Marburg, 12. Juli 2016 An die Mitglieder des DVBS e.V. DVBS-Jubiläum 2016: Einladung zur Mitgliederversammlung des DVBS e.V. am 24.9.2016 Liebe Mitglieder des DVBS, von Donnerstag, 22.9.2016 bis zum Samstag, 24.9.2016 finden in Marburg die Veranstaltungen zum 100jährigen Jubiläum des DVBS statt. Frist- und formgerecht möchten wir Sie heute bereits zur der in diesem Rahmen stattfindenden Mitgliederversammlung unserer Selbsthilfeorganisation einladen: am Samstag, 24. September 2016, von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr, im Bürgerhaus Marburg-Cappel, Goethestr. 1, 35041 Marburg. Der Vorstand des Vereins schlägt folgende Tagesordnung vor: 1. Begrüßung 2. Ehrung der seit der letzten Mitgliederversammlung verstorbenen Mitglieder 3. Festlegung der endgültigen Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 21.06.2014 5. Bericht über die Vereinsarbeit seit der letzten Mitgliederversammlung mit ergänzendem Finanzbericht 6. Aussprache über die Berichte 7. Entlastung des Arbeitsausschusses 8. Verabschiedung einer Resolution zum Bundesteilhabegesetz 9. Wahl des Vorstands 10. Satzungsänderungsvorschlag des Vorstands 11. Verleihung der Carl-Strehl-Plakette an die Ehepaare Cory und Fischer 12. Modern informieren, austauschen, diskutieren, verstehen, verabreden: Unsere neue Internet- und Kommunikationsplattform ab 2017: Was muss sie „können“, was soll sie „lassen“? Diskussion und Ergänzung des fachlichen Anforderungskonzeptes. 13. Anträge 14. Verschiedenes 15. Schlusswort des 1. Vorsitzenden Zu Tagesordnungspunkt 9: Für den Vorstand wählbar sind Vereinsmitglieder, die von mindestens zwei Vereinsgliederungen nominiert wurden. In der Anlage 2 finden Sie die endgültige Nominierungsliste. Zu Tagesordnungspunkt 10: Es liegt ein Satzungsänderungsvorschlag des Vorstandes vor, den Sie nebst Begründung in Anlage 1 finden. Darin werden Änderungen zu den Paragraphen 2, 3, 8 und 9 vorgeschlagen. Die wichtigste Änderung betrifft die Möglichkeit, neben den Fachgruppen zukünftig auch Projektund Interessengruppen einzurichten. Die Veranstaltungen zum Jubiläum 22.9.2016: Festakt von DVBS und blista in der Stadthalle "Erwin-Piscator-Haus", Biegenstraße 15, 35037 Marburg. Schirmherr ist der Altbundespräsident Horst Köhler, der sein Kommen auch zugesagt hat. Die Veranstaltung wird von 11:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr stattfinden, Einlass ab 10:00 Uhr. Fachgruppensitzungen: Auf dem blista Campus werden ab 16:00 Uhr folgende Fachgruppen tagen: Jura, Medien, MINT, Gruppe Ruhestand, Selbstständige, Soziale Berufe und Psychologie, Studium und Ausbildung und Wirtschaft. Die Tagungsordnungen für die einzelnen Sitzungen werden im Tagungsreader enthalten sein. Einladung Jubiläum 2016, Seite 2 Im Treffen der Fachgruppe MINT wird es einen fachgruppenübergreifenden Vortrag des Projekts BIT inklusiv zum Thema "Testverfahren für Anwendungssoftware und PDF" geben. Abends lockeres Treffen im Restaurant "Colosseo", Deutschhausstraße 35. 23.9.2016: Fachtagung "Megatrend Digitalisierung": Die Fachtagung findet statt von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Technologie- und Tagungszentrum (TTZ), Softwarecenter 3, 35037 Marburg. Aus der Perspektive blinder und sehbehinderter Menschen sollen an Hand der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche Gefährdungen und Chancen der Teilhabe unseres Personenkreises in Beruf und Gesellschaft erörtert und die Bedingungen für barrierefreie Selbstbestimmung formuliert werden. Revue im Hotel Carle, Ronhäuser Straße 6, 35043 Marburg-Cappel: Ab 20:00 Uhr beginnt ein Unterhaltungsprogramm mit dem Titel "Glanz und Elend unseres Berufslebens - Ein anstrengender Abend mit Texten und Liedern. Aber auch mit Pause!". Es erwartet Sie nicht so ganz ernst zu Nehmendes aus den Fachgruppen des DVBS zu diesem Thema. In der Zeit von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr können Sie auch dort zu Abend essen. 24.9.2016: Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen im Bürgerhaus Cappel Anmeldung: Ab sofort können Sie sich und ggf. Ihre Begleitung für die Mitgliederversammlung und die weiteren Veranstaltungen anmelden. Das Formular finden Sie in der Anlage. Außerdem stellen wir es als ausfüllbares PDF auf die DVBS-Homepage. Mit Ihrer frühzeitigen Anmeldung helfen Sie uns, möglichst rasch Planungssicherheit u.a. bei der Zuordnung der Räume für die Sitzungen der Fachgruppen zu erhalten. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 8. August 2016, denn wir möchten Ihnen den ausführlichen Tagungsreader frühzeitig zuschicken. Für die Fachtagung gilt abweichend der 5. September als Anmeldeschluss. Einladung Jubiläum 2016, Seite 3 Unterkunft in Marburg Falls Sie noch eine Unterkunft in Marburg benötigen, hilft Ihnen gern die Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH, Tel.: 06421 99120, Fax: 06421 991212, E-Mail: [email protected]. Der DVBS hat ein Kontingent von Zimmern in Hotels verschiedener Kategorien bis zum 12.8.2016 reserviert. Diese Zimmer können Sie auch direkt online unter folgendem Link buchen: https://www.marburg.de/tagungen2016. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVBS-Geschäftsstelle helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter: Telefonnummern 06421 9488817 (Birgit Stolz) oder 06421 9488827 (Savo Ivanic). Aktion "Bett und Begleitung" Wenn Sie als Marburger Mitglied anbieten wollen, auswärtige Mitglieder während der Selbsthilfetage bei sich aufzunehmen und ggf. zu den Veranstaltungen zu begleiten, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle, Telefon 06421 94888-23 oder -0. Erstattung von Reisekosten Allen Mitgliedern, die in Ausbildung oder arbeitslos sind, erstattet der DVBS auf Antrag Fahrtkosten, die höher sind als 20 €. Der günstigste Bahntarif und Ermäßigungsmöglichkeiten müssen wahrgenommen werden. Tagungsreader Alle Mitglieder, die sich zu wenigstens einer Veranstaltung angemeldet haben, erhalten rechtzeitig vor dem Beginn des Jubiläumswochenendes einen ausführlichen Tagungsreader. Dort sind alle Termine, Orte und weiteren wichtigen Informationen aufgeführt. Einladung Jubiläum 2016, Seite 4 In diesem Sinne hoffe ich, möglichst viele von Ihnen in Marburg begrüßen zu können. Ich freue mich auf gute Gespräche sowie auf nachdenkliche, erkenntnisreiche und heitere Stunden mit Ihnen im September. Im Namen des Vorstandes grüßt Sie sehr herzlich Klaus Winger Geschäftsführer Anlagen: Satzungsänderungsantrag Liste Nominierungen Vorstandswahlen 2016 Einladung Jubiläum 2016, Seite 5 Anlage 1 Satzungsänderungsantrag: Der Vorstand beantragt, die Satzung des DVBS in den §§ 2, 3, 8 und 9 wie folgt zu ändern: Zu § 2.1: Der bisherige Satzungstext lautet: "Als Selbsthilfeorganisation fördert der Verein alle Blinden und Sehbehinderten in akademischen und verwandten Berufen sowie den entsprechenden Ausbildungsgängen und vertritt ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange, vor allem in Fragen der Aus- und Fortbildung, der Rehabilitation und des Berufs. Zu seinen Aufgaben gehören …" Der Vorstand beantragt, § 2.1 wie folgt zu fassen: "Als Selbsthilfeorganisation fördert der Verein alle blinden und sehbehinderten Menschen mit einem Studium bzw. einer Ausbildung in einem anerkannten Beruf. Er vertritt ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange, vor allem in Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben, der Aus- und Weiterbildung, der Rehabilitation und des lebenslangen Lernens. Zu seinen Aufgaben gehören …" Zu § 3.1: Der bisherige Satzungstext lautet: "Ordentliches Mitglied kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres werden, wer blind oder sehbehindert ist, den Abschluss von Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Ausbildungsstand erworben oder sich in einem Beruf entsprechend qualifiziert hat und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Ordentliche Mitglieder können darüber hinaus …" Der Vorstand beantragt, § 3.1 wie folgt zu fassen: "Ordentliches Mitglied können nach Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres alle blinden und sehbehinderten Menschen werden, die einen mittleren allgemeinbildenden Abschluss und/oder eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf anstreben, über einen solchen verfügen oder einen gleichwertigen Bildungsstand erworben Einladung Jubiläum 2016, Seite 6 haben und bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Ordentliche Mitglieder können darüber hinaus ..." Zu § 8: Der Vorstand beantragt, den bisher mit dem Wort "Fachgruppen" überschriebenen Paragrafen mit der Überschrift "Fach-, Interessen- und Projektgruppen" zu versehen. § 8 Abs. 1 der Satzung hat derzeit folgende Fassung: "Der Arbeitsausschuss kann Fachgruppen bilden. Er hat dabei zu bestimmen, welche Berufsgruppen und die Studierenden welcher Studienbereiche in ihnen vertreten sind und wer sie bis zur ersten Fachgruppenversammlung leitet." Der Vorstand beantragt, § 8 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen: "Vereinsmitglieder können sich zur Erfüllung des Vereinszweckes (§ 2) zu Fach-, Interessen- und Projektgruppen zusammenschließen. Neue