Bayerisches Staatsministerium des lnnern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des lnnern, für Bau und Verkehr 99§?+...t!-r!.n_c.hen................................. Bavern. ' Di"Zukunft. Präsidentin des Bayer. Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München lhr Zeichen, lhre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter wt.0566.17 wt.0567.17 ilD6 Hen Kreitmeier vom 04.03.2016 Telefon / - Fax 089 21 92-3534 München 25.04.2016 E-Mail Zimmer I -13534 RKP2-3083 [email protected] Eingaben des Herrn Georg Kinadeter in 94078 Freyung vom 26.02.2016 betreffend Straßenführung an der Einfahrt Freyung Süd in die B 12 und des Herrn Josef Gais in 94078 Freyung vom 01.03.2016 betreffend Kreuzungsumbau B 12 bei Freyung Anlaoen Übersichtslageplan Antwortschreiben Staatsminister Herrmann an Herrn Josef Gais Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zu den.Eingaben nehme ich wie folgt Stellung: Herr Georg Kinadeter und Herr Josef Gais möchten mit ihren Eingaben erreichen, dass am Knotenpunkt der Bundesstraße 12mitder Staatsstraße2132 und einer untergeord neten Gemeindestraße bei F reyung -O rt anstelle der vorgesehehen Variante mit einem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene (siehe Anlage) ein höheng leicher Kreisverkehr realisiert wird. OBg 2192-01 E-Mail: [email protected] OdeonsplaE 3 ' 80539 Milnchen Telefax: OBg2192-12225 lnternet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl') Telefon: J- Sachverhalt Ein leistungsfähiger, auf längere Strecken dreistreifiger Ausbau der B 12 zwischen Passau und der tschechischen Grenze wird in der Region schon seit längerer Zeit immer wieder gefordert. Beim Besuch des Vorsitzenden des Verkehrsausschus- ses im Deutschen Bundestag, Herrn Klaus Lippold, MdB, im Juli2008 unterstützten Herr Andreas Scheuer, MdB, die Landräte und alle Bürgermeister der Gemeinden entlang der B 12 den dreistreifigen Ausbau dieser wichtigen Achse in Richtung Tschechien (siehe PNP vom 04. Juli 2008). Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität sind an dreistreifigen Ausbaustrecken höhengleiche Kreisverkehre nicht vorgesehen . Zum einen rechnen Verkehrsteilnehmer in diesen Streckenabschnitten nicht mit solchen Knotenpunktformen, zum anderen würden Fahzeitgewinne durch verbesserte Überholmöglichkeiten durch Kreisverkehre wieder zunichte gemacht. Bei der Verknüpfung mit dem untergeordneten Straßennetz wird an dreistreifigen Ausbaustrecken deshalb die übergeordnete Straße nicht unterbrochen und mit der untergeordneten Straße über Ein- und Ausfahrtsrampen verbunden (planfreie oder zumindest teilplanfreie Knotenpunkte). Seit 2005 wurden zwischen Freyung und Passau an 4 Knotenpunkten (HutthurmNord 2005, Hutthurm-Süd 2010, Salzweg-Nord 2013 und Außernbrünst 2015) solche teilplanfreie Lösungen realisiert. Auch an diesen Verknüpfungen mit dem untergeordneten Straßennetz gab es teils intensive Diskussionen über die Knotenpunktgestaltung. Aus den oben genannten Gründen hat die Straßenbauvenrualtung über alle Verwaltungsebenen hinweg auch an diesen Punkten Kreisverkehre ab- gelehnt und für eine sichere und leistungsfähige B 12 gesorgt. Der Freistaat ist nach Art. 90 GG an den Bundesfernstraßen in Auftragsverwaltung für den Bund tätig und dabei an Regeln gebunden, die der Bund vorgibt. Die Vorgaben des Bundes, wie Bundesstraßen auszubauen und damit auch Knotenpunk- te zu gestalten sind, unterscheiden sich je nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Bundesstraße. