- Staatsbad Salzuflen

Gruppenangebote 2016
Herzlich Willkommen…
in Bad Salzuflen am Rande des
Waldes.
Idyllisch
im
Teutoburger
hügeligen lippischen Bergland gelegen
bietet das ehemalige Salzsiederstädtchen
ideale
Voraussetzungen
für
einen
abwechslungsreichen
Aufenthalt.
In
herrlicher Natur und Landschaft findet
sich hier immer ein Platz, um die Seele
baumeln zu lassen.
Ob zu besonderen Veranstaltungen, zu
unseren ganzjährigen Gruppenangeboten
oder der Planung von maßgeschneiderten
Tagesfahrten,
wir
unterstützen
Sie
zuverlässig und kompetent bei der
Organisation Ihrer Gruppenreise nach Bad
Salzuflen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Tourist Information Bad Salzuflen
Staatsbad Salzuflen GmbH
Tourist Information
Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Inhalt
Seite
Herzlich Willkommen…
1
Gruppenangebote
Tagespauschalen • Bad Salzuflen zum…
Veranstaltungshighlights
Bad Salzufler Weihnachtstraum
Stadtführungen
Busbegleitungen
Hotels
Restaurants & Ausflugsgaststätten
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4
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6
7/8
8/9
Freizeit
Historische Altstadt
Salz und Sole & Atmen XXL
Kurpark
VitaSol Therme
Paulinchen-Bahn
Kurgastzentrum & Salzgrotte
Umweltzentrum Heerser Mühle
Aktivprogramm
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Service
Telefon +49 5222 183 183
Telefax +49 5222 183 208
www.staatsbad-salzuflen.de
[email protected]
Wir sind für Sie da
November bis März
Montag - Freitag 9 - 17 Uhr
Samstag
9 - 12 Uhr
April bis Oktober
Montag - Freitag 9 - 18 Uhr
9 - 17 Uhr
Samstag
Sonntag
11 - 17 Uhr
Anfahrt
Parkplätze / Ausstieg
Öffentliche Toiletten
18
19
20
Anhang
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Änderungen vorbehalten 01. Dezember 2016
© Staatsbad Salzuflen GmbH
Seite 1
Tagespauschalen - Bad Salzuflen…
…zum Kennenlernen
• Begrüßung durch Ihren persönlichen Gästeführer mit anschließendem
Rundgang durch die historische Altstadt
• Gemeinsames Mittagessen (3-Gang-Menü)
• Eintritt in den Kurpark
ganzjährig buchbar
Preis: 22,00 € / Person (mind. 12 Personen)
…zum Durchatmen
• Führung durch das ErlebnisGradierwerk inkl. Sole-Nebelkammer und
Aussichtsplattform mit Blick auf Kurpark und Altstadt
• Gemeinsames Mittagessen (3-Gang-Menü)
• Rundfahrt mit der Paulinchen-Bahn
• Eintritt in den Kurpark
April – Oktober
Preis: 32,00 € / Person (mind. 12 Personen)
….individuelle Ausflüge in die Region
www.salzufler-landpartien.de
ganzjährig
Preis: ab 30,00 € / Person (mind. 18 Personen)
Staatsbad Salzuflen GmbH
Tourist Information
Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Telefon +49 5222 183 183
Telefax +49 5222 183 208
www.staatsbad-salzuflen.de
[email protected]
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Veranstaltungshighlights
…in Bad Salzuflen
Honky Tonk
Weinfest
Kneipenfestival
am 09. April 2016
Innenstadt Bad Salzuflen
Der Klassiker auf dem Salzhof
vom 11. –14. August 2016
Klassik zu Pfingsten
Russische Nächte, Festival der NWD
vom 13. -16. Mai 2016
Konzerthalle Bad Salzuflen
Sommerfest
im Kurpark
am 23. Juli 2016
Garten und Ambiente
Sommerfreuden im Kurpark
vom 08. –10. Juli 2016
20 Winzer aus sechs Anbaugebieten
Deutschlands bringen Ihre Weine und
Spezialitäten mit nach Bad Salzuflen und
verwandeln zum 22. Mal den Salzhof
in eine einzigartige Weinlaube. Dazu Musik
live an allen vier Tagen.
Nacht der 10.000 Kerzen
Festliche Kurparkbeleuchtung
Unzählige Kerzen und Lampions tauchen
den Kurpark in ein romantischfarbenfrohes Lichtermeer, das immer
wieder neue Eindrücke entstehen lässt.
Im Kurpark Bad Salzuflen gibt es an diesem
Juliwochenende Schönes und Edles zu
entdecken. Mehr als 120 Aussteller bieten
nun schon zum 11. Mal eine Fülle von
ausgefallenen und schönen Dingen der
Region und darüber hinaus.
Nicht nur Gartenfreunde kommen hier auf
ihre Kosten. Dekorative Ideen rund um
Haus und Garten, aber auch Mode- und
Schmucktrends werden präsentiert.
Musikalisch ausgestaltet wird der Abend
vom „Bad Salzuflen Orchester”, das ab
19.30 Uhr in der Konzertmuschel oder in
der Konzerthalle (bei Regen) beschwingt
romantische Musiken spielen wird.
Öffnungszeiten:
Freitag 11 – 19 Uhr
Samstag 11 – 22 Uhr
Sonntag 10 – 19 Uhr
Die Veranstaltung ist wetterabhängig und
muss bei starkem Regen abgesagt werden.
Infos unter: (05222) 183 183
Termin:
Freitag, 19. August 2016
19.00 - 22.00 Uhr
Eintritt: 5,- € / Person
Ausweichtermin:
Freitag, 26. August 2016
Seite 3
Bad Salzufler Weihnachtstraum
…vom 23. November bis 30. Dezember 2016. Zur Weihnachtszeit finden Sie im Herzen
unserer historischen Altstadt ein Krippendorf mit reich verzierten Holzpavillons, das
von traditioneller Handwerkskunst bis zu buntem Weihnachtsschmuck eine große
Palette an besonderen Geschenken bietet.
Unter tausenden romantischen Lichtern und Figuren werden duftende Lebkuchen und
dampfender Glühwein ebenso angeboten wie gebrannte Mandeln oder leckerer
Christstollen.
Auf dem Salzhof, dem Zentrum des Weihnachtstraumes, stößt der Besucher auf das
Krippendorf. Neben dem biblischen Stall mit lebenden Tieren führen Meister traditionelles
Handwerk und Kunsthandwerk vor, zeigen ihre Fertigkeiten und Erzeugnisse. Und für alle, die
sich aufwärmen möchten, gibt es im Krippendorf einen gemütlichen Platz am Kaminfeuer.
Erleben und genießen Sie die ganz besondere Advents- und Weihnachtsstimmung des Bad
Salzufler Weihnachtstraumes.
Öffnungszeiten
Montag bis Sonntag
12 – 20 Uhr
Gastronomiestände haben am
Freitag & Samstag bis 21.00 Uhr geöffnet.
Ausnahmen:
24.12.
11 – 14 Uhr
25.12.
geschlossen
26.12.
13 – 20 Uhr
www.badsalzufler-weihnachtstraum.de
Weihnachtstraum Paket A
Weihnachtstraum Paket B
- Stadtführung durch die Altstadt
- Einen heißen Glühwein und eine
Glühweintasse
- Stadtführung durch die Altstadt
- Weihnachtliches 3-Gang-Menü
- Einen heißen Glühwein und eine
Glühweintasse
Preis: 9,00 € / Person
Preis: auf Anfrage
Die Angebote sind buchbar für Reisegruppen ab 12 Personen.
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Stadtführungen für Gruppen
Gehen Sie mit uns auf Entdeckungstour durch unsere schöne Stadt. Schon ein erster
Gang durch die Fußgängerzone zeigt wunderschöne Fachwerk- und Bürgerhäuser der
Weserrenaissance in engen, verwinkelten Gassen. Über der Altstadt im Salzetal erheben
sich die Bad Salzufler Kirchen.
Der Salzhof, die „gute Stube“ der Stadt, erzählt von der Salzgewinnung in früheren Zeiten und
beherbergt heute Markt und Stadtfeste.
Imposante Gradierwerke sorgen für gesunde Luft wie an der See und prägen das liebevoll
gepflegte Stadtbild ebenso wie der 120 Hektar große Kur- und Landschaftspark.
