Kooperationsvertrag Hort - und Grundschule am Wäldchen Ausgangslage Bildung und Erziehung ist ein Prozess, der ganztägig auf unsere Kinder wirkt und grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft. Dabei sind Schule und Hort aufgefordert, den Kindern gemeinsame Bildungs- und Erziehungsprozesse zu ermöglichen. Beide Einrichtungen haben die Aufgabe, die Lernprozesse der Kinder zu strukturieren, zu moderieren und zu organisieren. Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit ist eine dialogische Grundhaltung aller Beteiligten. Ebenso bildet die gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten eine Ausgangslage für eine Zusammenarbeit von Schule und Hort. Grundlagen der Kooperationsvereinbarung sind: • Brandenburgisches Schulgesetz §19 (1) • gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule (GorBiKS II) • Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB) • Kita-Gesetz • Schul- und Hausordnung der Grundschule am Wäldchen • Konzeption des Hortes am Wäldchen Arbeitsstruktur Es finden zwischen Erzieher/innen und Lehrkräften - eine Schülergruppe betreffendregelmäßige Absprachen statt, welche durch Erzieher/innen und Lehrkräfte nach ihren Möglichkeiten in eigener Verantwortung organisiert und durchgeführt werden. • Lehrkräfte und Erzieher/innen einer Klasse erarbeiten in einer gemeinsamen Beratung zu Beginn des Schuljahres – in der Vorbereitungswoche- einen Schuljahresarbeitsplan. • Gemeinsame Höhepunkte der Grundschule und des Hortes werden in der Vorbereitungswoche für den Schuljahresarbeitsplan vorgeschlagen. • Erzieher/innen und Lehrkräfte führen ggf. gemeinsame Elternabende durch und beraten, welche Elterngespräche gemeinsam geführt werden. • Im Rahmen ihrer Möglichkeiten bieten sich Lehrkräfte und Erzieher/innen gegenseitige Unterstützung an. • Gegenseitige Hospitationen finden nach individueller Absprache statt. • Absprachen zur Hausaufgabenerledigung treffen Erzieher/innen und Lehrkräfte entsprechend des HA-Konzepts der Grundschule. Kooperationsvertrag Hort - und Grundschule am Wäldchen Seite 2 von 4 • Gegenseitige Unterstützung erfolgt bei Fortbildungs- oder Teammaßnahmen der Pädagogen-Teams durch teilweise Übernahme von Betreuungsaufgaben. In der Jahresplanung der Einrichtungen werden gemeinsame Vorhaben für den Jahresverlauf festgelegt und Verantwortlichkeiten bestimmt: • Beratungen auf Jahrgangsstufenebene in der Vorbereitungswoche • Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsbastelns • Vorbereitung und Durchführung des „Tags der offenen Tür“ zur Anmeldung der Lernanfänger • gemeinsame Dienstberatung oder Fortbildung einmal jährlich im Frühjahr Hausaufgabenerteilung und -erledigung Die Grundlage ist das Hausaufgabenkonzept der Grundschule am Wäldchen. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, Hausaufgaben so aufzugeben, dass sie selbstständig im angegebenen Zeitfenster erledigt werden können. Die Kontrolle der Richtigkeit, der Vollständigkeit und der Sauberkeit der Hausaufgaben erfolgt im Unterricht. Die Möglichkeit zur Hausaufgabenerledigung wird im Hort laut Hortkonzeption für alle Hortkinder angeboten: • Die Erzieher/innen ist dabei Ansprechpartner für die Kinder. • Den Kindern wird eine ruhige und geordnete Atmosphäre zur Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung gestellt. • Den Eltern sollte im HA-Heft rückgemeldet werden, wenn es Probleme bei der HA-Erledigung gab. • Mittwochs ist Gruppentag. An diesem Tag werden keine Hausaufgaben im Hort angefertigt. Lehrkräfte und Erzieher/innen stellen für die Bearbeitung der Hausaufgaben entsprechende Arbeitsmaterialien zur Verfügung und tauschen sich über die Erledigung der Hausaufgaben aus. Dabei sollen Rückmeldungen über die Menge (zu viel/ zu wenig) und die Art (zu einfach/ zu schwer) gegeben werden. Die Art und Weise dieser Verständigung regeln die Betreffenden individuell. Die Pflichten der Eltern bleiben von diesen Hausaufgabenstandards unberührt. Sie sind für die vollständige und richtige Erledigung