Kooperationsvertrag Hort - und Grundschule am Wäldchen

Kooperationsvertrag
Hort - und Grundschule am Wäldchen
Ausgangslage
Bildung und Erziehung ist ein Prozess, der ganztägig auf unsere Kinder wirkt und
grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft. Dabei sind Schule und Hort
aufgefordert, den Kindern gemeinsame Bildungs- und Erziehungsprozesse zu
ermöglichen. Beide Einrichtungen haben die Aufgabe, die Lernprozesse der Kinder
zu strukturieren, zu moderieren und zu organisieren. Voraussetzung für eine
erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit ist eine dialogische Grundhaltung aller
Beteiligten. Ebenso bildet die gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten eine
Ausgangslage für eine Zusammenarbeit von Schule und Hort.
Grundlagen der Kooperationsvereinbarung sind:
•
Brandenburgisches Schulgesetz §19 (1)
•
gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung
und Grundschule (GorBiKS II)
•
Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und
äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB)
•
Kita-Gesetz
•
Schul- und Hausordnung der Grundschule am Wäldchen
•
Konzeption des Hortes am Wäldchen
Arbeitsstruktur
Es finden zwischen Erzieher/innen und Lehrkräften - eine Schülergruppe betreffendregelmäßige Absprachen statt, welche durch Erzieher/innen und Lehrkräfte nach
ihren Möglichkeiten in eigener Verantwortung organisiert und durchgeführt werden.
•
Lehrkräfte und Erzieher/innen einer Klasse erarbeiten in einer gemeinsamen
Beratung zu Beginn des Schuljahres – in der Vorbereitungswoche- einen
Schuljahresarbeitsplan.
•
Gemeinsame Höhepunkte der Grundschule und des Hortes werden in der
Vorbereitungswoche für den Schuljahresarbeitsplan vorgeschlagen.
•
Erzieher/innen und Lehrkräfte führen ggf. gemeinsame Elternabende durch
und beraten, welche Elterngespräche gemeinsam geführt werden.
•
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten bieten sich Lehrkräfte und Erzieher/innen
gegenseitige Unterstützung an.
•
Gegenseitige Hospitationen finden nach individueller Absprache statt.
•
Absprachen zur Hausaufgabenerledigung treffen Erzieher/innen und
Lehrkräfte entsprechend des HA-Konzepts der Grundschule.
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•
Gegenseitige Unterstützung erfolgt bei Fortbildungs- oder Teammaßnahmen
der Pädagogen-Teams durch teilweise Übernahme von Betreuungsaufgaben.
In der Jahresplanung der Einrichtungen werden gemeinsame Vorhaben für den
Jahresverlauf festgelegt und Verantwortlichkeiten bestimmt:
•
Beratungen auf Jahrgangsstufenebene in der Vorbereitungswoche
•
Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsbastelns
•
Vorbereitung und Durchführung des „Tags der offenen Tür“ zur Anmeldung
der Lernanfänger
•
gemeinsame Dienstberatung oder Fortbildung einmal jährlich im Frühjahr
Hausaufgabenerteilung und -erledigung
Die Grundlage ist das Hausaufgabenkonzept der Grundschule am Wäldchen.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, Hausaufgaben so aufzugeben, dass sie selbstständig
im angegebenen Zeitfenster erledigt werden können.
Die Kontrolle der Richtigkeit, der Vollständigkeit und der Sauberkeit der
Hausaufgaben erfolgt im Unterricht.
Die Möglichkeit zur Hausaufgabenerledigung wird im Hort laut Hortkonzeption für alle
Hortkinder angeboten:
•
Die Erzieher/innen ist dabei Ansprechpartner für die Kinder.
•
Den Kindern wird eine ruhige und geordnete Atmosphäre zur Erledigung der
Hausaufgaben zur Verfügung gestellt.
•
Den Eltern sollte im HA-Heft rückgemeldet werden, wenn es Probleme bei der
HA-Erledigung gab.
•
Mittwochs ist Gruppentag. An diesem Tag werden keine Hausaufgaben im
Hort angefertigt.
Lehrkräfte und Erzieher/innen stellen für die Bearbeitung der Hausaufgaben
entsprechende Arbeitsmaterialien zur Verfügung und tauschen sich über die
Erledigung der Hausaufgaben aus. Dabei sollen Rückmeldungen über die Menge (zu
viel/ zu wenig) und die Art (zu einfach/ zu schwer) gegeben werden. Die Art und
Weise dieser Verständigung regeln die Betreffenden individuell.
