LE MATIN CHRISTOPHE DARBELLAY «LES ROMANDS SONT DE PLUS EN PLUS MÉPRISÉS» PAGE 5 Darrin Vanselow VENDREDI 11 SEPTEMBRE 2015 ∙ N° 254 ∙ FR. 2.80 (TVA 2.5% incluse) ∙ France voisine 2.55 € ∙ www.lematin.ch Sébastien Anex DIE BELIEBTESTE TAGESZEITUNG IN DER WESTSCHWEIZ MISS SUISSE PETIT COUP DE NEUF POUR SA COURONNE PAGE 22 WAWRINKA CONTRE FEDERER PREISE UND LEISTUNGEN 2016 NOS PAGES SPÉCIALES 3237 LE DUEL AFP/Maddie Meyer Reuters/Jerry Lai JA 1000 Lausanne 1 V 11.07.2016 mytamedia.ch ZUSAMMENFASSUNG pictogrammes Print Web Tablette Smartphone Web-tablette-smartphone Web-tablette-smartphone Portfolio Userprofil Mediadaten Werbeformen Desktop Preise und Formate Werbeformen Video Formate Werbeformen Mobile Sonderformate Massgeschneiderte Produkte Beilagen Rabatte Top Matin Technische Spezifikationen Mediadaten Top Matin Insertionsbedingungen Rabatte Technische Daten Insertionsbedingungen + Informationen Werbemarkt-Informationen Kontakt V 11.07.2016 mytamedia.ch LE MATIN LE MATIN MEHR ALS EINE ZEITUNG MEHR ALS EINE ZEITUNG Nr. unter bezahlten •Nr. 1 1 unter denden bezahlten Tageszeitungen in der Westschweiz -Print wie Online. Tageszeitungen in der Westschweiz. • Starke und beliebte Marke bei den Romands. Die Referenz in Sachen Sport. •Eine echte Institution in der Westschweizer Medienlandschaft. Starke und beliebte Marke bei den Romands. • Die führende Sportredaktion der Romandie. Eine echte Institution in der • Medienpartner der grössten Westschweizer Medienlandschaft. Westschweizer Events. • Bildet mit Le Matin Dimanche die Der Medienpartner der grössten stärkste Zeitungskombination. Westschweizer Events. 504 000 LESER • 275 000 Leser 528 LESER 000 • 292 000 User (UUpW) 296 000 Leser 304 000 User (UUpW) Quelle: Total Audience 2016-1; Print, Desktop Quelle: Total Audience 2015-2; Print, Desktop, Mobile, Tablet V 11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch 3 AXES FORTS DECLINÉS CHAQUE JOUR NEWS – SPORT – PEOPLE NACHRICHTEN DIREKT AUS DEM LEBEN GEGRIFFEN! 28.10.2014 - P 3 VV11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch MEDIADATEN MEDIADATEN MEDIADATEN INTERESSEN LESERSCHAFTSTRUKTUR INTERESSEN UNDUND LESERSCHAFTSTRUKTUR INTERESSEN UND LESERSCHAFTSSTRUKTUR Keyfacts Keyfacts Titel Titel Interessen Interessen Le Matin Le (lu Matin - sa) (lu - sa) Leser in %InStruk. In Affinität Leser RW in %RW Struk. Affinität % % Leserschaft Leserschaft 275'000 LeserBasic (MACH Basic 2016-1) 275'000 Leser (MACH 2016-1) Nettoreichweite Nettoreichweite in der Westschweiz 17.7% in17.7% der Westschweiz Autos und Motorräder Autos und Motorräder Erscheinung Erscheinung Tageszeitung, vonbis Montag bis Samstag Tageszeitung, von Montag Samstag Sport Auflage total Auflage total 44'815 Exemplare (WEMF Auflagebulletin 2015) 44'815 Exemplare (WEMF Auflagebulletin 2015) Abo / EinzelverkaufAbo 37%Abo 37% / Einzelverkauf 63% Abo / Einzelverkauf / Einzelverkauf 63% 77'000 77'000 22.3 22.3 28.2 28.2 126 126 175'000 175'000 20.0 20.0 63.7 63.7 113 113 Lokale und regionale Inf. und Themen Lokale und regionale Inf. und Themen 223'000 223'000 19.9 19.9 81.1 81.1 112 112 Unterhaltung, Unterhaltung, Humor Humor 196'000 196'000 19.7 19.7 71.2 71.2 112 112 118'000 118'000 19.8 19.8 42.9 42.9 112 112 Sport Preis 1/1Preis Seite1/1 Seite 6 S.2016/1 CHF brutto 11'580.brutto2016/1 (Preise CHF 11'580.(Preise 4-f.) S. 4-f.) Wirtschaft Wirtschaft Einstiegspreis Einstiegspreis 75.brutto (Klassierte CHF 75.-CHF brutto (Klassierte Anzeigen)Anzeigen) stark / eher stark InteressenInteressen gruppiert: gruppiert: sehr starksehr / eher stark GESCHLECHT GESCHLECHT % % 56% ALTERALTER 56% 44% 44% % Frauen Frauen Männer Männer 14-34 SCHULBILDUNG SCHULBILDUNG % %31% 31% 45% Mittel Obligatorisch Obligatorisch 27% 39% 35-54 14-34 39% 34% 35-54 55-99 34% 55-99 HAUSHALTSEINKOMMEN BRUTTO HAUSHALTSEINKOMMEN BRUTTO 45% 24% Mittel Hoch % 27% Hoch 24% % % 21% 21%43% 43% 35% 35% bis CHF 3'999.bis CHF 3'999.CHFbis 4'000.bis 7'999.ab CHF 8'000.von CHFvon 4'000.7'999.ab CHF 8'000.- V 11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch mytamedia.ch PREISE UND FORMATE PLATZIERTE ANZEIGEN (redaktionelles Umfeld) ANZEIGENSCHLUSS 2016 Standardformate Ausgabe Spalten Breite x Höhe in mm Preis s/w – farbig Millimeter-Preis * Mo–Sa 5.57/mm 1/1 Seite Mo–Sa 8 210 x 290 11 580 1/2 Seite hoch Mo–Sa 4 103 x 290 6 320 1/2 Seite quer Mo–Sa 8 210 x 143 6 320 1/4 Seite hoch Mo–Sa 4 103 x 143 3 115 1/4 Seite quer Mo–Sa 8 210 x 70 3 115 2/1 Seiten Panorama Mo–Sa 18 440 x 290 24 460 2 x 1/2 Seite Panorama Mo–Sa 18 440 x 143 13 970 2 x 1/4 Seite Panorama Mo–Sa 18 440 x 70 7 010 Erscheinungstag Anzeigenschluss und DM-Schluss MontagFreitag 08.30 Uhr DienstagMontag 08.30 Uhr MittwochDienstag 08.30 Uhr DonnerstagMittwoch 08.30 Uhr FreitagDonnerstag 08.30 Uhr SamstagFreitag 08.30 Uhr * Anzeigen farbig und s/w: Mindestverrechnung 100 mm Höhe min. 25 mm, Höhe max. 145 mm oder Seitenhöhe 290 mm) FIXFORMATE PLATZIERUNGSZUSCHLÄGE Bruttopreis in CHF Platzierung Titelseite (Fuss) Titelseite (Kopf) Titelseite (Kopf) Titelseite (Kopf) Seite 2 Wirtschaft Kino Kino Wetter 1. Bundrückseite Wetter 1. Bundrückseite Formate Breite x Höhe in mm Balken 210 x 25 Balken 210 x 25 Kopffeld mini Mo–Sa 49 x 39 Kopffeld maxi Mo–Sa 103 x 39 1/1 Seite 210 x 290 Kopffeld 49 x 33 Feld mini 103 x 128 Feld maxi 103 x 265 Balken 210 x 35 Sponsoring Mo–Sa 90 x 37 s/w – farbig 1 970 2 730 7 140 14 280 13 900 560 2 280 4 725 2 400 4 410 Spaltenbreite für Anzeigen im redaktionellen Umfeld in mm 12 3 4 5 6 7 8 1112 1314 15 161718 –49 –103 –156 –210–279 –333 – 386–440 Zuschlag in % vom Bruttopreis min. max. Vorgeschriebene Platzierung 10% Erste Anzeige 10% 2 Sp. x 50 mm 8 Sp. x 143 mm Zentrierte Anzeigen ** * * Spezielle Platzierungen/Formate: Auf Anfrage (verschiedene Platzierungen und Zuschläge möglich) Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch PREISE UND FORMATE KLASSIERTE ANZEIGEN (unter Rubrik gruppiert) ANZEIGENSCHLUSS 2016 Erscheinungstag Anzeigenschluss und DM-Schluss MontagFreitag 08.30 Uhr DienstagMontag 08.30 Uhr MittwochDienstag 08.30 Uhr DonnerstagMittwoch 08.30 Uhr FreitagDonnerstag 08.30 Uhr SamstagFreitag 08.30 Uhr Bruttopreis in CHF Standardformate Ausgabe Sp. Breite x Höhe in mm s/w farbig Millimeter-Preis * min. 2 Sp. x 20 mm 1.88/mm 3.48/mm 1/1 Seite Mo–Sa 8 210 x 290 11 580 11 580 1/2 Seite hoch Mo–Sa 4 103 x 270 1 860 3 455 1/2 Seite quer Mo–Sa 8 210 x 128 1 860 3 455 1/4 Seite hoch Mo–Sa 4 103 x 128 925 1 725 1/4 Seite quer Mo–Sa 8 210 x 63 925 1 725 1/8 Seite hoch Mo–Sa 2 50 x 128 470 870 1/8 Seite quer Mo–Sa 4 103 x 63 470 870 1/16 Seite hoch Mo–Sa 2 50 x 63 225 415 1/16 Seite quer Mo–Sa 4 103 x 30 225 415 Rubriken Preis s/w farbig Millimeter-Preis * 1.88/mm 3.48/mm Kaufen–Verkaufen–TauschenMo–Sa Amtl. Anzeigen (Finanzen) Mo–Sa Ausgehen–Freizeit–Gastro Mo–Sa Immobilien ✶Mo–Sa Ausbildung ✶Mo–Sa Fahrzeuge Fr Stellen ✶ Mo–Sa 2.15/mm3.75/mm Hellsehen (Dienste) Mo–Sa1.88/mm – Lotto (nicht rabattberechtigt) Mo–Sa 1.70/mm – INFORMATIONEN Die maximal zulässige Inserategrösse in den klassierten Anzeigen beträgt: 1 480 mm. Für die Millimeter-Anzeigen, die auf den Seiten Kleinanzeigen erscheinen, wird der Anzeigentarif ‹‹klassiert›› berechnet. Spaltenbreite für klassierte Anzeigen in mm 1 234567 8 — 50—103—156— 210 * Anzeigen farbig: Mindestverrechnung 100 mm ✶ Separate Tarifdokumentation erhältlich Minimale Höhe 20 mm, maximale Höhe 240 mm oder seitenhoch (290 mm) Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch FORMATE FIXPLATZIERUNGEN Balken auf Titelseite C Bundrückseite – Wetter Felder Kinoseite Kopffeld Wirtschaftsseite A D B B A B A B C D 210 x 25 mm s/w – 4c 210 x 25 mm s/w – 4c 49 x 39 mm Mo–Sa 103 x 39 mm Mo–Sa A Balken oben CHF 2 730 Balken unten CHF 1 970 Kopffeld links mini CHF 7 140 Kopffeld links maxi CHF 14 280 A B 210 x 35 mm s/w – 4c 90 x 37 mm Mo–Sa Balken Wetter CHF 2 400 Wettersponsoring CHF 4 410 A 103 x 128 mm Feld Kino mini B 103 x 265 mm Feld Kino maxi s/w – 4c CHF 2 280 s/w – 4c CHF 4 725 Nicht-Verleiher (Kino): + 10% Zuschlag 49 x 33 mm s/w – 4c Kopffeld CHF 560 Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch SONDERFORMATE Dreieck (rechte Seite) Post-it Satellitenanzeige Silhouette Bruttopreis Farbigkeit: Vierfarbendruck Auf Anfrage Auf Anfrage Auf Anfrage CHF 3 290 Umschlag BEDINGUNGEN Andere Formate auf Anfrage Die technische Machbarkeit muss unbedingt vorzeitig geprüft werden und die Zustimmung der Redaktion ist unerlässlich. Die Umsetzung einer kreativen Werbeform verlangt eine längere Vorlaufzeit. Die angegebenen Bruttopreise dienen lediglich als Richtwerte. Abgebildete Platzierungen gelten als Beispiele und können variabel gestaltet werden. Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. Umschlag und 2. US Bruttopreis CHF 47 000 V 11.07.2016 mytamedia.ch BEILAGEN GewichtPreise: Gesamtauflage bis 25 g 19 550 26–50 g 27 800 51–75 g 38 700 76–100 g 49 050 ab 101 g auf Anfrage Split Genf (WG 11) Split Waadt (WG 12) 6 500 9 100 12 700 16 100 auf Anfrage 7 900 11 150 15 500 19 650 auf Anfrage Anzuliefernde AuflagenPreise:Gesamtauflage Montag bis Freitag 58 000 Ex. Samstag 63 000 Ex. FREMDINSERATE RESERVATIONEN Bei Prospekten mit Fremdinseraten wird pro Anzeige folgender Zuschlag erhoben: 20% vom Bruttopreis 1/1 Seite farbig. Bei Terminkollisionen ist das Datum des Buchungseinganges massgebend. Format min. 105 x 148 mm (A6), max. 235 x 315 mm. Für die Bestätigung müssen 15 Arbeitstage vor Erscheinung 3 Blindmuster oder 3 Exemplare des definitiven Druckprodukts angeliefert werden (verbindliche Papierdicke). Es gelten die Allgemeinen Insertionsbedingungen von Tamedia Publications romandes SA. BEDINGUNGEN Splitauflagen und andere Gewichte auf Anfrage. Die Exklusivität pro Ausgabe kann nicht gewährleistet werden. i Split Genf (WG 11) Split Waadt (WG 12) 16 000 Ex. 20 000 Ex. 17 000 Ex. 21 000 Ex. ANLIEFERUNG LIEFERADRESSE Min. 4, max. 7 Arbeitstage vor Erscheinung. Centre d’Impression Lausanne Quai des imprimés n° 1 Chemin de Mochettaz 8 1030 Bussigny Lieferzeiten: 07.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr Verlangen Sie bitte unser Merkblatt ‹‹Empfehlungen für die Lieferung von Beilagen››, Tel. +41 44 251 35 75 oder [email protected] Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch DIE GEWINNBRINGENDE TOP MATIN KOMBINATION DIE GEWINNBRINGENDE KOMBINATION • TOP Matin – die Kombination der stärksten Zeitungen in der Westschweiz. •588 000 Leser TOP Matin - die Kombination derin der Westschweiz •37.8% Reichweite stärksten Zeitungen in der Westschweiz. 603 000 Leser 40,1% Reichweite in der Westschweiz V 30.09.2014 - P 10 V 11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch TOP MATIN KOMBINATION LE MATIN + LE MATIN DIMANCHE PLATZIERTE ANZEIGEN (redaktionelles Umfeld) 1/1 Seite 1/2 Seite 1/4 Seite 2/1 Seiten Panorama 2 x 1/2 Seiten Panorama LM LMD LM LMD LM LMD LM LMD LM LMD Formate in mm 8 Sp. x 290 6 Sp. x 440 8 Sp. x 143 / 4 Sp. x 290 6 Sp. x 220 / 3 Sp. x 440 8 Sp. x 70 / 4 Sp. x 143 6 Sp. x 110 / 3 Sp. x 220 18 Sp. x 290 13 Sp. x 440 18 Sp. x 143 13 Sp. x 220 Bruttopreis in CHF s/w* 4c* 44 020 44 020 20 980 28 150 10 450 14 845 95 310 95 310 63 590 63 590 Leserschaft TOP Matin: 588 000 Leser / 37.8% Reichweite / Auflage: 168 621 Ex. Quellen: MACH Basic 2016-1 / WEMF Auflagenbulletin 2015 INSERTIONSBEDINGUNGEN Ein Auftrag, gleiches Format, gleiche Kampagne. Erscheinung in derselben Woche, Sujetwechsel nicht möglich (Wechsel im Adressblock möglich). Platzierung im redaktionellen Umfeld. *Ausserhalb 1. Bund Bruttopreise gültig für alle Ausgaben 2016. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch MEDIADATEN MEDIADATEN MEDIADATEN INTERESSEN LESERSCHAFTSTRUKTUR INTERESSEN UNDUND LESERSCHAFTSTRUKTUR INTERESSEN UND LESERSCHAFTSSTRUKTUR Keyfacts Keyfacts Titel Titel Interessen Interessen Top Matin Top Matin Leserschaft Leserschaft Leser in %InStruk. In Affinität Leser RW in %RW Struk. Affinität % % 588'000 LeserBasic (MACH Basic 2016-1) 588'000 Leser (MACH 2016-1) Nettoreichweite 37.8% in37.8% in der Westschweiz Nettoreichweite der Westschweiz Lokale und regionale Inf. und Themen Lokale und regionale Inf. und Themen Erscheinung Erscheinung Matin und semaine und Le Matin dimanche Le Matin Le semaine Le Matin dimanche Börse, Geldanlage, Finanzmärkte Börse, Geldanlage, Finanzmärkte Auflage total Auflage total 168'621 Exemplare (WEMF Auflagebulletin 2015) 168'621 Exemplare (WEMF Auflagebulletin 2015) Abo / Einzelverkauf 12% / Einzelverkauf 88% Abo / Einzelverkauf Abo 12%Abo / Einzelverkauf 88% 479'000 479'000 42.6 42.6 81.4 81.4 113 113 98'000 98'000 42.6 42.6 16.7 16.7 113 113 Wirtschaft Wirtschaft 253'000 253'000 42.4 42.4 43.1 43.1 112 112 Autos und Motorräder Autos und Motorräder 147'000 147'000 42.2 42.2 25.0 25.0 112 112 368'000 368'000 41.9 41.9 62.5 62.5 111 111 Preis 1/1Preis Seite1/1 Seite CHF brutto 44'020.brutto2016/1 (Preise CHF 44'020.(Preise 4-f.) S. 4-f.) 6 S.2016/1 Sport Einstiegspreis Einstiegspreis CHFbrutto 10'450brutto CHF 10'450(1/4 Seite(1/4 s/w)Seite s/w) stark / eher stark InteressenInteressen gruppiert: gruppiert: sehr starksehr / eher stark GESCHLECHT GESCHLECHT % % 52% ALTERALTER 52% 48% 48% % Frauen Frauen Männer Männer % 29% 29% 46% Mittel Obligatorisch Obligatorisch 25%36% 35-54 14-34 36% 39% 35-54 55-99 39% 55-99 HAUSHALTSEINKOMMEN BRUTTO HAUSHALTSEINKOMMEN BRUTTO 46% 25% Mittel Hoch % 25% 14-34 SCHULBILDUNG SCHULBILDUNG % Sport 25% Hoch % % 20% 20%44% 44% 36% 36% bis CHF 3'999.bis CHF 3'999.CHFbis 4'000.bis 7'999.ab CHF 8'000.von CHFvon 4'000.7'999.ab CHF 8'000.