Gruppenangebote 2016 Herzlich Willkommen… in Bad Salzuflen am Rande des Waldes. Idyllisch im Teutoburger hügeligen lippischen Bergland gelegen bietet das ehemalige Salzsiederstädtchen ideale Voraussetzungen für einen abwechslungsreichen Aufenthalt. In herrlicher Natur und Landschaft findet sich hier immer ein Platz, um die Seele baumeln zu lassen. Ob zu besonderen Veranstaltungen, zu unseren ganzjährigen Gruppenangeboten oder der Planung von maßgeschneiderten Tagesfahrten, wir unterstützen Sie zuverlässig und kompetent bei der Organisation Ihrer Gruppenreise nach Bad Salzuflen. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Tourist Information Bad Salzuflen Staatsbad Salzuflen GmbH Tourist Information Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Inhalt Seite Herzlich Willkommen… 1 Gruppenangebote Tagespauschalen • Bad Salzuflen zum… Veranstaltungshighlights Bad Salzufler Weihnachtstraum Stadtführungen Busbegleitungen Hotels Restaurants & Ausflugsgaststätten 2 3 4 5 6 7/8 8/9 Freizeit Historische Altstadt Salz und Sole & Atmen XXL Kurpark VitaSol Therme Paulinchen-Bahn Kurgastzentrum & Salzgrotte Umweltzentrum Heerser Mühle Aktivprogramm 10 11 12 13 14 15 16 17 Service Telefon +49 5222 183 183 Telefax +49 5222 183 208 www.staatsbad-salzuflen.de [email protected] Wir sind für Sie da November bis März Montag - Freitag 9 - 17 Uhr Samstag 9 - 12 Uhr April bis Oktober Montag - Freitag 9 - 18 Uhr 9 - 17 Uhr Samstag Sonntag 11 - 17 Uhr Anfahrt Parkplätze / Ausstieg Öffentliche Toiletten 18 19 20 Anhang Allgemeine Geschäftsbedingungen - Änderungen vorbehalten 01. Dezember 2016 © Staatsbad Salzuflen GmbH Seite 1 Tagespauschalen - Bad Salzuflen… …zum Kennenlernen • Begrüßung durch Ihren persönlichen Gästeführer mit anschließendem Rundgang durch die historische Altstadt • Gemeinsames Mittagessen (3-Gang-Menü) • Eintritt in den Kurpark ganzjährig buchbar Preis: 22,00 € / Person (mind. 12 Personen) …zum Durchatmen • Führung durch das ErlebnisGradierwerk inkl. Sole-Nebelkammer und Aussichtsplattform mit Blick auf Kurpark und Altstadt • Gemeinsames Mittagessen (3-Gang-Menü) • Rundfahrt mit der Paulinchen-Bahn • Eintritt in den Kurpark April – Oktober Preis: 32,00 € / Person (mind. 12 Personen) ….individuelle Ausflüge in die Region www.salzufler-landpartien.de ganzjährig Preis: ab 30,00 € / Person (mind. 18 Personen) Staatsbad Salzuflen GmbH Tourist Information Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Telefon +49 5222 183 183 Telefax +49 5222 183 208 www.staatsbad-salzuflen.de [email protected] Seite 2 Veranstaltungshighlights …in Bad Salzuflen Honky Tonk Weinfest Kneipenfestival am 09. April 2016 Innenstadt Bad Salzuflen Der Klassiker auf dem Salzhof vom 11. –14. August 2016 Klassik zu Pfingsten Russische Nächte, Festival der NWD vom 13. -16. Mai 2016 Konzerthalle Bad Salzuflen Sommerfest im Kurpark am 23. Juli 2016 Garten und Ambiente Sommerfreuden im Kurpark vom 08. –10. Juli 2016 20 Winzer aus sechs Anbaugebieten Deutschlands bringen Ihre Weine und Spezialitäten mit nach Bad Salzuflen und verwandeln zum 22. Mal den Salzhof in eine einzigartige Weinlaube. Dazu Musik live an allen vier Tagen. Nacht der 10.000 Kerzen Festliche Kurparkbeleuchtung Unzählige Kerzen und Lampions tauchen den Kurpark in ein romantischfarbenfrohes Lichtermeer, das immer wieder neue Eindrücke entstehen lässt. Im Kurpark Bad Salzuflen gibt es an diesem Juliwochenende Schönes und Edles zu entdecken. Mehr als 120 Aussteller bieten nun schon zum 11. Mal eine Fülle von ausgefallenen und schönen Dingen der Region und darüber hinaus. Nicht nur Gartenfreunde kommen hier auf ihre Kosten. Dekorative Ideen rund um Haus und Garten, aber auch Mode- und Schmucktrends werden präsentiert. Musikalisch ausgestaltet wird der Abend vom „Bad Salzuflen Orchester”, das ab 19.30 Uhr in der Konzertmuschel oder in der Konzerthalle (bei Regen) beschwingt romantische Musiken spielen wird. Öffnungszeiten: Freitag 11 – 19 Uhr Samstag 11 – 22 Uhr Sonntag 10 – 19 Uhr Die Veranstaltung ist wetterabhängig und muss bei starkem Regen abgesagt werden. Infos unter: (05222) 183 183 Termin: Freitag, 19. August 2016 19.00 - 22.00 Uhr Eintritt: 5,- € / Person Ausweichtermin: Freitag, 26. August 2016 Seite 3 Bad Salzufler Weihnachtstraum …vom 23. November bis 30. Dezember 2016. Zur Weihnachtszeit finden Sie im Herzen unserer historischen Altstadt ein Krippendorf mit reich verzierten Holzpavillons, das von traditioneller Handwerkskunst bis zu buntem Weihnachtsschmuck eine große Palette an besonderen Geschenken bietet. Unter tausenden romantischen Lichtern und Figuren werden duftende Lebkuchen und dampfender Glühwein ebenso angeboten wie gebrannte Mandeln oder leckerer Christstollen. Auf dem Salzhof, dem Zentrum des Weihnachtstraumes, stößt der Besucher auf das Krippendorf. Neben dem biblischen Stall mit lebenden Tieren führen Meister traditionelles Handwerk und Kunsthandwerk vor, zeigen ihre Fertigkeiten und Erzeugnisse. Und für alle, die sich aufwärmen möchten, gibt es im Krippendorf einen gemütlichen Platz am Kaminfeuer. Erleben und genießen Sie die ganz besondere Advents- und Weihnachtsstimmung des Bad Salzufler Weihnachtstraumes. Öffnungszeiten Montag bis Sonntag 12 – 20 Uhr Gastronomiestände haben am Freitag & Samstag bis 21.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen: 24.12. 11 – 14 Uhr 25.12. geschlossen 26.12. 13 – 20 Uhr www.badsalzufler-weihnachtstraum.de Weihnachtstraum Paket A Weihnachtstraum Paket B - Stadtführung durch die Altstadt - Einen heißen Glühwein und eine Glühweintasse - Stadtführung durch die Altstadt - Weihnachtliches 3-Gang-Menü - Einen heißen Glühwein und eine Glühweintasse Preis: 9,00 € / Person Preis: auf Anfrage Die Angebote sind buchbar für Reisegruppen ab 12 Personen. Seite 4 Stadtführungen für Gruppen Gehen Sie mit uns auf Entdeckungstour durch unsere schöne Stadt. Schon ein erster Gang durch die Fußgängerzone zeigt wunderschöne Fachwerk- und Bürgerhäuser der Weserrenaissance in engen, verwinkelten Gassen. Über der Altstadt im Salzetal erheben sich die Bad Salzufler Kirchen. Der Salzhof, die „gute Stube“ der Stadt, erzählt von der Salzgewinnung in früheren Zeiten und beherbergt heute Markt und Stadtfeste. Imposante Gradierwerke sorgen für gesunde Luft wie an der See und prägen das liebevoll gepflegte Stadtbild ebenso wie der 120 Hektar große Kur- und Landschaftspark. Bad Salzuflen hat eine lange und große Geschichte, der man überall begegnet. Weil es so viel zu erzählen und zu entdecken gibt, finden zahlreiche Führungen statt, die unterschiedliche Einblicke in lang zurück liegende Zeiten ermöglichen. Unsere sachkundigen Gästeführerinnen und –führer begleiten Sie auf Ihrem Weg durch die spannende Historie Bad Salzuflens. Unsere Gästeführungen • Allgemeine Stadtführungen • Spezialitäten • Kostümführungen • Gradierwerkführungen Detaillierte Informationen und Preise finden Sie in unserer Broschüre EntdeckungsTouren für Gruppen. Staatsbad Salzuflen GmbH Tourist Information Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Telefon +49 5222 183 183 Telefax +49 5222 183 208 www.staatsbad-salzuflen.de [email protected] Broschüren-Download unter www.staatsbad-salzuflen.de/go/download Seite 5 Busbegleitungen Bad Salzuflen ist der ideale Ausgangspunkt für Rundfahrten zu den historischen, kulturellen und landschaftlichen Besonderheiten im Teutoburger Wald und Weserbergland. Unsere Gästeführerinnen und -führer begleiten Sie dabei gerne. Unterwegs im Teutoburger Wald Bad Salzuflen – Hermannsdenkmal – Externsteine – Detmold – Bad Salzuflen Fachwerkromantik und Weserrenaissance Bad Salzuflen – Hansestadt Lemgo – Residenzstadt Detmold – Bad Salzuflen Von Kaisern und Fürsten Bad Salzuflen – Porta Westfalica – Kaiser-Wilhelm-Denkmal – Schloss Bückeburg – Bad Salzuflen Rattenfängerstadt