Stellungnahme des Innenministeriums in Person von

Bayerisches Staatsministerium des
lnnern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des lnnern, für Bau und Verkehr
99§?+...t!-r!.n_c.hen.................................
Bavern.
' Di"Zukunft.
Präsidentin
des Bayer. Landtags
Frau Barbara Stamm, MdL
Maximilianeum
81627 München
lhr Zeichen, lhre Nachricht vom
Unser Zeichen
Bearbeiter
wt.0566.17
wt.0567.17
ilD6
Hen Kreitmeier
vom 04.03.2016
Telefon / - Fax
089
21
92-3534
München
25.04.2016
E-Mail
Zimmer
I -13534
RKP2-3083
[email protected]
Eingaben
des Herrn Georg Kinadeter in 94078 Freyung vom 26.02.2016
betreffend Straßenführung an der Einfahrt Freyung Süd in die B 12
und
des Herrn Josef Gais in 94078 Freyung vom 01.03.2016
betreffend Kreuzungsumbau B 12 bei Freyung
Anlaoen
Übersichtslageplan
Antwortschreiben Staatsminister Herrmann an Herrn Josef Gais
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
zu den.Eingaben nehme ich wie folgt Stellung:
Herr Georg Kinadeter und Herr Josef Gais möchten mit ihren Eingaben erreichen,
dass am Knotenpunkt der Bundesstraße 12mitder Staatsstraße2132 und einer
untergeord neten Gemeindestraße bei F reyung -O rt anstelle der vorgesehehen
Variante mit einem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene (siehe Anlage) ein
höheng leicher Kreisverkehr realisiert wird.
OBg 2192-01 E-Mail: [email protected] OdeonsplaE 3 ' 80539 Milnchen
Telefax: OBg2192-12225 lnternet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl')
Telefon:
J-
Sachverhalt
Ein leistungsfähiger, auf längere Strecken dreistreifiger Ausbau der B 12 zwischen
Passau und der tschechischen Grenze wird in der Region schon seit längerer Zeit
immer wieder gefordert. Beim Besuch des Vorsitzenden des Verkehrsausschus-
ses im Deutschen Bundestag, Herrn Klaus Lippold, MdB, im Juli2008 unterstützten Herr Andreas Scheuer, MdB, die Landräte und alle Bürgermeister der Gemeinden entlang der B 12 den dreistreifigen Ausbau dieser wichtigen Achse in Richtung Tschechien (siehe PNP vom 04. Juli 2008). Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität sind an dreistreifigen Ausbaustrecken höhengleiche
Kreisverkehre nicht vorgesehen . Zum einen rechnen Verkehrsteilnehmer in diesen
Streckenabschnitten nicht mit solchen Knotenpunktformen, zum anderen würden
Fahzeitgewinne durch verbesserte Überholmöglichkeiten durch Kreisverkehre
wieder zunichte gemacht. Bei der Verknüpfung mit dem untergeordneten Straßennetz wird an dreistreifigen Ausbaustrecken deshalb die übergeordnete Straße
nicht unterbrochen und mit der untergeordneten Straße über Ein- und Ausfahrtsrampen verbunden (planfreie oder zumindest teilplanfreie Knotenpunkte).
Seit 2005 wurden zwischen Freyung und Passau an 4 Knotenpunkten (HutthurmNord 2005, Hutthurm-Süd 2010, Salzweg-Nord 2013 und Außernbrünst 2015)
solche teilplanfreie Lösungen realisiert. Auch an diesen Verknüpfungen mit dem
untergeordneten Straßennetz gab es teils intensive Diskussionen über die Knotenpunktgestaltung. Aus den oben genannten Gründen hat die Straßenbauvenrualtung
über alle Verwaltungsebenen hinweg auch an diesen Punkten Kreisverkehre ab-
gelehnt und für eine sichere und leistungsfähige B 12 gesorgt.
Der Freistaat ist nach Art. 90 GG an den Bundesfernstraßen in Auftragsverwaltung
für den Bund tätig und dabei an Regeln gebunden, die der Bund vorgibt. Die Vorgaben des Bundes, wie Bundesstraßen auszubauen und damit auch Knotenpunk-
te zu gestalten sind, unterscheiden sich je nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Bundesstraße. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Ausbaustandards für Bundesstraßen unterschiedlicher Verkehrsbedeutung.
