le matin - mytamedia.ch

LE MATIN
CHRISTOPHE DARBELLAY
«LES ROMANDS SONT DE PLUS EN PLUS MÉPRISÉS» PAGE 5
Darrin Vanselow
VENDREDI 11 SEPTEMBRE 2015 ∙ N° 254 ∙ FR. 2.80 (TVA 2.5% incluse) ∙ France voisine 2.55 € ∙ www.lematin.ch
Sébastien Anex
DIE BELIEBTESTE
TAGESZEITUNG
IN DER WESTSCHWEIZ
MISS SUISSE
PETIT COUP
DE NEUF POUR
SA COURONNE
PAGE 22
WAWRINKA CONTRE FEDERER
PREISE UND LEISTUNGEN 2016
NOS PAGES SPÉCIALES 32­37
LE DUEL
AFP/Maddie Meyer ­ Reuters/Jerry Lai
JA 1000 Lausanne 1
V 11.07.2016
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V 11.07.2016
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LE MATIN
LE MATIN
MEHR ALS EINE ZEITUNG
MEHR ALS EINE ZEITUNG
Nr.
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bezahlten
•Nr. 1
1 unter
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bezahlten
Tageszeitungen
in der Westschweiz -Print
wie Online.
Tageszeitungen
in der
Westschweiz.
• Starke und beliebte Marke bei den
Romands.
Die
Referenz in Sachen Sport.
•Eine echte Institution in der
Westschweizer
Medienlandschaft.
Starke
und beliebte
Marke bei den
Romands.
• Die führende Sportredaktion der
Romandie.
Eine echte Institution in der
• Medienpartner der grössten
Westschweizer
Medienlandschaft.
Westschweizer Events.
• Bildet mit Le Matin Dimanche die
Der
Medienpartner der grössten
stärkste Zeitungskombination.
Westschweizer Events.
504 000 LESER
• 275 000 Leser
528
LESER
000
• 292 000
User (UUpW)
296 000 Leser
304 000 User (UUpW)
Quelle: Total Audience 2016-1; Print, Desktop
Quelle: Total Audience 2015-2; Print, Desktop, Mobile, Tablet
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3 AXES FORTS DECLINÉS CHAQUE JOUR
NEWS – SPORT – PEOPLE
NACHRICHTEN DIREKT AUS DEM LEBEN GEGRIFFEN!
28.10.2014 - P 3
VV11.07.2016
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MEDIADATEN
MEDIADATEN
MEDIADATEN
INTERESSEN
LESERSCHAFTSTRUKTUR
INTERESSEN
UNDUND
LESERSCHAFTSTRUKTUR
INTERESSEN UND LESERSCHAFTSSTRUKTUR
Keyfacts
Keyfacts
Titel
Titel
Interessen
Interessen
Le Matin Le
(lu Matin
- sa) (lu - sa)
Leser
in %InStruk.
In Affinität
Leser RW
in %RW
Struk.
Affinität
%
%
Leserschaft
Leserschaft
275'000
LeserBasic
(MACH
Basic 2016-1)
275'000 Leser
(MACH
2016-1)
Nettoreichweite
Nettoreichweite
in der Westschweiz
17.7% in17.7%
der Westschweiz
Autos
und Motorräder
Autos und
Motorräder
Erscheinung
Erscheinung
Tageszeitung,
vonbis
Montag
bis Samstag
Tageszeitung,
von Montag
Samstag
Sport
Auflage total
Auflage total
44'815 Exemplare
(WEMF Auflagebulletin
2015)
44'815 Exemplare
(WEMF Auflagebulletin
2015)
Abo / EinzelverkaufAbo 37%Abo
37% / Einzelverkauf
63%
Abo / Einzelverkauf
/ Einzelverkauf
63%
77'000 77'000
22.3
22.3
28.2
28.2
126
126
175'000 175'000
20.0
20.0
63.7
63.7
113
113
Lokale
und regionale
Inf. und Themen
Lokale und
regionale
Inf. und Themen
223'000 223'000
19.9
19.9
81.1
81.1
112
112
Unterhaltung,
Unterhaltung,
Humor Humor
196'000 196'000
19.7
19.7
71.2
71.2
112
112
118'000 118'000
19.8
19.8
42.9
42.9
112
112
Sport
Preis 1/1Preis
Seite1/1 Seite
6 S.2016/1
CHF brutto
11'580.brutto2016/1
(Preise
CHF 11'580.(Preise
4-f.) S. 4-f.)
Wirtschaft
Wirtschaft
Einstiegspreis
Einstiegspreis
75.brutto (Klassierte
CHF 75.-CHF
brutto
(Klassierte
Anzeigen)Anzeigen)
stark
/ eher stark
InteressenInteressen
gruppiert: gruppiert:
sehr starksehr
/ eher
stark
GESCHLECHT
GESCHLECHT
%
%
56%
ALTERALTER
56%
44%
44%
%
Frauen Frauen
Männer Männer
14-34
SCHULBILDUNG
SCHULBILDUNG
%
%31%
31% 45%
Mittel
Obligatorisch
Obligatorisch
27% 39%
35-54
14-34
39% 34%
35-54
55-99
34%
55-99
HAUSHALTSEINKOMMEN
BRUTTO
HAUSHALTSEINKOMMEN
BRUTTO
45% 24%
Mittel
Hoch
%
27%
Hoch
24%
%
%
21%
21%43%
43%
35%
35%
bis CHF 3'999.bis CHF 3'999.CHFbis
4'000.bis 7'999.ab CHF 8'000.von CHFvon
4'000.7'999.ab CHF 8'000.-
V 11.07.2016
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PREISE UND FORMATE
PLATZIERTE ANZEIGEN (redaktionelles Umfeld)
ANZEIGENSCHLUSS 2016
Standardformate
Ausgabe
Spalten
Breite x Höhe in mm Preis s/w – farbig
Millimeter-Preis *
Mo–Sa
5.57/mm
1/1 Seite
Mo–Sa  8
210 x 290
11 580
1/2 Seite hoch
Mo–Sa  4
103 x 290
6 320
1/2 Seite quer
Mo–Sa  8
210 x 143
6 320
1/4 Seite hoch
Mo–Sa  4
103 x 143
3 115
1/4 Seite quer
Mo–Sa  8
210 x 70
3 115
2/1 Seiten Panorama
Mo–Sa
18
440 x 290
24 460
2 x 1/2 Seite Panorama
Mo–Sa
18
440 x 143
13 970
2 x 1/4 Seite Panorama
Mo–Sa
18
440 x 70
7 010
Erscheinungstag
Anzeigenschluss und DM-Schluss
MontagFreitag
08.30 Uhr
DienstagMontag
08.30 Uhr
MittwochDienstag
08.30 Uhr
DonnerstagMittwoch
08.30 Uhr
FreitagDonnerstag
08.30 Uhr
SamstagFreitag
08.30 Uhr
* Anzeigen farbig und s/w: Mindestverrechnung 100 mm
Höhe min. 25 mm, Höhe max. 145 mm oder Seitenhöhe 290 mm)
FIXFORMATE
PLATZIERUNGSZUSCHLÄGE
Bruttopreis in CHF
Platzierung Titelseite (Fuss)
Titelseite (Kopf)
Titelseite (Kopf)
Titelseite (Kopf)
Seite 2
Wirtschaft
Kino
Kino
Wetter 1. Bundrückseite
Wetter 1. Bundrückseite
Formate Breite x Höhe in mm
Balken
210 x 25
Balken
210 x 25
Kopffeld mini Mo–Sa
49 x 39
Kopffeld maxi Mo–Sa
103 x 39
1/1 Seite
210 x 290
Kopffeld
49 x 33
Feld mini
103 x 128
Feld maxi
103 x 265
Balken
210 x 35
Sponsoring Mo–Sa
90 x 37
s/w – farbig
1 970
2 730
7 140
14 280
13 900
560
2 280
4 725
2 400
4 410
Spaltenbreite für Anzeigen im redaktionellen Umfeld in mm
12 3 4 5 6 7 8 1112 1314 15 161718
–49 –103 –156 –210–279 –333 – 386–440
Zuschlag in % vom Bruttopreis
min.
max.
