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Marburg, 12. Juli 2016
An die
Mitglieder des DVBS e.V.
DVBS-Jubiläum 2016: Einladung zur
Mitgliederversammlung des DVBS e.V. am 24.9.2016
Liebe Mitglieder des DVBS,
von Donnerstag, 22.9.2016 bis zum Samstag, 24.9.2016 finden in
Marburg die Veranstaltungen zum 100jährigen Jubiläum des DVBS statt.
Frist- und formgerecht möchten wir Sie heute bereits zur der in diesem
Rahmen stattfindenden Mitgliederversammlung unserer
Selbsthilfeorganisation einladen:
am Samstag, 24. September 2016, von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
im Bürgerhaus Marburg-Cappel, Goethestr. 1, 35041 Marburg.
Der Vorstand des Vereins schlägt folgende Tagesordnung vor:
1.
Begrüßung
2.
Ehrung der seit der letzten Mitgliederversammlung
verstorbenen Mitglieder
3.
Festlegung der endgültigen Tagesordnung
4.
Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
vom 21.06.2014
5.
Bericht über die Vereinsarbeit seit der letzten
Mitgliederversammlung mit ergänzendem Finanzbericht
6.
Aussprache über die Berichte
7.
Entlastung des Arbeitsausschusses
8.
Verabschiedung einer Resolution zum Bundesteilhabegesetz
9.
Wahl des Vorstands
10.
Satzungsänderungsvorschlag des Vorstands
11.
Verleihung der Carl-Strehl-Plakette an die Ehepaare Cory
und Fischer
12.
Modern informieren, austauschen, diskutieren, verstehen,
verabreden: Unsere neue Internet- und
Kommunikationsplattform ab 2017: Was muss sie „können“,
was soll sie „lassen“? Diskussion und Ergänzung des
fachlichen Anforderungskonzeptes.
13.
Anträge
14.
Verschiedenes
15.
Schlusswort des 1. Vorsitzenden
Zu Tagesordnungspunkt 9:
Für den Vorstand wählbar sind Vereinsmitglieder, die von mindestens
zwei Vereinsgliederungen nominiert wurden. In der Anlage 2 finden Sie
die endgültige Nominierungsliste.
Zu Tagesordnungspunkt 10:
Es liegt ein Satzungsänderungsvorschlag des Vorstandes vor, den Sie
nebst Begründung in Anlage 1 finden. Darin werden Änderungen zu den
Paragraphen 2, 3, 8 und 9 vorgeschlagen. Die wichtigste Änderung
betrifft die Möglichkeit, neben den Fachgruppen zukünftig auch Projektund Interessengruppen einzurichten.
Die Veranstaltungen zum Jubiläum
22.9.2016:
 Festakt von DVBS und blista in der Stadthalle "Erwin-Piscator-Haus",
Biegenstraße 15, 35037 Marburg. Schirmherr ist der
Altbundespräsident Horst Köhler, der sein Kommen auch zugesagt
hat. Die Veranstaltung wird von 11:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr
stattfinden, Einlass ab 10:00 Uhr.
 Fachgruppensitzungen: Auf dem blista Campus werden ab
16:00 Uhr folgende Fachgruppen tagen: Jura, Medien, MINT, Gruppe
Ruhestand, Selbstständige, Soziale Berufe und Psychologie, Studium
und Ausbildung und Wirtschaft. Die Tagungsordnungen für die
einzelnen Sitzungen werden im Tagungsreader enthalten sein.
Einladung Jubiläum 2016, Seite 2
Im Treffen der Fachgruppe MINT wird es einen
fachgruppenübergreifenden Vortrag des Projekts BIT inklusiv zum
Thema "Testverfahren für Anwendungssoftware und PDF" geben.
 Abends lockeres Treffen im Restaurant "Colosseo",
Deutschhausstraße 35.
23.9.2016:
 Fachtagung "Megatrend Digitalisierung": Die Fachtagung findet
statt von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Technologie- und
Tagungszentrum (TTZ), Softwarecenter 3, 35037 Marburg. Aus der
Perspektive blinder und sehbehinderter Menschen sollen an Hand
der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche
Gefährdungen und Chancen der Teilhabe unseres Personenkreises
in Beruf und Gesellschaft erörtert und die Bedingungen für
barrierefreie Selbstbestimmung formuliert werden.
