BVK-Monitor #9

Rundbrief an BVK-Versicherte und Interessierte (Nr. 9, Juli 2016)
Aus dem Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
1.
Die BVK 2017: VPOD-Ratgeber für Versicherte
Geschädigte BVK?
Das Zitat: Jörg Mäder, Kantonsrat glp
Der Bock als Gärtner: Hanspeter Konrad und die Pensionskassen
Hintergrund: Drei Säulen – eine klare Siegerin: Die AHV
Die BVK 2017: VPOD-Ratgeber für Versicherte
Per 1.1.2017 tritt das neue Vorsorgereglement der BVK in Kraft. Der Stiftungsrat der BVK liess
sich von dieser Demontage nicht abhalten. Was müssen BVK-Versicherte ab 2017 beachten?
Drei Beitragsvarianten
Alle Aktivversicherten können jeweils bis zum 30.
November zwischen folgenden Beitragsvarianten
wählen, die ab dem Folgejahr gültig sind:
 Beitragsvariante «Basis»
 Beitragsvariante «Standard»
 Beitragsvariante «Top»
Details dazu finden sich im Rundbrief der BVK
«Kontext» (Seite 1 und 2). Ergänzende Hinweise
des VPOD:
Beitragsvariante «Basis»: Wer die Beitragsvariante «Basis» wählt, muss wissen: Zwar zahlen
Sie auf ihrem versicherten Lohn 2% weniger in die
BVK ein, erhalten aber infolgedessen auch eine
tiefere Rente bei Pensionierung.
Beispiel: Sie haben mit Jahrgang 1976 ein BVKSparguthaben von 92'000 Fr. und einen 100%Lohn von 90'000 Fr., davon sind Fr. 65'325 Fr. bei
der BVK versichert (abzüglich des sogenannten
Koordinationsabzugs von gegenwärtig 24'675 Fr.).
So zahlen sie bei der Beitragsvariante «Basis»
jährlich 1306.50 Fr weniger ein. Auf den Gesamt-
lohn von 90'000 Fr. gerechnet haben Sie somit
1,45% mehr Lohn zu Ihrer Verfügung. Aber:
 Die Altersrente wird in diesem Beispiel gegenüber dem Standard-Modell 6% tiefer ausfallen. Je nach Konstellation kann die Rente
aber auch viel tiefer ausfallen.
 Das steuerbare Einkommen ist höher, weil die
Lohnabzüge an die BVK tiefer sind als beim
Modell Standard oder Top. Daraus ergibt sich
eine höhere Steuerbelastung.
Fazit: Wer wegen finanzieller Engpässe weniger in
die BVK einbezahlt, verschiebt die Probleme
einfach auf das Rentenalter.
Beitragsvariante «Top»: Bei dieser Beitragsvariante können Sie 2% mehr in die BVK einzahlen.
Damit verkehrt sich obiger Effekt ins Gegenteil.
Das steuerbare Einkommen ist tiefer, weil die
Lohnabzüge an die BVK höher sind als beim
Modell Basis oder Standard. Die Steuern fallen
damit etwas tiefer aus.
Dabei gilt es folgendes zu bedenken: Fällt der
Deckungsgrad der BVK unter 90% (was ab 2017
durchaus im Bereich des Möglichen liegt), sieht
das neue Vorsorgereglement eine Verzinsung der
Sparguthaben von 0% vor! Erst ab Erreichen eines
Deckungsgrad von 90% sieht das neue Reglement
eine Verzinsung auf dem bundesrätlichen Mindestzins vor (= gegenwärtig 1,25%).
Weiterer Haken: Der Stiftungsrat hat sich mit Artikel 93 des BVK-Vorsorgereglements die Vollmacht
gegeben, jederzeit den Sanierungsmechanismus
zu ändern. Er kann also beispielsweise auch das
Sparguthaben bei einem Deckungsgrad zwischen
90% und 100% mit 0% verzinsen.
