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Onlinedatum: 15.07.2016
Bundesgerichtshof gibt Hinweise zur Wertermittlung bei Verandengrundstücken
Rathaus
Foto: TZRW/Irma Schmidt
In einem heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelten Verfahren ging es
um die Frage der Bewertung von Verandengrundstücken in Warnemünde. Die sehr komplizierte Rechtsfrage im Zusammenhang mit Veranden, die im 19. bzw. 20. Jahrhundert
vor Privathäusern in Warnemünde auf städtischen Grundstücken errichtet wurden, befasste
dabei nicht nur das städtische Liegenschaftsamt und das Rechtsamt, sondern auch bereits
mehrere Gerichte in unterschiedlichen Instanzen. Der zuständige Senat am Bundesgerichtshof bestätigte grundsätzlich einen finanziellen Anspruch der Hansestadt Rostock für die
Nutzung von städtischen Grundstücken, gab wesentliche Hinweise zur Wertermittlung und
wird die Angelegenheit an das Oberlandesgericht Rostock zurückverweisen. Die Hansestadt Rostock wird den bisher noch nicht vorliegenden Wortlaut des Gerichtsbeschlusses
eingehend prüfen und daraus die weiteren Schritte ableiten.
In Warnemünde gibt es etwa 200 Veranden, die zu ganz unterschiedlichen Zeiten auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden. Für etwa die Hälfte der Liegenschaften konnten
seit der Wende abschließende Regelungen einvernehmlich gefunden werden. In 28 Verfahren konnte eine Rechtsauseinandersetzung nicht vermieden werden. Für die Hansestadt
Rostock geht es in den Verhandlungen darum, zukunftsfähige Lösungen zu finden, ohne
die rechtlich vorgeschriebene Forderung außer Acht zu lassen, dass Veräußerungen kommunalen Eigentums stets nur zum vollen Wert erfolgen dürfen. Über eine Million Euro
sind durch entsprechende Regelungen bisher zur Finanzierung kommunaler Investitionen
und Leistungen auch in Warnemünde zum Einsatz gekommen. Oberbürgermeister Roland
Methling hat immer wieder betont, dass er mögliche soziale Härten durch entsprechende
Regelungen nicht zugelassen hat.
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