Vorgeschriebene Platzierung 10%
Erste Anzeige
10% 2 Sp. x 50 mm 8 Sp. x 143 mm
Zentrierte Anzeigen **
* * Spezielle Platzierungen/Formate: Auf Anfrage (verschiedene Platzierungen
und Zuschläge möglich)
Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016.
Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
PREISE UND FORMATE
KLASSIERTE ANZEIGEN (unter Rubrik gruppiert)
ANZEIGENSCHLUSS 2016
Erscheinungstag
Anzeigenschluss und DM-Schluss
MontagFreitag
08.30 Uhr
DienstagMontag
08.30 Uhr
MittwochDienstag
08.30 Uhr
DonnerstagMittwoch
08.30 Uhr
FreitagDonnerstag
08.30 Uhr
SamstagFreitag
08.30 Uhr
Bruttopreis in CHF
Standardformate Ausgabe
Sp.
Breite x Höhe in mm
s/w
farbig
Millimeter-Preis *
min. 2 Sp. x 20 mm 1.88/mm 3.48/mm
1/1 Seite
Mo–Sa
8
210 x 290
11 580
11 580
1/2 Seite hoch
Mo–Sa
4
103 x 270
1 860
3 455
1/2 Seite quer
Mo–Sa
8
210 x 128
1 860
3 455
1/4 Seite hoch
Mo–Sa
4
103 x 128
925
1 725
1/4 Seite quer
Mo–Sa
8
210 x 63
925
1 725
1/8 Seite hoch
Mo–Sa
2
50 x 128
470
870
1/8 Seite quer
Mo–Sa
4
103 x 63
470
870
1/16 Seite hoch
Mo–Sa
2
50 x 63
225
415
1/16 Seite quer
Mo–Sa
4
103 x 30
225
415
Rubriken
Preis s/w
farbig
Millimeter-Preis *
1.88/mm 3.48/mm
Kaufen–Verkaufen–TauschenMo–Sa
Amtl. Anzeigen (Finanzen)
Mo–Sa
Ausgehen–Freizeit–Gastro
Mo–Sa
Immobilien ✶Mo–Sa
Ausbildung ✶Mo–Sa
Fahrzeuge
Fr
Stellen ✶
Mo–Sa
2.15/mm3.75/mm
Hellsehen (Dienste)
Mo–Sa1.88/mm –
Lotto (nicht rabattberechtigt)
Mo–Sa
1.70/mm
–
INFORMATIONEN
Die maximal zulässige Inserategrösse in den klassierten Anzeigen
beträgt: 1 480 mm.
Für die Millimeter-Anzeigen, die auf den Seiten Kleinanzeigen
erscheinen, wird der Anzeigentarif ‹‹klassiert›› berechnet.
Spaltenbreite für klassierte Anzeigen in mm
1
234567 8
—
50—103—156— 210
* Anzeigen farbig: Mindestverrechnung 100 mm
✶ Separate Tarifdokumentation erhältlich
Minimale Höhe 20 mm, maximale Höhe 240 mm oder seitenhoch (290 mm)
Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016.
Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
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FORMATE
FIXPLATZIERUNGEN
Balken auf Titelseite
C
Bundrückseite – Wetter
Felder Kinoseite
Kopffeld Wirtschaftsseite
A
D
B
B
A
B
A
B
C
D
210 x 25 mm
s/w – 4c
210 x 25 mm
s/w – 4c
49 x 39 mm
Mo–Sa
103 x 39 mm
Mo–Sa
A
Balken oben
CHF 2 730
Balken unten
CHF 1 970
Kopffeld links mini
CHF 7 140
Kopffeld links maxi
CHF 14 280
A
B
210 x 35 mm
s/w – 4c
90 x 37 mm
Mo–Sa
Balken Wetter
CHF 2 400
Wettersponsoring
CHF 4 410
A 103 x 128 mm Feld Kino mini
B 103 x 265 mm Feld Kino maxi
s/w – 4c
CHF 2 280
s/w – 4c
CHF 4 725
Nicht-Verleiher (Kino): + 10% Zuschlag
49 x 33 mm
s/w – 4c
Kopffeld
CHF
560
Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016.
Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
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SONDERFORMATE
Dreieck (rechte Seite)
Post-it
Satellitenanzeige
Silhouette
Bruttopreis
Farbigkeit: Vierfarbendruck
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Auf Anfrage
CHF 3 290
Umschlag
BEDINGUNGEN
Andere Formate
auf Anfrage
Die technische Machbarkeit muss unbedingt vorzeitig geprüft werden und die Zustimmung
der Redaktion ist unerlässlich. Die Umsetzung einer kreativen Werbeform verlangt eine längere Vorlaufzeit. Die angegebenen Bruttopreise dienen lediglich als Richtwerte. Abgebildete
Platzierungen gelten als Beispiele und können variabel gestaltet werden.
Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
Umschlag und 2. US
Bruttopreis
CHF 47 000
V 11.07.2016
mytamedia.ch
BEILAGEN
GewichtPreise:
Gesamtauflage
bis 25 g 19 550
26–50 g 27 800
51–75 g 38 700
76–100 g 49 050
ab 101 g auf Anfrage
Split Genf (WG 11)
Split Waadt (WG 12)
6 500
9 100
12 700
16 100
auf Anfrage
7 900
11 150
15 500
19 650
auf Anfrage
Anzuliefernde
AuflagenPreise:Gesamtauflage
Montag bis Freitag
58 000 Ex.
Samstag
63 000 Ex.
FREMDINSERATE
RESERVATIONEN
Bei Prospekten mit Fremdinseraten
wird pro Anzeige folgender Zuschlag
erhoben:
20% vom Bruttopreis 1/1 Seite farbig.
Bei Terminkollisionen ist das Datum des
Buchungseinganges massgebend.
Format min. 105 x 148 mm (A6),
max. 235 x 315 mm.
Für die Bestätigung müssen 15 Arbeitstage vor
Erscheinung 3 Blindmuster oder 3 Exemplare
des definitiven Druckprodukts angeliefert werden
(verbindliche Papierdicke).
Es gelten die Allgemeinen Insertionsbedingungen
von Tamedia Publications romandes SA.
BEDINGUNGEN
Splitauflagen und andere Gewichte
auf Anfrage. Die Exklusivität pro
Ausgabe kann nicht gewährleistet
werden.
i
Split Genf (WG 11) Split Waadt (WG 12)
16 000 Ex.
20 000 Ex.
17 000 Ex.
21 000 Ex.
ANLIEFERUNG
LIEFERADRESSE
Min. 4, max. 7 Arbeitstage vor
Erscheinung.
Centre d’Impression Lausanne
Quai des imprimés n° 1
Chemin de Mochettaz 8
1030 Bussigny
Lieferzeiten: 07.30–12.00 Uhr und
12.30–16.00 Uhr
Verlangen Sie bitte unser Merkblatt ‹‹Empfehlungen für die Lieferung von Beilagen››, Tel. +41 44 251 35 75 oder [email protected]
Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
DIE GEWINNBRINGENDE
TOP MATIN
KOMBINATION
DIE GEWINNBRINGENDE KOMBINATION
• TOP Matin – die Kombination der
stärksten Zeitungen in der Westschweiz.
•588
000 Leser
TOP
Matin
- die
Kombination
derin der Westschweiz
•37.8% Reichweite
stärksten Zeitungen in
der Westschweiz.
603 000 Leser
40,1% Reichweite in
der Westschweiz
V 30.09.2014
- P 10
V 11.07.2016
mytamedia.ch
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TOP MATIN
KOMBINATION LE MATIN + LE MATIN DIMANCHE
PLATZIERTE ANZEIGEN (redaktionelles Umfeld)
1/1 Seite
1/2 Seite
1/4 Seite
2/1 Seiten Panorama
2 x 1/2 Seiten Panorama
LM
LMD
LM
LMD
LM
LMD
LM
LMD
LM
LMD
Formate in mm
8 Sp. x 290
6 Sp. x 440
8 Sp. x 143 / 4 Sp. x 290
6 Sp. x 220 / 3 Sp. x 440
8 Sp. x   70 / 4 Sp. x 143
6 Sp. x 110 / 3 Sp. x 220
18 Sp. x 290
13 Sp. x 440
18 Sp. x 143
13 Sp. x 220
Bruttopreis in CHF
s/w*
4c*
44 020
44 020
20 980
28 150
10 450
14 845
95 310
95 310
63 590
63 590
Leserschaft TOP Matin: 588 000 Leser / 37.8% Reichweite / Auflage: 168 621 Ex.
