amts blatt - Weimarer Land

AMTS
Ausgabe
Nächste 2016
06. 02.
21. Jahrgang
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
5. Dezember 2015
Nummer 08/15
Seite 2
SPLITTER
Die Kreiswerke informieren
Terminverschiebungen zu den
Feiertagen!
Die Freitagstour Hausmüll und Gelber Sack am
25.12.2015 wird nachgeholt am Montag,
28.12.2015.
Die Freitagstour Papier am 25.12.2015 wird
nachgeholt am Dienstag, 29.12.2015.
Auf Grund der 53. Kalenderwoche in 2015
und in Vorbereitung auf die Bioabfallsammlung
haben sich bis auf wenige Ausnahmen alle
Abfuhrtermine der Hausmüll- und Papiertouren
verändert (siehe Entsorgungskalender 2016!).
Der Entsorgungskalender für 2016 wird zusammen mit dem letzten Amtsblatt Ihrer Verwaltungsgemeinschaft, Gemeinde bzw. Stadt verteilt.
Ihre Kreiswerke
Bekanntmachung der
Sparkasse Mittelthüringen
Der Jahresabschluss der Sparkasse Mittelthüringen zum 31. Dezember 2014 wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 31. Juli 2015
veröffentlicht.
(www.bundesanzeiger.de)
Der Jahresabschluss kann in jeder unserer
Hauptgeschäftsstellen eingesehen werden.
Sparkasse Mittelthüringen,
Anger 25/26, 99084 Erfurt
XXX. Faschingsumzug
in Apolda formiert sich !!!
Für den XXX. Faschingsumzug am Samstag,
dem 6. Februar 2016, gibt es bereits zahlreiche
Anmeldungen.
Da diese Veranstaltung wieder zu einem Kulturhöhepunkt unserer Stadt werden soll, rufen
wir alle „Närrinnen und Narren“ auf sich unter
dem Motto:
„Trepp off … Trepp ab –
mer hald’n Apolle off Trab!!“
in den großen Faschingsumzug einzureihen.
Der XXX. Faschingsumzug wird sich auf „traditioneller“ Laufstrecke von der Rosestraße,
Bahnhofstraße, Bachstraße, Heidenberg ab
13.00 Uhr durch die Innenstadt zum Marktplatz bewegen.
Die notwendigen Informationen erhalten alle
Teilnehmer vom Zugmeister des FaschingsRegionalverein-Apolda.
Klaus-Dieter Weilepp
Tel.: 03644/562338
E-Mail: [email protected]
Um kuzfristige Anmeldung wird gebeten!
Hinweis in eigener Sache
Alle hier veröffentlichten amtlichen Be kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a des
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes
gleichlautend auch auf der Internet-Präsenz
des Kreises Weimarer Land www.weimarerland.de mittels der elektronisch einsehbaren Version dieses Amtsblattes.
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Termine
09.12.2015
16.12.2015
11.01.2016
20.01.2016
21.01.2016
02.02.2016
03.02.2016
Bau- und Vergabeausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Kreisausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Kreistag
Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Änderungen vorbehalten
Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden
Ausblick auf das Jahresprogramm 2016
Samstag, 5. März 2016, 15:00 Uhr
Eröffnung der Sonderausstellung
„Dörfliche Pfarrer – streitbare Neuerer“
bis 7. August 2016
Altes Pfarrhaus Hohenfelden
Sonntag, 3. April 2016,
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Handwerkertag mit großem Museumsfest
Schauen Sie traditionellen Handwerkern wie
Schmied, Steinmetz, Besenbinder und vielen
anderen über die Schulter. Außerdem: Markt
und Basteln für Kinder
Museumsgelände „Am Eichenberg“
Sonntag, 4. September 2016,
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
8. Thüringer Käsemarkt
Thüringer Käsereien präsentieren ihre handgefertigten Spezialitäten von Schaf, Ziege und
Kuh. Weitere regionale Köstlichkeiten ergänzen das Angebot.
Museumsgelände „Am Eichenberg“
Sonntag, 10. Juli 2016,
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Traktoren- und Oldtimertag
Historische Traktoren und andere Oldtimer
geben sich ein Stelldichein im Museum, Vorführungen mit historischer Technik, gemeinsame Veranstaltung mit dem Traktoren- und Landmaschinenverein Kirchheim/Thüringen e.V.
Museumsgelände „Am Eichenberg“
Während der Sommerferien
(27.06.2016 – 10.08.2016)
Immer dienstags, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ferienaktionstag
Mitmachangebote für Kinder
Museumsgelände „Am Eichenberg“
Samstag, 6. August 2016,
09:00 Uhr bis 16:00Uhr
25. Thüringer Schäfertag
Die besten Thüringer Schäfer ermitteln ihren
Landesmeister.
Außerdem: Tierschau mit Thüringer Schaf- und
Ziegenrassen; Modenschau, Filzen, Spinnwettbewerb und noch vieles mehr zum Thema
„Schaf und Wolle“
gemeinsame Veranstaltung mit dem Landesverband Thüringer Schafzüchter e.V.
Museumsgelände „Am Eichenberg“
Samstag, 23. August 2016, 15:00 Uhr
Eröffnung der Sonderausstellung
„Aus Papier gebaut“
Die ganze Welt im Modellbau.
bis Januar 2017
Altes Pfarrhaus Hohenfelden
Sonntag, 25. September 2016,
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Großes Erntefest
Erleben Sie ein buntes Fest rund um Ernte und
Herbst, mit Vorführungen historischer Landtechnik, traditionellem Markt und Herbst basteln.
Gelände um Pfarrhof und Feldscheune im Dorf
Hohenfelden
Samstag, 22. Oktober 2016,
10:00 Uhr bis 21:00 Uhr
„Saisonausklang“
Herbstbrauen dazu leckeres aus dem Back ofen; Laternenbasteln für Kinder (ganztägig);
Laternenführung über den Eichenberg, Märchenstube (abends)
Altes Dorfbrauhaus Hohenfelden/Museumsgelände am Eichenberg
Öffnungszeiten 2016
9. Januar bis 24. März
samstags und sonntags
11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
(1. Februar bis 4. März 2016 geschlossen
wegen Ausstellungsumbau)
25. März bis 30. Oktober 2016
täglich 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
1. November bis 30. Dezember 2016
täglich außer montags
11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
(Januar bis März sowie November und Dezember: nur alter Pfarrhof mit Sonder- und Dauerausstellung sowie Dorfschule geöffnet)
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 3
AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 14.10.
und 11.11.2015
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und
Vergabeausschuss.
Beschluss-Nr. 67-15/2015
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Bauleistungen für die Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Lessingstraße 50 in Apolda, Los Heizungs- und
Sanitärinstallation, werden an die Firma
Siegfried Rauch & Co. GmbH
Apoldaer Straße 44
99510 Pfiffelbach
Beschlüsse des Werksausschusses
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Werkausschuss.
Mit Beschluss-Nr. 74-XXIII KWL/2015, 75-XXIII
KWL/2015, 76-XXIII KWL/2015, 77-XXIV
KWL/2015, 78-XXIV KWL/2015, 81-XXV
KWL/2015, 83-XXV KWL/2015 genehmigte
der Werksausschuss die Niederschriften der
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen
des Werksausschusses vom 01.01.2015 bis
30.11.2015.
***
Beschluss-Nummer: 79-XXIV KWL/2015
Der Werksausschuss beschließt, den Wagniszuschlag i. H. v. 1 % des Selbstkostenpreises
netto der Jahresendabrechnung 2014 der Ent-
zum Angebotspreis in Höhe von 103.311,28 €
vergeben.
***
Beschluss-Nr. 68-15/2015
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Bauleistungen für die Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Lessingstraße 50 in Apolda, Los Tischlerarbeiten,
werden an die Firma
Tischlerei Scherneck
Ernst-Thälmann-Straße 11
99510 Apolda/OT Oberroßla
zum Angebotspreis in Höhe von 137.558,00 €
vergeben.
