Interne Stellenausschreibung Nur für Landesbedienstete und Menschen mit Behinderung Im Amt für Informationstechnik (AIT) als zugeordnetem Amt des Finanzministeriums ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten der Laufbahngruppe 2.1 zu besetzen. Im AIT sind die Aufgaben der Automation und der Informationstechnik für die Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein gebündelt. Für die nächsten Jahre zeichnen sich vielfältige und zukunftsweisende Änderungen und Erweiterungen in den automatisierten Verfahren ab. Zu diesen Entwicklungen gehört auch die länderübergreifende Verfahrensbetreuung für die norddeutschen Länder am Standort Kiel. Zu besetzendes Aufgabengebiet: - - IT-fachliche Betreuung und Unterstützung der Finanzämter (Verfahrensbetreuung), einschließlich der Planung und Implementierung von neuen Verfahren und Verfahrensteilen für den Bereich ‚Steuerfestsetzung/ ELSTER‘ Projektarbeit im Rahmen der Einführung Unterstützung der Benutzerinnen und Benutzer in den Finanzämtern Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Bund-/Länder-Arbeitsgruppen Über einen konkreten Einsatz im Bereich der Verfahrensbetreuung ‚Steuerfestsetzung/ ELSTER‘ wird nach aktuellem Bedarf und vorhandenen Vorkenntnissen entschieden. Es besteht die Möglichkeit, in Betracht kommende Arbeitsbereiche während einer ein- bis zweitägigen Hospitation kennen zu lernen. Anforderungsprofil: - - abgeschlossenes Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) / zum Diplom-Finanzwirt (FH) oder eine vergleichbare steuerfachliche Ausbildung bzw. Ausbildung/ Befähigung im IT-technischen Bereich Interesse an Aufgabenstellungen des zentralen IT-Bereichs und Projektarbeit hohes Maß an Urteils- und Organisationsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft Belastbarkeit, termingerechte Aufgabenerledigung und ausgeprägte Arbeitssorgfalt ausgeprägte Kooperations- und Kontaktfähigkeit für eine Arbeit im Team Bereitschaft zur Aus - und Weiterbildung und zu Dienstreisen Kenntnisse des materiellen und formellen Steuerrechts, der Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzämter und der dort relevanten (steuerlichen) IT-Verfahren werden vorausgesetzt. _____________________________________________________________________________________________ Dienstgebäude Feldstr. 25, 24105 Kiel I Telefon 0431 2391-0 I Telefax 0431 2391-1755 I [email protected] E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente Für die Besetzung des Dienstpostens kommen, sofern sie die vorstehend genannten Anforderungen erfüllen, Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bis zur Besoldungsgruppe A 11 in Betracht sowie unbefristet eingestellte Tarifbeschäftigte der Laufbahngruppe 2.1. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bereichen müssen nach ihren Leistungen und Befähigungen die Eignung für die ausgeschriebenen Aufgabengebiete erwarten lassen. Bei Vorliegen der stellenmäßigen Voraussetzungen ist für Beamtinnen und Beamte ein Amt der Besoldungsgruppe A12 erreichbar. Bei Tarifbeschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L, maximal bis Entgeltgruppe E11. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (bitte ohne Lichtbild!) und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte senden Sie bitte bis zum 02.08.2016 an den Leiter des Amtes für Informationstechnik des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein (AIT), Feldstr. 25, 24105 Kiel E-Mail: [email protected]. Für Fragen zur Stellenausschreibung und für die Vereinbarung einer Hospitation wenden Sie sich bitte an Herrn Manthey (0431/2391-1520) oder Herrn Marx (0431/2391-1620). Kiel, 15.07.2016 Bewerbungen von Personen, die nicht im Landesdienst sind, können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte oder diesen Gleichgestellte sind von dieser Einschränkung ausgenommen. 2
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