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Ausbaustandards für Bundesstraßen unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Die Bundesstraße 12 Passau - Freyung - Philippsreut ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur (BMVI) als eine von wenigen Bundesstraßen in Deutschland den,,großräumig bedeutsamen Bundesstraßen (Verbindungsfunk- tionsstufe 1)" zugeordnet, also ebenso wie z. B. die B 20 von der österreichischen -3Grenze bei Freilassing bis zur tschechischen Grenze bei Furth im Wald in die höchste Bundesstraßenkategorie eingestuft (siehe lnternetseite des BMVI : www.bmvi.de). Bei Straßen mit dieser hohen (großräumigen) Verbindungsbedeutung gelten besonders hohe Anforderungen an Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität. Dies spiegelt sich auch im einschlägigen Regelwerk für den Straßenentwurf wider. Demnach sind für die Verknüpfung mit dem untergeordneten Straßennetz an derfreien Stecke nur bestimmte Knotenpunktarten vorgesehen, die diesen Anforderungen genügen. Kreisverkehre sind hier nicht vorgesehen. lm Gegensatz dazu sind an der freien Strecke von Bundesstraßen, die lediglich lokale Verbindungsbedeutung haben, Kreisverkehre möglich. Entsprechend den Vorgaben des Bundes verfolgt das Staatliche Bauamt Passau einen leistungsfähigen Ausbau der B 12 mit ausnahmslos teilplanfreien Knoten- punkten und dreistreifigen Abschnitten mit gesicherten Überholmöglichkeiten' Diese Vorgaben beruhen auf wissenschaftlichen Untersuchungen deutscher Universitäten, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Zusammenarbeit mit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zur Aufstellung der Planungsregelwerke beauftragt wurden. Sie stellen Regeln der Technik dar und sind keine behördlichen Erfindungen. lhre Missachtung vermindert die Verkehrssicherheit und kann in besonderen Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen' Das Staaliche Bauamt Passau setzt die eingeführten Regelwerke um und plant und baut im Rahmen dieser Vorgaben auch Kreisverkehre' So sind an geeigneten Stellen von Bundes- und Staatsstraßen im Amtsbereich inzwischen bereits ca. 40 Kreisverkeh rsplätze realisiert worden. Weitere werdÖ n folgen. Der bestehende Knotenpunkt der B 12 mit der St 2132 bei Freyung-Ort ist seit 2006 durchgehend über alle Jahre amtlicher Unfallschwerpunkt und soll so schnell wie möglich verkehrssicher und leistungsfähig entsprechend den Vorgaben des Bundes und in das dreistreifige Ausbaukonzept passend umgebaut werden' Von zahlreichen untersuchten Varianten hat sich die Variante mit einem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene aus den in Frage kommenden Varianten ali beste Lösung herauskristallisiert. lm Gegensatzzu anderen untersuchten teilplanfreien Lösungen ist sie Flächen sparend, ohne Umwege zu befahren und übersichtlich. Durch die höhenversetzten Ebenen kann der Durchgangsverkehr den Knotenpunkt nahezu ungehindert passieren und zudem wird der Abbiegeverkehr vom Durchgangsverkehr getrennt. Der Abbiegeverkehr profitiert dabei in der oberen 4- Ebene von den Vorzügen eines übersichtlichen Kreisverkehrs, an dem beigerin- gem Geschwindigkeitsniveau verkehrssicher abgebogen und eingebogen werden kann. Durch die Trennung der Durchgangs- und Abbiegeverkehre muss der oben liegende modifizierte Kreisverkehr dabei eine wesentlich geringere Verkehrsmen- ge bewältigen als ein höhengleicher Kreisverkehr, an dem sich die Hauptverkehrsströme kreuzen. Dies führt daher zu einem weiteren Sicherheitsgewinn und einer wesentlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts, so dass in den Berufsverkehrszeiten Rückstauungen der Staatsstraße 2132 nach Freyung-Ort bei diesem Knotenpunkt ausgeschlossen