Diese Ausgabe erscheint auch online der Gemeinde Mitteilungsblatt für Oberstenfeld, S EI TE 2 Notdienste................... 8 . .... .... Amtliches........... 14 .. .... Aktuelles.............. Schulen..................... 19 Rat und Hilfe............ 20 Kirchen...................... 20 Vereine...................... 25 Gronau und Prevorst Freitag, 15. Juli 2016 28 2 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 Not- und Bereitschaftsdienste Telefonnummern Wichtige in Oberstenfeld Notruf: Polizei Rettungsdienst, Feuer Landespolizeiposten Großbottwar wenn nicht besetzt, dann Polizeirevier Marbach Krankenhaus Marbach Wasser: Herr Weigle, Oberstenfeld Strom: Stromversorgung Syna GmbH Pleidelsheim Störungsstelle Straßenbeleuchtung Syna GmbH Schadensmeldung Gas: Gasversorgung Syna GmbH Pleidelsheim Störungsstelle Bei Vergiftungen: Rettungsleitstelle Ludwigsburg Universitäts-Kinderklinik, Freiburg, Informationszentrale für Vergiftungen Zentrale, Mathildenstr. 1, 79106 Freiburg 110 112 07148 16250 07144 9000 07144 1010 2675-70 oder 0176 11126110 07144 266-233 Apotheken Samstagsdienst: Samstag von 8.30 Uhr bis Sonntag 8.30 Uhr Sonntagsdienst: Sonntag von 8.30 Uhr bis Montag 8.30 Uhr Wechsel des Notdienstes auch am Feiertag 8.30 Uhr Samstag, 16.07.2016 Rats-Apotheke Brackenheim, Tel. 07135/ 65 66 Apotheke am Bahnhof Marbach, Tel. 07144/ 40 73 Sonntag, 17.07.2016 Theodor-Heuss-Apotheke, Brackenheim, Tel. 07135/ 4307 Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg am Neckar, Tel. 07141/ 70 76 77 Tierärzte Zu erfragen über die Telefonnummer Ihres Haustierarztes oder Ihrer Haustierärztin. Elektro-Notdienst der Elektroinnung Ludwigsburg Der Notdienst ist rund um die Uhr unter der Nummer: 07144 266-233 zu erreichen. 07144 266-300 Gas- und Wassernotdienst der Innung Sanitär Ludwigsburg 07144 266-211 Telefon: 07141 220 383 07141 112 0761 19240 Allgemeinärzte Telefonseelsorge Heilbronn 0800 1110111 am Tag und in Notfällen auch nachts für Sie zu sprechen. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Der Anruf unter 08000 116016 und die Beratung sind kostenlos. Für Oberstenfeld: Notfallpraxis Bietigheim, Uhlandstraße 24, Tel. 07142 7779844 Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, Tel. 07141 6430430 Dienstbereit an jedem Werktag von 18.00 bis 7.00 Uhr (Bietigheim) bzw. 8.00 Uhr (Ludwigsburg) des Folgetags. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig erreichbar. Die Hausbesuchsversorgung erfolgt über die Notfallpraxis Bietigheim. Für Beilstein: Notfallpraxis Talheim, Rathausplatz 16, Tel. 07133 900790. Dienstbereit an jedem Werktag von 19.00 bis um 7.00 Uhr des Folgetags. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 20.00 bis 8.00 Uhr erreichbar. In jedem Fall wird um telefonische Voranmeldung gebeten. Notfallpraxis Brackenheim, Wendelstraße 11, Tel. 07133/900790 An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erreichbar. Notruf e.V. für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen "Frauen für Frauen" e.V. - Beratungsstelle Kinderärzte Telefon 07141 144-5349 Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Augenärzte Rettungsleitstelle: 07141 19222 HNO-Ärzte HNO-Notfallpraxis, Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37 Anmeldung ist nicht erforderlich. Zahnärzte Zu erfragen unter der Nummer 0711 7877733 (Krs. Ludwigsburg), 0711 7877712 (Krs. Heilbronn) Bei Konflikten in der Partnerschaft, allgemeinen Lebensfragen sowie nach sexuellem Missbrauch. Mi., 20.00 - 22.00 Uhr. Termine nach Vereinbarung unter Telefon: 07141 378496. Zu den übrigen Zeiten ist eine Anrufbeantworterin geschaltet, die täglich abgehört wird. Hahnenstraße 47, 71634 Ludwigsburg-Eglosheim Kinder- und Jugendtelefon "Die Nummer gegen Kummer", Telefon: 0800 1110333 (gebührenfrei), Mo. - Sa. 14.00 - 20.00 Uhr Elterntelefon: 0800 1110550 (gebührenfrei), Mo. - Fr. 9.00 - 11.00 Uhr, Di. und Do. 17.00 - 19.00 Uhr Allgemeiner sozialer Dienst des Landratsamts Impressum Amtsblatt der Gemeinde Oberstenfeld Herausgeber: Gemeinde Oberstenfeld Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048. www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane, alle sonstigen Mitteilungen und Veröffentlichungen der Gemeinde: Bürgermeister Markus Kleemann, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de 3 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 In Kooperation mit der Musikschule Marbach-Bottwartal bietet der Musikverein ab sofort wieder Unterricht für verschiedenste Instrumente an. In Kooperation mit der Musikschule Marbach-Bottwartal bietet der Musikverein ab sofort wieder Für den Unterrichtsbeginn ab dem 01.Oktober 2016 ist eine Anmeldung bis zum 15. Juli 2016 notwendig. Nächstmöglicher Unterrichtsbeginn danach ist der 01.April 2017. Melden Sie sich bei Interesse bei Lisa Polosek (Tel.: 0163/6919 163, E-Mail: [email protected]) Unterricht für verschiedenste Instrumente an. Für den Unterrichtsbeginn ab dem 01. Oktober 2016 ist eine Anmeldung bis zum 15. Juli 2016 notwendig. Nächstmöglicher Unterrichtsbeginn danach ist der 01. April 2017. Melden Sie sich bei Interesse bei Lisa Polosek (Tel.: 0163/6919 163, E-Mail: [email protected]) Stiftskaffe im Stiftskeller Gottesdienst für kleine Leute von 0 – 6 Jahren Jesus sucht Freunde Sonntag, 17. Juli um 15 Uhr in der Stiftskirche Du und natürlich auch deine Eltern, Großeltern, Paten, Geschwister und Freunde sind herzlich eingeladen! Im Anschluss laden wir euch alle ganz herzlich zu Kuchen und Kaffee ins Gemeindehaus ein. Dein miniMAX-Team Evangelische Kirchengemeinde Oberstfeld Nächste Termine: 09.10.2016, 26.11.2016 4 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 Infos aus dem Rathaus Öffnungszeiten Rathaus Oberstenfeld Das Bürgerbüro im Rathaus Sprechzeiten: Montag 9.00 - 12.30 Uhr Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Oberstenfeld hat folgende und 14.00 - 16.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Die anderen Bereiche des Rathauses sind zu Sprechzeiten für Sie da: Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Freitag 8.00 - 12.30 Uhr den folgenden 16.00 Uhr 18.00 Uhr 16.00 Uhr Ein Tipp: Wenn Sie das Gespräch mit Bürgermeister Markus Kleemann oder einem der Amtsleiter des Rathauses suchen oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass Sie für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. Telefonzentrale 07062 261-0, E-Mail: [email protected] www.oberstenfeld.de Sprechzeiten Ortsvorsteher Karlheinz Massa, Tel. 07062 21014, Mobil: 0176 11126126 Altes Rathaus Gronau Montag 17.30 bis 18.15 Uhr Dorfhaus Prevorst 1. und 3. Montag im Monat 16.30 Uhr - 17.15 Uhr Straßensperrung anlässlich des 47. Prevorster Seifenkutschenrennens Anlässlich des am kommenden Wochenende stattfindenden Seifenkutschenrennens in Prevorst wird von Samstag, 16.07.2016, 09.00 Uhr bis Sonntag, 17.07.2016, ca. 19.00 Uhr die Hohlgasse vollständig gesperrt. Die Ortsstraße zwischen dem Kindergarten und der Einmündung in die Hohlgasse wird am Sonntag, 17.07.2016, von 8.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr gesperrt. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Foto:Manfred Steinbach/iStock/Thinkstock Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2016 TOP 1 – Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik und Unfallzahlen für die Gemeinde Oberstenfeld Der Leiter des Polizeipostens Großbottwar, Herr Andreas Mistele, stellte die kriminalpolizeiliche Statistik und die Verkehsunfallzahlen vor. Er wies darauf hin, dass die Straftaten im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 gestiegen sind. Erfreulich ist allerdings, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche gegenüber dem Jahr 2014 zurückgegangen ist. Dies ist gegenüber der Entwicklung in anderen Gemeinden ungewöhnlich. Zu den Verkehrsunfallzahlen schilderte er, dass diese insgesamt zurückgegangen sind, wobei die Verkehrsunfälle mit Sachschaden gestiegen und die Verkehrsunfälle mit Personenschaden gesunken sind. Zum Glück gab es auch im Jahr 2015 keine Verkehrstoten in Oberstenfeld. Auch Unfallhäufungsschwerpunkte gab es laut Herrn Mistele im Jahr 2015 in der Gemeinde Oberstenfeld keine. Von Seiten des Gemeinderates gab es viel Lob für den Polizeiposten Großbottwar, vor allem auch über die gestiegene Aufklärungsquote bei den Straftaten. TOP 2 – Feuerwehrbedarfsplanung der Gemeinde Oberstenfeld Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Oberstenfeld, den der leitende Branddirektor und Leiter der Feuerwehrschule Würzburg, Dr. Roland Demke, in der Sitzung vorgestellt hat. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, ein Konzept zur Umsetzung der im Feuerwehrbedarfsplan vorgestellten Maßnahmen zu erstellen. Bürgermeister Markus Kleemann verwies zunächst auf die große Bedeutung der Feuerwehr und bedankte sich bei den Feuerwehrleuten für ihr großes ehrenamtliches Engagement. Anschließend stellte Herr Dr. Demke den von ihm erstellten Feuerwehrbedarfsplan vor. Er schilderte die Feuerwehr Obers- Freitag, 15. Juli 2016 tenfeld als sehr leistungsstarke Feuerwehr, deren Tagesverfügbarkeit in Oberstenfeld hervorragend und lediglich in der Abteilung Prevorst bedenklich ist. Zudem verwies er auf den zu kleinen Standort in Oberstenfeld, der erweitert werden sollte. Die Fraktionsvorsitzenden freuten sich über das gute Zeugnis, das der Feuerwehr ausgestellt wurde und bedankten sich bei der Feuerwehr für diese gute Leistung. Zudem wurde auf die umfassende Überlandhilfe durch die Feuerwehr Oberstenfeld für die Nachbargemeinden hingewiesen. TOP 3 – Ausweitung des Kernzeitenangebots an der Lichtenbergschule um die Mittwochskernzeit (Mittwochskerni) Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung der Mittwochskerni, einer Betreuung mittwochs an Schultagen von 7.30 Uhr bis Schulbeginn und 11.50 Uhr bis 14.00 Uhr an der Lichtenbergschule ab dem Schuljahr 2016/2017. Bürgermeister Markus Kleemann wies darauf hin, dass die Gemeinde Oberstenfeld parallel zur Ganztagesbetreuung in der Lichtenbergschule ein Angebot einer Kernzeitenbetreuung aufrecht erhält. Die Kinder haben dabei die Möglichkeit, innerhalb der Kernzeitenbetreuung auch am Mittagessen in der Mensa teilzunehmen. Bisher war es nicht möglich, die Kernzeitenbetreuung an Einzeltagen zu buchen. Die Gronauer und Prevorster Kinder werden im neuen Schuljahr am Mittwochnachmittag erstmals verbindlichen Unterricht haben. Zwar können die Kinder mit dem Bus zum Essen nach Hause fahren, dennoch regten die Eltern an, ein Kernzeitenangebot, nur an diesem Tag der verbindlichen Nachmittagsschule, einzurichten. Eine Umfrage ergab dabei, dass ca. 30 bis 40 zusätzliche Kinder am Mittwoch in der Kernzeitenbetreuung zu erwarten sind. Damit würden mittwochs ca. 70 bis 80 Ganztagskinder, 30 Kernzeitenkinder und 30 bis 40 „Mittwochskerni“-Kinder, insgesamt 130 bis 150 Kinder in der Mittagspause mit Essen zu versorgen und zu betreuen sein. Hauptamtsleiterin Inga Mollerus erläuterte hierzu, dass zur Essensausgabe und Betreuung zusätzliches Personal für die Mittwochskerni erforderlich ist. Dieses zusätzliche Personal kann durch die Aufstockung einer 80-%igen Stelle um 20 % im Bereich der Betreuung erreicht werden. Zudem wird die in der Schulsozialarbeit angesiedelte FSJ-Kraft in der Mittagsbetreuung mitarbeiten. Im hauswirtschaftlichen Bereich müsste eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin eingestellt werden, die zudem den Großputz in der Mensa und die Krankheitszeiten im hauswirtschaftlichen Bereich abdeckt. Sie wies darauf hin, dass die zusätzlichen Personalkosten nur für die Mittwochskerni, sich auf ca. 13.000 € belaufen werden. Durch Elternbeiträge können ca. 5.000 € gedeckt werden. Sie schlug vor, aufgrund des bisherigen Entgelts für die Kernzeitenbetreuung, für die eintägige Mittwochskerni ein Entgelt von 15 € pro Monat zu veranschlagen. Das Elternentgelt wird dabei pauschal für 11 Monate pro Schuljahr erhoben. Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Mittwochskerni gut investiertes Geld seien. Es wurde hierin eine wichtige Verbesserung des Angebots der Lichtenbergschule und damit eine Investition in den Schulstandort Oberstenfeld gesehen. TOP 4 – Benutzungsordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen Der Gemeinderat beschloss mit großer Mehrheit die anschließend abgedruckte Benutzungsordnung vom 07.07.2016 für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberstenfeld. Hauptamtsleiterin Inga Mollerus schilderte, dass die kirchlichen und kommunalen Landesverbände für das Kindergartenjahr 2016/2017 keine Empfehlung für die Erhöhung der Entgelte abgegeben haben. Durch Personalkostensteigerungen im Erziehungsbereich aufgrund des neuen Tarifvertrags, wird die Empfehlung der Entgelterhöhung 2017/2018 aber 9 bis 11 % höher sein, als das aktuelle Entgelt. Sie schlägt vor, dass die Gemeinde Oberstenfeld an ihrem bisherigen Kurs festhält, die „Landesrichtsätze“ bei den Kinderbetreuungsentgelten umzusetzen. Um die zu erwartende Entgelterhöhung 2017/2018 von 9 bis 11 % abzufedern, sollen die Entgelte im kommenden Kindergartenjahr um 5 % erhöht werden. Zum Essensentgelt erläuterte Frau Mollerus, dass die Kündigung des bisherigen Essenslieferanten zum 31.07.2016 zu einer Neuvergabe des Anbieters geführt hat. Die Lieferpreise 5 Nr. 28 dieses Anbieters sind höher, so dass die Essensentgelte angepasst werden müssen. Sie schlug ein Essensentgelt von 3,30 € pro Essen, und 13,20 € bis 66 € Monatspauschale, je nach Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage, vor. Zudem wies sie darauf hin, dass für Sonderessen, z.B. aufgrund von Allergien und Intoleranzen, der Anbieter einen Zuschlag erhebt. Dieser Zuschlag soll an die Eltern weitergegeben werden. Weiterhin soll in der Benutzungsordnung eine Rückzahlungsmöglichkeit des pauschalen monatlichen Entgelts aufgenommen werden, wenn ein Kind längere Zeit im Kindergartenjahr krank ist und die Kinderbetreuungseinrichtung nicht besuchen kann. Bei mehr als 10 Krankheitstagen kann ein Antrag mit ärztlichem Nachweis am Ende eines Kindergartenjahres (ab 1. August) von den Eltern bei der Verwaltung gestellt werden. Die kontinuierliche Erhöhung der Elternentgelte wurde im Gremium überwiegend als sinnvoll angesehen. Teilweise wurde angeregt, einkommensabhängige Gebühren einzuführen, was jedoch von der Mehrheit, aufgrund des großen Verwaltungsaufwandes, abgelehnt wird. TOP 5 – Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Der Gemeinderat beschloss einstimmig die anschließend abgedruckte Benutzungsordnung vom 07.07.2016 für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule der Gemeinde Oberstenfeld. Hauptamtsleiterin Inga Mollerus schilderte, dass aufgrund der Kündigung des bisherigen Essenslieferanten zum 01.07.2016 sich der Gemeinderat für einen neuen Essenslieferanten entschieden hat. Da der Lieferpreis des neuen Lieferanten höher ist, müssen die Essenentgelte angepasst werden. Frau Mollerus schlug für die Schüler ein Essensentgelt von 3,85 € pro Essen und 15 € bis 77 € Monatspauschale, je nach Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage vor. Für Lehrer und Beschäftigte wird vom Anbieter ein höheres Entgelt verlangt, sodass das Essensentgelt für Erwachsene auf 5,15 € pro Essen erhöht werden soll. Auch hier wird für Sonderessen, z.B. aufgrund von Allergien und Intoleranzen vom Anbieter ein Zuschlag verlangt, der entsprechend von den Eltern erhoben werden soll. Bürgermeister Markus Kleemann erläuterte, dass die Anregung des Elternbeirats aufgenommen werden soll, eine Rückzahlung des pauschalen monatlichen Essensentgelts zu ermöglichen, wenn ein Kind längere Zeit im Schuljahr krank ist und die Schule nicht besuchen kann. So soll bei mehr als 10 Tagen Krankheit auf Antrag, mit ärztlichem Nachweis, am Ende eines Schuljahres eine Rückzahlung möglich sein. TOP 6 – Schülerbeförderung von den Ortsteilen Gronau und Prevorst zur Lichtenbergschule Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Beauftragung der RBS mit einer zusätzlichen Busfahrt am Mittwochnachmittag an Schultagen um 15.35 Uhr ab Oberstenfeld Schule nach Gronau und Prevorst. Bürgermeister Markus Kleemann erläuterte hierzu, dass die Grundschüler aus Gronau und Prevorst ab dem Schuljahr 2016/2017 die Lichtenbergschule in Oberstenfeld besuchen werden. Dadurch fahren ca. 76 Grundschüler an Schultagen von Gronau und Prevorst mit dem Bus zur Lichtenbergschule. Die Gemeinde hat notwendige Verbesserungen im Busverkehr mit der Regionalbus Stuttgart GmbH (RBS), dem Landkreis Ludwigsburg, der Schulleitung der Lichtenbergschule und den Elternvertretern der Grundschule Gronau besprochen. Dabei wurde von Seiten der Gemeinde erreicht, dass alle Busverbindungen von Gronau und Prevorst die Haltestelle an der Lichtenbergschule direkt andienen. Zudem fährt künftig morgens zur ersten Schulstunde ein weiterer Bus ab Schule Gronau zur Lichtenbergschule. Der bereits vorhandene Bus aus Prevorst wird beide Haltestellen Krone und Schule in Gronau anfahren und ebenfalls zur Lichtenbergschule fahren. So verteilen sich die Schülerströme auf 2 Haltestellen und 2 getrennte Busse. Weiterhin erläuterte Bürgermeister Markus Kleemann, dass auch einige Schüler erst zur zweiten Unterrichtsstunde Schulbeginn haben. Für diese fährt der Bus aus Prevorst über die beiden Gronauer Haltestellen Krone und Schule auch zur Lichtenbergschule. Inzwischen liegen die möglichen Fahrplanentwürfe für die Linien 460/9 und 463 durch die RBS vor, die dem erforderlichen 6 Nr. 28 Beförderungsbedarf der Schüler Rechnung tragen. Nach dem Vormittagsunterricht um 11.50 Uhr können dabei die Schüler direkt um 11.57 Uhr, ab der Haltestelle Oberstenfeld Schule nach Gronau und Prevorst zurückfahren. Kinder, die die Kernzeitbetreuung besuchen, können um 13.12 Uhr nach Gronau und Prevorst ab Haltestelle Oberstenfeld Schule fahren. Die Schüler der Ganztagsschule, die um 15.30 Uhr endet, können allerdings erst um 16.00 Uhr mit dem Bus ab Oberstenfeld Schule zurück nach Gronau und Prevorst fahren. Bürgermeister Markus Kleemann erläuterte, dass dies montags, dienstags und donnerstags nur 7 Kinder aus Gronau und Prevorst betrifft. 4 Kinder davon besuchen auch noch den Hort und werden nicht direkt um 15.30 Uhr nach Hause fahren. Die übrigen 3 Kinder können den Bus um 16.00 Uhr nach Gronau und Prevorst nehmen und werden dazwischen im Rahmen des Horts betreut. Er schilderte weiter, dass lediglich mittwochs verpflichtender Regelunterricht für alle Grundschüler bis 15.30 Uhr ist. Hier müssen ca. 76 Grundschüler aus Gronau und Prevorst mit dem Bus zurückfahren. Bei der Rückfahrt um 16.00 Uhr mit dem Bus ab der Haltestelle Oberstenfeld Schule nach Gronau und Prevorst wären sie damit ca. 30 Minuten unbeaufsichtigt im Schulhaus bzw. auf dem Schulgelände. Deshalb hat die RBS angeboten, mittwochs einen zusätzlichen Bus um 15.35 Uhr ab Haltestelle Schule nach Gronau und Prevorst einzusetzen. Dieser zusätzliche Bus muss jedoch von der Gemeinde mitfinanziert werden, da um 16.00 Uhr innerhalb der zumutbaren Wartezeit nach der Satzung des Landkreises Ludwigsburg ein Bus fährt. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde würde sich für diesen zusätzlichen Bus auf ca. 2.200 € pro Jahr belaufen. Zudem weist Bürgermeister Markus Kleemann auf die Maßnahmen der Gemeinde für einen sicheren Schulweg hin. So wurde auf Antrag der Gemeinde eine erneute Überprüfung der Schulwege, vor allem der Straßenüberquerungen aus den einzelnen Gebieten Gronaus zu den beiden Bushaltestellen, durch die Verkehrsschau des Landkreises durchgeführt. Daraufhin wurden der Schulwegplan und der Radwegplan angepasst. Weiterhin soll eine Busaufsicht durch die Schule an der Haltestelle der Lichtenbergschule eingerichtet werden. Bereits stattgefunden hat zudem ein Bussicherheitstraining für die Gronauer Grundschüler am 30. Juni 2016. TOP 7 – Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Oberstenfeld ein elektronisches Ratsinformationssystem für die Gremienarbeit einführt. Ab 2017 sollen die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse papierlos abgewickelt werden. Die Gemeinde Oberstenfeld beschafft hierfür das Programm SD.net der Firma Sternberg. Zudem werden die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hierzu mit Tablets ausgestattet. Hauptamtsleiterin Inga Mollerus erläuterte, dass seit mehreren Jahren ein elektronisches Sitzungsmanagementverfahren in der Verwaltung eingeführt ist. Darin werden die verschiedenen Sitzungen verwaltet und die Vorlagen und Protokolle erstellt. Die Verwaltung denkt dabei seit längerer Zeit über die Einführung eines Ratsinformationssystems, also den papierlosen Sitzungsdienst nach. Hierzu hatte sich der Gemeinderat bereits im Oktober 2015 positiv geäußert. Nach eingehender Prüfung wird das Sitzungsmanagementverfahren und Ratsinformationssystem SD.net der Firma Sternberg, Bielefeld, favorisiert. Das Programm wird bereits erfolgreich in den Städten Sachsenheim und Brackenheim eingesetzt. Durch die Einführung des Programms soll den Gemeinderäten die Arbeit erleichtert werden, indem sie alle Unterlagen kompakt in einem Tablet gespeichert haben. Zudem ist damit ein schnellerer Erhalt der Unterlagen und auch Nachsendungen zeitnah möglich. Weiterhin können Dokumente wie Satzungen und Pläne in den Tablets bereitgestellt werden. Die Bürger werden vor allem durch mehr Transparenz profitieren. So können Einladungen und Tagesordnungen nach der Freischaltung sofort im Internet eingesehen werden. Weiterhin sind wenige Tage nach der Sitzung Kurzprotokolle im Internet nachzulesen. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger durch ein Ratsinformationssystem bessere Recherchemöglichkeitenüber das Internet. Für die Verwaltung bedeutet es vor allem effizienteres Arbeiten und Freitag, 15. Juli 2016 Beschleunigung der internen Abläufe sowie den Wegfall der umfangreichen Kopierarbeiten. Frau Mollerus schilderte, dass eine der größten Vorteile des Ratsinformationssystems sicherlich die enorme Papiereinsparung und die Reduzierung der Kopierkosten und des Kopieraufwands ist. Die laufenden Kosten würden dabei durch die Einsparungen an Papier- und Kopierkosten mehr als ausgeglichen werden. Auch die einmaligen Kosten werden sich im Laufe der Zeit durch geringere Papier- und Kopierkosten amortisieren. Zum Zeitplan erläuterte Frau Mollerus, dass ab Herbst 2016 die Einrichtung und Datenübernahme erfolgt. Ende des Jahres 2016 soll dann die Schulung für die Verwaltung und intensive Tests erfolgen. Im neuen Jahr werden die Tablets dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer Schulung die Nutzung der Tablets und der Portale geübt. TOP 8 – Spenden Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende der Kreissparkasse Ludwigsburg in Höhe von 1.000 € für das öffentliche WLAN im Jugendhaus. Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die Spenden in Höhe von 200 € von Hans-Joachim Knupfer und 50,16 € von Hans-Georg Sauber für das Bahnprojekt anzunehmen. Einstimmig wurden die Spenden des Elternbeirats des Kindergartens Hauäcker in Höhe von 100 € für den Kindergarten Hauäcker angenommen. Zudem beschloss der Gemeinderat die Spenden aus den Öffnungstagen des Gromusle in Höhe von 330,68 € sowie die verschiedenen Sachspenden für das Gromusle anzunehmen. Für den Kinderhort Schatzinsel wurde von der Familie Kipp ein gebrauchter Videobeamer gespendet. Die Annahme dieser Spende beschloss der Gemeinderat ebenfalls einstimmig. TOP 9a – Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister Markus Kleemann gab folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der Sitzung am 16.06.2016 bekannt: 1. Beauftragung des Ingenieurbüros Willibald, Bad Waldsee, als Erschließungsträger des Neubaugebiets „Dürren IV“ 2.Das Grundstück Flst. 3434/10 wird veräußert. Dort ist eine Halle mit mindestens 12,50 m x 21 m zu erstellen 3.Zur Durchführung der Modernisierungsmaßnahme Bahnhofstraße 9 im Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ in Oberstenfeld gewährt die Gemeinde einen Zuschuss. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, mit dem Eigentümer eine entsprechende Modernisierungsmaßnahmenvereinbarung abzuschließen. 