Sehr geehrte Aussteller, wir laden Sie herzlich zu den Stuttgarter Buchwochen 2016 ein und hoffen, dass Sie erneut teilnehmen werden. Bevor Sie die Ausschreibung „aufschlagen“, möchten wir Sie vorab auf ein paar Veränderungen und wichtige Dinge hinweisen: • Aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt der Auf- und Abbau der Stände nur noch ausschließlich durch den Verband. Die Möglichkeit selbst auf- und abzubauen können wir leider nicht mehr anbieten. • Daraus ergeben sich neue Standgebühren, in denen der Auf- und Abbau inbegriffen ist. • Alle Exponate gehen in den Besitz der Stuttgarter Buchwochen über. Sie werden zur Deckung der Kosten nach Ende der Buchwochen und Ablauf einer angemessenen Frist als Mängelexemplare pauschal verkauft oder fließen in die Tombola des nächsten Jahres. Der Erlös der Tombola wird für ein soziales Projekt gespendet. • Für kleine Verlage bieten wir eine Präsentation an einem Gemeinschaftsstand an, der eine kostengünstige Alternative zu den „großen“ Ständen darstellt. Dafür entfällt das gewohnte „halbe Kabinett“. • Falls Sie eine eigene Veranstaltung anmelden, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten: • Der durchführende Veranstalter ist allein für die Organisation und Betreuung seiner Veranstaltung verantwortlich. Der Verband kann keine Betreuung der Veranstaltung und des Autors vor Ort übernehmen; hierfür muss aufgrund der Vorschriften des Amtes für öffentliche Ordnung ein Veranstaltungsleiter benannt werden, der während der gesamten Veranstaltung anwesend sein muss. Dies darf nicht der Referent sein. • Der durchführende Veranstalter ist verantwortlich für die Einhaltung der für den Raum zugelassenen maximalen Besucherzahl. Diese ist erreicht, wenn alle Stühle besetzt sind. Zusätzliche Stehplätze in den Gängen oder Sitzplätze auf dem Boden sind nicht zulässig. • Die Aufbauten im Veranstaltungsraum dürfen nicht verändert werden; insbesondere darf die vorhandene Bestuhlung nicht ergänzt werden. • Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bitte helfen Sie mit, dass die Stuttgarter Buchwochen weiterhin im Haus der Wirtschaft stattfinden können. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen Ihr Orga-Team der Stuttgarter Buchwochen Stuttgarter Buchwochen 10.11. – 4.12.2016 Dabei sein. Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V. Paulinenstraße 53, 70178 Stuttgart Tel. 0711/61 94 1-0, Fax 0711/6 19 41-44 E-Mail: [email protected] Internet: www.buchhandelsverband.de Nehmen Sie teil an den Stuttgarter Buchwochen 2016! Veranstaltungsdaten Stuttgarter Buchwochen Haus der Wirtschaft Willi-Bleicher-Str. 19 70174 Stuttgart Dauer: 10.11. - 4.12.2016 Die Ausstellung ist täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Eintrittspreise: Tageskarte: 2,- € (1,- € ermäßigt); Dauerkarte: 5,- € (4,- € ermäßigt). Für Kinder bis 14 Jahren und für Schulklassen ist der Eintritt frei. So können Sie teilnehmen: • Zeigen Sie Ihr Verlagsprogramm auf einer Stand-, Kabinetteinheit oder beim „Gemeinschaftsstand Kleiner Verlage“. • Melden Sie themenspezifische Einzeltitel an. • Nutzen Sie unser Veranstaltungsprogramm zur Präsentation Ihrer Top-Autoren. Bitte wählen Sie durch Anklicken das entsprechende Formular aus. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Erreichen Sie bis zu 100.000 Endkunden bei unserer Buchausstellung. • Profitieren Sie von unserer Präsenz in Presse, Funk und Fernsehen. • Kein Personalaufwand: Die Standbetreuung übernehmen unsere MitarbeiterInnen. • Rundum-Sorglos-Paket: Ausstattung, Technik und Auf- und Abbau werden von uns übernommen. Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Baumann, Tel.: 0711/6 19 41-28, [email protected] Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 Merkblatt zum organisatorischen Ablauf & wichtige Termine Stuttgarter Buchwochen 1. Anmeldeschluss für Aussteller Anmeldeschluss für Aussteller ist der 15. Juni 2016. 