werden können. Zudem wirkt sich die Tieferlegung der Bundesstraße 12 im Bereich von Freyung-Ort lärmmindernd aus. Bei einem höhengleichen Kreisverkehr würden sich dagegen die Lärmemissionen negativ auswirken, da alle Verkehrsteilnehmer am Knotenpunkt bremsen und wieder anfahren bzw. beschleunigen müssen. Stellungnahme zu den Argumenten von Herrn Georg Kinadeter und Herrn Josef Gais ln den Eingaben führen Herr Kinadeter und Herr Gais folgende Begründungen für einen Kreisverkehr an: . . . in kurzer Zeit kostengünstig einfach realisierbar wesentlich geringere Flächenversiegetung geringereFolgekosten Die Stellungnahme zu den vorstehend aufgeführten Punkten wird aufgrund des Sachzusammenhangs zusammengefasst: Ein höhengleicher Kreisverkehr ist zwangsläufig kostengünstiger, einfacher realisierbar, verursacht einen geringeren Flächenverbrauch und weist aus diesen Gründen auch geringere Folgekosten auf als eine höhenfreie Lösung, allerdings kommt diese Lösung, wie bereits unter dem Punkt Sach' verhalt beschrieben, nicht in Frage. Bei der gewählten Lösung wurden die Rampen parallel zur durchgehenden Bundesstraße sehr platzsparend angeordnet, so dass der Flächenbedarf außerhalb der zur Bundesstraße gehörenden Straßengrundstücke minimiert werden konnte. o während der Bauphase geringere Auswirkungen auf den Verkehr Auch bei der höhenfreien Lösung kann nach dem bisherigen Stand der Vorplanung der Kreuzungsumbau weitgehend unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Dazu wurde durch das beauftragte lngenieurbüro eigens ein Bauphasenkonzept mit Baustellenumfahrungen erstellt. -5ü bersichtl ich (Senioren !) Bei der gewählten Lösung mit dem modifizierten Kreisverkehr in 2. Ebene handelt es sich um einen sehr übersichtlichen und einfach zu verstehenden Knotenpunkt. Die Verkehrsteilnehmer, die die durchgehende B 12 nutzen, können den Knotenpunkt ungehindert passieren, alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Vorteile des oben liegenden modifizierten Kreisverkehrs mit deutlich geringerer Verkehrsbelastung als bei einem höhengleichen Kreisverkehr sicher nutzen. verkehrssicher, da geringere Geschwindigkeit An vielbefahrenen Bundesstraßen gehören höhenfreie Anschlussstellen, wie in Freyung-Ort geplant, zu den sichersten Knotenpunktformen. Kreisverkehre passen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in 3-streifige Streckenabschnitte, weildiese zügig befahren werden und die Kraftfahrer hier nicht mit Kreisverkehren rechnen und diese daher leicht übersehen. e rta h ru n g sge m ä ß g e rin ge re U nfal lgefah r Siehe auch vorherigen Punkt. Wie der Antwort zur Anfrage zum Plenum des Herrn Abgeordneten Alexander Muthmann zu entnehmen ist, haben sich am bestehenden Kreisverkehr bei Freyung im Zeitraum von 2004 bis 2013 elf Unfälle mit 17 verletzten Personen und 30 Unfälle mit Sachschaden ereignet (siehe Drucksache 1714683). der Verkehr wird zeitlich kaum merkbar abgebremst An einem höhengleichen Kreisverkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer abbremsen, Vorfahrt beachten, wieder beschleunigen. Besonders in den Berufsverkehrszeiten kann es zudem noch zu Rückstauungen kommen, da sich am Knotenpunkt die Haupfuerkehrsströme kreuzen. Bei der gewählten höhenfreien Lösung wird der Durchgangsverkehr gar nicht abgebremst, was zur Verbesserung der Reisezeiten auf der B 12 führt. AUfgrund der geringeren Verkehrsbelastung am modifizierten Kreisverkehr wird eine hohe Vdrkehrsqualität erzielt. Rückstauungen nach Freyung-Ort können daher ausgeschlossen werden. wenn der Durchmesser richtig geplant wird, können auch LKW-Fahrzeuge