Mediadaten

M. S. MEDIA-SERVICE & VERLAGSGESELLSCHAFT mbH
Mediadaten Nr. 11
Gültig ab Juli 2016
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ALLGEMEIN
Verlagsanschrift
M. S. MEDIA-SERVICE & VERLAGSGESELLSCHAFT mbH
Heinkelstraße 1
93049 Regensburg
Telefon: (09 41) 9 20 81 - 0
Fax:
(09 41) 9 20 81 - 50
Internet: www.blizz-regensburg.de
E-Mail: [email protected]
Bankverbindungen
Sparkasse Regensburg
IBAN:
DE39 7505 0000 0026 4617 72
BIC:
BYLADEM1RBG
Hypovereinsbank Regensburg
IBAN:
DE27 7502 0073 0003 4985 73
BIC:
HYVEDEMM447
Anzeigenschluss
Mittwoch, 15 Uhr. Wenn Mittwoch ein Feiertag ist: Dienstag, 15 Uhr.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. 2% Skonto nur bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung, sofern
ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Bankzinsen für
Dispositionskredite berechnet. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen / Beilagen von der
Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Alle Preisangaben zuzüglich gesetzlich gültiger MwSt.
BLIZZ Mediadaten Nr. 11
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VERBREITUNG
Verbreitungsgebiet
Kallmünz
Beratzhausen
Gesamtauflage:
ca. 120.000 Stück
Stadt Regensburg:
ca. 50.000 Exemplare
Holzheim
am Forst
Duggendorf
Regenstauf
Wolfsegg
Brunn
Hemau
Landkreis Regensburg:
ca. 70.000 Exemplare
Verbreitungsart
Wenzenbach
Pettendorf
Deuerling
Regensburg
Tegernheim
Donaustauf Bach / Do.
Brennberg
Wiesent
Wörth / Do.
Barbing
Sinzing
Neutraubling
Pentling
Obertraubling
Köfering
Thalmassing
Pfatter
Mintraching
Riekofen
Alteglofsheim
Jeden Samstag oder Sonder-Erscheinungstermine
nach vorheriger Ankündigung des Verlags
Digitale Ausgabe
Altenthann
Nittendorf
Kostenlose Verteilung an alle frei zugänglichen Haushalte
Erscheinungstermin
Zeitlarn
Pielenhofen Lappersdorf
Laaber
Bernhardswald
Hagelstadt
Aufhausen
Mötzing
Sünching
Pfakofen
Schierling
E-Paper unter www.blizz-regensburg.de
Gültig ab Juli 2016
4
PREISE
Beilagen-Preise
Gewicht
Grundpreis ‰
Lokalpreis ‰
bis 20 gr.
51,70 ¤
43,95 ¤
bis 25 gr.
54,60 ¤
46,40 ¤
bis 30 gr.
57,55 ¤
48,90 ¤
bis 35 gr.
60,35 ¤
51,30 ¤
bis 40 gr.
63,25 ¤
53,75 ¤
bis 45 gr.
66,10 ¤
56,20 ¤
bis 50 gr.
68,95 ¤
58,60 ¤
Höchstgewicht 50 Gramm, darüber auf Anfrage. Mindestmenge 5.000 Stück. Anlieferung von Beilagen erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Auch Teilbelegung möglich.
Beilagen-Anlieferung
MDLZ, c/o VIA
Rathenaustr. 11, 93055 Regensburg
Kennung: „Beilagen BLIZZ”
AVIS: Telefon (09 41) 207 –152
Die Anlieferung der Prospekte muss immer bis spätestens Mittwoch, 17 Uhr erfolgen.
Bei Feiertagswochen ist die Auftragserteilung/Anlieferung zwingend einen Werktag vorzuverlegen.
Die Prospekte müssen gebündelt angeliefert werden.