2. Anlieferung von Exponaten und Werbematerial Sie erhalten Anfang Oktober eine detaillierte Versandanweisung. Die Lieferung der Exponate erfolgt für den Verband kostenfrei zwischen dem 24. Oktober und 4. November 2016 an: Haus der Wirtschaft Stuttgarter Buchwochen Willi-Bleicher-Str. 19 70174 Stuttgart (Anlieferung für LKW: Schloßstraße 23) Achtung: Selbstaufbau und -anlieferung nach dem 4. November 2016 ist nicht mehr möglich. 3. Redaktionsschluss für das Programmheft: Redaktionsschluss zur Einreichung von Texten und Bildern ist der 10. Juli 2016. 4. Eröffnung Mittwoch, 9. November 2016, 19 Uhr Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 1. Anmeldung und Kontaktdaten Bitte füllen Sie das Formular für jeden gemeldeten Verlag aus. Wir nehmen an den Stuttgarter Buchwochenteil. Kontaktdaten Firmenname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Sachbearbeiter / in E-Mail / Telefonnummer / Fax Kostenloser Eintrag ins Ausstellerverzeichnis (Digital und Print) Firmenname / Ort Homepage Anerkennung der Teilnahmebedingungen Mit unserer Anmeldung erkennen wir die Teilnahmebedingungen der Stuttgarter Buchwochen an. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 2. Anmeldung Standeinheiten Sie können Standeinheiten, Kabinetteinheiten und Hörbuch-Standeinheiten mieten oder sich am „Gemeinschaftsstand Kleiner Verlage“ beteiligen. Bitte beachten Sie die zulässige Höchstbeladung: Standeinheit: 30 Bücher, Kabinettstand: 20 Bücher, Hörbuchstand: 40 Titel, „Gemeinschaftsstand Kleine Verlage“: 10 Titel Standeinheiten Preise für Börsenvereinsmitglieder / Preise für Nichtmitglieder erste Standeinheit (30 Titel) 750,- /800,- € weitere Standeinheit(en) je 600,-/650,-€ Kabinetteinheit (20 Titel) 450,- /500,- € Hörbuchstand (40 Titel) 400,- /450,- € Auf- und Abbau Auf- und Abbau erfolgen durch den Verband und sind in den Standpreisen inbegriffen. Die Exponate gehen in den Besitz der Stuttgarter Buchwochen über. Sie werden zur Deckung der Kosten nach Ende der Buchwochen und Ablauf einer angemessenen Frist als Mängelexemplare pauschal verkauft oder fließen in die Tombola des nächsten Jahres. Der Erlös der Tombola wird für ein soziales Projekt gespendet. Beschriftung Standardbeschriftung für Stand-, Hörbuchund Kabinetteinheiten (im Preis inbegriffen) oder Individuelle Standbeschriftung (Die Zusatzkosten trägt der Verlag. Bitte kontaktieren Sie Andrea Baumann: 0711/61941-28) Verlagsname, Ort (bitte genau! Text wird für Standbeschriftung übernommen) Unser Angebot für Kleinverlage (Für Mitglieder der Beitragsgruppe 1 - 5 bzw. bis zu 200.000 € Jahresumsatz) Wir nehmen teil am „Gemeinschaftsstand Kleiner Verlage“ und melden ___ Bücher an (maximal 10 Titel) 200,- € Die Preise verstehen sich zzgl. 19 % USt. Bitte wählen Sie eine einzige Kategorie, zu der Ihr Verlagsprogramm gehört (Angabe dient der Platzierung innerhalb der Ausstellung): Belletristik Sachbuch / Ratgeber Regionalia Religion / Spiritualität Kinder- und Jugendbuch Hörbuch Wissenschaft / Fachbuch Bildung Kunst- und Bildbände Kartografie / Reise Bitte versenden Sie die Titel erst nach Erhalt unserer Versandanweisung (siehe Merkblatt). Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 3.1 Anmeldung zu unseren Specials - In unserer „Romanwelt“ können Sie belletristische Neuerscheinungen kostengünstig anmelden, die in einem besonderen Bereich präsentiert werden. Dadurch erhalten die Romane mehr Aufmerksamkeit; die Besucher werden eingeladen, in der „Romanwelt“ zu verweilen und in die Erzählungen einzutauchen. - Zum zweiten Mal richten wir einen Sonderbereich zur Präsentation von Graphic Novels, Comics und Mangas ein und geben Ihnen Gelegenheit, Titel aus diesem besonderen Genre für NULL Euro zu zeigen! - Neu ist eine Präsentation von Pop-up-Büchern, an der Sie sich ebenfalls kostenlos beteiligen können. Preise für Börsenvereinsmitglieder / Preise für Nichtmitglieder Für die Sonderschau „Romanwelt“ melden wir an: Titel für je 10,- / 15,- € früher: 25,- / 30,- € jetzt: 10,- / 15,- € is e r p r e Sond Für die Sonderschau „Graphic Novels, Comics und Mangas“ melden wir an: Titel für NULL Euro ! s o l n e kost Für die Sonderschau „Pop-up-Bücher“ melden wir an: Titel für NULL Euro ! s o l n e kost Die Preise verstehen sich zzgl. 19 % USt. Bitte versenden Sie die Titel erst nach Erhalt unserer Versandanweisung (siehe Merkblatt). Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 3.2 Anmeldung Themenwelten und Sonderschau Hörbuch Bei den Themenwelten können Sie einzelne Titel zu verschiedenen Informations- und Unterhaltungsbereichen anmelden. Die Titel werden an Gemeinschaftsständen präsentiert. Hier gilt: Wenn Sie bereits Standeinheiten gebucht haben, können Sie 10 Titel je Stand bei den Themenwelten gebührenfrei anmelden (gilt nicht für Kabinettstände und den „Gemeinschaftsstand Kleiner Verlage“!). Themenwelt I – Ratgeber & Information Titel Arbeit & Beruf Titel Kunst, Kultur & Reise Titel Essen & Trinken Titel Geschichte, Politik & Gesellschaft Titel Wissen, Technik & Hobby Titel Badenia & Württembergica Themenwelt II – Unterhaltung Titel Krimi & Thriller Titel Kinder- und Jugendbücher Titel Hörbuch rpreis Sonde Preise für Börsenvereinsmitglieder / Preise für Nichtmitglieder Gebühr je Titel: 25,- / 30,- € Achtung: Sonderpreis für Hörbücher: je 5,- / 8,- € Wir haben Standeinheit(en) gebucht und melden Titel gebührenfrei an. Die Preise verstehen sich zzgl. 19 % USt. Bitte versenden Sie die Titel erst nach Erhalt unserer Versandanweisung (siehe Merkblatt). Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 4. Anmeldung Gastland *Die Anmeldung von Titeln zum Gastland ist für Sie kostenfrei, wenn Sie weitere kostenpflichtige Titel oder einen Stand in unserer Ausstellung gemeldet haben. Bitte melden Sie uns alle in Frage kommenden Titel, auch Bücher aus Ihrer Backlist. Gastland „Norwegen“ Wir melden in folgenden Kategorien Titel an: r er* ü f l l s e o sst l n e Au t s Ko ere s n u 1. Titel: Norwegische Autoren in deutscher Übersetzung 2. Titel: Norwegen im Roman 3. Titel: Von Ibsen bis Hamsun – Norwegische Klassiker 4. Titel: Von Jo Nesbo bis Anne Holt – Der norwegische Krimi 5. Titel: Norwegen und seine Küche 6. Titel: Norwegen und sein Königshaus 7. Titel: Norwegen und der Wintersport 8. Titel: Norwegische Persönlichkeiten 9. Titel: Norwegische Geschichte, Politik & Zeitgeschehen 10. Titel: Norwegische Landschaften & Reisen in Norwegen 11. Titel: Norwegische Sagen, Mythen & Bräuche Titelgebühr für Verlage, die nur am Gastland teilnehmen: bis 10 Titel: jeder weitere Titel: 25,– € 10,– € 12. ____ Titel: Norwegisches Design - von der Strick- bis zur Glaskunst 13. Titel: Norwegisch lernen Bitte versenden Sie die Titel erst nach Erhalt unserer Versandanweisung (siehe Merkblatt). Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 5.1 Anmeldung Veranstaltungen Verlage und Buchhandlungen können am Rahmenprogramm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit eigenen Veranstaltungen mitwirken. Veranstaltungsbedingungen 1. Voraussetzungen Da die Stuttgarter Buchwochen vom baden-württembergischen Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Rahmen der Mittelstandsförderung unterstützt werden, können Veranstaltungen ausschließlich von Buchhandlungen oder Verlagen - sofern sie Aussteller mit einer Stand- oder einer Kabinetteinheit sind - durchgeführt werden. Pro Veranstalter können jeweils maximal zwei Veranstaltungen angemeldet werden. Bitte