4. Frau Tanja Mayer wird zum 01.07.2016 zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt und mit Wirkung vom 01.07.2016 zur Gemeindeoberinspektorin befördert. Zudem gab Bürgermeister Markus Kleemann bekannt, dass der jährliche Zuschuss an die Musikschule Marbach-Bottwartal von 100 € auf 110 € für jeden Oberstenfelder Schüler der Musikschule zum 01.10.2016 erhöht wird. Die Ortskernsanierung Teil III beginnt am 18. Juli 2016 Die Ortskernsanierung im Oberstenfelder Ortskern geht in ihren 3. Abschnitt und wird bis voraussichtlich Anfang Dezember 2016 andauern. Die Baumaßnahmen werden ab dem Keltermarkt bis zur Ecke Bahnhofstraße / Mathildenstraße und Schafgasse durchgeführt. Der Bauablauf wird sich in drei Abschnitte unterteilen. Zu Beginn der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass bereits ab Montag 18. Juli 2016 die Großbottwarer Straße im Bereich der beiden Kreuzungsbereiche Bahnhofstraße/Steinackerweg und Schafgasse/Mathildenstraße und auch die Kreuzungsbereiche selbst voll gesperrt sind. Damit sind beide Kreuzungsbereiche bedingt durch Verlegung von Hauptleitungen der Wasserversorgung für den KFZ-Verkehr gesperrt. Die Tiefgarage im Kleeblattheim kann somit auch nicht mehr angefahren werden. Der Parkplatz und die Längsparkplätze gegenüber und entlang der Stiftsgartenmauer können noch 7 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 aus Richtung Keltermarkt als Sackgasse angefahren werden. Die Teilsperrung der Großbottwarer Straße beginnt innerörtlich ab der Mühlgasse und die Vollsperrung ab der Schafgasse. Busverkehr: Während der gesamten Baumaßnahme von 18.07. bis ca. Anfang Dezember 2016 ist die Bushaltestelle am Rathaus NICHT nutzbar. Im Regelfall verweisen wir hier auf die Ersatzbushaltestelle in der Bahnhofstraße. Diese ist aber aufgrund der Baumaßnahmen ebenfalls vom 18.07.2016 – ca. 22.08.2016 ebenfalls nicht nutzbar. Wir verweisen hierbei auf die Bushaltestelle an der Teilortsumgehung L 1100 ortsauswärts Richtung Großbottwar, sowie aus Großbottwar kommend rechts an der Infoanlage am Ortseingang, sowie auf die Bushaltestelle in der Lichtenberger Straße. Zur sicheren Fußgängerüberquerung an der Teilortsumgehung L 1100, wird auf Höhe der Wunnensteinstraße eine Fußgängerampel als Querungshilfe eingerichtet. Nach Fertigstellung des ersten Abschnittes vorausssichtlich ab ca. 22.08.2016 soll eine Nutzung der Ersatzbushaltestelle in der Bahnhofstraße wieder möglich sein. Während der gesamten Baumaßnahmen hat sich die RBS bereit erklärt den Schnellbus der Linie 462 vormittags und am Abend an der Beilsteiner Straße auf Höhe Gebäude 15 beidseitig anzufahren. PKW-Verkehr: Eine Führung des Verkehrs Richtung Ortsmitte aus Großbottwar kommend, soll mittels Umleitungsbeschilderung über die Teilortsumgehung sowie die Lichtenberger Straße führen. Eine Führung des Verkehrs Richtung Ortsmitte aus Beilstein kommend, wird ebenso an der Kreuzung Lichtenberger Straße ausgeschildert. Die Einbahnstraßenregelung in der Mühlgasse wird für die gesamte Dauer der Maßnahme aufgehoben sein. Es wird versucht die Zufahrt zur Stiftsmühle weitgehend aufrecht zu erhalten. Die Tiefgarage im Kleeblatt Pflegeheim ist während des ersten Bauabschnittes nicht anfahrbar. Innerörtlicher Fußgängerverkehr ist dauerhaft gewährleistet. Müllabfuhr: Im gesperrten Bereich der Baustelle ist eine Anfahrt der Müllabfuhr während der gesamten Zeit nicht möglich. Wir bitten die Anlieger in diesem Bereich die Mülltonnen bitte in den anfahrbaren Bereich, außerhalb der Abschrankungen an den Kreuzungsbereich zu stellen und mit Namen zu beschriften, so dass anschließend eine Zuordnung wieder möglich ist. Wasserversorgung: Im Bereich der Kreuzungen Großbottwarer Straße / Bahnhofstraße / Steinackerweg und der Großbottwarer Straße / Schafgasse / Mathildenstraße werden auch die Wasserversorgungsleitungen erneuert. Für diese Arbeiten muss teilweise kurzzeitig das Wasser abgestellt werden. Die betroffenen Anlieger werden rechtzeitig durch Handzetteleinwurf informiert. Teilweise müssen auch Notversorgungen aufgebaut werden. Wir bitten für diese weitreichenden Einschränkungen um Verständnis und bedanken uns hierfür! Zwei Notfällungen auf dem Friedhof Oberstenfeld In den kommenden Wochen werden auf dem Friedhof Oberstenfeld zwei Bäume gefällt. Bei einer Kiefer ist in der gesamten Krone ein deutlicher Nadelverlust sichtbar. Im oberen Teil der Krone sind bereits einige Starkäste komplett kahl und dürr. Hier besteht die Gefahr des Starkastbruchs bzw. sogar des Kronenbruchs. Bei dieser Kiefer sind im oberen Teil der Krone bereits alle Nadeln abgefallen. Die Äste sind dürr. Es kann zum Bruch des mittleren Kronenteils oder zum Bruch von Starkästen kommen. Während bei der Kiefer der Schaden deutlich zu erkennen ist, zeigt der zweite Baum weniger deutliche Schadsymptome. Der Bergahorn ist überwiegend grün und weist lediglich einige dürre Äste in der Krone auf. Bei einer genaueren Prüfung durch den Baumkontrolleur wurde jedoch am unteren Stammbereich ein Pilzfruchtkörper entdeckt. Dabei handelt es sich um den sogenannten Brandkrustenpilz. Er zersetzt den zentralen Wurzelbereich und den unteren zentralen Stammkern. Die Krone wird weiterhin über das außen liegende intakte Splintholz versorgt. Der Baum wirkt gesund, ist aber innen bereits stark geschädigt – außen hui, innen pfui. Die Bruchgefahr ist stark erhöht! Der Ahorn hat wenige dürre Äste und macht sonst einen vitalen Eindruck. Der Schein trügt! Der Baum ist vom Brandkrustenpilz befallen, der den zentralen Wurzelbereich und das Stamminnere zersetzt. Die Folge: Stark erhöhte Bruchgefahr. Die Gemeinde Oberstenfeld hat sich deshalb bei beiden Bäumen für eine rasche Notfällung entschieden. Die Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes abgestimmt. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden sie sich montags oder dienstags während der Sprechzeiten an das Bürgermeisteramt Oberstenfeld (Zimmer 80, Tel.: 261-36). Der Ökologe Herr Dr. Grunicke steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. 8 Nr. 28 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung des Verbandsbauamts Großbottwar Am Dienstag, 19.07.2016 findet die Verbandsversammlung statt. Beginn: 18:30 Uhr im Rathaus Großbottwar, Bürgersaal Tagesordnung: Öffentlich 1. Feststellung der Jahresrechnung 2015 - Beratung und Beschlussfassung - Verteilung des Jahresfehlbetrags Nach § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 - Beratung und Beschlussfassung 3. Festlegung der Kostensätze für sonstige Leistungen des VBA 4. Bekanntgaben und Verschiedenes Zu dieser Sitzung wird freundlich eingeladen. Verbandsvorsitzender Ralf Zimmermann Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberstenfeld (Kinderbetreuungsordnung) §1 Die Gemeinde Oberstenfeld betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes von BadenWürttemberg (KiTaG). Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein privatrechtliches Entgelt (§ 8) erhoben. §2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Benutzungsordnung sind: 1. Regelkindergärten: Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren. 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren. 3. Kindergärten mit flexiblen Öffnungszeiten Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt 33 Stunden/Woche mit durchgehender Betreuungszeit am Vor-und Nachmittag an zwei Tagen und einer Öffnungszeit am Vormittag an den anderen Tagen für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren. 4. Altersgemischte Ganztagesbetreuung Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren. 5. Kleine Ganztagesbetreuung Einrichtungen mit einer durchgehenden Betreuungszeit am Vor-und Nachmittag an zwei Tagen und einer verlängerten Öffnungszeit (6 Stunden) an den anderen Tagen für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren. 6. Kinderkrippen mit verlängerter Öffnungszeit Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 Monaten - 3 Jahren. 7. Kinderkrippen mit Ganztagesbetreuung Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von 2 Monaten - 3 Jahren. Freitag, 15. Juli 2016 8. Kinderkrippe mit kleiner Ganztagesbetreuung Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung, mit einer durchgehenden Betreuungszeit am Vor-und Nachmittag an zwei Tagen und einer verlängerten Öffnungszeit (6 Stunden) an den anderen Tagen für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. 9. Halbtageskrippe Einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit von 4 Stunden am Vormittag für Kinder von 1-3 Jahren. 10. Hort Einrichtung zur Ergänzung der Ganztagsschule an der Lichtenbergschule mit einer Betreuungszeit vor und nach der Ganztagsschule für Grundschulkinder der Lichtenbergschule. 11. Kernzeitbetreuung Einrichtung an der Lichtenbergschule mit einer zusammen mit dem Schulunterricht gewährleisteten Betreuungszeit an Schultagen von 29,75 Stunden/Woche für Grundschulkinder und Kinder der Grundschulförderklasse an der Lichtenbergschule. 12. Mittwochskerni Einrichtung an der Lichtenbergschule mit einer zusammen mit dem Schulunterricht gewährleisteten Betreuungszeit mittwochs an Schultagen von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr für Grundschulkinder an der Lichtenbergschule. 13. Ferienbetreuung für Grundschulkinder Einrichtung während der Schulferien mit einer Betreuungszeit von 40 Stunden/Woche an der Lichtenbergschule für Kinder im Alter von 6 Jahren bis zur Beendigung der Grundschule. (2) D as Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Sommerferien der Betreuungseinrichtung. §3 Aufgabe der Einrichtungen (1) Die Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördern sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes. (2) Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags in den Einrichtungen orientieren sich die Mitarbeiter/innen an den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Psychologie und Pädagogik sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tageseinrichtung. Dabei ist in den Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1-9 der Orientierungsplan von Baden Württemberg die pädagogische Grundlage des Handelns. Neben der spontanen Beobachtung im Alltag ist in diesen Einrichtungen die systematische Erfassung der individuellen Entwicklung von Kindern, deren Dokumentation und Reflektion, Voraussetzung für weiteres pädagogisches Handeln und die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. (3) Die Kinder lernen den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet. (4) Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. §4 Aufnahme und Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtungen (1) In die Einrichtungen werden je nach Betreuungsform und Betriebserlaubnis, Kinder im Alter von 2 Monaten bis zur Beendigung der Grundschule aufgenommen. Kinder, die vom Besuch der Grundschule zurückgestellt sind, sollen, soweit möglich, eine Grundschulförderklasse besuchen. (2) Kinder mit und ohne Behinderungen werden, soweit möglich, in gemeinsamen Gruppen erzogen. Dabei wird sowohl den Bedürfnissen der behinderten Kinder nach sozialer Eingliederung, als auch der nicht behinderten Kinder Rechnung getragen. 9 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 (3) Über die Aufnahme der Kinder entscheidet nach erlassenen Aufnahmebestimmungen der Träger der Einrichtung. Gehen mehr Anmeldungen ein als freie Plätze zur Verfügung stehen, werden Alleinerziehende oder Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, bevorzugt berücksichtigt. (4) Jedes Kind wird vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht. Hierfür muss bei einer Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 die mit der Zusage erhaltene und vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung vorgelegt werden. Maßgeblich für die Aufnahme ist je nach Lebensalter des Kindes die zum Zeitpunkt der Aufnahme letzte ärztliche Untersuchung. Für die Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs. 1 Ziff. 10 bis 13 werden die Kinder im Rahmen der Schuluntersuchung ärztlich untersucht. Es wird empfohlen, von der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung für Kinder von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Gebrauch zu machen. Die Aufnahme eines Kindes in eine Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs.1 Ziff. 6 bis 9 setzt die Eingewöhnung durch das „Berliner Modell“ voraus. Die Eltern verpflichten sich zu einer etwa vierwöchigen Eingewöhnung mit teilweiser Anwesenheitspflicht einer Bezugsperson des Kindes und haben sich rechtzeitig (innerhalb von 10 Werktagen nach Platzzusage) an die betreuende Einrichtung zu wenden um die Eingewöhnung abzusprechen, da ansonsten der Anspruch auf den Krippenplatz erlischt. (5) Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldebogens sowie bei Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 nach der Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. (6) Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung die Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung vornehmen zu lassen. (7) Ein Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung ist maximal zwei Mal jährlich, jeweils mit einer Frist von 4 Wochen auf Monatsanfang, auf schriftlichen Antrag möglich. Für einen Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung werden die Regelungen über die Aufnahme sinngemäß angewandt. Ein Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtungen ist zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres nicht möglich. Bei Krippenkindern ist ein Wechsel der Betreuungsform nur vierteljährlich möglich. §5 Abmeldung/Kündigung (1) Die Abmeldung kann zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Sie ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld einzureichen. (2) Für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung. Abweichend von Satz 1 kann das Betreuungsverhältnis eines Kindes, das zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist nur bis spätestens zum Ende des Monats April gekündigt werden. (3) Der Träger der Einrichtung kann den Aufnahmevertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen, - wenn das Kind die Einrichtung länger als 4 Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat, - wenn das zu entrichtende Betreuungsentgelt für 2 aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde, - wenn Personenberechtigte sich wiederholt nicht an die in der Benutzungsordnung festgelegten Pflichten halten, - zum Schutz von anderen Kindern. §6 Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten (1) Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung regelmäßig besucht werden. (2) Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, ist die Einrichtung zu benachrichtigen. (3) Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der Ferien der Einrichtung geöffnet. Die regelmäßigen täglichen Öffnungszeiten werden durch Aushang in der Einrichtung bekannt gegeben. (4) Die in den Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 betreuten Kinder sollen bis spätestens 09.00 Uhr, jedoch keinesfalls vor der Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtung gebracht und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abgeholt werden. Für Kinder in der Eingewöhnungszeit können besondere Absprachen getroffen werden. (5) Die tägliche Betreuungszeit innerhalb der Öffnungszeiten ist auf maximal 10 Stunden begrenzt. (6) Wird ein Kind nicht rechtzeitig von den Eltern abgeholt, wird ab dem 3. Mal für jede angefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von 50 € erhoben. §7 Ferien und Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass (1) Die Ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben. (2) Jedes Kind hat einen Anspruch auf jährlich 3 zusammenhängende Wochen Urlaub von der Einrichtung. Krankheitstage werden hierauf nicht angerechnet. (3) Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z. B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon rechtzeitig unterrichtet. (4) Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Einrichtung oder der Gruppe zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Einrichtung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden muss. §8 Benutzungsentgelt (1)Für den Besuch der Einrichtung wird von den Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung besucht, sowie von denjenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung veranlasst haben, ein Benutzungsentgelt als privatrechtliches Entgelt erhoben. Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner. (2) Maßstab für die Festsetzung des Benutzungsentgelts ist a. bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen • die Art der Einrichtung, • der Umfang der Betreuungszeit, • das Alter des Kindes, das es im Laufe des jeweiligen Kalendermonats erreicht, b. bei den Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne von § 2 Abs.1 Ziffer 1 bis 9 • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des Schuldners des Benutzungsentgelts, c. im Übrigen • besondere Leistungen, insbesondere Bereitstellung von Essen, Eingewöhnung usw. (3) Das Benutzungsentgelt wird jeweils für einen Kalendermonat erhoben. Das Benutzungsentgelt ist von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird, beziehungsweise nachdem das Kind in der Einrichtung eingewöhnt wurde. Wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats aufgenommen, ermäßigen sich die Gebührensätze auf 50 v.H. (4) Das Benutzungsentgelt ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. Es ist jeweils im Voraus bis zum 1. Tag des Monats zu zahlen. Das Entgelt ist unabhängig von den Ferienzeiten für 12 Monate im Jahr zu entrichten. Wechselt ein Vorschulkind im Monat August nach den Ferien des Kindergartens in die Hort- oder Ferienbetreuung, ist deshalb das Benutzungsentgelt für den Monat August im Kindergarten ebenfalls zu entrichten. Lediglich das Benutzungsentgelt für die Kernzeitenbetreuung und die Mittwochskerni wird in 11 Monatsentgelten erhoben, der schulfreie Monat August ist entgeltfrei. 10 Nr. 28 4 Nachmittage pro Woche 222,00 € 3 Nachmittage pro Woche 216,00 € 2 Nachmittage pro Woche Freitag, 15. 208,00 Juli 2016 € 1 Nachmittag pro Woche (6) Das monatliche Benutzungsentgelt beträgt: (5) as Benutzungsentgelt für Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 (6)DDas monatliche Benutzungsentgelt beträgt: Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern Ziff.13 wird für die jeweils gebuchten Wochen einmalig im Anschluss nach der Betreuung erhoben. für die Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeiten, Flexible5 Nachmittage Öffnungszeiten pro Woche (6)Das monatliche Benutzungsentgelt beträgt: (in Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3) für die Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeiten, Flexible Öffnungszeiten für die Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeiten, Flexib4 Nachmittage pro Woche 3) (in Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 Abs. 1nach Ziff. 1 bis leFür Öffnungszeiten Kinderbetreuungseinrichtungen die Betreuung (in eines Kindes, das das 3. Lebensjahr vollendet hat § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3) Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr vollendet 3hat Nachmittage pro Woche Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr vollendet hat 2 Nachmittage pro Woche ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 Für das Kind in einer Familie mit einem Kind Für das Kind in einer Familie mit einem Kinddas Kind in einer Familie mit zwei Für Kindern Für das Kind in einer Familie mit zwei Kindern Für das Kind in einer Familie mit drei Kindern Für das Kind in einer Familie mit drei Kindern Für das Kind in einer Familie mit vier und mehr Kindern Für das Kind in einer Familie mit vier und in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach mehr Kindern § 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach monatliches Entgelt erhoben von § 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches monatliches Entgelt erhoben von 105,00 € 105,00 € 80,00 € 80,00 € 53,00 € 53,00 € 17,00 € 17,00 € 29,00 € 29,00 € 1 Nachmittag pro Woche 201,00 € 174,00 € 170,00 € 165,00 € 161,00 € 155,00 € Für das Kind aus einer Familie mit vier Kindern 5 Nachmittage pro Woche 110,00 € 4 Nachmittage pro Woche 101,00 € 3 Nachmittage pro Woche 99,00 € 2 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 2 8 1 Nachmittag Nachmittag pro pro Woche Woche 1 98,00 € € 98,00 95,00 € € 95,00 Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat Für die Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr Für die Betreuung eines Kindes, vor der Vollendung Für dieLebensjahres Betreuung eines Kindes, Kindes, vor vor der der Vollendung Vollendung des des 3. 3. Lebensjahres Lebensjahres Für die Betreuung eines vollendet hat eines noch nicht vollendet hat Kindes, das das 3. Lebensjahr noch nicht Für die Betreuung des 3. ab 01.09.16 ab 01.09.16 Für das Kind in einer Familie mit einem 228,00 € Kind Für das Kind in einer Familie mit einem 228,00 € Kinddas Kind in einer Familie mit zwei Für 175,00 € Kindern Für das Kind in einer Familie mit zwei 175,00 € Kindern Für das Kind in einer Familie mit drei 115,00 € Kindern Für das Kind in einer Familie mit drei 115,00 € Kindern Für das Kind in einer Familie mit vier und 38,00 € mehr Kindern Für das Kind in einer Familie mit vier und 38,00 € in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach mehr Kindern § 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches 29,00 € in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach monatliches Entgelt erhoben von § 2 Abs. 1 Ziff. 3, wird ein zusätzliches 29,00 €Ziff. 4) deraltersgemischten altersgemischten Ganztagesbetreuung 2 Abs.1 inin der Ganztagesbetreuung (§ (§ 2 Abs.1 Ziff. 4) monatliches Entgelt erhoben von ab 01.09.2016 01.09.2016 ab Für das das Kind Kind aus aus einer einer Familie Familie mit mit einem einem Kind Kind Für 5 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 5 501,00 € € 501,00 4 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 4 478,00 € € 478,00 3 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 3 457,00 € € 457,00 2 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 2 438,00 € € 438,00 1 Nachmittag Nachmittag pro pro Woche Woche 1 422,00 € € 422,00 Für das das Kind Kind aus aus einer einer Familie Familie mit mit zwei zwei Kindern Kindern Für Für einesKindes, Kindes, das 3. Lebensjahr 5 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche Fürdie die Betreuung Betreuung eines das dasdas 3. Lebensjahr vollendet hat 5 vollendet hat 400,00 € € 400,00 4 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 4 379,00 € € 379,00 3 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 3 366,00 € € 366,00 ab 01.09.2016 Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 5 Nachmittage pro Woche 283,00 € 2 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 2 350,00 € € 350,00 4 Nachmittage pro Woche 272,00 € 1 Nachmittag Nachmittag pro pro Woche Woche 1 337,00 € € 337,00 260,00 € Für das das Kind Kind aus aus einer einer Familie Familie mit mit drei drei Kindern Kindern Für 252,00 € 5 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 5 282,00 € € 282,00 242,00 € 4 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 4 274,00 € € 274,00 3 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 3 263,00 € € 263,00 3 Nachmittage pro Woche 2 Nachmittage pro Woche 1 Nachmittag pro Woche 7 7 Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 5 Nachmittage pro Woche 231,00 € 2 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 2 255,00 € € 255,00 4 Nachmittage pro Woche 222,00 € 1 Nachmittag Nachmittag pro pro Woche Woche 1 245,00 € € 245,00 3 Nachmittage pro Woche 216,00 € Für das das Kind Kind aus aus einer einer Familie Familie mit mit vier vier Kindern Kindern Für 2 Nachmittage pro Woche 208,00 € 5 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 5 1 Nachmittag pro Woche 201,00 € 4 Nachmittage pro Woche 3 Nachmittage pro Woche Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern 5 Nachmittage pro Woche 174,00 € 2 Nachmittage pro Woche 154,00 € € 154,00 9 9 143,00 € 140,00 € 135,00 € Sharing 2 Tage/Woche 4 Nachmittage pro Woche 143,00 € 4 Nachmittage Freitag, 15. Juli 2016 3 pro Woche 143,00 € 140,00 3 2 4 Nachmittage Nachmittage pro pro Woche Woche 140,00 135,00 143,00 € € 2 Nachmittage pro Woche 1 3 Nachmittag Nachmittagepro proWoche Woche 135,00 132,00 140,00 € € 1 2 Nachmittag Nachmittagepro proWoche Woche 132,00 135,00 € € in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff. 5) 1 Nachmittag pro Woche 132,00 € in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff. 5) in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 5) ab Ziff. 01.09.2016 in der kleinen Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff. 5) ab 01.09.2016 147,00 € Für das Kind in einer Familie mit einem Kind Für das Kind in einer Familie mit einem Für das Kind in einer Familie mit zwei Kind Kindern zwei Für das Kind in einer Familie mit einem Für das Kind in einer Familie mit drei Kindern Kind Kindern drei Für das Kind in einer Familie mit zwei Für das Kind in einer Familie mit vier und Kindern mehr Kindern vier und Für das Kind in einer Familie mit drei mehr Kindern Kindern 147,00 € ab 01.09.2016 112,00 € 112,00 147,00 € 82,00 € 82,00 € 112,00 46,00 € 46,00 € 82,00 259,00 € Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 5 Tage/Woche 355,00 € 11 Nr. 28 Sharing 3 Tage/Woche 275,00 € Sharing 2 Tage/Woche 192,00 € Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern 5 Tage/Woche 240,00 € Sharing 3 Tage/Woche 186,00 € Sharing 2 Tage/Woche 131,00 € Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern 5 Tage/Woche 96,00 € Sharing 3 Tage/Woche 75,00 € Sharing 2 Tage/Woche 53,00 € Ein Sharing-Platz kann nurmit für bestimmte Wochentage unter der in der Kinderkrippe kleiner Ganztagesbetreuung Voraussetzung gebucht werden, dass für mindestens 2 nicht belegte Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden werden kann. (§ 2 Abs.1 Ziff. 8) derKinderkrippe Kinderkrippe kleiner Ganztagesbetreuung (§ 2 Ziff. Abs.1 ininder mitmit kleiner Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 8) Ziff. 8 in der Kinderkrippe mit kleiner Ganztagesbetreuung 11 (§ 2 Abs.1 Ziff. 8) ab 01.09.2016 Für das Kind in einer Familie mit einem dasKinderkrippe Kind in einer Familie vier und inFür mit verlängerter Öffnungszeit inder der Kinderkrippe mitmit verlängerter Öffnungszeit (§ 2 Abs. 1 Ziff.Kind 6) 46,00 € Kindern (§mehr 2 Abs. 1 Ziff. 6) Für das Kind