Beschluss-Nr. 72-16/2015
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Vergabe „Miete Druck- und Kopiertechnik
für Schulen des Kreises Weimarer Land“ für
den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.01.2019
erfolgt an die Firma
Ricoh Deutschland GmbH
BSC Leipzig
Torgauer Straße 231
04347 Leipzig
zum geprüften Angebotspreis in Höhe von
monatlich 1.386,59 € (49.917,24 € über 36
Monate).
Karin Lippold
Ausschussvorsitzende
***
sorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH
anzuerkennen.
***
Beschluss-Nummer: 80-XXIV KWL/2015
Der Werksausschuss beschließt unter der Voraussetzung des Beschlusses 78-XXVI
KWL/2015, die Jahresendabrechnung 2014 der
Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar
mbH, aus welcher sich eine Gutschrift i. H. v.
49 731,00 € ergibt, anzuerkennen.
trag 2015 der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH mit einer monatlichen
Abschlagszahlung i. H. v. 293 581,00 € anzuerkennen.
***
Beschluss-Nummer: 85-XXV KWL/2015
Der Werksausschuss beschließt, die Verwertung
des Bioabfalls Los 2 „Grün- und Astschnitt“ des
Landkreises für das Jahr 2016 an die Firma
Reterra Ost GmbH & Co. KG zu vergeben.
***
***
Beschluss-Nummer: 82-XXV KWL/2015
Der Werksausschuss beschließt, die Vergabe für
die Verwertung des Sperrmülls des Landkreises
für 2016 per Umlaufbeschluss zu beschließen.
Beschluss-Nummer: 86-XXV KWL 2015
Der Werksausschuss beschließt, dem Kreistag
die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes
2016 zu empfehlen.
***
Beschluss-Nummer: 84-XXV KWL/2015
Der Werksausschuss beschließt, den Entgeltan-
T. Gottweiss
Vorsitzender
Bekanntmachungen der Apoldaer Wasser GmbH und des Abwasserzweckverbandes Apolda
In der 52. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom
31.08.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
In der 53. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom
16.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1/2015
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit,
Zustimmung zur Tagesordnung
2/2015
Zustimmung zum Protokoll der 51. Gesellschafterversammlung vom
17.11.2014
3/2015
Feststellung Jahresabschluss 2014 - Apoldaer Wasser GmbH
4/2015
Verwendung Jahresergebnis 2014
5/2015
Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr
2014
6/2015
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit,
Zustimmung zur Tagesordnung
7/2015
Zustimmung zum Protokoll der 52. Gesellschafterversammlung vom
31.08.2015
8/2015
Wirtschaftsplan 2016 - Apoldaer Wasser GmbH
9/2015
Bestellung Wirtschaftsprüfung 2015
In der 52. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
vom 31.08.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I/2015
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit,
Zustimmung zur Tagesordnung
II/2015
Zustimmung zum Protokoll der 51. Verbandsversammlung vom
17.11.2014
III/2015
Feststellung Jahresabschluss 2014 - Abwasserzweckverband Apolda
IV/2015
Entlastung Verbandsausschuss und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2014
In der 53. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
vom 16.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
V/2015
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit,
Zustimmung zur Tagesordnung
VI/2015
Zustimmung zum Protokoll der 52. Verbandsversammlung vom
31.08.2015
VII/2015
Wirtschaftsplan, Haushaltssatzung 2016, Abwasserzweckverband
Apolda
VIII/2015
Finanzplan 2015 - 2019
IX/2015
Förderantrag - Finanzierung Fördervorhaben 2016 - Anschluss Auerstedt
an die Kläranlage Bad Sulza 2. BA - Schmutzwassersammler
Fortsetzung auf Seite 4
Seite 4
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Beschlüsse
Fortsetzung von Seite 3
X/2015
Förderantrag - Finanzierung Fördervorhaben 2016 - Anschluss Sonnendorf an die Kläranlage Bad Sulza - Schmutzwassersammler
XI/2015
Bestellung Wirtschaftsprüfung 2015
Die nächsten Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes
Apolda finden am Montag, dem 29.08.2016, 16.30 Uhr und am Montag,
dem 14.11.2016, 16.30 Uhr jeweils im Versammlungsraum der Apoldaer
Wasser GmbH, Königstraße 10–14, 99510 Apolda, statt. Die Tagesordnungen liegen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltung bei der Apoldaer
Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10–14, Zimmer 3.3. aus.
Die Apoldaer Wasser GmbH informiert:
Im Jahr 2016 bleiben unsere Wasser- und Abwasserpreise stabil.
Der Wasserpreis ist damit im 21. Jahr unverändert und vergleichsweise
niedrig. Im Abwasserbereich ist der Preis im 9. Jahr unverändert und war
vorher 13 Jahre stabil.
Im Preisvergleich des Bundes der Steuerzahler (6/2014) 38 ausgewählter
Regionen belegen wir danach in Thüringen Platz 2 (3-Personen-Haushalt) und Platz 5 (1-Personen-Haushalt) der wirtschaftlichsten Anbieter.
Trotz kontinuierlichem Einwohner- und Umsatzrückgangs will unser
kommunaleigenes Unternehmen für seine Kunden eine effiziente Dienstleistung anbieten. Ein hoher (ohne Kredite finanzierter) alljährlicher
Investitionsumfang von ca. 3,0 Mio. €/Jahr wird ebenfalls gesichert.
Kleinkläranlagen:
Der Freistaat Thüringen fördert den Bau vollbiologischer Kleinkläranlagen, worüber wir gern beraten.
Informationen können Sie auch über unsere Internetseite www.wasserapolda.de abfragen.
Satzungen
Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
vom 16.11.2015 beschlossene Haushaltssatzung für 2016 wurde in der
nachstehend veröffentlichten Fassung mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 17.11.2015 genehmigt und wird hiermit bekanntgegeben.
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Apolda
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KKG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) i. V. m. §§ 3 ff. der
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.
501) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
vom 15. Juli 1993 in der Fassung vom 28. Juli 2006 (GVBl. S. 432) erlässt
der Abwasserzweckverband Apolda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit
in den Ausgaben mit
ab.
4.965.000 EURO
4.965.000 EURO
3.518.900 EURO
3.518.900 EURO
§2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§4
Umlagen gemäß § 14 der Verbandssatzung werden nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000 EURO festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft
Apolda, den 18.11.2015
gez. Eisenbrand
(Siegel)
Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Apolda
Der Wirtschaftsplan (einschließlich Haushaltssatzung) für das Jahr 2016
liegt vom 04.01.2016 bis 15.01.2016 während der Geschäftszeiten bei
der Apoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10 – 14 im Zimmer
3.3. aus.
Die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Jahr
2016 liegt gemäß § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung bis zur
Entlastung der Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3, Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur
Einsichtnahme ebenfalls während der allgemeinen Geschäftszeiten wie
o. g. in Apolda, Königstraße 10 – 14, Zimmer 3.3. aus.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt
Bekanntmachung
Die Firma Laborchemie Apolda GmbH, Utenbacher Straße 72 – 74,
99510 Apolda betreibt am Standort 99510 Apolda, Gemarkung Apolda,
Flur 11, Flurstücke 1806/5 und 1807/1 eine Anlage zur Herstellung von
Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, Anlagen nach Ziffern 4.21 des Anhanges zur 4. Verordnung
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Die in der betriebenen Anlage durchgeführten Tätigkeiten zur Herstellung von organischen und anorganischen Chemikalien sowie Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen sind im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung) unter den Ziffern Nr. 4.1 a),
b), c), d), f) und g), 4.2 c) und 4.5 genannt. Auf Grund Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 2. September 2015 besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß
Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behör-
de nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12 des BImSchG
sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind,
zu erstellen. Auf Grund § 52a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht
der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten
Fristen zugänglich zu machen.
Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10 Abs. 2
Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.
S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23
Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 des BImSchG wird
bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt
Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 14, zu den bekannten Sprechzeiten
einsehbar ist.
