Durchführungserlass zur - Bundesministerium für Finanzen

BMF - I/6 (I/6)
11. Juli 2016
BMF-330000/0025-I/6/2016
An
Bundesministerium für Finanzen
Steuer- und Zollkoordination
Finanzämter
Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel
Zollämter
Großbetriebsprüfung
Finanzprokuratur
Finanzpolizei
Steuerfahndung
Bundesfinanzgericht
Durchführungserlass zur Grundausbildungsverordnung
Von der erfolgreichen Bewerbung bis zur Dienstprüfung
1. Zielsetzung
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der fachlichen und sozialen
Einarbeitung werden in diesem Erlass Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von
allgemeiner Bedeutung behandelt. Bestandteil dieses Erlasses sind die soziale und die
fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen sowie die Handhabung der praktischen
Ausbildung am Arbeitsplatz im Rahmen der Grundausbildung. Dieser Erlass gliedert sich in
einen allgemeinen Teil und vier Anlagen.
2. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für diesen Erlass sind:

§ 67 VBG iVm §§ 25 ff BDG 1979 sowie

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die
Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BMF),
BGBl. II Nr. 464/2015
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Folgende Erlässe werden aufgehoben:

Erlass praktische Ausbildung am Arbeitsplatz vom 28.05.2010, BMF-330000/0036I/6/2010

Erlass praktische Ausbildung der KIAB-Mitarbeiter/innen vom 21.11.2005,
BMF-330106/0015-I/21/2005
3. Anwendungsbereich
3.1. Sachlicher Anwendungsbereich
Dieser Erlass dient der Festlegung und Sicherstellung eines einheitlichen Standards für den
Zeitraum der sozialen und fachlichen Einarbeitungsphase. Diese beginnt mit der
erfolgreichen Bewerbung und wird mit der positiven Absolvierung der Grundausbildung
(Dienstprüfung) abgeschlossen.
3.2. Persönlicher Anwendungsbereich
Vom Regelungsumfang dieses Erlasses sind nachfolgende Zielgruppen umfasst:

alle Bediensteten im Bundesministerium für Finanzen und seinen Dienststellen, die auf
Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) oder dienstvertraglicher
Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die
gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) der erfolgreiche Abschluss einer
Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist,

alle Bediensteten, die im Rahmen einer dauerhaften Mobilitätsmaßnahme den
Arbeitsplatz wechseln 1,

alle Bediensteten, die während des Einarbeitungsprozesses mit Rollen und
Verantwortlichkeiten gemäß dieses Erlasses ausgestattet sind.
Hinsichtlich

der Einarbeitung im Lehrberuf Steuerassistenz wird auf die Richtlinie Lehrberuf
Steuerassistenz vom 27.09.2011, BMF-320000/0134-I/1/2011 in der geltenden Fassung
verwiesen,
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
der Einarbeitung von Bediensteten, die aus einem Karenzurlaub zurückkehren wird auf
die Richtlinie KarriereKompass-Karenz vom 18.05.2011, BMF-330000/0036-I/6/2011 in
der geltenden Fassung verwiesen.
1
Die Bestimmungen über die Einarbeitung sind jedenfalls analog heranzuziehen. Die Ausbildungsmodalitäten
sind differenziert nach den dienstrechtlichen Erfordernissen anzuwenden.
3.3. Zeitlicher Anwendungsbereich
Dieser Erlass tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft.
4. Einarbeitung
4.1. Überblick
Die Art und Weise wie vor allem die erste Zeit in einem neuen Arbeitsumfeld erlebt wird, ist
prägend für das weitere Arbeitsverhältnis und das Engagement der Mitarbeiter/innen.
Neben der fachlichen Einarbeitung und der organisatorischen Einbindung ist auch die soziale
Eingliederung am Arbeitsplatz bedeutsam.
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4.2. Einarbeitungsphasen

Soziale Einarbeitung: Die/Der Bedienstete macht sich mit seinem neuen Arbeitsumfeld
vertraut. Der Umgang mit Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, internen und
externen Kundinnen und Kunden vollzieht sich in erster Linie über soziale Kontakte. Das
Arbeiten in Teams oder Projektgruppen, die Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen,
das Erarbeiten der eigenen Position innerhalb der Team - oder Abteilungsstruktur stellen
dabei wichtige Elemente dar.

Fachliche Einarbeitung: Die/der Bedienstete eignet sich sowohl Kenntnisse über das
Finanzressort als auch insbesondere über das zugewiesene Aufgabengebiet an. Der
Schwerpunkt liegt dabei in der Einarbeitung in bestimmte Aufgabenstellungen, der
Aneignung von Grund- und Überblickswissen im Rahmen der Grundausbildung bzw. im
Rahmen der dienstrechtlichen Ausbildungserfordernisse und der konkreten Umsetzung
vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten anhand zu erledigender Fälle/Vorgänge des
jeweiligen Team/Abteilung in dem der Auszubildende tätig ist.
4.3. Nutzen
auf Dienstgeberseite
auf Dienstnehmer/innenseite

Erhöhung der Identifikation mit dem
Finanzressort

Erhöhung der Identifikation mit dem
Finanzressort

Rechtzeitige, wechselseitige transparente
Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich
der Leistungserwartungen können
unterschiedliche Erwartungen klären

Rechtzeitige, wechselseitige transparente
Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich
der Leistungserwartungen können
unterschiedliche Erwartungen klären

Im letzten Schritt können unterschiedliche 
Erwartungen zu einer rechtzeitigen
Änderung/Auflösung des
Dienstverhältnisses führen
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Möglichst rasche fachliche und soziale
Integration ins Finanzressort, um sich
Kenntnisse über die Organisation und das
Arbeitsgebiet anzueignen und um sich mit
dem Arbeitsumfeld vertraut zu machen.

Förderung der Vernetzung

Im letzten Schritt können unterschiedliche
Erwartungen zu einer rechtzeitigen
Änderung/Auflösung des
Dienstverhältnisses führen
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4.4. Soziale Einarbeitung: Rollen und Verantwortlichkeiten
Hinsichtlich des Aufgabenspektrums und der Funktion der Ausbildungsleiterin/des
Ausbildungsleiters, der/die Ausbildner/in, der Bundesfinanzakademie wird auf die
Grundausbildungsverordnung-BMF idgF verwiesen. Im Rahmen der allgemeinen Einarbeitung
sind kumulativ zu den in Abschnitt 5.9. dargestellten Rollen nachfolgende
Verantwortlichkeiten von essentieller Bedeutung.
Neue/r Bedienstete/r
Neuaufnahmen eignen sich möglichst rasch einen Überblick über die Organisation(seinheit)
und das zugewiesene Arbeitsspektrum an. Die eigenverantwortliche und kontinuierliche
Auseinandersetzung mit den zugewiesenen Aufgabenstellungen liegt bei der /beim neuen
Bediensteten. Das proaktive Agieren der/des neuen Bediensteten ist unabdingbare
Voraussetzung im Rahmen des Einarbeitungsprozesses. Die/der neue Bedienstete wird dabei
von allen Teammitgliedern unterstützt.
Unmittelbare Führungskraft
Die intensive Begleitung neue/r Bedienstete/r bietet der unmittelbaren Führungskraft neben
der besseren Steuerbarkeit des Einarbeitungsprozesses den Vorteil, ein realistisches Bild der
Leistungen und der Talente der/des neue/n Bediensteten zu gewinnen. Die unmittelbare
Führungskraft plant den Einarbeitungsprozess bereits vor Dienstantritt der/des neuen
Bediensteten. Die Teamleitung/Abteilungsleitung bespricht mit der/dem Auszubildenden
welche konkreten Aufgabenstellungen im Team bzw. in der Abteilung zu erledigen sind.
4.4.1. Maßnahmen vor dem Eintritt
Neuen Bediensteten ist vom ersten Arbeitstag an eine komplett ausgestattete
Arbeitsumgebung inklusive des Zuganges zu IT- Anwendungen zur Verfügung zu stellen.
Die unmittelbare Führungskraft setzt nachfolgende Maßnahmen vor dem ersten Arbeitstag:

Klärung aller wesentlichen Rahmenbedingungen, die eine reibungslose Arbeitsaufnahme
erlauben

Geplanter Einsatzbereich der/des neuen Bediensteten

Planung des ersten Arbeitstages (vgl. Anlage IV des gegenständlichen Erlasses)
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
Konkrete Planung der Phase zwischen dem ersten Arbeitstag bis zur Zuweisung zur
Grundausbildung

Information der Teammitglieder über die Aufnahme eines neuen Teammitgliedes
4.4.2. Der erster Arbeitstag
Die/der neue eintretende Bedienstete wird von der Leitung der Dienstbehörde/Personalstelle
begrüßt, durch die Abteilung bzw. das Amt geführt und den Kolleginnen und Kollegen sowie
der Ausbildnerin/dem Ausbildner vorgestellt. Die Vorstellung des/der neuen Bediensteten
erfolgt durch die Dienstbehörde/Personalstelle bzw. die unmittelbare Führungskraft. Die
dienststelleninternen Verantwortungsbereiche und Rollen im Zuge der Einarbeitung werden
der/dem neuen Bediensteten am ersten Arbeitstag unmittelbar zur Kenntnis gebracht (vgl.
Anlage IV des gegenständlichen Erlasses).
4.4.2.1. Einstiegsgespräch
Die Planung und Durchführung des Einstiegsgespräches wird von der unmittelbaren
Führungskraft vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit zur Unterstützung, die/den
zuständige/n Personalbetreuer/in beizuziehen.
Das Einstiegsgespräch beinhaltet folgende Themen:

Vorstellung der unmittelbaren Führungskraft und der/des Ausbildungsleiter/in

Vorstellung der Ausbildner/innen pro Team/Abteilung

Beantwortung offener Fragen zum Dienstantritt

Klärung dienstrechtlicher Fragen (Dienstzeit, Zeiterfassung)

Genereller Ausbildungsbedarf
4.4.2.2. Erstinformation
Um neuen Bediensteten die Möglichkeit zu geben, rasch und einfach einen Überblick über die
Organisation zu erlangen, werden am ersten Arbeitstag Informationen zur Verfügung
gestellt. Auf die Informationen im Mitarbeiter/innen Portal ist hinzuweisen. Die
Dienstbehörde/Personalstelle kann dienststelleninterne Spezifika hinzufügen.
Die/der neue Bedienstete kann jedenfalls alle vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten
Möglichkeiten in Anspruch nehmen, um sich eigenverantwortlich einen Grundüberblick über
die Finanzverwaltung zu verschaffen.
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Vom ersten Arbeitstag bis
zur Zuweisung zur
Grundausbildung
Ziele

Feedbackgespräche/Inhalte
Erstes Feedbackgespräch
Von der Zuweisung zur
Grundausbildung zur
Dienstprüfung
Sicherstellung der

bestmöglichen Vorbereitung
auf die Grundausbildung

Rückschau auf den ersten
Arbeitsmonat nach den
Gesichtspunkten
Leistungserwartungen,
Integration ins Team sowie
Eckpunkte über
Bildungsmaßnahmen

Beiderseitige Entscheidung
über den Verbleib in der
Organisation

Überprüfung der Planung
für den 2.- 12. Arbeitsmonat
Zweites Feedbackgespräch

Rückschau auf den Verlauf
der bisherigen Arbeitszeit

Überprüfung der Planung
für die nächstfolgenden
Arbeitsmonate
Absolvierung der
Grundausbildung
Drittes Feedbackgespräch

Vor Ablauf des 12.
Arbeitsmonats findet das 3.
Feedbackgespräch
zwischen der unmittelbaren
Führungskraft und dem/der
Mitarbeiter/in statt.

Zur Vermeidung von
Fristversäumnissen wird
empfohlen das 3.
Feedbackgespräch
zwischen dem 10. und 11.
Monat zu führen

Rückschau auf den Verlauf
des ersten Arbeitsjahres
nach denselben
Gesichtspunkten wie die
beiden vorangegangenen
Gespräche