Bad Salzuflen hat eine lange und große Geschichte, der man überall begegnet. Weil es so viel
zu erzählen und zu entdecken gibt, finden zahlreiche Führungen statt, die unterschiedliche
Einblicke in lang zurück liegende Zeiten ermöglichen. Unsere sachkundigen
Gästeführerinnen und –führer begleiten Sie auf Ihrem Weg durch die spannende Historie Bad
Salzuflens.
Unsere Gästeführungen
• Allgemeine Stadtführungen
• Spezialitäten
• Kostümführungen
• Gradierwerkführungen
Detaillierte Informationen und
Preise finden Sie in unserer
Broschüre EntdeckungsTouren für Gruppen.
Staatsbad Salzuflen GmbH
Tourist Information
Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Telefon +49 5222 183 183
Telefax +49 5222 183 208
www.staatsbad-salzuflen.de
[email protected]
Broschüren-Download unter www.staatsbad-salzuflen.de/go/download
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Busbegleitungen
Bad Salzuflen ist der ideale Ausgangspunkt für Rundfahrten zu den historischen,
kulturellen und landschaftlichen Besonderheiten im Teutoburger Wald und
Weserbergland. Unsere Gästeführerinnen und -führer begleiten Sie dabei gerne.
Unterwegs im Teutoburger Wald
Bad Salzuflen – Hermannsdenkmal – Externsteine – Detmold – Bad Salzuflen
Fachwerkromantik und Weserrenaissance
Bad Salzuflen – Hansestadt Lemgo – Residenzstadt Detmold – Bad Salzuflen
Von Kaisern und Fürsten
Bad Salzuflen – Porta Westfalica – Kaiser-Wilhelm-Denkmal – Schloss Bückeburg –
Bad Salzuflen
Rattenfängerstadt Hameln
Bad Salzuflen – Hameln – Bad Salzuflen
Busbegleitungen in Ihrem eigenen Bus
• Halbtagesfahrt (bis max. 5 Stunden)
120,00 €
• Ganztagesfahrt (bis max. 8 Stunden) 150,00 €
• Jede weitere ½ Stunde
10,00 €
Ausführliche Informationen zu Routen und buchbaren Leistungen erhalten Sie bei der
Tourist Information oder im Internet unter www.staatsbad-salzuflen.de.
Sie haben einen besonderen Wunsch? Gerne erstellen wir für Sie Ihr individuelles
Ausflugsprogramm.
Staatsbad Salzuflen GmbH
Tourist Information
Parkstraße 20 • 32105 Bad Salzuflen
Telefon +49 5222 183 183 • Telefax +49 5222 183 208
[email protected]
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Hotels für Gruppen (Innenstadt / Bad Salzuflen)
Best Western Plus Hotel Ostertor ****
Max. Gruppengröße: 60 Personen / mind. 10 Personen
Osterstraße 52 - 54
Tel.: 05222 983880
Gruppenräume: ja (30 / 80)
www.ostertor.bestwestern.de ▪ [email protected]
Kurpark-Hotel
****
Parkstraße 1 - 5
Max. Gruppengröße: 50 Personen / mind. 10 Personen
Tel.: 05222 3990
Gruppenräume: 3
www.kurparkhotel.de ▪ [email protected]
Maritim Staatsbadhotel
Max. Gruppengröße: 270 Personen / mind. 15 Personen
Parkstraße 53
Tel.: 05222 181 643
Gruppenräume max. 300 Personen
www.maritim.de ▪ [email protected]
Ringhotel Lippischer Hof
Max. Gruppengröße: 90 Personen / mind. 10 Personen
Mauerstraße 1 – 5
Tel.: 05222 5340
www.hof-hotels.de ▪ [email protected]
Hotel Arminius
****
Ritterstraße 2 – 8
Max. Gruppengröße: 100 Personen / mind. 15 Personen
Tel.: 05222 3660
Gruppenräume: ja
www.hotelarminius.de ▪ [email protected]
Villa Elisabeth
Max. Gruppengröße: 30 Personen / mind. 15 Personen
Wenkenstraße 35-37
Tel.: 05222 16160
www.villaelisabeth.de▪ [email protected]
Kurhotel Salzufler Hof
Roonstraße 14/16 und 23 Max. Gruppengröße 22 Personen / mind. 10 Personen
Tel: 05222 91220
www.salzufler-hof.de ▪ [email protected]
Hotel-Pension Hages
Wenkenstraße 57
Max. Gruppengröße 30 Personen / mind. 10 Personen
Tel.: 05222 62840
Gruppenräume: ja
www.hotel-pension-hages.de ▪ [email protected]
Seite 7
Restaurants für Gruppen (Bad Salzuflen - Innenstadt)
Franki’s im Best Western
Plus Hotel Ostertor
Osterstraße 52 - 54
Tel.: 05222 983880
Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 120 / 60
Restaurant / Kaffee und Kuchen, Steinofenpizza und regionale
Spezialitäten
Kurpark-Hotel
Parkstraße 1 - 5
Tel.: 05222 3990
Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 150 / 120
3 Gruppenräume
Restaurant / Kaffee und Kuchen
Besonderheiten: Himmel & Erde, Lippischer Pickert,
Maritim Staatsbadhotel
Parkstraße 53
Tel.: 05222 181643
Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 120 / 40
Gruppenräume für max. 300 Personen
Restaurant / Kaffee und Kuchen
Besonderheiten: Lippischer Pickert, Detmolder Landbraten,
Westfälische Kartoffelsuppe, Hermann-Buffet
Ratskeller
Am Markt 26
Tel.: 05222 59774
Ruhetag: Montag
Sitzplätze innen / außen: 95 / 100
Gruppenräume vorhanden für max. 25 Personen
Restaurant / Kaffee und Kuchen / Durchgehend warme Küche
Restaurant „Varus“ im
Hotel Arminius
Ritterstraße 2 – 8
Tel.: 05222 3660
Ruhetag: Sitzplätze innen / außen: 100 / 60
Gruppenräume: ja
Restaurant und Bar / Kaffee und Kuchen
Besonderheiten: Degustationsabende, Koch- und
Cocktailkurse
Walter´s Pharmacy
Mauerstraße 1-5
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 5340
Ruhetag: Sitzplätze innen: 100
Gruppenräume: ja
Kaffee und Kuchen: ja, auf Bestellung
Besonderheiten: täglich frische, saisonale Angebote
Seite 8
Ausflugsgaststätten
Berghof
Bauernhofpension
32108 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 81206
Ruhetag: Sitzplätze innen: 80 / außen: 80 / 60
Sitzplätze außen: 60
Gruppenräume: ja (2)
Kaffee und Kuchen: ja
Besonderheiten: Lippischer Pickert, Original hausgemachte
Wurst, Wurstebrei, Grünkohl, Lippische Vesper
www.berghof-bad-salzuflen.de.▪[email protected]
Waldrestaurant
zur Loose
Loose 1
32108 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 10255
Ruhetag: Montag (außer Ostern & Pfingsten)
Sitzplätze innen: 160
Sitzplätze außen: 100
Gruppenräume: ja (3)
Kaffee und Kuchen: ja
Besonderheiten: Deftige Eintöpfe, Grünkohl,
Wildspezialitäten, Gänsebraten, Rouladen
www.waldrestaurant-zur-loose.de ▪ [email protected]
Bergrestaurant Hollenstein
Hollenstein 7
Ruhetag: Dienstag
32108 Bad Salzuflen
Sitzplätze innen: ca. 100
Tel.: 05222 83162
Sitzplätze außen: ca. 50
Gruppenräume: ja (1)
Kaffee und Kuchen: ja
Besonderheiten: Hausgebackener Kuchen, saisonale Speisen
www.bergrestaurant-hollenstein.de ▪ [email protected]
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Historische Altstadt
Bad Salzuflens wunderschöne Altstadt liegt im Tal der Salze und bezaubert mit
prachtvollen Patrizierhäusern aus der Zeit der Weserrenaissance. Die kunstvoll
geschnitzten Giebel erzählen vom Reichtum vergangener Tage, als hier Salz gewonnen
wurde.
Der attraktive Stadtkern fügt alt und neu harmonisch zusammen: Eine weitläufige
Fußgängerzone führt an den alten Bürgerhäusern vorbei, Geschäfte, Boutiquen, Restaurants
und Cafés laden zum Einkaufen und Genießen ein.