Apolda, den 13. November 2015
Exner
Leiter Umweltamt
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 5
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt
Bekanntmachung
Die Firma Ospelt food GmbH, Über dem Dieterstedter Bache 14 in
99510 Apolda betreibt am Standort in 99510 Apolda, Gemarkung
Oberndorf, Flur 6, Flurstück 608/45 eine Anlage zur Herstellung von
sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen aus tierischen und pflanzlichen
Rohstoffen. Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nr. 7.34.1, 1.1.3.2 und 10.25.2
des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Die in der betriebenen Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Herstellung
von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter der Ziffer 6.4.b)iii) genannt. Auf Grund Artikel 23
genannter Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige VorOrt-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der
o. g. Anlage erfolgte am 22. September 2015 besagte Vor-Ort-Kontrolle.
Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52a Abs. 5
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständi-
gen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12
des BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen
notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den
Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen.
Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10 Abs. 2
Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.
S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23
Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer
Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda, Raum 14, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.
Apolda, den 19. November 2015
Exner
Leiter Umweltamt
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses
gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV und gemäß § 12 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Wirtschaftsjahr 2014
Jena, den 24. Juni 2015
1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 31.08.2015 den
Jahresabschluss 2014 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2014 beträgt 378.445,34 €.
3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Niederlassung
Jena, für den Jahresabschluss lautet:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft.
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses
der Apoldaer Wasser GmbH
Feststellung des Jahresabschlusses der Apoldaer Wasser
GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014
1. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31.08.2015
den Jahresabschluss 2014 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2014 beträgt 143.462,01 €.
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Maaß
Wirtschaftsprüfer
gez. Deuerlein
Wirtschaftsprüfer
4. Der Jahresabschluss 2014 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang sowie der Lagebericht liegen vom 04.01.2016 bis
15.01.2016 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser
GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus.
gez. Rüdiger Eisenbrand
Verbandsvorsitzender des AZVA
(Siegel)
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Jena, am 24. Juni 2015
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
3. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer
bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Niederlassung Jena, für den Jahresabschluss lautet:
gez. Maaß
Wirtschaftsprüfer
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft.
4. Der Jahresabschluss 2014 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang sowie der Lagebericht liegen vom 04.01.2016 bis
15.01.2016 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser
GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus.
gez. Jens Baumbach
Geschäftsführer
gez. Deuerlein
Wirtschaftsprüfer
Seite 6
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Landratsamt Weimarer Land Schulverwaltungsamt
Ankündigung
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/17
Grundschule
Tag der Anmeldung
Uhrzeit
Bad Sulza
10.12.2015
14.12.2015
15.30 Uhr – 18.00 Uhr
15.30 Uhr – 18.00 Uhr
jeweils im Lehrerzimmer der Schule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist erwünscht.
Bad Berka
10.12.2015
14.12.2015
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
in den Räumen der Grundschule – Am Hexenberg 1
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Blankenhain
16.12.2015
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
in den Räumen der Grundschule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Berlstedt
11.12.2015
14.12.2015
12.00 Uhr – 17.00 Uhr
08.00 Uhr – 11.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
jeweils im Sekretariat der Grundschule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Buttelstedt
10.12.2015
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
im Fachraum für Musik der Grundschule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Großschwabhausen/
Magdala
14.12.2015
14.00 Uhr – 17.00 Uhr im Schulteil Großschabhausen
(Klassenraum: 1a)
14.00 Uhr – 17.00 Uhr im Schulteil Magdala (Klassenraum 4b)
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
15.12.2015
Kranichfeld
15.12.2015
14.00 Uhr – 18.30 Uhr im Sekretariat der Schule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist erwünscht.
Mellingen
15.12.2015
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
in den Räumen der Gundschule Mellingen
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Niederzimmern
14.12.2015
14.00 Uhr – 17.00 Uhr in den Räumen der Grundschule
Niederzimmern – Auf dem Zieche 5
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Kromsdorf/Oßmannstedt
10.12.2015
13.30 Uhr – 17.30 Uhr im Sekretariat – Schulteil Oßmannstedt
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Pfiffelbach
16.12.2015
09.00 Uhr – 12.00 Uhr im Sekretariat der Regelschule
15.00 Uhr – 18.00 Uhr im Schulleiterzimmer der Grundschule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Tannroda
15.12.2015
17.00 Uhr – 18.00 Uhr jeweils im Sekretariat der Schule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Wormstedt
10.12.2015
13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Wickerstedt
10.12.2015
16.00 Uhr – 18.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist nicht
erforderlich.
Isseroda
14.12.2015
13.00 Uhr – 17.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule (1. OG)
Die Vorstellung der zukünftigen Schulanfänger ist erwünscht.
„… Eltern, deren Kind ein sonderpädagogisches Gutachten besitzt und die wünschen, dass ihr Kind in einem Förderzentrum beschult werden soll,
werden gebeten, ihr Kind zunächst ebenfalls an der zuständigen Grundschule anzumelden. Laut § 119 Absatz 5 Satz 2 der ThürSchulO setzt die
Grundschule die zuständige Förderschule davon in Kenntnis …“
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch des Schulanfängers mitzubringen.
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 7
Verordnungen
Aufhebung des Naturdenkmals
„Lärche im Burggarten Tannroda“
Mit Beschluss 27-10/68 vom 20.06.1968 wurde eine europäische Lärche
im Burggarten Tannroda durch den Rat des Kreises Weimar als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Die Lärche zeigte in den vergangenen Jahren einen rapiden Vitalitätsverlust. Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des
Naturdenkmals blieben ohne Erfolg. Anfang diesen Jahres wurde durch
die Untere Naturschutzbehörde ein Gutachten über den Zustand der Lärche in Auftrag gegeben. Danach sind Maßnahmen zur Erhaltung der Lärche auf Grund eines alten Blitzeinschlages, des zunehmenden Schrägstandes und morscher Bereiche am Stamm nicht mehr sinnvoll. Es wird
die Fällung empfohlen. Wir haben uns daher entschlossen, den Schutzstatus des Baumes aufzuheben.
Im Auftrag
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Verordnung zur Änderung des Beschlusses 2710/68 über das Naturdenkmal „Europäische
Lärche im Burggarten Tannroda“
über die Ausweisung der „Europäischen Lärche im Burggarten Tannroda“
und „Koniferen am Steinhäuschen“ als Naturdenkmal vom 20.06.1968
wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie folgt geändert:
Die Erklärung des Einzelgebildes „Europäische Lärche im Burggarten
Tannroda“ zum Naturdenkmal wird aufgehoben.
vom 05.11.2015
Auf der Grundlage der §§ 22 und 28 des Gesetzes über Naturschutz und
Landschaftspflege (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch
Art. 2 Abs. 124 und Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 7. August 2013
(BGBl. I S. 3154, 3185), in Verbindung mit §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 2
des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung vom 30. August 2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli
2015 (GVBl. S. 113), erlässt der Landrat des Kreises Weimarer Land als
Untere Naturschutzbehörde nachfolgende Verordnung:
Artikel 1
Der Beschluss-Nr. 27-10/68, erlassen durch den Rat des Kreises Weimar,
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Apolda, den 05.11.2015
Hans-Helmut Münchberg
Landrat
Siegel
Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND
vom 20. 11. 2015
Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006 S. 541) in der gültigen Fassung wird für den Kreis
Weimarer Land verordnet:
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Ort/
Verwaltungsbereich
Stadt
Apolda
Stadt Bad Sulza/
Landgemeinde/
erfüllende Gemeinde
Anlass
Datum
Verkaufszeitraum
Beschränkungen
23. Apoldaer
Oldtimer-Schlosstreffen
So., den
05. 06. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Apolda.
Zwiebelmarkt
So., den
25. 09. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Apolda.
Lichterfest
So., den
27. 11. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Apolda.
24. Weinfest
So., den
21. 08. 2016
13.00 Uhr – 19.00 Uhr
Gilt für den Bereich der Stadt,
der Landgemeinde und der
erfüllenden Gemeinde incl.
der Gemeinde Saaleplatte.
