AusstellervertrAg rHeMA 2017

Ausstellervertrag RHEMA 2017
Planungsbeginn: 1. September 2016
Anmeldeschluss: 31. Dezember 2016
(Frühbucherrabatt bis 1. Oktober 2016)
Ausstelleradresse
(Angaben gelten für das Aussteller­verzeichnis, Ihre Firma
wird nach dem Anfangsbuchstaben gelistet)
MI 3. MAI BIS SO 7. MAI 2017
ALLMENDPLATZ – ALTSTÄTTEN
Rechnungsadresse
(MWST-konform)
Stand-Nr.
(Bitte nicht ausfüllen)

Gemäss
Ausstelleradresse
Kontaktperson

Abweichende Adresse:
Strasse
Firma
PLZ/Ort/Land
Kontaktperson
Telefon
Strasse
Mobile
PLZ/Ort/Land
www.
Telefon
E-Mail
E-Mail
Fax
Fax
Firma
1. Obligatorische Grundgebühr (siehe Punkt 2.5 Aussteller-Reglement)
CHF 430.– pauschal
2. Standflächenbestellung (alle Preise in CHF, Mindestgrösse 9 m2, minimum 50 m2 in der Allee)
Rheintaler
bis 01.10.16 ab 02.10.16 Gewerbeverein*
205.–/m2195.–/m2
A) Reihenstand (1 offene Seite)
200.–/m2
2
B) Eckstand (2 offene Seiten)
220.–/m
225.–/m2
215.–/m2
2
2
C) Kopfstand (3 offene Seiten)
240.–/m
245.–/m
235.–/m2
2
2
2
D) Insel (4 offene Seiten, ab 50 m )260.–/m
265.–/m
255.–/m2
2
2 E) Freigelände (offen, Kiesbelag) 100.–/m
105.–/m
95.–/m2
2
2
F) Messe-Allee (gedeckt, Teerbelag)160.–/m
165.–/m
155.–/m2
(gilt nicht für Food- und Versorgungstände im Freigelände)
A
B
C
D
B x T:
B x T:
B x T:
B x T:
B x T:
B x T:
x
x
x
x
x
x
= = = = = = m2
m2
m2
m2
m2
m2
*Ich bin Mitglied im Rheintaler
Gewerbeverein:
(Tarif gilt bis 01.10.16)
G) Alle Messe-Werbeflächen werden direkt über die RHEMA gebucht – gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
 Ja, bitte informieren Sie mich über die Möglichkeiten.
Bemerkung: bei Gemeinschaftsständen wird für die Buchung ab 300 m2 (effektiv belegte Fläche, ohne Gangfläche)
ein Rabatt von CHF 10.– pro m2 gewährt.
3. Standgestaltung (Angaben sind zwingend erforderlich)
Bitte unbedingt wählen und ankreuzen:
 mit Systemwänden weiss, als Abtrennung zu Nachbarständen/Hallenwand (CHF 41.–/lfm)
Laufmeter:
 eigener Stand des Ausstellers (bei Systemstand bitte Typ angeben sowie Standskizze beilegen) Typ:
 Standhöhe über 250 cm (bitte Standskizze mit Ansichten beilegen)
Höhe:
 Bodenlast >200 kg/m2 (bitte Standskizze mit Lasten beilegen) Last:
Mehr Bodenbelastung und Überhöhen werden gemäss Aussteller-Reglement in Rechnung gestellt.
m
m
kg/m2
4. Anmeldung Untermieter
Firma
www.
PLZ/Ort/Land
CHF 430.– pauschal (inkl. Eintrag im Ausstellerverzeichnis)
5. Ausstellungsgut
Wir stellen folgendes Material/folgende Dienstleistung aus:
6. Branche



Bauen/Wohnen
Garten/Aussengestaltung
Sport



Bekleidung/Lifestyle
Gesundheit
Mobilität



Dienstleistung
Genuss/Kulinarik
Industrie



Freizeit/Urlaub
Gastro
Sonstiges
7. Ausstellerausweise (Dauerkarten sind nicht übertragbar)







Werbefläche
Standfläche bis 15 m2
Standfläche bis 24 m2
Standfläche 25 bis 50 m2
Standfläche über 50 m2
Stk. Dauerkarte à CHF 25.00 zusätzlich
Stk. Tages-Ausstellerausweis à CHF 6.50 zusätzlich
1 Dauerkarte kostenlos
2 Dauerkarten kostenlos
4 Dauerkarten kostenlos
6 Dauerkarten kostenlos
nach Absprache
Bezug pro Aussteller max. 10 Stk.
Bezug pro Aussteller max. 30 Stk.
(anstelle der kostenlosen Dauerkarten besteht die Möglichkeit pro Dauerkarte 5 Stück Tages-Ausstellerausweise
zu bestellen)
8. Bestimmungen
Zahlungskonditionen:
Die Akontorechnung beträgt 25 % der Standrechnung (mind. CHF 600.–) und ist sofort nach Erhalt zu überweisen.
Die Standrechnung wird ca. 1 Monat vor der Messe versandt und ist zahlbar innert 10 Tagen.
Die Schlussrechnung erfolgt nach der Messe und ist innert 10 Tagen zu begleichen.
Bei Messe-Abmeldung von mehr als 60 Tagen vor der Messe muss nur die Akontorechnung beglichen werden.
Bei Messe-Abmeldung von weniger als 60 Tagen vor der Messe ist die gesamte Standrechnung zur Zahlung fällig.
Standeinteilung:
Bei der Standeinteilung werden Ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Änderungen bei der Anzahl
Quadratmeter und/oder der Standform können vorkommen und müssen akzeptiert werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines an einer früheren Ausstellung innegehabten Platzes. Die definitive Standeinteilung
erhalten Sie mit der Standrechnung.
Versicherung:
Die Versicherung ist Sache des Ausstellers (siehe Ziffer 16 Aussteller-Reglement).
Aussteller-Reglement:
Der Aussteller bestätigt mit seiner Unterschrift, das Aussteller-Reglement unter www.rhema.ch heruntergeladen und
zur Kenntnis genommen zu haben. Er erklärt das Aussteller-Reglement zum integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Der Vertrag ist erst zu Stande gekommen, wenn die Messeleitung den Erhalt der Anmeldung bestätigt
hat. Alle Preise sind exkl. MWST. Anmeldungen nach dem 31. Dezember 2016 sind nur nach Absprache möglich.
Allgemeines:
Der Ausstellervertrag gilt für Firmen, die während den Messe-Öffnungszeiten präsent sind. Änderungen vorbehalten.
Der Aussteller
Ort, Datum:
Stempel und Unterschrift Aussteller
Formular einsenden, faxen oder mailen an:
RHEMA, Rheintal Messe und Event AG, Stossstrasse 19, CH-9450 Altstätten
Tel. +41 71 755 00 11, Fax +41 71 755 00 04, [email protected]