Hameln Bad Salzuflen – Hameln – Bad Salzuflen Busbegleitungen in Ihrem eigenen Bus • Halbtagesfahrt (bis max. 5 Stunden) 120,00 € • Ganztagesfahrt (bis max. 8 Stunden) 150,00 € • Jede weitere ½ Stunde 10,00 € Ausführliche Informationen zu Routen und buchbaren Leistungen erhalten Sie bei der Tourist Information oder im Internet unter www.staatsbad-salzuflen.de. Sie haben einen besonderen Wunsch? Gerne erstellen wir für Sie Ihr individuelles Ausflugsprogramm. Staatsbad Salzuflen GmbH Tourist Information Parkstraße 20 • 32105 Bad Salzuflen Telefon +49 5222 183 183 • Telefax +49 5222 183 208 [email protected] Seite 6 Hotels für Gruppen (Innenstadt / Bad Salzuflen) Best Western Plus Hotel Ostertor **** Max. Gruppengröße: 60 Personen / mind. 10 Personen Osterstraße 52 - 54 Tel.: 05222 983880 Gruppenräume: ja (30 / 80) www.ostertor.bestwestern.de ▪ [email protected] Kurpark-Hotel **** Parkstraße 1 - 5 Max. Gruppengröße: 50 Personen / mind. 10 Personen Tel.: 05222 3990 Gruppenräume: 3 www.kurparkhotel.de ▪ [email protected] Maritim Staatsbadhotel Max. Gruppengröße: 270 Personen / mind. 15 Personen Parkstraße 53 Tel.: 05222 181 643 Gruppenräume max. 300 Personen www.maritim.de ▪ [email protected] Ringhotel Lippischer Hof Max. Gruppengröße: 90 Personen / mind. 10 Personen Mauerstraße 1 – 5 Tel.: 05222 5340 www.hof-hotels.de ▪ [email protected] Hotel Arminius **** Ritterstraße 2 – 8 Max. Gruppengröße: 100 Personen / mind. 15 Personen Tel.: 05222 3660 Gruppenräume: ja www.hotelarminius.de ▪ [email protected] Villa Elisabeth Max. Gruppengröße: 30 Personen / mind. 15 Personen Wenkenstraße 35-37 Tel.: 05222 16160 www.villaelisabeth.de▪ [email protected] Kurhotel Salzufler Hof Roonstraße 14/16 und 23 Max. Gruppengröße 22 Personen / mind. 10 Personen Tel: 05222 91220 www.salzufler-hof.de ▪ [email protected] Hotel-Pension Hages Wenkenstraße 57 Max. Gruppengröße 30 Personen / mind. 10 Personen Tel.: 05222 62840 Gruppenräume: ja www.hotel-pension-hages.de ▪ [email protected] Seite 7 Restaurants für Gruppen (Bad Salzuflen - Innenstadt) Franki’s im Best Western Plus Hotel Ostertor Osterstraße 52 - 54 Tel.: 05222 983880 Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 120 / 60 Restaurant / Kaffee und Kuchen, Steinofenpizza und regionale Spezialitäten Kurpark-Hotel Parkstraße 1 - 5 Tel.: 05222 3990 Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 150 / 120 3 Gruppenräume Restaurant / Kaffee und Kuchen Besonderheiten: Himmel & Erde, Lippischer Pickert, Maritim Staatsbadhotel Parkstraße 53 Tel.: 05222 181643 Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 120 / 40 Gruppenräume für max. 300 Personen Restaurant / Kaffee und Kuchen Besonderheiten: Lippischer Pickert, Detmolder Landbraten, Westfälische Kartoffelsuppe, Hermann-Buffet Ratskeller Am Markt 26 Tel.: 05222 59774 Ruhetag: Montag Sitzplätze innen / außen: 95 / 100 Gruppenräume vorhanden für max. 25 Personen Restaurant / Kaffee und Kuchen / Durchgehend warme Küche Restaurant „Varus“ im Hotel Arminius Ritterstraße 2 – 8 Tel.: 05222 3660 Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 100 / 60 Gruppenräume: ja Restaurant und Bar / Kaffee und Kuchen Besonderheiten: Degustationsabende, Koch- und Cocktailkurse Walter´s Pharmacy Mauerstraße 1-5 32105 Bad Salzuflen Tel.: 05222 5340 Ruhetag: Sitzplätze innen: 100 Gruppenräume: ja Kaffee und Kuchen: ja, auf Bestellung Besonderheiten: täglich frische, saisonale Angebote Seite 8 Ausflugsgaststätten Berghof Bauernhofpension 32108 Bad Salzuflen Tel.: 05222 81206 Ruhetag: Sitzplätze innen: 80 / außen: 80 / 60 Sitzplätze außen: 60 Gruppenräume: ja (2) Kaffee und Kuchen: ja Besonderheiten: Lippischer Pickert, Original hausgemachte Wurst, Wurstebrei, Grünkohl, Lippische Vesper www.berghof-bad-salzuflen.de.▪[email protected] Waldrestaurant zur Loose Loose 1 32108 Bad Salzuflen Tel.: 05222 10255 Ruhetag: Montag (außer Ostern & Pfingsten) Sitzplätze innen: 160 Sitzplätze außen: 100 Gruppenräume: ja (3) Kaffee und Kuchen: ja Besonderheiten: Deftige Eintöpfe, Grünkohl, Wildspezialitäten, Gänsebraten, Rouladen www.waldrestaurant-zur-loose.de ▪ [email protected] Bergrestaurant Hollenstein Hollenstein 7 Ruhetag: Dienstag 32108 Bad Salzuflen Sitzplätze innen: ca. 100 Tel.: 05222 83162 Sitzplätze außen: ca. 50 Gruppenräume: ja (1) Kaffee und Kuchen: ja Besonderheiten: Hausgebackener Kuchen, saisonale Speisen www.bergrestaurant-hollenstein.de ▪ [email protected] Seite 9 Historische Altstadt Bad Salzuflens wunderschöne Altstadt liegt im Tal der Salze und bezaubert mit prachtvollen Patrizierhäusern aus der Zeit der Weserrenaissance. Die kunstvoll geschnitzten Giebel erzählen vom Reichtum vergangener Tage, als hier Salz gewonnen wurde. Der attraktive Stadtkern fügt alt und neu harmonisch zusammen: Eine weitläufige Fußgängerzone führt an den alten Bürgerhäusern vorbei, Geschäfte, Boutiquen, Restaurants und Cafés laden zum Einkaufen und Genießen ein. Über der Altstadt im Salzetal erheben sich die Bad Salzufler Kirchen. Der Salzhof, die „gute Stube“ der Stadt, erzählt von der Salzgewinnung in früheren Zeiten und beherbergt heute Markt und Stadtfeste. Und mitten durch die Stadt fließt die Salze, von Grün umgeben. Führungen durch die historische Altstadt: Für nähere Informationen und zur Buchung von Stadtführungen steht Ihnen das Team der Tourist Information gerne zur Verfügung. Telefon +49 5222 183 183 Unser Tipp: Besuchen Sie den Salzufler Wochenmarkt auf dem Salzhof im Herzen der Altstadt. Marktzeiten: Frühjahr/Sommer; 15. März bis 31. Oktober Dienstag, Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr und Samstag 7.00 - 13.30 Uhr Herbst/Winter: 1. November bis 14. März Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, Samstag 8.00 - 13.30 Uhr Seite 10 Salz und Sole Atmen XXL Die Namensgebung Bad Salzuflens liegt in der Natur der Dinge begründet: Salzhaltige Quellen tief unter der Erde ermöglichten über Jahrhunderte hinweg die Salzgewinnung. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war Salz die wichtigste Einnahmequelle der Stadt. Atmen XXL - Ein besonderes Erlebnis Am Kurparkeingang zieht ein mächtiges Bauwerk den Besucher in seinen Bann: Das ErlebnisGradierwerk. Es ist derzeit das modernste Gradierwerk Europas und verfügt über außergewöhnliche Details. Bereits 1767 erbaute Freiherr von Beust das erste Gradierwerk mit dem Ziel, die Salzgewinnung zu steigern. Durch mehrfaches Herabrieseln der Sole über das mit Schwarzdorn befüllte Holzständerwerk konnte der Salzgehalt in der Sole deutlich erhöht werden. Ein Gang mit kleinen Ruhenischen führt in die Sole-Nebelkammer, in der Sie frische Seeluft besonders tief einatmen können. Bei sanfter Musik und farbig wechselndem Sternenhimmel lässt es sich hier wundervoll entspannen. Ein herrlicher Blick von der AussichtsPlattform des Gradierwerks über den Kurpark und die Bäderarchitektur Bad Salzuflens macht Ihren Besuch unvergesslich. Bis 1945 wurden die Salzufler Gradierwerke zur Salzgewinnung eingesetzt. Heute dienen sie als riesiges FreiluftInhalatorium und bringen eine frische Meeresbrise mitten in die Stadt. Bis zu 600.000 Liter Sole rieseln täglich über die mächtigen Schwarzdornwände und schaffen ganzjährig ein gesundes Klima wie an der See. Öffnungszeiten April bis Oktober täglich 10–18 Uhr November bis März auf Anfrage Gruppenpreis ErlebnisGradierwerk 2,50 € / Person (ab 12 Pers.) Führung für Gruppen (inkl. Eintritt) 5,00 € / Person (ab 12 Pers.) Anmeldung erforderlich: +49 5222 183 183 Seite 11 Kurpark Eine wahre Insel der Ruhe finden Sie im Kur- und Landschaftspark. Die Seele baumeln lassen und neue Kraft tanken – 120 Hektar wunderschöne Parklandschaft laden zu ausgedehnten Spaziergängen und Wanderungen ein. Im Frühjahr taucht ein Meer aus Frühblühern die Grünanlagen in Pastellfarben, während in den