Hygieneplan Grundschule am Wäldchen Gliederung des Hygieneplans 1. Hygiene in Unterrichtsräumen 1.1. Lufthygiene 1.2. Kleiderablage 2. Schulreinigung 2.1. Schulreinigung durch Fremdfirmen 2.2. Unfallgefahren 3. Hygiene im Sanitärbereich 3.1. Sanitärausstattung 3.2. Wartung und Pflege 4. Turnhalle 5. Spielplatz 6. Erste Hilfe 6.1. Versorgung von Bagatellwunden 6.2. Behandlung kontaminierter Flächen 6.3. Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials 6.4. Notrufnummern 7. Küche 7.1. Allgemeine Anforderungen 7.2. Flächenreinigung und -desinfektion 7.3. Tierische Schädlinge 8. Schulschwimmen 9. Infektionsschutz 9.1. Lehr- , Erziehungs-, Aufsichtspersonal 1 Hygieneplan Grundschule am Wäldchen 1. Hygiene in Unterrichtsräumen 1.1 Lufthygiene In den Klassenräumen ist für eine ausreichende Lüftung durch die Lehrkräfte zu sorgen. 1.2 Kleiderablage Mäntel und Jacken der Schüler sind an den vorhandenen Garderobenhaken anzuhängen. 2. Schulreinigung 2.1 Schulreinigung durch Fremdfirmen Die Reinigung des Schulgebäudes und der Turnhalle erfolgt durch eine vom Schulträger beauftragte Fremdfirma. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Reinigungsprogramme/-intervalle für die beauftragte Firma sind durch den Schulträger zu kontrollieren. 2.2 Unfallgefahren Bei Nassreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben. Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorhanden. 3. Hygiene im Sanitärbereich 3.1 Sanitärausstattung Die Sanitärbereiche sind mit Handtuchrollenspendern und Flüssigseife ausgestattet. Eine ausreichende Anzahl an Abfallbehältern für Papierabfälle sind bereitgestellt. In den Mädchentoiletten ist ein verschließbarer Hygienebehälter vorhanden. 3.2 Wartung und Pflege Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind täglich zu kontrollieren und regelmäßig zu warten. Verantwortlich: Hausmeister Eine zeitnahe Reparatur von Defekten ist vom Hausmeister zu organisieren. 4. Turnhalle Für die Turnhalle gelten die Abschnitte 2.1. bis 3.1. entsprechend. Im Turnhallenbereich gilt das Turnschuhtragegebot! Die Wartung der Turnhallenanlagen, einschließlich der Toiletten- und Waschräume obliegt dem Hausmeister. 2 Hygieneplan Grundschule am Wäldchen Bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall an Duschwänden und Fugen im Sanitärbereich ist der Befall fachgerecht zu beseitigen. Verantwortlich: Hausmeister 5. Spielplatz Durch den Hausmeister erfolgen tägliche visuelle Kontrollen auf Verunreinigung. Ein Sandwechsel erfolgt entsprechend der geltenden Vorschriften in Absprache mit dem Schulträger. 6. Erste Hilfe 6.1. Versorgung von Bagatellwunden Bagatellwunden werden im Sekretariat versorgt. Der Ersthelfer hat bei der Versorgung Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren. 6.2 Behandlung kontaminierter Flächen Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen. Die betroffenen Flächen sind anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. 6.3 Überprüfung des Erst Hilfe Materials In der Grundschule am Wäldchen sind 4 große Verbandkoffer mit Füllung gemäß DIN 13169 vorhanden. Verbrauchte Materialien (z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Koffer sind durchzuführen. Insbesondere ist das Ablaufdatum zu überprüfen und abgelaufenes Material zu ersetzen. verantwortlich: Sekretariat 6.4 Notrufnummern Notrufnummern: * Polizei * Feuerwehr * Notarzt Tel.: 110 Tel.: 112 Tel.: 112 Gesundheitsamt Märkisch-Oderland: Vorzimmer Amtsarzt: Fax-Nummer: Mail: 03346-8506701 03346-8506709 [email protected] 3 Hygieneplan Grundschule am Wäldchen 7. Küche 7.1 Allgemeine Anforderungen Das Personal der Küche zur Schulverpflegung ist angestellt bei der Firma „Menü Partner“. Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des § 42 Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Eine getrennte Aufbewahrung der Straßen- und Arbeitskleidung ist sichergestellt ( getrennte Spinde oder Spinde mit Trennwand, sog. Schwarz- Weiß- Trennung ). 7.2 Flächenreinigung und -desinfektion Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen. Für spezielle Tätigkeiten (z.B. Bodenreinigung) ist Schutzkleidung durch die Firma „Menü Partner“ zur Verfügung zu stellen. Die Schutzkleidung ist täglich sowie bei Bedarf zu wechseln und einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen. 7.3 Tierische Schädlinge Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen. Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen 8. Schulschwimmen Alle hygienischen Vorschriften werden durch die Schwimmhallenordnung geregelt. 9. Infektionsschutz 9.1. Lehr-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal Tätigkeitsverbot: bei eigener Erkrankung (§ 42 IfSG) bei Erregerausscheidung bei Kontakt zu Erkrankten oder Ausscheidenden Wiederzulassung nach Vorlage eines Negativ- Attestes 4
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