Beispiel: Sie sind männlich, Ihr Anstellungspensum
betrug 100%, und Sie lassen sich mit 63 Jahren
pensionieren. Sie beziehen bis 65 einen Überbrückungszuschuss von 21'150 Fr., d.h. 2 Jahre x
21'150 Fr. = 42'300 Fr. Nun erhalten Sie die AHVRente und der Überbrückungszuschuss entfällt.
Jetzt wird Ihnen bis zum Lebensende jährlich 3%
dieser 42'300 Fr. Überbrückungszuschuss von der
Rente abgezogen = 1269 Fr./Jahr, bzw. monatlich
105.75 Fr.
Neu, ab 1.1.2017 gilt: Weil die BVK (gemäss
Generationentafel) davon ausgeht, dass Sie ab
Pensionierung wesentlich länger leben als bis
anhin angenommen, wird die Abzugsrate von 3%
auf 2,3% gesenkt. Das heisst für obiges Beispiel:
Von 42'300 Fr. Überbrückungszuschuss wird jährlich 972.90 Fr. statt 1269 Fr. in Rechnung gestellt,
bzw. monatlich 81.10 Fr. statt 105.75 Franken.
Diese neue Regelung gilt erst für Versicherte, die
ab 2017 Überbrückungszuschüsse beziehen.
Überbrückungszuschuss
Versicherte Personen, die im Zeitpunkt der
Alterspensionierung noch keinen Anspruch auf
eine ordentliche Rente der AHV haben, können
einen Überbrückungszuschuss beantragen –
sofern sie sich das Sparkapital nicht auszahlen
lassen. Der Überbrückungszuschuss für Versicherte, die eine 100%-Anstellung hatten, beträgt
75% der maximalen AHV-Rente (=75% von
gegenwärtig 28'200 = 21'150 Fr./Jahr). Für
Versicherte mit Teilzeitanstellungen gilt diese
Regelung anteilmässig.
ACHTUNG: Nicht alle BVK-Versicherten können
Anspruch auf Überbrückungszuschuss bei vorzeitiger Pensionierung geltend machen. Es gibt
BVK-angeschlossene Arbeitgeber, die diese Leistung vertraglich ausgeschlossen haben. Ob Sie
Anspruch auf diese Leistung haben, können Sie bei
Ihrer Personalstelle bzw. in Ihrem Vorsorgereglement erfahren.
Bisher galt: Versicherte, die bis zum ordentlichen
Rentenalter einen Überbrückungszuschuss bezogen, mussten sich ab Erhalt der AHV an der
Rückzahlung in folgender Höhe beteiligen: «Die
Kürzung der jährlichen Altersrente beträgt 3% des
gesamten bezogenen Überbrückungszuschusses.»
2. Geschädigte BVK?
Devisen-Manipulationen der UBS und anderer Banken: Ist auch die BVK Geschädigte?
Die 2014 bekannt gewordenen Manipulationen
des Devisenmarktes durch die UBS und andere
Banken haben ein weiteres Nachspiel. Sieben
Institute erhielten zunächst von Aufsichtsbehörden Strafzahlungen von total über 10 Mrd.
Fr. aufgebrummt. In den USA führten zudem
zivilrechtliche Klagen zu Vergleichszahlungen von
über 2 Mrd. $. Gemäss «NZZ» vom 2.6.2016 ist
eine US-Anwaltskanzlei auf der Suche nach
potenziell geschädigten Investoren in Europa. Laut
NZZ kostet das Mitmachen an einer solchen Klage
nichts.
Bundes (Publica) und diejenige der SBB ernsthaft
eine Beteiligung an dieser Sammelklage. Uns ist
bekannt, dass weitere Pensionskassen eine Teilnahme an der Sammelklage prüfen. Die «NZZ»
schreibt: «Bei einer möglichen Vergleichssumme
in ein- oder zweistelliger Milliardenhöhe mag für
eine grosse Schweizer Pensionskasse vielleicht die
eine oder andere Million herausschauen. Das ist
nicht nichts…»
Die Versicherten dürfen von der BVK erwarten,
dass sie die Beteiligung an einer solchen Sammelklage ernsthaft prüft. Falls sie sich dagegen
entscheidet, hätte man gerne eine einleuchtende
Begründung.
