LUFTSPORTCLUB LEIPZIG e. V. Mitglied im DFV Fallschirmspringen Tandems und Ausbildung Postfach 10 04 23 • 04004 Leipzig Flugplatz 04509 Roitzschjora / Löbnitz Zugelassener Ausbildungsbetrieb Ausbildungsvertrag Durch den Antrag vom: _________________ des/r Herrn / Frau: _______________________________________ (Fallschirmsprungschüler/in) Anschrift: ___________________________________________________________________________________ Und durch die Bestätigung des Luftsportclub Leipzig e.V. ; Postfach 10 04 23 ; 04004 Leipzig am: ___________________ wurde zwischen beiden Parteien ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser wird hiermit in den wichtigsten Punkten zusammengefasst und gegebenenfalls präzisiert. Es handelt sich bei diesem Anhang nicht um einen neuen Vertrag. 1. Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt (1) Der LSCL e.V. übernimmt die Ausbildung des/r Fallschirmsprungschülers/in mit dem Ziel, dass er/sie folgenden Abschluss erreicht: Ausbildung bis zur Prüfungsreife zum Erhalt der Lizenz für Fallschirmspringer Erfolgreiche Teilnahme am Einweisungskurs (2) Der/die Fallschirmsprungschüler/in verpflichtet sich, die Ausbildungsgebühr gemäß der Höhe von / bzw. Absprache bei Übernahme Gutschein 349,00 € 1.299,00 € 1.599,00 € Ausb.übern. zu zahlen. Die gesamte Summe ist spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn per Übereisung zu begleichen (Zahlungsnachweis bitte mitbringen). 2. Ausbildungsdauer (1) Die Ausbildung beginnt wie vereinbart am: _______________________ . (2) Die Ausbildung schließt mit der Beendigung des jeweiligen Lehrgangs bzw. mit der Absolvierung des Ausbildungsprogramms, spätestens mit der erfolgreichen Ablegung der Prüfung. Der gesetzliche maximale Zeitraum für die Ausbildung beträgt ein Jahr. (3) Erweist sich der/die Fallschirmsprungschüler/in während der Ausbildung als ungeeignet, so ist der LSCL e.V. berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der/die Fallschirmsprungschüler/in sich vertragswidrig oder wider dem Statut des LSCL e.V., respektive der Sprungdisziplin und den luftrechtlichen Bestimmungen verhält. 3. Ausbildungsinhalt bzw. Kursinhalt (1) Art, Umfang und Inhalt der Ausbildung sowie weitere Kosten die notwendig sind, um den angestrebten Abschluss zu erlangen, bestimmen sich aus der Ausbildungsbroschüre und der Gebührenordnung des LSCL e.V.. (2) Die aktuelle Ausbildungsbroschüre und die Gebührenordnung sind Vertragsinhalt. (3) Für eine Teilnahme an einem Ausbildungskurs ist eine Mitgliedschaft im LSCL e.V. Bedingung. Aufnahmegebühr und Vereinsbeitrag für das jeweilige Geschäftsjahr sind in der Kursgebühr enthalten. (4) Die Ausbildung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und den jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien der Verbände. (5) Eine Gewähr für den Erhalt der jeweils angestrebten Erlaubnis und Berechtigungen kann nicht übernommen werden. (6) Kosten für ärztliche Untersuchungen, Prüfungen und Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Ausbildung. 4. Sonstige Rechte und Pflichten (1) Der/die Schüler/in verpflichtet sich, den Weisungen des Aufsichtspersonals (Luftaufsicht, Fugleitung, Flugplatzgesellschaften etc.) Folge zu leisten. (2) Wird dem LSCL e.V. die Erbringung der vereinbarten Leistung zu einem vereinbartem Zeitpunkt oder gänzlich durch einen Umstand unmöglich, den er nicht zu vertreten hat, so ist er von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist sodann ausgeschlossen. Der LSCL e.V. hat dabei nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. (3) Wird dem LSCL e.V. die Erbringung der Leistung unmöglich, so werden bereits erbrachte Leistungen berechnet. Überzahlungen werden zurückerstattet. Nicht erstattungsfähig sind Mitgliedsbeiträge und Eintrittsgebühren. (4) Der LSCL e.V. ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind u.a. Verstöße gegen Luftverkehrsregeln, Nichteignung für diesen Sport, Einleitung eines Strafverfahrens und grobe Verstöße gegen das Statut des LSCL e.V.. Gegen eine solche Kündigung muss der/die Fallschirmsprungschüler/in den Schlichtungsausschuss des LSCL e.V. anrufen, bevor er/sie gerichtliche Schritte einleiten möchte. Für bereits erbrachte Leistungen gelten die Bestimmungen der Unmöglichkeit (Punkt 4. (2) ff). (5) Der/die Fallschirmsprungschüler/in kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie gesundheitlich nicht in der Lage ist, den Sport auszuüben. Den Nachweis darüber hat er/sie dem Verein in Form eines Gutachtens zu erbringen. Ein Rücktritt ist ebenfalls bei beidseitigem Einverständnis möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden berechnet. Es gelten die Bestimmungen der Unmöglichkeit. Seite 2 von 2 Ausbildungsvertrag 5. Haftung Wie jede Sportart und das Leben an sich, bring auch der Fallschirmsport gewisse Risiken für das Leben und die Gesundheit des Sportlers. So kann das Betreiben dieser Sportart Verletzungen oder den Tod des Sportlers verursachen. Dieses Risiko ist nie ganz auszuschließen, da die Verwirklichung dieses Risikos zu 99% durch Menschliches Fehlverhalten hervorgerufen wird. (1) Der LSCL e.V. verpflichtet sich, um dieses Risiko auf ein Minimum zu reduzieren, den der/die Fallschirmsprungschüler/in nach den Ausbildungsrichtlinien, dem Ausbildungshandbuch „Fallschirmsport“ des deutschen Fallschirmsportverbandes e.V. auszubilden. (2) Die technischen Systeme entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Der LSCL e.V. haftet gegenüber dem/der Fallschirmsprungschüler/in für Schäden an dessen/deren Gesundheit und Vermögen nur, wenn er diese Schäden zu vertreten hat. (4) Der LSCL e.V. hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Leichte Fahrlässigkeit hat der Verein nicht zu vertreten. Maßstab dafür sind gesetzliche Bestimmungen und Ausbildungsrichtlinien der Fachverbände. 6. Versicherungen Der/die Fallschirmsprungschüler/in sind durch fallschirmbezogene Versicherungen wie folgt versichert. • Haftpflichtversicherungen für Schäden bis • Unfallversicherung bei Invalidität bei Tod 1,5 Millionen € 5.000 € 2.500 € 7. Sonstiges (1) Alle Änderungen und Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Alle Abreden und Geschäftsbedingungen, Hinweise auf dem Antrag des/der Fallschirmsprungschülers/in und der Antragsbetätigung durch den Verein bleiben, insofern diese in diesem Anhang keine Änderung erfahren haben, in ihrer Gültigkeit unberührt. Antrag und Bestätigung bleiben Bestandteil des Ausbildungsvertrages. (3) Dieser Anhang ist mit der Unterzeichnung beider Parteien, Teil des Ausbildungsvertrages. (4) Gerichtstand ist Leipzig. 8. Nebenabreden Nebenabreden sind nur Bestandteil des Vertrages wenn diese schriftlich erfolgen. Roitzschjora, den: _______________________ ______________________________________ Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des LSCL e.V. VORSTAND: Falk Liebscher Jan Clemens Ralf Becker Karsten Schwarzenberg Kerstin Putz 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied _____________________________________ Unterschrift des/der Fallschirmsprungschülers/in bzw. gesetzlichen Vertreters BANKVERBINDUNGEN: GERICHTSSTAND: Sparkasse Leipzig IBAN: DE30 860 555 92 1100 0594 03 BIC: WELADE8LXXX SteuerNr.: 237/143/00253 Amtsgericht Leipzig Eingetragen unter Nr. 67 des Vereinsregisters
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