Beilagen-Format
Mindestformat: 135 x 90 mm
Höchstformat: 315 x 230 mm
BLIZZ Mediadaten Nr. 11
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PREISE
Anzeigen-Preise
Grundpreis
Lokalpreis
2,47 ¤ / mm
Private Familien-Anzeigen
2,10 ¤ / mm
1,00 ¤ / mm
Abweichende Preise
Fließtextanzeigen (180 Zeichen): privat 4,00 ¤ inkl. MwSt., gewerblich 16,00 ¤ zzgl. MwSt.
Chiffre-Gebühr 5,35 ¤ zzgl. MwSt.
Zuschläge
Farbzuschlag 1 Zusatzfarbe
Farbzuschlag 4
20%
30%
Sämtliche Zuschläge sind nicht rabattfähig. Alle Platzierungswünsche vorbehaltlich technischer Machbarkeit.
Abschluss-Rabatte
6 Schaltungen
oder 3000 mm
12 Schaltungen
oder 5.000 mm
26 Schaltungen
oder 10.000 mm
52 Schaltungen
oder 20.000 mm
5% Rabatt
10% Rabatt
15% Rabatt
20% Rabatt
Erweiterte Mengenstaffel für Großkunden auf Anfrage. Rabattanspruch besteht erst nach Vorlage eines schriftlichen Anzeigen- / Beilagen-Jahresauftrages.
Bei Erreichen der nächsthöheren Staffel ist eine Vergütung in Form von Naturalrabatt mit einer Abnahmepflicht bis 1 Monat nach Ablauf des Anzeigen- / Beilagen-Jahresauftrages möglich.
Darüber hinaus verfällt der Anspruch.
AE-Vergütung
15% Rabatt auf den jeweiligen Grundpreis für Anzeigen- und Beilagenaufträge an vom Verlag anerkannte Agenturen.
Gültig ab Juli 2016
6
SONDERPLATZIERUNGEN
Sonderplatzierungen
Titelseite
1
2
1 2 sp. 130 mm
Grundpreis
949,00 ¤
2 2 sp. 90 mm
Grundpreis
738,00 ¤
3 2 sp. 40 mm
Grundpreis
252,00 ¤
4 1 sp. 50 mm
Grundpreis
158,00 ¤
5 2 sp. 100 mm
Grundpreis
630,00 ¤
5 4 sp. 100 mm
Grundpreis
1260,00 ¤
5 6 sp. 100 mm
Grundpreis
1890,00 ¤
1116,47 ¤
868,24 ¤
296,47 ¤
185,88 ¤
741,18 ¤
1482,35 ¤
2223,53 ¤
3
4
5
5
4
5
Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
BLIZZ Mediadaten Nr. 11
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FORMATE
Format und Satzspiegel
Berliner Format, 6 Spalten à 43 mm (Spaltenabstand: 4 mm). Geringe Abweichung der Spaltenbreite im Textteil möglich.
Satzspiegel 1/1 Seite: 278 x 415 mm (2490 mm).
Spaltenbreiten
1-spaltig
2-spaltig
3-spaltig
4-spaltig
5-spaltig
6-spaltig
43 mm
90 mm
137 mm
184 mm
231 mm
278 mm
Druckunterlagen
Zur Anzeigengestaltung können Reinzeichnungen und reprofähige Vorlagen (zum Beispiel Firmenlogos) verwendet
werden. Bei Anlieferung druckfertiger Anzeigen können ausschließlich digitale Daten verarbeitet werden. Die
Verwendung von Reprofilmen ist nicht möglich.
Anlieferung digitaler Anzeigendaten
Verwenden Sie bitte aussagekräftige Dateinamen, aus denen insbesondere der Kundenname und das Erscheinungsdatum
hervorgehen. Für technische und / oder inhaltliche Fehler in angelieferten Daten übernehmen wir keine Haftung. Ihre
Daten werden von uns auf technische Verwendbarkeit geprüft, eine inhaltliche Kontrolle findet nicht statt. Der Absender
ist für den rechtzeitigen Eingang der Daten (Anzeigenschluss!) verantwortlich. Sollte wegen Nichtbeachtung der
Vorgaben oder aus sonstigen Gründen ein Abdruck nicht möglich sein, übernimmt der Verlag keine Haftung.
