Rundbrief an BVK-Versicherte und Interessierte (Nr. 9, Juli 2016) Aus dem Inhalt: 1. 2. 3. 4. 5. 1. Die BVK 2017: VPOD-Ratgeber für Versicherte Geschädigte BVK? Das Zitat: Jörg Mäder, Kantonsrat glp Der Bock als Gärtner: Hanspeter Konrad und die Pensionskassen Hintergrund: Drei Säulen – eine klare Siegerin: Die AHV Die BVK 2017: VPOD-Ratgeber für Versicherte Per 1.1.2017 tritt das neue Vorsorgereglement der BVK in Kraft. Der Stiftungsrat der BVK liess sich von dieser Demontage nicht abhalten. Was müssen BVK-Versicherte ab 2017 beachten? Drei Beitragsvarianten Alle Aktivversicherten können jeweils bis zum 30. November zwischen folgenden Beitragsvarianten wählen, die ab dem Folgejahr gültig sind: Beitragsvariante «Basis» Beitragsvariante «Standard» Beitragsvariante «Top» Details dazu finden sich im Rundbrief der BVK «Kontext» (Seite 1 und 2). Ergänzende Hinweise des VPOD: Beitragsvariante «Basis»: Wer die Beitragsvariante «Basis» wählt, muss wissen: Zwar zahlen Sie auf ihrem versicherten Lohn 2% weniger in die BVK ein, erhalten aber infolgedessen auch eine tiefere Rente bei Pensionierung. Beispiel: Sie haben mit Jahrgang 1976 ein BVKSparguthaben von 92'000 Fr. und einen 100%Lohn von 90'000 Fr., davon sind Fr. 65'325 Fr. bei der BVK versichert (abzüglich des sogenannten Koordinationsabzugs von gegenwärtig 24'675 Fr.). So zahlen sie bei der Beitragsvariante «Basis» jährlich 1306.50 Fr weniger ein. Auf den Gesamt- lohn von 90'000 Fr. gerechnet haben Sie somit 1,45% mehr Lohn zu Ihrer Verfügung. Aber: Die Altersrente wird in diesem Beispiel gegenüber dem Standard-Modell 6% tiefer ausfallen. Je nach Konstellation kann die Rente aber auch viel tiefer ausfallen. Das steuerbare Einkommen ist höher, weil die Lohnabzüge an die BVK tiefer sind als beim Modell Standard oder Top. Daraus ergibt sich eine höhere Steuerbelastung. Fazit: Wer wegen finanzieller Engpässe weniger in die BVK einbezahlt, verschiebt die Probleme einfach auf das Rentenalter. Beitragsvariante «Top»: Bei dieser Beitragsvariante können Sie 2% mehr in die BVK einzahlen. Damit verkehrt sich obiger Effekt ins Gegenteil. Das steuerbare Einkommen ist tiefer, weil die Lohnabzüge an die BVK höher sind als beim Modell Basis oder Standard. Die Steuern fallen damit etwas tiefer aus. Dabei gilt es folgendes zu bedenken: Fällt der Deckungsgrad der BVK unter 90% (was ab 2017 durchaus im Bereich des Möglichen liegt), sieht das neue Vorsorgereglement eine Verzinsung der Sparguthaben von 0% vor! Erst ab Erreichen eines Deckungsgrad von 90% sieht das neue Reglement eine Verzinsung auf dem bundesrätlichen Mindestzins vor (= gegenwärtig 1,25%). Weiterer Haken: Der Stiftungsrat hat sich mit Artikel 93 des BVK-Vorsorgereglements die Vollmacht gegeben, jederzeit den Sanierungsmechanismus zu ändern. Er kann also beispielsweise auch das Sparguthaben bei einem Deckungsgrad zwischen 90% und 100% mit 0% verzinsen. Beispiel: Sie sind männlich, Ihr Anstellungspensum betrug 100%, und Sie lassen sich mit 63 Jahren pensionieren. Sie beziehen bis 65 einen Überbrückungszuschuss von 21'150 Fr., d.h. 2 Jahre x 21'150 Fr. = 42'300 Fr. Nun erhalten Sie die AHVRente und der Überbrückungszuschuss entfällt. Jetzt wird Ihnen bis zum Lebensende jährlich 3% dieser 42'300 Fr. Überbrückungszuschuss von der