Rheinische Friedrich-WilhelmsUniversität Bonn Der Dekan Landwirtschaftliche Fakultät Prüfungsamt Studiengang Agrarwissenschaften Bachelor Ansprechpartner: Ute Müßeler Bonn, 11. Juli 2016 Fristenplan Wintersemester 2016/17 Sehr geehrte Studierende des Studienganges Bachelor Agrarwissenschaften, nachfolgend teilen wir Ihnen folgende Fristen (Ausschlussfristen*) mit: An-/Abmeldungen über BASIS (https://basis.uni-bonn.de) Veranstaltungsbelegung Modulprüfungen Einmalige personelle Anmeldung (in der Regel im 1. Semester) Beginn der Anmeldefristen/ Belegfristen Nachbelegung Alle Lehrveranstaltungen 08.08. – 16.09.2016 29.09.-10.10.16 31.10.-04.11.16 Semesterbegleitend1) 01.10.2016 – 15.01.2017 schriftlich und mündlich 01.12.2016 – 15.01.2017 28.,29.+ 30 11.2016 (Mo,Di,Mi) 9-12 Uhr 28.+29.11.2016 (Mo,Di) 14-15 Uhr X X Anmerkung (bitte beachten)! Kein Rücktritt möglich! (PO 2007, §12 (5); PO 2012 §7 (6)) Abmeldefrist endet 1 Woche vor dem Prüfungsdatum Ohne Anmeldung kann keine Prüfung abgelegt werden. X Zur Anmeldung sind mitzubringen: - Antragsformular (online erhältlich) - Personalausweis - Studentenausweis - tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild 1) benotete Praktika, Seminare, Übungen Hausarbeiten, usw. (Anmeldung zur Prüfung zwingend erforderlich!) Semesterbegleitende Module: 1. Boden- und Gewässerschutz 2. Aktuelle Entwicklung in den Nutzpflanzenwissenschaften 3. Aktuelle Entwicklung in den Nutztierwissenschaften 4. Tutorienpraktikum 5. Projektseminar Nachwachsende Rohstoffe 6. Unternehmensgründungen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft 2) Sie haben die Möglichkeit sich für einen Wunschtermin vormerken zu lassen, jedoch keinen Anspruch darauf. Bei Überbelegung erfolgt die Zuteilung per Zufallsprinzip. Falls bei der Prüfungsanmeldung eine Fehlermeldung erscheint, ist die Anmeldung zur Prüfung unverzüglich persönlich im Prüfungsbüro vorzunehmen. * Nach Ablauf der o.g. Fristen ist keine nachträgliche Anmeldung zur Prüfung mehr möglich. Abmeldungen von Prüfungen sind ohne Angabe von Gründen bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen ersten Prüfungstermin möglich. Zum Zeitpunkt der Abmeldung darf im Rahmen des Moduls keine Prüfungsleistung begonnen oder erbracht sein. Bitte prüfen Sie nach Abschluss einer An- oder Abmeldung in Ihrer Übersicht „Info über angemeldete Prüfungen“ die durchgeführten Schritte. Die Übersicht dient im Streitfalle als Grundlage für Ihren Nachweis. Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass es ab dem Wintersemester 2013/14 keine Pflichtanmeldungen mehr gibt und wenn Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen möchten, Sie sich selbst über Basis anmelden müssen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Prüfungsbüro
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