Die Bundesstraße 12 Passau
-
Freyung
-
Philippsreut ist vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale lnfrastruktur (BMVI) als eine von wenigen Bundesstraßen
in Deutschland den,,großräumig bedeutsamen Bundesstraßen (Verbindungsfunk-
tionsstufe 1)" zugeordnet, also ebenso wie z. B. die B 20 von der österreichischen
-3Grenze bei Freilassing bis zur tschechischen Grenze bei Furth im Wald in die
höchste Bundesstraßenkategorie eingestuft (siehe lnternetseite des BMVI
:
www.bmvi.de). Bei Straßen mit dieser hohen (großräumigen) Verbindungsbedeutung gelten besonders hohe Anforderungen an Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität. Dies spiegelt sich auch im einschlägigen Regelwerk für den Straßenentwurf wider. Demnach sind für die Verknüpfung mit dem untergeordneten Straßennetz an derfreien Stecke nur bestimmte Knotenpunktarten vorgesehen, die diesen
Anforderungen genügen. Kreisverkehre sind hier nicht vorgesehen. lm Gegensatz
dazu sind an der freien Strecke von Bundesstraßen, die lediglich lokale Verbindungsbedeutung haben, Kreisverkehre möglich.
Entsprechend den Vorgaben des Bundes verfolgt das Staatliche Bauamt Passau
einen leistungsfähigen Ausbau der B 12 mit ausnahmslos teilplanfreien Knoten-
punkten und dreistreifigen Abschnitten mit gesicherten Überholmöglichkeiten' Diese Vorgaben beruhen auf wissenschaftlichen Untersuchungen deutscher Universitäten, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Zusammenarbeit mit der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zur Aufstellung der Planungsregelwerke beauftragt wurden. Sie stellen Regeln der Technik dar und sind
keine behördlichen Erfindungen. lhre Missachtung vermindert die Verkehrssicherheit und kann in besonderen Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen' Das
Staaliche Bauamt Passau setzt die eingeführten Regelwerke um und plant und
baut im Rahmen dieser Vorgaben auch Kreisverkehre' So sind an geeigneten
Stellen von Bundes- und Staatsstraßen im Amtsbereich inzwischen bereits
ca. 40 Kreisverkeh rsplätze realisiert worden. Weitere werdÖ n folgen.
Der bestehende Knotenpunkt der B 12 mit der St 2132 bei Freyung-Ort ist seit
2006 durchgehend über alle Jahre amtlicher Unfallschwerpunkt und soll so schnell
wie möglich verkehrssicher und leistungsfähig entsprechend den Vorgaben des
Bundes und in das dreistreifige Ausbaukonzept passend umgebaut werden' Von
zahlreichen untersuchten Varianten hat sich die Variante mit einem modifizierten
Kreisverkehr in zweiter Ebene aus den in Frage kommenden Varianten ali beste
Lösung herauskristallisiert. lm Gegensatzzu anderen untersuchten teilplanfreien
Lösungen ist sie Flächen sparend, ohne Umwege zu befahren und übersichtlich.
Durch die höhenversetzten Ebenen kann der Durchgangsverkehr den Knotenpunkt nahezu ungehindert passieren und zudem wird der Abbiegeverkehr vom
Durchgangsverkehr getrennt. Der Abbiegeverkehr profitiert dabei in der oberen
4-
Ebene von den Vorzügen eines übersichtlichen Kreisverkehrs, an dem beigerin-
gem Geschwindigkeitsniveau verkehrssicher abgebogen und eingebogen werden
kann. Durch die Trennung der Durchgangs- und Abbiegeverkehre muss der oben
liegende modifizierte Kreisverkehr dabei eine wesentlich geringere Verkehrsmen-
ge bewältigen als ein höhengleicher Kreisverkehr, an dem sich die Hauptverkehrsströme kreuzen. Dies führt daher zu einem weiteren Sicherheitsgewinn und einer
wesentlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts, so dass in den
Berufsverkehrszeiten Rückstauungen der Staatsstraße 2132 nach Freyung-Ort bei
diesem Knotenpunkt ausgeschlossen werden können. Zudem wirkt sich die Tieferlegung der Bundesstraße 12 im Bereich von Freyung-Ort lärmmindernd aus. Bei
einem höhengleichen Kreisverkehr würden sich dagegen die Lärmemissionen
negativ auswirken, da alle Verkehrsteilnehmer am Knotenpunkt bremsen und wieder anfahren bzw. beschleunigen müssen.