Quellen: MACH Basic 2016-1 / WEMF Auflagenbulletin 2015
INSERTIONSBEDINGUNGEN
Ein Auftrag, gleiches Format, gleiche Kampagne.
Erscheinung in derselben Woche, Sujetwechsel nicht möglich (Wechsel im Adressblock möglich).
Platzierung im redaktionellen Umfeld.
*Ausserhalb 1. Bund
Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
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MEDIADATEN
MEDIADATEN
MEDIADATEN
INTERESSEN
LESERSCHAFTSTRUKTUR
INTERESSEN
UNDUND
LESERSCHAFTSTRUKTUR
INTERESSEN UND LESERSCHAFTSSTRUKTUR
Keyfacts
Keyfacts
Titel
Titel
Interessen
Interessen
Top Matin
Top Matin
Leserschaft
Leserschaft
Leser
in %InStruk.
In Affinität
Leser RW
in %RW
Struk.
Affinität
%
%
588'000
LeserBasic
(MACH
Basic 2016-1)
588'000 Leser
(MACH
2016-1)
Nettoreichweite 37.8% in37.8%
in der Westschweiz
Nettoreichweite
der Westschweiz
Lokale
und regionale
Inf. und Themen
Lokale und
regionale
Inf. und Themen
Erscheinung
Erscheinung
Matin und
semaine
und Le
Matin dimanche
Le Matin Le
semaine
Le Matin
dimanche
Börse, Geldanlage,
Finanzmärkte
Börse, Geldanlage,
Finanzmärkte
Auflage total
Auflage total
168'621 Exemplare
(WEMF Auflagebulletin
2015)
168'621 Exemplare
(WEMF Auflagebulletin
2015)
Abo / Einzelverkauf
12% / Einzelverkauf
88%
Abo / Einzelverkauf
Abo 12%Abo
/ Einzelverkauf
88%
479'000 479'000
42.6
42.6
81.4
81.4
113
113
98'000 98'000
42.6
42.6
16.7
16.7
113
113
Wirtschaft
Wirtschaft
253'000 253'000
42.4
42.4
43.1
43.1
112
112
Autos
und Motorräder
Autos und
Motorräder
147'000 147'000
42.2
42.2
25.0
25.0
112
112
368'000 368'000
41.9
41.9
62.5
62.5
111
111
Preis 1/1Preis
Seite1/1 Seite
CHF brutto
44'020.brutto2016/1
(Preise
CHF 44'020.(Preise
4-f.) S. 4-f.)
6 S.2016/1
Sport
Einstiegspreis
Einstiegspreis
CHFbrutto
10'450brutto
CHF 10'450(1/4
Seite(1/4
s/w)Seite s/w)
stark
/ eher stark
InteressenInteressen
gruppiert: gruppiert:
sehr starksehr
/ eher
stark
GESCHLECHT
GESCHLECHT
%
%
52%
ALTERALTER
52%
48%
48%
%
Frauen Frauen
Männer Männer
%
29%
29% 46%
Mittel
Obligatorisch
Obligatorisch
25%36%
35-54
14-34
36% 39%
35-54
55-99
39%
55-99
HAUSHALTSEINKOMMEN
BRUTTO
HAUSHALTSEINKOMMEN
BRUTTO
46% 25%
Mittel
Hoch
%
25%
14-34
SCHULBILDUNG
SCHULBILDUNG
%
Sport
25%
Hoch
%
%
20%
20%44%
44%
36%
36%
bis CHF 3'999.bis CHF 3'999.CHFbis
4'000.bis 7'999.ab CHF 8'000.von CHFvon
4'000.7'999.ab CHF 8'000.-
V 11.07.2016
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RABATTE
TOP CONTO BEDINGUNGEN
TOP CONTO
CHF%
6 000
2%
12 000
3%
20 000
4%
30 000
5%
50 000
6%
75 000
7%
150 000
8%
250 000
9%
CHF %
350 000
10%
450 000
11%
550 000
12%
650 000
13%
800 000
14%
1 000 000
15%
1 500 000
16%
2 000 000
17%
CHF %
3 000 000
18%
4 000 000
19%
5 000 000
20%
6 000 000
21%
7 000 000
22%
8 000 000
23%
10 000 000
24%
12 000 000
25%
Für die Festlegung der Top Conto-Umsatzskala und für die Berechnung des
Rabattes gilt:
1. der Tarifpreis plus Zuschläge abzüglich sämtliche Spezialrabatte.
2. der kumulierte Top Conto-Umsatz von Anzeigen-, Beilagen- und Onlinewerbung in folgenden Titeln, deren Kombinationen und deren Websites*:
24 heures – Tribune de Genève – Le Matin – Le Matin Dimanche – Bilan –
Bilan Luxe – encore! – Femina – GuideTV – Télétop Matin –
Tribune des Arts.
*davon ausgenommen Aufträge an Newsnet
WIEDERHOLUNGSRABATTE
3 x = 3% 6 x = 5% 9 x = 8% 12 x = 10% 24 x = 15% 36 x = 18% 52 x = 20%
Der Wiederholungsrabatt ist an den Titel gebunden und nicht mit dem TOP
Conto Rabatt kumulierbar. Ein einziger Auftrag ohne Formatänderung, der
Inhalt kann ausgewechselt werden.
Details siehe unter „Allgemeine Insertionsbedingungen“.
BERATERKOMMISSION BK
5% (Anzeigen und Beilagen) Beraterkommission
Für von Tamedia Publications romandes SA berechtigte Media- und Werbeagenturen, vom Netto.
(Von einer Kommissionierung ausgenommen sind alle Gelegenheitsinserate
wie z.B. Stellenanzeigen, Liegenschaftsinserate, Todesanzeigen usw.)
JAHRESUMSATZPRÄMIE JUP
Jahresumsatzprämie (JUP) für alle direkten Auftraggeber (keine Werbe-,
Media- oder Vermittleragentur) gemäss Reglement SWA/VSW/Schweizer
Medien.
BK und JUP sind nicht kumulierbar.
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken, exklusive MwSt.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
TECHNISCHE DATEN
Zu liefernde Daten
Das Dokument mit der Bezeichnung ‹‹Guide PAO››, das bei Tamedia Publications romandes SA
verfügbar ist, erläutert folgende Punkte:
Bilder
Die Bilder müssen im Vierfarbendruck geliefert werden (Cyan, Magenta, Yellow, Black/CMYK).
Im Photoshop muss für die Farbseparation in CMYK das Zeitungsprofil ISOnewspaper26v4.
icc (kostenlos von der IFRA-Site auf www.wan-ifra.org herunterzuladen oder bei Tamedia
Publications romandes SA zu beziehen) benutzt werden. Die Verwendung anderer Profile kann
zu erheblichen Abweichungen zwischen der Monitordarstellung und dem gedruckten Inserat
führen; diese müssen von den Inserenten akzeptiert werden.
Die Inputauflösung für Bilder liegt idealerweise bei 200 dpi, eine Strichzeichnung wird bei 1270
dpi eingelesen.
Pantone-Farben in CMYK-Werte umgewandelt
Die Zeitung wird vollständig im Vierfarbendruck erstellt; alle Inserate in Schwarz und einer
Pantone-Farbe müssen mittels dem Profil ISOnewspaper26v4.icc in CMYK-Farben umgewandelt werden. Die Dateien, die trotzdem Pantone-Farben enthalten, werden automatisch
umgewandelt. Abweichungen zwischen den Pantone-Farben und ihrer CMYK-Darstellung sind
möglich. Diese müssen von den Inserenten akzeptiert werden.
PDF/X-3 Dateien (für fertig gestaltete Inserate)
Bei der Erstellung von PDF/X-3-Dateien ist es vorzuziehen, den Acrobat Distiller zu verwenden.