warmen Sommermonaten bunte Staudenbeete im Kontrast zum satten Grün der Parklandschaft stehen. Im Herbst leuchtet das Laub in den schönsten Farben und im Winter können blühende Zaubernüsse bewundert werden – Kurpark und Landschaftsgarten bieten zu jeder Jahreszeit ein besonderes Naturerlebnis. Es gibt aber noch mehr zu entdecken: Probieren Sie die gesunde Salzufler Sole am Trinkbrunnenausschank in der Wandelhalle und besuchen Sie unser beliebtestes Fotomotiv, den Leopold-Sprudel. Vorbei am Kneippbecken mit Barfußpfad gelangen Sie zum Kurparksee, auf dem Sie eine herrliche Ruderpartie unternehmen können. Ein besonderes Erlebnis für die ganze Familie sind Wildgehege und Voliere im Landschaftsgarten. Gruppenpreis Kurparkeintritt 2,00 € / Person (ab 10 Pers.) Unser Tipp: Von Ende April bis Anfang Oktober stehen am Kurparksee Boote für romantische Ruderpartien zur Verfügung und können auf der Insel im See gemietet werden. Die „grüne Umgebung“ Bad Salzuflens hält viel zum Schauen und Entdecken für Sie bereit. Aktive Freizeitgestaltung macht in der abwechslungsreichen Landschaft rund um Bad Salzuflen doppelt Spaß, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder per Kutsche. Bewegung gehört hier zur Lebensphilosophie: Von Golf spielen, Kanu fahren, Nordic Walking über Radfahren, Reiten, Rudern, bis hin zu Schwimmen, Tanzen, Tennis und Wandern. Seite 12 VitaSol Therme Unter einem Dach laden im naturnah am Landschaftsgarten gelegenen VitaSol eine ThermenLandschaft, der weitläufige SaunaPark, ein FitnessClub, die WellnessLounge, frische VitalGastronomie sowie Präventionskurse der Sport- und Bewegungstherapie zu aktivem Wohlfühlen ein. Die ThermenLandschaft lädt seine Gäste mit mehreren Innen- und Außenbecken zum Schweben in hochwertiger 3%iger warmer Sole ein. Heiß-, Kalt- und Sprudelbecken sowie ein Soleintensivbecken mit bis zu 12%iger Sole können genutzt werden. Eine Dampfsauna zum Besuch in Badekleidung und eine Soleinhalation bieten Entspannung pur. Die aus dem 1.018 m tiefen Gustav-Horstmann-Sprudel stammende Sole ist eine Wohltat für Haut, Gelenke und Bewegungsapparat. Durch das Einatmen feiner Mikropartikel wird zusätzlich jede Körperzelle vitalisiert. Der weitläufige SaunaPark bietet neben Finnischen Saunen, Sanarium und Dampfbad eine intensive Salzsauna, eine knisternde Feuersauna sowie die idyllische Seesauna mit Naturbadeteich. VitaSol Therme GmbH Extersche Straße 42 32105 Bad Salzuflen Telefon +49 5222 807 540 Telefax +49 5222 807 5412 www.vitasol.de [email protected] Öffnungszeiten VitaSol Therme 9.00 – 22.00 Uhr Täglich Mo., Mi., Fr. 7.00 – 9.00 Uhr Mitternachtstherme freitags und samstags bis 24.00 Uhr Gruppenpreise auf Anfrage Seite 13 Paulinchen-Bahn Genießen Sie eine Rundfahrt der besonderen Art mit "Paulinchen", unserer touristischen Wegebahn. Während der 45-minütigen Rundfahrt durch den Landschaftsgarten und die historische Altstadt können Sie die schönen Seiten Bad Salzuflens entdecken. Täglich ab 09.45 Uhr geht es alle 45 Minuten (außer 13 Uhr) am Kurpark-Haupteingang los. Bis 17.30 Uhr können Sie in der komfortabel gefederten Bahn Platz nehmen. Ein Wagen bietet für Rollstuhlfahrer einen behindertengerechten Einstieg und auch Platz für Kinderwagen. Während der Rundfahrt werden Ihnen alle wichtigen Sehenswürdigkeiten der Stadt erläutert. Der besondere Clou: Man kann während der Rundfahrt an neun weiteren Haltestellen aussteigen, verweilen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusteigen, denn das einmal gelöste Rundfahrt-Ticket gilt den ganzen Tag. Die Bahn verbindet die Innenstadt (Fußgängerzone) mit den Einrichtungen des Staatsbades sowie allen Kliniken der Stadt. Bäder-Bahn GmbH & Co. KG Parkstraße 1 32105 Bad Salzuflen Telefon +49 5222 399 461 www.paulinchen-bahn.de Fahrpreise: Babys: Kinder bis 11 Jahre: Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre: Gruppen (ab 20 Pers.): frei 4,00 € 7,00 € 5,60 € / Person Die Paulinchen-Bahn fährt vom 1. März bis 30. Oktober täglich von 09.45 – 12 Uhr und von 13.45 – 17.30 Uhr Seite 14 Kurgastzentrum SalzGrotte Brauchen Sie in Bad Salzuflen noch eine Unterkunft für sich oder Freunde? Benötigen Sie einen Veranstaltungskalender, eine Wegbeschreibung oder ein Mitbringsel für Ihre Lieben? Von Wellnessprodukten, Badeartikeln über Bonbons bis zu Gewürzen finden Sie bei unserer Tourist Information im Kurgastzentrum viele schöne Geschenkideen. Die SalzGrotte ist eine neue, in Deutschland bislang sehr seltene Attraktion. Sie dient Menschen, die Entspannung suchen oder Linderung einer Vielzahl von Erkrankungen wünschen. Hier wird Service großgeschrieben. Das sympathische Team steht Ihnen mit kompetenter Auskunft und freundlicher Beratung persönlich, telefonisch oder via E-Mail gern zur Verfügung. Staatsbad Salzuflen GmbH Tourist Information Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Telefon: +49 5222 183 183 Telefax: +49 5222 183 208 Die Grotte selbst ist ein bezaubernder Ort, der aus etwa 20 Tonnen uraltem Kristallsalz aus Pakistan und Meersalz (u.a. vom Toten Meer) besteht. In der Grotte herrscht ein Mikroklima, wie man es sonst nur am Meer oder in den natürlichen Salzheilstollen vorfindet. Jeder Atemzug liefert Ihnen auf einem komfortablen Liegestuhl liegend wertvolle Mineralien wie Jod, Magnesium, Calcium, Kalium, Brom und Eisen. Öffnungszeiten Mo. – So. 9.45 - 13.00 Uhr & 13.45 - 18.00 Uhr Gruppenpreis SalzGrotte auf Anfrage (min. 6 / max. 13 Personen) Weitere Informationen Telefon +49 5222 183 280 oder www.salzgrotte.de Seite 15 Umweltzentrum Heerser Mühle Natur erleben und erfahren: das ist das Motto des Umweltzentrums Heerser Mühle in Bad Salzuflen. Seit 1987 engagiert sich das Umweltzentrum am historischen Standort der Heerser Mühle im Bereich der Umweltbildung und des Naturschutzes. Fast 40.000 Menschen besuchen die Einrichtung jährlich. Seit 1990 ist der Verein "Umweltzentrum Heerser Mühle e.V." Träger des Umweltzentrums. Viele Themengärten und eine ganze Reihe von praxisnahen Anschauungsobjekten auf dem 37 ha großen Gelände der gemeinnützig anerkannten Einrichtung geben wertvolle Anregungen und Ideen. Dazu gehören z.B. der Apothekergarten, Färbergarten und Weidendom, das Bienenhaus, der Steingarten und ein großes naturnahes Spielgelände. Umweltzentrum Heerser Mühle e.V. Heerser Mühle 1-3 32107 Bad Salzuflen Telefon +49 5222 797 151 Telefax +49 5222 707 990 www.heerser-muehle.de Öffnungszeiten des Büros: Montag – Donnerstag 7.30 – 16.30 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Mühlencafé: Besuchen Sie doch einmal das neue Mühlencafé und genießen Sie in gemütlicher Atmosphäre ein Frühstück, eine kleine Auswahl an Mittagsgerichten oder hausgebackene Kuchen und Torten. Mittwoch - Sonntag 10 - 18 Uhr Gruppen bis ca. 20 Personen auf Anfrage (Frau Sabine Gebel 0179 90 72 347) Preis Geländeführung: 1. Gruppe 40,00 €, 2. Gruppe 30,00 € Zwei Geländeführungen parallel je 40,00 € Bei der ca. 90-minütigen Führung werden die Arbeit des Umweltzentrums sowie wichtige Gärten, Anlagen und Projekte (u.a. Apothekergarten, Fledermauskeller, Bienenhaus, Edelkrebsprojekt) vorgestellt. An der Führung können maximal 25 Personen teilnehmen. Bitte melden Sie Ihre Gruppe telefonisch an. Seite 16 Aktivprogramm für Gruppen Kombinieren Sie Ihren Aufenthalt in Bad Salzuflen mit einem Angebot aus unserem Aktivprogramm. Fit und Aktiv Aktiv im Park Atemwanderung Qi Gong im Park Wassertreten Staatsbad Vitalzentrum Salinenstraße 1 32105 Bad Salzuflen Telefon 05222 183 800 Telefax 05222 183 268 www.staatsbad-salzuflen.de April bis Oktober Kanufahrten Rio Negro Kanutouristik Ladestraße 6 32108 Bad Salzuflen Telefon 05222 850 9600 Telefax 05222 850 9601 www.rionegro.de Planwagenfahrten Silber-Ranch Friedrich Hensel Unter den Buchen 2b 32105 Bad Salzuflen Telefon 05222 64 81 Telefax 