- McShark

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAAI Telekommunikations GmbH für die
Garantieerweiterung “McCARE”
1.
Allgemeines
1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine einjährige Garantieerweiterung für
die Produkte iPhone, iPad und MacBook (nachstehend “Gerät” genannt), die die HAAI
Telekommunikations GmbH (im folgenden “McSHARK” genannt) ihren Kunden gegen Entgelt
anbietet. Diese Bedingungen regeln die einjährige Garantieerweiterung “McCARE” (im folgenden
“McCARE” genannt) und die davon umfassten Leistungen in Bezug auf Hardwareservices und
technischen Support durch McSHARK.
1.2. McCARE ist ein von McSHARK entwickeltes Produkt und ist von den Herstellern der von der
Garantieerweiterung umfassten Geräte unabhängig. Die von McCARE umfassten und in diesen
Bedingungen angeführten Leistungen werden ausschließlich von McSHARK garantiert und
erbracht.
2.
McCARE Aktivierung
2.1. Die Garantieerweiterung McCARE wird aktiviert, wenn ein entsprechender Vertrag bei McSHARK
abgeschlossen bzw. das McCARE Paket vom Kunden gekauft wird. McCARE beginnt nach Ablauf
der 1jährigen Herstellergarantie zu wirken und gilt für die Dauer eines Jahres. Leistungen die unter
4.1. und 6. angeführt sind, gelten auch im 1. Jahr der Herstellergarantie.
2.2. Der Vertrag endet nach Ablauf des erweiterten Garantiezeitraumes ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
2.3. Der Kunde kann McCARE bei oder nach Kauf eines Gerätes in einem der McSHARK Shops
aktivieren. Der Aktivierungszeitraum ist abhängig vom Produkt:
-
bei MacBooks beträgt der Aktivierungszeitraum von McCARE ein Jahr nach Ankauf des
Gerätes;
-
bei iPhones und iPads beträgt der Aktivierungszeitraum von McCARE 90 Tage nach
Inbetriebnahme;
2.4. McCARE kann für die unter 2.3. angeführten Geräte auch abgeschlossen werden, wenn diese nicht
bei McSHARK, sondern bei anderen Apple Händlern erworben wurden. Voraussetzung hierfür ist
die Vorlage eines gültigen Kaufbeleges.
2.5. Wird McCARE nicht gleich beim Kauf des Gerätes, sondern nachträglich aktiviert, wird von
McSHARK zunächst vor Aktivierung eine Hardwarediagnose durchgeführt, um den Zustand des
Gerätes zu überprüfen. Sollte ein Gerät bei Aktivierung einen Defekt aufweisen, kann McCARE für
das betreffende Gerät nicht abgeschlossen werden.
2.6. Auch mechanische Beschädigungen können ein Verhinderungsgrund für die Aktivierung sein.
3.
Personenbezogene Daten und Newsletter
3.1. Für die Aktivierung von McCARE ist die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des Kunden
(Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer) notwendig. Diese Daten werden zum Zwecke der
Kontaktaufnahme mit dem Kunden bei erforderlichen/erfolgten Reparaturen im Rahmen des
McCARE Vertrages gespeichert und werden von MCSHARK vertraulich behandelt.
3.2. Der Kunde erhält nach Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten zur umfassenden
Information über McCARE und andere Produkte von McSHARK den McSHARK Newsletter per
Email. Die Abmeldung zum Erhalt des Newsletter kann jederzeit unter dem Link >>abmelden im
Newsletter selbst vorgenommen werden.
4.
McCARE Leistungsumfang
4.1. McCARE
umfasst
Hardwareservice
und
technischen
Support
für
Hardwaredefekte
und
Softwarefehler vom gerätespezifischen Betriebssystem.
4.2. Ausgeschlossen vom Leistungsumfang sind
-
sämtliche Fehlfunktionen, die durch Software verursacht wurde, mit der das defekte Gerät nicht
ausgeliefert wurde.
-
Schäden an oder Verlust von Software oder Daten, die auf dem Gerät nach Auslieferung
installiert oder gespeichert sind. Die Wiederherstellung von durch den Nutzer installierten
Softwareprogrammen und Nutzerdaten sind nicht durch McCARE abgedeckt.
-
selbst verursachte oder durch unsachgemäße Handhabung verschuldete Schäden am Gerät;
-
äußerliche Schäden am Gerät, mechanische Deformationen, Glas-/Displaybrüche, Dellen,
beschädigte Anschlüsse.
-
Fehler, die durch normale Abnutzung oder in sonstiger Weise durch normalen Verschleiß des
Produkts verursacht wurden.
4.3. Die Reparatur der unter 3.2. aufgelisteten Schäden und Defekte ist nicht von der McCARE
Garantiereweiterung umfasst und wird von McSHARK nur kostenpflichtig durchgeführt.
5.
Entgelt
Das Entgelt für die McSHARK Garantieerweiterung ist einmalig bei Erwerb derselben in einem der
McSHARK Shops zu entrichten. Das Entgelt ist je nach Gerät unterschiedlich und ist auf der jeweils
aktuellen Preisliste von McSHARK ersichtlich.
6.
McCARE Express Bearbeitung
McCARE Serviceanfragen werden von McSHARK im Serviceprozess vorgezogen und bevorzugt
bearbeitet. McCARE Reparaturen werden schneller abgewickelt.
7.
Reparaturablauf - Hardwareservice und Technischer Support
7.1. Weist ein Gerät einen Defekt auf, bringt der Kunde das defekte Gerät in eine der McSHARK
Filialen. Dort wird ein Serviceauftrag erstellt.
7.2. Das Gerät wird entsprechend überprüft und im Rahmen des McCARE Paketes kostenlos repariert.
7.3. Ausgeschlossen von einer kostenlosen Reparatur sind Schäden oder Defekte, die im 3.2. dieser
Bedingungen angeführt sind.
8.
Haftung
8.1. McSHARK haftet nicht für mittelbare Schäden am Gerät, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden
einschließlich Datenverlust.
8.2. Leistungs- bzw. Reparaturverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht
rechtzeitig eingebrachte Reparaturanfragen durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von
McSHARK nicht zu vertreten.
8.3. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für persönliche Haftung der Angestellten und Mitarbeiter von
McSHARK.
9.
Mitwirkungspflichten der Kunden wie etwa Fehlermeldung, Beachtung von
Handhabungshinweisen
Mitwirkungspflichten der Kunden sind laut Herstellerbestimmungen zu beachten und einzuhalten:
http://www.apple.com/legal/warranty/
10. Bereitstellung von Ersatzgeräten
Die Bereitstellung eines Ersatzgerätes ist kostenpflichtig und erfolgt nur, wenn ein solches vorrätig ist.
11. Vorzeitige Kündigung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Aktivierung von McCARE möglich. Die
Erstattung des Entgeltes wird nur als Gutschein gewährt (keine Barablöse).
12. Übertragung von McCARE bei Übertragung/Verkauf eines Gerätes
Da McCARE am Gerät aktiviert wird, gilt McCARE bei Übertragung oder Verkauf des Gerätes
unverändert für das verkaufte oder übertragene Gerät. Spätestens im Reparaturfall, werden die
personenbezogenen Daten des neuen Kunden gemäß 3.1. und 3.2. von McSHARK aktualisiert.
13. Allgemeines
13.1.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie auch Vereinbarungen über die
vorzeitige Beendigung bzw. Aufhebung des McCARE Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
13.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so
umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
13.3.
Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit diesen Bedingungen und der McCARE Garantieverlängerung das sachlich zuständige Gericht in
Wien vereinbart.
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