Oberstenfeld KW 27 ID 116563

Diese Ausgabe erscheint auch online
der Gemeinde
Mitteilungsblatt
für Oberstenfeld,
S EI TE
2
Notdienste...................
8
.
....
....
Amtliches...........
14
..
....
Aktuelles..............
Schulen..................... 19
Rat und Hilfe............ 20
Kirchen...................... 20
Vereine...................... 25
Gronau und Prevorst
Freitag, 15. Juli 2016
28
2 Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
Not- und Bereitschaftsdienste
Telefonnummern
Wichtige
in Oberstenfeld
Notruf:
Polizei
Rettungsdienst, Feuer
Landespolizeiposten Großbottwar
wenn nicht besetzt, dann
Polizeirevier Marbach
Krankenhaus Marbach
Wasser:
Herr Weigle, Oberstenfeld
Strom:
Stromversorgung Syna GmbH
Pleidelsheim Störungsstelle
Straßenbeleuchtung Syna GmbH
Schadensmeldung
Gas:
Gasversorgung Syna GmbH
Pleidelsheim Störungsstelle
Bei Vergiftungen:
Rettungsleitstelle Ludwigsburg
Universitäts-Kinderklinik,
Freiburg, Informationszentrale
für Vergiftungen
Zentrale, Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg
110
112
07148 16250
07144 9000
07144 1010
2675-70 oder
0176 11126110
07144 266-233
Apotheken
Samstagsdienst: Samstag von 8.30 Uhr bis Sonntag 8.30 Uhr
Sonntagsdienst: Sonntag von 8.30 Uhr bis Montag 8.30 Uhr
Wechsel des Notdienstes auch am Feiertag 8.30 Uhr
Samstag, 16.07.2016
Rats-Apotheke Brackenheim, Tel. 07135/ 65 66
Apotheke am Bahnhof Marbach, Tel. 07144/ 40 73
Sonntag, 17.07.2016
Theodor-Heuss-Apotheke, Brackenheim, Tel. 07135/ 4307
Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg am Neckar,
Tel. 07141/ 70 76 77
Tierärzte
Zu erfragen über die Telefonnummer Ihres Haustierarztes oder
Ihrer Haustierärztin.
Elektro-Notdienst der Elektroinnung Ludwigsburg
Der Notdienst ist rund um die Uhr unter der Nummer:
07144 266-233 zu erreichen.
07144 266-300
Gas- und Wassernotdienst
der Innung Sanitär Ludwigsburg
07144 266-211
Telefon: 07141 220 383
07141 112
0761 19240
Allgemeinärzte
Telefonseelsorge Heilbronn
0800 1110111 am Tag und in Notfällen auch nachts für Sie
zu sprechen.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Der Anruf unter 08000 116016 und die Beratung sind kostenlos.
Für Oberstenfeld:
Notfallpraxis Bietigheim, Uhlandstraße 24, Tel. 07142 7779844
Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, Tel. 07141 6430430
Dienstbereit an jedem Werktag von 18.00 bis 7.00 Uhr (Bietigheim) bzw. 8.00 Uhr (Ludwigsburg) des Folgetags.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig erreichbar.
Die Hausbesuchsversorgung erfolgt über die Notfallpraxis Bietigheim.
Für Beilstein:
Notfallpraxis Talheim, Rathausplatz 16, Tel. 07133 900790.
Dienstbereit an jedem Werktag von 19.00 bis um 7.00 Uhr des
Folgetags. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 20.00
bis 8.00 Uhr erreichbar. In jedem Fall wird um telefonische
Voranmeldung gebeten.
Notfallpraxis Brackenheim, Wendelstraße 11,
Tel. 07133/900790
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00
Uhr erreichbar.
Notruf e.V. für vergewaltigte und misshandelte
Frauen und Mädchen "Frauen für Frauen" e.V.
- Beratungsstelle
Kinderärzte
Telefon 07141 144-5349
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis
für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am
nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung
ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit.
Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geschlossen.
Augenärzte
Rettungsleitstelle: 07141 19222
HNO-Ärzte
HNO-Notfallpraxis, Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zahnärzte
Zu erfragen unter der Nummer 0711 7877733
(Krs. Ludwigsburg), 0711 7877712 (Krs. Heilbronn)
Bei Konflikten in der Partnerschaft, allgemeinen Lebensfragen
sowie nach sexuellem Missbrauch. Mi., 20.00 - 22.00 Uhr.
Termine nach Vereinbarung unter Telefon: 07141 378496. Zu
den übrigen Zeiten ist eine Anrufbeantworterin geschaltet, die
täglich abgehört wird.
Hahnenstraße 47, 71634 Ludwigsburg-Eglosheim
Kinder- und Jugendtelefon
"Die Nummer gegen Kummer", Telefon: 0800 1110333
(gebührenfrei), Mo. - Sa. 14.00 - 20.00 Uhr
Elterntelefon: 0800 1110550 (gebührenfrei),
Mo. - Fr. 9.00 - 11.00 Uhr, Di. und Do. 17.00 - 19.00 Uhr
Allgemeiner sozialer Dienst des Landratsamts
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
Herausgeber: Gemeinde Oberstenfeld
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH &
Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr.
07033 2048. www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den
amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane, alle sonstigen Mitteilungen und Veröffentlichungen der
Gemeinde: Bürgermeister Markus Kleemann, Großbottwarer Straße
20, 71720 Oberstenfeld oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH,
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
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Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
In Kooperation mit der Musikschule Marbach-Bottwartal bietet der Musikverein ab sofort wieder
Unterricht für verschiedenste Instrumente an.
In Kooperation mit der Musikschule Marbach-Bottwartal
bietet der Musikverein ab sofort wieder
Für den Unterrichtsbeginn ab dem 01.Oktober 2016 ist eine Anmeldung bis zum 15. Juli 2016 notwendig.
Nächstmöglicher Unterrichtsbeginn danach ist der 01.April 2017.
Melden Sie sich bei Interesse bei Lisa Polosek (Tel.: 0163/6919 163, E-Mail: [email protected])
Unterricht für verschiedenste Instrumente
an.
Für den Unterrichtsbeginn ab dem 01. Oktober 2016
ist eine Anmeldung bis zum 15. Juli 2016 notwendig.
Nächstmöglicher Unterrichtsbeginn danach ist der
01. April 2017.
Melden Sie sich bei Interesse bei Lisa Polosek
(Tel.: 0163/6919 163,
E-Mail: [email protected])
Stiftskaffe im Stiftskeller
Gottesdienst für kleine Leute von 0 – 6 Jahren
Jesus sucht Freunde
Sonntag, 17. Juli um 15 Uhr
in der Stiftskirche
Du und natürlich auch deine Eltern, Großeltern, Paten,
Geschwister und Freunde sind herzlich eingeladen!
Im Anschluss laden wir euch alle ganz herzlich zu
Kuchen und Kaffee ins Gemeindehaus ein.
Dein miniMAX-Team
Evangelische Kirchengemeinde Oberstfeld
Nächste Termine: 09.10.2016, 26.11.2016
4 Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
Infos aus dem Rathaus
Öffnungszeiten
Rathaus Oberstenfeld
Das Bürgerbüro im Rathaus
Sprechzeiten:
Montag
9.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Oberstenfeld hat folgende
und 14.00 - 16.00 Uhr
und 14.00 - 19.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr
Die anderen Bereiche des Rathauses sind zu
Sprechzeiten für Sie da:
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Mittwoch
8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
den folgenden
16.00 Uhr
18.00 Uhr
16.00 Uhr
Ein Tipp: Wenn Sie das Gespräch mit Bürgermeister Markus
Kleemann oder einem der Amtsleiter des Rathauses suchen
oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass Sie für Ihr
Anliegen etwas Zeit benötigen, dann empfehlen wir Ihnen,
einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Telefonzentrale 07062 261-0, E-Mail: [email protected]
www.oberstenfeld.de
Sprechzeiten Ortsvorsteher
Karlheinz Massa, Tel. 07062 21014, Mobil: 0176 11126126
Altes Rathaus Gronau
Montag 17.30 bis 18.15 Uhr
Dorfhaus Prevorst
1. und 3. Montag im Monat
16.30 Uhr - 17.15 Uhr
Straßensperrung anlässlich des
47. Prevorster Seifenkutschenrennens
Anlässlich des am kommenden Wochenende stattfindenden Seifenkutschenrennens in Prevorst wird von
Samstag, 16.07.2016, 09.00 Uhr bis
Sonntag, 17.07.2016, ca. 19.00 Uhr
die Hohlgasse vollständig gesperrt.
Die Ortsstraße zwischen dem Kindergarten und der
Einmündung in die Hohlgasse wird am
Sonntag, 17.07.2016,
von 8.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr gesperrt.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Foto:Manfred Steinbach/iStock/Thinkstock
Bericht über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderats am 07.07.2016
TOP 1 – Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik und
Unfallzahlen für die Gemeinde Oberstenfeld
Der Leiter des Polizeipostens Großbottwar, Herr Andreas Mistele,
stellte die kriminalpolizeiliche Statistik und die Verkehsunfallzahlen
vor. Er wies darauf hin, dass die Straftaten im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 gestiegen sind. Erfreulich ist allerdings,
dass die Zahl der Wohnungseinbrüche gegenüber dem Jahr
2014 zurückgegangen ist. Dies ist gegenüber der Entwicklung
in anderen Gemeinden ungewöhnlich. Zu den Verkehrsunfallzahlen schilderte er, dass diese insgesamt zurückgegangen sind,
wobei die Verkehrsunfälle mit Sachschaden gestiegen und die
Verkehrsunfälle mit Personenschaden gesunken sind. Zum Glück
gab es auch im Jahr 2015 keine Verkehrstoten in Oberstenfeld.
Auch Unfallhäufungsschwerpunkte gab es laut Herrn Mistele im
Jahr 2015 in der Gemeinde Oberstenfeld keine.
Von Seiten des Gemeinderates gab es viel Lob für den Polizeiposten Großbottwar, vor allem auch über die gestiegene
Aufklärungsquote bei den Straftaten.
TOP 2 – Feuerwehrbedarfsplanung der Gemeinde
Oberstenfeld
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Oberstenfeld, den der leitende Branddirektor
und Leiter der Feuerwehrschule Würzburg, Dr. Roland Demke, in
der Sitzung vorgestellt hat. Zudem beauftragte der Gemeinderat
die Verwaltung, ein Konzept zur Umsetzung der im Feuerwehrbedarfsplan vorgestellten Maßnahmen zu erstellen.
Bürgermeister Markus Kleemann verwies zunächst auf die große Bedeutung der Feuerwehr und bedankte sich bei den
Feuerwehrleuten für ihr großes ehrenamtliches Engagement.
Anschließend stellte Herr Dr. Demke den von ihm erstellten
Feuerwehrbedarfsplan vor. Er schilderte die Feuerwehr Obers-
Freitag, 15. Juli 2016
tenfeld als sehr leistungsstarke Feuerwehr, deren Tagesverfügbarkeit in Oberstenfeld hervorragend und lediglich in der
Abteilung Prevorst bedenklich ist. Zudem verwies er auf den zu
kleinen Standort in Oberstenfeld, der erweitert werden sollte.
Die Fraktionsvorsitzenden freuten sich über das gute Zeugnis,
das der Feuerwehr ausgestellt wurde und bedankten sich bei
der Feuerwehr für diese gute Leistung. Zudem wurde auf die
umfassende Überlandhilfe durch die Feuerwehr Oberstenfeld
für die Nachbargemeinden hingewiesen.
TOP 3 – Ausweitung des Kernzeitenangebots an der
Lichtenbergschule um die Mittwochskernzeit
(Mittwochskerni)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung der Mittwochskerni, einer Betreuung mittwochs an Schultagen von
7.30 Uhr bis Schulbeginn und 11.50 Uhr bis 14.00 Uhr an der
Lichtenbergschule ab dem Schuljahr 2016/2017.
Bürgermeister Markus Kleemann wies darauf hin, dass die Gemeinde Oberstenfeld parallel zur Ganztagesbetreuung in der Lichtenbergschule ein Angebot einer Kernzeitenbetreuung aufrecht
erhält. Die Kinder haben dabei die Möglichkeit, innerhalb der
Kernzeitenbetreuung auch am Mittagessen in der Mensa teilzunehmen. Bisher war es nicht möglich, die Kernzeitenbetreuung
an Einzeltagen zu buchen. Die Gronauer und Prevorster Kinder
werden im neuen Schuljahr am Mittwochnachmittag erstmals
verbindlichen Unterricht haben. Zwar können die Kinder mit dem
Bus zum Essen nach Hause fahren, dennoch regten die Eltern
an, ein Kernzeitenangebot, nur an diesem Tag der verbindlichen
Nachmittagsschule, einzurichten. Eine Umfrage ergab dabei, dass
ca. 30 bis 40 zusätzliche Kinder am Mittwoch in der Kernzeitenbetreuung zu erwarten sind. Damit würden mittwochs ca.
70 bis 80 Ganztagskinder, 30 Kernzeitenkinder und 30 bis 40
„Mittwochskerni“-Kinder, insgesamt 130 bis 150 Kinder in der
Mittagspause mit Essen zu versorgen und zu betreuen sein.
Hauptamtsleiterin Inga Mollerus erläuterte hierzu, dass zur Essensausgabe und Betreuung zusätzliches Personal für die Mittwochskerni erforderlich ist. Dieses zusätzliche Personal kann durch
die Aufstockung einer 80-%igen Stelle um 20 % im Bereich der
Betreuung erreicht werden. Zudem wird die in der Schulsozialarbeit angesiedelte FSJ-Kraft in der Mittagsbetreuung mitarbeiten. Im
hauswirtschaftlichen Bereich müsste eine geringfügig beschäftigte
Mitarbeiterin eingestellt werden, die zudem den Großputz in der
Mensa und die Krankheitszeiten im hauswirtschaftlichen Bereich
abdeckt. Sie wies darauf hin, dass die zusätzlichen Personalkosten
nur für die Mittwochskerni, sich auf ca. 13.000 € belaufen werden.
Durch Elternbeiträge können ca. 5.000 € gedeckt werden. Sie
schlug vor, aufgrund des bisherigen Entgelts für die Kernzeitenbetreuung, für die eintägige Mittwochskerni ein Entgelt von 15 € pro
Monat zu veranschlagen. Das Elternentgelt wird dabei pauschal für
11 Monate pro Schuljahr erhoben. Aus der Mitte des Gremiums
wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Mittwochskerni gut investiertes Geld seien. Es wurde hierin eine wichtige
Verbesserung des Angebots der Lichtenbergschule und damit eine
Investition in den Schulstandort Oberstenfeld gesehen.