05222 959 693 www.silber-ranch.de Hermann Haumering (Dipl. Ing.) Roonstraße 57 32105 Bad Salzuflen Mobil: 0177-75 35 169 Telefon 05222 600 929 (ab 20.00 Uhr) Preise auf Anfrage Seite 17 Service Anfahrt • mit dem PKW / Bus: Autobahn A2 aus Richtung Ruhrgebiet: Abfahrt „Herford / Bad Salzuflen“ Autobahn A2 aus Richtung Hannover: Abfahrt „Vlotho / Exter“ • mit der Bahn: Bad Salzuflen ist Haltestation der Westfalenbahn an der Strecke Herford – Paderborn; Herford (8 km), IC/ICE-Station Bielefeld (25 km), Interregio-Station Altenbeken (35 km) Seite 18 Kostenlose Busparkplätze / Ausstiegsmöglichkeit Parkplatz Herforder Straße Autobahn A2, Abfahrt Herford/Bad Salzuflen, in Richtung Bad Salzuflen/Kurgebiet Obernberg, der Vorfahrtstraße über die Bahngleise folgend an der nächsten Kreuzung links Richtung Herford abbiegen, Beschilderung "Großparkplatz" folgen. Parkplatz Sophienstraße Autobahn A2, Abfahrt Herford/Bad Salzuflen, in Richtung Bad Salzuflen/Kurgebiet Obernberg, weiter der Beschilderung folgend in Richtung Kurpark/Parkhaus P2, der Vorfahrtstraße leicht bergauf folgend an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen in Sophienstraße. Die Busparkplätze befinden sich auf der linken Seite. Wendeschleife am Staatsbad Vitalzentrum, Salinenstraße Nutzen Sie die Buswendeschleife am Vitalzentrum, um Ihren Gästen an zentraler Stelle einen ruhigen und sicheren Ausstieg zu ermöglichen. Seite 19 Öffentliche Toiletten Öffentliche Toiletten finden Sie im Stadtzentrum Bad Salzuflens z.B. an den folgenden Standorten: • • • Kurgastzentrum Parkstraße 20 Öffnungszeiten des Gebäudes: täglich 9.00 - 18.00 Uhr Wandelhalle im Kurpark Öffnungszeiten des Gebäudes: täglich 09.00 - 20.00 Uhr (April bis Oktober) Lesezimmer (Kurhaus) Untergeschoss und Foyer Öffnungszeiten des Gebäudes: täglich 10.00 - 18.00 Uhr (April bis Oktober) Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer: „Die netten Toiletten in Bad Salzuflen“ oder unter http://www.staatsbad-salzuflen.de/service-beratung/stadtmarketing.html Bildrechte: J. Oelmüller, D. Topel, R. Schäfer, Staatsbad Salzuflen GmbH, Porta Westfalica Seite 20 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STAATSBAD SALZUFLEN GMBH FÜR GRUPPENANGEBOTE AN PRIVATE GRUPPEN, VEREINIGUNGEN UND INSTITUTIONEN 1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien 1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Gruppen als Verbraucher i.S. von § 13 BGB. Sie gelten nicht gegenüber Kaufleuten sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Wiederverkäufer (Reiseveranstalter, Reisebüros, Omnibusunternehmen Event- und Marketingagenturen) sowie Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 1.2. Die SSG wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, abhängig von den jeweiligen Leistungen, in zwei verschiedenen Funktionen tätig: a) Soweit Vertragsgegenstand Gästeführungen, Busbegleitungen, Restaurationsleistungen und Beherbergungsleistungen sind, ist die SSG ausschließlich Vermittler. In diesen Fällen kommt der Vertrag durch die Vermittlung der SSG ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Leistungsträger zu Stande. Die SSG haftet in diesen Fällen nicht für Angaben der Leistungsträger über Preise und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Personen- und Sachschäden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer. b) Soweit Gegenstand der Leistungen der SSG eine Gesamtheit touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise an-zusehen sind, ist die SSG im Verhältnis zum Auftraggeber Nichtvermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner. Sie ist jedoch nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im Verhältnis zu den Teilnehmern des Auftraggebers. Ihre vertragliche Verpflichtung besteht vielmehr in der Verschaffung der vereinbarten Leistungen an den Auftraggeber, bzw. dessen Teilnehmer als werkvertragliche Verpflichtung. Die Haftung und Gewährleistung der SSG gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt. c) Soweit Gegenstand der Leistungen der Verkauf von Eintrittskarten, die Durchführung von Besichtigungen oder sonstige Leistungen sind, welche die SSG ausdrücklich als eigene Leistungen anbietet, ist die SSG unmittelbarer Vertragspartner des AG, jedoch nicht als Reiseveranstalter, sondern im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages. 2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen, Vertragspartner, Haftung des Gruppenauftraggebers 2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der SSG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung. 2.2. Bei der Vermittlung von Gästeführungen und Busbegleitungen gelten im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dessen Teilnehmer die Vertragsbedingungen für Gästeführungen und Busbegleitungen. 2.3. Bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen gelten im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und seinen Teilnehmern und den Beherbergungsbetrieben/Privatvermietern die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen. 2.4. Der Vertrag mit dem Auftraggeber über die Vermittlung bzw. die Erbringung der Leistungen im Rahmen von Pauschalpaketen kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der SSG an den Auftraggeber zustande. 2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung, für welche die Schriftform ausdrücklich empfohlen wird. 2.6. Der Vertrag mit der SSG, bzw. den von dieser vermittelten Leistungsträgern kann telefonisch, mündliche, schriftlich, per Fax, der EMail oder über das Internet abgeschlossen werden. 2.7. Bei Aufträgen für Gruppen ist Vertragspartner der SSG, bzw. der Leistungsträger ausschließlich die jeweilige Institution (Verein, Volkshochschule, Schule, Behörde, Firma). Die Gruppenteilnehmer haben die Stellung eines Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über einen Vertrag zu Gunsten Dritter. 2.8. Erfolgt auf der Grundlage einer hierzu erforderlichen ausdrücklichen Vereinbarung die Buchung mit der Maßgabe, dass Vertragspartner bei Gruppen die einzelnen Teilnehmer werden, so haftet die Institution, welche die Buchungen vornimmt gleichwohl für alle Verpflichtungen der angemeldeten Teilnehmer wie für eigene Verpflichtungen, soweit sie diese Mithaftung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung übernommen hat. 2.9. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der SSG zu Stande. Diese bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall, ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 5 Werktage vor Leistungsbeginn, schriftlich erteilt. Bei Gruppenbuchungen hatte die Institution, welche die Buchung vornimmt, die Stellung eines Empfangsboten der Gruppenteilnehmer, soweit diese vereinbarungsgemäß (nach Ziff. 2.8) unmittelbarer Vertragspartner werden. 2.10. Weicht die Buchungsbestätigung der SSG von der Buchung des Kunden oder des Auftraggebers ab, so liegt darin ein neues Angebot der SSG. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, sofern der Auftraggeber dies durch ausdrückliche Erklärung, Leistungen der Anzahlung oder Restzahlung oder durch Inanspruchnahme der Leistungen annimmt. 3. Leistungen, Orts- und Hotelprospekte, Vereinbarungen mit Leistungsträgern 3.1. Die von der SSG zu erbringenden Leistungen bestehen nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 1.4 a) und b) dieser Bedingungen entweder aus der Vermittlung oder aus der Verschaffung der touristischen Leistungen, welche vom Auftraggeber zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden. 3.2. Von der Leistungspflicht der SSG nicht umfasst ist eine rechtliche Beratung des Auftraggebers bezüglich der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber den Teilnehmern, der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger rechtlicher oder versicherungsmäßiger Hinsicht. 