Stellungnahme zu den Argumenten von Herrn Georg Kinadeter und Herrn
Josef Gais
ln den Eingaben führen Herr Kinadeter und Herr Gais folgende Begründungen für
einen Kreisverkehr an:
.
.
.
in kurzer Zeit kostengünstig einfach realisierbar
wesentlich geringere Flächenversiegetung
geringereFolgekosten
Die Stellungnahme zu den vorstehend aufgeführten Punkten wird aufgrund
des Sachzusammenhangs zusammengefasst:
Ein höhengleicher Kreisverkehr ist zwangsläufig kostengünstiger, einfacher
realisierbar, verursacht einen geringeren Flächenverbrauch und weist aus
diesen Gründen auch geringere Folgekosten auf als eine höhenfreie Lösung, allerdings kommt diese Lösung, wie bereits unter dem Punkt Sach'
verhalt beschrieben, nicht in Frage. Bei der gewählten Lösung wurden die
Rampen parallel zur durchgehenden Bundesstraße sehr platzsparend angeordnet, so dass der Flächenbedarf außerhalb der zur Bundesstraße gehörenden Straßengrundstücke minimiert werden konnte.
o
während der Bauphase geringere Auswirkungen auf den Verkehr
Auch bei der höhenfreien Lösung kann nach dem bisherigen Stand der
Vorplanung der Kreuzungsumbau weitgehend unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs durchgeführt werden. Dazu wurde durch das beauftragte lngenieurbüro eigens ein Bauphasenkonzept mit Baustellenumfahrungen erstellt.
-5ü bersichtl
ich (Senioren !)
Bei der gewählten Lösung mit dem modifizierten Kreisverkehr in 2. Ebene
handelt es sich um einen sehr übersichtlichen und einfach zu verstehenden Knotenpunkt. Die Verkehrsteilnehmer, die die durchgehende B 12 nutzen, können den Knotenpunkt ungehindert passieren, alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Vorteile des oben liegenden modifizierten
Kreisverkehrs mit deutlich geringerer Verkehrsbelastung als bei einem höhengleichen Kreisverkehr sicher nutzen.
verkehrssicher, da geringere Geschwindigkeit
An vielbefahrenen Bundesstraßen gehören höhenfreie Anschlussstellen,
wie in Freyung-Ort geplant, zu den sichersten Knotenpunktformen. Kreisverkehre passen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in 3-streifige
Streckenabschnitte, weildiese zügig befahren werden und die Kraftfahrer
hier nicht mit Kreisverkehren rechnen und diese daher leicht übersehen.
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rta h ru n g sge m ä ß g e rin ge
re U nfal lgefah r
Siehe auch vorherigen Punkt.
Wie der Antwort zur Anfrage zum Plenum des Herrn Abgeordneten Alexander Muthmann zu entnehmen ist, haben sich am bestehenden Kreisverkehr bei Freyung im Zeitraum von 2004 bis 2013 elf Unfälle mit 17 verletzten Personen und 30 Unfälle mit Sachschaden ereignet (siehe Drucksache 1714683).
der Verkehr wird zeitlich kaum merkbar abgebremst
An einem höhengleichen Kreisverkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer
abbremsen, Vorfahrt beachten, wieder beschleunigen. Besonders in den
Berufsverkehrszeiten kann es zudem noch zu Rückstauungen kommen, da
sich am Knotenpunkt die Haupfuerkehrsströme kreuzen.
Bei der gewählten höhenfreien Lösung wird der Durchgangsverkehr gar
nicht abgebremst, was zur Verbesserung der Reisezeiten auf der B 12
führt. AUfgrund der geringeren Verkehrsbelastung am modifizierten Kreisverkehr wird eine hohe Vdrkehrsqualität erzielt. Rückstauungen nach
Freyung-Ort können daher ausgeschlossen werden.
wenn der Durchmesser richtig geplant wird, können auch LKW-Fahrzeuge
den Kreisel zügig passieren
Auch den modifizierten Kreisverkehr können alle zugelassenen Fahrzeuge
zügig passieren. Selbst mit Lang-Lkw ist das Befahren des modifizierten
Kreisverkehrs möglich.
