Umbuchung/Weitergabe von Budget an

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Umbuchung/Weitergabe von Budget an universitäre Einrichtungen
(kann nur von der Budget abgebenden Stelle beantragt werden)
HH-Budget-U
von der ZUV
auszufüllen
Anweisende Stelle
E-Mail
Telefon
Von
Kostenstelle
(Verantwortungsbereich)
Nach
Kostenstelle
Fonds*
Projekt
TopFipo**
Betrag (€)
Budget-Art
Fonds*
Projekt
TopFipo**
Betrag (€)
Budget-Art
(Verantwortungsbereich)
0
Summe
Für die Umbuchung weiterer Mittel füllen Sie bitte einen neuen Antrag aus.
Begründung
(immer ausfüllen)
PSM-Beleg-Nr.
Anlagen
Anordnung
Die Universitätsverwaltung wird angewiesen, den Betrag/die Beträge wie
oben angegeben umzubuchen.
Datum
Handzeichen/Datum
Unterschrift des/der Anordnungsbefugten
Die anweisende Stelle wird gebeten, die begünstigte Einrichtung von dieser Umschichtung zu unterrichten.
* Eine fondsübergreifende Budgetumbuchung ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Ein Ausgleich von Konten über andere Fonds kann nur
durch Umbuchung von Ausgaben/Ist-Buchungen erfolgen (UK-U).
** Topfinanzposition: Personalmittel (1), Sachmittel (2), Stipendienmittel (3), Investitionsmittel (4), Literaturmittel (5)
HH-Budget-U • Umbuchung/Weitergabe von Budget an universitäre Einrichtungen • 27.06.2016 • Version 2016-01 • D 2.1 (Aktuelles Onlineformular)