Rente abgezogen = 1269 Fr./Jahr, bzw. monatlich 105.75 Fr. Neu, ab 1.1.2017 gilt: Weil die BVK (gemäss Generationentafel) davon ausgeht, dass Sie ab Pensionierung wesentlich länger leben als bis anhin angenommen, wird die Abzugsrate von 3% auf 2,3% gesenkt. Das heisst für obiges Beispiel: Von 42'300 Fr. Überbrückungszuschuss wird jährlich 972.90 Fr. statt 1269 Fr. in Rechnung gestellt, bzw. monatlich 81.10 Fr. statt 105.75 Franken. Diese neue Regelung gilt erst für Versicherte, die ab 2017 Überbrückungszuschüsse beziehen. Überbrückungszuschuss Versicherte Personen, die im Zeitpunkt der Alterspensionierung noch keinen Anspruch auf eine ordentliche Rente der AHV haben, können einen Überbrückungszuschuss beantragen – sofern sie sich das Sparkapital nicht auszahlen lassen. Der Überbrückungszuschuss für Versicherte, die eine 100%-Anstellung hatten, beträgt 75% der maximalen AHV-Rente (=75% von gegenwärtig 28'200 = 21'150 Fr./Jahr). Für Versicherte mit Teilzeitanstellungen gilt diese Regelung anteilmässig. ACHTUNG: Nicht alle BVK-Versicherten können Anspruch auf Überbrückungszuschuss bei vorzeitiger Pensionierung geltend machen. Es gibt BVK-angeschlossene Arbeitgeber, die diese Leistung vertraglich ausgeschlossen haben. Ob Sie Anspruch auf diese Leistung haben, können Sie bei Ihrer Personalstelle bzw. in Ihrem Vorsorgereglement erfahren. Bisher galt: Versicherte, die bis zum ordentlichen Rentenalter einen Überbrückungszuschuss bezogen, mussten sich ab Erhalt der AHV an der Rückzahlung in folgender Höhe beteiligen: «Die Kürzung der jährlichen Altersrente beträgt 3% des gesamten bezogenen Überbrückungszuschusses.» 2. Geschädigte BVK? Devisen-Manipulationen der UBS und anderer Banken: Ist auch die BVK Geschädigte? Die 2014 bekannt gewordenen Manipulationen des Devisenmarktes durch die UBS und andere Banken haben ein weiteres Nachspiel. Sieben Institute erhielten zunächst von Aufsichtsbehörden Strafzahlungen von total über 10 Mrd. Fr. aufgebrummt. In den USA führten zudem zivilrechtliche Klagen zu Vergleichszahlungen von über 2 Mrd. $. Gemäss «NZZ» vom 2.6.2016 ist eine US-Anwaltskanzlei auf der Suche nach potenziell geschädigten Investoren in Europa. Laut NZZ kostet das Mitmachen an einer solchen Klage nichts. Bundes (Publica) und diejenige der SBB ernsthaft eine Beteiligung an dieser Sammelklage. Uns ist bekannt, dass weitere Pensionskassen eine Teilnahme an der Sammelklage prüfen. Die «NZZ» schreibt: «Bei einer möglichen Vergleichssumme in ein- oder zweistelliger Milliardenhöhe mag für eine grosse Schweizer Pensionskasse vielleicht die eine oder andere Million herausschauen. Das ist nicht nichts…» Die Versicherten dürfen von der BVK erwarten, dass sie die Beteiligung an einer solchen Sammelklage ernsthaft prüft. Falls sie sich dagegen entscheidet, hätte man gerne eine einleuchtende Begründung. Ob die BVK unmittelbar Geschädigte ist, wissen wir nicht. Laut NZZ prüfen die Pensionskassen des *** BVK-Monitor Seite | 2 3. Das Zitat: Jörg Mäder, Kantonsrat glp Die Grünliberalen (glp) sind nicht als personalfreundlich bekannt – ganz im Gegenteil. Deshalb lässt die Aussage von glp-Kantonsrat Jörg Mäder zur BVK aufhorchen: bezüglich Entschädigung et cetera oder auch hier bezüglich Umsetzung von PUK-Empfehlungen, das ist taktisch – sagen wir einmal – miserabel.» Anlass zu dieser Aussage war die Diskussion über die BVK-Interpellation der Kantonsräte Andreas Daurù, Präsident des VPOD Zürich Kanton/SP, Ralf Margreiter VPOD-Mitglied/Grüne, Markus Bischoff VPOD-Mitglied/AL und ehemaliger Präsident der kantonsrätlichen PUK zur Korruptionsaffäre. Siehe im Protokoll, der 47. Sitzung, 4. April 2016, ab Seite 3099. «Die Grünliberalen stehen nach wie vor hinter dem Entscheid der Verselbständigung der BVK und entsprechend auch den Verschiebungen der Kompetenzen. Andererseits muss man auch sagen: Die BVK ist schlecht gestartet. Jetzt nicht einmal unbedingt finanziell, sondern schlicht und einfach, weil sie vergessen hat, was für eine politische Herkunft sie hat. Ihre Entscheide 4. Der Bock als Gärtner: Hanspeter Konrad BVK-Stiftungsrat Hanspeter Konrad lässt sich seine schmutzige Kampagne gegen die Versicherten von den Versicherten berappen! Hanspeter Konrad, BVK-Stiftungsrat, leitet den Pensionskassenverband Asip. Der Asip ist eine Lobby-Organisation im Dienste der Versicherungskonzerne und gegen die Versicherten. Sein Lobbying gegen die Versicherten berappen groteskerweise auch noch die Versicherten der Pensionskassen selber: Denn der Asip saugt sich praktisch ausschliesslich aus Beiträgen der Pensionskassen voll – selbstverständlich ohne, dass das den bezahlenden Versicherten transparent gemacht wird. Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher, wirft dem Asip und Herrn Konrad Untätigkeit vor gegen überzogene Gebühren, welche die Banken und Broker den Pensionskassen abzocken. Auch schonen Konrad und Asip die völlig missglückte Währungspolitik der Schweizerischen Nationalbank, der zehntausende von IndustrieArbeitsplätze und unser Pensionskassenerspartes zum Opfer gefallen sind. Statt die internationale Spekulation wirksam zu bekämpfen, greift die Schweizerische Nationalbank die SparerInnen und mit ihrer Negativzinspolitik die Vorsorgegelder an. Und Herr Konrad und der Asip? Sie verlangen keine grundsätzliche Abkehr von der aktuellen Politik der Nationalbank unter Jordan, sondern bejammern einfach, dass die Pensionskassen nicht von den Negativzinsen ausgenommen werden. Nicht nur stempelte Konrad die Pensionierten faktisch zu Kriminellen: «Das ist der wahre Rentenklau», behauptete er gegenüber der «SonntagsZeitung» vom 17.1.2015 zu den aktuellen pensionskassen-Rentenbezügen. Jetzt zieht er und sein Asip gegen die Volksinitiative AHVplus – für eine starke AHV ins Feld. Wohlverstanden, Sie als BVK-Versicherte berappen diesen Feldzug, ohne dazu befragt zu werden. Der Asip macht jedoch keine Kampagne gegen PolitikerInnen, die die zweite Säule noch weiter zerstören wollen, das Rentenalter 67 fordern (siehe «Blick»). Im Gegenteil er lässt diejenigen zu Wort kommen, die das Rentenalter auf 67 erhöhen wollen. Der Asip und Konrad haben keine Lehren gezogen aus der krachenden Niederlage, die sie und die Versicherungskonzerne bei der Volksabstimmung vom 7.10.2000 erlitten haben. Dort stoppte das Stimmvolk mit wuchtigen 73% Nein-Stimmen eine Gesetzesvorlage zur Senkung der Renten der zweiten Säule, die nach dem Geschmack der Asip und der Versicherungskonzerne gestaltet wurde. *** BVK-Monitor Seite | 3 5. Hintergrund Drei Säulen – eine klare Siegerin: Die AHV