TOP 4 – Benutzungsordnung der
Kinderbetreuungseinrichtungen
Der Gemeinderat beschloss mit großer Mehrheit die anschließend abgedruckte Benutzungsordnung vom 07.07.2016 für
die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberstenfeld.
Hauptamtsleiterin Inga Mollerus schilderte, dass die kirchlichen
und kommunalen Landesverbände für das Kindergartenjahr
2016/2017 keine Empfehlung für die Erhöhung der Entgelte abgegeben haben. Durch Personalkostensteigerungen im
Erziehungsbereich aufgrund des neuen Tarifvertrags, wird die
Empfehlung der Entgelterhöhung 2017/2018 aber 9 bis 11 %
höher sein, als das aktuelle Entgelt. Sie schlägt vor, dass die
Gemeinde Oberstenfeld an ihrem bisherigen Kurs festhält, die
„Landesrichtsätze“ bei den Kinderbetreuungsentgelten umzusetzen. Um die zu erwartende Entgelterhöhung 2017/2018 von
9 bis 11 % abzufedern, sollen die Entgelte im kommenden
Kindergartenjahr um 5 % erhöht werden.
Zum Essensentgelt erläuterte Frau Mollerus, dass die Kündigung des bisherigen Essenslieferanten zum 31.07.2016 zu
einer Neuvergabe des Anbieters geführt hat. Die Lieferpreise
5
Nr. 28
dieses Anbieters sind höher, so dass die Essensentgelte angepasst werden müssen. Sie schlug ein Essensentgelt von 3,30
€ pro Essen, und 13,20 € bis 66 € Monatspauschale, je nach
Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage, vor. Zudem wies sie
darauf hin, dass für Sonderessen, z.B. aufgrund von Allergien
und Intoleranzen, der Anbieter einen Zuschlag erhebt. Dieser
Zuschlag soll an die Eltern weitergegeben werden. Weiterhin
soll in der Benutzungsordnung eine Rückzahlungsmöglichkeit
des pauschalen monatlichen Entgelts aufgenommen werden,
wenn ein Kind längere Zeit im Kindergartenjahr krank ist und
die Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen kann. Bei
mehr als 10 Krankheitstagen kann ein Antrag mit ärztlichem
Nachweis am Ende eines Kindergartenjahres (ab 1. August)
von den Eltern bei der Verwaltung gestellt werden.
Die kontinuierliche Erhöhung der Elternentgelte wurde im Gremium überwiegend als sinnvoll angesehen. Teilweise wurde
angeregt, einkommensabhängige Gebühren einzuführen, was
jedoch von der Mehrheit, aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes, abgelehnt wird.
TOP 5 – Änderung der Benutzungsordnung für die
Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die anschließend abgedruckte Benutzungsordnung vom 07.07.2016 für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule der Gemeinde Oberstenfeld.
Hauptamtsleiterin Inga Mollerus schilderte, dass aufgrund der
Kündigung des bisherigen Essenslieferanten zum 01.07.2016
sich der Gemeinderat für einen neuen Essenslieferanten entschieden hat. Da der Lieferpreis des neuen Lieferanten höher
ist, müssen die Essenentgelte angepasst werden. Frau Mollerus
schlug für die Schüler ein Essensentgelt von 3,85 € pro Essen und 15 € bis 77 € Monatspauschale, je nach Anzahl der
wöchentlichen Betreuungstage vor. Für Lehrer und Beschäftigte
wird vom Anbieter ein höheres Entgelt verlangt, sodass das
Essensentgelt für Erwachsene auf 5,15 € pro Essen erhöht
werden soll. Auch hier wird für Sonderessen, z.B. aufgrund von
Allergien und Intoleranzen vom Anbieter ein Zuschlag verlangt,
der entsprechend von den Eltern erhoben werden soll.
Bürgermeister Markus Kleemann erläuterte, dass die Anregung
des Elternbeirats aufgenommen werden soll, eine Rückzahlung
des pauschalen monatlichen Essensentgelts zu ermöglichen,
wenn ein Kind längere Zeit im Schuljahr krank ist und die
Schule nicht besuchen kann. So soll bei mehr als 10 Tagen
Krankheit auf Antrag, mit ärztlichem Nachweis, am Ende eines
Schuljahres eine Rückzahlung möglich sein.
TOP 6 – Schülerbeförderung von den Ortsteilen Gronau
und Prevorst zur Lichtenbergschule
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Beauftragung der
RBS mit einer zusätzlichen Busfahrt am Mittwochnachmittag
an Schultagen um 15.35 Uhr ab Oberstenfeld Schule nach
Gronau und Prevorst.
Bürgermeister Markus Kleemann erläuterte hierzu, dass die Grundschüler aus Gronau und Prevorst ab dem Schuljahr 2016/2017
die Lichtenbergschule in Oberstenfeld besuchen werden. Dadurch
fahren ca. 76 Grundschüler an Schultagen von Gronau und
Prevorst mit dem Bus zur Lichtenbergschule. Die Gemeinde hat
notwendige Verbesserungen im Busverkehr mit der Regionalbus Stuttgart GmbH (RBS), dem Landkreis Ludwigsburg, der
Schulleitung der Lichtenbergschule und den Elternvertretern der
Grundschule Gronau besprochen. Dabei wurde von Seiten der
Gemeinde erreicht, dass alle Busverbindungen von Gronau und
Prevorst die Haltestelle an der Lichtenbergschule direkt andienen.
Zudem fährt künftig morgens zur ersten Schulstunde ein weiterer
Bus ab Schule Gronau zur Lichtenbergschule.
Der bereits vorhandene Bus aus Prevorst wird beide Haltestellen Krone und Schule in Gronau anfahren und ebenfalls zur
Lichtenbergschule fahren. So verteilen sich die Schülerströme
auf 2 Haltestellen und 2 getrennte Busse. Weiterhin erläuterte
Bürgermeister Markus Kleemann, dass auch einige Schüler erst
zur zweiten Unterrichtsstunde Schulbeginn haben. Für diese
fährt der Bus aus Prevorst über die beiden Gronauer Haltestellen Krone und Schule auch zur Lichtenbergschule.
Inzwischen liegen die möglichen Fahrplanentwürfe für die Linien 460/9 und 463 durch die RBS vor, die dem erforderlichen
6 Nr. 28
Beförderungsbedarf der Schüler Rechnung tragen. Nach dem
Vormittagsunterricht um 11.50 Uhr können dabei die Schüler
direkt um 11.57 Uhr, ab der Haltestelle Oberstenfeld Schule
nach Gronau und Prevorst zurückfahren. Kinder, die die Kernzeitbetreuung besuchen, können um 13.12 Uhr nach Gronau
und Prevorst ab Haltestelle Oberstenfeld Schule fahren. Die
Schüler der Ganztagsschule, die um 15.30 Uhr endet, können
allerdings erst um 16.00 Uhr mit dem Bus ab Oberstenfeld
Schule zurück nach Gronau und Prevorst fahren. Bürgermeister
Markus Kleemann erläuterte, dass dies montags, dienstags und
donnerstags nur 7 Kinder aus Gronau und Prevorst betrifft. 4
Kinder davon besuchen auch noch den Hort und werden nicht
direkt um 15.30 Uhr nach Hause fahren. Die übrigen 3 Kinder
können den Bus um 16.00 Uhr nach Gronau und Prevorst nehmen und werden dazwischen im Rahmen des Horts betreut. Er
schilderte weiter, dass lediglich mittwochs verpflichtender Regelunterricht für alle Grundschüler bis 15.30 Uhr ist. Hier müssen
ca. 76 Grundschüler aus Gronau und Prevorst mit dem Bus
zurückfahren. Bei der Rückfahrt um 16.00 Uhr mit dem Bus ab
der Haltestelle Oberstenfeld Schule nach Gronau und Prevorst
wären sie damit ca. 30 Minuten unbeaufsichtigt im Schulhaus
bzw. auf dem Schulgelände. Deshalb hat die RBS angeboten,
mittwochs einen zusätzlichen Bus um 15.35 Uhr ab Haltestelle
Schule nach Gronau und Prevorst einzusetzen. Dieser zusätzliche Bus muss jedoch von der Gemeinde mitfinanziert werden,
da um 16.00 Uhr innerhalb der zumutbaren Wartezeit nach der
Satzung des Landkreises Ludwigsburg ein Bus fährt. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde würde sich für diesen zusätzlichen
Bus auf ca. 2.200 € pro Jahr belaufen.
Zudem weist Bürgermeister Markus Kleemann auf die Maßnahmen der Gemeinde für einen sicheren Schulweg hin. So wurde
auf Antrag der Gemeinde eine erneute Überprüfung der Schulwege, vor allem der Straßenüberquerungen aus den einzelnen
Gebieten Gronaus zu den beiden Bushaltestellen, durch die
Verkehrsschau des Landkreises durchgeführt. Daraufhin wurden
der Schulwegplan und der Radwegplan angepasst. Weiterhin
soll eine Busaufsicht durch die Schule an der Haltestelle der
Lichtenbergschule eingerichtet werden. Bereits stattgefunden
hat zudem ein Bussicherheitstraining für die Gronauer Grundschüler am 30. Juni 2016.
TOP 7 – Einführung eines elektronischen
Ratsinformationssystems
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde
Oberstenfeld ein elektronisches Ratsinformationssystem für die
Gremienarbeit einführt. Ab 2017 sollen die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse papierlos abgewickelt werden.
Die Gemeinde Oberstenfeld beschafft hierfür das Programm
SD.net der Firma Sternberg. Zudem werden die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hierzu mit Tablets ausgestattet.
Hauptamtsleiterin Inga Mollerus erläuterte, dass seit mehreren Jahren ein elektronisches Sitzungsmanagementverfahren in
der Verwaltung eingeführt ist. Darin werden die verschiedenen
Sitzungen verwaltet und die Vorlagen und Protokolle erstellt.
Die Verwaltung denkt dabei seit längerer Zeit über die Einführung eines Ratsinformationssystems, also den papierlosen
Sitzungsdienst nach. Hierzu hatte sich der Gemeinderat bereits
im Oktober 2015 positiv geäußert. Nach eingehender Prüfung
wird das Sitzungsmanagementverfahren und Ratsinformationssystem SD.net der Firma Sternberg, Bielefeld, favorisiert. Das
Programm wird bereits erfolgreich in den Städten Sachsenheim
und Brackenheim eingesetzt.
Durch die Einführung des Programms soll den Gemeinderäten
die Arbeit erleichtert werden, indem sie alle Unterlagen kompakt in einem Tablet gespeichert haben. Zudem ist damit ein
schnellerer Erhalt der Unterlagen und auch Nachsendungen
zeitnah möglich. Weiterhin können Dokumente wie Satzungen
und Pläne in den Tablets bereitgestellt werden. Die Bürger werden vor allem durch mehr Transparenz profitieren. So können
Einladungen und Tagesordnungen nach der Freischaltung sofort
im Internet eingesehen werden. Weiterhin sind wenige Tage
nach der Sitzung Kurzprotokolle im Internet nachzulesen. Zudem
haben die Bürgerinnen und Bürger durch ein Ratsinformationssystem bessere Recherchemöglichkeitenüber das Internet. Für
die Verwaltung bedeutet es vor allem effizienteres Arbeiten und
Freitag, 15. Juli 2016
Beschleunigung der internen Abläufe sowie den Wegfall der umfangreichen Kopierarbeiten. Frau Mollerus schilderte, dass eine
der größten Vorteile des Ratsinformationssystems sicherlich die
enorme Papiereinsparung und die Reduzierung der Kopierkosten
und des Kopieraufwands ist. Die laufenden Kosten würden dabei durch die Einsparungen an Papier- und Kopierkosten mehr
als ausgeglichen werden. Auch die einmaligen Kosten werden
sich im Laufe der Zeit durch geringere Papier- und Kopierkosten
amortisieren. Zum Zeitplan erläuterte Frau Mollerus, dass ab
Herbst 2016 die Einrichtung und Datenübernahme erfolgt. Ende
des Jahres 2016 soll dann die Schulung für die Verwaltung und
intensive Tests erfolgen. Im neuen Jahr werden die Tablets dem
Gemeinderat zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer Schulung die Nutzung der Tablets und der Portale geübt.
TOP 8 – Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der
Spende der Kreissparkasse Ludwigsburg in Höhe von 1.000 €
für das öffentliche WLAN im Jugendhaus.
Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die Spenden in
Höhe von 200 € von Hans-Joachim Knupfer und 50,16 € von
Hans-Georg Sauber für das Bahnprojekt anzunehmen.
Einstimmig wurden die Spenden des Elternbeirats des Kindergartens Hauäcker in Höhe von 100 € für den Kindergarten
Hauäcker angenommen.
Zudem beschloss der Gemeinderat die Spenden aus den Öffnungstagen des Gromusle in Höhe von 330,68 € sowie die
verschiedenen Sachspenden für das Gromusle anzunehmen.
Für den Kinderhort Schatzinsel wurde von der Familie Kipp
ein gebrauchter Videobeamer gespendet. Die Annahme dieser
Spende beschloss der Gemeinderat ebenfalls einstimmig.
TOP 9a – Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Markus Kleemann gab folgende nichtöffentlich
gefassten Beschlüsse aus der Sitzung am 16.06.2016 bekannt:
1.
Beauftragung des Ingenieurbüros Willibald, Bad Waldsee,
als Erschließungsträger des Neubaugebiets „Dürren IV“
2.Das Grundstück Flst. 3434/10 wird veräußert. Dort ist eine
Halle mit mindestens 12,50 m x 21 m zu erstellen
3.Zur Durchführung der Modernisierungsmaßnahme Bahnhofstraße 9 im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ in Oberstenfeld
gewährt die Gemeinde einen Zuschuss. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, mit dem Eigentümer eine entsprechende Modernisierungsmaßnahmenvereinbarung abzuschließen.
4.
Frau Tanja Mayer wird zum 01.07.2016 zur Beamtin auf
Lebenszeit ernannt und mit Wirkung vom 01.07.2016 zur
Gemeindeoberinspektorin befördert.
Zudem gab Bürgermeister Markus Kleemann bekannt, dass
der jährliche Zuschuss an die Musikschule Marbach-Bottwartal
von 100 € auf 110 € für jeden Oberstenfelder Schüler der
Musikschule zum 01.10.2016 erhöht wird.
Die Ortskernsanierung Teil III
beginnt am 18. Juli 2016
Die Ortskernsanierung im Oberstenfelder Ortskern geht in ihren
3. Abschnitt und wird bis voraussichtlich Anfang Dezember
2016 andauern.