Gruppen bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand. Zu ihrer Vertretung im Arbeitsausschuss bedarf es der Bestätigung durch diesen." § 8 Abs. 2 hat derzeit folgende Fassung: "§ 7 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend." Der Vorstand beantragt, § 8 Abs. 2 wie folgt neu zu fassen: "§ 7 Abs. 2 und 3 gelten für alle vom Arbeitsausschuss bestätigten Gruppen." § 9.1 der Satzung lautet bisher: "Der Arbeitsausschuss besteht aus den Bezirks- und Fachgruppenleiterinnen und -leitern. Bei ihrer Verhinderung ..." Der Vorstand beantragt, § 9.1 wie folgt zu fassen: "Der Arbeitsausschuss besteht aus den Leiterinnen und Leitern der vom Arbeitsausschuss bestätigten Bezirks-, Fach-, Interessen- und Projektgruppen. Bei ihrer Verhinderung ..." Einladung Jubiläum 2016, Seite 7 Begründung: In seiner Sitzung vom 22. November 2014 hat der Arbeitsausschuss des DVBS eine Strukturkommission eingesetzt, die Vorschläge zu Veränderungen bei den satzungsmäßigen Aufgaben sowie bei den Vereinsgliederungen des DVBS erarbeiten sollte. Diese Vorschläge hat der Arbeitsausschuss sodann im Rahmen seiner Sitzung vom 20.-22. November 2015 intensiv diskutiert und den Vorstand beauftragt, der Mitgliederversammlung 2016 dazu einen Satzungsänderungsvorschlag vorzulegen, was hiermit geschieht. Arbeitsausschuss und Vorstand lassen sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Die Ziele des Vereins sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Der DVBS soll sich auch künftig als eine moderne Selbsthilfeorganisation profilieren, die sich schwerpunktmäßig der Vertretung der Interessen blinder und sehbehinderter Menschen widmet, die ein Studium oder eine berufliche Ausbildung absolvieren oder bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Zu den §§ 2 und 3: Bereits über mehrere Jahrzehnte hat der DVBS blinde und sehbehinderte Menschen als Mitglieder aufgenommen, die kein Abitur abgelegt oder keinen Abschluss an einer Hochschule oder Universität erworben haben. Dennoch wird der Verein sowohl unter blinden und sehbehinderten Menschen, die ihm nicht als Mitglied angehören, als auch teilweise unter den Mitgliedern selbst als elitär wahrgenommen. Durch die Satzungsänderung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der DVBS nicht lediglich blinden und sehbehinderten Menschen in akademischen und verwandten Berufen, sondern allen von Blindheit oder Sehbehinderung betroffenen Menschen offensteht, die einen Abschluss in einem anerkannten Beruf erworben haben oder einen solchen anstreben. Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll aber nicht nur dem Ziel dienen, einem verbreiteten Eindruck entgegenzuwirken. Durch sie soll vielmehr das Engagement des Vereins für die Belange der beruflichen Teilhabe als ein satzungsmäßiger Zweck, dessen Umsetzung seine Organe, insbesondere der Vorstand und der Arbeitsausschuss, in ihrer operativen Arbeit Rechnung zu tragen haben, verankert werden. Die Einladung Jubiläum 2016, Seite 8 ausdrückliche Nennung der Teilhabe am Arbeitsleben, der Aus- und Weiterbildung, der Rehabilitation und des lebenslangen Lernens beschreibt beispielhaft, welchen Aufgaben sich Vorstand und Arbeitsausschuss bei der Verwirklichung des Vereinszweckes schwerpunktmäßig widmen müssen. Dass der DVBS künftig nicht nur die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen in akademischen und verwandten Berufen vertritt, findet seinen Ausdruck auch in der vorgeschlagenen Neufassung von § 3 Abs. 1 Satz 1 der Vereinssatzung. Künftig soll die Mitgliedschaft im DVBS mit Ausnahme der Elternmitgliedschaft voraussetzen, dass ein mittlerer allgemeinbildender Abschluss und/oder eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf angestrebt wird oder bereits vorhanden ist oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben wurde. Zu den §§ 8 und 9: Die in den zurückliegenden Jahren über die Gliederungen des Vereins geführte Diskussion hat u. a. ergeben, dass die Fachgruppen in ihrer derzeitigen satzungsrechtlichen Ausgestaltung allein nicht geeignet sind, um den Interessen der Mitglieder in beruflichen und sozialpolitischen Belangen Ausdruck zu verleihen. Mitglieder sollten sich nicht lediglich zu Berufsfachgruppen zusammenschließen dürfen. Sie sollten vielmehr auch die Möglichkeit erhalten, an der Lösung temporärer Aufgaben und in diesem Zusammenhang an der Realisierung von Projekten mitzuwirken, ohne sich in Fachgruppen zusammenschließen zu müssen. Dieser Auffassung, der der Arbeitsausschuss letztlich auch durch die Bildung der Strukturkommission