Sie dürfen die Dateien niemals direkt aus einer nativen Applikation generieren (XPress, InDesign
usw.). Die Datenhersteller können die PDF/X-3-Dateien vor der Übermittlung mit dem aktuellen
Acrobat Professional überprüfen. Prüfprofile und Settings (Einstellungen) stehen unter www.
pdfx-ready.ch kostenlos zum Herunterladen bereit. Auf dieser Site finden Sie weitere Informationen und Hinweise.
Alle verwendeten Schriften müssen im PDF/X-3 eingefügt oder vektorisiert werden.
Vierfarbige Inserate immer CMYK-definiert anliefern (niemals als RGB oder LAB).
Die PDF/X-3-Dateien ohne Kommentare, ohne Pass- und Schnittzeichen anliefern, dabei die
OPI-Funktion deaktivieren.
Kontrolle: Fertig gestaltete Inserate unterziehen wir einer Qualitätskontrolle. Entspricht eine Datei
nicht den erforderlichen Qualitätskriterien, nehmen wir mit dem Kunden Rücksprache auf.
Farb-/Druckmuster
Für Farbinserate ist ein Andruck auf Standard-Zeitungspapier oder ein verbindliches, inseratkonformes Proof mitzuliefern.
Die Volltondichte und Punktverbreiterung müssen beim Druck von Zeitungen den technischen
Spezifikationen der Norm ISO 12647-3:2005 entsprechen.
Offene Daten für Inserat-Halbfabrikate
Idealerweise werden die Elemente mit Hilfe der Programme Adobe CS und QuarkXPress produziert. Die Texte eines Inserates können im Word-Format realisiert werden. Nach Übereinkunft
können auch andere Programme verwendet werden.
Gestaltungs- und Formatierungswünsche durch Papierausdruck visualisieren und mit der Datei
mitliefern.
Alle verwendeten Schriften (Schriftsätze/Fonts) müssen immer eingebunden oder mitgeliefert
werden (idealerweise Opentype-Schriften verwenden).
Für Ihre Inserate keine DCS2-Formate benutzen; sie erlauben kein korrektes Generieren von
PDF/X-3-Dateien.
Um sicherzustellen, dass alle Schriften, Bilder und Elemente mitgeliefert werden, empfiehlt sich,
bei der letzten Speicherung wie folgt vorzugehen:
InDesign: > ‹‹Verpacken››, dann komprimieren.
QuarkXpress: > ‹‹für Ausgabe sammeln››, dann komprimieren.
Übermittlung
Via E-Mail: Übermittlung Ihrer Daten an die Adresse: [email protected] oder an
diejenige Ihres Kundenberaters. Bitte mit folgenden Angaben ergänzen: Auftraggeber, Absender
mit Telefonnummer, Inseratgrösse, gewünschter Titel, Erscheinungsdatum sowie Betreff des
Inserates.
Via Upload: Für die Übermittlung von umfangreichen PDF-Dateien verwenden Sie bitte unser
‹‹Upload-Tool››. Für ergänzende Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater oder
konsultieren Sie unsere Website mytamedia.ch.
Via Datenträger: Versenden Ihrer Daten an die Postadresse von Tamedia Publications romandes
SA oder an Ihren Kundenberater. Bitte mit folgenden Angaben versehen: Auftraggeber, Absender mit Telefonnummer, Inseratgrösse, gewünschter Titel, Erscheinungsdatum sowie Betreff des
Inserates.
Druckspezifikationen
Die Produktion der Zeitung richtet sich nach den international verbindlichen Normen ISO
12647-3:2005. Kurz zusammengefasst hier die wichtigsten Vorgaben dieser Zeitungsdrucknormen:
Druck: Rollenoffset (ohne Trocknung). Papier: 42.5 g/m2 Standard-Zeitungspapier. Punktgrösse
min.: 3% (erstdruckender Ton im Licht). Punktgrösse max.: 95% (letztdruckender Ton, darüber
Vollton). Tonwertzunahme: 26% (50% gem. Murray-Davies). Toleranz: +/–3%. Richtwert Vollton:
0,9 (C/M/Y) 1,15 für Schwarz. Toleranz: +/–0,05. UCR/GCR-Summe: 240% (Flächenbedeckung
aller vier Farben). Passdifferenzen: Toleranz von 0,3 mm zwischen zwei Farben.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
INSERTIONSBEDINGUNGEN
1 Geltungsbereich
Diese Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der
Tamedia Publications romandes SA (Verlag) betreffend Werbeaufträge, sofern nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart worden ist. Mit dem Erteilen des Insertionsauftrages nimmt der Inserent diese Insertionsbedingungen vollständig und vorbehaltlos an.
2 Auftragserteilung
Aufträge, Korrekturen und Stornierungen müssen schriftlich eingehen. Bei telefonischer Übermittlung
übernimmt der Verlag keine Haftung für Fehler in der Interpretation. Der in der Preisliste genannte Anzeigenschluss gilt für die Übermittlung der Aufträge sowie für Stornierungen, Änderungen oder Korrekturen.
Alle Insertionsaufträge werden prinzipiell auf den Namen eines einzigen Inserenten ausgestellt. Alle
Insertionsaufträge oder zusätzlichen Vereinbarungen sind für den Verlag erst nach einer schriftlichen
Bestätigung seinerseits bindend.
3 Konditionen für die Veröffentlichung
Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen oder sonstigen Inhalt (nachfolgend ‹‹Anzeige››, ‹‹Anzeigen›› oder ‹‹Inserate››) ohne Angabe von Gründen abzulehnen, aufzuschieben oder zu ändern. Anzeigen, die durch ihre
Aufmachung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort ‹‹Werbung›› gekennzeichnet. Für Anzeigen redaktioneller Art dürfen weder der Schriftsatz noch die grafische Gestaltung oder die Typografie
der Titel der jeweiligen Veröffentlichung verwendet werden (Marke, Schrift usw.). Konkurrenzausschluss
kann nicht zugesichert werden.
4 Online-Dienste
Der Inserent untersagt die Weiterverwendung von Anzeigen durch Dritte auf beliebigen Online-Diensten
und ermächtigt den Verlag sowie alle betroffenen Verleger, bei einem festgestellten Verstoss mit allen
gesetzlichen Mitteln vorzugehen.
5 Technische Voraussetzungen
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Voraussetzung
dafür ist die Lieferung von den Normen entsprechenden Druckvorlagen. Der Inserent ist für die fristgerechte Lieferung von Daten, Druckmaterial und Beilagen verantwortlich. Die Pflicht zur Aufbewahrung der
Druckvorlagen (PDF-Dateien) endet einen Monat nach dem letzten Erscheinungsdatum, sofern schriftlich
keine anderslautende Regelung vereinbart wurde. Die Druckvorlagen werden nicht zurückgegeben.
Die Kosten aus Korrekturen des Autors oder am Layout sowie an Daten, die teilweise oder vollständig
verarbeitet wurden (selbst wenn diese Daten nicht verwendet werden), werden – genauso wie die Kosten
für alle sonstigen Vorarbeiten – nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet. Angelieferte Daten
werden nicht vergütet.
6 Gut zum Druck
Probeabzüge werden nur auf förmliches Ersuchen des Inserenten geliefert und sofern das Druckmaterial
mindestens drei Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingeht. Für Vollvorlagen werden keine Probeabzüge
geliefert. Der Inserent ist für die Korrekturen verantwortlich. Werden die Probeabzüge nicht fristgerecht
zurückgesandt, gilt die Anzeige als zum Druck freigegeben.
7 Preise
Für die Veröffentlichung von Anzeigen gelten die Preise für die Schaltung und die Rabatte gemäss
aktueller Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Serviceleistungen für Beratung, Gestaltung, Planung
und Verwaltung gelten die Preise vom Verlag zuzüglich Mehrwertsteuer.
8 Weitere Kosten
Fallen weitere Leistungen an, die über die normalen Leistungen des Verlags hinausgehen und die nicht in
den Preisen für die Schaltung der Anzeige oder für die Serviceleistungen enthalten sind, so werden diese,
zuzüglich Mehrwertsteuer, berechnet.