Federweißer Fest
So., den
25. 09. 2016
13.00 Uhr – 19.00 Uhr
Gilt für den Bereich der Stadt,
der Landgemeinde und der
erfüllenden Gemeinde incl.
der Gemeinde Saaleplatte.
Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Verordnung
Fortsetzung von Seite 7
Ort/
Verwaltungsbereich
Anlass
Datum
Verkaufszeitraum
Beschränkungen
Tag des Thüringer
Porzellans
So., den
03. 04. 2016
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Blankenhain.
Tag des offenen
Denkmals
So., den
11. 09. 2016
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Blankenhain.
2. Advent/
Weihnachtsmarkt
So., den
04.12. 2016
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Blankenhain.
Frühlingsauftakt
So., den
13. 03. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Mönchenholzhausen.
Weinfest
So., den
18. 09. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Mönchenholzhausen.
Herbstfest
So., den
30.10. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Mönchenholzhausen.
Frühlingsanfang
So., den
30. 03. 2016
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
Frühlingsfest
So., den
10. 04. 2016
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
Blütenfest
So., den
24. 04. 2016
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
1. Advent/
Weihnachtsmarkt
So., den
27.11. 2016
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
Gemeinde IlmtalWeinstraße/erfüllende
Gemeinde
Tag des offenen
Denkmals
So., den
11. 09. 2016
11.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für den Bereich der
Gemeinde und der
erfüllenden Gemeinde.
Kreisgebiet
1. Advent/
Weihnachtsmarkt
So., den
27. 11. 2016
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für das nicht abweichend
geregelte Kreisgebiet.
Stadt
Blankenhain
Verwaltungsgemeinschaft
Grammetal
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 31.12. 2016 außer Kraft.
Apolda, den 20. 11. 2015
Münchberg
LANDRAT
– Siegel –
Hinweise:
§ 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes
(ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 9
Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Fleischuntersuchungsbezirke des Kreises Weimarer Land und der Stadt Weimar –
Stand 06/2015
Es besteht amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungspflicht aller zum menschlichen Verzehr bestimmten Haustiere (einschließlich Schafe, Ziegen und Gehegewild, ausgenommen Geflügel und Kaninchen in kleinen Mengen).
Für Pferde, Wildschweine, Dachse und für Schweine aus gewerblicher Schlachtung besteht zudem die Pflicht zur
Untersuchung auf Trichinen in der amtlichen Untersuchungsstelle (L). Für die Abgabe der Muskelproben stehen zwei
Annahmestellen (P1, P2) zur Verfügung:
Nr.
Probenannahmestelle
Untersuchungsstelle
Adresse
Tel.
Zeiten für die Probenannahme
P1
L
Landratsamt Weimarer
Land
Veterinäramt
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
03644/540-301
MO/DI/MI/DO:
07.30 Uhr – 11.00 Uhr
Untersuchung in Apolda MO/DI/
DO ab 11.00 Uhr
P2
Stadt Weimar
Veterinäramt
Schwanseestraße 17 03643/762-851
99423 Weimar
MO/DI/MI/DO:
07.30 Uhr – 10.00 Uhr
Untersuchung in Apolda MO/DI/
DO ab 11.00 Uhr
Die von amtlichen Tierärzten bzw. beauftragten Jagdausübungsberechtigten entnommenen Proben (pro Tier 50 g) sind
in den Untersuchungsstellen mit den vollständig ausgefüllten erforderlichen Begleitdokumenten (TrichinenprobenBegleitschein bzw. Wildursprungsschein) abzugeben.
Korrektur
In den Orten Ballstedt, Hottelstedt, Ottmannshausen und Neumark wird vorübergehend ab sofort bzw. mit Veröffentlichung im Amtsblatt Herr Hartmut Söllner die Fleischuntersuchung für Frau Ponepal übernehmen. Die Vertretung
übernimmt Herr Dirk Hoffmann.
Michael Schmidt
Amtstierarzt
Söllner, Herr
Hartmut, DVM
Hauptstr. 37
99439 Berlstedt
036452/72400 o.
0172/3736209
Hoffmann, Herr
Dirk, AFA
Vieselbacher Str. 17
99428 Niederzimmern
0160/97394198
Seite 10
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Öffentlicher Teil
Informationen
Gesundheitsamt Weimarer Land
Information zur Nutzung von Betriebswasseranlagen im Haushalt (z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen)
Das Gesundheitsamt informiert, dass Betriebswasseranlagen, wie z. B.
Regenwassernutzungsanlagen und Hausbrunnen, die zusätzlich zu
einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Haushalt existieren, durch
den Inhaber beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen sind.
Die geforderte Meldepflicht des Inhabers solcher Anlagen ergibt sich aus
dem § 13 (4) der Trinkwasserverordnung in der seit dem 02.08.2013 geltenden Fassung.
Insbesondere bei der Neuinstallation einer Regenwassernutzungsanlage
ist der Inhaber und nicht der Installateur bzw. die ausführende Firma für
die Anzeige beim Gesundheitsamt zuständig.
Auch Anlagen, die zur alleinigen Wasserversorgung bestimmt sind, z. B.
Nutzung eines Hausbrunnens ohne öffentlichen Trinkwasseranschluss,
müssen nach § 13 (2) Nr. 3 Trinkwasserverordnung angezeigt werden.
Die Meldepflicht gilt für Neuinstallationen, aber auch für Anlagen, die
bereits betrieben werden. Nicht davon betroffen sind Anlagen, die ausschließlich zur Nutzung außerhalb des Hauses, z. B. Bewässerung des
Gartens, dienen.
Die Anzeige kann formlos oder über die Internetseite vom Kreis Weimarer Land http://www.weimarer.land.de/soziales/index.html an das
zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Gemäß § 17 (6) der Trinkwasserverordnung dürfen Betriebswasseranlagen nicht ohne eine nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit der Trinkwasseranlage verbunden
werden. Leitungen mit unterschiedlichen Versorgungssystemen sind
dauerhaft farblich unterschiedlich zu kennzeichnen. Auch Entnahmestellen für Betriebswasser sind entsprechend gegen nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch zu sichern und zu kennzeichnen.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen das Gesundheitsamt Weimarer Land,
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Tel. 03644/540-580, gern Auskunft.
Dipl.-Med. S. Sieg
Amtsleiterin
Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege
Vom guten Klang der Kur- und Weinstadt Bad Sulza
1. Preis in der Kategorie Violine
Akichika Yukawa, 7 Jahre, Erfurt, von der Musikschule für Streicher Erfurt
Als die Musiktage 1992 ins Leben gerufen wurden, war ihr großer Erfolg nicht absehbar.
Doch durch Kontinuität und hohe Qualität
haben sie sich einen guten Namen gemacht.
Man kommt gern in die Wein- und Kurstadt
1. Preis in der Kategorie Violoncello
Albert Dehne, 12 Jahre, Saalfeld, Musikschule Saalfeld
und genießt die Atmosphäre des Ortes und des
Wettbewerbes.
Das Hauptaugenmerk der Teilnehmer, An gehörigen und delegierenden Musikschulen
liegt auf den öffentlichen Wertungsspielen am
7.11. und 8.11.15 an verschiedensten Spielorten in Bad Sulza.
ausragenden Leistungen emotional gefangen
genommen!
Für ihre großartigen Leistungen konnten 32
Preisträger Blumen, Urkunden und einen kleinen Geldpreis entgegennehmen!
Viola-Bianka Kießling
Die jüngste Teilnehmerin in diesem Jahr war
die sechsjährige Jule Brumme mit ihrer Blockflöte, die auch einen ersten Preis mit nach
Hause nehmen konnte. Und auch die 18-jährige Josephine Hoffmann aus Döbeln war mit
ihrer Blockflöte, nun in der Altersgruppe IV
und damit leider zum letzten Mal, dabei. Ihre
Interpretationen waren immer eine Bereicherung des Wettbewerbes und der Preisträgerkonzerte. Auch sie fuhr mit einem ersten Preis
im Gepäck nach Hause.
Der „Carl-Müllerhartung-Preis“ der Stadt Bad
Sulza konnte an Marius Staible (Akkordeon AG
IV) für seine Komposition „Raifu Kyaria“ vergeben werden.