 Revue im Hotel Carle, Ronhäuser Straße 6, 35043 Marburg-Cappel:
Ab 20:00 Uhr beginnt ein Unterhaltungsprogramm mit dem Titel
"Glanz und Elend unseres Berufslebens - Ein anstrengender Abend
mit Texten und Liedern. Aber auch mit Pause!". Es erwartet Sie nicht
so ganz ernst zu Nehmendes aus den Fachgruppen des DVBS zu
diesem Thema. In der Zeit von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr können Sie
auch dort zu Abend essen.
24.9.2016:
 Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen im Bürgerhaus Cappel
Anmeldung:
Ab sofort können Sie sich und ggf. Ihre Begleitung für die
Mitgliederversammlung und die weiteren Veranstaltungen anmelden.
Das Formular finden Sie in der Anlage. Außerdem stellen wir es als
ausfüllbares PDF auf die DVBS-Homepage.
Mit Ihrer frühzeitigen Anmeldung helfen Sie uns, möglichst rasch
Planungssicherheit u.a. bei der Zuordnung der Räume für die Sitzungen
der Fachgruppen zu erhalten. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens
8. August 2016, denn wir möchten Ihnen den ausführlichen
Tagungsreader frühzeitig zuschicken. Für die Fachtagung gilt
abweichend der 5. September als Anmeldeschluss.
Einladung Jubiläum 2016, Seite 3
Unterkunft in Marburg
Falls Sie noch eine Unterkunft in Marburg benötigen, hilft Ihnen gern die
Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH, Tel.: 06421 99120,
Fax: 06421 991212, E-Mail: [email protected].
Der DVBS hat ein Kontingent von Zimmern in Hotels verschiedener
Kategorien bis zum 12.8.2016 reserviert. Diese Zimmer können Sie auch
direkt online unter folgendem Link buchen:
https://www.marburg.de/tagungen2016.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVBS-Geschäftsstelle helfen Ihnen
bei Fragen gerne weiter: Telefonnummern 06421 9488817 (Birgit Stolz)
oder 06421 9488827 (Savo Ivanic).
Aktion "Bett und Begleitung"
Wenn Sie als Marburger Mitglied anbieten wollen, auswärtige Mitglieder
während der Selbsthilfetage bei sich aufzunehmen und ggf. zu den
Veranstaltungen zu begleiten, melden Sie sich bitte in der
Geschäftsstelle, Telefon 06421 94888-23 oder -0.
Erstattung von Reisekosten
Allen Mitgliedern, die in Ausbildung oder arbeitslos sind, erstattet der
DVBS auf Antrag Fahrtkosten, die höher sind als 20 €. Der günstigste
Bahntarif und Ermäßigungsmöglichkeiten müssen wahrgenommen
werden.
Tagungsreader
Alle Mitglieder, die sich zu wenigstens einer Veranstaltung angemeldet
haben, erhalten rechtzeitig vor dem Beginn des Jubiläumswochenendes
einen ausführlichen Tagungsreader. Dort sind alle Termine, Orte und
weiteren wichtigen Informationen aufgeführt.
Einladung Jubiläum 2016, Seite 4
In diesem Sinne hoffe ich, möglichst viele von Ihnen in Marburg
begrüßen zu können. Ich freue mich auf gute Gespräche sowie auf
nachdenkliche, erkenntnisreiche und heitere Stunden mit Ihnen im
September.
Im Namen des Vorstandes grüßt Sie sehr herzlich
Klaus Winger
Geschäftsführer
Anlagen:
Satzungsänderungsantrag
Liste Nominierungen Vorstandswahlen 2016
Einladung Jubiläum 2016, Seite 5
Anlage 1
Satzungsänderungsantrag:
Der Vorstand beantragt, die Satzung des DVBS in den §§ 2, 3, 8 und 9
wie folgt zu ändern:
Zu § 2.1: Der bisherige Satzungstext lautet:
"Als Selbsthilfeorganisation fördert der Verein alle Blinden und
Sehbehinderten in akademischen und verwandten Berufen sowie
den entsprechenden Ausbildungsgängen und vertritt ihre sozialen,
kulturellen und wirtschaftlichen Belange, vor allem in Fragen der
Aus- und Fortbildung, der Rehabilitation und des Berufs.