- V 11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch mytamedia.ch RABATTE TOP CONTO BEDINGUNGEN TOP CONTO CHF% 6 000 2% 12 000 3% 20 000 4% 30 000 5% 50 000 6% 75 000 7% 150 000 8% 250 000 9% CHF % 350 000 10% 450 000 11% 550 000 12% 650 000 13% 800 000 14% 1 000 000 15% 1 500 000 16% 2 000 000 17% CHF % 3 000 000 18% 4 000 000 19% 5 000 000 20% 6 000 000 21% 7 000 000 22% 8 000 000 23% 10 000 000 24% 12 000 000 25% Für die Festlegung der Top Conto-Umsatzskala und für die Berechnung des Rabattes gilt: 1. der Tarifpreis plus Zuschläge abzüglich sämtliche Spezialrabatte. 2. der kumulierte Top Conto-Umsatz von Anzeigen-, Beilagen- und Onlinewerbung in folgenden Titeln, deren Kombinationen und deren Websites*: 24 heures – Tribune de Genève – Le Matin – Le Matin Dimanche – Bilan – Bilan Luxe – encore! – Femina – GuideTV – Télétop Matin – Tribune des Arts. *davon ausgenommen Aufträge an Newsnet WIEDERHOLUNGSRABATTE 3 x = 3% 6 x = 5% 9 x = 8% 12 x = 10% 24 x = 15% 36 x = 18% 52 x = 20% Der Wiederholungsrabatt ist an den Titel gebunden und nicht mit dem TOP Conto Rabatt kumulierbar. Ein einziger Auftrag ohne Formatänderung, der Inhalt kann ausgewechselt werden. Details siehe unter „Allgemeine Insertionsbedingungen“. BERATERKOMMISSION BK 5% (Anzeigen und Beilagen) Beraterkommission Für von Tamedia Publications romandes SA berechtigte Media- und Werbeagenturen, vom Netto. (Von einer Kommissionierung ausgenommen sind alle Gelegenheitsinserate wie z.B. Stellenanzeigen, Liegenschaftsinserate, Todesanzeigen usw.) JAHRESUMSATZPRÄMIE JUP Jahresumsatzprämie (JUP) für alle direkten Auftraggeber (keine Werbe-, Media- oder Vermittleragentur) gemäss Reglement SWA/VSW/Schweizer Medien. BK und JUP sind nicht kumulierbar. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken, exklusive MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch TECHNISCHE DATEN Zu liefernde Daten Das Dokument mit der Bezeichnung ‹‹Guide PAO››, das bei Tamedia Publications romandes SA verfügbar ist, erläutert folgende Punkte: Bilder Die Bilder müssen im Vierfarbendruck geliefert werden (Cyan, Magenta, Yellow, Black/CMYK). Im Photoshop muss für die Farbseparation in CMYK das Zeitungsprofil ISOnewspaper26v4. icc (kostenlos von der IFRA-Site auf www.wan-ifra.org herunterzuladen oder bei Tamedia Publications romandes SA zu beziehen) benutzt werden. Die Verwendung anderer Profile kann zu erheblichen Abweichungen zwischen der Monitordarstellung und dem gedruckten Inserat führen; diese müssen von den Inserenten akzeptiert werden. Die Inputauflösung für Bilder liegt idealerweise bei 200 dpi, eine Strichzeichnung wird bei 1270 dpi eingelesen. Pantone-Farben in CMYK-Werte umgewandelt Die Zeitung wird vollständig im Vierfarbendruck erstellt; alle Inserate in Schwarz und einer Pantone-Farbe müssen mittels dem Profil ISOnewspaper26v4.icc in CMYK-Farben umgewandelt werden. Die Dateien, die trotzdem Pantone-Farben enthalten, werden automatisch umgewandelt. Abweichungen zwischen den Pantone-Farben und ihrer CMYK-Darstellung sind möglich. Diese müssen von den Inserenten akzeptiert werden. PDF/X-3 Dateien (für fertig gestaltete Inserate) Bei der Erstellung von PDF/X-3-Dateien ist es vorzuziehen, den Acrobat Distiller zu verwenden. Sie dürfen die Dateien niemals direkt aus einer nativen Applikation generieren (XPress, InDesign usw.). Die Datenhersteller können die PDF/X-3-Dateien vor der Übermittlung mit dem aktuellen Acrobat Professional überprüfen. Prüfprofile und Settings (Einstellungen) stehen unter www. pdfx-ready.ch kostenlos zum Herunterladen bereit. Auf dieser Site finden Sie weitere Informationen und Hinweise. Alle verwendeten Schriften müssen im PDF/X-3 eingefügt oder vektorisiert werden. Vierfarbige Inserate immer CMYK-definiert anliefern (niemals als RGB oder LAB). Die PDF/X-3-Dateien ohne Kommentare, ohne Pass- und Schnittzeichen anliefern, dabei die OPI-Funktion deaktivieren. Kontrolle: Fertig gestaltete Inserate unterziehen wir einer Qualitätskontrolle. Entspricht eine Datei nicht den erforderlichen Qualitätskriterien, nehmen wir mit dem Kunden Rücksprache auf. Farb-/Druckmuster Für Farbinserate ist ein Andruck auf Standard-Zeitungspapier oder ein verbindliches, inseratkonformes Proof mitzuliefern. Die Volltondichte und Punktverbreiterung müssen beim Druck von Zeitungen den technischen Spezifikationen der Norm ISO 12647-3:2005 entsprechen. Offene Daten für Inserat-Halbfabrikate Idealerweise werden die Elemente mit Hilfe der Programme Adobe CS und QuarkXPress produziert. Die Texte eines Inserates können im Word-Format realisiert werden. Nach Übereinkunft können auch andere Programme verwendet werden. Gestaltungs- und Formatierungswünsche durch Papierausdruck visualisieren und mit der Datei mitliefern. Alle verwendeten Schriften (Schriftsätze/Fonts) müssen immer eingebunden oder mitgeliefert werden (idealerweise Opentype-Schriften verwenden). Für Ihre Inserate keine DCS2-Formate benutzen; sie erlauben kein korrektes Generieren von PDF/X-3-Dateien. Um sicherzustellen, dass alle Schriften, Bilder und Elemente mitgeliefert werden, empfiehlt sich, bei der letzten Speicherung wie folgt vorzugehen: InDesign: > ‹‹Verpacken››, dann komprimieren. QuarkXpress: > ‹‹für Ausgabe sammeln››, dann komprimieren. Übermittlung Via E-Mail: Übermittlung Ihrer Daten an die Adresse: [email protected] oder an diejenige Ihres Kundenberaters. Bitte mit folgenden Angaben ergänzen: Auftraggeber, Absender mit Telefonnummer, Inseratgrösse, gewünschter Titel, Erscheinungsdatum sowie Betreff des Inserates. Via Upload: Für die Übermittlung von umfangreichen PDF-Dateien verwenden Sie bitte unser ‹‹Upload-Tool››. Für ergänzende Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater oder konsultieren Sie unsere Website mytamedia.ch. Via Datenträger: Versenden Ihrer Daten an die Postadresse von Tamedia Publications romandes SA oder an Ihren Kundenberater. Bitte mit folgenden Angaben versehen: Auftraggeber, Absender mit Telefonnummer, Inseratgrösse, gewünschter Titel, Erscheinungsdatum sowie Betreff des Inserates. Druckspezifikationen Die Produktion der Zeitung richtet sich nach den international verbindlichen Normen ISO 12647-3:2005. Kurz zusammengefasst hier die wichtigsten Vorgaben dieser Zeitungsdrucknormen: Druck: Rollenoffset (ohne Trocknung). Papier: 42.5 g/m2 Standard-Zeitungspapier. Punktgrösse min.: 3% (erstdruckender Ton im Licht). Punktgrösse max.: 95% (letztdruckender Ton, darüber Vollton). Tonwertzunahme: 26% (50% gem. Murray-Davies). Toleranz: +/–3%. Richtwert Vollton: 0,9 (C/M/Y) 1,15 für Schwarz. Toleranz: +/–0,05. UCR/GCR-Summe: 240% (Flächenbedeckung aller vier Farben). Passdifferenzen: Toleranz von 0,3 mm zwischen zwei Farben. V 11.07.2016 mytamedia.ch INSERTIONSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich Diese Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Tamedia Publications romandes SA (Verlag) betreffend Werbeaufträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Mit dem Erteilen des Insertionsauftrages nimmt der Inserent diese Insertionsbedingungen vollständig und vorbehaltlos an. 2 Auftragserteilung Aufträge, Korrekturen und Stornierungen müssen schriftlich eingehen. Bei telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung für Fehler in der Interpretation. Der in der Preisliste genannte Anzeigenschluss gilt für die Übermittlung der Aufträge sowie für Stornierungen, Änderungen oder Korrekturen. Alle Insertionsaufträge werden prinzipiell auf den Namen eines einzigen Inserenten ausgestellt. Alle Insertionsaufträge oder zusätzlichen Vereinbarungen sind für den Verlag erst nach einer schriftlichen Bestätigung seinerseits bindend. 