Ob die BVK unmittelbar Geschädigte ist, wissen
wir nicht. Laut NZZ prüfen die Pensionskassen des
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3. Das Zitat: Jörg Mäder, Kantonsrat glp
Die Grünliberalen (glp) sind nicht als personalfreundlich bekannt – ganz im Gegenteil. Deshalb
lässt die Aussage von glp-Kantonsrat Jörg Mäder
zur BVK aufhorchen:
bezüglich Entschädigung et cetera oder auch hier
bezüglich Umsetzung von PUK-Empfehlungen,
das ist taktisch – sagen wir einmal – miserabel.»
Anlass zu dieser Aussage war die Diskussion über
die BVK-Interpellation der Kantonsräte Andreas
Daurù, Präsident des VPOD Zürich Kanton/SP, Ralf
Margreiter VPOD-Mitglied/Grüne, Markus Bischoff
VPOD-Mitglied/AL und ehemaliger Präsident der
kantonsrätlichen PUK zur Korruptionsaffäre. Siehe
im Protokoll, der 47. Sitzung, 4. April 2016, ab
Seite 3099.
«Die Grünliberalen stehen nach wie vor hinter
dem Entscheid der Verselbständigung der BVK
und entsprechend auch den Verschiebungen der
Kompetenzen. Andererseits muss man auch
sagen: Die BVK ist schlecht gestartet. Jetzt nicht
einmal unbedingt finanziell, sondern schlicht und
einfach, weil sie vergessen hat, was für eine
politische Herkunft sie hat. Ihre Entscheide
4. Der Bock als Gärtner: Hanspeter Konrad
BVK-Stiftungsrat Hanspeter Konrad lässt sich seine schmutzige Kampagne gegen die
Versicherten von den Versicherten berappen!
Hanspeter Konrad, BVK-Stiftungsrat, leitet den
Pensionskassenverband Asip. Der Asip ist eine
Lobby-Organisation im Dienste der Versicherungskonzerne und gegen die Versicherten. Sein
Lobbying gegen die Versicherten berappen groteskerweise auch noch die Versicherten der
Pensionskassen selber: Denn der Asip saugt sich
praktisch ausschliesslich aus Beiträgen der Pensionskassen voll – selbstverständlich ohne, dass
das den bezahlenden Versicherten transparent
gemacht wird.
Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher, wirft
dem Asip und Herrn Konrad Untätigkeit vor gegen
überzogene Gebühren, welche die Banken und
Broker den Pensionskassen abzocken.
Auch schonen Konrad und Asip die völlig missglückte Währungspolitik der Schweizerischen
Nationalbank, der zehntausende von IndustrieArbeitsplätze und unser Pensionskassenerspartes
zum Opfer gefallen sind.
Statt die internationale Spekulation wirksam zu
bekämpfen, greift die Schweizerische Nationalbank die SparerInnen und mit ihrer Negativzinspolitik die Vorsorgegelder an. Und Herr Konrad
und der Asip? Sie verlangen keine grundsätzliche
Abkehr von der aktuellen Politik der Nationalbank
unter Jordan, sondern bejammern einfach, dass
die Pensionskassen nicht von den Negativzinsen
ausgenommen werden.
Nicht nur stempelte Konrad die Pensionierten
faktisch zu Kriminellen: «Das ist der wahre
Rentenklau», behauptete er gegenüber der
«SonntagsZeitung» vom 17.1.2015 zu den aktuellen pensionskassen-Rentenbezügen.
Jetzt zieht er und sein Asip gegen die Volksinitiative AHVplus – für eine starke AHV ins Feld.
Wohlverstanden, Sie als BVK-Versicherte berappen diesen Feldzug, ohne dazu befragt zu werden.
