Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung Studienverlauf und Stundenplangestaltung im modularisierten Lehramt vom 1. Semester bis zum Vorbereitungsdienst (Stand: Juli 2016) Vorwort: Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über einen normalen Studienverlauf im Lehramtsstudium geben und auf die damit verbundenen Besonderheiten bei der Erstellung des Stundenplans hinweisen. Im zweiten Schritt „Studienverlauf mit Extras“ erfahren Sie, wie sich Ihr Studienverlauf und Ihr Stundenplan ändern, wenn Sie in Ihr Studium ein Erweiterungsfach, einen Bachelorabschluss, einen Masterabschluss, einen Auslandsaufenthalt etc. einbauen. 1. Studienverlauf im Lehramt ohne Extras Im ersten Teil erhalten Sie semesterweise einen Überblick, wie Praktika, Zulassungsarbeit und Staatsexamen (inkl. der jeweiligen Anmeldefristen) in den Studienverlauf eingebaut werden (Normalfall). Etwas ausführlichere Informationen zu den Themen „Staatsexamen“ und „Übergang zum Vorbereitungsdienst“ schließen sich an, bevor Sie den „Normalfall“ grafisch umgesetzt sehen. 1. Semester Im ersten Semester verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Studium, erstellen sich das erste Mal einen Stundenplan, arbeiten sich in digicampus (Lehrveranstaltungsportal) und Studis (Prüfungsverwaltungsportal) ein, lernen Begriffe wie Modul, SWS und Campus Card kennen und leben sich in das Studium an der Uni Augsburg ein. 2. Semester Im 2. Semester schließen Sie Ihre offenen Basismodule aus dem 1. Semester und beginnen mit weiteren Basismodulen. Bei LA RS/GY suchen Sie sich bereits jetzt unter Beachtung der Anmeldefrist (siehe Homepage Praktikumsamt für Realschulen/Gymnasien) einen Praktikumsplatz für das päd.did. Schulpraktikum zum neuen Halbjahr. 3. Semester Im 3. Semester werden i. d. R. die Basismodule abgeschlossen und die Aufbaumodule begonnen. Falls Sie das Latinum, weitere Fremdsprachenkenntnisse oder Basisqualifikationen (LA GS/MS) erwerben müssen, ist das der richtige Zeitpunkt, um damit anzufangen. Praktikum: Bei LA GS/MS erfolgt im 3. Semester (WS!!!) die Anmeldung und Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums. Wenn Sie bereits im 4. Semester das fachdidaktische/ zusätzliche Praktikum erbringen möchten, müssen Sie sich jetzt dafür anmelden. Bei LA RS/GY leisten Sie nun das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ab. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für das fachdidaktische Praktikum im 4./5. Semester (LA RS/Gym: 15. April für WS und SS des Folgejahres). 4. Semester Im 4. Semester befinden Sie sich in den Aufbaumodulen und ggf. im studienbegleitenden Praktikum. Wenn Sie dieses erst im 5. Semester machen möchten, müssen Sie sich spätestens jetzt dafür anmelden. Wenn Sie bereits nach dem 5. Semester das EWS-Examen schreiben möchten, melden Sie sich in diesem Semester dafür an. 5. Semester Im 5. Semester sollten Sie den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen, Basisqualifikationen sowie Fächern, die nicht im Staatsexamen geprüft werden (LA GS), abschließen. Sie befinden sich ggf. im studienbegleitenden Praktikum. Inhaltlich sollten sich insbesondere Studierende des LA GS/MS/RS nun bei der Wahl von Lehrveranstaltungen Richtung Staatsexamen und Zulassungsarbeit orientieren. Einige werden bereits in diesem Semester das EWS-Examen vorziehen, andere melden sich für das vorgezogene EWS-Staatsexamen (nach dem 6. Sem.) an. 6. Semester Bei den LA GS/MS/RS sollten Sie spätestens jetzt Ihr (letztes) studienbegleitendes Praktikum erbringen. Sie schließen nun die Aufbaumodule ab, besuchen Vertiefungsmodule mit inhaltlicher Staatsexamensorientierung und schreiben bei LA GS/MS/RS Ihre Zulassungsarbeit. In diesem Semester erfolgt die Anmeldung für das vorgezogene EWS-Staatsexamen (LA GY) bzw. für das Staatsexamen (in der Fächerkombination) (GS/MS/RS) nach dem 7. Sem. Einige werden in diesem Semester das EWS-Examen vorziehen. Bei LA GS/MS/RS gilt es dabei Zulassungsarbeit und EWS-Examen zeitlich gut aufeinander abzustimmen. 