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.
es gibt viele Kreisverkehrbeispiele in Bayern (Stand 1.1.2015: 121 auf
Bundesstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften)
Fast alle der genannten 121 höhengleichen Kreisverkehre, die es in Bay-
ern außerhalb geschlossener Ortschaften gibt, befinden sich auf Bundesstraßen geringerer Verkehrsbedeutung. Die wenigen Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 1 liegen ausnahmslos an Bundesstraßenkreuzungen, an denen der übenriegende Teil des
Bundesstraßenverkehrs auf die andere Bundesstraße abfließt. Derartige
Kreisverkehre gibt es an den Kreuzungen B 20lB 85 südlich Cham und
B 12lB 533 bei Freyung sowie zukünftig B 11lB 85 bei Patersdorf. Eine
solche Bundesstraßenkreuzung liegt in Freyung-Ort nicht vor.
Stellungnahme zu weiteren Argumenten von Herrn Josef Gais
Stellungnahme zu den Begründungen Contra Monsterkreuzung:
o
Bezeichnung,,Monsterkreuzung"
Bei der gewählten Lösung handelt es sich um einen teilplanfreien Knoten-
punkt, an dem die übergeordnete Straße nicht unterbrochen wird und die
Verbindung mit der untergeordneten Straße über Ein- und Ausfahrtsrampen erfolgt. Sie sind an.Verbindungen wichtiger Fernstraßen mit dem un-
tergeordneten Straßennetz die gängige Knotenpunktsform. lm Zuge der
B 12 wurden solche teilplanfreien Knotenpunkte in der letzten Zeit bei
Hutthurm-Nord, Hutthurm-Süd, Salzweg-Nord und Außernbrünst gebaut.
lm Fall Freyung-Ort wurde besonders auf eine möglichst kompakte, wenig
Flächen beanspruchende und umwegfreie Gestaltung des teilplanfreien
Knotenpunkts geachtet. Die Bezeichnung,,Monsterkreuzung" ist daher
nicht angebracht.
.
.
.
hohe Baukosten - Steueruerschwendung (Faktor 10 zu einem Kreisel)
hohe Folgekosten (Brückenbauwerl</Erhaltung)
hoher Flächenverbrauch (Flächenuersiegelung Faktor 5 zum Kreisel); Versiegelung täglich in Bayem:ca 20 ha, Bund:ca 100 ha)
Die drei vorstehend aufgeführten Punkte beinhalten keine neuen Argumen-
te, da sie bereits bei den Begründungen Pro Kreisverkehr vorgebracht
wurden. Die genannten Faktoren, um die eine höhenfreie Lösung aufwändiger und teurer gegenüber einem Kreisverkehr ist, sind falsch und nicht
nachvollziehbar. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchung betragen die
Kosten für die favorisierte Lösung rund 4,0 Mio. € und die für einen Kreis-
\
verkehr rund 1,0 Mio. €, wobei bei dem Kreisverkehr die Kosten für eine
eventuell notwendige sichere Fußgängerquerung zum neuen Gewerbegebiet noch nicht berücksichtigt sind.
spürbar höherer Kraftstoffverbrauch, v.a. bei LKW's
Die Behauptung ist nicht zutreffend, da der durchgehende Bundesstraßen-
verkehr den Knotenpunkt ungehindert passieren kann und daher nicht
wie bei dem geforderten höhengleichen Kreisverkehr
-
-
bremsen und wie-
der anfahren muss. Ein solcher höhengleicher Kreisverkehr würde zu einem erhöhten Kraftstoffuerbrauch und erhöhten Lärmemissionen führen.
unübersichtlich
Bei der gewählten Lösung mit dem modifizierten Kreisverkehr in 2. Ebene
handelt es sich um einen sehr übersichtlichen und einfach zu verstehen-
den Knotenpunkt. Die Verkehrsteilnehmer, die die durchgehende B 12 nutzdn, können den Knotenpunkt ungehindert passieren, alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Vorteile des oben liegenden modifizierten
Kreisverkehrs mit deutlich geringerer Verkehrsbelastung als bei einem hÖheng leichen Kreisverkehr sicher nutzen.