Zu seinen Aufgaben gehören …"
Der Vorstand beantragt, § 2.1 wie folgt zu fassen:
"Als Selbsthilfeorganisation fördert der Verein alle blinden und
sehbehinderten Menschen mit einem Studium bzw. einer
Ausbildung in einem anerkannten Beruf. Er vertritt ihre sozialen,
kulturellen und wirtschaftlichen Belange, vor allem in Fragen der
Teilhabe am Arbeitsleben, der Aus- und Weiterbildung, der
Rehabilitation und des lebenslangen Lernens.
Zu seinen Aufgaben gehören …"
Zu § 3.1: Der bisherige Satzungstext lautet:
"Ordentliches Mitglied kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres
werden, wer blind oder sehbehindert ist, den Abschluss von
Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Ausbildungsstand
erworben oder sich in einem Beruf entsprechend qualifiziert hat und
bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Ordentliche
Mitglieder können darüber hinaus …"
Der Vorstand beantragt, § 3.1 wie folgt zu fassen:
"Ordentliches Mitglied können nach Vollendung ihres sechzehnten
Lebensjahres alle blinden und sehbehinderten Menschen werden,
die einen mittleren allgemeinbildenden Abschluss und/oder eine
Ausbildung in einem anerkannten Beruf anstreben, über einen
solchen verfügen oder einen gleichwertigen Bildungsstand erworben
Einladung Jubiläum 2016, Seite 6
haben und bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen.
Ordentliche Mitglieder können darüber hinaus ..."
Zu § 8:
Der Vorstand beantragt, den bisher mit dem Wort "Fachgruppen"
überschriebenen Paragrafen mit der Überschrift "Fach-, Interessen- und
Projektgruppen" zu versehen.
§ 8 Abs. 1 der Satzung hat derzeit folgende Fassung:
"Der Arbeitsausschuss kann Fachgruppen bilden. Er hat dabei zu
bestimmen, welche Berufsgruppen und die Studierenden welcher
Studienbereiche in ihnen vertreten sind und wer sie bis zur ersten
Fachgruppenversammlung leitet."
Der Vorstand beantragt, § 8 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:
"Vereinsmitglieder können sich zur Erfüllung des Vereinszweckes (§
2) zu Fach-, Interessen- und Projektgruppen zusammenschließen.
Neue Gruppen bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand. Zu
ihrer Vertretung im Arbeitsausschuss bedarf es der Bestätigung
durch diesen."
§ 8 Abs. 2 hat derzeit folgende Fassung:
"§ 7 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend."
Der Vorstand beantragt, § 8 Abs. 2 wie folgt neu zu fassen:
"§ 7 Abs. 2 und 3 gelten für alle vom Arbeitsausschuss bestätigten
Gruppen."
§ 9.1 der Satzung lautet bisher:
"Der Arbeitsausschuss besteht aus den Bezirks- und
Fachgruppenleiterinnen und -leitern. Bei ihrer Verhinderung ..."
Der Vorstand beantragt, § 9.1 wie folgt zu fassen:
"Der Arbeitsausschuss besteht aus den Leiterinnen und Leitern der
vom Arbeitsausschuss bestätigten Bezirks-, Fach-, Interessen- und
Projektgruppen. Bei ihrer Verhinderung ..."
Einladung Jubiläum 2016, Seite 7
Begründung:
In seiner Sitzung vom 22. November 2014 hat der Arbeitsausschuss des
DVBS eine Strukturkommission eingesetzt, die Vorschläge zu
Veränderungen bei den satzungsmäßigen Aufgaben sowie bei den
Vereinsgliederungen des DVBS erarbeiten sollte. Diese Vorschläge hat
der Arbeitsausschuss sodann im Rahmen seiner Sitzung vom
20.-22. November 2015 intensiv diskutiert und den Vorstand beauftragt,
der Mitgliederversammlung 2016 dazu einen
Satzungsänderungsvorschlag vorzulegen, was hiermit geschieht.
Arbeitsausschuss und Vorstand lassen sich dabei von folgenden
Überlegungen leiten:
Die Ziele des Vereins sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Der
DVBS soll sich auch künftig als eine moderne Selbsthilfeorganisation
profilieren, die sich schwerpunktmäßig der Vertretung der Interessen
blinder und sehbehinderter Menschen widmet, die ein Studium oder eine
berufliche Ausbildung absolvieren oder bereits einer beruflichen Tätigkeit
nachgehen.