Die zukünftigen Renten der zweiten Säule sinken, die der BVK sogar massiv. Was können Sie tun? Für einen Ausbau der AHV. Ja zu AHVplus am 25. September 2016. Die Pensionskassen halten nicht, was versprochen wurde – allen voran die BVK. Renteneinbussen von bis zu 20 Prozent sind einschneidend. Bei der BVK kommt es noch dicker: Der Stiftungsrat hat mit der Einführung der Generationentafel einen Automatismus geschaffen, der die Renten in Zukunft unaufhaltsam senkt: Beträgt der Umwandlungssatz für den Jahrgang 1957 bei Erreichen des 65. Altersjahrs noch 4,82%, so wird er für den Jahrgang 1999 bei Erreichen des 65. Altersjahr bereits auf 4,5% fallen. Das heisst konkret: Ein angespartes Kapital von 100'000 Franken ergibt für den Jahrgang 1957 wenigstens noch eine Rente von 4'820 Fr. Hingegen ergeben diese 100'000 Franken für BVK-Versicherte mit dem Jahrgang 1999 nur noch eine Rente von 4'500 Fr. – also 7% weniger. Das neue BVK-Rentensystem ist strukturell so angelegt, dass die Renten unaufhaltsam sinken. 3. Säule genau genommen gar nicht um eine Alterssicherung, sondern um ein schlecht verzinstes Sparkonto. 3. Unter Umständen verlangen die Anbieter noch zusätzlich horrende Gebühren. Und bei einer vorzeitigen Auflösung eines 3a-Versicherungsvertrages drohen hohe Verluste, da der Rückkaufswert dann viel tiefer liegt als die bis anhin eingezahlten Beträge. So können Sie bei einem vorzeitigen Ausstieg gut und gerne zwei Jahresbeiträge (also mehr als 13'000 Franken) verlieren. 4. Arbeitnehmende mit kleinem Verdienst können sich eine 3. Säule meist gar nicht leisten. Deshalb haben gemäss «SonntagsZeitung» (19.6.2016) fast 70% der Befragten mit Haushalteinkommen von unter 4500 Franken keine 3. Säule. Die falschen Retter Viele leisten sich eine 3. Säule, um Steuern zu sparen. Faktisch werden so «unsere» Banken und Versicherungen subventioniert. Ohne Steuervorteile würde die Mehrheit bestimmt auf eine 3. Säule verzichten, denn ihre Anbieter wirtschaften noch schlechter als die Pensionskassen. Angesichts der düsteren Aussichten bei den Pensionskassen im Allgemeinen und bei der BVK im Speziellen spielen sich Banken, Privatversicherungen und ihre Protagonisten als «Retter» auf: Jetzt sei es Zeit, möglichst viel in die 3. Säule (Säule 3a) einzuzahlen. Jürg Meier, Wirtschaftsredaktor der «SonntagsZeitung» geht in seinem Beitrag vom 19.6.2016 noch einen Schritt weiter: Mit Verweis auf die USA fordert er, dass Arbeitnehmende automatisch obligatorisch bei der 3. Säule angemeldet werden müssten. Sechs Fakten: Die Stärken des Systems AHV Wirtschaftsredaktor Jürg Meier beklagt in der «SonntagsZeitung» vom 19.6.2016, viele Menschen wüssten nicht, dass auch die AHV immer weniger Leistungen erbringt. Ist es wahr, dass die AHV-Renten sinken? Die Fakten beweisen das Gegenteil und disqualifizieren alle, welche die AHV schlecht reden: Diese «Tipps» haben mindestens vier Haken: 1. 