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Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Dätwyler Holding AG, Altdorf UR, werden hiermit zur ausserordentlichen
Generalversammlung am Mittwoch, 10. August 2016 um 15.00 Uhr (Türöffnung 14.15 Uhr) bei der Dätwyler
Holding AG, im Uristiersaal, an der Gotthardstrasse 31, 6460, Altdorf, eingeladen.
Traktandum
Genehmigte Kapitalerhöhung
Antrag des Verwaltungsrats: Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Schaffung von genehmigtem Kapital
innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu den nachfolgenden Bedingungen und Aufnahme eines neuen Artikels
3a mit folgendem Wortlaut in die Statuten der Gesellschaft:
3a
Genehmigtes Aktienkapital
1. Der Verwaltungsrat kann das Aktienkapital der Gesellschaft jederzeit bis zum 9. August 2018 um
maximal CHF 84‘999.94 durch Ausgabe von höchstens 2‘199‘999 voll zu liberierenden Namenaktien
(Stimmrechtsaktien) mit einem Nennwert von je CHF 0.01 sowie höchstens 1‘259‘999 voll zu
liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05 erhöhen. Erhöhungen in
Teilbeträgen sind gestattet.
2. Der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt der Ausgabe, den Ausgabepreis, die Art der Einlage, die
Bedingungen der Bezugsrechtsausübung sowie den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung fest.
3. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank, ein
Bankenkonsortium oder einen Dritten und anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre
(sofern die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre nicht aufgehoben sind) ausgeben.
4. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu ermöglichen, einzuschränken
oder auszuschliessen. Der Verwaltungsrat kann nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen lassen oder
kann Bezugsrechte, welche nicht ausgeübt wurden, bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte nicht
ausgeübt wurden, unter Beachtung der Gleichbehandlung der Aktionäre im Interesse der
Gesellschaft verwenden.
5. Der Verwaltungsrat kann die Bezugsrechte der Aktionäre entziehen und sie Dritten zuweisen, wenn
die neuen Aktien zu einem oder mehreren der folgenden Zwecke verwendet werden:
1. für den Erwerb von Unternehmen mittels Aktientausch;
2. für die Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Unternehmensbeteiligungen, oder für die Finanzierung von Investmentprojekten der
Gesellschaft;
3. für eine schnelle und flexible Beschaffung von Eigenkapital durch eine Aktienplatzierung, welche
mit Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre nur schwer oder zu wesentlich schlechteren
Bedingungen möglich wäre.
Organisatorische Hinweise
Unterlagen
Die geplante Kapitalerhöhung der Dätwyler Holding AG ist Teil der Finanzierung der beabsichtigten
Übernahme der Premier Farnell plc. Die detaillierten Informationen dazu sind auf der Website der Dätwyler
Gruppe verfügbar: http://www.datwyler.com/de/investoren/premier-farnell/
Zutrittskarten
Inhaberaktionärinnen und -aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen
wollen, können ihre Zutrittskarte bis am 8. August 2016 über ihre jeweilige Depotbank oder mittels einer
schriftlichen Sperrerklärung ihrer Depotbank bei der von uns beauftragten Segetis AG, Platz 4, 6039 Root D4
(T +41 41 541 9100, F +41 41 541 9101) bestellen. Die Inhaberaktien bleiben bis zum Tag nach der
Dätwyler Holding AG, Gotthardstrasse 31, 6460 Altdorf, Schweiz
T +41 41 875 11 00, F +41 41 875 12 28, [email protected], www.datwyler.com
Generalversammlung hinterlegt. Depotbanken können die Zutrittskarten für ihre Kunden ebenfalls über die
Segetis AG, Platz 4, 6039 Root D4 (T +41 41 541 9100, F +41 41 541 9101, [email protected]) bestellen.
Aktionäre können sich nach Erhalt der Unterlagen entscheiden, persönlich an der Generalversammlung
teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich elektronisch mittels Vollmachten und Weisungen an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wenden. Die Zutrittskarten werden bis spätestens am 9. August
zugestellt. Am Tag der Generalversammlung werden keine Zutrittskarten ausgestellt.
Vollmachterteilung
Aktionärinnen und Aktionäre können sich durch ihren gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht
durch einen Dritten vertreten lassen. Sie können auch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinn von
Art. 689c OR, Herrn Remo Baumann, lic. iur. Rechtsanwalt, Partner bei Muheim Merz Baumann,
Bahnhofplatz 3, 6460 Altdorf, mit ihrer Vertretung beauftragen.
Wir bitten zu beachten, dass schriftliche Vollmachten an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter spätestens am
9. August 18.00 Uhr eingehen müssen. Sofern keine anderslautende schriftliche Weisung erteilt wird, ist der
unabhängige Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei
börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) angewiesen, sich der Stimme zu enthalten. Dies gilt auch für den Fall,
dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind.
Elektronische Bevollmächtigung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Die Bevollmächtigung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann auch elektronisch erfolgen
unter https://www.netvote.ch/datwyler. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den
schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Die Erteilung von elektronischen Weisungen bzw.
allfällige Änderungen sind bis spätestens um 18.00 Uhr am Vortag der Generalversammlung möglich.
Altdorf, 18. Juli 2016
Dätwyler Holding AG
Namens des Verwaltungsrats
Der Präsident: Ulrich Graf
Dätwyler Holding AG, Gotthardstrasse 31, 6460 Altdorf, Schweiz
T +41 41 875 11 00, F +41 41 875 12 28, [email protected], www.datwyler.com