Teilnahmebedingungen Sommerwettbewerb - Migros

Teilnahmebedingungen Sommerwettbewerb
Mit der Teilnahme am Sommerwettbewerb des Migros-Magazins stimmen Sie nachfolgenden
Teilnahmebedingungen zu:
Wettbewerbsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund, Migros-Medien, Limmatstrasse 152, 8031
Zürich ("Migros-Medien")
So funktionierts: Jede Woche wird eine andere Landkarte mit regionalen Ausflugszielen und
Merkmalen abgebildet. Finden Sie die Bezeichnungen und Namen dieser heraus, und füllen Sie deren
Namen in die dafür vorgesehenen Kästchen. Sind alle Sehenswürdigkeiten zugeordnet, kann das
Lösungswort, welches sich aus den farbig hinterlegten Kästchen ergibt, ermittelt werden. Mit diesem
Lösungswort kann an der Verlosung des Wochenpreises teilgenommen werden.
Aus den insgesamt vier Lösungswörtern ergibt sich ein Lösungssatz. Dieser wird benötigt, um an der
Verlosung des Hauptpreises teilzunehmen.
Wettbewerbspreise: Wöchentlich werden Bergbahnkarten für die entsprechende Ausflugsregion
verlost. Als Hauptpreis werden fünf 2. Klasse-Generalabonnements (Gültigkeit ein Jahr) im Wert von
maximal 3‘655.- verlost.
Teilnahme: Teilgenommen kann am Wettbewerb per Online-Teilnahmeformular auf
www.migrosmagazin.ch oder via angegebener Telefonnummer. Teilnahmeschluss für die
Wochenverlosung ist jeweils Sonntag, 23.59 Uhr. Teilnahmeschluss für den Hauptgewinn ist Sonntag,
7. August 2016, 23.59 Uhr. Die Rufnummer sowie das Online-Teilnahmeformular für die Verlosung
des Hauptpreises werden am Montag, 1. August 2016 ab 06.00 Uhr aufgeschaltet. Die
Hauptverlosung findet am Montag, 8. August 2016 statt. Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein wohnhaften Personen.
Die Gewinner werden schriftlich unter der bei der Anmeldung angegebenen Adresse benachrichtigt,
ansonsten wird über die Verlosung keine Korrespondenz geführt.
Weitere Bestimmungen: Die Gewinnerdaten des Hauptpreises werden zur Erstellung des JahresGeneralabonnements an die SBB weitergegeben. Ist ein Gewinner des Hauptpreises jünger als 16
Jahre, wird ihm ein GA Kind (6 bis 16 Jahre) ausgestellt, der Differenzbetrag zum Erwachsenen-GA
wird nicht ausbezahlt. Dasselbe gilt für Personen unter 25 Jahren (GA Junior), Studenten (GA
Student), Senioren (GA Senior) und Partner (GA Partner). Hat der Gewinner bereits ein bestehendes
Generalabonnement, wird ihm das gewonnene GA nach Ablauf der bestehenden GA-Periode
zugestellt, beziehungsweise auf den SwissPass geladen.
Das Generalabonnement ist ab Ausstelldatum während einem Jahr gültig und kann nach Ablauf zum
regulären Preis verlängert werden.
Die Daten dürfen für Marketingzwecke verwendet werden. Es erfolgt keine Barauszahlung, der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros-Medien sowie der
teilnehmenden Partner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Preise, welche nicht bis spätestens drei Monate nach der Gewinnerziehung dem Gewinner
übergeben/zugestellt werden können, verfallen ersatzlos.
Die Migros-Medien sind berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Wettbewerb
vorzunehmen, sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/
Applikationen etc., bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den
Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.