Beidseitige Überprüfung der
Entscheidung über den
Verbleib in der Organisation

Planung der nächsten
Monate
Hinweis 1: Das erste und das zweite Feedbackgespräch können zusammen fallen, wenn die
Zuweisung zur GAB vor Ablauf des 1. Arbeitsmonats erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass
das Zusammenfallen des ersten und zweiten Feedbackgespräches der Regelfall sein wird.
Hinweis 2: Bei einer Auflösung des Dienstverhältnisses im Probemonat bzw. einer Kündigung im
ersten Jahr ist die/der Leiter/in der Dienstbehörde/Personalstelle umgehend zu informieren.
4.4.2.3. Verantwortlichkeiten/Feedbackgespräche
WER
INFORMATION
WANN
Erstes
Feedbackgespräch
Unmittelbare Führungskraft
2
An die
Dienstbehördenleitung
und Fachvorständin/
Fachvorstand
VOR Ablauf 1.
Arbeitsmonat
Zweites
Feedbackgespräch
Unmittelbare Führungskraft
und
Fachvorständin/Fachvorstand
An die
Dienstbehördenleitung
VOR Zuweisung zur
Grundausbildung
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Verbundenes (1+2)
Feedbackgespräch 3
Unmittelbare Führungskraft
und
Fachvorständin/Fachvorstand
An die
Dienstbehördenleitung
VOR Zuweisung zur
Grundausbildung
Drittes
Feedbackgespräch
Fachvorständin/Fachvorstand
bzw. unmittelbare
Führungskraft
An die
10. bzw. 11.
Dienstbehördenleitung Arbeitsmonat
und an die unmittelbare
Führungskraft bzw.
Fachvorständin/
Fachvorstand
2
Die Dienstbehördenleitung kann erforderlichenfalls zu jedem Feedbackgespräch hinzugezogen werden.
3
vgl. § 3 Abs. 3 der GAB-VO idgF
5. Schwerpunkt fachliche Einarbeitung
5.1. Das Kompetenzmodell der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung bietet von der Lehrlingsausbildung bis hin zum akademischen
Studienabschluss ein breites Angebot an möglichen Ausbildungsvarianten.
Mit der Grundausbildung wird Grund- und Überblickswissen vermittelt. Das Erkennen von
Zusammenhängen sowie das Kennenlernen der Organisationskultur des Ressorts bilden die
Basis für eine Tätigkeit in einem der Verwaltungszweige Steuern, Zoll oder allgemeiner
Dienst.
Mit der Funktionsausbildung werden die im Rahmen der Grundausbildung vermittelten
Grund- und Übersichtskenntnisse, bezogen auf die jeweiligen Verwaltungszweige und
Funktionen, durch eine besondere Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung
vertieft. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird im Rahmen der Funktionsausbildung
ganz spezifisch auf die konkrete Aufgabenstellung/Funktion vorbereitet, sodass die
Anforderungen, die an den Arbeitsplatz geknüpft sind, theoretisch und auch praktisch erfüllt
werden können.
Lehrlingsausbildung, Grundausbildung, Funktionsausbildung und Weiterbildung
sowie akademische Studien werden unter dem Terminus "Stufenbau der Bildung"
subsumiert. Die Abgrenzung der Ausbildungskategorien erfolgt nicht nur in begrifflicher
Hinsicht (Grundausbildung: "Basis"-Wissenserarbeitung, Funktionsausbildung: "Spezifische,
arbeitsplatzplatzbezogene" Wissenserarbeitung) sondern vielmehr durch definierte fachliche
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und fachunabhängige Anforderungen in verschiedenen Intensitätsstufen. (Kompetenzmodell
der Finanzverwaltung)
Das Kompetenzmodell ist ausbildungsübergreifend zu verstehen und findet daher von der
Grundausbildung über die Funktionsausbildung bis hin zur Weiterbildung Anwendung.
5.1.1. Fachliche Anforderungen
Im Mittelpunkt der Ausbildungsmaßnahmen stehen die zentralen Anforderungen an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich aus der jeweiligen Tätigkeit bzw. Aufgabe ergeben
(Schritt 1). Aus den fachlichen Anforderungen werden die Lernziele und Lerninhalte
abgeleitet (Schritt 2), die die Grundlage der Ausbildungsmaßnahme darstellen (Schritt 3).
Nach der Absolvierung der Ausbildungsmaßnahme verfügen die Bediensteten über
Qualifikationen (Ist-Qualifikationen), die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (Schritt
4). Um die Erreichung der Lernziele bzw. den Lerntransfer zu überprüfen, erfolgt im Rahmen
des jährlichen Mitarbeiter/innen-Gespräches mit der zuständigen Führungskraft ein Abgleich
der Ist- mit den Soll-Qualifikationen (Schritt 5). Weichen diese voneinander ab, sind
ergänzende Entwicklungsmaßnahmen zu ergreifen (Schritt 6).
Die Ausprägungsstufen der fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen bzw. Lernzielen
ist von einfachen zu komplexen Verhaltensweisen aufgebaut und basiert auf vier aufeinander
aufbauenden Stufen (fachliche und fachunabhängige Ausprägungsgrade).
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Neben den fachlichen Anforderungen sind die fachunabhängigen Anforderungen
Voraussetzung für die Ausübung der definierten zielgruppenspezifischen Aufgaben. Die
Ausprägungsstufen der fachunabhängigen Anforderungen sind in den Berufsbildern
(Talentmanagement) definiert. Das 4-stufige Kompetenzmodell wird analog angewendet.
5.1.2. Das 4 Stufen Modell
Die Klassifikation der Anforderungen bzw. Lernziele ist von einfachen zu komplexen
Verhaltensweisen aufgebaut und basiert auf vier aufeinander aufbauenden Stufen:
Stufe 1 KENNEN
Theoretische Kenntnisse sind vorhanden.
Stufe 2 KÖNNEN/ANWENDEN
Die theoretischen Kenntnisse müssen angewendet werden können, allenfalls unter Anleitung
oder mit Hilfestellung.
Stufe 3 BEHERRSCHEN
Die Anforderungen müssen in der Praxis beherrscht bzw. relevante Methoden und
Techniken zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden.
Stufe 4 WEITERGABE
Inhalte, Methoden und Techniken werden so gut beherrscht, dass diese an andere
weitergegeben werden können.
5.2. Anforderungsprofile
§ 2 der GAB-VO idgF normiert:
„… (2) Die Ziele der Grundausbildung sind
die Vermittlung von theoretischem und praxisorientiertem Grund- und Überblickswissen zur
Erreichung der für die Arbeitsplätze in den jeweiligen Verwaltungszweigen (Steuer, Zoll,
Allgemeiner Dienst, Finanzprokuratur) definierten fachlichen und fachunabhängigen
Basisanforderungen sowie darüber hinaus
die Vermittlung der strategischen Zielsetzungen, der Grundlagen der Organisation sowie der
Kultur und Werte des Finanzressorts, einschließlich der Grundsätze des Diversity
Managements;
der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zum Transfer der theoretischen Inhalte in die
berufliche Praxis (Umsetzungskompetenz)…“
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Die Anforderungsprofile stellen den Ausgangspunkt für die Ableitung der theoretischen und
praktischen Ausbildungsteile dar und richten sich an Mitarbeiter/innen nach absolvierter
Grundausbildung.
5.2.1. Verwaltungszweig STEUER
Für alle Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen im Verwaltungszweig Steuer sind jedenfalls
nachfolgende Themenbereiche von besonderer Bedeutung.
Themenbereich
Leitbild und Strategie
Anforderungen

Kennen der strategischen Zielsetzungen des Finanzressorts inklusive der daraus
abgeleiteten Zielvereinbarungsprozesse

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzverwaltung sowie der
Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbehörden

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Grundsätze der Finanzverwaltung

Beherrschen der internen Organisationsvorschriften

Beherrschen der internen Steuerungsprozesse und -instrumente der Finanzverwaltung

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen des
jeweiligen Fachgebiets sowie der internen Organisationsvorschriften zur Durchführung
themenspezifischer Aufgabenstellungen

Anwenden relevanter interner IT-Systeme, Datenbanken und IT-Anwendungen
Themenbereich
Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie dienstrechtliche
Rahmenbedingungen
Anforderungen

Beherrschen der einschlägigen Grundrechtsbestimmungen und der verfassungsrechtlich
gewährleisteten Rechte

Beherrschen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse und der Schranken des
Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze
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
Beherrschen der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen über die Dienstzeit

Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift

Kennen der grundsätzlichen Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes sowie des
Organhaftpflichtgesetzes

Beherrschen der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes

Beherrschen der dienstrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nebenbeschäftigung
und Nebentätigkeit

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der
Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organs

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Beherrschen der Datenschutz-und Informationssicherheitsvorschriften
5.2.1.1. Fachliche Anforderungen A1/v1
Aufgrund der spezifischen Aufgabenbereiche für den Verwaltungszweig Steuer werden die
Anforderungen anhand von Aufgabenbereichen abgeleitet.
Aufgabe/Tätigkeit
Bearbeitung und Erledigung von einfacheren Rechtsmitteln
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
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Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
Aufgabe/Tätigkeit
Auskunftserteilung intern und extern, ggf. unter Anleitung des Fachvorstandes
oder eines Fachexperten
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
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Aufgabe/Tätigkeit
Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (ggf. unter Anleitung des
Fachvorstandes oder eines Fachexperten)
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge zur
Auswahl von Qualitätssicherungsmaßnahmen

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
Aufgabe/Tätigkeit
Abwicklung von einfacheren Finanzstraffällen
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)
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
Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der
Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organwalters

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt MWR

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
Aufgabe/Tätigkeit
Ermittlung von abgabenrechtlichen Sachverhalten, Vornahme der
Beweiswürdigung und Subsumtion unter den rechtlichen Tatbestand
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit
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
Kennen der für die Finanzverwaltung wesentlichen Bestimmungen im Verfassungs- und
EU-Recht

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der
Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organwalters

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe

Kennen der Grundzüge des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts
5.2.1.2. Fachliche Anforderungen A2/v2
Aufgabe/Tätigkeit
Selbständige Bearbeitung, Erledigung und rechtliche Würdigung von
Standardfällen aller Teamkategorien inklusive Durchführung der notwendigen
Maßnahmen (wie Fehlercodebehebung, VK- und NK-Bearbeitung,
Vorhaltserstellung, Einheitsbewertungen und Familienbeihilfen- sowie GVGFälle, Haftungsfälle, Durchführung von Nachschauen und Erhebungen)
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)
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
Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse

Können/Anwenden der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
Aufgabe/Tätigkeit
Erledigung von leichten Rechtsmitteln
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse
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
Können/Anwenden der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften

Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
Aufgabe/Tätigkeit
Ermittlung von abgabenrechtlichen Sachverhalten, Vornahme der
Beweiswürdigung und Subsumtion unter den rechtlichen Tatbestand
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse

Können/Anwenden der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften
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
Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus
Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
5.2.1.3. Fachliche Anforderungen A3/v3
Aufgabe/Tätigkeit
Selbständige Bearbeitung, Erledigung und rechtliche Würdigung von einfachen
Standardfällen aller Teamkategorien inklusive Durchführung der notwendigen
Maßnahmen (wie Fehlercodebehebung, VK- und NK-Bearbeitung,
Vorhaltserstellung, Einheitsbewertungen und Familienbeihilfen- sowie GVGFälle, Verbuchungen in der AS)
Anforderungen

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das
OHB)

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit

Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB
Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der
Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organwalters

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse

Können/Anwenden der wesentlichsten gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich
Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen
Organisationsvorschriften
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
Erkennen der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt
Mehr-Weniger-Rechnung (MWR)

Kennen der wesentlichsten Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts,
Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts,
Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden
Kleinabgaben

Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Kennen von Ermittlungsinstrumenten und Maßnahmen der Finanzverwaltung

Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe
5.2.2. Anforderungsprofile Verwaltungszweig ZOLL
Für alle Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen im Verwaltungszweig Zoll sind jedenfalls
nachfolgende Themenbereiche von besonderer Bedeutung.
Themenbereich
Leitbild und Strategie
Anforderungen

Kennen der strategischen Zielsetzungen des Finanzressorts inklusive der daraus
abgeleiteten Zielvereinbarungsprozesse

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzverwaltung sowie der
Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbehörden

Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Grundsätze der Finanzverwaltung

Beherrschen der internen Organisationsvorschriften

Beherrschen der internen Steuerungsprozesse und -instrumente der Finanzverwaltung

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen des
jeweiligen Fachgebiets sowie der internen Organisationsvorschriften zur Durchführung
themenspezifischer Aufgabenstellungen

Anwenden relevanter interner IT-Systeme, Datenbanken und IT-Anwendungen
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Themenbereich
Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie dienstrechtliche
Rahmenbedingungen
Anforderungen

Beherrschen der einschlägigen Grundrechtsbestimmungen und der verfassungsrechtlich
gewährleisteten Rechte

Beherrschen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse und der Schranken des
Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze

Beherrschen der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen über die Dienstzeit

Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift

Kennen der grundsätzlichen Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes sowie des
Organhaftpflichtgesetzes

Beherrschen der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes

Beherrschen der dienstrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nebenbeschäftigung
und Nebentätigkeit

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der
Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organs

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Beherrschen der Datenschutz-und Informationssicherheitsvorschriften
5.2.2.1. Fachliche Anforderungen A1/v1
Aufgrund der spezifischen Aufgabenbereiche für den Verwaltungszweig Zoll werden die
Anforderungen anhand von Aufgabenbereichen abgeleitet.
Aufgabe/Tätigkeit
Bearbeitung zugeteilter Rechtsfragen, soweit sie für die einheitliche Beurteilung
rechtlicher Tatbestände im erstinstanzlichen Rechtsbehelfs-, Zoll-,
Verbrauchsteuer- oder Finanzstrafverfahren von Bedeutung sind
Erstellung von verbindlichen Fachgutachten für die Teams
Mitwirkung an der Qualitätssicherung, insbesondere durch einheitliche
Rechtsanwendung
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Anforderungen

Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse

Beherrschen der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten des Zollrechts, der
Verbrauchsteuern und des Verfahrensrechts sowie der internen Organisationsvorschriften

Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes

Kennen der für die Finanzverwaltung wesentlichen Bestimmungen im Verfassungs- und
EU-Recht

Kennen der Grundzüge des Umsatzsteuerrechts

Beherrschen der internen und externen Auskunftserteilung
Aufgabe/Tätigkeit
Bearbeitung zugeteilter Rechtsakten, einschließlich Rechtsmitteln und Erstellung
von Vorlageberichten an das Bundesfinanzgericht
Anforderungen

Beherrschen der Ermittlung und Dokumentation von abgabenrechtlichen Sachverhalten,
Vornahme der Beweiswürdigung und Subsumtion unter den rechtlichen Tatbestand

Beherrschen der Bearbeitung und Erledigung von zoll- und verbrauchsteuerrelevanten
Bescheiden (insbesondere Zollschuld, Erlass/Erstattung, Bewilligungen,
Festsetzungsbescheide)

Beherrschen der Bearbeitung und Erledigung von Rechtsmitteln einschließlich der Vorlage
an das Bundesfinanzgericht.

Beherrschen der Abwicklung von bestimmten Finanzstraffällen
5.2.2.2. Fachliche Anforderungen A2/v2
Aufgabe/Tätigkeit
Durchführung von Zollabfertigungen im gewerblichen Güterverkehr unter
Zugrundelegung der zollrechtlichen Bestimmungen und damit
zusammenhängenden Rechtsvorschriften auf nationaler- und EU-Ebene
insbesondere in komplexen Fällen. Zollabfertigungen im Reise- und Postverkehr
Anforderungen

Beherrschen von IT-Anwendungen mit der Rolle Kontrollorgan und Kontrollmanager/in
inklusive des Erfassens von Zollanmeldungen im e-Zoll-System
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
Beherrschen der rechtlichen Grundsätze zur Zollabfertigung

Kennen der Grundlagen des Risikomanagements

Beherrschen der Warenkontrolle an Hand von Belegen oder durch Beschau der Waren

Kennen der rechtlichen Grundsätze zu den Zollbefreiungen im Reiseverkehr

Anwenden der tarifarischen Vorschriften der Europäischen Union

Anwenden der VuB-Bestimmungen

Anwenden der AWR-Bestimmungen

Anwenden der Regeln betreffend präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprung

Anwenden der Regeln und Normen zur Musterziehung

Anwenden der umsatzsteuerrechtlich relevanten Bestimmungen

(Er-)Kennen von Risikowaren, gefälschten Belegen, Unregelmäßigkeiten sowie
finanzstrafrechtlichen Tatbeständen

Anwenden der Grundlagen der adäquaten Maßnahmensetzung, zB Verfügungsverbot und
Beschlagnahmeanordnung, Tatbeschreibung, Anzeige- und Meldeverpflichtungen

Beherrschen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte

Beherrschen der für Zollorgane gesetzlich vorgesehenen Befugnisse unter
Berücksichtigung der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer
Grundsätze
Aufgabe/Tätigkeit
Allgemeine und besondere Aufsichts-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
sowie nachträgliche Prüfung von Zollanmeldungen und Dokumenten,
insbesondere im Rahmen elektronischer Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren
Operative Umsetzung von Risikoanalysemaßnahmen im Rahmen der
Betrugsbekämpfung entsprechend des Aufgabenbereiches
Anforderungen

Anwenden der Rechtsbestimmungen und Vorschriften betreffend Verbrauchsteuern

Anwenden der rechtlichen Grundlagen sowie der Methoden zur Ausübung der amtlichen
Aufsicht und der zollamtlichen Überwachung

