Presseinformation der AUVA-Landesstelle Linz 8. Juli 2016 Sicher mit dem Fahrrad zur Arbeit Gerade in den Sommermonaten tauschen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Auto gegen Fahrrad, um in die Arbeit zu kommen. Denn Radfahren ist gesund, spart Geld und häufig auch Zeit. Doch im Straßenverkehr lauern für Radfahrerinnen und Radfahrer auch viele Gefahren. Die AUVA gibt Tipps. Die richtige Ausstattung Voraussetzung für sicheres Radfahren – egal, ob zur Arbeit oder in der Freizeit – ist ein vorschriftsmäßig ausgestattetes Fahrrad. In der seit Mai 2001 gültigen Fahrradverordnung sind die Mindestkriterien der Fahrradausstattung festgelegt: Zwei voneinander unabhängige Bremsen, rutschsichere Pedale mit gelben Rückstrahlern, eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen (Klingel), ein roter Rückstrahler nach hinten und ein weißer Reflektor nach vorne, sowie gelbe Speichenreflektoren. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zusätzlich ein hell leuchtender, mit dem Fahrrad fest verbundener Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht erforderlich. Außerdem sollte auf geeignete Kleidung, die Bewegungsfreiheit, Sichtbarkeit und Schutz vor Sonne oder Regen bietet, und – vor allem bei hohen Temperaturen – ausreichend Flüssigkeitszufuhr geachtet werden. Auch zusätzliche Ausrüstung wie ein zuverlässiges Fahrradschloss, Luftpumpe, Werkzeug oder eine Packtasche für berufliche Unterlagen oder den Einkauf erweisen sich oft als nützlich. Helm tragen schützt vor lebensbedrohlichen Kopfverletzungen Zum Tragen eines Fahrradhelmes gibt es – außer für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr – keine gesetzlichen Bestimmungen. Erwachsene können also grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie mit oder ohne Helm fahren. Doch auch wenn das Tragen eines Helmes nicht vor Unfällen an sich schützt, so ist es doch die einzige Möglichkeit, als Radfahrerin oder Radfahrer bei einem Sturz oder einer Kollision den Kopf vor schwerwiegenden Verletzungen zu schützen. „Radfahrerinnen und Radfahrer sind im Straßenverkehr gegenüber anderen Fahrzeugen immer die Schwächeren. Kommt es zu einem Unfall, kann das Tragen eines Helmes das Risiko von lebensbedrohlichen Kopfverletzungen erheblich senken“, informiert AUVALandesstellendirektorin Mag. Marina Pree-Candido. „Ein guter Fahrradhelm schützt den Kopf von der Stirn bis zum Hinterkopf, wobei die Ohren und das Gesichtsfeld frei sind, verfügt über einen straff sitzenden Kinnriemen, der sich mit einer Hand öffnen lässt, sowie breite Belüftungsschlitze und ist außerdem mit einem Prüfzeichen (TÜV-GS, ANSI oder Europa Norm EN 1078) ausgestattet“, gibt AUVA-Präventionsexperte Mag. Gunter Seebacher Praxistipps. Besondere Vorsicht im Straßenverkehr Gerade für Radfahrerinnen und Radfahrer können Unachtsamkeit, Ablenkung, Vorrangverletzung, Missverständnisse oder Fehlverhalten sowohl von sich selbst als auch von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern fatale Folgen haben. Laut Verkehrsunfallstatistik des KFV gab es 2014 auf Österreichs Straßen 6.706 Unfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern, 45 davon endeten tödlich. Um Gefahren bestmöglich zu vermeiden, raten die AUVA-Sicherheitsexpertinnen und experten daher: • • • • • • • • • • Radwege benützen (sofern vorhanden). Vorausschauend fahren (Abstand halten, Fußgängerinnen und Fußgänger beachten, Verkehrsgeschehen beobachten etc.). Deutliche Handzeichen geben. Verkehrszeichen beachten (Vorrang- / Stopp-Tafeln, Ampeln, Einbahnen etc.). Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anpassen. Auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer – vor allem in Kreuzungsbereichen – achten und Blickkontakt suchen. Riskante Manöver (z. B. Vorbeischlängeln) vermeiden. Keine Ablenkung durch die Bedienung von mobilen Endgeräten. Auf Sichtbarkeit achten (Licht auch bei Dämmerung einschalten; auffällige, reflektierende Kleidung). Funktionsfähigkeit des Fahrrades (Licht, Bremse, Reifen) regelmäßig prüfen. Über die AUVA: Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten. Kontakt: Mag. Christiane Eizenberger COMO GmbH Am Winterhafen 11, 4020 Linz Tel.: 0732 77 42 22-16 oder 0664 887 892 66 E-Mail: [email protected]
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