beachten Sie: Die/Der anmeldende Buchhandlung/Verlag ist allein für die Organisation und Betreuung ihrer/ seiner Veranstaltung verantwortlich. Der Verband vergibt lediglich Veranstaltungstermine und -räume und stellt den Kontakt zum Haus der Wirtschaft her. Er kann keine Betreuung der Veranstaltung und des Autors vor Ort übernehmen; hierfür muss aufgrund der Vorschriften des Amtes für öffentliche Ordnung ein Veranstaltungsleiter benannt werden, der während der gesamten Veranstaltung anwesend sein muss. Dies darf nicht der Referent sein. Sofern kein Veranstaltungsleiter benannt ist, können wir die Veranstaltung nicht zulassen. Der Veranstaltungsleiter soll sich spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung an der Infotheke der Buchwochen melden. Der durchführende Veranstalter ist verantwortlich für die Einhaltung der für den Raum zugelassenen maximalen Besucherzahl. Diese ist erreicht, wenn alle Stühle besetzt sind. Zusätzliche Stehplätze in den Gängen oder Sitzplätze auf dem Boden sind nicht zulässig. Die Aufbauten im Veranstaltungsraum dürfen nicht verändert werden; insbesondere darf die vorhandene Bestuhlung nicht ergänzt werden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 2. Veranstaltungszeiten Veranstaltungsbeginn ist jeweils um 16 Uhr, 18 Uhr und um 20 Uhr, im Buchcafé um 20.15 Uhr. Die Veranstaltung darf nur maximal 90 Minuten dauern, da der jeweilige Raum eine halbe Stunde vor Beginn der nächsten Veranstaltung freigegeben werden muss. 3. Raumausstattung und Technik Für die Raumausstattung und Technik ist das Veranstaltungsmanagement im Haus der Wirtschaft, das für die Veranstaltung Vertragspartner ist, zuständig. Vorab erhält jeder Veranstalter ein Serviceblatt vom Haus der Wirtschaft, um technische Geräte anzufordern. Die Raummiete und Technik werden den Veranstaltern direkt vom Haus der Wirtschaft in Rechnung gestellt. Begleitendes Catering muss mit dem Haus der Wirtschaft im Voraus abgestimmt werden. 4. Veranstaltungstext und Ausstellungsexemplar Redaktionsschluss für das Programmheft ist der 10. Juli 2016. Veranstaltungstexte (max. 350 Zeichen inkl. Leerzeichen) und Autorenfotos (digital, für den Verband honorarfrei und mit Rechtevermerk) sind bis zu diesem Termin einzureichen. Zu spät eingegangene Texte und Fotos können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verband behält sich eine redaktionelle Bearbeitung bzw. Kürzung der Texte und die Entscheidung über den Abdruck der Fotos vor. 5. Stand „Autoren lesen auf den Buchwochen“ Zu allen Veranstaltungen zeigen wir gebührenfrei die entsprechenden Bücher auf einem eigenen Stand. Bitte schicken Sie 1 Exemplar bis 30. September 2016 an unsere Verbandsgeschäftsstelle. Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 5.2 Anmeldung Veranstaltung Stuttgarter Buchwochen Wir melden folgende Veranstaltung an Datum, Uhrzeit: Ausweichtermine: Bertha-Benz-Saal (bis max. 196 Personen) Raum Karlsruhe (bis max. 110 Personen) Buchcafé (bis max. 100 Personen), nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit Andrea Baumann, Tel. 0711-61941-28 Angaben für das Programmheft Titel (max. 50 Zeichen inkl. Leerzeichen): Autor / Referent: Veranstaltungsleiter (unbedingt benennen): Verlangen Sie Eintritt? ja nein Wenn ja, wie viel? € € (ermäßigt) Findet ein Vorverkauf statt? ja nein Wenn ja, wo: Gibt es eine Abendkasse? ja nein und ab wann: Ist ein Büchertisch geplant? ja nein Wenn ja, wer betreut diesen? Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Aufwand Ihrer Veranstaltung? € Räume und Mieten: Für die im Haus der Wirtschaft verfügbaren Räume und der inbegriffenen Technik berechnet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) folgende Benutzungsentgelte: Bertha-Benz-Saal und Raum Karlsruhe je 100,- €. Im Bertha-Benz-Saal sind neben der Raummiete ein Rednerpult und Mikrofon sowie ein Lesungstisch inbegriffen; im Raum Karlsruhe ist neben der Raummiete ein Rednerpult mit Mikrofon und Lautsprecheranlage sowie ein Lesungstisch mit 3 Tischmikrofonen sowie ein Standmikrofon mit Stativ enthalten. Das Buchcafé kann nach Rücksprache mit dem Verband für Abendveranstaltungen (ab 20.15 Uhr) genutzt werden. Das MFW berechnet für Veranstaltungen im Buchcafé eine Technikpauschale von 100,- €. Inbegriffen sind Beamer, Leinwand, Mikrofone, Lautsprecheranlage und Lesungstisch. Darüber hinaus gehende Technikaufwendungen werden für alle Räume gesondert vom MFW berechnet. Ein Formular für zusätzliche Technik bekommt der Veranstalter direkt vom MFW zugesandt. Ansprechpartner im MFW sind Frau Antje Jüngling oder Samija Bas, erreichbar unter Telefon 0711/123-27 13 bzw. 0711/123-26 94 oder die Geschäftsstelle Haus der Wirtschaft 0711/123-27 00. Personal: Für Veranstaltungen im Bertha-Benz-Saal fallen Personalkosten (Stundensatz je angefangene Stunde 40,- € an Werktagen und 60,- € an Sonn- und Feiertagen) für einen Veranstaltungstechniker an. Diese Kosten werden den Veranstaltern vom MFW in Rechnung gestellt. Der Verband muss für Veranstaltungen im Buchcafé Personalkosten in Höhe von 80,- € berechnen. Die aufgeführten Veranstaltungsbedingungen habe ich gelesen und erkenne sie an. Veranstalter: Veranstalter-Adresse: Straße / Hausnummer Ansprechpartner/in Veranstalter-Adresse: PLZ / Ort Tel. / E-Mail Ort / Datum / Rechtsverbindliche Unterschrift Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 6. Anzeigenauftrag Die Programmhefte für die Stuttgarter Buchwochen (Auflage: 35.000 Exemplare) liegen ab Mitte Oktober in baden-württembergischen Buchhandlungen und weiteren kulturellen Einrichtungen aus. Stuttgarter Buchwochen Im Programmheft schalten wir folgende Anzeige: Preise für Börsenvereinsmitglieder / Preise für Nichtmitglieder 1.350,- / 1.500,- € 1/1 Seite:A5 Hochformat, 148mm x 210 mm 1/2 Seite, quer: 148 mm x 105 mm 750,- / 800,- € 1/2 Seite, hoch: 74 mm x 210 mm 750,- / 800,- € 1/4 Seite, quer: 148 mm x 52,5 mm 450,- / 500,- € U2, U3, U4: 148mm x 210 mm auf Anfrage Achtung Beschnittzugabe: jeweils 3 mm umlaufend, Farbmodus CMYK, 300 dpi Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % USt. Die Anzeigenvorlagen müssen bis 10. Juli geschickt werden an: [email protected] Firma: Firmenadresse: Straße / Hausnummer Sachbearbeiter/in PLZ / Ort Tel. / E-Mail Ort / Datum / Rechtsverbindliche Unterschrift Bedingungen für die Anzeigenschaltung Ein Agenturrabatt kann nicht gewährt werden. Anzeigenplatzierungswünsche sind für den Verband nicht verbindlich. Der Verband behält sich das Recht vor, Anzeigen ohne Begründung abzulehnen. Die Buchhandlung / der Verlag trägt die alleinige presse-, marken-, wettbewerbs- und sonstige rechtliche Verantwortung für die geschalteten Anzeigen und versichert, dass die Anzeigeninhalte den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen und insbesondere frei von Rechten Dritter sind. Bitte bis 15. Juni 2016 zurück an: [email protected] oder per Fax an: 0711/6 19 41-44 Teilnahmebedingungen 1. Teilnahme Jeder Verlag kann teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Buchausstellung besteht nicht. Insbesondere können Verlage, die mit ihrem Verlagsprogramm oder einzelnen Titeln politisch, religiös, kulturell oder ansonsten radikale Ansichten verbreiten oder solche radikalen Ziele verfolgen, von einer Teilnahme an den Stuttgarter Buchwochen ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht auf die Standverteilung und die Ablehnung von Anzeigen vor. 2. Exponate, Auf- und Abbau Bitte schicken Sie pro gemeldetem Titel nur 1 Exemplar. Die Transportkosten trägt der Aussteller. Die Aussteller werden gebeten, alle Exponate mit dem Ladenpreis auszuzeichnen. Der Auf- und Abbau aller Stände erfolgt durch den Verband. Die Exponate gehen in den Besitz der Stuttgarter Buchwochen über. Sie werden zur Deckung der Kosten nach Ende der Buchwochen und Ablauf einer angemessenen Frist als Mängelexemplare pauschal verkauft oder fließen in die Tombola des nächsten Jahres. Der Erlös der Tombola wird für ein soziales Projekt gespendet. 