Kennen der Grundlagen des Risikomanagements
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
Kennen der Grundzüge zur Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht sowie der
Grundlagen der Buchführungssysteme

Anwenden von nachträglichen Prüfungen von Zollanmeldungen und Dokumenten

Anwenden der vorgesehenen IT Systeme bei der Bearbeitung von Anmeldungen

Anwenden der rechtlichen Grundsätze zum innergemeinschaftlichen Warenaustausch zur
Verbrauchsteueranmeldung und zu Abfindungsangelegenheiten

Beherrschen der Überwachung und Maßnahmensetzung im Rahmen von EMCS

Beherrschen der Bearbeitung von Verbrauchsteueranmeldungen

Anwenden von tarifarischen Vorschriften für VSt-Waren
Aufgabe/Tätigkeit
Festsetzung von Abgaben mittels Bescheid sowie Durchführung von
Rechtsbehelfsverfahren einschließlich Erlass und Erstattung im Zoll- und
Verbrauchsteuerbereich
Anforderungen

Anwenden der rechtlichen Bestimmungen von Zoll- und
Steuerschuldentstehungstatbeständen

Anwenden der verfahrensrechtlichen Bestimmungen bzgl. der buchmäßigen Erfassung
und Mitteilung von Abgabenbeträgen

Anwenden der verfahrensrechtlichen Bestimmungen bzgl. des Rechtsbehelfsverfahrens,
des Erlasses und der Erstattung, einschließlich Aussetzungsanträgen

Anwenden der kassentechnischen Verbuchungsregeln (A-und B-Buchführung)

Kennen der Regeln von Zahlungserleichterungsansuchen
Aufgabe/Tätigkeit
Erteilung von Bewilligungen im Rahmen des Zollverfahrens sowie im Bereich der
Verbrauchsteuern. Mitwirkung an allgemeinen und besonderen Maßnahmen der
Zollaufsicht, inklusive Verbrauchsteuern und Altlastensanierungsgesetz
Anforderungen

Anwenden der rechtlichen Grundlagen für die Bewilligungserteilung, Änderung, Widerruf
und Rücknahme von Bewilligungen
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
Können der IT-relevanten Anwendungen zur Bearbeitung, Erteilung und Wartung von
Bewilligungen

Kennen der Methoden zur Identifizierung von besonderen Überwachungsbedarfen und
zur Sicherstellung von ziel- und ergebnisorientierten Maßnahmen

Kennen relevanter Teilbereiche des Unternehmensrechts

Kennen der rechtlichen Grundsätze zum Altlastensanierungsgesetz

(Er-)Kennen von Unregelmäßigkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Tatbeständen und
Beherrschen des Einsatzes adäquater Maßnahmen
5.2.2.3. Fachliche Anforderungen A3/v3
Aufgabe/Tätigkeit
Durchführung von Zollabfertigungen im gewerblichen Güterverkehr unter
Zugrundelegung der zollrechtlichen Bestimmungen und damit
zusammenhängenden Rechtsvorschriften auf nationaler- und EU-Ebene
insbesondere in Standardfällen Zollabfertigungen im Reise- und Postverkehr in
Standardfällen
Anforderungen

Beherrschen von IT-Anwendungen mit der Rolle Kontrollorgan und Kontrollmanager/in
inklusive des Erfassens von Zollanmeldungen im e-Zoll-System in Standardfällen

Beherrschen der rechtlichen Grundsätze zur Zollabfertigung

Kennen der Grundlagen des Risikomanagements

Beherrschen der Warenkontrolle an Hand von Belegen oder durch Beschau der Waren in
Standardfällen

Beherrschen der tarifarischen Vorschriften der Europäischen Union

Anwenden der Regeln und Normen zur Musterziehung

Anwenden der VuB-Bestimmungen

Anwenden der AWR-Bestimmungen

Anwenden der Regeln betreffend präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprung

Kennen der umsatzsteuerrechtlich relevanten Bestimmungen

(Er-)Kennen von Risikowaren, gefälschten Belegen, Unregelmäßigkeiten sowie
finanzstrafrechtlichen Tatbeständen
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
Anwenden der Grundlagen der adäquaten Maßnahmensetzung, zB Verfügungsverbot und
Beschlagnahmeanordnung

Kennen von Tatbeschreibung, Anzeige- und Meldeverpflichtungen

Beherrschen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte

Beherrschen der für Zollorgane gesetzlich vorgesehenen Befugnisse unter
Berücksichtigung der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer
Grundsätze
Aufgabe/Tätigkeit
Mitwirkung an allgemeinen und besonderen Aufsichts-, Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen betreffend Zoll, Verbrauchsteuern und
Altlastensanierungsgesetz sowie nachträgliche Prüfung von Zollanmeldungen
und Dokumenten, insbesondere im Rahmen elektronischer Zoll- und
Verbrauchsteuerverfahren
Anforderungen

Anwenden der rechtlichen Grundlagen sowie der Methoden zur Ausübung der amtlichen
Aufsicht und der zollamtlichen Überwachung

Anwenden von nachträglichen Prüfungen von Zollanmeldungen und Dokumenten

Anwenden der vorgesehenen IT Systeme bei der Bearbeitung von Anmeldungen

Anwenden der rechtlichen Grundsätze zum innergemeinschaftlichen Warenaustausch zur
Verbrauchsteueranmeldung und zu Abfindungsangelegenheiten, einschließlich deren
Bearbeitung

Kennen der Überwachung und Maßnahmensetzung im Rahmen von EMCS

Beherrschen der Bearbeitung von Verbrauchsteueranmeldungen in Standardfällen

Anwenden von tarifarischen Vorschriften für VSt-Waren
Aufgabe/Tätigkeit
Mitwirkung bei der Festsetzung von Abgaben mittels Bescheid
Anforderungen

Kennen der rechtlichen Bestimmungen von Zoll- und
Steuerschuldentstehungstatbeständen
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
Kennen der verfahrensrechtlichen Bestimmungen bzgl. der buchmäßigen Erfassung und
Mitteilung von Abgabenbeträgen

Anwenden der kassentechnischen Verbuchungsregeln (A-und B-Buchführung)
Aufgabe/Tätigkeit
Mitwirkung bei der Erteilung von Bewilligungen im Rahmen des Zollverfahrens
sowie im Bereich der Verbrauchsteuern. Mitwirkung an allgemeinen und
besonderen Maßnahmen der Zollaufsicht, inklusive Verbrauchsteuern und
Altlastensanierungsgesetz
Anforderungen

Kennen der rechtlichen Grundlagen für die Bewilligungserteilung

Anwenden der IT-relevanten Anwendungen

(Er-)kennen von Unregelmäßigkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Tatbeständen und
Kennen des Einsatzes adäquater Maßnahmen
5.2.3. Anforderungsprofil ALLGEMEINER DIENST
Entgegen der standardisierten Systematik im Rahmen des Kompetenzmodells der
Finanzverwaltung ist - aufgrund der Heterogenität der Auszubildenden im Allgemeinen
Dienst- die Ableitung der Anforderungen nicht durch definierte Aufgaben bzw. Tätigkeiten
möglich, sondern vielmehr durch Themenbereiche die für alle Zielgruppen relevant sind.
Nachstehende Anforderungen stellen Basisanforderungen dar und sind für alle Verwendungsund Entlohnungsgruppen anzuwenden. Der Ausprägungsgrad im Sinne des 4 Stufen Modells
ist den jeweiligen Stoffgliederungsplänen zu entnehmen.
5.2.3.1. Fachliche Anforderungen für alle Verwendungs-/Entlohnungsgruppen
Themenbereich
Leitbild und Strategie
Anforderungen

Kennen der strategischen Zielsetzungen des Finanzressorts inklusive der daraus
abgeleiteten Zielvereinbarungsprozesse

Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzverwaltung sowie der
Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbehörden
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
Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der
berufsethischen Grundsätze der Finanzverwaltung

Beherrschen der internen Organisationsvorschriften

Beherrschen der internen Steuerungsprozesse und -instrumente der Finanzverwaltung

Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen des
jeweiligen Fachgebiets sowie der internen Organisationsvorschriften zur Durchführung
themenspezifischer Aufgabenstellungen

Anwenden relevanter interner IT-Systeme, Datenbanken und IT-Anwendungen
Themenbereich
Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie dienstrechtliche
Rahmenbedingungen
Anforderungen

Beherrschen der einschlägigen Grundrechtsbestimmungen und der verfassungsrechtlich
gewährleisteten Rechte

Beherrschen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse und der Schranken des
Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze

Beherrschen der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen über die Dienstzeit

Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift

Kennen der grundsätzlichen Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes sowie des
Organhaftpflichtgesetzes

Beherrschen der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes

Beherrschen der dienstrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nebenbeschäftigung
und Nebentätigkeit

Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der
Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organs

Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch

Beherrschen der Datenschutz-und Informationssicherheitsvorschriften
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Themenbereich
Budget und Lenkungsinstrumente
Anforderungen

Kennen der einschlägigen rechtlichen Grundlagen zur Identifizierung der Funktionen im
öffentlichen Haushalt

Kennen der einschlägigen Regelungen hinsichtlich des Haushaltsrechts, insbesondere der
Grundlagen der Budgeterstellung und Budgetdokumente, des Haushaltsvollzuges und der
Haushaltskontrolle sowie der Kompetenzen der Akteure im Budgetzyklus

Kennen der technischen Prozesse der Haushaltsführung

Kennen der Grundlagen und der Funktionen des Controllings, insbesondere der
Abgrenzungsmethoden zwischen Finanzierungs-, Ergebnis- und Kostenrechnung sowie
des Berichtswesens
Themenbereich
Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte
Anforderungen

Kennen der einschlägigen wirtschaftspolitischen Grundlagen und Instrumente sowie aller
relevanten Bereiche der nationalen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Konjunktur- und
Wachstumspolitik, der Beschäftigungs- und Einkommenspolitik, der Wettbewerbspolitik,
der Struktur- und Geldpolitik

Kennen der einschlägigen wirtschaftspolitischen Grundlagen und Instrumente sowie aller
relevanten Bereiche der europäischen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Grundlagen
der Wirtschafts-und Währungsunion, des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, des EUBinnenmarktes, der EU Krisenmechanismen

Kennen der wirtschaftspolitischen Instrumente zur Identifizierung der österreichischen
Interessen vor dem Hintergrund der internationalen und nationalen Diskussionen

Kennen der einschlägigen Grundlagen des Banken und Kapitalmarktwesens

Kennen der Instrumente der Finanzmarktregulierung
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Themenbereich
Personal und Organisationslehre
Anforderungen

Kennen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen des Personalmanagements

Kennen der einschlägigen Grundlagen des Personalmanagements, insbesondere Rollen
und Aufgaben im Personalmanagement

Kennen der einschlägigen Grundlagen des Personalmanagements, insbesondere
hinsichtlich der Bereiche Personalplanung, Personalsteuerung, Personalcontrolling sowie
der Wirkungsorientierung in der Personalarbeit

Kennen der einschlägigen Grundlagen des strategischen Personalmanagements zur
Identifizierung des Zusammenhanges zwischen Strategie und Personal

Kennen der grundlegenden Führungstheorien, insbesondere hinsichtlich der Bereiche des
Performance Managements (Management by Objectives, Mitarbeitergespräche)

Kennen der (rechtlichen) Grundlagen im Rahmen des Talentmanagements, insbesondere
hinsichtlich der Funktionen des Berufsbildkonzeptes

Kennen der einschlägigen Grundlagen der Organisationslehre sowie der strategischen
Personalentwicklung
Themenbereich
Grundzüge des Abgabenrechtes
Anforderungen

Kennen der allgemeinen Bestimmungen des Abgabenrechtes, insbesondere zur
Identifizierung des Zweckes der Abgabenerhebung und der Ermittlung der Abgabenarten

Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung zur Identifizierung
der verfahrensrechtlichen Grundlagen

Kennen der einschlägigen Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes

Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere zur Identifizierung
der Rechtsquellen, des Anwendungsbereiches, der Erhebung sowie der Grundsätze der
Besteuerung
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
Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes zur Identifizierung der
persönlichen und der sachlichen Steuerpflicht

Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes zur Identifizierung der Tarife
inklusive der Steuerabsetzbeträge

Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere der
Themenbereiche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitnehmer/innenveranlagung

Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere der
Themenbereiche Betriebliche Einkünfte und Gewinnermittlung

Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere der
Themenbereiche Einkünfte aus Kapitalvermögen inkl. KESt, Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung, Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen inkl. ImmoESt

Kennen der einschlägigen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes

Kennen der einschlägigen Bestimmungen des Zoll- und Verbrauchssteuerrechtes
5.3. Zuweisung zur Grundausbildung
§ 3 Abs. 1 und 2 der GAB-VO idgF normieren:
„… (1) Die Dienstbehörde/Personalstelle hat vor Zuweisung zur Grundausbildung die
dienstrechtlichen Zuweisungsvoraussetzungen gemäß § 27 Abs. 1 BDG 1979 bzw. § 67 VBG
zu überprüfen.
(2) Die Dienstbehörde/Personalstelle hat weiters vor Zuweisung zur Grundausbildung eine
Beurteilung hinsichtlich der weiteren dienstlichen Entwicklung der/des Auszubildenden
durchzuführen...“
Die Dienstbehörde/Personalstelle führt die Überprüfung der dienstrechtlichen
Voraussetzungen sowie die Beurteilung der weiteren dienstlichen Entwicklung der/des
Auszubildenden vor Zuweisung des Ausbildungsplanes durch.
§ 3 Abs. 4 der GAB-VO idgF normiert:
„…(4) Die/Der Auszubildende gilt mit dem Zeitpunkt der Erstellung des Ausbildungsplanes als
der Grundausbildung zugewiesen…“
Der Zeitpunkt der Zuweisung zur Grundausbildung wurde vorwiegend aus etwaigen linearen
Verbindungen zu (dienst-) und besoldungsrechtlichen Einstufungsvoraussetzungen getroffen.
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(vgl. Erlass Laufbahnbild Neu, BMF-322501/0001-I/1/2015 sowie Erlass Erschwerniszulage
„Außenprüfung“ gemäß § 19a GehG 1956, BMF-321301/0004-I/1/2015).
5.4. Ausbildungsplan
Zur Sicherstellung einer zeitnahen Zuweisung zur Grundausbildung erstellt die
Ausbildungsleitung unverzüglich einen Ausbildungsplan für die Grundausbildung und bringt
diesen dem/der Bediensteten nachweislich zur Kenntnis.
Der Ausbildungsplan wird im dafür vorgesehenen IT- System angelegt und beinhaltet
nachfolgende Schwerpunkte:

Auswahl des entsprechenden Verwaltungszweiges (Steuer, Zoll, Allgemeiner Dienst)

