BMF - I/6 (I/6) 11. Juli 2016 BMF-330000/0025-I/6/2016 An Bundesministerium für Finanzen Steuer- und Zollkoordination Finanzämter Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Zollämter Großbetriebsprüfung Finanzprokuratur Finanzpolizei Steuerfahndung Bundesfinanzgericht Durchführungserlass zur Grundausbildungsverordnung Von der erfolgreichen Bewerbung bis zur Dienstprüfung 1. Zielsetzung Zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der fachlichen und sozialen Einarbeitung werden in diesem Erlass Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung behandelt. Bestandteil dieses Erlasses sind die soziale und die fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen sowie die Handhabung der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz im Rahmen der Grundausbildung. Dieser Erlass gliedert sich in einen allgemeinen Teil und vier Anlagen. 2. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für diesen Erlass sind: § 67 VBG iVm §§ 25 ff BDG 1979 sowie Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereiches (Grundausbildungsverordnung-BMF), BGBl. II Nr. 464/2015 © Bundesministerium für Finanzen 1 von 95 Folgende Erlässe werden aufgehoben: Erlass praktische Ausbildung am Arbeitsplatz vom 28.05.2010, BMF-330000/0036I/6/2010 Erlass praktische Ausbildung der KIAB-Mitarbeiter/innen vom 21.11.2005, BMF-330106/0015-I/21/2005 3. Anwendungsbereich 3.1. Sachlicher Anwendungsbereich Dieser Erlass dient der Festlegung und Sicherstellung eines einheitlichen Standards für den Zeitraum der sozialen und fachlichen Einarbeitungsphase. Diese beginnt mit der erfolgreichen Bewerbung und wird mit der positiven Absolvierung der Grundausbildung (Dienstprüfung) abgeschlossen. 3.2. Persönlicher Anwendungsbereich Vom Regelungsumfang dieses Erlasses sind nachfolgende Zielgruppen umfasst: alle Bediensteten im Bundesministerium für Finanzen und seinen Dienststellen, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist, alle Bediensteten, die im Rahmen einer dauerhaften Mobilitätsmaßnahme den Arbeitsplatz wechseln 1, alle Bediensteten, die während des Einarbeitungsprozesses mit Rollen und Verantwortlichkeiten gemäß dieses Erlasses ausgestattet sind. Hinsichtlich der Einarbeitung im Lehrberuf Steuerassistenz wird auf die Richtlinie Lehrberuf Steuerassistenz vom 27.09.2011, BMF-320000/0134-I/1/2011 in der geltenden Fassung verwiesen, © Bundesministerium für Finanzen Seite 2 2 von 95 der Einarbeitung von Bediensteten, die aus einem Karenzurlaub zurückkehren wird auf die Richtlinie KarriereKompass-Karenz vom 18.05.2011, BMF-330000/0036-I/6/2011 in der geltenden Fassung verwiesen. 1 Die Bestimmungen über die Einarbeitung sind jedenfalls analog heranzuziehen. Die Ausbildungsmodalitäten sind differenziert nach den dienstrechtlichen Erfordernissen anzuwenden. 3.3. Zeitlicher Anwendungsbereich Dieser Erlass tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft. 4. Einarbeitung 4.1. Überblick Die Art und Weise wie vor allem die erste Zeit in einem neuen Arbeitsumfeld erlebt wird, ist prägend für das weitere Arbeitsverhältnis und das Engagement der Mitarbeiter/innen. Neben der fachlichen Einarbeitung und der organisatorischen Einbindung ist auch die soziale Eingliederung am Arbeitsplatz bedeutsam. © Bundesministerium für Finanzen Seite 3 3 von 95 4.2. Einarbeitungsphasen Soziale Einarbeitung: Die/Der Bedienstete macht sich mit seinem neuen Arbeitsumfeld vertraut. Der Umgang mit Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, internen und externen Kundinnen und Kunden vollzieht sich in erster Linie über soziale Kontakte. Das Arbeiten in Teams oder Projektgruppen, die Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen, das Erarbeiten der eigenen Position innerhalb der Team - oder Abteilungsstruktur stellen dabei wichtige Elemente dar. Fachliche Einarbeitung: Die/der Bedienstete eignet sich sowohl Kenntnisse über das Finanzressort als auch insbesondere über das zugewiesene Aufgabengebiet an. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Einarbeitung in bestimmte Aufgabenstellungen, der Aneignung von Grund- und Überblickswissen im Rahmen der Grundausbildung bzw. im Rahmen der dienstrechtlichen Ausbildungserfordernisse und der konkreten Umsetzung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten anhand zu erledigender Fälle/Vorgänge des jeweiligen Team/Abteilung in dem der Auszubildende tätig ist. 4.3. Nutzen auf Dienstgeberseite auf Dienstnehmer/innenseite Erhöhung der Identifikation mit dem Finanzressort Erhöhung der Identifikation mit dem Finanzressort Rechtzeitige, wechselseitige transparente Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich der Leistungserwartungen können unterschiedliche Erwartungen klären Rechtzeitige, wechselseitige transparente Kommunikationsmaßnahmen hinsichtlich der Leistungserwartungen können unterschiedliche Erwartungen klären Im letzten Schritt können unterschiedliche Erwartungen zu einer rechtzeitigen Änderung/Auflösung des Dienstverhältnisses führen © Bundesministerium für Finanzen Möglichst rasche fachliche und soziale Integration ins Finanzressort, um sich Kenntnisse über die Organisation und das Arbeitsgebiet anzueignen und um sich mit dem Arbeitsumfeld vertraut zu machen. Förderung der Vernetzung Im letzten Schritt können unterschiedliche Erwartungen zu einer rechtzeitigen Änderung/Auflösung des Dienstverhältnisses führen Seite 4 4 von 95 4.4. Soziale Einarbeitung: Rollen und Verantwortlichkeiten Hinsichtlich des Aufgabenspektrums und der Funktion der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters, der/die Ausbildner/in, der Bundesfinanzakademie wird auf die Grundausbildungsverordnung-BMF idgF verwiesen. Im Rahmen der allgemeinen Einarbeitung sind kumulativ zu den in Abschnitt 5.9. dargestellten Rollen nachfolgende Verantwortlichkeiten von essentieller Bedeutung. Neue/r Bedienstete/r Neuaufnahmen eignen sich möglichst rasch einen Überblick über die Organisation(seinheit) und das zugewiesene Arbeitsspektrum an. Die eigenverantwortliche und kontinuierliche Auseinandersetzung mit den zugewiesenen Aufgabenstellungen liegt bei der /beim neuen Bediensteten. Das proaktive Agieren der/des neuen Bediensteten ist unabdingbare Voraussetzung im Rahmen des Einarbeitungsprozesses. Die/der neue Bedienstete wird dabei von allen Teammitgliedern unterstützt. Unmittelbare Führungskraft Die intensive Begleitung neue/r Bedienstete/r bietet der unmittelbaren Führungskraft neben der besseren Steuerbarkeit des Einarbeitungsprozesses den Vorteil, ein realistisches Bild der Leistungen und der Talente der/des neue/n Bediensteten zu gewinnen. Die unmittelbare Führungskraft plant den Einarbeitungsprozess bereits vor Dienstantritt der/des neuen Bediensteten. Die Teamleitung/Abteilungsleitung bespricht mit der/dem Auszubildenden welche konkreten Aufgabenstellungen im Team bzw. in der Abteilung zu erledigen sind. 4.4.1. Maßnahmen vor dem Eintritt Neuen Bediensteten ist vom ersten Arbeitstag an eine komplett ausgestattete Arbeitsumgebung inklusive des Zuganges zu IT- Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Die unmittelbare Führungskraft setzt nachfolgende Maßnahmen vor dem ersten Arbeitstag: Klärung aller wesentlichen Rahmenbedingungen, die eine reibungslose Arbeitsaufnahme erlauben Geplanter Einsatzbereich der/des neuen Bediensteten Planung des ersten Arbeitstages (vgl. Anlage IV des gegenständlichen Erlasses) © Bundesministerium für Finanzen Seite 5 5 von 95 Konkrete Planung der Phase zwischen dem ersten Arbeitstag bis zur Zuweisung zur Grundausbildung Information der Teammitglieder über die Aufnahme eines neuen Teammitgliedes 4.4.2. Der erster Arbeitstag Die/der neue eintretende Bedienstete wird von der Leitung der Dienstbehörde/Personalstelle begrüßt, durch die Abteilung bzw. das Amt geführt und den Kolleginnen und Kollegen sowie der Ausbildnerin/dem Ausbildner vorgestellt. Die Vorstellung des/der neuen Bediensteten erfolgt durch die Dienstbehörde/Personalstelle bzw. die unmittelbare Führungskraft. Die dienststelleninternen Verantwortungsbereiche und Rollen im Zuge der Einarbeitung werden der/dem neuen Bediensteten am ersten Arbeitstag unmittelbar zur Kenntnis gebracht (vgl. Anlage IV des gegenständlichen Erlasses). 4.4.2.1. Einstiegsgespräch Die Planung und Durchführung des Einstiegsgespräches wird von der unmittelbaren Führungskraft vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit zur Unterstützung, die/den zuständige/n Personalbetreuer/in beizuziehen. Das Einstiegsgespräch beinhaltet folgende Themen: Vorstellung der unmittelbaren Führungskraft und der/des Ausbildungsleiter/in Vorstellung der Ausbildner/innen pro Team/Abteilung Beantwortung offener Fragen zum Dienstantritt Klärung dienstrechtlicher Fragen (Dienstzeit, Zeiterfassung) Genereller Ausbildungsbedarf 4.4.2.2. Erstinformation Um neuen Bediensteten die Möglichkeit zu geben, rasch und einfach einen Überblick über die Organisation zu erlangen, werden am ersten Arbeitstag Informationen zur Verfügung gestellt. Auf die Informationen im Mitarbeiter/innen Portal ist hinzuweisen. Die Dienstbehörde/Personalstelle kann dienststelleninterne Spezifika hinzufügen. Die/der neue Bedienstete kann jedenfalls alle vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten in Anspruch nehmen, um sich eigenverantwortlich einen Grundüberblick über die Finanzverwaltung zu verschaffen. © Bundesministerium für Finanzen Seite 6 6 von 95 Vom ersten Arbeitstag bis zur Zuweisung zur Grundausbildung Ziele Feedbackgespräche/Inhalte Erstes Feedbackgespräch Von der Zuweisung zur Grundausbildung zur Dienstprüfung Sicherstellung der bestmöglichen Vorbereitung auf die Grundausbildung Rückschau auf den ersten Arbeitsmonat nach den Gesichtspunkten Leistungserwartungen, Integration ins Team sowie Eckpunkte über Bildungsmaßnahmen Beiderseitige Entscheidung über den Verbleib in der Organisation Überprüfung der Planung für den 2.- 12. Arbeitsmonat Zweites Feedbackgespräch Rückschau auf den Verlauf der bisherigen Arbeitszeit Überprüfung der Planung für die nächstfolgenden Arbeitsmonate Absolvierung der Grundausbildung Drittes Feedbackgespräch Vor Ablauf des 12. Arbeitsmonats findet das 3. Feedbackgespräch zwischen der unmittelbaren Führungskraft und dem/der Mitarbeiter/in statt. Zur Vermeidung von Fristversäumnissen wird empfohlen das 3. Feedbackgespräch zwischen dem 10. und 11. Monat zu führen Rückschau auf den Verlauf des ersten Arbeitsjahres nach denselben Gesichtspunkten wie die beiden vorangegangenen Gespräche Beidseitige Überprüfung der Entscheidung über den Verbleib in der Organisation Planung der nächsten Monate Hinweis 1: Das erste und das zweite Feedbackgespräch können zusammen fallen, wenn die Zuweisung zur GAB vor Ablauf des 1. Arbeitsmonats erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass das Zusammenfallen des ersten und zweiten Feedbackgespräches der Regelfall sein wird. Hinweis 2: Bei einer Auflösung des Dienstverhältnisses im Probemonat bzw. einer Kündigung im ersten Jahr ist die/der Leiter/in der Dienstbehörde/Personalstelle umgehend zu informieren. 4.4.2.3. Verantwortlichkeiten/Feedbackgespräche WER INFORMATION WANN Erstes Feedbackgespräch Unmittelbare Führungskraft 2 An die Dienstbehördenleitung und Fachvorständin/ Fachvorstand VOR Ablauf 1. Arbeitsmonat Zweites Feedbackgespräch Unmittelbare Führungskraft und Fachvorständin/Fachvorstand An die Dienstbehördenleitung VOR Zuweisung zur Grundausbildung © Bundesministerium für Finanzen Seite 7 7 von 95 Verbundenes (1+2) Feedbackgespräch 3 Unmittelbare Führungskraft und Fachvorständin/Fachvorstand An die Dienstbehördenleitung VOR Zuweisung zur Grundausbildung Drittes Feedbackgespräch Fachvorständin/Fachvorstand bzw. unmittelbare Führungskraft An die 10. bzw. 11. Dienstbehördenleitung Arbeitsmonat und an die unmittelbare Führungskraft bzw. Fachvorständin/ Fachvorstand 2 Die Dienstbehördenleitung kann erforderlichenfalls zu jedem Feedbackgespräch hinzugezogen werden. 3 vgl. § 3 Abs. 3 der GAB-VO idgF 5. Schwerpunkt fachliche Einarbeitung 5.1. Das Kompetenzmodell der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung bietet von der Lehrlingsausbildung bis hin zum akademischen Studienabschluss ein breites Angebot an möglichen Ausbildungsvarianten. Mit der Grundausbildung wird Grund- und Überblickswissen vermittelt. Das Erkennen von Zusammenhängen sowie das Kennenlernen der Organisationskultur des Ressorts bilden die Basis für eine Tätigkeit in einem der Verwaltungszweige Steuern, Zoll oder allgemeiner Dienst. Mit der Funktionsausbildung werden die im Rahmen der Grundausbildung vermittelten Grund- und Übersichtskenntnisse, bezogen auf die jeweiligen Verwaltungszweige und Funktionen, durch eine besondere Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung vertieft. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird im Rahmen der Funktionsausbildung ganz spezifisch auf die konkrete Aufgabenstellung/Funktion vorbereitet, sodass die Anforderungen, die an den Arbeitsplatz geknüpft sind, theoretisch und auch praktisch erfüllt werden können. Lehrlingsausbildung, Grundausbildung, Funktionsausbildung und Weiterbildung sowie akademische Studien werden unter dem Terminus "Stufenbau der Bildung" subsumiert. Die Abgrenzung der Ausbildungskategorien erfolgt nicht nur in begrifflicher Hinsicht (Grundausbildung: "Basis"-Wissenserarbeitung, Funktionsausbildung: "Spezifische, arbeitsplatzplatzbezogene" Wissenserarbeitung) sondern vielmehr durch definierte fachliche © Bundesministerium für Finanzen Seite 8 8 von 95 und fachunabhängige Anforderungen in verschiedenen Intensitätsstufen. (Kompetenzmodell der Finanzverwaltung) Das Kompetenzmodell ist ausbildungsübergreifend zu verstehen und findet daher von der Grundausbildung über die Funktionsausbildung bis hin zur Weiterbildung Anwendung. 