Informationsbroschüre 2016/17

Informationsheft
Kindergärten und Primarschulen
Mumpf/Obermumpf/Schupfart
Ausgabe Mumpf
2016/2017
Kindergarten Mumpf
Graubühlweg 10
4322 Mumpf
Primarschule Mumpf
Kapfweg 4
4322 Mumpf
[email protected]
[email protected]
Lehrpersonenzimmer: 062 873 10 28
Kindergarten: 062 873 08 31
TW-Zimmer: 062 873 08 32
Schulleitung/Sekretariat: 062 873 04 64
Homepage: www.schule-mumpf.ch
Geschätzte Eltern
An den Kindergärten und Primarschulen Mumpf, Obermumpf
und Schupfart wollen wir lernen, forschen, entdecken, bauen,
gestalten, gemeinsam lachen, spielen, begeistern, musizieren
und uns bewegen. Machen Sie mit uns mit!
Wir freuen uns auf den Start des neuen Schuljahres. Ihre Kinder
werden Neues erfahren und viele Erlebnisse in der
Gemeinschaft haben.
Zusammen mit Ihnen sind wir bestrebt, alle Kinder bestmöglich
zu fordern und zu fördern. Helfen Sie uns, indem Sie offen mit
uns zusammenarbeiten. Gemeinsam können wir viel erreichen.
In diesem Heft erhalten Sie einige wichtige Informationen über
uns. Stolz sind wir auf unser neues gemeinsames Leitbild. Wir
sind bestrebt, dies möglichst so zu leben.
„Brücken bauen“ heisst unser neues Jahresthema und bezieht
sich auf folgenden Leitsatz aus unserem neuen Leitbild: Wir
kommunizieren direkt, offen und klar. Auf allen Ebenen soll
dieses Thema einfliessen. Also gehen wir alle aufeinander zu,
sprechen miteinander und öffnen uns den Ideen des
Gegenübers.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.
Monika Grossert-Schneider
Schulleiterin Kindergärten und Primarschulen
Mumpf/Obermumpf/Schupfart
Im Juni 2016
Leitbild
Unser Sinn
Unsere Schule ist ein Lebens- und Lernort,
an dem sich alle persönlich und gemeinschaftlich
entwickeln.
Richtlinien:
Schulführung / Schulorganisation
• Wir sind eine geleitete Schule für alle Kinder.
• Wir sind alle von gleichem Wert.
• Wir glauben an die kollektive Intelligenz: Niemand ist so
schlau wie alle zusammen. Deshalb werden wichtige
Entscheide in einem Beratungsprozess gefällt, in welche
Betroffene und Fachpersonen einbezogen werden.
• Wir überprüfen und verbessern die Qualität unserer Schule
kontinuierlich.
Unterricht
• Wir bieten einen sicheren Raum für ganzheitliches Sein und
Wirken.
• Wir übernehmen Verantwortung für unser Denken und
Handeln.
• Verschiedenheit ist für uns Normalität.
• Wir fokussieren eher auf Stärken und weniger auf
Schwächen; mehr auf Möglichkeiten als auf Probleme.
Zusammenleben / Zusammenarbeit
• Wir kommunizieren direkt, offen und klar.
• Wir legen grossen Wert auf Zusammenarbeit und geben
wertschätzend Rückmeldungen.
• Wir nehmen Herausforderungen als Lern- und
Entwicklungsmöglichkeiten an.
• Wir lösen Konflikte mit den Beteiligten; wenn nötig holen wir
uns Hilfe.
• Wir stehen zu Fehlern und lernen aus diesen.
* Das neue Schuljahr startet in Mumpf
am Montag, 8. August 2016, wie folgt:
1. Kindergarten:
Start 10.00 Uhr mit den Eltern
2. Kindergarten:
Montag, 8.8.16 frei,
ab 9.8.16 Unterricht gemäss Stundenplan
1. Klasse:
Start um 10.15 Uhr vor dem Schulhaus mit
den Eltern
2. – 6. Klasse:
Start um 9.00 Uhr
Jahresanlässe Mumpf (Änderungen möglich!)