da eine Wanne gebaut werden /nuss (Absenkung B 1 2), besteht die Ge'
fahr, dass diese beiStarkregen vollläuft
Die Behauptung ist falsch. Die Bundesstraße wird zwar eingetieft, hat aber
dennoch ein durchgehendes Gefälle und kdinen Tiefpunkt. Somit ergibt
sich auch keine Wanne, in der das Wasser stehen bleiben kann.
hohe Winterdienstkosten (Faktor 5 zum Kreisverkehr)
Ein Faktor 5 ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Es müssen lediglich die
erforderlich en Zu- und Abfahrtsrampen zusätzlich geräumt werden. Je
nachdem, wie ein Kreisverkehrsplatz gestaltet wird, kÖnnen auch an einem
solchen hohe Aufwendungen für den Winterdienst entstehen.
Gefahr, dass LKMs die Radien nicht schaffen, und im Winter beim Anfahren
an den Steigungen
hängen bleiben
Diese Gefahr wird nicht gesehen: Die Radien sind so gewählt, dass ein Be-
fahren mit allen zugelassenen Fahzeugen möglich ist. Zudem weist die
höhenfreie Lösung gegenüber einem Kreisverkehr den Vorteil auf, dass
aufgrund der durchgehenden Bundesstraße eine Vielzahl von Lkws am
Knotenpunkt gar nicht abbremsen und wieder anfahren muss'
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-8Gefahr, dass weiterhin Unfälle passieren, ist vorhezusehen Einfädeln bei
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ursache durch Spurwechsel
Höhenfreie Anschlussstellen mit Ein- und Ausfahrstreifen sind an Bundes-
fernstraßen Standardlösung und eine der sichersten Knotenpunktformen
überhaupt. Dennoch können trotz sorgfältigster Planung Unfälle nie ganz
ausgeschlossen werden. Aber auch an höhengleichen Kreisverkehrsplät-
zen ereignen sich Unfälle. Wenn Kreisverkehre, wie hier, nicht in den Ausbaucharakter einer Bundesstraße passen, ist die Unfallgefahr sogar be-
sonders hoch.
Wenn 2017 die Bundesstrassenmaut kommt wird sich der osteurop. LKW-
Verkehr drastisch reduzieren, weil 70
o/o
oder mehr der osteuropäischen
Nutzfahrzeuge befahren die 812 im Transitverkehr kostenlos und umgehen
somit die Mautgebühren auf deutschen Autobahnen. 70%o der Fahrzeuge
müssen über 2 Minikreisel und eine Brücke fahren.
Diese Ansicht wird nicht geteilt: Eine drastische Reduzierung des Lkw-
Verkehrs auf der B 12 durch Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen
voraussichtlich im Jahr 2018 ist nicht zu erwarten, da zur B 12 keine alternativen leistungsfähigen Ausweichrouten zur Verfügung stehen.
Die Angabe der Prozentzahlen ist zudem nicht nachvollziehbar. lm Übrigen
handelt es sich in der oberen Ebene nicht um Minikreisel, bei denen die
Kreisinnenfläche von großen Fahzeugen überfahren werden muss, son-
dern um einen Kreisverkehr in modifizierter Form, der nach den Untersuchungen des planenden lngenieurbüros ohne Benutzung der Kreisinnenfläche auch durch Lang-Lkw befahren werden kann.
Stellungnahme zur Unterlage: B12EKL '! oder EKLZ
ln der Unterlage ,,812 EKL 1 oder EKL 2
?
?
nach RAL 2012
nach RAL 2012" stellt Herr Gais die
Planungsparameter der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012)
dar, vergleicht diese mit dem lst-Zustand der B 12 und kommt zu dem Schluss,
dass die Straße allenfalls den Kriterien der Entwurfsklasse 2 entspricht und die
Verkehrsbelastung am Knotenpunkt sehr wohl einen Kreisverkehr rechtfertigt.
lm Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur die Verbindungsbedeutungen der
Bundesfernstraßen in Deutschland untersucht und die Bundesfernstraßen gemäß
deren Verbindungsbedeutung auf Grundlage des einschlägigen Regelwerks
(Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RlN)) den Verbindungsfunktionsstufen 0
und 1 zugeordnet.
