Hygieneplan Grundschule am Wäldchen

Hygieneplan Grundschule am Wäldchen
Gliederung des Hygieneplans
1. Hygiene in Unterrichtsräumen
1.1. Lufthygiene
1.2. Kleiderablage
2. Schulreinigung
2.1. Schulreinigung durch Fremdfirmen
2.2. Unfallgefahren
3. Hygiene im Sanitärbereich
3.1. Sanitärausstattung
3.2. Wartung und Pflege
4. Turnhalle
5. Spielplatz
6. Erste Hilfe
6.1. Versorgung von Bagatellwunden
6.2. Behandlung kontaminierter Flächen
6.3. Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials
6.4. Notrufnummern
7. Küche
7.1. Allgemeine Anforderungen
7.2. Flächenreinigung und -desinfektion
7.3. Tierische Schädlinge
8. Schulschwimmen
9. Infektionsschutz
9.1. Lehr- , Erziehungs-, Aufsichtspersonal
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Hygieneplan Grundschule am Wäldchen
1.
Hygiene in Unterrichtsräumen
1.1
Lufthygiene
In den Klassenräumen ist für eine ausreichende Lüftung durch die Lehrkräfte zu sorgen.
1.2
Kleiderablage
Mäntel und Jacken der Schüler sind an den vorhandenen Garderobenhaken anzuhängen.
2.
Schulreinigung
2.1
Schulreinigung durch Fremdfirmen
Die Reinigung des Schulgebäudes und der Turnhalle erfolgt durch eine vom Schulträger
beauftragte Fremdfirma.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Reinigungsprogramme/-intervalle für die
beauftragte Firma sind durch den Schulträger zu kontrollieren.
2.2
Unfallgefahren
Bei Nassreinigung ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem
Fußboden zurückbleiben.
Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorhanden.
3.
Hygiene im Sanitärbereich
3.1
Sanitärausstattung
Die Sanitärbereiche sind mit Handtuchrollenspendern und Flüssigseife ausgestattet.
Eine ausreichende Anzahl an Abfallbehältern für Papierabfälle sind bereitgestellt.
In den Mädchentoiletten ist ein verschließbarer Hygienebehälter vorhanden.
3.2
Wartung und Pflege
Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind täglich zu kontrollieren und regelmäßig zu
warten.
Verantwortlich:
Hausmeister
Eine zeitnahe Reparatur von Defekten ist vom Hausmeister zu organisieren.
4.
Turnhalle
Für die Turnhalle gelten die Abschnitte 2.1. bis 3.1. entsprechend.
Im Turnhallenbereich gilt das Turnschuhtragegebot!
Die Wartung der Turnhallenanlagen, einschließlich der Toiletten- und Waschräume obliegt
dem Hausmeister.
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Hygieneplan Grundschule am Wäldchen
Bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall an Duschwänden und
Fugen im Sanitärbereich ist der Befall fachgerecht zu beseitigen.
Verantwortlich: Hausmeister
5.
Spielplatz
Durch den Hausmeister erfolgen tägliche visuelle Kontrollen auf Verunreinigung.
Ein Sandwechsel erfolgt entsprechend der geltenden Vorschriften in Absprache mit dem
Schulträger.
6.
Erste Hilfe
6.1. Versorgung von Bagatellwunden
Bagatellwunden werden im Sekretariat versorgt. Der Ersthelfer hat bei der Versorgung
Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu
desinfizieren.
6.2
Behandlung kontaminierter Flächen
Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von
Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen. Die
betroffenen Flächen sind anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren.
6.3
Überprüfung des Erst Hilfe Materials
In der Grundschule am Wäldchen sind 4 große Verbandkoffer mit Füllung gemäß
DIN 13169 vorhanden.
Verbrauchte Materialien (z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzen,
regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Koffer sind durchzuführen.
Insbesondere ist das Ablaufdatum zu überprüfen und abgelaufenes Material zu ersetzen.
verantwortlich:
Sekretariat
6.4
Notrufnummern
Notrufnummern:
* Polizei
* Feuerwehr
* Notarzt
Tel.: 110
Tel.: 112
Tel.: 112
Gesundheitsamt Märkisch-Oderland:
Vorzimmer Amtsarzt:
Fax-Nummer:
Mail:
03346-8506701
03346-8506709
[email protected]
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Hygieneplan Grundschule am Wäldchen
7.
Küche
7.1
Allgemeine Anforderungen
Das Personal der Küche zur Schulverpflegung ist angestellt bei der Firma „Menü Partner“.
Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des § 42 Infektionsschutz-Gesetzes
(IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die
Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden
können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden.
Eine getrennte Aufbewahrung der Straßen- und Arbeitskleidung ist sichergestellt
( getrennte Spinde oder Spinde mit Trennwand, sog. Schwarz- Weiß- Trennung ).
7.2
Flächenreinigung und -desinfektion
Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen.
Für spezielle Tätigkeiten (z.B. Bodenreinigung)
ist Schutzkleidung durch die
Firma „Menü Partner“ zur Verfügung zu stellen. Die Schutzkleidung ist täglich sowie bei
Bedarf zu wechseln und einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen.
7.3
Tierische Schädlinge
Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu
veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem
Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen.
Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind
nach jeder Leerung zu reinigen
8.
Schulschwimmen
Alle hygienischen Vorschriften werden durch die Schwimmhallenordnung geregelt.
9.
Infektionsschutz
9.1. Lehr-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal
Tätigkeitsverbot:
 bei eigener Erkrankung (§ 42 IfSG)
 bei Erregerausscheidung
 bei Kontakt zu Erkrankten oder Ausscheidenden
Wiederzulassung nach Vorlage eines Negativ- Attestes
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