3.3. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er im Rahmen der von ihm vorgenommenen Buchung und deren Abwicklung gegenüber den Teilnehmern zum Pauschalreiseveranstalter werden kann und zwar unabhängig davon, ob er eine sich Stellung tatsächlich anstrebt und ob er gewerblich oder gemeinnützig tätig ist. Es obliegt allein dem Auftraggeber, sich bezüglich der entsprechenden Rechtslage zu informieren und diese zu gestalten sowie gegebenenfalls die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. 3.4. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret und durch ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers gemacht wurde. 3.5. Für die SSG und deren vertraglichen Verpflichtungen nicht verbindlich sind Vereinbarungen, welche der Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung mit den Leistungsträgern direkt trifft; ebenso wenig sind Auskünfte oder Zusicherungen der Leistungsträger für die SSG verbindlich, soweit sich die SSG solche Auskünfte oder Zusicherungen nicht doch ausdrückliche Erklärung oder Vereinbarung zurechnen lässt. 4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der SSG 4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig. Ist keine bestimmte Anzahlungshöhe vereinbart, beträgt die Anzahlung 20% des Gesamtpreises gemäß der aktuellen Buchungsbestätigung/Rechnung. 4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto. Sind mit dem AG variable Teilnehmerzahlen vereinbart, so ist die Restzahlung auf der Basis der zum Fälligkeitszeitpunkt gemeldeten Teilnehmerzahlen zu leisten. Spätere Änderungen in Form von Gutschriften oder Nachbelastungen erfolgen durch Nachberechnung nach dem Leistungsende. Nachforderungen der SSG oder der Leistungsträger, die sich aus einer solchen Nachbelastung ergeben, sind innerhalb von 14 Tagen zahlungsfällig. 4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der SSG und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4.4. Soweit die SSG zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegeben ist, besteht bei vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch des Auftraggebers bzw. seiner Teilnehmer auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. 4.5. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so hat er fällige Beträge mit 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Verzug tritt entweder durch Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung ein. Ist in der Buchungsbestätigung/Rechnung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt angegebenen, tritt Verzug erst 30 Tage nach dem angegebenen Fälligkeitszeitpunkt ein. 4.6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen ausschließlich in Euro durch Überweisung zu leisten. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 5.1. Nehmen der Auftraggeber, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf der Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf einem von der SSG oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, welche die SSG zu vertreten hat. 5.2. Von der SSG in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen und die eventuelle anderweitige Verwendung der Leistungen durch die SSG abgesetzt. Die SSG wird sich in diesem Zusammenhang um Rückerstattung oder durch die Leistungsträger bemühen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern gerichtlich durchzusetzen. Die SSG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten. 5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Storno-(Rücktritts-) regelungen unberührt. 6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag 6.1. Für Kündigung und Rücktritt des Auftraggebers gilt: a) Bei von der SSG lediglich vermittelten Leistungen richtet sich das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt, zur Kündigung sowie die Rechtsfolgen der Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich nach den mit dem jeweiligen vermittelten Leistungsträger in Form entsprechenden Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall getroffenen aber Vereinbarungen. Teilrücktritte, Teilkündigungen sowie Rücktritte kraft Handelsbrauch (dies insbesondere der Unterkunftsleistungen) sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit diesbezüglich mit dem Leistungsträger keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung geschlossen wurde. b) Bei Pauschalpaketen im Sinne von 1.4 b) dieser Bestimmungen gilt: Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht für den Auftraggeber bei Pauschalpakten und Tagestouren ein ausschließlich schriftlich auszuübendes Rücktrittsrecht zu folgenden pauschalen Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den vertraglich vereinbarten Tag des Beginns der Tour: • ab dem 45. bis zum 30. Tag: 5% • vom 29. bis zum 22. Tag: 15% • vom 21. Tag bis zum 15. Tag: 25% • vom 14. Tag bis zum 8. Tag: 50% • vom 7. Tag bis zum 2. Tag: 75% • ab 1. Tag und bei Nichtanreise: 90% 6.2. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der SSG nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind. Der SSG bleibt es vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem Auftraggeber zu beziffern und zu belegen ist. 6.3. Eine Kündigung durch den Auftraggeber wegen Leistungsmängeln ist sowohl bei vermittelten Leistungen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, wie auch bei pauschal Paketen i. S. v. 1.4 b) gegenüber der SSG nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten der Leistungsträger oder der SSG oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig. 6.4. Die SSG und die Leistungsträger sind sowohl bei vermittelten Leistungen, als auch bei Pauschalpaketen berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen: a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird. b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Auftraggeber oder seiner Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange der Leistungsträger oder der SSG oder ihrer Erfüllungsgehilfen. c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei der SSG eingehen. 7. Pflichten des Auftraggebers 7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei vermittelten Leistungen unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, bei Pauschalpaketen unverzüglich gegenüber der SSG anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Bei Pauschalpaketen ist eine Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen der SSG erfolgt, nicht aus-reichend. 7.2. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, die Behebung objektiv (gegebenenfalls auch durch gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von den Leistungsträgern oder der SSG verweigert wird. 7.3. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens der SSG oder dem Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben, insbesondere die SSG oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen. 8. Verjährung, Haftung 8.1 Die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Leistungsträger oder der SSG, gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren nach 1 Jahr ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsende. Schweben zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsträger, bzw. der SSG Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber oder der Leistungsträger bzw. die SSG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8.3 Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, bzw. der SSG, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit a) ein Schaden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer vom Leistungsträger oder von der SSG weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der Leistungsträger oder die SSG für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9. Gerichtsstand 9.1. Der Teilnehmer, bzw. der Auftraggeber, können die SSG, bzw. den Leistungsträger nur an deren Sitz verklagen. 