Die Baumaßnahmen werden ab dem Keltermarkt bis zur Ecke
Bahnhofstraße / Mathildenstraße und Schafgasse durchgeführt.
Der Bauablauf wird sich in drei Abschnitte unterteilen. Zu Beginn der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass bereits
ab Montag 18. Juli 2016
die Großbottwarer Straße im Bereich der beiden Kreuzungsbereiche Bahnhofstraße/Steinackerweg und Schafgasse/Mathildenstraße und auch die Kreuzungsbereiche
selbst voll gesperrt sind.
Damit sind beide Kreuzungsbereiche bedingt durch Verlegung
von Hauptleitungen der Wasserversorgung für den KFZ-Verkehr
gesperrt. Die Tiefgarage im Kleeblattheim kann somit auch nicht
mehr angefahren werden. Der Parkplatz und die Längsparkplätze gegenüber und entlang der Stiftsgartenmauer können noch
7
Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
aus Richtung Keltermarkt als Sackgasse angefahren werden. Die
Teilsperrung der Großbottwarer Straße beginnt innerörtlich ab
der Mühlgasse und die Vollsperrung ab der Schafgasse.
Busverkehr:
Während der gesamten Baumaßnahme von 18.07. bis ca. Anfang Dezember 2016 ist die Bushaltestelle am Rathaus NICHT
nutzbar. Im Regelfall verweisen wir hier auf die Ersatzbushaltestelle in der Bahnhofstraße.
Diese ist aber aufgrund der Baumaßnahmen ebenfalls vom
18.07.2016 – ca. 22.08.2016 ebenfalls nicht nutzbar.
Wir verweisen hierbei auf die Bushaltestelle an der Teilortsumgehung L 1100 ortsauswärts Richtung Großbottwar, sowie aus
Großbottwar kommend rechts an der Infoanlage am Ortseingang, sowie auf die Bushaltestelle in der Lichtenberger Straße.
Zur sicheren Fußgängerüberquerung an der Teilortsumgehung L
1100, wird auf Höhe der Wunnensteinstraße eine Fußgängerampel als Querungshilfe eingerichtet.
Nach Fertigstellung des ersten Abschnittes vorausssichtlich ab
ca. 22.08.2016 soll eine Nutzung der Ersatzbushaltestelle in
der Bahnhofstraße wieder möglich sein.
Während der gesamten Baumaßnahmen hat sich die RBS
bereit erklärt den Schnellbus der Linie 462 vormittags und
am Abend an der Beilsteiner Straße auf Höhe Gebäude 15
beidseitig anzufahren.
PKW-Verkehr:
Eine Führung des Verkehrs Richtung Ortsmitte aus Großbottwar
kommend, soll mittels Umleitungsbeschilderung über die Teilortsumgehung sowie die Lichtenberger Straße führen. Eine Führung des
Verkehrs Richtung Ortsmitte aus Beilstein kommend, wird ebenso
an der Kreuzung Lichtenberger Straße ausgeschildert.
Die Einbahnstraßenregelung in der Mühlgasse wird für die gesamte Dauer der Maßnahme aufgehoben sein. Es wird versucht
die Zufahrt zur Stiftsmühle weitgehend aufrecht zu erhalten.
Die Tiefgarage im Kleeblatt Pflegeheim ist während des ersten
Bauabschnittes nicht anfahrbar.
Innerörtlicher Fußgängerverkehr ist dauerhaft gewährleistet.
Müllabfuhr:
Im gesperrten Bereich der Baustelle ist eine Anfahrt der Müllabfuhr während der gesamten Zeit nicht möglich. Wir bitten
die Anlieger in diesem Bereich die Mülltonnen bitte in den
anfahrbaren Bereich, außerhalb der Abschrankungen an den
Kreuzungsbereich zu stellen und mit Namen zu beschriften, so
dass anschließend eine Zuordnung wieder möglich ist.
Wasserversorgung:
Im Bereich der Kreuzungen Großbottwarer Straße / Bahnhofstraße / Steinackerweg und der Großbottwarer Straße / Schafgasse / Mathildenstraße werden auch die Wasserversorgungsleitungen erneuert. Für diese Arbeiten muss teilweise kurzzeitig
das Wasser abgestellt werden. Die betroffenen Anlieger werden
rechtzeitig durch Handzetteleinwurf informiert. Teilweise müssen
auch Notversorgungen aufgebaut werden.
Wir bitten für diese weitreichenden Einschränkungen um
Verständnis und bedanken uns hierfür!
Zwei Notfällungen auf dem Friedhof Oberstenfeld
In den kommenden Wochen werden auf dem Friedhof Oberstenfeld zwei Bäume gefällt.
Bei einer Kiefer ist in der gesamten Krone ein deutlicher Nadelverlust sichtbar. Im oberen Teil der Krone sind bereits einige
Starkäste komplett kahl und dürr. Hier besteht die Gefahr des
Starkastbruchs bzw. sogar des Kronenbruchs.
Bei dieser Kiefer sind
im oberen Teil der
Krone bereits alle
Nadeln abgefallen.
Die Äste sind dürr. Es
kann zum Bruch des
mittleren Kronenteils
oder zum Bruch von
Starkästen kommen.
Während bei der Kiefer der Schaden deutlich zu erkennen ist,
zeigt der zweite Baum weniger deutliche Schadsymptome. Der
Bergahorn ist überwiegend grün und weist lediglich einige dürre Äste in der Krone auf. Bei einer genaueren Prüfung durch
den Baumkontrolleur wurde jedoch am unteren Stammbereich
ein Pilzfruchtkörper entdeckt.
Dabei handelt es sich um den sogenannten Brandkrustenpilz.
Er zersetzt den zentralen Wurzelbereich und den unteren zentralen Stammkern. Die Krone wird weiterhin über das außen
liegende intakte Splintholz versorgt. Der Baum wirkt gesund,
ist aber innen bereits stark geschädigt – außen hui, innen pfui.
Die Bruchgefahr ist stark erhöht!
Der Ahorn hat wenige dürre Äste
und macht sonst
einen vitalen Eindruck. Der Schein
trügt! Der Baum
ist vom Brandkrustenpilz
befallen,
der den zentralen
Wurzelbereich und
das Stamminnere
zersetzt. Die Folge: Stark erhöhte
Bruchgefahr.
Die Gemeinde Oberstenfeld hat sich deshalb bei beiden Bäumen für eine rasche Notfällung entschieden. Die Maßnahme
ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes
abgestimmt.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden sie sich
montags oder dienstags während der Sprechzeiten an das
Bürgermeisteramt Oberstenfeld (Zimmer 80, Tel.: 261-36). Der
Ökologe Herr Dr. Grunicke steht Ihnen für Auskünfte gerne
zur Verfügung.
8 Nr. 28
Amtliche Bekanntmachungen
Einladung zur Verbandsversammlung des
Verbandsbauamts Großbottwar
Am Dienstag, 19.07.2016 findet die Verbandsversammlung
statt.
Beginn: 18:30 Uhr im Rathaus Großbottwar, Bürgersaal
Tagesordnung:
Öffentlich
1. Feststellung der Jahresrechnung 2015
- Beratung und Beschlussfassung
- Verteilung des Jahresfehlbetrags
Nach § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
- Beratung und Beschlussfassung
3. Festlegung der Kostensätze für sonstige Leistungen des VBA
4. Bekanntgaben und Verschiedenes
Zu dieser Sitzung wird freundlich eingeladen.
Verbandsvorsitzender
Ralf Zimmermann
Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberstenfeld
(Kinderbetreuungsordnung)
§1
Die Gemeinde Oberstenfeld betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes von BadenWürttemberg (KiTaG). Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich
ausgestaltet. Es wird ein privatrechtliches Entgelt (§ 8) erhoben.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Benutzungsordnung sind:
1.
Regelkindergärten:
Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt
30 Stunden/Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren.
2.
Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten
Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche für Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren.
3.
Kindergärten mit flexiblen Öffnungszeiten
Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt
33 Stunden/Woche mit durchgehender Betreuungszeit
am Vor-und Nachmittag an zwei Tagen und einer Öffnungszeit am Vormittag an den anderen Tagen für
Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren.
4.
Altersgemischte Ganztagesbetreuung
Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter
von 2 – 6 Jahren.
5.
Kleine Ganztagesbetreuung
Einrichtungen mit einer durchgehenden Betreuungszeit
am Vor-und Nachmittag an zwei Tagen und einer verlängerten Öffnungszeit (6 Stunden) an den anderen Tagen für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren.
6.
Kinderkrippen mit verlängerter Öffnungszeit
Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 Monaten - 3 Jahren.
7.
Kinderkrippen mit Ganztagesbetreuung
Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter
von 2 Monaten - 3 Jahren.
Freitag, 15. Juli 2016
8.
Kinderkrippe mit kleiner Ganztagesbetreuung
Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung, mit einer durchgehenden Betreuungszeit am Vor-und Nachmittag an zwei
Tagen und einer verlängerten Öffnungszeit (6 Stunden) an
den anderen Tagen für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren.
9.
Halbtageskrippe
Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden am Vormittag für Kinder
von 1-3 Jahren.
10.
Hort
Einrichtung zur Ergänzung der Ganztagsschule an der
Lichtenbergschule mit einer Betreuungszeit vor und
nach der Ganztagsschule für Grundschulkinder der
Lichtenbergschule.
11.
Kernzeitbetreuung
Einrichtung an der Lichtenbergschule mit einer zusammen mit dem Schulunterricht gewährleisteten Betreuungszeit an Schultagen von 29,75 Stunden/Woche für
Grundschulkinder und Kinder der Grundschulförderklasse an der Lichtenbergschule.
12.
Mittwochskerni
Einrichtung an der Lichtenbergschule mit einer zusammen
mit dem Schulunterricht gewährleisteten Betreuungszeit
mittwochs an Schultagen von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
für Grundschulkinder an der Lichtenbergschule.
13.
Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Einrichtung während der Schulferien mit einer Betreuungszeit von 40 Stunden/Woche an der Lichtenbergschule für Kinder im Alter von 6 Jahren bis zur Beendigung der Grundschule.
(2) D
as Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der
Sommerferien der Betreuungseinrichtung.
§3
Aufgabe der Einrichtungen
(1) Die Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, die
Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu
unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördern sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung
des Kindes.
(2) Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in den
Einrichtungen orientieren sich die Mitarbeiter/innen an den
durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen
Erkenntnissen der Psychologie und Pädagogik sowie an
ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tageseinrichtung. Dabei ist in den Einrichtungen nach § 2 Abs. 1
Nr. 1-9 der Orientierungsplan von Baden Württemberg die
pädagogische Grundlage des Handelns. Neben der spontanen Beobachtung im Alltag ist in diesen Einrichtungen
die systematische Erfassung der individuellen Entwicklung
von Kindern, deren Dokumentation und Reflektion, Voraussetzung für weiteres pädagogisches Handeln und die
Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
(3) Die Kinder lernen den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet.
(4) Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf die durch die
Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen,
weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht.
§4
Aufnahme und Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtungen
(1) In die Einrichtungen werden je nach Betreuungsform und
Betriebserlaubnis, Kinder im Alter von 2 Monaten bis zur
Beendigung der Grundschule aufgenommen. Kinder, die
vom Besuch der Grundschule zurückgestellt sind, sollen,
soweit möglich, eine Grundschulförderklasse besuchen.
(2) Kinder mit und ohne Behinderungen werden, soweit möglich, in gemeinsamen Gruppen erzogen. Dabei wird sowohl
den Bedürfnissen der behinderten Kinder nach sozialer
Eingliederung, als auch der nicht behinderten Kinder Rechnung getragen.
9
Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
(3) Über die Aufnahme der Kinder entscheidet nach erlassenen
Aufnahmebestimmungen der Träger der Einrichtung. Gehen mehr Anmeldungen ein als freie Plätze zur Verfügung
stehen, werden Alleinerziehende oder Familien, bei denen
beide Elternteile berufstätig sind, bevorzugt berücksichtigt.
(4) Jedes Kind wird vor der Aufnahme in die Einrichtung
ärztlich untersucht. Hierfür muss bei einer Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 die mit der
Zusage erhaltene und vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung
vorgelegt werden. Maßgeblich für die Aufnahme ist je nach
Lebensalter des Kindes die zum Zeitpunkt der Aufnahme
letzte ärztliche Untersuchung. Für die Aufnahme in eine
Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs. 1 Ziff. 10 bis
13 werden die Kinder im Rahmen der Schuluntersuchung
ärztlich untersucht. Es wird empfohlen, von der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung für Kinder von Versicherten
der gesetzlichen Krankenkassen Gebrauch zu machen. Die
Aufnahme eines Kindes in eine Kinderbetreuungseinrichtung
nach § 2 Abs.1 Ziff. 6 bis 9 setzt die Eingewöhnung durch
das „Berliner Modell“ voraus. Die Eltern verpflichten sich
zu einer etwa vierwöchigen Eingewöhnung mit teilweiser
Anwesenheitspflicht einer Bezugsperson des Kindes und
haben sich rechtzeitig (innerhalb von 10 Werktagen nach
Platzzusage) an die betreuende Einrichtung zu wenden um
die Eingewöhnung abzusprechen, da ansonsten der Anspruch auf den Krippenplatz erlischt.
(5) Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des
Anmeldebogens sowie bei Kinderbetreuungseinrichtungen
nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 nach der Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung.
(6) Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes in die
Einrichtung die Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung vornehmen zu lassen.
(7) Ein Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung ist maximal zwei
Mal jährlich, jeweils mit einer Frist von 4 Wochen auf Monatsanfang, auf schriftlichen Antrag möglich. Für einen Wechsel
der Kinderbetreuungseinrichtung werden die Regelungen über
die Aufnahme sinngemäß angewandt. Ein Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtungen ist zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres nicht möglich. Bei Krippenkindern ist ein Wechsel
der Betreuungsform nur vierteljährlich möglich.
§5
Abmeldung/Kündigung
(1) Die Abmeldung kann zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Sie ist mindestens vier
Wochen vorher schriftlich bei der Gemeinde Oberstenfeld,
Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld einzureichen.
(2) Für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die in die
Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine
schriftliche Abmeldung. Abweichend von Satz 1 kann das
Betreuungsverhältnis eines Kindes, das zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist nur bis spätestens zum
Ende des Monats April gekündigt werden.
(3) Der Träger der Einrichtung kann den Aufnahmevertrag mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen,
- wenn das Kind die Einrichtung länger als 4 Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat,
- wenn das zu entrichtende Betreuungsentgelt für 2 aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde,
- wenn Personenberechtigte sich wiederholt nicht an die
in der Benutzungsordnung festgelegten Pflichten halten,
- zum Schutz von anderen Kindern.
