SP Kanton Zürich USR III – Auswirkungen auf den Kanton Zürich (Faktenblatt in Ergänzung zu den Unterlagen der SP Schweiz) Ausgangslage Die Schweiz steht seit vielen Jahren unter starkem Druck der internationalen Gemeinschaft die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften (Holdings, gemischte Gesellschaften, Domizil- und Sitzgesellschaften) abzuschaffen. Dass diese Sonderbesteuerungsformen aufgehoben werden, ist richtig und wird von der SP auch seit langem gefordert, die Unternehmensteuerreform III ist dafür aber kein praktikabler Weg – im Gegenteil: Er führt bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu massiven Steuerausfällen, weil die Sonderbesteuerungsformen zwar abgeschafft, die Steuern aber generell für alle Unternehmen gesenkt werden. Massnahmen, diese Ausfälle gegenzufinanzieren, sind praktisch keine vorgesehen. Weiter heizt die USR III den Steuerwettbewerb unter den Kantonen bei den Unternehmenssteuern zusätzlich massiv an. Situation Kanton Zürich Der Kanton Zürich ist durch die USR III besonders stark betroffen. Der Grund liegt in der verhältnismässig geringen Anzahl von Statusgesellschaften: Nur 3 Prozent aller juristischen Personen haben im Kanton Zürich von dieser Sonderbesteuerung profitiert. Der jährliche Steuerertrag dieser Firmen für Kanton und Gemeinden betrug pro Jahr verhältnismässig bescheidene 300 Millionen Franken. Werden nun, damit diese 3 Prozent der Firmen nicht mehr Steuern zahlen müssen, die Steuern generell und somit auch für die restlichen 97 Prozent der Firmen gesenkt, entstehen massive Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden («Mitnahmeffekt»). Zu erwartende Steuerausfälle Die Höhe der Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden setzt sich aus den Ausfällen, die sich direkt aus der Bundesgesetzgebung ergeben, sowie aus den Ausfällen, die sich durch die später folgende Umsetzung im kantonalen Recht ergeben. Bei letzeren ist noch unklar, auf welchen Satz der Regierungsrat den kantonalen Gewinnsteuersatz (aktuell: 21,6%) senken will. Zur Diskussion gestellt (etwa durch FDP-Ständerat Ruedi Noser) wird eine Senkung auf 16%. Sollte dem am Ende tatsächlich so sein, ergäben sich in etwa folgende Steuerausfälle: Kanton: Gemeinden: Total: 400 bis 440 Millionen Franken/Jahr 600 bis 660 Millionen Franken/Jahr 1 bis 1,1 Milliarden Franken/Jahr Wichtig ist: Diese Zahlen sind Schätzungen, verlässlichere Aussagen lassen sich erst treffen, wenn der Regierungsrat seine Umsetzungsstrategie auf den Tisch gelegt hat. Wichtig aber ist auch: Obige Schätzungen basieren teilweise auf Angaben des Regierungsrates auf Vorstösse der SP im Kantonsrat. Und wie wir spätestens seit der merzschen Unternehmenssteuerreform II wissen, tendieren bürgerliche Regierungen dazu, Steuerausfälle zu unterschätzen. Besonders stark betroffen von der USR III ist im Übrigen die Stadt Zürich: Rund 40 Prozent aller juristischen Personen haben ihren Sitz in der Stadt, so dass ein nicht unerheblicher Teil der Steuerausfälle auf Gemeindeebene auch hier anfallen wird. Aber auch die Stadt Winterthur sowie die Gemeinden rund um den Flughafen wären stark betroffen. Argumente für das Referendum • Die USR III ist für den Kanton Zürich und seine Gemeinden in dieser Form viel zu teuer. Zusätzlich zu laufenden Abbauprogrammen wie etwa der «Leistungsüberprüfung 16» (Lü16) beim Kanton müsste ein weiteres, massives Abbauprogramm aufgegleist werden. Oder aber es müssten die Steuern für alle erhöht werden. • Das Abwanderungsrisiko der Statusgesellschaften bei einer Ablehnung von USR III wird aufgebauscht. Die Steuerbelastung ist auch ohne Senkung im internationalen Vergleich attraktiv. Zudem bietet die Schweiz viele andere Standortvorteile (hoch qualifizierte Arbeitnehmer, gute Lebensqualität, hohe Rechtssicherheit etc.) • Und selbst wenn alle Statusgesellschaften aus dem Kanton Zürich abwandern würden: Der Steuerausfall wäre für Kanton und Gemeinden dreimal geringer als diejenigen die durch die USR III entstehen. • Dass die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen, ist unbestritten. Das geht aber nur mit einer Gegenfinanzierung. Eine Ablehnung der Vorlage bedeutet deshalb, dass die Eidgenössischen Räte eine neue Vorlage ausarbeiten müssen, die eine solche Gegenfinanzierung beinhaltet.
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