AGB - HC Fenster

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. ALLGEMEINES
1.1. Die nachfolgend abgefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte über den Verkauf, die Lieferung von Waren zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (Auftraggeber). Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden, entgegenstehenden oder auch bloß zusätzlichen bzw. ergänzenden Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Durch das vollständige Ausfüllen des unter der Internetadresse www.eshop.hcfenster.at zur Verfügung gestellten Bestellformulars sowie das anschließende Betätigen des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages ab. Die auf der Homepage dargestellten Waren und Leistungen stellen keine bindenden Angebote dar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Bestelleingangsbestätigung anzunehmen. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebotes durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt
durch Übermittlung einer „Auftragsbestätigung“ oder durch Versand der bestellten Ware an den Kunden.
1.3. Die Leistungen und Lieferungen im Fernabsatz bietet der Auftragnehmer nur voll geschäftsfähigen Kunden ab 18 Jahren an. Kunden unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters.
1.4. Der Auftragnehmer gewährleistet keine bestimmte Erreichbarkeit der Homepage www.eshop.hcfenster.at. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Soweit andere zwingende
Rechtsnormen dies nicht ausschließen, gilt als Gerichtsstand Österreich und das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige Gericht.
1.5. Die vom Auftragnehmer vertriebenen Waren (in der Regel Türen und Fenster Rollläden) werden nicht von diesem selbst produziert und tritt der Auftragnehmer nur als Händler auf. Die vom Auftragnehmer vertriebenen Waren werden im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Europäischen Union (EU) hergestellt, von folgenden Firmen: FM TÜREN, EKO-OKNA, SC-WELTHAUS, DRAMEX, KRISPOL, VERTEX, EUR-OSUN.
2. LIEFERFRIST, LIEFERUNG UND VERSANDKOSTEN
2.1. Die vom Auftragnehmer genannten Liefertermine sind frei bleibend. Es kommt kein Fix-Geschäft zustande. Liefertermine können erst nach vollständiger Auftragsklarheit und Klärung aller Details sowie nach Eingang eventuell vereinbarter Anzahlung
vergeben werden und zwar unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Lieferfrist. Sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt werden kann, sind Schadenersatzansprüche der Kunden wegen verspäteter Lieferung
(Verzug) oder Nichterfüllung ausgeschlossen.
2.2. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Das Recht zur Anpassung des Preises behält sich der Auftragnehmer ebenso ausdrücklich vor.
2.3. Soweit Teillieferungen möglich sind, sind diese rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, mehrere bestellte Artikel in einer Lieferung zusammenzufassen.
2.4. Vom Auftragnehmer nicht verschuldete Lieferhindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Zulieferungserschwernisse, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine; jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.
2.5. Der Kunde hat an der Lieferadresse eine geeignete Ablade- und Lagerfläche zur Verfügung zu stellen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich Bordsteinkante. Die Lieferung der bestellten Waren bzw. Leistungen erfolgt durch Paketdienst oder eine vom Auftragnehmer beauftragte Spedition, sofern entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten und Straßenverhältnisse gegeben sind (siehe Punkt 2.6.). Die Verbringung im Haus bzw. Wohnung sowie das Auspacken, Aufstellen bzw. Montieren hat der Kunde selbst durchzuführen, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
2.6. Für die freie und gefahrlose Zufahrt (mit 16t LKW, Höhe 4m) bis unmittelbar zur Abladefläche und für die sorgfältige Lagerung der Elemente hat der Kunde zu sorgen. Bei Elementen über 100kg Gewicht hat der Kunde für geeignete Ablade-Vorrichtungen
zu sorgen.
2.7. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden abgeliefert wird.
2.8. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellte Lieferung zum bekannt gegebenen Termin zu übernehmen. Wird die Ware vom Kunden nicht übernommen, hat der Auftragsnehmer das Recht, nach Wahl entweder die Ware auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 2% des Rechnungsbetrages (zuzüglich der Umsatzsteuer) pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einem möglichen Mindererlös von 20% des Kaufpreises zu bezahlen hat.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen des Kunden bestätigt wurde, ist diese Bestätigung für den Kunden verbindlich.
2.9. Der Kunde hat jede Lieferung sofort bei Übernahme auf Vollständigkeit der Packstücke und unbeschädigte Verpackung zu überprüfen da diesbezügliche Reklamationen im Nachhinein nicht anerkannt werden.
2.10. Eine Abholung am Sitz des Auftragsnehmers in 2136 Laa an der Thaya, Brauhausgasse 2, ist kostenlos möglich.
Bei Versand in Österreich und Deutschland betragen die Versandkosten für
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Paletten bis 1200kg Abmaß 120cm x 240cm x 250cm: € 160,00 inkl. USt.
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Paletten bis 500kg Abmaß 80cm x 120cm x 250cm: € 100,00 inkl. USt.
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Tür auf Palette bis 200kg Abmaß 80cm x 120cm x 220cm: € 80,00 inkl. USt.
