Studentische Hilfskraft

An der Universität Passau ist am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht,
Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte ab 1. Oktober 2016 die
befristete Stelle einer
Studentischen Hilfskraft
mit einer monatlichen Arbeitszeit von 15 Stunden neu zu besetzen. Die Vergütung beträgt
8,50 Euro/Stunde. Ab 1. Januar 2017 beträgt der Stundenlohn 8,84 Euro.
Idealerweise verfügen Sie über Interesse an einem der Tätigkeitsschwerpunkte des Lehrstuhls.
Aufgaben
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Aufbau und Pflege der Lehrstuhlhomepage
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Verwaltung des Bibliothekskontos
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Kopierarbeiten
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Zusammenarbeit mit dem Sekretariat
Ihr Profil
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Student/Studentin der Rechtswissenschaften
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Kenntnisse und möglichst Erfahrung mit der Erstellung einer Homepage
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Weitere Kenntnisse in EDV (Mikrosoft Word, Excel) wünschenswert
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Selbständigkeit, Teamfähigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen (insbesondere
Schul- und Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse) nur im PDF-Format als eine Datei bis
18. Juli 2016 an [email protected]. Diese löschen wir fünf Monate nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens.