Studienplanung 1. Semester bis

 Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung Studienverlauf und Stundenplangestaltung im
modularisierten Lehramt vom 1. Semester bis zum
Vorbereitungsdienst
(Stand: Juli 2016)
Vorwort:
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über einen normalen
Studienverlauf im Lehramtsstudium geben und auf die damit verbundenen Besonderheiten
bei der Erstellung des Stundenplans hinweisen.
Im zweiten Schritt „Studienverlauf mit Extras“ erfahren Sie, wie sich Ihr Studienverlauf und
Ihr Stundenplan ändern, wenn Sie in Ihr Studium ein Erweiterungsfach, einen Bachelorabschluss, einen Masterabschluss, einen Auslandsaufenthalt etc. einbauen.
1. Studienverlauf im Lehramt ohne Extras
Im ersten Teil erhalten Sie semesterweise einen Überblick, wie Praktika, Zulassungsarbeit
und Staatsexamen (inkl. der jeweiligen Anmeldefristen) in den Studienverlauf eingebaut
werden (Normalfall). Etwas ausführlichere Informationen zu den Themen „Staatsexamen“
und „Übergang zum Vorbereitungsdienst“ schließen sich an, bevor Sie den „Normalfall“
grafisch umgesetzt sehen.
1. Semester
Im ersten Semester verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Studium, erstellen sich das
erste Mal einen Stundenplan, arbeiten sich in digicampus (Lehrveranstaltungsportal) und
Studis (Prüfungsverwaltungsportal) ein, lernen Begriffe wie Modul, SWS und Campus Card
kennen und leben sich in das Studium an der Uni Augsburg ein.
2. Semester
Im 2. Semester schließen Sie Ihre offenen Basismodule aus dem 1. Semester und beginnen
mit weiteren Basismodulen.
Bei LA RS/GY suchen Sie sich bereits jetzt unter Beachtung der Anmeldefrist (siehe
Homepage Praktikumsamt für Realschulen/Gymnasien) einen Praktikumsplatz für das päd.did. Schulpraktikum zum neuen Halbjahr.
3. Semester
Im 3. Semester werden i. d. R. die Basismodule abgeschlossen und die Aufbaumodule
begonnen. Falls Sie das Latinum, weitere Fremdsprachenkenntnisse oder
Basisqualifikationen (LA GS/MS) erwerben müssen, ist das der richtige Zeitpunkt, um damit
anzufangen.
Praktikum:
Bei LA GS/MS erfolgt im 3. Semester (WS!!!) die Anmeldung und Ableistung des
pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums.
Wenn Sie bereits im 4. Semester das fachdidaktische/ zusätzliche Praktikum erbringen
möchten, müssen Sie sich jetzt dafür anmelden.
Bei LA RS/GY leisten Sie nun das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ab.
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für das fachdidaktische Praktikum im 4./5. Semester
(LA RS/Gym: 15. April für WS und SS des Folgejahres).
4. Semester
Im 4. Semester befinden Sie sich in den Aufbaumodulen und ggf. im studienbegleitenden
Praktikum. Wenn Sie dieses erst im 5. Semester machen möchten, müssen Sie sich
spätestens jetzt dafür anmelden.
Wenn Sie bereits nach dem 5. Semester das EWS-Examen schreiben möchten, melden Sie
sich in diesem Semester dafür an.
5. Semester
Im 5. Semester sollten Sie den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen, Basisqualifikationen
sowie Fächern, die nicht im Staatsexamen geprüft werden (LA GS), abschließen. Sie
befinden sich ggf. im studienbegleitenden Praktikum.
Inhaltlich sollten sich insbesondere Studierende des LA GS/MS/RS nun bei der Wahl von
Lehrveranstaltungen Richtung Staatsexamen und Zulassungsarbeit orientieren.
Einige werden bereits in diesem Semester das EWS-Examen vorziehen, andere melden sich
für das vorgezogene EWS-Staatsexamen (nach dem 6. Sem.) an.
6. Semester
Bei den LA GS/MS/RS sollten Sie spätestens jetzt Ihr (letztes) studienbegleitendes
Praktikum erbringen.
Sie schließen nun die Aufbaumodule ab, besuchen Vertiefungsmodule mit inhaltlicher
Staatsexamensorientierung und schreiben bei LA GS/MS/RS Ihre Zulassungsarbeit.
In diesem Semester erfolgt die Anmeldung für das vorgezogene EWS-Staatsexamen (LA
GY) bzw. für das Staatsexamen (in der Fächerkombination) (GS/MS/RS) nach dem 7. Sem.
Einige werden in diesem Semester das EWS-Examen vorziehen. Bei LA GS/MS/RS gilt es
dabei Zulassungsarbeit und EWS-Examen zeitlich gut aufeinander abzustimmen.
7. Semester
Bei dem LA GY sollten Sie spätestens jetzt Ihr studienbegleitendes Praktikum erbringen.
Sie befinden sich nun in den Vertiefungsmodulen mit inhaltlicher Staatsexamensorientierung.
Jetzt erfolgt die Anmeldung für das vorgezogene EWS-Staatsexamen/das Staatsexamen in
der Fächerkombination nach dem 8. Semester.
Ab dem Ende der Vorlesungszeit (im Sommersemester erst ab August) beginnen die
Staatsprüfungen – EWS und die Fächer (GS/MS/RS)
8. Semester
Studierende des LA GY verfassen spätestens jetzt ihre Zulassungsarbeit und melden sich für
das Staatsexamen nach dem 9. Semester an.
Prüflinge des LA GS/MS/RS schließen zu Beginn des Semesters (i. d. R. noch vorlesungsfreie Zeit) die schriftlichen Staatsprüfungen ab. Mündliche und praktische Prüfungen erfolgen
während der Vorlesungszeit.
9. Semester
Studierende des LA GY schließen nun die Vertiefungsmodule mit inhaltlicher Staatsexamensausrichtung ab und beginnen am Ende der Vorlesungszeit mit den Staatsprüfungen.
Absolventen des LA GS/MS/RS, die ihr Studium zum WS begonnen haben, treten nun den
Vorbereitungsdienst an.
10. Semester
Prüflinge des LA GY schließen zu Beginn des Semesters (i. d. R. noch vorlesungsfreie Zeit)
die schriftlichen Staatsprüfungen ab. Mündliche Prüfungen (Fremdsprachen) erfolgen
während der Vorlesungszeit.
11. Semester
Absolventen des LA GY treten nun den Vorbereitungsdienst an.
Lehramtsberatung
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Staatsexamen
Was bedeutet „inhaltliche Orientierung Richtung Staatsexamen“?
Sie sollten Anzahl, Art und Fachgebiete Ihrer Staatsprüfungen kennen. Dafür müssen Sie
sich den jeweiligen Paragraphen der LPO I ansehen. Dort finden Sie auch Informationen zu
den inhaltlichen Prüfungsanforderungen. Mit diesen Kenntnissen lassen sich Wahlpflichtmodule, freier Bereich und Freiheiten in Pflichtmodulen für passende Lehrveranstaltungen
nutzen. Besorgen Sie sich außerdem alte Prüfungsaufgaben (z. B. über die Fachschaften).
Tipp: Packen Sie sich das Semester vor dem Staatsexamen nicht zu voll (LP!) und planen
Sie zusätzliche Zeit zum Lernen ein.
Vorgezogenes EWS-Staatsexamen
Voraussetzungen:
1. Auf Antrag möglich (LPO I § 22 Abs. 4), wenn
2. das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum, alle 35 LP in EWS (GS/MS/RS/GY)
und 8 LP in EWS-Wahlpflicht (GS/MS) erfüllt sind.
Besonderheit an der Universität Augsburg:
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (Unterrichtsfach) wird mit 5 LP in EWS
verrechnet. Daher ist das vorgezogene EWS-Examen nur möglich nach Ableistung dieses
Praktikums.
Staatsexamensanmeldung
Fristgemäß online beim Ministerium UND am örtlichen Prüfungsamt für das Staatsexamen
Informationen zu Anmeldung und Fristen:
http://www.uni-augsburg.de/de/einrichtungen/pruefungsamt/Lehramt/Lehramt-traditionellund-staatsexamen/
Zeitplan:
Prüfungstermin
Herbst (ab August)
Frühjahr (ab Februar)
Prüfungsanmeldung
1. Dezember bis 1. Februar
1. Juni bis 1. August
D.h. bei EWS-Staatsexamen nach dem 5. Sem. Anmeldung im 4. Semester, bei Examen
nach dem 7. Sem. Anmeldung im 6. Semester.
Alle Anmeldevoraussetzungen und -formalitäten finden Sie auf der Homepage des
Prüfungsamtes. Bis zur festgesetzten Frist können Leistungen nachgereicht werden.
Die Zulassungsarbeit muss erst bei der Anmeldung zum Gesamtexamen vorliegen.
Vorbereitungsdienst
Bei den LA GS/MS/RS beginnt der Vorbereitungsdienst nur zum September. Daher ist kein
sofortiger Einstieg zum September desselben Jahres beim Prüfungstermin Herbst möglich
(Zeugnis erst gegen Jahresende).
Der Vorbereitungsdienst bei LA GY kann zum September und zum Februar angetreten
werden.
Die Anmeldeunterlagen werden meist dem Zulassungsschreiben zur Staatsprüfung
beigelegt. Sie können diese (insbesondere bei späterem Antritt) auch direkt beim Ministerium
beantragen. Bitte informieren Sie sich zu gegebener Zeit diesbezüglich aktuell auf der
Homepage des Ministeriums und beachten Sie die Anmeldefristen.
Sie können Einsatzwünsche angeben: LA GS/MS: Bezirk (ggf. Landkreis);
LA RS/GY: Seminarschule.
Lehramtsberatung
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2. Gestaltung des Stundenplans ab dem 2. Semester (ohne Extras)
Beginnen Sie frühzeitig, die Informationen für die Lehrveranstaltungen des kommenden
Semesters zu sichten, idealerweise über ein KVV (kommentiertes Vorlesungsverzeichnis),
digicampus und das Modulhandbuch. Achten Sie bei Ihrer Recherche unbedingt auf die
Modulsignaturen (und die Version Ihrer Prüfungsordnung), um keine falschen Belegungen
vorzunehmen. Die Lehrveranstaltungen sollten i. d. R. spätestens 6 Wochen vor
Vorlesungsbeginn vom Lehrstuhl bekannt gegeben werden.
Die Anmeldephase ist ca. vier bis acht Wochen vor Vorlesungsbeginn. Bitte beachten Sie,
dass derzeit nur noch Los- und Prioritätsverfahren sowie offene Anmeldung (ohne
Teilnehmerbeschränkung) möglich sind. Nach den Auslosungen sind Sie aufgefordert, Ihren
Stundenplan zu erstellen, sich aus Lehrveranstaltungen auszutragen, an denen Sie nicht
teilnehmen können/wollen und ggf. Tauschpartner zu suchen (je nach Fach zulässig oder
nicht). Kommen Sie auf jeden Fall zur ersten Lehrveranstaltung (auch wenn Sie auf einem
aussichtsreichen Wartelistenplatz stehen), denn am ersten Veranstaltungstermin wird die
Teilnehmerliste endgültig festgelegt.
Beachten Sie bei der Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen die Voraussetzungen für
Praktika, Aufbaumodule und ggf. das vorgezogene EWS-Examen. Berücksichtigen Sie bei
der Stundenplangestaltung auch die Ausgewogenheit der Prüfungsformen (nicht nur
Klausuren/ Hausarbeiten) und die Prüfungsbelastung im jeweiligen Semester.
Wenn Sie Blockseminare oder Exkursionen integrieren möchten, überprüfen Sie vorab, ob
die Überschneidungsfreiheit mit der Klausurenphase (1. und 2. vorlesungsfreie Woche)
gewährleistet ist, wenn Sie in diesem Semester auch Klausuren haben.
Freier Bereich
Den Freien Bereich (FB) beginnen Sie meist ab der Mitte Ihres Studiums zu füllen. In den FB
können Sie bei LA GS/MS/RS ausschließlich zusätzliche Veranstaltungen/Module in den
studierten Fächern sowie EWS einbringen, bei LA GY nur zusätzliche Veranstaltungen/
Module in den studierten Fächern (ohne EWS). Freiwillig besuchte Sprachkurse (auch wenn
sie zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für das Staatsexamen sind) können NICHT im
FB verbucht werden, ebenso wenig wie freiwillige Leistungen im Erweiterungsfach. Eine
Ausnahme bildet hier das 4. Didaktikfach Religionslehre bei LA GS/MS, bei dem die 12
Pflicht-LP mit der geforderten LP-Anzahl des Freien Bereichs verrechnet werden.
Für den FB können nur die Lehrveranstaltungen/Module gewählt werden, die in der
Prüfungsordnung bzw. im Modulhandbuch auch dafür ausgewiesen sein müssen (inkl
Modulsignatur: FB-…). Bitte beachten Sie beim Studium nach der LPO-UA 2012, dass jede
Modulsignatur nur einmal belegt werden kann.
Den FB können Sie einerseits nutzen, um zusätzliche Kurse für die Staatsexamensvorbereitung zu wählen, andererseits aber auch für Kurse mit Berufsfeldbezug aus den
Bereichen Pädagogik/Psychologie/Fachdidaktik.
Der FB ist der einzige Bereich im Lehramtsstudium, der überbucht werden kann und darf.
Wenn Sie also mehr Lehrveranstaltungen finden, die Sie interessieren und die Sie mit
Prüfungsleistungen belegen möchten, dann wäre das sogar noch nach Ablegen der Staatsprüfungen (vor der Exmatrikulation) möglich.
Gibt es im FB Noten? Die Lehrveranstaltungen/Module können benotet oder unbenotet sein.
Wenn Noten vergeben werden, zählen diese jedoch nicht bei der Berechnung der Note für
die 1. Lehramtsprüfung. Beim Doppelstudium mit dem Lehramtsbezogenen Bachelor-/
Masterstudiengang fließen die Noten im FB regulär in die Zeugnisberechnung mit ein.
Exkurs: BAFöG
Alle Informationen bzgl. BAFöG entnehmen Sie bitte der Homepage des BAFöGAmtes. Hier nur ein paar Grund-Informationen:
Am Ende des 4. Semesters müssen Sie gegenüber dem BAFöG-Amt den Nachweis eines
ordnungsgemäßen Studiums erbringen. Dafür gibt es ein Formblatt.
Lehramtsberatung
Seite 4
Ein ordnungsgemäßes Studium können Sie vorweisen, wenn Sie entweder
• über mind. 70 LP nach dem 3. Sem. verfügen.
Beachten Sie daher bei der Stundenplangestaltung im 3. Semester diese LP-Grenzen
insbesondere dann, wenn Sie viele Modulgesamtprüfungen über mehrere Semester haben.
Nur die LP, die in Studis verbucht sind, zählen gegenüber dem BAFöG-Amt.
Jede Änderung (Umschreibung, Erweiterung, Doppelstudium, Beurlaubung …) muss
dem BAFöG-Amt mitgeteilt werden!!!
Grundsätzlich gilt: Mit BAföG wird nur ein berufsqualifizierender Abschluss gefördert.
Lehramtsberatung
Seite 5
LA GS/MS/RS im Überblick:
Staatsexamen GS/MS/RS
nach dem 7. Sem
7. Sem:
Abschluss aller Module
7. Sem:
Abschluss aller Module
7. Sem:
Abschluss aller Module
5. Sem:
Abgabe Zula, Anmeldung
Staatsexamen
5. Sem:
Abgabe Zula, Anm. Staatsexamen, EWSStaatsexamen
5. Sem:
Abgabe Zula, Anmeldung
Staatsexamen
1.-5. Sem: Studium;
5. Sem: Beginn Zula
5. Sem:
Anmeldung EWS-Examen,
Beginn Zula
5. Sem.
EWS-Examen
Beginn Zula
1.-4. Sem:
Studium
4. Sem:
Anmeldung EWS-Examen
1.-3. Sem:
Studium
LA GY im Überblick:
Staatsexamen GY nach dem 9. Sem
9. Sem:
Abschluss aller Module
9. Sem:
Abschluss aller Module
9. Sem:
Abschluss aller Module
8. Sem:
Abgabe Zula, Anmeldung
Staatsexamen
8. Sem:
Abgabe Zula, Anm. Staatsexamen,
EWS-Staatsexamen
8. Sem:
Abgabe Zula, Anmeldung
Staatsexamen
1.-7. Sem: Studium;
7. Sem: Beginn Zula
7. Sem:
Anmeldung EWS-Examen, Beginn
Zula
7. Sem.
EWS-Examen
Beginn Zula
1.-6. Sem:
Studium
6. Sem:
Anmeldung EWS-Examen
1.-5. Sem:
Studium
Lehramtsberatung
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3. Studienverlauf mit Extras
a) Erweiterungsfach
Wenn Sie ein Erweiterungsfach dazu nehmen möchten, benötigen Sie einen Antrag auf
Umschreibung, den Sie in der Wechselfrist (siehe: Termine und Fristen) in der Studentenkanzlei abgeben. Durch das Erweiterungsfach verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei
Semester (Ausnahme: 4. Didaktikfach Religionslehre bei LA GS/MS). I. d. R. sind im
Erweiterungsfach keine Leistungsnachweise zu erbringen (Ausnahmen: DiDaZ, Ethik,
Physik, Sport!, Beratungslehrkraft, 4. DF Religionslehre), jedoch werden häufig Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Beim Erweiterungsfach ist das normale Staatsexamen mit
oder nach dem Fächerexamen abzuleisten (Ausnahme: kein Staatsexamen bei 4. DF
Religionslehre LA GS/MS).
Welches Erweiterungsfach „rentiert“ sich am meisten? Siehe:
http://www.km.bayern.de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html
Stundenplangestaltung mit Erweiterungsfach: Beim Studium mit Erweiterungsfach lassen
Sie ab der Mitte des Studiums Lehrveranstaltungen im Erweiterungsfach in Ihren
Stundenplan im begrenzten Umfang einfließen. Den Schwerpunkt des Erweiterungsstudiums
legen Sie in das Korrektursemester nach Ihren schriftlichen Staatsprüfungen.
Studium 1.-3.
Semester
Aufnahme des
Erweiterungsstudiums ab
3./4. Semester
Staatsexamen
im LA
(nur Fächerkombination)
(GS/MS/RS 7.
Sem. - GY 9.
Sem.)
Staatsexamen
im Erweiterungsfach
(GS/MS/RS 8.
Sem. - GY 10.
Sem.)
Beginn Vorbereitungsdienst
ggf. mit nachträglicher
Integration des
Erweiterungsfachs
b) Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (B.Ed.)
Die Aufnahme des B.Ed. ist im Rahmen eines Doppelstudiums zum Lehramt ab 5. Semester
möglich. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, die Maximalstudienzeit 10 Semester.
Daher muss die Einschreibung spätestens im 10. Semester erfolgen. Ebenso müssen alle
Anerkennungsanträge und der Zeugnisantrag spätestens im 10. Fachsemester des B.Ed.
abgegeben werden.
Der B.Ed. setzt sich aus den zeitlich ersten 170 LP aus dem Lehramtsstudium und der
Bachelorarbeit (10 LP) zusammen. Bei Studierenden nach der LPO-UA 2012 fließen
Lehramtsmodule nach der LPO-UA 2012, die im Lehramtsbezogenen Masterstudiengang
ausgewiesen, NICHT in den B.Ed. ein!!!
Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden und umgekehrt. Sie können
die zusätzliche LP-Vergabe für das Orientierungspraktikum beantragen.
Durch die Wahl zusätzlicher Module (keine LA-Module!) ist eine Profilbildung möglich
(siehe Modulhandbuch B.Ed.).
Lehramtsberatung
Seite 7
Bitte beachten Sie als BAFöG-Empfänger/in, dass der B.Ed. einen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten!
Stundenplangestaltung mit B.Ed.: Wer sowohl den B.Ed. als auch das LA mit Staatsexamen (ohne Master) abschließt, berücksichtigt den B.Ed. nicht im Stundenplan. Wer das
Staatsexamen nicht ablegt oder frühzeitig ein Masterstudium aufnehmen möchte, sollte auf
das Schließen offener LA-Module (5./6.Sem.) achten bzw. keine Mastermodule nach der
LPO-UA 2012 belegen. Um die 170 LP zu vervollständigen, kann auch auf die Profilbereiche
bzw. den Freien Bereich des LA (ggf. Überbuchung) zurückgegriffen werden.
c) Bachelor of Arts/Science
Auch ein (zusätzliches) Doppelstudium mit einem Bachelor of Arts/Science ist möglich. Da
die meisten B.A./B.Sc.-Studiengänge geringere Maximalstudienzeiten als das Lehramt und
ggf. eine Orientierungsprüfung haben, haben diese Studiengänge Vorrang bei der Stundenplangestaltung. Daher ist dieses Doppelstudium nur bei bestimmten LA-Kombinationen
sinnvoll und mit begrenztem zeitlichem Zusatzaufwand leistbar.
Empfohlen wird, dieses Doppelstudium nicht zu früh auszunehmen (frühestens 3. Sem., bei
Bedarf auch noch nach dem Staatsexamen möglich), um keine Schwierigkeiten mit der
Maximalstudienzeit im Bachelor zu erhalten. Eine mit mind. 10 LP bemessene
Bachelorarbeit kann als Zulassungsarbeit anerkannt werden.
Bitte beachten Sie als BAFöG-Empfänger/in, dass der B.A./B.Sc. einen
berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten!
Stundenplangestaltung mit B.A./B.Sc.: Hier müssen Sie die LA- und die Bachelormodule
vergleichen und rechtzeitig mit zusätzlichen Modulen für den Bachelor beginnen. Beachten
Sie alle Fristen im Bachelorstudiengang! Der Bachelor hat Vorrang vor dem LA! Verfassen
Sie die Zulassungsarbeit/Bachelorarbeit im Bachelor-Hauptfach.
Doppel-/Tripelstudium Bachelor mit LA GS/MS/RS
ohne BAFöG
Staatsexamen
im 7. Semester
LA-Studium 1.2./4. Semester
Lehramtsberatung
Hinzunahme
des B.A./B.Sc.
im
3. Semester
Hinzunahme
des B.Ed. im
5. Semester
Zulassungsarbeit oder
Bachelorarbeit
im 6. Semester
fertigstellen
Beantragung
B.Ed./B.A./
B.Sc. ab 7. Semester: Anerkennung der
Leistungen,
Anerkennung
der Zula,
Zeugniserstellung
Seite 8
mit BAFöG (GS/MS/RS)
Hinzunahme
des
B.A./B.Sc.
im 3.
Semester
LA-Studium
1.-2./4.
Semester
Hinzunahme
des B.Ed.
im
5. Semester
Zulassungsarbeit im
6. Semester
fertigstellen
Staatsexam
en im
7. Semester
Beantragung
B.Ed./B.A./
B.Sc. im 8.
Semester:
Anerkennung
der
Leistungen,
Anerkennung
der Zula,
Zeugniserstellung
Doppel-/Tripelstudium Bachelor mit LA GY
ohne BAFöG
LAStudium
1.-2./4.
Semester
Hinzunahme
des
B.A./B.Sc. im
3. Semester
Hinzunahme
des B.Ed. im
5. Semester
Zulassungsarbeit oder
Bachelorarbeit im 6. 8. Semester
fertigstellen
Beantragung
B.Ed./B.A./
B.Sc. 7. - 10.
Semester:
Anerkennung
der
Leistungen,
Anerkennung
der Zula,
Zeugniserstellung
Staatsexamen im
9. Semester
mit BAFöG
Zulassungsarbeit 6. - 8.
Semester
fertigstellen
LAStudium 1.2./4.
Semester
Hinzunahme
des
B.A./B.Sc. im
3. Semester
oder
Hinzunahme
des B.Ed. im
5. Semester
Bachelor im
6. Semester
abschließen
und im 7.
Semester
mit Master
beginnen
Staatsexamen im
9.
Semester
Beantragung
B.Ed./B.A./
B.Sc. im
10.
Semester:
Anerkennung der
Leistungen, Anerkennung
der Zula,
Zeugniserstellung
oder
Lehramtsberatung
Seite 9
Master
beenden
d) Lehramtsbezogener Masterstudiengang (M.Ed.)
Der M.Ed. kann entweder als Doppelstudium oder ausschließliches Studium nach dem
B.Ed./dem Staatsexamen aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester
(= 120 LP). Dabei sind Anerkennungen aus dem LA-Studium möglich. Bei LA GS/MS/RS mit
abgeschlossenem LA-Studium (210 LP) kann der Pflichtbereich A pauschal anerkannt
werden (30 LP), bei LA GY mit abgeschlossenem LA-Studium (270 LP) können zusätzlich
zur Anerkennung des Pflichtbereichs A (30 LP), ggf. weitere 60 LP aus dem Pflichtbereich
des LA GY eingebracht werden. Die Masterarbeit (30 LP) ist in EWS, FD oder FW möglich.
Beim M.Ed. erfolgt keine Einschreibung in Schularten/Fächer. Im Zeugnis wird ein
Schwerpunkt (EWS, FD, FW) oder eine Spezialisierung ausgewiesen.
Stundenplangestaltung mit M.Ed.: Bei LA GS/MS/RS können Sie ggf. schon vor der
Aufnahme des M.Ed. mit Überbuchung im FB beginnen (Achtung: nur ausgewählte Module
können in den M.Ed. mitgenommen werden).
Wenn Sie bei LA GY den M.Ed. nicht gestalten möchten, dann müssen Sie ihn i. d. R. nicht
im Stundenplan berücksichtigen. Ggf. fehlende Module (1-2 je nach Kombination) können
Sie im Korrektursemester nach den schriftlichen Staatsprüfungen nachholen. Wenn Sie den
M.Ed. gestalten möchten (z. B. Spezialisierung; Schwerpunkt EWS/Fach-didaktik), sollten
Sie geeignete Lehrveranstaltungen gegen Ende des LA-Studiums einfließen lassen, wobei
Sie den Schwerpunkt auf das Korrektursemester legen. Die Masterarbeit kann auch während
des Vorbereitungsdienstes angefertigt werden (Immatrikulation nötig!).
e) Master of Arts/Science
Zugangsvoraussetzungen für einen M.A./M.Sc. ist ein meist einschlägiger Hochschulabschluss (B.A./B.Sc., ggf. B.Ed. oder Staatsexamen). Ggf. muss hier der Umweg über einen
B.A./B.Sc. gewählt werden oder es sind zusätzliche Nachweise weiterer einschlägiger
Leistungen zu erbringen. Die M.A./M.Sc.-Studiengänge der Uni Augsburg umfassen i. d. R.
120 LP. Meist sind nur wenige bzw. keine Leistungen aus dem LA-Studium anerkennbar.
Stundenplangestaltung mit M.A./M. Sc.: Bei einem Doppelstudium mit einem M.A./M.Sc.
lassen Sie geeignete Lehrveranstaltungen gegen Ende des LA-Studiums einfließen. Der
Schwerpunkt des Masters liegt dann auf den Semestern ab dem Korrektursemester.
Doppel-/Tripel-/Anschlussstudium
LA-Studium 1.6. Semester
Aufnahme
Masterstudium
ab 7. Semester;
Abschluss LA/B.Ed.-/B.A./B.Sc.-Studium
Master mit LA
Staatsexamen
LA 7./9.
Semester
Abschluss
Master im 10.
Semester
f)
Lehramtsberatung
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Zusatzqualifikationen
Theaterpädagogische Kompetenz
Ansprechpartner für die Theaterpädagogische Kompetenz sind Herr Dr. Vogelgsang
(Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters) und Frau Dr. Häckl (Didaktik Deutsch). Es
wird ein zertifizierter Abschluss erteilt. Anerkennungen im Lehramtsstudium sind möglich
beim Unterrichts-/Didaktikfach Deutsch, ggf. auch in anderen Sprachen sowie Musik und
Kunst.
Begleitstudium Problemlösekompetenz
Ansprechpartner für die Problemlösekompetenz ist Herr Sporer (Institut für Medien und
Bildungstechnologie): http://www.imwk.uni-augsburg.de/studium/lehre/begleitstudium/
Es wird ein zertifizierter Abschluss erteilt.
Zertifikat Inklusion
Ansprechpartner: Frau Dr. Rehler und Herr Tretter (Grundschulpädagogik): http://www.philso.uniaugsburg.de/lehrstuehle/grundschuldid/studium/Inklusion/
Zertifikat Ganztag
Ansprechpartnerin: Frau Maginot (Schulpädagogik)
http://www.philso.uni-augsburg.de/de/lehrstuehle/schulpaed/studium/zusatzqualifikationen/Zertifikat-Ganztag/
Stundenplangestaltung mit Zusatzqualifikationen: Die Zusatzqualifikationen lassen Sie
unabhängig vom LA-Studium jederzeit einfließen.
g) Auslandsaufenthalte
Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte ist das Akademische Auslandsamt. Für ein Auslandsstudium erfolgt die Bewerbung im Wintersemester für das darauffolgende Studienjahr
(WS+ SS). Für ein PAD-Praktikum muss die Bewerbung ein Jahr im Voraus vorgenommen
werden.
Auch bei Praktika anderer Organisationen ist die Bewerbungsfrist meist 9 – 12 Monate
vorher.
Die für den Auslandsaufenthalt geforderten Sprachkenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt
der Bewerbung nachgewiesen werden!
Wenn Sie Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, klären Sie das
möglichst vorher mit den zuständigen Fachvertretern ab. Lassen Sie sich beraten, ob in
Ihrem Fall eine Beurlaubung sinnvoll ist.
Bei LA GS/MS/RS ist der ideale Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt das 4./5. Semester,
bei LA GY das 4. – 7. Semester. Lassen Sie bei der Rückkehr ausreichend Abstand zum
Staatsexamen („Rückkehr-Kulturschock“).
Stundenplangestaltung mit Auslandsaufenthalt: Schließen Sie vor dem Auslandsaufenthalt möglichst alle Module ab. Achten Sie bei Fächern mit Modulgesamtprüfungen
über mehrere Semester auf einen günstigen Zeitpunkt (ggf. Auslandsaufenthalt bis zu einem
Jahr sinnvoll). Wenn Sie sich beurlauben lassen, können Sie auch bei vorzeitiger Rückerkehr
an keinen Prüfungen teilnehmen. Leistungen können erst für das Semester nach dem
Aufenthalt anerkannt werden.
Lehramtsberatung
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