§6
Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten
(1) Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung regelmäßig besucht werden.
(2) Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, ist die
Einrichtung zu benachrichtigen.
(3) Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bis Freitag, mit
Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der Ferien der Einrichtung geöffnet. Die regelmäßigen täglichen Öffnungszeiten
werden durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben.
(4) Die in den Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 Abs. 1
Ziff. 1 bis 9 betreuten Kinder sollen bis spätestens 09.00
Uhr, jedoch keinesfalls vor der Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtung gebracht und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abgeholt werden. Für Kinder in der Eingewöhnungszeit können besondere Absprachen getroffen werden.
(5) Die tägliche Betreuungszeit innerhalb der Öffnungszeiten ist
auf maximal 10 Stunden begrenzt.
(6) Wird ein Kind nicht rechtzeitig von den Eltern abgeholt,
wird ab dem 3. Mal für jede angefangene Stunde eine
Aufwandsentschädigung von 50 € erhoben.
§7
Ferien und Schließung der Einrichtung
aus besonderem Anlass
(1) Die Ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und
rechtzeitig bekannt gegeben.
(2) Jedes Kind hat einen Anspruch auf jährlich 3 zusammenhängende Wochen Urlaub von der Einrichtung. Krankheitstage werden hierauf nicht angerechnet.
(3) Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem
Anlass (z. B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon
rechtzeitig unterrichtet.
(4) Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer
von drei Tagen hinausgehende Schließung der Einrichtung
oder der Gruppe zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die
Einrichtung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender
Krankheiten geschlossen werden muss.
§8
Benutzungsentgelt
(1)Für den Besuch der Einrichtung wird von den Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht, sowie von denjenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung veranlasst haben, ein Benutzungsentgelt als privatrechtliches Entgelt
erhoben. Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner.
(2)
Maßstab für die Festsetzung des Benutzungsentgelts ist
a. bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen
• die Art der Einrichtung,
• der Umfang der Betreuungszeit,
• das Alter des Kindes, das es im Laufe des jeweiligen
Kalendermonats erreicht,
b. bei den Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne
von § 2 Abs.1 Ziffer 1 bis 9
• die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt
des Schuldners des Benutzungsentgelts,
c. im Übrigen
• besondere Leistungen, insbesondere Bereitstellung
von Essen, Eingewöhnung usw.
(3)
Das Benutzungsentgelt wird jeweils für einen Kalendermonat erhoben. Das Benutzungsentgelt ist von Beginn des
Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird, beziehungsweise nachdem das
Kind in der Einrichtung eingewöhnt wurde. Wird das Kind
nach dem 15. des jeweiligen Monats aufgenommen, ermäßigen sich die Gebührensätze auf 50 v.H.
(4)
Das Benutzungsentgelt ist auch während der Ferien sowie
bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der
Einrichtung zu entrichten. Es ist jeweils im Voraus bis zum
1. Tag des Monats zu zahlen. Das Entgelt ist unabhängig
von den Ferienzeiten für 12 Monate im Jahr zu entrichten.
Wechselt ein Vorschulkind im Monat August nach den
Ferien des Kindergartens in die Hort- oder Ferienbetreuung, ist deshalb das Benutzungsentgelt für den Monat
August im Kindergarten ebenfalls zu entrichten. Lediglich
das Benutzungsentgelt für die Kernzeitenbetreuung und die
Mittwochskerni wird in 11 Monatsentgelten erhoben, der
schulfreie Monat August ist entgeltfrei.
10 Nr. 28
4 Nachmittage pro Woche
222,00 €
3 Nachmittage pro Woche
216,00 €
2 Nachmittage pro Woche
Freitag, 15. 208,00
Juli 2016
€
1 Nachmittag pro Woche
(6) Das monatliche Benutzungsentgelt beträgt:
(5)
as Benutzungsentgelt für Einrichtungen nach § 2 Abs. 1
(6)DDas
monatliche Benutzungsentgelt beträgt:
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
Ziff.13 wird für die jeweils gebuchten Wochen einmalig im
Anschluss
nach
der
Betreuung
erhoben.
für die Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeiten, Flexible5 Nachmittage
Öffnungszeiten
pro Woche
(6)Das
monatliche Benutzungsentgelt beträgt:
(in
Kinderbetreuungseinrichtungen
nach
§ 2 Abs. 1 Ziff.
1 bis 3)
für
die
Regelbetreuung,
Verlängerte
Öffnungszeiten,
Flexible
Öffnungszeiten
für die Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeiten, Flexib4 Nachmittage
pro Woche
3)
(in
Kinderbetreuungseinrichtungen
nach § 2 Abs. 1nach
Ziff. 1 bis
leFür
Öffnungszeiten
Kinderbetreuungseinrichtungen
die Betreuung (in
eines
Kindes, das das 3. Lebensjahr vollendet
hat
§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3)
Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr vollendet 3hat
Nachmittage pro Woche
Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr
vollendet hat
2 Nachmittage pro Woche
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
Für das Kind in einer Familie mit einem
Kind
Für das Kind in einer Familie mit einem
Kinddas Kind in einer Familie mit zwei
Für
Kindern
Für das Kind in einer Familie mit zwei
Kindern
Für
das Kind in einer Familie mit drei
Kindern
Für das Kind in einer Familie mit drei
Kindern
Für
das Kind in einer Familie mit vier und
mehr Kindern
Für das Kind in einer Familie mit vier und
in
einer
Kinderbetreuungseinrichtung nach
mehr
Kindern
§ 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches
in
einer
Kinderbetreuungseinrichtung
nach
monatliches
Entgelt erhoben von
§ 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches
monatliches Entgelt erhoben von
105,00 €
105,00 €
80,00 €
80,00 €
53,00 €
53,00 €
17,00 €
17,00 €
29,00 €
29,00 €
1 Nachmittag pro Woche
201,00 €
174,00 €
170,00 €
165,00 €
161,00 €
155,00 €
Für das Kind aus einer Familie mit vier Kindern
5 Nachmittage pro Woche
110,00 €
4 Nachmittage pro Woche
101,00 €
3 Nachmittage pro Woche
99,00 €
2 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
2
8
1 Nachmittag
Nachmittag pro
pro Woche
Woche
1
98,00 €
€
98,00
95,00 €
€
95,00
Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr
Für die Betreuung eines Kindes, vor der Vollendung
Für
dieLebensjahres
Betreuung
eines Kindes,
Kindes, vor
vor der
der Vollendung
Vollendung des
des 3.
3. Lebensjahres
Lebensjahres
Für die
Betreuung
eines
vollendet
hat eines
noch
nicht
vollendet
hat Kindes, das das 3. Lebensjahr noch nicht
Für
die
Betreuung
des
3.
ab 01.09.16
ab 01.09.16
Für das Kind in einer Familie mit einem
228,00 €
Kind
Für das Kind in einer Familie mit einem
228,00 €
Kinddas Kind in einer Familie mit zwei
Für
175,00 €
Kindern
Für das Kind in einer Familie mit zwei
175,00 €
Kindern
Für
das Kind in einer Familie mit drei
115,00 €
Kindern
Für das Kind in einer Familie mit drei
115,00 €
Kindern
Für
das Kind in einer Familie mit vier und
38,00 €
mehr Kindern
Für das Kind in einer Familie mit vier und
38,00 €
in
einer
Kinderbetreuungseinrichtung nach
mehr
Kindern
§ 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches
29,00 €
in einer Kinderbetreuungseinrichtung
nach
monatliches
Entgelt erhoben von
§
2
Abs.
1
Ziff.
3,
wird
ein
zusätzliches
29,00 €Ziff. 4)
deraltersgemischten
altersgemischten
Ganztagesbetreuung
2 Abs.1
inin
der
Ganztagesbetreuung
(§ (§
2 Abs.1
Ziff. 4)
monatliches
Entgelt erhoben
von
ab 01.09.2016
01.09.2016
ab
Für das
das Kind
Kind aus
aus einer
einer Familie
Familie mit
mit einem
einem Kind
Kind
Für
5 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
5
501,00 €
€
501,00
4 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
4
478,00 €
€
478,00
3 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
3
457,00 €
€
457,00
2 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
2
438,00 €
€
438,00
1 Nachmittag
Nachmittag pro
pro Woche
Woche
1
422,00 €
€
422,00
Für das
das Kind
Kind aus
aus einer
einer Familie
Familie mit
mit zwei
zwei Kindern
Kindern
Für
Für
einesKindes,
Kindes,
das
3. Lebensjahr
5 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
Fürdie
die Betreuung
Betreuung eines
das
dasdas
3. Lebensjahr
vollendet hat 5
vollendet hat
400,00 €
€
400,00
4 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
4
379,00 €
€
379,00
3 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
3
366,00 €
€
366,00
ab 01.09.2016
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
5 Nachmittage pro Woche
283,00 €
2 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
2
350,00 €
€
350,00
4 Nachmittage pro Woche
272,00 €
1 Nachmittag
Nachmittag pro
pro Woche
Woche
1
337,00 €
€
337,00
260,00 €
Für das
das Kind
Kind aus
aus einer
einer Familie
Familie mit
mit drei
drei Kindern
Kindern
Für
252,00 €
5 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
5
282,00 €
€
282,00
242,00 €
4 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
4
274,00 €
€
274,00
3 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
3
263,00 €
€
263,00
3 Nachmittage pro Woche
2 Nachmittage pro Woche
1 Nachmittag pro Woche
7
7
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
5 Nachmittage pro Woche
231,00 €
2 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
2
255,00 €
€
255,00
4 Nachmittage pro Woche
222,00 €
1 Nachmittag
Nachmittag pro
pro Woche
Woche
1
245,00 €
€
245,00
3 Nachmittage pro Woche
216,00 €
Für das
das Kind
Kind aus
aus einer
einer Familie
Familie mit
mit vier
vier Kindern
Kindern
Für
2 Nachmittage pro Woche
208,00 €
5 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
5
1 Nachmittag pro Woche
201,00 €
4 Nachmittage pro Woche
3 Nachmittage pro Woche
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
5 Nachmittage pro Woche
174,00 €
2 Nachmittage pro Woche
154,00 €
€
154,00
9
9
143,00 €
140,00 €
135,00 €
Sharing 2 Tage/Woche
4 Nachmittage pro Woche
143,00 €
4 Nachmittage
Freitag,
15. Juli
2016
3
pro Woche
143,00 €
140,00
3
2
4 Nachmittage
Nachmittage pro
pro Woche
Woche
140,00
135,00
143,00 €
€
2
Nachmittage
pro
Woche
1
3 Nachmittag
Nachmittagepro
proWoche
Woche
135,00
132,00
140,00 €
€
1
2 Nachmittag
Nachmittagepro
proWoche
Woche
132,00
135,00 €
€
in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff. 5)
1 Nachmittag pro Woche
132,00 €
in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff. 5)
in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1
5)
ab Ziff.
01.09.2016
in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff. 5)
ab 01.09.2016
147,00 €
Für das Kind in einer Familie mit einem
Kind
Für das Kind in einer Familie mit einem
Für das Kind in einer Familie mit zwei
Kind
Kindern
zwei
Für das Kind in einer Familie mit einem
Für das Kind in einer Familie mit drei
Kindern
Kind
Kindern
drei
Für das Kind in einer Familie mit zwei
Für das Kind in einer Familie mit vier und
Kindern
mehr Kindern
vier und
Für das Kind in einer Familie mit drei
mehr
Kindern
Kindern
147,00 €
ab 01.09.2016
112,00 €
112,00
147,00 €
82,00 €
82,00 €
112,00
46,00 €
46,00 €
82,00
259,00 €
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
5 Tage/Woche
355,00 €
11
Nr. 28
Sharing 3 Tage/Woche
275,00 €
Sharing 2 Tage/Woche
192,00 €
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
5 Tage/Woche
240,00 €
Sharing 3 Tage/Woche
186,00 €
Sharing 2 Tage/Woche
131,00 €
Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
5 Tage/Woche
96,00 €
Sharing 3 Tage/Woche
75,00 €
Sharing 2 Tage/Woche
53,00 €
Ein
Sharing-Platz
kann nurmit
für bestimmte
Wochentage unter der
in der
Kinderkrippe
kleiner Ganztagesbetreuung
Voraussetzung gebucht werden, dass für mindestens 2 nicht belegte
Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden werden kann.
(§ 2 Abs.1 Ziff. 8)
derKinderkrippe
Kinderkrippe
kleiner
Ganztagesbetreuung
(§ 2 Ziff.
Abs.1
ininder
mitmit
kleiner
Ganztagesbetreuung
(§ 2 Abs.1
8) Ziff. 8
in der Kinderkrippe mit kleiner Ganztagesbetreuung
11
(§ 2 Abs.1 Ziff. 8)
ab 01.09.2016
Für das Kind in einer Familie mit einem
dasKinderkrippe
Kind in einer Familie
vier und
inFür
mit
verlängerter
Öffnungszeit
inder
der
Kinderkrippe
mitmit
verlängerter
Öffnungszeit (§
2 Abs.
1 Ziff.Kind
6)
46,00
€
Kindern
(§mehr
2 Abs.
1 Ziff. 6)
Für das Kind in einer Familie mit einem
einem
Für das Kind in einer Familie mit zwei
Kind
Ein
Sharing-Platz
kann
nur
für verlängerter
bestimmte
Wochentage
unter der(§
Voraussetzung
gebucht
in der
Kinderkrippe
mit
Öffnungszeit
2 Abs.
6) werden,
Ein
Sharing-Platz
kann
nur
für bestimmte
Wochentage
unter
der1 Ziff.
Kind
Kindern
dass
für
mindestens
2
nicht
belegte
Wochentage
ein
passender
Sharing-Partner
gefunden
werden
Voraussetzung gebucht werden, dass für mindestens 2 nicht belegte
Für das Kind in einer Familie mit zwei
kann.
Ein Sharing-Platz
nur für bestimmte
Wochentage
unter der
Voraussetzung
gebucht
werden,
zwei
Für
Kindern
Wochentage
ein kann
passender
Sharing-Partner
gefunden
werden
kann.1 Ziff.
in
der
Kinderkrippe
mit
verlängerter
Öffnungszeit
(§
2
Abs.
6)das Kind in einer Familie mit drei
dass für mindestens 2 nicht belegte Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden
Kindern werden
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
369,00 €
369,00 €
369,00 €€
274,00
274,00 €
274,00 €€
186,00
Kindern
Für das Kind in einer Familie mit drei
kann.
