Informationsheft Kindergärten und Primarschulen Mumpf/Obermumpf/Schupfart Ausgabe Mumpf 2016/2017 Kindergarten Mumpf Graubühlweg 10 4322 Mumpf Primarschule Mumpf Kapfweg 4 4322 Mumpf [email protected] [email protected] Lehrpersonenzimmer: 062 873 10 28 Kindergarten: 062 873 08 31 TW-Zimmer: 062 873 08 32 Schulleitung/Sekretariat: 062 873 04 64 Homepage: www.schule-mumpf.ch Geschätzte Eltern An den Kindergärten und Primarschulen Mumpf, Obermumpf und Schupfart wollen wir lernen, forschen, entdecken, bauen, gestalten, gemeinsam lachen, spielen, begeistern, musizieren und uns bewegen. Machen Sie mit uns mit! Wir freuen uns auf den Start des neuen Schuljahres. Ihre Kinder werden Neues erfahren und viele Erlebnisse in der Gemeinschaft haben. Zusammen mit Ihnen sind wir bestrebt, alle Kinder bestmöglich zu fordern und zu fördern. Helfen Sie uns, indem Sie offen mit uns zusammenarbeiten. Gemeinsam können wir viel erreichen. In diesem Heft erhalten Sie einige wichtige Informationen über uns. Stolz sind wir auf unser neues gemeinsames Leitbild. Wir sind bestrebt, dies möglichst so zu leben. „Brücken bauen“ heisst unser neues Jahresthema und bezieht sich auf folgenden Leitsatz aus unserem neuen Leitbild: Wir kommunizieren direkt, offen und klar. Auf allen Ebenen soll dieses Thema einfliessen. Also gehen wir alle aufeinander zu, sprechen miteinander und öffnen uns den Ideen des Gegenübers. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Monika Grossert-Schneider Schulleiterin Kindergärten und Primarschulen Mumpf/Obermumpf/Schupfart Im Juni 2016 Leitbild Unser Sinn Unsere Schule ist ein Lebens- und Lernort, an dem sich alle persönlich und gemeinschaftlich entwickeln. Richtlinien: Schulführung / Schulorganisation • Wir sind eine geleitete Schule für alle Kinder. • Wir sind alle von gleichem Wert. • Wir glauben an die kollektive Intelligenz: Niemand ist so schlau wie alle zusammen. Deshalb werden wichtige Entscheide in einem Beratungsprozess gefällt, in welche Betroffene und Fachpersonen einbezogen werden. • Wir überprüfen und verbessern die Qualität unserer Schule kontinuierlich. Unterricht • Wir bieten einen sicheren Raum für ganzheitliches Sein und Wirken. • Wir übernehmen Verantwortung für unser Denken und Handeln. • Verschiedenheit ist für uns Normalität. • Wir fokussieren eher auf Stärken und weniger auf Schwächen; mehr auf Möglichkeiten als auf Probleme. Zusammenleben / Zusammenarbeit • Wir kommunizieren direkt, offen und klar. • Wir legen grossen Wert auf Zusammenarbeit und geben wertschätzend Rückmeldungen. • Wir nehmen Herausforderungen als Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten an. • Wir lösen Konflikte mit den Beteiligten; wenn nötig holen wir uns Hilfe. • Wir stehen zu Fehlern und lernen aus diesen. * Das neue Schuljahr startet in Mumpf am Montag, 8. August 2016, wie folgt: 1. Kindergarten: Start 10.00 Uhr mit den Eltern 2. Kindergarten: Montag, 8.8.16 frei, ab 9.8.16 Unterricht gemäss Stundenplan 1. Klasse: Start um 10.15 Uhr vor dem Schulhaus mit den Eltern 2. – 6. Klasse: Start um 9.00 Uhr Jahresanlässe Mumpf (Änderungen möglich!) 2016/2017 Tag Mo Mi Do - Fr Di Di Datum 08.08.2016 17.08.2016 25.