Der Asip macht jedoch keine Kampagne gegen
PolitikerInnen, die die zweite Säule noch weiter
zerstören wollen, das Rentenalter 67 fordern
(siehe «Blick»). Im Gegenteil er lässt diejenigen zu
Wort kommen, die das Rentenalter auf 67
erhöhen wollen.
Der Asip und Konrad haben keine Lehren gezogen
aus der krachenden Niederlage, die sie und die
Versicherungskonzerne bei der Volksabstimmung
vom 7.10.2000 erlitten haben. Dort stoppte das
Stimmvolk mit wuchtigen 73% Nein-Stimmen eine
Gesetzesvorlage zur Senkung der Renten der
zweiten Säule, die nach dem Geschmack der Asip
und der Versicherungskonzerne gestaltet wurde.
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5. Hintergrund
Drei Säulen – eine klare Siegerin: Die AHV
Die zukünftigen Renten der zweiten Säule sinken, die der BVK sogar massiv. Was können Sie
tun? Für einen Ausbau der AHV. Ja zu AHVplus am 25. September 2016.
Die Pensionskassen halten nicht, was versprochen
wurde – allen voran die BVK. Renteneinbussen
von bis zu 20 Prozent sind einschneidend. Bei der
BVK kommt es noch dicker: Der Stiftungsrat hat
mit der Einführung der Generationentafel einen
Automatismus geschaffen, der die Renten in Zukunft unaufhaltsam senkt: Beträgt der Umwandlungssatz für den Jahrgang 1957 bei Erreichen des
65. Altersjahrs noch 4,82%, so wird er für den
Jahrgang 1999 bei Erreichen des 65. Altersjahr
bereits auf 4,5% fallen. Das heisst konkret: Ein
angespartes Kapital von 100'000 Franken ergibt
für den Jahrgang 1957 wenigstens noch eine
Rente von 4'820 Fr. Hingegen ergeben diese
100'000 Franken für BVK-Versicherte mit dem
Jahrgang 1999 nur noch eine Rente von 4'500 Fr. –
also 7% weniger. Das neue BVK-Rentensystem ist
strukturell so angelegt, dass die Renten unaufhaltsam sinken.
3. Säule genau genommen gar nicht um eine
Alterssicherung, sondern um ein schlecht verzinstes Sparkonto.
3.
Unter Umständen verlangen die Anbieter
noch zusätzlich horrende Gebühren. Und bei
einer vorzeitigen Auflösung eines 3a-Versicherungsvertrages drohen hohe Verluste, da
der Rückkaufswert dann viel tiefer liegt als die
bis anhin eingezahlten Beträge. So können Sie
bei einem vorzeitigen Ausstieg gut und gerne
zwei Jahresbeiträge (also mehr als 13'000
Franken) verlieren.
4.
Arbeitnehmende mit kleinem Verdienst können sich eine 3. Säule meist gar nicht leisten.
Deshalb haben gemäss «SonntagsZeitung»
(19.6.2016) fast 70% der Befragten mit Haushalteinkommen von unter 4500 Franken keine
3. Säule.
Die falschen Retter
Viele leisten sich eine 3. Säule, um Steuern zu
sparen. Faktisch werden so «unsere» Banken und
Versicherungen subventioniert. Ohne Steuervorteile würde die Mehrheit bestimmt auf eine 3.
Säule verzichten, denn ihre Anbieter wirtschaften
noch schlechter als die Pensionskassen.
Angesichts der düsteren Aussichten bei den Pensionskassen im Allgemeinen und bei der BVK im
Speziellen spielen sich Banken, Privatversicherungen und ihre Protagonisten als «Retter» auf: Jetzt
sei es Zeit, möglichst viel in die 3. Säule (Säule 3a)
einzuzahlen. Jürg Meier, Wirtschaftsredaktor der
«SonntagsZeitung» geht in seinem Beitrag vom
19.6.2016 noch einen Schritt weiter: Mit Verweis
auf die USA fordert er, dass Arbeitnehmende
automatisch obligatorisch bei der 3. Säule
angemeldet werden müssten.