Unterstützte Dateiformate und -versionen
PDF / EPS / PS
TIFF / JPEG
QuarkXPress*
InDesign*
FreeHand*
Illustrator*
Word, Excel*
alle Versionen
alle Versionen
alle Versionen
bis CS 6
alle Versionen
bis CS 6
bis Office 2013
* Bei allen offenen Formaten (QuarkXPress, InDesign, FreeHand, Word) müssen alle externen Daten wie zum Beispiel Bilder oder Schriften mitgeliefert werden.
Gültig ab Juli 2016
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TECHNISCHE DATEN
Technische Spezifikationen
Separation:
PDF:
Postscript:
Schriften:
Bilder:
Farben:
Sämtliche Daten müssen „composite“ vorliegen. Die Verarbeitung separierter Daten ist nicht möglich.
Nach Möglichkeit sollten Schriften in PDF-Dateien immer vollständig (nicht als Untergruppe) eingebettet
sein. PDF-Dateien dürfen keinen „Optional Content“ (z. B. Kommentare, Ebenen etc.) enthalten. Solche
Zusatzelemente werden ungeprüft verworfen, was unter Umständen zu einem veränderten Druckbild
führen kann. Darauf zurück zu führende Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.
Postscript Level 1, 2 oder Postscript 3, ASCII oder Binär, nicht farb-separiert, keine DCS-Daten.
Sämtliche verwendete Schriften müssen bei offenen Dateien vollständig mitgeliefert werden, bei
geschlossenen Formaten müssen sie eingebettet oder in Zeichenwege konvertiert sein. Es können
Schriften in den Formaten Postscript Typ 1, Truetype oder OpenType (TT oder PS) verwendet werden.
Bei Typ-1-Schriften müssen sowohl der Zeichensatzkoffer als auch die Outline-Datei vorliegen.
Bilder müssen eine Auflösung von 200 dpi (CMYK, Graustufen) bzw. 800 dpi (Strich) bei einer
Platzierungsgröße von 100% aufweisen und entweder im Strich-, Graustufen- oder CMYK-Modus
vorliegen. Die Verwendung von „echten“ Duplex- / Triplex-Bildern ist nicht möglich.
Alle Farben sollten vierfarbig gemäß dem Standard „ISOnewspaper26v4“ angelegt sein. Der
Gesamtfarbauftrag darf einen Wert von 280% nicht übersteigen. Sämtliche Elemente und Bilder, die nicht
dem genannten Farbraum „ISOnewspaper26v4“ entsprechen und / oder einen zu hohen Farbauftrag
aufweisen, werden automatisiert an den Druckfarbraum angepasst. Diese Anpassung kann in seltenen
Fällen zu sichtbaren Farbabweichungen führen. Für die korrekte Wiedergabe von Farben, die nicht im
passenden Farbraum angelegt sind, sowie Schmuck- und Sonderfarben kann keine Garantie
übernommen werden. Eventuell auftretende Farbabweichungen aufgrund falsch gelieferter Farbdaten
berechtigen nicht zur Reklamation.
Ihr Ansprechpartner für technische Fragen
DTP-Studio DENZL, Abteilung Satztechnik „Blizz“
Telefon: 09 41 / 9 20 81 –60, E-Mail: [email protected], Internet: www.dtpd.com
BLIZZ Mediadaten Nr. 11
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anzeigenaufträge
1.
2.
Bei Abschlüssen sind Anzeigen zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres abzurufen.
Die gleiche Anzeige je Woche wird im Rahmen
eines Abschlusses einmal abgerechnet, auch
wenn sie in mehreren Ausgaben erscheint.
3.
Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb
der vereinbarten oder der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Ablehnung und Nichterfüllung von Aufträgen
4.