7. Semester Bei dem LA GY sollten Sie spätestens jetzt Ihr studienbegleitendes Praktikum erbringen. Sie befinden sich nun in den Vertiefungsmodulen mit inhaltlicher Staatsexamensorientierung. Jetzt erfolgt die Anmeldung für das vorgezogene EWS-Staatsexamen/das Staatsexamen in der Fächerkombination nach dem 8. Semester. Ab dem Ende der Vorlesungszeit (im Sommersemester erst ab August) beginnen die Staatsprüfungen – EWS und die Fächer (GS/MS/RS) 8. Semester Studierende des LA GY verfassen spätestens jetzt ihre Zulassungsarbeit und melden sich für das Staatsexamen nach dem 9. Semester an. Prüflinge des LA GS/MS/RS schließen zu Beginn des Semesters (i. d. R. noch vorlesungsfreie Zeit) die schriftlichen Staatsprüfungen ab. Mündliche und praktische Prüfungen erfolgen während der Vorlesungszeit. 9. Semester Studierende des LA GY schließen nun die Vertiefungsmodule mit inhaltlicher Staatsexamensausrichtung ab und beginnen am Ende der Vorlesungszeit mit den Staatsprüfungen. Absolventen des LA GS/MS/RS, die ihr Studium zum WS begonnen haben, treten nun den Vorbereitungsdienst an. 10. Semester Prüflinge des LA GY schließen zu Beginn des Semesters (i. d. R. noch vorlesungsfreie Zeit) die schriftlichen Staatsprüfungen ab. Mündliche Prüfungen (Fremdsprachen) erfolgen während der Vorlesungszeit. 11. Semester Absolventen des LA GY treten nun den Vorbereitungsdienst an. Lehramtsberatung Seite 2 Staatsexamen Was bedeutet „inhaltliche Orientierung Richtung Staatsexamen“? Sie sollten Anzahl, Art und Fachgebiete Ihrer Staatsprüfungen kennen. Dafür müssen Sie sich den jeweiligen Paragraphen der LPO I ansehen. Dort finden Sie auch Informationen zu den inhaltlichen Prüfungsanforderungen. Mit diesen Kenntnissen lassen sich Wahlpflichtmodule, freier Bereich und Freiheiten in Pflichtmodulen für passende Lehrveranstaltungen nutzen. Besorgen Sie sich außerdem alte Prüfungsaufgaben (z. B. über die Fachschaften). Tipp: Packen Sie sich das Semester vor dem Staatsexamen nicht zu voll (LP!) und planen Sie zusätzliche Zeit zum Lernen ein. Vorgezogenes EWS-Staatsexamen Voraussetzungen: 1. Auf Antrag möglich (LPO I § 22 Abs. 4), wenn 2. das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum, alle 35 LP in EWS (GS/MS/RS/GY) und 8 LP in EWS-Wahlpflicht (GS/MS) erfüllt sind. Besonderheit an der Universität Augsburg: Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (Unterrichtsfach) wird mit 5 LP in EWS verrechnet. Daher ist das vorgezogene EWS-Examen nur möglich nach Ableistung dieses Praktikums. Staatsexamensanmeldung Fristgemäß online beim Ministerium UND am örtlichen Prüfungsamt für das Staatsexamen Informationen zu Anmeldung und Fristen: http://www.uni-augsburg.de/de/einrichtungen/pruefungsamt/Lehramt/Lehramt-traditionellund-staatsexamen/ Zeitplan: Prüfungstermin Herbst (ab August) Frühjahr (ab Februar) Prüfungsanmeldung 1. Dezember bis 1. Februar 1. Juni bis 1. August D.h. bei EWS-Staatsexamen nach dem 5. Sem. Anmeldung im 4. Semester, bei Examen nach dem 7. Sem. Anmeldung im 