186,00 €
ab der
01.09.2016
Ein Sharing-Platz kann nur für bestimmte Wochentage unter
Voraussetzung gebucht
werden,
Kindern
drei und
Für das
Kind in einer Familie mit vier
186,00
74,00 €€
dass für mindestens 2 nicht belegte Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden
werden
Kindern
mehr
Kindern
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
Für das Kind in einer Familie mit vier und
kann.
ab 01.09.2016
74,00 €
mehr
Kindern
Für das
Kind in einer Familie mit vier und
5 Tage/Woche
292,00 €
74,00 €
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
mehr Kindern
ab 01.09.2016
in der Halbtageskrippe (§ 2 Abs.1 Ziff. 9)
5 Tage/Woche
292,00 €
Sharing
3 Tage/Woche
238,00
in der
(§ (§
2 Abs.1
Ziff.Ziff.
9) 9)
in
der Halbtageskrippe
Halbtageskrippe
2 Abs.1
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
in der Halbtageskrippe (§ 2 Abs.1 Ziff. 9)
3 Tage/Woche
238,00 €
Sharing 2
167,00
5 Tage/Woche
292,00 €
ab 01.09.2016
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
Sharing 2 Tage/Woche
167,00 €
ab 01.09.2016
Sharing 3 Tage/Woche
238,00 €
5 Tage/Woche
228,00 €
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
Sharing 2 Tage/Woche
5 Tage/Woche
Sharing
3 Tage/Woche
Für
Kindern
Für das
das Kind
Kind aus
aus einer
einer Familie
Familie mit
mit zwei
drei Kindern
3 Tage/Woche
Sharing 2
5
5 Tage/Woche
Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
Sharing 2 Tage/Woche
Sharing
3
Sharing
3 Tage/Woche
Tage/Woche
5 Tage/Woche
167,00 €
228,00 €
177,00
Sharing
2 Tage/Woche
Sharing
Sharing 2
3 Tage/Woche
Tage/Woche
123,00
84,00 €
€
120,00
€
177,00 €
123,00
228,00
154,00 €
€
123,00 €
177,00
€
120,00
154,00 €
€
10 Kindern
Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr
Sharing 2 Tage/Woche
5 Tage/Woche
10
Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
Sharing
3 Tage/Woche
5 Tage/Woche
10
Sharing
Sharing 2
3 Tage/Woche
Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
5 Tage/Woche
5 Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
Fürdas
das
Kind
aus
einer
Familie
mit zwei
Für
Kind
aus
einer
Familie
mit zwei
Kindern
5 Tage/Woche
Kindern
215,00 €
215,00 €
215,00 €
Tage/Woche
Für
das Kind aus einer Familie mit zwei
55
Tage/Woche
Kindern
Für
Kind
aus
einer
Familie
mit drei
Fürdas
das
Kind
aus
einer
Familie
mit drei
Kindern
Kindern
5 Tage/Woche
€
160,00160,00
€
55
Tage/Woche
Tage/Woche
Für
das Kind aus einer Familie mit drei
108,00108,00
€
€
84,00 €
62,00 €
Kindern
Für
Kind aus einer Familie mit vier
Fürdas
das
Kind aus einer Familie mit vier
und mehr Kindern
47,00
62,00 €
€
5 Tage/Woche
34,00
47,00 €
€
ab 01.09.2016
und
mehr Kindern
5 Tage/Woche
5
Tage/Woche
Für
das Kind aus einer Familie mit vier
und mehr Kindern
160,00 €
108,00 €
43,00 €
43,00 €
in5 der
Hortbetreuung in Verbindung mit der Ganztagsschule
Tage/Woche
43,00 €
(§
Abs.
1 Ziff. 10). in Verbindung mit der Ganztagsschule
in 2
der
Hortbetreuung
Sharing 2 Tage/Woche
34,00 €
inBuchung,
Verbindung
Ganztagsschule
(§in2 der
Abs.Hortbetreuung
1 Ziff.tageweise
10).
eine
ist mit
die der
Buchung
auf bein der Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7) Erfolgt
(§ 2 Abs.Wochentage
1 Ziff. 10). vorzunehmen. Für einen Wechsel der
stimmte
Erfolgt eine tageweise Buchung, ist die Buchung auf bestimmte Wochentage vorzunehmen. Für ein
in der Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7)
gelten gelten
dieindie
Regelungen
über
denGanztagsschule
Wechsel
der
in derder
Hortbetreuung
Verbindung
mit
Wechsel
Wochentage
Regelungen
über
dender
Wechsel
derWochentage
in der Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7) Wochentage
Erfolgt eine
tageweise Buchung,
ist die Buchung
auf
bestimmte
vorzunehme
Kinderbetreuungseinrichtungen
nach § 4 nach
Abs. 7 entsprechend.
Kinderbetreuungseinrichtungen
§ 4 Abs.
7 entsprechend.
(§ 2 Abs.
Ziff. 10). gelten
Wechsel
der1Wochentage
die Regelungen
über den
Wechsel der
ab 01.09.2016
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
5 Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
ab 01.09.2016
476,00 €
Sharing
3 Tage/Woche
5 Tage/Woche
369,00
476,00 €
€
Sharing
Sharing 2
3 Tage/Woche
Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
Sharing 2 Tage/Woche
5 Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
259,00
369,00 €
€
Sharing
3 Tage/Woche
5 Tage/Woche
275,00
355,00 €
€
Sharing
Sharing 2
3 Tage/Woche
Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
Sharing 2 Tage/Woche
5 Tage/Woche
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
192,00
275,00 €
€
Sharing 3 Tage/Woche
186,00 €
259,00 €
355,00 €
192,00 €
240,00 €
Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 4 Abs. 7 entsprechend.
Erfolgt eine tageweise Buchung, ist die Buchung auf bestimmte
Wochentage vorzunehme
ab 01.09.2016
Wechsel der Wochentage gelten die Regelungen über den Wechsel der
ab 01.09.2016
Kinderbetreuungseinrichtungen
4 Abs. 7von
entsprechend.
Für
die Betreuung eines Kindes beinach
einer §Buchung
5
Tagen pro Woche inkl. Ganztagsschule an 4 Tagen
Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 5
Für
die Betreuung
eines
Kindes
bei einer Buchung
von 4
Tagen
pro Woche
inkl.
Ganztagsschule
an 4
12Tagen
Tagen pro Woche inkl. Ganztagsschule an 4 Tagen
Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 5
114,00 €
114,00 €
ab 01.09.2016
92,00 €
Für
die Betreuung
eines
Kindes
bei einer Buchung
von12
3
Tagen
pro Woche
inkl.
Ganztagsschule
an 4 Tagen
Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen
76,00 €
Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von12
2
Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen
65,00 €
Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 1
Tag pro Woche (nur freitags)
in der Kernzeitbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 11)
11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung
114,00 €
43,00 €
Für
die Betreuung
einesGTS
Kindes
einer Buchung von 3
Tagen
Woche inkl.
an 4bei
Tagen
Für diepro
Betreuung
eines Kindes
bei
einer Buchung von 3
Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen
Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen
Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 2
Für
diepro
Betreuung
einesGTS
Kindes
einer Buchung von 2
Tagen
Woche inkl.
an 4bei
Tagen
Für
die Betreuung
eines Kindes
bei
einer Buchung von 2
Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen
Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen
Für die Betreuung
eines
Kindes
bei
Buchung von 1
Nr. 28 eines Kindes bei einer
Für
die
einer Buchung von 1
Tag
proBetreuung
Woche (nur
freitags)
Für die
Betreuung
eines
Kindes bei einer Buchung von 1
Tag pro Woche (nur freitags)
Tag pro Woche (nur freitags)
76,00 €
76,00 €
65,00 €
65,00 €
65,00 €
12 Freitag, 15. Juli 2016
43,00 €
43,00 €
43,00 €
in
der Kernzeitbetreuung
Kernzeitbetreuung
2 Abs.
1 Ziff.
in der
(§ (§
2 Abs.
1 Ziff.
11) 11)
in
in der
der Kernzeitbetreuung
Kernzeitbetreuung (§
(§ 2
2 Abs.
Abs. 1
1 Ziff.
Ziff. 11)
11)
11
Monatsentgelte,
August
entgeltfrei,
da Kernzeitbetreuung
keine Kernzeitbetreuung
11 Monatsentgelte,
August
entgeltfrei,
da keine
11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung
11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
Betreuung an Schultagen
Betreuung an Schultagen
Betreuung an Schultagen
65,00 €
65,00 €
65,00 €
in der Mittwochskerni (§ 2 Abs. 1 Ziff. 12)
in
der Mittwochskerni
Mittwochskerni
(§
2 Abs.
1 Ziff.
12)
(§
in der
der Mittwochskerni
(§ 2
2 Abs.
Abs. 1
1 Ziff.
Ziff. 12)
12)
11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung
11
Monatsentgelte,
August
entgeltfrei,
da Kernzeitbetreuung
keine Kernzeitbetreuung
11 Monatsentgelte,
August
entgeltfrei,
da keine
11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
Betreuung mittwochs an Schultagen
Betreuung mittwochs an Schultagen
Betreuung mittwochs an Schultagen
15,00 €
15,00 €
15,00 €
in der Ferienbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 13)
(§
2
1
13)
in
der Ferienbetreuung
Ferienbetreuung
2 Abs.
1 Ziff.
in der
der
Ferienbetreuung
(§ (§
2 Abs.
Abs.
1 Ziff.
Ziff.
13) 13)
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
In einer 4-Tage-Woche
In einer 4-Tage-Woche
In einer 4-Tage-Woche
61,00 € / Woche
61,00 € / Woche
61,00 € / Woche
In einer 5-Tage-Woche
In einer 5-Tage-Woche
In einer 5-Tage-Woche
78,00 € / Woche
78,00 € / Woche
78,00 € / Woche
Bei Kombination Hort Sharing und Ferienbetreuung
Sharing
und
Ferienbetreuung
Bei
KombinationHort
Hort
Sharing
und
Ferienbetreuung
Bei Kombination
Kombination
Hort
Sharing
und
Ferienbetreuung
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
ab 01.09.2016
In einer 4-Tage-Woche
In einer 4-Tage-Woche
In einer 4-Tage-Woche
32,00 € / Woche
32,00 € / Woche
32,00 € / Woche
In einer 5-Tage-Woche
In einer 5-Tage-Woche
In einer 5-Tage-Woche
46,00 € / Woche
46,00 € / Woche
46,00 € / Woche
(7) Zählkinder sind Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht
13 nur vorübergehend im
Haushalt der Familie leben und 13
dort polizeilich gemeldet
13
sind. Zählkinder sind auch Pflegekinder. Unterhaltspflichtige
Kinder, die nicht im Haushalt des Zahlungspflichtigen leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der
berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird das Benutzungsentgelt auf Antrag ab dem Antragsmonat neu festgesetzt.
§ 8a
Essensgeld
(1) Neben dem Benutzungsentgelt nach § 8 wird für die Bereitstellung eines warmen Essens von den Sorgeberechtigten ein Essensgeld nach Absatz 2 erhoben. Mehrere
Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner.
(2) Im Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit (§ 2 Abs. 1
Ziff. 2), im Kindergarten mit flexibler Öffnungszeit (§ 2 Abs.
1 Ziff. 3) und der Kinderkrippe mit verlängerter Öffnungszeit
(§ 2 Abs. 1 Ziff. 6), in denen ein Essen angeboten wird,
beträgt das Essensgeld 3,30 € pro Essen.
Im Benutzungsentgelt der altersgemischten Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff.4) ist das monatliche Essensgeld
pauschal enthalten.
Bei der kIeinen Ganztagsbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 5) und der
Kinderkrippe mit kleiner Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff.8)
kommt bei Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr das
monatliche Essensgeld von 66 € zum Benutzungsentgelt hinzu.
Bei der Kinderkrippe mit Ganztagsbetreuung (§ 2 Abs. 1
Ziff. 7) kommt bei Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr das monatliche Essensgeld von 13,20 € pro wöchentlichem Betreuungstag zum Benutzungsentgelt hinzu.
Für Sonderessen z.B. aufgrund von Allergien, Intoleranzen
kann ein Zuschlag erhoben werden.
Im Regelkindergarten (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1) sowie in der Halbtagskrippe (§ 2 Abs. 1 Ziff.9) wird kein warmes Essen angeboten.
(3) Bei Fernbleiben eines Kindes von der Einrichtung aufgrund
einer Erkrankung von mehr als 10 Tagen im Kindergartenjahr, wird am Ende des Kindergartenjahrs (ab 01.August)
auf schriftlichen Antrag das anteilige pauschale Essensentgelt für die Krankheitstage zurückerstattet. Hierzu ist der
schriftliche Antrag mit ärztlicher Bescheinigung über die
Erkrankung bei der Gemeinde Oberstenfeld einzureichen.
(4) Beim Hort (§ 2 Abs. 1 Ziff. 10), der Kernzeitbetreuung (§
2 Abs. 1 Ziff. 11), der Mittwochskerni (§ 2 Abs. 1 Ziff. 12)
und der Ferienbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 13) kommt für
die Mittagsverpflegung ein Essensgeld entsprechend der
Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld hinzu.
§9
Versicherung
(1) Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) des Siebten
Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert
- auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung,
- während des Aufenthalts in der Einrichtung,
- während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb
des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste etc.).
(2) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden.
(3) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung
der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des
Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.
(4) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter
Umständen die Sorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflicht-versicherung abzuschließen.
§ 10
Regelung in Krankheitsfällen
(1) Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind
die Kinder zu Hause zu behalten.
(2) Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes
an einer ansteckenden Krankheit (zum Beispiel Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten,
Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) muss der
Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens
an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der
Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen.
(3) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit - auch
in der Familie - die Einrichtung wieder besucht, ist eine
ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
§ 11
Aufsicht
(1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind grundsätzlich die pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen für die
ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
(2) Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt erst
mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte
in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben.
(3) Auf dem Weg von und zur Einrichtung sowie auf dem
Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in
den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere
Aufmerksamkeit zu widmen.
(4) Ein mindestens fünfjähriges Kind darf dabei allein aus der
Kinderbetreuungseinrichtung nur entlassen werden, wenn
die zuständige Bezugserzieherin in Absprache mit der Leitung den Weg für sicher und die entwicklungsgerechte
Verkehrstauglichkeit festgestellt hat sowie eine schriftliche
Einwilligung der/ des Personensorgeberechtigten vorliegt. Ist
die pädagogische Fachkraft der Ansicht das Kind sei überfordert mit dieser Aufgabe, wird sie dies den Eltern mitteilen
und das Kind muss weiterhin abgeholt werden. Dies ist bei
Kindern im Schulalter nicht erforderlich.
13
Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
§12
Elternbeirat
Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt.