den Kreisel zügig passieren Auch den modifizierten Kreisverkehr können alle zugelassenen Fahrzeuge zügig passieren. Selbst mit Lang-Lkw ist das Befahren des modifizierten Kreisverkehrs möglich. '! .f ü -6- . es gibt viele Kreisverkehrbeispiele in Bayern (Stand 1.1.2015: 121 auf Bundesstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften) Fast alle der genannten 121 höhengleichen Kreisverkehre, die es in Bay- ern außerhalb geschlossener Ortschaften gibt, befinden sich auf Bundesstraßen geringerer Verkehrsbedeutung. Die wenigen Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 1 liegen ausnahmslos an Bundesstraßenkreuzungen, an denen der übenriegende Teil des Bundesstraßenverkehrs auf die andere Bundesstraße abfließt. Derartige Kreisverkehre gibt es an den Kreuzungen B 20lB 85 südlich Cham und B 12lB 533 bei Freyung sowie zukünftig B 11lB 85 bei Patersdorf. Eine solche Bundesstraßenkreuzung liegt in Freyung-Ort nicht vor. Stellungnahme zu weiteren Argumenten von Herrn Josef Gais Stellungnahme zu den Begründungen Contra Monsterkreuzung: o Bezeichnung,,Monsterkreuzung" Bei der gewählten Lösung handelt es sich um einen teilplanfreien Knoten- punkt, an dem die übergeordnete Straße nicht unterbrochen wird und die Verbindung mit der untergeordneten Straße über Ein- und Ausfahrtsrampen erfolgt. Sie sind an.Verbindungen wichtiger Fernstraßen mit dem un- tergeordneten Straßennetz die gängige Knotenpunktsform. lm Zuge der B 12 wurden solche teilplanfreien Knotenpunkte in der letzten Zeit bei Hutthurm-Nord, Hutthurm-Süd, Salzweg-Nord und Außernbrünst gebaut. lm Fall Freyung-Ort wurde besonders auf eine möglichst kompakte, wenig Flächen beanspruchende und umwegfreie Gestaltung des teilplanfreien Knotenpunkts geachtet. Die Bezeichnung,,Monsterkreuzung" ist daher nicht angebracht. . . . hohe Baukosten - Steueruerschwendung (Faktor 10 zu einem Kreisel) hohe Folgekosten (Brückenbauwerl</Erhaltung) hoher Flächenverbrauch (Flächenuersiegelung Faktor 5 zum Kreisel); Versiegelung täglich in Bayem:ca 20 ha, Bund:ca 100 ha) Die drei vorstehend aufgeführten Punkte beinhalten keine neuen Argumen- te, da sie bereits bei den Begründungen Pro Kreisverkehr vorgebracht wurden. Die genannten Faktoren, um die eine höhenfreie Lösung aufwändiger und teurer gegenüber einem Kreisverkehr ist, sind falsch und nicht nachvollziehbar. Nach den Ergebnissen der Voruntersuchung betragen die Kosten für die favorisierte Lösung rund 4,0 Mio. € und die für einen Kreis- \ verkehr rund 1,0 Mio. €, wobei bei dem Kreisverkehr die Kosten für eine eventuell notwendige sichere Fußgängerquerung zum neuen Gewerbegebiet noch nicht berücksichtigt sind. spürbar höherer Kraftstoffverbrauch, v.a. bei LKW's Die Behauptung ist nicht zutreffend, da der durchgehende Bundesstraßen- verkehr den Knotenpunkt ungehindert passieren kann und daher nicht wie bei dem geforderten höhengleichen Kreisverkehr - - bremsen und wie- der anfahren muss. Ein solcher höhengleicher Kreisverkehr würde zu einem erhöhten Kraftstoffuerbrauch und erhöhten Lärmemissionen führen. unübersichtlich Bei der gewählten Lösung mit dem modifizierten Kreisverkehr in 2. Ebene handelt es sich um einen sehr übersichtlichen und einfach zu verstehen- den Knotenpunkt. Die Verkehrsteilnehmer, die die durchgehende B 12 nutzdn, können den Knotenpunkt ungehindert passieren, alle anderen Verkehrsteilnehmer können die Vorteile des oben liegenden modifizierten Kreisverkehrs mit deutlich geringerer Verkehrsbelastung als bei einem hÖheng leichen Kreisverkehr sicher nutzen. da eine Wanne gebaut werden /nuss (Absenkung B 1 2), besteht die Ge' fahr, dass