in einer Familie mit einem einem Für das Kind in einer Familie mit zwei Kind Ein Sharing-Platz kann nur für verlängerter bestimmte Wochentage unter der(§ Voraussetzung gebucht in der Kinderkrippe mit Öffnungszeit 2 Abs. 6) werden, Ein Sharing-Platz kann nur für bestimmte Wochentage unter der1 Ziff. Kind Kindern dass für mindestens 2 nicht belegte Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden werden Voraussetzung gebucht werden, dass für mindestens 2 nicht belegte Für das Kind in einer Familie mit zwei kann. Ein Sharing-Platz nur für bestimmte Wochentage unter der Voraussetzung gebucht werden, zwei Für Kindern Wochentage ein kann passender Sharing-Partner gefunden werden kann.1 Ziff. in der Kinderkrippe mit verlängerter Öffnungszeit (§ 2 Abs. 6)das Kind in einer Familie mit drei dass für mindestens 2 nicht belegte Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden Kindern werden ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 369,00 € 369,00 € 369,00 €€ 274,00 274,00 € 274,00 €€ 186,00 Kindern Für das Kind in einer Familie mit drei kann. 186,00 € ab der 01.09.2016 Ein Sharing-Platz kann nur für bestimmte Wochentage unter Voraussetzung gebucht werden, Kindern drei und Für das Kind in einer Familie mit vier 186,00 74,00 €€ dass für mindestens 2 nicht belegte Wochentage ein passender Sharing-Partner gefunden werden Kindern mehr Kindern Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind Für das Kind in einer Familie mit vier und kann. ab 01.09.2016 74,00 € mehr Kindern Für das Kind in einer Familie mit vier und 5 Tage/Woche 292,00 € 74,00 € Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind mehr Kindern ab 01.09.2016 in der Halbtageskrippe (§ 2 Abs.1 Ziff. 9) 5 Tage/Woche 292,00 € Sharing 3 Tage/Woche 238,00 in der (§ (§ 2 Abs.1 Ziff.Ziff. 9) 9) in der Halbtageskrippe Halbtageskrippe 2 Abs.1 Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind in der Halbtageskrippe (§ 2 Abs.1 Ziff. 9) 3 Tage/Woche 238,00 € Sharing 2 167,00 5 Tage/Woche 292,00 € ab 01.09.2016 Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern Sharing 2 Tage/Woche 167,00 € ab 01.09.2016 Sharing 3 Tage/Woche 238,00 € 5 Tage/Woche 228,00 € Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern Sharing 2 Tage/Woche 5 Tage/Woche Sharing 3 Tage/Woche Für Kindern Für das das Kind Kind aus aus einer einer Familie Familie mit mit zwei drei Kindern 3 Tage/Woche Sharing 2 5 5 Tage/Woche Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern Sharing 2 Tage/Woche Sharing 3 Sharing 3 Tage/Woche Tage/Woche 5 Tage/Woche 167,00 € 228,00 € 177,00 Sharing 2 Tage/Woche Sharing Sharing 2 3 Tage/Woche Tage/Woche 123,00 84,00 € € 120,00 € 177,00 € 123,00 228,00 154,00 € € 123,00 € 177,00 € 120,00 154,00 € € 10 Kindern Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Sharing 2 Tage/Woche 5 Tage/Woche 10 Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern Sharing 3 Tage/Woche 5 Tage/Woche 10 Sharing Sharing 2 3 Tage/Woche Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 5 Tage/Woche 5 Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind Fürdas das Kind aus einer Familie mit zwei Für Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 5 Tage/Woche Kindern 215,00 € 215,00 € 215,00 € Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit zwei 55 Tage/Woche Kindern Für Kind aus einer Familie mit drei Fürdas das Kind aus einer Familie mit drei Kindern Kindern 5 Tage/Woche € 160,00160,00 € 55 Tage/Woche Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit drei 108,00108,00 € € 84,00 € 62,00 € Kindern Für Kind aus einer Familie mit vier Fürdas das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern 47,00 62,00 € € 5 Tage/Woche 34,00 47,00 € € ab 01.09.2016 und mehr Kindern 5 Tage/Woche 5 Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern 160,00 € 108,00 € 43,00 € 43,00 € in5 der Hortbetreuung in Verbindung mit der Ganztagsschule Tage/Woche 43,00 € (§ Abs. 1 Ziff. 10). in Verbindung mit der Ganztagsschule in 2 der Hortbetreuung Sharing 2 Tage/Woche 34,00 € inBuchung, Verbindung Ganztagsschule (§in2 der Abs.Hortbetreuung 1 Ziff.tageweise 10). eine ist mit die der Buchung auf bein der Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7) Erfolgt (§ 2 Abs.Wochentage 1 Ziff. 10). vorzunehmen. Für einen Wechsel der stimmte Erfolgt eine tageweise Buchung, ist die Buchung auf bestimmte Wochentage vorzunehmen. Für ein in der Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7) gelten gelten dieindie Regelungen über denGanztagsschule Wechsel der in derder Hortbetreuung Verbindung mit Wechsel Wochentage Regelungen über dender Wechsel derWochentage in der Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7) Wochentage Erfolgt eine tageweise Buchung, ist die Buchung auf bestimmte vorzunehme Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 4 nach Abs. 7 entsprechend. Kinderbetreuungseinrichtungen § 4 Abs. 7 entsprechend. (§ 2 Abs. Ziff. 10). gelten Wechsel der1Wochentage die Regelungen über den Wechsel der ab 01.09.2016 Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 5 Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind ab 01.09.2016 476,00 € Sharing 3 Tage/Woche 5 Tage/Woche 369,00 476,00 € € Sharing Sharing 2 3 Tage/Woche Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern Sharing 2 Tage/Woche 5 Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 259,00 369,00 € € Sharing 3 Tage/Woche 5 Tage/Woche 275,00 355,00 € € Sharing Sharing 2 3 Tage/Woche Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern Sharing 2 Tage/Woche 5 Tage/Woche Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern 192,00 275,00 € € Sharing 3 Tage/Woche 186,00 € 259,00 € 355,00 € 192,00 € 240,00 € Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 4 Abs. 7 entsprechend. Erfolgt eine tageweise Buchung, ist die Buchung auf bestimmte Wochentage vorzunehme ab 01.09.2016 Wechsel der Wochentage gelten die Regelungen über den Wechsel der ab 01.09.2016 Kinderbetreuungseinrichtungen 4 Abs. 7von entsprechend. Für die Betreuung eines Kindes beinach einer §Buchung 5 Tagen pro Woche inkl. Ganztagsschule an 4 Tagen Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 5 Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 4 Tagen pro Woche inkl. Ganztagsschule an 4 12Tagen Tagen pro Woche inkl. Ganztagsschule an 4 Tagen Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 5 114,00 € 114,00 € ab 01.09.2016 92,00 € Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von12 3 Tagen pro Woche inkl. Ganztagsschule an 4 Tagen Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen 76,00 € Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von12 2 Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen 65,00 € Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 1 Tag pro Woche (nur freitags) in der Kernzeitbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 11) 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung 114,00 € 43,00 € Für die Betreuung einesGTS Kindes einer Buchung von 3 Tagen Woche inkl. an 4bei Tagen Für diepro Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 3 Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 2 Für diepro Betreuung einesGTS Kindes einer Buchung von 2 Tagen Woche inkl. an 4bei Tagen Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 2 Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen Tagen pro Woche inkl. GTS an 4 Tagen Für die Betreuung eines Kindes bei Buchung von 1 Nr. 28 eines Kindes bei einer Für die einer Buchung von 1 Tag proBetreuung Woche (nur freitags) Für die Betreuung eines Kindes bei einer Buchung von 1 Tag pro Woche (nur freitags) Tag pro Woche (nur freitags) 76,00 € 76,00 € 65,00 € 65,00 € 65,00 € 12 Freitag, 15. Juli 2016 43,00 € 43,00 € 43,00 € in der Kernzeitbetreuung Kernzeitbetreuung 2 Abs. 1 Ziff. in der (§ (§ 2 Abs. 1 Ziff. 11) 11) in in der der Kernzeitbetreuung Kernzeitbetreuung (§ (§ 2 2 Abs. Abs. 1 1 Ziff. Ziff. 11) 11) 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da Kernzeitbetreuung keine Kernzeitbetreuung 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 Betreuung an Schultagen Betreuung an Schultagen Betreuung an Schultagen 65,00 € 65,00 € 65,00 € in der Mittwochskerni (§ 2 Abs. 1 Ziff. 12) in der Mittwochskerni Mittwochskerni (§ 2 Abs. 1 Ziff. 12) (§ in der der Mittwochskerni (§ 2 2 Abs. Abs. 1 1 Ziff. Ziff. 12) 12) 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da Kernzeitbetreuung keine Kernzeitbetreuung 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine 11 Monatsentgelte, August entgeltfrei, da keine Kernzeitbetreuung ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 Betreuung mittwochs an Schultagen Betreuung mittwochs an Schultagen Betreuung mittwochs an Schultagen 15,00 € 15,00 € 15,00 € in der Ferienbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 13) (§ 2 1 13) in der Ferienbetreuung Ferienbetreuung 2 Abs. 1 Ziff. in der der Ferienbetreuung (§ (§ 2 Abs. Abs. 1 Ziff. Ziff. 13) 13) ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 In einer 4-Tage-Woche In einer 4-Tage-Woche In einer 4-Tage-Woche 61,00 € / Woche 61,00 € / Woche 61,00 € / Woche In einer 5-Tage-Woche In einer 5-Tage-Woche In einer 5-Tage-Woche 78,00 € / Woche 78,00 € / Woche 78,00 € / Woche Bei Kombination Hort Sharing und Ferienbetreuung Sharing und Ferienbetreuung Bei KombinationHort Hort Sharing und Ferienbetreuung Bei Kombination Kombination Hort Sharing und Ferienbetreuung ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 ab 01.09.2016 In einer 4-Tage-Woche In einer 4-Tage-Woche In einer 4-Tage-Woche 32,00 € / Woche 32,00 € / Woche 32,00 € / Woche In einer 5-Tage-Woche In einer 5-Tage-Woche In einer 5-Tage-Woche 46,00 € / Woche 46,00 € / Woche 46,00 € / Woche (7) Zählkinder sind Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht 13 nur vorübergehend im Haushalt der Familie leben und 13 dort polizeilich gemeldet 13 sind. Zählkinder sind auch Pflegekinder. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Zahlungspflichtigen leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so wird das Benutzungsentgelt auf Antrag ab dem Antragsmonat neu festgesetzt. § 8a Essensgeld (1) Neben dem Benutzungsentgelt nach § 8 wird für die Bereitstellung eines warmen Essens von den Sorgeberechtigten ein Essensgeld nach Absatz 2 erhoben. Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner. (2) Im Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit (§ 2 Abs. 1 Ziff. 2), im Kindergarten mit flexibler Öffnungszeit (§ 2 Abs. 1 Ziff. 3) und der Kinderkrippe mit verlängerter Öffnungszeit (§ 2 Abs. 1 Ziff. 6), in denen ein Essen angeboten wird, beträgt das Essensgeld 3,30 € pro Essen. Im Benutzungsentgelt der altersgemischten Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs.1 Ziff.4) ist das monatliche Essensgeld pauschal enthalten. Bei der kIeinen Ganztagsbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 5) und der Kinderkrippe mit kleiner Ganztagesbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff.8) kommt bei Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr das monatliche Essensgeld von 66 € zum Benutzungsentgelt hinzu. Bei der Kinderkrippe mit Ganztagsbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 7) kommt bei Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr das monatliche Essensgeld von 13,20 € pro wöchentlichem Betreuungstag zum Benutzungsentgelt hinzu. Für Sonderessen z.B. aufgrund von Allergien, Intoleranzen kann ein Zuschlag erhoben werden. Im Regelkindergarten (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1) sowie in der Halbtagskrippe (§ 2 Abs. 1 Ziff.9) wird kein warmes Essen angeboten. (3) Bei Fernbleiben eines Kindes von der Einrichtung aufgrund einer Erkrankung von mehr als 10 Tagen im Kindergartenjahr, wird am Ende des Kindergartenjahrs (ab 01.August) auf schriftlichen Antrag das anteilige pauschale Essensentgelt für die Krankheitstage zurückerstattet. Hierzu ist der schriftliche Antrag mit ärztlicher Bescheinigung über die Erkrankung bei der Gemeinde Oberstenfeld einzureichen. (4) Beim Hort (§ 2 Abs. 1 Ziff. 10), der Kernzeitbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 11), der Mittwochskerni (§ 2 Abs. 1 Ziff. 12) und der Ferienbetreuung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 13) kommt für die Mittagsverpflegung ein Essensgeld entsprechend der Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld hinzu. §9 Versicherung (1) Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert - auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, - während des Aufenthalts in der Einrichtung, - während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste etc.). (2) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden. (3) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen. (4) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Sorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflicht-versicherung abzuschließen. § 10 Regelung in Krankheitsfällen (1) Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. (2) Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (zum Beispiel Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) muss der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. (3) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit - auch in der Familie - die Einrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. § 11 Aufsicht (1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind grundsätzlich die pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. (2) Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt erst mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben. (3) Auf dem Weg von und zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. (4) Ein mindestens fünfjähriges Kind darf dabei allein aus der Kinderbetreuungseinrichtung nur entlassen werden, wenn die zuständige Bezugserzieherin in Absprache mit der Leitung den Weg für sicher und die entwicklungsgerechte Verkehrstauglichkeit festgestellt hat sowie eine schriftliche Einwilligung der/ des Personensorgeberechtigten vorliegt. Ist die pädagogische Fachkraft der Ansicht das Kind sei überfordert mit dieser Aufgabe, wird sie dies den Eltern mitteilen und das Kind muss weiterhin abgeholt werden. Dies ist bei Kindern im Schulalter nicht erforderlich. 