Bei Versand in die Schweiz oder Großbritannien wird eine Aufzahlung in Höhe von € 150,00 inkl. USt. verrechnet.
Lieferungen in alle anderen europäischen Länder sind möglich, wobei die Frachtkonditionen direkt beim Auftragnehmer anzufragen sind.
Elemente, die breiter als 220cm und höher als 230cm sind, werden direkt vom Hersteller mittels 40t-LKW ausgeliefert und müssen seitens des Kunden vom LKW entladen werden.
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3. GEWÄHRLEISTUNG
3.1. Bei mangelhafter Lieferung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Ablieferung des bestellten Produktes an der vereinbarten Lieferadresse bei Abholung Brauhausgasse 2, 2136 Laa an der
Thaya.
3.2. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware von fremder Seite durch Verarbeitung verändert wurde und der Mangel im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Vorschriften der Montage sowie
Einhaltung der Normen nicht befolgt, Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen nicht beachtet, Teile überbeansprucht oder den Liefergegenstand unrichtig oder nachlässig behandelt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen
Dritter zurückzuführen sind.
3.3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen, jedenfalls vor Einbau oder Weiterverarbeitung, und allfällige Mängel längstens binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen
steht dem Kunden vorerst nur das Recht der Verbesserung und bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Verbesserung Austausch zu. Die Mängel werden nur bei berechtigter Mängelrüge behoben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung und den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Auftragnehmer nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden eine angemessene Preisminderung zu. Das Recht auf Wandlung wird ausdrücklich einvernehmlich ausgeschlossen.
Mängelrügen und Beanstandungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe erfolgen, sind jedenfalls verspätet. Das Verspätungsrisiko für Mängelrügen und Beanstandungen liegt beim Kunden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu laufen. Das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB steht dem Kunden gegenüber dem Auftragnehmer nicht zu.
4. SCHADENERSATZ, HAFTUNG
4.1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er das Vorliegen von grobem Verschulden zu beweisen.
4.2. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden, insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf
schwerwiegende und unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferprobleme oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist). Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen.
4.3. Regressansprüche gegen den Auftragnehmer, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.
4.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit.
5. ZAHLUNG
5.1. Der Kunde ist, sofern nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart ist, zur Vorauszahlung verpflichtet. Ein Skontoabzug ist grundsätzlich nicht zulässig, soferne ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2. Die Bezahlung kann per Kreditkarte, per Vorauskasse, Sofortüberweisung oder per PayPal erfolgen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die Verrechnung erfolgt in EURO.
5.3. Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist der Auftragnehmer – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Leistungen und Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen
Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde bereits gelieferte Waren unverzüglich auf seine Kosten an den Auftragnehmer zurückzustellen.
5.4. Bei Verzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, 20% des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - beispielsweise Entwertung bzw. Abnützung der Waren, Entschädigung für eigene Transportkosten, etc. - und anderes mehr bleiben dem Auftragnehmer jedenfalls vorbehalten.
5.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Bezahlung sämtlicher vorprozessualer Mahn- und Inkassospesen. Pro Mahnung sind € 5,00 und eine weitere Bearbeitungsgebühr bis zum Abschluss der vorprozessualen
Tätigkeit in Zusammenhang mit den erfolglosen Mahnungen und sonstigen Maßnahmen in der Höhe von € 30,00 vom Kunden zu ersetzen.
5.7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen vor. Jede Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer stets über den genauen Verbleib der vorbehaltenen Ware zu unterrichten.
6.2. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren oder Gegenständen durch den Kunden bleibt das Eigentumsrecht des Auftragnehmers an den neu geschaffenen Gegenständen bestehen bzw. überträgt der Kunde das ihm zustehende Eigentumsrecht an
der neuen Sache an den Auftragnehmer.
6.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Ware auf Kosten des Käufers abholen zu lassen bzw diese auszusondern.
6.4. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und diesem gleichzeitig sämtliche für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben.
7. PREISGARANTIE
7.1. Der Auftragnehmer gewährt eine Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb von 12 Monaten ab Bestelldatum. Bei späteren Lieferungen werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.
8. SONSTIGES
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8.1. Der Kunde stimmt zu, dass die im Zuge der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes EDV-unterstützt gespeichert und bearbeitet werden. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung
von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Kundenpflege verwendet.
8.2. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.3. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
8.4. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunde ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des
KSchG ist und wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung im Inland hat, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichts begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
9. HOLZARTEN, MATERIALBESCHAFFENHEIT, PRODUKTHINWEISE
9.1. Rechtsanspruch auf eine gewisse Farbe oder Struktur entsteht durch Präsentation einer Abbildung auf der Homepage, Prospekte oder Muster nicht. Abweichungen und Unterschiede in Farbe, Maserung, Einsprengungen, Gefüge, Schattierungen etc. stellen
keine Mängel dar, sondern sind in der Natur des Steines, Holzes bzw anderer Materialien gelegene Eigenschaften. Sie unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers.