Die Verbindungsbedeutung einer Straße basiert auf raumordnerischen Zielen und
dem System der Zentralen Orte. Als Verbindungsfunktionsstufe 0 (,,kontinentale
Verbindungen") gelten dabei Straßen, die Metropolregionen verbinden, beispielsweise Nürnberg
-
Prag, München
-
Bcilogna. Als Verbindungsfunktionsstufe
1
(,,großräumige Verbindungen") gelten dabei Straßenverbindungen zwischen Ober-
zentren, beispielsweise Landshut
-
Regensburg oder Passau
-
Prag.
lm Ergebnis wurde die Bundesstraße 12 zwischen Passau und der Landesgrenze
bei Philippsreut der Verbindungsfunktionsstufe 1 zugeordnet. Die Verbindungsfunktionsstufe stellt eine zentrale Größe beim Straßenentwurf dar. So ergeben
sich aus der Verbindungsfunktionsstufe die Standards für den Straßenentwurf, die
sogenannten Entwurfsklassen. ln den Abschnitten der Bundesstraße 12 mit der
Straßenkategorie VFS 1 ist grundsätzlich die Entwurfsklasse 1 der RAL anzuwenden. Eine Abminderung auf Entwurfsklasse 2 kommt grundsätzlich nur in dem
schwächer belasteten Netzabschnitt der Bundesstraße 12 von der Bundesstraße
533 bei Freyung bis zur Landesgrenze bei Philippsreut in Frage.
Die ,,Richtlinien für die Anlage von Landstraßen" (RAL) bilden die Grundlage für
den Entwurf von sicheren und funktionsgerechten Landstraßen. Sie enthalten
Grundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für den Neubau sowie
für den Um- und Ausbau von Landstraßen. Die Festlegungen verfolgen das Ziel,
die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Das Ausbauziel einer leistungsfähigen B 12 ist daher der Standard der Entwurfsklasse 1.
Den Umkehrschluss daraus zu ziehen und den Straßenbestand der B 12, in dem
das Ausbauziel noch nicht durchgehend erreicht sein kann, mit den Entwurfsparametern der RAL zu vergleichen, um daraus die Entwurfsklasse abzuleiten, ist in
der RAL nicht vorgesehen und macht auch keinen Sinn.
Ebenso schreibt Herr Gais, dass es auf der B 't2 keinen Abschnitt gibt, auf dem
man 1 10 km/h fahren darf. Das ist richtig, da auf deutschen Landstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt. Bei der in der Richtlinie genannten Geschwindigkeit handelt es sich nämlich um eine Planungsgeschwindigkeit,
die die Parameter der Straßenplanung (2. B. Kurvenradius, Längsneigung usw.)
vorgibt.
-10Stellungnahme zur Unterlage: Bundesstraßenkreisel in Bayern I ca' 250
ln dieser Unterlage zählt Herr Gais Kreisverkehre an Bundesstraßen auf, die ihm
auf die Schnelle einfallen.
lnsgesamt gibt es in Bayern 121 Kreisverkehre außerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen (Stand 1. Januar 2015). Fast alle der genannten
121 höhengleichen Kreisverkehre befinden sich auf Bundesstraßen geringerer
Verkehrsbedeutung. Die wenigen Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen der
Verbindungsfunktionsstufe 1 liegen ausnahmslos an Bundesstraßenkreuzungen,
an denen der überwiegende Teil des Bundesstraßenverkehrs auf die andere Bundesstraße abfließt. Derartige Kreisverkehre gibt es an den Kreuzungen B 20lB 85
südlich Cham und B 12tr-533 bei Freyung sowiezukünftig B 11/B 85 bei Patersdorf. Eine solche Bundesstraßenkreuzung liegt in Freyung-Ort nicht vor.