3 Konditionen für die Veröffentlichung Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen oder sonstigen Inhalt (nachfolgend ‹‹Anzeige››, ‹‹Anzeigen›› oder ‹‹Inserate››) ohne Angabe von Gründen abzulehnen, aufzuschieben oder zu ändern. Anzeigen, die durch ihre Aufmachung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort ‹‹Werbung›› gekennzeichnet. Für Anzeigen redaktioneller Art dürfen weder der Schriftsatz noch die grafische Gestaltung oder die Typografie der Titel der jeweiligen Veröffentlichung verwendet werden (Marke, Schrift usw.). Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden. 4 Online-Dienste Der Inserent untersagt die Weiterverwendung von Anzeigen durch Dritte auf beliebigen Online-Diensten und ermächtigt den Verlag sowie alle betroffenen Verleger, bei einem festgestellten Verstoss mit allen gesetzlichen Mitteln vorzugehen. 5 Technische Voraussetzungen Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Voraussetzung dafür ist die Lieferung von den Normen entsprechenden Druckvorlagen. Der Inserent ist für die fristgerechte Lieferung von Daten, Druckmaterial und Beilagen verantwortlich. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckvorlagen (PDF-Dateien) endet einen Monat nach dem letzten Erscheinungsdatum, sofern schriftlich keine anderslautende Regelung vereinbart wurde. Die Druckvorlagen werden nicht zurückgegeben. Die Kosten aus Korrekturen des Autors oder am Layout sowie an Daten, die teilweise oder vollständig verarbeitet wurden (selbst wenn diese Daten nicht verwendet werden), werden – genauso wie die Kosten für alle sonstigen Vorarbeiten – nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet. Angelieferte Daten werden nicht vergütet. 6 Gut zum Druck Probeabzüge werden nur auf förmliches Ersuchen des Inserenten geliefert und sofern das Druckmaterial mindestens drei Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingeht. Für Vollvorlagen werden keine Probeabzüge geliefert. Der Inserent ist für die Korrekturen verantwortlich. Werden die Probeabzüge nicht fristgerecht zurückgesandt, gilt die Anzeige als zum Druck freigegeben. 7 Preise Für die Veröffentlichung von Anzeigen gelten die Preise für die Schaltung und die Rabatte gemäss aktueller Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Serviceleistungen für Beratung, Gestaltung, Planung und Verwaltung gelten die Preise vom Verlag zuzüglich Mehrwertsteuer. 8 Weitere Kosten Fallen weitere Leistungen an, die über die normalen Leistungen des Verlags hinausgehen und die nicht in den Preisen für die Schaltung der Anzeige oder für die Serviceleistungen enthalten sind, so werden diese, zuzüglich Mehrwertsteuer, berechnet. 9 Preisänderungen Preisänderungen, auch auf laufenden Verträgen, bleiben grundsätzlich vorbehalten. Der Inserent ist berechtigt, seinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der neuen Preise zu kündigen; lässt er nichts Gegenteiliges verlauten, so gelten diese neuen Preise als akzeptiert. 10 Grösse der Anzeigen Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten (nur bei Zeitungen) werden zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet. 11 Abschlussrabatt Alle Abschlussrabatt-Vereinbarungen werden auf den Namen eines einzigen Inserenten mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Für Konzernabschluss-Vereinbarungen gelten die Regelungen der Verbände Schweizer Medien/Médias Suisses und VSW. Auf gewissen Anzeigenkategorien werden keine vertraglichen Rabatte gewährt. Die Laufzeit der Umsatzabschlüsse und der Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt ein Abschluss bis zum 15. eines Monats, so läuft er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, ab 16. bis Ende des Abschlussmonats des folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-Firmen enden immer mit dem Kalenderjahr. Wird der vereinbarte Umsatz überschritten, besteht Anspruch auf entsprechende Nachvergütung gemäss vereinbarter Rabattskala. Wird das Vertragsvolumen nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung gemäss Skala. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Es besteht die Möglichkeit, das Volumen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. Abschlüsse haben lediglich den Charakter einer Rabattvereinbarung: Erhöhen sich die Preise während der Abschlussdauer, so treten die neuen Preise sofort in Kraft. 12 Beraterkommission (BK) / Jahresumsatzprämie (JUP) Auf Insertionsaufträge, die über vom Verlag als kommissionsberechtigt anerkannte Werbe- oder Mediaagenturen eingehen, wird eine Beraterkommission (BK) bezahlt, wie in den Preislisten angegeben. Eine Jahresumsatzprämie (JUP) wird allen direkten Auftraggebern (keine Werbe-, Media- + Vermittlungsagentur) gemäss Reglement SWA / VSW / Schweizer Medien bezahlt. Beraterkommission und Jahresumsatzprämie können nicht kumuliert werden und errechnen sich nach dem fakturierten Nettobetrag nach Abzug des vertraglichen Rabatts und weiterer Nachlässe; sie werden nach Endabrechnung des Abschlusses entsprechend angepasst. Werden die Zahlungsbedingungen zu einer Rechnung nicht eingehalten (Zahlungsverzug, kein Zahlungseingang usw.), so werden allfällige bereits ausbezahlte Kommissionen und Prämien zurückgefordert. V 11.07.2016 mytamedia.ch INSERTIONSBEDINGUNGEN 13 Rechnungsstellung Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Der Verlag behält sich vor, für bestimmte Kategorien von Anzeigen sowie für sämtliche Aufträge unter CHF 28.– eine Vorauszahlung zu verlangen. Der Verlag erhebt einen Zuschlag von CHF 5.– auf Rechnungen, deren Gesamtwert zwischen CHF 29.– und CHF 1000.– liegt. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.– sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.–, max. CHF 300.–) belastet. Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten bzw. Werbevermittlern zu überprüfen. 14 Platzierungswünsche/Verschiebungsrecht/Sistierungen Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei der Verlag keine Gewähr dafür leisten kann, dass eine Anzeige in einer speziellen Ausgabe oder auf einer bestimmten Platzierung erscheint. Für spezielle Platzierungen wird ein Aufschlag berechnet, wenn die Platzierungsvorgabe eingehalten wurde. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen aus technischen Gründen, wegen Platzmangels oder höherer Gewalt zu verschieben. Erscheint eine Anzeige aus technischen Gründen, wegen Platzmangels oder höherer Gewalt nicht, so leitet sich daraus kein Anspruch auf Entschädigung ab. Aus technischen Gründen können Stornierungen nicht mehr berücksichtigt werden, sobald der Anzeigenschluss abgelaufen ist. Stellt ein Magazin oder eine Zeitung während der Vertragslaufzeit sein/ ihr Erscheinen ein, wird der Verlag von seinen vertraglichen Pflichten entbunden und kann nicht zu einer Entschädigung herangezogen werden. Der Inserent hat die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. 15 Chiffreanzeigen Der Verlag verpflichtet sich, die Identität des Chiffreinserenten geheim zu halten. Vorbehalten bleiben allerdings folgende Ausnahmen, in denen der Verlag in begründeten Fällen die Identität des Inserenten preisgeben kann: – den Justiz- oder sonstigen Behörden – Personen, die einem Chiffreinserenten ihre persönlichen Daten mitgeteilt und ihre Unterlagen nicht zurückbekommen haben und nun ihren Anspruch auf Zugriff auf den Inserenten geltend machen. Der Verlag braucht Chiffreinserenten keine Werbesendungen, anonymen Angebote oder Angebote von Mittelsmännern weiterzuleiten und ist in diesem Zusammenhang zur Öffnung und Kontrolle dieser Angebote berechtigt. Für jeden Chiffreauftrag wird eine Gebühr erhoben. Alle Zusatzkosten werden berechnet. Für die Rücksendung von Unterlagen kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. 16 Erotikanzeigen Alle Inserenten, die Erotikanzeigen schalten wollen, verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, so insbesondere von Artikel 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zur Pornografie. Diese Inserenten verpflichten sich ausdrücklich dazu, dass ihre Anzeigen grundsätzlich keine Darstellungen harter Pornografie bzw. keine Bestandteile enthalten, die eine Darstellung harter Pornografie implizieren, wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren, Ausscheidungen oder Leichen, bzw. dass sie nicht auf gewalttätige Handlungen verweisen. Was weiche Pornografie angeht, so haben alle Inserenten die erforderlichen materiellen Vorkehrungen (wie z.B. Zugangscodes und Angabe von Kreditkartennummern) zu treffen, um sicherzustellen, dass diejenigen Personen, die Zugriff auf die Inhalte haben, auf die die Anzeige verweist, mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. 17 Haftung vom Verlag Allfällige Reklamationen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung und des Belegs vorzubringen. Bei Fehlern in der erschienenen Anzeige, durch die ihr Sinn oder ihre Wirkung eindeutig verfälscht wird, kann der Inserent einen Preisnachlass verlangen, höchstens aber den Betrag der strittigen Anzeige selbst. Alle sonstigen Ansprüche sind ausgeschlossen. Druckfehler, die sich weder auf den Sinn noch auf die gewünschte Wirkung der Anzeige auswirken oder die nicht vor Druckfreigabe korrigiert wurden, berechtigen nicht zu einer Preisminderung. Geringfügige Abweichungen der Farbnuancen sowie bei den Rohmaterialien (Papier, Farben usw.), die innerhalb einer zulässigen Toleranz bleiben, sind kein Grund für einen Preisnachlass und auch nicht für eine Ersatzanzeige. Eine darüber hinausgehende Haftung wird in aller Form abgelehnt. 18 Haftung des Inserenten Der Inserent haftet dem Verlag, den Behörden und den Lesern gegenüber vollumfänglich für den Inhalt seiner Anzeigen. Der Inserent verpflichtet sich, für den Fall eines Rechtsstreits mit einem Dritten den Verlag sowie seine Organe und Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung Dritten gegenüber zu entbinden und sie von Ansprüchen dieser Dritten freizuhalten. Des Weiteren ist der Inserent verpflichtet, alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit den Ansprüchen Dritter oder sonstigen Verfahren zu übernehmen. Nach Artikel 28g ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches kann durch eine Werbeanzeige das Recht auf Gegendarstellung entstehen. Die Kosten hierfür gehen zulasten des Inserenten; massgeblich ist der jeweils gültige Anzeigentarif. 19 Weiterverwendung von Anzeigeninhalten Der Inserent ist damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen in seine Datenbanken einspeisen und sie zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen. Dem Inserenten ist ausserdem bekannt, dass die Inhalte aller Anzeigen, so insbesondere persönliche Daten, auch in Ländern abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbare Gesetzgebung kennen, und somit Vertraulichkeit, Vollständigkeit, Authentizität und Verfügbarkeit des Inhalts nicht immer gewährleistet sind. Bei einer nicht autorisierten und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgenden Bearbeitung und Verwertung von Anzeigeninhalten durch Dritte überträgt der Inserent dem Verlag das Recht, mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen. 20 Geistiges Eigentum an den Anzeigen Der Inserent erkennt an, dass das geistige Eigentum und insbesondere das Urheberrecht an allen Anzeigen, die vom Verlag kreiert wurden und die einen individuellen Charakter haben, beim Verlag liegen. Der Inserent kann die Anzeige auf unbestimmte Dauer zu den Zwecken verwenden, die nicht über den ursprünglichen Verwendungszweck hinausgehen, sofern er seinen Pflichten gegenüber dem Verlag nachkommt. 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand / anwendbares Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lausanne. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. V 11.07.2016 mytamedia.ch LEMATIN.CH V 11.07.2016 mytamedia.ch USERPROFIL USERPROFIL MEDIADATEN UND INTERESSEN Web-tablette-smartphone MEDIADATEN UND INTERESSEN Keyfacts Interessen Site lematin.ch Gesamtes Universum 589'000 UUpM (Unique User pro Monat) Französische Sprachgruppe Quelle User Nationale und internationale Politik 262'000 31.9 64.0 106 118'000 UUpD (Unique User pro Tag) Unterhaltungselektronik 243'000 31.5 59.5 105 409'000 UUpM (Unique User pro Monat) Wirtschaft 222'000 31.3 54.3 104 210'000 UUpW (Unique User pro Woche) Berufs- und Arbeitswelt 264'000 30.9 64.6 103 87'000 UUpD (Unique User pro Tag) Familie, Partnerschaft 247'000 30.9 60.6 103 NET-Metrix Profile 2015-2 UUpM, FR Sprachgruppe: sehr stark/eher stark ALTER 53% Mann 47% % Frau SCHULBILDUNG % 19% 40% Obligatorisch Struk. Affinität in % 290'000 UUpW (Unique User pro Woche) GESCHLECHT % RW in % 42% 23% 14-34 Jahre 35-54 Jahre 55+ Jahre HAUSHALTSEINKOMMEN BRUTTO 41% Mittel 35% Hoch % 15% 36% 49% Bis CHF 4'000.-CHF 4'001.-- bis CHF 8'000.-Über CHF 8'000.