sarah Janczura Telefon (03 51) 42 03 16 27 Telefax (03 51) 42 03 16 97 Druck Schenkelberg Druck Weimar GmbH Vertrieb Elbtal Logistik GmbH, Dresden Bezugsbedingungen Das Amtsblatt erscheint wöchentlich, in der Regel donnerstags. Es liegt kostenlos in den Rathäusern, Ortsämtern und Verwaltungsstellen der Stadt, in Filialen der Ostsächsischen Sparkasse Dresden sow ie in weiteren Dresdner Bürohäusern und Einrichtungen aus. Alle Auslagestellen sind unter www. dresdner-amtsblatt.de zu finden. Jahresabonnement über Postversand: 63,35 Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und Porto. Die Aufnahme eines Abonnements ist wöchentlich bei anteiligem Abon nement pr ei s mög l ic h. Kündigungen müssen bis zum 15. November des Jahres bei scharfe media nach einem Mindestbezug von einem Jahr schriftlich eingegangen sein. Ältere Ausgaben des Amtsblattes finden Sie im Amtsblatt-Archiv auf w w w.dresdner -amt sblat t.de/ archiv. www.dresden.de/amtsblatt DAS SOLEBAD IN DER NATUR. 8 Badebecken, Warmwasseraußenbecken mit Strömungskanal, Dampfbad und Soleinhalation in Gurkenfässern Ein Tag in der Spreewald Therme in Burg heißt dem Alltag entschweben. 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