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Ergänzende Informationen zum Lehr- und Lernforschungsprojekt
im Praxissemester
Sehr geehrte Schulleitung, sehr geehrte Mentorinnen und Mentoren,
das Praxissemester soll den Studierenden über einen Zeitraum von fünf Monaten Einblicke in die Gestaltung von Schule und Unterricht ermöglichen. Um den für die professionelle Entwicklung der Studierenden so wichtigen Bezug zwischen wissenschaftlicher
Theorie und dem pädagogischem Handeln in der Praxis herstellen zu können, sollen die
Studierenden unter anderem über die Bearbeitung einer Forschungsfrage, die mit der
Schule abgestimmt ist, Kompetenzen der Evaluation von Unterricht und Schule erwerben.
Diese Kompetenzen haben neben fachlichen, pädagogischen und fachdidaktischen Kompetenzen in der späteren beruflichen Praxis der Studierenden eine wichtige Bedeutung
und sind deshalb in den KMK-Standards für die Lehrerbildung explizit erwähnt.
Im Rahmen des forschenden Lernens konzipieren die Studierenden gemeinsam mit ihren
Dozentinnen und Dozenten ein Lernforschungsprojekt zu Aspekten der Schul- und
Unterrichtsqualität, das sie im Praxissemester bearbeiten sollen. Das Lernforschungsprojekt dient nicht nur der professionellen Entwicklung der Studierenden, sondern hat
auch ein großes Potential für die Schulentwicklung.
Inhaltlich bietet es vielfältige Möglichkeiten: Die Forschungsfrage kann z.B. Aspekte der
Unterrichtsqualität und des Lehrerhandelns betreffen (z.B. Mediennutzung, Methodenvielfalt, Gender-Aspekte, Fachsprache, Motivationsförderung, Binnendifferenzierung etc.)
oder sich mit den Kompetenzen einzelner Schülerinnen und Schüler beschäftigen (z.B.
fachliche Kompetenz, sprachliche Kompetenz). Die Schulen können von den Lernforschungsprojekten unmittelbar profitieren, indem sie die in diesen Projekten
gewonnenen Daten im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen.
Das von den Universitäten verantwortete vorbereitende und begleitende Seminar wird
den Studierenden für die Bearbeitung ihres Projekts grundlegende Einblicke in die
methodische Herangehensweise zur Bearbeitung dieser Fragestellungen vermitteln, wie
z.B. die Entwicklung von Beobachtungsinstrumenten, kleinen Fragebögen oder die
Entwicklung eines Interview-Leitfadens. Außerdem erwerben die Studierenden
grundlegende Kenntnisse der adäquaten Auswertungsmethoden.
Im Folgenden erhalten Sie konkrete Informationen zur Genehmigung dieser
Forschungsprojekte von Seiten der Schulleitung sowie zur Einhaltung relevanter
Datenschutzbestimmungen durch Studierende. Die abschließende Vereinbarung soll von
der Schulleitung sowie von den Studierenden unterzeichnet werden.
Absprache zur Durchführung empirischer Untersuchungen
im Rahmen des Praxissemesters
- Genehmigung der Schulleitung Unterrichtsbeobachtungen ohne Schülerbefragungen sowie eigene Unterrichtsversuche,
wie sie im Rahmen von Schulpraktika üblich sind, unterliegen nach § 65 des Schulgesetzes der Genehmigung seitens des Schulleiters bzw. der Schulleiterin. Darüber
hinaus können Schulen im Rahmen der schulinternen Evaluation Dritte (also auch
Studierende) mit der Erhebung von Daten (z.B. durch Fragebogen) beauftragen. In
diesem Rahmen sind kleinere Erhebungen möglich, die nur für schulinterne, nicht für
wissenschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Die Hochschullehrenden erhalten die
Möglichkeit, im Rahmen der Begutachtung der Studierendenleistung Einblick in die Daten
sowie deren Auswertung zu nehmen. Die Teilnahme an Datenerhebungen unterliegt
immer der Freiwilligkeit.
