Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAAI Telekommunikations GmbH für die Garantieerweiterung “McCARE” 1. Allgemeines 1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine einjährige Garantieerweiterung für die Produkte iPhone, iPad und MacBook (nachstehend “Gerät” genannt), die die HAAI Telekommunikations GmbH (im folgenden “McSHARK” genannt) ihren Kunden gegen Entgelt anbietet. Diese Bedingungen regeln die einjährige Garantieerweiterung “McCARE” (im folgenden “McCARE” genannt) und die davon umfassten Leistungen in Bezug auf Hardwareservices und technischen Support durch McSHARK. 1.2. McCARE ist ein von McSHARK entwickeltes Produkt und ist von den Herstellern der von der Garantieerweiterung umfassten Geräte unabhängig. Die von McCARE umfassten und in diesen Bedingungen angeführten Leistungen werden ausschließlich von McSHARK garantiert und erbracht. 2. McCARE Aktivierung 2.1. Die Garantieerweiterung McCARE wird aktiviert, wenn ein entsprechender Vertrag bei McSHARK abgeschlossen bzw. das McCARE Paket vom Kunden gekauft wird. McCARE beginnt nach Ablauf der 1jährigen Herstellergarantie zu wirken und gilt für die Dauer eines Jahres. Leistungen die unter 4.1. und 6. angeführt sind, gelten auch im 1. Jahr der Herstellergarantie. 2.2. Der Vertrag endet nach Ablauf des erweiterten Garantiezeitraumes ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2.3. Der Kunde kann McCARE bei oder nach Kauf eines Gerätes in einem der McSHARK Shops aktivieren. Der Aktivierungszeitraum ist abhängig vom Produkt: - bei MacBooks beträgt der Aktivierungszeitraum von McCARE ein Jahr nach Ankauf des Gerätes; - bei iPhones und iPads beträgt der Aktivierungszeitraum von McCARE 90 Tage nach Inbetriebnahme; 2.4. McCARE kann für die unter 2.3. angeführten Geräte auch abgeschlossen werden, wenn diese nicht bei McSHARK, sondern bei anderen Apple Händlern erworben wurden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen Kaufbeleges. 2.5. Wird McCARE nicht gleich beim Kauf des Gerätes, sondern nachträglich aktiviert, wird von McSHARK zunächst vor Aktivierung eine Hardwarediagnose durchgeführt, um den Zustand des Gerätes zu überprüfen. Sollte ein Gerät bei Aktivierung einen Defekt aufweisen, kann McCARE für das betreffende Gerät nicht abgeschlossen werden. 2.6. Auch mechanische Beschädigungen können ein Verhinderungsgrund für die Aktivierung sein. 3. Personenbezogene Daten und Newsletter 3.1. Für die Aktivierung von McCARE ist die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer) notwendig. Diese Daten werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit dem Kunden bei erforderlichen/erfolgten Reparaturen im Rahmen des McCARE Vertrages gespeichert und werden von MCSHARK vertraulich behandelt. 3.2. Der Kunde erhält nach Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten zur umfassenden Information über McCARE und andere Produkte von McSHARK den McSHARK Newsletter per Email. Die Abmeldung zum Erhalt des Newsletter kann jederzeit unter dem Link >>abmelden im Newsletter selbst vorgenommen werden. 4. McCARE Leistungsumfang 4.1. McCARE umfasst Hardwareservice und technischen Support für Hardwaredefekte und Softwarefehler vom gerätespezifischen Betriebssystem. 4.2. Ausgeschlossen vom Leistungsumfang sind - sämtliche Fehlfunktionen, die durch Software verursacht wurde, mit der das defekte Gerät nicht ausgeliefert wurde. - Schäden an oder Verlust von Software oder Daten, die auf dem Gerät nach Auslieferung installiert oder gespeichert sind. Die Wiederherstellung von durch den Nutzer installierten Softwareprogrammen und Nutzerdaten sind nicht durch McCARE abgedeckt. - selbst verursachte oder durch unsachgemäße Handhabung verschuldete Schäden am Gerät; - äußerliche Schäden am Gerät, mechanische Deformationen, Glas-/Displaybrüche, Dellen, beschädigte Anschlüsse. - Fehler, die durch normale Abnutzung oder in sonstiger Weise durch normalen Verschleiß des Produkts verursacht wurden. 4.3. Die Reparatur der unter 3.2. aufgelisteten Schäden und Defekte ist nicht von der McCARE Garantiereweiterung umfasst und wird von McSHARK nur kostenpflichtig durchgeführt. 5. Entgelt Das Entgelt für die McSHARK Garantieerweiterung ist einmalig bei Erwerb derselben in einem der McSHARK Shops zu entrichten. Das Entgelt ist je nach Gerät unterschiedlich und ist auf der jeweils aktuellen Preisliste von McSHARK ersichtlich. 6. McCARE Express Bearbeitung McCARE Serviceanfragen werden von McSHARK im Serviceprozess vorgezogen und bevorzugt bearbeitet. McCARE Reparaturen werden schneller abgewickelt. 7. Reparaturablauf - Hardwareservice und Technischer Support 7.1. Weist ein Gerät einen Defekt auf, bringt der Kunde das defekte Gerät in eine der McSHARK Filialen. Dort wird ein Serviceauftrag erstellt. 7.2. Das Gerät wird entsprechend überprüft und im Rahmen des McCARE Paketes kostenlos repariert. 7.3. Ausgeschlossen von einer kostenlosen Reparatur sind Schäden oder Defekte, die im 3.2. dieser Bedingungen angeführt sind. 8. Haftung 8.1. McSHARK haftet nicht für mittelbare Schäden am Gerät, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden einschließlich Datenverlust. 8.2. Leistungs- bzw. Reparaturverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig eingebrachte Reparaturanfragen durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von McSHARK nicht zu vertreten. 8.3. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für persönliche Haftung der Angestellten und Mitarbeiter von McSHARK. 9. Mitwirkungspflichten der Kunden wie etwa Fehlermeldung, Beachtung von Handhabungshinweisen Mitwirkungspflichten der Kunden sind laut Herstellerbestimmungen zu beachten und einzuhalten: http://www.apple.com/legal/warranty/ 10. Bereitstellung von Ersatzgeräten Die Bereitstellung eines Ersatzgerätes ist kostenpflichtig und erfolgt nur, wenn ein solches vorrätig ist. 11. Vorzeitige Kündigung Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Aktivierung von McCARE möglich. Die Erstattung des Entgeltes wird nur als Gutschein gewährt (keine Barablöse). 12. Übertragung von McCARE bei Übertragung/Verkauf eines Gerätes Da McCARE am Gerät aktiviert wird, gilt McCARE bei Übertragung oder Verkauf des Gerätes unverändert für das verkaufte oder übertragene Gerät. Spätestens im Reparaturfall, werden die personenbezogenen Daten des neuen Kunden gemäß 3.1. und 3.2. von McSHARK aktualisiert. 13. Allgemeines 13.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie auch Vereinbarungen über die vorzeitige Beendigung bzw. Aufhebung des McCARE Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. 13.3. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und der McCARE Garantieverlängerung das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. .
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