9 Preisänderungen
Preisänderungen, auch auf laufenden Verträgen, bleiben grundsätzlich vorbehalten. Der Inserent ist
berechtigt, seinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der neuen Preise zu kündigen;
lässt er nichts Gegenteiliges verlauten, so gelten diese neuen Preise als akzeptiert.
10 Grösse der Anzeigen
Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie
zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten (nur bei Zeitungen) werden zur Abdruckhöhe 2 mm
dazugerechnet. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage werden alle mit der Grösse des
ersterschienenen Inserates verrechnet.
11 Abschlussrabatt
Alle Abschlussrabatt-Vereinbarungen werden auf den Namen eines einzigen Inserenten mit einer Laufzeit
von 12 Monaten abgeschlossen. Für Konzernabschluss-Vereinbarungen gelten die Regelungen der
Verbände Schweizer Medien/Médias Suisses und VSW. Auf gewissen Anzeigenkategorien werden keine
vertraglichen Rabatte gewährt. Die Laufzeit der Umsatzabschlüsse und der Wiederholungsaufträge
beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt
ein Abschluss bis zum 15. eines Monats, so läuft er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, ab 16. bis
Ende des Abschlussmonats des folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-Firmen enden immer
mit dem Kalenderjahr. Wird der vereinbarte Umsatz überschritten, besteht Anspruch auf entsprechende
Nachvergütung gemäss vereinbarter Rabattskala. Wird das Vertragsvolumen nicht erreicht, erfolgt eine
Nachbelastung gemäss Skala. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Es besteht die Möglichkeit, das Volumen während der Laufzeit des Vertrages
zu ändern. Abschlüsse haben lediglich den Charakter einer Rabattvereinbarung: Erhöhen sich die Preise
während der Abschlussdauer, so treten die neuen Preise sofort in Kraft.
12 Beraterkommission (BK) / Jahresumsatzprämie (JUP)
Auf Insertionsaufträge, die über vom Verlag als kommissionsberechtigt anerkannte Werbe- oder Mediaagenturen eingehen, wird eine Beraterkommission (BK) bezahlt, wie in den Preislisten angegeben. Eine
Jahresumsatzprämie (JUP) wird allen direkten Auftraggebern (keine Werbe-, Media- + Vermittlungsagentur) gemäss Reglement SWA / VSW / Schweizer Medien bezahlt. Beraterkommission und Jahresumsatzprämie können nicht kumuliert werden und errechnen sich nach dem fakturierten Nettobetrag
nach Abzug des vertraglichen Rabatts und weiterer Nachlässe; sie werden nach Endabrechnung des
Abschlusses entsprechend angepasst. Werden die Zahlungsbedingungen zu einer Rechnung nicht
eingehalten (Zahlungsverzug, kein Zahlungseingang usw.), so werden allfällige bereits ausbezahlte
Kommissionen und Prämien zurückgefordert.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
INSERTIONSBEDINGUNGEN
13 Rechnungsstellung
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne
Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Der Verlag behält
sich vor, für bestimmte Kategorien von Anzeigen sowie für sämtliche Aufträge unter CHF 28.– eine
Vorauszahlung zu verlangen. Der Verlag erhebt einen Zuschlag von CHF 5.– auf Rechnungen, deren
Gesamtwert zwischen CHF 29.– und CHF 1000.– liegt.
Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.– sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt.
Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits
ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.–, max. CHF 300.–) belastet. Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität
von Inserenten bzw. Werbevermittlern zu überprüfen.
14 Platzierungswünsche/Verschiebungsrecht/Sistierungen
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei der Verlag keine Gewähr dafür
leisten kann, dass eine Anzeige in einer speziellen Ausgabe oder auf einer bestimmten Platzierung
erscheint. Für spezielle Platzierungen wird ein Aufschlag berechnet, wenn die Platzierungsvorgabe
eingehalten wurde. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen aus technischen Gründen, wegen
Platzmangels oder höherer Gewalt zu verschieben. Erscheint eine Anzeige aus technischen Gründen,
wegen Platzmangels oder höherer Gewalt nicht, so leitet sich daraus kein Anspruch auf Entschädigung
ab. Aus technischen Gründen können Stornierungen nicht mehr berücksichtigt werden, sobald der
Anzeigenschluss abgelaufen ist. Stellt ein Magazin oder eine Zeitung während der Vertragslaufzeit sein/
ihr Erscheinen ein, wird der Verlag von seinen vertraglichen Pflichten entbunden und kann nicht zu einer
Entschädigung herangezogen werden. Der Inserent hat die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen.
15 Chiffreanzeigen
Der Verlag verpflichtet sich, die Identität des Chiffreinserenten geheim zu halten. Vorbehalten bleiben
allerdings folgende Ausnahmen, in denen der Verlag in begründeten Fällen die Identität des Inserenten
preisgeben kann:
– den Justiz- oder sonstigen Behörden
– Personen, die einem Chiffreinserenten ihre persönlichen Daten mitgeteilt und ihre Unterlagen nicht zurückbekommen haben und nun ihren Anspruch auf Zugriff auf den Inserenten geltend machen.
Der Verlag braucht Chiffreinserenten keine Werbesendungen, anonymen Angebote oder Angebote von
Mittelsmännern weiterzuleiten und ist in diesem Zusammenhang zur Öffnung und Kontrolle dieser Angebote berechtigt. Für jeden Chiffreauftrag wird eine Gebühr erhoben. Alle Zusatzkosten werden berechnet.
Für die Rücksendung von Unterlagen kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen.
16 Erotikanzeigen
Alle Inserenten, die Erotikanzeigen schalten wollen, verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, so insbesondere von Artikel 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zur Pornografie. Diese Inserenten verpflichten sich ausdrücklich dazu, dass ihre Anzeigen
grundsätzlich keine Darstellungen harter Pornografie bzw. keine Bestandteile enthalten, die eine Darstellung harter Pornografie implizieren, wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, Ausscheidungen oder
Leichen, bzw. dass sie nicht auf gewalttätige Handlungen verweisen. Was weiche Pornografie angeht, so
haben alle Inserenten die erforderlichen materiellen Vorkehrungen (wie z.B. Zugangscodes und Angabe
von Kreditkartennummern) zu treffen, um sicherzustellen, dass diejenigen Personen, die Zugriff auf die
Inhalte haben, auf die die Anzeige verweist, mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
17 Haftung vom Verlag
Allfällige Reklamationen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung und des Belegs vorzubringen. Bei Fehlern in der erschienenen Anzeige, durch die ihr Sinn oder ihre Wirkung eindeutig verfälscht
wird, kann der Inserent einen Preisnachlass verlangen, höchstens aber den Betrag der strittigen Anzeige
selbst. Alle sonstigen Ansprüche sind ausgeschlossen. Druckfehler, die sich weder auf den Sinn noch
auf die gewünschte Wirkung der Anzeige auswirken oder die nicht vor Druckfreigabe korrigiert wurden,
berechtigen nicht zu einer Preisminderung. Geringfügige Abweichungen der Farbnuancen sowie bei den
Rohmaterialien (Papier, Farben usw.), die innerhalb einer zulässigen Toleranz bleiben, sind kein Grund für
einen Preisnachlass und auch nicht für eine Ersatzanzeige. Eine darüber hinausgehende Haftung wird in
aller Form abgelehnt.
18 Haftung des Inserenten
Der Inserent haftet dem Verlag, den Behörden und den Lesern gegenüber vollumfänglich für den Inhalt
seiner Anzeigen. Der Inserent verpflichtet sich, für den Fall eines Rechtsstreits mit einem Dritten den
Verlag sowie seine Organe und Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung Dritten gegenüber zu entbinden
und sie von Ansprüchen dieser Dritten freizuhalten. Des Weiteren ist der Inserent verpflichtet, alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit den Ansprüchen Dritter oder sonstigen
Verfahren zu übernehmen. Nach Artikel 28g ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches kann durch
eine Werbeanzeige das Recht auf Gegendarstellung entstehen. Die Kosten hierfür gehen zulasten des
Inserenten; massgeblich ist der jeweils gültige Anzeigentarif.