-26.8.16 Mo Mo Di 08.09.2016 12.09.2016 20.09.2016 Do 22.09.2016 Mo Do Do Do 26.09.2016 27.10.2016 03.11.2016 10.11.2016 Fr Do Do Fr 11.11.2016 15.12.2016 26.01.2017 27.01.2017 Mi Do 15.02.2017 16.02.2017 Fr 31.03.2017 30.08.2016 06.09.2016 Anlass *Schulbeginn Elternabend Kindergarten Schulfrei: Weiterbildung der Lehrpersonen Elternabend 5./6. Klasse Elternabend Übertritt OSZF Mumpf Elternabend 3./4. Klasse Elternabend 1./2. Klasse Wandertag Mumpf/Obermumpf/ Schupfart Verschiebedatum Wandertag Schulfotograf Elternforum Mumpf Tag der Pausenmilch Nationaler Zukunftstag 5./6. Klasse Räbeliechtliumzug Adventsfenster Abgabe Zwischenbericht Schulfrei: Semesterwechsel Schlittschuhlaufen Nachmittag Schulfrei 3. Faisse Elternforum Mumpf Zeit Siehe* 19.00 Uhr Ganzer Tag 19.00 Uhr 19.00 Uhr OSZF Mumpf 19.00 Uhr 19.00 Uhr Ganzer Tag Ganzer Tag 19.00 Uhr Ganzer Tag Ganzer Tag Morgens Nur nachmittags Mo Mo Mo Mi Mo - Mi Di - Fr Fr Di Do 03.04.2017 Eltern Alltag 1. Teil Weiterbildung für Eltern 24.04.2017 Eltern Alltag 2. Teil Weiterbildung für Eltern 08.05.2017 Eltern Alltag 3. Teil Weiterbildung für Eltern 17.05.2017 Sporttag KG-2. Klasse in Mumpf 3./4. Klasse in Obermumpf 5./6. Klasse in Schupfart 22.-24.5.17 Projektwoche 6.-9.6.17 Feedbackwoche 23.06.2017 Notenschluss 04.07.2017 Schulschlussfeier 06.07.2017 Abgabe Jahreszeugnis 19.00 – 21.00 Uhr 19.00 – 21.00 Uhr 19.00 – 21.00 Uhr Morgens Schulferien Schuljahr 2016/2017 Beginn Ende Unterrichtsbeginn Sommer 02.07.16 07.08.16 08.08.16 Herbst 01.10.16 16.10.16 17.10.16 Weihnacht 24.12.16 08.01.17 09.01.17 Sport 18.02.17 05.03.17 06.03.17 Frühling 08.04.17 23.04.17 24.04.17 Sommer 08.07.17 13.08.17 14.08.17 Schulfreie Tage: Maria Himmelfahrt: Mo, 15. August 2016 Weiterbildung für Lehrpersonen: Do, 25. + Fr, 26. August 2016 Allerheiligen: Di, 1. November 2016 Mariä Empfängnis: Do, 8. Dezember 2016 Semesterwechsel: Fr, 27. Januar 2017 Tag der Arbeit: Mo, 1. Mai 2017 nur Nachmittag frei! Auffahrt: Do, 25. Mai 2017 + Fr, 26. Mai 2017 Pfingsten: Mo, 5. Juni 2017 Fronleichnam: Do, 15. Juni 2017 + Fr, 16. Juni 2017 Schulschwimmen Mumpf Damit die Schwimmkompetenzen kontinuierlich aufgebaut werden können, gehen ab diesem Schuljahr nur noch die Kinder der 1.-4. Klasse regelmässig ins Schwimmen. Schwimmdaten: Donnerstag, 18.08.2016 Donnerstag, 01.09.2016 Donnerstag, 15.09.2016 Donnerstag, 29.09.2016 Donnerstag, 27.10.2016 Donnerstag, 10.11.2016 Donnerstag, 24.11.2016 Donnerstag, 22.12.2016 Donnerstag, 19.01.2017 Donnerstag, 02.02.2017 Donnerstag, 16.03.2017 Donnerstag, 30.03.2017 Donnerstag, 27.04.2017 Donnerstag, 11.05.2017 Donnerstag, 08.06.2017 Donnerstag, 22.06.2017 Abfahrt: Der Car fährt in Mumpf um 10.00 Uhr beim Parkplatz des Primarschulhauses ab. Begleitung: Sabrina Berger, Tanja Schwaiger und Franziska Häusler. Rückkehr: Parkplatz Primaschulhaus Mumpf um ca. 11.50 Uhr. Schwimmregeln Im Car müssen die Kinder während der Fahrt angeschnallt sein und dürfen nicht aufstehen. Verschmutzte Sitze, angelutschte Bonbons oder unter den Sitzen klebende Kaugummis veranlassen uns dazu, das Essen während der Fahrt gänzlich zu untersagen. Im Hallenbad stehen genügend Schwimmhilfen zur Verfügung. Bitte geben Sie keine Schwimmflügeli, Schwimmbrillen, etc. mit. Wir bitten die Mädchen ihre Haare (auch lange Fransen) zusammenzubinden, so dass diese im Unterricht nicht ins Gesicht kommen. Es hat in den Garderoben nur einige Haartrockner, doch zeigt die Erfahrung, dass gerade die Mädchen wegen ihrer langen Haaren oft warten müssen, bis einer frei wird. Falls Sie einen Reiseföhn haben, geben Sie diesen Ihrer Tochter bitte mit. In der Bubengarderobe gibt es ab und zu Tumult, weil keine männliche Lehrperson dabei ist. Eine der Lehrerinnen wird sich deshalb jeweils in der Bubengarderobe aufhalten und die Aufsicht