5.1.1. Fachliche Anforderungen Im Mittelpunkt der Ausbildungsmaßnahmen stehen die zentralen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich aus der jeweiligen Tätigkeit bzw. Aufgabe ergeben (Schritt 1). Aus den fachlichen Anforderungen werden die Lernziele und Lerninhalte abgeleitet (Schritt 2), die die Grundlage der Ausbildungsmaßnahme darstellen (Schritt 3). Nach der Absolvierung der Ausbildungsmaßnahme verfügen die Bediensteten über Qualifikationen (Ist-Qualifikationen), die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (Schritt 4). Um die Erreichung der Lernziele bzw. den Lerntransfer zu überprüfen, erfolgt im Rahmen des jährlichen Mitarbeiter/innen-Gespräches mit der zuständigen Führungskraft ein Abgleich der Ist- mit den Soll-Qualifikationen (Schritt 5). Weichen diese voneinander ab, sind ergänzende Entwicklungsmaßnahmen zu ergreifen (Schritt 6). Die Ausprägungsstufen der fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen bzw. Lernzielen ist von einfachen zu komplexen Verhaltensweisen aufgebaut und basiert auf vier aufeinander aufbauenden Stufen (fachliche und fachunabhängige Ausprägungsgrade). © Bundesministerium für Finanzen Seite 9 9 von 95 Neben den fachlichen Anforderungen sind die fachunabhängigen Anforderungen Voraussetzung für die Ausübung der definierten zielgruppenspezifischen Aufgaben. Die Ausprägungsstufen der fachunabhängigen Anforderungen sind in den Berufsbildern (Talentmanagement) definiert. Das 4-stufige Kompetenzmodell wird analog angewendet. 5.1.2. Das 4 Stufen Modell Die Klassifikation der Anforderungen bzw. Lernziele ist von einfachen zu komplexen Verhaltensweisen aufgebaut und basiert auf vier aufeinander aufbauenden Stufen: Stufe 1 KENNEN Theoretische Kenntnisse sind vorhanden. Stufe 2 KÖNNEN/ANWENDEN Die theoretischen Kenntnisse müssen angewendet werden können, allenfalls unter Anleitung oder mit Hilfestellung. Stufe 3 BEHERRSCHEN Die Anforderungen müssen in der Praxis beherrscht bzw. relevante Methoden und Techniken zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Stufe 4 WEITERGABE Inhalte, Methoden und Techniken werden so gut beherrscht, dass diese an andere weitergegeben werden können. 5.2. Anforderungsprofile § 2 der GAB-VO idgF normiert: „… (2) Die Ziele der Grundausbildung sind die Vermittlung von theoretischem und praxisorientiertem Grund- und Überblickswissen zur Erreichung der für die Arbeitsplätze in den jeweiligen Verwaltungszweigen (Steuer, Zoll, Allgemeiner Dienst, Finanzprokuratur) definierten fachlichen und fachunabhängigen Basisanforderungen sowie darüber hinaus die Vermittlung der strategischen Zielsetzungen, der Grundlagen der Organisation sowie der Kultur und Werte des Finanzressorts, einschließlich der Grundsätze des Diversity Managements; der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zum Transfer der theoretischen Inhalte in die berufliche Praxis (Umsetzungskompetenz)…“ © Bundesministerium für Finanzen Seite 10 10 von 95 Die Anforderungsprofile stellen den Ausgangspunkt für die Ableitung der theoretischen und praktischen Ausbildungsteile dar und richten sich an Mitarbeiter/innen nach absolvierter Grundausbildung. 5.2.1. Verwaltungszweig STEUER Für alle Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen im Verwaltungszweig Steuer sind jedenfalls nachfolgende Themenbereiche von besonderer Bedeutung. Themenbereich Leitbild und Strategie Anforderungen Kennen der strategischen Zielsetzungen des Finanzressorts inklusive der daraus abgeleiteten Zielvereinbarungsprozesse Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzverwaltung sowie der Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbehörden Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Grundsätze der Finanzverwaltung Beherrschen der internen Organisationsvorschriften Beherrschen der internen Steuerungsprozesse und -instrumente der Finanzverwaltung Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Fachgebiets sowie der internen Organisationsvorschriften zur Durchführung themenspezifischer Aufgabenstellungen Anwenden relevanter interner IT-Systeme, Datenbanken und IT-Anwendungen Themenbereich Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie dienstrechtliche Rahmenbedingungen Anforderungen Beherrschen der einschlägigen Grundrechtsbestimmungen und der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte Beherrschen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse und der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze © Bundesministerium für Finanzen Seite 11 11 von 95 Beherrschen der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen über die Dienstzeit Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift Kennen der grundsätzlichen Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes sowie des Organhaftpflichtgesetzes Beherrschen der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes Beherrschen der dienstrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organs Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Beherrschen der Datenschutz-und Informationssicherheitsvorschriften 5.2.1.1. Fachliche Anforderungen A1/v1 Aufgrund der spezifischen Aufgabenbereiche für den Verwaltungszweig Steuer werden die Anforderungen anhand von Aufgabenbereichen abgeleitet. Aufgabe/Tätigkeit Bearbeitung und Erledigung von einfacheren Rechtsmitteln Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, © Bundesministerium für Finanzen Seite 12 12 von 95 Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe Aufgabe/Tätigkeit Auskunftserteilung intern und extern, ggf. unter Anleitung des Fachvorstandes oder eines Fachexperten Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe © Bundesministerium für Finanzen Seite 13 13 von 95 Aufgabe/Tätigkeit Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (ggf. unter Anleitung des Fachvorstandes oder eines Fachexperten) Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge zur Auswahl von Qualitätssicherungsmaßnahmen Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe Aufgabe/Tätigkeit Abwicklung von einfacheren Finanzstraffällen Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) © Bundesministerium für Finanzen Seite 14 14 von 95 Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organwalters Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt MWR Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe Aufgabe/Tätigkeit Ermittlung von abgabenrechtlichen Sachverhalten, Vornahme der Beweiswürdigung und Subsumtion unter den rechtlichen Tatbestand Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit © Bundesministerium für Finanzen Seite 15 15 von 95 Kennen der für die Finanzverwaltung wesentlichen Bestimmungen im Verfassungs- und EU-Recht Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organwalters Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe Kennen der Grundzüge des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts 5.2.1.2. Fachliche Anforderungen A2/v2 Aufgabe/Tätigkeit Selbständige Bearbeitung, Erledigung und rechtliche Würdigung von Standardfällen aller Teamkategorien inklusive Durchführung der notwendigen Maßnahmen (wie Fehlercodebehebung, VK- und NK-Bearbeitung, Vorhaltserstellung, Einheitsbewertungen und Familienbeihilfen- sowie GVGFälle, Haftungsfälle, Durchführung von Nachschauen und Erhebungen) Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) © Bundesministerium für Finanzen Seite 16 16 von 95 Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse Können/Anwenden der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe Aufgabe/Tätigkeit Erledigung von leichten Rechtsmitteln Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse © Bundesministerium für Finanzen Seite 17 17 von 95 Können/Anwenden der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe Aufgabe/Tätigkeit Ermittlung von abgabenrechtlichen Sachverhalten, Vornahme der Beweiswürdigung und Subsumtion unter den rechtlichen Tatbestand Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse Können/Anwenden der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften © Bundesministerium für Finanzen Seite 18 18 von 95 Können/Anwenden der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen aller Ermittlungsinstrumente und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe 5.2.1.3. Fachliche Anforderungen A3/v3 Aufgabe/Tätigkeit Selbständige Bearbeitung, Erledigung und rechtliche Würdigung von einfachen Standardfällen aller Teamkategorien inklusive Durchführung der notwendigen Maßnahmen (wie Fehlercodebehebung, VK- und NK-Bearbeitung, Vorhaltserstellung, Einheitsbewertungen und Familienbeihilfen- sowie GVGFälle, Verbuchungen in der AS) Anforderungen Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation in der Finanzverwaltung (insbesondere das OHB) Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Vorgaben der Finanzverwaltung und Anwenden in der täglichen Arbeit Kennen der Strategie des BMF, im Besonderen die aktuellen Schwerpunkte wie zB Tax/Customs Compliance, Betrugsbekämpfung und europarechtlicher Bezüge Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organwalters Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse Können/Anwenden der wesentlichsten gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, des Verfahrensrechts einschließlich Exekutionsrecht, Lohnsteuer, Finanzstrafrecht sowie der internen Organisationsvorschriften © Bundesministerium für Finanzen Seite 19 19 von 95 Erkennen der für die Steuerverwaltung wesentlichen Inhalte aus Jahresabschlüssen samt Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) Kennen der wesentlichsten Bestimmungen des zwischenstaatlichen Steuerrechts, Familienbeihilfenrechts, Bewertungsrechts, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, Gebühren-, Glückspiel- und Verkehrsteuerrechts sowie aller durch die FÄ zu erhebenden Kleinabgaben Können/Anwenden sämtlicher Datenbanken, Anwendungen Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Kennen von Ermittlungsinstrumenten und Maßnahmen der Finanzverwaltung Kennen der Inhalte aller relevanten abgabenrechtlichen Begriffe 5.2.2. Anforderungsprofile Verwaltungszweig ZOLL Für alle Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen im Verwaltungszweig Zoll sind jedenfalls nachfolgende Themenbereiche von besonderer Bedeutung. Themenbereich Leitbild und Strategie Anforderungen Kennen der strategischen Zielsetzungen des Finanzressorts inklusive der daraus abgeleiteten Zielvereinbarungsprozesse Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzverwaltung sowie der Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbehörden Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Grundsätze der Finanzverwaltung Beherrschen der internen Organisationsvorschriften Beherrschen der internen Steuerungsprozesse und -instrumente der Finanzverwaltung Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Fachgebiets sowie der internen Organisationsvorschriften zur Durchführung themenspezifischer Aufgabenstellungen Anwenden relevanter interner IT-Systeme, Datenbanken und IT-Anwendungen © Bundesministerium für Finanzen Seite 20 20 von 95 Themenbereich Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie dienstrechtliche Rahmenbedingungen Anforderungen Beherrschen der einschlägigen Grundrechtsbestimmungen und der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte Beherrschen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse und der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze Beherrschen der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen über die Dienstzeit Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift Kennen der grundsätzlichen Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes sowie des Organhaftpflichtgesetzes Beherrschen der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes Beherrschen der dienstrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organs Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Beherrschen der Datenschutz-und Informationssicherheitsvorschriften 5.2.2.1. Fachliche Anforderungen A1/v1 Aufgrund der spezifischen Aufgabenbereiche für den Verwaltungszweig Zoll werden die Anforderungen anhand von Aufgabenbereichen abgeleitet. Aufgabe/Tätigkeit Bearbeitung zugeteilter Rechtsfragen, soweit sie für die einheitliche Beurteilung rechtlicher Tatbestände im erstinstanzlichen Rechtsbehelfs-, Zoll-, Verbrauchsteuer- oder Finanzstrafverfahren von Bedeutung sind Erstellung von verbindlichen Fachgutachten für die Teams Mitwirkung an der Qualitätssicherung, insbesondere durch einheitliche Rechtsanwendung © Bundesministerium für Finanzen Seite 21 21 von 95 Anforderungen Können/Anwenden der Grundrechte und Befugnisse Beherrschen der gesetzlichen Bestimmungen auf den Gebieten des Zollrechts, der Verbrauchsteuern und des Verfahrensrechts sowie der internen Organisationsvorschriften Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes Kennen der für die Finanzverwaltung wesentlichen Bestimmungen im Verfassungs- und EU-Recht Kennen der Grundzüge des Umsatzsteuerrechts Beherrschen der internen und externen Auskunftserteilung Aufgabe/Tätigkeit Bearbeitung zugeteilter Rechtsakten, einschließlich Rechtsmitteln und Erstellung von Vorlageberichten an das Bundesfinanzgericht Anforderungen Beherrschen der Ermittlung und Dokumentation von abgabenrechtlichen Sachverhalten, Vornahme der Beweiswürdigung und Subsumtion unter den rechtlichen Tatbestand Beherrschen der Bearbeitung und Erledigung von zoll- und verbrauchsteuerrelevanten Bescheiden (insbesondere Zollschuld, Erlass/Erstattung, Bewilligungen, Festsetzungsbescheide) Beherrschen der Bearbeitung und Erledigung von Rechtsmitteln einschließlich der Vorlage an das Bundesfinanzgericht. Beherrschen der Abwicklung von bestimmten Finanzstraffällen 5.2.2.2. Fachliche Anforderungen