Baugrundstück an der Robert-Brenner-Straße mit Bauverpflichtung zur Errichtung einer Kindertagesstätte Baugrundstück mit Bauverpflichtung ● Kindertagesstätte ● provisionsfrei Alles auf einen Blick Die Stadt Bottrop verkauft ein Baugrundstück in Größe von 2.764 m², gelegen an der Robert-Brenner-Straße in Bottrop Boy. Alternativ ist die Bestellung eines Erbbaurechtes möglich. Auf dem Grundstück soll vom Käufer / Erbbauberechtigten eine Kindertagesstätte mit Außenanlage errichtet werden. Im abzuschließenden Grundstücksvertrag wird eine entsprechende Bauverpflichtung vereinbart. Grundstücksfläche 2.764 m² Mindestgebot 102,00 € / m² Bei der Bestellung eines Erbbaurechtes ist von nachstehenden Eckdaten auszugehen: Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 35 Jahre. Der Erbbauzins beläuft sich auf mindestens 12.714,40 € /Jahr. Es wird eine Erbbauzins-Gleitklausel vereinbart (Anpassung des Erbbauzinses entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes). Die Entschädigung beträgt 2/3 des Verkehrswerts, den das Erbbaurecht im Zeitpunkt des Heimfalls bzw. den die Bauwerke und Anlagen beim Erlöschen des Erbbaurechts haben. Robert-Brenner-Straße, 46240 Bottrop-Boy Lage Das Grundstück befindet sich in Bottrop-Boy, an der Robert-Brenner-Straße. Bottrop liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets und führt bis ins ländlich geprägte Münsterland. Die Lebensqualität ist getragen von der Infrastruktur einer Großstadt mit ca. 115.000 Einwohnern und dem Naherholungswert ländlicher Räume. Seite 1 von 12 Ansprechpartner Stadt Bottrop ● Wolfgang Felich ● Telefon (02041)70-3197 ● Fax (02041)705-3197 ● E-Mail [email protected] Eckdaten Objektanschrift Robert-Brenner-Straße, 46240 Bottrop-Boy Gemarkung Bottrop Flur 97 Flurstück 412 Größe 2.764 m² Eigentümer Stadt Bottrop Objektart unbebautes Grundstück Grundbuchbelastungen Das Grundstück ist frei von Lasten und Beschränkungen in Abt. II und III des Grundbuchs von Bottrop Blatt 25097 Baulasten Auf dem Baugrundstück ist zurzeit keine Baulast im Sinne des § 83 BauO NRW eingetragen. Altlasten Das Grundstück wird im Altlastenkataster der Stadt Bottrop nicht als Verdachtsfläche geführt. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Bottrop keine Garantie für die tatsächliche Altlastenfreiheit des Grundstücks. ehemalige Bebauung Das Grundstück war bis vor einigen Jahren mit einem Schulgebäude bebaut. Gebäude und Fundamente wurden fachgerecht abgebrochen und entsorgt. Für die Entsorgung evtl. noch in Grund und Boden verbliebener Steine bzw. Fundamentreste haftet der Käufer bis zu einer Summe in Höhe von 2.500,00 € netto. Verfügbar ab 2016 Bebauungsmöglichkeit Das betroffene Grundstück wird nicht durch einen gültigen Bebauungsplan erfasst. Daher muss sich das neue Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Es wäre städtebaulich sinnvoll, wenn sich der Neubau an das zurzeit im Bau befindliche Wohnheim auf dem angrenzenden Flurstück anpassen würde. Dieses Vorhaben wird mit zwei Vollgeschossen und einem Flachdach errichtet. Die hintere Bauflucht dieses Neubaus sollte nicht überschritten werden. Für weitere Fragen zur möglichen Bebauung steht Ihnen Frau Angela Nohner vom Stadtplanungsamt zur Verfügung. Name Stadt Bottrop Angela Nohner Erschließungskosten Anschrift Luise-Hensel-Str. 1, 46236 Bottrop Telefon (0 20 41) 70 – 33 62 Fax (0 20 41) 70 5 - 33 62 E-Mail [email protected] Kosten für Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sowie für Anschlüsse von Versorgungs- und Abwasserleitungen und sonstige Seite 2 von 12 Beiträge, insbesondere auch nach dem Kommunalabgabengesetz, gehen für solche Maßnahmen, die bis zum Tage des Vertragsabschlusses endgültig oder teilbeitragsfähig abgeschlossen sind, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit noch zu Lasten der Stadt Bottrop. Die Kosten, die für Maßnahmen entstehen, die ab dem Tage des Vertragsabschlusses durchgeführt werden, trägt dagegen der Käufer. Die Stadt Bottrop versichert, dass sämtliche angeforderten Erschließungskosten bezahlt sind und keine Rückstände bestehen. Gleiches gilt für die Bezahlung von Grundsteuern und allen etwaigen Lasten, soweit diese auf dem Kaufgegenstand ruhen. Kaufpreis Mindestgebot 102,00 € / m² Grundstücksfläche, insgesamt 281.928,00 €. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Erbbaurecht an dem Grundstück zu bestellen. In diesem Falle ist von nachstehenden Eckdaten auszugehen: Erbbauzins Mindestgebot 12.714,40 € / Jahr 35 Jahre Laufzeit des Erbbaurechts Vereinbarung einer Erbbauzins-Gleitklausel (Anpassung des Erbbauzinses entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes) Entschädigung 2/3 des Verkehrswerts, den das Erbbaurecht im Zeitpunkt des Heimfalls bzw. den die Bauwerke und Anlagen beim Erlöschen des Erbbaurechts haben Hinweis Dieses Exposé wurde mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden und nachstehenden Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Bauverpflichtung zur Errichtung einer Kindertagesstätte Tageseinrichtung für Kinder Es ist eine viergruppige Tageseinrichtung für Kinder mit insgesamt 85 Plätzen zu errichten. Die folgende Gruppenstruktur ist dabei vorgesehen: Seite 3 von 12 Gruppenform Anzahl Gruppenform Alter Plätze I 2 2-6 40 III 1 3-6 25 Hortgruppe 1 6 - 14 20 Summe 4 Die maximale 85 förderfähige Fläche beträgt nach dem Kinderbildungsgesetz und seiner Durchführungsverordnung (DVO-KiBiz) für Gruppentyp I je 185 m² Gruppentyp III je 160 m² Hortgruppe je 185 m² Für die Tageseinrichtung für Kinder an der Robert-Brenner-Straße in Bottrop beträgt die maximale förderfähige Fläche also insgesamt 715 m². Bei einer zweigeschossigen Planung ist eine barrierefreie Ausführung sicherzustellen. Der Bau der Tageseinrichtung für Kinder ist nach folgenden Richtlinien zu planen und zu bauen: Empfehlungen zum Bau und zur Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 9. 6. 1994 - IV A 2 - 6252.01 ) Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Erläuterungen zu den Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Die Herstellung der Außenanlage ist Sache des Käufers. Die Außenanlage ist nach den Vorschriften und Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu planen und zu errichten. Vom Käufer ist eine Wirtschaftsküche (mit Industrieherd) einzurichten. Die Möblierung der Gruppenräume wird von der Stadt Bottrop bzw. dem Betreiber gestellt. Die Sanitärräume sind vom Käufer mit Kleinkind-Wickelstationen auszustatten. Die förderfähigen Flächen und die förderfähige Kaltmiete (je Quadratmeter) nach dem Kinderbildungsgesetz und seiner Durchführungsverordnung (DVO-Kibiz) sind bei der Planung, der Errichtung des Baus und dem abzuschließenden Mietvertrag zwischen Investor und Träger der freien Jugendhilfe zu berücksichtigen und zu vereinbaren. Seite 4 von 12 Es wird gewünscht, dass die Kindertageseinrichtung auf Dauer im Eigentum bzw. Erbbaurecht des Käufers / Erbbauberechtigten verbleibt. Bauverpflichtung Die Baugenehmigung muss spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des Kaufvertrages / Erbbaurechtsvertrages beantragt werden. Mit den Baumaßnahmen soll spätestens 1 Monat nach Erteilung der Baugenehmigung und der in Aussicht gestellten Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes begonnen werden. Die Tageseinrichtung für Kinder mit den Außenanlagen muss spätestens am 30.11.2017 fertig gestellt sein und der Regelbetrieb aufgenommen werden können. Für den Fall, dass gegen diese Verpflichtung verstoßen wird – sofern die zeitlichen Verzögerungen vom Käufer zu vertreten sind – behält sich die Stadt Bottrop die Rückabwicklung des Vertrages bzw. den Rückkauf des Grundstückes vor, wobei die hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers gehen. Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Bottrop in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ablehnung von Bauanträgen bleiben ebenso unberührt wie ihre öffentlich-rechtlichen Befugnisse als örtliche Planungsbehörde mit dem Recht, verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf die zur Veräußerung anstehende Grundstücksfläche beziehen können. Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder durch einen anerkannten und geeigneten Träger der freien Jugendhilfe Vor dem Einreichen der Angebotsunterlagen hat sich der Bieter über den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Fachbereich Jugend und Schule der Stadt Bottrop) mit dem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zur Anmietung und zum Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder in Verbindung zu setzen. Die Entscheidung über die Trägerschaft trifft der Fachbereich Jugend und Schule der Stadt Bottrop. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Stadt Bottrop Fachbereich Jugend und Schule Karl Trimborn Prosperstr. 71/1 46236 Bottrop Telefon (0 20 41) 70 – 36 16 Fax (0 20 41) 70 5 – 36 16 E-Mail [email protected] Seite 5 von 12 Förderung des anerkannten und geeigneten Trägers der Tageseinrichtung für Kinder Die Förderung der Kaltmiete des Trägers der Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach dem Kinderbildungsgesetz und seiner Durchführungsverordnung und beläuft sich für das Kindergartenjahr 2015/2016 auf 10,21 Euro pro anerkennungsfähigem Quadratmeter. Die DVO KiBiz sieht derzeit eine 1,5 %ige Steigerung der Mietpauschale je Kindergartenjahr vor. Gesetzliche und andere Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten. Insbesondere hervorgehoben werden ausdrücklich das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Sozialgesetzbuch VIII, das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) sowie die verschiedenen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu Kindertageseinrichtungen, Außenspielflächen und Spielplatzgeräten . Informationen zum Bietverfahren der Stadt Bottrop Das Grundstück wird gegen Höchstgebot veräußert bzw. im Wege der Bestellung eines Erbbaurechtes vergeben. Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot (Kaufpreis bzw. Erbbauzins) liegen, finden keine Berücksichtigung. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Bauvorhabens sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen. Auflagen- und bedingungsfreie Angebote müssen spätestens am 01.08.2016 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein. Angebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die Stadt Bottrop Fachbereich Immobilienwirtschaft (65/1) Kaufangebot - ungeöffnet weiterleiten Postfach 10 15 54 46215 Bottrop Während der Öffnungszeiten nehmen die Mitarbeiter des Fachbereichs Immobilienwirtschaft Ihr Kaufangebot auch im Verwaltungsgebäude Kirchhellener Str. 12 persönlich entgegen. Außerhalb der Öffnungszeiten steht für den Einwurf der Kaufangebote nur der Nachtbriefkasten des Rathauses, Ernst-Wilczok-Platz 1 zur Verfügung. Seite 6 von 12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt. Die politischen Gremien der Stadt Bottrop bleiben in ihrer Veräußerungsentscheidung frei. Sonstiges Sämtliche mit der Durchführung des Kaufvertrages / Erbbaurechtsvertrages anfallenden Kosten trägt der Käufer / Erbbauberechtigte. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer (0 20 41) 70 - 31 97 an. Es berät Sie: Herr Felich Stadt Bottrop Fachbereich Immobilienwirtschaft Kirchhellener Straße 12 46236 Bottrop E-Mail [email protected] Seite 7 von 12 Anlagen Empfehlungen zum Bau und zur Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 9. 6. 1994 - IV A 2 - 6252.01 – (am 7.7.2005 MGFFI) Auf Empfehlung des Landtags sind die Richtlinien für Tageseinrichtungen für Kinder vom 30. 6. 1982 durch RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 17.3.1994 (MB1. NW. S. 518) aufgehoben worden. Notwendige Anhaltspunkte für die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen sollen in Form von Empfehlungen veröffentlicht werden. Die folgenden Empfehlungen sollen Arbeitshilfen sein und helfen, beim Bau und Umbau von Einrichtungen kindgerechte und wirtschaftliche Lösungen zu finden. Die Einhaltung der Empfehlungen ist nicht Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 KJHG. Die Empfehlungen sind auch nicht als verbindliche Auslegung des Begriffs Kinderwohls in § 45 Abs. 2 KJHG zu verstehen. Ob die Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis gem. § 45 KJHG vorliegen, ist daher in jedem Fall Unabhängig von diesen Empfehlungen zu prüfen. Die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung einer Tageseinrichtung für Kinder ergeben sich aus - den Grundbedürfnissen von Kindern und deren Entwicklungsstand, - den §§ 22, 24 und 45 SGB VIII (BGB1. I S. 1163) in der jeweils geltenden Fassung, - dem gesetzlichen Auftrag von Tageseinrichtungen für Kinder §§ 2 bis 4 GTK - vom 29. Oktober 1991 (GV. NW. 6.380 - SGV. NW. 216 -) in der jeweils geltenden Fassung und - der Funktion von Tageseinrichtungen für Familien in ihrem Wohnumfeld. Der originäre Auftrag zur Erziehung der Kinder wird immer weniger allein von der Familie erfüllt. Aufgrund sich verändernder familiärer Situationen werden Tageseinrichtungen für Kinderzunehmend Lebensorte für Kinder. Sie bieten - als Unterstützung und Ergänzung familiärer Erziehung- - Kindern den notwendigen Erfahrungs-, Entwicklungs- und Lebensraum, weil Kindern heute vielfach „Raum" und Partner für Spielprozesse fehlen (beengte Wohnungen, erhöhtes Verkehrsaufkommen, fehlender Freiraum für Bewegungsspiele). Die veränderten Lebenssituationen der Familien erfordern qualifizierte institutionelle Betreuung. Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, setzt flexible, den familiären Bedürfnissen entsprechende Öffnungszeiten voraus. Je länger die Verweildauer des einzelnen Kindes in der. Einrichtung ist, desto stärker wird die Tageseinrichtung zu einem zentralen Lebensbereich für Kinder. 1 Grundsätze für die Gestaltung von Tageseinrichtungen Bau und Ausgestaltung der Räume bestimmen entscheidend die Spiel- und Erfahrungsmöglichkeiten der Kinder und das Geschehen in der Gruppe. Je jünger die Kinder sind, desto bedeutsamer sind diese äußeren Faktoren für die Entwicklung der Persönlichkeit Tageseinrichtungen sind Lebensräume, in denen Kinder sich einen großen Teil des Tages aufhalten Seite 8 von 12 Bei der Gestaltung und Ausstattung der Räume ist zu beachten, dass ausreichende und anregungsreiche Spiel-, Erkundungs-, Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind, um die Grundbedürfnisse von Kindern nach emotionaler Sicherheit und Geborgenheit zu gewährleisten. Kinder fühlen sich dort wohl, wo sie Lebensräume selbst gestalten. Auf dieser Grund- lage können sich dann Spielprozesse als altersspezifische Auseinandersetzung mit der Umwelt entwickeln. Vertraute räumliche Bedingungen sind eine Voraussetzung auch für die erforderliche Kontinuität von Spielprozessen, die über mehrere Tage verlaufen können. Vor allem bei Kindern ist der ästhetische Anspruch an die Gestaltung der Räume (Raumgliederung und Gestaltung z. B. Farbgebung) zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich auch Anforderungen an die Sicherheit und Hygiene (z. B. Belichtung, Akustik und Raumklima). Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) weist den Tageseinrichtungen einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu. Dieser Auftrag beschränkt sich nicht auf die Förderung einzelner Funktionen und Fertigkeiten, sondern hat die umfassende Förderung der Persönlichkeit zum Ziel. Besonders wichtig ist die Förderung der Selbständigkeit und der Eigenaktivität unter Beachtung der sozialen und emotionalen Bedürfnisse eines jeden einzelnen Kindes. Das setzt Räumlichkeiten voraus, die nach - Zahl und Größe, - Zuschnitt, Qualität und Ausstattung sowie - Zuordnung zueinander die erforderliche pädagogische Arbeit - mit der gesamten Gruppe, - mit Kleingruppen sowie - mit einzelnen Kindern ermöglichen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass - die Kinder ihr Leben in der Einrichtung zunehmend - ihrem Alter entsprechend - selbständig gestalten, - Räume in variable Spielbereiche aufgeteilt werden können und - auch die Integration behinderter Kinder ermöglicht wird. 2 Standort im Wohnbereich Tageseinrichtungen für Kinder sollten in günstiger und geschützter Lage gebaut werden. Ihr Standort sollte der Aufgabenstellung der jeweiligen Einrichtungsart entsprechen. Wohnbereichsnahe Tageseinrichtungen können die in vielen Wohngebieten dringend erforderliche Funktion einer Begegnungsstätte für Eltern, Familien und Erzieherinnen und Erzieher übernehmen sowie Nachbarschaftshilfe anregen. Wohnbereichsnahe Einrichtungen vermeiden lange Fahrstrecken, sie können in der Gruppenzahl begrenzt sein und bleiben somit für Kinder in diesem Alter überschaubar. Für Familien ist die Tageseinrichtung für Kinder ein Begegnungsort innerhalb des Gemeinwesens. Auf diese Weise wird die Mitverantwortung Seite 9 von 12 und Anteilnahme der Eltern für die Einrichtung gestärkt; zugleich werden auch vielfältige Kontakte zu anderen Institutionen möglich. Neubauten sollten so gestaltet sein, dass sie an veränderte Bedarfslagen flexibel angepasst werden können. 3 Größe und bauliche Gestaltung Die Größe der Einrichtung hat unmittelbare Auswirkungen auf ihre Nutzung. Als vorteilhaft hat sich eine Anzahl von nicht mehr als vier Gruppen herausgestellt. Diese ist insbesondere für die Kleinkinder noch überschaubar, und die Nähe zum Wohngebiet bleibt bei kleineren Einrichtungen auch bei zukünftig sich ändernder Bedarfsstruktur eher erhalten. Die Sicherheit der Kinder ist bei der Gestaltung des Gebäudes z. B. durch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Bei Umbau- und Neubauabsichten sollte rechtzeitig mit den Landesjugendämtern, den Bewilligungsbehörden und den Unfallversicherungsträgern Kontakt aufgenommen werden, um unter den vorgenannten Aspekten die kostengünstigste und einfachste Ausführung auch unter Berücksichtigung von Unfallschutzkriterien zu ermitteln. 4 Räume der Tageseinrichtung Eine Tageseinrichtung muss über eine hinreichende Anzahl von geeigneten Räumen verfügen. Die Räume dürfen für andere Zwecke außerhalb der Öffnungszeiten nur dann genutzt werden, wenn die Nutzung dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung nicht zuwiderläuft, den Betrieb der Einrichtung nicht beeinträchtigt und die hygienischen Erfordernisse gewahrt bleiben. Die erforderliche Fläche ist abhängig von der Zahl der Gruppen und von dem Alter der zu betreuenden Kinder. Als erforderlich hat sich für jede Gruppe eine eigene Spiel-, Bewegungsund Funktionsfläche erwiesen. Die Räume sollten dabei so angeordnet sein, dass sie sowohl ihrer Funktion als auch der Gemeinschaftsbezogenheit einer Gruppe entsprechen; hierzu hat sich eine Fläche . von ca. 68 m2 je Gruppe als angemessen erwiesen. Ebenso hat sich als praktisch und kostensparend die Zuordnung der Garderobe und der Sanitäreinrichtung zu den Gruppenräumen herausgestellt. Entsprechend der Altersstufe der betreuten Kinder sind Schulaufgaben-, Werkraum und Säuglingsraum notwendig. Die Gesamtfunktion der Tageseinrichtung erfordert weitere Räume wie Büro, Küche, Personalraum und WC, Mehrzweckraum, Abstell- und Putzräume. 5 Außenspielbereich Angesichts des eingeschränkten Spielraumes für Kinder im Freien bleibt es wichtig, Kindern in Tageseinrichtungen eine ausreichende Außenspielfläche anzubieten. Diese muss den unterschiedlichen Aktivitäten der Kinder entsprechen, ihr Bewegungs-, Erkundungs- und Spielbedürfnis befriedigen und ihre Motorik entwickeln und differenzieren helfen. Die Gestaltung ist der Altersstufe entsprechend vorzunehmen. Auf die Außenspielfläche sollte nur verzichtet werden, wenn sie am Gebäude nicht bereitgestellt werden kann. Dann sollte allerdings ein vergleichbarer Ausgleich ermöglicht werden. Seite 10 von 12 Stand: 01.09.2012 Erläuterungen zu den Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Mit diesen Empfehlungen möchten die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe die baulichen Entscheidungen zur räumlichen Gestaltung der Kindertageseinrichtungen unterstützen, um kindgerechte räumliche Bedingungen zu schaffen. Die Empfehlungen geben eine konzeptionelle Orientierungshilfe - auch vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Veränderungen der Konzeption einer Einrichtung (z. B. Nutzung ab dem Säuglingsalter, gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung). Die Raumempfehlungen sind stets im Zusammenhang mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung und dem sich daran orientierenden Raumnutzungskonzept zu sehen. Sie bilden daher keinen isolierten Maßstab. Auf die individuellen Bedingungen der jeweiligen Einrichtungen eingehende Handlungsspielräume werden im Dialog mit allen Beteiligten abgestimmt. Die besondere Situation von Einrichtungen mit „altem Raumprogramm“ wird bei der Beratung berücksichtigt. Gute räumliche Bedingungen für Kinder liegen dann vor, wenn z.B. die Gruppeneinheiten (Gruppenraum, Raum/Räume zur differenzierten Nutzung, Sanitärraum) für alle Kinder barrierefrei erreichbar sind (z. B. Planung eines Aufzugs für Erwachsene und Kinder mit Behinderung bei mehrstöckigem Neubau), die Räume ausreichend und natürlich belichtet sind und die Kinder aus den Fenstern schauen können, der Sichtschutz zwischen Toiletten und Waschbereich von mindestens 1,80 m den Intimbereich der Kinder berücksichtigt und aus Sicherheitsgründen die Toilettentüren nach außen hin zu öffnen sind, für Kinder unter 3 Jahren ausreichend Schlafplätze verfügbar sind. Das Raumkonzept und das Raumnutzungskonzept sollen sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse nach Ruhen und Schlafen, insbesondere von U-3 Kindern, angemessen berücksichtigt werden. Dabei können gruppenübergreifende Lösungen für 10 – 12 Kinder geeignet sein. Gute Bedingungen im Außengelände liegen dann vor, wenn z.B. die Gestaltung und Nutzung des Außengeländes in die pädagogische Gesamtkonzeption eingebunden ist, bauliche Anlagen und Ausstattungen, Spielplatzgeräte und Spielzeug dem Entwicklungsstand / dem Alter der betreuten Kinder entsprechen und ihre Bewegungsfreude unterstützen, geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Außenspielmaterialien (z. B. Außenspielgeräteraum) den Kindern frei zugänglich sind, das Gelände über genügend Schattenspender verfügt. Bitte beachten Sie bei Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen neben diesen Empfehlungen die Vorgaben anderer beteiligten Behörden, wie der Bauämter (Baurecht einschl. Brandschutz), der Gesundheitsämter und des Arbeitsschutzes. Vorgaben der Unfallkasse NRW zur Verhütung von Unfällen und zum Brandschutz finden Sie unter www.unfallkasse-nrw.de Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
© Copyright 2025 ExpyDoc