übernehmen. Schullaufbahn Die obligatorische Volksschule Aargau ist wie folgt eingeteilt: 2 Schuljahre Kindergarten 6 Schuljahre Primarschule 3 Schuljahre Oberstufe Schulgesundheit Unter folgendem Link finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema: https://www.schulen-aargau.ch/kanton/UnterrichtSchulbetrieb/gesundheit_praevention/Pages/schularzt.aspxIm Fundgegenstände Am besten beschriften Sie die Materialien Ihres Kindes. Wenn etwas fehlt, fragen Sie bei der Klassenlehrperson oder beim Hauswart nach. Blockzeiten Mumpf An Werktagen haben die Schülerinnen und Schüler morgens jeweils mindestens zwischen 8.20 Uhr und 11.50 Uhr Unterricht, nachmittags jeweils gemäss Stundenplan. Bei speziellen Anlässen kann der Unterricht jedoch auch früher oder später beginnen oder enden. In solchen Fällen werden Sie spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Anlass informiert. Integrative Schule Unsere Schule ist eine integrative Schule, wir betrachten Heterogenität als Normalität und Bereicherung. Teilweise benötigen Kinder angepasste Förderung, dadurch kann es beispielsweise vorkommen, dass während dem Unterricht mehrere Lehrpersonen gleichzeitig in einer Klasse arbeiten. Das ist uns wichtig: Arbeiten Sie mit uns zusammen, gemeinsam erreichen wir viel. Informieren Sie die Klassenlehrperson über Wichtiges und grössere Veränderungen (Krankheit/Trennung/Todesfall/ usw.). Unterstützen Sie Ihr Kind darin, Probleme oder Streitigkeiten selbständig zu lösen. Übergeben Sie Ihrem Kind Verantwortung. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ausgeschlafen und ohne Hunger zur Schule/in den Kindergarten kommt. Ein gesundes Znüni und ein Getränk helfen Ihrem Kind während des Morgens beim Lernen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genügend Zeit hat, um Hausaufgaben zu erledigen. Lassen Sie Ihr Kind diese Aufgaben aber möglichst selbständig lösen. Freizeit ist Spielzeit. Spielen in der freien Natur, verbunden mit körperlicher Bewegung, ist für Kinder von unschätzbarem Wert! Achten Sie darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig, jedoch auch nicht viel zu früh auf dem Schulareal eintrifft. Vorgehen bei Problemen Grundsätze: Durch eine offene Kommunikation und guten Kontakt zu den Erziehungsberechtigten schaffen wir eine gute Basis zur Zusammenarbeit. Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Unser Ziel ist es, Probleme möglichst niederschwellig aus der Welt zu schaffen. Wir sind offen für Kritik, suchen aktiv nach Lösungen und agieren zukunftsorientiert. Folgendes Vorgehen gilt: Besprechen Sie Probleme immer zuerst mit der betreffenden Lehrperson. Verlangen Sie einen Termin. Sprechen Sie ihr Anliegen offen an. Resultiert keine befriedigende Lösung, wenden Sie sich an die Schulleitung. Führt auch dies zu keiner Entspannung der Situation, ist die Schulpflege zuständig. Urlaube Grundsätzlich stehen jeder Schülerin und jedem Schüler (Kindergarten und Primarschule) pro Schuljahr 4 Halbtage als ordentlicher Urlaub zur Verfügung. Diese Halbtage können zusammengefasst oder einzeln bezogen werden. Entsprechende Gesuche sind mindestens 10 Tage vorher mündlich bei der Klassenlehrperson einzureichen. Nicht eingezogene Halbtage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Urlaube, welche über diese vier Halbtage hinausgehen, werden nur in Ausnahmefällen bewilligt. Entsprechende Gesuche sind schriftlich und begründet mindestens 5 Wochen im Voraus bei der Schulleitung/Schulpflege einzureichen. Gegenstände von zu Hause Die Schule übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände (Bsp. Sammelkarten), welche von zu Hause mitgenommen werden und verloren gehen und/oder zerstört werden. Krankheit Mumpf Kann Ihr Kind wegen Krankheit den Kindergarten oder die Primarschule nicht besuchen, melden Sie es bitte bei der Klassenlehrperson telefonisch ab oder lassen es der Lehrperson durch ein anderes Kind ausrichten. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen, versuchen wir Sie nach ca. 20 Minuten zu erreichen. Fällt eine Lehrperson aus, gilt folgender Ablauf: Zuständigkeit Zeitpunkt Lehrperson 1. Krankheitstag der Lehrperson Start Lehrperson startet Rundtelefon mit der Nachricht, dass der Unterricht ausfällt. Entscheidung fällen: Betreuung privat möglich? JA Kind bleibt zu Hause. NEIN Eltern benachrichtigen die Schule, (062 873 10 28) dass ihr Kind betreut werden muss und schicken ihr Kind zum Schulhaus Eltern Eltern (Auch Kindergartenkinder müssen zum Schulhaus). Ab dem zweiten Krankheitstag Schulleitung 2. kann das Kind gemäss organisiert Krankheitstag Stundenplan geschickt werden, Stellverder Lehrperson sofern kein anderes Vorgehen tretung per Rundtelefon durchgegeben wurde. Aus organisatorischen Gründen können wir nur von 8.20 bis 11.50 Uhr und von 13.35 bis 15.10 Uhr Betreuung anbieten. Besten Dank für Ihr Verständnis. Formen der Zusammenarbeit Folgende Anlässe finden für Eltern obligatorisch jährlich statt: Klassenelternabend (Anfangs des Schuljahres) Beurteilungsgespräch (Mitte des Schuljahres) Weiter erhalten Sie regelmässig Informationsbriefe von der Schulleitung oder der Klassenlehrperson. Diese Briefe werden jeweils an das älteste Kind einer Familie im Kindergarten und der Primarschule abgegeben oder auch per Mail versendet. Wir freuen uns auch sehr über Mütter und Väter, welche uns bei Anlässen helfend zur Seite stehen. Schulordnung Die Schulordnung regelt das friedliche Zusammenleben in der Schulgemeinschaft. An unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Rücksichtsvolles und kameradschaftliches Benehmen ist eine Selbstverständlichkeit. Bei Konflikten und Streitigkeiten gilt die Stopp – Regel. Geltungsbereich Die Schulordnung gilt für die Schule und die Kindergärten der Gemeinde Mumpf, Obermumpf und Schupfart. Sie gilt während den Unterrichtszeiten, bei Anlässen und Ausflügen. Schulweg Die Schüler/Schülerinnen kommen, wenn möglich, zu Fuss in die Schule. Die Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg. Sie sind besorgt, dass das Kind rechtzeitig und auf direktem Wege zur Schule gelangt. Die Schule empfiehlt, auf das Benützen von fahrzeugähnlichen Geräten zu verzichten. Für Schäden, die auf dem Schulweg entstanden sind, wird von der Schule keine Haftung übernommen. Unterrichtsbeginn Die Schüler/Schülerinnen erscheinen pünktlich und ordentlich zum Unterricht. Falls der/die Schüler/-in häufig zu spät erscheint, wird die Lehrperson der Schulleitung Meldung erstatten. Die Kinder betreten das Schulhaus erst 5 Minuten vor dem im Stundenplan angegeben Unterrichtsbeginn. Im Kindergarten gelten die Weisungen der Kindergärtnerin. Die Benützung von privaten elektronischen Geräten (Natel, MP3-Player, usw.) während den Unterrichtszeiten auf dem Schulareal ist verboten. Muss ein Kind aus privaten Gründen das Natel in die Schule mitnehmen, ist dieses ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Diese Regelung gilt auch während Schulreisen und Exkursionen. Wenn Kinder gegen diese Regelung