Ebenfalls 1. Preis in der Kategorie Violine
Henrike Willrich, 10 Jahre, Erfurt,
Musikschule für Streicher Erfurt
Im Konzert der Preisträger mit Preisverleihung
am 14.11.15 als Höhepunkt des Jugend-MusikWettbewerbes haben acht junge Musiker auf
der großen Bühne des Conference Centers der
Toskana Therme das Publikum mit ihren her-
1. Preis in der Kategorie Blockflöte
Josephine Hoffmann, 18 Jahre, Döbeln,
Musikschule Mittelsachsen
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 11
Bad Sulzaer Musiktage – Ergebnisse
Name
Vorname
Altersgruppe
Pkt.
Fritz
Böttcher
Behrend
Traubel
Maxime
Amadeus
Luca
Jonas
8 - 10 Jahre
11 - 13 Jahre
14 - 16 Jahre
17 u. 18 Jahre
23,6
24
24,3
24,8
Brumme
Henning
Schneegans
Jule
Cornelius
Johanna
bis 7 Jahre
8 - 10 Jahre
11 - 13 Jahre
Ebert
Hoffmann
Alexander
Josephine
Hartmann
Prädikat
Preis
Wohnort
Musikschule
AKKORDEON
hervorragend
hervorragend
hervorragend
hervorragend
1.
1.
1.
1.
Erfurt
Jena
Erfurt
Erfurt
MS der Stadt Erfurt
MKS Jena
MS der Stadt Erfurt
MS der Stadt Erfurt
24
24,5
24
BLOCKFLÖTE
hervorragend
hervorragend
hervorragend
1.
1.
1.
14 - 16 Jahre
18 Jahre
24,3
24,3
hervorragend
hervorragend
1.
1.
Pößneck
MS Saale Orla Kreis
Erfurt
MS Erfurt
Sondershausen Konservatorium „Carl
Schroeder“ Sondershausen
Weimar
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
Döbeln
MS Mittelsachsen
Lilli Mattea
8 - 10 Jahre
21,5
GITARRE
Sehr gut
1.
Gräfentonna
Ostaschinski
Benny
14 - 16 Jahre
21,3
Sehr gut
2.
Nobitz
Langenberger
Alsen
Kuckelkorn
Vinzent
Hinrichs
Luise
Benjamin
Anton Felix
Charlotte
Mirjam
bis 7 Jahre
8 - 10 Jahre
8 - 10 Jahre
11 - 13 Jahre
14 - 16 Jahre
22
25
23,6
24,6
25
KLAVIER
Sehr gut
hervorragend
hervorragend
hervorragend
hervorragend
2.
1.
2.
1.
1.
Göschitz
Erfurt
Jena
Erfurt
Jena
privat
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
MKS Jena
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
Kotzur
Beyer
Klara
Luise
11 - 13 Jahre
14 - 16 Jahre
21
22
2.
2.
Sangerhausen
Eisenach
KMS Mansfeld-Südharz
MS „Joh. Seb. Bach“
Eisenach
Yukawa
Willrich
Tittmann
Hotzel
Zimmermann
Müller
Akichika
Henrike
Jasmin Marie
Pio
Clara
Elisabeth
bis 7 Jahre
8 - 10 Jahre
8 - 10 Jahre
11 - 13 Jahre
11 - 13 Jahre
14 - 16 Jahre
24,3
25
22,7
23,3
23,3
23,7
VIOLINE
hervorragend
hervorragend
Sehr gut
hervorragend
hervorragend
hervorragend
1.
1.
2.
1.
1
1.
Erfurt
Erfurt
Jena
Jena
Weimar
Saalfeld
MS für Streicher Erfurt
MS für Streicher Erfurt
MKS Jena
MKS Jena
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
KMS Saalfeld
Roschka
Valk
Dehne
Hofereiter
Fischer
Cara
Johannes
Albert
Franz
Constanze
bis 7 Jahre
8 - 10 Jahre
11 - 13 Jahre
14 - 16 Jahre
18 Jahre
23
23
23,3
22,3
22,5
VIOLONCELLO
hervorragend
hervorragend
hervorragend
Sehr gut
Sehr gut
1.
2.
1.
2.
2.
Saalfeld
Weimar
Saalfeld
Nordhausen
Ziegenrück
MS Saalfeld
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
MS Saalfeld
MS Nordhausen
MS „Ottmar Gerster“ Weimar
Peschke
Luise
11 - 13 Jahre
23,7
KONTRABASS
hervorragend
1.
Jena
MKS Jena
Yukawa
Akichika
7 Jahre
24,3
Erfurt
MS für Streicher
Staible
Marius
18 Jahre
Nürnberg
MKS Jena
QUERFLÖTE
Sehr gut
Sehr gut
KMS „Joh. Seb. Bach“
Mühlhausen
MS „Johann Ludwig Krebs“
Altenburg
BESTER JÜNGSTER
CARL-MÜLLERHARTUNG-PREIS
24,5
Seite 12
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Informationen
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land informiert …
Aufruf Auszeichnung Ehrenamt
Trotz Krise, tiefgreifenden Veränderungen und Umbrüchen hat sich Eines
in unserem Kreis Weimarer Land nicht geändert: Die Menschen bringen
sich mit hohem Engagement, mit Kreativität und Freude in die Gestaltung
unseres Gemeinwesens ein. Sie übernehmen freiwillig Verantwortung,
sie helfen und üben Solidarität, sie beteiligen sich an Entscheidungen
und tragen dazu bei, dass unsere Gesellschaft lebenswert bleibt. Ohne
das Engagement der Bürgerinnen und Bürger wäre unsere Gesellschaft
nicht nur ärmer und kälter, in vielen Bereichen würde sie schlichtweg
nicht funktionieren.
Zum 105. Internationalen Weltfrauentag 2016 werden die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Weimarer Land und der Stadt Apolda
gemeinsam mit dem Landrat Hans-Helmut Münchberg und dem Bürgermeister der Stadt Apolda Rüdiger Eisenbrand engagierte Frauen und
Männer, die sich aktiv und ehrenamtlich in der sozialen Arbeit in ihrer
Stadt/Gemeinde oder in ihren Vereinen einbringen, auszeichnen.
Um dieses Engagement zu würdigen, möchten wir
am Freitag, dem 4. März 2016
ehrenamtlich tätige Frauen und Männer auszeichnen.
Frauenseminar in Bad Sulza kam sehr gut an …
Vom 13. November 2015 bis 15. November 2015 beschäftigten sich 17
Frauen in einem tollen Umfeld der Toskana Therme mit dem Seminarthema: „der runde Fisch“ – Mit Achtsamkeit und Körperbewusstsein –
Tatkraft und Lebensfreude gewinnen.
Bitte geben Sie uns Ihre Vorschläge mit Name, Postanschrift der ehrenamtlichen Frauen oder Männer und eine kurze Begründung des ehrenamtlichen Engagements bis zum 05.02.2016 an folgende Adressen:
Landratsamt Weimarer Land
Gleichstellungsbeauftragte Beate Wiedemann
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644/540 413
Fax: 03644/540 850
Mail: [email protected]
oder
Stadtverwaltung Apolda
Gleichstellungsbeauftragte Sylvia Wille
Markt 1, 99510 Apolda
Tel.: 03644/650 169
Fax: 03644/650 522
Mail: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Wille und Beate Wiedemann
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Apolda und
des Kreises Weimarer Land
• Dem Körper und Geist Zeit schenken, zur Ruhe kommen und sich
wieder spüren lernen
• Antworten und Lösungen finden, die sich aus ehrlicher und urteilsfreier Zuwendung entwickeln können
• Entspannung und Wohlergehen erleben und damit die Ressourcen für
den Alltag stärken und Kraft und Lebensfreude gewinnen
Persönliche Ressourcen sind Potentiale und Kraftquellen des Menschen,
die ihm oftmals selbst nicht bewusst sind. Um bei Belastungen, Krisen
und Niederlagen die Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. schnell wiederzuerlangen, braucht es besonders innere Ressourcen wie Selbstbewusstsein, Stärke, Motivation, Freude, Selbstvertrauen und Gelassenheit.