Über der Altstadt im Salzetal erheben sich die Bad Salzufler Kirchen. Der Salzhof, die „gute
Stube“ der Stadt, erzählt von der Salzgewinnung in früheren Zeiten und beherbergt heute
Markt und Stadtfeste. Und mitten durch die Stadt fließt die Salze, von Grün umgeben.
Führungen durch die historische Altstadt:
Für nähere Informationen und zur Buchung
von Stadtführungen steht Ihnen das Team der
Tourist Information gerne zur Verfügung.
Telefon +49 5222 183 183
Unser Tipp:
Besuchen Sie den Salzufler Wochenmarkt auf dem Salzhof im Herzen der Altstadt.
Marktzeiten:
Frühjahr/Sommer; 15. März bis 31. Oktober
Dienstag, Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr und Samstag 7.00 - 13.30 Uhr
Herbst/Winter: 1. November bis 14. März
Dienstag 8.00 - 13.00 Uhr, Samstag 8.00 - 13.30 Uhr
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Salz und Sole
Atmen XXL
Die Namensgebung Bad Salzuflens liegt
in der Natur der Dinge begründet:
Salzhaltige Quellen tief unter der Erde
ermöglichten über Jahrhunderte
hinweg die Salzgewinnung. Bis Mitte
des 19. Jahrhunderts war Salz die
wichtigste Einnahmequelle der Stadt.
Atmen XXL - Ein besonderes Erlebnis
Am Kurparkeingang zieht ein mächtiges
Bauwerk den Besucher in seinen Bann:
Das ErlebnisGradierwerk. Es ist derzeit
das modernste Gradierwerk Europas
und verfügt über außergewöhnliche
Details.
Bereits 1767 erbaute Freiherr von Beust
das erste Gradierwerk mit dem Ziel, die
Salzgewinnung zu steigern. Durch
mehrfaches Herabrieseln der Sole über das
mit Schwarzdorn befüllte Holzständerwerk
konnte der Salzgehalt in der Sole deutlich
erhöht werden.
Ein Gang mit kleinen Ruhenischen führt in
die Sole-Nebelkammer, in der Sie frische
Seeluft besonders tief einatmen können.
Bei sanfter Musik und farbig wechselndem
Sternenhimmel lässt es sich hier
wundervoll entspannen.
Ein herrlicher Blick von der AussichtsPlattform des Gradierwerks über den
Kurpark und die Bäderarchitektur Bad
Salzuflens macht Ihren Besuch
unvergesslich.
Bis 1945 wurden die Salzufler Gradierwerke
zur Salzgewinnung eingesetzt.
Heute dienen sie als riesiges FreiluftInhalatorium und bringen eine frische
Meeresbrise mitten in die Stadt. Bis zu
600.000 Liter Sole rieseln täglich über die
mächtigen Schwarzdornwände und
schaffen ganzjährig ein gesundes Klima
wie an der See.
Öffnungszeiten
April bis Oktober täglich 10–18 Uhr
November bis März auf Anfrage
Gruppenpreis ErlebnisGradierwerk
2,50 € / Person (ab 12 Pers.)
Führung für Gruppen (inkl. Eintritt)
5,00 € / Person (ab 12 Pers.)
Anmeldung erforderlich: +49 5222 183 183
Seite 11
Kurpark
Eine wahre Insel der Ruhe finden Sie im Kur- und Landschaftspark. Die Seele baumeln
lassen und neue Kraft tanken – 120 Hektar wunderschöne Parklandschaft laden zu
ausgedehnten Spaziergängen und Wanderungen ein.
Im Frühjahr taucht ein Meer aus Frühblühern die Grünanlagen in Pastellfarben, während in
den warmen Sommermonaten bunte Staudenbeete im Kontrast zum satten Grün der
Parklandschaft stehen. Im Herbst leuchtet das Laub in den schönsten Farben und im Winter
können blühende Zaubernüsse bewundert werden – Kurpark und Landschaftsgarten bieten
zu jeder Jahreszeit ein besonderes Naturerlebnis.
Es gibt aber noch mehr zu entdecken: Probieren Sie die gesunde Salzufler Sole am
Trinkbrunnenausschank in der Wandelhalle und besuchen Sie unser beliebtestes Fotomotiv,
den Leopold-Sprudel. Vorbei am Kneippbecken mit Barfußpfad gelangen Sie zum Kurparksee,
auf dem Sie eine herrliche Ruderpartie unternehmen können.
Ein besonderes Erlebnis für die ganze Familie sind Wildgehege und Voliere im Landschaftsgarten.
Gruppenpreis Kurparkeintritt
2,00 € / Person (ab 10 Pers.)
Unser Tipp:
Von Ende April bis Anfang Oktober stehen am
Kurparksee Boote für romantische Ruderpartien zur
Verfügung und können auf der Insel im See
gemietet werden.
Die „grüne Umgebung“ Bad Salzuflens hält viel zum Schauen und Entdecken für Sie bereit.
Aktive Freizeitgestaltung macht in der abwechslungsreichen Landschaft rund um Bad
Salzuflen doppelt Spaß, egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder per Kutsche.
Bewegung gehört hier zur Lebensphilosophie: Von Golf spielen, Kanu fahren, Nordic Walking
über Radfahren, Reiten, Rudern, bis hin zu Schwimmen, Tanzen, Tennis und Wandern.
Seite 12
VitaSol Therme
Unter einem Dach laden im naturnah am Landschaftsgarten gelegenen VitaSol eine
ThermenLandschaft, der weitläufige SaunaPark, ein FitnessClub, die WellnessLounge,
frische VitalGastronomie sowie Präventionskurse der Sport- und Bewegungstherapie
zu aktivem Wohlfühlen ein.
Die ThermenLandschaft lädt seine Gäste mit mehreren Innen- und Außenbecken zum
Schweben in hochwertiger 3%iger warmer Sole ein. Heiß-, Kalt- und Sprudelbecken sowie ein
Soleintensivbecken mit bis zu 12%iger Sole können genutzt werden. Eine Dampfsauna zum
Besuch in Badekleidung und eine Soleinhalation bieten Entspannung pur.
Die aus dem 1.018 m tiefen Gustav-Horstmann-Sprudel stammende Sole ist eine Wohltat für
Haut, Gelenke und Bewegungsapparat. Durch das Einatmen feiner Mikropartikel wird
zusätzlich jede Körperzelle vitalisiert.
Der weitläufige SaunaPark bietet neben Finnischen Saunen, Sanarium und Dampfbad eine
intensive Salzsauna, eine knisternde Feuersauna sowie die idyllische Seesauna mit
Naturbadeteich.
VitaSol Therme GmbH
Extersche Straße 42
32105 Bad Salzuflen
Telefon +49 5222 807 540
Telefax +49 5222 807 5412
www.vitasol.de
[email protected]
Öffnungszeiten VitaSol Therme
9.00 – 22.00 Uhr
Täglich
Mo., Mi., Fr. 7.00 – 9.00 Uhr
Mitternachtstherme freitags und samstags bis 24.00 Uhr
Gruppenpreise auf Anfrage
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Paulinchen-Bahn
Genießen Sie eine Rundfahrt der besonderen Art mit "Paulinchen", unserer
touristischen Wegebahn. Während der 45-minütigen Rundfahrt durch den
Landschaftsgarten und die historische Altstadt können Sie die schönen Seiten Bad
Salzuflens entdecken.
Täglich ab 09.45 Uhr geht es alle 45 Minuten (außer 13 Uhr) am Kurpark-Haupteingang los. Bis
17.30 Uhr können Sie in der komfortabel gefederten Bahn Platz nehmen. Ein Wagen bietet für
Rollstuhlfahrer einen behindertengerechten Einstieg und auch Platz für Kinderwagen.
Während der Rundfahrt werden Ihnen alle wichtigen Sehenswürdigkeiten der Stadt erläutert.
Der besondere Clou: Man kann während der Rundfahrt an neun weiteren Haltestellen
aussteigen, verweilen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusteigen, denn das einmal
gelöste Rundfahrt-Ticket gilt den ganzen Tag.
Die Bahn verbindet die Innenstadt (Fußgängerzone) mit den Einrichtungen des Staatsbades
sowie allen Kliniken der Stadt.
