Schulordnung - Schule Mumpf

Schulordnung
Die Schulordnung regelt das friedliche Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. An
unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Rücksichtsvolles und kameradschaftliches
Benehmen ist eine Selbstverständlichkeit. Bei Konflikten und Streitigkeiten gilt die Stopp
– Regel.
Geltungsbereich
Die Schulordnung gilt für die Schule und die Kindergärten der Gemeinde Mumpf,
Obermumpf und Schupfart. Sie gilt während den Unterrichtszeiten, bei Anlässen und
Ausflügen.
Schulweg
Die Schüler/Schülerinnen kommen, wenn möglich, zu Fuss in die Schule. Die Eltern
tragen die Verantwortung für den Schulweg. Sie sind besorgt, dass das Kind rechtzeitig
und auf direktem Wege zur Schule gelangt. Die Schule empfiehlt, auf das Benützen von
fahrzeugähnlichen Geräten zu verzichten.
Für Schäden, die auf dem Schulweg entstanden sind, wird von der Schule keine Haftung
übernommen.
Unterrichtsbeginn
Die Schüler/Schülerinnen erscheinen pünktlich und ordentlich zum Unterricht.
Falls der/die Schüler/-in häufig zu spät erscheint, wird die Lehrperson der
Schulleitung Meldung erstatten. Die Kinder betreten das Schulhaus erst 5 Minuten
vor dem im Stundenplan angegeben Unterrichtsbeginn. Im Kindergarten gelten die
Weisungen der Kindergärtnerin. Die Benützung von privaten elektronischen
Geräten (Natel, MP3-Player, usw.) während den Unterrichtszeiten auf dem
Schulareal ist verboten. Muss ein Kind aus privaten Gründen das Natel in die
Schule mitnehmen, ist dieses ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.
Diese Regelung gilt auch während Schulreisen und Exkursionen. Wenn Kinder
gegen diese Regelung verstossen, werden die Geräte durch die Lehrpersonen
eingezogen, bei dieser müssen diese zusammen mit einem Elternteil abgeholt
werden.
Pausen
In den grossen Pausen begeben sich die Schüler/Schülerinnen auf den Pausenplatz und
verlassen diesen während der Pause nicht. Weisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.
Den zur Verfügung gestellten Spielgeräten ist Sorge zu tragen. In der Pause ist das
Benutzen von Rollerblades, Kickboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln untersagt.
Der Pausenplatz ist für die Kinder da. Ausserhalb der Schulzeiten darf der Pausenplatz
benutzt werden. Es gelten die üblichen Regeln auf öffentlichen Plätzen. Nebst Bewegung
gehört auch ein gesundes „Znüni“ zu einer gesunden Schule. Getränke mit Coffein sind
nicht erlaubt. Auf zuckerhaltige Getränke und Esswaren soll verzichtet werden.
Schulschluss
Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schüler/Schülerinnen auf dem direktesten
Wege nach Hause. Die Schüler/Schülerinnen dürfen nur auf dem Pausenplatz bleiben,
wenn die Eltern Kenntnis davon haben und der übrige Unterricht nicht gestört wird. Die
Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg.
Verhalten im Schulhaus
In den Gängen und in den Klassenzimmern darf nicht herumgerannt werden. Ballspiele
sind untersagt. Schuhe, Jacken, Mützen etc. sind an den dafür vorgesehen Plätzen
(Garderobe) zu deponieren. Für Diebstähle übernimmt die Schule keine Haftung. Mit
schmutzigen Schuhen darf das Schulhaus nicht betreten werden. In den
Klassenzimmern tragen die Schüler/Schülerinnen Hausschuhe, die nach dem Unterricht
in den Schuhgestellen abgelegt werden. Für Abfälle sind die Abfalleimer da. Die
Weisungen des Hauswartes gelten für alle.
Verhalten in der Turnhalle
Zum Turnunterricht bringen die Schüler/Schülerinnen ihre Turnkleidung mit. Saubere
Turnschuhe (Hallenschuhe mit nicht färbender Sohle sind obligatorisch) in der
Primarschule, „Schläppli“ oder rutschfeste Socken im Kindergarten. Beim Turnen und bei
Anlässen im Freien gilt der Witterung angepasste Bekleidung.
Mobiliar, Schulmaterial
Zu den Einrichtungen und Schulmaterialien ist Sorge zu tragen.
Mutwillige Beschädigungen, Beschmutzungen und Verunreinigungen an Gebäuden und
Mobiliar werden auf Kosten des Verursachers (für Schüler/Schülerinnen die Eltern)
wieder repariert oder entfernt. Für grobfahrlässige Tatbestände haben die Eltern mit
einer Busse und Anzeige bei der zuständigen Behörde zu rechnen. Disziplinarische
Massnahmen werden in solchen Fällen in Betracht gezogen.
Fahrverbot auf dem Schulareal
Das Befahren des Schul- und Kindergartenareals ist während den Unterrichtszeiten
untersagt. Auf Grün- und Sandflächen gilt ein generelles Fahrverbot.
Suchtmittel
Das Rauchen und das Konsumieren von Alkohol ist im Schulhaus und auf dem
Schulareal untersagt. Ausgenommen sind spezielle Veranstaltungen.
Versicherung
Für den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Unfällen während des Unterrichts,
bei Schulanlässen, bei Ausflügen und auf dem Schulweg, ist die obligatorische
Krankenversicherung des Kindes zuständig.
Wohnortswechsel
Wohnortswechsel sind grundsätzlich der Gemeinde und der Schule bekannt zu geben.
Die Schule schätzt es sehr, wenn ein Umzug frühzeitig den Lehrpersonen gemeldet wird.
Diese Schulordnung stützt sich auf das Schulgesetz vom 17. März 1981 und die
Verordnung über die Volksschule vom 27. Juni 2012 des Kantons Aargau.