Zu den §§ 2 und 3:
Bereits über mehrere Jahrzehnte hat der DVBS blinde und
sehbehinderte Menschen als Mitglieder aufgenommen, die kein Abitur
abgelegt oder keinen Abschluss an einer Hochschule oder Universität
erworben haben. Dennoch wird der Verein sowohl unter blinden und
sehbehinderten Menschen, die ihm nicht als Mitglied angehören, als
auch teilweise unter den Mitgliedern selbst als elitär wahrgenommen.
Durch die Satzungsänderung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass
der DVBS nicht lediglich blinden und sehbehinderten Menschen in
akademischen und verwandten Berufen, sondern allen von Blindheit
oder Sehbehinderung betroffenen Menschen offensteht, die einen
Abschluss in einem anerkannten Beruf erworben haben oder einen
solchen anstreben.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll aber nicht nur dem Ziel
dienen, einem verbreiteten Eindruck entgegenzuwirken. Durch sie soll
vielmehr das Engagement des Vereins für die Belange der beruflichen
Teilhabe als ein satzungsmäßiger Zweck, dessen Umsetzung seine
Organe, insbesondere der Vorstand und der Arbeitsausschuss, in ihrer
operativen Arbeit Rechnung zu tragen haben, verankert werden. Die
Einladung Jubiläum 2016, Seite 8
ausdrückliche Nennung der Teilhabe am Arbeitsleben, der Aus- und
Weiterbildung, der Rehabilitation und des lebenslangen Lernens
beschreibt beispielhaft, welchen Aufgaben sich Vorstand und
Arbeitsausschuss bei der Verwirklichung des Vereinszweckes
schwerpunktmäßig widmen müssen.
Dass der DVBS künftig nicht nur die Interessen blinder und
sehbehinderter Menschen in akademischen und verwandten Berufen
vertritt, findet seinen Ausdruck auch in der vorgeschlagenen Neufassung
von § 3 Abs. 1 Satz 1 der Vereinssatzung. Künftig soll die Mitgliedschaft
im DVBS mit Ausnahme der Elternmitgliedschaft voraussetzen, dass ein
mittlerer allgemeinbildender Abschluss und/oder eine Ausbildung in
einem anerkannten Beruf angestrebt wird oder bereits vorhanden ist
oder ein gleichwertiger Bildungsstand erworben wurde.
Zu den §§ 8 und 9:
Die in den zurückliegenden Jahren über die Gliederungen des Vereins
geführte Diskussion hat u. a. ergeben, dass die Fachgruppen in ihrer
derzeitigen satzungsrechtlichen Ausgestaltung allein nicht geeignet sind,
um den Interessen der Mitglieder in beruflichen und sozialpolitischen
Belangen Ausdruck zu verleihen. Mitglieder sollten sich nicht lediglich zu
Berufsfachgruppen zusammenschließen dürfen. Sie sollten vielmehr
auch die Möglichkeit erhalten, an der Lösung temporärer Aufgaben und
in diesem Zusammenhang an der Realisierung von Projekten
mitzuwirken, ohne sich in Fachgruppen zusammenschließen zu müssen.
Dieser Auffassung, der der Arbeitsausschuss letztlich auch durch die
Bildung der Strukturkommission in seiner Sitzung vom 22. November
2014 gefolgt ist, trägt die vorgeschlagene Neufassung von § 8 Abs. 1
Satz 1 der Satzung Rechnung. Danach sollen künftig neben die bereits
bestehenden Fachgruppen, deren Fortbestand durch die
Satzungsänderung nicht infrage gestellt wird, auch Projekt- und
Interessengruppen treten können. Über deren Bildung soll der Vorstand
entscheiden. Stimmrecht im Arbeitsausschuss sollen die durch den
Vorstand neu gebildeten Fach-, Projekt- und Interessengruppen jedoch
jeweils erst erhalten, nachdem sie durch den Arbeitsausschuss bestätigt
worden sind. Die Neuregelung soll die Flexibilität der Bildung von Fach-,
Projekt- und Interessengruppen außerhalb der in der Regel jährlich
stattfindenden Arbeitsausschusssitzungen ermöglichen.