6. Semester. Alle Anmeldevoraussetzungen und -formalitäten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. Bis zur festgesetzten Frist können Leistungen nachgereicht werden. Die Zulassungsarbeit muss erst bei der Anmeldung zum Gesamtexamen vorliegen. Vorbereitungsdienst Bei den LA GS/MS/RS beginnt der Vorbereitungsdienst nur zum September. Daher ist kein sofortiger Einstieg zum September desselben Jahres beim Prüfungstermin Herbst möglich (Zeugnis erst gegen Jahresende). Der Vorbereitungsdienst bei LA GY kann zum September und zum Februar angetreten werden. Die Anmeldeunterlagen werden meist dem Zulassungsschreiben zur Staatsprüfung beigelegt. Sie können diese (insbesondere bei späterem Antritt) auch direkt beim Ministerium beantragen. Bitte informieren Sie sich zu gegebener Zeit diesbezüglich aktuell auf der Homepage des Ministeriums und beachten Sie die Anmeldefristen. Sie können Einsatzwünsche angeben: LA GS/MS: Bezirk (ggf. Landkreis); LA RS/GY: Seminarschule. Lehramtsberatung Seite 3 2. Gestaltung des Stundenplans ab dem 2. Semester (ohne Extras) Beginnen Sie frühzeitig, die Informationen für die Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters zu sichten, idealerweise über ein KVV (kommentiertes Vorlesungsverzeichnis), digicampus und das Modulhandbuch. Achten Sie bei Ihrer Recherche unbedingt auf die Modulsignaturen (und die Version Ihrer Prüfungsordnung), um keine falschen Belegungen vorzunehmen. Die Lehrveranstaltungen sollten i. d. R. spätestens 6 Wochen vor Vorlesungsbeginn vom Lehrstuhl bekannt gegeben werden. Die Anmeldephase ist ca. vier bis acht Wochen vor Vorlesungsbeginn. Bitte beachten Sie, dass derzeit nur noch Los- und Prioritätsverfahren sowie offene Anmeldung (ohne Teilnehmerbeschränkung) möglich sind. Nach den Auslosungen sind Sie aufgefordert, Ihren Stundenplan zu erstellen, sich aus Lehrveranstaltungen auszutragen, an denen Sie nicht teilnehmen können/wollen und ggf. Tauschpartner zu suchen (je nach Fach zulässig oder nicht). Kommen Sie auf jeden Fall zur ersten Lehrveranstaltung (auch wenn Sie auf einem aussichtsreichen Wartelistenplatz stehen), denn am ersten Veranstaltungstermin wird die Teilnehmerliste endgültig festgelegt. Beachten Sie bei der Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen die Voraussetzungen für Praktika, Aufbaumodule und ggf. das vorgezogene EWS-Examen. Berücksichtigen Sie bei der Stundenplangestaltung auch die Ausgewogenheit der Prüfungsformen (nicht nur Klausuren/ Hausarbeiten) und die Prüfungsbelastung im jeweiligen Semester. Wenn Sie Blockseminare oder Exkursionen integrieren möchten, überprüfen Sie vorab, ob die Überschneidungsfreiheit mit der Klausurenphase (1. und 2. vorlesungsfreie Woche) gewährleistet ist, wenn Sie in diesem Semester auch Klausuren haben. Freier Bereich Den Freien Bereich (FB) beginnen Sie meist ab der Mitte Ihres Studiums zu füllen. In den FB können Sie bei LA GS/MS/RS ausschließlich zusätzliche Veranstaltungen/Module in den studierten Fächern sowie EWS einbringen, bei LA GY nur zusätzliche Veranstaltungen/ Module in den studierten Fächern (ohne EWS). Freiwillig besuchte Sprachkurse (auch wenn sie zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für das Staatsexamen sind) können NICHT im FB verbucht werden, ebenso wenig wie freiwillige Leistungen im Erweiterungsfach. Eine Ausnahme bildet hier das 4. Didaktikfach Religionslehre bei LA GS/MS, bei dem die 12 Pflicht-LP mit der geforderten LP-Anzahl des Freien Bereichs verrechnet werden. Für den FB können