2016/2017
Tag
Mo
Mi
Do
- Fr
Di
Di
Datum
08.08.2016
17.08.2016
25.-26.8.16
Mo
Mo
Di
08.09.2016
12.09.2016
20.09.2016
Do
22.09.2016
Mo
Do
Do
Do
26.09.2016
27.10.2016
03.11.2016
10.11.2016
Fr
Do
Do
Fr
11.11.2016
15.12.2016
26.01.2017
27.01.2017
Mi
Do
15.02.2017
16.02.2017
Fr
31.03.2017
30.08.2016
06.09.2016
Anlass
*Schulbeginn
Elternabend Kindergarten
Schulfrei: Weiterbildung
der Lehrpersonen
Elternabend 5./6. Klasse
Elternabend Übertritt
OSZF Mumpf
Elternabend 3./4. Klasse
Elternabend 1./2. Klasse
Wandertag
Mumpf/Obermumpf/
Schupfart
Verschiebedatum
Wandertag
Schulfotograf
Elternforum Mumpf
Tag der Pausenmilch
Nationaler Zukunftstag
5./6. Klasse
Räbeliechtliumzug
Adventsfenster
Abgabe Zwischenbericht
Schulfrei:
Semesterwechsel
Schlittschuhlaufen
Nachmittag Schulfrei
3. Faisse
Elternforum Mumpf
Zeit
Siehe*
19.00 Uhr
Ganzer Tag
19.00 Uhr
19.00 Uhr
OSZF Mumpf
19.00 Uhr
19.00 Uhr
Ganzer Tag
Ganzer Tag
19.00 Uhr
Ganzer Tag
Ganzer Tag
Morgens
Nur nachmittags
Mo
Mo
Mo
Mi
Mo
- Mi
Di
- Fr
Fr
Di
Do
03.04.2017 Eltern Alltag 1. Teil
Weiterbildung für Eltern
24.04.2017 Eltern Alltag 2. Teil
Weiterbildung für Eltern
08.05.2017 Eltern Alltag 3. Teil
Weiterbildung für Eltern
17.05.2017 Sporttag
KG-2. Klasse in Mumpf
3./4. Klasse in
Obermumpf
5./6. Klasse in Schupfart
22.-24.5.17 Projektwoche
6.-9.6.17
Feedbackwoche
23.06.2017 Notenschluss
04.07.2017 Schulschlussfeier
06.07.2017 Abgabe Jahreszeugnis
19.00 – 21.00 Uhr
19.00 – 21.00 Uhr
19.00 – 21.00 Uhr
Morgens
Schulferien
Schuljahr 2016/2017
Beginn
Ende
Unterrichtsbeginn
Sommer
02.07.16
07.08.16
08.08.16
Herbst
01.10.16
16.10.16
17.10.16
Weihnacht
24.12.16
08.01.17
09.01.17
Sport
18.02.17
05.03.17
06.03.17
Frühling
08.04.17
23.04.17
24.04.17
Sommer
08.07.17
13.08.17
14.08.17
Schulfreie Tage:
Maria Himmelfahrt: Mo, 15. August 2016
Weiterbildung für Lehrpersonen: Do, 25. + Fr, 26. August 2016
Allerheiligen: Di, 1. November 2016
Mariä Empfängnis: Do, 8. Dezember 2016
Semesterwechsel: Fr, 27. Januar 2017
Tag der Arbeit: Mo, 1. Mai 2017  nur Nachmittag frei!
Auffahrt: Do, 25. Mai 2017 + Fr, 26. Mai 2017
Pfingsten: Mo, 5. Juni 2017
Fronleichnam: Do, 15. Juni 2017 + Fr, 16. Juni 2017
Schulschwimmen Mumpf
Damit die Schwimmkompetenzen kontinuierlich aufgebaut werden
können, gehen ab diesem Schuljahr nur noch die Kinder der 1.-4. Klasse
regelmässig ins Schwimmen.
Schwimmdaten:
Donnerstag, 18.08.2016
Donnerstag, 01.09.2016
Donnerstag, 15.09.2016
Donnerstag, 29.09.2016
Donnerstag, 27.10.2016
Donnerstag, 10.11.2016
Donnerstag, 24.11.2016
Donnerstag, 22.12.2016
Donnerstag, 19.01.2017
Donnerstag, 02.02.2017
Donnerstag, 16.03.2017
Donnerstag, 30.03.2017
Donnerstag, 27.04.2017
Donnerstag, 11.05.2017
Donnerstag, 08.06.2017
Donnerstag, 22.06.2017
Abfahrt: Der Car fährt in Mumpf um 10.00 Uhr beim Parkplatz des
Primarschulhauses ab.
Begleitung: Sabrina Berger, Tanja Schwaiger und Franziska Häusler.
Rückkehr: Parkplatz Primaschulhaus Mumpf um ca. 11.50 Uhr.
