Strafprozeßvollmacht Rechtsanwalt Steinert

Strafprozeßvollmacht
Herrn
Rechtsanwalt Gertwin Steinert,
Clayallee 349 14169 Berlin
Tel.: 030 / 65 47 08 60,
wird hiermit Vollmacht in dem Straf - / Bußgeldverfahren
gegen:
wegen:
Az.:
zum meiner Verteidigung sowie Vertretung in allen Instanzen und im Vorverfahren erteilt. Die
Vollmacht gilt auch für den Fall meiner Abwesenheit zur Vertretung in den Fällen der §§ 411
(2) und § 233, 234 StPO. Die Vollmacht verleiht die Befugnis:
Strafanträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen, ganz oder teilweise zurückzunehmen
oder auf sie zu verzichten und solche auf bestimmte Beschwerdepunkte zu
beschränken;
Zustellungen aller Art, insbesondere auch von Urteilen o.ä. entgegenzunehmen;
Untervollmacht zu erteilen und Untervertreter zu bestellen;
Akteneinsicht zu nehmen;
sämtliche nach der StPO / dem OWiG zulässige Anträge zu stellen, wie z.B. auf
Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung,
Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme des Verfahrens, Strafaussetzung, Haftentlassung
sowie Kostenfestsetzung.
sofern das Verfahren dazu Anlass bietet, Gelder, Wertsachen und Urkunden in
Empfang zu nehmen.
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