verstossen, werden die Geräte durch die Lehrpersonen eingezogen, bei dieser müssen diese zusammen mit einem Elternteil abgeholt werden. Pausen In den grossen Pausen begeben sich die Schüler/Schülerinnen auf den Pausenplatz und verlassen diesen während der Pause nicht. Weisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen. Den zur Verfügung gestellten Spielgeräten ist Sorge zu tragen. In der Pause ist das Benutzen von Rollerblades, Kickboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln untersagt. Der Pausenplatz ist für die Kinder da. Ausserhalb der Schulzeiten darf der Pausenplatz benutzt werden. Es gelten die üblichen Regeln auf öffentlichen Plätzen. Nebst Bewegung gehört auch ein gesundes „Znüni“ zu einer gesunden Schule. Getränke mit Coffein sind nicht erlaubt. Auf zuckerhaltige Getränke und Esswaren soll verzichtet werden. Schulschluss Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schüler/Schülerinnen auf dem direktesten Wege nach Hause. Die Schüler/Schülerinnen dürfen nur auf dem Pausenplatz bleiben, wenn die Eltern Kenntnis davon haben und der übrige Unterricht nicht gestört wird. Die Eltern tragen die Verantwortung für den Schulweg. Verhalten im Schulhaus In den Gängen und in den Klassenzimmern darf nicht herumgerannt werden. Ballspiele sind untersagt. Schuhe, Jacken, Mützen etc. sind an den dafür vorgesehen Plätzen (Garderobe) zu deponieren. Für Diebstähle übernimmt die Schule keine Haftung. Mit schmutzigen Schuhen darf das Schulhaus nicht betreten werden. In den Klassenzimmern tragen die Schüler/Schülerinnen Hausschuhe, die nach dem Unterricht in den Schuhgestellen abgelegt werden. Für Abfälle sind die Abfalleimer da. Die Weisungen des Hauswartes gelten für alle. Verhalten in der Turnhalle Zum Turnunterricht bringen die Schüler/Schülerinnen ihre Turnkleidung mit. Saubere Turnschuhe (Hallenschuhe mit nicht färbender Sohle sind obligatorisch) in der Primarschule, „Schläppli“ oder rutschfeste Socken im Kindergarten. Beim Turnen und bei Anlässen im Freien gilt der Witterung angepasste Bekleidung. Mobiliar, Schulmaterial Zu den Einrichtungen und Schulmaterialien ist Sorge zu tragen. Mutwillige Beschädigungen, Beschmutzungen und Verunreinigungen an Gebäuden und Mobiliar werden auf Kosten des Verursachers (für Schüler/Schülerinnen die Eltern) wieder repariert oder entfernt. Für grobfahrlässige Tatbestände haben die Eltern mit einer Busse und Anzeige bei der zuständigen Behörde zu rechnen. Disziplinarische Massnahmen werden in solchen Fällen in Betracht gezogen. Fahrverbot auf dem Schulareal Das Befahren des Schul- und Kindergartenareals ist während den Unterrichtszeiten untersagt. Auf Grün- und Sandflächen gilt ein generelles Fahrverbot. Suchtmittel Das Rauchen und das Konsumieren von Alkohol ist im Schulhaus und auf dem Schulareal untersagt. Ausgenommen sind spezielle Veranstaltungen. Versicherung Für den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Unfällen während des Unterrichts, bei Schulanlässen, bei Ausflügen und auf dem Schulweg, ist die obligatorische Krankenversicherung des Kindes zuständig. Wohnortswechsel Wohnortswechsel sind grundsätzlich der Gemeinde und der Schule bekannt zu geben. Die Schule schätzt es sehr, wenn ein Umzug frühzeitig den Lehrpersonen gemeldet wird. Diese Schulordnung stützt sich auf das Schulgesetz vom 17. März 1981 und die Verordnung über die Volksschule vom 27. Juni 2012 des Kantons Aargau. Wichtige Nummern Mumpf Schulleitung Monika GrossertSchneider