VERBANDSINFORMATION Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) Landesverband Baden-Württemberg e.V. Infoblatt - Rückgabe der Kassenzulassung Die Kassenzulassung wird bei den Kostenträgern schriftlich zu einem von Ihnen vorgegebenen Datum zurückgegeben – besondere Fristen gibt dabei es keine einzuhalten. Bei folgenden vier Kassen muss die Zulassung schriftlich zurückgegeben werden: 1. AOK – Regionale zuständige Bezirksdirektion (vgl. Kontaktdaten Kostenträger) 2. IKK classic – Saarstraße 13-15, 71636 Ludwigsburg 3. vdek, Landesvertretung Baden Württemberg – Christophstraße 7, 70178 Stuttgart 4. Knappschaft, Abteilung Vertrag – Friedrichstr. 19, 80801 München Darüber hinaus müssen folgende Stellen informiert werden: Versicherungsgesellschaft Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen – Alte Heerstraße 111, 53757 St. Augustin Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg Deutsche Rentenversicherung (sofern monatlich Beiträge gezahlt werden) TÜV, Präventic oder eine andere Einrichtung, über die die Praxis die Betriebsärztliche- und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) durchführen lässt GEZ Finanzamt Für den Fall, dass Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, fragen Sie dort bitte nach, ob mit der Praxisaufgabe gegebenenfalls ein geringerer Beitrag fällig wird. Bitte teilen Sie gegebenenfalls Ihren neuen Status dem Deutschen Verband für Physiotherapie Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft weiterhin alles Gute! Geschäftsstelle: Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Telefon 0711/925 41-0 Telefax 0711/925 41-44 [email protected] www.bw.physio-deutschland.de
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