Bäder-Bahn GmbH & Co. KG
Parkstraße 1
32105 Bad Salzuflen
Telefon +49 5222 399 461
www.paulinchen-bahn.de
Fahrpreise:
Babys:
Kinder bis 11 Jahre:
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre:
Gruppen (ab 20 Pers.):
frei
4,00 €
7,00 €
5,60 € / Person
Die Paulinchen-Bahn fährt vom 1. März bis 30. Oktober
täglich von 09.45 – 12 Uhr und von 13.45 – 17.30 Uhr
Seite 14
Kurgastzentrum
SalzGrotte
Brauchen Sie in Bad Salzuflen noch eine
Unterkunft für sich oder Freunde?
Benötigen Sie einen Veranstaltungskalender, eine Wegbeschreibung oder
ein Mitbringsel für Ihre Lieben? Von
Wellnessprodukten, Badeartikeln über
Bonbons bis zu Gewürzen finden Sie bei
unserer Tourist Information im Kurgastzentrum viele schöne Geschenkideen.
Die SalzGrotte ist eine neue, in
Deutschland bislang sehr seltene
Attraktion. Sie dient Menschen, die
Entspannung suchen oder Linderung
einer Vielzahl von Erkrankungen
wünschen.
Hier wird Service großgeschrieben. Das
sympathische Team steht Ihnen mit
kompetenter Auskunft und freundlicher
Beratung persönlich, telefonisch oder via
E-Mail gern zur Verfügung.
Staatsbad Salzuflen GmbH
Tourist Information
Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Telefon: +49 5222 183 183
Telefax: +49 5222 183 208
Die Grotte selbst ist ein bezaubernder Ort,
der aus etwa 20 Tonnen uraltem Kristallsalz
aus Pakistan und Meersalz (u.a. vom Toten
Meer) besteht.
In der Grotte herrscht ein Mikroklima, wie
man es sonst nur am Meer oder in den
natürlichen Salzheilstollen vorfindet.
Jeder Atemzug liefert Ihnen auf einem
komfortablen Liegestuhl liegend wertvolle
Mineralien wie Jod, Magnesium, Calcium,
Kalium, Brom und Eisen.
Öffnungszeiten
Mo. – So.
9.45 - 13.00 Uhr &
13.45 - 18.00 Uhr
Gruppenpreis SalzGrotte
auf Anfrage (min. 6 / max. 13 Personen)
Weitere Informationen
Telefon +49 5222 183 280 oder
www.salzgrotte.de
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Umweltzentrum Heerser Mühle
Natur erleben und erfahren: das ist das Motto des Umweltzentrums Heerser Mühle in
Bad Salzuflen. Seit 1987 engagiert sich das Umweltzentrum am historischen Standort
der Heerser Mühle im Bereich der Umweltbildung und des Naturschutzes.
Fast 40.000 Menschen besuchen die Einrichtung jährlich. Seit 1990 ist der Verein
"Umweltzentrum Heerser Mühle e.V." Träger des Umweltzentrums.
Viele Themengärten und eine ganze Reihe von praxisnahen Anschauungsobjekten auf dem
37 ha großen Gelände der gemeinnützig anerkannten Einrichtung geben wertvolle
Anregungen und Ideen. Dazu gehören z.B. der Apothekergarten, Färbergarten und
Weidendom, das Bienenhaus, der Steingarten und ein großes naturnahes Spielgelände.
Umweltzentrum Heerser Mühle e.V.
Heerser Mühle 1-3
32107 Bad Salzuflen
Telefon +49 5222 797 151
Telefax +49 5222 707 990
www.heerser-muehle.de
Öffnungszeiten des Büros:
Montag – Donnerstag 7.30 – 16.30 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
Mühlencafé:
Besuchen Sie doch einmal das neue Mühlencafé und genießen
Sie in gemütlicher Atmosphäre ein Frühstück, eine kleine
Auswahl an Mittagsgerichten oder hausgebackene Kuchen
und Torten.
Mittwoch - Sonntag
10 - 18 Uhr
Gruppen bis ca. 20 Personen auf Anfrage
(Frau Sabine Gebel 0179 90 72 347)
Preis Geländeführung:
1. Gruppe 40,00 €, 2. Gruppe 30,00 €
Zwei Geländeführungen parallel je 40,00 €
Bei der ca. 90-minütigen Führung werden die Arbeit des Umweltzentrums sowie wichtige
Gärten, Anlagen und Projekte (u.a. Apothekergarten, Fledermauskeller, Bienenhaus,
Edelkrebsprojekt) vorgestellt. An der Führung können maximal 25 Personen teilnehmen.
Bitte melden Sie Ihre Gruppe telefonisch an.
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Aktivprogramm für Gruppen
Kombinieren Sie Ihren Aufenthalt in Bad Salzuflen mit einem Angebot aus unserem
Aktivprogramm.
Fit und Aktiv
Aktiv im Park
Atemwanderung
Qi Gong im Park
Wassertreten
Staatsbad Vitalzentrum
Salinenstraße 1
32105 Bad Salzuflen
Telefon 05222 183 800
Telefax 05222 183 268
www.staatsbad-salzuflen.de
April bis Oktober
Kanufahrten
Rio Negro Kanutouristik
Ladestraße 6
32108 Bad Salzuflen
Telefon 05222 850 9600
Telefax 05222 850 9601
www.rionegro.de
Planwagenfahrten
Silber-Ranch
Friedrich Hensel
Unter den Buchen 2b
32105 Bad Salzuflen
Telefon 05222 64 81
Telefax 05222 959 693
www.silber-ranch.de
Hermann Haumering (Dipl. Ing.)
Roonstraße 57
32105 Bad Salzuflen
Mobil: 0177-75 35 169
Telefon 05222 600 929 (ab 20.00 Uhr)
Preise auf Anfrage
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Service
Anfahrt
• mit dem PKW / Bus:
Autobahn A2 aus Richtung Ruhrgebiet: Abfahrt „Herford / Bad Salzuflen“
Autobahn A2 aus Richtung Hannover: Abfahrt „Vlotho / Exter“
•
mit der Bahn:
Bad Salzuflen ist Haltestation der Westfalenbahn an der Strecke Herford – Paderborn;
Herford (8 km), IC/ICE-Station Bielefeld (25 km), Interregio-Station Altenbeken (35 km)
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Kostenlose Busparkplätze / Ausstiegsmöglichkeit
Parkplatz Herforder Straße
Autobahn A2, Abfahrt Herford/Bad Salzuflen, in Richtung Bad Salzuflen/Kurgebiet Obernberg,
der Vorfahrtstraße über die Bahngleise folgend an der nächsten Kreuzung links Richtung
Herford abbiegen, Beschilderung "Großparkplatz" folgen.
Parkplatz Sophienstraße
Autobahn A2, Abfahrt Herford/Bad Salzuflen, in Richtung Bad Salzuflen/Kurgebiet Obernberg,
weiter der Beschilderung folgend in Richtung Kurpark/Parkhaus P2, der Vorfahrtstraße leicht
bergauf folgend an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen in Sophienstraße.
Die Busparkplätze befinden sich auf der linken Seite.
Wendeschleife
am Staatsbad Vitalzentrum, Salinenstraße
Nutzen Sie die Buswendeschleife am Vitalzentrum, um Ihren Gästen an zentraler Stelle einen
ruhigen und sicheren Ausstieg zu ermöglichen.