nur die Lehrveranstaltungen/Module gewählt werden, die in der Prüfungsordnung bzw. im Modulhandbuch auch dafür ausgewiesen sein müssen (inkl Modulsignatur: FB-…). Bitte beachten Sie beim Studium nach der LPO-UA 2012, dass jede Modulsignatur nur einmal belegt werden kann. Den FB können Sie einerseits nutzen, um zusätzliche Kurse für die Staatsexamensvorbereitung zu wählen, andererseits aber auch für Kurse mit Berufsfeldbezug aus den Bereichen Pädagogik/Psychologie/Fachdidaktik. Der FB ist der einzige Bereich im Lehramtsstudium, der überbucht werden kann und darf. Wenn Sie also mehr Lehrveranstaltungen finden, die Sie interessieren und die Sie mit Prüfungsleistungen belegen möchten, dann wäre das sogar noch nach Ablegen der Staatsprüfungen (vor der Exmatrikulation) möglich. Gibt es im FB Noten? Die Lehrveranstaltungen/Module können benotet oder unbenotet sein. Wenn Noten vergeben werden, zählen diese jedoch nicht bei der Berechnung der Note für die 1. Lehramtsprüfung. Beim Doppelstudium mit dem Lehramtsbezogenen Bachelor-/ Masterstudiengang fließen die Noten im FB regulär in die Zeugnisberechnung mit ein. Exkurs: BAFöG Alle Informationen bzgl. BAFöG entnehmen Sie bitte der Homepage des BAFöGAmtes. Hier nur ein paar Grund-Informationen: Am Ende des 4. Semesters müssen Sie gegenüber dem BAFöG-Amt den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums erbringen. Dafür gibt es ein Formblatt. Lehramtsberatung Seite 4 Ein ordnungsgemäßes Studium können Sie vorweisen, wenn Sie entweder • über mind. 70 LP nach dem 3. Sem. verfügen. Beachten Sie daher bei der Stundenplangestaltung im 3. Semester diese LP-Grenzen insbesondere dann, wenn Sie viele Modulgesamtprüfungen über mehrere Semester haben. Nur die LP, die in Studis verbucht sind, zählen gegenüber dem BAFöG-Amt. Jede Änderung (Umschreibung, Erweiterung, Doppelstudium, Beurlaubung …) muss dem BAFöG-Amt mitgeteilt werden!!! Grundsätzlich gilt: Mit BAföG wird nur ein berufsqualifizierender Abschluss gefördert. Lehramtsberatung Seite 5 LA GS/MS/RS im Überblick: Staatsexamen GS/MS/RS nach dem 7. Sem 7. Sem: Abschluss aller Module 7. Sem: Abschluss aller Module 7. Sem: Abschluss aller Module 5. Sem: Abgabe Zula, Anmeldung Staatsexamen 5. Sem: Abgabe Zula, Anm. Staatsexamen, EWSStaatsexamen 5. Sem: Abgabe Zula, Anmeldung Staatsexamen 1.-5. Sem: Studium; 5. Sem: Beginn Zula 5. Sem: Anmeldung EWS-Examen, Beginn Zula 5. Sem. EWS-Examen Beginn Zula 1.-4. Sem: Studium 4. Sem: Anmeldung EWS-Examen 1.-3. Sem: Studium LA GY im Überblick: Staatsexamen GY nach dem 9. Sem 9. Sem: Abschluss aller Module 9. Sem: Abschluss aller Module 9. Sem: Abschluss aller Module 8. Sem: Abgabe Zula, Anmeldung Staatsexamen 8. Sem: Abgabe Zula, Anm. Staatsexamen, EWS-Staatsexamen 8. Sem: Abgabe Zula, Anmeldung Staatsexamen 1.-7. Sem: Studium; 7. Sem: Beginn Zula 7. Sem: Anmeldung EWS-Examen, Beginn Zula 7. Sem. EWS-Examen Beginn Zula 1.-6. Sem: Studium 6. Sem: Anmeldung EWS-Examen 1.-5. Sem: Studium Lehramtsberatung Seite 6 3. Studienverlauf mit Extras a) Erweiterungsfach Wenn Sie ein Erweiterungsfach dazu nehmen möchten, benötigen Sie einen Antrag auf Umschreibung, den Sie in der Wechselfrist (siehe: Termine und Fristen) in der Studentenkanzlei abgeben. Durch das Erweiterungsfach verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester (Ausnahme: 4. Didaktikfach Religionslehre bei LA GS/MS). I. d. R. sind im Erweiterungsfach keine Leistungsnachweise zu erbringen (Ausnahmen: DiDaZ, Ethik, Physik, Sport!, Beratungslehrkraft, 4. DF