A2/v2 Aufgabe/Tätigkeit Durchführung von Zollabfertigungen im gewerblichen Güterverkehr unter Zugrundelegung der zollrechtlichen Bestimmungen und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften auf nationaler- und EU-Ebene insbesondere in komplexen Fällen. Zollabfertigungen im Reise- und Postverkehr Anforderungen Beherrschen von IT-Anwendungen mit der Rolle Kontrollorgan und Kontrollmanager/in inklusive des Erfassens von Zollanmeldungen im e-Zoll-System © Bundesministerium für Finanzen Seite 22 22 von 95 Beherrschen der rechtlichen Grundsätze zur Zollabfertigung Kennen der Grundlagen des Risikomanagements Beherrschen der Warenkontrolle an Hand von Belegen oder durch Beschau der Waren Kennen der rechtlichen Grundsätze zu den Zollbefreiungen im Reiseverkehr Anwenden der tarifarischen Vorschriften der Europäischen Union Anwenden der VuB-Bestimmungen Anwenden der AWR-Bestimmungen Anwenden der Regeln betreffend präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprung Anwenden der Regeln und Normen zur Musterziehung Anwenden der umsatzsteuerrechtlich relevanten Bestimmungen (Er-)Kennen von Risikowaren, gefälschten Belegen, Unregelmäßigkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Tatbeständen Anwenden der Grundlagen der adäquaten Maßnahmensetzung, zB Verfügungsverbot und Beschlagnahmeanordnung, Tatbeschreibung, Anzeige- und Meldeverpflichtungen Beherrschen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte Beherrschen der für Zollorgane gesetzlich vorgesehenen Befugnisse unter Berücksichtigung der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze Aufgabe/Tätigkeit Allgemeine und besondere Aufsichts-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen sowie nachträgliche Prüfung von Zollanmeldungen und Dokumenten, insbesondere im Rahmen elektronischer Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren Operative Umsetzung von Risikoanalysemaßnahmen im Rahmen der Betrugsbekämpfung entsprechend des Aufgabenbereiches Anforderungen Anwenden der Rechtsbestimmungen und Vorschriften betreffend Verbrauchsteuern Anwenden der rechtlichen Grundlagen sowie der Methoden zur Ausübung der amtlichen Aufsicht und der zollamtlichen Überwachung Kennen der Grundlagen des Risikomanagements © Bundesministerium für Finanzen Seite 23 23 von 95 Kennen der Grundzüge zur Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht sowie der Grundlagen der Buchführungssysteme Anwenden von nachträglichen Prüfungen von Zollanmeldungen und Dokumenten Anwenden der vorgesehenen IT Systeme bei der Bearbeitung von Anmeldungen Anwenden der rechtlichen Grundsätze zum innergemeinschaftlichen Warenaustausch zur Verbrauchsteueranmeldung und zu Abfindungsangelegenheiten Beherrschen der Überwachung und Maßnahmensetzung im Rahmen von EMCS Beherrschen der Bearbeitung von Verbrauchsteueranmeldungen Anwenden von tarifarischen Vorschriften für VSt-Waren Aufgabe/Tätigkeit Festsetzung von Abgaben mittels Bescheid sowie Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren einschließlich Erlass und Erstattung im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich Anforderungen Anwenden der rechtlichen Bestimmungen von Zoll- und Steuerschuldentstehungstatbeständen Anwenden der verfahrensrechtlichen Bestimmungen bzgl. der buchmäßigen Erfassung und Mitteilung von Abgabenbeträgen Anwenden der verfahrensrechtlichen Bestimmungen bzgl. des Rechtsbehelfsverfahrens, des Erlasses und der Erstattung, einschließlich Aussetzungsanträgen Anwenden der kassentechnischen Verbuchungsregeln (A-und B-Buchführung) Kennen der Regeln von Zahlungserleichterungsansuchen Aufgabe/Tätigkeit Erteilung von Bewilligungen im Rahmen des Zollverfahrens sowie im Bereich der Verbrauchsteuern. Mitwirkung an allgemeinen und besonderen Maßnahmen der Zollaufsicht, inklusive Verbrauchsteuern und Altlastensanierungsgesetz Anforderungen Anwenden der rechtlichen Grundlagen für die Bewilligungserteilung, Änderung, Widerruf und Rücknahme von Bewilligungen © Bundesministerium für Finanzen Seite 24 24 von 95 Können der IT-relevanten Anwendungen zur Bearbeitung, Erteilung und Wartung von Bewilligungen Kennen der Methoden zur Identifizierung von besonderen Überwachungsbedarfen und zur Sicherstellung von ziel- und ergebnisorientierten Maßnahmen Kennen relevanter Teilbereiche des Unternehmensrechts Kennen der rechtlichen Grundsätze zum Altlastensanierungsgesetz (Er-)Kennen von Unregelmäßigkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Tatbeständen und Beherrschen des Einsatzes adäquater Maßnahmen 5.2.2.3. Fachliche Anforderungen A3/v3 Aufgabe/Tätigkeit Durchführung von Zollabfertigungen im gewerblichen Güterverkehr unter Zugrundelegung der zollrechtlichen Bestimmungen und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften auf nationaler- und EU-Ebene insbesondere in Standardfällen Zollabfertigungen im Reise- und Postverkehr in Standardfällen Anforderungen Beherrschen von IT-Anwendungen mit der Rolle Kontrollorgan und Kontrollmanager/in inklusive des Erfassens von Zollanmeldungen im e-Zoll-System in Standardfällen Beherrschen der rechtlichen Grundsätze zur Zollabfertigung Kennen der Grundlagen des Risikomanagements Beherrschen der Warenkontrolle an Hand von Belegen oder durch Beschau der Waren in Standardfällen Beherrschen der tarifarischen Vorschriften der Europäischen Union Anwenden der Regeln und Normen zur Musterziehung Anwenden der VuB-Bestimmungen Anwenden der AWR-Bestimmungen Anwenden der Regeln betreffend präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprung Kennen der umsatzsteuerrechtlich relevanten Bestimmungen (Er-)Kennen von Risikowaren, gefälschten Belegen, Unregelmäßigkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Tatbeständen © Bundesministerium für Finanzen Seite 25 25 von 95 Anwenden der Grundlagen der adäquaten Maßnahmensetzung, zB Verfügungsverbot und Beschlagnahmeanordnung Kennen von Tatbeschreibung, Anzeige- und Meldeverpflichtungen Beherrschen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte Beherrschen der für Zollorgane gesetzlich vorgesehenen Befugnisse unter Berücksichtigung der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze Aufgabe/Tätigkeit Mitwirkung an allgemeinen und besonderen Aufsichts-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen betreffend Zoll, Verbrauchsteuern und Altlastensanierungsgesetz sowie nachträgliche Prüfung von Zollanmeldungen und Dokumenten, insbesondere im Rahmen elektronischer Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren Anforderungen Anwenden der rechtlichen Grundlagen sowie der Methoden zur Ausübung der amtlichen Aufsicht und der zollamtlichen Überwachung Anwenden von nachträglichen Prüfungen von Zollanmeldungen und Dokumenten Anwenden der vorgesehenen IT Systeme bei der Bearbeitung von Anmeldungen Anwenden der rechtlichen Grundsätze zum innergemeinschaftlichen Warenaustausch zur Verbrauchsteueranmeldung und zu Abfindungsangelegenheiten, einschließlich deren Bearbeitung Kennen der Überwachung und Maßnahmensetzung im Rahmen von EMCS Beherrschen der Bearbeitung von Verbrauchsteueranmeldungen in Standardfällen Anwenden von tarifarischen Vorschriften für VSt-Waren Aufgabe/Tätigkeit Mitwirkung bei der Festsetzung von Abgaben mittels Bescheid Anforderungen Kennen der rechtlichen Bestimmungen von Zoll- und Steuerschuldentstehungstatbeständen © Bundesministerium für Finanzen Seite 26 26 von 95 Kennen der verfahrensrechtlichen Bestimmungen bzgl. der buchmäßigen Erfassung und Mitteilung von Abgabenbeträgen Anwenden der kassentechnischen Verbuchungsregeln (A-und B-Buchführung) Aufgabe/Tätigkeit Mitwirkung bei der Erteilung von Bewilligungen im Rahmen des Zollverfahrens sowie im Bereich der Verbrauchsteuern. Mitwirkung an allgemeinen und besonderen Maßnahmen der Zollaufsicht, inklusive Verbrauchsteuern und Altlastensanierungsgesetz Anforderungen Kennen der rechtlichen Grundlagen für die Bewilligungserteilung Anwenden der IT-relevanten Anwendungen (Er-)kennen von Unregelmäßigkeiten sowie finanzstrafrechtlichen Tatbeständen und Kennen des Einsatzes adäquater Maßnahmen 5.2.3. Anforderungsprofil ALLGEMEINER DIENST Entgegen der standardisierten Systematik im Rahmen des Kompetenzmodells der Finanzverwaltung ist - aufgrund der Heterogenität der Auszubildenden im Allgemeinen Dienst- die Ableitung der Anforderungen nicht durch definierte Aufgaben bzw. Tätigkeiten möglich, sondern vielmehr durch Themenbereiche die für alle Zielgruppen relevant sind. Nachstehende Anforderungen stellen Basisanforderungen dar und sind für alle Verwendungsund Entlohnungsgruppen anzuwenden. Der Ausprägungsgrad im Sinne des 4 Stufen Modells ist den jeweiligen Stoffgliederungsplänen zu entnehmen. 5.2.3.1. Fachliche Anforderungen für alle Verwendungs-/Entlohnungsgruppen Themenbereich Leitbild und Strategie Anforderungen Kennen der strategischen Zielsetzungen des Finanzressorts inklusive der daraus abgeleiteten Zielvereinbarungsprozesse Kennen der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzverwaltung sowie der Schnittstellen zu anderen Verwaltungsbehörden © Bundesministerium für Finanzen Seite 27 27 von 95 Kennen des Leitbilds, der Organisation, der Organisationskultur sowie der berufsethischen Grundsätze der Finanzverwaltung Beherrschen der internen Organisationsvorschriften Beherrschen der internen Steuerungsprozesse und -instrumente der Finanzverwaltung Können/Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Fachgebiets sowie der internen Organisationsvorschriften zur Durchführung themenspezifischer Aufgabenstellungen Anwenden relevanter interner IT-Systeme, Datenbanken und IT-Anwendungen Themenbereich Verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte sowie dienstrechtliche Rahmenbedingungen Anforderungen Beherrschen der einschlägigen Grundrechtsbestimmungen und der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte Beherrschen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse und der Schranken des Verwaltungshandelns und berufsethischer Grundsätze Beherrschen der einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen über die Dienstzeit Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift Kennen der grundsätzlichen Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes sowie des Organhaftpflichtgesetzes Beherrschen der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes Beherrschen der dienstrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit Kennen der wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts und der Pflichten und Rechte eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organs Kennen der Organisationen/Behörden mit institutionalisiertem Informationsaustausch Beherrschen der Datenschutz-und Informationssicherheitsvorschriften © Bundesministerium für Finanzen Seite 28 28 von 95 Themenbereich Budget und Lenkungsinstrumente Anforderungen Kennen der einschlägigen rechtlichen Grundlagen zur Identifizierung der Funktionen im öffentlichen Haushalt Kennen der einschlägigen Regelungen hinsichtlich des Haushaltsrechts, insbesondere der Grundlagen der Budgeterstellung und Budgetdokumente, des Haushaltsvollzuges und der Haushaltskontrolle sowie der Kompetenzen der Akteure im Budgetzyklus Kennen der technischen Prozesse der Haushaltsführung Kennen der Grundlagen und der Funktionen des Controllings, insbesondere der Abgrenzungsmethoden zwischen Finanzierungs-, Ergebnis- und Kostenrechnung sowie des Berichtswesens Themenbereich Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte Anforderungen Kennen der einschlägigen wirtschaftspolitischen Grundlagen und Instrumente sowie aller relevanten Bereiche der nationalen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Konjunktur- und Wachstumspolitik, der Beschäftigungs- und Einkommenspolitik, der Wettbewerbspolitik, der Struktur- und Geldpolitik Kennen der einschlägigen wirtschaftspolitischen Grundlagen und Instrumente sowie aller relevanten Bereiche der europäischen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Grundlagen der Wirtschafts-und Währungsunion, des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, des EUBinnenmarktes, der EU Krisenmechanismen Kennen der wirtschaftspolitischen Instrumente zur Identifizierung der österreichischen Interessen vor dem Hintergrund der internationalen und nationalen Diskussionen Kennen der einschlägigen Grundlagen des Banken und Kapitalmarktwesens Kennen der Instrumente der Finanzmarktregulierung © Bundesministerium für Finanzen Seite 29 29 von 95 Themenbereich Personal und Organisationslehre Anforderungen Kennen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen des Personalmanagements Kennen der einschlägigen Grundlagen des Personalmanagements, insbesondere Rollen und Aufgaben im Personalmanagement Kennen der einschlägigen Grundlagen des Personalmanagements, insbesondere hinsichtlich der Bereiche Personalplanung, Personalsteuerung, Personalcontrolling sowie der Wirkungsorientierung in der Personalarbeit Kennen der einschlägigen Grundlagen des strategischen Personalmanagements zur Identifizierung des Zusammenhanges zwischen Strategie und Personal Kennen der grundlegenden Führungstheorien, insbesondere hinsichtlich der Bereiche des Performance Managements (Management by Objectives, Mitarbeitergespräche) Kennen der (rechtlichen) Grundlagen im Rahmen des Talentmanagements, insbesondere hinsichtlich der Funktionen des Berufsbildkonzeptes Kennen der einschlägigen Grundlagen der Organisationslehre sowie der strategischen Personalentwicklung Themenbereich Grundzüge des Abgabenrechtes Anforderungen Kennen der allgemeinen Bestimmungen des Abgabenrechtes, insbesondere zur Identifizierung des Zweckes der Abgabenerhebung und der Ermittlung der Abgabenarten Kennen der einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung zur Identifizierung der verfahrensrechtlichen Grundlagen Kennen der einschlägigen Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere zur Identifizierung der Rechtsquellen, des Anwendungsbereiches, der Erhebung sowie der Grundsätze der Besteuerung © Bundesministerium für Finanzen Seite 30 30 von 95 Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes zur Identifizierung der persönlichen und der sachlichen Steuerpflicht Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes zur Identifizierung der Tarife inklusive der Steuerabsetzbeträge Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere der Themenbereiche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitnehmer/innenveranlagung Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere der Themenbereiche Betriebliche Einkünfte und Gewinnermittlung Kennen der Grundlagen des Einkommensteuergesetzes, insbesondere der Themenbereiche Einkünfte aus Kapitalvermögen inkl. KESt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen inkl. ImmoESt Kennen der einschlägigen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes Kennen der einschlägigen Bestimmungen des Zoll- und Verbrauchssteuerrechtes 5.3. Zuweisung zur Grundausbildung § 3 Abs. 1 und 2 der GAB-VO idgF normieren: „… (1) Die Dienstbehörde/Personalstelle hat vor Zuweisung zur Grundausbildung die dienstrechtlichen Zuweisungsvoraussetzungen gemäß § 27 Abs. 1 BDG 1979 bzw. § 67 VBG zu überprüfen. (2) Die Dienstbehörde/Personalstelle hat weiters vor Zuweisung zur Grundausbildung eine Beurteilung hinsichtlich der weiteren dienstlichen Entwicklung der/des Auszubildenden durchzuführen...“ Die Dienstbehörde/Personalstelle führt die Überprüfung der dienstrechtlichen Voraussetzungen sowie die Beurteilung der weiteren dienstlichen Entwicklung der/des Auszubildenden vor Zuweisung des Ausbildungsplanes durch. § 3 Abs. 4 der GAB-VO idgF normiert: „…(4) Die/Der Auszubildende gilt mit dem Zeitpunkt der Erstellung des Ausbildungsplanes als der Grundausbildung zugewiesen…“ Der Zeitpunkt der Zuweisung zur Grundausbildung wurde vorwiegend aus etwaigen linearen Verbindungen zu (dienst-) und besoldungsrechtlichen Einstufungsvoraussetzungen getroffen. © Bundesministerium für Finanzen Seite 31 31 von 95 (vgl. Erlass Laufbahnbild Neu, BMF-322501/0001-I/1/2015 sowie Erlass Erschwerniszulage „Außenprüfung“ gemäß § 19a GehG 1956, BMF-321301/0004-I/1/2015). 5.4. Ausbildungsplan Zur Sicherstellung einer zeitnahen Zuweisung zur Grundausbildung erstellt die Ausbildungsleitung unverzüglich einen Ausbildungsplan für die Grundausbildung und bringt diesen dem/der Bediensteten nachweislich zur Kenntnis. Der Ausbildungsplan wird im dafür vorgesehenen IT- System angelegt und beinhaltet nachfolgende Schwerpunkte: Auswahl des entsprechenden Verwaltungszweiges (Steuer, Zoll, Allgemeiner Dienst) Auswahl der Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe Auswahl der Lernmethode Inanspruchnahme des organisierten Lehrangebotes der Bundesfinanzakademie Inanspruchnahme der Lernmethode „Selbststudium“ Auswahl der Wahlmodule im Rahmen der Grundausbildung Allgemeiner Dienst Auswahl bzw. Präzisierung der praktischen Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere der Rotationsmaßnahmen. 4 4 5 Die Lernmethode ist modulspezifisch auszuwählen. Eine Auswahl auf Gegenstandsebene ist ausgeschlossen. 5 vgl. Richtlinie Leistungsorientierte Vergütung für Mitarbeiter/innen der Finanzverwaltung vom 07.01.2014, BMF-330000/0001-I/6/2014 5.5. Lern-und Lehrinhalte 5.5.1. Lernzielkatalog § 5 Abs. 3 der GAB-VO normiert: „…(3) Lern- und Lehrinhalte leiten sich aus den für den jeweiligen Verwaltungszweig und den jeweiligen Verwendungs-/Entlohnungsgruppen definierten fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen ab. Die Ausprägungsstufen der fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen und damit der Wissensvermittlung sind in den Stoffgliederungsplänen festzulegen…“ Die in der Anlage „Theoretische und praktische Lern- und Lehrinhalte“ der GAB-VO idgF definierten Lern- und Lehrziele stellen die Basis der zu erstellenden Stoffgliederungspläne © Bundesministerium für Finanzen Seite 32 32 von 95 dar, die alle wichtigen Informationen über ein Modul sichtbar machen und jedenfalls folgende Pflichtfelder zu enthalten haben: LERNINHALTE Die hier angeführten Informationen sollen den Auszubildenden einen Überblick über die in dem Modul behandelten Themen geben Gibt es Anknüpfungspunkte zu Inhalten aus anderen Modulen im Bildungscurriculum? VERWENDUNGS- Stellt die Grundlage für die Identifizierung der /ENTLOHNUNGSGRUPPE verschiedenen Lerntypen und Zielgruppen dar ANZAHL DER ÜBUNGSEINHEITEN Definiert das zeitliche Ausmaß AUSPRÄGUNGSSTUFE DER Die Ausprägungsstufen der fachlichen FACHLICHEN ANFORDERUNGEN Anforderungen stellen nicht nur den Rahmen für (anhand des 4 Stufen Modells) die Trainer/innentätigkeit dar, sondern auch das Anforderungsniveau für Maßnahmen des Nachweises des Lernzielerfolges (zB Teilprüfungen, kommissionelle Abschlussprüfung) ART DES ERFOLGSNACHWEISES zB: Prüfungen, Fachgespräche LERNERGEBNISSE Lernergebnisse beschreiben, was die Auszubildenden nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls kennen, können oder beherrschen sollten, dh. welche Kenntnisse erworben wurden. Lernergebnisse sollten so formuliert sein, dass die Erreichung der fachlichen Ausprägungsgrade überprüft werden kann. METHODISCHE AUFBEREITUNG Die methodische Aufbereitung gibt den Auszubildenden den Überblick über eingesetzte Methoden und geplante Aktivitäten FREI DEFINIERBARES Zur Präzisierung von spezifischen KOMMENTIERUNGSFELD Informationsbedarfen © Bundesministerium für Finanzen Seite 33 33 von 95 5.5.2. Inhaltliche Verantwortung Die zielgruppengerechte Gestaltung der Inhalte werden von den Seminarleiter/innen aufbereitet. Für jedes Modul im Rahmen der Grundausbildung wird eine/ein Seminarleiter/in durch die zuständige Fachabteilung/Fachbereich nominiert. 5.6. Praktische Qualifizierungsmaßnahmen während der fachlichen Einarbeitung 6 5.6.1. Praktische Ausbildung im Allgemeinen § 6 der GAB-VO idgF normiert: „…§ 6. (1) Im Wege der praktischen Ausbildung sollen die theoretischen Lehrinhalte zeitnah in realen Arbeitssituationen von der/dem Auszubildenden umgesetzt werden…“ Praktische Lern- und Lehrinhalte werden durch die praktische Ausbildung und durch spezifische Rotationsmaßnahmen durch die Auszubildenden erarbeitet. Nachstehende Regelungen verfolgen die Zielsetzung transparente und einheitliche Vorgehensweisen hinsichtlich der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung sicherzustellen. Kennenlernen der Organisationseinheiten Kennenlernen der Arbeitsprozesse Kennenlernen von team- bzw. organisationsübergreifenden Schnittstellen Bearbeitung und Lösung von Routinefällen im Ausmaß der definierten Anforderungsprofile Vor- und Nachbereitung der theoretischen Inhalte der Ausbildungsmodule sowie entsprechende Prüfungen In jedem/r Team/Organisationseinheit werden die für die Erreichung des Ausbildungszieles relevanten Bestimmungen anhand praktischer Beispiele in Verknüpfung mit den gesetzlichen Grundlagen und den geltenden Dienstvorschriften vermittelt. Zusätzliches Augenmerk wird auf die Aufgaben im Team und die teamübergreifende Zusammenarbeit gelegt. Die Dauer der Ausbildung in den einzelnen Teams liegt innerhalb der Richtwerte und orientiert sich am zukünftigen Einsatzgebiet des/der Auszubildenden. Die Entscheidung über © Bundesministerium für Finanzen Seite 34 34 von 95 die Ausbildungsdauer in den Teams trifft die/der Ausbildungsleiter/in im Einvernehmen mit der/dem zuständigen Teamleiter/in. Die vorgesehenen Ausbildungstage in den Teams sind tatsächlich zu absolvieren – Abwesenheitstage können nicht als absolvierte Ausbildungstage angerechnet werden. 6 Verwiesen wird auf Anlage I, Anlage II und Anlage III des gegenständlichen Erlasses 5.6.2. Dauer der praktischen Ausbildung § 6 Abs. 3 der GAB-VO idgF normiert „…Die praktische Ausbildung erfolgt in den Verwaltungszweigen Steuer und Zoll sowohl am Arbeitsplatz der/des Auszubildenden als auch in anderen Organisationseinheiten innerhalb eines Finanzamtes mit allgemeinem oder erweitertem Aufgabenkreis oder eines Zollamtes und beginnt grundsätzlich nach Absolvierung der spezifischen theoretischen Einführungsmodule…“ 5.6.2.1. Verwaltungszweig Steuer Richtwerte in Tagen A1/v1: 100 A2/v2: 80 A3/v3: 80 1 1 1 Allgemeinveranlagung 15 – 20 15 – 20 15 - 20 Betriebsveranlagung 20 – 40 20 – 40 20 – 40 Infocenter 10 – 20 10 – 20 10 - 20 Abgabensicherung 10 – 15 10 – 15 10 – 15 1 1 1 15 – 20 3 3 3 -5 3-5 3-5 1 1 1 Minimale Dauer 76 64 64 Maximale Dauer 126 109 109 Organisation Geschäftsleitung Strafsachen/Fachbereich Finanzpolizei FA GVG 5.6.2.2. Verwaltungszweig Zoll Richtwerte in Tagen A1/v1: 180 A2/v2: 180 A3/v3: 105 2 2 2 75-93 127-138 86-96 Betriebsprüfung Zoll 1-5 3-10 1 Abgabensicherung Zoll 2-5 5 5 Geschäftsleitung/Organisation Kundenteam © Bundesministerium für Finanzen Seite 35 35 von 95 Zollfahndung – Betrugsbekämpfung 40-45 10-15 5 Amtsfachbereich 30-50 3-10 1 Minimale Dauer 150 150 100 Maximale Dauer 200 200 110 5.6.2.3. Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst § 6 Abs. 2 der GAB-VO idgF normiert: „…(2) Die praktische Ausbildung erfolgt im Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst unmittelbar am Arbeitsplatz der/des Auszubildenden und beginnt grundsätzlich nach Absolvierung der verwaltungszweigübergreifenden Module…“ Richtwerte in Tagen A1/v1: 60 A2/v2: 60 A3/v3: 40 Organisation 1 1 1 Stamm-Team 34 – 55 34 – 55 28 – 39 Organisationseinheit 1 5 – 10 5 – 10 3–5 Organisationseinheit 2 5 – 10 5 – 10 3–5 Minimale Dauer 45 45 35 Maximale Dauer 75 75 50 5.6.3. Praktische Ausbildung/ Bundesweite Organisationseinheiten § 6 Abs. 3 der GAB-VO idgF normiert „…. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Verwaltungszweigen Steuer und Zoll sowohl am Arbeitsplatz der/des Auszubildenden als auch in anderen Organisationseinheiten innerhalb eines Finanzamtes mit allgemeinem oder erweitertem Aufgabenkreis oder eines Zollamtes…“ Auszubildende, die in einer bundesweiten Organisationseinheit des Finanzressorts (Finanzpolizei, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung) tätig sind, absolvieren die praktische Ausbildung nicht in der eigenen Organisationseinheit, sondern in einem Finanzamt mit allgemeinem oder erweitertem Aufgabenkreis. Die Auswahl und Zuordnung zu den Ämtern mit allgemeinem oder erweitertem Aufgabenbereich erfolgt in einem ersten Schritt durch direkte Kontaktaufnahme zwischen den Organisationseinheiten. © Bundesministerium für Finanzen Seite 36 36 von 95 Im Falle von Dissens nimmt das zuständige Regionalmanagement die Auswahl und Zuordnung der Ämter vor. 5.6.4. Rotationsmaßnahmen Im Rahmen der Grundausbildung werden Rotationen als temporäre Mobilitätsmaßnahmen qualifiziert und verfolgen vor allem die Zielsetzung des Kennenlernens der Abläufe in anderen Organisationsbereichen sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses. 7 Die in § 6 Abs. 2 der GAB-VO idgF vorgesehenen zusätzlichen Rotationsmaßnahmen umfassen für die Verwaltungszweige Steuer und Zoll mindestens fünf Arbeitstage, für den Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst mindestens zwanzig Arbeitstage - davon mindestens fünf Arbeitstage in einem Finanz- oder Zollamt. Die Auswahl erfolgt durch den/die Auszubildende in Abstimmung mit dem/der Ausbildungsleiter/in und ist je nach Interesse und Kapazitätsmöglichkeiten grundsätzlich aus folgenden Organisationseinheiten auszuwählen. Allgemeiner Dienst Steuerverwaltung Zollverwaltung Finanzamt Zollamt Finanzamt Zollamt Regionalmanagement Regionalmanagement Regionalmanagement Personalabteilung Personalabteilung Personalabteilung Bundesweiter Fachbereich Bundesweiter Fachbereich Bundesweiter Fachbereich Großbetriebsprüfung Großbetriebsprüfung Großbetriebsprüfung Steuerfahndung Steuerfahndung Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Finanzpolizei Finanzpolizei Finanzpolizei Steuerfahndung BMF Zentralleitung BMF Zentralleitung Ausgliederungen/Beteiligungen des BMF Die/Der Auszubildende verfasst abschließend über die Rotation einen Kurzbericht, welcher Teil der Lernfortschrittskontrolle ist und der/dem Ausbildungsleiter/in zur Kenntnis zu bringen ist. 7 Hinsichtlich dienstrechtlicher Aspekte wird auf einschlägige interne Richtlinien verwiesen. © Bundesministerium für Finanzen Seite 37 37 von 95 5.6.5. Lernfortschrittskontrolle Im Rahmen der praktischen Qualifizierungsmaßnahmen wird durch den/die Ausbildner/in eine Lernfortschrittskontrolle zur objektiven Leistungsfeststellung der/des Auszubildenden geführt (vgl. Anlage IV des gegenständlichen Erlasses). Im Gegensatz zum (elektronischen) Lerntagebuch dient die (elektronische) Lernfortschrittskontrolle nicht der individuellen, sondern der objektiven Leistungsfeststellung durch die/den Ausbildner/in. Die Ergebnisse der (elektronischen) Fortschrittskontrolle werden der Dienstprüfungskommission im Rahmen der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung vorgelegt. 5.7. Anrechnung § 7 der GAB-VO idgF normiert: „… Werden Teile der Grundausbildung angerechnet, sind die praktischen Ausbildungsteile sowie die kommissionelle Abschlussprüfung jedenfalls zu absolvieren. Eine Anrechnung der gesamten Grundausbildung kann nur nach Zustimmung durch die/den Bundesminister/in für Finanzen erfolgen. Mit der Gesamtanrechnung gilt die Grundausbildung als absolviert…“ Aufgrund des modularen Aufbaus der theoretischen Lehr- und Lerninhalte ist die Teilanrechnung bereits vorhandener Qualifikationen zielgerichtet durch die/den Ausbildungsleiter/in zulässig. Die praktischen Ausbildungsteile sowie die kommissionelle Abschlussprüfung sind jedenfalls zu absolvieren. Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind jedoch inhaltliche Abgrenzungen bereits erworbener Vorkenntnisse nur eingeschränkt möglich. Überdies würde eine Teilanrechnung praktischer Ausbildungsteile der Zielsetzung der Verordnung (§ 2 Abs. 3) widersprechen, da der Transfer von theoretischem Wissen in die berufliche Praxis ausgeschlossen würde. Ebenfalls ist die Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung von der Teilanrechnung ausgenommen, da dies einer Gesamtanrechnung nahe kommen würde. 5.7.1. Kriterien der Anrechenbarkeit von Lerninhalten Nachfolgende Kriterien sind für Teil- und Gesamtanrechnungen heranzuziehen. Jeder Ausbildungssachverhalt wird einer individuellen Überprüfung - im Sinne der ex lege festgesetzten Zweckmäßigkeitsprüfung - unterzogen. Die Zweckmäßigkeitsprüfung unterliegt © Bundesministerium für Finanzen Seite 38 38 von 95 einer Gesamtbetrachtungsweise und berücksichtigt sowohl die gesamte berufliche Laufbahn als auch die konkrete Innehabung eines Arbeitsplatzes zum Zeitpunkt der Anrechnung. Faktoren der Interessensabwägung (demonstrativ) Zweckmäßigkeitsprüfung Zurückliegen der absolvierten Grundausbildung in einer anderen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe Relevanz der fachlichen Weiterbildung in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit Relevanz der fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen an den konkreten Arbeitsplatz Trainer/innentätigkeit im Allgemeinen Trainer/innentätigkeit an der Bundesfinanzakademie Absolvierte Steuerberaterprüfung bzw. Bilanzbuchhalterprüfung Langjährige berufliche Erfahrung im Finanzressort Absolvierung eines einschlägigen Studiums bzw. des Studienganges Tax Management oder Public Management Einschlägige Vorkenntnisse in der gesamten Berufslaufbahn Wahrnehmung der Rolle als Ausbildner/in, Fachautor/in 5.7.2. Teilanrechnung Die Teilanrechnung erfolgt nach Prüfung bereits vorhandener Qualifikationen und wird im zuständigen IT- System durch die/den Ausbildungsleiter/in durchgeführt. 5.7.3. Gesamtanrechnung Ein Rechtsanspruch auf Anrechnung der Grundausbildung besteht nicht 8. Die rechtlichen Möglichkeiten der Gesamtanrechnung sind unter Vorliegen der kumulativen Voraussetzungen, nämlich der Gleichwertigkeit anderer Ausbildungen mit Teilen der Grundausbildung Zweckmäßigkeit mit den Zielen der Grundausbildung aller Verwaltungszweige möglich. Die Durchführung der Zweckmäßigkeitsprüfung und die daraus resultierende Entscheidungsfindung obliegt im Falle der Gesamtanrechnung - vorwiegend zur ex lege © Bundesministerium für Finanzen Seite 39 39 von 95 vorgegebenen Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise - der/dem Bundesminister/in für Finanzen und wird zuständigkeitshalber durch die Abteilung I/6, Personalentwicklung wahrgenommen. Das Ersuchen der Dienstbehörde auf Gesamtanrechnung wird an die zuständige Personalabteilung gerichtet. Durch die Eingliederung in die elektronischen Personalgeschäftsprozesse wird die Aufbereitung der notwendigen entscheidungsrelevanten Unterlagen (operative Handlungsfelder) in die Standardprozesse der Personalabteilungen eingebettet, sodass Verfahrensabläufe beschleunigt werden. Die strategische Entscheidung über die Gesamtanrechnung obliegt weiterhin der zuständigen Fachabteilung I/6, Personalentwicklung. 8 vgl. § 30 BDG 1979 5.7.4. Höherqualifizierung Sachverhalte die eine dauernde abzielende höherwertige Verwendung (vgl. Richtlinie Höherqualifizierung idgF) zur Folge haben, unterliegen nachfolgenden Ausbildungsmodalitäten: Dienstprüfung Bei Vertragsbediensteten ist die Prüfungsauflage im Nachtrag zum Dienstvertrag vorzuschreiben. Verwendungsspezifische Ausbildung: Für Beamtinnen/Beamte ist, da ex lege keine Dienstprüfung vorgesehen ist, eine verwendungsspezifische Ausbildung erforderlich, die entsprechend der Grundausbildung für die jeweilige Verwendungsgruppe gestaltet wird. Für die Verwaltungszweige Steuer- und Zollverwaltung sind die Zulassungsprüfung zum Vertiefungsmodul, das Vertiefungsmodul sowie eine schriftliche und mündliche Modulabschlussprüfung zu absolvieren. Für den Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst sind die Module Abgabenrecht, Budget und Lenkungsinstrumente, Finanzmarkt und Wirtschaftspolitik sowie Personal- und Organisationslehre und ein Wahlfach zu absolvieren. Die schriftliche und mündliche Modulabschlussprüfung ist jedenfalls zu absolvieren. © Bundesministerium für Finanzen Seite 40 40 von 95 Für Anrechnungsfragen gelten die Bestimmungen der Grundausbildungsverordnung idgF sinngemäß. 5.7.5. Umsteiger/innen-Ausbildung Wechseln Bedienstete aus einem anderen Ressort in die Finanzverwaltung, so unterliegen diese der GAB-VO idgF nur dann, wenn im abgebenden Ressort noch keine für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe vorgesehene Grundausbildung absolviert wurde. Ist die Grundausbildung für die entsprechende Verwendungsgruppe bereits im abgebenden Ressort abgeschlossen worden, ist jedoch die für den neuen Arbeitsplatz vorgesehene Umsteiger/innen-ausbildung zu absolvieren. Für Anrechnungsfragen gelten die Bestimmungen der Grundausbildungsverordnung idgF sinngemäß. Für Umsteiger/innen sind analog der Bestimmungen der GAB-VO idgF nachfolgende Module zu absolvieren: Verwaltungszweig Steuer Verwaltungszweig Zoll Das Finanzressort (ohne Teilprüfung) Das Finanzressort (ohne Teilprüfung) Einführungsmodul Steuer Einführungsmodul Zoll Schriftliche Teilprüfung Einführungsmodul Steuer Schriftliche Teilprüfung Einführungsmodul Zoll Vertiefungsmodul Steuer Vertiefungsmodul Zoll Schriftliche Teilprüfung zum Vertiefungsmodul Steuer Schriftliche Teilprüfung zum Vertiefungsmodul Zoll Für den Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst sind die Module Abgabenrecht, Budget und Lenkungsinstrumente, Finanzmarkt und Wirtschaftspolitik sowie Personal- und Organisationslehre und ein Wahlfach zu absolvieren. Die schriftliche und mündliche Modulabschlussprüfung ist jedenfalls zu absolvieren. 5.8. Lehr- und Lernmethoden 5.8.1. Allgemeines § 8 der GAB-VO idgF normiert „ …(1) Lehrmethoden basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Andragogik und Didaktik und stellen den Rahmen für die Trainer/innentätigkeit dar. In der Grundausbildung kommen verschiedene Lehrmethoden durch aufeinander abgestimmte Kombinationen zum Einsatz…“ © Bundesministerium für Finanzen Seite 41 41 von 95 5.8.2. Lehrmethoden Lehrmethoden richten sich an Trainer/innen im Zuge der Wissensvermittlung. Die Wahl der Lehrmethode bzw. deren Kombinationen untereinander wird - je nach persönlichen Fähigkeiten- von den Trainer/innen vorgenommen. Hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Lehrmethoden kommt der Bundesfinanzakademie eine essentielle Rolle zu. Zur Sicherstellung eines einheitlichen und qualitätsvollen Einsatzes der Lehrmethoden liegt es im Aufgabenbereich der Bundesfinanzakademie - unterstützt durch das neu eingerichtete Kompetenzzentrum für Methodik, Didaktik und Andragogik - im Rahmen des organisierten Lehrangebotes derselben den kontinuierlichen, gezielten und homogenen Methodeneinsatz zu gewährleisten. 5.8.3. Alternative Lehrkonzepte § 9 der GAB-VO idgF normiert: „Die/Der Ausbildungsleiter/in kann in begründeten Einzelfällen nach Zustimmung durch die/den Bundesminister/in für Finanzen alternative Lehrkonzepte entwickeln, sofern dadurch die Erreichung des Lernzieles und eine angemessene Erfolgskontrolle gewährleistet sind. Die kommissionelle Abschlussprüfung ist jedenfalls zu absolvieren.“ Die Möglichkeit, alternative Lehrkonzepte entwickeln zu können, eröffnet Flexibilität für alle Dienstbehörden im Finanzressort. Module, die durch zu geringe Anmeldezahlen nicht zu Stande kommen, können durch alternative Konzepte zu einer Erreichung des Lernzielerfolges führen. Die Dienstbehörde kann dabei als eigener Bildungsanbieter fungieren. Alternative Lehrkonzepte beinhalten unter anderem sowohl die Nutzung bereits vorhandener technischer Möglichkeiten als auch die Nutzung von neuen Lerntechnologien. 5.8.4. Lernmethoden § 10 der GAB-VO idgF normiert: „…(1) Die Grundausbildung umfasst auch die eigenverantwortliche Auseinandersetzung der/des Auszubildenden mit den Lehrinhalten. Für die/den Auszubildende/n besteht die Wahlmöglichkeit, als Lernmethode die organisierten Lehrangebote der Bundesfinanzakademie (§ 8 Abs. 2) zu absolvieren oder die definierten Lehrinhalte in Form des Selbststudiums zu erwerben…“ Gegenständliche Regelung eröffnet die Möglichkeit selbst zu wählen (pro Modul), ob die definierten Lerninhalte (mittels interner Erlässe und Stoffgliederungsplänen transparent © Bundesministerium für Finanzen Seite 42 42 von 95 dargestellt) selbst erlernt werden können. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsleitung, die unmittelbare Führungskraft und die/der Auszubildende/n. Der Nachweis über die Erreichung des Lernzielerfolges wird gemäß §§ 16 ff der GAB-VO idgF erbracht. Die Bundesfinanzakademie stellt sicher, dass alle zur Absolvierung der Grundausbildung erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen. Insbesondere im Rahmen des Selbststudiums ist darauf Bedacht zu nehmen. Wenn die Lernmethode Selbststudium gewählt wird, gelten die in der Anlage „Theoretische und praktische Lern-und Lehrinhalte“ der GAB-VO idgF vorgesehenen Unterrichtseinheiten als Dienstzeit. 5.9. Fachliche Einarbeitung: Rollen und Verantwortlichkeiten 5.9.1. Auszubildende/r § 11 der GAB-VO idgF normiert „…(1) Die/Der Auszubildende hat sich eigenverantwortlich und kontinuierlich mit den anforderungsbasierten Lerninhalten sowie den definierten Lernzielen auseinanderzusetzen. (2) Die/Der Auszubildende hat die Anmeldung zu den einzelnen Modulen in dem zur Verfügung gestellten IT-Tool durchzuführen. (3) Zur Transferförderung hat die/der Auszubildende ein (elektronisches) Lerntagebuch zu führen…“ Die/der Auszubildende führt im Rahmen der eigenverantwortlichen Auseinandersetzung mit den definierten Lerninhalten ein (elektronisches) Lerntagebuch, welches der individuellen Überprüfung der Wissenserarbeitung dient. Das (elektronische) Lerntagebuch wird ausbildungsübergreifend (Stufenbau der Bildung) verwendet, um kontinuierlich die Erreichung der Lernziele individuell überprüfen zu können. Das (elektronische) Lerntagebuch dient der subjektiven Leistungsevaluierung und ist im Rahmen des Nachweises des Lernzielerfolges (Dienstprüfung) nicht der Dienstprüfungskommission vorzulegen. 5.9.2. Ausbildungsleiter/in § 12 der GAB-VO idgF normiert „…(1) In jeder Dienstbehörde/Personalstelle (erforderlichenfalls auch in anderen Organisationseinheiten) ist die Funktion eines/einer Ausbildungsleiters/-leiterin einzurichten. (2) Im Rahmen der Grundausbildung hat die/der Ausbildungsleiter/in insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: © Bundesministerium für Finanzen Seite 43 43 von 95 1. Gesamtkoordination der Grundausbildung in inhaltlicher, methodischer und organisatorischer Hinsicht (theoretische und praktische Lern- und Lehrinhalte); 2. Auswahl des Ausbildners/ der Ausbildnerin im Einvernehmen mit der unmittelbaren Führungskraft der/des Auszubildenden; 3. Betreuung und Unterstützung der/des Auszubildenden und des Ausbildners/ der Ausbildnerin; 4. Erstellung des Ausbildung…“ Der/Dem Ausbildungsleiter/in kommt im Rahmen der Einarbeitungsphase eine besondere Rolle zu. Neben der Gesamtkoordination in fachlicher und organisatorischer Hinsicht schafft die/der Ausbildungsleiter/in, die Beurteilungsgrundlage für die weitere dienstliche Entwicklung. Transfersicherungsmaßnahmen von Bildungsmaßnahmen werden von der/dem Ausbildungsleiter/in gesetzt. Die unmittelbare Führungskraft wird in den Transfersicherungsprozess miteinbezogen. 5.9.3. Ausbildner/in § 13 der GAB-VO idgF normiert „... Die/der Ausbildner/in fungiert als Fachcoach innerhalb der Dienstbehörde/Personalstelle und hat im Rahmen der gesamten Grundausbildung insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Vermittlung von praxisorientierten, fachlichen Kenntnissen; 2. Unterstützung bei der Umsetzung des theoretischen Wissens in die Praxis (im Sinne eines entwicklungsorientierten Ansatzes); 3. Anleitung der/des Auszubildenden bei der Erledigung von übertragenen Aufgaben; 4. Betreuung und Unterstützung der/des Auszubildenden in fachlicher Hinsicht; 5. Beobachtung, Evaluierung und Dokumentation der Leistungen der/des Auszubildenden (Fortschrittskontrolle) …“ Als Ausbildner/in kann jede/r Mitarbeiter/in in der Dienstbehörde/Personalstelle sein, die/der über entsprechende Erfahrung in der Wissensvermittlung verfügt. Die (elektronische) Fortschrittskontrolle dient im Gegensatz zum (elektronischen) Lerntagebuch nicht der individuellen, sondern der objektiven Leistungsfeststellung der/des Auszubildenden durch die/den Ausbildner/in. Die Ergebnisse der (elektronischen) Fortschrittskontrolle sind der Dienstprüfungskommission im Rahmen der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung vorzulegen. © Bundesministerium für Finanzen Seite 44 44 von 95 5.9.4. Bundesfinanzakademie § 14 der GAB-VO idgF normiert „.. (1) Der Bundesfinanzakademie obliegt das operative Bildungsmanagement der Grundausbildung. Sie ist für die Umsetzung der kompetenzorientierten Lehr- und Lernziele sowie der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich. (2) Die Bundesfinanzakademie hat die zeitgerechte Planung, Umsetzung und Evaluierung von Bildungsmaßnahmen sicherzustellen. Hinsichtlich der Sondermodule der Finanzprokuratur ist mit dieser das Einvernehmen herzustellen. (3) Als zentrale Bildungseinrichtung des Finanzressorts steht die Bundesfinanzakademie für alle Maßnahmen, die die Qualitätssicherung sowie Organisation und Durchführung von Modulen betreffen, den Dienstbehörden/Personalstellen beratend zur Verfügung…“ Im Falle der Wahl des organisierten Lehrangebots an der Bundesfinanzakademie ist das Team Grundausbildung in der Bundesfinanzakademie für alle Maßnahmen des operativen Bildungsmanagements zuständig. Die Überprüfung einer bundesweit einheitlichen Vorgehensweise obliegt der Bundesfinanzakademie. Die Bundesfinanzakademie koordiniert alle Maßnahmen zur Optimierung der Auswahl, der Qualifizierung und des Einsatzes von Trainer/innen. 