Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgut Lindenhofs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgut Lindenhofs
Anzahlung und Vertragsabschluss
1. Zur Sicherstellung und Garantie Ihrer Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des
gesamten Arrangementpreises innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Reservierung zu überweisen.
2. Bei kurzfristiger Buchung (7 Tage vor Ankunft) ist beim Check-in eine Anzahlung in Höhe von 30%
des gesamten Arrangementpreises mindestens jedoch in Höhe von €100,- zu bezahlen.
3. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit der Entrichtung der Anzahlung zustande, ansonsten
gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
4. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Kreditkarten
1. Kreditkarten werden akzeptiert. Für American Express und Diners Club wird eine Gebühr in Höhe
von 3,5 % des Zahlungsbetrages in Rechnung gestellt.
Anreise und Abreise
1. Das Beziehen der Zimmer ist am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und bis 20.00 Uhr möglich. Eine
spätere Anreise ist von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich, jedoch vorab zu vereinbaren.
2. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die
vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
3. Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr zu verlassen. Der
Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten
Räume nicht fristgerecht verlassen werden.
4. Die Nutzung unseres Garten Spa‘s ist inklusive Saunen und des Außenpools nach Check-out auf
Anfrage und gegen Gebühr bis 17.00 Uhr möglich. Dies ist vorab mit der Rezeption zu
vereinbaren und kostet € 30,-/Person ohne Verpflegung. Verschließbare Umkleideschränke
stehen Ihnen zur Verfügung.
5. Ihre Koffer nehmen wir nach dem Check-out bis 17.00 Uhr gerne kostenlos in Verwahrung.
Rücktritt durch den Beherberger
1. Wird die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne
Nachfrist von der Reservierung zurücktreten, da es zu keinem Vertrag gekommen ist.
2. Falls der Gast bis 20.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine
Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
3. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der
Beherbergungsvertrag durch den Beherberger aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei
denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr
1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag
ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner
aufgelöst werden.
2. Innerhalb der 3-monatigen Frist ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners
nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
-
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 30% vom gesamten Arrangementpreis;
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis;
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis.
bis 3 Monate
keine Stornogebühr
3 Monate bis 1 Monat
30%
1 Monat bis 1 Woche
70%
In der letzten Woche
90%
3. Bei Nichtanreise, nicht in Anspruch genommenen Zimmern, Stornierungen nach dem Anreisetag
oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.
Tierhaltung
1. Das Mitbringen eines Hundes ist im Landgut Lindenhof erlaubt. Allerdings ist dies zuvor bekannt
zu geben und pro Tag und Hund sind €10,- exkl. Verpflegung zu entrichten.
2. Hunde sind jederzeit an der Leine zu halten und dürfen sich im Garten Spa (innen und außen)
sowie im Restaurant nicht aufhalten.
3. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines
Aufenthaltes ordnungsgemäß zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten
durch geeignete Dritte zu halten bzw. beaufsichtigen zu lassen.
4. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden,
den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen
des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Weiterhin gilt:
-
für die Rechte des Vertragspartners §7
für die Pflichten des Vertragspartners §8
für die Rechte des Beherbergers §9
für die Pflichten des Beherbergers §10
für die Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen §11
für Haftungsbeschränkungen §12
für die Verlängerung der Beherbergung §14
für Beendigung des Beherbergungsvertrags –Vorzeitige Auflösung §15
für Erkrankung oder Tod des Gastes §16
für Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl §17
Sonstiges §18
aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie (AGBH) mit Stand 1.1.2006.