9.2. Für Klagen der SSG, bzw. der Leistungsträger gegen den Teilnehmer, bzw. den Auftraggeber sind deren Wohn- oder Geschäftssitz, bei Institution und deren registermäßiger Sitz, des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, bzw. Auftraggeber, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Institutionen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart. 9.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. ------------------------------------------------------------------------------------------© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt: RA Noll, Stuttgart, 2007 ------------------------------------------------------------------------------------------- Vermittelnde Tourismusstelle ist: Staatsbad Salzuflen GmbH Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Geschäftsführer: Stefan Krieger Amtsgericht Lemgo, HRB 1293 vertreten durch Herrn Stefan Krieger Telefon: 05222 – 183 183 Telefax: 05222 – 183 208 E-Mail: [email protected] GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STAATSBAD SALZUFLEN GMBH FÜR DIE ÜBERLASSUNG UND VERMITTLUNG TOURISTISCHER LEISTUNGEN AN WIEDERVERKÄUFER 1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien 1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, insbesondere Kaufleuten und gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB. 1.2. Der Auftraggeber möchte im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Leistungen von Beherbergungsbetrieben, Restaurationsbetrieben, Gästeführern oder den Anbietern sonstiger inlandstouristischer Leistungen oder „Pakete“ solcher Leistungen entweder einzeln vermarkten oder als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß den §§ 651 a ff. BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise touristische Leistungen Endverbrauchern gegenüber erbringen. 1.3. Er beauftragt zu dem in Ziff. 1.1 aufgeführten Zweck zu den nachfolgenden Vertragsbedingungen die Firma Staatsbad Salzuflen GmbH – nachstehend „SBS“ mit der Vermittlung der entsprechenden touristischen Leistungen. 1.4. Die SBS wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, abhängig von den jeweiligen Leistungen, in drei verschiedenen Funktionen tätig: a) Soweit Vertragsgegenstand Gästeführungen, Busbegleitungen, Restaurationsleistungen und Beherbergungsleistungen sind, ist die SBS ausschließlich Vermittler. In diesen Fällen kommt der Vertrag durch die Vermittlung der SBS ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Leistungsträger zu Stande. Die SBS haftet in diesen Fällen nicht für Angaben der Leistungsträger über Preise und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Personen- und Sachschäden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer. b) Soweit Gegenstand der Leistungen der SBS eine Gesamtheit touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise anzusehen sind, ist die SBS im Verhältnis zum Auftraggeber Nichtvermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner. Sie ist jedoch nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im Verhältnis zu den Teilnehmern des Auftraggebers. Ihre vertragliche Verpflichtung besteht vielmehr in der Verschaffung der vereinbarten Leistungen an den Auftraggeber, bzw. dessen Teilnehmer als werkvertragliche Verpflichtung. Die Haftung und Gewährleistung der SBS gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt. c) Soweit Gegenstand der Leistungen der Verkauf von Eintrittskarten, die Durchführung von Besichtigungen oder sonstige Leistungen sind, welche die SBS ausdrücklich als eigene Leistungen anbietet, ist die SBS unmittelbarer Vertragspartner des AG, jedoch nicht als Reiseveranstalter, sondern im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages. 2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen 2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der SBS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung. 2.2. Bei der Vermittlung von Gästeführungen und Busbegleitungen gelten im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dessen Teilnehmer die Vertragsbedingungen für Gästeführungen und Busbegleitungen. 2.3. Bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen gelten im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und seinen Teilnehmern und den Beherbergungsbetrieben/ Privatvermietern die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen. 2.4. Der Vertrag mit dem Auftraggeber über die Vermittlung bzw. die Erbringung der Leistungen im Rahmen von Pauschalpaketen kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der SBS an den Auftraggeber zustande. 2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche seitens der SBS durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann. 2.6. Diese Geschäftsbedingungen und die in 2.2 und 2.3 dieser Bedingungen in Bezug genommenen weiteren Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen der SBS durch den Auftraggeber erteilten Aufträge und zwar auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich neu vereinbart werden. 2.7. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom Auftraggeber im Rahmen der Korrespondenz mit der SBS vorgelegt oder in Bezug genommen werden und auch dann nicht, wenn Ihnen die SBS nicht allgemein oder im Einzelfall widerspricht. 3. Leistungen, Orts- und Hotelprospekte, Vereinbarungen mit Leistungsträgern 3.1. Die von der SBS zu erbringenden Leistungen bestehen nach Maßgabe der Regelung in Ziff. 1.4 a) und b) dieser Bedingungen entweder aus der Vermittlung oder aus der Verschaffung der touristischen Leistungen, welche vom Auftraggeber zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden. 3.2. Von der Leistungspflicht der SBS nicht umfasst ist eine rechtliche Beratung des Auftraggebers bezüglich der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber seinen Teilnehmern, der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger rechtlicher oder versicherungsmäßiger Hinsicht. 3.3. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret und durch ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers gemacht wurde. 3.4. Für die SBS und deren vertraglichen Verpflichtungen nicht verbindlich sind Vereinbarungen, welche der Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung mit den Leistungsträgern direkt trifft; ebenso wenig sind Auskünfte oder Zusicherungen der Leistungsträger für die SBS verbindlich, soweit sich die SBS solche Auskünfte oder Zusicherungen nicht doch ausdrückliche Erklärung oder Vereinbarung zurechnen lässt. 4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der SBS 4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig. Ist keine bestimmte Anzahlungshöhe vereinbart, beträgt die Anzahlung 20% des Gesamtpreises gemäß der aktuellen Buchungsbestätigung/ Rechnung. 4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto. Sind mit dem AG variable Teilnehmer, so ist die Restzahlung auf der Basis der zum Fälligkeitszeitpunkt gemeldeten Teilnehmerzahlen zu leisten. Spätere Änderungen in Form von Gutschriften oder Nachbelastungen erfolgen durch Nachberechnung nach dem Leistungsende. Sich aus einer solchen Nachbelastung ergebende Nachforderungen der SBS sind innerhalb von 14 Tagen zahlungsfällig. 4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der SBS und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4.4. Soweit die SBS zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegeben ist, besteht bei vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch des Auftraggebers bzw. seiner Teilnehmer auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. 4.5. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so hat er fällige Beträge mit 8% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Verzug tritt entweder durch Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung ein. Ist in der Buchungsbestätigung/Rechnung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt angegebenen, tritt Verzug erst 30 Tage nach dem angegebenen Fälligkeitszeitpunkt ein. 4.6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen ausschließlich in Euro durch Überweisung zu leisten. 5. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen 5.1. Nehmen der Auftraggeber, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf einem von der SBS oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, welche die SBS zu vertreten hat. 5.2. Von der SBS in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen und die eventuelle anderweitige Verwendung der Leistungen durch die SBS abgesetzt. Die SBS wird sich in diesem Zusammenhang um Rückerstattung oder durch die Leistungsträger bemühen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern gerichtlich durchzusetzen. Die SBS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten. 5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Storno-(Rücktritts-)regelungen unberührt. 6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag 6.1. Für Kündigung und Rücktritt des Auftraggebers gilt: a) Bei von der SBS lediglich vermittelten Leistungen richtet sich das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt, zur Kündigung sowie die Rechtsfolgen der Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich nach den mit dem jeweiligen vermittelten Leistungsträger in Form entsprechenden Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Teilrücktritte, Teilkündigungen sowie Rücktritte kraft Handelsbrauch (dies insbesondere der Unterkunftsleistungen) sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit diesbezüglich mit dem Leistungsträger keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung geschlossen wurde. b) Bei Pauschalpaketen im Sinne von 1.4 b) dieser Bestimmungen gilt: Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht für den Auftraggeber bei Pauschalpakten und Tagestouren ein ausschließlich schriftlich auszuübendes Rücktrittsrecht zu folgenden pauschalen Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den vertraglich vereinbarten Tag des Beginns der Tour: • ab dem 45. bis zum 30. Tag: 5% • vom 29. bis zum 22. Tag: 15% • vom 21. Tag bis zum 15. Tag: 25% • vom 14. Tag bis zum 8. Tag: 50% • vom 7. Tag bis zum 2. Tag: 75% • ab 1. Tag und bei Nichtanreise: 90% 6.2. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der SBS nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind. Der SBS bleibt es vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem Auftraggeber zu beziffern und zu belegen ist. 6.3. Eine Kündigung durch den Auftraggeber wegen Leistungsmängeln ist sowohl bei vermittelten Leistungen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, wie auch bei Pauschalpaketen i. S. v. 1.4 b) gegenüber der SBS nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten der Leistungsträger oder der SBS oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig. 6.4. Die SBS und die Leistungsträger sind sowohl bei vermittelten Leistungen, als auch bei Pauschalpaketen berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen: a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird. b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Auftraggeber oder seiner Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange der Leistungsträger oder der SBS oder ihrer Erfüllungsgehilfen. c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei der SBS eingehen. 7. Pflichten des Auftraggebers 7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei vermittelten Leistungen unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, bei Pauschalpaketen unverzüglich gegenüber der SBS anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Bei Pauschalpaketen ist eine Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen der SBS erfolgt, nicht ausreichend. 7.2. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, die Behebung objektiv (gegebenenfalls auch durch gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von den Leistungsträgern oder der SBS verweigert wird. 7.3. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens der SBS oder dem Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben, insbesondere die SBS oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen. 7.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von der SBS vermittelten oder zu verschaffenden Leistungen allein oder zusammen mit weiteren, vom Auftraggeber organisierten, touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der Auftraggeber gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a-m Bürgerliches Gesetzbuch wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften haftet. 7.5. Der Auftraggeber wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Kundengeldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung) und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten. 8. Verjährung, Haftung 8.1. Die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Leistungsträger oder der SBS, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 1 Jahr ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsende. Schweben zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsträger, bzw. der SBS Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber oder der Leistungsträger bzw. die SBS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8.2. Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, bzw. der SBS, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit a) ein Schaden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer vom Leistungsträger oder von der SBS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der Leistungsträger oder die SBS für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9. Gerichtsstand 9.1. Vertragspartner i.S. von Ziff. 1.1 dieser Bedingungen oder Auftraggeber, welchen keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der SBS gegen den Auftraggeber der Sitz der SBS vereinbart. 9.2. Klagen gegen die SBS können nur an deren Sitz erhoben werden. ------------------------------------------------------------------------------------------© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt: RA Noll, Stuttgart, 2007 ------------------------------------------------------------------------------------------- Vermittelnde Tourismusstelle ist: Staatsbad Salzuflen GmbH Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Geschäftsführer: Stefan Krieger Amtsgericht Lemgo, HRB 1293 vertreten durch Herrn Stefan Krieger Telefon: 05222 – 183 183 Telefax: 05222 – 183 208 E-Mail: [email protected] VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN UND BUSBEGLEITUNGEN Sehr geehrte Gäste, die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Staatsbad Salzuflen GmbH, nachstehend „SBS“ abgekürzt und Ihnen, nachstehend „der Gast“, bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlung der angebotenen Führungen und Busbegleitungen, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der SBS vermittelten Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle ihrer Buchung zwischen ihnen und den Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen aufmerksam durch. 1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen, Stellung der SBS 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Gästeführungen, als auch entsprechend für Busbegleitungen, ohne dass diesbezüglich in den nachfolgenden Bestimmungen eine Unterscheidung erfolgt. 1.2. Die SBS ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden Gästeführer. 1.3. Die SBS haftet daher nicht für Leistungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung. Eine etwaige Haftung der SBS aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. 