Schwimmregeln
 Im Car müssen die Kinder während der Fahrt angeschnallt sein und
dürfen nicht aufstehen.
 Verschmutzte Sitze, angelutschte Bonbons oder unter den Sitzen
klebende Kaugummis veranlassen uns dazu, das Essen während
der Fahrt gänzlich zu untersagen.
 Im Hallenbad stehen genügend Schwimmhilfen zur Verfügung. Bitte
geben Sie keine Schwimmflügeli, Schwimmbrillen, etc. mit.
 Wir bitten die Mädchen ihre Haare (auch lange Fransen)
zusammenzubinden, so dass diese im Unterricht nicht ins Gesicht
kommen.
 Es hat in den Garderoben nur einige Haartrockner, doch zeigt die
Erfahrung, dass gerade die Mädchen wegen ihrer langen Haaren oft
warten müssen, bis einer frei wird. Falls Sie einen Reiseföhn haben,
geben Sie diesen Ihrer Tochter bitte mit.

In der Bubengarderobe gibt es ab und zu Tumult, weil keine
männliche Lehrperson dabei ist. Eine der Lehrerinnen wird sich
deshalb jeweils in der Bubengarderobe aufhalten und die Aufsicht
übernehmen.
Schullaufbahn
Die obligatorische Volksschule Aargau ist wie folgt eingeteilt:
2 Schuljahre Kindergarten
6 Schuljahre Primarschule
3 Schuljahre Oberstufe
Schulgesundheit
Unter folgendem Link finden Sie die wichtigsten Informationen
zum Thema:
https://www.schulen-aargau.ch/kanton/UnterrichtSchulbetrieb/gesundheit_praevention/Pages/schularzt.aspxIm
Fundgegenstände
Am besten beschriften Sie die Materialien Ihres Kindes. Wenn
etwas fehlt, fragen Sie bei der Klassenlehrperson oder beim
Hauswart nach.
Blockzeiten Mumpf
An Werktagen haben die Schülerinnen und Schüler morgens
jeweils mindestens zwischen 8.20 Uhr und 11.50 Uhr Unterricht,
nachmittags jeweils gemäss Stundenplan. Bei speziellen
Anlässen kann der Unterricht jedoch auch früher oder später
beginnen oder enden. In solchen Fällen werden Sie spätestens
zwei Wochen vor dem jeweiligen Anlass informiert.
Integrative Schule
Unsere Schule ist eine integrative Schule, wir betrachten
Heterogenität als Normalität und Bereicherung. Teilweise
benötigen Kinder angepasste Förderung, dadurch kann es
beispielsweise vorkommen, dass während dem Unterricht
mehrere Lehrpersonen gleichzeitig in einer Klasse arbeiten.
Das ist uns wichtig:
 Arbeiten Sie mit uns zusammen, gemeinsam erreichen wir
viel.
 Informieren Sie die Klassenlehrperson über Wichtiges und
grössere Veränderungen (Krankheit/Trennung/Todesfall/
usw.).
 Unterstützen Sie Ihr Kind darin, Probleme oder
Streitigkeiten selbständig zu lösen.
 Übergeben Sie Ihrem Kind Verantwortung.
 Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ausgeschlafen und ohne
Hunger zur Schule/in den Kindergarten kommt.
 Ein gesundes Znüni und ein Getränk helfen Ihrem Kind
während des Morgens beim Lernen.
 Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genügend Zeit hat, um
Hausaufgaben zu erledigen. Lassen Sie Ihr Kind diese
Aufgaben aber möglichst selbständig lösen.
 Freizeit ist Spielzeit. Spielen in der freien Natur, verbunden
mit körperlicher Bewegung, ist für Kinder von
unschätzbarem Wert!
 Achten Sie darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig, jedoch auch
nicht viel zu früh auf dem Schulareal eintrifft.
Vorgehen bei Problemen
Grundsätze:
Durch eine offene Kommunikation und guten Kontakt zu den
Erziehungsberechtigten schaffen wir eine gute Basis zur
Zusammenarbeit.
Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen
werden.
Unser Ziel ist es, Probleme möglichst niederschwellig aus der
Welt zu schaffen. Wir sind offen für Kritik, suchen aktiv nach
Lösungen und agieren zukunftsorientiert.
Folgendes Vorgehen gilt:

Besprechen Sie Probleme immer zuerst mit der
betreffenden Lehrperson. Verlangen Sie einen Termin.