19 Weiterverwendung von Anzeigeninhalten
Der Inserent ist damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen in seine Datenbanken einspeisen und
sie zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen. Dem
Inserenten ist ausserdem bekannt, dass die Inhalte aller Anzeigen, so insbesondere persönliche Daten,
auch in Ländern abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbare Gesetzgebung kennen, und somit
Vertraulichkeit, Vollständigkeit, Authentizität und Verfügbarkeit des Inhalts nicht immer gewährleistet sind.
Bei einer nicht autorisierten und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgenden Bearbeitung und Verwertung
von Anzeigeninhalten durch Dritte überträgt der Inserent dem Verlag das Recht, mit geeigneten Mitteln
dagegen vorzugehen.
20 Geistiges Eigentum an den Anzeigen
Der Inserent erkennt an, dass das geistige Eigentum und insbesondere das Urheberrecht an allen
Anzeigen, die vom Verlag kreiert wurden und die einen individuellen Charakter haben, beim Verlag liegen.
Der Inserent kann die Anzeige auf unbestimmte Dauer zu den Zwecken verwenden, die nicht über den
ursprünglichen Verwendungszweck hinausgehen, sofern er seinen Pflichten gegenüber dem Verlag
nachkommt.
21 Erfüllungsort und Gerichtsstand / anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lausanne. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
LEMATIN.CH
V 11.07.2016
mytamedia.ch
USERPROFIL
USERPROFIL
MEDIADATEN UND INTERESSEN
Web-tablette-smartphone
MEDIADATEN UND INTERESSEN
Keyfacts
Interessen
Site
lematin.ch
Gesamtes Universum
589'000 UUpM (Unique User pro Monat)
Französische Sprachgruppe
Quelle
User
Nationale und internationale Politik
262'000
31.9
64.0
106
118'000 UUpD (Unique User pro Tag)
Unterhaltungselektronik
243'000
31.5
59.5
105
409'000 UUpM (Unique User pro Monat)
Wirtschaft
222'000
31.3
54.3
104
210'000 UUpW (Unique User pro Woche)
Berufs- und Arbeitswelt
264'000
30.9
64.6
103
87'000 UUpD (Unique User pro Tag)
Familie, Partnerschaft
247'000
30.9
60.6
103
NET-Metrix Profile 2015-2
UUpM, FR Sprachgruppe: sehr stark/eher stark
ALTER
53%
Mann
47%
%
Frau
SCHULBILDUNG
%
19%
40%
Obligatorisch
Struk. Affinität
in %
290'000 UUpW (Unique User pro Woche)
GESCHLECHT
%
RW in
%
42%
23%
14-34 Jahre
35-54 Jahre
55+ Jahre
HAUSHALTSEINKOMMEN BRUTTO
41%
Mittel
35%
Hoch
%
15%
36%
49%
Bis CHF 4'000.-CHF 4'001.-- bis CHF 8'000.-Über CHF 8'000.-V 11.07.2016
mytamedia.ch
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Web
Tablette
Smartphone
WERBEFORMEN
DESKTOP
SKY
Web-tablette-smartphone
ONLINE-RUBRIKENCPM
Werbemittel
Skyscraper
Format in px
160 x 600
Werbemittel
Maxi Skyscraper
Format in px
245 x 600
Werbemittel
Halfpage-Ad
Format in px
300 x 600
Maximalgrösse in KB
70
Zuschlag für Format Expandable +30%
Zuschlag für einzelne Tage +10%
Geo-Lokalisierung (Land) +10%
Home
CHF 57
Region
CHF 57
Schweiz
CHF 57
Welt
CHF 57
Wirtschaft
CHF 64
Sport
CHF 57
Kult./Gesellschaft C
HF 64
People
CHF 57
Leben/Freizeit CHF 64
Auto
CHF 69
Hightech
CHF 69
Gesundheit/WissenCHF 64
Wetter
CHF 64
CPM ROS
CHF 44
RECTANGLE
Werbemittel
Rectangle
Format in px
300 x 250
Maximalgrösse in KB
70
Zuschlag für Format Expandable +30%
Zuschlag für einzelne Tage +10%
Geo-Lokalisierung (Land) +10%
ONLINE-RUBRIKENCPM
Home
CHF 44
Region
CHF 44
Schweiz
CHF 44
Welt
CHF 44
Wirtschaft
CHF 51
Sport
CHF 44
Kult./Gesellschaft CHF 51
People
CHF 44
Leben/Freizeit CHF 51
Auto
CHF 57
Hightech
CHF 57
Gesundheit/WissenCHF 51
Wetter
CHF 51
CPM ROS
CHF 39
CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können.
ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird.
Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
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Tablette
Smartphone
WERBEFORMEN
DESKTOP
Web-tablette-smartphone
WIDEBOARD
CONTENT
BOARD
ONLINE-RUBRIKENCPM
Werbemittel
Wideboard*
Format in px
994 x 250
Maximalgrösse in KB
100
Werbemittel
Maxiboard
Format in px
994 x 118
Maximalgrösse in KB
90
*Wideboard exklusiv Zuschlag +30%
Zuschlag für Format Expandable +30%
Zuschlag für einzelne Tage +10%
Geo-Lokalisierung (Land) +10%
Home
CHF 64
Region
CHF 64
Schweiz
CHF 64
Welt
CHF 64
Wirtschaft
CHF 76
Sport
CHF 64
Kult./Gesellschaft CHF 76
People
CHF 64
Leben/Freizeit CHF 76
Auto
CHF 89
Hightech
CHF 89
Gesundheit/WissenCHF 76
Wetter
CHF 76
CPM ROS
CHF 57
Werbemittel
Content Board
Format in px
640 x 250
Maximalgrösse in KB
90
Zuschlag für Format Expandable +30%
Zuschlag für einzelne Tage +10%
Geo-Lokalisierung (Land) +10%
ONLINE-RUBRIKEN CPM
Home
CHF 57
Region
CHF 57
Schweiz
CHF 57
Welt
CHF 57
Wirtschaft
CHF 57
Sport
CHF 57
Kult./Gesellschaft CHF 57
People
CHF 57
Leben/Freizeit CHF 57
Auto
CHF 64
Hightech
CHF 64
Gesundheit/WissenCHF 57
Wetter
CHF 57
CPM ROS
CHF 51
CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können.
ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird.
Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
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Web
Tablette
Smartphone
WERBEFORMEN
DESKTOP
LAYER-AD
BRANDDAY
BRANDDAY
Web-tablette-smartphone
BRANDDAY
BRANDDAY
Werbemittel
Format in px
Maximalgrösse in KB
CPM Home
CPM Rubrik
CPM ROS
Zuschlag für einzelne Tage Geo-Lokalisierung (Land) Layer-Ad
1154 x 700
120
CHF 227
CHF 200
CHF 177
+10%
+10%
Werbemittel
Brandday
(Background + Wideboard + Content Board + Rectangle)
Format in px
gemäss Format
+ Background von 2000 x 1200
Maximalgrösse in KB
gemäss Format + Background 300 Ko
ONLINE-RUBRIKENCPM
Home
CHF 121
Region
CHF 121
Schweiz
CHF 121
Welt
CHF 121
Wirtschaft
CHF 140
Sport
CHF 121
Kult./Gesellschaft CHF 140
People
CHF 121
Leben/Freizeit CHF 140
Auto
CHF 158
Hightech
CHF 158
Gesundheit/WissenCHF 140
Wetter
CHF 140
CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können.
ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird.
Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
V 11.07.2016
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Print
Web
Tablette
Smartphone
WERBEFORMEN VIDEO
DESKTOP
Web-tablette-smartphone
INREAD
PRE-ROLL
Werbemittel
Pre-Roll
Videodauer
Max. 25 Sek.
Videoformat
MP4
Verfügbar auf Desktop und Mobiles iOS
Das Werbevideo kann nach 10 Sekunden übersprungen werden (Button «schliessen»).
Format in px Min. 640 x 360,
Format 16:9
Maximalgrösse
20 Mo/MB
Zuschlag für einzelne Tage +10%
Geo-Lokalisierung (Land) +10%
CPM ROS
CHF 94
Werbemittel
InRead
Videodauer
Max. 30 Sek.
