Infoblatt Rückgabe Kassenzulassung

VERBANDSINFORMATION
Deutscher Verband für
Physiotherapie (ZVK)
Landesverband
Baden-Württemberg e.V.
Infoblatt - Rückgabe der Kassenzulassung
Die Kassenzulassung wird bei den Kostenträgern schriftlich zu einem von Ihnen vorgegebenen
Datum zurückgegeben – besondere Fristen gibt dabei es keine einzuhalten.
Bei folgenden vier Kassen muss die Zulassung schriftlich zurückgegeben werden:
1.
AOK – Regionale zuständige Bezirksdirektion (vgl. Kontaktdaten Kostenträger)
2.
IKK classic – Saarstraße 13-15, 71636 Ludwigsburg
3.
vdek, Landesvertretung Baden Württemberg – Christophstraße 7, 70178 Stuttgart
4.
Knappschaft, Abteilung Vertrag – Friedrichstr. 19, 80801 München
Darüber hinaus müssen folgende Stellen informiert werden:

Versicherungsgesellschaft Ihrer Berufshaftpflichtversicherung

Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen – Alte Heerstraße 111, 53757 St. Augustin

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – Pappelallee 35/37,
22089 Hamburg

Deutsche Rentenversicherung (sofern monatlich Beiträge gezahlt werden)

TÜV, Präventic oder eine andere Einrichtung, über die die Praxis die Betriebsärztliche- und
sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) durchführen lässt

GEZ

Finanzamt

Für den Fall, dass Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, fragen Sie dort
bitte nach, ob mit der Praxisaufgabe gegebenenfalls ein geringerer Beitrag fällig wird.

Bitte teilen Sie gegebenenfalls Ihren neuen Status dem Deutschen Verband für Physiotherapie Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft weiterhin alles Gute!
Geschäftsstelle:
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Telefon 0711/925 41-0
Telefax 0711/925 41-44
[email protected]
www.bw.physio-deutschland.de