Sprechen Sie ihr Anliegen offen an.

Resultiert keine befriedigende Lösung, wenden Sie sich an
die Schulleitung.

Führt auch dies zu keiner Entspannung der Situation, ist die
Schulpflege zuständig.
Urlaube
Grundsätzlich stehen jeder Schülerin und jedem Schüler
(Kindergarten und Primarschule) pro Schuljahr 4 Halbtage als
ordentlicher Urlaub zur Verfügung. Diese Halbtage können
zusammengefasst oder einzeln bezogen werden.
Entsprechende Gesuche sind mindestens 10 Tage vorher
mündlich bei der Klassenlehrperson einzureichen. Nicht
eingezogene Halbtage können nicht auf das nächste Schuljahr
übertragen werden.
Urlaube, welche über diese vier Halbtage hinausgehen, werden
nur in Ausnahmefällen bewilligt. Entsprechende Gesuche sind
schriftlich und begründet mindestens 5 Wochen im Voraus bei
der Schulleitung/Schulpflege einzureichen.
Gegenstände von zu Hause
Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände
(Bsp. Sammelkarten), welche von zu Hause mitgenommen
werden und verloren gehen und/oder zerstört werden.
Krankheit Mumpf
Kann Ihr Kind wegen Krankheit den Kindergarten oder die
Primarschule nicht besuchen, melden Sie es bitte bei der
Klassenlehrperson telefonisch ab oder lassen es der Lehrperson
durch ein anderes Kind ausrichten. Sollte ein Kind
unentschuldigt fehlen, versuchen wir Sie nach ca. 20 Minuten zu
erreichen.
Fällt eine Lehrperson aus, gilt folgender Ablauf:
Zuständigkeit
Zeitpunkt
Lehrperson
1.
Krankheitstag
der Lehrperson
Start
Lehrperson startet Rundtelefon
mit der Nachricht, dass der
Unterricht ausfällt.
Entscheidung fällen: Betreuung
privat möglich?
JA
Kind bleibt zu
Hause.
NEIN
Eltern
benachrichtigen die
Schule,
(062 873 10 28)
dass ihr Kind
betreut werden
muss und
schicken ihr
Kind zum
Schulhaus
Eltern
Eltern
(Auch
Kindergartenkinder müssen
zum Schulhaus).
Ab dem zweiten Krankheitstag
Schulleitung 2.
kann das Kind gemäss
organisiert
Krankheitstag
Stundenplan geschickt werden,
Stellverder Lehrperson
sofern kein anderes Vorgehen
tretung
per Rundtelefon durchgegeben
wurde.
Aus organisatorischen Gründen können wir nur von 8.20 bis 11.50 Uhr
und von 13.35 bis 15.10 Uhr Betreuung anbieten. Besten Dank für Ihr
Verständnis.
Formen der Zusammenarbeit
Folgende Anlässe finden für Eltern obligatorisch jährlich statt:
 Klassenelternabend (Anfangs des Schuljahres)
 Beurteilungsgespräch (Mitte des Schuljahres)
Weiter erhalten Sie regelmässig Informationsbriefe von der
Schulleitung oder der Klassenlehrperson. Diese Briefe werden
jeweils an das älteste Kind einer Familie im Kindergarten und der
Primarschule abgegeben oder auch per Mail versendet.
Wir freuen uns auch sehr über Mütter und Väter, welche uns bei
Anlässen helfend zur Seite stehen.
Schulordnung
Die Schulordnung regelt das friedliche Zusammenleben in der
Schulgemeinschaft. An unserer Schule sollen sich alle wohl
fühlen. Rücksichtsvolles und kameradschaftliches Benehmen ist
eine Selbstverständlichkeit. Bei Konflikten und Streitigkeiten gilt
die Stopp – Regel.
Geltungsbereich
Die Schulordnung gilt für die Schule und die Kindergärten der
Gemeinde Mumpf, Obermumpf und Schupfart. Sie gilt während
den Unterrichtszeiten, bei Anlässen und Ausflügen.
Schulweg
Die Schüler/Schülerinnen kommen, wenn möglich, zu Fuss in die
Schule. Die Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg.
Sie sind besorgt, dass das Kind rechtzeitig und auf direktem
Wege zur Schule gelangt. Die Schule empfiehlt, auf das
Benützen von fahrzeugähnlichen Geräten zu verzichten.
Für Schäden, die auf dem Schulweg entstanden sind, wird von
der Schule keine Haftung übernommen.