in seiner Sitzung vom 22. November 2014 gefolgt ist, trägt die vorgeschlagene Neufassung von § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung Rechnung. Danach sollen künftig neben die bereits bestehenden Fachgruppen, deren Fortbestand durch die Satzungsänderung nicht infrage gestellt wird, auch Projekt- und Interessengruppen treten können. Über deren Bildung soll der Vorstand entscheiden. Stimmrecht im Arbeitsausschuss sollen die durch den Vorstand neu gebildeten Fach-, Projekt- und Interessengruppen jedoch jeweils erst erhalten, nachdem sie durch den Arbeitsausschuss bestätigt worden sind. Die Neuregelung soll die Flexibilität der Bildung von Fach-, Projekt- und Interessengruppen außerhalb der in der Regel jährlich stattfindenden Arbeitsausschusssitzungen ermöglichen. Einladung Jubiläum 2016, Seite 9 § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 betreffen Anpassungen der Satzung an die unterschiedliche Stellung der Gruppen, die durch den Vorstand gebildet werden, und derjenigen, die bereits durch den Arbeitsausschuss bestätigt worden sind. Letztere sollen hinsichtlich der Abhaltung von Versammlungen und der Wahlen den bislang für die Fachgruppen geltenden Regelungen unterliegen. Einladung Jubiläum 2016, Seite 10 Anlage 2 Nominierungen zur Vorstandswahl 2016 (nur Vorschläge aus mindestens zwei Vereinsgliederungen) Dr. Heinz Willi Bach Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, FG Jura, Bezirk Schleswig-Holstein Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, Bezirk NRW Norbert Bongartz Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, Bezirk Berlin-Brandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss Uwe Boysen: Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, Bezirk NiedersachsenBremen, FG Sehbehinderte Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, FG Sehbehinderte Uwe Bruchmüller Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, Bezirk Rheinland-PfalzSaar Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, Bezirk BerlinBrandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, Bezirk Niedersachsen-Bremen Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, FG Jura, Bezirk Berlin-Brandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk SachsenAnhalt, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, Bezirk BadenWürttemberg, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte Einladung Jubiläum 2016, Seite 11 Andreas Carstens Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk NRW, Bezirk Bayern, Bezirk Rheinland-Pfalz-Saar Katja Eichhorn Vorschlag zur Beisitzerin: Bezirk Berlin-Brandenburg, Arbeitsausschuss, FG Sehbehinderte Stephan Engelhardt Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, Bezirk Baden-Württemberg, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, FG Sehbehinderte, Bezirk Rheinland-Pfalz-Saar Leonie Kanzler Vorschlag zur Beisitzerin: FG StAu, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Bayern Andrea Katemann Vorschlag zur Beisitzerin: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, Bezirk BerlinBrandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, Bezirk Baden-Württemberg, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte, Bezirk Rheinland-Pfalz-Saar Nina Odenius Vorschlag zur Beisitzerin: FG StAu, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Bayern Harald Schoen Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, FG Jura, Bezirk BerlinBrandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte Klaus Sommer Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: Bezirk Schleswig-Holstein, Bezirk Bayern Einladung Jubiläum 2016, Seite 12 Reiner Spring Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: FG Jura, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, Bezirk Baden-Württemberg Vorschlag zum Beisitzer: Arbeitsausschuss, Bezirk Rheinland-Pfalz-Saar Günter Stiebeling Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: FG Jura, Bezirk Berlin-Brandenburg Ursula Weber Vorschlag zur 1. Vorsitzenden: Bezirk Berlin-Brandenburg, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Bayern Vorschlag zur 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, Fachgruppe Sehbehinderte Vorschlag zur Beisitzerin: Bezirk Hessen, FG Ruhest., FG Jura, FG Wirtschaft, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk SchleswigHolstein, FG Sehbehinderte Werner Wörder Vorschlag zum Beisitzer: FG StAu, FG Erziehung und Wissenschaft (Stand: 23.06.2016) Einladung Jubiläum 2016, Seite 13
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