-V 11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch Print Web Tablette Smartphone WERBEFORMEN DESKTOP SKY Web-tablette-smartphone ONLINE-RUBRIKENCPM Werbemittel Skyscraper Format in px 160 x 600 Werbemittel Maxi Skyscraper Format in px 245 x 600 Werbemittel Halfpage-Ad Format in px 300 x 600 Maximalgrösse in KB 70 Zuschlag für Format Expandable +30% Zuschlag für einzelne Tage +10% Geo-Lokalisierung (Land) +10% Home CHF 57 Region CHF 57 Schweiz CHF 57 Welt CHF 57 Wirtschaft CHF 64 Sport CHF 57 Kult./Gesellschaft C HF 64 People CHF 57 Leben/Freizeit CHF 64 Auto CHF 69 Hightech CHF 69 Gesundheit/WissenCHF 64 Wetter CHF 64 CPM ROS CHF 44 RECTANGLE Werbemittel Rectangle Format in px 300 x 250 Maximalgrösse in KB 70 Zuschlag für Format Expandable +30% Zuschlag für einzelne Tage +10% Geo-Lokalisierung (Land) +10% ONLINE-RUBRIKENCPM Home CHF 44 Region CHF 44 Schweiz CHF 44 Welt CHF 44 Wirtschaft CHF 51 Sport CHF 44 Kult./Gesellschaft CHF 51 People CHF 44 Leben/Freizeit CHF 51 Auto CHF 57 Hightech CHF 57 Gesundheit/WissenCHF 51 Wetter CHF 51 CPM ROS CHF 39 CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können. ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird. Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch Print Web Tablette Smartphone WERBEFORMEN DESKTOP Web-tablette-smartphone WIDEBOARD CONTENT BOARD ONLINE-RUBRIKENCPM Werbemittel Wideboard* Format in px 994 x 250 Maximalgrösse in KB 100 Werbemittel Maxiboard Format in px 994 x 118 Maximalgrösse in KB 90 *Wideboard exklusiv Zuschlag +30% Zuschlag für Format Expandable +30% Zuschlag für einzelne Tage +10% Geo-Lokalisierung (Land) +10% Home CHF 64 Region CHF 64 Schweiz CHF 64 Welt CHF 64 Wirtschaft CHF 76 Sport CHF 64 Kult./Gesellschaft CHF 76 People CHF 64 Leben/Freizeit CHF 76 Auto CHF 89 Hightech CHF 89 Gesundheit/WissenCHF 76 Wetter CHF 76 CPM ROS CHF 57 Werbemittel Content Board Format in px 640 x 250 Maximalgrösse in KB 90 Zuschlag für Format Expandable +30% Zuschlag für einzelne Tage +10% Geo-Lokalisierung (Land) +10% ONLINE-RUBRIKEN CPM Home CHF 57 Region CHF 57 Schweiz CHF 57 Welt CHF 57 Wirtschaft CHF 57 Sport CHF 57 Kult./Gesellschaft CHF 57 People CHF 57 Leben/Freizeit CHF 57 Auto CHF 64 Hightech CHF 64 Gesundheit/WissenCHF 57 Wetter CHF 57 CPM ROS CHF 51 CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können. ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird. Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch Print Web Tablette Smartphone WERBEFORMEN DESKTOP LAYER-AD BRANDDAY BRANDDAY Web-tablette-smartphone BRANDDAY BRANDDAY Werbemittel Format in px Maximalgrösse in KB CPM Home CPM Rubrik CPM ROS Zuschlag für einzelne Tage Geo-Lokalisierung (Land) Layer-Ad 1154 x 700 120 CHF 227 CHF 200 CHF 177 +10% +10% Werbemittel Brandday (Background + Wideboard + Content Board + Rectangle) Format in px gemäss Format + Background von 2000 x 1200 Maximalgrösse in KB gemäss Format + Background 300 Ko ONLINE-RUBRIKENCPM Home CHF 121 Region CHF 121 Schweiz CHF 121 Welt CHF 121 Wirtschaft CHF 140 Sport CHF 121 Kult./Gesellschaft CHF 140 People CHF 121 Leben/Freizeit CHF 140 Auto CHF 158 Hightech CHF 158 Gesundheit/WissenCHF 140 Wetter CHF 140 CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können. ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird. Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch Print Web Tablette Smartphone WERBEFORMEN VIDEO DESKTOP Web-tablette-smartphone INREAD PRE-ROLL Werbemittel Pre-Roll Videodauer Max. 25 Sek. Videoformat MP4 Verfügbar auf Desktop und Mobiles iOS Das Werbevideo kann nach 10 Sekunden übersprungen werden (Button «schliessen»). Format in px Min. 640 x 360, Format 16:9 Maximalgrösse 20 Mo/MB Zuschlag für einzelne Tage +10% Geo-Lokalisierung (Land) +10% CPM ROS CHF 94 Werbemittel InRead Videodauer Max. 30 Sek. Videoformat mov, flv, mpeg4, avi Verfügbar auf Desktop Format in px Min. 640 x 360 Max. 1920 x 1080 Maximalgrösse 200 Mo/MB Zuschlag für einzelne Tage +10% Geo-Lokalisierung (Land) +10% CPM ROS CHF 69 CPM : Cost per Thousands Impressions gibt an, zu welchem Preis mit einem Werbemittel 1000 Kontakte in der Zielgruppe erreicht werden können. ROS : Run of Site bedeutet, dass die Werbung nach dem Zufallsprinzip über die ganze Website und über alle Rubriken verteilt ausgeliefert wird. Minimum de commande : CHF 200.–.Tous les prix s’entendent en francs suisses, TVA (8%) non comprise. V 11.07.2016 mytamedia.ch Print Web Tablette Smartphone WERBEFORMEN MOBILE Web-tablette-smartphone MOBILE WIDEBOARD MOBILE INTERSTITIAL / PRESTITIAL MOBILE RECTANGLE MOBILE CONTENT BOARD Werbemittel Mobile Interstitial / Prestitial Format in px 640 x 832 Maximalgrösse in KB 80 Werbemittel Mobile Wideboard Format in px 640 x 320 Werbemittel Mobile Banner Format in px 640 x 100 Maximalgrösse in KB 40 ONLINE-RUBRIKENCPM Home CHF 114 Rubrik CHF 95 CPM ROS CHF 89 Zuschlag für einzelne Tage +10% GPS - Targeting +10% ONLINE-RUBRIKENCPM Home CHF 57 Rubrik CHF 57 CPM ROS CHF 51 Zuschlag für einzelne Tage +10% GPS - Targeting +10% WerbemittelMobile Content Board Format in px 640 x 240 Maximalgrösse in KB 60 Werbemittel Mobile Rectangle Format in px 600 x 500 Maximalgrösse in KB 80 ONLINE-RUBRIKENCPM ONLINE-RUBRIKENCPM Home– Rubrik CHF 57 CPM ROS CHF 51 Zuschlag für einzelne Tage +10% GPS - Targeting +10% Home CHF 51 Rubrik CHF 51 CPM ROS CHF 44 Zuschlag für einzelne Tage +10% GPS - Targeting +10% Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag. Alle Preise in CHF zuzüglich 8% MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch MASSGESCHNEIDERTE PRODUKTE pictogrammes Print pictogrammes Web Print Web Tablette Tablette Smartphone Smartphone DESKTOP UND MOBILE Web-tablette-smartphone Votez et gagnez Choississez l’auteur du meilleur récit d‘un nettoyage à domicile particulièrement ardu. ONLINE-RUBRIKENPREIS/WOCHE Werbemittel Device Publireportage Desktop Region Schweiz Welt Wirtschaft Sport Kult./Gesellschaft People Leben/Freizeit Auto Hightech Gesundheit/Wissen CHF 3 400 CHF 3 400 CHF 3 400 CHF 3 400 CHF 3 400 CHF 2 500 CHF 2 500 CHF 2 500 CHF 2 500 CHF 2 500 CHF 2 500 Web-tablette-smartphone PUBLIREPORTAGE WerbemittelPublireportage DeviceMobile ONLINE-RUBRIKENPREIS/TAG Home CHF 3 300 lm Rahmen einer Publireportage sind zwei Änderungen des Layouts inbegriffen. Weitere Anforderungen werden zusätzlich verrechnet. V 11.07.2016 mytamedia.ch Web-tablette-smartphone RABATTE TOP CONTO BEDINGUNGEN TOP CONTO Für die Festlegung der Top Conto-Umsatzskala und für die Berechnung des Rabattes gilt: CHF% 6 000 2% 350 000 10% 3 000 000 18% 1. der Tarifpreis plus Zuschläge abzüglich sämtliche Spezialrabatte. 12 000 3% 450 000 11% 4 000 000 19% 20 000 4% 550 000 12% 5 000 000 20% 30 000 5% 650 000 13% 6 000 000 21% 50 000 6% 800 000 14% 7 000 000 22% 2. der kumulierte Top Conto-Umsatz von Anzeigen-, Beilagen- und Onlinewerbung in folgenden Titeln, deren Kombinationen und deren Websites*: 24 heures – Tribune de Genève – Le Matin – Le Matin Dimanche – Bilan – Bilan Luxe – encore! – Femina – GuideTV – Télétop Matin – Tribune des Arts. 75 000 7% 1 000 000 15% 8 000 000 23% 150 000 8% 1 500 000 16% 10 000 000 24% Details siehe unter „Allgemeine Insertionsbedingungen“. 