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Öffentliche Toiletten
Öffentliche Toiletten finden Sie im Stadtzentrum Bad Salzuflens z.B.
an den folgenden Standorten:
•
•
•
Kurgastzentrum
Parkstraße 20
Öffnungszeiten des Gebäudes:
täglich 9.00 - 18.00 Uhr
Wandelhalle im Kurpark
Öffnungszeiten des Gebäudes:
täglich 09.00 - 20.00 Uhr (April bis Oktober)
Lesezimmer (Kurhaus)
Untergeschoss und Foyer
Öffnungszeiten des Gebäudes:
täglich 10.00 - 18.00 Uhr (April bis Oktober)
Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer: „Die netten Toiletten in Bad Salzuflen“
oder unter http://www.staatsbad-salzuflen.de/service-beratung/stadtmarketing.html
Bildrechte: J. Oelmüller, D. Topel, R. Schäfer, Staatsbad Salzuflen GmbH, Porta Westfalica
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STAATSBAD
SALZUFLEN GMBH FÜR GRUPPENANGEBOTE AN
PRIVATE GRUPPEN, VEREINIGUNGEN UND
INSTITUTIONEN
1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
gegenüber Gruppen als Verbraucher i.S. von § 13 BGB. Sie gelten nicht
gegenüber Kaufleuten sowie juristischen Personen des privaten und
öffentlichen Rechts als Wiederverkäufer (Reiseveranstalter, Reisebüros,
Omnibusunternehmen Event- und Marketingagenturen) sowie
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.2. Die SSG wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen,
abhängig von den jeweiligen Leistungen, in zwei verschiedenen
Funktionen tätig:
a) Soweit Vertragsgegenstand Gästeführungen, Busbegleitungen,
Restaurationsleistungen und Beherbergungsleistungen sind, ist die SSG
ausschließlich Vermittler. In diesen Fällen kommt der Vertrag durch die
Vermittlung der SSG ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem
vermittelten Leistungsträger zu Stande. Die SSG haftet in diesen Fällen
nicht für Angaben der Leistungsträger über Preise und Leistungen, für die
Leistungserbringung selbst sowie für Personen- und Sachschäden des
Auftraggebers oder seiner Teilnehmer.
b) Soweit Gegenstand der Leistungen der SSG eine Gesamtheit
touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise an-zusehen
sind, ist die SSG im Verhältnis zum Auftraggeber Nichtvermittler, sondern
unmittelbarer Vertragspartner. Sie ist jedoch nicht Reiseveranstalter im
Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im
Verhältnis zu den Teilnehmern des Auftraggebers. Ihre vertragliche
Verpflichtung besteht vielmehr in der Verschaffung der vereinbarten
Leistungen an den Auftraggeber, bzw. dessen Teilnehmer als
werkvertragliche Verpflichtung. Die Haftung und Gewährleistung der SSG
gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen bleibt
hiervon unberührt.
c) Soweit Gegenstand der Leistungen der Verkauf von Eintrittskarten, die
Durchführung von Besichtigungen oder sonstige Leistungen sind, welche
die SSG ausdrücklich als eigene Leistungen anbietet, ist die SSG
unmittelbarer Vertragspartner des AG, jedoch nicht als Reiseveranstalter,
sondern im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages.
2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen, Vertragspartner, Haftung
des Gruppenauftraggebers
2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem
Auftraggeber und der SSG findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen
Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise
das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2.2. Bei der Vermittlung von Gästeführungen und Busbegleitungen gelten
im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dessen Teilnehmer die
Vertragsbedingungen für Gästeführungen und Busbegleitungen.
2.3. Bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen gelten im
Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und seinen Teilnehmern und den
Beherbergungsbetrieben/Privatvermietern die Gastaufnahme- und
Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen.
2.4. Der Vertrag mit dem Auftraggeber über die Vermittlung bzw. die
Erbringung der Leistungen im Rahmen von Pauschalpaketen kommt
ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der SSG an den
Auftraggeber zustande.
2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur ihrer
Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung, für welche die Schriftform
ausdrücklich empfohlen wird.
2.6. Der Vertrag mit der SSG, bzw. den von dieser vermittelten
Leistungsträgern kann telefonisch, mündliche, schriftlich, per Fax, der EMail oder über das Internet abgeschlossen werden.
2.7. Bei Aufträgen für Gruppen ist Vertragspartner der SSG, bzw. der
Leistungsträger ausschließlich die jeweilige Institution (Verein,
Volkshochschule, Schule, Behörde, Firma). Die Gruppenteilnehmer haben
die Stellung eines Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen über einen Vertrag zu Gunsten Dritter.
2.8. Erfolgt auf der Grundlage einer hierzu erforderlichen ausdrücklichen
Vereinbarung die Buchung mit der Maßgabe, dass Vertragspartner bei
Gruppen die einzelnen Teilnehmer werden, so haftet die Institution,
welche die Buchungen vornimmt gleichwohl für alle Verpflichtungen der
angemeldeten Teilnehmer wie für eigene Verpflichtungen, soweit sie
diese Mithaftung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung
übernommen hat.
2.9. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der SSG zu
Stande. Diese bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall,
ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen kürzer als 5 Werktage vor
Leistungsbeginn, schriftlich erteilt. Bei Gruppenbuchungen hatte die
Institution, welche die Buchung vornimmt, die Stellung eines
Empfangsboten der Gruppenteilnehmer, soweit diese
vereinbarungsgemäß (nach Ziff. 2.8) unmittelbarer Vertragspartner
werden.
2.10. Weicht die Buchungsbestätigung der SSG von der Buchung des
Kunden oder des Auftraggebers ab, so liegt darin ein neues Angebot der
SSG. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu
Stande, sofern der Auftraggeber dies durch ausdrückliche Erklärung,
Leistungen der Anzahlung oder Restzahlung oder durch
Inanspruchnahme der Leistungen annimmt.
3. Leistungen, Orts- und Hotelprospekte, Vereinbarungen mit
Leistungsträgern
3.1. Die von der SSG zu erbringenden Leistungen bestehen nach
Maßgabe der Regelung in Ziff. 1.4 a) und b) dieser Bedingungen entweder
aus der Vermittlung oder aus der Verschaffung der touristischen
Leistungen, welche vom Auftraggeber zur Konstruktion einer von ihm
geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
3.2. Von der Leistungspflicht der SSG nicht umfasst ist eine rechtliche
Beratung des Auftraggebers bezüglich der Gestaltung seiner
Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber den Teilnehmern,
der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger rechtlicher
oder versicherungsmäßiger Hinsicht.
3.3. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er im
Rahmen der von ihm vorgenommenen Buchung und deren Abwicklung
gegenüber den Teilnehmern zum Pauschalreiseveranstalter werden kann
und zwar unabhängig davon, ob er eine sich Stellung tatsächlich anstrebt
und ob er gewerblich oder gemeinnützig tätig ist. Es obliegt allein dem
Auftraggeber, sich bezüglich der entsprechenden Rechtslage zu
informieren und diese zu gestalten sowie gegebenenfalls die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
3.4. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den
Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann
maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret und durch ausdrückliche
Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers
gemacht wurde.
3.5. Für die SSG und deren vertraglichen Verpflichtungen nicht
verbindlich sind Vereinbarungen, welche der Auftraggeber ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung mit den Leistungsträgern direkt
trifft; ebenso wenig sind Auskünfte oder Zusicherungen der
Leistungsträger für die SSG verbindlich, soweit sich die SSG solche
Auskünfte oder Zusicherungen nicht doch ausdrückliche Erklärung oder
Vereinbarung zurechnen lässt.
4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der SSG
4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete
Anzahlung zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung
zahlungsfällig. Ist keine bestimmte Anzahlungshöhe vereinbart, beträgt
die Anzahlung 20% des Gesamtpreises gemäß der aktuellen
Buchungsbestätigung/Rechnung.
4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung
angegeben. Falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen
Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto. Sind mit dem
AG variable Teilnehmerzahlen vereinbart, so ist die Restzahlung auf der
Basis der zum Fälligkeitszeitpunkt gemeldeten Teilnehmerzahlen zu
leisten. Spätere Änderungen in Form von Gutschriften oder
Nachbelastungen erfolgen durch Nachberechnung nach dem
Leistungsende. Nachforderungen der SSG oder der Leistungsträger, die
sich aus einer solchen Nachbelastung ergeben, sind innerhalb von 14
Tagen zahlungsfällig.
4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der
SSG und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.4. Soweit die SSG zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit
und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegeben ist, besteht bei
vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises
kein Anspruch des Auftraggebers bzw. seiner Teilnehmer auf
Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.5. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so hat er fällige
Beträge mit 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Verzug tritt entweder
durch Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der
Buchungsbestätigung/Rechnung ein. Ist in der
Buchungsbestätigung/Rechnung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt
angegebenen, tritt Verzug erst 30 Tage nach dem angegebenen
Fälligkeitszeitpunkt ein.
4.6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen
ausschließlich in Euro durch Überweisung zu leisten.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Nehmen der Auftraggeber, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte
Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich
verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf
der Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme
beruht auf einem von der SSG oder ihren Erfüllungsgehilfen zu
vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor, welche die SSG zu vertreten hat.