13 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 §12 Elternbeirat Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt. § 13 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt am 01.09.2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberstenfeld vom 12.02.2015 ihre Gültigkeit. Oberstenfeld, den 07.07.2016 Markus Kleemann Bürgermeister Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld §1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Oberstenfeld betreibt an der Lichtenbergschule eine Mittagsverpflegung. (2) Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. §2 Zuständigkeit (1) Die Ausgabe der Mittagsverpflegung sowie die Aufsicht während der Mittagsverpflegung erfolgt durch den Schulträger. (2) Die Bestellung der Mittagsverpflegung erfolgt über das Schulsekretariat, die Abrechnung durch das Finanzwesen des Schulträgers. §3 Öffnungszeiten/Teilnahme (1) Die Mittagsverpflegung erfolgt an Schultagen montags bis donnerstags im Rahmen der Ganztagsschule und der Kernzeitenbetreuung an der Lichtenbergschule. Freitags erfolgt an Schultagen eine Mittagsverpflegung im Rahmen des Horts und der Kernzeitenbetreuung an der Lichtenbergschule. (2) In den Ferien erfolgt eine Mittagsverpflegung nur im Rahmen des Hortbetriebs und der Ferienbetreuung. (3) Teilnehmen an der Mittagsverpflegung können alle Schüler der Lichtenbergschule sowie die Lehrer und andere Beschäftigte an der Schule. §4 Anmeldung (1) Die Anmeldung der Schüler zur Mittagsverpflegung muss schriftlich beim Schulträger über das Schulsekretariat erfolgen. Sie ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jederzeit möglich. (2) Schüler der Ganztagesschule haben bei der Aufnahme Vorrang. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Mittagsverpflegung besteht nicht. (3) Lehrer und andere Beschäftigte an der Schule können sich im Schulsekretariat auch für einzelne Tage anmelden. §5 Ausweis (1) Zur Mittagsverpflegung angemeldete Schüler erhalten, außer bei der Ferienbetreuung, einen personalisierten Ausweis, der sie zum Essen an den angemeldeten Wochentagen berechtigt. Für diesen Ausweis ist bei der Anmeldung ein aktuelles Bild des Schülers im Schulsekretariat abzugeben. (2) Dieser Ausweis enthält auch Angaben über gemeldete Allergien und besondere Essenswünsche wie vegetarisches Essen. (3) Dieser Ausweis muss grundsätzlich bei der Mittagsverpflegung sichtbar mitgeführt und bei der Essensausgabe vorgezeigt werden. (1) (2) (3) §6 Abmeldung/Ausschluss Eine Abmeldung der Schüler von der Mittagsverpflegung kann mit einer Frist von 4 Wochen auf Monatsende erfolgen. Sie ist schriftlich beim Schulsekretariat der Lichtenbergschule oder bei der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld einzureichen. Für Kinder, die die Schule zum Ende des Schuljahres ver lassen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung. Der Schulträger kann ein Kind von der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ausschließen, - wenn das zu entrichtende Essensentgelt für 2 aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde, - wenn das Kind sich wiederholt nicht an die während der Mittagsverpflegung geltenden Regeln hält, - zum Schutz von anderen Kindern. §7 Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass (1) Muss die Mittagsverpflegung aus besonderem Anlass (z. B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung des Personals) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon rechtzeitig unterrichtet. (2) Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Mittagsverpflegung zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verpflegung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden muss. §8 Essensentgelt (1) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird von den Sorgeberechtigten ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner. (2) Das Essensentgelt wird, außer bei der Ferienbetreuung, jeweils pauschal für einen Kalendermonat erhoben. Das Essensentgelt ist von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind die Mittagsverpflegung in Anspruch nimmt. Wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats aufgenommen, ermäßigt sich das Entgelt auf 50 v.H. (3) Das Essensentgelt ist jeweils im Voraus bis zum 1. Tag des Monats zu zahlen (4) Im Rahmen der Ganztagsschule, der Kernzeitbetreuung und der sonstigen Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird das Entgelt für 10 Monate erhoben. Die Monate Februar und August sind entgeltfrei. Es ist unabhängig von den Ferienzeiten und auch bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung zu entrichten. (5) Im Rahmen der Hortbetreuung wird das Entgelt für 12 Monate erhoben. Es ist unabhängig von den Ferienzeiten und auch bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung zu entrichten. (6) Das Essensentgelt im Rahmen der Ferienbetreuung wird für die jeweils gebuchten Wochen einmalig im Anschluss nach der Ferienbetreuung erhoben (7) Für Sonderessen z.B. aufgrund von Allergien, Intoleranzen kann ein Zuschlag erhoben werden. (8) Bei Fernbleiben eines Kindes von der Schule aufgrund einer Erkrankung von mehr als 10 Tagen im Schuljahr, wird am Ende des Schuljahrs (ab 01.August) auf schriftlichen Antrag das anteilige pauschale Essensentgelt für die Krankheitstage zurückerstattet. Hierzu ist der schriftliche Antrag mit ärztlicher Bescheinigung über die Erkrankung bei der Gemeinde Oberstenfeld einzureichen. (9) Für die Teilnahme von Lehrern und anderen Beschäftigten an der Mittagsverpflegung wird ein privatrechtliches Entgelt in Höhe von 5,15 € erhoben. Das Essensentgelt beträgt: im Rahmen der Ganztagsschule / Hortbetreuung Für 5 Tage pro Woche monatlich 77,00 € Für 4 Tage pro Woche monatlich 62,00 € 14 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 im Rahmen der Kernzeitenbetreuung / alleinigen Teilnahme an der Mittagsverpflegung Für 5 Tage pro Woche monatlich 77,00 € Für 4 Tage pro Woche monatlich 62,00 € Für 3 Tage pro Woche monatlich 46,00 € Für 2 Tage pro Woche monatlich 31,00 € Für 1 Tag 15,00 € pro Woche monatlich Aktuell und Wissenswert Oberes Bottwartal Beilstein . Oberstenfeld Besucherrekord am vergangenen Wochenende in der Ferienbetreuung Je Essen 3,85 € §9 Versicherung (1) Die Kinder sind gesetzlich unfallversichert auf dem direkten Weg zur und von der Mittagverpflegung, wenn sie im Anschluss • die Ganztagsschule • die Kernzeitenbetreuung • den regulären Schulunterricht am Nachmittag besuchen. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Mittagsverpflegung eintreten, müssen im Schulsekretariat oder beim Betreuungspersonal unverzüglich gemeldet werden. (2) Kein Versicherungsschutz besteht während der Mittagsverpflegung. (3) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen. § 10 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule der Gemeinde Oberstenfeld vom 12.02.2015 ihre Gültigkeit. Oberstenfeld, den 07.07.2016 gez. Markus Kleemann Bürgermeister Nach vielen eher durchwachsenen Wochen gab es am vergangenen Wochenende endlich richtig gutes Freibadwetter. Bei viel Sonnenschein und 30 Grad Außentemperatur war eine Abkühlung im erfrischenden Wasser für die Besucher genau das Richtige. Knapp 18.000 Badegäste besuchten von Freitag bis Sonntag unsere Freizeitanlage, wobei der Sonntag allein mit über 12.000 Besuchern einen sensationellen Rekord aufstellte. Es ist das beste Besucherergebnis überhaupt seit Baderöffnung 1975. Auch das 24h-Schwimmen, veranstaltet von der DLRG Ortsgruppe Oberes Bottwartal, war ein voller Erfolg. Vielen Dank an die zahlreichen Helferinnen und Helfer für die tatkräftige Unterstützung! Öffnungszeiten: täglich von 8:00 – 21:00 Uhr (letzter Einlass: 20:30 Uhr) Frühbadetage für Dauerkartenbesitzer: montags, mittwochs und freitags von 6:00 – 7:00 Uhr. (nicht an Feiertagen) Zum Besuch unserer Freizeitanlage wird herzlich eingeladen. www.freibad-oberes-bottwartal.de Wir gratulieren Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die im Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute und vor allem Gesundheit für das vor ihnen liegende Lebensjahr. Oberstenfeld 17.07. Peter Albert, Lerchenweg 13, 70 Jahre 18.07. Hermine Herrmann, Ziegelstraße 64, 75 Jahre 18.07. Renate Gertrud Deetjen, Großbottwarer Straße 42/1, 75 Jahre 21.07. Dietrich Freiherr von und zu Weiler, Lichtenberg 2, 85 Jahre Gronau 17.07. Margaretha Schneider, Erlenweg 4, 70 Jahre 21.07. Helmuth Huber, Mozartstraße 9, 75 Jahre Ehejubilare Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 15.07. Werner und Helga Härle, Gronau, Mörikestraße 16 Tourismusgemeinschaft Marbach-Bottwartal Führungen und Touren in der Region In der Region Marbach-Bottwartal lädt die abwechslungsreiche Landschaft zu nicht alltäglichen Ausflügen ein: 23. Juli 2016 Führung Friedrich Schiller und seine Geburtsstadt im 18. Jahrhundert in Marbach Treffpunkt: 14 Uhr Gasthaus Goldener Löwe, Niklastorstr. 39, 71672 Marbach am Neckar Dauer: ca. 1 ½ Std Preis:€ 5,00 pro Person, ermäßigt € 3,50. Von Schillers Vorfahren bis zu seinen Kindern, seine Kindheit in Marbach, seine Jugendjahre bis zu seiner Flucht und viele Einblicke in das damalige Leben verpackt Sabine Stängle, gewandet im Stil der Zeit, in spannende Geschichten. Anmeldung: Tel. 07144/ 17567 Freitag, 15. Juli 2016 15 Nr. 28 Agenda Oberstenfeld Nachlass der Gartenfreunde ermöglicht Hochstamm-Aktion – NABU übernimmt Ausgabe der Bäume Streuobstwiesen prägen seit Jahrhunderten das Bild der Oberstenfelder Kulturlandschaft. Während sie früher einen wichtigen Beitrag zur Ernährung der Bevölkerung leisteten, übernehmen sie heute eine Funktion als Erholungsraum, Frischluftproduzent und vor allem als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Dabei spielt die Vielfalt der heimischen Obstsorten eine entscheidende Rolle, denn von der hohen Variabilität der Blüh- und Reifezeiten, der Früchte und der Baumformen profitiert wiederum eine große Anzahl von Lebewesen. Landschaftsprägender Streuobstbestand unterhalb des Lichtenbergs, Gewann Hummelsberg/Gschwindäcker. Viele verschiedene Obstsorten bieten einer großen Zahl von Lebewesen eine Lebensgrundlage. Doch die Vielfalt der Obstsorten – und damit die Vielfalt der Lebewesen – ist in Gefahr. Durch mangelnde Pflege, Trockenheit und Schädlingsbefall verfallen unsere Streuobstbestände zunehmend. Häufig verschwinden durch den schleichenden Prozess gerade die traditionellen Obstsorten. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, führt die Gemeinde Oberstenfeld eine Hochstammaktion durch. Die Finanzierung der Bäume erfolgt aus dem Vermögen der Gartenfreunde Oberstenfeld e.V. Der im Jahr 2012 aufgelöste Verein hatte sein Vermögen der Gemeinde Oberstenfeld zweckgebunden für Maßnahmen im Bereich Streuobstbau, öffentliches Grün und Naturschutz vermacht. Interessierten Oberstenfelder Stücklesbesitzern werden bis zu 5 Hochstämme kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aus einem vorgegebenen Sortiment können geeignete, auch feuerbrandresistente Apfel- und Birnensorten ausgewählt werden. Süßkirschen und Nussbäume können ebenfalls bestellt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Birnensorten gerichtet werden, denn wie in der gesamten Region sind auch in Oberstenfeld die großen alten Birnbäume in einem schlechten Zustand. Es müssen dringend Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, um die drohenden Ausfälle frühzeitig zu ersetzen! Neben Mostbirnen-Sorten, die zu großkronigen landschaftsprägenden Bäumen heranwachsen, sind auch Tafelbirnen in der Sortenliste vertreten. Die Bäume können ab sofort bestellt werden. Die Anträge mit der Sortenliste liegen im Rathaus Oberstenfeld aus. Sie müssen bis zum 9. September 2016 im Rathaus (Bürgerbüro oder Zimmer 80) wieder abgegeben werden. Die Ausgabe der Bäume wird dankenswerterweise von der NABU-Ortsgruppe Oberstenfeld übernommen. Sie erfolgt im Herbst 2016 im Bauhof Oberstenfeld, ein Termin wird noch bekanntgegeben. Birnbaum-Allee am Lichtenberg: Häufig sind die großen alten Birnbäume durch mangelnde Pflege, Trockenheit und Schädlingsbefall in einem schlechten Zustand. Nachpflanzungen sind dringend notwendig! Birnen können vielfältig verwendet werden. Außer zur Saft-, Most- und Schnapsherstellung eignen sich einige Sorten auch zur Herstellung von Dörrobst. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden sie sich montags oder dienstags an das Bürgermeisteramt Oberstenfeld (Zimmer 80, Tel.: 261-36). Der Ökologe Herr Dr. Grunicke steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. 16 Nr. 28 24. Juli 2016 Weinerlebnistour „Drei Winzer – ein Ziel“ in Kleinbottwar Treffpunkt: 13 Uhr Innenhof der Burg Schaubeck, 71711 Steinheim-Kleinbottwar Dauer: ca. 5 - 6 Std Preis: € 49,00 pro Person (Begrüßungsgetränk, 6 Weine, Mineralwasser, Wurst, Käse und Brot) Bei einem Besuch der Weingüter Graf Adelmann, Schäfer und Forsthof mit Weinerlebnisführer Gerhard Thullner erfährt man viel über individuellen Anforderungen, Besonderheiten und Herausforderungen im Weinberg, im Weinkeller und bei der Vermarktung. Anmeldung: Tel. 07144/ 91433 oder [email protected]. 24. Juli 2016 Rad-Genuss-Tour durchs Bottwartal ab Marbach Treffpunkt: 11 Uhr Parkplatz Bahnhof Marbach (Kirchenweinbergstraße), 71672 Marbach a. N. Dauer: ca. 5 bis 6 Std Preis: € 37,00 pro Person (inkl. Getränke und Verköstigung) Renate und Günther Lohfink laden zu einer „Rad-Genuss-Tour“ durch das Bottwartal ein. Unterwegs gibt es leckere Köstlichkeiten. Zum Abschluss kann getestet werden: Welcher Wein passt zu welcher Schokolade? Anspruchsvolle Tour - E-Bikes können geliehen werden. Anmeldung: Tel. 07144/ 22077 oder [email protected]. Tourismusgemeinschaft Marbach Bottwartal, Marktstr. 23, 71672 Marbach Tel.: 07144/ 102-375, Fax: 07144/ 102 311 E-Mail: [email protected], www.marbach-bottwartal.de Freitag, 15. Juli 2016 17. Juli - Sonntag Schluchten- und Höhenwanderung um Welzheim Durch die tief eingeschnittenen Naturschutzgebiete Wieslaufund Strümpfelbachschlucht mit ihrer urig-wilden Vegetation erreicht man die Höhen um Schmalenberg. Der grandiose Ausblick entschädigt die Mühen des Anstiegs. Der fast alpine Abstieg durch die Geldmacherklinge lässt vielleicht manchem die Knie zittern, bevor wieder das Wieslauftal erreicht wird. Die Wanderung mit Naturparkführer Prof. Dr. Manfred Krautter beginnt um 10 Uhr in Welzheim-Laufenmühle am Wanderparkplatz Welzheim-Laufenmühle und dauert ca. 5 Stunden. Die Kosten betragen 10 € pro Person, für Kinder bis 12 Jahre 5 €. Um Anmeldung bis 15. Juli wird gebeten. Die Wanderung ist für Kinder ab 10 Jahre geeignet und alle Teilnehmer sollten Trittsicherheit haben. Getränke und Rucksackvesper sind mitzubringen. Anmeldung und weitere Informationen unter 0 71 81 / 8 39 94 oder [email protected] Frische Landluft und Gaumenfreuden – Brunch auf dem Bauernhof 2016 Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald Naturpark aktiv Sommer, Sonne, wandern gehen! Der Sommer hat begonnen. Und mit ihm das schönste Wanderwetter. Aus diesem Grund laden die Naturparkführer des Schwäbisch-Fränkischen Walds auch in der wärmsten Jahreszeit zu zahlreichen Aktionen und Wandertouren ein. Passend zum Sommer werden verschiedene Touren mit Spiel, Spaß und wissenswerten Informationen an und in den verschiedensten Gewässern des Naturparks angeboten. Wer lieber die Kühle der Wälder genießen möchte, der könnte unter den Exkursionen zu Bäumen und märchenhaften Orchideenwiesen oder zum Wildkräuter bestimmen und verköstigen die für ihn passende Aktion finden. In die vielgestaltige Vergangenheit des Naturparks führen z.B. Geschichten zu den Burgen, Mühlen oder dem Leben in der Steinzeit in dieser Region ein. Und wer es lieber sportlich mag, dem werden sowohl meditativer Frühsport als auch aktive Radtouren geboten. Außerdem finden im August für alle Kinder, die in ihren Sommerferien noch nicht genau wissen, was sie unternehmen wollen, verschiedene Ferienprogramme im Wald, am Bach und auf dem Bauernhof statt. Diese und weitere Termine finden sich in der „Naturpark aktiv“-Broschüre und auf www.die-naturparkfuehrer.de. Wenn sich frischer Brötchenduft mit dem Geruch von Heu verbindet, das Frühstücksei morgens erst gelegt wurde und Kuh und Mensch einträchtig nebeneinander schlemmen – dann ist wieder Zeit für den Brunch auf dem Bauernhof! Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald lädt zusammen mit den sechs anderen Naturparken in Baden-Württemberg am 7. August zwischen 9.30 und ca. 13 Uhr dazu ein, mit großem Appetit regional produzierte Speisen und Getränke zu genießen. Nebenbei können Sie in den bäuerlichen Alltag hineinschnuppern, Freundschaften mit den Hoftieren schließen und viel über die Produktion unserer heimischen Lebensmittel erfahren. Sieben landwirtschaftliche Betriebe bieten in diesem Jahr ein reichhaltiges Brunch-Büfett mit liebevoll zubereiteten Köstlichkeiten an: 17 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 Schafhof Jauernik, Bretzfeld-Weißlensburg Telefon: 0 79 46 / 62 26 Hofkäserei Bundschuh, Mainhardt Telefon: 0 79 03 / 14 48, [email protected] Lädle im Riegenhof, Mainhardt Telefon: 0 79 03 / 27 82, [email protected] Kornberger Viehstall, Oberrot-Kornberg Telefon: 0 79 77 / 9 11 99 33, [email protected] D’r Adelsbauer, Gschwend-Ottenried Telefon: 0 79 72 / 8 24 Uhlbachhof, Sulzbach – Laufen Telefon: 0 79 76 / 2 13, [email protected] Angusstüble Kerzinger, Berglen-Bretzenacker Telefon: 0 71 95 / 58 6 7 25, [email protected] Bitte melden Sie sich bis zum 29. Juli direkt bei den teilnehmenden Höfen an. Der Flyer mit weiteren Informationen finden Sie in der Tourist-Info der Stadt Murrhardt oder auf der Homepage des Naturparks: www.naturpark-sfw.de unter der Rubrik „Genießen“. Das Projekt wird durch den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Lotterie Glücksspirale gefördert. Die Brunch-Familien freuen sich auf einen geschmackvollen und idyllischen Sommertag mit Ihnen! Weitere Informationen: Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e. V. Naturparkzentrum, Marktplatz 8, 71540 Murrhardt Tel. 07192-213-888 Email: [email protected] Homepage: www.naturpark-sfw.de Kindergartennachrichten Kinderhaus Wirbelwind Zu Besuch bei Rapunzel und Froschkönig Wir Kinder der Roten Gruppe sind alle begeistert, wenn es um das Thema Märchen geht. Viele Wochen haben wir Märchen erzählt und gespielt und freuten uns sehr auf unseren Ausflug in den Märchengarten in Ludwigsburg. Am 8. Juni war es endlich soweit und wir machten uns mit dem Bus auf den Weg ins Blühende Barock. Dort gab es viele Märchenfiguren zu bestaunen. Besonders gefiel uns allen der RapunzelTurm. Ganz oft haben wir gerufen: „Rapunzel, Rapunzel, lass dein Haar herunter!“ und wollten am liebsten gar nicht weiter gehen, aber es gab ja noch vieles mehr zu erleben, z.B. das Labyrinth. Durch das haben wir uns schnell gefunden. In der Mitte davon ist der Froschkönigteich, wo wir von Stein zu Stein hüpften und uns freuten, wenn uns das Wasser nicht erwischte. Auf unserem Weg durch den Märchengarten haben wir viele bekannte und neue Märchen gehört und gesehen. Das Bootfahren hat uns besonders viel Spaß gemacht. Zum Schluss hat jeder noch einen Taler vom Goldesel bekommen, der uns sehr lecker schmeckte. Müde aber glücklich kamen wir kurz vor einem großen Regenguss wieder im Kinderhaus an und hatten viel zu erzählen. Kleeblatt Pflege & Wohnen Theater, Theater - Ankündigung Dass man Theater auch ohne große Bühne oder Ensemble wunderschön lebhaft präsentieren kann, zeigt Gudrun Remane vom Stuttgarter Ensemble "Dein Theater". Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr wird sie die Bewohner mit Liedern, Texten und Gedichten unterhalten; passende Accessoires und Requisiten veranschaulichen das Wort und machen das Theater im wahresten Sinne des Wortes "erlebbar". Das Ensemble von DEIN THEATER hat sich auf die Fahnen geschrieben, Kultur zu den Menschen zu bringen, die nicht mehr in die großen Theatersäale kommen können und Menschen mit oder ohne dementielle Erkrankung in die Welt der Fantasie zu entführen. "Vorhang auf!" heißt es also am Dienstag, den 19. Juli um 17 Uhr im großen Theatersaal (Speisesaal) des Kleeblatts. Der Eintritt ist frei, und wir freuen uns sehr über Gäste jeden Alters! Sie möchten weitere Informationen zum Kleeblatt? Wenden Sie sich direkt im Haus an Kathrin Thiele, Sozialdienst, Tel 07062 / 93708-0 oder schauen Sie im Internet unter www.kleeblatt-ggmbh.de Freundeskreis Asyl Oberstenfeld Aktuelle Informationen zu unserer Arbeit erhalten Sie auf unserer Homepage www.fa-oberstenfeld.de und über unseren E-Mail-Verteiler. (Anmeldung hierzu per E-Mail an: [email protected]) Verlagstipps: Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein. Kindergarten Gronau Wenn ein schönes Fest beginnt... … so klang es am 24.6. gegen 17.00 Uhr an der Eschachhütte, als die Kinder vom Kinderhaus Gronau das Wald-Sommerfest eröffneten.Viele Eltern, Großeltern Geschwisterkinder,... waren gekommen um gemeinsam zu feiern. Die Kindergartenkinder hatten schon eine ganze Woche im Wald verbracht und waren sehr kreativ gewesen. Die ganze Woche über wurde „geschafft“, geforscht, gebaut, entdeckt und gespielt. Darum gab es viel zu bestaunen. Nach der Begrüßung erklärten die Erzieherinnen, was man im Einzelnen entdecken konnte, zu allen Aktivitäten hatten die Kinder Schilder gemalt. Da gab es eine Berg- und Talbahn, einen Kletterparcours, eine Waldwerkstatt, eine Wohnung mit Einrichtung, Bulldogrüttelmaschine, Ochsenkarren, Hafen mit Schiffen, Wildschweinjagdrevier, Ausstellung mit Matschfiguren, Baumgesichter, ein Tipi, ein Schneckenhotel, einen Pferdestall samt Spielplatz, Rakete und Düsenjäger, ein Musikzimmer, eine Brücke, eine Matschkuhle, Waldbetten,... . auch ein Waldfernseher durfte natürlich nicht fehlen. Man machte sich mit seinen Kindern dann auf den Weg um alles näher zu betrachten und auszuprobieren. Das war sehr spannend, machte großen Spaß und man konnte nur staunen über die vielen guten Ideen der Kinder. Natürlich kam auch das Essen nicht zu kurz. Mit Hilfe der Erwachsenen schnitzten die Kinder Stöcke, damit am Feuer Würste gegrillt und Stockbrot gemacht werden konnte. Ebenso konnte man sich am reichhaltigen Buffet bedienen, zu dem jede Familie etwas Köstliches mitgebracht hatte. Gemütlich saß man beisammen, unterhielt sich und ließ es sich gut gehen. Zur Freude aller tauchte gegen 19.00 Uhr plötzlich das Eisauto auf. Schnell gab es eine lange Schlange, weil keiner sich so einen leckeren Nachtisch entgehen lassen wollte. Das war eine gelungene Überraschung! Pünktlich um 20.00 Uhr versammelten sich die Kindergartenkinder nochmals auf dem Waldsofa um das Abschlusslied „Alle Leut', alle Leut' gehen jetzt nach Haus...“ zu singen. Gemeinsam wurde aufgeräumt. 