Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung Die Aktionärinnen und Aktionäre der Dätwyler Holding AG, Altdorf UR, werden hiermit zur ausserordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, 10. August 2016 um 15.00 Uhr (Türöffnung 14.15 Uhr) bei der Dätwyler Holding AG, im Uristiersaal, an der Gotthardstrasse 31, 6460, Altdorf, eingeladen. Traktandum Genehmigte Kapitalerhöhung Antrag des Verwaltungsrats: Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Schaffung von genehmigtem Kapital innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu den nachfolgenden Bedingungen und Aufnahme eines neuen Artikels 3a mit folgendem Wortlaut in die Statuten der Gesellschaft: 3a Genehmigtes Aktienkapital 1. Der Verwaltungsrat kann das Aktienkapital der Gesellschaft jederzeit bis zum 9. August 2018 um maximal CHF 84‘999.94 durch Ausgabe von höchstens 2‘199‘999 voll zu liberierenden Namenaktien (Stimmrechtsaktien) mit einem Nennwert von je CHF 0.01 sowie höchstens 1‘259‘999 voll zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05 erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. 2. Der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt der Ausgabe, den Ausgabepreis, die Art der Einlage, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung sowie den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung fest. 3. Dabei kann der Verwaltungsrat neue Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank, ein Bankenkonsortium oder einen Dritten und anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre (sofern die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre nicht aufgehoben sind) ausgeben. 4. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu ermöglichen, einzuschränken oder auszuschliessen. Der Verwaltungsrat kann nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen lassen oder kann Bezugsrechte, welche nicht ausgeübt wurden, bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, unter Beachtung der Gleichbehandlung der Aktionäre im Interesse der Gesellschaft verwenden. 5. Der Verwaltungsrat kann die Bezugsrechte der Aktionäre entziehen und sie Dritten zuweisen, wenn die neuen Aktien zu einem oder mehreren der folgenden Zwecke verwendet werden: 1. für den Erwerb von Unternehmen mittels Aktientausch; 2. für die Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen, oder für die Finanzierung von Investmentprojekten der Gesellschaft; 3. für eine schnelle und flexible Beschaffung von Eigenkapital durch eine Aktienplatzierung, welche mit Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre nur schwer oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre. Organisatorische Hinweise Unterlagen Die geplante Kapitalerhöhung der Dätwyler Holding AG ist Teil der Finanzierung der beabsichtigten Übernahme der Premier Farnell plc. Die detaillierten Informationen dazu sind auf der Website der Dätwyler Gruppe verfügbar: http://www.datwyler.com/de/investoren/premier-farnell/ Zutrittskarten Inhaberaktionärinnen und -aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, können ihre Zutrittskarte bis am 8. August 2016 über ihre jeweilige Depotbank oder mittels einer schriftlichen Sperrerklärung ihrer Depotbank bei der von uns beauftragten Segetis AG, Platz 4, 6039 Root D4 (T +41 41 541 9100, F +41 41 541 9101) bestellen. Die Inhaberaktien bleiben bis zum Tag nach der Dätwyler Holding AG, Gotthardstrasse 31, 6460 Altdorf, Schweiz T +41 41 875 11 00, F +41 41 875 12 28, [email protected], www.datwyler.com Generalversammlung hinterlegt. Depotbanken können die Zutrittskarten für ihre Kunden ebenfalls über die Segetis AG, Platz 4, 6039 Root D4 (T +41 41 541 9100, F +41 41 541 9101, [email protected]) bestellen. Aktionäre können sich nach Erhalt der Unterlagen entscheiden, persönlich an der Generalversammlung teilzunehmen, sich vertreten zu lassen oder sich elektronisch mittels Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wenden. Die Zutrittskarten werden bis spätestens am 9. August zugestellt. Am Tag der Generalversammlung werden keine Zutrittskarten ausgestellt. Vollmachterteilung Aktionärinnen und Aktionäre können sich durch ihren gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Dritten vertreten lassen. Sie können auch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinn von Art. 689c OR, Herrn Remo Baumann, lic. iur. Rechtsanwalt, Partner bei Muheim Merz Baumann, Bahnhofplatz 3, 6460 Altdorf, mit ihrer Vertretung beauftragen. Wir bitten zu beachten, dass schriftliche Vollmachten an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter spätestens am 9. August 18.00 Uhr eingehen müssen. Sofern keine anderslautende schriftliche Weisung erteilt wird, ist der unabhängige Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) angewiesen, sich der Stimme zu enthalten. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind. Elektronische Bevollmächtigung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Die Bevollmächtigung und Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann auch elektronisch erfolgen unter https://www.netvote.ch/datwyler. Die dazu benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Die Erteilung von elektronischen Weisungen bzw. allfällige Änderungen sind bis spätestens um 18.00 Uhr am Vortag der Generalversammlung möglich. Altdorf, 18. Juli 2016 Dätwyler Holding AG Namens des Verwaltungsrats Der Präsident: Ulrich Graf Dätwyler Holding AG, Gotthardstrasse 31, 6460 Altdorf, Schweiz T +41 41 875 11 00, F +41 41 875 12 28, [email protected], www.datwyler.com
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