Lehrpersonenzimmer Kindergarten Schulsozialarbeit Nicole Frey Schulpflegepräsidentin Clara Brunner Schulpsychologischer Dienst (SPD) Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Aargauische Stiftung Suchthilfe ags Heilpädagogischer Dienst (Stiftung Netz), 4310 Rheinfelden Musikschule Sekretariat Stein Frau Anita Säuberli 079 719 08 05 062 873 10 28 062 873 08 31 079 124 11 10 078 881 21 46 062 835 40 40 056 461 97 50 061 836 91 00 061 831 44 30 062 866 40 85 Logopädie Frau G. Wespisser, Dipl. Logopädin Montag/Mittwoch 062 866 40 90 Dienstag 061 865 90 17 Donnerstag 062 873 55 52 Erreichbarkeit Schulleitung Telefonisch ist die Schulleitung während den Unterrichtswochen auf dem Natel (079 719 08 05) mehrheitlich zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar: Montag: 7.30 - 15.00 Uhr Dienstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag: 6.30 - 11.30 Uhr Personal Mumpf Frau Monika Grossert-Schneider Schulleiterin [email protected] Frau Jacqueline Hohler Schulsekretariat [email protected] Sina Sutherland [email protected] Frau Bernadette Müller [email protected] Frau Tanja Schwaiger [email protected] Frau Eléonore Marwood [email protected] Frau Sabrina Berger [email protected] Frau Janine Seematter [email protected] Frau Hilde Schönmann [email protected] Frau Johanna Pfister [email protected] Frau Corinne Rüede [email protected] Klassenlehrperson Kindergarten Lehrperson Kindergarten DaZ Kindergarten Klassenlehrperson 1./2. Klasse Klassenlehrperson 1./2. Klasse Klassenlehrperson 3./4. Klasse Klassenlehrperson 5./6. Klasse Fachlehrperson Englisch Fachlehrperson Musikgrundschule Fachlehrperson Textiles Werken Herr Wilfried Lasarcyk Fachlehrperson [email protected] Frau Renata Puddu [email protected] Frau Ute Albert Fachlehrperson DaZ/Französisch [email protected] Schulische Heilpädagogin Frau Nicole Frey Schulsozialarbeit [email protected] Frau Patricia Müller [email protected] Randstundenbetreuung Assistenz Frau Franziska Häusler Schwimmen [email protected] Aufgaben der Schulpflege Die Schulpflege ist oberstes Führungsorgan der Schule und ist vom Volk gewählt. Die Schulpflege übernimmt folgende Funktionen: Sie hat die Verantwortung für die Weiterentwicklung der ganzen Schule, für die Einhaltung der kantonalen Vorgaben, die Festlegung der Ziele und lokalen Rahmenbedingungen und die strategische Führung. Als Anstellungsbehörde stellt sie Schulleitung und Lehrpersonen an und löst Arbeitsverhältnisse auf. Sie führt die Schulleitung und beurteilt sie. Sie trifft die beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, also die Versetzung in eine andere Klasse am Ende des Schuljahres, den Wechsel in einen anderen Schultyp oder die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot (integrative Schulung, Sonderschulung). Quellen: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Kindergarten & Volksschule, Struktur & Organisation, Schulführung https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schulstruktur_organis ation/schulfuehrung/schulfuehrung.jsp [01.04.2016] 401.100 Schulgesetz vom 17.03.1981 (Stand 01.04.2016), https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2148 [01.04.2016] 428.513 Verordnung über die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Sonderschulung sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) vom 08.11.2006 (Stand 01.08.2016), https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/2095 [01.04.2016]
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