der Hausaufgaben verantwortlich. Kooperationsvertrag Hort - und Grundschule am Wäldchen Seite 3 von 4 Vorgehensweise bei vorzeitigem Unterrichtsschluss Bei Unterrichtsausfall bzw. vorzeitigem Unterrichtsschluss werden die Kinder, die den Hort besuchen, bis zum Ende der Unterrichtszeit von den Lehrkräften betreut. Ausnahmen bilden der letzte Unterrichtstag vor den Halbjahres- bzw. Sommerferien. An diesen Tagen endet der Unterricht 11:30 Uhr. Essenszeiten Die Essenszeiten der Klassen und Hortgruppen werden in der Vorbereitungswoche von den Leitungen der Einrichtungen festgelegt. In der Zeit von 11:30 Uhr bis 11:50 Uhr gewährleistet die Schule die Aufsicht. Hortkinder, die nach der 4. Stunde (11:30 Uhr) Unterrichtsschluss haben, gehen erst nach der Hofpause mit dem/den Horterzieher/innen essen. Hauskinder nehmen ihr Essen direkt nach dem Unterricht ein und verlassen dann zügig das Gelände. Sie werden dabei im Essenraum von den anwesenden Lehrkräften oder Erzieher/innen beaufsichtigt. Raumnutzung Alle Räume der Grundschule, auch die Fachkabinette, werden durch Schule und Hort gemeinsam genutzt. Der WAT- und PC-Raum sowie die Bibliothek und die Aula dürfen durch die Kinder nur unter Aufsicht genutzt werden. Die Raumplanung erfolgt gemeinsam in Absprache zwischen Schul- und Hortleitung. Bei Doppelnutzung der Räume werden Grundregeln festgelegt, die gemeinsam mit Lehrkräften, Erzieher/innen und Kindern erarbeitet und umgesetzt werden. Die Regeln sollen visualisiert werden und im jeweiligen Klassen- und Gruppenraum sichtbar aufgehängt werden. Die Räume, die als Gruppenzimmer in Doppelfunktion genutzt werden, sollten ab Schulschluss der jeweiligen Klasse zur Verfügung stehen und sich in einem für die Nachmittagsgestaltung angemessenen Zustand befinden. (verantwortlich: Lehrkraft) Am Ende der Hortzeit muss der Raum so hergerichtet werden, dass am nächsten Tag dort wieder Unterricht stattfinden kann. (verantwortlich: Erzieher/innen ) Bei der Raumnutzung am Nachmittag ist dem Hort gegenüber Fremdanbietern Vorrang zu gewährleisten. Kooperationsvertrag Hort - und Grundschule am Wäldchen Seite 4 von 4 Budgets und Haushaltspläne Auf beiden Seiten werden finanzielle Mittel für gemeinsame Projekte bereitgestellt. Elternarbeit Ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern, Lehrkräften und Erzieher/innen ist notwendig um die Erziehung in der Familie durch unsere Angebote unterstützend zu ergänzen. Die Ressourcen der Eltern werden genutzt und tragen zur Bereicherung der Arbeit bei. Mitglieder des Kita-Ausschusses des Hortes sollten in den Mitwirkungsgremien der Schule vertreten sein. Die Grundschule und der Hort erarbeiten als Grundlage zum gemeinsamen und einheitlichen Handeln ein Kinderschutzkonzept. Umsetzung und Verbindlichkeit Die Schul- und Hortleitung sind für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und die Zusammenarbeit von Schule und Hort vor Ort verantwortlich. Die Kooperationsvereinbarung ist verbindliche Arbeitsgrundlagen für alle Erzieher/innen und Lehrer/innen. Ungeachtet unterschiedlicher Dienst- und Fachaufsicht, Ausbildung und unterschiedlichem Bildungsauftrag und Bildungsanspruch muss das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit von Schule und Hort stehen. Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung Die Vereinbarung tritt mit der Wirkung vom 01.09.2016 in Kraft. Die Gültigkeitsdauer wird auf ein Schuljahr festgelegt. Somit endet die Gültigkeit am 31.08.2017. Die Kooperationspartner verpflichten sich, vor Ablauf die Kooperationsvereinbarung ihre Umsetzung zu reflektieren. Sie sind verpflichtet, spätestens zum Ablaufdatum eine Nachfolgevereinbarung zu treffen. Strausberg, Juli 2016 ...................................... Hortleitung ...................................... Kita-Ausschuss .............................................. Schulleitung ................................................... Vorsitzende der Schulkonferenz
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