3. Maximale Standbeladung Die maximale Standbeladung beträgt bei Standeinheiten 30 Titel, bei Kabinettständen 20 Titel, beim „Gemeinschaftsstand Kleine Verlage“ 10 Titel und bei Hörbuchständen 40 Titel. Überzählige Titel können wir aus Sicherheitsgründen leider nicht ausstellen! Bei Sonderformaten behalten wir uns eine Prüfung im Einzelfall vor. 4. Standsysteme Die Standeinheiten sind beleuchtet, die Standbeschriftung wird vom Verband vorgenommen, sofern keine individuelle Standbeschriftung gewünscht wird. Das Haus der Wirtschaft verwendet in seinen Räumen ein Standsystem, das aus der „Oktanorm-Serie“ entwickelt wurde. Es besteht aus einem Tisch (Höhe ca. 75 cm) und einer Schrägablage, die ein frontales Ausstellen bestens zulässt. Standmaße (BxHxT): 95 x 250 x 70 cm. Die Buchablagen können der individuellen Buchgröße flexibel angepasst werden. Für die Kabinette und den „Gemeinschaftsstand Kleine Verlage“ wird das gleiche System, jedoch ohne Tischablage, verwendet. Die Standaufbauten dürfen nicht verändert werden; insbesondere das Bekleben oder Verkleiden der Stände ist untersagt. 5. Werbematerial Werbematerial liegt in Prospektfächern (DIN A4) an den Ständen aus. Material zu Kabinetten und Themenwelten Formulardaten zurücksetzen wird zentral ausgelegt. Das Werbematerial wird nach Ende der Ausstellung nicht zurückgegeben. 6. Aufsicht Die Ausstellung wird durch Personal des Veranstalters beaufsichtigt. Eine Betreuung seitens der Verlage ist nicht erforderlich. 7. Ausstellerverzeichnis Alle Aussteller werden gebührenfrei gemäß ihrer Angaben ins Ausstellerverzeichnis aufgenommen sowie im Internet auf www.buchwochen.de verlinkt. 8. Anmeldeschluss / Rücktritt Anmeldeschluss: 15. Juni 2016. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss sind die vollen Teilnahmegebühren zu zahlen. 9. Mindestrechnungsbetrag Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einen Mindestrechnungsbetrag von netto 25,– € erheben. 10. Verlust / Beschädigung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Exponate. 11. Veranstaltungen Veranstaltungen können ausschließlich von Ausstellern mit mindestens einer Stand- oder Kabinetteinheit durchgeführt werden. Pro Aussteller können jeweils maximal zwei Veranstaltungen angemeldet werden. Der durchführende Aussteller ist allein für die Organisation und Betreuung seiner Veranstaltung verantwortlich. Der Verband vergibt lediglich Veranstaltungstermine und -räume und stellt den Kontakt zum Haus der Wirtschaft her. Er übernimmt keine Betreuung der Veranstaltung und des Autors vor Ort; hierfür muss aufgrund der Vorschriften des Amtes für öffentliche Ordnung ein Veranstaltungsleiter benannt werden, der während der gesamten Veranstaltung anwesend sein muss. Dies darf nicht der Referent sein. Sofern kein Veranstaltungsleiter benannt ist, können wir die Veranstaltung nicht zulassen. Der durchführende Aussteller ist verantwortlich für die Einhaltung der für den Raum zugelassenen maximalen Besucherzahl. Diese ist erreicht, wenn alle Stühle besetzt sind. Zusätzliche Stehplätze in den Gängen oder Sitzplätze auf dem Boden sind nicht zulässig. Die Aufbauten im Veranstaltungsraum dürfen nicht verändert werden; insbesondere darf die vorhandene Bestuhlung nicht ergänzt werden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Formular senden
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