Die Pflichten der Eltern bleiben von diesen Hausaufgabenstandards unberührt. Sie
sind für die vollständige und richtige Erledigung der Hausaufgaben verantwortlich.
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Vorgehensweise bei vorzeitigem Unterrichtsschluss
Bei Unterrichtsausfall bzw. vorzeitigem Unterrichtsschluss werden die Kinder, die den
Hort besuchen, bis zum Ende der Unterrichtszeit von den Lehrkräften betreut.
Ausnahmen bilden der letzte Unterrichtstag vor den Halbjahres- bzw. Sommerferien.
An diesen Tagen endet der Unterricht 11:30 Uhr.
Essenszeiten
Die Essenszeiten der Klassen und Hortgruppen werden in der Vorbereitungswoche
von den Leitungen der Einrichtungen festgelegt.
In der Zeit von 11:30 Uhr bis 11:50 Uhr gewährleistet die Schule die Aufsicht.
Hortkinder, die nach der 4. Stunde (11:30 Uhr) Unterrichtsschluss haben, gehen erst
nach der Hofpause mit dem/den Horterzieher/innen essen.
Hauskinder nehmen ihr Essen direkt nach dem Unterricht ein und verlassen dann
zügig das Gelände. Sie werden dabei im Essenraum von den anwesenden
Lehrkräften oder Erzieher/innen beaufsichtigt.
Raumnutzung
Alle Räume der Grundschule, auch die Fachkabinette, werden durch Schule und Hort
gemeinsam genutzt. Der WAT- und PC-Raum sowie die Bibliothek und die Aula
dürfen durch die Kinder nur unter Aufsicht genutzt werden.
Die Raumplanung erfolgt gemeinsam in Absprache zwischen Schul- und Hortleitung.
Bei Doppelnutzung der Räume werden Grundregeln festgelegt, die gemeinsam mit
Lehrkräften, Erzieher/innen und Kindern erarbeitet und umgesetzt werden. Die
Regeln sollen visualisiert werden und im jeweiligen Klassen- und Gruppenraum
sichtbar aufgehängt werden.
Die Räume, die als Gruppenzimmer in Doppelfunktion genutzt werden, sollten ab
Schulschluss der jeweiligen Klasse zur Verfügung stehen und sich in einem für die
Nachmittagsgestaltung angemessenen Zustand befinden.
(verantwortlich: Lehrkraft)
Am Ende der Hortzeit muss der Raum so hergerichtet werden, dass am nächsten
Tag dort wieder Unterricht stattfinden kann.
(verantwortlich: Erzieher/innen )
Bei der Raumnutzung am Nachmittag ist dem Hort gegenüber Fremdanbietern
Vorrang zu gewährleisten.
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Budgets und Haushaltspläne
Auf beiden Seiten werden finanzielle Mittel für gemeinsame Projekte bereitgestellt.
Elternarbeit
Ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern, Lehrkräften und
Erzieher/innen ist notwendig um die Erziehung in der Familie durch unsere Angebote
unterstützend zu ergänzen. Die Ressourcen der Eltern werden genutzt und tragen
zur Bereicherung der Arbeit bei.
Mitglieder des Kita-Ausschusses des Hortes sollten in den Mitwirkungsgremien der
Schule vertreten sein.
Die Grundschule und der Hort erarbeiten als Grundlage zum gemeinsamen und
einheitlichen Handeln ein Kinderschutzkonzept.
Umsetzung und Verbindlichkeit
Die Schul- und Hortleitung sind für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung
und die Zusammenarbeit von Schule und Hort vor Ort verantwortlich.
Die Kooperationsvereinbarung ist verbindliche Arbeitsgrundlagen für alle
Erzieher/innen und Lehrer/innen.
Ungeachtet unterschiedlicher Dienst- und Fachaufsicht, Ausbildung und
unterschiedlichem Bildungsauftrag und Bildungsanspruch muss das Kind im
Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit von Schule und Hort stehen.
Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung
Die Vereinbarung tritt mit der Wirkung vom 01.09.2016 in Kraft.
Die Gültigkeitsdauer wird auf ein Schuljahr festgelegt.
Somit endet die Gültigkeit am 31.08.2017. Die Kooperationspartner verpflichten sich,
vor Ablauf die Kooperationsvereinbarung ihre Umsetzung zu reflektieren.
Sie sind verpflichtet, spätestens zum Ablaufdatum eine Nachfolgevereinbarung zu
treffen.
Strausberg, Juli 2016
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Hortleitung
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Kita-Ausschuss
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Schulleitung
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Vorsitzende der Schulkonferenz