diese beiStarkregen vollläuft Die Behauptung ist falsch. Die Bundesstraße wird zwar eingetieft, hat aber dennoch ein durchgehendes Gefälle und kdinen Tiefpunkt. Somit ergibt sich auch keine Wanne, in der das Wasser stehen bleiben kann. hohe Winterdienstkosten (Faktor 5 zum Kreisverkehr) Ein Faktor 5 ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Es müssen lediglich die erforderlich en Zu- und Abfahrtsrampen zusätzlich geräumt werden. Je nachdem, wie ein Kreisverkehrsplatz gestaltet wird, kÖnnen auch an einem solchen hohe Aufwendungen für den Winterdienst entstehen. Gefahr, dass LKMs die Radien nicht schaffen, und im Winter beim Anfahren an den Steigungen hängen bleiben Diese Gefahr wird nicht gesehen: Die Radien sind so gewählt, dass ein Be- fahren mit allen zugelassenen Fahzeugen möglich ist. Zudem weist die höhenfreie Lösung gegenüber einem Kreisverkehr den Vorteil auf, dass aufgrund der durchgehenden Bundesstraße eine Vielzahl von Lkws am Knotenpunkt gar nicht abbremsen und wieder anfahren muss' F -8Gefahr, dass weiterhin Unfälle passieren, ist vorhezusehen Einfädeln bei e rh ö hter G e schwi n d ig ke itlToter Wi n kel d e s LKWge n e re I I h ä ufi ge tJ nfat t - ursache durch Spurwechsel Höhenfreie Anschlussstellen mit Ein- und Ausfahrstreifen sind an Bundes- fernstraßen Standardlösung und eine der sichersten Knotenpunktformen überhaupt. Dennoch können trotz sorgfältigster Planung Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden. Aber auch an höhengleichen Kreisverkehrsplät- zen ereignen sich Unfälle. Wenn Kreisverkehre, wie hier, nicht in den Ausbaucharakter einer Bundesstraße passen, ist die Unfallgefahr sogar be- sonders hoch. Wenn 2017 die Bundesstrassenmaut kommt wird sich der osteurop. LKW- Verkehr drastisch reduzieren, weil 70 o/o oder mehr der osteuropäischen Nutzfahrzeuge befahren die 812 im Transitverkehr kostenlos und umgehen somit die Mautgebühren auf deutschen Autobahnen. 70%o der Fahrzeuge müssen über 2 Minikreisel und eine Brücke fahren. Diese Ansicht wird nicht geteilt: Eine drastische Reduzierung des Lkw- Verkehrs auf der B 12 durch Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen voraussichtlich im Jahr 2018 ist nicht zu erwarten, da zur B 12 keine alternativen leistungsfähigen Ausweichrouten zur Verfügung stehen. Die Angabe der Prozentzahlen ist zudem nicht nachvollziehbar. lm Übrigen handelt es sich in der oberen Ebene nicht um Minikreisel, bei denen die Kreisinnenfläche von großen Fahzeugen überfahren werden muss, son- dern um einen Kreisverkehr in modifizierter Form, der nach den Untersuchungen des planenden lngenieurbüros ohne Benutzung der Kreisinnenfläche auch durch Lang-Lkw befahren werden kann. Stellungnahme zur Unterlage: B12EKL '! oder EKLZ ln der Unterlage ,,812 EKL 1 oder EKL 2 ? ? nach RAL 2012 nach RAL 2012" stellt Herr Gais die Planungsparameter der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) dar, vergleicht diese mit dem lst-Zustand der B 12 und kommt zu dem Schluss, dass die Straße allenfalls den Kriterien der Entwurfsklasse 2 entspricht und die Verkehrsbelastung am Knotenpunkt sehr wohl einen Kreisverkehr rechtfertigt. lm Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur die Verbindungsbedeutungen der Bundesfernstraßen in Deutschland untersucht und die Bundesfernstraßen gemäß deren Verbindungsbedeutung auf Grundlage des einschlägigen Regelwerks (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RlN)) den Verbindungsfunktionsstufen 0 und 1 zugeordnet. Die Verbindungsbedeutung einer Straße basiert auf raumordnerischen Zielen und dem System der Zentralen Orte. Als