Videoformat
mov, flv, mpeg4, avi
Verfügbar auf
Desktop
Format in px
Min. 640 x 360
Max. 1920 x 1080
Maximalgrösse
200 Mo/MB
Zuschlag für einzelne Tage +10%
Geo-Lokalisierung (Land) +10%
CPM ROS
CHF 69
CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können.
ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird.
Minimum de commande : CHF 200.–.Tous les prix s’entendent en francs suisses, TVA (8%) non comprise.
V 11.07.2016
mytamedia.ch
Print
Web
Tablette
Smartphone
WERBEFORMEN
MOBILE
Web-tablette-smartphone
MOBILE WIDEBOARD
MOBILE INTERSTITIAL /
PRESTITIAL
MOBILE RECTANGLE
MOBILE CONTENT BOARD
Werbemittel Mobile Interstitial / Prestitial
Format in px
640 x 832
Maximalgrösse in KB
80
Werbemittel Mobile Wideboard
Format in px
640 x 320
Werbemittel
Mobile Banner
Format in px
640 x 100
Maximalgrösse in KB
40
ONLINE-RUBRIKENCPM
Home
CHF 114
Rubrik
CHF 95
CPM ROS
CHF 89
Zuschlag für einzelne Tage +10%
GPS - Targeting
+10%
ONLINE-RUBRIKENCPM
Home
CHF 57
Rubrik
CHF 57
CPM ROS
CHF 51
Zuschlag für einzelne Tage +10%
GPS - Targeting
+10%
WerbemittelMobile Content Board
Format in px
640 x 240
Maximalgrösse in KB
60
Werbemittel
Mobile Rectangle
Format in px
600 x 500
Maximalgrösse in KB
80
ONLINE-RUBRIKENCPM
ONLINE-RUBRIKENCPM
Home–
Rubrik
CHF 57
CPM ROS
CHF 51
Zuschlag für einzelne Tage +10%
GPS - Targeting
+10%
Home
CHF 51
Rubrik
CHF 51
CPM ROS
CHF 44
Zuschlag für einzelne Tage +10%
GPS - Targeting
+10%
Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt.
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MASSGESCHNEIDERTE PRODUKTE
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Web
Print
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Tablette
Tablette
Smartphone
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DESKTOP UND MOBILE
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ONLINE-RUBRIKENPREIS/WOCHE
Werbemittel
Device
Publireportage
Desktop
Region
Schweiz
Welt
Wirtschaft
Sport
Kult./Gesellschaft People
Leben/Freizeit
Auto
Hightech
Gesundheit/Wissen
CHF 3 400
CHF 3 400
CHF 3 400
CHF 3 400
CHF 3 400
CHF 2 500
CHF 2 500
CHF 2 500
CHF 2 500
CHF 2 500
CHF 2 500
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PUBLIREPORTAGE
WerbemittelPublireportage
DeviceMobile
ONLINE-RUBRIKENPREIS/TAG
Home
CHF 3 300
lm Rahmen einer Publireportage sind zwei Änderungen des Layouts inbegriffen.
Weitere Anforderungen werden zusätzlich verrechnet.
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RABATTE
TOP CONTO BEDINGUNGEN
TOP CONTO
Für die Festlegung der Top Conto-Umsatzskala und für die Berechnung des Rabattes gilt:
CHF%
6 000 2%
350 000
10%
3 000 000
18%
1. der Tarifpreis plus Zuschläge abzüglich sämtliche Spezialrabatte.
12 000
3%
450 000
11%
4 000 000
19%
20 000
4%
550 000
12%
5 000 000
20%
30 000
5%
650 000
13%
6 000 000
21%
50 000
6%
800 000
14%
7 000 000
22%
2. der kumulierte Top Conto-Umsatz von Anzeigen-, Beilagen- und Onlinewerbung in
folgenden Titeln, deren Kombinationen und deren Websites*:
24 heures – Tribune de Genève – Le Matin – Le Matin Dimanche – Bilan – Bilan Luxe –
encore! – Femina – GuideTV – Télétop Matin – Tribune des Arts.
75 000
7%
1 000 000
15%
8 000 000
23%
150 000
8%
1 500 000
16%
10 000 000
24%
Details siehe unter „Allgemeine Insertionsbedingungen“.
250 000
9%
2 000 000
17%
12 000 000
25%
BERATERKOMMISSION
CHF %
CHF %
DIGI-WIEDERHOLUNGSRABATT
3 x
3%5%8%10%15%18%20%
6 x
9 x
12 x
24 x
36 x
52 x
Der Wiederholungsrabatt ist an die Website gebunden und nicht
mit dem TOP Conto Rabatt kumulierbar. Eine einzige Kampagne
von der Dauer eines Jahres ohne Formatänderung, der Inhalt kann
ausgewechselt werden.
*davon ausgenommen Aufträge an Newsnet
Eine Beraterkommission von 5% auf den Nettopreis wird für alle Aufträge gewährt,
die von einer von Tamedia Publications romandes SA anerkannten Werbe- oder
Mediaagentur stammen.
ABGABETERMINE
Reservation: Abgabe Material:
5 Arbeitstage vor Erscheinen
3 Arbeitstage vor Erscheinen
TECHNISCHER KONTAKT
[email protected]
BEDINGUNGEN
• Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag
• Kampagnendauer: 7 Tage (Montag bis Sonntag)
• Reporting nach vollständigem Erscheinen der Kampagne
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken, exklusive MwSt.
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TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
ANZEIGENFORMATE
Anzuliefernde Formate PNG / GIF / JPEG / HTML*.
* HTML5-WERBEMITTEL
Redirect-Schaltungen oder Tags von einer dritten Partei werden akzeptiert.
Entspricht das gelieferte HTML5-Material nicht unseren technischen Spezifikationen, werden unsere AdOps-Techniker die Fallback-Grafik verwenden.
Wichtig: Das komplette HTML-File darf die Grösse von 150 KB nicht überschreiten.
TOOLS ZUR ERSTELLUNG DER ANZEIGEN
Für den Flash-Export oder die Konvertierung Flash => HTML verwendete Tools bieten zwar eine Alternative, können aber die direkte Erstellung des Materials in HTML5 nicht ersetzen. Zudem können wir bei der Verwendung von Tools dieser Art die einwandfreie visuelle Wiedergabe der Animation nicht garantieren.
KLICKTRACKING
Wir zählen die AdImpressions standardgemäss. Unsere Erhebungen basieren nicht auf AdCounts.
Wir empfehlen, im HTML-Code der Links die korrekten Tracking-Codes zu integrieren, um die Klickzählung mit Sicherheit gewährleisten zu können.
ANFORDERUNGEN FÜR EXPANDABLE ADS
Es gibt zwei Methoden, um Anzeigen zu expandieren:
- mit dem Cursor darüberfahren (Mouse-Over): der Expandierungeseffekl wird wirksam, wenn der User mit dem Cursor über die Anzeige fährt
- mit einem Mausklick (Mouse-Click) wird der Expandierungseffekt aktiviert, wenn der User auf die Anzeige klickt. Sobald der Cursor die Anzeige verlässt, muss sie sich automatisch wieder zurückziehen.
Achtung: Wenn die Anzeige expandiert (offen) bleiben soll, gilt sie als Floating-Ad und wird der entsprechenden Tarifgruppe zugeordnet.
ABLIEFERUNG DER ANZEIGEN (DESKTOP, MOBILE UND TABLET)
Alle Anzeigenformate müssen mindestens drei Arbeitstage im Voraus geliefert werden.
Für physische HTML-Werbemittel folgen Sie bitte unseren Spezifikationen unter: www.mytamedia.ch.
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INSERTIONSBEDINGUNGEN
FÜR ONLINE-WERBUNG
1. Anwendbarkeit/Vertragsparteien
Die Insertionsbedingungen für Online-Werbung (nachfolgend „diese Insertionsbedingungen“ genannt)
regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Tamedia AG (nachfolgend
„Verlag“ genannt) für Werbeaufträge für die Websites des Verlages (sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart worden ist): Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Inserenten über die Schaltung eines
oder mehrerer Werbemittel auf den Websites des Verlags. Als integrierende Vertragsbestandteile dieser
Insertionsbedingungen gelten die vom Verlag online publizierten oder sonst wie in geeigneter Weise (z.B.
per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilten Regeln, welche betreffend die Werbeaufträge für
die einzelnen Websites des Verlags die Rechte und Pflichten der Parteien, die zur Verfügung stehenden
Werbegefässe sowie Ablauf, Inhalt, Preis und Abwicklung der Werbeaufträge näher spezifizieren. Integrierender Vertragsbestandteil bildet insbesondere der Tarif der jeweils gebuchten Website.