Wird ein Auftrag aus Umständen, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so
hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten – uns den Unterschied zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass zu erstatten. Eine Erstattung entfällt,
wenn die Nichterfüllung trotz höherer Gewalt
dem Risikobereich des Verlags zuzuordnen
ist.
5.
Anzeigenaufträge, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Positionen veröffentlicht werden sollen, müssen
so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6.
7.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen
eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in der Zeitung „BLIZZ“, einem Produkt der M.S. Media-Service- und Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend „Verlag“ genannt), zum Zwecke der Verbreitung.
Aufträge, die nach Anzeigenschluss eingehen,
werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch
nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazität erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Der Verlag behält sich vir, Anzeigenaufträge –
auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags – nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag (wegen der Herkunft oder der technischen Form) unzumutbar
ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts- und Annahmestellen, telefonisch
oder bei Vertretern aufgegeben werden.
8.
Bei der Berechnung der Abnahmemengen
werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
9.
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Änderungen und Streichungen in Anzeigen
10. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält
sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen.
11.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Rubrizierte Anzeigen werden in den jeweiligen
Rubriken abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Abbestellungen bzw. Änderungen;
Übernahme der Kosten
12. Abbestellungen und Änderungen durch den
Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen und
spätestens zum Anzeigenschluss (bzw. zum
letzten Beilegeänderungstermin) der betreffenden Ausgabe vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Kosten berechnet,
mindestens 50 v. H. des Preislistenpreises
(ohne gesonderten Nachweis). Bei nicht oder
nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen behält sich der Verlag die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen vor, mindestens
50 v. H. des Preislistenpreises (ohne gesonderten Nachweis).
13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen
bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen
sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung
für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
Chiffre-Anzeigen
14. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für
die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Eingänge auf Chiffre-Anzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Eingänge,
die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet.
15. Eingehende Einschreibebriefe und Eilbriefe
aus Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem
normalen Postweg weitergeleitet. Eingehende
Briefe, die das zulässige Format DIN A 4
(Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Päckchen,
Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sind
von der Entgegennahme und Weiterleitung
ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber
übernimmt die dabei entstehenden Kosten.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber die
Möglichkeit, mit dem Verlag die Selbstabholung oder die gebührenpflichtige Zurücksendung zu vereinbaren. Auch kann der Auftraggeber dem Verlag ein Vertretungsrecht
dahin gehend einräumen, die eingehenden
Angebote anstelle und im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen.
16. Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber
verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen
Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Zifferanzeigen werden nicht befördert.
Anzeigenbeleg
17. Bei der Abwicklung über Werbungsmittler
liefert der Verlag auf ausdrücklichen Wunsch
einen Anzeigenbeleg. Statt eines Belegs kann
der Verlag eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Anzeige erteilen.
18. Bei Fließsätzen, PR-Anzeigen und privaten
Anzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg.
Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung
19a. Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung
oder bei Bankabbuchung entgegengenommen. Eine Zahlung nach Rechnungserhalt
ist nur bei gewerblichen Auftraggebern möglich. Sämtliche Rechnungen sind zur sofortigen
Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart
ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber
weist einen geringeren Schaden des Verlages
nach. Im Fall des Zahlungsverzugs kann der
Verlag die weitere Ausführung des laufenden
Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Kann ein Bankabbuchungsauftrag
aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden
liegen, nicht durchgeführt werden, so haftet
der Auftraggeber für die anfallenden Kosten.
19b. Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt
Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen
und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden
über Werbungsmittler angenommen und zum
Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu ermäßigten Grundpreisen werden nicht verprovisioniert. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, gelten nicht als Lokalinserenten.
Eine Entscheidung hierüber behält sich der
Verlag vor. Agenturen werden nur nach Eintrag
in das Handelsregister als solche anerkannt.