Auswahl der Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe

Auswahl der Lernmethode

Inanspruchnahme des organisierten Lehrangebotes der Bundesfinanzakademie

Inanspruchnahme der Lernmethode „Selbststudium“

Auswahl der Wahlmodule im Rahmen der Grundausbildung Allgemeiner Dienst

Auswahl bzw. Präzisierung der praktischen Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere der
Rotationsmaßnahmen.
4
4
5
Die Lernmethode ist modulspezifisch auszuwählen. Eine Auswahl auf Gegenstandsebene ist ausgeschlossen.
5
vgl. Richtlinie Leistungsorientierte Vergütung für Mitarbeiter/innen der Finanzverwaltung vom 07.01.2014,
BMF-330000/0001-I/6/2014
5.5. Lern-und Lehrinhalte
5.5.1. Lernzielkatalog
§ 5 Abs. 3 der GAB-VO normiert:
„…(3) Lern- und Lehrinhalte leiten sich aus den für den jeweiligen Verwaltungszweig und den
jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen definierten fachlichen und fachunabhängigen
Anforderungen ab. Die Ausprägungsstufen der fachlichen und fachunabhängigen
Anforderungen und damit der Wissensvermittlung sind in den Stoffgliederungsplänen
festzulegen…“
Die in der Anlage „Theoretische und praktische Lern- und Lehrinhalte“ der GAB-VO idgF
definierten Lern- und Lehrziele stellen die Basis der zu erstellenden Stoffgliederungspläne
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dar, die alle wichtigen Informationen über ein Modul sichtbar machen und jedenfalls
folgende Pflichtfelder zu enthalten haben:
LERNINHALTE
Die hier angeführten Informationen sollen den
Auszubildenden einen Überblick über die in dem
Modul behandelten Themen geben
Gibt es Anknüpfungspunkte zu Inhalten aus
anderen Modulen im Bildungscurriculum?
VERWENDUNGS-
Stellt die Grundlage für die Identifizierung der
/ENTLOHNUNGSGRUPPE
verschiedenen Lerntypen und Zielgruppen dar
ANZAHL DER ÜBUNGSEINHEITEN
Definiert das zeitliche Ausmaß
AUSPRÄGUNGSSTUFE DER
Die Ausprägungsstufen der fachlichen
FACHLICHEN ANFORDERUNGEN
Anforderungen stellen nicht nur den Rahmen für
(anhand des 4 Stufen Modells)
die Trainer/innentätigkeit dar, sondern auch das
Anforderungsniveau für Maßnahmen des
Nachweises des Lernzielerfolges (zB
Teilprüfungen, kommissionelle Abschlussprüfung)
ART DES ERFOLGSNACHWEISES
zB: Prüfungen, Fachgespräche
LERNERGEBNISSE
Lernergebnisse beschreiben, was die
Auszubildenden nach dem erfolgreichen Abschluss
des Moduls kennen, können oder beherrschen
sollten, dh. welche Kenntnisse erworben wurden.
Lernergebnisse sollten so formuliert sein, dass die
Erreichung der fachlichen Ausprägungsgrade
überprüft werden kann.
METHODISCHE AUFBEREITUNG
Die methodische Aufbereitung gibt den
Auszubildenden den Überblick über eingesetzte
Methoden und geplante Aktivitäten
FREI DEFINIERBARES
Zur Präzisierung von spezifischen
KOMMENTIERUNGSFELD
Informationsbedarfen
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5.5.2. Inhaltliche Verantwortung
Die zielgruppengerechte Gestaltung der Inhalte werden von den Seminarleiter/innen
aufbereitet. Für jedes Modul im Rahmen der Grundausbildung wird eine/ein Seminarleiter/in
durch die zuständige Fachabteilung/Fachbereich nominiert.
5.6. Praktische Qualifizierungsmaßnahmen während der
fachlichen Einarbeitung 6
5.6.1. Praktische Ausbildung im Allgemeinen
§ 6 der GAB-VO idgF normiert:
„…§ 6. (1) Im Wege der praktischen Ausbildung sollen die theoretischen Lehrinhalte zeitnah
in realen Arbeitssituationen von der/dem Auszubildenden umgesetzt werden…“
Praktische Lern- und Lehrinhalte werden durch die praktische Ausbildung und durch
spezifische Rotationsmaßnahmen durch die Auszubildenden erarbeitet. Nachstehende
Regelungen verfolgen die Zielsetzung transparente und einheitliche Vorgehensweisen
hinsichtlich der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung
sicherzustellen.

Kennenlernen der Organisationseinheiten

Kennenlernen der Arbeitsprozesse

Kennenlernen von team- bzw. organisationsübergreifenden Schnittstellen

Bearbeitung und Lösung von Routinefällen im Ausmaß der definierten
Anforderungsprofile

Vor- und Nachbereitung der theoretischen Inhalte der Ausbildungsmodule sowie
entsprechende Prüfungen
In jedem/r Team/Organisationseinheit werden die für die Erreichung des Ausbildungszieles
relevanten Bestimmungen anhand praktischer Beispiele in Verknüpfung mit den gesetzlichen
Grundlagen und den geltenden Dienstvorschriften vermittelt. Zusätzliches Augenmerk wird
auf die Aufgaben im Team und die teamübergreifende Zusammenarbeit gelegt.
Die Dauer der Ausbildung in den einzelnen Teams liegt innerhalb der Richtwerte und
orientiert sich am zukünftigen Einsatzgebiet des/der Auszubildenden. Die Entscheidung über
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die Ausbildungsdauer in den Teams trifft die/der Ausbildungsleiter/in im Einvernehmen mit
der/dem zuständigen Teamleiter/in.
Die vorgesehenen Ausbildungstage in den Teams sind tatsächlich zu absolvieren –
Abwesenheitstage können nicht als absolvierte Ausbildungstage angerechnet werden.
6
Verwiesen wird auf Anlage I, Anlage II und Anlage III des gegenständlichen Erlasses
5.6.2. Dauer der praktischen Ausbildung
§ 6 Abs. 3 der GAB-VO idgF normiert
„…Die praktische Ausbildung erfolgt in den Verwaltungszweigen Steuer und Zoll sowohl am
Arbeitsplatz der/des Auszubildenden als auch in anderen Organisationseinheiten innerhalb
eines Finanzamtes mit allgemeinem oder erweitertem Aufgabenkreis oder eines Zollamtes
und beginnt grundsätzlich nach Absolvierung der spezifischen theoretischen
Einführungsmodule…“
5.6.2.1. Verwaltungszweig Steuer
Richtwerte in Tagen
A1/v1: 100
A2/v2: 80
A3/v3: 80
1
1
1
Allgemeinveranlagung
15 – 20
15 – 20
15 - 20
Betriebsveranlagung
20 – 40
20 – 40
20 – 40
Infocenter
10 – 20
10 – 20
10 - 20
Abgabensicherung
10 – 15
10 – 15
10 – 15
1
1
1
15 – 20
3
3
3 -5
3-5
3-5
1
1
1
Minimale Dauer
76
64
64
Maximale Dauer
126
109
109
Organisation
Geschäftsleitung
Strafsachen/Fachbereich
Finanzpolizei
FA GVG
5.6.2.2. Verwaltungszweig Zoll
Richtwerte in Tagen
A1/v1: 180
A2/v2: 180
A3/v3: 105
2
2
2
75-93
127-138
86-96
Betriebsprüfung Zoll
1-5
3-10
1
Abgabensicherung Zoll
2-5
5
5
Geschäftsleitung/Organisation
Kundenteam
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Zollfahndung – Betrugsbekämpfung
40-45
10-15
5
Amtsfachbereich
30-50
3-10
1
Minimale Dauer
150
150
100
Maximale Dauer
200
200
110
5.6.2.3. Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst
§ 6 Abs. 2 der GAB-VO idgF normiert:
„…(2) Die praktische Ausbildung erfolgt im Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst unmittelbar
am Arbeitsplatz der/des Auszubildenden und beginnt grundsätzlich nach Absolvierung der
verwaltungszweigübergreifenden Module…“
Richtwerte in Tagen
A1/v1: 60
A2/v2: 60
A3/v3: 40
Organisation
1
1
1
Stamm-Team
34 – 55
34 – 55
28 – 39
Organisationseinheit 1
5 – 10
5 – 10
3–5
Organisationseinheit 2
5 – 10
5 – 10
3–5
Minimale Dauer
45
45
35
Maximale Dauer
75
75
50
5.6.3. Praktische Ausbildung/ Bundesweite Organisationseinheiten
§ 6 Abs. 3 der GAB-VO idgF normiert
„…. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Verwaltungszweigen Steuer und Zoll sowohl am
Arbeitsplatz der/des Auszubildenden als auch in anderen Organisationseinheiten
innerhalb eines Finanzamtes mit allgemeinem oder erweitertem Aufgabenkreis
oder eines Zollamtes…“
Auszubildende, die in einer bundesweiten Organisationseinheit des Finanzressorts
(Finanzpolizei, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel,
Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung) tätig sind, absolvieren die praktische Ausbildung nicht
in der eigenen Organisationseinheit, sondern in einem Finanzamt mit allgemeinem oder
erweitertem Aufgabenkreis.
Die Auswahl und Zuordnung zu den Ämtern mit allgemeinem oder erweitertem
Aufgabenbereich erfolgt in einem ersten Schritt durch direkte Kontaktaufnahme zwischen
den Organisationseinheiten.
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Im Falle von Dissens nimmt das zuständige Regionalmanagement die Auswahl und
Zuordnung der Ämter vor.
5.6.4. Rotationsmaßnahmen
Im Rahmen der Grundausbildung werden Rotationen als temporäre Mobilitätsmaßnahmen
qualifiziert und verfolgen vor allem die Zielsetzung des Kennenlernens der Abläufe in
anderen Organisationsbereichen sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses.
7
Die in § 6 Abs. 2 der GAB-VO idgF vorgesehenen zusätzlichen Rotationsmaßnahmen
umfassen für die Verwaltungszweige Steuer und Zoll mindestens fünf Arbeitstage, für den
Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst mindestens zwanzig Arbeitstage - davon mindestens
fünf Arbeitstage in einem Finanz- oder Zollamt.
Die Auswahl erfolgt durch den/die Auszubildende in Abstimmung mit dem/der
Ausbildungsleiter/in und ist je nach Interesse und Kapazitätsmöglichkeiten grundsätzlich aus
folgenden Organisationseinheiten auszuwählen.
Allgemeiner Dienst
Steuerverwaltung
Zollverwaltung
Finanzamt
Zollamt
Finanzamt
Zollamt
Regionalmanagement
Regionalmanagement
Regionalmanagement
Personalabteilung
Personalabteilung
Personalabteilung
Bundesweiter Fachbereich
Bundesweiter Fachbereich
Bundesweiter Fachbereich
Großbetriebsprüfung
Großbetriebsprüfung
Großbetriebsprüfung
Steuerfahndung
Steuerfahndung
Finanzamt für Gebühren,
Verkehrsteuern und
Glücksspiel
Finanzamt für Gebühren,
Verkehrsteuern und
Glücksspiel
Finanzamt für Gebühren,
Verkehrsteuern und
Glücksspiel
Finanzpolizei
Finanzpolizei
Finanzpolizei
Steuerfahndung
BMF Zentralleitung
BMF Zentralleitung
Ausgliederungen/Beteiligungen
des BMF
Die/Der Auszubildende verfasst abschließend über die Rotation einen Kurzbericht, welcher
Teil der Lernfortschrittskontrolle ist und der/dem Ausbildungsleiter/in zur Kenntnis zu bringen
ist.
7
Hinsichtlich dienstrechtlicher Aspekte wird auf einschlägige interne Richtlinien verwiesen.
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5.6.5. Lernfortschrittskontrolle
Im Rahmen der praktischen Qualifizierungsmaßnahmen wird durch den/die Ausbildner/in
eine Lernfortschrittskontrolle zur objektiven Leistungsfeststellung der/des Auszubildenden
geführt (vgl. Anlage IV des gegenständlichen Erlasses).
Im Gegensatz zum (elektronischen) Lerntagebuch dient die (elektronische)
Lernfortschrittskontrolle nicht der individuellen, sondern der objektiven Leistungsfeststellung
durch die/den Ausbildner/in. Die Ergebnisse der (elektronischen) Fortschrittskontrolle werden
der Dienstprüfungskommission im Rahmen der mündlichen kommissionellen
Abschlussprüfung vorgelegt.
5.7. Anrechnung
§ 7 der GAB-VO idgF normiert:
„… Werden Teile der Grundausbildung angerechnet, sind die praktischen Ausbildungsteile
sowie die kommissionelle Abschlussprüfung jedenfalls zu absolvieren. Eine Anrechnung der
gesamten Grundausbildung kann nur nach Zustimmung durch die/den Bundesminister/in für
Finanzen erfolgen. Mit der Gesamtanrechnung gilt die Grundausbildung als absolviert…“
Aufgrund des modularen Aufbaus der theoretischen Lehr- und Lerninhalte ist die
Teilanrechnung bereits vorhandener Qualifikationen zielgerichtet durch die/den
Ausbildungsleiter/in zulässig. Die praktischen Ausbildungsteile sowie die kommissionelle
Abschlussprüfung sind jedenfalls zu absolvieren. Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind
jedoch inhaltliche Abgrenzungen bereits erworbener Vorkenntnisse nur eingeschränkt
möglich. Überdies würde eine Teilanrechnung praktischer Ausbildungsteile der Zielsetzung
der Verordnung (§ 2 Abs. 3) widersprechen, da der Transfer von theoretischem Wissen in die
berufliche Praxis ausgeschlossen würde.
Ebenfalls ist die Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung von der Teilanrechnung
ausgenommen, da dies einer Gesamtanrechnung nahe kommen würde.
5.7.1. Kriterien der Anrechenbarkeit von Lerninhalten
Nachfolgende Kriterien sind für Teil- und Gesamtanrechnungen heranzuziehen.
Jeder Ausbildungssachverhalt wird einer individuellen Überprüfung - im Sinne der ex lege
festgesetzten Zweckmäßigkeitsprüfung - unterzogen. Die Zweckmäßigkeitsprüfung unterliegt
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einer Gesamtbetrachtungsweise und berücksichtigt sowohl die gesamte berufliche Laufbahn
als auch die konkrete Innehabung eines Arbeitsplatzes zum Zeitpunkt der Anrechnung.
Faktoren der Interessensabwägung (demonstrativ)
Zweckmäßigkeitsprüfung

Zurückliegen der absolvierten Grundausbildung in einer anderen Verwendungs- bzw.
Entlohnungsgruppe

Relevanz der fachlichen Weiterbildung in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit

Relevanz der fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen an den konkreten
Arbeitsplatz

Trainer/innentätigkeit im Allgemeinen

Trainer/innentätigkeit an der Bundesfinanzakademie

Absolvierte Steuerberaterprüfung bzw. Bilanzbuchhalterprüfung

Langjährige berufliche Erfahrung im Finanzressort

Absolvierung eines einschlägigen Studiums bzw. des Studienganges Tax Management
oder Public Management