Sechs Fakten: Die Stärken des Systems AHV
Wirtschaftsredaktor Jürg Meier beklagt in der
«SonntagsZeitung»
vom
19.6.2016,
viele
Menschen wüssten nicht, dass auch die AHV
immer weniger Leistungen erbringt. Ist es wahr,
dass die AHV-Renten sinken? Die Fakten beweisen
das Gegenteil und disqualifizieren alle, welche die
AHV schlecht reden:
Diese «Tipps» haben mindestens vier Haken:
1.
2.
Die aktuellen Zinsen in der 3. Säule sind noch
mieser als in der zweiten Säule. Auch langfristig betrachtet schneidet die Verzinsung in der
3. Säule schlechter ab.
1.
Obwohl als Altersvorsorge verkauft, zahlen die
Anbieter der Säule 3a bei Pensionierung gar
keine Rente aus. Die Gelder werden bei Erreichen des Rentenalters bzw. bei Erwerb von
Wohneigentum auf einmal ausbezahl. Dann
fallen auch Steuern an. Es handelt sich bei der
Die AHV-Renten steigen kontinuierlich (siehe
Link BSV). Im Gegensatz zu den Renten der
Pensionskassen werden die AHV-Renten per
Gesetz mindestens alle zwei Jahre der Preisund Lohnentwicklung angepasst. SVP und FDP
wollen dieses Gesetz aushebeln. Es liegt an
uns Gewerkschaften und der Linken – gemein-
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sam mit dem von der SVP vielbeschworenen
Volk – das Gesetz zu verteidigen.
2.
Allein seit 2007 sind die AHV-Renten um 6,3%
gestiegen. in dieser Zeit betrug die Teuerung
nur 0,8%. Im Gegensatz dazu sinken die Renten der Pensionskassen kontinuierlich. Kaum
eine Pensionskasse gleicht Teuerungsverluste
aus. Der letzte Teuerungsausgleich bei der
BVK erfolgte vor 16 Jahren! Eine Angleichung
der Pensionskassen-Renten an die Lohnentwicklung ist reine Utopie!
3.
Mit der Einführung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften 1997 erhöhte sich das
AHV-Renteneinkommen von Familien mit Kindern und in erster Linie von Frauen markant.
4.
Die AHV leistet immer bessere Renten für
immer mehr Rentenbeziehende, die immer
länger leben – und dies zu praktisch gleichen
Kosten seit 1975! Seit dann liegen die AHVLohnprämien unverändert bei 4,2% für Arbeitnehmende und 4,2% für Arbeitgeber. Seit
1999 werden zusätzlich 0,83% Mehrwertsteuer für die AHV erhoben. Die Beiträge aus
Spielbankengewinnen an die AHV seit 2002
fallen kaum ins Gewicht.
Dabei subventionieren Arbeitnehmende und
Arbeitgeber die Selbständigerwerbenden (inklusive die rekordhoch subventionierten Bauern) noch kräftig mit: Selbständigerwerbende
zahlen bis zur Hälfte weniger in die AHV ein –
und erhalten trotzdem gleichwertige Renten.
5.
6.
Bei der AHV gibt es mehr Leistung bei moderaten Beiträgen. Bei den Pensionskassen sinken die Renten trotz immer höheren Belastungen.
Was steckt hinter dem Erfolg der AHV?

Die Löhne stiegen seit 1975 um 163%. Das
Lohnwachstum – auch dank der Gewerkschaften – ist der wichtigste Faktor zur Absicherung
der AHV-Finanzierung.

Die Erwerbsquote stieg stark an: Waren 1975
nur 49% der Wohnbevölkerung berufstätig,
waren es 2015 bereits 60%. Das heisst: Der
steigende Anteil Erwerbstätiger an der Gesamtbevölkerung trägt den wachsenden Anteil
an Rentenbeziehenden.

Die Zahl der AHV-Beitragszahlenden wuchs
seit 1975 dank Einwanderung und durch die
höhere Erwerbsquote um 64%.
