160320 LehrerInnendienstrecht neu_HW

LehrerInnendienstrecht neu
Mag. Maria Schönegger, Vors. des FA AHS Stmk,
[email protected], 0664/455 70 99;
Mag. Johann Adam, Vors. der AHS-Gew. Stmk,
[email protected], 0676/408 34 28;
Mag. Herbert Weiß, Stellv. Vors. und Besoldungsref. der AHS-Gew.,
[email protected], 0650/400 12 45
Herzlichen Dank an Mag. Dr. Eckehard Quin
für die Unterstützung!
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Optionsrecht
Bei
Erstanstellung bis einschl. zum
Schuljahr 2018/19
Vertrag im alten Dienstrecht bedeutet
automatisch Weiterverbleib auch bei
späterem Wiedereinstieg;
dabei spielt die Art des Vertrages bzw. das
Beschäftigungsausmaß keine Rolle
Vertrag neben dem UP bedeutet somit
automatisch altes Dienstrecht
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Unterrichtspraktikum
Bis
einschließlich zum Schuljahr
2018/19
Ausbildungsverhältnis
Rechtsanspruch
Ca. 50% des Anfangsgehalts
Betreuung durch je eine LehrerIn pro
Fach
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Induktionsphase
Ab
dem Schuljahr 2019/20
Dienstverhältnis
Kein Rechtsanspruch, Dauer: 12 Monate
Bezahlung je nach gehaltenen Stunden
Kann auch unterbrochen werden, wenn der
Vertrag endet
Schulleitung berichtet über den Erfolg der
Vertragslehrperson
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
MentorInnen
Bis
zum Schuljahr 2029/30 dürfen auch
Betreuungslehrkräfte im UP oder
Betreuungslehrkräfte der schulpraktischen
Ausbildung mit ihrem Einverständnis als
MentorInnen fungieren
Oder: LehrerInnen, die einen
einschlägigen Lehrgang im Umfang von
mindestens 30 ECTS absolviert haben
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
MentorInnen
Danach:
Hochschullehrgang „Mentoring,
Berufseinstieg professionell begleiten“ im
Umfang von mindestens 60 ECTS
Betreuung von bis zu drei
Vertragslehrpersonen in der
Induktionsphase
MentorInnen müssen keine
FachkollegInnen sein
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
„22 + 2“
Unterrichtsverpflichtung
besteht aus
„Unterrichtserteilung“ und „qualifizierter
Betreuung von Lernzeiten im Rahmen der
Tagesbetreuung“
Unterrichtsverpflichtung 24 Wochenstunden
(WSt)
1 WSt Unterricht in der Oberstufe in LVGr I
oder LVGr II zählt 1,1 WSt
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
+2:
Klassenvorständin
bzw.
Klassenvorstand
MentorIn
Kustodiat, Qualitätsmanagement, etc.
Qualifizierte Beratungstätigkeit (72
Stunden)
Punkte 1 bis 3 zählen jeweils 36
Stunden
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Gehaltsstaffel
1
Gehaltsstaffel
Entlohnungsstufe
Euro
Vorrückung nach Jahren
1
2.545,7
3,5
2
2.900,2
5
3
3.255,8
5
4
3.611,3
6
5
3.966,9
6
6
4.322,5
6
7
4.542,3
 zum
Vergleich: vollbeschäftigte LehrerInnen IIL/l1
derzeit ab dem ersten Dienstjahr 2.570 Euro
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Fächerzulage, MDL etc.
Lehrverpflichtungs
gruppe
Fächerzulage pro Stunde pro
Monat
(12x jährlich)
Unterstufe
Oberstufe
I und II
25,3
32,4
III
-
13,2
 Beispiel:
3 Stunden Deutsch (LVGr I) pro Woche in
der Oberstufe – 97,2 Euro brutto pro Monat
 MDL-Abgeltung (Überstunden) wie bisher
 24 unbezahlte Einzelsupplierungen pro Schuljahr,
danach 35,5 Euro pro Einzelsupplierung
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Deutsch-Englisch-Lehrerin
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Vergleich in WE für 22Wst.
Unterricht in der Unterstufe
I
(1,167): z.B.: Deutsch, Sprachen,
22 Wst → 25,674WE
II (1,105): z. B.: Mathematik: 24,310 WE
III (1,050): z.B.: Bi, PH, GSP…: 23,100
WE
IVa (0,955): z.B.: BE, ME, BSP: 21,010
WE
IV
(0,913): z.B.: Tech, Tex: 20,086 WE
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
Zusätzlich
Verpflichtung
zu fachfremden Unterricht
gegen den Willen des Lehrers/der Lehrerin
bis zu einem Semester
Verpflichtung zu Unterricht an jeder
beliebigen Schulart gegen den Willen des
Lehrers /der Lehrerin bis zu einem Jahr
Urlaubsanspruch in den Hauptferien erst
nach „Abwicklung der Schlussgeschäfte“,
endet mit Montag der letzten Ferienwoche
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016
UP Bewerbung
●
●
Landesschulrat für Stmk
–
Hr. Hannes Kastl
–
Email: [email protected]
–
www.lsr-stmk.gv.at
Wunschschule(n)
–
Email an die Direktion
–
Fächerkombination
–
Lebenslauf, Motivationsschreiben
AHS-Gewerkschaft; Stand Juli 2016