Einschlägige Vorkenntnisse in der gesamten Berufslaufbahn

Wahrnehmung der Rolle als Ausbildner/in, Fachautor/in
5.7.2. Teilanrechnung
Die Teilanrechnung erfolgt nach Prüfung bereits vorhandener Qualifikationen und wird im
zuständigen IT- System durch die/den Ausbildungsleiter/in durchgeführt.
5.7.3. Gesamtanrechnung
Ein Rechtsanspruch auf Anrechnung der Grundausbildung besteht nicht 8. Die rechtlichen
Möglichkeiten der Gesamtanrechnung sind unter Vorliegen der kumulativen
Voraussetzungen, nämlich der

Gleichwertigkeit anderer Ausbildungen mit Teilen der Grundausbildung

Zweckmäßigkeit mit den Zielen der Grundausbildung aller Verwaltungszweige
möglich. Die Durchführung der Zweckmäßigkeitsprüfung und die daraus resultierende
Entscheidungsfindung obliegt im Falle der Gesamtanrechnung - vorwiegend zur ex lege
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vorgegebenen Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise - der/dem
Bundesminister/in für Finanzen und wird zuständigkeitshalber durch die Abteilung I/6,
Personalentwicklung wahrgenommen.
Das Ersuchen der Dienstbehörde auf Gesamtanrechnung wird an die zuständige
Personalabteilung gerichtet. Durch die Eingliederung in die elektronischen
Personalgeschäftsprozesse wird die Aufbereitung der notwendigen entscheidungsrelevanten
Unterlagen (operative Handlungsfelder) in die Standardprozesse der Personalabteilungen
eingebettet, sodass Verfahrensabläufe beschleunigt werden. Die strategische Entscheidung
über die Gesamtanrechnung obliegt weiterhin der zuständigen Fachabteilung I/6,
Personalentwicklung.
8
vgl. § 30 BDG 1979
5.7.4. Höherqualifizierung
Sachverhalte die eine dauernde abzielende höherwertige Verwendung (vgl. Richtlinie
Höherqualifizierung idgF) zur Folge haben, unterliegen nachfolgenden
Ausbildungsmodalitäten:
Dienstprüfung
Bei Vertragsbediensteten ist die Prüfungsauflage im Nachtrag zum Dienstvertrag
vorzuschreiben.
Verwendungsspezifische Ausbildung:
Für Beamtinnen/Beamte ist, da ex lege keine Dienstprüfung vorgesehen ist, eine
verwendungsspezifische Ausbildung erforderlich, die entsprechend der Grundausbildung für
die jeweilige Verwendungsgruppe gestaltet wird.
Für die Verwaltungszweige Steuer- und Zollverwaltung sind die Zulassungsprüfung zum
Vertiefungsmodul, das Vertiefungsmodul sowie eine schriftliche und mündliche
Modulabschlussprüfung zu absolvieren.
Für den Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst sind die Module Abgabenrecht, Budget und
Lenkungsinstrumente, Finanzmarkt und Wirtschaftspolitik sowie Personal- und
Organisationslehre und ein Wahlfach zu absolvieren. Die schriftliche und mündliche
Modulabschlussprüfung ist jedenfalls zu absolvieren.
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Für Anrechnungsfragen gelten die Bestimmungen der Grundausbildungsverordnung idgF
sinngemäß.
5.7.5. Umsteiger/innen-Ausbildung
Wechseln Bedienstete aus einem anderen Ressort in die Finanzverwaltung, so unterliegen
diese der GAB-VO idgF nur dann, wenn im abgebenden Ressort noch keine für die
Verwendungs-/Entlohnungsgruppe vorgesehene Grundausbildung absolviert wurde. Ist die
Grundausbildung für die entsprechende Verwendungsgruppe bereits im abgebenden Ressort
abgeschlossen worden, ist jedoch die für den neuen Arbeitsplatz vorgesehene
Umsteiger/innen-ausbildung zu absolvieren. Für Anrechnungsfragen gelten die
Bestimmungen der Grundausbildungsverordnung idgF sinngemäß.
Für Umsteiger/innen sind analog der Bestimmungen der GAB-VO idgF nachfolgende Module
zu absolvieren:
Verwaltungszweig Steuer
Verwaltungszweig Zoll
Das Finanzressort (ohne Teilprüfung)
Das Finanzressort (ohne Teilprüfung)
Einführungsmodul Steuer
Einführungsmodul Zoll
Schriftliche Teilprüfung Einführungsmodul
Steuer
Schriftliche Teilprüfung Einführungsmodul
Zoll
Vertiefungsmodul Steuer
Vertiefungsmodul Zoll
Schriftliche Teilprüfung zum
Vertiefungsmodul Steuer
Schriftliche Teilprüfung zum
Vertiefungsmodul Zoll
Für den Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst sind die Module Abgabenrecht, Budget und
Lenkungsinstrumente, Finanzmarkt und Wirtschaftspolitik sowie Personal- und
Organisationslehre und ein Wahlfach zu absolvieren. Die schriftliche und mündliche
Modulabschlussprüfung ist jedenfalls zu absolvieren.
5.8. Lehr- und Lernmethoden
5.8.1. Allgemeines
§ 8 der GAB-VO idgF normiert
„ …(1) Lehrmethoden basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Andragogik und
Didaktik und stellen den Rahmen für die Trainer/innentätigkeit dar. In der Grundausbildung
kommen verschiedene Lehrmethoden durch aufeinander abgestimmte Kombinationen zum
Einsatz…“
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5.8.2. Lehrmethoden
Lehrmethoden richten sich an Trainer/innen im Zuge der Wissensvermittlung.
Die Wahl der Lehrmethode bzw. deren Kombinationen untereinander wird - je nach
persönlichen Fähigkeiten- von den Trainer/innen vorgenommen. Hinsichtlich der
Wahlmöglichkeiten der Lehrmethoden kommt der Bundesfinanzakademie eine essentielle
Rolle zu. Zur Sicherstellung eines einheitlichen und qualitätsvollen Einsatzes der
Lehrmethoden liegt es im Aufgabenbereich der Bundesfinanzakademie - unterstützt durch
das neu eingerichtete Kompetenzzentrum für Methodik, Didaktik und Andragogik - im
Rahmen des organisierten Lehrangebotes derselben den kontinuierlichen, gezielten und
homogenen Methodeneinsatz zu gewährleisten.
5.8.3. Alternative Lehrkonzepte
§ 9 der GAB-VO idgF normiert:
„Die/Der Ausbildungsleiter/in kann in begründeten Einzelfällen nach Zustimmung durch
die/den Bundesminister/in für Finanzen alternative Lehrkonzepte entwickeln, sofern dadurch
die Erreichung des Lernzieles und eine angemessene Erfolgskontrolle gewährleistet sind. Die
kommissionelle Abschlussprüfung ist jedenfalls zu absolvieren.“
Die Möglichkeit, alternative Lehrkonzepte entwickeln zu können, eröffnet Flexibilität für alle
Dienstbehörden im Finanzressort. Module, die durch zu geringe Anmeldezahlen nicht zu
Stande kommen, können durch alternative Konzepte zu einer Erreichung des Lernzielerfolges
führen. Die Dienstbehörde kann dabei als eigener Bildungsanbieter fungieren.
Alternative Lehrkonzepte beinhalten unter anderem sowohl die Nutzung bereits vorhandener
technischer Möglichkeiten als auch die Nutzung von neuen Lerntechnologien.
5.8.4. Lernmethoden
§ 10 der GAB-VO idgF normiert:
„…(1) Die Grundausbildung umfasst auch die eigenverantwortliche Auseinandersetzung
der/des Auszubildenden mit den Lehrinhalten. Für die/den Auszubildende/n besteht die
Wahlmöglichkeit, als Lernmethode die organisierten Lehrangebote der
Bundesfinanzakademie (§ 8 Abs. 2) zu absolvieren oder die definierten Lehrinhalte in Form
des Selbststudiums zu erwerben…“
Gegenständliche Regelung eröffnet die Möglichkeit selbst zu wählen (pro Modul), ob die
definierten Lerninhalte (mittels interner Erlässe und Stoffgliederungsplänen transparent
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dargestellt) selbst erlernt werden können. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsleitung, die
unmittelbare Führungskraft und die/der Auszubildende/n. Der Nachweis über die Erreichung
des Lernzielerfolges wird gemäß §§ 16 ff der GAB-VO idgF erbracht.
Die Bundesfinanzakademie stellt sicher, dass alle zur Absolvierung der Grundausbildung
erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen. Insbesondere im Rahmen
des Selbststudiums ist darauf Bedacht zu nehmen.
Wenn die Lernmethode Selbststudium gewählt wird, gelten die in der Anlage „Theoretische
und praktische Lern-und Lehrinhalte“ der GAB-VO idgF vorgesehenen Unterrichtseinheiten
als Dienstzeit.
5.9. Fachliche Einarbeitung: Rollen und Verantwortlichkeiten
5.9.1. Auszubildende/r
§ 11 der GAB-VO idgF normiert
„…(1) Die/Der Auszubildende hat sich eigenverantwortlich und kontinuierlich mit den
anforderungsbasierten Lerninhalten sowie den definierten Lernzielen auseinanderzusetzen.
(2) Die/Der Auszubildende hat die Anmeldung zu den einzelnen Modulen in dem zur
Verfügung gestellten IT-Tool durchzuführen.
(3) Zur Transferförderung hat die/der Auszubildende ein (elektronisches) Lerntagebuch zu
führen…“
Die/der Auszubildende führt im Rahmen der eigenverantwortlichen Auseinandersetzung mit
den definierten Lerninhalten ein (elektronisches) Lerntagebuch, welches der individuellen
Überprüfung der Wissenserarbeitung dient. Das (elektronische) Lerntagebuch wird
ausbildungsübergreifend (Stufenbau der Bildung) verwendet, um kontinuierlich die
Erreichung der Lernziele individuell überprüfen zu können. Das (elektronische) Lerntagebuch
dient der subjektiven Leistungsevaluierung und ist im Rahmen des Nachweises des
Lernzielerfolges (Dienstprüfung) nicht der Dienstprüfungskommission vorzulegen.
5.9.2. Ausbildungsleiter/in
§ 12 der GAB-VO idgF normiert
„…(1) In jeder Dienstbehörde/Personalstelle (erforderlichenfalls auch in anderen
Organisationseinheiten) ist die Funktion eines/einer Ausbildungsleiters/-leiterin einzurichten.
(2) Im Rahmen der Grundausbildung hat die/der Ausbildungsleiter/in insbesondere folgende
Aufgaben zu erfüllen:
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1. Gesamtkoordination der Grundausbildung in inhaltlicher, methodischer und
organisatorischer Hinsicht (theoretische und praktische Lern- und Lehrinhalte);
2. Auswahl des Ausbildners/ der Ausbildnerin im Einvernehmen mit der unmittelbaren
Führungskraft der/des Auszubildenden;
3. Betreuung und Unterstützung der/des Auszubildenden und des Ausbildners/ der
Ausbildnerin;
4. Erstellung des Ausbildung…“
Der/Dem Ausbildungsleiter/in kommt im Rahmen der Einarbeitungsphase eine besondere
Rolle zu.
Neben der Gesamtkoordination in fachlicher und organisatorischer Hinsicht schafft die/der
Ausbildungsleiter/in, die Beurteilungsgrundlage für die weitere dienstliche Entwicklung.
Transfersicherungsmaßnahmen von Bildungsmaßnahmen werden von der/dem
Ausbildungsleiter/in gesetzt. Die unmittelbare Führungskraft wird in den
Transfersicherungsprozess miteinbezogen.
5.9.3. Ausbildner/in
§ 13 der GAB-VO idgF normiert
„... Die/der Ausbildner/in fungiert als Fachcoach innerhalb der Dienstbehörde/Personalstelle
und hat im Rahmen der gesamten Grundausbildung insbesondere folgende Aufgaben zu
erfüllen:
1. Vermittlung von praxisorientierten, fachlichen Kenntnissen;
2. Unterstützung bei der Umsetzung des theoretischen Wissens in die Praxis (im Sinne eines
entwicklungsorientierten Ansatzes);
3. Anleitung der/des Auszubildenden bei der Erledigung von übertragenen Aufgaben;
4. Betreuung und Unterstützung der/des Auszubildenden in fachlicher Hinsicht;
5. Beobachtung, Evaluierung und Dokumentation der Leistungen der/des Auszubildenden
(Fortschrittskontrolle) …“
Als Ausbildner/in kann jede/r Mitarbeiter/in in der Dienstbehörde/Personalstelle sein, die/der
über entsprechende Erfahrung in der Wissensvermittlung verfügt.
Die (elektronische) Fortschrittskontrolle dient im Gegensatz zum (elektronischen)
Lerntagebuch nicht der individuellen, sondern der objektiven Leistungsfeststellung der/des
Auszubildenden durch die/den Ausbildner/in. Die Ergebnisse der (elektronischen)
Fortschrittskontrolle sind der Dienstprüfungskommission im Rahmen der mündlichen
kommissionellen Abschlussprüfung vorzulegen.
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5.9.4. Bundesfinanzakademie
§ 14 der GAB-VO idgF normiert
„.. (1) Der Bundesfinanzakademie obliegt das operative Bildungsmanagement der
Grundausbildung. Sie ist für die Umsetzung der kompetenzorientierten Lehr- und Lernziele
sowie der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
(2) Die Bundesfinanzakademie hat die zeitgerechte Planung, Umsetzung und Evaluierung von
Bildungsmaßnahmen sicherzustellen. Hinsichtlich der Sondermodule der Finanzprokuratur ist
mit dieser das Einvernehmen herzustellen.
(3) Als zentrale Bildungseinrichtung des Finanzressorts steht die Bundesfinanzakademie für
alle Maßnahmen, die die Qualitätssicherung sowie Organisation und Durchführung von
Modulen betreffen, den Dienstbehörden/Personalstellen beratend zur Verfügung…“
Im Falle der Wahl des organisierten Lehrangebots an der Bundesfinanzakademie ist das
Team Grundausbildung in der Bundesfinanzakademie für alle Maßnahmen des operativen
Bildungsmanagements zuständig. Die Überprüfung einer bundesweit einheitlichen
Vorgehensweise obliegt der Bundesfinanzakademie.
Die Bundesfinanzakademie koordiniert alle Maßnahmen zur Optimierung der Auswahl, der
Qualifizierung und des Einsatzes von Trainer/innen.
5.9.5. Trainer/innen
§ 15 der GAB-VO idgF normiert
„… (1) Die Trainer/innen haben über fundiertes Wissen in fachlicher sowie in didaktischer,
andragogischer oder methodischer Hinsicht zu verfügen.
(2) Zur Erfüllung der anforderungsbasierten Lernziele der Auszubildenden haben
Trainer/innen insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
1. Wissensvermittlung der definierten Ausbildungsinhalte
2. Förderung selbstorganisierter Lernphasen
3. Förderung des Wissenstransfers
4. Forcierung des lernzielorientierten Einsatzes von teilnehmeraktiven, handlungsorientierten
und zielgruppenadäquaten Trainingsmethoden.
(3) Die Nominierung der Trainer/innen erfolgt nach Maßgabe strategisch definierter
Qualifizierungsstandards und obliegt der Bundesfinanzakademie im Einvernehmen mit
der/dem Dienstbehördenleiter/in bzw. der/dem Personalstellenleiter/in…“
Erfolgt Trainer/innentätigkeit innerhalb der Dienstzeit ist formelles Einvernehmen mit
der/dem Dienstbehördenleiter/in, Personalstellenleiter/in und den Personalabteilungen
herzustellen.
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Weiterführende dienstrechtliche Aspekte sind internen Richtlinien und Erlässen zu
entnehmen.
5.9.6. Seminarleiter/innen
Seminarleiter/innen haben die inhaltliche Verantwortung für die zielgruppengerechte
Aufbereitung der Inhalte eines Moduls. Für jedes Modul im Rahmen der Grundausbildung
wird eine/ein Seminarleiter/in durch die zuständige Fachabteilung/Fachbereich nominiert.
Das Aufgabenspektrum der Seminarleitung umfasst insbesondere:

Koordinierung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stoffgliederungspläne

Anleitung der Trainer/innen und Mitwirkung bei Ausarbeitung der Stoffgliederungspläne

Detaillierte Definition von konkreten Lehrinhalten unter Berücksichtigung der fachlichen
Ausprägungsstufen

Unterstützung der Bundesfinanzakademie im Rahmen der Rekrutierung der Trainer/innen

Mitwirkung bei der zeitlichen Planung der Module

Mitwirkung bei der Evaluierung der theoretischen Module
5.9.7. Die Dienstbehörde/Personalstelle als eigener Bildungsanbieter
Die Dienstbehörde/Personalstelle hat die Möglichkeit, den Bedarf an Bildungsmaßnahmen
selbständig zu erheben, zu bearbeiten und zu evaluieren.
Flexibilität im Rahmen sämtlicher Ausbildungsmaßnahmen schafft den Rahmen für die
effektive Erreichbarkeit der definierten Lernziele, die Erfüllung dienstrechtlicher Erfordernisse
und führt gleichermaßen zu einer rascheren Einsetzbarkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Der Bearbeitungsprozess impliziert, dass nach erfolgter Bedarfserhebung und Prüfung der
Validität, die Entscheidung über die Art der Bearbeitung erfolgt. Die Art der Bearbeitung
umfasst neben der Inanspruchnahme des organisierten Lehrangebots der BFA, die
Möglichkeit Bildungsangebote an der Dienstbehörde/Personalstelle abzuhalten und diese als
Äquivalent im jeweiligen Bildungsplan zu erfassen. Die Erfassung erfolgt im entsprechenden
IT-System.
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5.9.8. Gesamthafte Qualitäts- und Transfersicherung
Hinsichtlich aller qualitätssichernden Kriterien und Maßnahmen wird auf die Richtlinie
Bildungsmanagement idgF verwiesen.
5.10. Nachweis des Lernzielerfolges
5.10.1. Anforderungsniveau
§ 16 Abs. 2 der GAB-VO idgF normiert:
„…(2) Das Anforderungsniveau der einzelnen Prüfungsfächer wird durch die definierten
Lernziele und der daraus abgeleiteten Ausprägungsstufen der fachlichen und
fachunabhängigen Anforderungen definiert. Die Prüfungsfächer sind der Anlage
„Theoretische und praktische Lern-und Lehrinhalte“ zu entnehmen...“
Die Festlegung der Prüfungsfächer samt deren Anforderungsniveau werden durch die Anlage
"Theoretische und praktische Lern- und Lehrinhalte" der GAB-VO idgF in Kombination mit
den Ausprägungsstufen in den Stoffgliederungsplänen sowie gegenständlicher
Anforderungsprofile je Verwaltungszweig
9
festgelegt.
Der allgemeine Prüfungsumfang ist taxativ in der Anlage "Theoretische und praktische Lernund Lehrinhalte" der GAB-VO idgF als Gegenstand in den einzelnen Modulen festgelegt. Der
spezifische Prüfungsumfang (Prüfungsfächer) wird im Sinne eines einheitlichen und
homogenen Prüfungsumfanges durch die Bundesfinanzakademie im Einvernehmen mit den
Trainer/innen (unter Zugrundelegung der Zustimmung durch die zuständige Fachsektion)
sichergestellt.
9
Verwiesen wird auf Anlage I, Anlage II und Anlage III des gegenständlichen Erlasses
5.10.2. Qualitätssichernde Aspekte
Bei der Zusammensetzung der Dienstprüfungskommission ist darauf Rücksicht zu nehmen,
dass alle Prüfungsfächer in der definierten Ausprägungsstufe geprüft werden können.
→ 1. Schritt: Fachliche Qualitätssicherung durch Abstimmungsprozesse der
Trainer/innen mit den zuständigen Fachsektionen (inhaltliche Qualitätssicherung des zu
definierenden spezifischen Prüfungsumfanges)
→ 2. Schritt: Strukturelle Qualitätssicherung durch Vornahme der ex lege vorgesehen
Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile zueinander zur Sicherstellung einer homogenen
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bundeseinheitlichen Vorgehensweise. Die vorgenommene Gewichtung der Prüfungsfächer
mündet in einen Prüfungsplan.
5.11. Maßnahmen nach der Einarbeitung
5.11.1. Zuweisung zur Funktionsausbildung
Die Einarbeitungsphase endet mit positiver Absolvierung der Grundausbildung bzw. der
Umsteigerausbildung. Eine allfällige Zuweisung zur Funktionsausbildung
Rahmen der dienstrechtlichen und zeitlichen Kriterien
11
10
erfolgt im
. Die/Der Ausbildungsleiter/in
überprüft sämtliche Voraussetzungen, die im Rahmen der Zuweisung zur
Funktionsausbildung notwendig sind.
10
vgl. Richtlinie Funktionsausbildung vom 28.11.2013, BMF-330000/0093/-I/6/2013 idgF
11
vgl. Erlass Laufbahnbild Neu vom 11.05.2015, BMF-322501/0001-I/1/2015 idgF
5.11.2. Mitarbeitergespräch
§ 45a BDG 1979 normiert
„…..§ 45a. (1) Der unmittelbar mit der Fachaufsicht betraute Vorgesetzte (Vorgesetzter) hat
einmal jährlich mit jedem seiner Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch zu führen.
(2) Das Mitarbeitergespräch umfasst zwei Teile:
(3) Das Mitarbeitergespräch ist ausschließlich zwischen dem Vorgesetzten und seinem
Mitarbeiter zu führen.
(4) Die Ergebnisse der beiden Teile des Mitarbeitergespräches sind von einem der
Gesprächspartner während des Gespräches kurz schriftlich zusammenzufassen und von den
Gesprächspartnern zu unterschreiben…..“
Der Regelprozess betreffend Mitarbeiter/innen-Gespräch beginnt erst nach Ablauf der ersten
12 Arbeitsmonate. Das erste Mitarbeiter/innen-Gespräch wird durch die zwei bzw. drei
Feedbackgespräche im Rahmen der Einarbeitungsphase ersetzt.
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6. Dienstrechtliche Spezifika
6.1. Einarbeitung im Allgemeinen
6.1.1. Auflösung des Dienstverhältnisses im Probemonat
§ 30 Abs. 2 VBG normiert
„…§ 30. (2) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst
werden…“
Während des Probemonats kann das Dienstverhältnis gemäß § 30 Abs. 2 VBG von jedem
Vertragsteil jederzeit aufgelöst werden.
6.1.2. Kündigung des Dienstverhältnisses im ersten Arbeitsjahr
§ 32 Abs. 1 VBG normiert
„…§ 32. (1) Der Dienstgeber kann ein Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr
gedauert hat, nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen…“
Innerhalb des ersten Arbeitsjahres kann die/der Vertragsbedienstete formlos und ohne
Angabe des Grundes gekündigt werden. Ein Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr
gedauert hat, kann vom Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes gekündigt
werden.
6.2. Fachliche Einarbeitung
6.2.1. Bildungsmaßnahmen im dienst-und reisegebührlichen Kontext
§ 39 Abs. 1 BDG 1979 bzw. § 6a VBG normieren:
„… Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der Beamte/Vertragsbedienstete vorübergehend
einer anderen Dienststelle zur Dienstleistung zugewiesen und für die Dauer dieser Zuweisung
mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung dieser Dienststelle
vorgesehenen Arbeitsplatzes" betraut wird…“
Ex lege ist es für das Vorliegen einer Dienstzuteilung notwendig, dass der Bedienstete für die
Dauer der Zuteilung mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung
dieser Dienststelle vorgesehenen Arbeitsplatzes betraut wird. Da in der
Bundesfinanzakademie keine Arbeitsplätze zum Zwecke der Ausbildung eingerichtet sind, ist
eine Dienstzuteilung im Sinne dieser Bestimmungen rechtlich nicht möglich.
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§ 2 Abs. 3 RGV normiert:
„… Eine Dienstzuteilung im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn ein Beamter an einem
anderen Ort als dem Dienstort einer Dienststelle zur vorübergehenden Dienstleistung
zugewiesen wird und für die Dauer dieser Verwendung entweder der Dienstaufsicht des
Leiters dieser Dienststelle unterliegt oder mit der Leistung der zugewiesenen Dienststelle
betraut wird….“
Die Dienstaufsicht wird während des gesamten Zeitraumes der Bildungsmaßnahme an der
Bundesfinanzakademie unverändert durch die Leiterin/den Leiter der
Dienstbehörde/Personalstelle wahrgenommen. Die Bundesfinanzakademie hat
demgegenüber die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Bildungsbetrieb und wird
diesbezüglich mit den Leitern/innen der Dienstbehörden zusammenarbeiten.
Erforderlichenfalls ist vom Leiter der Bundesfinanzakademie mit der Leiterin/dem Leiter der
zuständigen Dienstbehörde/Personalstelle Kontakt aufzunehmen.
Rechtlich handelt es sich bei der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme bei allen
Teilnehmer/innen, die ihren Dienstort NICHT in Wien haben, um eine Dienstreise im Sinne
des § 2 iVm § 73 RGV. Die Dienstbehörde/Personalstelle hat einen entsprechenden
Dienstauftrag zu erteilen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für Trainer/innen an der BFA.
6.2.2. Anreise zu Bildungsveranstaltungen an der BFA
Mit Erlass vom 29.04.2015, BMF-330300/0001-I/6/2015 wurde unter anderem die mit dem
Hotel Zeitgeist vereinbarten Sperrtage, das sind Tage, an denen dem BMF keine
Nächtigungszimmer zur Verfügung stehen, geregelt.
In Abänderung des Erlasses wird bekanntgegeben, dass an Sperrtagen die Zimmer am
ersten Sperrtag bis 11.00 Uhr zu räumen sind und am letzten Sperrtag ab 15.00 Uhr wieder
zur Verfügung stehen. Die Daten der Sperrtage werden im Portal von der BFA veröffentlicht.
Nähere organisatorische Details in Verbindung mit der Sperrtagsregelung (zB hinsichtlich
Lernunterlagen oder Gepäcksaufbewahrung) werden von der Bundesfinanzakademie bzw.
dem Hotel Zeitgeist zur Verfügung gestellt.
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6.2.3. Dienstzeit
Hinsichtlich der Dienstzeit im Rahmen des organisierten Lehrangebotes der
Bundesfinanzakademie wird auf die Dienstzeitregelung des Finanzressorts vom 06.04.2006,
BMF-320700/0005-I/20/2006, verwiesen.
6.2.4. Telearbeit/Telelernen
Bei Inanspruchnahme der Lernmethode „Selbststudium“ wird auf die entsprechenden
Erlässe
12
hinsichtlich der Telearbeit bzw. Telelernen verwiesen.
12
vgl. Richtlinie Telearbeit vom 02.07.2007, BMF-322505/0001-I/20/2007 sowie Richtlinie TelearbeitErweiterung Telelernen vom 19.10.2012, BMF-322505/0001-I/1/2012
Bundesministerium für Finanzen, 11. Juli 2016
© Bundesministerium für Finanzen
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Autor: Abteilung I/6
Version 1
Wien, 25. April 2016
Anlage I
Praktische
Qualifizierungsmaßnahmen
Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst
INTERN
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Inhaltsverzeichnis
1. DATENBLATT ................................................................................................... 1
2. DAUER PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ........................................ 2
3. ÜBERSICHTSPLAN PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ....................... 2
4. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ................. 3
Team Organisation ................................................................................................. 3
Stamm-Team ......................................................................................................... 4
Organisationseinheit/Team/Abteilung 1 ................................................................... 4
Organisationseinheit/Team/Abteilung 2 ................................................................... 5
5. ZUSÄTZLICHE ROTATIONSMAßNAHMEN............................................................ 6
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1. Datenblatt
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in)
Art der Ausbildung
Grundausbildung
Verwaltungszweig
Allgemeiner Dienst
derzeitige Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
angestrebte Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
Nachname Vorname, Titel
Personalnummer
Dienstantritt
Geburtsdatum
Stammdienststelle, Stamm-OrgEinheit
Ausbildungsleiter/in
INTERN
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2. Dauer praktische Qualifizierungsmaßnahmen
Ausbildung in Tagen
A1/v1: 60
A2/v2: 60
A3/v3: 40
Organisation
1
1
1
Stamm-Team
34 – 55
34 – 55
28 – 39
Organisationseinheit 1
5 – 10
5 – 10
3–5
Organisationseinheit 2
5 – 10
5 – 10
3–5
Minimale Dauer
45
45
35
Maximale Dauer
75
75
50
Rotation in Tagen
20
20
5
3. Übersichtsplan praktische
Qualifizierungsmaßnahmen
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in)
Organisationseinheit/Team
Datum
Ausbildner/innen
von / bis
Ansprechpersonen
Team Organisation
Stamm-Team *)
Organisationseinheit 1*)
Organisationseinheit 2 *)
Rotation
*) Hinweis: nach Festlegung ist die tatsächliche Organisationseinheit zu erfassen.
INTERN
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4. Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen
Ausbildung
Hinweise: Die Erfassung des konkreten Datums hat durch die/den Ausbildende/n zu erfolgen.
Die Spalte „Anmerkungen“ ist bei Bedarf durch die/den Ausbildner/in zu befüllen.
Nach Vermittlung der Ausbildungsschwerpunkte ist der Nachweis des Lernzielerfolgs
(
Formular) durch die/den Ausbildner/in vorzunehmen.
Team Organisation
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
ESS
Abgabenrechtliche
Geheimhaltungspflicht/Datenschutzrichtlinie
Aufgaben Organisation
IWB (Infrastruktur, Wirtschaft und Beschaffung)
Schnittstellen zu anderen Teams
Meldepflichten der Mitarbeiter/innen (dienstrechtliche
Grundbegriffe wie zB Krank-/Gesundmeldung,
Wohnsitzänderung)
INTERN
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Stamm-Team
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Organisationseinheit/Team/Abteilung 1
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
INTERN
Seite 4
57 von 95
Organisationseinheit/Team/Abteilung 2
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
INTERN
Seite 5
58 von 95
5. Zusätzliche Rotationsmaßnahmen
Rotationsvereinbarung im Rahmen der Grundausbildung
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in abgebend)