Einladung Jubiläum 2016, Seite 9
§ 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 betreffen Anpassungen der Satzung an die
unterschiedliche Stellung der Gruppen, die durch den Vorstand gebildet
werden, und derjenigen, die bereits durch den Arbeitsausschuss
bestätigt worden sind. Letztere sollen hinsichtlich der Abhaltung von
Versammlungen und der Wahlen den bislang für die Fachgruppen
geltenden Regelungen unterliegen.
Einladung Jubiläum 2016, Seite 10
Anlage 2
Nominierungen zur Vorstandswahl 2016 (nur Vorschläge aus
mindestens zwei Vereinsgliederungen)
Dr. Heinz Willi Bach
Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, FG Jura,
Bezirk Schleswig-Holstein
Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, Bezirk NRW
Norbert Bongartz
Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, Bezirk Berlin-Brandenburg, FG
Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk NRW,
Arbeitsausschuss
Uwe Boysen:
Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, FG
Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk
Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, Bezirk Bayern, FG
Sehbehinderte
Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, Bezirk NiedersachsenBremen, FG Sehbehinderte
Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, FG Sehbehinderte
Uwe Bruchmüller
Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, Bezirk Rheinland-PfalzSaar
Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, Bezirk BerlinBrandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu,
Bezirk Niedersachsen-Bremen
Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, FG Jura, Bezirk
Berlin-Brandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk SachsenAnhalt, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, Bezirk BadenWürttemberg, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein,
Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte
Einladung Jubiläum 2016, Seite 11
Andreas Carstens
Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk NRW, Bezirk Bayern, Bezirk
Rheinland-Pfalz-Saar
Katja Eichhorn
Vorschlag zur Beisitzerin: Bezirk Berlin-Brandenburg, Arbeitsausschuss,
FG Sehbehinderte
Stephan Engelhardt
Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu,
Bezirk Baden-Württemberg, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk
Niedersachsen-Bremen, Bezirk Schleswig-Holstein, FG Sehbehinderte,
Bezirk Rheinland-Pfalz-Saar
Leonie Kanzler
Vorschlag zur Beisitzerin: FG StAu, Bezirk Niedersachsen-Bremen,
Bezirk Bayern
Andrea Katemann
Vorschlag zur Beisitzerin: Bezirk Hessen, FG Ruhestand, Bezirk BerlinBrandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt,
Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, Bezirk Baden-Württemberg, FG
Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk
Schleswig-Holstein, Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte, Bezirk
Rheinland-Pfalz-Saar
Nina Odenius
Vorschlag zur Beisitzerin: FG StAu, Bezirk Niedersachsen-Bremen,
Bezirk Bayern
Harald Schoen
Vorschlag zum Beisitzer: Bezirk Hessen, FG Jura, Bezirk BerlinBrandenburg, FG Wirtschaft, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG
Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Bayern, FG Sehbehinderte
Klaus Sommer
Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: Bezirk Schleswig-Holstein, Bezirk
Bayern
Einladung Jubiläum 2016, Seite 12
Reiner Spring
Vorschlag zum 1. Vorsitzenden: FG Jura, Bezirk NRW,
Arbeitsausschuss
Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, Bezirk
Baden-Württemberg
Vorschlag zum Beisitzer: Arbeitsausschuss, Bezirk Rheinland-Pfalz-Saar
Günter Stiebeling
Vorschlag zum 2. Vorsitzenden: FG Jura, Bezirk Berlin-Brandenburg
Ursula Weber
Vorschlag zur 1. Vorsitzenden: Bezirk Berlin-Brandenburg, Bezirk NRW,
Arbeitsausschuss, FG StAu, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirk
Niedersachsen-Bremen, Bezirk Bayern
Vorschlag zur 2. Vorsitzenden: Bezirk Hessen, FG Wirtschaft, Bezirk
Sachsen, Bezirk Sachsen-Anhalt, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG
StAu, FG Erziehung und Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen,
Bezirk Schleswig-Holstein, Fachgruppe Sehbehinderte
Vorschlag zur Beisitzerin: Bezirk Hessen, FG Ruhest., FG Jura, FG
Wirtschaft, Bezirk NRW, Arbeitsausschuss, FG StAu, FG Erziehung und
Wissenschaft, Bezirk Niedersachsen-Bremen, Bezirk SchleswigHolstein, FG Sehbehinderte
Werner Wörder
Vorschlag zum Beisitzer: FG StAu, FG Erziehung und Wissenschaft
(Stand: 23.06.2016)
Einladung Jubiläum 2016, Seite 13