So konnte die Zunahme der RentnerInnen und der
Anstieg der AHV-Renten um 135% seit 1975
finanziert werden.
Schlussfolgerungen
Bis 2014 hat die AHV mehr eingenommen als
ausgegeben – entgegen allen Untergangspropheten. In den Jahren, in denen die BabyBoomer-Generation der 50er Jahre pensioniert wird, benötigt die AHV etwas mehr Geld.
Dazu will der Ständerat in den kommenden
Jahren die Mehrwertsteuer um maximal ein
Prozent anheben. Aber SVP- und FDP wollen
im Nationalrat das AHV Rentenalter erhöhen
statt diese moderate Übergangsfinanzierung
zu akzeptieren.
Ein Vergleich zur BVK: Allein zwischen 2012
und 2017 werden die Beiträge an die BVK um
36% (!) erhöht und die rentenbestimmenden
Umwandlungssätze um 27% und mehr gesenkt!
1.
Die AHV darf auf keinen Fall geschwächt werden. Nötigenfalls müssen wir die DemontagePläne von SVP und FDP mit einem Referendum in einer Volksabstimmung bachab schicken.
2.
Die AHV muss gestärkt werden. Genau das will
die Volksinitiative «AHVplus – für eine starke
AHV», die im September zur Abstimmung
kommt. Sie hebt die AHV-Renten für alle um
10% an. Die Monatsrente fast aller RenterInnen steigt damit um 200 Franken und jene von
Ehepaaren um 350 Franken. Die Rentensenkungen der Pensionskassen werden damit
zumindest teilweise abgefedert.
Das Preis-/Leistungsverhältnis ist bestechend:
Für eine 10-Prozent-Erhöhung der AHV muss
die Lohnprämie moderat für Arbeitnehmende
und für Arbeitgeber um 0,4% angepasst werden. Bei einem Monatslohn von 7500 Franken
sind das je 30 Franken! Im Vergleich dazu erleiden BVK-Versicherte für massiv kleinere
Renten horrend hohe Lohnabzüge.
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3.
sich mit der zweiten Säule eine goldene Nase
verdienen. Alleine mit diesen 4 Milliarden
Franken könnten die AHV-Renten von allen
auf einen Schlag um 10% erhöht werden! Der
Verwaltungsaufwand der zweiten Säule beträgt zusätzlich nochmals 1,8 Milliarden Franken. Damit könnten die AHV-Renten nochmals um fast 5% erhöht werden. Das heisst:
Alleine mit dem Vermögens- und Verwaltungsaufwand der Pensionskassen von gegen
5,8 Milliarden Franken könnten die AHVRenten auf einen Schlag um beinahe 15% erhöht werden.
Am 25. September 2016 kommt die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» zur Abstimmung. Diese Vorlage ist der beste Garant
für unsere Altersvorsorge. Mit einem hohen
Ja-Anteil verdoppeln wir den Gewinn:
a) Die Abbaupläne von SVP und FDP werden
beerdigt.
b) Ihre eigene Zukunft als RentnerIn sieht rosiger aus.
Allein die Vermögensverwaltungskosten in
der zweiten Säule betragen jährlich 4 Milliarden Franken. Diese 4 Milliarden fliessen heute an Banken, Broker und viele weitere, die
Am 25.9.2016: Ja zur Volksinitiative AHVplus – für eine starke AHV!
Haben Sie schon gerechnet? Der Rentenrechner...
Ein Beitragsfranken bringt in der AHV am meisten Rentenfranken. Rechnen Sie selber nach. Auf dem
AHVplus-Rentenrechner. Er zeigt, wie hoch der 10% AHVplus-Zuschlag bei Ihnen ausfällt. Und: er berechnet wie wenig Geld Sie für diese Rentenerhöhung ausgeben müssen. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten weder zweite noch dritte Säule. Hier geht's zum Rechner
Weitere Informationen unter www.bvk-monitor.ch
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