Auszubildende/r
Organisationseinheit
Ausbildungsleiter/in
abgebend
Ausbildungsleiter/in
Organisationseinheit
aufnehmend
Beginn Rotation
Ende Rotation
Geplante Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in aufnehmend)
Anmerkungen aufnehmende/r Ausbildner/in aufnehmend
Kurzbericht durch Auszubildende/n
Datum/Unterschriften
Auszubildende/r
Ausbildungsleiter/in
Ausbildungsleiter/in
abgebend
Aufnehmend
INTERN
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Autor: Abteilung I/6
Version 1
Wien, 25. April 2016
Anlage II
Praktische
Qualifizierungsmaßnahmen
Verwaltungszweig Steuer
INTERN
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Inhaltsverzeichnis
1. DATENBLATT ................................................................................................... 1
2. DAUER PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ........................................ 2
3. ÜBERSICHTSPLAN PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ....................... 3
4. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ................. 4
Team Organisation ................................................................................................. 4
Team Allgemeinveranlagung ................................................................................... 5
Team Betriebsveranlagung Innendienst / Team Betriebsveranlagung Außendienst ..... 6
Team Infocenter .................................................................................................... 7
Team Abgabensicherung Einhebung / Team Abgabensicherung Einbringung.............. 8
Team Strafsachen .................................................................................................. 9
Fachbereich ......................................................................................................... 10
Team Finanzpolizei ............................................................................................... 10
Geschäftsleitung................................................................................................... 11
Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ....................................... 11
5. ZUSÄTZLICHE ROTATIONSMAßNAHMEN.......................................................... 12
INTERN
Seite (2)
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1. Datenblatt
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in)
Art der Ausbildung
Grundausbildung
Verwaltungszweig
Steuer
derzeitige Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
angestrebte Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
Nachname Vorname, Titel
Personalnummer
Dienstantritt
Geburtsdatum
Stammdienststelle, Stamm-OrgEinheit
Ausbildungsleiter/in
INTERN
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2. Dauer praktische Qualifizierungsmaßnahmen
Ausbildung in Tagen
A1/v1: 100
A2/v2: 80
A3/v3: 80
1
1
1
Allgemeinveranlagung
15 – 20
15 – 20
15 - 20
Betriebsveranlagung
20 – 40
20 – 40
20 – 40
Infocenter
10 – 20
10 – 20
10 - 20
Abgabensicherung
10 – 15
10 – 15
10 – 15
1
1
1
15 – 20
3
3
3 -5
3–5
3-5
1
1
1
Minimale Dauer
76
64
64
Maximale Dauer
126
109
109
5
5
5
Organisation
Geschäftsleitung
Strafsachen/Fachbereich
Finanzpolizei
FA GVG
Rotation in Tagen
INTERN
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3. Übersichtsplan praktische
Qualifizierungsmaßnahmen
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in)
Organisationseinheit/Team
Datum
Ausbildner/innen
von / bis
Ansprechpersonen
Organisation
Allgemeinveranlagung
Betriebsveranlagung
Infocenter
Abgabensicherung
Geschäftsleitung
Strafsachen/Fachbereich
Finanzpolizei
FA GVG
Rotation
INTERN
Seite 3
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4. Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen
Ausbildung
Hinweise: Die Erfassung des konkreten Datums hat durch die/den Ausbildende/n zu erfolgen.
Die Spalte „Anmerkungen“ ist bei Bedarf durch die/den Ausbildner/in zu befüllen.
Nach Vermittlung der Ausbildungsschwerpunkte ist der Nachweis des Lernzielerfolgs
(
Formular) durch die/den Ausbildner/in vorzunehmen.
Team Organisation
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
ESS
Abgabenrechtliche
Geheimhaltungspflicht/Datenschutzrichtlinie
Aufgaben Organisation
IWB (Infrastruktur, Wirtschaft und Beschaffung)
Schnittstellen zu anderen Teams
Meldepflichten der Mitarbeiter/innen (dienstrechtliche
Grundbegriffe wie zB Krank-/Gesundmeldung,
Wohnsitzänderung)
INTERN
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65 von 95
Team Allgemeinveranlagung
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Gesetzliche Grundlagen (Steuerbuch)
Anmerkung von Anbringen und Fehlerbehebung
Ablage
Durchführung von Abfragen (Sozialversicherung, ZMR),
Bearbeitung von Vorbescheid- und
Nachbescheidkontrollen, Dokumentation der
Entscheidungsfindung (elektronischer Vermerk),
Begründungscodes
Bearbeitung weiterer EDV-Listen, Festsetzung/
Anpassung von Vorauszahlungen
Individuelle Auskunftserteilung (persönlich/telefonisch)
Familienbeihilfe (Theorie und Abfragen im DB 3 und 4
sowie ALF sowie Antragsbearbeitung)
Einheitsbewertung – Grundlagen, Fortschreibungen, EWFeststellungen GV und LuF-Vermögen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 5
66 von 95
Team Betriebsveranlagung Innendienst /
Team Betriebsveranlagung Außendienst
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Betriebsveranlagung Innendienst
Aktenordnung, Grunddatenwartung, Arbeitsbehelfe
(OHB, elektronische Fachliteratur)
Erfassung von Erklärungsdaten, Erledigung der
Teampost, Festsetzung/Anpassung von Vorauszahlungen
Listenbearbeitung, beispielsweise:
Vorbescheid-, Nachbescheidkontrollen
Schätzungen sowie U2, U12
Mitteilungen nach § 109a EStG 1988
Bereinigung von Fehlercodes
UVAs
Festsetzung von Kleinabgaben (zB NoVA, KR, ENAV)
Durchführung von Umsatz-, Einkommen- und
Körperschaftsteuerveranlagungen Veranlagung von
Feststellungsfällen
Amtswegige Ermittlung des Sachverhalts unter Wahrung
des Parteiengehörs,
Dokumentation der Entscheidungsfindung (elektronischer
Vermerk), Begründung
Bearbeitung von Kontrollmaterial (zB: EUZ-KM)
Individuelle Auskunftserteilung in Spezialfällen
Erhebungen vor Ort
Aktenabtretung, Aktenlöschung
Abänderung und Berichtigung von Bescheiden gemäß §§
293 ff BAO, Durchführung von Wiederaufnahmen
Bearbeitung von Beschwerden (Anmerkung AIS-DB2
und/oder Remida, Aussetzung der Einhebung,
Beurteilung der Zuständigkeit und Rechtzeitigkeit,
Mängelbehebung, RM-Erledigung)
Betriebsveranlagung Außendienst
Fallauswahl, Prüfungsvorbereitung organisatorisch und
inhaltlich inklusive EDV-Anwendungen
Mitwirkung bei Außenprüfungen (BP, USO, Erhebung,
Liquiditätsprüfung und/oder Nachschau - mindestens ein
Fall soll zur Gänze mitverfolgt werden), Ausfertigung von
Kontrollmitteilungen
GPLA und Lohnzettelverfahren
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 6
67 von 95
Team Infocenter
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Abfragen im AIS-DB2, Grunddatenwartung,
Eingangspost, Sichtung von Kontrollmaterial
Subjektanlage, Neuaufnahmen und Vergabe von
Steuernummern (Fragebögen, steuerliche Relevanz,
Zuständigkeit, Identitätsprüfung, UID-Nummer),
Antrittsbesuche und Folgemaßnahmen (zB PO), Anlage
von Feststellungsfällen
Aktenübernahme, Aktenabtretung, Grundsätze der
Aktenaufteilung im Finanzamt
Erklärungsversand und Fristenüberwachung,
Listenbearbeitung, Zwangsstrafen
Finanz Online:
• Neuanmeldungen
• Grunddatenänderung
• Fristverlängerung durch Steuerberater
• Gewerbescheinübermittlung durch Magistrat/BH
Frontoffice, Bearbeitung telefonischer Anfragen
NOVA und Fahrzeugeinzelbesteuerung
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 7
68 von 95
Team Abgabensicherung Einhebung /
Team Abgabensicherung Einbringung
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Abgabensicherung-Einhebung
Fälligkeiten und Zahlungsfristen, Entrichtungsarten
Dateneingabe, Belege, Zahlungsverkehr
Abgabenkonto, Buchungsmitteilung, RückzahlungsUmbuchungs- und Überrechnungsanträge, Mahn- und
Erinnerungsverfahren
Nebengebühren
Abgabensicherung-Einbringung
Rückstandsausweis, Vollstreckungsbescheid,
Drittschuldnerpfändungen
Gesamtschuld und Haftungsbescheid,
Sicherstellungsauftrag, Insolvenzverfahren im Überblick,
Abfragen (Grundbuch, Firmenbuch, SV, ZMR und
Ediktsdatei)
Zahlungserleichterungen, Nachsicht, Löschung,
Aussetzung und Hemmung der Einbringung
Teilnahme an Außendiensthandlungen
EU-Amtshilfe
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 8
69 von 95
Team Strafsachen
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Strafsachen
Anzeigenbearbeitung
Zusammenarbeit mit den BV-Teams
Strafrechtliche Würdigung von BP-Berichten und
Selbstanzeigen
Prüfungen nach § 99 FinStrG
Ausfertigung von Strafverfügungen
Teilnahme Verhandlungen oder Einvernahmen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
Hinweis: Schwerpunktsetzung für Auszubildende der Verwendungsgruppe A1/v1:
Schwerpunkt Strafsachen
Fachbereich im Ausmaß von 4 Tagen
Auszubildende der Verwendungsgruppen A2/v2, A3/v3
Gesamtdauer 2 Tage
INTERN
Seite 9
70 von 95
Fachbereich
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
Fachbereich
Auskunftserteilung (extern/intern) incl. Prüfbegleitung
Rechtsmittelbearbeitung inklusive der Vorlage von
Beschwerden an das BFG
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Kurzschulung elektronischer Fachliteratur und anderer
Recherchemöglichkeiten
A1/v1: Teilnahme an BFG-Verhandlungen
A1/v1: Mitwirkung an internen Fortbildungsmaßnahmen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Hinweis: Schwerpunktsetzung für Auszubildende der Verwendungsgruppe A1/v1:
Schwerpunkt Fachbereich
Strafsachen im Ausmaß von 2 Tagen
Auszubildende der Verwendungsgruppen A2/v2, A3/v3
Gesamtdauer 1 Tage
Team Finanzpolizei
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Gesetzliche Grundlagen (AuslBG, ASVG, AVRAG, SozBeG,
AÜG, GSpG)
Dienstvorschriften (OHB intern)
Verfahren (Anzeige – Rechtsmittelverfahren,
Landesverwaltungsgericht)
Außendienst (Vorbereitung, Durchführung,
Nachbearbeitung)
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 10
71 von 95
Geschäftsleitung
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Aufgaben Assistent Leistungssteuerung – insbesondere
Managementprozesse (ZVB, Controlling, MbO)
Aufgaben BBKO – insbesondere Koordination,
Anzeigenmanagement, Risikobewertung, Fallauswahl und
Evaluierung sowie Schnittstellen
Anmerkungen
Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Vorstellung in Wien bzw. in einer Außenstelle (alle
Aufgaben des FA GVG und Verfahrensablauf)
Anmerkungen
INTERN
Seite 11
72 von 95
5. Zusätzliche Rotationsmaßnahmen
Rotationsvereinbarung im Rahmen der Grundausbildung
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in abgebend)
Auszubildende/r
Organisationseinheit
Ausbildungsleiter/in
abgebend
Ausbildungsleiter/in
Organisationseinheit
aufnehmend
Beginn Rotation
Ende Rotation
Geplante Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in aufnehmend)
Anmerkungen aufnehmende/r Ausbildner/in aufnehmend
Kurzbericht durch Auszubildende/n
Datum/Unterschriften
Auszubildende/r
Ausbildungsleiter/in
Ausbildungsleiter/in
abgebend
aufnehmend
INTERN
Seite 12
73 von 95
Autor: Abteilung I/6
Version 1
Wien, 25. April 2016
Anlage III
Praktische
Qualifizierungsmaßnahmen
Verwaltungszweig Zoll
INTERN
74 von 95
Inhaltsverzeichnis
1. DATENBLATT ................................................................................................... 1
2. DAUER PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ........................................ 2
3. ÜBERSICHTSPLAN PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ....................... 2
4. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ................. 3
Geschäftsleitung..................................................................................................... 3
Organisation und IT ............................................................................................... 3
Kundenteam .......................................................................................................... 4
Betriebsprüfung Zoll ............................................................................................... 6
Abgabensicherung Zoll............................................................................................ 7
Zollfahndung .......................................................................................................... 8
Amtsfachbereich .................................................................................................... 8
5. ZUSÄTZLICHE ROTATIONSMAßNAHMEN............................................................ 9
INTERN
Seite (2)
75 von 95
1. Datenblatt
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in)
Art der Ausbildung
Grundausbildung
Verwaltungszweig
Zoll
derzeitige Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
angestrebte Verwendungs-/Entlohnungsgruppe
Nachname Vorname, Titel
Personalnummer
Dienstantritt
Geburtsdatum
Stammdienststelle, Stamm-OrgEinheit
Ausbildungsleiter/in
INTERN
Seite 1
76 von 95
2. Dauer praktische Qualifizierungsmaßnahmen
Ausbildung in Tagen
A1/v1: 180
A2/v2: 180
A3/v3: 105
2
75-93
1-5
2-5
2
127-138
3-10
5
2
86-96
1
5
40-45
10-15
5
30-50
150
3-10
150
1
100
200
200
110
5
5
5
Geschäftsleitung/Organisation
Kundenteam
Betriebsprüfung Zoll
Abgabensicherung Zoll
Zollfahndung –
Betrugsbekämpfung
Amtsfachbereich
Minimale Dauer
Maximale Dauer
Rotation in Tagen
3. Übersichtsplan praktische
Qualifizierungsmaßnahmen
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in)
Organisationseinheit/Team
Datum
Ausbildner/innen
von / bis
Ansprechpersonen
Geschäftsleitung/Organisation
Kundenteam
Betriebsprüfung Zoll
Abgabensicherung Zoll
Zollfahndung –
Betrugsbekämpfung
Amtsfachbereich
Rotation
INTERN
Seite 2
77 von 95
4. Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen
Ausbildung
Hinweise: Die Erfassung des konkreten Datums hat durch die/den Ausbildende/n zu erfolgen.
Die Spalte „Anmerkungen“ ist bei Bedarf durch die/den Ausbildner/in zu befüllen.
Nach Vermittlung der Ausbildungsschwerpunkte ist der Nachweis des Lernzielerfolgs
(
Formular) durch die/den Ausbildner/in vorzunehmen.
Geschäftsleitung
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Aufbau und Werte der Zollverwaltung und des
Zollamtes
Aufgaben Assistent/in Leistungssteuerung
Managementprozesse (Zielvereinbarungen, Controlling,
Management by Objectives, interne Kontrolle, usw.)
Schnittstellen nach außen
Anmerkungen
Organisation und IT
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
Aufgaben Organisation
ESS
Meldepflichten der Mitarbeiter/innen (dienstrechtliche
Grundbegriffe wie z.B. Krank-/Gesundmeldung,
Wohnsitzänderung)
abgabenrechtliche
Geheimhaltungspflicht/Datenschutzrichtlinie/ITSicherheit
Erläuterungen zum Mitarbeiterportal, Dienststellenseite
usw.
Brandschutzordnung
Tätigkeiten Kanzlei, WinEvi Aktenevidenz
Schnittstellen zu anderen Teams
INTERN
Seite 3
78 von 95
Kundenteam
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Zollrecht in der Praxis
gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien
Zuständigkeiten (sachlich, örtlich, zollamtsintern)
praktische Anwendung von e-zoll
Zollabfertigung Amtsplatz und zugelassener
Warenort
Abfragenmanager
Abgabenberechnung
Kontrollmanagement
NCTS
Risikomanagement
TUA
Prozesse (Amtsplatz/Warenort) im Zollverfahren
von der Annahme der Anmeldung bis zur
Überlassung
Versandverfahren Überführung in den freien
Verkehr
Wirtschaftliche Verfahren
(Wieder-)Ausfuhr
Zolltarif
Verbote und Beschränkungen
zollamtliche Überwachungsmaßnahmen z.B.
Zolllagerkontrollen, besondere Verwendung
Zollwert
Ursprung und Präferenzen
Außenwirtschaftssrecht
Marktordnung
Rückware
Zollbefreiungen
Verbrauchsteuern in der Praxis
gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien
System Verbrauchsteuern (Betriebsarten,
Warengruppen, Steueraussetzung,
Steuerschuldner/in, Monopol)
amtliche Aufsicht insbesondere Musterziehung,
Dokumentenkontrolle, Bestandsaufnahme,
Aufzeichnungspflichten
EVA: Elektronische Verbrauchsteueranmeldungen
Prozess Überprüfung der
Verbrauchsteueranmeldung und des
Erstattungsantrages
Anmerkungen
INTERN
Seite 4
79 von 95
EMCS: Excise Movement and Control System –
System zur Kontrolle der Beförderung
verbrauchsteuerpflichtiger Waren
SEED: System for Exchange of Excise Data
(Verbrauchsteuer-Datenaustauschsystem)
EKA: Abfindung
Überprüfung der Abfindungsanmeldungen
einschließlich amtlicher Aufsichtsmaßnahmen,
Prüfung der Grunddaten
Konzeptiv
Bewilligungserteilung/-widerruf
Abgabenvorschreibung
buchmäßige Erfassung
Rechtsbehelfsverfahren
nachträgliche Prüfung von Anmeldungen
Such- und Mahnverfahren
Zollbefreiungen
E-Finanz
zolloperative Tätigkeiten
Kontrollbefugnisse
Planung/Ablauf Außendienst (OHB)
lokales Risikomanagement
Aufgaben der Auditorin/des Auditors im
Kundenteam und Zusammenspiel mit BEKO und RIA
Risiko- und Verfahrensprofile
Findok, Wissensplattform, Formulardatenbank
Schnittstellen zu anderen Teams
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
INTERN
Seite 5
80 von 95
Betriebsprüfung Zoll
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Anmerkungen
gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien
System Betriebsprüfung (Ablauf)
Grundzüge Rechnungswesen
Prüfungsanregung/-auftrag
Prüfungsvorbereitung, Prüfungshandlung,
Niederschrift – Schlussbesprechung
Abgabenvorschreibung
Amtshilfe
Datenauswertungen
Prüfpläne
Schnittstellen zu anderen Teams, BEKO und RIA
A2/v2: zusätzlich Aktenbearbeitung unter Anleitung
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
INTERN
Seite 6
81 von 95
Abgabensicherung Zoll
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien
A und B-Buchführung (OWNRES)
Zahlungsverkehr – verrechnungspflichtige
Drucksorten/Zahlungsaufträge,
Abgabenkonten/Amtskonten
ZITAT
Vor- und Abschreibungsaufträge, buchmäßige
Erfassung
Fälligkeiten und Zahlungsfristen
Entrichtung der Abgaben
Zahlungsaufschub/Gesamtbürgschaft
Rückstandsausweis
Zahlungserleichterungen
Sicherheiten – Überwachung, Garantiemanagement
Verwertung/Vernichtung – Ablauf
Verwahrlager
Vorschreibung Nebengebühren
Einbringungsmaßnahmen und deren Sicherung,
Beitreibungsverfahren, Insolvenzen
Abschreibungen/Löschungen (WOMIS)
Formulardatenbank
elektronische Abfragen (ZMR, FB,…)
Schnittstellen zu anderen Teams
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 7
82 von 95
Zollfahndung
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien
Unterschiede zum Abgabenverfahren
Zuständigkeiten
Delikte, Schuldformen, Selbstanzeige
Vorgangsweise bei Erledigungen in eigener
Verantwortung (§ 108 ZollR-DG, § 146 FinStrG,
§ 30a FinStrG)
Spruchsenatsverfahren
Teilnahme an mündlicher Verhandlung
Betrugsbekämpfung
Amtshilfe
Formulardatenbank
Schnittstellen zu anderen Teams
A1/v1 und A2/v2: zusätzlich Aktenbearbeitung unter
Anleitung
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
Amtsfachbereich
Ausbildner/innen:
Datum:
TT. MM. JJJJ
Tätigkeiten, behandelte Themen
Ausbildungsschwerpunkte
Aufgaben Amtsfachbereich
Erläuterungen zum Qualitätsmanagement
Erläuterungen zum Wissensmanagement
Abfrage diverser fachlicher Datenbanken (RIS,…)
Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht
Wissensplattform
Schnittstellen zu anderen Teams sowie zum
bundesweiten Fachbereich und BMF
A1/v1: zusätzlich Aktenbearbeitung unter Anleitung,
Teilnahme an BFG-Verhandlungen sowie Teilnahme
an Gerichtsverhandlungen
Nachweis Lernzielerfolg (Formular)
Anmerkungen
INTERN
Seite 8
83 von 95
5. Zusätzliche Rotationsmaßnahmen
Rotationsvereinbarung im Rahmen der Grundausbildung
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in abgebend)
Auszubildende/r
Organisationseinheit
Ausbildungsleiter/in
abgebend
Ausbildungsleiter/in
Organisationseinheit
aufnehmend
Beginn Rotation
Ende Rotation
Geplante Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte
(Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in aufnehmend)
Anmerkungen aufnehmende/r Ausbildner/in aufnehmend
Kurzbericht durch Auszubildende/n
Datum/Unterschriften
Auszubildende/r
Ausbildungsleiter/in
Ausbildungsleiter/in
abgebend
aufnehmend
INTERN
Seite 9
84 von 95
Autor: I/6
Version 1
Wien, 26. April 2016
Anlage IV
Formulare
INTERN
85 von 95
Inhaltsverzeichnis
1. CHECKLISTEN EINARBEITUNG .......................................................................... 1
1.1. Checkliste: Vorbereitung für neue Mitarbeiter/in .............................................. 1
1.2. Checkliste: Der erste Arbeitstag ...................................................................... 2
1.3. Checkliste: Feedbackgespräche ...................................................................... 3
2. FORMULARE PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ................................ 4
2.1. Beurteilungskriterien ...................................................................................... 4
2.2. Lernzielerfolg A1/v1 ....................................................................................... 5
2.3. Lernzielerfolg A2/v2 ....................................................................................... 6
2.4. Lernzielerfolg A3/v3 ....................................................................................... 7
2.5. Lernzielerfolg Rotation A1/v1.......................................................................... 8
2.6. Lernzielerfolg Rotation A2/v2, A3/v3 ............................................................... 9
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C:\Users\skorian\AppData\Local\Temp\fsc.client\dav\Anlage_IV__Formulare.docx
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1. Checklisten Einarbeitung
1.1. Checkliste: Vorbereitung für neue Mitarbeiter/in
Datenblatt
Name der Mitarbeiter/in
bzw. des Mitarbeiters
Organisationseinheit
(Abteilung, Team etc.)
Bezeichnung des
Arbeitsplatzes
Einarbeitung
auf Grund von:
☐ Neuaufnahme
☐ Dienstzuteilung
☐ Versetzung
☐ Sonstiges:
Maßnahmen
erledigt
Ort und Zeit des Dienstantritts vereinbaren bzw. mitteilen
☐
Willkommensbox vorbereiten bzw. besorgen
☐
Einrichten/Ausstatten des Arbeitsplatzes (Schreibtisch vorbereiten,
Büromaterial, PC/IT installieren, Dienstausweis, alte Türschilder
entfernen bzw. mit neuem Namen ergänzen etc.)
Kommunikation des Neuankömmlings im Team/in der Abteilung und
Vorstellungsrunde in der Abteilung vorbereiten
Gewünschte/n Ausbildner/in fragen
Termin für Briefings mit den Ausbildner/innen vereinbaren und
durchführen
☐
☐
☐
☐
Erstellt von:
Datum:
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1.2. Checkliste: Der erste Arbeitstag
Datenblatt
Name der Mitarbeiter/in
bzw. des Mitarbeiters
Organisationseinheit
(Abteilung, Team etc.)
Bezeichnung des
Arbeitsplatzes
Ausbildner/in
Einarbeitung
auf Grund von:
☐ Neuaufnahme
☐ Dienstzuteilung
☐ Versetzung
☐ Sonstiges:
Maßnahmen
Begrüßung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters durch die
Geschäftsleitung und Vorstellen der direkten Führungskraft
Vorstellen der/des Ausbildungsleiter/in, der/des Ausbildner/in durch die
unmittelbare Führungskraft
Vorstellen der Mitarbeiter/innen der Abteilung bzw. des Teams
Mit den Räumlichkeiten vertraut machen und den neuen Arbeitsplatz
zeigen
Übergabe der Willkommensbox (gilt nur für Neuaufnahmen)
Zentrale Aufgaben und deren Eingliederung ins Finanzamt/Zollamt bzw.
ins Finanzressort in Grundzügen erklären
Information über die wesentlichsten Dienstpflichten
Planung der Einarbeitungsphase, Organisation und Anmeldung zur
Grundausbildung/Funktionsausbildung durchbesprechen und ggf.
anpassen
erledigt
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
Erstellt von:
Datum:
INTERN
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1.3. Checkliste: Feedbackgespräche
Datenblatt
Name der Mitarbeiter/in bzw. des Mitarbeiters
Organisationseinheit (Abteilung, Team etc.)
Bezeichnung des Arbeitsplatzes
Ausbildungsmentor/in
Einarbeitung
auf Grund von:
☒ Neuaufnahme
☐ Dienstzuteilung
☐ Versetzung
☐ Sonstiges:
Eckpunkte mit beispielhaften Fragestellungen
Feststellungen/Bemerkungen
erledigt
Definition der Leistungserwartungen
(gegenseitig)
•
•
Wie ist die Auseinandersetzung mit den
zugewiesenen Aufgabenstellungen bisher
gelungen?
Wie weit war die/der Bedienstete proaktiv bei der
Aneignung eines ersten Überblicks über die
Organisation(seinheit)?
☐
Planung der Maßnahmen zur Integration im
Team
•
•
•
•
•
Erhält die/der Bedienstete die für die Erledigung
der übertragenen Aufgaben notwendigen
Informationen von den Teammitgliedern?
Wenn nein, woran lag es?
Wie gelingt die Zusammenarbeit mit der
Ausbildnerin/dem Ausbildner?
Die/der Bedienstete weiß, an wen sie/er sich bei
Fragen wenden kann.
Die/der Bedienstete kennt die Gepflogenheiten
innerhalb des Teams weitgehend?
☐
Planung der Bildungs/Qualifizierungsmaßnahmen
•
•
•
Planung der verbleibenden Zeit bis Zuweisung
GAB
Gibt es Qualifizierungsmaßnahmen, die schon
vorbereitend auf die GAB durchgeführt werden
konnten bzw. noch bis zur Zuweisung zur GAB
durchgeführt werden können?
Wenn ja – welche? Was ist in diesem Fall zu tun?
Entscheidung über Verbleib in der
1
Organisation von Seiten
•
☐
☐
Unmittelbare Führungskraft
1
Bei Entscheidung für einen Austritt, Gründe festhalten. Die/der Bedienstete ist weiters auf das Austrittsgespräch hinzuweisen,
in dessen Rahmen intensiver auf die Austrittsgründe eingegangen werden kann.
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•
Bedienstete/r
Kopie an die Dienstbehördenleitung sowie die
Fachvorständin/den Fachvorstand
☐
Unterschrift Mitarbeiter/in, Datum:
Unmittelbare Führungskraft, Datum:
Unterschrift Fachvorständin/Fachvorstand, Datum:
2. Formulare Praktische Qualifizierungsmaßnahmen
Im Rahmen der praktischen Qualifizierungsmaßnahmen ist durch den/die Ausbildner/in eine
Lernfortschrittskontrolle zur objektiven Leistungsfeststellung der/des Auszubildenden zu führen.
Im Gegensatz zum (elektronischen) Lerntagebuch dient die (elektronische) Lernfortschrittskontrolle
nicht der individuellen, sondern der objektiven Leistungsfeststellung durch die/den Ausbildner/in. Die
Ergebnisse der (elektronischen) Fortschrittskontrolle sind der Dienstprüfungskommission im Rahmen
der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung vorzulegen.
2.1. Beurteilungskriterien
1 überdurchschnittlich gut entsprochen
2 wurde entsprochen
3 nicht ganz entsprochen
4 nicht entsprochen
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2.2. Lernzielerfolg A1/v1
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2.3. Lernzielerfolg A2/v2
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2.4. Lernzielerfolg A3/v3
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2.5. Lernzielerfolg Rotation A1/v1
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2.6. Lernzielerfolg Rotation A2/v2, A3/v3
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