§ 13
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.09.2016 in Kraft. Gleichzeitig
verliert die Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberstenfeld vom 12.02.2015 ihre Gültigkeit.
Oberstenfeld, den 07.07.2016
Markus Kleemann
Bürgermeister
Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung
an der Lichtenbergschule Oberstenfeld
§1
Allgemeines
(1) Die Gemeinde Oberstenfeld betreibt an der Lichtenbergschule eine Mittagsverpflegung.
(2) Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. Es
wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
§2
Zuständigkeit
(1) Die Ausgabe der Mittagsverpflegung sowie die Aufsicht während der Mittagsverpflegung erfolgt durch den Schulträger.
(2) Die Bestellung der Mittagsverpflegung erfolgt über das
Schulsekretariat, die Abrechnung durch das Finanzwesen
des Schulträgers.
§3
Öffnungszeiten/Teilnahme
(1) Die Mittagsverpflegung erfolgt an Schultagen montags bis
donnerstags im Rahmen der Ganztagsschule und der Kernzeitenbetreuung an der Lichtenbergschule. Freitags erfolgt an
Schultagen eine Mittagsverpflegung im Rahmen des Horts
und der Kernzeitenbetreuung an der Lichtenbergschule.
(2) In den Ferien erfolgt eine Mittagsverpflegung nur im Rahmen des Hortbetriebs und der Ferienbetreuung.
(3) Teilnehmen an der Mittagsverpflegung können alle Schüler
der Lichtenbergschule sowie die Lehrer und andere Beschäftigte an der Schule.
§4
Anmeldung
(1) Die Anmeldung der Schüler zur Mittagsverpflegung muss
schriftlich beim Schulträger über das Schulsekretariat erfolgen. Sie ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
jederzeit möglich.
(2) Schüler der Ganztagesschule haben bei der Aufnahme
Vorrang. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Mittagsverpflegung besteht nicht.
(3) Lehrer und andere Beschäftigte an der Schule können sich
im Schulsekretariat auch für einzelne Tage anmelden.
§5
Ausweis
(1) Zur Mittagsverpflegung angemeldete Schüler erhalten, außer
bei der Ferienbetreuung, einen personalisierten Ausweis,
der sie zum Essen an den angemeldeten Wochentagen
berechtigt. Für diesen Ausweis ist bei der Anmeldung ein
aktuelles Bild des Schülers im Schulsekretariat abzugeben.
(2) Dieser Ausweis enthält auch Angaben über gemeldete Allergien und besondere Essenswünsche wie vegetarisches Essen.
(3) Dieser Ausweis muss grundsätzlich bei der Mittagsverpflegung sichtbar mitgeführt und bei der Essensausgabe
vorgezeigt werden.
(1)
(2)
(3)
§6
Abmeldung/Ausschluss
Eine Abmeldung der Schüler von der Mittagsverpflegung
kann mit einer Frist von 4 Wochen auf Monatsende erfolgen. Sie ist schriftlich beim Schulsekretariat der Lichtenbergschule oder bei der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld einzureichen.
Für Kinder, die die Schule zum Ende des Schuljahres ver
lassen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung.
Der Schulträger kann ein Kind von der Teilnahme an der
Mittagsverpflegung ausschließen,
- wenn das zu entrichtende Essensentgelt für 2 aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde,
- wenn das Kind sich wiederholt nicht an die während der
Mittagsverpflegung geltenden Regeln hält,
- zum Schutz von anderen Kindern.
§7
Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass
(1) Muss die Mittagsverpflegung aus besonderem Anlass (z.
B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung des
Personals) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon
rechtzeitig unterrichtet.
(2) Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die
Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Mittagsverpflegung zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die
Verpflegung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender
Krankheiten geschlossen werden muss.
§8
Essensentgelt
(1) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird von
den Sorgeberechtigten ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner.
(2) Das Essensentgelt wird, außer bei der Ferienbetreuung,
jeweils pauschal für einen Kalendermonat erhoben.
Das Essensentgelt ist von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind die Mittagsverpflegung in Anspruch
nimmt. Wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats
aufgenommen, ermäßigt sich das Entgelt auf 50 v.H.
(3) Das Essensentgelt ist jeweils im Voraus bis zum 1. Tag des
Monats zu zahlen
(4) Im Rahmen der Ganztagsschule, der Kernzeitbetreuung und
der sonstigen Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird
das Entgelt für 10 Monate erhoben. Die Monate Februar
und August sind entgeltfrei. Es ist unabhängig von den
Ferienzeiten und auch bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung zu entrichten.
(5) Im Rahmen der Hortbetreuung wird das Entgelt für 12 Monate erhoben. Es ist unabhängig von den Ferienzeiten und
auch bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung
zu entrichten.
(6) Das Essensentgelt im Rahmen der Ferienbetreuung wird für
die jeweils gebuchten Wochen einmalig im Anschluss nach
der Ferienbetreuung erhoben
(7) Für Sonderessen z.B. aufgrund von Allergien, Intoleranzen
kann ein Zuschlag erhoben werden.
(8) Bei Fernbleiben eines Kindes von der Schule aufgrund einer Erkrankung von mehr als 10 Tagen im Schuljahr, wird
am Ende des Schuljahrs (ab 01.August) auf schriftlichen
Antrag das anteilige pauschale Essensentgelt für die Krankheitstage zurückerstattet. Hierzu ist der schriftliche Antrag
mit ärztlicher Bescheinigung über die Erkrankung bei der
Gemeinde Oberstenfeld einzureichen.
(9) Für die Teilnahme von Lehrern und anderen Beschäftigten
an der Mittagsverpflegung wird ein privatrechtliches Entgelt
in Höhe von 5,15 € erhoben.
Das Essensentgelt beträgt:
im Rahmen der Ganztagsschule / Hortbetreuung
Für 5 Tage pro Woche monatlich
77,00 €
Für 4 Tage pro Woche monatlich
62,00 €
14 Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
im Rahmen der Kernzeitenbetreuung / alleinigen Teilnahme
an der Mittagsverpflegung
Für 5 Tage pro Woche monatlich
77,00 €
Für 4 Tage pro Woche monatlich
62,00 €
Für 3 Tage pro Woche monatlich
46,00 €
Für 2 Tage pro Woche monatlich
31,00 €
Für 1 Tag
15,00 €
pro Woche monatlich
Aktuell und Wissenswert
Oberes Bottwartal
Beilstein . Oberstenfeld
Besucherrekord am vergangenen Wochenende
in der Ferienbetreuung
Je Essen
3,85 €
§9
Versicherung
(1) Die Kinder sind gesetzlich unfallversichert auf dem direkten Weg zur und von der Mittagverpflegung, wenn sie im
Anschluss
• die Ganztagsschule
• die Kernzeitenbetreuung
• den regulären Schulunterricht am Nachmittag
besuchen.
Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Mittagsverpflegung eintreten, müssen im Schulsekretariat oder beim Betreuungspersonal unverzüglich gemeldet werden.
(2) Kein Versicherungsschutz besteht während der Mittagsverpflegung.
(3) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung
der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des
Kindes wird keine Haftung übernommen.
Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.
§ 10
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung
an der Lichtenbergschule der Gemeinde Oberstenfeld vom
12.02.2015 ihre Gültigkeit.
Oberstenfeld, den 07.07.2016
gez.
Markus Kleemann
Bürgermeister
Nach vielen eher durchwachsenen Wochen gab es am
vergangenen Wochenende endlich richtig gutes Freibadwetter. Bei viel Sonnenschein und 30 Grad Außentemperatur war eine Abkühlung im erfrischenden Wasser für die
Besucher genau das Richtige. Knapp 18.000 Badegäste
besuchten von Freitag bis Sonntag unsere Freizeitanlage,
wobei der Sonntag allein mit über 12.000 Besuchern einen
sensationellen Rekord aufstellte. Es ist das beste Besucherergebnis überhaupt seit Baderöffnung 1975. Auch das
24h-Schwimmen, veranstaltet von der DLRG Ortsgruppe
Oberes Bottwartal, war ein voller Erfolg. Vielen Dank an
die zahlreichen Helferinnen und Helfer für die tatkräftige
Unterstützung!
Öffnungszeiten:
täglich von 8:00 – 21:00 Uhr (letzter Einlass: 20:30 Uhr)
Frühbadetage für Dauerkartenbesitzer:
montags, mittwochs und freitags von 6:00 – 7:00 Uhr.
(nicht an Feiertagen)
Zum Besuch unserer Freizeitanlage wird herzlich eingeladen.
www.freibad-oberes-bottwartal.de
Wir gratulieren
Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die
im Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern,
alles Gute und vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende Lebensjahr.
Oberstenfeld
17.07. Peter Albert, Lerchenweg 13, 70 Jahre
18.07. Hermine Herrmann, Ziegelstraße 64, 75 Jahre
18.07. Renate Gertrud Deetjen, Großbottwarer Straße 42/1, 75 Jahre
21.07. Dietrich Freiherr von und zu Weiler, Lichtenberg 2, 85 Jahre
Gronau
17.07. Margaretha Schneider, Erlenweg 4, 70 Jahre
21.07. Helmuth Huber, Mozartstraße 9, 75 Jahre
Ehejubilare
Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 15.07.
Werner und Helga Härle, Gronau, Mörikestraße 16
Tourismusgemeinschaft
Marbach-Bottwartal
Führungen und Touren in der Region
In der Region Marbach-Bottwartal lädt die abwechslungsreiche
Landschaft zu nicht alltäglichen Ausflügen ein:
23. Juli 2016
Führung Friedrich Schiller und seine Geburtsstadt
im 18. Jahrhundert in Marbach
Treffpunkt: 14 Uhr Gasthaus Goldener Löwe, Niklastorstr. 39,
71672 Marbach am Neckar
Dauer: ca. 1 ½ Std
Preis:€ 5,00 pro Person, ermäßigt € 3,50.
Von Schillers Vorfahren bis zu seinen Kindern, seine Kindheit
in Marbach, seine Jugendjahre bis zu seiner Flucht und viele
Einblicke in das damalige Leben verpackt Sabine Stängle, gewandet im Stil der Zeit, in spannende Geschichten.
Anmeldung: Tel. 07144/ 17567
Freitag, 15. Juli 2016
15
Nr. 28
Agenda Oberstenfeld
Nachlass der Gartenfreunde ermöglicht Hochstamm-Aktion –
NABU übernimmt Ausgabe der Bäume
Streuobstwiesen prägen seit Jahrhunderten das Bild der
Oberstenfelder Kulturlandschaft. Während sie früher einen
wichtigen Beitrag zur Ernährung der Bevölkerung leisteten,
übernehmen sie heute eine Funktion als Erholungsraum,
Frischluftproduzent und vor allem als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen. Dabei spielt die Vielfalt der heimischen Obstsorten eine entscheidende Rolle, denn von der hohen Variabilität der Blüh- und Reifezeiten, der Früchte und der Baumformen profitiert wiederum eine große Anzahl von Lebewesen.
Landschaftsprägender Streuobstbestand unterhalb des Lichtenbergs, Gewann Hummelsberg/Gschwindäcker. Viele verschiedene Obstsorten bieten einer großen Zahl von Lebewesen eine Lebensgrundlage.
Doch die Vielfalt der Obstsorten – und damit die Vielfalt der
Lebewesen – ist in Gefahr. Durch mangelnde Pflege, Trockenheit und Schädlingsbefall verfallen unsere Streuobstbestände
zunehmend. Häufig verschwinden durch den schleichenden
Prozess gerade die traditionellen Obstsorten.
Um diesem Prozess entgegenzuwirken, führt die Gemeinde
Oberstenfeld eine Hochstammaktion durch. Die Finanzierung
der Bäume erfolgt aus dem Vermögen der Gartenfreunde
Oberstenfeld e.V. Der im Jahr 2012 aufgelöste Verein hatte
sein Vermögen der Gemeinde Oberstenfeld zweckgebunden
für Maßnahmen im Bereich Streuobstbau, öffentliches Grün
und Naturschutz vermacht.
Interessierten Oberstenfelder Stücklesbesitzern werden bis zu
5 Hochstämme kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aus einem
vorgegebenen Sortiment können geeignete, auch feuerbrandresistente Apfel- und Birnensorten ausgewählt werden. Süßkirschen und Nussbäume können ebenfalls bestellt werden.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Birnensorten gerichtet werden, denn wie in der gesamten Region sind auch in
Oberstenfeld die großen alten Birnbäume in einem schlechten Zustand. Es müssen dringend Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, um die drohenden Ausfälle frühzeitig
zu ersetzen! Neben Mostbirnen-Sorten, die zu großkronigen
landschaftsprägenden Bäumen heranwachsen, sind auch Tafelbirnen in der Sortenliste vertreten.
Die Bäume können ab sofort bestellt werden. Die Anträge
mit der Sortenliste liegen im Rathaus Oberstenfeld aus. Sie
müssen bis zum 9. September 2016 im Rathaus (Bürgerbüro oder Zimmer 80) wieder abgegeben werden.
Die Ausgabe der Bäume wird dankenswerterweise von der
NABU-Ortsgruppe Oberstenfeld übernommen. Sie erfolgt im
Herbst 2016 im Bauhof Oberstenfeld, ein Termin wird noch
bekanntgegeben.
Birnbaum-Allee am Lichtenberg: Häufig sind die großen alten
Birnbäume durch mangelnde Pflege, Trockenheit und Schädlingsbefall in einem schlechten Zustand. Nachpflanzungen
sind dringend notwendig!
Birnen können vielfältig verwendet werden. Außer zur Saft-,
Most- und Schnapsherstellung eignen sich einige Sorten auch
zur Herstellung von Dörrobst.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden sie sich
montags oder dienstags an das Bürgermeisteramt Oberstenfeld (Zimmer 80, Tel.: 261-36). Der Ökologe Herr Dr. Grunicke
steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
16 Nr. 28
24. Juli 2016
Weinerlebnistour „Drei Winzer – ein Ziel“ in Kleinbottwar
Treffpunkt: 13 Uhr Innenhof der Burg Schaubeck,
71711 Steinheim-Kleinbottwar
Dauer: ca. 5 - 6 Std
Preis: € 49,00 pro Person (Begrüßungsgetränk, 6 Weine,
Mineralwasser, Wurst, Käse und Brot)
Bei einem Besuch der Weingüter Graf Adelmann, Schäfer
und Forsthof mit Weinerlebnisführer Gerhard Thullner erfährt
man viel über individuellen Anforderungen, Besonderheiten und
Herausforderungen im Weinberg, im Weinkeller und bei der
Vermarktung.
Anmeldung: Tel. 07144/ 91433 oder [email protected].