Mentale Stärke und ein guter Wechsel von Spannung und Entspannung
sind beste Voraussetzungen, den heutigen Anforderungen im Berufsalltag
sowie den Leistungs- und Erfolgsdruck besser zu bewältigen.
Danke an das Team der Toskana Therme für den gut gestalteten organisatorischen Ablauf des Seminars und Danke an unsere Referentin Heike
Musia Bus für die tolle und einfühlsame Leitung des Seminares.
Inhaltliche Schwerpunkte waren:
• Wie kann man die Anforderungen in Beruf, Familie, Beziehung und
den ganz normalen Alltagswahnsinn bewältigen?
• Richtiges Zuhören üben
Beate Wiedemann
Gleichstellungsbeauftragte
Kreis Weimarer Land
Informationen des Frauen- und Familienzentrums für Januar 2016
Väter können sich jederzeit bei uns melden. Anmeldungen für die neuen
Kurse, die am 21. Januar 2016 beginnen, werden bis zum 11. Januar entgegengenommen.
Frauen- und Familienzentrum Apolda
Tel. 03644/650328 oder
[email protected]
PEKiP heißt Entwicklungsbegleitung durch Spiel-, Sinnes- und Bewegungsanregungen für Eltern mit ihren Babys im ersten Lebensjahr.
Familienkino im Frauen- und Familienzentrum Apolda
Habt ihr mal wieder Lust auf einen gemütlichen Filmnachmittag? Dann
kommt doch zu uns!
Nachdem wir im Oktober den Klassiker „Pippi Langstrumpf“ gezeigt
haben, könnt ihr nun bei uns die Fortsetzung erleben: „Pippi geht an
Bord“. Spaß und Spannung sind garantiert.
Wann?
Wo?
Was läuft?
Was kostet es?
23. Januar 2016, 15:00 bis 17:00 Uhr
Mehrgenerationenhaus, Mehrzweckraum
Pippi geht an Bord
Erwachsene
1,00 €,
Kinder von 2 bis 12 Jahren
0,50 €
Anmeldungen bis 21.01.2016
Kursleitung:
Kursbeginn:
Treffen:
Kursdauer:
Kosten:
Anzahl:
Ort:
PEKiP- Kurs
Es gibt ihn wieder … den PEKiP-Kurs. Interessierte junge Mütter und
Sylvia Wille
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Apolda
Heike Rocher, zertifizierte PEKiP-Gruppenleiterin
der Praxis Wildensee
21. Januar 2016
donnerstags 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
oder 11:30 bis 13:00 Uhr
10 Wochen
95,00 Euro
(AOK-plus-Versicherte bekommen eine
Rückerstattung über den Gutschein, ggf. ist
eine Teilerstattung über „Frühe Hilfen“ möglich.)
6 bis 8 Erwachsene mit ihren Babys
(ab 6. Lebenswoche)
Mehrgenerationenhaus Apolda, Seminarraum,
Dornburger Str. 14, Eingang Pestalozzistraße,
99510 Apolda
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 13
40 Jahre und mehr im Dienste der Feuerwehr
Landrat Hans-Helmut Münchberg ehrte am 20. November 2015 in Anwesenheit des Bürgermeisters der Stadt Apolda Rüdiger Eisenbrand, des
Kreisbrandinspektors Steffen Schirmer, des Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Weimarer Land e.V. Denis Sander, des Stadtbrandmeisters
von Apolda, Ingo Knobbe und der Kreisjugendfeuerwehrwartin Rebekka Oertel, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Weimarer
Land für ihre langjährige aktive Mitgliedschaft.
Verdienstmedaille in Gold für 40 Dienstjahre
Großes Brandschutz-Ehrenzeichen am Band für 50 Jahre
Ronald Grau, Rittersdorf; Hans-Joachim Hißbach, Ilmtal-Weinstraße OT
Liebstedt; Manfred Harnisch, Ilmtal-Weinstraße OT Liebstedt; Werner
Bubat, Niederroßla; Erhard Brieg, Sachsenhausen; Jürgen Vorkäufer,
Pfuhlsborn; Uwe Thierolf, Pfuhlsborn; Harald Guthmann, Hermstedt;
Ursula Telemann, Bad Sulza; Rolf Agthe, Auerstedt; Reinhold Haufe,
Auerstedt; Udo Bock, Niederzimmern; Ralf-Gunther Bohs, Kranichfeld;
Rainer Butzert, Kranichfeld; Karl-Heinz Herbothe, Kranichfeld; Lutz
Schröpfer, Kranichfeld; Wilfried Schwarz, Magdala OT Maina; Matthias
Döring, Magdala OT Maina; Hans-Jörg Porwator, Großromstedt; Bodo
Carnarius, Großschwabhausen; Ulrich Kögler, Ottstedt a. Berge; Heinz
Weiß, Münchengosserstädt; Klaus-Dieter Delle, Lehnstedt; Ralf Schrewe,
Blankenhain OT Neckeroda; Uwe Heumann, Blankenhain OT Neckeroda; Frank Cyriax, Blankenhain OT Thangelstedt
Walter Götze, Sachsenhausen; Fritz Strube, Apolda OT Utenbach; Udo
Pfotenhauer, Bad Berka; Hellmuth Leuthardt, Bad Berka OT Tiefengruben;
Harald Kotzer, Bad Berka OT Tiefengruben; Wolfgang Heunemann Blankenhain; Gerhard Müller, Blankenhain; Heinz Staatz, Blankenhain OT
Keßlar; Wilhelm Sternberg, Blankenhain; Wolfgang Werner, Blankenhain;
Manfred Fritsche, Blankenhain; Ernst Bauer, Blankenhain; Nobert Berbig,
Ettersburg; Hans-Jürgen Oppitz, Ettersburg; Manfred Heigener, Niederzimmern; Jürgen Zillinger, Kranichfeld; Martin Gotsch, Kranichfeld
Großes Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande Stufe 1 für
60 Jahre
Wolfgang Kratsch, Ottstedt a. Berge; Hellmut Anding, Blankenhain OT
Thangelstedt; Rudolf Becher, Blankenhain OT Thangelstedt; Rolf Telle,
Blankenhain OT Thangelstedt; Reinhard Menski, Blankenhain; Dieter
Luge, Blankenhain OT Hochdorf; Siegward Zolke, Bad Sulza; Rolf Licht,
Kranichfeld
Das Besondere im Advent finden
Niedergrunstedt lädt zum elften
„Advent bei Mauritius“ ein
Fast schon am Ende der Vorweihnachtszeit reiht sich seit
Jahren ein Kleinod in die Reihe
der Advents- und Weihnachtsmärkte ein:
Der Niedergrunstedter „Advent
bei Mauritius“. Traditionell am
dritten Advent, in diesem Jahr
also am 13. Dezember 2015,
findet dieser rund um seine
Namensgeberin, die sehenswerte Mauritiuskirche, statt.
Auch in diesem Jahr haben die
Verantwortlichen keine Mühe
gescheut, um ihren Gästen
einen besonderen Markt zu bieten. Händler,
die überwiegend kunsthandwerklich Interessantes bieten, mischen sich mit Anbietern, für
die das leibliche Wohl der Gäste im Vordergrund steht.
Auch setzen in nun schon bewährter Weise die
ortsansässigen Vereine und Vertreter ihre Ideen
um, die das Besondere des Marktes abrunden.
So schaffen die Organisatoren durch die musikalische Umrahmung mit den Mauritiusbläsern, dem Gospelchor „The Friday Singers“
und dem Ameisenchor des
Goethegymnasiums Weimar,
mit ihrer weihnachtlichen
Hausmusik im Brauhaus und
etlichen Mitmachangeboten für
jung und alt einen stimmungsvollen Adventssonntag in ihrem
liebevoll geschmückten Dorf.