9.2. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, zum Beispiel bei
Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Schattierungen und Struktur uä.
9.3. Bei Isolierglasfenstern kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (z.B. an Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen. Sie unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers.
9.4. Einbausprossen im Isolierglas können beweglich sein bzw. teilweise am Glas anliegen. Bei Erschütterungen der Glaseinheit kann es dadurch zu leichtem Klirren kommen, ohne dass dies einen Mangel darstellt.
9.5. Bauteile aus Holz dürfen nicht einer Raumluftfeuchtigkeit von über 55% ausgesetzt werden. Eine Nichtbeachtung führt zu dauerhaften Schäden an Holzverbindungen, Glashalteleisten und Oberflächen.
10. AUSSCHLUSS DES RÜCKTRITTSRECHTES NACH DEM FAGG BEI SONDERANFERTIGUNGEN
10.1. Wenn der Auftragnehmer Sonderanfertigungen (zB Abweichungen vom Standardmaß, usw), auf Kundenwunsch erbringt, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG (siehe nachstehender Punkt 11.) zu. Die vom Auftragnehmer gelieferten
Türen und Fenster werden in der Regel nach den in der Bestellung des Kunden gewünschten Größen maßgefertigt und sind daher Sonderanfertigungen, sodass für diese Verträge kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht.
11. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH DEM FAGG
11.1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) betreffend Verträge zu, die mit dem Auftragnehmer außerhalb von seinen Geschäftsräumen oder unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels wie Telefon, Fax oder E-Mail
geschlossen wurden (Fern- und Auswärtsgeschäfte – Gesetz, FAGG).
11.2. Im Fall von Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch (in der Regel bei maßgefertigten Türen und Fenstern) steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu (siehe Punkt 10.1.).
11.3. Andernfalls kann der Kunde ohne Angaben von Gründen von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage; diese beginnt bei Warenbestellungen mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit dem
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, hat der Kunde dem Auftragnehmer
Christoph Hölbling
Brauhausgasse 2
2136 Laa an der Thaya
email: [email protected]
in Form einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Brief, E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Der Kunde kann dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben
ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
11.4. Wenn der Kunde von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag zurücktritt, hat der Auftragnehmer dem Kunden alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
die Mitteilung über den Rücktritt beim Auftragnehmer eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Kann der Kunde dem Auftragnehmer die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (zum Beispiel Gebrauchsvorteile nicht oder teilweise
nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde dem Auftragnehmer insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung auf den Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.
11.5. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Kunden aber auf Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden vom Auftragnehmer abgeholt. Der Verbraucher hat dem Auftragnehmer die Abholung der Waren in
der Zeit zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag zu ermöglichen, wobei der konkrete Zeitpunkt der Abholung mit ihm gesondert einvernehmlich vereinbart wird. Sollte die Abholung trotz Vereinbarung aus Gründen, die der Verbraucher zu vertreten
hat, nicht möglich sein, muss er die hierdurch anfallenden Kosten ersetzen.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Kunde nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
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11.6. Wurde seitens des Kunden ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer seine Leistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll, hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde sein
Rücktrittsrecht ausübt, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
12. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH § 3 KSchG
12.1. Hat der Kunde seine Vertragserklärung weder in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung
des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss
beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine Form gebunden. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
12.2. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden insbesondere dann nicht zu,
•
wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat,
•
oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.
•
bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
•
bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
12.3. Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechts trifft den Verbraucher und es wird empfohlen, den Rücktritt in schriftlicher Form zu erklären.
12.4. Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über seinen Rücktritt unterrichtete, in unbeschädigter Originalverpackung an die unter Punkt 11.3. angeführte Adresse von Christoph Hölbling zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
12.5. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Verbraucher. Soweit die Abholung der Waren angeboten oder gesondert vereinbart wurde, muss der Verbraucher dem Auftragnehmer die Abholung der Waren in der Zeit zwischen 9 Uhr und
17 Uhr von Montag bis Freitag ermöglichen, wobei der konkrete Zeitpunkt der Abholung mit ihm gesondert einvernehmlich vereinbart wird. Sollte die Abholung trotz Vereinbarung aus Gründen, die der Verbraucher zu vertreten hat, nicht möglich sein, muss er
die hierdurch anfallenden Kosten ersetzen.
12.6. Der Verbraucher muss für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang des Verbrauchers mit der Ware zurückzuführen ist.
13. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH § 3a KSchG
13.1. Der Kunde kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat,
nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Maßgebliche Umstände sind
•
die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
•
die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
•
die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
•
die Aussicht auf einen Kredit.
13.2. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Kunden erkennbar ist, dass die in Punkt 13.1. genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
13.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
•
er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
•
der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist
•
oder der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
•
Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts trifft den Verbraucher und es wird empfohlen, den Widerruf in schriftlicher Form zu erklären.
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