Verbindungsfunktionsstufe 0 (,,kontinentale Verbindungen") gelten dabei Straßen, die Metropolregionen verbinden, beispielsweise Nürnberg - Prag, München - Bcilogna. Als Verbindungsfunktionsstufe 1 (,,großräumige Verbindungen") gelten dabei Straßenverbindungen zwischen Ober- zentren, beispielsweise Landshut - Regensburg oder Passau - Prag. lm Ergebnis wurde die Bundesstraße 12 zwischen Passau und der Landesgrenze bei Philippsreut der Verbindungsfunktionsstufe 1 zugeordnet. Die Verbindungsfunktionsstufe stellt eine zentrale Größe beim Straßenentwurf dar. So ergeben sich aus der Verbindungsfunktionsstufe die Standards für den Straßenentwurf, die sogenannten Entwurfsklassen. ln den Abschnitten der Bundesstraße 12 mit der Straßenkategorie VFS 1 ist grundsätzlich die Entwurfsklasse 1 der RAL anzuwenden. Eine Abminderung auf Entwurfsklasse 2 kommt grundsätzlich nur in dem schwächer belasteten Netzabschnitt der Bundesstraße 12 von der Bundesstraße 533 bei Freyung bis zur Landesgrenze bei Philippsreut in Frage. Die ,,Richtlinien für die Anlage von Landstraßen" (RAL) bilden die Grundlage für den Entwurf von sicheren und funktionsgerechten Landstraßen. Sie enthalten Grundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für den Neubau sowie für den Um- und Ausbau von Landstraßen. Die Festlegungen verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Das Ausbauziel einer leistungsfähigen B 12 ist daher der Standard der Entwurfsklasse 1. Den Umkehrschluss daraus zu ziehen und den Straßenbestand der B 12, in dem das Ausbauziel noch nicht durchgehend erreicht sein kann, mit den Entwurfsparametern der RAL zu vergleichen, um daraus die Entwurfsklasse abzuleiten, ist in der RAL nicht vorgesehen und macht auch keinen Sinn. Ebenso schreibt Herr Gais, dass es auf der B 't2 keinen Abschnitt gibt, auf dem man 1 10 km/h fahren darf. Das ist richtig, da auf deutschen Landstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt. Bei der in der Richtlinie genannten Geschwindigkeit handelt es sich nämlich um eine Planungsgeschwindigkeit, die die Parameter der Straßenplanung (2. B. Kurvenradius, Längsneigung usw.) vorgibt. -10Stellungnahme zur Unterlage: Bundesstraßenkreisel in Bayern I ca' 250 ln dieser Unterlage zählt Herr Gais Kreisverkehre an Bundesstraßen auf, die ihm auf die Schnelle einfallen. lnsgesamt gibt es in Bayern 121 Kreisverkehre außerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen (Stand 1. Januar 2015). Fast alle der genannten 121 höhengleichen Kreisverkehre befinden sich auf Bundesstraßen geringerer Verkehrsbedeutung. Die wenigen Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 1 liegen ausnahmslos an Bundesstraßenkreuzungen, an denen der überwiegende Teil des Bundesstraßenverkehrs auf die andere Bundesstraße abfließt. Derartige Kreisverkehre gibt es an den Kreuzungen B 20lB 85 südlich Cham und B 12tr-533 bei Freyung sowiezukünftig B 11/B 85 bei Patersdorf. Eine solche Bundesstraßenkreuzung liegt in Freyung-Ort nicht vor. Presseartikel zum Knotenpunkt bei Freyung-Ort lm beigefügten Presseartikel der PNP vom 2.Dezember 2014,,Regionale Politik steht hinter den Kreiseln auf der B 12" wird berichtet, dass Herr Bezirkstagspräsident und Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich, die Herren Abgeordneten Max Gibis und Alexander Muthmann, l-lerr: Landrat Sebastian Gruber und weitere Bürgermeister aus der Region einen Kreisverkehr am Knotenpunkt Freyung-Ort als beste Lösung befürworten und ihre Forderung an die Oberste Baubehörde herantragen wollen. ln mehreren Gespräehen in 2015 und Anfang 2016 haben Herr Landrat Gruber und Herr