5.2. Von der SSG in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden
ersparte Aufwendungen und die eventuelle anderweitige Verwendung
der Leistungen durch die SSG abgesetzt. Die SSG wird sich in diesem
Zusammenhang um Rückerstattung oder durch die Leistungsträger
bemühen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den
Leistungsträgern gerichtlich durchzusetzen. Die SSG ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten.
5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige,
schriftlich vereinbarte Storno-(Rücktritts-) regelungen unberührt.
6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
6.1. Für Kündigung und Rücktritt des Auftraggebers gilt:
a) Bei von der SSG lediglich vermittelten Leistungen richtet sich das Recht
des Auftraggebers zum Rücktritt, zur Kündigung sowie die Rechtsfolgen
der Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen
ausschließlich nach den mit dem jeweiligen vermittelten Leistungsträger
in Form entsprechenden Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall
getroffenen aber Vereinbarungen. Teilrücktritte, Teilkündigungen sowie
Rücktritte kraft Handelsbrauch (dies insbesondere der
Unterkunftsleistungen) sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit
diesbezüglich mit dem Leistungsträger keine ausdrückliche anderweitige
Vereinbarung geschlossen wurde.
b) Bei Pauschalpaketen im Sinne von 1.4 b) dieser Bestimmungen gilt:
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht für den Auftraggeber bei
Pauschalpakten und Tagestouren ein ausschließlich schriftlich
auszuübendes Rücktrittsrecht zu folgenden pauschalen
Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den
vertraglich vereinbarten Tag des Beginns der Tour:
•
ab dem 45. bis zum 30. Tag:
5%
•
vom 29. bis zum 22. Tag:
15%
•
vom 21. Tag bis zum 15. Tag:
25%
•
vom 14. Tag bis zum 8. Tag:
50%
•
vom 7. Tag bis zum 2. Tag:
75%
•
ab 1. Tag und bei Nichtanreise:
90%
6.2. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der SSG
nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die
vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind. Der SSG bleibt es
vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem
Auftraggeber zu beziffern und zu belegen ist.
6.3. Eine Kündigung durch den Auftraggeber wegen Leistungsmängeln ist
sowohl bei vermittelten Leistungen gegenüber dem jeweiligen
Leistungsträger, wie auch bei pauschal Paketen i. S. v. 1.4 b) gegenüber
der SSG nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder
sonstige, von Seiten der Leistungsträger oder der SSG oder ihrer
Erfüllungsgehilfen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die
Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur
Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig.
6.4. Die SSG und die Leistungsträger sind sowohl bei vermittelten
Leistungen, als auch bei Pauschalpaketen berechtigt, in folgenden Fällen
vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden
Gründen unmöglich wird.
b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Auftraggeber oder seiner
Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die
Belange der Leistungsträger oder der SSG oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung
nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei der SSG eingehen.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese bei vermittelten Leistungen unverzüglich
gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, bei Pauschalpaketen
unverzüglich gegenüber der SSG anzuzeigen und unter Setzung einer
angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Bei Pauschalpaketen ist eine
Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem
Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen der SSG erfolgt, nicht aus-reichend.
7.2. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn
der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist
behoben wird, die Behebung objektiv (gegebenenfalls auch durch
gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von den Leistungsträgern
oder der SSG verweigert wird.
7.3. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche
rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens der SSG oder dem
Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben, insbesondere
die SSG oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder
Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen.
8. Verjährung, Haftung
8.1 Die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Leistungsträger
oder der SSG, gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme
von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren nach 1 Jahr ab
dem vertraglich vereinbarten Leistungsende. Schweben zwischen dem
Auftraggeber und dem Leistungsträger, bzw. der SSG Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber oder der
Leistungsträger bzw. die SSG die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8.3 Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, bzw. der SSG, für
Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet anderweitiger,
gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der
zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer vom
Leistungsträger oder von der SSG weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt oder
b) der Leistungsträger oder die SSG für einen dem Auftraggeber
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
9.1. Der Teilnehmer, bzw. der Auftraggeber, können die SSG, bzw. den
Leistungsträger nur an deren Sitz verklagen.
9.2. Für Klagen der SSG, bzw. der Leistungsträger gegen den Teilnehmer,
bzw. den Auftraggeber sind deren Wohn- oder Geschäftssitz, bei
Institution und deren registermäßiger Sitz, des Kunden maßgebend. Für
Klagen gegen Teilnehmer, bzw. Auftraggeber, die juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Institutionen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
9.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf
den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der
Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.
------------------------------------------------------------------------------------------© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt: RA Noll,
Stuttgart, 2007
-------------------------------------------------------------------------------------------
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Staatsbad Salzuflen GmbH
Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Geschäftsführer: Stefan Krieger
Amtsgericht Lemgo, HRB 1293
vertreten durch Herrn Stefan Krieger
Telefon: 05222 – 183 183
Telefax: 05222 – 183 208
E-Mail: [email protected]
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STAATSBAD
SALZUFLEN GMBH FÜR DIE ÜBERLASSUNG UND
VERMITTLUNG TOURISTISCHER LEISTUNGEN AN
WIEDERVERKÄUFER
1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
gegenüber juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
insbesondere Kaufleuten und gegenüber Unternehmern im Sinne von
§14 BGB.
1.2. Der Auftraggeber möchte im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit
Leistungen von Beherbergungsbetrieben, Restaurationsbetrieben,
Gästeführern oder den Anbietern sonstiger inlandstouristischer
Leistungen oder „Pakete“ solcher Leistungen entweder einzeln
vermarkten oder als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß
den §§ 651 a ff. BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise
touristische Leistungen Endverbrauchern gegenüber erbringen.
1.3. Er beauftragt zu dem in Ziff. 1.1 aufgeführten Zweck zu den
nachfolgenden Vertragsbedingungen die Firma Staatsbad Salzuflen
GmbH – nachstehend „SBS“ mit der Vermittlung der entsprechenden
touristischen Leistungen.
1.4. Die SBS wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen,
abhängig von den jeweiligen Leistungen, in drei verschiedenen
Funktionen tätig:
a) Soweit Vertragsgegenstand Gästeführungen, Busbegleitungen,
Restaurationsleistungen und Beherbergungsleistungen sind, ist die SBS
ausschließlich Vermittler. In diesen Fällen kommt der Vertrag durch die
Vermittlung der SBS ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem
vermittelten Leistungsträger zu Stande. Die SBS haftet in diesen Fällen
nicht für Angaben der Leistungsträger über Preise und Leistungen, für die
Leistungserbringung selbst sowie für Personen- und Sachschäden des
Auftraggebers oder seiner Teilnehmer.
b) Soweit Gegenstand der Leistungen der SBS eine Gesamtheit
touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise anzusehen
sind, ist die SBS im Verhältnis zum Auftraggeber Nichtvermittler, sondern
unmittelbarer Vertragspartner. Sie ist jedoch nicht Reiseveranstalter im
Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im
Verhältnis zu den Teilnehmern des Auftraggebers. Ihre vertragliche
Verpflichtung besteht vielmehr in der Verschaffung der vereinbarten
Leistungen an den Auftraggeber, bzw. dessen Teilnehmer als
werkvertragliche Verpflichtung. Die Haftung und Gewährleistung der SBS
gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen bleibt
hiervon unberührt.
c) Soweit Gegenstand der Leistungen der Verkauf von Eintrittskarten, die
Durchführung von Besichtigungen oder sonstige Leistungen sind, welche
die SBS ausdrücklich als eigene Leistungen anbietet, ist die SBS
unmittelbarer Vertragspartner des AG, jedoch nicht als Reiseveranstalter,
sondern im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages.
2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen
2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem
Auftraggeber und der SBS findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen
Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise
das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung.
2.2. Bei der Vermittlung von Gästeführungen und Busbegleitungen gelten
im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dessen Teilnehmer die
Vertragsbedingungen für Gästeführungen und Busbegleitungen.
2.3. Bei der Vermittlung von Beherbergungsleistungen gelten im
Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und seinen Teilnehmern und den
Beherbergungsbetrieben/ Privatvermietern die Gastaufnahme- und
Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen.
2.4. Der Vertrag mit dem Auftraggeber über die Vermittlung bzw. die
Erbringung der Leistungen im Rahmen von Pauschalpaketen kommt
ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der SBS an den
Auftraggeber zustande.
2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, welche seitens der SBS durch einseitige,
ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden
kann.
