Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Hessen-Thüringen DGB Hessen-Thüringen | Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 | 60329 Frankfurt An die Vorsitzenden der Stadt- und Kreisverbände im DGB-Bezirk Hessen-Thüringen zur Kenntnis: DGB-Bezirksvorstand Hessen-Thüringen Position des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen zur Gebietsreform Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vor Ort in den Thüringer DGB Stadt- und Kreisverbänden taucht in letzter Zeit häufiger die Frage auf, wie wir als DGB Hessen-Thüringen zur Gebietsreform stehen. Außerdem erreichen uns Anfragen, ob der DGB ein Volksbegehren gegen die Gebietsreform, welches ja aktuell durch Vertreter der parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition vorbereitet wird, unterstützen würde. Damit ihr zu diesen Fragestellungen sprechfähig seid, möchten wir sie nachfolgend gerne beantworten. Zum Vorhaben einer Funktional- und Kreisgebietsreform hat der DGB Bezirksvorstand im Rahmen der Anforderungen an eine Thüringer Landespolitik im März 2014 folgende Positionierung vorgenommen, mit der ihr auch vor Ort arbeiten solltet. 11. Juli 2016 Gabriele Kailing DGB-Bezirksvorsitzende Telefon: 069-273005-20 Telefax: 069-273005-75 gk/cp Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 60329 Frankfurt Bankverbindung: Nord LB IBAN: DE63 2505 0000 0152 0123 16 BIC: NOLADE2HXXX http://hessen-thueringen.dgb.de Unser Beschluss: „Das Vorhaben Funktional- und Kreisgebietsreform wurde von der Thüringer Landesregierung entsprechend der Festlegungen im Koalitionsvertrag als bloßes „Einsparprogramm“ angegangen. Die Landesregierung hat eine Enquete-Kommission auf den Weg gebracht, die ein striktes Kürzungsprogramm für die öffentliche Verwaltung und für die öffentlichen Dienstleistungen des Landes und der Kommunen vorgelegt hat. Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Angaben werden vorübergehend gespeichert. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material. Seite 2 von 3 des Schreibens vom 11.07.2016 Der Vorschlag beinhaltete erhebliche Reduzierungen des Personals im Landesdienst sowie eine weitreichende Gemeinde- und Kreisgebietsreform. Ausgehend vom Vergleich des Personalbestandes pro tausend Einwohner kam die Kommission unter Annahme eines kontinuierlich fortschreitenden Bevölkerungsrückgangs zu dem Schluss, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in fast allen Bereichen zahlenmäßig um bis zu ein Drittel verringert werden müssten und auch könnten. Die Gemeinde- und Kreisgebietsreform wurde aufgegeben. Von der Landesregierung wurde lediglich der Ansatz zur Reduzierung der Beschäftigtenzahlen in der Landesverwaltung weiterverfolgt. Der DGB und die Gewerkschaften lehnen dieses Vorgehen kategorisch ab. Die Organisation der öffentlichen Verwaltung und das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen müssen sich am Bedarf der Menschen orientieren – und nicht an der Kassenlage. Jede Verwaltungsreform muss mit einer Aufgabenund Bedarfsanalyse beginnen und dann mit einem Konzept enden, wie die notwendigen Aufgaben effektiv erledigt werden können. Deshalb wollen wir die Funktional- und Gebietsreform in Thüringen vom Kopf auf die Füße stellen. Wir brauchen einen Neustart des Vorhabens, bei dem die Bedürfnisse der Menschen im Land der Handlungsmaßstab sind.“ Zu den Fragen nach einem geplanten Volksbegehren: Der DGB steht und stand immer für mehr Demokratie. Gemeinsam mit weiteren Partnern wurden in den 90er und 2000er Jahren Initiativen gestartet, welche die Hürden für Volksbegehren absenken und mehr Demokratie möglich machen sollten. Die Erfolge, die wir in Bündnissen in dieser Frage erringen konnten, können sich sehen lassen. Diese gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten werden natürlich nun auch genutzt. Das ist im Grundsatz erst einmal zu begrüßen. Seite 3 von 3 des Schreibens vom 11.07.2016 Am 19.02.2016 hat sich in Hermsdorf der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, ein Volksbegehren gegen die Gebietsreform auf den Weg zu bringen. Formeller Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Entwicklung von Konzepten zur Optimierung der kommunalen Selbstverwaltung. Ebenfalls setzt sich der Verein für die Erhaltung und Förderung des kommunalen Ehrenamtes sowie für die Erhaltung und Schaffung demokratischer und selbstbestimmter Entscheidungsformen vor Ort ein. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Aktivitäten zur Verhinderung der Abschaffung bewährter Strukturen im ländlichen Raum. Dazu gehört die Vorbereitung des Volksbegehrens, welches sich gegen die Gebietsreform richten soll. Der DGB ist kein Bestandteil dieses Vereins und beteiligt sich auch nicht an Aktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, ein solches Volksbegehren zu starten. Die oben stehende DGB Beschlusslage verdeutlicht auch, warum das so ist. Ob ein derartiges Volksbegehren gegen freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden am Ende durch den Landtagspräsidenten zugelassen wird, wird in nächster Zeit rechtlich entschieden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ihr weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen habt, lasst es uns bitte wissen. Mit kollegialen Grüßen Gabriele Kailing Sandro Witt Bezirksvorsitzende stellvertretender Bezirksvorsitzender
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