Religionslehre), jedoch werden häufig Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Beim Erweiterungsfach ist das normale Staatsexamen mit oder nach dem Fächerexamen abzuleisten (Ausnahme: kein Staatsexamen bei 4. DF Religionslehre LA GS/MS). Welches Erweiterungsfach „rentiert“ sich am meisten? Siehe: http://www.km.bayern.de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html Stundenplangestaltung mit Erweiterungsfach: Beim Studium mit Erweiterungsfach lassen Sie ab der Mitte des Studiums Lehrveranstaltungen im Erweiterungsfach in Ihren Stundenplan im begrenzten Umfang einfließen. Den Schwerpunkt des Erweiterungsstudiums legen Sie in das Korrektursemester nach Ihren schriftlichen Staatsprüfungen. Studium 1.-3. Semester Aufnahme des Erweiterungsstudiums ab 3./4. Semester Staatsexamen im LA (nur Fächerkombination) (GS/MS/RS 7. Sem. - GY 9. Sem.) Staatsexamen im Erweiterungsfach (GS/MS/RS 8. Sem. - GY 10. Sem.) Beginn Vorbereitungsdienst ggf. mit nachträglicher Integration des Erweiterungsfachs b) Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (B.Ed.) Die Aufnahme des B.Ed. ist im Rahmen eines Doppelstudiums zum Lehramt ab 5. Semester möglich. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, die Maximalstudienzeit 10 Semester. Daher muss die Einschreibung spätestens im 10. Semester erfolgen. Ebenso müssen alle Anerkennungsanträge und der Zeugnisantrag spätestens im 10. Fachsemester des B.Ed. abgegeben werden. Der B.Ed. setzt sich aus den zeitlich ersten 170 LP aus dem Lehramtsstudium und der Bachelorarbeit (10 LP) zusammen. Bei Studierenden nach der LPO-UA 2012 fließen Lehramtsmodule nach der LPO-UA 2012, die im Lehramtsbezogenen Masterstudiengang ausgewiesen, NICHT in den B.Ed. ein!!! Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden und umgekehrt. Sie können die zusätzliche LP-Vergabe für das Orientierungspraktikum beantragen. Durch die Wahl zusätzlicher Module (keine LA-Module!) ist eine Profilbildung möglich (siehe Modulhandbuch B.Ed.). Lehramtsberatung Seite 7 Bitte beachten Sie als BAFöG-Empfänger/in, dass der B.Ed. einen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten! Stundenplangestaltung mit B.Ed.: Wer sowohl den B.Ed. als auch das LA mit Staatsexamen (ohne Master) abschließt, berücksichtigt den B.Ed. nicht im Stundenplan. Wer das Staatsexamen nicht ablegt oder frühzeitig ein Masterstudium aufnehmen möchte, sollte auf das Schließen offener LA-Module (5./6.Sem.) achten bzw. keine Mastermodule nach der LPO-UA 2012 belegen. Um die 170 LP zu vervollständigen, kann auch auf die Profilbereiche bzw. den Freien Bereich des LA (ggf. Überbuchung) zurückgegriffen werden. c) Bachelor of Arts/Science Auch ein (zusätzliches) Doppelstudium mit einem Bachelor of Arts/Science ist möglich. Da die meisten B.A./B.Sc.-Studiengänge geringere Maximalstudienzeiten als das Lehramt und ggf. eine Orientierungsprüfung haben, haben diese Studiengänge Vorrang bei der Stundenplangestaltung. Daher ist dieses Doppelstudium nur bei bestimmten LA-Kombinationen sinnvoll und mit begrenztem zeitlichem Zusatzaufwand leistbar. Empfohlen wird, dieses Doppelstudium nicht zu früh auszunehmen (frühestens 3. Sem., bei Bedarf auch noch nach dem Staatsexamen möglich), um keine Schwierigkeiten mit der Maximalstudienzeit im Bachelor zu erhalten. Eine mit mind. 10 LP bemessene Bachelorarbeit kann als Zulassungsarbeit anerkannt werden. Bitte beachten Sie als BAFöG-Empfänger/in, dass der B.A./B.Sc. einen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten! Stundenplangestaltung