Erlass an die FÄ - mit Landeswappen - Schleswig

Interne Stellenausschreibung
Nur für Landesbedienstete und Menschen mit Behinderung
Im Amt für Informationstechnik (AIT) als zugeordnetem Amt des Finanzministeriums
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ein Dienstposten
der Laufbahngruppe 2.1
zu besetzen.
Im AIT sind die Aufgaben der Automation und der Informationstechnik für die
Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein gebündelt.
Für die nächsten Jahre zeichnen sich vielfältige und zukunftsweisende Änderungen und
Erweiterungen in den automatisierten Verfahren ab. Zu diesen Entwicklungen
gehört auch die länderübergreifende Verfahrensbetreuung für die norddeutschen Länder
am Standort Kiel.
Zu besetzendes Aufgabengebiet:
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IT-fachliche Betreuung und Unterstützung der Finanzämter (Verfahrensbetreuung), einschließlich der Planung und Implementierung von neuen
Verfahren und Verfahrensteilen für den Bereich ‚Steuerfestsetzung/ ELSTER‘
Projektarbeit im Rahmen der Einführung
Unterstützung der Benutzerinnen und Benutzer in den Finanzämtern
Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Bund-/Länder-Arbeitsgruppen
Über einen konkreten Einsatz im Bereich der Verfahrensbetreuung ‚Steuerfestsetzung/
ELSTER‘ wird nach aktuellem Bedarf und vorhandenen Vorkenntnissen entschieden.
Es besteht die Möglichkeit, in Betracht kommende Arbeitsbereiche während einer
ein- bis zweitägigen Hospitation kennen zu lernen.
Anforderungsprofil:
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abgeschlossenes Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) / zum Diplom-Finanzwirt
(FH) oder eine vergleichbare steuerfachliche Ausbildung bzw. Ausbildung/
Befähigung im IT-technischen Bereich
Interesse an Aufgabenstellungen des zentralen IT-Bereichs und Projektarbeit
hohes Maß an Urteils- und Organisationsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
Belastbarkeit, termingerechte Aufgabenerledigung und ausgeprägte Arbeitssorgfalt
ausgeprägte Kooperations- und Kontaktfähigkeit für eine Arbeit im Team
Bereitschaft zur Aus - und Weiterbildung und zu Dienstreisen
Kenntnisse des materiellen und formellen Steuerrechts, der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzämter und der dort relevanten (steuerlichen) IT-Verfahren
werden vorausgesetzt.
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Dienstgebäude Feldstr. 25, 24105 Kiel I Telefon 0431 2391-0 I Telefax 0431 2391-1755 I
[email protected] E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente
Für die Besetzung des Dienstpostens kommen, sofern sie die vorstehend genannten
Anforderungen erfüllen, Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes
Einstiegsamt bis zur Besoldungsgruppe A 11 in Betracht sowie unbefristet eingestellte
Tarifbeschäftigte der Laufbahngruppe 2.1.
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bereichen müssen nach ihren Leistungen
und Befähigungen die Eignung für die ausgeschriebenen Aufgabengebiete erwarten
lassen.
Bei Vorliegen der stellenmäßigen Voraussetzungen ist für Beamtinnen und Beamte ein
Amt der Besoldungsgruppe A12 erreichbar. Bei Tarifbeschäftigten richtet sich die
Eingruppierung nach dem TV-L, maximal bis Entgeltgruppe E11.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und
männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (bitte ohne Lichtbild!) und einer
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte senden Sie bitte
bis zum 02.08.2016 an den
Leiter des Amtes für Informationstechnik
des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein (AIT),
Feldstr. 25, 24105 Kiel
E-Mail: [email protected].
Für Fragen zur Stellenausschreibung und für die Vereinbarung einer Hospitation
wenden Sie sich bitte an Herrn Manthey (0431/2391-1520) oder Herrn Marx
(0431/2391-1620).
Kiel, 15.07.2016
Bewerbungen von Personen, die nicht im Landesdienst sind, können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte oder diesen Gleichgestellte sind von dieser
Einschränkung ausgenommen.
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