Unterrichtsbeginn
Die Schüler/Schülerinnen erscheinen pünktlich und
ordentlich zum Unterricht. Falls der/die Schüler/-in häufig zu
spät erscheint, wird die Lehrperson der Schulleitung
Meldung erstatten. Die Kinder betreten das Schulhaus erst
5 Minuten vor dem im Stundenplan angegeben
Unterrichtsbeginn. Im Kindergarten gelten die Weisungen
der Kindergärtnerin. Die Benützung von privaten
elektronischen Geräten (Natel, MP3-Player, usw.) während
den Unterrichtszeiten auf dem Schulareal ist verboten.
Muss ein Kind aus privaten Gründen das Natel in die
Schule mitnehmen, ist dieses ausgeschaltet in der
Schultasche aufzubewahren. Diese Regelung gilt auch
während Schulreisen und Exkursionen. Wenn Kinder gegen
diese Regelung verstossen, werden die Geräte durch die
Lehrpersonen eingezogen, bei dieser müssen diese
zusammen mit einem Elternteil abgeholt werden.
Pausen
In den grossen Pausen begeben sich die Schüler/Schülerinnen
auf den Pausenplatz und verlassen diesen während der Pause
nicht. Weisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.
Den zur Verfügung gestellten Spielgeräten ist Sorge zu tragen.
In der Pause ist das Benutzen von Rollerblades, Kickboards und
ähnlichen Fortbewegungsmitteln untersagt.
Der Pausenplatz ist für die Kinder da. Ausserhalb der
Schulzeiten darf der Pausenplatz benutzt werden. Es gelten die
üblichen Regeln auf öffentlichen Plätzen. Nebst Bewegung
gehört auch ein gesundes „Znüni“ zu einer gesunden Schule.
Getränke mit Coffein sind nicht erlaubt. Auf zuckerhaltige
Getränke und Esswaren soll verzichtet werden.
Schulschluss
Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schüler/Schülerinnen
auf dem direktesten Wege nach Hause. Die
Schüler/Schülerinnen dürfen nur auf dem Pausenplatz bleiben,
wenn die Eltern Kenntnis davon haben und der übrige Unterricht
nicht gestört wird. Die Eltern tragen die Verantwortung für den
Schulweg.
Verhalten im Schulhaus
In den Gängen und in den Klassenzimmern darf nicht
herumgerannt werden. Ballspiele sind untersagt. Schuhe,
Jacken, Mützen etc. sind an den dafür vorgesehen Plätzen
(Garderobe) zu deponieren. Für Diebstähle übernimmt die
Schule keine Haftung. Mit schmutzigen Schuhen darf das
Schulhaus nicht betreten werden. In den Klassenzimmern tragen
die Schüler/Schülerinnen Hausschuhe, die nach dem Unterricht
in den Schuhgestellen abgelegt werden. Für Abfälle sind die
Abfalleimer da. Die Weisungen des Hauswartes gelten für alle.
Verhalten in der Turnhalle
Zum Turnunterricht bringen die Schüler/Schülerinnen ihre
Turnkleidung mit. Saubere Turnschuhe (Hallenschuhe mit nicht
färbender Sohle sind obligatorisch) in der Primarschule,
„Schläppli“ oder rutschfeste Socken im Kindergarten. Beim
Turnen und bei Anlässen im Freien gilt der Witterung
angepasste Bekleidung.
Mobiliar, Schulmaterial
Zu den Einrichtungen und Schulmaterialien ist Sorge zu tragen.
Mutwillige Beschädigungen, Beschmutzungen und
Verunreinigungen an Gebäuden und Mobiliar werden auf Kosten
des Verursachers (für Schüler/Schülerinnen die Eltern) wieder
repariert oder entfernt. Für grobfahrlässige Tatbestände haben
die Eltern mit einer Busse und Anzeige bei der zuständigen
Behörde zu rechnen. Disziplinarische Massnahmen werden in
solchen Fällen in Betracht gezogen.
Fahrverbot auf dem Schulareal
Das Befahren des Schul- und Kindergartenareals ist während
den Unterrichtszeiten untersagt. Auf Grün- und Sandflächen gilt
ein generelles Fahrverbot.
Suchtmittel
Das Rauchen und das Konsumieren von Alkohol ist im
Schulhaus und auf dem Schulareal untersagt. Ausgenommen
sind spezielle Veranstaltungen.