Eine Verpflichtungserklärung zum Datenschutz in Anlehnung an die Handreichung
zur internen Evaluation an Schulen1 gilt als Grundlage für die Einhaltung der
geltenden Datenschutzbestimmungen nach § 9 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land
Berlin (SchulG).
Schritt 1
Absprache der konkreten Fragestellung zwischen der Schulleitung bzw. der
betreuenden Lehrkraft und dem/der Studierenden.
Schritt 2
Erstellung eines ca. einseitigen Exposés durch die Studierenden
Schritt 3
Das Exposé geht der Schulleitung und der Seminarleitung zu.
Schritt 4
Die Schulleitung genehmigt schriftlich die Durchführung der Forschungsbzw. Beobachtungsaufgabe wie im Exposé beschrieben. Sollen
Schülerinnen und Schüler, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet
haben, befragt werden, ist in der Regel das Einverständnis der Eltern
einzuholen. Ein entsprechendes Informationsschreiben ist der Schulleitung
und der Seminarleitung vorzulegen.
Schritt 5
Der/die Studierende unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung zum
Datenschutz, die von der Schulleitung gegengezeichnet wird.
Schritt 6
Alle Erhebungsinstrumente sind vor ihrem Einsatz der Schulleitung, bzw.
der Mentorin/dem Mentor vorzulegen.
1
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senbildung/schulqualitaet/handbuch_interne_evaluation.pdf?start&ts=1411987935&file=handbuch_interne_evaluation.pdf
Genehmigung der Schulleitung
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Schulstempel
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Name Schulleitung
Genehmigung Forschungsprojekt im Rahmen des Praxissemesters
Hiermit genehmige ich die Durchführung des Forschungsprojekts von
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Name, Vorname
im Rahmen des Praxissemesters auf der Grundlage des mir vorliegenden Exposés bzw.
der mündlich getroffenen Absprachen.
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Ort, Datum
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Unterschrift Schulleitung
Unterschrift Mentor/in
Datenschutzvereinbarung für das Forschungsprojekt
im Rahmen des Praxissemesters1
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Name, Vorname
Matrikel-Nummer
Ich verpflichte mich, bei der Verarbeitung der von mir erhobenen Daten im Rahmen des
Lehr- und Lernforschungsprojektes Folgendes zu beachten:
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Die Teilnahme an der Untersuchung ist grundsätzlich freiwillig. Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme ist immer hinzuweisen.
Es dürfen nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für den
genannten Zweck erforderlich sind.
Die Erhebung personenbezogener Daten (z.B. Alter, Geschlecht, Bildungsniveau
der Eltern, Beruf der Eltern usw.) ist gering zu halten. Die Erhebung von Namen
und Geburtsdaten ist nicht zulässig.
Vor der Befragung von Schülerinnen und Schülern, die noch nicht das
14. Lebensjahr vollendet haben, ist in der Regel eine schriftliche Einwilligung der
Eltern einzuholen. Das entsprechende Anschreiben an die Eltern muss
Informationen zur geplanten Erhebung und ihren Zielen, zum Umgang mit den
erhobenen Daten, zur Freiwilligkeit an der Untersuchungsteilnahme und zur
Möglichkeit des Widerrufs enthalten. Die Einverständniserklärung der Eltern wird
an der Schule für in der Regel ein Jahr archiviert.
Die erhobenen Daten dürfen nur für den genannten Zweck verwendet werden.
Personenbezogene Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden.
Nicht anonyme personenbezogene Daten sind zu anonymisieren.
Ton- und Videoaufnahmen sind nur für die an der Untersuchung unmittelbar
Beteiligten zugänglich zu machen. Nach Abschluss des Lehr- und Lernforschungsprojektes respektive der darauf aufbauenden Masterarbeit sind alle Ton- und
Videoaufnahmen zu vernichten.
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Ort, Datum
Unterschrift Studierende/r
1
Auszug aus Verpflichtungserklärung zum Datenschutz aus der Handreichung zur internen Evaluation
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senbildung/schulqualitaet/handbuch_interne_evaluation.pdf?start&ts=1411987935&file=handbuch_interne_evaluation.pdf
04/2016