250 000 9% 2 000 000 17% 12 000 000 25% BERATERKOMMISSION CHF % CHF % DIGI-WIEDERHOLUNGSRABATT 3 x 3%5%8%10%15%18%20% 6 x 9 x 12 x 24 x 36 x 52 x Der Wiederholungsrabatt ist an die Website gebunden und nicht mit dem TOP Conto Rabatt kumulierbar. Eine einzige Kampagne von der Dauer eines Jahres ohne Formatänderung, der Inhalt kann ausgewechselt werden. *davon ausgenommen Aufträge an Newsnet Eine Beraterkommission von 5% auf den Nettopreis wird für alle Aufträge gewährt, die von einer von Tamedia Publications romandes SA anerkannten Werbe- oder Mediaagentur stammen. ABGABETERMINE Reservation: Abgabe Material: 5 Arbeitstage vor Erscheinen 3 Arbeitstage vor Erscheinen TECHNISCHER KONTAKT [email protected] BEDINGUNGEN • Mindestauftrag: CHF 200.− pro Auftrag • Kampagnendauer: 7 Tage (Montag bis Sonntag) • Reporting nach vollständigem Erscheinen der Kampagne Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken, exklusive MwSt. V 11.07.2016 mytamedia.ch Web-tablette-smartphone TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN ANZEIGENFORMATE Anzuliefernde Formate PNG / GIF / JPEG / HTML*. * HTML5-WERBEMITTEL Redirect-Schaltungen oder Tags von einer dritten Partei werden akzeptiert. Entspricht das gelieferte HTML5-Material nicht unseren technischen Spezifikationen, werden unsere AdOps-Techniker die Fallback-Grafik verwenden. Wichtig: Das komplette HTML-File darf die Grösse von 150 KB nicht überschreiten. TOOLS ZUR ERSTELLUNG DER ANZEIGEN Für den Flash-Export oder die Konvertierung Flash => HTML verwendete Tools bieten zwar eine Alternative, können aber die direkte Erstellung des Materials in HTML5 nicht ersetzen. Zudem können wir bei der Verwendung von Tools dieser Art die einwandfreie visuelle Wiedergabe der Animation nicht garantieren. KLICKTRACKING Wir zählen die AdImpressions standardgemäss. Unsere Erhebungen basieren nicht auf AdCounts. Wir empfehlen, im HTML-Code der Links die korrekten Tracking-Codes zu integrieren, um die Klickzählung mit Sicherheit gewährleisten zu können. ANFORDERUNGEN FÜR EXPANDABLE ADS Es gibt zwei Methoden, um Anzeigen zu expandieren: - mit dem Cursor darüberfahren (Mouse-Over): der Expandierungeseffekl wird wirksam, wenn der User mit dem Cursor über die Anzeige fährt - mit einem Mausklick (Mouse-Click) wird der Expandierungseffekt aktiviert, wenn der User auf die Anzeige klickt. Sobald der Cursor die Anzeige verlässt, muss sie sich automatisch wieder zurückziehen. Achtung: Wenn die Anzeige expandiert (offen) bleiben soll, gilt sie als Floating-Ad und wird der entsprechenden Tarifgruppe zugeordnet. ABLIEFERUNG DER ANZEIGEN (DESKTOP, MOBILE UND TABLET) Alle Anzeigenformate müssen mindestens drei Arbeitstage im Voraus geliefert werden. Für physische HTML-Werbemittel folgen Sie bitte unseren Spezifikationen unter: www.mytamedia.ch. V 11.07.2016 mytamedia.ch Web-tablette-smartphone INSERTIONSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-WERBUNG 1. Anwendbarkeit/Vertragsparteien Die Insertionsbedingungen für Online-Werbung (nachfolgend „diese Insertionsbedingungen“ genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Tamedia AG (nachfolgend „Verlag“ genannt) für Werbeaufträge für die Websites des Verlages (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist): Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Inserenten über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den Websites des Verlags. Als integrierende Vertragsbestandteile dieser Insertionsbedingungen gelten die vom Verlag online publizierten oder sonst wie in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilten Regeln, welche betreffend die Werbeaufträge für die einzelnen Websites des Verlags die Rechte und Pflichten der Parteien, die zur Verfügung stehenden Werbegefässe sowie Ablauf, Inhalt, Preis und Abwicklung der Werbeaufträge näher spezifizieren. Integrierender Vertragsbestandteil bildet insbesondere der Tarif der jeweils gebuchten Website. 2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen, wobei im Rahmen dieser Insertionsbedingungen bereits Fax oder E-Mail an die Verkaufsabteilung jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Inserenten, durch Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes und die anschliessende Annahme des Werbeauftrages durch den Verlag mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Nach Auftragsbestätigung sind Änderungen grundsätzlich kostenpflichtig. Für die geänderten Aufträge kommen die jeweils aktuellen publizierten Konditionen und Preise des Verlags zur Anwendung, wobei mindestens die ursprünglich vereinbarte Vergütung geschuldet ist, insbesondere bei Reduktionen und Stornierungen des Auftragsvolumens nach Auftragsbestätigung. 3. Mindestbuchungsvolumen Allfällige für die Erteilung von Werbeaufträgen massgebliche Mindestbuchungsvolumina sind im Tarif festgelegt. 4. Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Die Verschiebung von Werbeaufträgen, ohne Rückfrage beim Inserenten, behält sich der Verlag aus technischen Gründen vor. 4.1. Für Platzierungsvorgaben, die nicht tariflich geregelt sind, wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich. 4.2. Kann eine bestätigte Platzierung aus verlagstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert. 4.3. Das Nichterscheinen eines Werbemittels, die Platzierung an einer anderen Stelle oder an einem anderen Datum sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. 4.4. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 5. Veröffentlichung von Werbemitteln Der Verlag behält sich jederzeit vor, Änderungen der Werbemittel zu verlangen oder Werbemittel bzw. Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren. 5.1. Online-Dienste (insb. Internet) Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Werbemittel auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Werbemittel, die vom Verlag auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Werbemitteln auf Online-Dienste durch Dritte ohne die Einwilligung des Verlags und überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Werbemittel mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. 6. Politische Werbung, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Werbemittel zu platzieren. Im Übrigen gelten die Verlagsrichtlinien. 7. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Werbemitteln nicht zur Bedingung gemacht werden. 8. Verantwortung für die Werbemittel Der Inserent ist für jede Benutzung der Dienstleistung über seinen Account verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte. Der Inserent ist für den Inhalt der Werbemittel verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen und stellt, so weit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 9. Gegendarstellungsrecht Gegendarstellungsbegehren zu Werbemitteln werden vom Verlag so weit möglich in Absprache mit dem Inserenten behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 10. Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Werbemittel müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Das Logo oder der Name des Verlags sowie der Produkte und Websites des Verlags, dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlages in den Werbemitteln verwendet werden. 