2. Die aktuellen Zinsen in der 3. Säule sind noch mieser als in der zweiten Säule. Auch langfristig betrachtet schneidet die Verzinsung in der 3. Säule schlechter ab. 1. Obwohl als Altersvorsorge verkauft, zahlen die Anbieter der Säule 3a bei Pensionierung gar keine Rente aus. Die Gelder werden bei Erreichen des Rentenalters bzw. bei Erwerb von Wohneigentum auf einmal ausbezahl. Dann fallen auch Steuern an. Es handelt sich bei der Die AHV-Renten steigen kontinuierlich (siehe Link BSV). Im Gegensatz zu den Renten der Pensionskassen werden die AHV-Renten per Gesetz mindestens alle zwei Jahre der Preisund Lohnentwicklung angepasst. SVP und FDP wollen dieses Gesetz aushebeln. Es liegt an uns Gewerkschaften und der Linken – gemein- *** BVK-Monitor Seite | 4 sam mit dem von der SVP vielbeschworenen Volk – das Gesetz zu verteidigen. 2. Allein seit 2007 sind die AHV-Renten um 6,3% gestiegen. in dieser Zeit betrug die Teuerung nur 0,8%. Im Gegensatz dazu sinken die Renten der Pensionskassen kontinuierlich. Kaum eine Pensionskasse gleicht Teuerungsverluste aus. Der letzte Teuerungsausgleich bei der BVK erfolgte vor 16 Jahren! Eine Angleichung der Pensionskassen-Renten an die Lohnentwicklung ist reine Utopie! 3. Mit der Einführung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften 1997 erhöhte sich das AHV-Renteneinkommen von Familien mit Kindern und in erster Linie von Frauen markant. 4. Die AHV leistet immer bessere Renten für immer mehr Rentenbeziehende, die immer länger leben – und dies zu praktisch gleichen Kosten seit 1975! Seit dann liegen die AHVLohnprämien unverändert bei 4,2% für Arbeitnehmende und 4,2% für Arbeitgeber. Seit 1999 werden zusätzlich 0,83% Mehrwertsteuer für die AHV erhoben. Die Beiträge aus Spielbankengewinnen an die AHV seit 2002 fallen kaum ins Gewicht. Dabei subventionieren Arbeitnehmende und Arbeitgeber die Selbständigerwerbenden (inklusive die rekordhoch subventionierten Bauern) noch kräftig mit: Selbständigerwerbende zahlen bis zur Hälfte weniger in die AHV ein – und erhalten trotzdem gleichwertige Renten. 5. 6. Bei der AHV gibt es mehr Leistung bei moderaten Beiträgen. Bei den Pensionskassen sinken die Renten trotz immer höheren Belastungen. Was steckt hinter dem Erfolg der AHV? Die Löhne stiegen seit 1975 um 163%. Das Lohnwachstum – auch dank der Gewerkschaften – ist der wichtigste Faktor zur Absicherung der AHV-Finanzierung. Die Erwerbsquote stieg stark an: Waren 1975 nur 49% der Wohnbevölkerung berufstätig, waren es 2015 bereits 60%. Das heisst: Der steigende Anteil Erwerbstätiger an der Gesamtbevölkerung trägt den wachsenden Anteil an Rentenbeziehenden. Die Zahl der AHV-Beitragszahlenden wuchs seit 1975 dank Einwanderung und durch die höhere Erwerbsquote um 64%. So konnte die Zunahme der RentnerInnen und der Anstieg der AHV-Renten um 135% seit 1975 finanziert werden. Schlussfolgerungen Bis 2014 hat die AHV mehr eingenommen als ausgegeben – entgegen allen Untergangspropheten. In den Jahren, in denen die BabyBoomer-Generation der 50er Jahre pensioniert wird, benötigt die AHV etwas mehr Geld. Dazu will der Ständerat in den kommenden Jahren die Mehrwertsteuer um maximal ein Prozent anheben. Aber SVP- und FDP wollen im Nationalrat das AHV Rentenalter erhöhen statt diese moderate Übergangsfinanzierung zu akzeptieren. Ein Vergleich zur BVK: Allein zwischen 2012 und 2017 werden die Beiträge an die BVK um 36% (!) erhöht und die rentenbestimmenden Umwandlungssätze um 27% und mehr gesenkt! 1. Die AHV darf auf keinen Fall geschwächt werden. Nötigenfalls müssen wir die DemontagePläne von SVP und FDP mit einem Referendum in einer Volksabstimmung bachab schicken. 