24. Juli 2016
Rad-Genuss-Tour durchs Bottwartal ab Marbach
Treffpunkt: 11 Uhr Parkplatz Bahnhof Marbach
(Kirchenweinbergstraße), 71672 Marbach a. N.
Dauer: ca. 5 bis 6 Std
Preis: € 37,00 pro Person (inkl. Getränke und Verköstigung)
Renate und Günther Lohfink laden zu einer „Rad-Genuss-Tour“
durch das Bottwartal ein. Unterwegs gibt es leckere Köstlichkeiten. Zum Abschluss kann getestet werden: Welcher Wein
passt zu welcher Schokolade?
Anspruchsvolle Tour - E-Bikes können geliehen werden.
Anmeldung: Tel. 07144/ 22077 oder [email protected].
Tourismusgemeinschaft Marbach Bottwartal, Marktstr. 23,
71672 Marbach
Tel.: 07144/ 102-375, Fax: 07144/ 102 311
E-Mail: [email protected], www.marbach-bottwartal.de
Freitag, 15. Juli 2016
17. Juli - Sonntag
Schluchten- und Höhenwanderung um Welzheim
Durch die tief eingeschnittenen Naturschutzgebiete Wieslaufund Strümpfelbachschlucht mit ihrer urig-wilden Vegetation
erreicht man die Höhen um Schmalenberg. Der grandiose
Ausblick entschädigt die Mühen des Anstiegs. Der fast alpine
Abstieg durch die Geldmacherklinge lässt vielleicht manchem
die Knie zittern, bevor wieder das Wieslauftal erreicht wird.
Die Wanderung mit Naturparkführer Prof. Dr. Manfred Krautter
beginnt um 10 Uhr in Welzheim-Laufenmühle am Wanderparkplatz Welzheim-Laufenmühle und dauert ca. 5 Stunden. Die
Kosten betragen 10 € pro Person, für Kinder bis 12 Jahre 5
€. Um Anmeldung bis 15. Juli wird gebeten. Die Wanderung
ist für Kinder ab 10 Jahre geeignet und alle Teilnehmer sollten
Trittsicherheit haben. Getränke und Rucksackvesper sind mitzubringen. Anmeldung und weitere Informationen unter 0 71
81 / 8 39 94 oder [email protected]
Frische Landluft und Gaumenfreuden –
Brunch auf dem Bauernhof 2016
Naturpark
Schwäbisch-Fränkischer Wald
Naturpark aktiv
Sommer, Sonne, wandern gehen!
Der Sommer hat begonnen. Und mit ihm das schönste Wanderwetter. Aus diesem Grund laden die Naturparkführer des
Schwäbisch-Fränkischen Walds auch in der wärmsten Jahreszeit zu zahlreichen Aktionen und Wandertouren ein. Passend
zum Sommer werden verschiedene Touren mit Spiel, Spaß
und wissenswerten Informationen an und in den verschiedensten Gewässern des Naturparks angeboten. Wer lieber
die Kühle der Wälder genießen möchte, der könnte unter den
Exkursionen zu Bäumen und märchenhaften Orchideenwiesen
oder zum Wildkräuter bestimmen und verköstigen die für ihn
passende Aktion finden. In die vielgestaltige Vergangenheit des
Naturparks führen z.B. Geschichten zu den Burgen, Mühlen
oder dem Leben in der Steinzeit in dieser Region ein. Und
wer es lieber sportlich mag, dem werden sowohl meditativer
Frühsport als auch aktive Radtouren geboten. Außerdem finden im August für alle Kinder, die in ihren Sommerferien noch
nicht genau wissen, was sie unternehmen wollen, verschiedene
Ferienprogramme im Wald, am Bach und auf dem Bauernhof
statt. Diese und weitere Termine finden sich in der „Naturpark
aktiv“-Broschüre und auf www.die-naturparkfuehrer.de.
Wenn sich frischer Brötchenduft mit dem Geruch von Heu verbindet, das Frühstücksei morgens erst gelegt wurde und Kuh
und Mensch einträchtig nebeneinander schlemmen – dann ist
wieder Zeit für den Brunch auf dem Bauernhof! Der Naturpark
Schwäbisch-Fränkischer Wald lädt zusammen mit den sechs
anderen Naturparken in Baden-Württemberg am 7. August
zwischen 9.30 und ca. 13 Uhr dazu ein, mit großem Appetit
regional produzierte Speisen und Getränke zu genießen. Nebenbei können Sie in den bäuerlichen Alltag hineinschnuppern,
Freundschaften mit den Hoftieren schließen und viel über die
Produktion unserer heimischen Lebensmittel erfahren.
Sieben landwirtschaftliche Betriebe bieten in diesem Jahr ein reichhaltiges Brunch-Büfett mit liebevoll zubereiteten Köstlichkeiten an:
17
Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
Schafhof Jauernik, Bretzfeld-Weißlensburg
Telefon: 0 79 46 / 62 26
Hofkäserei Bundschuh, Mainhardt
Telefon: 0 79 03 / 14 48, [email protected]
Lädle im Riegenhof, Mainhardt
Telefon: 0 79 03 / 27 82, [email protected]
Kornberger Viehstall, Oberrot-Kornberg
Telefon: 0 79 77 / 9 11 99 33, [email protected]
D’r Adelsbauer, Gschwend-Ottenried
Telefon: 0 79 72 / 8 24
Uhlbachhof, Sulzbach – Laufen
Telefon: 0 79 76 / 2 13, [email protected]
Angusstüble Kerzinger, Berglen-Bretzenacker
Telefon: 0 71 95 / 58 6 7 25, [email protected]
Bitte melden Sie sich bis zum 29. Juli direkt bei den teilnehmenden Höfen an. Der Flyer mit weiteren Informationen
finden Sie in der Tourist-Info der Stadt Murrhardt oder auf der
Homepage des Naturparks: www.naturpark-sfw.de unter der
Rubrik „Genießen“.
Das Projekt wird durch den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer
Wald mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der
Lotterie Glücksspirale gefördert.
Die Brunch-Familien freuen sich auf einen geschmackvollen
und idyllischen Sommertag mit Ihnen!
Weitere Informationen:
Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e. V.
Naturparkzentrum, Marktplatz 8, 71540 Murrhardt
Tel. 07192-213-888
Email: [email protected]
Homepage: www.naturpark-sfw.de
Kindergartennachrichten
Kinderhaus Wirbelwind
Zu Besuch bei Rapunzel und Froschkönig
Wir Kinder der Roten Gruppe
sind alle begeistert, wenn es
um das Thema Märchen geht.
Viele Wochen haben wir Märchen erzählt und gespielt und
freuten uns sehr auf unseren
Ausflug in den Märchengarten
in Ludwigsburg. Am 8. Juni
war es endlich soweit und wir
machten uns mit dem Bus
auf den Weg ins Blühende Barock. Dort gab es viele Märchenfiguren zu bestaunen. Besonders gefiel uns allen der RapunzelTurm. Ganz oft haben wir gerufen: „Rapunzel, Rapunzel, lass
dein Haar herunter!“ und wollten am liebsten gar nicht weiter
gehen, aber es gab ja noch vieles mehr zu erleben, z.B. das
Labyrinth. Durch das haben wir uns schnell gefunden. In der
Mitte davon ist der Froschkönigteich, wo wir von Stein zu
Stein hüpften und uns freuten, wenn uns das Wasser nicht
erwischte. Auf unserem Weg durch den Märchengarten haben
wir viele bekannte und neue Märchen gehört und gesehen.
Das Bootfahren hat uns besonders viel Spaß gemacht.
Zum Schluss hat jeder noch einen Taler vom Goldesel bekommen, der uns sehr lecker schmeckte. Müde aber glücklich
kamen wir kurz vor einem großen Regenguss wieder im Kinderhaus an und hatten viel zu erzählen.
Kleeblatt Pflege & Wohnen
Theater, Theater - Ankündigung
Dass man Theater auch ohne große Bühne oder Ensemble
wunderschön lebhaft präsentieren kann, zeigt Gudrun Remane
vom Stuttgarter Ensemble "Dein Theater".
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr wird sie die Bewohner
mit Liedern, Texten und Gedichten unterhalten; passende Accessoires und Requisiten veranschaulichen das Wort und machen das Theater im wahresten Sinne des Wortes "erlebbar".
Das Ensemble von DEIN THEATER hat sich auf die Fahnen
geschrieben, Kultur zu den Menschen zu bringen, die nicht
mehr in die großen Theatersäale kommen können und Menschen mit oder ohne dementielle Erkrankung in die Welt der
Fantasie zu entführen.
"Vorhang auf!" heißt es also am Dienstag, den 19. Juli um
17 Uhr im großen Theatersaal (Speisesaal) des Kleeblatts. Der
Eintritt ist frei, und wir freuen uns sehr über Gäste jeden Alters!
Sie möchten weitere Informationen zum Kleeblatt? Wenden Sie sich
direkt im Haus an Kathrin Thiele, Sozialdienst, Tel 07062 / 93708-0
oder schauen Sie im Internet unter www.kleeblatt-ggmbh.de
Freundeskreis Asyl Oberstenfeld
Aktuelle Informationen zu unserer Arbeit erhalten Sie auf
unserer Homepage www.fa-oberstenfeld.de und über
unseren E-Mail-Verteiler.
(Anmeldung hierzu per E-Mail an:
[email protected])
Verlagstipps:
Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein.
Kindergarten Gronau
Wenn ein schönes Fest beginnt...
… so klang es am 24.6. gegen 17.00 Uhr an der Eschachhütte, als die Kinder vom Kinderhaus Gronau das Wald-Sommerfest eröffneten.Viele Eltern, Großeltern Geschwisterkinder,...
waren gekommen um gemeinsam zu feiern.
Die Kindergartenkinder hatten schon eine ganze Woche im
Wald verbracht und waren sehr kreativ gewesen. Die ganze
Woche über wurde „geschafft“, geforscht, gebaut, entdeckt
und gespielt. Darum gab es viel zu bestaunen.
Nach der Begrüßung erklärten die Erzieherinnen, was man im
Einzelnen entdecken konnte, zu allen Aktivitäten hatten die
Kinder Schilder gemalt. Da gab es eine Berg- und Talbahn,
einen Kletterparcours, eine Waldwerkstatt, eine Wohnung mit
Einrichtung, Bulldogrüttelmaschine, Ochsenkarren, Hafen mit
Schiffen, Wildschweinjagdrevier, Ausstellung mit Matschfiguren,
Baumgesichter, ein Tipi, ein Schneckenhotel, einen Pferdestall
samt Spielplatz, Rakete und Düsenjäger, ein Musikzimmer, eine
Brücke, eine Matschkuhle, Waldbetten,... . auch ein Waldfernseher durfte natürlich nicht fehlen. Man machte sich mit seinen
Kindern dann auf den Weg um alles näher zu betrachten und
auszuprobieren. Das war sehr spannend, machte großen Spaß
und man konnte nur staunen über die vielen guten Ideen der
Kinder. Natürlich kam auch das Essen nicht zu kurz. Mit Hilfe der Erwachsenen schnitzten die Kinder Stöcke, damit am
Feuer Würste gegrillt und Stockbrot gemacht werden konnte.
Ebenso konnte man sich am reichhaltigen Buffet bedienen, zu
dem jede Familie etwas Köstliches mitgebracht hatte.
Gemütlich saß man beisammen, unterhielt sich und ließ es sich
gut gehen. Zur Freude aller tauchte gegen 19.00 Uhr plötzlich
das Eisauto auf. Schnell gab es eine lange Schlange, weil keiner sich so einen leckeren Nachtisch entgehen lassen wollte.
Das war eine gelungene Überraschung! Pünktlich um 20.00 Uhr
versammelten sich die Kindergartenkinder nochmals auf dem
Waldsofa um das Abschlusslied „Alle Leut', alle Leut' gehen
jetzt nach Haus...“ zu singen. Gemeinsam wurde aufgeräumt.
18 Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
Vielen Dank allen helfenden Händen. Danke für die zahlreichen
leckeren Beiträge zum Buffet, das Organisieren des Eisautos und des tollen Festes. Ganz besonderen Dank gilt auch
den Erzieherinnen des Kiga Gronau für die Durchführung der
gesamten Waldwoche, die den Kindern - bei jedem Wetter –
großen Spaß gemacht hat.
Abt. Kinderfeuerwehr
Am Dienstag, 19.07.2016 findet um 18:00 Uhr
eine Übung der Kinderfeuerwehr statt.
S. Luithardt
Abt. Prevorst
Am Dienstag, 19.07.2016 findet um 20:00 Uhr
eine Übung der Abteilung Prevorst statt.
Abteilungskommandant
Bücherei
Öffnungszeiten
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Freiwillige Feuerwehr Oberstenfeld
Einsatzbericht
Einsatz Nr.
Einsatzart:
Am:
Um:
Anzahl der alarmierten Einsatzkräfte:
An- bzw. Ausgerückte Einsatzkräfte:
Ausgerückte Fahrzeuge:
23
B3; Brandmeldealarm
06.07.2016
00:30 Uhr
61 Mann
36 Mann
ELW, LF 20/16,
Drehleiter, LF Kat-S
Einsatzbeschreibung:
Ein Brandmeldealarm im W&W Schulungs- und Konferenzzentrum in Gronau war unser Ziel am sehr frühen Mittwochmorgen. Dort hatte ein Rauchmelder in einem Gästezimmer Alarm
ausgelöst. Die Bewohnerin dort will sich wohl gerade das
Rauchen abgewöhnen, dazu benutzt sie eine sogenannte EZigarette. Sie hatte wohl nicht bedacht, dass diese E-Zigarette
auch ziemlich viel Qualm erzeugt. Da ein Rauchmelder den
Unterschied zwischen dem Rauch einer normalen Zigarette und
einer E-Zigarette nicht kennt, hat er einfach mal die Feuerwehr
alarmiert. Nach kurzem Lüften des Raumes und einer Belehrung der Bewohnerin durch die Polizei, konnten wir wieder
nach Hause fahren um den Rest der Nacht zu genießen.
Einsatzdauer: 1 Stunde
Einsatzbericht
Einsatz Nr. 24
Einsatzart: B3; Brandmeldealarm
Am: 12.07.2016 Um: 12:51 Uhr
Anzahl der alarmierten Einsatzkräfte: 61 Mann
An- bzw. Ausgerückte Einsatzkräfte: 28 Mann
Ausgerückte Fahrzeuge: ELW, LF 20/16, Drehleiter, LF Kat-S
Einsatzbeschreibung:
Brandmeldealarm bei der Firma Werzalit war wieder mal unser
Einsatzstichwort letzten Dienstag. Wieder hat ein Defekt in der
Sprinkleranlage den Alarm ausgelöst.