mit B.A./B.Sc.: Hier müssen Sie die LA- und die Bachelormodule vergleichen und rechtzeitig mit zusätzlichen Modulen für den Bachelor beginnen. Beachten Sie alle Fristen im Bachelorstudiengang! Der Bachelor hat Vorrang vor dem LA! Verfassen Sie die Zulassungsarbeit/Bachelorarbeit im Bachelor-Hauptfach. Doppel-/Tripelstudium Bachelor mit LA GS/MS/RS ohne BAFöG Staatsexamen im 7. Semester LA-Studium 1.2./4. Semester Lehramtsberatung Hinzunahme des B.A./B.Sc. im 3. Semester Hinzunahme des B.Ed. im 5. Semester Zulassungsarbeit oder Bachelorarbeit im 6. Semester fertigstellen Beantragung B.Ed./B.A./ B.Sc. ab 7. Semester: Anerkennung der Leistungen, Anerkennung der Zula, Zeugniserstellung Seite 8 mit BAFöG (GS/MS/RS) Hinzunahme des B.A./B.Sc. im 3. Semester LA-Studium 1.-2./4. Semester Hinzunahme des B.Ed. im 5. Semester Zulassungsarbeit im 6. Semester fertigstellen Staatsexam en im 7. Semester Beantragung B.Ed./B.A./ B.Sc. im 8. Semester: Anerkennung der Leistungen, Anerkennung der Zula, Zeugniserstellung Doppel-/Tripelstudium Bachelor mit LA GY ohne BAFöG LAStudium 1.-2./4. Semester Hinzunahme des B.A./B.Sc. im 3. Semester Hinzunahme des B.Ed. im 5. Semester Zulassungsarbeit oder Bachelorarbeit im 6. 8. Semester fertigstellen Beantragung B.Ed./B.A./ B.Sc. 7. - 10. Semester: Anerkennung der Leistungen, Anerkennung der Zula, Zeugniserstellung Staatsexamen im 9. Semester mit BAFöG Zulassungsarbeit 6. - 8. Semester fertigstellen LAStudium 1.2./4. Semester Hinzunahme des B.A./B.Sc. im 3. Semester oder Hinzunahme des B.Ed. im 5. Semester Bachelor im 6. Semester abschließen und im 7. Semester mit Master beginnen Staatsexamen im 9. Semester Beantragung B.Ed./B.A./ B.Sc. im 10. Semester: Anerkennung der Leistungen, Anerkennung der Zula, Zeugniserstellung oder Lehramtsberatung Seite 9 Master beenden d) Lehramtsbezogener Masterstudiengang (M.Ed.) Der M.Ed. kann entweder als Doppelstudium oder ausschließliches Studium nach dem B.Ed./dem Staatsexamen aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester (= 120 LP). Dabei sind Anerkennungen aus dem LA-Studium möglich. Bei LA GS/MS/RS mit abgeschlossenem LA-Studium (210 LP) kann der Pflichtbereich A pauschal anerkannt werden (30 LP), bei LA GY mit abgeschlossenem LA-Studium (270 LP) können zusätzlich zur Anerkennung des Pflichtbereichs A (30 LP), ggf. weitere 60 LP aus dem Pflichtbereich des LA GY eingebracht werden. Die Masterarbeit (30 LP) ist in EWS, FD oder FW möglich. Beim M.Ed. erfolgt keine Einschreibung in Schularten/Fächer. Im Zeugnis wird ein Schwerpunkt (EWS, FD, FW) oder eine Spezialisierung ausgewiesen. Stundenplangestaltung mit M.Ed.: Bei LA GS/MS/RS können Sie ggf. schon vor der Aufnahme des M.Ed. mit Überbuchung im FB beginnen (Achtung: nur ausgewählte Module können in den M.Ed. mitgenommen werden). Wenn Sie bei LA GY den M.Ed. nicht gestalten möchten, dann müssen Sie ihn i. d. R. nicht im Stundenplan berücksichtigen. Ggf. fehlende Module (1-2 je nach Kombination) können Sie im Korrektursemester nach den schriftlichen Staatsprüfungen nachholen. Wenn Sie den M.Ed. gestalten möchten (z. B. Spezialisierung; Schwerpunkt EWS/Fach-didaktik), sollten Sie geeignete Lehrveranstaltungen gegen Ende des LA-Studiums einfließen lassen, wobei Sie den Schwerpunkt auf das Korrektursemester legen. Die Masterarbeit kann auch während des Vorbereitungsdienstes angefertigt werden (Immatrikulation nötig!). e) Master of Arts/Science Zugangsvoraussetzungen für einen M.A./M.Sc. ist ein meist einschlägiger Hochschulabschluss (B.A./B.Sc., ggf. B.Ed. oder Staatsexamen). Ggf. muss hier der Umweg über einen B.A./B.Sc. gewählt werden oder es sind zusätzliche Nachweise weiterer einschlägiger Leistungen zu erbringen. Die M.A./M.Sc.