18 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 Vielen Dank allen helfenden Händen. Danke für die zahlreichen leckeren Beiträge zum Buffet, das Organisieren des Eisautos und des tollen Festes. Ganz besonderen Dank gilt auch den Erzieherinnen des Kiga Gronau für die Durchführung der gesamten Waldwoche, die den Kindern - bei jedem Wetter – großen Spaß gemacht hat. Abt. Kinderfeuerwehr Am Dienstag, 19.07.2016 findet um 18:00 Uhr eine Übung der Kinderfeuerwehr statt. S. Luithardt Abt. Prevorst Am Dienstag, 19.07.2016 findet um 20:00 Uhr eine Übung der Abteilung Prevorst statt. Abteilungskommandant Bücherei Öffnungszeiten Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Freiwillige Feuerwehr Oberstenfeld Einsatzbericht Einsatz Nr. Einsatzart: Am: Um: Anzahl der alarmierten Einsatzkräfte: An- bzw. Ausgerückte Einsatzkräfte: Ausgerückte Fahrzeuge: 23 B3; Brandmeldealarm 06.07.2016 00:30 Uhr 61 Mann 36 Mann ELW, LF 20/16, Drehleiter, LF Kat-S Einsatzbeschreibung: Ein Brandmeldealarm im W&W Schulungs- und Konferenzzentrum in Gronau war unser Ziel am sehr frühen Mittwochmorgen. Dort hatte ein Rauchmelder in einem Gästezimmer Alarm ausgelöst. Die Bewohnerin dort will sich wohl gerade das Rauchen abgewöhnen, dazu benutzt sie eine sogenannte EZigarette. Sie hatte wohl nicht bedacht, dass diese E-Zigarette auch ziemlich viel Qualm erzeugt. Da ein Rauchmelder den Unterschied zwischen dem Rauch einer normalen Zigarette und einer E-Zigarette nicht kennt, hat er einfach mal die Feuerwehr alarmiert. Nach kurzem Lüften des Raumes und einer Belehrung der Bewohnerin durch die Polizei, konnten wir wieder nach Hause fahren um den Rest der Nacht zu genießen. Einsatzdauer: 1 Stunde Einsatzbericht Einsatz Nr. 24 Einsatzart: B3; Brandmeldealarm Am: 12.07.2016 Um: 12:51 Uhr Anzahl der alarmierten Einsatzkräfte: 61 Mann An- bzw. Ausgerückte Einsatzkräfte: 28 Mann Ausgerückte Fahrzeuge: ELW, LF 20/16, Drehleiter, LF Kat-S Einsatzbeschreibung: Brandmeldealarm bei der Firma Werzalit war wieder mal unser Einsatzstichwort letzten Dienstag. Wieder hat ein Defekt in der Sprinkleranlage den Alarm ausgelöst. So blieb uns nichts anderes übrig, als die Produktionshalle zu kontrollieren und anschließend die Brandmeldeanlage wieder zurückzustellen. Einsatzdauer 1 Stunde Abt. Oberstenfeld Abt. Jugendfeuerwehr Am Dienstag, 19.07.2016 findet um 18:00 Uhr eine Übung der Jugendfeuerwehr statt. S. Luithardt 10.30 14.00 14.00 14.00 10.00 - 12.30 18.00 18.00 18.00 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Heiß auf Lesen Sommeraktion – alle Kinder aufgepasst !! In diesem Sommer startet zum vierten Mal in Oberstenfeld die Aktion „Heiß auf Lesen“. Über 7500 Kinder haben im vergangenen Jahr im Raum Stuttgart in dem Sommerleseclub mitgemacht – und DU kannst auch dabei sein. Dieses Jahr können auch Kinder aus der erweiterten Schule mitmachen! Es ist auch ganz einfach: Du holst dir in der Bücherei einen kostenlosen Clubausweis. Seit dem 12. Juli bis zum 24. September stellen wir für die Clubmitglieder ausgewählte Bücher zur Verfügung. Wer mindestens drei Bücher gelesen hat und dazu Fragen beantworten kann, bekommt beim Abschlussfest eine Urkunde. Zusätzlich werden attraktive Preise unter allen Teilnehmern verlost. Interessiert? Dann komm vorbei und melde dich an! Bürgertreff Gronauer Straße 1 Das derzeitige Angebot des Bürgertreffs: Montag - jeden 1. Montag im Monat von 18.00 - 20.00 Uhr und jeden 3. Montag im Monat - ab 14.00 Uhr - Handarbeitsstüble und fröhliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Dienstag - jeden Dienstag im Monat - 14.00 Uhr - Sitzgymnastik und Gedächtnistraining – ½ Std. Sitzgymnastik, ½ Std. Gedächtnistraining - danach fröhliches Beisammensein Donnerstag - jeden Donnerstag - Kaffeestüble ab 14.30 Uhr für alle (außer dem 1. Donnerstag) - jeden 1. Donnerstag im Monat (sofern ein Werktag – ansonsten der nächste!) - 14.00 Uhr - Monatsversammlung der Seniorenvereinigung „Goldener Herbst“ Außerdem findet 2-mal im Jahr an einem Freitag (Frühling und Spätherbst) der Literaturabend „Kultur bei Wein und Brezeln“, statt. Dabei wird immer ein bekannter Schriftsteller zusammen mit seinen Werken vorgestellt. Weiter werden im Rahmen des Bürgertreffs die unregelmäßig stattfindenden „Themenführungen“ angeboten, die sich mit Geschichten, Geschichtchen und Geschichtlichem rund um unsere Gesamtgemeinde befassen und über interessante Ereignisse, Kuriositäten oder feststehende Begriffe berichten. Diese Führungen werden, wie auch der Kulturabend „Kultur bei Wein und Brezeln“, rechtzeitig vorher in der Presse beworben. 19 Nr. 28 Freitag, 15. Juli 2016 Themenführung Diesmal: „Mach‘ es wie die Sonnenuhr….“ am Freitag, 22.07.2016 Entdecken Sie auf einer Wanderung rund um den Benning/ Kleinbottwar mit Ihrer Gästeführerin Petra Offergeld eine Sonnenuhr und eine Unterkunft für den Wengertschützen. Uhrzeit: 14.00 Uhr Treffpunkt: Forsthof/Kleinbottwar Dauer: ca. 3,00 Std. Anmeldung: Petra Offergeld, Tel.: 07062/8540, E-Mail: [email protected] Wer Interesse an den sicherlich sehr interessanten Themenführungen hat, meldet sich bitte direkt bei Frau Petra Offergeld unter folgender Telefonnummer an: 07062 / 85 40 Es darf aber gerne auch ohne Anmeldung jeder dazu, der sich einer Wanderung spontan dazugesellen will. Es ist jeder willkommen! Handarbeitsstüble Meine lieben Strickdamen, da es am 18.07.16 der letzte Strickmittag vor den Ferien ist, möchte ich, dass wir uns alle um 13.30 Uhr im Bürgertreff versammeln und zum Abschluss zu Kaffee und Kuchen nach Murr fahren. Bringt bitte trotzdem eure Stricksachen mit. P. S. Im Oktober am 3. Montag beginnt der Strickmittag wieder. Jugendhaus Charisma Kids Day Jeden Mittwoch findet zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr der Kids Day im Jugendhaus statt. Hier gibt es die Möglichkeit für 7- bis 12-Jährige, an verschiedensten Aktionen teilzunehmen und das Jugendhaus auch einmal ganz für sich zu haben. Neue Gesichter sind immer willkommen. Schulnachrichten Lichtenbergschule Oberstenfeld Die ganze Lichtenbergschule im sportlichen Wettstreit vereint. Wie ein bunter Tatzelwurm drängten die Schüler der Lichtenbergschule am Freitagmorgen zum Sportgelände Bäderwiesen. Ein Sporttag mit Bundesjugendspielen und Quatscholympiade führte alle Schüler von der Grundschulförderklasse über die Klassen 1 – 4 aus Oberstenfeld und Gronau und Klasse 9 zusammen. Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch Frau Bayer, verantwortlich für Planung, Organisation und Ablauf dieses Tages, wurden unter ihrer Anleitung mit flotter Musik die Muskeln aktiviert, gedehnt und auf Betriebstemperatur gebracht. Dann ging es an die einzelnen Stationen, an denen schon viele Helfer warteten. Die Klassen 4 begannen mit den Bundesjugendspielen, die anderen mit der Olympiade. Es wurde gerannt, so schnell die Füße trugen, mit voller Kraft in die Sprunggrube gehechtet und die Bälle so weit wie möglich in das blühende Hartplatzfeld geworfen. Nicht weniger Einsatzfreude zeigten die Kinder beim Flaschengolf, beim Erbsenweitspucken, beim Nasenballlauf, beim Känguruhüpfen, beim Sockenschleuderball und vielen weiteren Disziplinen. Die Sonne heizte allen mächtig ein und so war jeder froh, wenn er zwischendurch einen schattigen Platz aufsuchen konnte. Getränke, von der Gemeinde Oberstenfeld zur Verfügung gestellt, und die Wassermelonen, gespendet von Frische Mayer, fanden dankbare Abnehmer. Nach Beendigung der Wettkämpfe versammelten sich alle nochmals auf dem Kleinspielfeld und nahmen die Urkunden für die Quatscholympiade in Empfang. Anschließend gingen die meisten Kinder nach Hause und ein kleiner Teil mit ihren Lehrern zur Schule zurück. Vielen Dank an die Eltern, ohne deren Unterstützung die Durchführung dieses Sporttages nicht möglich gewesen wäre. Vielen Dank an Frau Weber und Frau Rode (SSA), an den Förderverein der Lichtenbergschule für das Bereitstellen der Pavillons, an die Neuntklässler, an Frau Bayer und an alle Kolleginnen und Kollegen der Lichtenbergschule für ihren Einsatz. Matern-FeuerbacherRealschule Großbottwar Öffnungszeiten Montag: 16.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb Dienstag: 16.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr: Kids Day (Kinder zw. 7-12 Jahren) 18.00 - 20.00 Uhr: offener Betrieb Donnerstag:16.00 - 21.00 Uhr: offener Betrieb mit Kochtag Freitag: 15.00 - 17.00 Uhr: Fußballtreff (in der Schulsporthalle) 17.00 - 22.00 Uhr: offener Betrieb Musikprojekt des musischen Zuges „VOLUME 16“ Das neue Event „VOLUME 16“ des musischen Zuges der Matern-Feuerbacher-Realschule Großbottwar wird am Freitag, 22., Samstag, 23. und Sonntag, 24.07.2016 in der Kelter in Hof und Lembach jeweils um 19.30 Uhr nach einem Sektempfang (19.00 Uhr) dargeboten. Es ist die mittlerweile 14. Produktion der Schule in Folge und steht damit in der Tradition der preisgekrönten Musicals der vergangenen Jahre. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie viele Freunde und Ehemalige der MFR haben in mehreren Tanzen- 20 Nr. 28 sembles, zwei Chören, dem Vokalensemble, im Sologesang, der Theatergruppe, der Band „Hertling & Friends“ sowie im Kunstunterricht wieder ein einmaliges Programm einstudiert. An den drei Konzertabenden präsentieren etwa 140 Mitwirkende einen Querschnitt aus aktuellen Popsongs und Klassikern der Rockgeschichte, kreative Tanzchoreographien und Theaterszenen mit Esprit. Da das Event aus drei Auftrittsblöcken – unterbrochen durch zwei Pausen – besteht, haben die Zuschauer die Möglichkeit, im Vorverkauf bei der Klasse 7a einen „kulinarischen Pausenteller“ zu erwerben. Getränke und kleine Pausensnacks werden vom musischen Zug vor und nach der Veranstaltung sowie in den Pausen angeboten. Karten erhalten Sie über Mitwirkende. Eine herzliche Bitte an Sie: Geben Sie nicht benötigte Karten frühestmöglich an die Schule zurück. Der Eintritt ist wie immer frei, über Spenden würden wir uns sehr freuen! Schule an der Linde Das Schuljahr geht zu Ende. Bitte beachten Sie folgendes: Am Mittwoch, den 27.07.2016 (letzter Schultag) endet der Unterricht für alle Klassen um 11.00 Uhr. Die Busse fahren am 27.07.2016 wie folgt: 11.10 Uhr vom Schulzentrum nach Hof- und Lembach 11.25 Uhr vom Schulzentrum nach Winzerhausen 11:30 Uhr vom Schulzentrum in Richtung Beilstein Start nach den Sommerferien ist der 12.09.2016. Für die Schüler der Schule an der Linde beginnt der Unterricht um 8.25 Uhr und endet für alle Klassen um 12.00 Uhr. Ab Mittwoch, 14.09.2016 findet der Unterricht, wie im Stundenplan ausgewiesen statt. Bitte beachten Sie: Die Mensa im Schulzentrum öffnet erst in der zweiten Schulwoche. Freundliche Grüße gez. Roland Müller Rektor SadL Musikschule Marbach-Bottwartal e.V. Jahreskurse 2016/2017 – bitte jetzt anmelden Musikschaukel, Erste Sing- und Tanzmäuse, Zweite Singund Tanzmäuse, Musikalische Früherziehung I und II. Dies sind Kurse in Elementarer Musikpädagogik für Familien mit Kleinkindern bzw. Vier- und Fünfjährige. Akkordeon – Blockflöte – Gitarre – Violine Diese instrumentalen Jahreskurse bieten wir speziell für Kindergartenkinder ein Jahr vor der Einschulung an. Instrumentenkarussell Der Jahreskurs ist ein Angebot für Kinder (Klassenstufe 1, 2 und Vorschulkinder), ihr Lieblingsinstrument zu entdecken und kennenzulernen. Ukulele – Djembe – Stimmbildung für Grundschulkinder Die vokalen und instrumentalen Jahreskurse sind für Grundschulkinder gedacht. Die Anmeldeformulare erhalten Sie auf den Rathäusern, der Musikschule in Steinheim und übers Internet www.musikschulemarbach-bottwartal.de Gerne senden wir Ihnen die Prospekte auch zu – bitte melden unter Tel. 07144/21983. Musikschule aktiv – herzliche Einladung! Samstag, 16. Juli, 17 Uhr, FSG Marbach Musiksaal, Fachbereichskonzert „Tastenklänge aus allen Epochen“. Freitag, 15. Juli 2016 Donnerstag, 21. Juli, 18:30 Uhr, Grundschule Marbach Musiksaal, Vorspiel der Gitarren- und E-Gitarrenklasse von Charles de Burgh. Donnerstag, 21. Juli, 19 Uhr, Musikschule Steinheim, Raum 1, Vorspiel der Violoncelloklasse von Susanne Reikow. Freitag, 22. Juli, 15:45 Uhr, Musikschule Steinheim, Schnupperstunde für vier- und fünfjährige Kinder bei Alina Engelhardt. Samstag, 23. Juli, 11 Uhr, Turnerheim Marbach, 70 Jahre VdK Marbach. Die Festveranstaltung wird von Theresa Bogisch- Harfe, musikalisch gestaltet. Sonntag, 24. Juli, 11 Uhr, Kleinbottwar, Jazz am Forsthof Fetzenhardt. Es musizieren die Jazz Kids, eine Jazz-Formation und Lehrkräfte der Musikschule unter Leitung von Gerhardt Mornhinweg. Für Bewirtung ist gesorgt. Montag, 25. Juli, 19 Uhr, Lichtenbergschule Oberstenfeld, Musiksaal, Vorspiel der Ukulelen-, Gitarren- und E-Gitarrenklasse von Harald Scharpfenecker. Ambulante Dienste Diakoniestation Bottwartal e.V. Ambulante Kranken- und Altenpflege, Nachbarschaftshilfe und Hausnotruf Wenden Sie sich an uns unter folgenden Rufnummern: Pflegedienstleitung: Elisabeth Nentwig, Tel.: 07144/821521 Einsatzleitung: Petra Weber, Tel.: 07144/308375 Verwaltungsleitung: Michaela Klein, Tel.: 07144/821073 Pflegegruppe Oberstenfeld Büro im Stiftsgebäude, Tel.: 07062/22917 Wochenenddienst, Tel.: 0176/18215214 Weitere Informationen finden Sie unter www.diakoniestation-bottwartal.de Krankenpflegeförderverein Oberstenfeld e.V. Nachbarschaftshilfe: Diakoniestation Bottwartal e.V. Telefon 07144/308375 Bundesfreiwilligendienst – Ambulante Altenhilfe Sie müssen zum Arzt … Sie wollen zum Friseur … Sie sollten einkaufen … Sie möchten spazierengehen … ... und haben niemanden, der Sie fährt oder begleitet? Klaus Gundert und das rote Bufdi-Auto stehen Ihnen montags, mittwochs und freitags zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Gundert unter Tel. 0157- 89 29 72 36.
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