Presseartikel zum Knotenpunkt bei Freyung-Ort
lm beigefügten Presseartikel der PNP vom 2.Dezember 2014,,Regionale Politik
steht hinter den Kreiseln auf der B 12" wird berichtet, dass Herr Bezirkstagspräsident und Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich, die Herren Abgeordneten Max Gibis und
Alexander Muthmann, l-lerr: Landrat Sebastian Gruber und weitere Bürgermeister
aus der Region einen Kreisverkehr am Knotenpunkt Freyung-Ort als beste Lösung
befürworten und ihre Forderung an die Oberste Baubehörde herantragen wollen.
ln mehreren Gespräehen in 2015 und Anfang 2016 haben Herr Landrat Gruber
und Herr Erster Bürgermeister Dr. Heinrich mit Unterstützung durch Herrn Abge-
ordneten Gibis mit mir Lösungsmöglichkeiten für den Knotenpunkt Freyung-Ort
ausführlich diskutiert und eine Variantenuntersuchung veranlasst. Letztendlich
wurde entschieden, die Lösung mit der durchgehenden Bundesstraße und dem
oben liegenden Kreisverkehr in modifizierter Form weiter zu verfolgen'
ln der Sitzung vom 14. Mä22016 hat der Stadtrat von Freyung mit 15:5 Stimmen
beschlossen, den'Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ort einschließlicn des
Kreuzungsumbaus mit dem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene aufzustellen. Zur Vorbereitung der Abstimmung konnten die Stadträte zum Knotenpunkt bei
Freyung-Ort Fragen formulieren, die durch die Oberste Baubehörde ausführlich
beantwortet wurden.
E-Mail an Minister / PNP / BR Quer / Bund Naturschutz / oRH / BRH
Mit verschiedenen E-Mails hat sich Herr Josef Gais an Herrn Bundesminister Ale-
xander Dobrindt, Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, Frau Staatsministerin
Ulrike Scharf, die PNP, den BR Quer, den Bund Naturschutz, den Bayerischen
Obersten Rechnungshof und den Bundesrechnungshof sowie den Bund der Steuerzahler gewandt.
Mit Schreiben vom 17. März 2016 hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann
auch für Frau Staatsministerin Ulrike Scharf ausführlich geantwortet (siehe Anlage).
Eine Anfrage des Bundesrechnungshofs vom 14. Mär22016 hat das Staatliche
Bauamt Passau mit E-Mailvom 30. Mä22016 ausführlich beantwortet.
Bewertung
Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, dass die gewählte Lösung mit
den beiden Ebenen und dem obenliegenden modifizierten Kreisverkehr das Ergebnis einer ausführlichen Variantenuntersuchung darstellt und sowohl für die
Nutzer der Bundesstraße 12, det Staatsstraß e 2132 als auch für die Bürger in
Freyung-Ort die bestmögliche Lösung darstellt. lm Gegensatzzu anderen untersuchten teilplanfreien LÖsungen ist sie Flächen sparend, ohne Umwege zu befahren und übersichtlich. Durch die beiden Ebenen kann der Durchgangsverkehr den
Knotenpunkt nahezu ungehindert passieren und zudem wird der Abbiegeverkehr
vom Durchgangsverkehr getrennt. Der Abbiegeverkehr profitiert dabei in der oberen Ebene von den Vozügen eines übersichtlichen Kreisverkehrs, an dem bei
geringem Geschwindigkeitsniveau verkehrssicher abgebogen und eingebogen
werden kann. Durch die Trennung der Durchgangs- und Abbiegeverkehre muss
der oben liegende modifizierte Kreisverkehr dabei eine wesentlich geringere Verkehrsmenge bewältigen als ein höhengleicher Kreisverkehr, an dem sich die
Hauptverkehrsströme kreuzen. Dies führt daher zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn und einer wesentlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts, so dass in den Berufsverkehrszeiten Rückstauungen der Staatsstraße
2132 nach Freyung-Ort bei dieser Knotenpunktform ausgeschlossen werden können. Zudem wirkt sich die Tieferlegung der Bundesstraße 12 im Bereich von
Freyung-Ort lärmmindernd aus. Bei einem höhengleichen Kreisverkehr würden
_12-
sich dagegen die Lärmemissionen negativ auswirken, da atle Verkehrsteilnehmer
am Knotenpunkt bremsen und wieder anfahren bzw. beschleunigen müssten.
Die Stadt Freyung hat sich in ihrer StadtratssiEung vom 14. Mä'z 2016 mit 15:5
Stimmen dafiir entschieden, dass die gewählte LÖsung mit dem modifizierten
Kreisverkehr in zweiter Ebene in das Bebauungsplanverfahren ftrr das Gewerbegebiet Ort atdgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerhard Eck
Staatssekretär
J*