11. Anlieferung der Werbemittel muss spätestens bis zum im Tarif genannten Zeitpunkt erfolgen, da andernfalls die Aufschaltung nicht termingerecht erfolgen kann. V 11.07.2016 mytamedia.ch Web-tablette-smartphone INSERTIONSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-WERBUNG 12. Störungen, Fehler, Mängel/Gewährleistung/Haftung des Verlags Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und bemüht sich, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu beheben. Dem Inserenten ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen des Verlags ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für den betreffenden Werbeauftrag geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung von Werbemitteln.Nicht gehaftet wird insbesondere, wenn Mängel: bloss unwesentlich sind, z.B. weder Sinn noch die Werbewirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigen; durch Störungen der Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) verursacht werden; durch Verwendung einer nicht geeigneten Software/Hardware des Lesers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder dem Verlag durch Rechner- oder Softwareausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall hervorgerufen werden. Ist ein Ausfall durch den Ad-Server verursacht und erstreckt er sich über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder den Insertionszeitraum zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten entspricht. Hat der Ausfall des Ad-Servers keinen Einfluss auf die Ad-Impressions, werden diese also dennoch erreicht, so erfolgt keine Nachlieferung bzw. Verlängerung. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb des ursprünglich gebuchten bzw. verlängerten Insertionszeitraums, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Insbesondere für Werbemittel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Publikationsvorlagen (zu feine Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen, die durch die technischen Gegebenheiten des Publikationsverfahrens bedingt sind (z.B. Abweichungen in der Farbgebung), kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Publikationsvorlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Die neue deutsche Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet. Vom Verlag bearbeitete Publireportagen werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen übernimmt der Verlag keine Verantwortung. 13. Mängelrüge Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Aufschaltung des Werbemittels, bei welcher die Prüfung auf Mängel durchgeführt werden muss, und endet spätestens nach Auslieferung von 20% der gebuchten Medialeistung. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Auftrags als genehmigt. Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. 14. Die Berechnung der Werbemittel erfolgt gemäss Tarif. Soweit Messungen z.B. von „Page Impressions“ erfolgen, sind die Messungen und Zählerstände des Verlags massgeblich. 15. Rabattierungen: Es gelten die Rabattierungen gemäss Tarif. 16. Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das stichprobenweise Öffnen der Briefe bzw. E-Mails vor. Der Verlag empfiehlt dringend, keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle eines klageweisen Vorgehens eines Bewerbers vom Gericht oder der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden. 17. Zahlungskonditionen Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. 17.1. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.- sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.-, max. CHF 300.-) belastet. 17.2. Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen. 17.3. Gerichtsstand und anwendbares Recht. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Lausanne. 18. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen Der Verlag ist berechtigt, diese Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch auf laufende Werbeaufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, bei Änderungen der Preise innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf Rückvergütung der bis zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht bezogenen Medialeistungen und den Rabatt, der gemäss Rabattskala den effektiv bezogenen Medialeistungen entspricht. Der Verlag bleibt frei, jederzeit insbesondere die zur Buchung zur Verfügung gestellten Werbegefässe zu ändern oder Werbegefässe ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werden bereits gebuchte Werbegefässe während der vorgesehenen Insertionsdauer durch den Verlag wesentlich geändert oder eingestellt, erhält der Inserent für die bei Inkraftsetzung der neuen Regelung noch nicht bezogenen Medialeistungen eine Gutschrift, die er unmittelbar für die Buchung der geänderten oder übrigen Werbegefässe derselben Websites verwenden kann. 19. AGB des Inserenten wegbedungen Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) des Inserenten sind wegbedungen, selbst wenn der Inserent sich auf eigene AGB bezieht und der Verlag es unterlässt, ausdrücklich zu widersprechen oder die AGB des Inserenten (erneut) ausdrücklich wegzubedingen. 20. Vorzeitige Vertragsauflösung Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Werbemittel. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% Mehrwertsteuer. Diese Insertionsbedingungen sind seit 01.01.2010 in Kraft. V 11.07.2016 mytamedia.ch WEITERE INFOS ZUM WERBEMARKT WEITERE INFOS ZUM WERBEMARKT FÜR ERGÄNZENDE PRODUKTUND TARIFINFORMATIONEN FÜR ERGÄNZENDE PRODUKT- UND TARIFINFORMATIONEN Print Digital Newsletter Umfassende Informationen zum Werbemarkt finden Sie auf mytamedia.ch. Alle digitalen Werbemöglichkeiten finden Sie auf publicitedigitale.ch. Abonnieren Sie den mytamediaNewsletter und bleiben Sie up to date . V 11.07.2016 mytamedia.ch mytamedia.ch KONTAKTADRESSEN GENF Tamedia Publications romandes SA Werbemarkt Werdstrasse 21 Postfach CH-8021 Zurich Tel. +41 44 251 35 75 Fax +41 44 251 35 38 [email protected] Tamedia Publications romandes SA Département publicité Avenue de la Gare 33 Case postale CH-1001 Lausanne Tel. +41 21 349 50 50 Fax +41 21 349 50 22 [email protected] Tamedia Publications romandes SA Département publicité Rue des Rois 11 CH-1204 Genève 11 Tel. +41 22 322 34 25 Fax +41 22 322 34 24 [email protected] VENDREDI 11 SEPTEMBRE 2015 ∙ N° 254 ∙ FR. 2.80 (TVA 2.5% incluse) ∙ France voisine 2.55 € ∙ www.lematin.ch CHRISTOPHE DARBELLAY «LES ROMANDS SONT DE PLUS EN PLUS MÉPRISÉS» PAGE 5 MISS SUISSE PETIT COUP DE NEUF POUR SA COURONNE PAGE 22 WAWRINKA CONTRE FEDERER NOS PAGES SPÉCIALES 3237 REDAKTION Le Matin Avenue de la Gare 33 CH-1001 Lausanne Tel. +41 21 349 49 49 Fax +41 21 349 49 29 www.lematin.ch [email protected] Darrin Vanselow LAUSANNE Sébastien Anex ZÜRICH Chefredaktor Grégoire Nappey LE DUEL AFP/Maddie Meyer Reuters/Jerry Lai JA 1000 Lausanne 1 V 11.07.2016 mytamedia.ch
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