2.6. Diese Geschäftsbedingungen und die in 2.2 und 2.3 dieser
Bedingungen in Bezug genommenen weiteren Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen der SBS durch den Auftraggeber erteilten
Aufträge und zwar auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich neu vereinbart
werden.
2.7. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine
Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom Auftraggeber im
Rahmen der Korrespondenz mit der SBS vorgelegt oder in Bezug
genommen werden und auch dann nicht, wenn Ihnen die SBS nicht
allgemein oder im Einzelfall widerspricht.
3. Leistungen, Orts- und Hotelprospekte, Vereinbarungen mit
Leistungsträgern
3.1. Die von der SBS zu erbringenden Leistungen bestehen nach Maßgabe
der Regelung in Ziff. 1.4 a) und b) dieser Bedingungen entweder aus der
Vermittlung oder aus der Verschaffung der touristischen Leistungen,
welche vom Auftraggeber zur Konstruktion einer von ihm geplanten
Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
3.2. Von der Leistungspflicht der SBS nicht umfasst ist eine rechtliche
Beratung des Auftraggebers bezüglich der Gestaltung seiner
Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber seinen
Teilnehmern, der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger
rechtlicher oder versicherungsmäßiger Hinsicht.
3.3. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den
Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann
maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret und durch ausdrückliche
Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers
gemacht wurde.
3.4. Für die SBS und deren vertraglichen Verpflichtungen nicht verbindlich
sind Vereinbarungen, welche der Auftraggeber ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung mit den Leistungsträgern direkt trifft; ebenso
wenig sind Auskünfte oder Zusicherungen der Leistungsträger für die SBS
verbindlich, soweit sich die SBS solche Auskünfte oder Zusicherungen
nicht doch ausdrückliche Erklärung oder Vereinbarung zurechnen lässt.
4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der SBS
4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete
Anzahlung zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung
zahlungsfällig. Ist keine bestimmte Anzahlungshöhe vereinbart, beträgt
die Anzahlung 20% des Gesamtpreises gemäß der aktuellen
Buchungsbestätigung/ Rechnung.
4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung
angegeben. Falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens gegen
Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto. Sind mit dem
AG variable Teilnehmer, so ist die Restzahlung auf der Basis der zum
Fälligkeitszeitpunkt gemeldeten Teilnehmerzahlen zu leisten. Spätere
Änderungen in Form von Gutschriften oder Nachbelastungen erfolgen
durch Nachberechnung nach dem Leistungsende. Sich aus einer solchen
Nachbelastung ergebende Nachforderungen der SBS sind innerhalb von
14 Tagen zahlungsfällig.
4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der
SBS und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.4. Soweit die SBS zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit
und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegeben ist, besteht bei
vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises
kein Anspruch des Auftraggebers bzw. seiner Teilnehmer auf
Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.5. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so hat er fällige
Beträge mit 8% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Verzug tritt entweder
durch Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der
Buchungsbestätigung/ Rechnung ein. Ist in der
Buchungsbestätigung/Rechnung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt
angegebenen, tritt Verzug erst 30 Tage nach dem angegebenen
Fälligkeitszeitpunkt ein.
4.6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen
ausschließlich in Euro durch Überweisung zu leisten.
5. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1. Nehmen der Auftraggeber, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte
Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich
verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf
den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme
beruht auf einem von der SBS oder ihren Erfüllungsgehilfen zu
vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor, welche die SBS zu vertreten hat.
5.2. Von der SBS in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden
ersparte Aufwendungen und die eventuelle anderweitige Verwendung
der Leistungen durch die SBS abgesetzt. Die SBS wird sich in diesem
Zusammenhang um Rückerstattung oder durch die Leistungsträger
bemühen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den
Leistungsträgern gerichtlich durchzusetzen. Die SBS ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten.
5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige,
schriftlich vereinbarte Storno-(Rücktritts-)regelungen unberührt.
6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
6.1. Für Kündigung und Rücktritt des Auftraggebers gilt:
a) Bei von der SBS lediglich vermittelten Leistungen richtet sich das Recht
des Auftraggebers zum Rücktritt, zur Kündigung sowie die Rechtsfolgen
der Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen
ausschließlich nach den mit dem jeweiligen vermittelten Leistungsträger
in Form entsprechenden Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall
getroffenen Vereinbarungen. Teilrücktritte, Teilkündigungen sowie
Rücktritte kraft Handelsbrauch (dies insbesondere der
Unterkunftsleistungen) sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit
diesbezüglich mit dem Leistungsträger keine ausdrückliche anderweitige
Vereinbarung geschlossen wurde.
b) Bei Pauschalpaketen im Sinne von 1.4 b) dieser Bestimmungen gilt:
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht für den Auftraggeber bei
Pauschalpakten und Tagestouren ein ausschließlich schriftlich
auszuübendes Rücktrittsrecht zu folgenden pauschalen
Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den
vertraglich vereinbarten Tag des Beginns der Tour:
•
ab dem 45. bis zum 30. Tag: 5%
•
vom 29. bis zum 22. Tag: 15%
•
vom 21. Tag bis zum 15. Tag: 25%
•
vom 14. Tag bis zum 8. Tag: 50%
•
vom 7. Tag bis zum 2. Tag: 75%
•
ab 1. Tag und bei Nichtanreise: 90%
6.2. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der SBS
nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die
vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind. Der SBS bleibt es
vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem
Auftraggeber zu beziffern und zu belegen ist.
6.3. Eine Kündigung durch den Auftraggeber wegen Leistungsmängeln ist
sowohl bei vermittelten Leistungen gegenüber dem jeweiligen
Leistungsträger, wie auch bei Pauschalpaketen i. S. v. 1.4 b) gegenüber
der SBS nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige,
von Seiten der Leistungsträger oder der SBS oder ihrer Erfüllungsgehilfen
zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in
diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des
Mangels oder der Störung zulässig.
6.4. Die SBS und die Leistungsträger sind sowohl bei vermittelten
Leistungen, als auch bei Pauschalpaketen berechtigt, in folgenden Fällen
vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden
Gründen unmöglich wird.
b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Auftraggeber oder seiner
Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die
Belange der Leistungsträger oder der SBS oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung
nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei der SBS eingehen.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese bei vermittelten Leistungen unverzüglich
gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, bei Pauschalpaketen
unverzüglich gegenüber der SBS anzuzeigen und unter Setzung einer
angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Bei Pauschalpaketen ist eine
Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem
Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen der SBS erfolgt, nicht ausreichend.
7.2. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn
der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist
behoben wird, die Behebung objektiv (gegebenenfalls auch durch
gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von den Leistungsträgern
oder der SBS verweigert wird.
7.3. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche
rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens der SBS oder dem
Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben, insbesondere
die SBS oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder
Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen.
7.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von der SBS vermittelten
oder zu verschaffenden Leistungen allein oder zusammen mit weiteren,
vom Auftraggeber organisierten, touristischen Leistungen im Regelfall
dazu führt, dass der Auftraggeber gegenüber dem Teilnehmer zum
Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a-m Bürgerliches Gesetzbuch
wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften
haftet.
7.5. Der Auftraggeber wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer
Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
hingewiesen, ebenso auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften
über die Kundengeldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung)
und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich
über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit
einschlägig, zu beachten.
8. Verjährung, Haftung
8.1. Die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Leistungsträger
oder der SBS, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme
von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 1 Jahr ab
dem vertraglich vereinbarten Leistungsende. Schweben zwischen dem
Auftraggeber und dem Leistungsträger, bzw. der SBS Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber oder der
Leistungsträger bzw. die SBS die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8.2. Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, bzw. der SBS, für
Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet anderweitiger,
gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der
zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer vom
Leistungsträger oder von der SBS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt oder
b) der Leistungsträger oder die SBS für einen dem Auftraggeber
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
9.1. Vertragspartner i.S. von Ziff. 1.1 dieser Bedingungen oder
Auftraggeber, welchen keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland haben,
wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der SBS gegen den
Auftraggeber der Sitz der SBS vereinbart.