5.9.5. Trainer/innen § 15 der GAB-VO idgF normiert „… (1) Die Trainer/innen haben über fundiertes Wissen in fachlicher sowie in didaktischer, andragogischer oder methodischer Hinsicht zu verfügen. (2) Zur Erfüllung der anforderungsbasierten Lernziele der Auszubildenden haben Trainer/innen insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Wissensvermittlung der definierten Ausbildungsinhalte 2. Förderung selbstorganisierter Lernphasen 3. Förderung des Wissenstransfers 4. Forcierung des lernzielorientierten Einsatzes von teilnehmeraktiven, handlungsorientierten und zielgruppenadäquaten Trainingsmethoden. (3) Die Nominierung der Trainer/innen erfolgt nach Maßgabe strategisch definierter Qualifizierungsstandards und obliegt der Bundesfinanzakademie im Einvernehmen mit der/dem Dienstbehördenleiter/in bzw. der/dem Personalstellenleiter/in…“ Erfolgt Trainer/innentätigkeit innerhalb der Dienstzeit ist formelles Einvernehmen mit der/dem Dienstbehördenleiter/in, Personalstellenleiter/in und den Personalabteilungen herzustellen. © Bundesministerium für Finanzen Seite 45 45 von 95 Weiterführende dienstrechtliche Aspekte sind internen Richtlinien und Erlässen zu entnehmen. 5.9.6. Seminarleiter/innen Seminarleiter/innen haben die inhaltliche Verantwortung für die zielgruppengerechte Aufbereitung der Inhalte eines Moduls. Für jedes Modul im Rahmen der Grundausbildung wird eine/ein Seminarleiter/in durch die zuständige Fachabteilung/Fachbereich nominiert. Das Aufgabenspektrum der Seminarleitung umfasst insbesondere: Koordinierung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stoffgliederungspläne Anleitung der Trainer/innen und Mitwirkung bei Ausarbeitung der Stoffgliederungspläne Detaillierte Definition von konkreten Lehrinhalten unter Berücksichtigung der fachlichen Ausprägungsstufen Unterstützung der Bundesfinanzakademie im Rahmen der Rekrutierung der Trainer/innen Mitwirkung bei der zeitlichen Planung der Module Mitwirkung bei der Evaluierung der theoretischen Module 5.9.7. Die Dienstbehörde/Personalstelle als eigener Bildungsanbieter Die Dienstbehörde/Personalstelle hat die Möglichkeit, den Bedarf an Bildungsmaßnahmen selbständig zu erheben, zu bearbeiten und zu evaluieren. Flexibilität im Rahmen sämtlicher Ausbildungsmaßnahmen schafft den Rahmen für die effektive Erreichbarkeit der definierten Lernziele, die Erfüllung dienstrechtlicher Erfordernisse und führt gleichermaßen zu einer rascheren Einsetzbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bearbeitungsprozess impliziert, dass nach erfolgter Bedarfserhebung und Prüfung der Validität, die Entscheidung über die Art der Bearbeitung erfolgt. Die Art der Bearbeitung umfasst neben der Inanspruchnahme des organisierten Lehrangebots der BFA, die Möglichkeit Bildungsangebote an der Dienstbehörde/Personalstelle abzuhalten und diese als Äquivalent im jeweiligen Bildungsplan zu erfassen. Die Erfassung erfolgt im entsprechenden IT-System. © Bundesministerium für Finanzen Seite 46 46 von 95 5.9.8. Gesamthafte Qualitäts- und Transfersicherung Hinsichtlich aller qualitätssichernden Kriterien und Maßnahmen wird auf die Richtlinie Bildungsmanagement idgF verwiesen. 5.10. Nachweis des Lernzielerfolges 5.10.1. Anforderungsniveau § 16 Abs. 2 der GAB-VO idgF normiert: „…(2) Das Anforderungsniveau der einzelnen Prüfungsfächer wird durch die definierten Lernziele und der daraus abgeleiteten Ausprägungsstufen der fachlichen und fachunabhängigen Anforderungen definiert. Die Prüfungsfächer sind der Anlage „Theoretische und praktische Lern-und Lehrinhalte“ zu entnehmen...“ Die Festlegung der Prüfungsfächer samt deren Anforderungsniveau werden durch die Anlage "Theoretische und praktische Lern- und Lehrinhalte" der GAB-VO idgF in Kombination mit den Ausprägungsstufen in den Stoffgliederungsplänen sowie gegenständlicher Anforderungsprofile je Verwaltungszweig 9 festgelegt. Der allgemeine Prüfungsumfang ist taxativ in der Anlage "Theoretische und praktische Lernund Lehrinhalte" der GAB-VO idgF als Gegenstand in den einzelnen Modulen festgelegt. Der spezifische Prüfungsumfang (Prüfungsfächer) wird im Sinne eines einheitlichen und homogenen Prüfungsumfanges durch die Bundesfinanzakademie im Einvernehmen mit den Trainer/innen (unter Zugrundelegung der Zustimmung durch die zuständige Fachsektion) sichergestellt. 9 Verwiesen wird auf Anlage I, Anlage II und Anlage III des gegenständlichen Erlasses 5.10.2. Qualitätssichernde Aspekte Bei der Zusammensetzung der Dienstprüfungskommission ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass alle Prüfungsfächer in der definierten Ausprägungsstufe geprüft werden können. → 1. Schritt: Fachliche Qualitätssicherung durch Abstimmungsprozesse der Trainer/innen mit den zuständigen Fachsektionen (inhaltliche Qualitätssicherung des zu definierenden spezifischen Prüfungsumfanges) → 2. Schritt: Strukturelle Qualitätssicherung durch Vornahme der ex lege vorgesehen Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile zueinander zur Sicherstellung einer homogenen © Bundesministerium für Finanzen Seite 47 47 von 95 bundeseinheitlichen Vorgehensweise. Die vorgenommene Gewichtung der Prüfungsfächer mündet in einen Prüfungsplan. 5.11. Maßnahmen nach der Einarbeitung 5.11.1. Zuweisung zur Funktionsausbildung Die Einarbeitungsphase endet mit positiver Absolvierung der Grundausbildung bzw. der Umsteigerausbildung. Eine allfällige Zuweisung zur Funktionsausbildung Rahmen der dienstrechtlichen und zeitlichen Kriterien 11 10 erfolgt im . Die/Der Ausbildungsleiter/in überprüft sämtliche Voraussetzungen, die im Rahmen der Zuweisung zur Funktionsausbildung notwendig sind. 10 vgl. Richtlinie Funktionsausbildung vom 28.11.2013, BMF-330000/0093/-I/6/2013 idgF 11 vgl. Erlass Laufbahnbild Neu vom 11.05.2015, BMF-322501/0001-I/1/2015 idgF 5.11.2. Mitarbeitergespräch § 45a BDG 1979 normiert „…..§ 45a. (1) Der unmittelbar mit der Fachaufsicht betraute Vorgesetzte (Vorgesetzter) hat einmal jährlich mit jedem seiner Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch zu führen. (2) Das Mitarbeitergespräch umfasst zwei Teile: (3) Das Mitarbeitergespräch ist ausschließlich zwischen dem Vorgesetzten und seinem Mitarbeiter zu führen. (4) Die Ergebnisse der beiden Teile des Mitarbeitergespräches sind von einem der Gesprächspartner während des Gespräches kurz schriftlich zusammenzufassen und von den Gesprächspartnern zu unterschreiben…..“ Der Regelprozess betreffend Mitarbeiter/innen-Gespräch beginnt erst nach Ablauf der ersten 12 Arbeitsmonate. Das erste Mitarbeiter/innen-Gespräch wird durch die zwei bzw. drei Feedbackgespräche im Rahmen der Einarbeitungsphase ersetzt. © Bundesministerium für Finanzen Seite 48 48 von 95 6. Dienstrechtliche Spezifika 6.1. Einarbeitung im Allgemeinen 6.1.1. Auflösung des Dienstverhältnisses im Probemonat § 30 Abs. 2 VBG normiert „…§ 30. (2) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden…“ Während des Probemonats kann das Dienstverhältnis gemäß § 30 Abs. 2 VBG von jedem Vertragsteil jederzeit aufgelöst werden. 6.1.2. Kündigung des Dienstverhältnisses im ersten Arbeitsjahr § 32 Abs. 1 VBG normiert „…§ 32. (1) Der Dienstgeber kann ein Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, nur schriftlich und mit Angabe des Grundes kündigen…“ Innerhalb des ersten Arbeitsjahres kann die/der Vertragsbedienstete formlos und ohne Angabe des Grundes gekündigt werden. Ein Dienstverhältnis, das ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, kann vom Dienstgeber nur schriftlich und mit Angabe des Grundes gekündigt werden. 6.2. Fachliche Einarbeitung 6.2.1. Bildungsmaßnahmen im dienst-und reisegebührlichen Kontext § 39 Abs. 1 BDG 1979 bzw. § 6a VBG normieren: „… Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der Beamte/Vertragsbedienstete vorübergehend einer anderen Dienststelle zur Dienstleistung zugewiesen und für die Dauer dieser Zuweisung mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung dieser Dienststelle vorgesehenen Arbeitsplatzes" betraut wird…“ Ex lege ist es für das Vorliegen einer Dienstzuteilung notwendig, dass der Bedienstete für die Dauer der Zuteilung mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines in der Geschäftseinteilung dieser Dienststelle vorgesehenen Arbeitsplatzes betraut wird. Da in der Bundesfinanzakademie keine Arbeitsplätze zum Zwecke der Ausbildung eingerichtet sind, ist eine Dienstzuteilung im Sinne dieser Bestimmungen rechtlich nicht möglich. © Bundesministerium für Finanzen Seite 49 49 von 95 § 2 Abs. 3 RGV normiert: „… Eine Dienstzuteilung im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn ein Beamter an einem anderen Ort als dem Dienstort einer Dienststelle zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen wird und für die Dauer dieser Verwendung entweder der Dienstaufsicht des Leiters dieser Dienststelle unterliegt oder mit der Leistung der zugewiesenen Dienststelle betraut wird….“ Die Dienstaufsicht wird während des gesamten Zeitraumes der Bildungsmaßnahme an der Bundesfinanzakademie unverändert durch die Leiterin/den Leiter der Dienstbehörde/Personalstelle wahrgenommen. Die Bundesfinanzakademie hat demgegenüber die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Bildungsbetrieb und wird diesbezüglich mit den Leitern/innen der Dienstbehörden zusammenarbeiten. Erforderlichenfalls ist vom Leiter der Bundesfinanzakademie mit der Leiterin/dem Leiter der zuständigen Dienstbehörde/Personalstelle Kontakt aufzunehmen. Rechtlich handelt es sich bei der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme bei allen Teilnehmer/innen, die ihren Dienstort NICHT in Wien haben, um eine Dienstreise im Sinne des § 2 iVm § 73 RGV. Die Dienstbehörde/Personalstelle hat einen entsprechenden Dienstauftrag zu erteilen. Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für Trainer/innen an der BFA. 6.2.2. Anreise zu Bildungsveranstaltungen an der BFA Mit Erlass vom 29.04.2015, BMF-330300/0001-I/6/2015 wurde unter anderem die mit dem Hotel Zeitgeist vereinbarten Sperrtage, das sind Tage, an denen dem BMF keine Nächtigungszimmer zur Verfügung stehen, geregelt. In Abänderung des Erlasses wird bekanntgegeben, dass an Sperrtagen die Zimmer am ersten Sperrtag bis 11.00 Uhr zu räumen sind und am letzten Sperrtag ab 15.00 Uhr wieder zur Verfügung stehen. Die Daten der Sperrtage werden im Portal von der BFA veröffentlicht. Nähere organisatorische Details in Verbindung mit der Sperrtagsregelung (zB hinsichtlich Lernunterlagen oder Gepäcksaufbewahrung) werden von der Bundesfinanzakademie bzw. dem Hotel Zeitgeist zur Verfügung gestellt. © Bundesministerium für Finanzen Seite 50 50 von 95 6.2.3. Dienstzeit Hinsichtlich der Dienstzeit im Rahmen des organisierten Lehrangebotes der Bundesfinanzakademie wird auf die Dienstzeitregelung des Finanzressorts vom 06.04.2006, BMF-320700/0005-I/20/2006, verwiesen. 6.2.4. Telearbeit/Telelernen Bei Inanspruchnahme der Lernmethode „Selbststudium“ wird auf die entsprechenden Erlässe 12 hinsichtlich der Telearbeit bzw. Telelernen verwiesen. 12 vgl. Richtlinie Telearbeit vom 02.07.2007, BMF-322505/0001-I/20/2007 sowie Richtlinie TelearbeitErweiterung Telelernen vom 19.10.2012, BMF-322505/0001-I/1/2012 Bundesministerium für Finanzen, 11. Juli 2016 © Bundesministerium für Finanzen Seite 51 51 von 95 Autor: Abteilung I/6 Version 1 Wien, 25. April 2016 Anlage I Praktische Qualifizierungsmaßnahmen Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst INTERN 52 von 95 Inhaltsverzeichnis 1. DATENBLATT ................................................................................................... 1 2. DAUER PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ........................................ 2 3. ÜBERSICHTSPLAN PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ....................... 2 4. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ................. 3 Team Organisation ................................................................................................. 3 Stamm-Team ......................................................................................................... 4 Organisationseinheit/Team/Abteilung 1 ................................................................... 4 Organisationseinheit/Team/Abteilung 2 ................................................................... 5 5. ZUSÄTZLICHE ROTATIONSMAßNAHMEN............................................................ 6 Seite (2) 53 von 95 1. Datenblatt (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in) Art der Ausbildung Grundausbildung Verwaltungszweig Allgemeiner Dienst derzeitige Verwendungs-/Entlohnungsgruppe angestrebte Verwendungs-/Entlohnungsgruppe Nachname Vorname, Titel Personalnummer Dienstantritt Geburtsdatum Stammdienststelle, Stamm-OrgEinheit Ausbildungsleiter/in INTERN Seite 1 54 von 95 2. Dauer praktische Qualifizierungsmaßnahmen Ausbildung in Tagen A1/v1: 60 A2/v2: 60 A3/v3: 40 Organisation 1 1 1 Stamm-Team 34 – 55 34 – 55 28 – 39 Organisationseinheit 1 5 – 10 5 – 10 3–5 Organisationseinheit 2 5 – 10 5 – 10 3–5 Minimale Dauer 45 45 35 Maximale Dauer 75 75 50 Rotation in Tagen 20 20 5 3. Übersichtsplan praktische Qualifizierungsmaßnahmen (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in) Organisationseinheit/Team Datum Ausbildner/innen von / bis Ansprechpersonen Team Organisation Stamm-Team *) Organisationseinheit 1*) Organisationseinheit 2 *) Rotation *) Hinweis: nach Festlegung ist die tatsächliche Organisationseinheit zu erfassen. INTERN Seite 2 55 von 95 4. Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen Ausbildung Hinweise: Die Erfassung des konkreten Datums hat durch die/den Ausbildende/n zu erfolgen. Die Spalte „Anmerkungen“ ist bei Bedarf durch die/den Ausbildner/in zu befüllen. Nach Vermittlung der Ausbildungsschwerpunkte ist der Nachweis des Lernzielerfolgs ( Formular) durch die/den Ausbildner/in vorzunehmen. Team Organisation Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen ESS Abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht/Datenschutzrichtlinie Aufgaben Organisation IWB (Infrastruktur, Wirtschaft und Beschaffung) Schnittstellen zu anderen Teams Meldepflichten der Mitarbeiter/innen (dienstrechtliche Grundbegriffe wie zB Krank-/Gesundmeldung, Wohnsitzänderung) INTERN Seite 3 56 von 95 Stamm-Team Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Organisationseinheit/Team/Abteilung 1 Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) INTERN Seite 4 57 von 95 Organisationseinheit/Team/Abteilung 2 Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) INTERN Seite 5 58 von 95 5. Zusätzliche Rotationsmaßnahmen Rotationsvereinbarung im Rahmen der Grundausbildung (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in abgebend) Auszubildende/r Organisationseinheit Ausbildungsleiter/in abgebend Ausbildungsleiter/in Organisationseinheit aufnehmend Beginn Rotation Ende Rotation Geplante Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in aufnehmend) Anmerkungen aufnehmende/r Ausbildner/in aufnehmend Kurzbericht durch Auszubildende/n Datum/Unterschriften Auszubildende/r Ausbildungsleiter/in Ausbildungsleiter/in abgebend Aufnehmend INTERN Seite 6 59 von 95 Autor: Abteilung I/6 Version 1 Wien, 25. April 2016 Anlage II Praktische Qualifizierungsmaßnahmen Verwaltungszweig Steuer INTERN 60 von 95 Inhaltsverzeichnis 1. DATENBLATT ................................................................................................... 1 2. DAUER PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ........................................ 2 3. ÜBERSICHTSPLAN PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ....................... 3 4. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ................. 4 Team Organisation ................................................................................................. 4 Team Allgemeinveranlagung ................................................................................... 5 Team Betriebsveranlagung Innendienst / Team Betriebsveranlagung Außendienst ..... 6 Team Infocenter .................................................................................................... 7 Team Abgabensicherung Einhebung / Team Abgabensicherung Einbringung.............. 8 Team Strafsachen .................................................................................................. 9 Fachbereich ......................................................................................................... 10 Team Finanzpolizei ............................................................................................... 10 Geschäftsleitung................................................................................................... 11 Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ....................................... 11 5. ZUSÄTZLICHE ROTATIONSMAßNAHMEN.......................................................... 12 INTERN Seite (2) 61 von 95 1. Datenblatt (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in) Art der Ausbildung Grundausbildung Verwaltungszweig Steuer derzeitige Verwendungs-/Entlohnungsgruppe angestrebte Verwendungs-/Entlohnungsgruppe Nachname Vorname, Titel Personalnummer Dienstantritt Geburtsdatum Stammdienststelle, Stamm-OrgEinheit Ausbildungsleiter/in INTERN Seite 1 62 von 95 2. Dauer praktische Qualifizierungsmaßnahmen Ausbildung in Tagen A1/v1: 100 A2/v2: 80 A3/v3: 80 1 1 1 Allgemeinveranlagung 15 – 20 15 – 20 15 - 20 Betriebsveranlagung 20 – 40 20 – 40 20 – 40 Infocenter 10 – 20 10 – 20 10 - 20 Abgabensicherung 10 – 15 10 – 15 10 – 15 1 1 1 15 – 20 3 3 3 -5 3–5 3-5 1 1 1 Minimale Dauer 76 64 64 Maximale Dauer 126 109 109 5 5 5 Organisation Geschäftsleitung Strafsachen/Fachbereich Finanzpolizei FA GVG Rotation in Tagen INTERN Seite 2 63 von 95 3. Übersichtsplan praktische Qualifizierungsmaßnahmen (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in) Organisationseinheit/Team Datum Ausbildner/innen von / bis Ansprechpersonen Organisation Allgemeinveranlagung Betriebsveranlagung Infocenter Abgabensicherung Geschäftsleitung Strafsachen/Fachbereich Finanzpolizei FA GVG Rotation INTERN Seite 3 64 von 95 4. Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen Ausbildung Hinweise: Die Erfassung des konkreten Datums hat durch die/den Ausbildende/n zu erfolgen. Die Spalte „Anmerkungen“ ist bei Bedarf durch die/den Ausbildner/in zu befüllen. Nach Vermittlung der Ausbildungsschwerpunkte ist der Nachweis des Lernzielerfolgs ( Formular) durch die/den Ausbildner/in vorzunehmen. Team Organisation Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen ESS Abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht/Datenschutzrichtlinie Aufgaben Organisation IWB (Infrastruktur, Wirtschaft und Beschaffung) Schnittstellen zu anderen Teams Meldepflichten der Mitarbeiter/innen (dienstrechtliche Grundbegriffe wie zB Krank-/Gesundmeldung, Wohnsitzänderung) INTERN Seite 4 65 von 95 Team Allgemeinveranlagung Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Gesetzliche Grundlagen (Steuerbuch) Anmerkung von Anbringen und Fehlerbehebung Ablage Durchführung von Abfragen (Sozialversicherung, ZMR), Bearbeitung von Vorbescheid- und Nachbescheidkontrollen, Dokumentation der Entscheidungsfindung (elektronischer Vermerk), Begründungscodes Bearbeitung weiterer EDV-Listen, Festsetzung/ Anpassung von Vorauszahlungen Individuelle Auskunftserteilung (persönlich/telefonisch) Familienbeihilfe (Theorie und Abfragen im DB 3 und 4 sowie ALF sowie Antragsbearbeitung) Einheitsbewertung – Grundlagen, Fortschreibungen, EWFeststellungen GV und LuF-Vermögen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 5 66 von 95 Team Betriebsveranlagung Innendienst / Team Betriebsveranlagung Außendienst Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Betriebsveranlagung Innendienst Aktenordnung, Grunddatenwartung, Arbeitsbehelfe (OHB, elektronische Fachliteratur) Erfassung von Erklärungsdaten, Erledigung der Teampost, Festsetzung/Anpassung von Vorauszahlungen Listenbearbeitung, beispielsweise: Vorbescheid-, Nachbescheidkontrollen Schätzungen sowie U2, U12 Mitteilungen nach § 109a EStG 1988 Bereinigung von Fehlercodes UVAs Festsetzung von Kleinabgaben (zB NoVA, KR, ENAV) Durchführung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagungen Veranlagung von Feststellungsfällen Amtswegige Ermittlung des Sachverhalts unter Wahrung des Parteiengehörs, Dokumentation der Entscheidungsfindung (elektronischer Vermerk), Begründung Bearbeitung von Kontrollmaterial (zB: EUZ-KM) Individuelle Auskunftserteilung in Spezialfällen Erhebungen vor Ort Aktenabtretung, Aktenlöschung Abänderung und Berichtigung von Bescheiden gemäß §§ 293 ff BAO, Durchführung von Wiederaufnahmen Bearbeitung von Beschwerden (Anmerkung AIS-DB2 und/oder Remida, Aussetzung der Einhebung, Beurteilung der Zuständigkeit und Rechtzeitigkeit, Mängelbehebung, RM-Erledigung) Betriebsveranlagung Außendienst Fallauswahl, Prüfungsvorbereitung organisatorisch und inhaltlich inklusive EDV-Anwendungen Mitwirkung bei Außenprüfungen (BP, USO, Erhebung, Liquiditätsprüfung und/oder Nachschau - mindestens ein Fall soll zur Gänze mitverfolgt werden), Ausfertigung von Kontrollmitteilungen GPLA und Lohnzettelverfahren Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 6 67 von 95 Team Infocenter Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Abfragen im AIS-DB2, Grunddatenwartung, Eingangspost, Sichtung von Kontrollmaterial Subjektanlage, Neuaufnahmen und Vergabe von Steuernummern (Fragebögen, steuerliche Relevanz, Zuständigkeit, Identitätsprüfung, UID-Nummer), Antrittsbesuche und Folgemaßnahmen (zB PO), Anlage von Feststellungsfällen Aktenübernahme, Aktenabtretung, Grundsätze der Aktenaufteilung im Finanzamt Erklärungsversand und Fristenüberwachung, Listenbearbeitung, Zwangsstrafen Finanz Online: • Neuanmeldungen • Grunddatenänderung • Fristverlängerung durch Steuerberater • Gewerbescheinübermittlung durch Magistrat/BH Frontoffice, Bearbeitung telefonischer Anfragen NOVA und Fahrzeugeinzelbesteuerung Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 7 68 von 95 Team Abgabensicherung Einhebung / Team Abgabensicherung Einbringung Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Abgabensicherung-Einhebung Fälligkeiten und Zahlungsfristen, Entrichtungsarten Dateneingabe, Belege, Zahlungsverkehr Abgabenkonto, Buchungsmitteilung, RückzahlungsUmbuchungs- und Überrechnungsanträge, Mahn- und Erinnerungsverfahren Nebengebühren Abgabensicherung-Einbringung Rückstandsausweis, Vollstreckungsbescheid, Drittschuldnerpfändungen Gesamtschuld und Haftungsbescheid, Sicherstellungsauftrag, Insolvenzverfahren im Überblick, Abfragen (Grundbuch, Firmenbuch, SV, ZMR und Ediktsdatei) Zahlungserleichterungen, Nachsicht, Löschung, Aussetzung und Hemmung der Einbringung Teilnahme an Außendiensthandlungen EU-Amtshilfe Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 8 69 von 95 Team Strafsachen Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Strafsachen Anzeigenbearbeitung Zusammenarbeit mit den BV-Teams Strafrechtliche Würdigung von BP-Berichten und Selbstanzeigen Prüfungen nach § 99 FinStrG Ausfertigung von Strafverfügungen Teilnahme Verhandlungen oder Einvernahmen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen Hinweis: Schwerpunktsetzung für Auszubildende der Verwendungsgruppe A1/v1: Schwerpunkt Strafsachen Fachbereich im Ausmaß von 4 Tagen Auszubildende der Verwendungsgruppen A2/v2, A3/v3 Gesamtdauer 2 Tage INTERN Seite 9 70 von 95 Fachbereich Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen Fachbereich Auskunftserteilung (extern/intern) incl. Prüfbegleitung Rechtsmittelbearbeitung inklusive der Vorlage von Beschwerden an das BFG Qualitätssicherungsmaßnahmen Kurzschulung elektronischer Fachliteratur und anderer Recherchemöglichkeiten A1/v1: Teilnahme an BFG-Verhandlungen A1/v1: Mitwirkung an internen Fortbildungsmaßnahmen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Hinweis: Schwerpunktsetzung für Auszubildende der Verwendungsgruppe A1/v1: Schwerpunkt Fachbereich Strafsachen im Ausmaß von 2 Tagen Auszubildende der Verwendungsgruppen A2/v2, A3/v3 Gesamtdauer 1 Tage Team Finanzpolizei Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Gesetzliche Grundlagen (AuslBG, ASVG, AVRAG, SozBeG, AÜG, GSpG) Dienstvorschriften (OHB intern) Verfahren (Anzeige – Rechtsmittelverfahren, Landesverwaltungsgericht) Außendienst (Vorbereitung, Durchführung, Nachbearbeitung) Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 10 71 von 95 Geschäftsleitung Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Aufgaben Assistent Leistungssteuerung – insbesondere Managementprozesse (ZVB, Controlling, MbO) Aufgaben BBKO – insbesondere Koordination, Anzeigenmanagement, Risikobewertung, Fallauswahl und Evaluierung sowie Schnittstellen Anmerkungen Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Vorstellung in Wien bzw. in einer Außenstelle (alle Aufgaben des FA GVG und Verfahrensablauf) Anmerkungen INTERN Seite 11 72 von 95 5. Zusätzliche Rotationsmaßnahmen Rotationsvereinbarung im Rahmen der Grundausbildung (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in abgebend) Auszubildende/r Organisationseinheit Ausbildungsleiter/in abgebend Ausbildungsleiter/in Organisationseinheit aufnehmend Beginn Rotation Ende Rotation Geplante Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in aufnehmend) Anmerkungen aufnehmende/r Ausbildner/in aufnehmend Kurzbericht durch Auszubildende/n Datum/Unterschriften Auszubildende/r Ausbildungsleiter/in Ausbildungsleiter/in abgebend aufnehmend INTERN Seite 12 73 von 95 Autor: Abteilung I/6 Version 1 Wien, 25. April 2016 Anlage III Praktische Qualifizierungsmaßnahmen Verwaltungszweig Zoll INTERN 74 von 95 Inhaltsverzeichnis 1. DATENBLATT ................................................................................................... 1 2. DAUER PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ........................................ 2 3. ÜBERSICHTSPLAN PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ....................... 2 4. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE IN DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG ................. 3 Geschäftsleitung..................................................................................................... 3 Organisation und IT ............................................................................................... 3 Kundenteam .......................................................................................................... 4 Betriebsprüfung Zoll ............................................................................................... 6 Abgabensicherung Zoll............................................................................................ 7 Zollfahndung .......................................................................................................... 8 Amtsfachbereich .................................................................................................... 8 5. ZUSÄTZLICHE ROTATIONSMAßNAHMEN............................................................ 