1.4. Die vorstehenden Bestimmungen in 1.1 und 1.2. gelten nicht, soweit die Gästeführungen vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder einer sonstigen Angebotsform ist, bei der die SBS unmittelbarer Vertragspartner des Gastes, bzw. des Auftraggebers ist. 2. Stellung des Gästeführers, anzuwendende Rechtsvorschriften 2.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungsund Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. 2.2. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis anzuwenden sind, nichts anderes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der SBS ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 3. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers, Gruppengrößen 3.1. Mit seiner Buchung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast, bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, vertreten durch die SBS als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an. 3.2. Im Falle einer elektronischen Buchung bestätigt die SBS dem Gast, bzw. dem Auftraggeber unverzüglich auf elektronischem Wege den Eingang seiner Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrages mit einem Gästeführer. 3.3. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Gruppenauftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der SBS im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten. 3.4. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppenauftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 3.5. Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Bestätigung zuständig, welche die SBS als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die SBS, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung. 3.6. Die maximale Gruppengröße beträgt 25 Personen. Bei einer höheren Teilnehmerzahl kann der Auftrag nur mit einer Aufteilung der Gruppe und unter Hinzuziehung und Vergütung eines zweiten Gästeführers erfolgen. 4. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt 4.1. Die geschuldeten Leistungen des Gästeführers bestehen aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 4.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der SBS. 4.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrückliche Vereinbarung einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen. 4.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der SBS und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die SBS und den Gästeführer nicht verbindlich. 4.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der SBS oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die schriftliche Form empfohlen wird. 4.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. 4.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. 5. Preise und Zahlung 5.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein. 5.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgaben, Parkgebühren bei Busbegleitungen sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen besuchter Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind. 5.3. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der SBS ausgestellt und für die jeweilige Führung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der SBS gültig. 5.4. Eine Zahlung gegen Rechnungsstellung nach Leistungsende kann erfolgen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen zahlungsfällig. Bei Unternehmen im Sinne des § 14 BGB tritt Zahlung in Verzug in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Mahnung ein. 5.5. Soweit der Gästeführer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes, bzw. des Auftraggebers begründet ist, besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Führung kein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. 5.6. Nimmt der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der SBS zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 5.7. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. 6. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber 6.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann den Auftrag nach Vertragsabschluss gegenüber der SBS bis zum Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen. 6.2. Soweit der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage war und die Kündigung nicht von ihm, bzw. der SBS zu vertreten ist, ist der Gast, bzw. der Auftraggeber verpflichtet, im Falle des Rücktritts ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 15 € pro Gruppe (Gästeführung) bzw. 35 € pro Bus (Busbegleitung) zu bezahlen. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, dem Gästeführer, bzw. der SBS nachzuweisen, dass ihnen durch die Kündigung keine, bzw. wesentlich geringere Aufwendungen als das geltend gemachte Bearbeitungsentgelt entstanden sind. Im Fall eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet. 7. Haftung des Gästeführers und der SBS 7.1. Für die Haftung der SBS wird auf 1.2 dieser Bedingungen verwiesen. 7.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. 7.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mit ursächlich war. 8. Versicherungen 8.1. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten der Gäste, bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 8.2. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 9. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes 9.1. Der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die SBS wird dem Gast, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen. 9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. 9.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 9.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 10. Verjährung 10.1 Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer, bzw. der SBS, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr. 10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegen den Gästeführer, bzw. die SBS begründen und diesen selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 10.3 Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer, bzw. der SBS Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast, bzw. der Auftraggeber oder der Gästeführer, bzw. die SBS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11. Besondere Bestimmungen bei Busbegleitungen 11.1. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst für den verkehrssicheren Zustand des Omnibusses verantwortlich, soweit dieser nicht von der SBS als Bestandteil der vertraglichen Leistungen gestellt wird. 11.2. Die SBS und der Gästeführer haften nicht für Leistungsausfälle, welche aus der besonderen Beschaffenheit des Busses resultieren (z. B. nicht ausreichende Durchfahrtshöhen). 11.3. Der Gästeführer ist gegenüber dem Busfahrer des Auftraggebers für die Dauer der Busbegleitung weisungsberechtigt, soweit dies die Streckenführung, die Geschwindigkeit, Haltestellen und Parkplätze sowie Fahrtunterbrechungen anbelangt. 12. Gerichtsstand 12.1. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gästeführung. 12.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann Klagen gegen den Gästeführer, bzw. die SBS nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben. 12.3. Für Klagen des Gästeführers, bzw. der SBS gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des Auftraggebers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw. der SBS deren Wohn- bzw. Geschäftssitz. -----------------------------------------------------------------------------------© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2007 ------------------------------------------------------------------------------------ Vermittelnde Tourismusstelle ist: Staatsbad Salzuflen GmbH Parkstraße 20 32105 Bad Salzuflen Geschäftsführer: Stefan Krieger Amtsgericht Lemgo, HRB 1293 vertreten durch Herrn Stefan Krieger Telefon: 05222 – 183 183 Telefax: 05222 – 183 208 E-Mail: [email protected]
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