2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen, wobei
im Rahmen dieser Insertionsbedingungen bereits Fax oder E-Mail an die Verkaufsabteilung jeweils
dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss
durch den Inserenten, durch Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes
und die anschliessende Annahme des Werbeauftrages durch den Verlag mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Nach Auftragsbestätigung sind Änderungen grundsätzlich kostenpflichtig. Für die geänderten
Aufträge kommen die jeweils aktuellen publizierten Konditionen und Preise des Verlags zur Anwendung,
wobei mindestens die ursprünglich vereinbarte Vergütung geschuldet ist, insbesondere bei Reduktionen
und Stornierungen des Auftragsvolumens nach Auftragsbestätigung.
3. Mindestbuchungsvolumen
Allfällige für die Erteilung von Werbeaufträgen massgebliche Mindestbuchungsvolumina sind im Tarif
festgelegt.
4. Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Die Verschiebung von Werbeaufträgen, ohne Rückfrage beim Inserenten, behält sich der Verlag aus technischen Gründen vor.
4.1. Für Platzierungsvorgaben, die nicht tariflich geregelt sind, wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden
nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich.
4.2. Kann eine bestätigte Platzierung aus verlagstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, wird
der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert.
4.3. Das Nichterscheinen eines Werbemittels, die Platzierung an einer anderen Stelle oder an einem
anderen Datum sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur
Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.
4.4. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
5. Veröffentlichung von Werbemitteln
Der Verlag behält sich jederzeit vor, Änderungen der Werbemittel zu verlangen oder Werbemittel bzw.
Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren.
5.1. Online-Dienste (insb. Internet)
Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Werbemittel auf eigene oder fremde Online-Dienste
einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt
zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren
Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Werbemittel, die vom
Verlag auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar
sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Werbemitteln auf Online-Dienste durch
Dritte ohne die Einwilligung des Verlags und überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete
Verwertung und Bearbeitung dieser Werbemittel mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.
6. Politische Werbung, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung im Hinblick auf Wahlen
oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch
der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Werbemittel zu
platzieren. Im Übrigen gelten die Verlagsrichtlinien.
7. Veröffentlichungen von redaktionellen
Beiträgen können bei der Aufgabe von Werbemitteln nicht zur Bedingung gemacht werden.
8. Verantwortung für die Werbemittel
Der Inserent ist für jede Benutzung der Dienstleistung über seinen Account verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte. Der Inserent ist für den Inhalt der Werbemittel verantwortlich. Er
ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen und stellt, so weit rechtlich möglich, den Verlag,
dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent
ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen
von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
9. Gegendarstellungsrecht
Gegendarstellungsbegehren zu Werbemitteln werden vom Verlag so weit möglich in Absprache mit dem
Inserenten behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter
Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im
Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu
übernehmen.
10. Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Werbemittel müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom
redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine
zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Das Logo oder der Name des Verlags sowie der Produkte und Websites des Verlags, dürfen nur
mit schriftlichem Einverständnis des Verlages in den Werbemitteln verwendet werden.
11. Anlieferung der Werbemittel muss spätestens bis zum im Tarif genannten Zeitpunkt erfolgen, da
andernfalls die Aufschaltung nicht termingerecht erfolgen kann.
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INSERTIONSBEDINGUNGEN
FÜR ONLINE-WERBUNG
12. Störungen, Fehler, Mängel/Gewährleistung/Haftung des Verlags
Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und bemüht sich, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu
beheben. Dem Inserenten ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit
die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu erbringen. Der Verlag gewährleistet
keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Ausser bei Grobfahrlässigkeit
oder Absicht ist jegliche Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen des Verlags
ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und
betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für den betreffenden Werbeauftrag geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung
von Werbemitteln.Nicht gehaftet wird insbesondere, wenn Mängel: bloss unwesentlich sind, z.B. weder Sinn noch die Werbewirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigen; durch Störungen der
Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) verursacht werden; durch Verwendung einer
nicht geeigneten Software/Hardware des Lesers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder
dem Verlag durch Rechner- oder Softwareausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall
hervorgerufen werden. Ist ein Ausfall durch den Ad-Server verursacht und erstreckt er sich über einen
erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird der
Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder den Insertionszeitraum zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten entspricht. Hat der Ausfall des Ad-Servers keinen
Einfluss auf die Ad-Impressions, werden diese also dennoch erreicht, so erfolgt keine Nachlieferung
bzw. Verlängerung. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb des ursprünglich gebuchten
bzw. verlängerten Insertionszeitraums, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die in dem
Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitergehende
Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Insbesondere für Werbemittel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Publikationsvorlagen (zu feine Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.)
nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen, die durch die technischen Gegebenheiten des
Publikationsverfahrens bedingt sind (z.B. Abweichungen in der Farbgebung), kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Publikationsvorlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet
wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Die neue deutsche
Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet. Vom Verlag bearbeitete Publireportagen
werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht.
Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen übernimmt der Verlag keine Verantwortung.
13. Mängelrüge
Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und
etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Aufschaltung des Werbemittels, bei welcher die Prüfung auf Mängel durchgeführt werden muss, und endet
spätestens nach Auslieferung von 20% der gebuchten Medialeistung. Unterlässt der Inserent die
unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Auftrags als genehmigt. Reklamationen betreffend
Rechnungsstellung werden nur innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.
14. Die Berechnung der Werbemittel erfolgt gemäss Tarif. Soweit Messungen z.B. von „Page
Impressions“ erfolgen, sind die Messungen und Zählerstände des Verlags massgeblich.
15. Rabattierungen: Es gelten die Rabattierungen gemäss Tarif.
16. Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des
betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme
und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält
sich der Verlag das stichprobenweise Öffnen der Briefe bzw. E-Mails vor. Der Verlag empfiehlt dringend,
keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle eines klageweisen
Vorgehens eines Bewerbers vom Gericht oder der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten
werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die
Rücksendung von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen,
die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt
werden.
17. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne
Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
17.1. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.- sowie 6% Verzugszins in Rechnung
gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen.
Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der
Forderungssumme (mind. CHF 50.-, max. CHF 300.-) belastet.
17.2. Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen.
17.3. Gerichtsstand und anwendbares Recht. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen
materiellen Recht. Gerichtsstand ist Lausanne.
18. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen
Der Verlag ist berechtigt, diese Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten
gleichzeitig in Kraft und werden auch auf laufende Werbeaufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch
das Recht, bei Änderungen der Preise innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen
Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf Rückvergütung der bis zum
betreffenden Zeitpunkt noch nicht bezogenen Medialeistungen und den Rabatt, der gemäss Rabattskala
den effektiv bezogenen Medialeistungen entspricht. Der Verlag bleibt frei, jederzeit insbesondere die zur
Buchung zur Verfügung gestellten Werbegefässe zu ändern oder Werbegefässe ganz oder teilweise aus
dem Angebot zu entfernen. Werden bereits gebuchte Werbegefässe während der vorgesehenen Insertionsdauer durch den Verlag wesentlich geändert oder eingestellt, erhält der Inserent für die bei Inkraftsetzung der neuen Regelung noch nicht bezogenen Medialeistungen eine Gutschrift, die er unmittelbar für
die Buchung der geänderten oder übrigen Werbegefässe derselben Websites verwenden kann.
19. AGB des Inserenten wegbedungen
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) des Inserenten sind wegbedungen, selbst
wenn der Inserent sich auf eigene AGB bezieht und der Verlag es unterlässt, ausdrücklich zu widersprechen oder die AGB des Inserenten (erneut) ausdrücklich wegzubedingen.
20. Vorzeitige Vertragsauflösung
Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht
von der Bezahlung der erschienenen Werbemittel. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% Mehrwertsteuer.
Diese Insertionsbedingungen sind seit 01.01.2010 in Kraft.
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