Ad-hoc_Erwerb Aktien_2016

Ad-hoc-Mitteilung
STRABAG SE-Aufsichtsrat stimmt der
Ausübung der Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien zu
Kontakt
STRABAG SE
Marianne Gruber
Konzernkommunikation
& Investor Relations
Tel. +43 1 22422-1174
[email protected]
Wien, 15.7.2016
Die am 10.6.2016 abgehaltene 12. Ordentliche
Hauptversammlung der STRABAG SE (die "Gesellschaft")
ermächtigte den Vorstand der Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie Abs. 1a und 1b AktG im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer von 13 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung, sohin bis 10.7.2017. Gemäß Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft kann der Erwerb sowohl über
die Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei für den
außerbörslichen Erwerb die Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft erforderlich ist.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von
dieser Ermächtigung – zu gegebener Zeit – wie folgt Gebrauch zu
machen:
Bedingungen des Aktienrückerwerbs
Beginn und voraussichtliche Dauer:
Aktiengattung:
Volumen:
Erwerbspreis:
Erwerbsart:
Zweck:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses:
Tag und Art der Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses:
vom 10.6.2016 bis 10.7.2017
Stammaktien (ISIN AT000000STR1)
bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
von € 1,00 (inklusive dieses Betrags) bis € 34,00
(inklusive dieses Betrags)
über die Börse und gegebenenfalls außerbörslich
(OTC)
zu jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
erlaubten Zweck, insbesondere zur
Verwendung der eigenen Aktien als
Akquisitionswährung
10.6.2016
die Veröffentlichung erfolgte am 10.6.2016
gemäß § 82 Abs. 8 BörseG
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