9 INTERN Seite (2) 75 von 95 1. Datenblatt (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in) Art der Ausbildung Grundausbildung Verwaltungszweig Zoll derzeitige Verwendungs-/Entlohnungsgruppe angestrebte Verwendungs-/Entlohnungsgruppe Nachname Vorname, Titel Personalnummer Dienstantritt Geburtsdatum Stammdienststelle, Stamm-OrgEinheit Ausbildungsleiter/in INTERN Seite 1 76 von 95 2. Dauer praktische Qualifizierungsmaßnahmen Ausbildung in Tagen A1/v1: 180 A2/v2: 180 A3/v3: 105 2 75-93 1-5 2-5 2 127-138 3-10 5 2 86-96 1 5 40-45 10-15 5 30-50 150 3-10 150 1 100 200 200 110 5 5 5 Geschäftsleitung/Organisation Kundenteam Betriebsprüfung Zoll Abgabensicherung Zoll Zollfahndung – Betrugsbekämpfung Amtsfachbereich Minimale Dauer Maximale Dauer Rotation in Tagen 3. Übersichtsplan praktische Qualifizierungsmaßnahmen (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in) Organisationseinheit/Team Datum Ausbildner/innen von / bis Ansprechpersonen Geschäftsleitung/Organisation Kundenteam Betriebsprüfung Zoll Abgabensicherung Zoll Zollfahndung – Betrugsbekämpfung Amtsfachbereich Rotation INTERN Seite 2 77 von 95 4. Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen Ausbildung Hinweise: Die Erfassung des konkreten Datums hat durch die/den Ausbildende/n zu erfolgen. Die Spalte „Anmerkungen“ ist bei Bedarf durch die/den Ausbildner/in zu befüllen. Nach Vermittlung der Ausbildungsschwerpunkte ist der Nachweis des Lernzielerfolgs ( Formular) durch die/den Ausbildner/in vorzunehmen. Geschäftsleitung Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Aufbau und Werte der Zollverwaltung und des Zollamtes Aufgaben Assistent/in Leistungssteuerung Managementprozesse (Zielvereinbarungen, Controlling, Management by Objectives, interne Kontrolle, usw.) Schnittstellen nach außen Anmerkungen Organisation und IT Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen Aufgaben Organisation ESS Meldepflichten der Mitarbeiter/innen (dienstrechtliche Grundbegriffe wie z.B. Krank-/Gesundmeldung, Wohnsitzänderung) abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht/Datenschutzrichtlinie/ITSicherheit Erläuterungen zum Mitarbeiterportal, Dienststellenseite usw. Brandschutzordnung Tätigkeiten Kanzlei, WinEvi Aktenevidenz Schnittstellen zu anderen Teams INTERN Seite 3 78 von 95 Kundenteam Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Zollrecht in der Praxis gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien Zuständigkeiten (sachlich, örtlich, zollamtsintern) praktische Anwendung von e-zoll Zollabfertigung Amtsplatz und zugelassener Warenort Abfragenmanager Abgabenberechnung Kontrollmanagement NCTS Risikomanagement TUA Prozesse (Amtsplatz/Warenort) im Zollverfahren von der Annahme der Anmeldung bis zur Überlassung Versandverfahren Überführung in den freien Verkehr Wirtschaftliche Verfahren (Wieder-)Ausfuhr Zolltarif Verbote und Beschränkungen zollamtliche Überwachungsmaßnahmen z.B. Zolllagerkontrollen, besondere Verwendung Zollwert Ursprung und Präferenzen Außenwirtschaftssrecht Marktordnung Rückware Zollbefreiungen Verbrauchsteuern in der Praxis gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien System Verbrauchsteuern (Betriebsarten, Warengruppen, Steueraussetzung, Steuerschuldner/in, Monopol) amtliche Aufsicht insbesondere Musterziehung, Dokumentenkontrolle, Bestandsaufnahme, Aufzeichnungspflichten EVA: Elektronische Verbrauchsteueranmeldungen Prozess Überprüfung der Verbrauchsteueranmeldung und des Erstattungsantrages Anmerkungen INTERN Seite 4 79 von 95 EMCS: Excise Movement and Control System – System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren SEED: System for Exchange of Excise Data (Verbrauchsteuer-Datenaustauschsystem) EKA: Abfindung Überprüfung der Abfindungsanmeldungen einschließlich amtlicher Aufsichtsmaßnahmen, Prüfung der Grunddaten Konzeptiv Bewilligungserteilung/-widerruf Abgabenvorschreibung buchmäßige Erfassung Rechtsbehelfsverfahren nachträgliche Prüfung von Anmeldungen Such- und Mahnverfahren Zollbefreiungen E-Finanz zolloperative Tätigkeiten Kontrollbefugnisse Planung/Ablauf Außendienst (OHB) lokales Risikomanagement Aufgaben der Auditorin/des Auditors im Kundenteam und Zusammenspiel mit BEKO und RIA Risiko- und Verfahrensprofile Findok, Wissensplattform, Formulardatenbank Schnittstellen zu anderen Teams Nachweis Lernzielerfolg (Formular) INTERN Seite 5 80 von 95 Betriebsprüfung Zoll Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Anmerkungen gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien System Betriebsprüfung (Ablauf) Grundzüge Rechnungswesen Prüfungsanregung/-auftrag Prüfungsvorbereitung, Prüfungshandlung, Niederschrift – Schlussbesprechung Abgabenvorschreibung Amtshilfe Datenauswertungen Prüfpläne Schnittstellen zu anderen Teams, BEKO und RIA A2/v2: zusätzlich Aktenbearbeitung unter Anleitung Nachweis Lernzielerfolg (Formular) INTERN Seite 6 81 von 95 Abgabensicherung Zoll Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien A und B-Buchführung (OWNRES) Zahlungsverkehr – verrechnungspflichtige Drucksorten/Zahlungsaufträge, Abgabenkonten/Amtskonten ZITAT Vor- und Abschreibungsaufträge, buchmäßige Erfassung Fälligkeiten und Zahlungsfristen Entrichtung der Abgaben Zahlungsaufschub/Gesamtbürgschaft Rückstandsausweis Zahlungserleichterungen Sicherheiten – Überwachung, Garantiemanagement Verwertung/Vernichtung – Ablauf Verwahrlager Vorschreibung Nebengebühren Einbringungsmaßnahmen und deren Sicherung, Beitreibungsverfahren, Insolvenzen Abschreibungen/Löschungen (WOMIS) Formulardatenbank elektronische Abfragen (ZMR, FB,…) Schnittstellen zu anderen Teams Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 7 82 von 95 Zollfahndung Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte gesetzliche Grundlagen, Arbeitsrichtlinien Unterschiede zum Abgabenverfahren Zuständigkeiten Delikte, Schuldformen, Selbstanzeige Vorgangsweise bei Erledigungen in eigener Verantwortung (§ 108 ZollR-DG, § 146 FinStrG, § 30a FinStrG) Spruchsenatsverfahren Teilnahme an mündlicher Verhandlung Betrugsbekämpfung Amtshilfe Formulardatenbank Schnittstellen zu anderen Teams A1/v1 und A2/v2: zusätzlich Aktenbearbeitung unter Anleitung Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen Amtsfachbereich Ausbildner/innen: Datum: TT. MM. JJJJ Tätigkeiten, behandelte Themen Ausbildungsschwerpunkte Aufgaben Amtsfachbereich Erläuterungen zum Qualitätsmanagement Erläuterungen zum Wissensmanagement Abfrage diverser fachlicher Datenbanken (RIS,…) Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Wissensplattform Schnittstellen zu anderen Teams sowie zum bundesweiten Fachbereich und BMF A1/v1: zusätzlich Aktenbearbeitung unter Anleitung, Teilnahme an BFG-Verhandlungen sowie Teilnahme an Gerichtsverhandlungen Nachweis Lernzielerfolg (Formular) Anmerkungen INTERN Seite 8 83 von 95 5. Zusätzliche Rotationsmaßnahmen Rotationsvereinbarung im Rahmen der Grundausbildung (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in abgebend) Auszubildende/r Organisationseinheit Ausbildungsleiter/in abgebend Ausbildungsleiter/in Organisationseinheit aufnehmend Beginn Rotation Ende Rotation Geplante Tätigkeiten und Aufgabenschwerpunkte (Auszufüllen von der/dem Ausbildungsleiter/in aufnehmend) Anmerkungen aufnehmende/r Ausbildner/in aufnehmend Kurzbericht durch Auszubildende/n Datum/Unterschriften Auszubildende/r Ausbildungsleiter/in Ausbildungsleiter/in abgebend aufnehmend INTERN Seite 9 84 von 95 Autor: I/6 Version 1 Wien, 26. April 2016 Anlage IV Formulare INTERN 85 von 95 Inhaltsverzeichnis 1. CHECKLISTEN EINARBEITUNG .......................................................................... 1 1.1. Checkliste: Vorbereitung für neue Mitarbeiter/in .............................................. 1 1.2. Checkliste: Der erste Arbeitstag ...................................................................... 2 1.3. Checkliste: Feedbackgespräche ...................................................................... 3 2. FORMULARE PRAKTISCHE QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN ................................ 4 2.1. Beurteilungskriterien ...................................................................................... 4 2.2. Lernzielerfolg A1/v1 ....................................................................................... 5 2.3. Lernzielerfolg A2/v2 ....................................................................................... 6 2.4. Lernzielerfolg A3/v3 ....................................................................................... 7 2.5. Lernzielerfolg Rotation A1/v1.......................................................................... 8 2.6. Lernzielerfolg Rotation A2/v2, A3/v3 ............................................................... 9 INTERN C:\Users\skorian\AppData\Local\Temp\fsc.client\dav\Anlage_IV__Formulare.docx Seite (2) 86 von 95 1. Checklisten Einarbeitung 1.1. Checkliste: Vorbereitung für neue Mitarbeiter/in Datenblatt Name der Mitarbeiter/in bzw. des Mitarbeiters Organisationseinheit (Abteilung, Team etc.) Bezeichnung des Arbeitsplatzes Einarbeitung auf Grund von: ☐ Neuaufnahme ☐ Dienstzuteilung ☐ Versetzung ☐ Sonstiges: Maßnahmen erledigt Ort und Zeit des Dienstantritts vereinbaren bzw. mitteilen ☐ Willkommensbox vorbereiten bzw. besorgen ☐ Einrichten/Ausstatten des Arbeitsplatzes (Schreibtisch vorbereiten, Büromaterial, PC/IT installieren, Dienstausweis, alte Türschilder entfernen bzw. mit neuem Namen ergänzen etc.) Kommunikation des Neuankömmlings im Team/in der Abteilung und Vorstellungsrunde in der Abteilung vorbereiten Gewünschte/n Ausbildner/in fragen Termin für Briefings mit den Ausbildner/innen vereinbaren und durchführen ☐ ☐ ☐ ☐ Erstellt von: Datum: INTERN Seite 1 87 von 95 1.2. Checkliste: Der erste Arbeitstag Datenblatt Name der Mitarbeiter/in bzw. des Mitarbeiters Organisationseinheit (Abteilung, Team etc.) Bezeichnung des Arbeitsplatzes Ausbildner/in Einarbeitung auf Grund von: ☐ Neuaufnahme ☐ Dienstzuteilung ☐ Versetzung ☐ Sonstiges: Maßnahmen Begrüßung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters durch die Geschäftsleitung und Vorstellen der direkten Führungskraft Vorstellen der/des Ausbildungsleiter/in, der/des Ausbildner/in durch die unmittelbare Führungskraft Vorstellen der Mitarbeiter/innen der Abteilung bzw. des Teams Mit den Räumlichkeiten vertraut machen und den neuen Arbeitsplatz zeigen Übergabe der Willkommensbox (gilt nur für Neuaufnahmen) Zentrale Aufgaben und deren Eingliederung ins Finanzamt/Zollamt bzw. ins Finanzressort in Grundzügen erklären Information über die wesentlichsten Dienstpflichten Planung der Einarbeitungsphase, Organisation und Anmeldung zur Grundausbildung/Funktionsausbildung durchbesprechen und ggf. anpassen erledigt ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Erstellt von: Datum: INTERN Seite 2 88 von 95 1.3. Checkliste: Feedbackgespräche Datenblatt Name der Mitarbeiter/in bzw. des Mitarbeiters Organisationseinheit (Abteilung, Team etc.) Bezeichnung des Arbeitsplatzes Ausbildungsmentor/in Einarbeitung auf Grund von: ☒ Neuaufnahme ☐ Dienstzuteilung ☐ Versetzung ☐ Sonstiges: Eckpunkte mit beispielhaften Fragestellungen Feststellungen/Bemerkungen erledigt Definition der Leistungserwartungen (gegenseitig) • • Wie ist die Auseinandersetzung mit den zugewiesenen Aufgabenstellungen bisher gelungen? Wie weit war die/der Bedienstete proaktiv bei der Aneignung eines ersten Überblicks über die Organisation(seinheit)? ☐ Planung der Maßnahmen zur Integration im Team • • • • • Erhält die/der Bedienstete die für die Erledigung der übertragenen Aufgaben notwendigen Informationen von den Teammitgliedern? Wenn nein, woran lag es? Wie gelingt die Zusammenarbeit mit der Ausbildnerin/dem Ausbildner? Die/der Bedienstete weiß, an wen sie/er sich bei Fragen wenden kann. Die/der Bedienstete kennt die Gepflogenheiten innerhalb des Teams weitgehend? ☐ Planung der Bildungs/Qualifizierungsmaßnahmen • • • Planung der verbleibenden Zeit bis Zuweisung GAB Gibt es Qualifizierungsmaßnahmen, die schon vorbereitend auf die GAB durchgeführt werden konnten bzw. noch bis zur Zuweisung zur GAB durchgeführt werden können? Wenn ja – welche? Was ist in diesem Fall zu tun? Entscheidung über Verbleib in der 1 Organisation von Seiten • ☐ ☐ Unmittelbare Führungskraft 1 Bei Entscheidung für einen Austritt, Gründe festhalten. Die/der Bedienstete ist weiters auf das Austrittsgespräch hinzuweisen, in dessen Rahmen intensiver auf die Austrittsgründe eingegangen werden kann. INTERN Seite 3 89 von 95 • Bedienstete/r Kopie an die Dienstbehördenleitung sowie die Fachvorständin/den Fachvorstand ☐ Unterschrift Mitarbeiter/in, Datum: Unmittelbare Führungskraft, Datum: Unterschrift Fachvorständin/Fachvorstand, Datum: 2. Formulare Praktische Qualifizierungsmaßnahmen Im Rahmen der praktischen Qualifizierungsmaßnahmen ist durch den/die Ausbildner/in eine Lernfortschrittskontrolle zur objektiven Leistungsfeststellung der/des Auszubildenden zu führen. Im Gegensatz zum (elektronischen) Lerntagebuch dient die (elektronische) Lernfortschrittskontrolle nicht der individuellen, sondern der objektiven Leistungsfeststellung durch die/den Ausbildner/in. Die Ergebnisse der (elektronischen) Fortschrittskontrolle sind der Dienstprüfungskommission im Rahmen der mündlichen kommissionellen Abschlussprüfung vorzulegen. 2.1. Beurteilungskriterien 1 überdurchschnittlich gut entsprochen 2 wurde entsprochen 3 nicht ganz entsprochen 4 nicht entsprochen INTERN Seite 4 90 von 95 2.2. Lernzielerfolg A1/v1 INTERN Seite 5 91 von 95 2.3. Lernzielerfolg A2/v2 INTERN Seite 6 92 von 95 2.4. Lernzielerfolg A3/v3 INTERN Seite 7 93 von 95 2.5. Lernzielerfolg Rotation A1/v1 INTERN Seite 8 94 von 95 2.6. Lernzielerfolg Rotation A2/v2, A3/v3 INTERN Seite 9 95 von 95
© Copyright 2024 ExpyDoc