Versicherung
Für den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Unfällen
während des Unterrichts, bei Schulanlässen, bei Ausflügen und
auf dem Schulweg, ist die obligatorische Krankenversicherung
des Kindes zuständig.
Wohnortswechsel
Wohnortswechsel sind grundsätzlich der Gemeinde und der
Schule bekannt zu geben. Die Schule schätzt es sehr, wenn ein
Umzug frühzeitig den Lehrpersonen gemeldet wird.
Diese Schulordnung stützt sich auf das Schulgesetz vom 17.
März 1981 und die Verordnung über die Volksschule vom 27.
Juni 2012 des Kantons Aargau.
Wichtige Nummern Mumpf
Schulleitung Monika GrossertSchneider
Lehrpersonenzimmer
Kindergarten
Schulsozialarbeit Nicole Frey
Schulpflegepräsidentin Clara Brunner
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)
Aargauische Stiftung Suchthilfe ags
Heilpädagogischer Dienst (Stiftung
Netz), 4310 Rheinfelden
Musikschule Sekretariat Stein
Frau Anita Säuberli
079 719 08 05
062 873 10 28
062 873 08 31
079 124 11 10
078 881 21 46
062 835 40 40
056 461 97 50
061 836 91 00
061 831 44 30
062 866 40 85
Logopädie
Frau G. Wespisser, Dipl. Logopädin
Montag/Mittwoch 062 866 40 90
Dienstag
061 865 90 17
Donnerstag
062 873 55 52
Erreichbarkeit Schulleitung
Telefonisch ist die Schulleitung während den Unterrichtswochen
auf dem Natel (079 719 08 05) mehrheitlich zu folgenden Zeiten
für Sie erreichbar:
Montag: 7.30 - 15.00 Uhr
Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 6.30 - 11.30 Uhr
Personal Mumpf
Frau Monika Grossert-Schneider
Schulleiterin
[email protected]
Frau Jacqueline Hohler
Schulsekretariat
[email protected]
Sina Sutherland
[email protected]
Frau Bernadette Müller
[email protected]
Frau Tanja Schwaiger
[email protected]
Frau Eléonore Marwood
[email protected]
Frau Sabrina Berger
[email protected]
Frau Janine Seematter
[email protected]
Frau Hilde Schönmann
[email protected]
Frau Johanna Pfister
[email protected]
Frau Corinne Rüede
[email protected]
Klassenlehrperson
Kindergarten
Lehrperson Kindergarten
DaZ Kindergarten
Klassenlehrperson
1./2. Klasse
Klassenlehrperson
1./2. Klasse
Klassenlehrperson
3./4. Klasse
Klassenlehrperson
5./6. Klasse
Fachlehrperson
Englisch
Fachlehrperson
Musikgrundschule
Fachlehrperson
Textiles Werken
Herr Wilfried Lasarcyk
Fachlehrperson
[email protected]
Frau Renata Puddu
[email protected]
Frau Ute Albert
Fachlehrperson
DaZ/Französisch
[email protected]
Schulische
Heilpädagogin
Frau Nicole Frey
Schulsozialarbeit
[email protected]
Frau Patricia Müller
[email protected]
Randstundenbetreuung
Assistenz
Frau Franziska Häusler
Schwimmen
[email protected]
Aufgaben der Schulpflege
Die Schulpflege ist oberstes Führungsorgan der Schule und ist
vom Volk gewählt. Die Schulpflege übernimmt folgende
Funktionen:




Sie hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der
ganzen Schule, für die Einhaltung der kantonalen
Vorgaben, die Festlegung der Ziele und lokalen
Rahmenbedingungen und die strategische Führung.
Als Anstellungsbehörde stellt sie Schulleitung und
Lehrpersonen an und löst Arbeitsverhältnisse auf.
Sie führt die Schulleitung und beurteilt sie.
Sie trifft die beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich
dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, also die
Versetzung in eine andere Klasse am Ende des
Schuljahres, den Wechsel in einen anderen Schultyp oder
die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot
(integrative Schulung, Sonderschulung).
Quellen:
Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS),
Kindergarten & Volksschule, Struktur & Organisation, Schulführung
https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schulstruktur_organis
ation/schulfuehrung/schulfuehrung.jsp [01.04.2016]
401.100 Schulgesetz vom 17.03.1981 (Stand 01.04.2016),
https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2148 [01.04.2016]
428.513 Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die
besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) vom
08.11.2006 (Stand 01.08.2016),
https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2095 [01.04.2016]