So blieb uns nichts anderes übrig, als die Produktionshalle zu
kontrollieren und anschließend die Brandmeldeanlage wieder
zurückzustellen.
Einsatzdauer 1 Stunde
Abt. Oberstenfeld
Abt. Jugendfeuerwehr
Am Dienstag, 19.07.2016 findet um 18:00 Uhr
eine Übung der Jugendfeuerwehr statt.
S. Luithardt
10.30
14.00
14.00
14.00
10.00
-
12.30
18.00
18.00
18.00
12.00
Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Heiß auf Lesen Sommeraktion – alle Kinder aufgepasst !!
In diesem Sommer startet zum vierten
Mal in Oberstenfeld die Aktion „Heiß auf
Lesen“. Über 7500 Kinder haben im vergangenen Jahr im Raum Stuttgart in dem
Sommerleseclub mitgemacht – und DU
kannst auch dabei sein.
Dieses Jahr können auch Kinder aus
der erweiterten Schule mitmachen!
Es ist auch ganz einfach: Du holst dir in
der Bücherei einen kostenlosen Clubausweis.
Seit dem 12. Juli bis zum 24. September stellen wir für die
Clubmitglieder ausgewählte Bücher zur Verfügung. Wer mindestens drei Bücher gelesen hat und dazu Fragen beantworten
kann, bekommt beim Abschlussfest eine Urkunde.
Zusätzlich werden attraktive Preise unter allen Teilnehmern verlost.
Interessiert? Dann komm vorbei und melde dich an!
Bürgertreff
Gronauer Straße 1
Das derzeitige Angebot des Bürgertreffs:
Montag
- jeden 1. Montag im Monat von 18.00 - 20.00 Uhr und jeden
3. Montag im Monat - ab 14.00 Uhr - Handarbeitsstüble und
fröhliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen
Dienstag
- jeden Dienstag im Monat - 14.00 Uhr - Sitzgymnastik und
Gedächtnistraining – ½ Std. Sitzgymnastik, ½ Std. Gedächtnistraining - danach fröhliches Beisammensein
Donnerstag
- jeden Donnerstag - Kaffeestüble ab 14.30 Uhr für alle
(außer dem 1. Donnerstag)
- jeden 1. Donnerstag im Monat (sofern ein Werktag –
ansonsten der nächste!) - 14.00 Uhr - Monatsversammlung
der Seniorenvereinigung „Goldener Herbst“
Außerdem findet 2-mal im Jahr an einem Freitag (Frühling und
Spätherbst) der Literaturabend „Kultur bei Wein und Brezeln“,
statt. Dabei wird immer ein bekannter Schriftsteller zusammen
mit seinen Werken vorgestellt.
Weiter werden im Rahmen des Bürgertreffs die unregelmäßig stattfindenden „Themenführungen“ angeboten, die sich mit
Geschichten, Geschichtchen und Geschichtlichem rund um
unsere Gesamtgemeinde befassen und über interessante Ereignisse, Kuriositäten oder feststehende Begriffe berichten. Diese
Führungen werden, wie auch der Kulturabend „Kultur bei Wein
und Brezeln“, rechtzeitig vorher in der Presse beworben.
19
Nr. 28
Freitag, 15. Juli 2016
Themenführung
Diesmal: „Mach‘ es wie die Sonnenuhr….“
am Freitag, 22.07.2016
Entdecken Sie auf einer Wanderung rund um den Benning/
Kleinbottwar mit Ihrer Gästeführerin Petra Offergeld eine Sonnenuhr und eine Unterkunft für den Wengertschützen.
Uhrzeit:
14.00 Uhr
Treffpunkt:
Forsthof/Kleinbottwar
Dauer:
ca. 3,00 Std.
Anmeldung: Petra Offergeld, Tel.: 07062/8540,
E-Mail: [email protected]
Wer Interesse an den sicherlich sehr interessanten Themenführungen hat, meldet sich bitte direkt bei Frau Petra
Offergeld unter folgender Telefonnummer an: 07062 / 85 40
Es darf aber gerne auch ohne Anmeldung jeder dazu, der
sich einer Wanderung spontan dazugesellen will. Es ist jeder willkommen!
Handarbeitsstüble
Meine lieben Strickdamen,
da es am 18.07.16 der letzte Strickmittag vor den Ferien ist,
möchte ich, dass wir uns alle um 13.30 Uhr im Bürgertreff versammeln und zum Abschluss zu Kaffee und Kuchen nach Murr fahren.
Bringt bitte trotzdem eure Stricksachen mit.
P. S. Im Oktober am 3. Montag beginnt der Strickmittag wieder.
Jugendhaus Charisma
Kids Day
Jeden Mittwoch findet zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr
der Kids Day im Jugendhaus statt.
Hier gibt es die Möglichkeit für 7- bis 12-Jährige, an verschiedensten Aktionen teilzunehmen und das Jugendhaus auch
einmal ganz für sich zu haben.
Neue Gesichter sind immer willkommen.
Schulnachrichten
Lichtenbergschule Oberstenfeld
Die ganze Lichtenbergschule im sportlichen Wettstreit vereint.
Wie ein bunter Tatzelwurm drängten die Schüler der Lichtenbergschule am Freitagmorgen zum Sportgelände Bäderwiesen.
Ein Sporttag mit Bundesjugendspielen und Quatscholympiade
führte alle Schüler von der Grundschulförderklasse über die
Klassen 1 – 4 aus Oberstenfeld und Gronau und Klasse
9 zusammen. Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch
Frau Bayer, verantwortlich für Planung, Organisation und Ablauf dieses Tages, wurden unter ihrer Anleitung mit flotter
Musik die Muskeln aktiviert, gedehnt und auf Betriebstemperatur gebracht. Dann ging es an die einzelnen Stationen, an
denen schon viele Helfer warteten. Die Klassen 4 begannen
mit den Bundesjugendspielen, die anderen mit der Olympiade. Es wurde gerannt, so schnell die Füße trugen, mit voller
Kraft in die Sprunggrube gehechtet und die Bälle so weit wie
möglich in das blühende Hartplatzfeld geworfen. Nicht weniger Einsatzfreude zeigten die Kinder beim Flaschengolf, beim
Erbsenweitspucken, beim Nasenballlauf, beim Känguruhüpfen,
beim Sockenschleuderball und vielen weiteren Disziplinen. Die
Sonne heizte allen mächtig ein und so war jeder froh, wenn
er zwischendurch einen schattigen Platz aufsuchen konnte.
Getränke, von der Gemeinde Oberstenfeld zur Verfügung gestellt, und die Wassermelonen, gespendet von Frische Mayer,
fanden dankbare Abnehmer. Nach Beendigung der Wettkämpfe
versammelten sich alle nochmals auf dem Kleinspielfeld und
nahmen die Urkunden für die Quatscholympiade in Empfang.
Anschließend gingen die meisten Kinder nach Hause und ein
kleiner Teil mit ihren Lehrern zur Schule zurück.
Vielen Dank an die Eltern, ohne deren Unterstützung die
Durchführung dieses Sporttages nicht möglich gewesen wäre.
Vielen Dank an Frau Weber und Frau Rode (SSA), an den
Förderverein der Lichtenbergschule für das Bereitstellen der
Pavillons, an die Neuntklässler, an Frau Bayer und an alle Kolleginnen und Kollegen der Lichtenbergschule für ihren Einsatz.
Matern-FeuerbacherRealschule Großbottwar
Öffnungszeiten
Montag:
16.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb
Dienstag: 16.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb
Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr: Kids Day
(Kinder zw. 7-12 Jahren)
18.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb
Donnerstag:16.00 - 21.00 Uhr: offener Betrieb mit Kochtag
Freitag:
15.00 - 17.00 Uhr: Fußballtreff (in der Schulsporthalle)
17.00 - 22.00 Uhr: offener Betrieb
Musikprojekt des musischen Zuges „VOLUME 16“
Das neue Event „VOLUME 16“ des musischen Zuges der Matern-Feuerbacher-Realschule Großbottwar wird am Freitag, 22.,
Samstag, 23. und Sonntag, 24.07.2016 in der Kelter in Hof
und Lembach jeweils um 19.30 Uhr nach einem Sektempfang
(19.00 Uhr) dargeboten. Es ist die mittlerweile 14. Produktion
der Schule in Folge und steht damit in der Tradition der preisgekrönten Musicals der vergangenen Jahre.
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie viele
Freunde und Ehemalige der MFR haben in mehreren Tanzen-
20 Nr. 28
sembles, zwei Chören, dem Vokalensemble, im Sologesang, der
Theatergruppe, der Band „Hertling & Friends“ sowie im Kunstunterricht wieder ein einmaliges Programm einstudiert. An den drei
Konzertabenden präsentieren etwa 140 Mitwirkende einen Querschnitt aus aktuellen Popsongs und Klassikern der Rockgeschichte, kreative Tanzchoreographien und Theaterszenen mit Esprit.
Da das Event aus drei Auftrittsblöcken – unterbrochen durch
zwei Pausen – besteht, haben die Zuschauer die Möglichkeit,
im Vorverkauf bei der Klasse 7a einen „kulinarischen Pausenteller“ zu erwerben. Getränke und kleine Pausensnacks werden
vom musischen Zug vor und nach der Veranstaltung sowie in
den Pausen angeboten.
Karten erhalten Sie über Mitwirkende. Eine herzliche Bitte an
Sie: Geben Sie nicht benötigte Karten frühestmöglich an die
Schule zurück.
Der Eintritt ist wie immer frei, über Spenden würden wir uns
sehr freuen!
Schule an der Linde
Das Schuljahr geht zu Ende. Bitte beachten Sie folgendes:
Am Mittwoch, den 27.07.2016 (letzter Schultag) endet der
Unterricht für alle Klassen um 11.00 Uhr.
Die Busse fahren am 27.07.2016 wie folgt:
11.10 Uhr vom Schulzentrum nach Hof- und Lembach
11.25 Uhr vom Schulzentrum nach Winzerhausen
11:30 Uhr vom Schulzentrum in Richtung Beilstein
Start nach den Sommerferien ist der 12.09.2016. Für die
Schüler der Schule an der Linde beginnt der Unterricht um
8.25 Uhr und endet für alle Klassen um 12.00 Uhr.
Ab Mittwoch, 14.09.2016 findet der Unterricht, wie im Stundenplan ausgewiesen statt.
Bitte beachten Sie: Die Mensa im Schulzentrum öffnet erst
in der zweiten Schulwoche.
Freundliche Grüße
gez. Roland Müller
Rektor SadL
Musikschule
Marbach-Bottwartal e.V.
Jahreskurse 2016/2017 – bitte jetzt anmelden
Musikschaukel, Erste Sing- und Tanzmäuse, Zweite Singund Tanzmäuse, Musikalische Früherziehung I und II. Dies
sind Kurse in Elementarer Musikpädagogik für Familien mit
Kleinkindern bzw. Vier- und Fünfjährige.
Akkordeon – Blockflöte –
Gitarre – Violine
Diese instrumentalen Jahreskurse
bieten wir speziell für Kindergartenkinder ein Jahr vor der Einschulung an.
Instrumentenkarussell
Der Jahreskurs ist ein Angebot
für Kinder (Klassenstufe 1, 2 und
Vorschulkinder), ihr Lieblingsinstrument zu entdecken und kennenzulernen.
Ukulele – Djembe – Stimmbildung für Grundschulkinder
Die vokalen und instrumentalen Jahreskurse sind für Grundschulkinder gedacht.
Die Anmeldeformulare erhalten Sie auf den Rathäusern, der
Musikschule in Steinheim und übers Internet www.musikschulemarbach-bottwartal.de
Gerne senden wir Ihnen die Prospekte auch zu – bitte melden
unter Tel. 07144/21983.
Musikschule aktiv – herzliche Einladung!
Samstag, 16. Juli, 17 Uhr, FSG Marbach Musiksaal,
Fachbereichskonzert „Tastenklänge aus allen Epochen“.
Freitag, 15. Juli 2016
Donnerstag, 21. Juli, 18:30 Uhr, Grundschule Marbach
Musiksaal, Vorspiel der Gitarren- und E-Gitarrenklasse von
Charles de Burgh.
Donnerstag, 21. Juli, 19 Uhr, Musikschule Steinheim, Raum
1, Vorspiel der Violoncelloklasse von Susanne Reikow.
Freitag, 22. Juli, 15:45 Uhr, Musikschule Steinheim, Schnupperstunde für vier- und fünfjährige Kinder bei Alina Engelhardt.
Samstag, 23. Juli, 11 Uhr, Turnerheim Marbach, 70 Jahre
VdK Marbach. Die Festveranstaltung wird von Theresa Bogisch- Harfe, musikalisch gestaltet.
Sonntag, 24. Juli, 11 Uhr, Kleinbottwar, Jazz am Forsthof
Fetzenhardt. Es musizieren die Jazz Kids, eine Jazz-Formation und Lehrkräfte der Musikschule unter Leitung von Gerhardt
Mornhinweg. Für Bewirtung ist gesorgt.
Montag, 25. Juli, 19 Uhr, Lichtenbergschule Oberstenfeld,
Musiksaal, Vorspiel der Ukulelen-, Gitarren- und E-Gitarrenklasse von Harald Scharpfenecker.
Ambulante Dienste
Diakoniestation Bottwartal e.V.
Ambulante Kranken- und Altenpflege, Nachbarschaftshilfe
und Hausnotruf
Wenden Sie sich an uns unter folgenden Rufnummern:
Pflegedienstleitung: Elisabeth Nentwig, Tel.: 07144/821521
Einsatzleitung: Petra Weber, Tel.: 07144/308375
Verwaltungsleitung: Michaela Klein, Tel.: 07144/821073
Pflegegruppe Oberstenfeld
Büro im Stiftsgebäude, Tel.: 07062/22917
Wochenenddienst, Tel.: 0176/18215214
Weitere Informationen finden Sie unter
www.diakoniestation-bottwartal.de
Krankenpflegeförderverein
Oberstenfeld e.V.
Nachbarschaftshilfe: Diakoniestation Bottwartal e.V.
Telefon 07144/308375
Bundesfreiwilligendienst – Ambulante Altenhilfe
Sie müssen zum Arzt …
Sie wollen zum Friseur …
Sie sollten einkaufen …
Sie möchten spazierengehen …
... und haben niemanden, der Sie fährt oder begleitet?
Klaus Gundert und das rote Bufdi-Auto stehen Ihnen montags, mittwochs und freitags zur Verfügung.
Sie erreichen Herrn Gundert unter Tel. 0157- 89 29 72 36.