Sonderberechnung; gesonderte Preisliste;
nachträglicher Nachlass
20. Der Verlag behält sich vor, die Preise für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven sowie für großformatige
Anzeigen, Anzeigen-Beilagenstrecken und
Anzeigen mit speziellen Formaten in einer
gesonderten Preisliste zu regeln.
Gültig ab Juli 2016
10
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
21. Werden Preislisten vom Verlag geändert, so
gelten die Änderungen auch für die laufenden
Aufträge und Abschlüsse, und zwar ab dem
Datum der Veröffentlichung der Änderungen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zuvor
ausdrücklich vereinbart wurde.
22. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch
auf den seiner tatsächlichen Abnahme von
Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist
einen schriftlichen und vom Verlag schriftlich
bestätigten Auftrag abgeschlossen hat, der
aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass
von vornherein berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.
23. Sind keine besonderen Größenvorschriften
vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers
24. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an.
24b Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird
kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn
der Auftraggeber nicht vor der nächsten
Schaltung auf den Fehler hinweist.
25. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
bei der Übersendung des Probeabzugs in
der gesetzten Frist mitgeteilt werden.
26. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Anzeige zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber
hat die Pflicht, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, welche aus der Ausführung
des Auftrags erwachsen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn vom Auftraggeber wegen seiner
Insertion bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, er dies
dem Verlag jedoch nicht mitgeteilt hat.
BLIZZ Mediadaten Nr. 11
27. Filme und Fotoabzüge werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Geht beim Verlag eine solche
Anforderung nicht ein, werden Filme und
Fotoabzüge nach einer Aufbewahrungsfrist
von drei Monaten nach Ablauf des Auftrags
vernichtet.
Verantwortlichkeit des Verlags;
Haftungsfreistellung
28. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Teil übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
29. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und
Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Der Verlag haftet nicht,
wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder
getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche
Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe
des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
30. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner
Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg.
Rechte des Auftraggebers;
Reklamations- und Verjährungsfrist
31. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch
auf Zahlungsminderung in dem Umfang, in
dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde (maximal in Höhe des Anzeigenpreises)
oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte,
angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrags. Ein Anspruch aus § 284 BGB
(neue Fassung) ist ausgeschlossen.
32. Reklamationen werden nur berücksichtigt,
wenn sie innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung – bei nicht offensichtlichen
Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens
jedoch sechs Monate nach Veröffentlichung –
schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt
keine rechtzeitige Mitteilung, sind Ansprüche
ausgeschlossen.
33. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund (außer bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit) sind im Rahmen der
gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit dem Verlag nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit bzw. in Fällen der leichten
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten
zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen („Kardinalpflichten“).
Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf
die Höhe des Auftragswerts beschränkt. Eine
Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit des
Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt.
34. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
der Verlag darüber hinaus nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis
zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt.
35. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigender Mangel, wenn
sie mehr als 15 v. H. beträgt. Darüber hinaus
sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
36. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (auch
Schadensersatzansprüche) beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. Sobald
es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr,
sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer
Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche
und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Fälle höhere Gewalt; Arbeitskampfmaßnahmen
37. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die
Umstände und Vorkommnisse, die mit der
Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung
nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von
sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Entsprechendes gilt für vom Verlag unverschuldete
Arbeitskampfmaßnahmen.
Ausschluss von Mitbewerbern
des Auftraggebers
38. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für
eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
Urheberrecht und Datenschutz
39. Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag
oder ihren Erfüllungsgehilfen übernommen
wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich
beim Verlag aktuell. Vervielfältigung oder
elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages zulässig.
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu
den Vertragszwecken verwendet werden (§
33 BDSG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand
40. Erfüllungsort ist Regensburg. Gerichtsstand
für Ansprüche des Velags gegen den Auftraggeber ist, soweit das Gesetz zwingend
nichts anderes vorsieht, Regensburg. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung
verlegt, so ist als Gerichtsstand Regensburg
vereinbart.
11
IHRE NOTIZEN
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