Nicht nur die Kinder können
drechseln, Kerzen ziehen und
Angebote um und mit Papier
nutzen oder auf Schnitzeljagd
gehen. Ebenso bietet das
abschließende Puppentheater
Unterhaltsames für die ganze
Familie.
So bekommen also am 13. Dezember 2015
alle noch eine gute Gelegenheit, das eine oder
andere Weihnachtsgeschenk für die Lieben mit
nach Hause zu nehmen und sich zugleich
selbst eine Freude mit dem Besuch in Niedergrunstedt zu machen.
Das der Eintritt hierfür frei ist, hat der Kreis der
Organisatoren nicht zuletzt der großzügigen
Spendenbereitschaft der Sparkasse Mittel thüringen zu verdanken.
Schüler der Staatlichen Regelschule
„Anna Sophia“ in Kranichfeld können
sich zukünftig im WiYou.de-Magazin
informieren
Am 17. November 2015 traf sich die Wirtschaftsförderung des Kreises Weimarer Land
mit einem Vertreter des WiYou.de-Magazins an
der Staatlichen Regelschule „Anna Sophia“ in
Kranichfeld. Nicht ohne Grund, denn ab sofort
darf sich die Schule auf eine Unterstützung zur
Berufsorientierung freuen. Die Impulsregion
Erfurt, Jena, Weimar und Weimarer Land übernimmt eine WiYou-Patenschaft, um die optimale Berufsvorbereitung sicherzustellen.
Die Kranichfelder Regelschule zeigt sich ganz
besonders berufswahlfreundlich. Ab Klasse 7
wird fleißig der Berufswahlhefter geführt und in
den kommenden Jahren wird mit Hilfe eines
„Best-Practice-Modells“ in Unternehmen, bei
Praktika, auf Messen und in Projekttagen am
idealen Berufsstart gearbeitet. Für das große
Engagement in diesem Bereich trägt sie deshalb das Qualitätssiegel „Berufswahlfreundliche Schule“.
Zur Erweiterung der Vorbereitungen auf das
Berufsleben erhält die Staatliche Regelschule
„Anna Spohia“ nun die druckfrischen Ausgaben von WiYou.de bedarfsgerecht durch ihren
Paten. Mit einer WiYou-Patenschaft können
Unternehmen, Netzwerke oder Institutionen
nachhaltig die Berufsorientierung unterstützen,
Themen sensibilisieren und den Kontakt zu
Schülern intensivieren.
Dominique Kämmerer
Seite 14
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Gemischt
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
Stellenausschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt sucht zum 18. Januar 2016
einen/eine
Sachbearbeiter/in für die Kasse
im Fachbereich Kämmerei zur Vertretung des Stelleninhabers für die
Dauer einer Mutterschafts- und Elternzeit. Die Stelle ist befristet und
schließt die notwendige Einarbeitungszeit ein.
Die Apoldaer Wasser GmbH sucht für August 2016
eine/n Schüler/in für eine zukunftsorientierte Ausbildung als
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Ausgeprägtes Interesse an den naturwissenschaftlichen Fächern
sowie technisches Verständnis werden vorausgesetzt.
Der Bewerber/die Bewerberin sollte über eine entsprechende Qualifikation im kaufmännischen Bereich, hohe Leistungsbereitschaft und
Belastbarkeit verfügen.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
senden Sie bitte an die
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.
Apoldaer Wasser GmbH, Personalabteilung
Königstraße 10–14, 99510 Apolda
Telefon 03644 / 53 91 05
Frau Richter
Von den Bewerbern/Bewerberinnen werden der Abschluss in dem
Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare kaufmännische bzw. finanzwirtschaftliche Ausbildung, gute
Kenntnisse im kommunalen Haushalts- und Kassenrecht und sicherer
Umgang mit dem PC erwartet.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis
zum 11. Dezember 2015 an die
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
Stichwort: Stellenausschreibung Kasse
Großemsener Weg 5
99628 Buttstädt.
Für die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte
einen ausreichend frankierten und adressierten DIN A4-Briefumschlag bei! Ansonsten werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Bewerbungsunterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
Becker
Gemeinschaftsvorsitzender
Der Mensch erfährt, er sei auch, wer er mag,
ein letztes Glück und einen letzten Tag.
Goethe
Für unheilbar erkrankte Menschen ist das PALLIATUS-HOSPIZ-WEIMAR ab Juni 2016 ein Ort der Geborgenheit, Fürsorge und Sicherheit.
Hier finden Bewohner und ihre Zugehörigen ein Leben in Gemeinschaft mit familiärem Charakter. Das Hospiz wird zum Zuhause,
wenn die Betreuung des Kranken aus vielfältigen Gründen zu Hause
nicht mehr geleistet werden kann.
Durch eine palliativpflegerische Unterstützung werden eine lebenswerte Zeit und ein würdiges Sterben möglich.
Das PALLIATUS-Palliative Care Team initiierte die Gründung eines
gemeinnützigen Fördervereins, dessen Aufgabe es ist, ein Stationäres
Hospiz in Weimar aufzubauen und als Träger zu betreiben. Der Bau
des Hospizgebäudes wird unweit des Stadtzentrums im Wohngebiet
„Am Schießhaus“ bis zum Frühjahr 2016 realisiert. Damit entsteht
das Hospiz dort, wo Menschen trotz schwerer Krankheit wohnen
möchten – mitten im Leben.
Hospize sind gemeinnützige Einrichtungen und bedürfen bereits in
der Entstehungsphase der Unterstützung. Die Inneneinrichtung des
Stationären Hospizes in Weimar, die Anlage des barrierefreien Gartens und die Startphase müssen durch Spendengelder finanziert werden. Hospize sind keine Wirtschaftsunternehmen!
Die Bewohner werden an den Kosten für die Betreuung im Hospiz
nicht beteiligt.
Auch Sie können jederzeit von einer unheilbaren Erkrankung betroffen werden, als Patient, als Partner, als Angehöriger, als Freund oder
Kollege.
Deshalb: Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, den Plan eines Hospizes
in Weimar zu verwirklichen!
Commerzbank Weimar
IBAN: DE 30 8208 0000 0941 2244 00
Jede Spende hilft! Lassen Sie uns wissen, wenn Sie eine Spendenquittung möchten.
DANKE!
Frank Witten
(Schatzmeister) im Namen des
PALLIATUS-HOSPIZ-WEIMAR - Förderverein e. V.
Carl-von-Ossietzky-Str. 67
99425 Weimar
Tel.:
03643/9081999
Mail:
[email protected]
Internet: www.hospiz-weimar.de
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 15
Weihnachtsgrüße
„Fordere viel von dir selbst
und erwarte wenig von
anderen.
So wird dir viel Ärger
erspart bleiben.”
Eine besinnliche Weihnacht,
ein zufriedenes Nachdenken über Vergangenes,
ein wenig Glaube an das Morgen
und Hoffnung für die Zukunft –
das wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen.
(Konfuzius um 551– 479 v. Chr.)
In diesem Sinne, liebe Bürgerinnen
und Bürger des Kreises
Weimarer Land,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Landratsamtes Weimarer Land,
fordern Sie immer von sich selbst,
was Sie selbst leisten können.
Mögen Sie meine guten Wünsche
für ein gelungenes, erfolgreiches,
aber vor allem gesundes 2016
überall erreichen –
wo immer Sie sind und was immer Sie tun.
Ich wünsche Ihnen eine ruhige, stressfreie Weihnachtszeit
und einen guten Start in das Jahr 2016.
Ihre
Beate Wiedemann
Gleichstellungsbeauftragte
Kreis Weimarer Land
Ihre
Silke Schmidt
Leiterin Pressestelle
Landratsamt Weimarer Land
Nachträgliche Glückwünsche
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Christa und Werner Eisenwinder
Christa und Herbert Hruschka
Rosa und Erich Wilhelm
Eisernen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 21. Oktober 2015 gefeiert haben.
die sie am 26. Oktober gefeiert haben.
die sie am 28. Oktober 2015 gefeiert haben.
aus Blankenhain/OT Meckfeld zur
Anzeigen
aus Bad Berka/OT Tannroda zur
aus Apolda/OT Herressen-Sulzbach zur
Seite 16
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
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+++ WINTERGALABAL
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Űȱ mit der Chris Genteman
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iener Opernball...)