9.2. Klagen gegen die SBS können nur an deren Sitz erhoben werden.
------------------------------------------------------------------------------------------© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt:
RA Noll, Stuttgart, 2007
-------------------------------------------------------------------------------------------
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Staatsbad Salzuflen GmbH
Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Geschäftsführer: Stefan Krieger
Amtsgericht Lemgo, HRB 1293
vertreten durch Herrn Stefan Krieger
Telefon: 05222 – 183 183
Telefax: 05222 – 183 208
E-Mail: [email protected]
VERMITTLUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR GÄSTEFÜHRUNGEN UND BUSBEGLEITUNGEN
Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das
Rechtsverhältnis zwischen der Firma Staatsbad Salzuflen GmbH,
nachstehend „SBS“ abgekürzt und Ihnen, nachstehend „der Gast“, bzw.
dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlung der
angebotenen Führungen und Busbegleitungen, andererseits das
Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der SBS vermittelten
Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des
Dienstleistungsvertrages, der im Falle ihrer Buchung zwischen ihnen und
den Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese
Bedingungen aufmerksam durch.
1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen, Stellung der
SBS
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Gästeführungen,
als auch entsprechend für Busbegleitungen, ohne dass diesbezüglich
in den nachfolgenden Bestimmungen eine Unterscheidung erfolgt.
1.2. Die SBS ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen
dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden
Gästeführer.
1.3. Die SBS haftet daher nicht für Leistungen, Personen- oder
Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung. Eine etwaige Haftung
der SBS aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt.
1.4. Die vorstehenden Bestimmungen in 1.1 und 1.2. gelten nicht, soweit
die Gästeführungen vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise
oder einer sonstigen Angebotsform ist, bei der die SBS unmittelbarer
Vertragspartner des Gastes, bzw. des Auftraggebers ist.
2. Stellung des Gästeführers, anzuwendende Rechtsvorschriften
2.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast,
bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem
Gästeführer getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungsund Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über
den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
2.2. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen
Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis anzuwenden sind, nichts
anderes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der SBS ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
3. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers,
Gruppengrößen
3.1. Mit seiner Buchung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail
oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast, bzw. der
Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, vertreten durch die SBS als
rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines
Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung
für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
3.2. Im Falle einer elektronischen Buchung bestätigt die SBS dem Gast,
bzw. dem Auftraggeber unverzüglich auf elektronischem Wege den
Eingang seiner Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das
Zustandekommen des Vertrages mit einem Gästeführer.
3.3. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als
"Gruppenauftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder
ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein,
Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist
dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der SBS im Rahmen
des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des
Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen
nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren
Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die
volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder
eventueller Rücktrittskosten.
3.4. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppenauftraggeber die
Buchung als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer
vornimmt, so hat er für sämtliche Verpflichtungen der späteren
Teilnehmer unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
3.5. Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die
Bestätigung zuständig, welche die SBS als Vertreter des Gästeführers
vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die SBS,
ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast, bzw. dem
Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen
Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom
Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und
einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.
3.6. Die maximale Gruppengröße beträgt 25 Personen. Bei einer höheren
Teilnehmerzahl kann der Auftrag nur mit einer Aufteilung der Gruppe
und unter Hinzuziehung und Vergütung eines zweiten Gästeführers
erfolgen.
4. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt
4.1. Die geschuldeten Leistungen des Gästeführers bestehen aus der
Durchführung der Gästeführung entsprechend der
Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
4.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die
Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten
Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen
Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation der SBS.
4.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrückliche Vereinbarung
einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen
im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere
wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten
Gästeführer zu ersetzen.
4.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros,
Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der
vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung
oder den mit der SBS und/oder dem Gästeführer getroffenen
Vereinbarungen stehen, sind für die SBS und den Gästeführer nicht
verbindlich.
4.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen
Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der
SBS oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die
schriftliche Form empfohlen wird.
4.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der
Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht
beeinträchtigen.
4.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
5. Preise und Zahlung
5.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung
und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
5.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Kurtaxe und
Fremdenverkehrsabgaben, Parkgebühren bei Busbegleitungen sowie
Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln,
Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb
von dem Rahmen der Gästeführungen besuchter Sehenswürdigkeiten
sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter
den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich
vereinbart sind.
5.3. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung,
vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung
in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht
akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen)
ist nur dann möglich, wenn diese von der SBS ausgestellt und für die
jeweilige Führung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur
bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der SBS
gültig.
5.4. Eine Zahlung gegen Rechnungsstellung nach Leistungsende kann
erfolgen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist der
Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen zahlungsfällig. Bei
Unternehmen im Sinne des § 14 BGB tritt Zahlung in Verzug in diesem
Fall spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Mahnung ein.
5.5. Soweit der Gästeführer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen
bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Gastes, bzw. des Auftraggebers begründet ist,
besteht ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Führung kein
Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.
5.6. Nimmt der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen,
ohne dass dies vom Gästeführer oder der SBS zu vertreten ist, ganz oder
teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur
Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.7. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615
S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch
auf Nachholung der Gästeführung besteht
b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch
eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt
oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber
6.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann den Auftrag nach
Vertragsabschluss gegenüber der SBS bis zum Tag vor dem vereinbarten
Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten
Form. Eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen.
6.2. Soweit der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage war und die Kündigung nicht von ihm, bzw. der
SBS zu vertreten ist, ist der Gast, bzw. der Auftraggeber verpflichtet, im
Falle des Rücktritts ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 15 €
pro Gruppe (Gästeführung) bzw. 35 € pro Bus (Busbegleitung) zu
bezahlen. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber bleibt es unbenommen,
dem Gästeführer, bzw. der SBS nachzuweisen, dass ihnen durch die
Kündigung keine, bzw. wesentlich geringere Aufwendungen als das
geltend gemachte Bearbeitungsentgelt entstanden sind. Im Fall eines
solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur zu Bezahlung
des geringeren Betrages verpflichtet.
7. Haftung des Gästeführers und der SBS
7.1. Für die Haftung der SBS wird auf 1.2 dieser Bedingungen verwiesen.
7.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer
nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
7.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder
Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von
Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der
Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des
Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich
oder mit ursächlich war.
8. Versicherungen
8.1. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen
zu Gunsten der Gäste, bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist.
8.2. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
9. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes
9.1. Der Gast, bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der
Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine
Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle
außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die
SBS wird dem Gast, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls
eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers
mitteilen.
9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte
sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem
Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns
der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des
verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen
verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung
objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch
Folgeführen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private
Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können.
Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer
generell zur Absage der Führung.
9.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist
verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten
Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen
Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann
nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach
Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann
berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist
und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt
werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer
Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
10. Verjährung
10.1 Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegenüber dem
Gästeführer, bzw. der SBS, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch
mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus
unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von den
Umständen, die den Anspruch gegen den Gästeführer, bzw. die SBS
begründen und diesen selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.3 Schweben zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem
Gästeführer, bzw. der SBS Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Gast, bzw. der Auftraggeber oder der
Gästeführer, bzw. die SBS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
11. Besondere Bestimmungen bei Busbegleitungen
11.1. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst für den verkehrssicheren
Zustand des Omnibusses verantwortlich, soweit dieser nicht von der
SBS als Bestandteil der vertraglichen Leistungen gestellt wird.
11.2. Die SBS und der Gästeführer haften nicht für Leistungsausfälle,
welche aus der besonderen Beschaffenheit des Busses resultieren (z. B.
nicht ausreichende Durchfahrtshöhen).
11.3. Der Gästeführer ist gegenüber dem Busfahrer des Auftraggebers
für die Dauer der Busbegleitung weisungsberechtigt, soweit dies die
Streckenführung, die Geschwindigkeit, Haltestellen und Parkplätze
sowie Fahrtunterbrechungen anbelangt.
12. Gerichtsstand
12.1. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer
vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der
Gästeführung.
12.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber kann Klagen gegen den
Gästeführer, bzw. die SBS nur an deren allgemeinen Gerichtsstand
erheben.
12.3. Für Klagen des Gästeführers, bzw. der SBS gegen den Gast, bzw.
den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des
Auftraggebers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine
juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der
Gast, bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers,
bzw. der SBS deren Wohn- bzw. Geschäftssitz.
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Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2007
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Vermittelnde Tourismusstelle ist:
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Parkstraße 20
32105 Bad Salzuflen
Geschäftsführer: Stefan Krieger
Amtsgericht Lemgo, HRB 1293
vertreten durch Herrn Stefan Krieger
Telefon: 05222 – 183 183
Telefax: 05222 – 183 208
E-Mail: [email protected]