-Studiengänge der Uni Augsburg umfassen i. d. R. 120 LP. Meist sind nur wenige bzw. keine Leistungen aus dem LA-Studium anerkennbar. Stundenplangestaltung mit M.A./M. Sc.: Bei einem Doppelstudium mit einem M.A./M.Sc. lassen Sie geeignete Lehrveranstaltungen gegen Ende des LA-Studiums einfließen. Der Schwerpunkt des Masters liegt dann auf den Semestern ab dem Korrektursemester. Doppel-/Tripel-/Anschlussstudium LA-Studium 1.6. Semester Aufnahme Masterstudium ab 7. Semester; Abschluss LA/B.Ed.-/B.A./B.Sc.-Studium Master mit LA Staatsexamen LA 7./9. Semester Abschluss Master im 10. Semester f) Lehramtsberatung Seite 10 Zusatzqualifikationen Theaterpädagogische Kompetenz Ansprechpartner für die Theaterpädagogische Kompetenz sind Herr Dr. Vogelgsang (Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters) und Frau Dr. Häckl (Didaktik Deutsch). Es wird ein zertifizierter Abschluss erteilt. Anerkennungen im Lehramtsstudium sind möglich beim Unterrichts-/Didaktikfach Deutsch, ggf. auch in anderen Sprachen sowie Musik und Kunst. Begleitstudium Problemlösekompetenz Ansprechpartner für die Problemlösekompetenz ist Herr Sporer (Institut für Medien und Bildungstechnologie): http://www.imwk.uni-augsburg.de/studium/lehre/begleitstudium/ Es wird ein zertifizierter Abschluss erteilt. Zertifikat Inklusion Ansprechpartner: Frau Dr. Rehler und Herr Tretter (Grundschulpädagogik): http://www.philso.uniaugsburg.de/lehrstuehle/grundschuldid/studium/Inklusion/ Zertifikat Ganztag Ansprechpartnerin: Frau Maginot (Schulpädagogik) http://www.philso.uni-augsburg.de/de/lehrstuehle/schulpaed/studium/zusatzqualifikationen/Zertifikat-Ganztag/ Stundenplangestaltung mit Zusatzqualifikationen: Die Zusatzqualifikationen lassen Sie unabhängig vom LA-Studium jederzeit einfließen. g) Auslandsaufenthalte Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte ist das Akademische Auslandsamt. Für ein Auslandsstudium erfolgt die Bewerbung im Wintersemester für das darauffolgende Studienjahr (WS+ SS). Für ein PAD-Praktikum muss die Bewerbung ein Jahr im Voraus vorgenommen werden. Auch bei Praktika anderer Organisationen ist die Bewerbungsfrist meist 9 – 12 Monate vorher. Die für den Auslandsaufenthalt geforderten Sprachkenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden! Wenn Sie Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, klären Sie das möglichst vorher mit den zuständigen Fachvertretern ab. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine Beurlaubung sinnvoll ist. Bei LA GS/MS/RS ist der ideale Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt das 4./5. Semester, bei LA GY das 4. – 7. Semester. Lassen Sie bei der Rückkehr ausreichend Abstand zum Staatsexamen („Rückkehr-Kulturschock“). Stundenplangestaltung mit Auslandsaufenthalt: Schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt möglichst alle Module ab. Achten Sie bei Fächern mit Modulgesamtprüfungen über mehrere Semester auf einen günstigen Zeitpunkt (ggf. Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr sinnvoll). Wenn Sie sich beurlauben lassen, können Sie auch bei vorzeitiger Rückerkehr an keinen Prüfungen teilnehmen. Leistungen können erst für das Semester nach dem Aufenthalt anerkannt werden. Lehramtsberatung Seite 11
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