Erster Bürgermeister Dr. Heinrich mit Unterstützung durch Herrn Abge- ordneten Gibis mit mir Lösungsmöglichkeiten für den Knotenpunkt Freyung-Ort ausführlich diskutiert und eine Variantenuntersuchung veranlasst. Letztendlich wurde entschieden, die Lösung mit der durchgehenden Bundesstraße und dem oben liegenden Kreisverkehr in modifizierter Form weiter zu verfolgen' ln der Sitzung vom 14. Mä22016 hat der Stadtrat von Freyung mit 15:5 Stimmen beschlossen, den'Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Ort einschließlicn des Kreuzungsumbaus mit dem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene aufzustellen. Zur Vorbereitung der Abstimmung konnten die Stadträte zum Knotenpunkt bei Freyung-Ort Fragen formulieren, die durch die Oberste Baubehörde ausführlich beantwortet wurden. E-Mail an Minister / PNP / BR Quer / Bund Naturschutz / oRH / BRH Mit verschiedenen E-Mails hat sich Herr Josef Gais an Herrn Bundesminister Ale- xander Dobrindt, Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, Frau Staatsministerin Ulrike Scharf, die PNP, den BR Quer, den Bund Naturschutz, den Bayerischen Obersten Rechnungshof und den Bundesrechnungshof sowie den Bund der Steuerzahler gewandt. Mit Schreiben vom 17. März 2016 hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann auch für Frau Staatsministerin Ulrike Scharf ausführlich geantwortet (siehe Anlage). Eine Anfrage des Bundesrechnungshofs vom 14. Mär22016 hat das Staatliche Bauamt Passau mit E-Mailvom 30. Mä22016 ausführlich beantwortet. Bewertung Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, dass die gewählte Lösung mit den beiden Ebenen und dem obenliegenden modifizierten Kreisverkehr das Ergebnis einer ausführlichen Variantenuntersuchung darstellt und sowohl für die Nutzer der Bundesstraße 12, det Staatsstraß e 2132 als auch für die Bürger in Freyung-Ort die bestmögliche Lösung darstellt. lm Gegensatzzu anderen untersuchten teilplanfreien LÖsungen ist sie Flächen sparend, ohne Umwege zu befahren und übersichtlich. Durch die beiden Ebenen kann der Durchgangsverkehr den Knotenpunkt nahezu ungehindert passieren und zudem wird der Abbiegeverkehr vom Durchgangsverkehr getrennt. Der Abbiegeverkehr profitiert dabei in der oberen Ebene von den Vozügen eines übersichtlichen Kreisverkehrs, an dem bei geringem Geschwindigkeitsniveau verkehrssicher abgebogen und eingebogen werden kann. Durch die Trennung der Durchgangs- und Abbiegeverkehre muss der oben liegende modifizierte Kreisverkehr dabei eine wesentlich geringere Verkehrsmenge bewältigen als ein höhengleicher Kreisverkehr, an dem sich die Hauptverkehrsströme kreuzen. Dies führt daher zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn und einer wesentlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts, so dass in den Berufsverkehrszeiten Rückstauungen der Staatsstraße 2132 nach Freyung-Ort bei dieser Knotenpunktform ausgeschlossen werden können. Zudem wirkt sich die Tieferlegung der Bundesstraße 12 im Bereich von Freyung-Ort lärmmindernd aus. Bei einem höhengleichen Kreisverkehr würden _12- sich dagegen die Lärmemissionen negativ auswirken, da atle Verkehrsteilnehmer am Knotenpunkt bremsen und wieder anfahren bzw. beschleunigen müssten. Die Stadt Freyung hat sich in ihrer StadtratssiEung vom 14. Mä'z 2016 mit 15:5 Stimmen dafiir entschieden, dass die gewählte LÖsung mit dem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene in das Bebauungsplanverfahren ftrr das Gewerbegebiet Ort atdgenommen wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Eck Staatssekretär J*
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