2. Die AHV muss gestärkt werden. Genau das will die Volksinitiative «AHVplus – für eine starke AHV», die im September zur Abstimmung kommt. Sie hebt die AHV-Renten für alle um 10% an. Die Monatsrente fast aller RenterInnen steigt damit um 200 Franken und jene von Ehepaaren um 350 Franken. Die Rentensenkungen der Pensionskassen werden damit zumindest teilweise abgefedert. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist bestechend: Für eine 10-Prozent-Erhöhung der AHV muss die Lohnprämie moderat für Arbeitnehmende und für Arbeitgeber um 0,4% angepasst werden. Bei einem Monatslohn von 7500 Franken sind das je 30 Franken! Im Vergleich dazu erleiden BVK-Versicherte für massiv kleinere Renten horrend hohe Lohnabzüge. *** BVK-Monitor Seite | 5 3. sich mit der zweiten Säule eine goldene Nase verdienen. Alleine mit diesen 4 Milliarden Franken könnten die AHV-Renten von allen auf einen Schlag um 10% erhöht werden! Der Verwaltungsaufwand der zweiten Säule beträgt zusätzlich nochmals 1,8 Milliarden Franken. Damit könnten die AHV-Renten nochmals um fast 5% erhöht werden. Das heisst: Alleine mit dem Vermögens- und Verwaltungsaufwand der Pensionskassen von gegen 5,8 Milliarden Franken könnten die AHVRenten auf einen Schlag um beinahe 15% erhöht werden. Am 25. September 2016 kommt die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» zur Abstimmung. Diese Vorlage ist der beste Garant für unsere Altersvorsorge. Mit einem hohen Ja-Anteil verdoppeln wir den Gewinn: a) Die Abbaupläne von SVP und FDP werden beerdigt. b) Ihre eigene Zukunft als RentnerIn sieht rosiger aus. Allein die Vermögensverwaltungskosten in der zweiten Säule betragen jährlich 4 Milliarden Franken. Diese 4 Milliarden fliessen heute an Banken, Broker und viele weitere, die Am 25.9.2016: Ja zur Volksinitiative AHVplus – für eine starke AHV! Haben Sie schon gerechnet? Der Rentenrechner... Ein Beitragsfranken bringt in der AHV am meisten Rentenfranken. Rechnen Sie selber nach. Auf dem AHVplus-Rentenrechner. Er zeigt, wie hoch der 10% AHVplus-Zuschlag bei Ihnen ausfällt. Und: er berechnet wie wenig Geld Sie für diese Rentenerhöhung ausgeben müssen. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten weder zweite noch dritte Säule. Hier geht's zum Rechner Weitere Informationen unter www.bvk-monitor.ch Das Interesse der Versicherten und der Öffentlichkeit im Vordergrund Ihre Unterstützung für unsere Arbeit Sie erhalten vom VPOD laufend aktuelle Informationen zur BVK – aus kritischer Sicht und mit dem deklarierten Interesse an einer starken, transparenten und glaubwürdigen BVK. Für eine starke BVK braucht es einen starken VPOD! Nur so können wir sicherstellen, dass die BVKEntscheide im Interesse der Versicherten gefällt werden. Wir bleiben dran… aber wir brauchen alle. Werden Sie Mitglied im VPOD und engagieren Sie sich mit uns gemeinsam. Informationen für Ihren VPOD-Beitritt hier Und/oder helfen Sie uns mit einer Spende in den Kampagnenfonds BVK, den Aufwand und die Kosten für unsere Aufklärungsarbeit zu decken. Sie können Ihre Unterstützung auf Postkonto 80-7679-4, VPOD Zürich überweisen. Vermerk: BVK. Herzlichsten Dank. Kontakt: Roland Brunner, VPOD-Regionalsekretär, [email protected] *** BVK-Monitor Seite | 6
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