Fristenplan Wintersemester 2016/17

Rheinische
Friedrich-WilhelmsUniversität Bonn
Der Dekan
Landwirtschaftliche Fakultät
Prüfungsamt
Studiengang
Agrarwissenschaften
Bachelor
Ansprechpartner:
Ute Müßeler
Bonn, 11. Juli 2016
Fristenplan Wintersemester 2016/17
Sehr geehrte Studierende des Studienganges Bachelor Agrarwissenschaften,
nachfolgend teilen wir Ihnen folgende Fristen (Ausschlussfristen*) mit:
An-/Abmeldungen über BASIS (https://basis.uni-bonn.de)
Veranstaltungsbelegung
Modulprüfungen
Einmalige personelle
Anmeldung
(in der Regel im 1.
Semester)
Beginn der
Anmeldefristen/
Belegfristen
Nachbelegung
Alle
Lehrveranstaltungen
08.08. –
16.09.2016
29.09.-10.10.16
31.10.-04.11.16
Semesterbegleitend1)
01.10.2016 –
15.01.2017
schriftlich und
mündlich
01.12.2016 –
15.01.2017
28.,29.+
30 11.2016
(Mo,Di,Mi)
9-12 Uhr
28.+29.11.2016
(Mo,Di)
14-15 Uhr
X
X
Anmerkung (bitte beachten)!
Kein Rücktritt möglich! (PO
2007, §12 (5); PO 2012 §7 (6))
Abmeldefrist endet 1 Woche vor
dem Prüfungsdatum
Ohne Anmeldung kann keine
Prüfung abgelegt werden.
X
Zur Anmeldung sind
mitzubringen:
- Antragsformular
(online erhältlich)
- Personalausweis
- Studentenausweis
- tabellarischer Lebenslauf mit
Lichtbild
1)
benotete Praktika, Seminare, Übungen Hausarbeiten, usw. (Anmeldung zur Prüfung zwingend erforderlich!)
Semesterbegleitende Module:
1.
Boden- und Gewässerschutz
2.
Aktuelle Entwicklung in den Nutzpflanzenwissenschaften
3.
Aktuelle Entwicklung in den Nutztierwissenschaften
4.
Tutorienpraktikum
5.
Projektseminar Nachwachsende Rohstoffe
6.
Unternehmensgründungen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
2)
Sie haben die Möglichkeit sich für einen Wunschtermin vormerken zu lassen, jedoch keinen Anspruch darauf. Bei Überbelegung
erfolgt die Zuteilung per Zufallsprinzip.
Falls bei der Prüfungsanmeldung eine Fehlermeldung erscheint, ist die Anmeldung zur Prüfung unverzüglich persönlich im
Prüfungsbüro vorzunehmen.
* Nach Ablauf der o.g. Fristen ist keine nachträgliche Anmeldung zur Prüfung mehr möglich.
Abmeldungen von Prüfungen sind ohne Angabe von Gründen bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen ersten Prüfungstermin
möglich. Zum Zeitpunkt der Abmeldung darf im Rahmen des Moduls keine Prüfungsleistung begonnen oder erbracht sein. Bitte
prüfen Sie nach Abschluss einer An- oder Abmeldung in Ihrer Übersicht „Info über angemeldete Prüfungen“ die durchgeführten
Schritte. Die Übersicht dient im Streitfalle als Grundlage für Ihren Nachweis.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass es ab dem Wintersemester 2013/14 keine Pflichtanmeldungen mehr gibt und wenn
Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen möchten, Sie sich selbst über Basis anmelden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prüfungsbüro