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5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 17
STADTHALLE APOLDA
Unseren Gästen und Geschäftspartnern
wünschen wir frohe Weihnachten und ein erfolgreiches
und glückliches neues Jahr!
Ihr Team der Stadthalle Apolda
… noch kein Weihnachtsgeschenk?
Vielleicht haben wir eine passende Veranstaltung für Sie und Ihre Lieben.
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PUPPENTHEATER mit Kaspers Märchenstube
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SPORTLERGALA TOM PAULS UND DAS ZWINGER TRIO
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RESTKARTEN
Beschwingte Melodien zum Jahreswechsel aus Oper, Operette und Musical
Lilia Milek/Sopran | Joachim Goltz/Bariton
GMD Stefan Fraas/Dirigent & Moderation
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Perfekte Show, unwiderstehliche Animation und pure Spiellust! Mit ihrer Version des Rock'n'RollSounds der 50er und 60er Jahre machen THE FIREBIRDS einfach gute Laune. Die fünf smarten
Herren aus Leipzig überzeugen mit einer Mischung aus eigenständig interpretierten Klassikern,
A-cappella-Passagen und charmanten Comedy-Einlagen.
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Das Fleisch ist heiß! Lust auf Frische, Fleisch und freche Sprüche? Wo Star-Koch Christian Henze
auftaucht, bringt er das Publikum auf die richtige Temperatur: Denn es kocht live mit, wenn der
Meister des guten Geschmacks das Fernsehstudio verlässt und auf seine allererste Tournee quer
durch Mitteldeutschland geht. So nah war er Ihrem heimischen Kochtopf noch nie!
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)(<4(55<5+*3(<:,5¶„Die Rathaus-Amigos“
Oberamtsrat Alfred Clausen und Passamtsfuzzi HaWe Baumann müssen der harten Realität ins
Auge sehen: Der neue Bürgermeister räumt auf mit Bestechlichkeit und Amigo-Affären. Baumann
und Clausen werden SUSPENDIERT! Die beiden Käffchentrinker retten sich, indem sie sich neu
erfinden und die modernen „Rolling Stones“ gründen – es ist die Geburtsstunde der Band „Die
Rathaus-Amigos“. Darauf erst mal ein Käffchen – Bingo!
*www.ticketshop-thueringen.de oder Tourist-Information Apolda im Rathaus, Tel.: 03644 650100 und Reisebüro John in Apolda, Am Brückenborn 2,
Tel.: (03644) 65 26-0, Kartentelefon: 0180-505 5 505 (sowie alle Geschäftsstellen der Zeitungen TA/TLZ/OTZ und angeschlossene Tourist-Informationen)
Weitere Veranstaltungstipps und nähere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Internetseite.
Änderungen vorbehalten
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VERANSTALTUNGS- UND TAGUNGSZENTRUM
Seite 18
5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
IHR BUCHHALTER
Von der Handwerkskammer Erfurt
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für das
Elektrotechniker-Handwerk
Matthias Hunger
Dipl.-Ing. (FH)
Elektroingenieur & Sachverständiger
Ulrike Basche
selbstständige Buchhalterin
Telefon: 036450 43731
99423 Weimar
Friedrich-Ebert-Straße 26
Tel. 0 36 43-77 24 30
Fax 0 36 43-77 25 18
Mobil 01 75-5 40 80 74
Mail: [email protected]
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Wir wünschen unserer Kundschaft
frohe Weihnachten und ein
gesundes Jahr 2016
Metallbau Haas
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99510 Apolda/OT Sulzbach
Telefon: 0171/7003090
E-Mail: [email protected]
9.00–18.00 Uhr
9.00–13.00 Uhr
Verkaufsoffener Sonntag
am 6. Dezember
von 13 bis 17 Uhr
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z. B. Unter-Übergrößen, Überweite, Hallux u. v. m.
Sophienstr. 5 • 99444 Blankenhain • Tel. 036459 4 02 07
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5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
Seite 19
Nachträgliche Glückwünsche
Heinz Simon
Ilmtal-Weinstraße/
OT Niederroßla
zum 97. Geburtstag
Hildegard Ohlhoff
Erna Windrich
Elsa Stiebritz
Saaleplatte/OT Hermstedt
Magdala
Ilmtal-Weinstraße/
OT Willerstedt
Erika Faludi
Ilmtal-Weinstraße/
OT Oberreißen
Käthe Tränkner
Apolda
Alfred Brauner
Apolda
Elsa Kohlmann
Apolda
zum 96. Geburtstag
Gundula Ludwig
Blankenhain/OT Lengefeld
Charlotte Uhlemann
Blankenhain
Martha Heinsch
Apolda
Edith Pfeiffer
Apolda
zum 95. Geburtstag
Edith Schiffmann
Ettersburg
Ilse Filter
Blankenhain
Käte Schob
Apolda
zum 94. Geburtstag
Hans Beyersdorfer
Niederzimmern
Ursula Babin
Bad Berka
Walter Ditter
Blankenhain
zum 93. Geburtstag
Gerda Lindner
Hedwig Kühl
Marianne Hünniger
Asta Jahn
Gerhard Türkis
Anneliese Müller
Ettersburg
Bad Berka
Blankenhain/OT Saalborn
Klettbach/OT Schellroda
Kranichfeld
Bad Sulza/OT Auerstedt
Marianne Holle
Ruth Roschinski
Oskar Rösler
Rudi Frenzel
Leonore Pitzler
zum 92. Geburtstag
Bad Sulza
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Rudi Dünger
Nohra/OT Utzberg
Erika Harz
Mellingen
Blankenhain
Lieselotte Schachtschabel
Else Poser
Blankenhain
Ursula Holfeld
Bad Sulza
Adelbert Paeper
Bad Sulza
Ingla Putze
Apolda
Helene Dörfel
Apolda
Herta Labisch
Apolda
zum 91. Geburtstag
Ilse Langbein
Jutta Schubert
Gabriele Stache
Gudrun Ziethen
Käte Kästner
Erich Schindler
Werner Lamprecht
Ella Keyser
Anny Heß
Hildegard Rohde
Brigitte Schönefeld
Ursula Schöppe
Waltraud Braun
Ida Schaefer
Hella Kusche
Annemarie Vock
Daasdorf a. Berge
Magdala/OT Göttern
Bad Berka/OT Tannroda
Bad Berka/OT Tannroda
Blankenhain/OT Kleinlohma
Blankenhain/OT Drößnitz
Klettbach/OT Schellroda
Nauendorf
Ilmtal-Weinstraße/
OT Niederroßla
Obertrebra
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Ilse Gundermann
Emilia Fedorow
zum 90. Geburtstag
Apolda
Apolda
im Oktober 2015
Wir gratulieren nachträglich
Silvia und Woldemar Lippold
aus Berlstedt/OT Hottelstedt zur
Eisernen Hochzeit,
die sie am 28. Oktober 2015 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Charlotte und Georg Schulz
aus Nohra/OT Obergrunstedt zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 29. Oktober 2015 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Roswitha und Martin Thiele
aus Bad Sulza/OT Gebstedt zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 22. Oktober 2015 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Reinhilde und Arno Schmiedeknecht
aus Bad Berka/OT Tannroda zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 5. November 2015 gefeiert haben.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn,
Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH
Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt
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5. Dezember 2015 – Nummer 08/15
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99510 Apolda
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Mo. 9:00 – 12:00 + 14:00 – 19:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mi. 15:00 – 17:30 Uhr
Do. 9:00 – 12:00 Uhr
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Tel. 036458 30904
Vertrauensfrau
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Heinrich-Schütz-Str. 7
Tel. 036461 20680
99438 Bad Berka
[email protected]
nach Vereinbarung
Dorfstr. 50
99518 Niedertrebra
Mo. + Do. 17:30 – 19:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung